wiederernannt: der Kaufmann Paul Brodnitz, der Geheime Kommerzienrat Emil Jacob, der Bankier Hermann Richter und der Kaufmann Hugo Bendix in Berlin bei dem Land⸗ gericht JL in Berlin, der Kaufmann Theodor Steinthal in Charlottenburg bei dem Landgericht II in Berlin, der Oberhüttendirektor Oskar Vogt in Schwientochlowitz bei dem Landgericht in Beuthen i. O. Schl, der Kaufmann Max Gaßmann und der Fabrikdirektor Wilhelm Hartmann in Gleiwitz bei dem Landgericht daselbst, der Fabrikdirektor Karl Lauber in Cassel bei dem Landgericht daselbst und der Rentner Eduard Marx in Frankfurt a. M. bei dem Landgericht daselbst.
Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt; der Bankier Jakob Wreschner, der Buchhändler Ernst Boll, die Kaufleute Georg Rosenstiel und Fritz Abels dorff in Berlin und der Kaufmann Paul Lindhorst in Südende bei Berlin bei dem Landgericht Lin Berlin, der Holzhändler Ludwig „Schweitzer in Dt. Wilmersdorf und der Kaufmann Richard Müller jn Charlottenburg bei dem Landgericht IL in Berlin, der Generaldirektor Fritz Lob in Hohenlohehütte bei dem Landgericht in Beuthen i. O-Schl., der Kaufmann Josef Schür⸗ mann in Duisburg bei dem Landgericht daselbst und der Kaufmann Gustav Hempel in Posen bei dem Landgericht da⸗ selbst, — wiederernannt: der Fabrikbesitzer Paul Do werz in Gleiwitz bei dem Landgericht daselbst und der Bankier Walter Melber in Frankfurt a. M. bei dem Landgericht daselbst.
Dem Nolar, Justizrat Junge in Elze ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt erteilt.
Dem Notar, Justizrat Skrodzki in Lyck ist der Amtssitz in Krossen angewiesen.
Zu Notaren sind ernannt: Schink in Frankfurt a. O., Heller in Baldenburg.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Geheimer Justizrat Gebhard bei dem Landgericht in Glogau, Justizrat Heffter bei dem Landgericht in Görlitz, Dr. James Loewy bei den Landgerichten , U, I in Berlin, Allmenröder bei dem Landgericht JL in Berlin, Georg Levy II. bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Meyboden bei dem Landgericht in Verden, Dr. Dittenberger bei dem Landgericht in Halle a. S. und Dr. Theophil Schmidt bei dem Amtsgericht in Kattowitz.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen:; die Rechtsanwälte Justizrat Skrodzki aus Lyck bei dem Amts⸗ gericht in Krossen, Dr. Paul Levi vom Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. bei dem Landgericht daselbst, Dr. James Loewy aus Berlin bei dem Amtsgericht in Spandau mit dem Wohnsitz in Velten, die Gerichtsassessoren Dr. Heinrich Stern bei dem Landgericht JI in Berlin, Dr. Wunderlich bei dem Landgericht II in Berlin, Dr. Dienstfertig bei dem Land⸗ gericht in Breslau, Dr. Wallich bei dem Landgericht in Cöln, Karrasch bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neisse, Dr. Hirsch und Dr. Max Seydel bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Halle a. S., Dr. Ellger bei dem Amts⸗ gericht in Pankow, Oehlert bei dem Amtsgericht in Sonder⸗ burg und Polluge bei dem Amtsgericht in Wittenberg.
Die Amtsgerichtsräte Lange in Bochum und Paleske in Gütersloh, der Staatsanwalt Becker in Nordhausen, die Rechtsanwälte und Notare, Justizräte Dr. Friedländer in Potsdam und Bennewiz in Halle a. S. sowie der Rechts⸗ anwalt Wieman in Herborn sind gestorben.
die Rechtsanwälte Justizrat Steinmetz in Fulda und
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Wasserbauinspektor, Baurat Caspari in Cassel und die Kreisbauinspektoren, Bauräte Schmitz in Neidenburg, Ochs in Stendal und Kokstein in Wongrowitz sind in den Ruhe⸗ stand getreten.
