— — — ———— Qualitãt
mittel r Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster
*
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
gering
gut
Gezahlte
niedrigster 0
höchster
16
höchster niedrigster höchster s6 6 6
Am vorigen
Durchschnitts⸗ Markttage
r
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1Doppel. er . zentner preis
6 S 33
Verkaufs⸗
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Verkaufte Menge
Doppelzentner
Außerdem wurden am Markttagt Spalte I) nach überschlagsiche S . verkauft Voppelzentne (Preis unbekannt
Allenstein . . Sorau N. E. Posen.
Lissa i. Pos. Krotoschin .. Schneidemühl . Breslau. ö Strehlen i. Schl. Schweidnitz. .. Glogau ... Liegni ö Hildesheim FImden. Mayen Crefeld.
Neuß . Saarlouis Landshut. Augsburg ! Giengen... T Neubrandenburg . St. Avold
Giengen .. Bopfingen
Allenstein Fööorn Prenzlau. Sorau N. X. k . Pof. Krotoschin .. Schneidemühl . ö Strehlen i. Schl. . Schweidnitz. Glogau .. 2 Hildesheim Emden
Mayen Crefeld
Neuß . Landshut. Augsburg Giengen. Bopfingen .. k Neubrandenburg St. Avold
Allenstein Thorn Prenzlau ; Sorau N.⸗X. Posen - AUffa i. Pos. Krotoschin J J Breslau...
Strehlen i. Schl Schweidnitz. J
Liegnitz Mayen Crefeld Landshut Augsburg Giengen. Bopfingen ; , Neubrandenburg Altkirch ;
Allenstein
Thorn. Prenzlau.
So rau N.⸗X. Posen..
Lissa i. Pos. Krotoschin .. Schneidemühl . Breslau ; Strehlen i. Schl. . Schweidnitz .. Glogau Liegnitz. Hildesheim Emden. Mayen
Crefeld
Neuß .. Trier.
Saarlouis Landshut. Augsburg Giengen. Bopfingen Laupheim 5 Neubrandenburg Altkirch .. ; St. Avold .. .
J Brau gerstẽ
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.
21,00 21,00
21,50 21.70 19500 19,50 19,80 21.00 22.40 20,60
16,65
/ P
22,27 21.380 21,50 22, 00 21, 80 22.20 19,50 20,50 21,05 21,50 22,49 21,60 21,00 17,05
20 60 Ib ob 29 57 33 80 6
2158 33 6h
22, 60 21,60
15,75 15,50 16, 10 14,70 16,00 14,90 15,10 15.00 13,90 14,85 14,50 15,25 1430 15,60 14,00
15,30 14,80 15,00 15,30 16,60 15,40 16,50
16,50
13,09 14,00 14,70 15,00 13,20 12,50 14,50 14,40 13,40 14,00 14,50 12,50 14,20 14,40 13,00 14,23 15.00 15,2
15,20
16,75
16 6
15,B70 15,60 15,10 15,00 15,40 14,90 14,80 14, 14,30 14,40 14,70 16,20 14,90 16,00 2,80
15,20 14,50 16,00 17,40 16, 13 15,30 14,80 14, 80 14,80
177 1
Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).
Weizen.
