1910 / 57 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Mar 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Mitgliedern des Hansabundes nicht mehr zu kaufen. Dieser Terror, den der Bund der Landwirte treibt, ist ebenso schlimm wie der der Sozialdemokraten. Rufe links: Oder wie es das Zentrum treibt! Die sozialpolitischen Lasten sind hoch; die Grohßindustrie kann sie noch ertragen, aber die kleine Industrie und das Hand— werk drücken, sie sehr. Aber trotzdem muß auch die Versicherung der Hinterbliebenen, sowie die Versicherung der Privatbeamten kommen. Die Erwerbskreise zeigen überall guten Willen dazu, aber was von ihnen schwer empfunden wird, das ist das fort⸗ währende soözialpolitische. Hineinreglementieren“ in den Hetrieb. Es fragt sich, ob alle die neuen Verwaltungsapparate wirklich not wendig sind. Wir wünschen überhaupt, daß man vor neuen o er. politischen Maßnahmen prüfe, ob die Schultern, die die Lasten tragen müssen, leistungsfähig genug sind. Bösher hat man immer erst die sozialpolitischen Gesetze gemacht und dann sehen wollen, ob sich die Belasteten damit abfinden können. In dem Handwerk ist' die Mißstimmung über die Sozialpolitik besonders deshalb so groß, weil die Meister selbst davon gar nichts haben. Von der Selbst⸗ vwersicherung haben die Meifter nur in. ganz geringem Maße Gebrauch gemacht. Die Zwangsversicherung der Handwerks meister hat man fallen gelassen, aber die neue Reichs versicherungs⸗ ordnung macht einen neuen Vorschlag dahin, daß die selbständigen e m me lter zu der Versicherung noch Zusatzmarken ge⸗ brauchen können, durch die sie den Nutzen der Versicherung für sich noch bedeutend verstärken können. Bie Frage der Unterscheidung zwischen Handwerks- und Fabriksbetrieb ist noch immer nicht ge⸗ löst. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als daß eine Reichs— instanz geschaffen wird, die darüber einheitlich entscheidet. Es herrscht. die Meinung, daß das Gesetz zum Schutze des Bauhand— werks verhältnismäßig wenig praktische Erfolge erzielt hat. Es müßte den Handwerkskammern. die Möglichkeit gegeben werden, von Amts wegen Material zusammenstellen zu können. In denjenigen Städten, in denen die berufenen Vertreter des Handwerks den Wunsch aussprechen, muß auch der zweite Teil des Gesetzes ein⸗ geführt werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können wir begrüßen. Wir sehen es als einen Weg an, um die ehr— liche Arbeit und Treu und Glauben zu schützen. Den Bestrebungen des Handwerks, daß auch die Innungen das Recht erhalten, gewisse Mindestpreise festzusetzen, bitte ich die Regierung Folge zu geben. Die Bäckereiverordnung soll be oe. gegen die schon be⸗ tehenden Bäckereien nicht so streng gehandhabt werden. Wir wünschen, daß die Meisterkurse verkürzt werden. Die Behörden vergeben noch vielfach ihre Arbeiten nicht an Handwerker. Ich möchte den Minister bitten, auf Durchführung seines Erlasses zu dringen. Besonders bedauere ich, daß die Justizverwaltung ihre ganzen Buchbinderarbeiten im Gefängnis zu Breslau herstellen läßt und dadurch das Handwerk ganz bedenklich schädigt. Einer Schneiderinnung ist zugesagt worden, daß ihr die Lieferungen zu teil werden würden, aber sie müsse sich verpflichten, die bisherigen Preise um 10 oo zu unterbieten. Der Notschrei der Zivil⸗ musifer ist berechtigt. Diese werden Überall durch die Militär— musiker auf das schwerste geschädigt, die ihnen in ihren Mußestunden Konkurrenz machen. Zahlreiche Beschwerden richten sich auch gegen Kommunen, die eigene Elektrizitäts⸗ werke haben und nun darauf hinarbeiten, daß alle Privat- personen ihre Arbeiten nicht durch selbständige Handwerker, sondern durch die Installateure dieser Werke ausführen lassen. Von der Regierung muß energisch darauf hingearbeitet werden, daß die Behörden in erster Linie das Handwerk herücksichtigen. Es ist durchaus richtig, daß das Handwerk kaufmännisch erzogen werden soll. Aber fordert das Handwerk infolge dieser kaufmännischen Erziehung höhere Preise, dann wird vor allem von den Behörden wieder ein Druck ausgeübt. Ueberhaupt zahlen die Behörden vielfach außer— ordentlich schlecht. (Der Redner führt aus der Schreinerinnung in Cassel ein Beispiel an, wo nach den Bezahlungen der Behörden der Hand⸗ werksmeister nur auf ein Jahreseinkommen von 1134 ½ kommen würde.) Die Handwerkskammern müssen bei der Vergebung von Submissionen mit zu Rate gezogen werden, aber auch bei der Ab— nahme der Arbeit, damit schlechte Arbeiten unnachsichtlich zurück⸗ gewiesen werden können.

Abg. Rahardt ffreikons.): Es ist anzuerkennen, daß die Staats— regierung den guten Willen gehabt hat, den Bäckermeistern die Ueber⸗ gangszeit bezüglich der neuen Bäckerelberordnung zu erleichtern, aber der in vielen Fällen bewilligte Konsens von funf Jahren genügt nicht. Wird in dieser Zeit eine Hypothek fällig, fo wird es dem Hauseigentümer unmöglich sein, eine neue Hypothek zu beschaffen.

