1910 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte

Qualitat

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster höchster

niedrigster

16

höchster niedrigster

A6 6

höchster

16.

Doppelzentner

Verkaufs⸗

wert

Durchschnitts⸗

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗

preis M6

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1)

nach überschlägti 3 cher

ätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

3

8 9 9 9 n n a a 9

Bemerkungen. Dle verkaufte Ein liegender Strich

Paderborn Meyen Crefeld Neuß .. Saarlouis München Landshut Augsburg Straubing. Winnenden . Rottweil RVavensburg Offenburg Bruchsal . Mainz. Altkirch .. St. Avold

Mindelheim Winnenden . Bopfingen Saulgau Bruchsal .

Allenstein Thorn Sorau N.. Posen Äffa 1. Pos. Krotoschin Schneidemühl . ö Strehlen i. Schl. Schweidnitz. Liegnitz Hildesheim. Emden ed erborn Mayen Crefeld Neuß .. München Straubing Landshut Augsburg Winnenden. Bopfingen , . Offenburg Bruchsal . kainz;. Altkirch. St. Avold

Allenstein. Thorn. ö

Sorau N 2.

Breslau ..

Strehlen i. Schl. .

Schweidnitz.

Liegni Paderborn Mayen Crefeld München. Landshut . Straubing Augsburg hol twen Bopfingen Ravensburg. Saulgau. Bruchsal . Mainz Altkirch

Allenstein Thorn. Sorau N... Posen.

Lissa i. Pos. Krotoschin Schneidemühl Breslau. . Strehlen i. Schl. . Schweidnitz . Liegnitz Hildesheim. Emden Paderborn Mayen Crefeld Neuß . Trier. Saarlouis München. Landshut. Straubing Augsburg Mindelheim. Winnenden. Rottweil. Bopfingen Ravensburg. Saulgau. Offenburg Bruchsal . Mainz. Altkirch .

St. Avold

. Braugerstẽ

; Braugerst

Menge wird auf volle Doppeljentner und der —) in den Zvalten für Preise hat die Bedeutung,

Berlin, den 19. Mär; 1910.

19,50

2050 gh 46 716

22,33 22, 80 22.25 22, 80 20,90 21,53

29 00

3283

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fes

22, 40 22, 80 21,20 22, 00 23,00

14,75 15,50 14,70 14,90 14, 10 14,60 14,80 13 60 1445 14,20 14,20 15,00 13,45 15,00

15,30 14,60 15,20 14,65 14,29 15,20 16,60 15,40 15,60

1660 16 50

12,72 13,90 14,50 13,20 12,60 14,50 14,20 13,40 14 00 14,50 12,50 13,40 14,20 14,50 13 00 18 00 13 85 13,60 15.30 16,40 1600 15,33 14.380 1650 16,50 14,77

15,35 15 50 15,10 15,40 15,10 1490 14,50 14,00 14.40 14,20 14,90 15,80 1300 14,50

15,20 1450 15,80 1740 15 00 15,59 14.70 15 10 15 20 15.720 17360 14,60 14,50 14,92

16,25 16,60 1956 16,80

Verkaufgwert auf volle Mark ab daß der betreffende preis niht vorgeko

Katserllches Statistisches Amt. van der Borght.

Noch: Weizen. 20 00 2050 20,00 20,60 21,60 20,40 2140 22,30 22,30 ö. 23,40 22,67 25,00 23,20 23,40 22,25 22,50 22, 80 21,20 . 21,53 21,80 22,50 23, 00 23,50 22,40 21,33 21 66 22,80

2240 22,60 22 80 221449 22 00 22, 20 23,00 23, 25

R 14,75 15,60 14,70 15, 00 14,20 14,60 14,80 14,50 14,45 14,60 14,20 15,56 14,00 15,00

15,30 14,60 15,50 14,65 14364 15,40 16,60 19,40 15,68

16,00

16,90

12,86 14, 10 14,80 13 60 12,70 14,50 14,50 13,70 14,40 14350 12,50 14.20 1420 15,00