, , 2363 23,5: 22, 10 252,36 22,46 215690 22,560 2200 236006 — * 22090 22, 10 22,30 2220 2276 3776 1950 21,50 2105 2200 22345 21,866 220 17.35 20 60
20 60
24,00
2300
22380
8, s
20,00 20,00 ln, 0 22, 30 22, 30 22.500 22,50 J 22,60 22,60
18,15 21,34 21,60 21350 22.00 24,33 23, 20
2,
18,65 21,34 21,60 31,56 3266 24,67 23, 60 22,50 22,65 22,00 22, 00 22,40 22,40
21,87 22,90
. IzI566 220
0 Roggen. 15,75 1 16,00 16,00
15, 00
15,00 15,60 15,30 14,90 15,20 14,90 15,35 15,30
14,55 14,55
163990 165, zꝛ 90 15,80 14,80 15.80 15,36 15,71 15,50 15,70 16,60 — 15,40 16500 16,50 16,80 — Qò— — 15,60 16,90
16,00
16.00 16, 80 15,60
1309 1426 1476 15,36 15.56 1276 1156 14.56 13376
15,40 15,40
14,80 15,50 15,50 16,20 16,20 15,50 155
16,40 16,60 17,70 18,00 17,20 17,74 15,60 16,00
15,40 15, 80 17,00 1600 18,67
1600
15,40 15340 16,66 16,090 18,67
400
52 140 215 142 455
32 15 113
1400 o
3 2215 440 22. 377 21 56 2720 352 32 26 27376 785 19,56 15. 56
6h20 21 03 157 2243
21,00 2250
17,85 21, 34
7596 21,10 5 21 67 3365 24 48 3592 23 0 575 22,54
1900
16 500 2200 456 71.74
1130 766
16838
15,09 15,565 15,20 15,17
14.90 15,45
145 14 50 816 16 65
14.50 16,34
15,30 15,35 15.753 1600 16,03
8874 15 30 545 15,56 5 318 15.350 50 1660 770 195.72
9360 15360
16 00
14. 18
13,00 12,20 14,50 15,00
14,60
15.90
15,69 14,90 15,25 14,50
14,90
15,30
15 00 1556
1500
er, 16555 15, 10 1495 14,81 id, ig
3 806 ;
2508 6
6946 15,3 486
15,19 2693 14,88 1713
165.16 22 400 16 O0 1436
17,65
15.80 18,36
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreig wird aus den unabgerundeten *r . 8 in . . für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preig nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
Berlin, den 5. März 1910.
Kalserliches Statistisches Amt. J. A: Fuhry.
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—
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8.
Zahlen berechnet. Bericht fehlt.
Personalveränderung en.
Königlich Preußische Armee. ⸗
Offiziere, Fähnriche usw. Berlin, z. März. v. Arnim, Gen. der Inf. und Gouverneur von Metz, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur Disp. und gleich⸗ zeitig à la suite des 4. Garderegts. z. F. gestellt. Mu dra, Gen. Tt. und Kommandeur der 39. Div., zum Gouberneur Hon Metz ernannt. von der Groehen, Gen. Lt. und Kommandeur der 17 Div., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung des Charakters als Gen. der Inf., mit der gesetzlichen Pension, Petzek, Gen, Lt. und Kommandeur der 33. Bib. in Genehinigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension, von der Lippe, Gen. Lt., und Kommandant von Königsberg i. Pr, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension, — zur Bisp. gestellt. Frhr. v. Seckendorff, Gen. Major und Kommandant von Mainß, unter Verleihung eines Patents seines Dienstgrades, in gleicher Eigenschaft nach Königsberg i. Pr. versetzt. v. Raben, 6 Lt. und Kommandant von Magdeburg, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension zur Diep. gestellt. v. Mentz, Gen, Major und Kommandeur der 25. Inf. Brig, unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt., zum Fommandanten von Magdeburg ernannt. Burggraf u. Graf zu Dohna-⸗Schlobitten, Gen. Major und Gen. A la suite Seiner Majestät des Kaisers und Königs, beauftragt mit der Führung der Gardekav. Div., unter Be⸗ lassung in dem Verhältnis als Gen. A la suité, zum Gen. Lt. be— fördert und zum Kommandeur der Gardekab. Div. ernannt.