enn wir auch Preußen sind, so sollte man doch nicht so schneidig vorgehen, daß zahlreiche Existenzen vernichtet werden. Wir sind damit einverstanden, daß in Fragen der Reinlichkeit und der Hygiene die schärfsten Maßnahmen getroffen werden, aber bloß deswegen, weil eine Backstube nach Ansicht der heutigen Polizeiverordnung einige Zentimeter zu niedrig ist, den Betrieb zu schließen und Hunderte bon Existenzen zu vernichten, das ist keine Sozialpolitik. Wenn wir aus der Ansicht einiger Gewerbeaufsichtsbeamten, daß der⸗ artige Backstuben zum ständigen Aufenthalt von Menschen nicht ge⸗ eignet seien, die Konsequenzen ziehen, dann müssen wir sofort auch sämtliche Bergwerke schließen. Ich bitte den Minister inständigst, den Konsens für die ganze Zeit zu bewilligen, in der das betreffende Gebäude steht, und die Bäckerei dort betrieben wird. Der Erlaß des Ministers bezüglich der Innungen und Arbeitgeberverbände, nach welchem die einzelnen Arbeitgeber gezwungen werden können, ab— geschlossene Tarifverträge auch innezuhalten, ist einem lange gehegten Wunsch des Handwerks entgegengekommen. Die Kritik dieses Er— lasses seitens der Linken ist ganz ungehörig, er ist notwendig, wenn die Tarifverträge weiterbestehen sollen. Bisher fehlt es den Innungen an einer Handhabe, die Durchführung dieser Verträge zu ge— währleisten. Daß das Handwerk mehr wie bisher zu den Fach⸗ schulen herangezogen wird, begrüßen wir mit Freuden. Wir wünschen, daß der Fachzeichenunterricht auch von Fachleuten erteilt wird Wenn Herr Dr. Schroeder die Unterscheidung zwischen Handwerk und Fabrik einer Reichsbehörde überlassen will, fo sind wir Fachleute anderer Ansicht; wir meinen, daß, wie auch eine Behörde darüber entscheiden möge, die Entscheidung immer falsch sein würde, weil weder die Zahl der beschäftigten Arbeiter, noch die Einrichtung des Maschinenhetriebes, noch die persönliche Mitarbeit, noch der Umsatz maßgebend sein kann. Wir verlangen vielmehr, daß sämt— liche Betriebe, die handwerksmäßig ausgebildete Arbeiter be⸗ schäftigen, zu Beiträgen zu den Kosten der Schulen, der Ausbildung der Lehrlinge usw. herangezogen werden müssen, wenn auch nur so weit, wie sie handwerksmäßig ausgebildete Arbeiter beschäftigen. Die Ausbildung der Lehrlinge ist keine Annehmlichkeit für das Handwerk. Ohne die Beiträge aller dieser Betriebe können die Innungen nichts leisten, und man soll ihnen nicht Vorwürfe machen; mit den geringen Mitteln können sie nicht mehr leisten. Den Hansabund betrachten wir vom Standpunkt der Zweckmäßigkeit für unsere Interessen. Handwerk und Industrie haben natürlich viele gemeinsame Interessen; wir tragen gemeinsam die Lasten der Sozial⸗ politik, wir leiden gemeinsam unter der Arbeiterfrage, wir haben die lleiche Veranlassung, uns zu organisieren, wir haben das gleiche Interesse an den Verkehrsfragen, das gleiche Interesse an der Sozialpolitik, deren Fortgang wir durchaus wollen, allerdings nicht allein auf unsere Kosten. Wer nicht selbst Opfer dafür bringen will, dem spreche ich die Befugnis ab, über diese bedeutenden wirtschafts olitischen Dinge mitzusprechen. Man darf nicht alles allein auf den rbeitgeber abladen, auch jeder Arbeiter muß sein Scherflein beitragen. Wir haben sogar die Sorge, ob nicht die zulässige Grenze für die Belastung des Handwerks schon überschritten ist. Mit der Verelendungstheorie der Sozialdemokraten ist nichts mehr zu machen, dazu sind die Löhne doch schon zu hoch geworden. In der Frage der Submissionsbedingungen sind wir noch keinen Schritt weiter gekommen. Wir haben“ uns beschwert über die Beamten— konsumpereine. Als im vorigen Jahre die Beamten aufgebessert wurden, lagen die Geschäfte derartig schlecht, daß es eigentlich vom Standpunkt der Steuerzahler nicht gerechtfertigt war, mit diesen

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Millionen das Volk von neuem zu belasten. Nun ist es aber nicht zu

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verwundern, wenn wir von den Beamten fordern, daß sie durch ihre

Handwerker von der Regierung einmal größere Aufträge bekommen, ledigen.

nicht, genügend Betriebs ; . ; verschiedenen Fragen unter tützt, z. B. mit, dem Preisausschreiben

verständnisse aus der Well geschafft werden können. Der Minister

scheint, daß diefer

schädigungen gejahlt, daß ie gerade ausreichen, um die karfflichen Löhne zu zahlen. Warum sollen denn nicht auch von den Innungen die Preise einheitlich Arbeiter einheitlich

unter 3 o/, sondern gibt ihnen sogar den 16. bis Mietsbetrag an Geldern, zu denselben Bedingungen gibt, wie anderen Gesellschaften. Die Belastung, des Mittelstandes durch die Sozialpolitik geht bereits

ebenso auch Bedenken gegen die Erhöhung der Beiträge zur Invaliden? versicherung. i; s X *

die Witwen- und Waisenversicherung werden sollen. Will der Stänt

betrieb pro Gesellen jährlich 37, 96 S an sozialpolitischen Kosten zu

unseres links) immer nach einer Ausdehnung unserer Sozialpolitik schreien, im Interesse der Sozialpolitlt vom. Unternehmertum aufgebracht werden. Es gibt auch Auf soziaspolitischem Gebiet Uebertreibungen.

des Kleingewerbes bon großer Bedeutung wäre. Den Meifterkursen

Gesetz sicher mehr gewahrt als unter dem früheren Zustande. Die teuerung der Bauten können auch die Kostenrechnungen vorher vorgelegt werden. Wenn ein besonderes Bauschöffenamt mit Fachleuten eingerichtet wird, die ein Gehalt von 10 060 bis 75060 bekommen, und man selbst einen

ein Zwanzigstel von dem, was Bankdirektoren und deren Hinter⸗ männer und Schieber an unberechtigten Zinsen bekommen. Im

fallen, an Handwerkerforderungen kamen bei 466 Grundstücken ins—⸗

tragungskosten wegen nicht angemeldet werden, so können wir mit Fug

Belrachr kamen. Willen

Lohnende Auftr m seitens der Behörden geben uns vor allem die Gewähr, daß wir unfere . erhalten können.

benden Fragen gestreift, und zwar nicht bloß, soweit es zu meinem

Debatte nicht zu lange hinzuziehen, die schon früher wiederholt er—

wie sie zu den wichtigeren zu rechnen sind. Bei denjenigen wichtigeren

*

dadurch bestärkt sehen, die Anschauungen, die ich aus meinen früheren Beobachtungen mitgebracht habe, weiter zu vertreten. Die gehen

Im einzelnen ist nun zunächst die Frage der Staatslieferungen worden. von den Ressorts, die die Arbeiten vergeben, gezogen.

