J. Cöln), des 1 Feldart. Regt
i⸗ Vizefelbwebel
Bersonaluer änderung en.
Königlich Preu Fähnriche us
Versetzungen.
gts. Nr. 161,
zum Oberlt. achtmeister:
(Bonn), des rg), Lt. der der Res.:
Lt. der Landw. der Landw. Inf. einer bisherigen omm. Tralnbats. rmeeuniform
r (I Hambu der Erlau
Rittm. der R Lt. der L
stische Armee. Ernennun aktiven Heer Königl. württemberg. gt. Nr. 127, mit Lothring. Trainbats.
Beförde⸗ bzw. Vizew ö. er (Rawitsch),
fen (Jauer), mit der Erlaubnis
atent vom Nr. 16 in März 1910 ab auf der Maßgabe kom⸗ Patent als vom
zuletzt im 9. 29. Juli 1903 reußischen Arm ahr zur Dien
10. Juli 1
7 etje (1 I Stehn ( Inf. Regts. Nr; 12, Sch Regent Luit
Landw. Kav. J.
ee angestellt stleistung bei di während dieser S atiert anzusehen 2X. Februar. ; Inf. Regts. Brig. beauftragt.
hüring. Inf. Regts. 8 1. Nassau. ats. Kommander
esem Bat. mit
; n warz (II Hambur istung sein
der Erlaub Armeeunßform,
ow, Oberst und Kommandeur Führung der 79. herst beim Stab g von Sachsen), zum nt. v. Leipz r Gardegren. ung als außer—
Jost (II Hamburg
ver (Kiel), Oberlt. de Regts. Nr. 7
izefeldwebel bzw. Inf. Regt Inf. Regts. goͤulan. Regts.
1. Bretzlau), (Gelsenkirchen),
der Erlaubnis z en), Hauptm. en seiner bish
ö der Landw. r Res. a. D. s
7 Gieh, als Aufgebots. Vizewacht⸗ s. Nr. M,
Küppersbu 1. Aufgebots,
mit der E
Dennewitz (5. We Inf. 2. Aufgeb Königsulan. R seiner bisherige (II Hamburg) mit der Erlaub (IL Hamburg), Oberlt.
QOstpreuß) Regts. Gene Rr. 9, Mein ecke Heisenbe
r. 94 (Gro Regts. Nr. 37 ir im Kaiser Ale der Stell des Reichsmilit anterieregiments Major im ts. Komman v. Wolff, er Insp. der beim Stabe
1 Mitgliede de und Komp. Che isttuenden Fl — ernannt.
degren. Re DOstpreuß
in der Ref. deg 3.
mit Patent vom 24. Befördert:
meister: Oehle
Dannov. Inf. März 1901
zu Lts. der Res.: r. (Hannover), des nburg), des over), Daun
August von
Kommandeur De der Landw.
militärisches ischen Infe Garben (Hann (L Oldenburg), Preußen ( Feldart. Re
er Res. des Kurh Landw. Inf. Vizewachtmeiste Regts. Nr.
herzog von S Generalsta e Braunschweig), Nr. 13, mit d
Gros curth n der Landw. zum Tragen der Landw—
der Landw.
Werkehrzttr pen, er Erlaubnis zum?
ifo Gardegren. n Uniform,
* Nr. 5 Regt. Nr. J, Dauptleute
Kaiser Alexander . . ; in den Generalstab d
Großen G truppen, . Gardegren. außeretatmaß
eneralstabe, Braunschwe
Armeeunif ots, Hessel egts. Albert von S L Hamburg), all Graf Walder Lt. der Landw.
des Kaiser ki (Erfurt), kn er, (Weimar), Lt.
es.: die Vi
zess. Trainba Aufgebots; r: Kraneis 2, Schröder
Regts. Nr. igen militärischer t, Hauptm.
Stellung zi militärgerichts. Tranz Bardegren. ) Seiner Majest Lt. im Kaiser König Friedrich m Beurlaul
(Waldenburg), Et. feldart. Regts.,
zu Lts. der R Sonders hause (Gotha), des 1. Unterelsass.
zefeldwebel bzw. 2. Thüring. Inf. Inf. Regts. r 32, Raude (i C
Schneider Blomeyer
Behrends ral⸗Feldmarsch ¶ I Altona), Osnabrück, Frommolt Aufgebots, Aufgebots, mit Stratz (Sei
fim Kaiser ügeladjutanten v. Branden⸗ in das Gren.
ät des Kaisers und Königs,
Alexander Gar der Große (3
tenstande.
] ssel), des Weimar
„Thüring. Feldart. ö , he Feldart. Re (Karlsruhe) Feldart. Regts. Nr.
L.. Oberschles. 23 3. Kurhess.) Nr. 8. die Vizefeldwebel ßger (Stockach), , Hor stmann jerzogl. Hess Nr. 24, — Vizefeldw., zum CSI. der die Vizefeldwebel b. Gren. Regts. nispel (Banz Hoffmann der Marwitz (8.
Regts. Nr.
19. Februar. Befördert: gts. Nr. 40, Aufgebots des
Res.: die Vize⸗
36 j 2 ö des Minden. zum Oberlt. ; Vizewachtmeister: Düsing ger (Düsseldorf),
zen Uniform, der Landw. 8 1. Aufgebots gebots, mit d Rau ch kolb Kleemann (P Erlaubnis zum (Graudenz)
Antoni (Ra olmar), Lt. aßburg) Hauptm Tragen seiner Landw. Inf. 2. A der Landw. Inf. 2. Au Armeeuniform artillerieregimen Landwehrarmeen rinfanterie der Landw. Inf. 2 J. Aufgebots, Hus. Regts. der Erlauk furt a. M.), Ob Meschede), Lt. der Seidel (Gießen), Dauptm. de ragen seiner der Landw. 2 Grohmann Seitz (Koblenz),
(L Casseh), It. der Res. des Inf. Regts. Keith.