Berlin, 3. März. Die nachgenannten Abiturienten der Haupt— kadettenanstalt in der Armee als Fähnriche angestellt, und zwar die Portepeeunteroffiziere: Herrlein, im 3. Garderegt. z. F., v. Wedel, im 4. Garderegt. z. F., v. Tippelskirch, im Königin Elisabeth Hardegren. Regt. Nr. 3, Cleve, Frhr. v. Kettler, im Königin Augusta Gardegren. Regt. Nr. 4, Dallmer-Zerbe, im Gren. Regt. Kronprinz (1. Ostpreuß.) Nr. U, Lucht, im Gren. Regt. König Friedrich der Große (3. Ostpreuß.) Nr 4, Schartow, im Gren. Regt. König Wilhelm J. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Hallström, im Gren. Regt. König Friedrich JII. (2. Schles.) Nr. 11, v. Wieters heim, im Inf. Regt. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Fiebig, ün Inf. Regt. von Grol— man (J. Posen.) Nr. 18, Heller, im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Qberschles. Nr. 25, Be ver, im Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Kügler, im Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 25, V ölckers, im Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 77, v. Pflugk⸗Harttung, im Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Schmidt, im Inf. Regt. Graf Werder (. Rhein.) Nr. 30, Zierold, im Inf. Regt. Graf Bose (I. Thüring.) Nr. 31, Daum, im Fuͤsilierreglment Graf Roon (Ostpreuß.? Nr. 33, Czopnik, im Fäüsilierregiment von Steinmetz (Westpreuß ) Nr. 37, Cusig, im Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles) Nr. 38 Matthies, im Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ost⸗ preß) Nr. 44, Scholz, im 6. Po8mm. Inf. Regt. Nr. 49, Börner, im 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, Kempf, im Inf. Regt. Freiherr Diller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 5h, Schroeder, im Inf. Regt. von der Marwitz (3. Bomm.) Nr. 61, Heinrici, im 3. Ober schlel. Inf. Regt. Nr. 62, Müller, im Z. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, Brandt, im 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, Frhr. v. Tettau, im Inf. Regt. Hamburg (2. Hanseat.) Nr. 7.76, v. Claer, im Inf. Regt. von Wittich (63. Kurhess. Nr. 83, p. Huth, im Füs. Regt. Königin (Schleswig-Holstein.) Nr. 86, Frhr. v. Ledebur, im Anhalt. Inf. Regt. Nr. 3, v. Hartmann, im 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. H (Großherzog von Sachsen)j, von Grolman, im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116. Koch, im 1. Lothring. Inf. Regt. Nr. 130, v. W ussow, im 2. Lothring. Inf. Regt. Nr. 131, Kläbeman n, im 3. Lothring. Inf. Regt. Nr. 135, v. dab er, im 3. Unterelsäss. Inf. Regt. Nr. 138, Brinkmann, im Kulmer Inf. Regt. Nr. 141, Frhr. v. Dalwig, im 5. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. I48, Winckler, im J. Rhein! Inf. Regt. Nr. 160, Leiber, im 8. Bad. Inf. Regt. Nr. 169, Soenke, im 9. Westpreuß. Inf. Regt. Rr. 176, Student, im Jägerbataillon Graf Yorck von Wartenburg Ostpreuß.)j Nr. 1, Brosius, im Magdeburgischen Jägerbataillon. Rr. 4, v. Graevenitz, im Westfäl. Jägerbat. Nr. 7, v. Arnim, im Drag— Regt von Bredow (1. Schles. Nr. 4, Schmidt v. Schin id te ck, im Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, v. Bodecke 2 im 2. Hannor. Drag. Regt. Nr. 16, v. Steinau Steinrück, im Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, Hupe rtz, im Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, Fischer, im Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, Diet lein, im Jägerregk. zu Pferde Rr. h, Veubaur, im 3. Gardefeldartillerieregiment, Specht, im Feldartillerieregiment von Podbielski (1. Niederschles Nr. H, Mantels, im Feldartillerieregiment General“ Feldmarschall Graf Waldersee (Schleswig. Nr. 9, v. Dechend, im J. Ober— elsäss. Feldart. Regt. Nr. 15, Keil, im 1. Ostpreuß. Feldart. Regt. Nr. 16, Messerschmidt gen. v. Arnim, im? 2. Pomm. Feldart. Regt. Nr. I7, Junk, im 2. Hannov. Feldart. Regt. Vr. 26, Hohenberger, im 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, Waldgrf, im 2. Oberelsäss. Feldart. Regt. Nr. 5l, Demni 3, im Berg. Feldart. Regt. Nr. 5g, Pariselle, im Gardefußart. gent! Lorenz im 2. Westpreuß. Fußart. Regt. Nr. 16, Wollmann, im Gardepion. Bat, Karbe, im Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, Lohsen, im Hannob. Pion. Bat. Nr. 10, Friemer, im Bad. Pion. Bat. Nr. 14, v. Besser, im Telegraphenbat. Rr. 2, Kö hl⸗ hauer, im Telegraphenbat. Nr. 3.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 12. Fe Tugar. Preetz Lü er, Proviantamtsinspektoren in Hagenau bzw. Dieuze, zum 1. Juli 1919 gegenseitig versetzt.