Versetzt sind: der Kreisbauinspektor, Baurat Arens von Landeshut i. Schl. nach Hirschberg i. Schl., der Wasserbau⸗ inspektor Krey von Lünen als Leiter der Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau nach Berlin (im Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums daselbst), der Wasserbauinspektor Schilling von Hemfurt als Vorsteher des Bauamts nach Lünen (im Ge⸗ schäftsbereich der Kanalbaudirektion Essen), der Wasserbau⸗ inspektor Se if ert von Hannover nach Minden i. W. (im Geschäfts⸗ bereich der Kanalbaudirektion Hannover), der Wasserbauinspektor Dormann von Rathenow an die Regierung in Hannover, der Kreisbauinspektor Bernstein von Gleiwitz nach Landeshut i. Schl., der Wasserbauinspektor Kozlowski (Georg) von Minden i. W. nach Hannover (im Geschäftsbereich der Kanal⸗ baudirektion daselbst), der Landbauinspektor Jordan von Werden a. d. Ruhr als Kreisbauinspektor nach Stendal, der Kreisbauinspektor Kutzbach von Birnbaum nach Neidenburg, der Maschinenbauinspektor Burkowitz von Pillau nach Königs⸗ berg i. Pr. und der Landbauinspektor Eschner von Königs⸗ berg i. Pr. als Kreisbauinspektor nach Birnbaum.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Die Oberförsterstellen Pr.⸗Eylau im Regierungs⸗ bezirk Königsberg, Braschen im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. und Weenzen im Regierungsbezirk Hildesheim sind zum 1. Juli 1910 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. April eingehen.
Ministerium des Innern.
2
Dem Oberregierungsrat Dr. jur. Werner ist die Leitung der Kirchen und Schulabteilung bei der Regierung in Marien⸗ werder übertragen worden.
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Karl Grouven zu Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg ernannt worden, Dem Chemiker Dr. phil. Wilhelm Michaelis in Char⸗ lottenburg ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Kriegsministerium.
Es sind ernannt worden: der Geheime Kalkulator, Rechnungsrat Geheimen Registrator im Kriegsministerium, die Obermilitärintendantursekretäre Ber es von der Inten⸗ dantur des XI. Armeekorps und Borris von der Intendantur des Gardekorps zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Kriegsministerium.
Grosse zum
Personalverändernng en.
göniglich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche usw. nen Beförde⸗ rungen, Verfe tun en usw. Berlin, 31. März. Trepper, Oberarzt beim Drag. Regt, , .. L von Rumänien (I. Hannov.) Nr. 9, scheidet am 6. aus Heere aus und wird mit dem 7. April 1910 in der utztruppe für Kamerun angestellt. Homburg v. d. .., * April. Frhr. Marschall, Gen. J und diensttu à 1. Ss. Seiner Majestät des Kaifers und Königs, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Belassung in dem Verhältnis als. General * a. Seiner Majestat, mit der gesetzlichen Pension zur Digposition estellt. v. Wühlisch, und Kommandeur des Danziger nf. Regts. Nr. 128 mit der Führung der 71. Inf. Brig. beauftragt. Goltz, Oberst von ber Armee, zum Kommandeur des Danziger Inf. . Nr. 128 ernannt. aabs, Oberst und Kommandeur des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, unter Belassung in dem Kommando zur Vertretung eines Departementsdirektors im ,, und mit Beibehalt seiner bisherigen Uniform zu den Offizieren