,, n , der Landw. es Inf. Regts. von
Neumann J der Landw. 2
Marienburg), des 4. Gard Hauptm. des
zu den Res. Offizieren de
5. Garderegts. z. des 3. Gardefeldart.
ͤ Its. er Er is Hege Ha en er Erlaubnis
(Saargemünd), ; ü
tetßz, Hauptm. der Landw.
Befördert: (Donaueschingen), Prinz Wilhelm Nr. Regts. (2. Großl (Donaueschin
. Vizewachtmeister:
1. Aufgebots ; des 3. Gardelandw. Regt ꝛ (Mannheim), dez Leibdrag. „Oberlt. der 9 19, mit der Erlaub Hein (Danzig), Richter ? Meschede),
der Res.:
Königsbere Allenstein), önigsberg), des Fesd Steppuhr 35, Vewiger 7, Frischmuth A r. Feldart.
Befördert: zu Lts hroeder (II iß.) Nr. 44, T Scharffetter (iJ ) on Preußen (J. Litt! Westpreuß. Feld Feldart. Regtg. Nr. (L Königsberg), des ralsund), Lt. der ) berlt., Zubke
bzw. Vizewacht⸗ J. Aufgebots; Graf Bönhoff Thie Inf. Regts. art. Regts. Prinz 1 (II Königsberg),
die Vizefeldwebel Inf. Regts. des 2. Masur.
Landw. Inf.
zizewachtmeis drich der Große ( ig, des Inf. Regts. Gra (Marienburg), Pomm.) Nr. 6l, Infanterieregiments Infanterieregiments
u. Tenezin
nis zum T Oberleutnant der Konitz), Oberlt. Hauptm. der (Wiesbaden), (J. Rhein.) Nr. Armeeuniform, 2. Aufgebots, nterelsäass. Feldart. Aufgebots, zebots, mit Schoen w
meister: Se 7. Ostprer d 147, Scha
6 Aufgebot,
s, The yßen
Marienburg), de
rienhi König Frie preuß.) Nr. 4, .
5 Kirchbach
santerieregiments von
eide ĩ Marienburg), des 6. dei den mit
Knecht (Frank Schwemann 2
ö ö ö ) ö dor e
Krüßfe*! Tragen der Landw. ö , . der Landw. Kap. om in (St . Nr. 2, zum D Graf Kirchba Bombe (V von Preußen „Lt. der Res.
Vegts. Nr. 73. Feldart. Regts. des Inf. Regts.
v. Reiners Regts. von 2. Westpreuß. 5. Bad. Feldart der Landw. dw. Feldart. I. feldwebe bzw. Inf. Regts.
dor ff⸗Pgeze Brandenburg.) Feldart. Regts. N Regts. Nr. 76
Neustettin), Vizefeltum!, rschles.. Nr.
Berlin), Lt.
Lt. der Landw. Landw. Jäger bisherigen linif Ja Aufgebots,
Lts. der Landw.
tz Marienburg), e (Danzig), des ; Vizefeldw. off (Mes zu Lts. der Res.: (Frankfurt a.
Kalk (Hannover) der Erlaubnis ald Belgard), (Mühlhausen i. 2. Aufgebots,
der Res. des Jeldart. Regts.
(IV Berlin) des Kurhess. Traink Vizewachtmeister: n Nollendorf I. Wes des Leibgren. urg.) Nr. 8,
. ts, zum Oberlt.; pp ( Berlin), des Gren. J
v,. Oertzen Wilhelm III. des Inf. Regts.
Graf Kleist vo (Frankfurt a. (1. Branden Graf Tauentzie
von Grolinan Hauptm. der Landw. laubnis zum Tragen der Res. des
(III Berlin),
s, — beiden mit Meier (11 8 Pion. Bats. Nr. 9 1. Aufgebots
g Friedrich [I Berlin), (3. Brandenbu des Inf. Regts. rg Schwerin (4. Herzog Karl von bach (1 Be
Regts. Köniz Lindner, Zirner! n bon Wittenberg (II Berlin), von Mecklenbu Berlin), des In litz 6. Ostpreuß.) Graf Kirchbach (
des 4. Ober
rer bisherigen Unifo chleswig⸗Holstein. Hauptm. der aubnis zum (III Berlin
tz Schleswig⸗ Nr. 86, Bo 2. Nassau. Inf.
(Frankfurt 4. Nr. S8, Uers
22 My, des 3. Inf. Leibregts. (Worms), de
feld (Frankfurt jner (Mainz), 1 Nr. Tab ßherzogl. He
herzog Friedrich kr. 4 Born' ( Mecklenbur
des Inf. Regts.
Eisenba hnregtz. Armeeuniform, Schießschule,
zerzogl. Hef arl (4. Gro zothring. Inf.
Hessen⸗Homburg Rr. Inf. Regts. N Regts. Nr.
zum Tragen der Landw.
der Feldart. der Landw. J. isherigen U
fer (Wetzlar), armstadt) des Frankfurt a. M.), Schlott Frankfurt
Nie . es. Niederschles.) Feuerwerkshaupt
Röhrich (f zum Tragen i fel dt (11 B
¶ Berlin), Krause Rupp
Nr. 63, Reh⸗ tho Aspern in. Nr. S6, Nr. 93, Bartlick
Inf. Regts. degts. Nr. 71 hleswig⸗-Holste
Potsdam, Gardelandw. es Leibgardeh rm der Offiz
), früher in der
ir ang (Frank⸗ ., die Er j 8 9 , , . . 9 , . . 8., die Erlaubnis des Anhalt. Inf. Regts. Nassau. Feldart. z zum Tragen v. Rap. ern,
; iere der Gardelandr Vizefeldw., ;
Königlich Sch sische Armee. Fähnriche usw.