hat die Vermittlung, die meine Herren Amtsvorgänger in dieser Beziehung geübt haben, schon recht erfreuliche Früchte gezeitigt. Mir

Verwaltungen vor, verwaltung im 10 Innungen und 38 Genossenschaften mit Lieferungswerten von

den Absatz vermittelt, in diesem Jahre mit Aufträgen in Höhe von

sumvereine den Geschäftsleuten keine Konkurrenz machen sollen. Die ierung sagt einfach, fie könne das ihren Veannten nicht verbieten. Wenn

dauert es jahrelang, bis die Behörden die Abrechnungen er⸗ Das können die ö. nicht aushalten, dazu haben sie apital. Der Hansabund hat uns in

die Frage der Beschaffung des Betriebskapitals, in bezug die ö der . usw. Durch unsere ge⸗ isame Arbeit mit dem . werden hoffentlich manche Miß⸗

in Finem Erlaß verfügt, daß die Handwerkerorganffattonen staatlichen Lieferungen mehr berücksichtigt werden sollen; aber es

Ging gar nicht allen Bauämtern bekannt Im ganzen ist es nur bei den schönen Redenzarten geblieben. Kunstgewerbeschulen von Berlin! und Breslau müssen vom ort des Kultusministers an das Handelsministerium überwiesen en. Von vielen h werden den Handwerkern derartige Ent—

geregelt werden? Man hat doch die Whne der x festgesetzt. Die Baugenossenschaften werden Staat in einer Weise begünstigt, daß jede Konkurrenz mit wausgeschlossen ist. Man gibt ihnen nicht nur die Gelder 18 fachen so daß wenig oder gar keine Hypo⸗—

n nötig sind. Wir wünschen, daß man ihnen das Geld nur

die Grenze hinaus. Ich habe ernste Bedenken gegen die Er— Ich, h t

ng der Krankenkassenbeilräge bon einem Drittel auf die Hälfte, Ich fürchte, daß wir auch die Träger der Roften für

ern ee ,. Sozialpolitik, so muß er die Kosten auf die stern sämtlicher Steuerzahler nehmen. Wir haben im Tischler⸗

n; das macht bei einer durchschnittlichen Beschäftigung von acht llen eine , Ausgabe von 304 S. De Belastung

Standes ist noch viel höher, wenn man die munal⸗, Staats- und sonstigen Steuern zurechnet. Wenn Sie

müssen Sie auch, herückfichtigen, daß täglich [4 Mill. Mark

schlachtet hier die Henne, die die goldnen Eier legt. Ich muß

hier wieder auf die Warenhaussteuer verweisen, die im Interesse

n der jetzigen Gestalt keine allzu große Bedeutung beizulegen. st nicht möglich, in acht Wochen das nachzuholen, was man Per— t hat,. Zur Erwägung möchte, ich dem Minister geben, ob es möglich ist, durch diese Kurse tüchtige Handwerker als Lehrer zu Fach- und Fortbildungsschulen heranzuziehen. Die Meinungen das Gesetz zur Sicherung der Bauforderungen gehen zwar aus— der,. Aber die Interessen der Handwerker sind durch dieses ihrung des zweiten Teiles des Gesetzes führt keine Ver— herbei, denn ebenso wie die Zeichnungen

*

auaufwand von 30 000 hinzurechnet, so ist das noch immer nur

e 1909 sind in Berlin 11275 Grundstücke ber Subhastation ver⸗

it 8 Millionen zur

Anmeldung. Rechnet man die annten

hoffnungslosen! Forderungen hinzu, die der Ein—

und Recht sagen, daß 10 Millionen Handwerkerforderungen in Leider fehlt eine Statistik darüber, wieviel w wverloren gegangen sind. Die Regierung muß den ernsten haben, dem Handwerk banhgreifend' zu helfen. er sind m5 mit wohlgemeinten Wg rien abgespeist worden.

Dann müssen

offenbare Mängel der Besetze möglichst bald ausgemerzt werden.

Minister für Handel und Gewerbe Sydow: Meine Herren! Die vier Herren, welche bisher zu dem Etat der

els⸗ und Gewerbeverwaltung gesprochen haben, haben in ihren hrlichen Darlegungen so ziemlich das ganze Gebiet der schwe⸗

rt gehört, sondern auch darüber hinaus. Wenn ich mich an— darauf zu antworten, so muß ich mich zunächst aus formellen den darauf beschränken, nur bei den Fragen zu verweilen, die Ressort angehen. Ich kann aber auch die Fragen, um die

worden sind, hier nur kurz berühren und auch diese nur soweit,

n, die heute neu auftreten, werde ich mich etwas ausführlich

dürfen.

Ich kann an die Spitze aller Erörterungen, die ich zu der Frage

andwerks zu machen habe, nur den Ausdruck der Genugtuung über den warmen Ton, der, wenn es sich um das

verk handelt, dieses Haus durchzieht. Ich werde mich

daß es eine der wichtigsten Aufgaben des Handelsministers ist, elbständige Existenzen gerade durch die Förderung des Hand— erhalten und vermehrt werden. (Bravo! links.)

s Handwerk von verschiedenen der Herren Vorredner gestreift In dem ganzen Gebiet kommt dem Handelsminister nur ermittelnde Tätigkeit zu. Alle praktischen Konsequenzen werden Immerhin

die Zahlen aus den letzten beiden Jahren, 1907 und aus dem Gebiet der Militärverwaltung und anderer und wenn man sieht, daß die Militär⸗ Jahre 1908 im ganzen an ihren Lieferungen

ill. beteiligt hat, so ist das schon immer ein guter Anfang. kommen Vergebungen der Militärverwaltung an Handweber 80 (000 ML, das sind 120 des Gesamtwertes der Lieferungen, zu vergeben hat. An Lederlieferungen ist die deutsche Gerber⸗ gung für Heeresbedarf, die ja auch gerade den kleinen Gerbern

illiontn Mark oder 700½ des gesamten Anschaffungs wertes be⸗ worden. Aus meiner früheren Tätigkeit ist mir auch bekannt, erade die Reichspost- und Telegraphenberwaltung auf dieser

Zahlen vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten liegen mir nicht vor. Ich weiß nur, daß da von der Zentralinstanz auch eifrig in dem Sinne gewirkt wird, der hier für richtig gehalten wird. Insbesondere ist auch in den Zahlungsbedingungen ˖ möglichst den Wünschen der Handwerker und der Genossenschaften entgegengekommen worden.

