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Herr Vorredner hat leider in einem Satz abgebrochen, den ich noch hinzufügen möchte. Es heißt da nämlich:
„Da der Verfasser als Privatmann die politischen Vor⸗ gänge nur in ihren äußeren Erscheinungsformen ins Auge zu fassen und sie nur nach seiner subjektiven Auslegung zu beleuchten vermag, so ist es erklärlich, daß sein Urteil in manchen Dingen fehlgreift und sein journalistischer Eifer bisweilen über das Ziel hinausschießt.“
(Hört, hört! bei den Nationalliberalen.) Also ich glaube nicht, daß man das als warme Empfehlung, wie der Herr Vorredner sagte, hin⸗ stellen knn. Jedenfalls habe ich mich weder in meinem Schreiben noch mit dieser Aeußerung inhaltlich mit dem Verfasser identifizieren wollen und können. —
Meine Herren, der Herr Vorredner hat einen Ausführungserlaß meines Herrn Amtsborgängers erwähnt, der sich auf das Gemeinde- wahlrecht von 1900 bezieht. Auch ich stehe durchaus auf dem Stand— punkte dieses Erlassen. Es sind darin genau die Direktiven für die Behörden gegeben, die mit der Bestätigung von Wahlstatuten betraut sind. Eine weitergehende Einwirkung auf die Behörden der Selbst⸗ verwaltung und auf die Bezirksausschüsse steht mir aber nicht zu. Ich bin jedoch gern bereit, auf den Inhalt zurückzukommen und nochmals daran zu erinnern, wie die Behörden zu verfahren haben.
Dann hat der Herr Vorredner bemängelt, daß ein Regierungs⸗ präsident die Polizeiverordnungsentwürfe vor ihrer Heraus⸗ gabe einfordere. Das geschieht nicht, um irgendwie be— schränkend auf die Absichten der Selbstverwaltungskörper ein— zuwirken, sondern in der wohlgemeinten Absicht, die oft von dem Abgeordnetenhaus beklagten fehlerhaften und in Form und In⸗ halt nicht geeigneten Polizeiverordnungen hintanzuhalten und sie nicht erst hinausgehen zu lassen. Es ist ja sehr leicht zu sagen: hier geht einer zu weit; aber ebenso oft hört man anderseits: hier geht ein Beamter nicht weit genug; wo bleibt der Regierungspräsident? Ich glaube doch, daß jetzt im allgemeinen nach meinen Wünschen ver— fahren wird, und ich beabsichtige in keiner Weise auf die Selbst⸗ verwaltung hindernd einzuwirken.
Der Herr Vorredner hat sich dann mißbilligend über den Re— gierungspräsidenten in Breslau geäußert, welcher bei Gelegenheit des
Deutschen Katholikentages in Breslau im vorigen Sommer — es handelte sich da weder um einen internationalen Kongreß, noch um eine Wahlversammlung, noch sind in Breslau 60 oo fremdsprachige Bevölkerung vorhanden — mangels dieser zwingenden Grundsätze es abgelehnt hat, eine besondere Veranlassung für die Anwendung der polnischen Sprache anzuerkennen. Der Regierungspräsident in Breslau ist in dieser Sache durchaus objektiv vorgegangen. (Oho! im Zentrum.) Er hat sich an den Regierungspräsidenten in Oppeln gewandt, und dieser hat die Polizeiberwaltung und die Landräte gehört über jeden einzelnen der 19 polnischen Vereine, die ihre Versammlungen in polnischer Sprache führen wollten. Das Ergebnis dieser Ermittlung war, daß zwar in den meisten dieser Vereine gewöhnlich polnisch gesprochen wird, daß aber die große Mehrzahl der Mitglieder dieser Vereine einem Vortrage in deutscher Sprache folgen kann. Er hat also da nicht ab ira gehandelt, sondern ist, zumal er eben erst dorthin ge⸗ kommen war, durchaus objektiv vorgegangen.
Sie müssen nun aber auch insofern auf den Regierungspräsidenten Rücksicht nehmen, als die Sprachverordnung im § 12 des Vereinsgesetzes, welche bestimmt, es soll Deutsch gesprochen werden, nicht lediglich ein Merkmal polizeilicher Einschränkung, auch nicht eine Negation der Versammlungsfreiheit, sondern eine nationale Forderung ist. (Lachen bei den Polen und im Zentrum) Und dieser nationalen Forderung entsprechend, hat der Regierungspräsident Bedenken getragen, in der deutschsprechenden Provinzialhauptstadt Breslau in einer Versamm— lung die polnische Sprache zuzulassen. Es wäre das auf deutscher Seite schwer empfunden worden. (Lachen im Zentrum.) Bitte, lesen Sie doch die Zeitungen! (Große Heiterkeit im Zentrum. Zuruf im Zentrum) Es wäre schwer empfunden worden, wenn dort eine polnische Versammlung stattgefunden hätte, und die Durchführung des § 12 würde durch dies Präjudiz außerordentlich erschwert worden sein. (Lachen im Zentrum. Es ist übrigens eine Beschwerde damals an mich nicht erhoben worden. Wenn es aber der Fall gewesen wäre, so würde ich meinerseits auch diesen Standpunkt eingenommen haben.