(II Berlin), des
stpreußischen Bredereck s
Infanterieregimentz. lin), des Huf
. 4 Vizefeldwebel: andgraf Friedrich IJ.
von Wartenburg des Pomm.
arenregiments Kurhessischen) Regts. von Katzler F Regts. Gener (IVBerlin) Weißenfels), d .
Böttingen), des Jägerbats. Graf Vorck Offiziere, und Vers
v. Hollebe
In Ostyreuß. ) Ernennungen, Berlin), dez 1 J Berlin), des Brandenburg.) Rr. burg. Trainbats. Nr. Graf Haeseler [2.
Versetzt; Fuch art. Regts. Nr. 40 Regts. Nr. 10, : Aufgebots,
deim Stabe des 1. Stabsoffiziergebi
n, überzähl.
Steinohrt (IV J. April d. I
al⸗Feldzeug Brendel (Taub des Branden
es Ulan. Regts.
nan) der Maschinengew si. Häuser (1V Vaupt (Rend die Vizefeld Regts. General rt Liegnitz), des
zu Oberlts.: ein. Fußart. Fußart. Regt (Schrimm), des randenburg.)
Berlin) des Rl des Niedersächs. webel: Schum
3, Burkhardt Brandenburg.) Nr. s (Magdeburg), Lt. der Res. d den Res. Offizieren
ze Magdeburg.) Lt. Res. Offizieren
Die Hauptleute: 2. Gren. Regt. Rr. 1 Beförderung zum ü
zodenhausen, Komp. Chef ilhelm, König von Prei zum Stabe des 3. Bodenhausen stung beim Train
Ol Kaiser W berzähl. Ma ann Georg Nr. 1607 178, kommandiert zur S.) Armeekorps, zum Ersten 8 wange, Komp. Ehef im 4. Abschiedsgesuchs
eim Landw.
es Altmärk. Feld n rr des Magdeburg. Sus. ö. Westfäl. Fußart.
Fußart. Regts. Westpreuß. Fußart nthal (Allenstein), 8. Nr. 15; Pau ly Mainz), Vize? Kraemer Bats. Nr. 16, Möllenber g z ( V Berlin),
des Altmärk. Feldart. Kreuznach),
brück, U le (iv Wiethstruck JV 2. Westpreuß. Bender (f der Landw. Fußart. s Lothring. Pion. Vizefeldwebel: ats. Nr. 17, Schwe zats. Nr. 20.
, Resow f Goewe (Osna Regts. Nr. II, ilm (Danzig), des (l Trier), Fähnr., feldwebel, zu Ltz. (St. Wendeh, Lt. zum Oberlt.;
(Kiel), des 1.
depot IX (Z. KR. Traindepot, Weiß in Genehmigung stellt und zu Marienberg,
Die Oberlts. König Wilhelm JI. Inf Regt. Nr. A101 Kasser Wilhelm, ; ohne Patent, Militärlehrer
erlin), des 1. Berlin), Lilie Fußart. Regt
Inf. Regt. Nr mit Pension zur Di Bezirk Flöha,
Schulz Neutomischel), Lt. „zum Oberlt.; Riegel (Li thkirch u. 3
Befördert: L.. Aufgebots Vizewachtmei Nr. b8, Graf v. Ro v. Trach Eiegnitz), . 4.
der Landw. Feldart. die Vizefeldwebel b Inf. Regts. skirch Frhr. (I. Schles.)
2 n Bezirksoffizier egnitz), des ,, Graf v. Rot!
Schmidt⸗Cassella i 6. von Bredow ch d assella im 6
von Württeml v. Wolfers König von Preußen,
Inf. Regt. Nr. 105 unter Versetzung in
Gren. Regt zu Hauptleuten,
zerg, diesen Ra z Westpreuß. Pion. . 2. Lothring. Pion. Hilgendorff (Ki Offizieren des Schneidemühhl), Tt. zum Oberlt. befördert. sbewilligungen.
7 Der Abschied rm bewilligt: Gardelandw. Regts., des 3. Gardegren. Aufgebots desselben f des 4. Gardeg
Inf. J. Auf Wilhelm . des 4. West⸗
Gren. Regts.
„Oberlt. der Landw. Gren. Regts. Liegnitz), Lt. der Offizieren des
Langner (Görlitz) Res. Offizieren Knaack ( 40, zu den Ref. II. (1. Sches. 1. Aufgebots, (1. Großherzogl. Mit schke⸗(CGo Regts. Nr. 42, bzw. Vizewach Wilhelm J. reslau), des II. Pachur 5l, Langer
gebots, zu den? C estpreuß.) Nr. 7 Preuß. Inf. Regts. König Friedrich Lt. der Landw. gardeinf. Negts. Befördert Schles. Feldart. die Vizefeldwebel Gren. Regts. Schmidt, rich III (2.
des Samländ. Pion. 9 Nassau. Pion. Bats. der Res. des Eisenbal
Kadettenkorps,
, h ; Wiederherstelli Offizieren d Gesundheit Süddeutschland, Südfrankreic von der Unteroff.
ler v. der Planitz vo Fren. Regt. Nr. 100, 8. Inf. Regt. Prinz zorschule, in
Hess.) Nr. 115. llande (Oels), zum Oberlt.; tmeister: Feige (2. Westpreuß.) Gren. Regts. Breslau), 1 Breslau), 3. Oberschles. es 4. Schles.
tenstande. mis zum Tra rossen), Haupim. »st (III Berlin),
mit der Erlaukl Schlüter (E
Berlin, 19.
n der Unteroff. Vorsc der Landw c
J der Unteroff. Johann Georg Nr. 10 das 10. Inf. Regt. Nr. 134.