von der Armee , Reiser, Oberstlt. beim Stabe des 3. Ober⸗ elsäss. Inf. Regts. Nr. 172, unter Versetzung zum 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, mit der Führung dieses Regts. beauftragt. Franke, Major beim Stabe des 2. Garderegts. . F. vom 11. bis 30. April 1916 zur Teilnahme an einer Uebung mit Luftschiffen bei Cöln kommandiert. Strüver, Major und Kommandeur des Pomm. Trainbats. Nr. 2, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt und unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen . bisherigen Uniform zum Pferde⸗ vormusterungskommissar in Insterburg ernannt. Prinz Hein⸗ rich LWXXXVI. Reuß Durchlaucht, in der Armee, und zwar als Lt. im Drag. Regt. 3 Friedrich Hi (2. Schles.) Nr. 8, vorläufig ohne — 1 angestellt. de Greiff, Oberlt. a. D. zuletzt im Hus. Regt. Kaiser Franz Joseyh von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig Holstein.) Nr. 16, früher im 2. oper. Ulan. Regt. Nr. 14, an Stelle der ihm bei seiner Verabschiedung bewilligten Armeeuniform die Er⸗ laubnis erteilt. Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministerium s. 24 März. Kleemann, Beil, Baruth, Landsberger, Kunigk, Kilian, Tazarettinspektoren auf Probe in Mainz bzw. Koblenz, Mainz, Ehren— breitstein, Kästrin und Trier, zu Lazarettinspektoren ernannt. Versetzt die Garn. Verwalt, Inspekteren Jäger in Göttingen als Amts- vorstand nach Krossen, Koch in Arys als Kontrollführer nach Göttingen. ö
26. März. Scheffler in Hanau, Wold in Cöln, Garn. Verwalt. Oberinspektoren, auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
29. März. Versetzt die Garn. Verwalt. Inspektoren: Scher⸗ litzko in Gera als Zweites Amtsmitglied nach Cöln, Rücker in Potsdam als Amtsvorstand nach Gera, Krugjohann in Potsdam in die Kontrolleführerstelle seines Standortes.
Haevernick, Rechnungsrat, Geheimer Kalkulator bei der Naturalkontrolle des Kriegsministeriums, Bolten, Rechnungsrat, Intend. Bausekretär von der Intend. des XV. Armeekorps, — auf ihren Antrag mit Penston in den Ruhestand versetzt.
30. März. Horst, Rechnungsrat, Rendant der Zahlungsstelle des XIV. Armeekorps, unter Ernennung zum Buchhalter zur Gen. Militärkasse, Reinert, Buchhalter bei der Gen. Militärkasse, unter Ernennung zum Rendanten zur Zahlungsstelle des XIV. Armeekorps, — versetzt.
Königlich Bayerische Armee.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums wurden am 30. v. M. mit der Wirksamkeit vam 1. pril d. J. der Proviantamtsinsp. und Kontrolleführer Ziegler des Proviantamts München in etatsmäß. Weise als Amtsvorstand zum Proviantamt Hammelburg versetzt, am 31. v. M. mit der Wirksamkeit vom 1. Juli d. der Erste Revisions⸗ beamte Winkler der Gewehrfabrik auf sein Ansuchen wegen nach⸗ gewiesener Dienstunfähigkeit in den dauernden Ruhestand versetzt, am 2. d. M. zu Garn. Verwalt. Inspektoren in etatmäß. Eigenschaft er⸗ nannt: die Garn. Verwalt. Inspektoren auf Probe Militäranwärter Walter der Garn. Verwalt. Hammelburg vom 1. März d. J. an bei der Garn. Verwalt Lechfeld, Lt. Cam m erer der Landw. Fußart. 1. Aufgebots (Mindelheim) bei der Garn. Verwalt. Neu⸗Ulm und Militäranwärter Rieß bei der Garn. Verwalt. München, die letzten beiden vom 1. April d. J. an.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.