Meine Herren, es ist dann der Herr Vorredner auf einen Gegen— stand zurückgekommen, der in der Budgetkommission zur Sprache ge⸗ bracht ist; das ist der Kieler Fall. Ich erkenne ja vollständig an, daß es nach der Persönlichkeit des Engländers Macdonald und nach seinem Berliner Auftreten als Mitglied der Friedensliga englischer Arbeiter an sich und in geeigneter Umgebung völlig unbedenklich ge— wesen wäre, ihn in einer öffentlichen Versammlung englisch sprechen zu lassen; aber man muß doch den Ort, die Zeit und die ganzen Umstände berücksichtigen, unter denen sich dieser Kieler Fall zu⸗ getragen hat. Die Versammlungen, um die es sich handelte, waren öffentliche politische Versammlungen, die von der sozialdemokratischen Parteiorganisation einberufen waren, nicht etwa ein internationaler Kongreß. Es sollte auf diesen Versammlungen in englischer, dänischer und schwedischer Sprache geredet werden. Die Namen der Redner wurden nicht mitgeteilt. Nach der Anmeldung sollte angeblich über die allgemeine „Abrüstungsfrage“ gesprochen werden. Nach der am 12. August durch die sozialdemokratische Volkszeitung bekannt gegebenen Tagesordnung waren die Verhandlungspunkte aber: „die Sozialdemokratie, Weltfriede und internationale Verbrüderung“. (Hört, hört!) Die Versammlungen fielen in eine Zeit, in der eben ein schwerer Streik städtischer Aibeiter erledigt war, und in der in Schweden der große und langwierige Generalstreik noch bestand. Daß die Annahme des Polizeipräsidenten richtig gewesen ist, es werde be— absichtigt, gerade diesen schwedischen Generalstreik in die Erörterung zu ziehen, hat der Verlauf der Versammlung durchaus bestätigt, in⸗ dem die Themata „Generalstreik“ und „internationale Verbrüderung“ zum mindesten denselben Raum eingenommen haben wie das Thema „Weltfriede“, und indem zu moralischer und finanzieller Unterstützung des Generalstreiks ausdrücklich aufgefordert ist. Also die Auffassung, es habe sich hier um nichts anderes als um eine „Friedensdelegation“ gehandelt, auf der ausländische Redner sprechen sollten, ist durchaus nicht am Platz. Wenn die Sozialdemokraten in Kiel das Bedürfnis fühlen, sich über die Internationale zu unterhalten, so mögen sie das unter sich tun. Hierzu ausländische Genossen zuzi lassen, liegt nicht im Staatsinteresse (Sehr richtig! rechts),, und der Ausländer steht überhaupt nicht unter dem Vereinsgesetz.
Me bg. vonn Pappenheim (kons): Nicht die, Tatsache, daß der Verfasser des Buches „Fürst Bülow und seine Zeit“ in einer unerhört
beschimpfenden Weise über berschiedene Parteien gesprochen hat, kann für uns von Bedeutung fein, sondern die Tatsache, daß ein Buch dieses Charakters in einer Form von der Staats ⸗ regierung in der Oeffentlichkeit empfohlen wird, die geeignet ist, die Annahme zu verbreiten, daß sich die Staatsregierung mit der in dem Buche niedergelegten Tendenz einverstanden erklärt. Der, Minister hat erklärt, daß er dieses Buch nur durch⸗ geblättert hat. Ich nehme an und kann nichts anderes annehmen, daß dieses Blättern nur ein sehr flüchtiges gewesen ist. Ich kann nicht annehmen, daß sich der Minister mit den Ausführungen in diesem Buche beschäftigt hat, die sich zum Teil auf die hoch⸗ , Persönlichkeit des Herrn Kultusministers von Studt be— ziehen. Ich kann nur annehmen, daß ihm von seinen nachgeordneten Beamten Mitteilungen über den Inhalt des Buches nicht gemacht sind. Es mußte im Minlsterium des Innern bekannt fein, daß der Mann, der hinter dem Namen Germanseus sich versteckt, von einem echten Germanen nur die Eigenschaft hat, daß er Zwist zwischen allen bürgerlichen Parteien zu säen fich beinüht. Ich kann nur annehmen, daß der Minister in einer vornehmen Gesinnung glaubt ver pflichtet zu sein, seine nachgeordneten Beamten zu decken. Ich muß aher lebhaft bedauern, daß er diesen Mißgriff nicht schärfer verurteilt hat und von dem Verfasser abgerückt ist, nachdem die erste Auflage dieses Buches in der „Berliner Korrespondenz“ empfohlen war. Ich kann keinen anderen Ausdruck gebrauchen; denn der Schlußsatz enthält zu deutlich eine Empfehlung des Buches. Wir können nur annehmen, daß hier im Ministerium ein arger Lapsus Passiert ist, und daß der betreffende Beamte nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit das Buch gelesen hat. Wir können nicht an— nehmen, daß sich ein preußischer Minister mit den dort niedergelegten Ansichten identifiziert.
Abg. Frit sch (nl): Wiederholt hat sich das Haus mit dem Wunsche beschäftigt, daß ein Gesetz zur Aufhebung der Arreststrafen für die Unterbeamten vorgelegt werde. 1904 hat die Regierung ein solches Gesetz zugesagt, 1966 beschäftigte sich das Haus wiederum damit, aber das Gesetz 1 in der Versenkung verschwunden. Zahlreiche Petitionen sind alljährlich in diefer Sache an uns gelangt, es ist end— lich an der Zeit, daß uns die Regierung eine solche Vorlage macht. Wir müssen überhaupt zu einem allgemeinen Beamtengesetz kommen; das geltende Beamtenrecht bedarf dringend der Reform. Ferner wünsche ich, daß den Vororten großer Stäbte, die selbft einen städtischen Charakter angenommen haben, das Stadtrecht gewährt wird. Die Regierung macht in dieser Hinsicht immer zu große Schwierigkeiten. Das Zentrum beklagt sich jetzt über die plutokratische Wirkung des kommunalen Wahlrechts, z. B. in Crefeld, aber gerade das Zentrum hat das Gesetz von 1893 über die Zulassung der Drittelung in den Urwahl- bezirken verlangt. (Vizepräsident Dr. Porsch: Wenn ich den Redner recht verstanden habe, spricht er jetzt über die Wahlrechts— reform. Nein, ich spreche nur über das kommunale Wahlrecht. Der Redner bespricht ferner die einander gegenüberstehenden Urteile des Kammergerichts und des Oberverwaltungsgerichts über die Voraus⸗ setzungen für die Anwendung der Fürsorgeerziehung und schließt sich dem Abg. von Pappenheim in der Kritik des Verhaltens des Ministers
in der Angelegenheit der Germanicus-Schrift an.