13,20 13 00 1423 13,60 15,40 16,60 16,00 15,50 14,80 16,50 1650 14,77 Safer. 15. 35 15,50 15,70 15,80 15, a9 15,60 15 80 15,20 15,30 15, 10 14,50 15 00 14,50 14 60 1440 14,80 14,60 143560 1490 15,40 16,20 14.20 14,30 15,60 16,50 15.00 15.20 16,20 14,50 15,50 16,20 1640 17.370 17,70 15 60 15,80 1613 16,57 15 10 15.40 15.360 15 80 15,40 15,50 15 20 . 17360 18.40 1460 1520 14,83 15,00 15,00 . 17,00

1625 1675 16 69 1700 19.55 20 05 18,56

21 00 30 66 Il, 56 21 46 33. 96 33, 1 2333 33 5h 22 56

22.00 22,50 23,50 22, 65 21,60

22, 60

21,40

22, 21, 23,25

15,00 16,00 15,00 15,20 1440 15,10 15,00 15,10 14,90 15,00 15,20

14,55 15,90 15,66 15,80 15,60 16,60 15, 10 16,07

16,00 15,40

15,00 15,10 14 80 15.00 15,40

14.60 17,350 15,00 16 26 15,50 16,60 18,10 16,50 17.20 15.40 16.00 16,00 21,00 15,20 16,50

17.50 16,75 17,00 20 00

gerundet mitgeteilt. mmen ist,

4260 2840 870

44965 65396 2652

5315 1761 5349 1315

1835

Der Durchschnitts ein Punkt (.) in den letzte

preig wird aus den una n sechg Spalten, daß en

20, 11 22, 00

20, 90 21,60 22, 42 23,77 23, 08

20 31 23 50

2174

0.

22,47

20 92 22,16

16,46

165 73 5 J 150 438. 4,51

1

1440

1400 1544 15,50

17,60 15,70 17,78

14,99 15,26 15,22 16,30 14,71 15,18 15,10

17.65 .

de de = . d X. . & So ge Se ge & ges. , .

D 2

F O . X C Q O 2

1733

bgerundeten Zahlen berechnet. tsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag.

In Erwiderung auf die Beschwerden und Wünsche der Abgg. Böhle (Soz) und Gothein (fortschr. Volksp.) bei der Beratung des Etats für die Verwaltung des Reichsheeres in der vorgestrigen Sitzung führte der Kriegsminister, General der Infanterie von Heeringen, dessen Reden wegen verspäteten Eingangs des stenographischen Berichts gestern nicht mitgeteilt werden konnten, aus:

Meine Herren! Der Herr Abg. Böhle hat zunächst von den Verhältnissen am Bekleidungsamt Straßburg gesprochen, unter anderem von der sogenannten Strafabteilung, die dort gebildet wäre. Diesen Namen hat er dieser Gruppe zu Unrecht zugeteilt. Es ist keine Strafabteilung, sondern nur eine Gruppe, die auf Bitten der Arbeiter diejenigen, welche über 14 Tage krank gewesen sind, auf⸗ nimmt, weil in dieser Gruppe jeder Arbeiter für sich arbeiten kann, und dabei wenigstens soviel verdient, wie in jeder andern, während in den sonstigen Schneidergruppen die Arbeit von Hand zu Hand geht, so daß, wenn jemand 14 Tage durch Krankheit fehlt, er seine Kameraden in der Arbeit behindert und er also ersetzt werden muß. Das ist der einzige Grund.

Es ist unrichtig, daß irgendwie diese Leute in dieser Gruppe TV heißt sie beim Bekleidungsamt weniger verdienten, und es ist ebenso unrichtig, daß die Arbeiter dort gemaßregelt werden. Die Arbeiter die in dieser Gruppe sind, haben nach der Rede des Herrn Abg. Böhle, wenn ich mich nicht irre, vom 12. Februar, ganz freiwillig darum gebeten, zu erklären, sie fühlten sich durch die Ausführungen des Herrn Abg. Böhle gekränkt (hört, hört! bei den Nationalliberalen) und dazu folgende Erklärung der Arbeiter— schaft bekannt zu geben:

Gruppe XV protestiert gegen die Aussage des Herrn Reichstags⸗ abgeordneten Böhle vom 12. Februar 1910, betreffs der Lohn— verhältnisse und Strafabteilung, da die Aussagen auf Unwahrheit beruhen. Wir waren mit unserm Lohn stets zufrieden.