Offiziere, Fähnriche usn. Stuttgart, 31. März. Wagner, Hauptm. und Adjutant der 4. Ingen. Insp., scheidet, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, mit dem 31. März 1910 behufs Uebertritts zur Marine und Verwendung bei der Forti⸗ fikation Tsingtau aus. Der aus der Hauptkadettenanstalt ausscheidende Kadett Göhrum im Armeekorps, und zwar als charakteris. Fähnr. im 10. Inf. Regt. Nr. 180 angestellt.
Stuttgart, 1. April. Krämer, Königl. preuß. Zeughauptm. beim Art. Depot in Ludwigsburg, behufs Verwendung beim Art. Depot in Cassel, von seiner Stellung enthoben. Dreßler, Zeug⸗ oberlt. beim Art. Depot in Ludwigsburg, zum Zeughauptm. befördert. Vogel. Königl. vreuß. Zeuglt.,, kommandiert nach Württemberg, bisher Zeugfeldw. beim Art. Depot in Magdeburg, dem Art. Depot in Ludwigsburg überwiesen.
Beamte der Militärverwaltung.
Stuttgart, 22. März Friedrich, Unterzablmstr. beauftragt mit Wahrnehmung der Zahlmeisterstelle beim II. Bat. Füs. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn Nr. 122, zum Zahlmstr. ernannt.
Stuttgart, 1. April. Hebrank, Ober- Intend. Sekretãr, bis 31. März in der Schutztruppe für Südwestafrika, vom 1. April 1910 ab mit dem Dienstalter vom 25. Februar 1910 bei der Militär-Intend. des Armeekorps wiederangestellt. Hagmann, Lazarettunterinsp., zum Lazarettinsp. ernannt.
Durch Verfügung des Kriegsministerium s. Stutt— gart, 2. April. Hebrank, Oberintend. Sekretär, der Korpsintend. zugeteilt. DJagmann, Lazarettinsp., dem Garn. Lazarett Ludwigs⸗ burg zugeteilt.
Kaiserliche Schutztruppen.
Hom burg v. d. g., 5. April. Geisler, Stabsarst bei der Schutztruppe für Kamerun, mit dem 7. April 1910 in die Schutz⸗ truppe für Deutsch⸗-Ostafrika versetzt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. April.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Königlichen Schlosse in Homburg vor der Höhe den Vortrag des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker entgegen.
zum Tragen der Uniform des letztgenannten Regiments
Die vereinigten , . des Bundesrats für Handel 9 Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute eine Sitzung.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Frankreich.
Der in Paris eingetroffene italienische Minister des Aus⸗ wärtigen di San Giuliano stattete gestern dem Minister Pichon einen Besuch ab und hatte mit ihm eine mehr als einstündige Unterredung, die sich auf die hau tsächlichsten Fragen der auswärtigen Politik erstreckte. Nach einer Note der „Agence Havas“ konstatierten die beiden Minister, daß in den von ihnen behandelten Punkten ausgezeichnete Beziehungen zwischen den beiden Ländern bestehen.
— Der Ministerrat beschäͤftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Ausstande in Marseille. Einer Meldung des W. T. B.“ zufolge ließen die letzten Nachrichten erhoffen, daß der Streik binnen kurzem beigelegt sein wird.
— Infolge der Differenz, die zwischen der Deputierten⸗ kammer und dem Senat in bezug auf mehrere Punkte des Budgets bestand, wurde dieses gestern im Senat noch einmal und in der Kammer noch zweimal beraten. Nachdem in den beiden Körperschaften in einigen Punkten ein Einverständnis erzielt war, blieben noch zwei strittige Punkte. Deshalb hielten der Senat und die Kammer Nachtsitzungen ab, in denen schließ⸗ lich eine Einigung erfolgte. Darauf vertagten sich beide Kammern bis zum 1. Juni.
Rußland.