Ein Antzrag des Ahg. Rosenow (fr. Volksp.) auf Ver⸗ tagung mit Rücksicht auf die am Abend stattfindenden Kom⸗ missionsarbeiten wird gegen die Stimmen der gesamten Linken abgelehnt.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): In wenigen Punkten können wir die Tätigkeit des Ministers des Innern anerkennen, z. B. ist der Ton der Beamten gegen das Publikum höflicher geworden, aber im ganzen müssen wir doch an der Verwaltung des Innern Kritik üben. Der
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Ministerpräsident sagte, daß der Burcaukrafssmus ein Volk zum Ab⸗ sterben bringen könne; dann dütfte er selbst nicht einen Tag länger Ministerpräsident bleiben, denn er ift selbst ein vollkommener Bureaukrat. Es ist ja bekannt, daß wir in Preußen im Polizeistaat Kat exochen leben. Es ist das Verdienst Schückings, daß er auf die Einwirkung des Landrats auf die Kreisblattpresse hingewiesen hat. Das Wesent⸗ liche der Verwaltungsreform liegt für uns darin, daß Rechtsgarantien gegen die Verwaltungsmißbräuche geschaffen werden. Wer haben eine Reihe Anträge gestellt, die dahin wirken sollen, aus dem Polizei- staat Preußen N einen Rechtsstaat zu machen. Das unglück⸗ selige Gebilde des Konflikts auf ziwil' und strafrechtlichem Gebiete muß beseitigt werden. Die Demokratisierung der ganzen Verwaltung halten wir für unser letztes Ziel, um die Verwaltung zu einem In“ strument des Volkswillens zu machen. Unsere programmatische For— derung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für beide Geschlechter gilt selbstverständlich auch auf kommunalem Gebiete. Die Prostituierten und die Vagabunden sind die unglückseligen Opfer unserer Gesellschaftsordnung; deshalb müssen alle unnötigen Härten gegen diese Unglücklichen vermieden und ihnen alle Mittel dazu gewährt werden, zu einem geordneten bürgerlichen Leben zurückzukehren. Der Ruf Schutz vor den Schutzleuten!“ ift in unserer Presse ständig geworden. In Dannover, Dortmund und Breslau ist die Polizei bei der ganzen Bevölkerung verrufen, weil dort auf den Polizeiwachen gewohnheits— mäßig geprügelt wird. Die einseitige und rücksichtsloseste Art und Weise, in welcher die Polizei Partei gegen das Proletariat nimmt, ist für uns eine wertvolle Stütze, um das Volk aufzuklären? Das Vereinsgesetz wird von der Polizei mit Füßen getreten; die Auflösung der verschiedenen Jugendorganisationen in Berlin, Breslau und Königsberg ist ungesetzlich. Diese Organi sationen haben sich mit Erfolg bemüht, unpolitische, reine Bildungsorganisationen zu sein; sie sind nicht im entferntesten so politisch wie die Jugendorganisationen mit christlichen Tendenzen. Die Jugendbewegung der Arbeiterklasse werden? Sie nie und nimmer töten können, die Verfolgungen sind die beste Agitation. In Kiel habe ich eine Versammlung von 16000 Arbeitern unter freiem Himmel abgehalten, die vollständig ruhig verlaufen ist. Es handelte sich darum, der Meinung der Arbeiterschaft Ausdruck zu ver— leihen, daß es eine Schande für Deutschland sei, daß der Zar deutschen Boden betreten habe. (Vizepräsident Dr. Porsch: Ich rufe Sie zur Ordnung!) Den Fremben in Preußen müssen alle Rechtsgarantien geschaffen werden. Das Traurigste auf dem Gebiet der Fremdenpolizei sind die Kontrollstationen, sie sind ein Schmutzfleck An, der, preußischen Verwaltung. (Vizepräsident Dr. Porsch: Ich bitte Sie, sich in Ihren Ausdrücken zu mäßigen) Bei der Beurteilung der Straßendemonstrationen kommt es nach einem Erkenntnis des Kammergerichts lediglich darauf an, ob wirklich die öffentliche Ordnung gestört worden ist. Als erste richtete sich por einigen Jahren die Polizei in Breslau auf die Bekämpfung der Straßendemonstrationen ein, es wurden Revolver angeschafft, die Säbel wurden geschliffen, es wurde auch hausgesucht nach Waffen, man fand aber nur geistige Waffen. Auch Kanonen rollten über die Straßen. Bei jener Gelegenheit wurde dem Biewald bon einem Schutzmann die Hand abgeschlagen, die fortan für uns ein Wahrzeichen sein wird. Die Willkür der Polizei in Berlin hat auch Graf Hoensbroech gekennzeichnet, und der ist, doch gewiß kein Sezialdemokrat. (Lachen rechts Für Sie ist natürlich alles sozialdemokratisch, was links von Herrn von Heydebrand ist. In der neuesten Zeit sind die Straßendemonstrationen einfach gegen Gesetz und Recht verboten worden; dabei hat fich überall, wo die Polizei nicht eingriff, alles in Ruhe und Srduung abgespielt. Solche spontanen Kundgebungen des Volkes sind nach dem Urteil des Kammergerichts zulässig und werden sich auch nicht unterbinden lassen. Der Polizeipräsident hat in einem Artikel auf die Gesetze in England für die Abhaltung von Straßenversammlungen hingewlesen; er' hat davon Behauptungen aufgestellt, die man nicht eininal einem Sub- alternbeamten zutrauen könnte. Jedermann weiß, daß sich das englische Volk schon seit einem Menschenalter das Recht auf die Straße erkämpft hat, und daß alle Augenblicke Versammlungen auf der Straße stattfinden. Der konservative „Standard“ sagt in einer Be— sprechung dieser Dinge, die preußische Regierung hämmere die Sozial— demokratie zusammen, keine Regierung könne auf die Dauer gegen den Volkswillen sich halten. In Frankreich sind die Ferrer— Versammlungen gestattéet gewefen, dem Karneval auf der