(ebhaftes hört, hört! rechts und bei den Nationalliberalen). Dem habe ich nichts hinzuzufügen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Der Herr Abg. Gothein ist dann noch einmal auf das Thema zurückgekommen, betreffend die Ergänzung unserer Reserveoffiziere durch jüdische Einjährig-Freiwillige. Ich kann nur wiederholen: die gesetzlichen Bestimmungen darüber sind so klar, daß ich darüber kein Wort zu verlieren brauche, daß ein Jude, weil er Jude ist, nicht ausgeschlossen werden darf im Avancement. Ueber diese gesetz— liche Bestimmung hinaus hat die Militärverwaltung die Ihnen eben— falls bekannte Verfügung aus dem Jahre 1908 noch einmal gegeben, worin ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß die Zugehörigkeit zu irgend einer Religionsgemeinschaft kein Grund sein darf. Das sind die allgemeinen Bestimmungen. Wenn Sie mir einen Einzelfall bekannt geben, der irgendwie nach gründlichster Untersuchung nur so aufgefaßt werden kann, daß irgend jemand wegen seiner Eigenschaft als Jude zurückgesetzt ist, so können Sie sich darauf verlassen, daß Remedur eintritt. Mehr kann die Militärverwaltung nach dieser Richtung nicht tun. An der Wahl der Offiziere, sei es im aktiven, sei es im Beurlaubienstande, wird, meiner Auffassung nach, nichts geändert werden dürfen.

Nun hat er am Schluß noch die Kadettenverteilung erwähnt. Die Kadettenverteilung ist nicht ein Schlußstein, aber ein weiteres Glied in einer schon Jahre lang von Allerhöchster Stelle beschlossenen Sache. Schon als der gegenwärtige Chef des Militärkabinetts seine jetzige Stellung übernahm, war eine Direktive, die ihm der Kaiser gegeben hat, die, daß das Exklusive einzelner Regimenter abgeschafft werden sollte; daß nach und nach, allmählich, eine Scheidung von adligen und nicht adligen Regimentern nicht mehr stattfinde. Es ist also in keiner Weise jetzt plötzlich durch Zutun von mir oder anderen Herren, auch nicht auf die Reden hier im Reichstage hin (Rufe bei den Sozialdemokraten: Na, nah nach dieser Richtung vorgegangen sondern es ist eine lang beschlossene Sache, die schon 2 Jahre alt war. Warum es nicht so schnell vorwärts gegangen ist, warum es nur allmählich geht, warum wir nicht mit Gewalt und plötzlichen Beschlüssen eingreifen, habe ich die Ehre gehabt, in der zweiten Lesung auseinanderzusetzen. (Bravo! rechts.)

Auf eine Entgegnung des Abg. Böhle (Soz.) bemerkte der Kriegsminister:

Meine Herren! Ich will nur dem Herrn Abg. Böhle kurz er— widern. Ich muß dagegen protestieren, daß unsere Beamten in irgend einer Weise unter Mißbrauch ihrer Dienstbefugnisse Arbeiter zu einer Erklärung zwingen, mit der die Arbeiter selbst nicht einverstanden sind. (Sehr richtig! rechts Ich muß in Abrede stellen, daß das vorgekommen ist. Ich stelle nicht in Abrede, daß der Herr Abgeordnete einen Brief von irgend jemand erhielt, der das sagt, das mag durchaus richtig sein. Sie werden mir aber zugeben, daß das auch unzufriedene Persönlichkeiten sein können, die in der betreffenden Gruppe überhaupt nicht vertreten waren.

Der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernb urg, dessen Reden aus dem oben erwähnten Anlaß ebenfalls gestern nicht im Wortlaut mitgeteilt werden konnten, führte zu den Fragen des Zolltarifs, der Erwerbung von Gummiplantagen in Ostafrika durch englische Gesellschaften 2c. aus:

Meine Herren! Ganz richtig hat der Herr Vorredner die Frage des Zolltarifs in Südwestafrika in zwei Teile eingeteilt, nämlich in den materiellen und den formalrechtlichen. Materiell lag die Sache so, daß der Zolltarif vom Jahre 19603 während der Aufstandszeit außer Kraft gesetzt wurde, und zwar lediglich und ausschließlich im Interesse der Kaufleute und Gewerbetreibenden, nicht, wie von anderer Seite behauptet worden ist, im Interesse des Fiskus; denn das ist ja gleichgültig, ob fiskalische Waren mit Zöllen belegt sind oder nicht. In dem einen Falle bezahlt der Fiskus den Zoll und nimmt ihn als solchen in die Tasche, in dem anderen Fall zahlt er ihn nicht. Also diese Außerkraftsetzung hat nur im Interesse der durch den Aufstand, wie man annahm, geschädigten Händler gelegen.