Das alles hat natürlich nicht sofort volle Erfolge gezeitigt. Ihnen ist ja bekannt, daß insbesondere der Herr Kriegsminister darauf aufmerksam gemacht hat, daß in manchen Beziehungen die Lieferungen nicht den Erwartungen entsprochen haben; das ist ja auch ganz natürlich. Um größere Lieferungen zu übernehmen, dazu gehört Er⸗ fahrung, und man kann es nicht leugnen, daß die Handwerker- bereinigungen hier und da ihr Können überschätzt haben. Ich glaube aber, gerade dadurch, daß jetzt durch meine Vermittlung die in Betracht kommenden Innungen und sonstigen Handwerkervereinigungen auf die Mängel aufmerksam gemacht sind, werden sie am besten den Weg finden, ihnen künftig abzuhelfen. Ich bin überhaupt der Meinung: es ist gut, wenn hier nicht allzu rasch vorgegangen wird, sondern in dem Maße, in welchem sich die Kräfte der Innungen und sonstigen Handwerkervereinigungen stärken, und daß alsdann auch ihre regere Beteiligung zu erreichen sein wird. Ich habe auch das feste Vertrauen zu den beteiligten Staatsverwaltungen, daß sie auch durch gelegentliche schlechte Erfahrungen sich nicht von dem Wege, den sie einmal beschritten haben, werden abbringen lassen.

Die mancherlei Bemängelungen auf dem Gebiet des Submissions⸗ wesens, die insbesondere der Herr Abg. Dr. Schroeder (Cassel) hier vorgebracht hat, betreffen so viele Einzelheiten, daß ich sie hier nicht erörtern kann, zumal sie mir ja vorher nicht bekannt waren. Ich stelle anheim, sie entweder durch mich an das beteiligte Ressort oder direkt an solches zu leiten. Allerdings hat ja der Herr Abg. Rahardt ge⸗ sagt: was hilft das, wenn die Beschwerden nachher im Sinne der Handwerker erledigt werden, inzwischen sind die Lieferungen vergeben. Ja, doch nur diese, nicht auch die anderen. Ich sehe keinen anderen Weg, die Durchführung der aufgestellten Grundsätze zu erwirken, als daß nachhaltig immer wieder die Fälle, in denen ihnen entgegen⸗ gehandelt wird, von den betreffenden Kreisen an der Zentralstelle zur Sprache gebracht werden, und ich bin gern bereit, dabei meiner— seits mitzuwirken. ö

Es sind dabei noch zwei allgemeine Gesichtspunkte berührt worden: einmal die Frage der Konkurrenz der Gefängnisarbeit bei Submissionen. Ich glaube, diese Frage ist schon beim Etat des Justizministeriums zur Sprache gebracht worden, und es ist dabei festgestellt worden ich habe auch dabei vermittelnd gewaltet —, daß es als unzulässig erkannt ist, bei solchen Submissionen Gefängnisverwaltungen mit ihren Arbeiten konkurrieren zu lassen.

Die zweite Frage ist die, wieweit man Sachverständige bei der Abschätzung von Arbeiten zuziehen soll. Da ist zunächst auf dem Gebiet des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten ein Anfang gemacht worden. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat im vorigen Jahre zunächst mal für eine Reihe seiner Bezirke angeordnet, daß bei den Ermittlungen der Preise für die laufenden Unterhaltungsarbeiten der staatlichen Hochbauten eine Mitwirkung der Handwerker statt⸗ finden sollte.

Die Frage der Abgrenzung von Fabrik und Handwerk steht zur Entscheidung. Es ist mit dem Reichsamt des Innern darüber eine Verständigung erzielt, daß demnächst eine Besprechung stattfinden soll.

Meines Erachtens hat sie durch die Denkschrift, die von dem Hand⸗ werks⸗ und Gewerbekammertage im vorigen Jahre aufgestellt ist, eine wesentliche Förderung erfahren. Denn hier ist zum ersten Male klar anerkannt und ausgesprochen worden, daß mit einer gesetzlichen Fest⸗ legung der Begriffe voraussichtlich nicht das Ziel zu erreichen sei, daß die Entscheidung vielmehr von Fall zu Fall stattzufinden habe; dafür sind dann gewisse, wie mir scheint, als Basis der Verhandlungen wohl geeignete Leitsätze aufgestellt worden, und über diese Leitsätze soll verhandelt werden.

In gewissen Punkten habe ich aber, glaube ich, in der hier gewünschten Richtung bereits tätig sein können. Es war ein altes Gravamen, daß die Unterstellung eines Betriebes unter die Arbeiter⸗ schutzbestimmungen der Gewerbeordnung als ein Kriterium dafür an⸗ gesehen wurde, daß es sich um einen Fabrikbetrieb und nicht um einen Handwerksbetrieb handelte. Nachdem nun aus der Gewerbeordnung der Begriff Fabrik als Kriterium für die Arbeiterschutzbestimmungen ausgeschieden ist, habe ich im Oktober bestimmt, daß jene ältere Ver fügung von 1904 beseitigt werden sollte, wonach, wenn ein Betrieb in bezug auf die Arbeiterschutzbestimmungen unter die Gewerbeordnung gestellt sei, bis auf den Gegenbeweis angenommen werden sollte, daß es kein Handwerksbetrieb sei. Also in der Beziehung ist den Wünschen der Handwerker in einem kleineren Punkte entsprochen worden.