Straße macht die preußische Regierung keine Schwierig keiten, ebensowenig wie sie nach den. Wahlen von Ig den Herren vom Hottentottenblock Schwierigkeiten bereitet hat Als hier neulich die Wahlrechtsvorlage auf der Tagesordnung stand erhielten die Mitglieder des Hauses die, Mahnung, den Ein gang in der Leipziger Straße zu wählen, weil in der Prinz Albrecht. Straße gr. Aunsammlungen befürchtet würden. Die Polizei st aber mit ihrer Aengstlichteit ins Wasser gefallen, es ist nichtz passiert. Der Polizeipräsident erließ gleichzeitig die bekannte Bekanntmachung:; „Es wird das Recht auf die Straße verkündet. Die Straße dient lediglich dem Verkehr. Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt wird von den Waffen Gebrauch gemacht. Ich warne Neugierige!“ Die Straßendemonstrationen sind don Idealismus und Opferfreudigkeit getragen worden. Das Volk ist reif geworden die , selbst in die Hand zu nehmen und sich die Derrschaff eines kleinen Häufleins von. Ausbeutern und Unterdrückern nicht mehr gefallen zu lassen. , . Dr. Porsch: Ich bitle Sie, diese Ausdrücke nicht zu gebrauchen) Die Straßendemonstrationen sind glänzend verlaufen in dem Sinne, daß die Arbeiterschaft ein Maß von Besyonnenheit und Selbstzucht bewiesen hat, daß sie selbst im Sinne eines Polizeiministers ungefährlich ist. Allerdings ist an einigen Stellen Blut geflossen, aber nicht durch die Schuld der Arbeiterschaft, sondern durch die Schuld der Regierung, de preußischen Reaktion, der preußischen Junkerreaktion. 3 Frankfurter Zeitung“, die doch kein sozialdemekratisches Blatt ist, verurteilt das brutale Vorgehen der. Polizei gegen die Straßendemonstranten. (Der Redner verliest den Artikel jm Wortlaut.) Ist es nicht unerhört, daß die Polizei selbst auf, die Frauen rücksichtslos eingehauen hat? In einem Bericht heißt es, auf eine Frau, die zu Boden geworfen war, hieben die Beamten unbarmherzig sin Gz t. zeichnend, daß Sie lachen. (Der Redner berliest einen Bericht über die Vorgänge in Neumünster) Der „Vorwärts“ hat die Zurück, haltung der Polizei in vielen Fällen, auch hier in Berlin, an— erkennend hervorgehoben, das kann uns nicht abhalten, die einzelnen Fälle von rücksichtslosem ö der Polizei zu kritisieren. Der Polizeiminister hätte dafür orgen müssen, daß sich die Polizei überall in verständiger Weise zurückhielt. Da er es nicht getan hat, können wir mit Fug und Recht behaupten, daß das Blut an den Händen der Polizei klebt, und daß es kein Mittel gibt, diese Blut— schuld wieder abzuwaschen. Vizepräsident Dr. PVPorsch erteilt dem Redner zum zweiten Male einen Qrdnungsruf und macht ihn auf die geschäftsordnungsmäßigen Folgen desselben aufmerksam. Der Schrikt hom Erhabenen zum Lächerlichen ist klein. Wenn ich die Vorgänge im Berliner Rathause erwähne, wo ein Leutnant und zehn Mann einquartiert waren, so hoffe ich, ein inniges Verständnit bei Ihnen zu finden. Diese polizeiliche Maßnahme hat mit einem Fiasko des Berliner Polizeipräsidenten geendigt. Den schärfsten Vorwurf muß ich den Verwaltungsbehörden aber deshalb machen, weil sie Militär requiriert haben. Durch diese Anwendung des Mi— litärs ist eine Mißstimmung erzeugt worden, daß sich jede anti⸗ militaristische Propaganda in meinem Sinne erübrigt. Der Erlaß an sämtliche Regimentskommandeure ift nicht bestritten worden, auch nicht, daß das zweite Gardedragonerregiment am Sonnabend vor den Demonstrationen in Tempelhof scharfes Probereiten beranstaltete, damit sich die Pferde an das Berliner flaster gewöhnen. Wenn die Polizeiherwaltung uns Ordnung halten läßt, se werden wir bei den Demonstrationen auch für Ordnung sorgen. Wir sind entschlossen, auch mit der Anwendung der schärfsten Mittel nicht zurück⸗ zuhalten, sobald wir G für zweckmäßig halten. Ich spreche nicht von, Pistolen und Maschinengewehren, aber wir werden durch unsere Agitation eine Stimmung in die nn gta daß die Regierung nicht im stande sein wird, lang, Widerstand dem Wunsche des Volkes entgegenzusetzen. Auch das Mittel des Massen. streiks wird zur Anwendung kommen. Der Massenstreik wird nicht gemacht werden, sondern er, kommt von selbst. Durch diesen Ansturm wird auch Ihre äußere Zuversicht erschüttert werden. Die Haltung der Wahlrechtskommission (Vizepräsident Dr. Porsch bittet den Redner, nicht über das Wahlrecht zu sprechen, ondern sich an den Beschluß des Hauses zu halten. Wir Sozialdemokraten werden uns nicht in das Borhorn jagen lassen. Wir rufen das Bürgertum auf, Seite an Seite mit der Sozial⸗ demgkratie in diesem Kampfe zusammenzustehen. Auch die große Masse der Beamtenschaft und der Funktionäre des gegenwärtigen Systems werden erkennen, daß sie nicht an der Aufrechterhaltung des preußischen Systems interessiert sind, sondern daß sie sich auf die Seite der Sozialdemokratie stellen müssen. So wird schließlich auch Ihre letzte Waffe gegen das Proletariat, Polizei und Militär, versagen.
Minister des Innern von Moltke:
Meine Herren! Es tut mir leid, zu so später Stunde Ihre Geduld noch einen Augenblick in Anspruch nehmen zu müssen, nicht etwa, weil der Herr Vorredner einen tiefen Eindruck auf mich ge— macht hätte (Heiterkeit rechts — Zuruf bei den Sozialdemokraten), sondern lediglich aus dem Grunde, weil ich nicht möchte, daß die vielen Uebertreibungen und falschen Behauptungen, die er aufgestellt hat, um die mir unterstellten Polizeiorgane eines falschen Auftretens zu verdächtigen und zu beschuldigen, auch nur eine Minute unwider— sprochen blieben. (Bravo! rechts.)
Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat uns eben wieder, wie das von jener Seite schon öfters geschehen ist, glauben machen wollen, daß die Sozialdemokratie bei derartigen Demonstrationen sich selbst über⸗ lassen, schon selbst für Ordnung sorgen werde (sehr richtig! bei den Sozial⸗ demokraten), und daß die Polizei gefälligst zu Hause bleiben oder zusehen möge. Meine Herren, wir haben an dem Tage, an dem der König von England hier war, gesehen, was daraus folgt, was aus den Demonstrationen gefolgt ist, als die Polizei nicht im Stande war, schnell genug an der Stelle zu sein (Zurufe bei den Sozialdemokraten Glocke des Prä—⸗ sidenten), da handelt es sich nicht mehr, wie in dem von ihnen an— gezogenen Erkenntnis des Kammergerichts um groben Unfug“, sondern da kommen ganz andere Paragraphen des Strafgesetzbuchs in Betracht Zurufe bei den Sozialdemokraten), und das ist die Folge Ihrer Demonstra⸗ tionen, zu denen Sie hetzen, in die Sie das Volk künstlich hinein— treiben (sehr richtig! rechts), um nachher zu behaupten, das sind spon— tane Kundgebungen. (Lebhafte Zustimmung rechts. — Zuruf rechts. — Zuruf des Abg. Liebknecht. — Rufe rechts: Ruhe! — Glocke des Präsidenten.)
Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat auch wieder unzutreffende Behauptungen über die neusten Hergänge vorgetragen. Ich habe die ganzen Berichte hier und wäre in der Lage, sie Ihnen alle vorzulesen, um ihn vollständig zu widerlegen. Das sind Uebertreibungen und Zeitungsnachrichten, die sich, wenn man zurückfragt, nicht bewahrheiten und bestätigen. (Hört! hört! rechts Aber gestatten Sie mir wenigstens einen Bericht Ihnen mitzuteilen. Er bezieht sich auf die Vorgänge in Frankfurt.
(Schluß in der Dritten Beilage.)
Dritte Beilage
Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 24. Fehruar
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Am Donnerstag, den 18. Februar.
Am Abend dieses Tages wurde in 5 Versammlungen das Vorgehen der Frankfurter Polizei gegenüber den Wahl⸗ rechtsdemonstrationen erörtert. Die Teilnehmer von 4 Ver⸗ sammlungen gingen zum Schluß auseinander. An die fünfte im Gewerkschaftshause abgehaltene Versammlung haben sich dagegen schwere Ausschreitungen geknüpft. Der Hauptteil der aus dieser Versammlung kommenden Menge zog in ge— schlossener Formation über die Zeil nach dem Roßmarkt zu; der zweite Teil sammelte sich vor dem Polizeidienstgebäude. Ueberall ertönten aus der Menge heraus Pfuirufe und Beschimpfungen der Polizei, wie „Bluthunde“ und dergleichen.
Der über die Zeil marschierende Zug wurde von einem Manne (Schlosser Herckert) angeführt, der die ihm folgende Menge fort⸗ gesetzt zu erneuten und verstärkten Demonstrationen anfeuerte. Ein Kriminalschutzmann nahm ihn als offenbaren Rädelsführer fest und wollte ihn unter Beihilfe zweier uniformierter Schutzleute zur Wache bringen. Unter Drohungen und Geschrei folgte die Menge dem Transport auf dem Fuße. Messer wurden gezückt
(hört, hört! rechts) und aus der Mitte der die Beamten Bedrängenden fielen mehrere Schüsse. Der eine Schutzmann erhielt dabei von hinten einen tiefen, bis auf die Lunge gehenden Stich in die Schulter.
Nun erst gab dieser Beamte mehrere Verteidigungsschüsse ab. Als noch weitere Schüsse aus der Menge nach den Beamten fielen, antwortete der Kriminalschutznann mit einem Gegenschuß. Auf diesen Beamten drang jetzt ein Mann mit entblößtem Stockdegen ein, während ihm ein anderer eine Hand voll gemahlenen Pfeffer
in die Augen warf.
(Hört, hört! rechts.) Es gelang dem Beamten noch, den mit dem Stockdegen auf ihn Eindringenden durch einen Schuß abzuwehren. Es folgten weitere Schüsse aus der Menge. Die drei hier allein befindlichen, von der wütenden Menge eingeschlossenen Beamten befanden sich in höchster Lebensgefahr. Durch die Notpfeife aufmerksam gemacht, kam ihnen vom nahen Polizeipräsidium her eine Abteilung Schutzleute zu Hilfe. Dem erhaltenen Befehl entsprechend vertrieben diese mit blanker Waffe die jene drei Beamten bedrohende Menge.
(Hört, hört! rechts.) Etwa eine Stunde hatten die Beamten zu tun, bis es ihnen gelang, den betreffenden Straßenteil und die nächste Umgebung des Polizei präsidiums von der andrängenden Masse freizumachen. Der tät— liche Angriff auf die Polizeimannschaft war vorbereitet. Wie einer im Stillen ausgegebenen Parole entsprechend, hatten sich viele Demonstranten mit Messern, Schußwaffen und Steinen ausgerüstet.
(Hört, hört! rechts.)
Auch auf den Gebrauch von gemahlenem Pfeffer und dergl.
zur Blendung der Beamten war hingewiesen worden. Ein hinter
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusamm engestellten Nachrichten für Handel und Indu trie“)
Vereinigte Staaten von Amerika. zolltarifentscheidungen. Behälter aus Papier, Karton oder Pappe, als Umschließungen für Waren eingehend, die spezifischen, aber vom Werte abhängigen Zollfätzen unterliegen, sind nicht nach 5 195 des Tarifs für sich zur Verzollung zu ziehen, weil ihr Wert gemäß Unterabschnitt 18 von Abschnitt 28 des Tarifgesetzes dem Werte der Ware hinzugefügt und als ein Teil ihres Eigenwerts für die Festsetzung des darauf anwendbaren Zollsgtzes angesehen werden muß. (Verfügung des Schatzamts vom II. Dezember 1909.)
Zu Rasiermesserklingen vorgearbeitete Stahlstücke (razor blanks) aus Schmiedestahl, vollständig geformt, die nur ge⸗ glättet und geschliffen zu werden brauchen, um sie zu fertigen Klingen zu machen, und die zu keinem anderen Zwecke geeignet sind, sollen als unfertige, Rasiermesserklingen“ angesehen und als solche verzollt werden (5 163 des Tarifs von 1897, § 152 des Tarifs von 1909). (Dreasury Decisions under the customs et., laws Nr. 30217 bis 30 228.)