Ob man das damals richtig gemacht hat oder nicht, steht hier nicht zur Diskussion, obgleich ich persönlich der Ansicht bin, daß gerade in Kriegszeiten solche Zölle sehr wenig schwer empfunden werden bei den ungeheuren Ausgaben, die sonst gemacht werden.

Im Herbst 1906 war nun nicht nur der gesamte Handelsstand, sondern auch die gesamte Bevölkerung Südwestafrikas sich vollständig darüber klar, daß nun wieder Zölle eingeführt werden müßten. Das

ist ja auch leicht einzusehen; denn eine andere Einnahme als Zölle gab es damals in Südwestafrika überhaupt nicht. Die Barsteuern, die wir seitdem eingenommen haben, sind ja die Landsteuern, die erst im vorigen Jahre eingeführt worden sind. Bergwerksabgaben gab es damals mangels im Betrieb befindlicher Bergwerke nicht. Da man wußte, daß nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit auch Südwestafrika zu den Reichslasten beizutragen hatte, so wußte jedermann, daß nun⸗ mehr eine Zollverordnung kommen mußte.

Die Beratung des Zolltarifs geschah durch den damals erstmals zusammengetretenen Gouvernementsrat im Jahre 1906. Ein Wider— spruch gegen diesen Zolltarif ist gar nicht aufgetaucht. Im Gegenteil, sogar gerade diejenigen Herren, die jetzt ganz besonders sich gegen die Nachzollverordnung gewehrt haben, haben damals gegen die vom Gou— verneur beabsichtigte Nachverzollung keine Bedenken geäußert. Es ist das leicht urkundlich zu belegen. Ebenso haben sich damals die größten Firmen des Südens dafür ausgesprochen, wie sich aus einem Tele⸗ gramm vom 24. Februar 1907, das ich Ihnen vorlese der neue Tarif ist am J. März eingeführt worden ergibt:

Telegramm an Exzellenz Dernburg

aus Lüderitzbucht vom 23. Februar 19607. Im Interesse des Südens bitten unterzeichnete Firmen, die geplante Nachverzollung auf jeden Fall durchzuführen) (hört, hört! hei den Nationalliberalen), weil sonst große Spekulationslager einzelner Firmen nicht verzollt werden würden und dadurch der großen Mehrjahl der Kaufleute der Wettbewerb sehr erschwert oder unmöglich gemacht wird (hört, hört!); eine Einlagerung der Warenbestände aus dem freien Verkehr zurück in die Zolläger genügt unseres Erachtens zur Beseitigung der von einzelnen Firmen gegen die Nachverzollung erhobenen Bedenken. Huebner K Co. Max Koppelhoff. Johannes Ohbar. Louis Worms. Adolf Busch. Hesselmann. Hillmann. Edmund Troost.

Meine Herren, nicht zum ersten Male beschäftigt uns die Frage der Nachverzollung in diesem hohen Hause. Schon im Jahre 1907 und 1908 haben wir darüber gesprochen, und ich habe Ihnen damals gesagt, die Motive der Verwaltung sind neben fiskalischen im wesent⸗ lichen die gewesen, den kleinen Kaufmann, den Farmer und andere zu schützen. Das ist vollständig klar: die großen Firmen, die viel Geld und viel Kredit haben, waren in der Lage, in der Zeit zwischen Oktober und November 1906 und die Herren waren doch im Gouvernementsrat vertreten bis zum Februar 1907 sich so viel anzuschaffen, wie sie gebrauchten. Aber der kleine Mann, der Klein— händler, der konnte sich garnichts kaufen; der hatte dazu weder Geld, noch Kredit; denn sogar die letzte Entschädigungsrate war noch nicht bezahlt. Das war der Grund.