19g. Februar. Pötschkus, Militärbausekretär beim Bauamt II in Berlin, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand .
20. Februar. Heldt, Betrlebsassist, zum Betriebsleiter hei den technischen Instituten ernannt. ö Proviantamts⸗ direktor auf Probe in Graudenz. zum Proviantamtsbirektor ernannt.
22. Februar. Zündel, Stabsveterinär der Landw. J. Aufgebots (1 Mülhausen i. E.), der Charakter „Oberstabsveterinär“ mit dem persönlichen Range der Räte h. Klasse verliehen. Prof. Dr. Oster⸗ tag, „Stabsveterinär der Gardelandw. a. D. (11 Berlin. Dr. Schul. Stabsveterinär a. D. (Düsseldorßf), Bartsch, Oberveterinär a. D. (Neisse), — im Beurlaubtenstande wiederangestellt. Pantke, Aberveterinär im Drag. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. J, behufs Wahrnehmung der Stabsveterinärgeschäfte zum Ülan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, Rosenbaum, Oberveterinär im Königsulanenregiment (1. Han noverschen Nr. 13, zum Husarenregiment Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn Schleswig ⸗Holstein.) Nr. 16, Ehrle, Oberveterinär im Diag. Regt. Freiherr vßn Man‘ teuffel (Rhein.) Nr. 5, zum Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, Soffner, Aberveterinär im 2. Oberschles. Feldart. Regt. Nr. 57, zum Drag. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. l, Dr. Perkuhn, Oberveterinär im 2. Gardedrag. Regt. Kaiserin Alexandra von Ruß land zum Ulan. Regt. Kaiser Alexander II. von Rußfland 1. Brandenburg.) Nr. 3, Külper, Oberbeterinär im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, zum 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. I6, Rotz, Oberveterinär im Braunschweig. . Regt. Nr. 17, zum Ulan. Regt. Kaiser Alexander II. von Rußland (i. Brandenburg.) Nr. 3, versetzt.
Königlich Bayerische Armee.
München, 24. Februar. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luttpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich unterm 23. d. M. Aller⸗ höchst bewogen gefunden, nachstehende Personalveränderungen Aller⸗ gnädigst zu verfügen:
a. bei den Beamten der Militärverwaltung: den Reichsmilitär⸗ gerichtsrat Lang des bayer. Senats beim Reichsmilitärgericht auf Ansuchen mit der gesetzlichen Pension in den dauernden Ruhestand zu bersetzen unter Anerkennung feiner vorzüglichen Dienstleistung; den Oberkriegsgerichtsrat Binder beim Generalkommando J. Armee⸗ korps, zur Dienstleistung in das Kriegsministerium berufen, mit der Wirksamkeit vom J. März d. J. zum Geheimen Kriegsrat und vor tragenden Rat im Kriegsministerium in etatmäß. Weise zu befördern; die Kriegsgerichtsräte v. Oelhafen vom Gouvernement der Festung Ingolstadt zur 2. Div. und Scheder von der 2. Div. zur 4. Div., beide in gleicher Diensteigenschaft von 1. März J. J an in etatmãß. Weise zu verfetzen; den Militärgerichtspraktikanten Korbacher, Ä. d. Res. des HY. Inf. Regts. Wrede, zum Kriegsgerichtsrat beim Gouvernement der Festung Ingolstadt vom 1. März d J. an in etatmäß. Eigenschaft zu ernennen: dem Oberzahlmstr. Müller des 4. Inf. Regts. Hartmann aus Anlaß der Verfetzung in den Ruhe⸗ stand in Anerkennung seiner Dienstleistung den Titel eines Rechnungs⸗ rates zu verleihen;
b. außerdem: zu ernennen: in etatsmäß. Eigenschaft zum Pro⸗ fessor der Geschichte an der Kriegsakademie mit Rang und Gehalt eines außerordentlichen Hochschulprofessors zum 1. März 19g! den Privatdozenten an der Unwersität München mit Titel und Rang eines außerordentlichen Hochschulprofessors Dr. Bitterauf, zum Gym— nasiallehrer am Kadettenkorps zum 1. April 1910 den Reallehrer an der höheren Töchterschule in Nürnberg Dr. Kugler.