Die Reichs duma begann in ihrer gestrigen Abendsitzung, welcher der Ministerpräsident Stolypin, der Marine⸗ und der Justizminister beiwohnten, die Verhandlung der von 32 Sozialdemokraten und Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein⸗ gebrachten 2 an den Ministerpräsidenten über das Reglement vom 6. September 1909,
nach dem der unmittelbaren Sanktion des Kaisers als
des obersten Kriegsherrn alle legislativen Fragen hin⸗ sichtlich der Organisation der Land⸗ und Seestreitkräfte,
der Landesverteidigung sowie der Armee⸗ und Flotten⸗ verwaltung unterliegen. Zur Ausgabe dieses Reglements hat, „W. T. B.“ zufolge, ein Allerhöchstes Reskript Anlaß gegeben, worin der Kaiser mit Rücksicht darauf, daß er es nicht für möglich befände, den Gesetzentwurf über den Etat des Marine⸗ generalstabes zu sanktionieren, den Ministerpräsidenten Stolypin beauftragte, gemeinsam mit dem Kriegs und Marineminister Regeln über die Anwendung des 5 96 der Grundgesetze innerhalb der Grenzen der ,, , auszuarbeiten. Die Interpellationskommission schlug vor, die Interpellationen ab⸗ zulehnen, da das Reglement die Bedeutung eines Allerhöchsten Ukases habe. Schweiz.
Der Nationalrat hat, wie das „W. T. B.“ meldet, gestern entsprechend dem Antrag seiner Kommissionen mit 117 gegen 11 Stimmen beschlossen, die Verhandlung über den Gott⸗ hardbahnvertrag auf die Junisession zu verschieben.
Türkei. 2 Zur Lage in Albanien wird vom „W. T. B.“ ge⸗ meldet, daß die Arnauten ihre Stellungen im Gebirge fest⸗ halten und nur dann nachgeben wollen, wenn ihre Jahrhunderte alten Privilegien von der Regierung respektiert werden. Darunter verstehen sie die Befreiung von gewissen Steuern und die Nichtzulassung der Christen zum Militärdienst.
Dänemark.
Das Folkething hat nach einer Meldung des, W. T. B.“ gestern mit 49 gegen 49 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen den Gesetzentwurf, betreffend Anlage einer Eisenbahnbrücke zwischen Seeland und Falster, verworfen.
Amerika.
Im amexrikanischen Repräsentantenhause ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern ein Gesetz angenommen worden, durch das die Regierung zum Bau zweier Schlachtschiffe ermächtigt wird. Der Kostenaufwand ist für jedes auf sechs Millionen Dollars veranschlagt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (4. Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach beiwohnte, wurde die Beratung des Etats der Bauverwaltung im Kapitel der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben fortgesetzt.
Zur Erweiterung des Schutz hafens bei Hameln werden als erste Rate 50 000 „S6 gefordert.
Abg. Hausmann (ul): Es ist der Einwand erhoben worden, daß ein Bedürfnis nach Erweiterung des Schutzhafens nicht vorliege. Dieser Einwand ist leicht zu widerlegen. Schon seit einer Reihe von Jahren haben die Weserschiffahrtsinteressenten Eingaben an die Staatsregierung gerichtet, weil sich herausgestellt hatte, daß der Hafen viel zu klein ist. Die Zahl der Schiffe, die in den Hafen einlaufen wollten, hat sich von Jahr zu Jahr ver⸗ mehrt. Eige große Anzahl von Schiffen mußte im offenen Weser⸗ strom ungeschützt gegen Hochgang und Eiswasser überwintern. Dieser Verkehr wird voraußsichtlich noch weiter zunehmen. Daß die Städte zu den Kosten eines solchen Sicherheitshafens beizutragen haben, widerspricht der bisherigen Praxis und dem Pe n ir, daß der Staat verpflichtet ist, fur die Schäden aufzukommen, die da⸗ durch entsteben, daß Sicherheitshäfen nicht vorhanden sind. Im ganzen werden für den Ausbau des Sicherheitshafens nur 212 099 verlangt. Ich bitte Sie, die erste Rate ohne weiteres zu bewilligen. Ein Präjudiz für den Fall, daß der Hafen zu einem , , . erweilert wird, wird damit nicht geschaffen. Die Stadt Hameln hat sich auch bereit erklärt, zu den Kosten der Erweiterung des Hafens zu einem Umschlagshafen beizutragen.