Regt. Nr. 17 zu Lts. der Res.: greg n, ( Breslau), des 7 Flenck, König Fried des 4. Nieder⸗
Armeeunifo 2. Aufgebots des 4. Oberlt. des J. Aufgebots (III Berlin), Obertt. (Wiesbaden), Sberlt
Der Abschie
Melzer von der l
mit dem 1. April d. IJ änder ⸗Tetzner im 14. s Militärlehrer Regt. Prinz Joh ein weiteres Jal
Schles.) Nr. Inf. Regts. Nr. Dendschke Nr. 62, Schü ke Rumpelt (2. Schles.) Nr. 6 Podbielski (I. Nie pietsch (1 Bresl Grützner Vogel (M
Inf. Regt. Nr. 179, zum Kadettenkorp ann Georg Nr. ] zr zur Dienstleistung bei der
von der Unteroff. Lindenhayn Inf. Regt. Nr. 1359 Georg Nr.
. ö. . 1. April d. J. bewilligt: v. Glan (III X b. Zehmen im 8. 53. Gardegren. Landw. — F er Res. Offiziere des 3, Segnitz (Torgau),
ots, mit der Erlaubnis endel), Oberlt. des Regts., v. Brauchitsch (1II uder Gardegren. Regts. Nr. 1 des Gardetrainbats,
Gardelandweh idwehrtrains
Vauptm. des mit der Erlaubnis Königin Elisabeth Rittm. des Tragen seiner 2. Aufgebots
( Breslau), d Inf. Regts. Nr. Uniform d
ür Landesaufnahr Regts. Nr.
Zirpel (Y des Feldart. Oelrichs, 8. von Peucker 2. Niederschle Feldart. R art. Regts. des 2. Litthau. Fel dw. Kav. J. Auf⸗ nig (Detmold)
Gardegren. landw. Trains
bisherigen Unife Hardegren. Landw' des Kaiser Alera Lt. der Res.
künsterberg), Regts. von 1 Cf 5 56
des Feldart. ) 83 Inf, Regt. Nr. 1 (L Breslau), des Schreyer ünsterberg), 2. Posen. Feld Lt. der Res. armen), Lt. Vizefeldwebel:
(I. Schles.) dart. Regts. egts. Nr. 42,
hn (St. W Inf. Regt Hoen icke Albrecht von — mit dem J. Apri Hus. Regt. König
zur Unteroff. Inf. Regt. Kronprin,; roff. Schule, etzt, v. Hoenning r. 18, zum Oberlt.
Battr. Chef im 7. Stecher, Hauptm Ernennung zum
Kette (IMI rregiments,
2. Aufgebots, dittauischen der Landw. Gren. Regts. ritzen berg
(Stargard), Regts. Nr. Vorwerk (B
der Res.; die des Gardelar
Oberleutnant Stern kopf (Gumbinnen), 3 (Lötzen), Lt. der Ref. d
(3. Ostpreuß) Rr. 4, Inf. Regts. Graf Dönhoff
i gern arroll im 1. Ulan. Regts. Nr. 12, ufgebots, & König Friedrich Tilsith, .
Lemmerzah l, Hauptm. und t. 77, zum Sta dart. Regts. Feldart. Re
Feldart. Regt. beim Stabe Battr. Chef
Ot ho, Oberlt. im
vorläufig ohne Patent, be—
Schwirli Niederlande 5 Westfal.
Regts. Prinz Lindwurm Thiele (Det;
Braunschwe
der Große
(I Dortmund), Regts. Nr. 53, der Res. des
gt. Nr. 64,
zum Hauptm., Fhef ernannt.
i Feldart. Regt. N Regt. Nr. 12,
1 6. Feldart. Regt. Nr. 68, beim Fußart. Königl. sächs. De⸗ Eisenbahnbrig, 3. Telegraphen⸗ en des Königl. mit einem Patent vom
Vestfäl.) Nr. 67, (Kurhess.) Nr— Regts. Nr. 132 Aufgebots,
est), des Füs. etmold), des Vizefeldw.
Klüpfel (So Husemann (D Wunsch (De Zir (St. We zum Oberlt.; zu Helling (Cobler
Knüppel Regts. Köni lüp Regts. König
Friedrich W
Oberlt. der
andw. Kap.
Hauptm. der Ref. . Pomm.) Nr. 2, lniform, Ackerm Fuß (Crossen) er Erlaubnis zum ankfurt a. O.), Lt. klenburg Strelitz (6. zum Sanitätspersonal SOberrhein. Inf. der Landw. des Landw. r Landw. Armeeunifo
Naugard), Wilhelm 1V. einer bisherigen!
: fördert und zum Battr. mit der Er ĩ ann (Stettin),
Rittm. der
elsäss. Inf. Lt. der Land des 1. Westfäl. die Vizefeldwebel b (Deutz). des 3 1
Mayer (Me randenburg.) Inf. Regts.
Nr. 160, Mar
1. Feldart. ngardt in vei Jahre zu kommandiert, Grünew die Betriebs
Leimbach im art. Regt. Nr. dom 1. März d. J. Regt. Nr. 12 tachement für Fahnert be bats. Nr. 1, preuß. Eisenbahr 28. Januar 191
Baumgärte zirk Flöha,
J. Aufgebots, Heine (Fr rl von Mec
der Res. des Ostpreuß.) Nr. „KFirsten (1 Berlin Klingenb
zw. Vizewach
des 5. Westfäl. Inf. Regts. uer (1 Cöln), des 3 des 4. Unterelsãä rhein. Inf. (II Trier),
Cx, 2 e ; Inf. Regts. Herzog Ka f behufs Ueb
(IV Berlin), Lt. urg), Rittm. zum Tragen de
Res. des 8. Thüring. Inf. Regts.