Eine weitere Frage, die ja auch von dem Herrn Abg. Malkewitz hier gestreift ist, ist die Frage der Anhörung der Handwerkskammern bei Eintragungen in das Handelsregister. Der Herr Abgeordnete hat hier ganz richtig vorgetragen, daß inzwischen, in der zweiten Hälfte des vorigen Jahres, eine Anordnung ergangen sei, wonach ich die Handelskammern angewiesen habe, wenn sie vom Registerrichter über die Frage der Eintragung eines Betriebs in das Handelsregister ge— fragt werden, daß sie dann zunächst auch die Handwerkskammer zu einer gutachtlichen Aeußerung veranlassen und diese gutachtliche Aeußerung dem Richter mit vorlegen sollen. Der Herr Abg. Malkewitz hat hier mitgeteilt, daß die Sache insofern eine Mißstimmung unter den Handwerkern veranlaßt habe, als sie sich dadurch zurückgesetzt fühlen, daß sie nicht direkt gefragt werden. (Sehr richtig! rechts.) Ja, meine Herren, ich hätte es auch gern anders gemacht. Ich hatte dem Herrn Justizminister zunächst borgeschlagen, daß er die Registerrichter anweisen möchte, die Handwerkskammern direkt zu befragen. Das hat er aus rechtlichen Gründen nicht tun zu können geglaubt. Er hat mir geschrieben, daß er nicht in der Lage sei, in die richterliche Selbständigkeit bezüglich der Tätigkeit der Registerrichter normgebend einzugreifen; wenn er eine Bestimmung erlassen habe, wonach die Handelskammern in wichtigen Fragen in der Regel zu fragen seien, so beruhe das darauf, daß in dem Reichsgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit ausdrücklich darauf hingewiesen sei, daß die Handels⸗ kammern Hilfsorgane für die Registerrichter seien. So stand ich vor der Frage, entweder auf die Anhörung der Handelskammern ganz zu verzichten oder den Umweg zu wählen, daß ich die Handelskammern, die mir ja nachgeordnet sind, in der erwähnten Weise mit Anordnung bersah. Ich glaube, ich habe den Interessen des Handwerks einen bessern Dienst dadurch geleistet, daß ich nun den Umweg gewählt habe, als ich ihnen geleistet hätte, wenn ich ganz auf ihre Anhörung

mit allmählich steigendem Erfolge fortgeschritten ist. Die

verzichtet haben würde.

sie beide gefragt werden sollen, liegt doch das Anerkenntnis der

mitteilen, daß zunächst einmal in Breslau ; ein Versuch gemacht porden ist, sie auf eine kürzere Zeit zu beschränken. Welchen Erfolg der Versuch haben wird, kann ich heute natürlich noch nicht sagen. Nun möchte ich aber darauf hinweisen, daß doch neben den großen Meisterkursen die sogenannten kleinen Meisterkurse, die von den Dand⸗ verkskammern, Innungen ꝛc. veranstaltet werden, einen sehr erheb⸗ lichen Aufschwung genommen haben. Sind auch die absoluten Mittel, die dafür aufgewendet worden sind, nicht so hoch wie bisher die für die großen Meisterkurse aufgewendeten Mittel, so ist doch die Ver—

¶Meisterkursen, und es sind bei den sogenannten kleinen Meisterkursen

Leine kleine Ausgleichung vorliegt.

Ich möchte übrigens bemerken, daß in einem Staate, dem man nicht nachsagen kann, daß er die Pflege der dandwerkerinteressen ver⸗ ichlässige es ist Bayern —, die Angelegenheit genau ebenso ge— g. ist. Da werden auch durch Vermittlung der Handelskammern ö. Handwerkskammern zu Gutachten veranlaßt, und beide Gutachten werden nachher vorgelegt. Ich glaube, die Handwerker brauchen in diem Umweg keine mindere Bewertung der Bedeutung der Dand⸗ verkskammern den Handelskammern gegenüber zu sehen; gerade darin

gleichen Berechtigung. .

Wie früher sind auch die großen Meisterkurse hier wieder viel— sich gestreift worden. Es bestehen ja hauptsächlich die Klagen darin, daß die Dauer der großen Meisterkurse zu lang wäre. Ich möchte

hältniszahl, in welcher die aufgewendeten Mittel vom Jahre 1907 lauf 1908 gestiegen sind, ganz erheblich höher als bei den großen

mehr als 25 000 Personen betroffen worden, sodaß, glaube ich, hier

Der Fall, den der Herr Abg. Dr. Schroeder (Cassel) von der Ver— sagung eines Zuschusses für die Kurse in Cassel vorgebracht hat, ist mit nicht bekannt. Den mehrfachen Wünschen, die Kurse zur Aus⸗ bildung von Handwerkern als Fachlehrer an Fortbildungsschulen, die ssogenannte pädagogische Ausbildung der Handwerker, in Gang zu ssetzen, ist bereits entsprochen worden. Es sind zwei solcher Kurse in Gang, zwei sind in Vorbereitung, und zwar wird den Wünschen, die der Abg. Rahardt hierzu vorgebracht hat, entsprochen werden können.

Die Bäckereiverordnung hat uns, wie alljährlich, so auch heute beschäftigt. Es ist zunächst von seiten des Abg. Grunenberg, dann uch von seiten des Abg. Rahardt der Meinung Ausdruck gegeben worden, als würden die Bestimmungen der Polizeiverordnung, die auf Grund der bekannten Normativbestimmungen des Bundesrats ergangen sint, rigoros durchgeführt. Ich habe mich dauernd sehr eingehend iber die Sache unterrichtet und muß dem sehr entschieden widersprechen. Ich bin in der Lage, nachzuweisen, daß in der Tat so nachsichtig verfahren stt, wie es nach den Worten, die Herr Minister Delbrück vor einem Jahre hier ausgesprochen hat, nur erwartet werden konnte. Ich habe mich dabei lediglich von dem Gesichtspunkte leiten lassen, den er selber hier ver— treten hat. Die Fälle, die am meisten Schwierigkeiten machen, haben sch überwiegend in Berlin abgespielt. Nun wissen Sie wahrscheinlich selber, daß, entsprechend den Erklärungen vom vorigen Jahre, in allen weifelhaften Fällen eine Kommission, die aus Mitgliedern der Technischen Deputation, dem Referenten des Handelsministeriums und dem Obermeister der Bäckerinnung bestand, zusammengetreten ist. Diese Kommission hat im Laufe des Jahres mehr als 260 Fälle zu bearbeiten gehabt, von denen 17 ohne Entscheidung erledigt sind, die anderen aber alle zur Erledigung gekommen sind. Von allen diesen Fällen haben nur 5 zu einer direkten Schließung der Bäckereien ge— sihrt, Fälle, in denen auch gegen Baupolizeivorschriften verstoßen par, aber nicht wegen kleiner Verstöße, sondern weil die Betriebs— sitten hygienisch so unzulänglich waren, daß in der Tat ein Fort—