Columbien.
Konsulargebührentarif. Laut Gesetz Nr. 57 vom 4. De— zember v. J. werden die Konsularfakturen für die Zwecke der konsula⸗ rischen Beglaubigung in folgende drei Klassen geteilt:
1) Fakturen, worin nur Gold und Silber, gemünzt oder in Barren, mit einem Feingehalt von nicht weniger als 0,9060 aufgeführt sind; Fakturen über Gegenstände, die amtlich von der National⸗ regierung oder den Regierungen der Departemen s bestellt sind, sowie Fakturen über Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die an fremde, bei der Reglerung der Republik beglaubigte Gesandte gerichtet sind, sofern die Nationen, die sie vertreten, den columbischen Gesandten und diplomatischen Agenten die gleiche Befreiung be⸗ willigen und die in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden; Fakturen über Pflanzen und lebende Tiere, Sämereien für Landwirtschaft, Heilserums und Impfstoffe, gedruckte Bücher und Gegenstände für den Unterricht. Für dergleichen Fakturen werden keine Gebühren für die konsularische Beglaubigung erhoben.
2) Fakturen über Waren aus Eisen, Stahl, Kupfer, Zink, Holz, Steinkohle, Oele und Fette für Maschinen und für die Malerei sowie zubereitete Farben, die für Schiffahrts- Eisenbahn⸗ Fabrik⸗ und Gewerbsgesellschaften oder zum Brückenbau für öffentliche oder Privatzwecke bestimmt sind; natürlicher oder künstlicher Dünger, Schwefelsäure, Schwefel, Motoren jeglichen Systems und Gewichts, Dampf⸗ und elektrische Generatoren, Pflüge, Maschinen, Werkzeuge und Geräte für Landwirtschaft, Bergbau, Gewerbe, Handwerk und Kunst, Näh⸗, Spinn⸗ und Wirkmaschinen; Gebäude aus Eisen oder Holz, Bedachungen (teja) aus Metall oder anderen Stoffen, Röhren aller Art, Taue (Cables) aus Hanf, Manilahanf oder Metal, Draht⸗ gewebe, Zaundraht und Krampen zu seiner Befestigung, Draht für glektrische Leitungen; Metalle, roh, in Barren oder Blechen, Materialien und Stoffe zum Betriebe von Bergwerken, Pumpen aller Art und von jedem Gewicht und Natronsalze, die bei der Behandlung von Metallen verwendet werden. Für die konsularische Beglaubigung dieser Art von Fakturen wird nur 1 v. H. des Gesamtwerts jeder Faktura erhoben.
3) Diese Klasse umfaßt alle anderen Handelsfgkturen. Für die konsularische Beglaubigung werden 3 v., H. des Gesamtfakturenwerts erhoben; wenn sich aber unter den in der Faktura aufgeführten
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einem Wagen versteckter Demonstrant feuerte auf einen ruhig vorbeipatrouillierenden Schutzmann einen Revolverschuß ab, sodaß die Kugel dem Beamten dicht am Ohr vorbeipfiff. Auf einen zweiten ihn verfolgenden Schutzmann schoß er noch zweimal, wobei der eine Schuß die Augen des Beamten fast streifte.
Auf seiten der Polizei ist nur von den oben bezeichneten zwei Beamten geschossen worden, und zwar nur zur Abwehr unmittel— barer Gefahr für Leib und Leben.
Massenhaft sind die Polizeibeamten mit Steinen, Bierflaschen und Scherben beworfen worden.
Hört! hört! rechts.)
Drei Polizeikommissare und 23 Schutzleute haben Verletzungen
davongetragen. (Hört! hört! rechts.) Berichte (lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten); sie stehen
Meine Herren, das sind die amtlichen
Ihren Angaben vollständig entgegen. Nun erlauben Sie mir aber, Ihnen einmal ein Urteil eines unparteiischen, ruhig denkenden und hochgeachteten Mannes über die Vorgänge mitzuteilen. Ich schließe mich hier an einen Ausschnitt aus dem „Berliner Tageblatt“ an. Da heißt es: Oberbürgermeister Adickes bestreitet in längeren Ausfü der Versammlung das Recht, zugleich als Ankläger und als Richter über die Polizeibehörde aufzutreten. Die Polizei habe die Pflicht gehabt, den ungesetzlichen und verbotenen Zug nicht passieren zu lassen, sondern aufzulösen. Er verliest dann eine lange Erklärung des Magistrats, in der das Recht und die Pflicht der Polizei zur Auflösung des Zuges betont wird. Wer in dem jetzigen ernsten Augenblick es unternähme, das Recht auf die Straße zu erzwingen, nehme eine überaus große Verantwortlichkeit auf sich. Der Magistrat warnt eindringlich vor einem solchen Vorgehen. Die nationalliberale Fraktion gab eine
ührungen
Erklärung ab, auf die Straße be⸗
in der sie entschieden das Recht streitet, wie es von den Sozialdemokraten und den Frank— furter Linksliberalen proklamiert werde. stranten hätten von Anfang an in schlimmster Polizei provoziert. Die Nationalliberalen verurteilen auf das schärfste die im Zusammenhange mit den Wahlrechtskundgebungen
Di Demon⸗ Weise die
stattgefundenen Beschimpfungen des Fürsten Bismarck vor dessen Denkmal, die eine unerhörte Herausforderung der größeren Zahl der Einwohner Frankfurts bedeute. Die Polizei habe durchaus im Rahmen des Gesetzes gehandelt.
Meine Herren, ich darf nur mit Genugtuung aussprechen, daß in Frankfurt, in Halle, in Neumünster, in Breslau, in Berlin die mir unterstellten Organe ihre Pflicht getan haben (lebhafter Beifall), und ich spreche ihnen meine Anerkennung dafür aus. (Erneuter lebhafter Beifall. Zischen bei den Sozialdemokraten. Wiederholter Beifall.)
r
Um Hi Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Donnerstag 1 Uhr.
Gegenständen Waren aus Gold, Silber, Platin oder mit Edelsteinen oder ungefaßte Edelsteine befinden, so werden von diesen Waren für die konsularische Beglaubigung 6 v. H. des Wertes und von den übrigen 3 v. H. erhoben.