Inf. Regts. Markgraf Karl
Kreuznach),
Komp. des Königl. preuf
Regts. Nr. 97 Feldart. 2. Aufgebots, J. Aufgebots, rm, Porz ig Nr. 153, Wi
iregts. Nr. 2,
Dedreur z ö 0 befördert.
8, 2 mit der Er Sondag 1 C5
Altenburg)
? Bezirksoffizier beim Landw. gel (Halle a. S) zirksoffiz c
m Landw. Bezirk Glauchau
ajor z. D. und Marienberg, zu
Helbig, Feuerwerkslt. des Art. Depots Dresden, zum Art. Depot e. Wolter, Feuerwerkslt. des Art. Depots Riesa, zum Art. Depot Dresden, — versetzt.
Im Beurlaubtenftan de. Befördert: die Lts. der Res. Wunderlich des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Grieshammer (Johlannes) des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz Regent Luitpold von Bayern, S eyfert des 4. Inf. Regts. Ni. 193, Huth, Schneider (Eduard) des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelin II. von Württemberg, Schmidt (Pauh des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. IG, Fritz sche des 9. Infanterieregiments Ir. l33, Moeller des II! In⸗ santerieregiments Nr. 139, Gnüchtel des i. Jägerbataillons Rr. 12, Hebenstreit der 1. Maschinengewehrabteil. * 12, Marthaus des Karab. Regts., Arps, Lücke des J. Hus. Regts. König Albert Nr. 18, Lenk des 3. Feldart. Regts. Nr. 89 Pflu be il des Fußart. Regts. Nr. 12, Reinhardt Sswald), Ru do ph des 1. Piͤn. Bats. Nr. 12; Weinhold (Chemnitz), Dulheuer ( Dresden), Gerber (Meißen), Schumann Kurt), Krug (Plauen), Schoen Zittau), Vieh weger (Zwickau), ts. der Landw. Inf. J. Aufgebots, Westphal (Großenhain, Ek. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, Lorenz (Plauen), Lt. der Landw. Fußart. J. Aufgebots, Weinkauf (Plauen), Lt. der Landw. n . Aufgebots, Fickendey (1 Leipzig), Lt. der Landw. Fußgrt. 2. Aufgebots, Bi chner (1 Leipzig), t ' des Landw. Trains 2. Aufgebots, zu Oberlts.; Moeller (I Dresden), Fähnr. der Res., zum Lt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 134.
Abschiedsbewilkigu ngen. Im aktiven Heere. Frhr. p. Oldershausen, Major beim Stabe des 2. Jägerbats. Nr— 13, in Genehmigung seines Ahschiedsgefuches mit Pension und der Er— laubnis zum Tragen der Bats. Uniform zur Disp. gestellt. W olf, Hauptm. und Battr. Ehef im 35. Feldart. Regt. Rr. 6d, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform der Abschied be— willigt. Berkling, Oberkkt. im 10. Inf. Regt. Nr. 134, in Ge— nehmigung seines Abschiedesgesuchs mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform zur Disp. gestellt. Vogelsang, Lt. im 2. Feldart. Regt. Nr. 28, mit Pension der Abschied bewilligt. b Criegern, Lt. im 1. Hus. Regt. König Albert Nr. 18, zu den Offizieren der Reserve dieses Regts. übergeführt.
Im Sanitätsko rps. Dr. Prüsman n, Königl. preuß. Oberarzt der Ref. a. D. zuletzt im Landw. Bezirk Torgau, in der Armee, und zwar als Oberarzt der Res. im Landw. Bezirk i Dresden mit einem Patent vom 34. April 1994 angeftellt. Ebner, Unterarzt der Res. im Landw. Bezirk Großenhain, die Unterärzte der Landw. Aufgebots: Dr. Bau imgarten, Dr. Wel de im Landw. Bezirk I
esden, zu Assist. Aerzten der Res. befördert. Dr. Richter, s. und Bats. Arzt des IJ. Bats. H. Inf. Regts. Kronprinz Nr. 104, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Dr. Oberarzt der Landw. J. Aufgebots im Landw. Bezirk Pirna, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.
Deutscher Reichstag. 12. Sitzung vom 23. Februar 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolff Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Entwurfs eines Reichskontrollgesetzes.
Staatssekretär des Reichsschatzemts Werm uth:
Meine Herren! Das Gebiet, auf dem sich der diesjährige Entwurf zu einem Reichskontrollgesetz bewegt, gehört nicht gerade zu
den reizvollsten und beliebtesten Partien unserer Gesetzgebung. (Heiterkeit und Sehr richtig) Es ist deshalb vielleicht nicht über⸗ flüssig, ihm das Geleitwort mitzugeben, daß er doch den Versuch macht, nicht unwichtige finanzpolitische Fragen ihrer Lösung näher zu führen.
Eine gründliche und umfassende Rechnungsprüfung ist die not—⸗ wendige Ergänzung der Etatsgesetzgebung, ist die Voraussetzung für eine gedeihliche Staatsverwaltung überhaupt. So ist sie auch bereits in allen deutschen Staaten seit den Zeiten des Mittelalters angesehen und fortentwickelt worden. Die Schöpfung der jetzigen Schwester⸗ behörde unseres Rechnungshofes für das Deutsche Reich, der Ober⸗ rechnungskammer, war eine der ersten haushälterischen Taten König Friedrich Wilhelms J., und die ihrem zweihundertjährigen' Jubiläum entgegengehende Behörde hat seither für Preußen und Deutschland Großes geleistet, indem sie den Geist peinlicher Genauigkeit und das Verantwortungsgefühl pflegen half, ohne welche der Beamtenstand nicht gedacht werden kann. Es ist ausgeschlossen, an den Grundlagen ihrer Tätigkeit irgendwie zu rütteln.