Kriegsministerium. München, 29. Januar. Ernannt verden zu Oberveterinären in der Res. die Unservpeterinäre Heckmann Landshut, Dr. Spann (Kempten), Hellmuth Straubing), Dr. Ott (Kempten,. Men nel, Falkenbach ( München), Regler (Bamberg), Schneider ( München), Kirner Augsburg), Dr. Poppe (Hof, Dietz ( München), Heiserer (Wellheim)
Dolch (Würzburg).
Kriegsministerium. München, 15. Februar. Ernannt werden zu Oberveterinären in der Res. die Unterveterinäre Sporer (Augsburg), Dr. Pösche! (Ansbach), Lindner ( München), Pai ntner (Landshut), Köllisch (Nürnberg), Seller (il München), Schwäbel (Dillingen), Klinge (Kemptenz, Jäger Mindelheim), Zettl (Landshut), Karl (Ansbach).
Deutscher Reichstag. 48. Sitzung vom 4. März 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Etats für das Reichsamt des Innern.
Nach dem Abg. Neuner (nl.), dessen Rede in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, ergreift das Wort der
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Delbrück:
Was die Hypnose betrifft, so ist die Handhabung der Hypnose ja schon jetzt polizeilich überwacht, schon nach den jetzt geltenden Be
stimmungen machen sich Hypnotiseure strafbar, die durch Hypnose
—
anderen Personen Schaden an Leib und Leben zugefügt haben. Im übrigen wird die Frage der Hypnose bei Gelegenheit des Gesetzes zur Bekämpfung der Kurpfuscherei mit behandelt werden und, wie ich annehme, eine Lösung finden, die den Wünschen des Herrn Vorredners entspricht. Was das Apotheke igesetz betrifft, so hat der Herr Vorredner ja schon darauf hinge— wiesen, daß ein entsprechender Entwurf veröffentlicht ist. Dieser Entwurf ist zum Gegenstand einer eingehenden öffentlichen Diskusssion gemacht worden, und das aus dieser Diskussion sich er—⸗ gebende umfangreiche Material ist in der Hauptsache im Reichsamt des Innern aufgearbeitet. Es haben sich aber bei der Durcharbeitung der für und wider ausgesprochenen Wünsche und Forderungen einzelne Schwierigkeiten ergeben, die zu lösen wir noch nicht in der Lage ge wesen sind. Der Gesetzentwurf ist aufgebaut auf dem Prinzip der reinen Personalkonzession. Die erteilte Konzession kann also nicht veräußert und nicht vererbt werden. Es entsteht nun die schwierige Frage, wie bei der Neuerteilung von Konzessionen verfahren werden soll. Es wird von seiten der konditionierenden Apotheker die Forderung gestellt, daß die Neukonzessionen lediglich nach der Frage der Anciennität dem ältesten, jeweilig in der Liste stehenden konditionierenden Gehilfen zu übertragen sein würden. Dagegen sind von verschiedenen Bundesstaaten erhebliche Einwendungen erhoben worden, deren Gewicht ich mich nicht habe verschließen können. Es ist mir nicht gelungen, hier eine zweckentsprechende Lösung zu finden. Ich werde weiterhin bestrebt sein, auch diese Schwierigkeiten aus der Welt zu schaffen.