Nun wird behauptet, es sei garnicht so viel in dem Lande ge⸗ wesen. Nun, meine Herren, die Nachverzollungsverordnung erstreckt sich auf Tabak, Spirituosen und Schießpulver, und der Betrag ist etwa 1400 000 an Zoll. Ich meine: wie kann denn darüber irgend ein Zweifel sein, daß da ungeheure Bestände entweder im Lande vorhanden waren oder eingeführt waren, grade vor dieser Ver⸗ ordnung? Nun sind in dem Moment, wo der Zolltarif wieder ein⸗ geführt worden ist, selbstverständlich die Zölle aufgeschlagen worden auf die Waren. Ob die Waren im Lande waren, oder ob sie erst eingeführt wurden, das war ganz gleichgültig. Anders kann ein Kauf⸗ mann garnicht handeln. Die eine Ware ist ihm vielleicht aus⸗ gegangen, da muß er sie aus Deutschland kommen lassen. Er wird nicht sagen: Spatenbräu kostet 10 weniger, weil ich es ja auf Lager gehabt habe, und Augustinerbräu kostet 10 4 mehr, weil ich es habe kommen lassen müssen. Infolgedessen sind diese 1 400 000 ungerechtfertigterweise in die Taschen der Kaufleute gegangen, und ich sehe nicht ein, wie überhaupt jemand, dem die Aufgabe geworden ist, die Finanzen der Schutzgebiete in Ordnung zu bringen, auf 1400 000 4 verzichten soll, wenn er sie bekommen kann auf ordnungs⸗ mäßigem Wege.

Hier kommt nun die zweite Frage: ist dieser Weg ordnungs⸗ mäßig? Meine Herren, der Herr Abg. Erzberger hat davon ge sprochen, daß diese Nachverzollungesverordnung angegriffen worden sei aus formalen Gründen. Das Formale war, abgesehen von einem Urteil der ersten Instanz, wodurch behauptet wurde, daß eine solche Verordnung eine Kaiserliche Verordnung sein müßte: war der Brief kopf, der da gewählt worden „Der Gouverneur von Südwestafrika“ der richtige oder Das Reichskolonialamt“, oder soll der dritte Brief⸗ kopf ‚Der Reichskanzler, in Vertretung“ gewählt werden? Das ist

die ganze Frage. Es hat sich nicht um etwas Materielles gehandelt,

sondern nur darum, ob die Verwaltung richtig vorgegangen ist, und der Assessor, der als Richter dort gesprochen hat, hat nach pflicht mäßiger Ueberzeugung gesagt: du hast einen falschen Briefkopf ge nommen. Und nun soll ich nach den Wünschen der Interessenten sagen: ich verzichte auf die ganzen 1 400 000 46. Nein, sage ich, ich

nehme den richtigen Briefkopf, und nunmehr zahlt die 1400 000 61

Nun kommt die Frage des Schiedsgerichts, und das ist doch sehr eigen. In der ersten Instanz ist das Urteil ergangen, die Ver⸗ ordnung hätte von jemand anders erlassen werden müssen, wenn sie

hätte rechtskräftig sein sollen. Nun hat man versucht, in der zweiten

Instanz ein Gericht zusammenzustellen, und ehrlicherweise haben sich sämtliche Beisitzer Sie wissen, das Obergericht in Windhuk be— steht aus einem Richter und 4 Beisitzern erklärt: nein, wir können hier nicht urteilen, wir sind alle in der Sache befangen; wir sind Kaufleute, wir haben alle etwas nachzuverzollen. Da ist nicht etma auf meine Veranlassung, sondern aus dem Schutzgebiet heraus vorgeschlagen worden, man solle diese Sache dem Reichs gericht zur Entscheidung geben, einem besonderen Senate des Reichs⸗ gerichts. Ich habe mich nach der Richtnng bemüht, das Reichs justizamt hat aber gesagt: dazu kann ich einen Reichsgerichts— senat nicht hergeben, das Reichsgericht ist so wie so überlastet, nehmt euch einen preußischen Oberlandesgerichtspräsidenten und eineu Rat vom Reichsgericht und einen Rechtsanwalt beim Reichsgericht nud macht nunmehr euer Schiedsgericht! Meine Herren, dieser Schiedsvertrag geht dahin, daß die Angelegenheit dem Schiedsgericht unterbreitet wird, und daß sich die Streitenden diesem Schiedsspruch nunmehr unterwerfen. Damit müßte nun aber die Sache zu Ende sein, und alle die Gründe, die hinterher kommen: ja, das Schieds⸗ gericht ist vielleicht nicht einstimmig gewesen was niemand wissen kann, und was nur eine grobe Indiskretion herausbringen kann oder: im Schutzgebiet ist das anders aufgefaßt worden, das kann