Aber, meine Herren, als im Jahre 1714 die Generalrechenkam mer gegründet wurde, hatte Preußen einen Haushalt von 5 Milli onen Talern, darunter als Hauptausgabe die für das Militär mit 1800 000 Taler. Mit diesen Summen kommen wir ja nun heutzutage leider nicht ganz mehr aus. (Heiterkeit. Wir sind auch weit hinausgeschritten über die Verhältnisse des Jahres 1824, als die Instruktion für die Oberrechnungskammer erging, und über
Wirtschaftsplan des Jahres 1872, als das Gesetz
die Einrichtung und die Befugnisse der Oberrechnungs kammer erlassen wurde, das noch jetzt gültig und für das Reich mit anwendbar ist. Damals im Jahre 1872 balancierte der preußische Etat mit 558 Millionen Mark, der ordent⸗ liche Reichsetat mit 348 Millionen Mark, jetzt der preußische Etat mit 4 Milliarden Mark, der Reichsetat mit 25 Milliarden Mark. So ist es gekommen, daß der Rechnungsstoff, der früher bis in das Einzelne durchdrungen werden konnte, jetzt große Bestandteile ent— hält, die nur im Wege schematischer Massenprüfung erledigt werden können.
Es bedarf also einer Vereinfachung der Prüfung, einer allmählichen, aber nachhaltigen Vereinfachung auf der ganzen Linie. Zurzeit wird jede Rechnung zunächst in calculo geprüft und auf ihre Richtigkeit bescheinigt. Dann erfolgt bei der Verwaltungsbehörde die: Abnahme, die sowohl eine formelle wie eine materielle Prüfung lenthalten soll, und schließlich geht die Rechnung zur endgültigen gründlichen Prüfung an den Rechnungshof. Diese mehrfachen Abnahmen werden in der Tat ohne Schaden meist entbehrt werden können. Unbedeutendere Rechnungen wird der Rechnungshof vielfach der Verwaltungsbehörde zur endgültigen Prüfung überweisen dürfen. Auch in diesem Falle tritt, meine Herren, wie ich ausdrücklich hervorheben möchte, eine Entlastung der Verwaltungsbehörde ein, da jede Einschränkung des Geschäfts beim Rechnungshofe selbst notwendigerweise eine Ein schränkung der gesamten Schreib- und Rechenarbeit herbeiführt, die jedes Monitum des Rechnungshofes unvermeidlich mit sich bringt. Will der Rechnungshof die Rechnung selbst prüfen, so ist er in der lage, die Verwaltungsbehörde vor der Abnahme zu entlasten. Und schließlich gibt es große Kategorien von Rechnungen, bei denen es wenigstens zeitweise genügt, die Prüfung durch Herausgreifen von Stichproben zu bewerkstelligen.
dgetkommission. Spe ialberatung des Etats
aben inzwischen die Zahl
die sich an den ersten Titel des „Staatssekretär 50 000 6“
Zi e serwitz (dkons.): Resolutionen im allge n sämtliche hier zu zur Sprache der Versiche
Die Vorlag Darauf se das Reich Die dazu g
im einzelnen Falle ein— Gesetz selbst nicht genau abgre chnungshofe
e geht an die Bu tzt das Haus die samt des Inne estellten Resolutionen
Welcher dieser verschiedenen Wege nun ist, das läßt sich im und die Entscheidung d vorbehalten bleiben, hängigkeit behält, die sein, daß jede Rechnun Rechnungshofe selbst ge Beamtenorganismus lebe ist viel mehr wert, als r sich auf einige Hunderttausend M Prüfungsverfahrens nicht deckt. hof, wenn er die Rechnung den zur Prüfung überweist, sich in unregelmä stimmten Zwischenräumen darüber den Verwaltungsbehörden gut und Neben dieser Arbeits achung der Prüfungsarbeit selbst he muß vielleicht jeder Reisor sich verpflichtet sei, jedes auch noch Rüge und mit ann jene Pfennigsbean zar Nutzen stiften und das Anseh Hier muß dem Erme
arüber muß auch deswegen dem Re damit dieser die volle Suprematie ihm im Gesetz garantiert ist. g ohne Unterschied prüft werden kann, ndig erhalten werden. der tatsächliche
Das Bewußt zu jedem Zeitpunkte vom muß in dem gesamten enn dieses Bewußtsein Ertrag des Prüfungsgeschäfts, ark beläuft und die Kosten des Es ist deshalb auch notw
gemeine Debatte, s der Ausgaben der aufgen
Ordinarium t hat, wird wie Abg. Graf Carm bon der Einbringung von weil wir meinen, auch ohne diese
Wir haben diesmal Abstand ge⸗ berührenden
gebracht werden. rung der Privat⸗ ntrag angeregt haben, on wieder aufnehmen,
5 Hilfsmittel macht die Frage wir schon 1906 mit einer beson egung eines
endig, daß Verwaltungsbehörden ßigen, im voraus nicht be⸗ die Kontrolle bei
durch einen deren Resoluti bezüglichen Gesetze Die Parallele der
angestellten, die und die wir jetzt Wir wünschen die lichst noch in dieser S Staatsbeamten seiner Entlassung Staatsbeamte
vergewissert, ob zweckmäßig funktioniert.
dann noch nötig, eine rbeizuführen.