Der Herr Vorredner hat dann nach dem Schicksal des Abdeckerei gesetzes gefragt. Hier liegt es ähnlich. Mein Herr Amtsvorgänger hat bereits — ich glaube im vorigen Jahre — hier die Grundsãtze klargelegt, nach denen er diese Frage zu regeln beabsichtigte. Es ist, diesen Grundsätzen entsprechend, ein Gesetzentwurf aufgestellt. Der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs haben sich aber im Bundesrat schon dadurch Schwierigkeiten entgegengestellt, daß das Abdeckereiwesen nicht ohne gleichzeitige Regelung der Frage der Ablösung der Ab⸗— deckereiprivilegien neugeordnet werden kann. Diese, namentlich für Preußen wichtige und finanziell nicht unerhebliche Frage ist in neuerer Zeit dadurch kompliziert worden, daß durch eine höchstgerichtliche Entscheidung die Bedeutung und der Wert der bestehenden Abdeckerei⸗ privilegien erheblich größere Bedeutung gewonnen hat, als wir bisher annahmen. Ich bin daher nicht in der Lage, den Gesetzentwurf über die Beseitigung von Tierkadavern den Instanzen des Reichs vorzu⸗ legen, bevor ich nicht Mittel und Wege gefunden habe, um die Schwierigkeiten, die sich auf dem Gebiet der Ablösung der Abdeckerei— privilegien, namentlich in neuester Zeit, ergeben haben, zu beseitigen.
Der Herr Vorredner hat endlich gewünscht, daß mit der Durch⸗ führung des neuen Viehseuchengesetzes vom 23. Juni v. J. ungesãumt vorgegangen werden möge. Dieses Gesetz kann aber nicht eher zur Durchführung gebracht werden, als bis die Bundesstaaten die er forderlichen Ausführungsgesetze erlassen haben, namentlich auch hin— sichtlich der anderweit geregelten Frage der Entschädigung für ge— tötetes und gefallenes Vieh. Was die Ausführungsanweisungen des Bundesrats selbst betrifft, so handelt es sich, wie die Herren, die mit dieser Materie Bescheid wissen, es übersehen können, um eine sehr er— hebliche Arbeit. Die jetzige Ausführungsinstruktion, die 132 Para— graphen und 2 große Anhänge besitzt, muß völlig umgearbeitet werden, und zwar nicht nur mit Rücksicht auf die Fortschritte, die die Veterinärwissenschaft inzwischen gemacht hat, sondern auch in bezug auf die Krankheiten, die in dem früheren Viehseuchengesetz nicht be— handelt waren, insbesondere Tuberkulose, Schweine und Geflügel⸗ krankheiten. Die Vorarbeiten sind aber so weit gediehen, daß der Vor⸗ entwurf dieser neuen Instruktionen unter Zuziehung von Veterinär— sachverständigen aus dem Reiche noch im Laufe dieses Monats beraten
werden wird. Wenn er so bestimmte Gestalt gewonnen hat, dann werden, entsprechend den Bestimmungen des S 79 Absatz 3 des Viehseuchengesetzes. noch die Vertreter der beteiligten Berufsstände zu hören sein. Sie sehen also, es ist eine nicht unerhebliche Masse von Arbeit zu be⸗ wältigen. Aber Sie sehen auch, daß wir rüstig dabei sind, diese Arbeit zu fördern.
Endlich hat der Herr Vorredner an mich die Bitte gerichtet, ich möchte dafür sorgen, daß von den verbündeten Regierungen die zum Schutz unserer Viehstände erlassenen veterinärpolizeilichen Vorschriften, insbesondere an den Grenzen mit der nötigen Entschlossenheit und Energie gehandhabt würden. Meine Herren, ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß sowohl das Reichsamt des Innern als auch die einzelnen Bundesstaaten, mit denen ich ja in unablässiger Korre⸗ spondenz über diese Frage stehe, diese Bestimmungen mit der ãußersten Gewissenhaftigkeit, Sorgsamkeit und Energie handhaben. Das muß schon geschehen mit Rücksicht darauf, daß in unseren Viehbeständen ein so beträchtliches Nationalvermögen steckt, daß jeder, der berufen ist, zum Schutze unserer Viehbestände zu arbeiten, sich der großen Verantwortung bewußt sein muß, die eine laxe Handhabung der Be⸗ stimmungen mit sich bringen würde.