Hierauf nimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach das Wort, dessen Rede am Montag im: Wortlaut wiedergegeben werden wird.
Schluß des Blattes.)
Das Ergebnis der gestrigen Reich stagsersatzwahl für den 5 of? L ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ folgendes: Der Oberbürgermeister Dr. Wilms, gemeinsamer deutscher Kandidat, erhielt 12579, Sos ins ki, offizieller polnischer Kandidat, 6964, Nowicki, polnischer Demokrat, 11 487, Matuszewscki, Sozialdemokrat, 2241 Stimmen. Es hat also Stichwahl zwischen Wilms und Nowicki stattzufinden.
Etatiftik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Verhandlungen, die gestern im Reichstagsgebäude auf Veranlassung des Reichsamts des Innern zwischen den Arbeit⸗
Ebern und den Arbeitern des Baugewerbes stattgefunden aber, sind, W. T. B.“ zufolge, er gehn is los verlaufen. Die Arbeitgeber erklärten, dur die bisher gefaßten Be⸗
chlüsse bereits festgelegt zu sein, sie seien daher nicht in der
Lage, der vorgeschlagenen Einsetzung einer unparteiischen Kommission jujuftimmen oder, wie in zweiter Linie angeregt wurde, sofort in eine erneute Beratung der fünf strittigen Hauptpunkte einzutreten, Zu den Verhandlungen wird der Voss. 36 noch folgendes gemeldet: Die gestern im Reichstage abgehaltene Konferenz zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mußte vorzeitig ab ebrochen werden, da es dem Vorsitzenden, Geheimen Regierungsrat Dr. Wiedfeldt als Vertreter des Reichamts des Innern nicht gelang, die beiden Parteien einander näher zu bringen. Schon bei dem ersten prin⸗ jüpiellen Punkte: „Verkürzung der Arbeitszeit,. zeigte sich der unüberbrückbare Gegensatz. Die Vertreter der Arbeiter verlangten unter allen Umständen für die Großstädte eine kürzere Arbeitszeit, stießen aber hierbei auf den entschiedenen Widerspruch der Arbeit⸗ gebervertreter. Da bei der grundsätzlichen Bedeutung, die beiderseitig diesem Punkt beigelegt wurde, eine Weiterver andlung keinen Erfolg versprach, ; schloß der Vorsitzende die , . nach kaum jweiständiger Dauer. Er gab dem Wunsche Ausdruck, daß es doch noch gelingen möge, Deutschland vor der wirtschaftlichen Er⸗ schutterung, wie fie der drohende Kampf im Gefolge haben werde, zu bewahren. Unmittelbar hierauf trat der Haupt⸗ vorftand des Arbeitgeberbund es für das Baugewerbe im Architektenhause zu einer Beschlußfassung zusammen. Nachdem üher die Erfolglosigkeit der Verhandlungen im eichstagsgebäude kurz Bericht erstatket war, wurde beschlossen, daß alle Mitglieder des Bundes ihre Geschäfte am 15. April d. J. zu schließen haben. Der Bundesvorsland soll außerdem in den nächsten Tagen eine ausführliche Darstellung der bisherigen Verhandlungen mit den Arbeiterorgani⸗ sationen veröffentlichen. An der Abstimmung im Architektenhause, in der der Beschluß gefaßt wurde, nötigenfalls am 15. April die Arbeit niederzulegen, nahmen die Berliner und Hamburger Mitglie der des Bundes nicht teil, sodaß diese sich also dem Beschluß nicht zu fügen brauchen. ; . .
uͤeber die Streiklage auf den Del brückschächten in Zabrze (pgl. Nr. 82 d. Bl.), wird amtlich mitgeteilt, daß die Belegschaft der , Abendschicht sowie der heutigen Frühschicht normal an⸗ Efahren ist. In den Straßen und Grubenanlagen herrscht Ruhe. Im ganzen haben 157 Mann wegen unentschuldigten Fehlens bei mehr als drei Schichten die Abkehr erhalten.