Prihatbeamten mit der Privatbeamte ist nach
jinkt ganz beder id t angewiesen, während der
eigene Kraft
teilung ist es Entlassung
Zurzeit kann und auf den Standpunkt stellen, daß e so geringfügige Versehen einem Ausgleiche zu bedenken, und standungen, welche weder
eine entgegenkommende Erklärung, die der frühere Staats sekretqr darüber uns z Nun hat der abgegeben, die täuschung, so hervorrufen den Betreffenden et er die Materie
daraus entstehen mittelbar noch un— zen der Rechnungsprüfung nur ssen der Rechnungsbehörde ein
sehr freundlich begrüßt. Januar eine Erk nur eine große Ent— ntmutigung sssekretär will deshalb will neinarbeiten,
ugegangene Denkschrift abgab, jetzige Staatssek in den beteiligten Kreisen nick auch eine große Unsicherh und hervorgerufen hat. vas möglichst
zeit und E Der Staat Vollkommenes bieten; Reichsversicherungsordnung hi
beeinträchtigen. gewisser Spielraum eröffnet w
Meine Herren, entwurfs. Aber alle eines Jahres und für die Werk setzen.
des Gesetz⸗ nicht in die t auf die Dauer
Jahresrechnung ins
das ist im wesentlichen der Inhalt diese Aenderungen lassen sich nich Prüfung einer einzelnen sind Versuche, systematisch ausgebaut sein wollen.
bündeten Regierungen vor, in Beschränkung auf die Dauer ei meine Herren, daraus etwa
in die Reichs versiche rungsordnung sto leichter fein, uns ir nicht billigen, zurückgestellt s Resolution. in der Richtung der Feuerwehren
hinein kommen ; Spezialgesetz die Regelung
Deshalb schlagen Ihnen die Versicherungsord diesem Jahre das Gesetz nich
Jahres zu versehen. ie Annahme schöpfen sollten, sei, die Erörterung anderer zen, so kann ich Ihnen genau d zir betrachten die gegenwärtige Reg selbständigen Reichsrechnungsrecht schlossen fortschreiten.
bis hinter Wir empfehlen müssen wir Unfallfürsorg Durchgreifendes Zentrum gestellten bezüglichen 5 und Wasserwehr sie aussetzt, weil sie ungeübter Fin ser Ungunst der Verhäl
als ob uns geschieht; wir ie freiwilligen hren gegenüber, großen Berufs— Feuerwehrleute t weiter getan, ob aufs Spiel setzen so kräftiger unfere der Arbeiter
Antrage Nacken an.
en sind schon deshalb den Gefa s wehrloser als di Die freiwilligen tnisse ihre Pflie iz ihrer Angehs rigen ennen, müssen wir um ᷓ Koalitionsrecht
Rechnungsrechtes hinauszuschiel teil versichern. fang eines eingeschlagenen Bahn ent Görcke (nl.): Staatssekretärs glauben
lung als den An—
werden auf der rotz dieser !] wohl sie sich sell müssen; wenn wir das anerk Stimme für sie erheben. ff Resolutionen gehen uns z auf die Landarbeiter, das ĩ Verhinderung
st und die Exister
möchten wir uns doch das Recht
Komptabilitätsgesetzes
Worten des betreffenden langen, die Strafbestimmungen Koalitionsrechtes. wir auch den Arbeitern diesem Gebiete Parität vor al Recht nicht verkümmern erbeordnung schon jetzt al Koalitionsfreiheit 3 Stellung nehmen; einen Kamm
Reichsrechnungshofe . Ausdehnunk gegen die Erstreckm auf weiteres“ zlichkeit der
Errichtung eines
g. der Gültigkeitsdauer : des Kontrollgesetzes ö lich; denn wenn da er sich die Möf wollte. Nun wird ja viesleick der Verwaltung zuzugestel dürfen nicht stel jetzige obligatorische zweimalige f Teil derselben durch s ie sog. Abnal
itionsrecht gönnen,
alljährlichen Kritik sich . lem notwendig, man
Zeitspanne darf auch den Arbeit⸗ f und nach unserer Meinung wird
len Anforderungen völlig Landarbeiter Landwirtschaft sind nicht etwa zu den englischen
als ein Jahr tte „bis auf weiteres“ nach der Vorlage die der Rechnungen bei einmalige ersetzt werden.
meprüfung durch ungenügend, Begründung selbft zu. ch gegen die untergeordneter rüfung den Verw den Rechnungshof entla zu bestimmen, ob rgeschlagenen
zen sein; aber die gebern dieses
zen bleiben. Industrie und Sollen wir
sondern aufgeforstet wer
mehr landwirtschafklich . Da das deutsche Volk nicht
Wenn dem auch Deutschland die
für den Rechnungshof Bedeutung“
das gibt die o spricht das doch eigentli derlangte Vollmacht, überhaupt nicht zu p behörden zu überl Sache der Kommissi und zweckmäßigsten auf
einem anderen Wege zu erfol die Prüfungen mit poll Die Stellung dieser unabhängigere Die Intendanturbeamten ganz berechtigter
dentlich vorsichtig v als 200 jährigen Institution bstverständlich nur als
wenn auch anzuerkennen i Rechnung zu tragen Ich schlage daher por,
mechanisch gewesen, ⸗ z s Nahrung für Rechnungen vo
rüfen, sondern ihre Aber auch den
wissen, was das im Kriegofalle zu bedeuten hätte. Landarbeitern Landarbeiter wohn
die ihnen der Arbeit geber überlassen
en meistens noch in Wok 1 ͤ erhältnissen würde der Arbeit⸗
at; unter veränderter im Winter haben. Eine
das am xichtigsten und nicht vielmehr auf erden die Intendanturen usw. lichkeit wahrnehmen? jedenfalls eine viel freiere
weitere Resolution betriff des Handels mit zefinden sich zum Frankreich und England sind
vorangegangen.