alles nicht mehr gelten. Hier hat ein Kaufmann unterschrieben: ich unterwerfe mich dem Schiedsgericht, und da muß er, wenn er kauf⸗ männisch Treu und Glauben halten will, diese Sache auch durchführen. (Sehr richtig!)

Nun, meine Herren, kommt aber dazu: wir haben nämlich damals mit Recht annehmen können, daß dieses Schiedsgericht auch für alle anderen Prozesse maßgebend sein sollte, und daß sich nur zur Er⸗ sparung von Kosten die anderen nicht anschließen würden. Dem⸗ entsprechend ist auch der Streitgegenstand vor dem Schiedsgericht ohne Widerspruch der Klagefirma auf 1 500 000 Mt angesetzt worden. Es ist also durchaus unzulässig, daß sie jetzt hinterher kommt und sagt: nein, wir haben nnr für uns Recht suchen wollen, formal haben wir recht. Wir haben uns darauf verlassen, daß die Angelegenheit nun⸗ mehr erledigt ist. Was hat sie aber weiter getan? Sie hat gesagt: nein, das paßt mir nicht, die 80 000 M zu bezahlen; ich habe kontraveniert. Sie läßt sich in eine Strafe von 150 nehmen, bringt die Sache vor den Richter, der schon einmal entschieden hat, daß diese Verordnung nicht gültig ist, und sagt: nunmehr mußt du dich an das Urteil halten, das in Windhuk gefällt worden ist. Ich glaube aber, daß ich recht gehandelt habe, mich an das Urteil zu halten, welches der nach meiner Ansicht kompetent zu⸗ sammengesetzte Gerichtshof auf Grund einer Vereinbarung mit den Interessenten abgegeben hat, und ich war nun in der Situation da bitte ich doch einen Augenblick aufzumerken —: verzichtet das Reichskolonialamt auf die Einziehung dieser Nachverzollung, dann muß er an Boysen und Wulff die 80 000 herausgeben, die ihm das Schiedsgericht zugesprochen hat, das Boysen und Wulff selbst beantragt haben; und ich möchte die Rechnungskommission oder den Rechnungshof in Deutschland sehen, der sagte: du, Staatssekretär, hast ein rechtskräftiges Urteil in Händen, aber weil es den Leuten nicht paßt, hast du die Sache niedergeschlagen, während du die Sache hättest einziehen können! Dann würde ich persönlich haftbar gemacht worden sein, und das will ich nicht.