Aus Gablonz wird der „Voss. Ztg.“ telegraphiert: In der Glasindu strie ist eine große Lohnbewegung ausgebrochen. Bisher sind 1200 Glasschleifer in den Ausstand getreten. .
Die Ergebnisse der Abstimmung über das Einigungs⸗ abkommen im Kohlenbergbau von Südwales sind wie W. T. B.“ meldet, nunmehr fast sämtlich bekannt. Danach sind bis jetzt 97 273 Stimmen für und 34 963 Stimmen gegen bie Annahme des Abkommens abgegeben. Infolgedessen haben die Vertreter der Kohlengrubenbesitzer und Arbeiter von Südwales heute ein neues endgültiges Abkommen unterzeichnet. Damit ist die Gefahr eines Streiks von kolossalem Umfang endgültig abgewendet.
Eline Verfammlung der Vereinlgung der Baumwollspinner in Manchester hat, wie W. T. Hu erfährt, enischieden, daß die Lage der Baumwollenindustrie eine Herabsetzung der Löhne um 5 Oso rechtfertigt, und die Arbeiter infolgedessen zu einer Besprechung ein⸗
eladen.
! Einer Meldung des W. T. B.“ aus Marseille vom heutigen Tage zufolge haben die Delegierten der Arbeitersyndikate entschieden, daß die Arbeit, falls die eingeschriebenen Seeleute vgl. Nr. 82 d. Bl.) nicht bis Montag Genugtuung erhalten, an diefem Tage vollständig eingestellt werden soll. — Der Unterstaate sekretãr . ist gestern nach Paris zurückgekehrt. Er hat sich dahin geäußert, daß die getroffenen Maßnahmen genügten, um den Dlenst aufrecht zu erhalten. Er sei überzeugt, daß die Ausständigen nur infolge starken Druckes von Bord gegangen eien. Der Unterstaatssekretär hat den Behörden verboten, eine Abordnung der Ausständigen zu empfangen, bevor die Arheit wieder aufgenommen sei. Er ist der Ansicht, daß das nur eine Frage von Tagen sei. Die gestrigen Berichte über den Marseiller Aus- stand lauteten zumeist recht optimistisch. Die Drohung, daß das NMarineministerium die eingeschriebenen Seeleute der letzten Alters⸗ flasse erforderlichenfalls unter die Fahne einberufen werde, hat sichtlich gewirkt. Der Pariser revolutionäre, allgemeine AÄrbeiterberband hat einen Sekretär nach Marseille gesandt, um die Streikbewegung zu führen. Außerdem hat die Mar⸗ feiller Vereinigung der Arbeiterfyndikate beschlossen, Sonntag Dormittag große Protestversamm lungen abzuhalten, doch glaubt man in Regierungskreisen, daß alle Bemühungen der Streikführer nunmehr vergeblich bleiben werden. — Der Post= dampfer „Phrygie“ ist mit vollstãndiger, aus eingeschriebenen Seeleuten bestehender Mannschaft von Marseille nach Konstantineyel in See gegangen. Vier andere Dampfer gingen mit gemischter Mannschaft nach Korsika, Alexandrien und dem Pirãus. —
In Dünktrchen haben, wie W. T. B.“ erfährt, auf einen Vermittlungsvorschlag des Unterpräfekten, der von den Hafen⸗ arbeitern angenommen wurde, die Arbeitgeber beschlossen, die Aus sperrung aufzuheben.
(Weitere Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Wohlfahrtspflege.
Nach einer Meldung des W. T. B. hat der kürzlich in München verstorbene Rentier Sack der Stadt über eine Million Mark zu⸗ gunsten des Vereins für Mutterschutz vermacht.