Von jeder Faktura, die zur konsularischen Beglaubigung vorgelegt wird, sind dem Konsul vier Ausfertigungen gleichen Inhalts zu über geben; in alle vier Ausfertigungen wird die Bescheinigung auf⸗ genommen, Gebühren werden aber nur für eine Ausfertigung be rechnet. Eine Ausfertigung erhält der Beteiligte zurück usw.
Von Postpaketen wird keine Gebühr für eine Konsularfakturg erhoben. Die Fakturengebühren sollen gemäß dem unterm 26. Mai 1906 in Rom unterzeichneten Vertrage, betreffend den Austausch von Postpaketen,“ 5 Centavos God für jedes Paket und die Faktura tragen, ohne irgend einen Zuschlag.
Die Gebühren für Beglaubigung eines Ladungsverzeichnisses (sobordo) werden vom Gesamtwert der darin aufgeführten Ladungen zum Satze von 3 v. H. erhoben. Demzufolge muß diese Urkunde außer den im Artikel 41 des Codigo Fiscal aufgeführten Angaben noch den Wert jeder einzelnen Ladung und am Schlusse die Summe der Einzelwerte enthalten. Von jedem Ladungsverzeichnis werden von dem Konsul fünf Ausfertigungen beglaubigt, hiervon wird eine Aus fertigung dem Kapitän oder Superkargo zurückgegeben usw.
Am Schlusse der Urkunde hat der Versender an Eidesstatt zu erklären, daß die für die Waren in der Faktura angegebenen Werte mit den in der Verkaufsfaktura angegebenen übereinstimmen.
Schöpft der Konsul Verdacht, daß zwecks Hintergehung gegen⸗ über dem Fiskus in der Faktura ein niedrigerer Preis für die Waren angegeben ist als der wirkliche, so hat er es dem Verwalter des Bestimmungszollamts mitzuteilen und zu diesem Zwecke die von ihm geprüften Preisverzeichnisse und Schätzungen sowie die sonstigen Angaben und Urkunden beizufügen, womit er seinen Verdacht be gründen kann. Erlangt der Zollverwalter bei der Besichtigung der Waren und der ihm von dem Konful übersandten Angaben und Nachrichten die Gewißheit, daß wirklich bei der Anmeldung des in der Fakturg angegebenen Preises eine Hinterziehung vorliegt. so kann er die Ware für Rechnung des Fiskus zu dem in der Faktura angegebenen Preise an sich nehmen; hierüber ist ein schriftlicher Be schluß zu fassen. Der Eigentümer der Waren, ihr Konsignatar oder Agent, denen auch eine schriftliche Mitteilung hierüber zu machen ist, können innerhalb 438 Stunden Aufhebung des Beschlusses beantragen und ihrem Antrag die Urkunden und Beweismittel beifügen, die sie für zweckmäßig erachten. Lehnt der Zollamtsverwalter den Antrag auf Aufhebung ab, so kann der Beteiligte bei dem Finanzministerium bei der Eröffnung Berufung einlegen. Die Entscheidung des Ministeriums ist endgültig und muß unbedingt innerhalb einer Frist von vier Tagen getroffen werden, von dem Tage ab gerechnet, an dem die Sache bei dem Ministerium eingegangen ist. ; . ᷣ
Der Versender, welcher wegen nachgewiesener Hinterziehung in Strafe verfällt, die auf einem endgültigen Beschlusse beruht, wird für unfähig erklärt, in Zukunft Abfertigungen für Columbien vorzunehmen; demgemäß sollen es die Konsuln ablehnen, die Fakturen, die sie ihnen vorlegen, zu bescheinigen. Das Fehlen von Angaben in den Fakturen in bezug auf den Preis irgend einer Ware oder einer Gruppe von Waren der gleichen Klasse oder gleicher Beschaffenheit und des Ge⸗ wichts der in der Urkunde aufgeführten Waren wird mit 5 Pesos Gold bestraft, womit der Finanz- und Schatzminister den Konsul belegt, der die Faktura bescheinigt hat usw.
) Reichsgesetzblatt 107 S. 672 ff.
sollen, beglaubigen. ; verpflie Konsul des Hafens, wo die Umladung erfolgen soll, schriftlich zu be⸗
nachrichtigen.
Ergibt sich bei der Prüfung und Vergleichung der Fakturen und
Ladungsverzeichnisse, die der Konsul vornehinen muß, eine Abweichung oder ein Unterschied zwischen einigen, so hat der Konsul unmittelbar diejenigen, welche dergleichen Urkunden vorlegen, zur Vornahme der Berichtigungen aufzufordern. lach .
nach der Abfahrt des Schiffes die Berichtigungen nicht erfolgt sind, so haben die für den Irrtum ; vortl l dem Konsulat eine Gebühr von 3 Pesos für jede Beglaubigung zu zahlen, die er zwecks Berichtigung des Irrtums oder Unterschieds ausstellt.
Wenn nach Ablauf von drei Tagen
verantwortlichen Beteiligten
Werden in einem fremden Hafen Waren für Columbien geladen,
die aber in einem andern fremden Hafen umgeladen werden sollen, so sind die Fakturen dem Konsul des Hafens zur Beglaubigung vor⸗ zulegen, wo die Umladung erfolgt. Indessen können die den Finanz⸗ verwaltern gleichgestellten Konsuln die Fakturen über die in dem Hafen ihres Amtssitzes geladenen Waren, die aber umgeladen werden
In solchen Fällen sind sie verpflichtet, den
Der Konsul des Umladehafens wird gestatten, daß die von den
den Finanzverwaltern gleichgestellten Konsuln beglaubigten Fakturen in das Ladungsverzeichnis, das ihnen vorgezeigt werden muß, auf⸗ genommen werden, vorausgesetzt, daß sie mit den Angaben, die er von dem Konsul des Ursprungshafens erhalten hat, übereinstimmen.