Nun glaubt der Herr Vorredner zu dieser Mahnung an mich Anlaß nehmen zu können aus einigen Fällen von Maul- und Klauen⸗ seuche, die neuerdings in Deutschland und speziell auf dem hiesigen Viehhof vorgekommen sind. Er nimmt dabei an, daß diese Fälle von Maul⸗ und Klauenseuche auf Einschleppung aus dem Auslande zurück⸗ zuführen sind. Der Fall auf dem Berliner Viehhof ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Soweit wir aber haben feststellen können, fehlt jeder Anhalt dafür, daß es sich um eine Einschleppung aus dem Aus— lande handelt. Ebenso liegt es mit den beiden Fällen, die vor einiger Zeit — ich glaube, der eine in Bayern und der andere in der Rhein provinz vorgekommen sind. Auch in diesen Fällen ist festgestellt, daß die kranken Tiere aus Ställen stammten, in denen seit feststellbarer Zeit kein Vieh aus dem Auslande gestanden hatte und keine An— steckungsstoffe aus dem Auslande gelangt sein konnten.
Wir müssen also vorläufig annehmen, daß es sich in diesem Falle um sogenannte Bazillenträger handelt, das heißt also, daß von früheren Epidemien Tiere übrig geblieben sind, die zwar die Krankheitskeime in sich tragen, aber selbst gesund geblieben sind, und daß durch diese Bazillenträger dann nach Ablauf einer gewissen Zeit diese für uns noch unerklärlichen neuen Seuchenausbrüche verursacht werden.
Der Herr Vorredner kann aber versichert sein, daß ich alles daran⸗ setzen werde, um der Durchführung der veterinärpolizeilichen Be— stimmungen sowohl im Inlande als auch an den Grenzen dem Aus⸗ lande gegenüber den nötigen Nachdruck zu geben. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Brühne (Soz.): Seit Jahren petitionieren die Bade anstal tsbesitzer am Main um Maßregeln gegen die fortschreitende Verunreinigung des Flusses. Die Entwicklung der Industrie steigert diese Kalamitãt von Tag zu Tag. Frankfurt und Offenbach sind besonders betroffen. Mit den Abhilfemaßregeln scheint man sich sehr viel Zeit zu nehmen. Der Main kann sich nicht selbst mehr reinigen, seit seine Wasser durch die Schleusen gestaut werden. Bereits sind Badende an Typhus erkrankt. Mit bloßen Plakaten, die vor dem Trinken von Mainwasser warnen, ist nicht geholfen. Ebhenso hat die Fischerei durch diese Mißstände schwer gelitten; die Fische, die jetzt noch im Main gefangen werden, schmecken in ge kochtem Zustande nach Petroleum und Karbol. Hier muß sich das Reichsgesundheitsamt endlich rühren, um Besserung zu schaffen. Die Berufsgenossenschaften gewähren neuerdings für Bruchschäden und Leistenbrüche keine Unfallentschädigung mehr. Das ist ein höchst ungerechtes und bedauerliches Ergebnis der Spruchpraxis der Berufsgenossenschaften; zahlreiche Arbeiter werden mit ihren Familien dadurch aufs schwerste geschädigt. Das Reichsamt des Innern sollte hier einschreiten und die Berufsgenossenschaften an weisen, daß sie die Unfallrente in diesen Fällen gewähren müssen. Noch immer berichten die Gewerbeinspektoren über Verwendung von Kindern in gesundheitsgefährlichen Betrieben; diesen Manipulationen gewissenloser Fabrikanten sollte doch ein Riegel vorgeschoben werden. Ebenso wird noch immer mit der Gesundheit von Arbeitern und Arbeiterinnen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen von profit . . ! ' ö s . . 25 ** 8
Unternehmern in der schändlichsten Weise um gesprungen. ie Löhne, die man Kindern zahlt, sind geradezu unglaublich, sie gehen