Schon im Jahre 1907, als die Nachverzollungsorder kam, habe ich dem Gouverneur geschrieben: glaubst du, daß die Sache durch⸗ geführt werden kann? Darauf hat er geantwortet: wenn Milde walten gelassen wird, können die Leute, die das Geld verdient haben, und was sie jetzt aus ihren Beständen verdienen, zahlen. Denn es ist nicht eine rückwirkende Sache, es liest sich nur so, als ob es rück— wirkend wäre. Der Gegenstand des Prozesses lag drei Jahre im Prozeß, und wer vorsichtig war, legte den Zoll jedes Jahr zurück, um ihn nachher zahlen zu können, und man kann nicht sagen: weil ich unvorsichtig gewesen bin und das Geld ausgegeben habe, kann ich darum auf Milde seitens des Reichs rechnen. Ich habe also erneut hingeschrieben: seid nach jeder Richtung vorsichtig bei allem dem, was ihr einzieht; denn wir wollen nicht die Existenzen dort, die vielleicht sehr wacklig sind, in Gefahr bringen; auf der andern Seite aber müssen wir die Sicherheit haben, die diese Leute zu geben in der Lage sind! Der Gouverneur hat mir damals darauf ge⸗ antwortet, die Sache gehe durchzuführen, und ich sehe keinen Grund ein, warum man das nicht tun soll. In Deutschland stand man vor einigen Jahren, im Jahre 1907, auf einem etwas anderen Stand⸗ punkt; aber seitdem hat man Champagner und Kaffee und Tee und Zigarren nachverzollt, und ich frage Sie: wie weit wären Sie mit der Steuerreform gekommen, wenn Sie das nicht getan hätten? Ja, man ist noch weiter gegangen: man hat offenbar einen Lapsus gemacht bei der Redaktion des Gesetzes über die Talonsteuer, und da ist mein Herr Kollege vom Reichsschatzamt den Herren auf den Nacken gestiegen und hat gesagt: trotz Gesetz seid so gut und zahlt! und ich sehe nicht ein, warum in dieser Sache, wo Deutschland so viel Opfer gebracht hat, und wo man sagen muß: die Leute können es leisten, zurück⸗ weichen sollen und uns sagen lassen sollen: weil das Gericht im Schutzgebiet so beschlossen hat, darum darfst du das nicht machen. Im Gegenteil, wenn das Gericht festgestellt hat, daß die Verordnung nicht richtig war, so mußte die Verwaltung sagen: was ist materiell richtig, und wie setzest du deinen Willen materiell durch? Es kann jeden Tag passieren, daß eine Polizeiverordnung, weil ein Paragraph darin fehlt, für ungültig erklärt wird; darum tritt aber doch der Polizeipräsident noch nicht von seinem Recht zurück, den Straßen⸗ verkehr zu regeln, sondern er macht einen Paragraphen, wo die Sache drin steht, und dann ist die Sache in Ordnung. Etwas anderes habe ich auch nicht getan.

Ich komme jetzt zu den Bemerkungen, die der Herr Abg. Arning gemacht hat, und zunächst auf den Fall des Leutnants Schipper. Zu

dem Leutnant Schipper, der in einem Dorf in Mesa in Kamerun bes

der Zählung der Bevölkerung gewesen ist, ist ein Haussa gekommen und hat ihm etwas auf deutsch vorgetragen, dieses Deutsch war aber so schlecht, daß Schipper es nicht verstanden hat, und da hat er ibm gesagt: Ihr Deutsch taugt nichts, ich kann Sie nicht verstehen, sprechen Sie lieber englisch. Das ist der ganze Vorfall. Na ich weiß nicht, was ich in dem Falle getan hätte. Ich hätte auch wohl so weit mein Deutschtum verleugnet wie Schipper; denn die Hauxt⸗ sache ist doch, daß er den Haussa versteht.

Nun komme ich auf eine andere Frage, die Frage des Uebergehens der Gummiplantagen in Afrika in ausländische Hände. Soviel ich weiß denn offiziell bat das Reichskolonialamt nichts damit zu tun, wie Privatleute über ihr Privateigentum verfügen ist es so: es ist zurzeit in England und in der ganzen Welt eine außerordentliche Spekulation in Gummi, und die Preise sind, wie jedermann, der mit der Sache zu tun hat, weiß, ungeheuer gestiegen. Das hat natürlich auch die Spekulation in Gummiaktien außerordentlich angeregt, und es sind in kurzer Zeit namhafte Vermögen gemacht worden. Es haben sich infolgedessen englische und deutsche Leute gefunden, welche sich An⸗ stellung auf den Plantagen in Ostafrika haben geben lassen, die Gummi produzieren, und diese Anstellung haben sie dann verwertet, um Gesellschaften zu gründen und die Aktien mit hohem Agio auf den Markt zu bringen. Meine Herren, es ist sehr schwer und würde sebr schwer für die Verwaltung sein, hier irgend etwas zu kun, glaube auch nicht, daß das richtig wäre. Ich hoffe, daß die Leute, die nunmehr ihr Geld in der Kolonie verdient haben, hingehen und neue Gummiplantagen gründen, und das wird uns zweifellos zugute kommen.

Nun hat der Herr Abg. Arning zwei Fragen in bezug auf Ost afrika angeschnitten, nämlich hinsichtlich der Truxven und binsichtlich der Polizei. Meine Herren, mit der Erweiterung des Eisenbabnnetzes machen sich selbstverständlich auch Verschiebungen binsichtlich der Truppen notwendig. Die Frage, ob die Truppen in größere oder kleinere Kaders zerlegt werden sollten, ist im Gouvernement besprochen