Das. Gesetz ist mit dem Tage seiner Kundmachung im „Diario
oficial“ in Kraft getreten und soll von den Konsuln von dem Tage ab befolgt werden, an dem es zu ihrer Kenntnis gelangt oder an dem sie das „Diario oficinl“ erhalten. Die Artikel 8, g, 11 und 12 des
Gesetzesdekrets Nr. 15 vom Jahre 1905, Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. S6h vom Jahre 19092 und Artikel 56 des Codigo Fiskal sind aufgehoben und Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 1145 vom Jahre 1903 ist dadurch abgeändert. („Diario Gficia“ vom 11. Dezember 1909.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 23. Februar 1910: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt... 23 496 7273 Nicht gestellt. — —.
Der Abschluß der Joh. C. Tecklenborg A.-G. ergibt laut Meldung des ‚W. T.. B.“ bei 336 916,20 ½ Abschreibungen auf An⸗ lagewerte einen Betriebsverlust von 277 335593 6, welcher dem Spezialreservefonds entnommen werden muß. An Referven verbleiben alsdann noch 846 754,07 (.
In der gestern hier abgehaltenen Sitzung des Verwaltungs⸗
rats der Banque Generale R gumaine, Bukarest, wurde laut Meldung des ‚W. T. B.“ beschlossen, der für den 18. März nach Bukgrest einzuberufenden. Generalversammlung die Verteilung einer Dividende für das Geschäftsjahr 1909 von zehn Prozent (i. V. neun Prozent) auf das Aktienkapital von 10 000 060 Lei vorzuschlagen. Der Reingewinn beläuft sich nach reichlichen Abschreibungen auf 1366 516 Lei (i. V. 1245 230 Lei)h, aus welchem je 190 000 Lei dem ordentlichen und Spezialreservefonds sowie 10000 Lei dem Dis⸗ positionsfonds zugeführt werden sollen. Ferner wurde beschlossen, der Generalversammlung die Erhöhung des Kapitals um 2 506 000 Lei zorzuschlagen. ö. ö h einer durch ‚W. T. B.“ übermittelten Meldung des Kaiserlich russischen Finanz. und Handelsbevollmächtigten für Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn ergab der Wochenausweis der Russischen, Staatsbank vom 21. Februar d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staats⸗ bank bezw. den Ziffern der Vorwoche, alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten Nr. 1b und 2) 118455 (182,3, Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 241,9 (241,5), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 10 und 4) 789 (7G), Diskont⸗ und Spezialrechnungen (Nr. 5) 1967 (195,2), Spezialrechnungen, sichergestellt durch Wechsel und Wert papiere (Nr. 6 und 7) 706,9 (gl, 2), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8 17) 176,8 (176,2), Protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sicher⸗ gestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19) 5.5 (6,6, Wertpapiere (Nr. 20) 67,1 (65,23), Wertpapiere auf Kommission er⸗ worben (Nr. 21) 2,1 (1,B5), Summen zur Verrechnung mit den Adels⸗ und Bauernagrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 1,9 (,I), Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Rr. 23) 26.5 32,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und Nr. 13 Passiva — (—,, Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Aktiva, 14 Passiva) 20,6 (9,4), zusammen 20716 (2062,5). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen 1 passiv und ka aktib) 160,7 (160,83), Kapitalien der Bank (Nr. 3—5) 55,0 (hb, M), Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, 8b, e, d, e, 9) 521,I7 (510, S, Laufende Rechnungen der Departements der Reichs⸗ rentei (Nr. Sa) 253,1 (256,4), Verschiedene Konten (Nr. 2, 10, 1, 12) 25,7 (25,4), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 55,4 (54,1), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (Nr. 25 Aktiva und Nr. 14 Passiva) — (), zu⸗ sammen 2071,6 (2062, 5). .
Prag, 23. Februar. (W. T. 2 ichi Zuckerkart el! erhöhte die Preise für Raffinade um drei Viertel Fronen mit Rücksicht auf die erhebliche Preissteigerung des Rohzuckers.
Brüssel, 23. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrat der Lurxemburgischen Prinz Heinrich-Eisenbahn beschloß, der Generalversammlung eine Dividende von 24 Franes vorzuschlagen. Nach Dotierung des Erneuerungsfonds mit 183 500 Franes verbleibt ein Vortrag von ungefähr 67 060 Franes auf neue Rechnung.
B.) Das österreichische
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Berlin, 23. Februar. Marktpreise nach Ermittlung des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte) 22,70 M6, 23 64 1. — Weizen, Mittelsorte r) 22,58 A6, 22,52 6. — Weizen, geringe Sorte f) 22 46 4, 2240 S½6. — Roggen, gute Sorte) 1600 ½, 15, 98 16. — Roggen, Mittelsortef) 15,96 , 15,94 S6. — Roggen, geringe Sorte) 15, 93 K, 15,90 M66. — Futtergerste, gute Sorte *) 15,80 , 1620 . — Futtergerste, Mittelsorte ') 16, 10 60, 14,60 6. — Futtergerste, geringe Sorte“) 14,50 S6, 14,00 6. — Hafer, gute Sorte) 18, 00 , 17,40 M6. — Hafer, Mittelsorte) 17,30 C, 16,0 4. — Hafer, geringe Sorte *) 16,560 , 16,10 46. — Mais (mixed) gute Sorte 15,89 MS, 15,50 MS. — Mais (mixed) geringe Sorte 2 , = . — Mais (runder) gute Sorte 16, 900 , 15,50 4. — Richtstroh 6 50 , 6.00 66. — Deu 9.60 MÆ, 770 SM. — Erbsen, gelbe zum Kochen ho, 00 , 30,00 M. — Speisebohnen, weiße bo o0 1, 3000 M. — Linsen 60,00 SPZ, 25,00 n. — Kartoffeln 8.00 (, 800 69. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2120 cις, 149 ; dito Bauch- fleisch 1 Kg 180 6, 1ů,20 S. — Schweinefleisch 16g 1,990 16 1-40 . — Kalbfleisch 1 Kg 240 , 120 6. — de mne g 1 Kg 210 A, 1,20 6. — Butter 1 Kg 30 , 2, 0 6. — Gl (Markthallenpreise) 60 Stück 5,60 (, 390 6. — Karpfen 1 Kg 2,40 M, 1,20 αι.. — Aale 1 kg 3,20 M, 160 6. — Zander 1 Eg