3 zu 2, ja 19 3 für die Stunde herunter. Die Gewerbeinspektoren zaben die betreffenden Arbeitgeber angezeigt, das Urteil lautete auf 3 4½ Geldstrafe! Das ist geradezu ein Hohn auf die gesetzlichen Vorschriften und auf den Zweck, den sie verfolgen. In einer Fabrik wurde ein sechsjähriges Kind angetroffen, das fur eine vierstündige Beschäftigung ganze 5 3 Lohn erhielt. Betriebe, die sich nur durch solche schandbare Ausbeutung aufrecht erhalten lassen, müssen verschwinden. Auch in den Bäckereibetrieben ist noch immer sehr viel zu wünschen übrig. Der Potsdamer Fabrikinspektor berichtet rasse Beispiele über die Behandlung der Bäckerlehrlinge. Ein 14 jähriger Lehrling hatte von Abends 10 bis Nachmittags 6 Uhr, also 18 Stunden tägliche Arbeitszeit, ein anderer 177 Stunden! Wo bleibt da die Bäckereiverordnung? Einer von diesen schuldigen Meistern wurde allerdings mit 60 M Geldstrafe belegt; ich meine aber, man sollte solchen Meistern überhaupt das Recht entziehen, Lehrlinge auszubilden. Ueber die Mißstände in den Ziegeleien ist schon oft gellagt worden. Auf einer Ziegelei konnte der Schlafraum für die Arbeiterinnen nur erreicht werden durch einen Gang, der durch den Schlafraum für die Männer führt. Man kann sich denken, was daraus folgte. Ebenso trostlos sieht es in den Fürsorgeerziehungs— anstalten aus. Es scheint, daß neuerdings die norddeutschen Verhält⸗ nisse auch auf den Süden übertragen werden. (Zuruf: Gehört nicht zum Gesundheitsamt!! Ich möchte wissen, was dann dazu gehört! In einem Stift bei Darmstadt wurde ein Junge von 14 Jahren mit einem Strick um den Leib von einem Aufseher in die Jauchengrube ge worfen, weil er eine Zahnbürste in die Grube geworfen haben soll.
z ö . 5 z X M In einer anderen Anstalt werden unter Anleitung der Frau Direktor die Kinder aufs brutalste geprügelt, sie erhalten bis zu 100 Schlägen. 1 J 2 5 . 5 24 2 z z Ein junger Mann von 20 Jahren erhielt 20 Schläge mit einem Stock. Präsident; Ich habe Sie reden lassen, aber die Für⸗ sorgeerziehung ist Landessache i) Ich habe die Fälle angeführt, weil ich glaube, daß diese himmelschreienden Zustände dringend der Remedur
bedürfen.
Präsident des Reichsgesundheitsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Bumm: Das Reichsgesundheitsamt hat sich sehr wohl um die Angelegenheit der Verschmutzung des Mains und der Maßregeln zur Abhilfe gekümmert. Eine Kom— mission hat sich eingehend damit beschäftigt und eine Revision der Konzessionierung der betreffenden Fabriken in Aussicht genommen; ferner sind periodische Untersuchungen des Mainwassers angeordnet worden. Auch in Offenbach wird bald Besserung eintreten. Daß die Besse⸗ rung nicht von heute auf morgen geschehen kann, ist selbstverständ— lich, da auch die Interessen der Arbeiter in den Fabriken dabei in Frage stehen. Es wird aber alles geschehen, um die unleugbar vorhandenen Mißstände dort zu beseitigen. Auf die Fürsorgeerziehungsfrage ein zugehen, habe ich keine Veranlassung, da es sich um eine Landessache lu handelt. Die Gewerbeinspektoren tun alles, um die betreffenden Betriebe zu revidieren und Mißständen vorzubeugen. Wat die Bleivergiftungen betrifft, so trifft es nicht zu, daß die Regierung zur Bekämpfung dieser Gefahr nichts tut.“ Gg ist eine große Anzahl von Bundesratsvorschriften zum Schutze der Arbeiter erlassen. Mängel und Lücken dieser Vorsb ft hat gestern der Abg. Lehmann nicht anführen können. Die bestehenden
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