betrieb nicht gestattet werden konnte. Im übrigen ist zunächst Dispens erteilt, bald auf zwei Jahre, bald auf vier Jahre, ja in 3 Fällen auf zehn bis zwanzig Jahre, und zwar ist der Dispens nur ab— bingig gemacht davon, daß den dringendsten Mißständen abgeholfen werde. z ist da verlangt, daß Kippfenster angebracht, Wände gestrichen vürden, die Abfallrohre gedichtet, feuchte Schlafräume so geändert pürden, daß die Feuchtigkeit daraus verschwände. Ich sage, daß in den meisten Fällen auf vier Jahre Dispens erteilt ist, und bei nanchen ist noch angedeutet, daß er unter Umständen weiter verlängert verden würde, weil ich der Meinung bin, daß dann die Besitzer der ickerei oder des Hauses ein Interesse daran haben werden, noch nehr als bisher zu tun, um in fünf, zehn oder zwanzig Jahren die Räume allen Anforderungen entsprechen zu lassen. Aber soweit zu chen, daß man, wie der Abg. Grunenberg vorschlug, die ganze Ver⸗ idnung nur auf Neubauten anwendete und bei den vorhandenen alles beim alten ließe, ist beim besten Willen unmöglich. Es bestanden kei einem Teil besonders der Kellerbäckereien die allerschwersten Mißstände. Ich spreche nicht gern darüber, weil ich fürchte, penn das Publikum hört, wie es manchmal da zugeht, ß könnte den Bäckern, die nicht unter diesen Begriff fallen, schaden tun, und das möchte ich vermeiden. (Sehr richtigh Ich will nur eins andeuten. Die Herren aus dem Ministerium und er Obermeister sind an manchen Tagen 8 bis 9 Stunden herum— begangen durch solche Bäckereien, sind hungrig geworden und haben sch gesagt: wenn wir doch mal ein Stück Kuchen hätten, aber uus denen, die sie besichtigt haben, hat keiner, auch der Obermeister icht, ein Stück Kuchen nehmen mögen. Da mußte eingegriffen perden. Es kommt noch ein anderer Gesichtspunkt in Betracht: die Ge— sindheit der Gesellen und Lehrlinge. Sie haben die Nacht da zu ubeiten, und wenn da schlecht abgedichtete Abfallrohre, feuchte Wände, mangelhafte Lüftung gefunden werden, dann verlangt es doch as Gebot der Humanität, dagegen einzuschreiten. So hoch man den esichtspunkt schätzen kann und schätzen muß, bestehende Werte nicht vernichten, so hat das alles doch seine Grenzen (sehr richtig!), und scließlich können die Werte doch nicht dann aufrechterhalten werden, enn dabei menschliche Existenzen stark geschädigt werden. (Sehr ichtigh) Ich verwahre also ganz entschieden die Herren meiner erwaltung gegen den Vorwurf, daß sie diese Verordnung rigoros der nicht in dem Sinne, wie mein Herr Amtsvorgänger es aus—⸗

'sprochen hat, ausgeführt hätten.

Daß diese Sache auch eine andere Seite hat, können Sie daraus tsehen, daß von seiten der Bäckergesellen, die dabei stark beteiligt ind, schon Versammlungen abgehalten und Eingaben gekommen sind, denen sie dringend gebeten haben, nicht so nachsichtig zu sein wie söher. (Zuruf rechts) Das ist die andere Seite der Sache; ich biederhole aber, die muß doch auch berücksichtigt werden. (Erneuter Furuf, Glocke des Präsidenten. Das kann man bei der Sache

die erkennen lassen, daß, wo Mißstände abzustellen waren, es sehr grobe Mißstände waren.

Ich komme nun noch zu der Frage der Durchführung des Gesetzes, betr. die Sicherung der Bauforderungen. Es ist ja bekannt geworden und ist besonders von mehreren der Herren Vorredner erwähnt worden, daß seitens der Handwerkskammer in Stettin an mich im Oktober v. J. ein Antrag ergangen ist, ich möchte