er Objektivität und würden keine Wohnungen Behörden müßte zung der Gese wegelung mit ute Kunstdüngemitte?kn Unter diesen eil unnütze schädliche Substanzen. ihrer Gesetzgebun Garantien geschaffen w Saatgut keine schäͤdlichen ine Resolution vorgeschlagen,
. on S8dor D . folgender Zusatz
befürchten, daß Forderungen da es sich um die Be handelt. Wir können eine Abschlagszahlung an st, daß die Reichsregi
diesem Gebiete
ir müssen außeror seitigung einer mehr den Gesetzentwurf sel sehen, und er muß, unseren Anregungen Punkten abg
IEovos -* 8 lkereien) und ununterbrochene
glich herabgesetzt
In Meiereien (Mo von Milch darf die f acht Stunden ise beschäftigten Arbeitern er nach 5 137 Abfatz?
a . van z dreistündige Pau
eändert werden. den Entwurf der Budgetkommission zu berw
Abg. Nacken Zentr.): sekretär sich auf den Bo gestellt und die kommen sind, als ein Propisorium. sichtlich der Rechnungen gezogen ist.
es, daß der Staats enen Erklärungen zum Ausdruck ge den Entwurf nur r allem daran, daß eordneter Bedeutung keine zwar darf kein Prozentsatz ganz bestimmte Summe. auf Ueberweisung an
Auch wir begrüßen den der im vorigen Jahre abae Anregungen, die im beachtet hat.
kaufsstellen vo mentlich der ländlichen t zustimmen. die Sonntagsarbeit sich bis bi
zorlage krankt v
lterung und kleinen Gewerhetreil
Das muß geschehen, ei Reichs wegen
hineingesezt werden, sondern
schließen uns dem Antrag
mission an.
Abg. Freiherr von Entstehung
e Budgetkom
zum Automobilgesetz
Gesetzentwurf verdankt ] außerordentlich
Gamp (Rp):
Meldet sic Rechnungen noch Meldet sich Diese erschreckende Summe
was uns die Rech
Millionen aufzuwenden f Budgetkommission die Eine Vereinfachu 1g nicht dem Vorschlage
mnungsprüfung kostet.
Gouverneurs geschehen anzusehen.
: Wenn der Abg. Görcke auf jährige Bestehen des
jetzigen Zustandes für die Notwendigkeit eine die Zeiten geändert! W Rechnungen zugebilligte Freiheit,
den Verwaltungsbehörden
die Geschäftsführung fehr erleicht ermehrang in manchen Verw , hat ihren Grund mi 41 04 ̃ aller Monita l ich eine ganz unverhält Rechnungswesens.
Kostenersparnis für das sen zur Folge haben. r Oberrechnun die Einberufun
singewiesen r Aenderung, elcher Kaufmann zweimal zu prüfen?
denn wie haben sich feitdem merkenswer kann sich den Luxus erlaul Die dem Rechnungshof Stichproben zu üben,
haltung des Ausle sollte man auch lichem Gebiete. altungen, nament t in der umständ zanz geringe
Die ständige Personalv lich in der Marinevern lichen Rechnungsprüfung i Daraus ergibt es Beamtenpersonals d würde eine wesentliche einträchtigung seiner Fin Mängel der
Vereinfachung en anderen Ländern hen von unserer Re
unsere Spi unsf . j die Konsumtionskraft
2 2 Dazu kommen lin r . dieser Schutzzollpolitik
es ausspielt und darauf
rganisation de wenn zie Entscheidung über chefpräsidenten, sondern i en Verwaltunge daß von der Besti der Chefpräͤsidenk einen Rat
zwecks persönlicher Pr ein erhöhter Gebrauch 83 Tage in Kiel g Erfahrungen sind noch dem Gesetz keine ichthofen die Kommission gehört.
der Räte nicht des deutschen die Direktoren getroffen zweigen engere Fül stimmung der In ie Behörde, die üfung an Ort und gemacht wird.
durch den Che Gegenmaßregeln die mit den einzeln Dann wünsche ich au
Das gilt auch gegenüber F außerordentlich entgegengekommen bel dafür besteht in den eshalb beantragt Befugnis, jetzt durch Beschluß des
thaumweinzoll. 7 . 21 ü e .
Zollerhöhungen für ᷣ ; 16. . daß unsere Reglerung Gebr diejenigen Höchstzö
auch machen möge von der lle eintreten zu lassen, die ztlich heruntergesetzt worden ere Regierung die Zölle für zei uns nicht gebunden find. Das Handel Zollkrieg eir bildet zu einem Frankreich in einen das kürzlich einen Handels portugiesischen Handels se großer Jubel.
die sagten, Interesse daran Wir konnten
Rechnung abzulegen
Stelle absenden darf, ein Rat ein einziges nicht erlebt.
ei Schaumwein Bundesrats absick notwendig, und
allzu lange Dauer (dkons): Ein Blick auf Ich werde die berrechnungskammer nicht weitergehen kann, wird erselbe bleiben. fünf Jahre beschr
wir den Prozeß Ilten wir auch bg. Freiherr von R diese Materie vor es Vorredners wirklich so nicht alte Geist d des Gesetzes sollte nicht ens auf zehn Jahre aue werden können. sich in der Richti und er bewegt sich innerh
diejenigen Artikel heraufsetzt, Zollkrieg mit Frankreich wünschen mit Cangda begrüßen wir, weil
beweist, daß Tadelsworte unterschreiben; wenn es hoffentlich wenigstens der für den Erlaß
sondern mindest
künftigen Handelsvertrag, damit wir gegenüber gleichberechtigten mit Canada abgeschlossen hat. vertrag herrscht in der
ettbewerb treten
portugiesischen Pres Der Versuch, der hier ge der Reichstag alb des Rahmens der
große und weite Kreise in Portugal ein 822 ö — ) 98 .
daß man es nicht mit Deutschland falls bessere Bedingungen
macht werden soll, selbst gewün Möglichkeit.