forderungen jedenfalls in den größeren Städten von Pommern, wenn möglich aber in dem ganzen Bezirk und am besten gleich im ganzen Lande einführen. Das Gesuch war nicht durch spezielle Angaben über den Bauschwindel dort begründet worden, sondern nur allgemein gesagt, daß das Gesetz die beste Sicherung für das Bauhandwerk biete; sollten an dem einen oder anderen Orte unlautere Vorkommnisse nicht vorhanden sein, dann sei es trotzdem nicht schade, wenn durch Einführung des Gesetzes dafür gesorgt werde, daß das Vorkommen von Bauschwindel verhindert würde; das Beste wäre, wenn eine landesherrliche Verordnung erlassen würde, in der tunlichst alle Gemeinden, soweit sie irgendwie für Bau— unternehmungen in Frage kämen, eingeschlossen würden. Ich konnte mich diesem Gesuch gegenüber nur ablehnend verhalten; es war ja nicht die Absicht des Gesetzes, daß es allgemein gelte. Der zweite Teil des Gesetzes hat den Charakter des Ermächtigungsgesetzes, das von Fall zu Fall Anwendung finden sollte. Ich habe aber meine Stellung noch etwas mehr eingeschränkt, ich habe ausgesprochen, daß ich es für notwendig halte, zunächst einmal die Erfahrungen mit dem ersten Teil des Gesetzes abzuwarten, ehe in größerem Maße mit der Einführung des zweiten Teils vorgegangen wird. Ich stehe auch heute noch auf dem Standpunkt, daß, solange jene Erfahrungen nicht vorliegen, ich nur da, wo ein dringender Notstand besteht, den zweiten Teil des Gesetzes einzuführen, vorschlagen werde, und zwar aus folgenden Gründen. Der erste Teil ist noch nicht energisch durchgeführt, weder der erste Teil, noch auch das sogenannte Bauschutzgesetz. Der erste Teil stellt unter Strafe eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung, wonach ein Bauunternehmer das Baugeld zur Befriedigung der Bau— handwerker zu verwenden hat. Man sagt, die Strafbestimmung helfe den Bauhandwerkern nicht, denn, wenn der Mann auch nachher bei Konkurs bestraft werde, so bekämen sie doch ihr Geld nicht wieder. Ganz so niedrig schätze ich den Wert der Bestimmung doch nicht ein. Die Strafbestimmungen gegen Körperverletzungen helfen auch, obwohl sie erst zur Anwendung kommen, nachdem die Körperverletzungen statt⸗ gefunden haben. Aber hauptsächlich lege ich Wert darauf, diese Be— stimmung kombiniert zu sehen mit der Bestimmung des sogenannten Bauschutzgesetzes, des 535 Abs. 5 der Gewerbeordnung. Meine Herren, dies Bauschutzgesetz ist anscheinend außerhalb Preußens weit energischer und weit mehr durchgeführt als in Preußen selbst. In Hamburg ist bereits in 80 Fällen solchen sogenannten Bauunternehmern wegen Un⸗ zuverlässigkeit die Befugnis zum Bauen entzogen, im Königreich Sachsen in 30 Fällen, in Berlin aber noch in keinem einzigen Fall. (Abg. Hammer: Hört, hört!) Es ist aber, nachdem schon mein Amts— vorgänger in Verbindung mit dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten die Regierungspräsidenten allgemein darauf aufmerksam ge— macht hat, daß das Gesetz mit Nachdruck anzuwenden sei, Veran— lassung genommen, speziell auch den Polizeipräsidenten von Berlin darauf hinzuweisen, und ich bin ganz einverstanden mit den Ausführungen eines der Herren Vorredner ich glaube, es war der Herr Abg. Dr. Schroeder —, daß es nicht die Aufgabe der Behörde wäre, von den Handwerkervertretungen sozusagen einen substanziierten Nachweis zu verlangen, welche Leute unzuverlässig sind, sondern daß die Behörden sich auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen darum zu kümmern und auch in den Akten mal rückwärts nachzublättern haben, wo solche Schädigungen von Bauhandwerkern durch unzuverlässige auch moralisch un— zuverlässige Unternehmer stattgefunden haben, und daß sie dann e officio einzuschreiten haben. Ich glaube, daß damit die ärgsten Auswüchse beseitigt werden. Wenn ich nun zögere, den zweiten Abschnitt zur sofortigen An— wendung in den einzelnen Städten ohne die zwingendste Notwendigkeit in Aussicht zu nehmen, so geschieht das hauptsächlich, weil, wie einer der Herren Vorredner ganz richtig gesagt hat, die Bestimmungen doch recht zweischneidig sind. Es ist ja zuzugeben, daß der Verlust der Bauhandwerker wohl auf das geringste Maß zurückgehen würde, wenn sie durchgeführt würden. Es fragt sich bloß, welche Neben⸗ wirkungen da eintreten, und ich glaube, es ist zu befürchten, daß auch der solide, nicht kapitalkräftige Bauunternehmer unter der Erschwerung der Baugeldbeschaffung zu leiden hätte. Daß die Beschaffung von Bau— geld im allgemeinen erschwert wird, liegt ja in der ganzen Struktur des zweiten Teils, auch darin, daß der Geldgeber sich doch einigermaßen darum kümmern muß, wie sein Baugeld verwendet wird. Wird es nicht zur Befriedigung der Bauhandwerker verwendet und wird es ihm als grobe Fahrlässigkeit angerechnet, daß er sich darum nicht ge⸗ kümmert hat, so verliert er sein Geld und rückt nicht in die Bau— hypothek ein, sondern bleibt dann mit seiner Hypothek dahinter. Es ist ja auch von einem der Herren Vorredner wohl anerkannt worden, daß dadurch auch eine Erschwerung des Bauens eintreten würde. Nun kann man ja wohl sagen: wenn in Berlin so und so viele Wohnungen leerstehen, so schadet es nichts. Ist der Abschnitt aber erst einmal eingeführt, dann wird es auch vorläufig so bleiben, und vor allem wird das Bauen der gemeinnützigen Genossenschaften da⸗ durch erschwert werden. Es dauert doch längere Zeit, bis der Konsens zu erreichen ist, wenn erst der Baustellenwert durch das Bauschöffenamt festzustellen ist. Nun sind aber gerade die gemeinnützigen Genossenschaften darauf angewiesen, das Baugeld, das sie lange vorher anmelden müssen, in dem Zeitpunkt, in dem sie es erhalten, auch zu verwenden; denn sonst verlieren sie die Zinsen. Wenn nun der Zeit⸗ punkt durch das Intervenieren des Bauschoffenamts noch länger hinaus gerückt wird, so kann das doch rechte Schwierigkeiten machen. Endlich kann ich mich auch der Befürchtung nicht entschlagen, daß große Bau⸗ geschäfte mit Unterstützung der Baubanken unter dem Regime des zweiten Abschnitts die Bauhandwerker selbst engagieren, und daß wir dann das haben, was grade vermieden werden soll, daß nämlich selb⸗ ständige Handwerker in Angestellte großer Geschäfte umgewandelt werden. Auch die Befürchtung, daß eine Steigerung der Mietspreise in Berlin wenigstens zunächst, bis eine Rückwirkung auf die Boden— preise stattgefunden hat eintreten würde, ist nicht von der dand zu weisen. Wenn etwas für diese Befürchtung spricht, so ist es der

den zweiten Teil des Gesetzes über die Sicherung der Bau

Alle diese Bedenken sind ja seinerzeit auch bei der Beratung des

Gesetzes im Reichstage hervorgehoben worden. Man hat sich eben damit geholfen, daß man die Perantwortung für die Ausführung im einzelnen auf die Regierung geschoben hat. Wenn ich mir nun weiter sage, daß die Interessentenkreise doch recht geteilter Meinung über diese Frage sind, so trägt das nicht dazu bei, mich zu schnellem Eingreifen zu ermutigen. Nachgesucht um die Einführung hat die

Handwerkskammer in Stettin, dagegen haben sich ausgesprochen die Handelskammer Dortmund und der Magistrat in Hörde. Die all⸗

gemeinen Innungsausschüsse in Berlin, Spandau, Rathenow, Potsdam, Alt⸗Landsberg, Kalkberge haben sich dafür, die speziellen Interessen⸗ vertretungen des Bezirks dagegen ausgesprochen, so der Verband der Zimmermeister, der Bund der Bau⸗, Maurer- und Zimmermeister, der

Verband der Baugeschäfte. Die Baugewerksinnung in Potsdam hat

in striktem Gegensatz zum dortigen allgemeinen Innungsausschuß die

Einführung einstimmig abgelehnt. Der Schutzverein Berliner Bau⸗

interessenten hat eine Resolution gegen den Erlaß der landesherrlichen

Verordnung angenommen. Neuerdings hat dann das Kartell der

Arbeitgeberverbände für Groß⸗Berlin eine Umfrage veranstaltet

und dabei festgestellt, daß für die Einführung 878 Betriebe

mit etwa. 9 Millionen Mark Lohnsumme, dagegen aber 14639 Betriebe mit 45 Millionen Mark Lohnsumme seien. Bei den Verhandlungen, die hier auf der außerordent⸗ lichen Vollbersammlung der Handwerkskammer am 6. Januar statt⸗ gefunden haben, und in der ja der Herr Abg. Rahardt als Referent gewirkt hat, ist auch durchaus keine so große Einstimmigkeit gewesen, wie es nach der Abstimmung scheinen könnte. So hat sich ein

Berliner Meister, der Malerobermeister Rettich, dagegen ausgesprochen. (Zuruf des Abg. Hammer.) Ja, aber ein freisinniger Malermeister merkt doch den Geldverlust an seinem Portemonnaie ebensogut wie ein konservativer. Dann haben sich die Herren aus den Vororten eigentlich überwiegend dagegen ausgesprochen, sie wollten sich erst der Stimme enthalten, haben nachher aber aus Courtoisie dafür gestimmt. Nun frage ich: Ist denn in Berlin schon ein so dringender Not⸗ stand nachgewiesen? Der Abg. Rahardt hat in der Vollversammlung der Berliner Handwerkskammer die Zahlen im einzelnen begründet, die er heute gegeben hat, um nachzuweisen, daß in Berlin im Jahre 19099 etwa 10 Millionen verloren seien. Ich muß sagen, die Zahlen sind doch recht anfechtbar. Der Herr Abgeordnete hat aus dem „Submissionsanzeiger“ die Fälle der Submissionen zusammengestellt und hat als Baugeldforderungen alle Forderungen angesehen, bei denen im Grundbuch Handwerker als Gläubiger ein— geschrieben waren. Nun will ich zunächst darauf aufmerksam machen, daß sich eine ganze Menge Leute Maurer und Zimmerleute nennen, die Grundstückspekulanten sind, die gar kein Gewerbe mehr betreiben, und daß garnicht feststeht, ob diese Leute gerade Baugläubiger dieses Baues waren, zweitens ist nicht zu ersehen, ob denn die For⸗ derungen alle voll validieren, ob es sich nicht um Gesamthypotheken handelt, die für dieselbe Forderung auf mehreren Grundstücken ein— getragen sind, oder auch um Sicherungshypotheken zum Höchstbetrage. Der Herr Abgeordnete ist auf die Summe von 8 Millionen Mark gekommen und hat gesagt, erfahrungsmäßig fielen davon 75 0 aus, also 6 Millionen. Ja, auch dieser Erfahrungssatz ist doch aus der Tiefe des Gemüts geschöpft. Dann hat er weiter gesagt, viele Forderungen der Handwerker würden überhaupt nicht erst ein—⸗ getragen, weil sie sie von vornherein verloren hielten; die berechne er auf 4 Millionen. Er hätte sie ebenso gut auf eine Million oder auf 8 Millionen berechnen können; also er wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich sage: diese Berechnung der Verluste hat einen so überschläglichen Charakter, daß ich sie nicht gut als Unterlage akzeptieren kann. Ich habe aber Veranlassung genommen, auf Grund dieser Verhandlungen vom Polizeipräsidenten einen eingehenden Bericht darüber zu verlangen, wie weit ihm aus der neueren Zeit Tatsachen bekannt sind, welche einen solchen Bauschwindel erkennen lassen.

Die Herren Abgeordneten sind ja dieser Frage gegenüber in einer viel besseren Lage als die Regierung. Sie vertreten nach bestem Er— messen das, was sie für richtig und den Interessen, die sie wahr— nehmen, entsprechend halten; aber die Verantwortung liegt auf der Regierung, insbesondere wenn sie ja sagt und es sich nachher heraus⸗ stellt, daß doch Wirkungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ver— bunden sind, die die Herren Antragsteller weder beabsichtigt noch vor hergesehen haben. Ich muß meine Verantwortung auf diesem Gebiete sehr ernst nehmen, weil ich mir bewußt bin, durch den Antrag auf Allerhöchste Einführung des zweiten Teils in einem größeren Orte unter Umständen wirtschaftliche Folgen von der größten Tragweite herbeizuführen, die mit Sicherheit nicht vorauszusehen sind.

Also ich rekapituliere: ich will alles tun, um mit Nachdruck nicht bloß den ersten Teil, sondern auch das sogenannte Bauschutzgesetz überall durchzuführen. Sollten sich demnächst irgendwo so dringende Uebelstände herausstellen, daß ich nicht länger warten kann, so würde ich nicht davor zurückschrecken, auch auf der Einführung des jweiten Teils zu bestehen. Sonst will ich letzteres noch etwas dilatorisch behandeln und sehen, ob wir nicht noch auf anderem Wege als durch Einführung des zweiten Teils die Interessen fördern können, die wir unterstützen wollen.

Ich komme dann noch kurz auf die zunächst von dem Herrn Abg. Schroeder, dann aber auch insbesondere von Herrn Rahardt be⸗ sprochene Frage der Aufhebung des 5 1004 der Gewerbeordnung, der den Zwangsinnungen, um es kurz zu sagen, die Ringbildung der Preise verbietet. Die Herren von der nationalliberalen Partei haben jetzt im Reichstag den Antrag auf Aufhebung gestellt, obwohl gerade sie es waren, die seinerzeit den Antrag auf Einführung gestellt haben. (Zuruf rechts.) Ich muß gestehen, daß ich auf dem Standpunkt, den früher die Herren Nationalliberalen einnahmen, noch jetzt stehe. Ich fürchte, mit der Maßregel würden wir dem Handwerk einen schlechten Dienst erweisen. Ich will nicht darauf den Hauptwert legen, daß die Preisfestsetzung durch die Zwangsinnungen ein sehr starker Eingriff in die Gewerbe⸗ freiheit sein würde, aber sie würde doch eine starke Schädigung aller der Mitglieder der Zwangsinnung sein, die in der Lage sind, zu billigeren Preisen zu konkurrieren, sie würden in einer reellen Konkurrenz beeinträchtigt. Vor allem aber: wie soll diese Preisfestsetzung durch⸗ geführt werden, wenn es sich um Objekte handelt, die auch vom Groß⸗ betrieb, die auch von Genossenschaften hergestellt werden? Sobald die billiger produzieren, sind ja die in Zwangsinnungen festgelegten Handwerker völlig außer Wettbewerb gesetzt. Dann: wie soll es werden bei Schwankungen in Preisen? Soll man da jedesmal immer der Norm nachgehen? Geht man der nicht nach, so setzt man wieder

Umstand, daß die Hausbesitzer sich für die baldige Inkraftsetzung des

iht sagen. Ich glaube wirklich hier Tatsachen angeführt zu haben,

zweiten Abschnitts bemüht haben.

diejenigen außer Wettbewerb, die zu einem zu hohen Preise ver⸗

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