Kunst und Wissenschaft. Im Verein für Deutsches Kun stgewerbe in Berlin sprach
kürzlich der Garteninspeftor Fritz Zahn, Dojent an der Königlichen Gärtnerlehranstalt Dahlem, ö. die Königlichen Gärte n. Pots⸗ dam s. Der Redner führte zunächst durch eine aus der Mitte des 17. Jahrhunderts stammende Karte in die zur Zeit des, Großen Kurfuürsten bestehenden Verhältnisse ein und schilderte die Lage des Stadtschlosses, des Luftgartens und der noch heute im erlauf der Breiten. und Lindenstraße erhaltenen Alleen, Pon denen jene in gerader Linie vom Stadtschlosse bis zu dem Pannenberg, nachmallgem Ehrenpfortenberg bei Golm führte, während die andere den Fasanengarten durchschnitt und, auf dem heutigen Pfingstberge mündete. Den Schöpfungen Friedrichs J., des ersten Königs, der den Lustgarten reicher ausstatten, das Neptunsbassin bauen ließ, dem wir auch die unter dem Namen Königsweg bekannte Straße von Pots dam nach Berlin zu verdanken haben, schloß sich die Tätigkeit des strengen Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm J. an, der im Gegensatz zu seinen Vorgängern wenig Interesse für die Gärten bekundete, sie
vielmehr verfallen ließ, den Lustgarten in einen Exerzierplatz umwandelte und an 1 Stelle des heutigen Marlygartens einen Gemüsegarten einrichtete. In Friedrich dem Großen haben wir nun den eigentlichen Begründer von Potsdams gartenkünstlerischem Ruhm zu erblicken; mit feiner Hauptschöpfung Sanssouci hat er sich ein dauerndes Denkmal gesetzt. Trotzdem die Anlagen, wie an einem Plan aus dem Jahre reh gezeigt wurde, nacheinander entstanden sind durch allmähliches Erweitern und Anfügen, erscheinen sie doch wie aus einem Gusse und nach einem einheitlichen Plan aus— geführt. Am 13. Januar 1745 erfolgte der Befehl zum Bau des Sansfoucifchloffes, nachdem schon vorher, die Winterterrassen an⸗ gelegt waren. Ganz verschieden war das Bild von dem heutigen. Die oberfte Terrasse war eine einzige Kiesfläche, die große Fontäne am Fuße der Terrasffen fehlte noch, ein mit. Blumen geschmücktes Parterre füllte die ganze Fläche bis zu den seitlich die Terrassen be⸗ gleitenden Halnanpflanzungen, die jetzt nur noch aus drei Reihen alter Bäumè bestehen, aus. Erst später wurde inmitten ein Bassin mit einer vergoldeter Gruppe, den Triumphzug der Thetis dar⸗ stellend, gebauk. An seine Stelle trat später die jetzige große Fontäne. Das Gebäude der Bildergalerie mit dem holländischen Härchen, das Gegenstuück auf der anderen Site, die sogenannten neuern Kammern, die Neptunsgrotte und das japanische Hãuschen sind Friedrichs des Großen Werk. Die heute noch regelmäßigen Teile mit den Bafsins, Plastiken und Marmorgruppen bildeten den Sanssoucigarten, während der sich anschließende, dem Neuen Palais zu gelegene Teil die Bezeichnung Sanssoucipark führte und landschaft⸗ lich angelegt war. In der Mitte, da, wo heute das Fichtenrondell in der Hauptallee sich befindet, stand die Marmorkolonnade, deren Säulen beute das Marmorpalais zieren. Gedenken wir noch des Neuen . mit den Communs, der jenseits des großen Platzes der Mopke, stehenden Schlösfer und des Belvedere auf dem Drachenberge, so wäre hiermit die Tatigkeit Friedrichs des Großen in Sanssouci in großen Zügen ge⸗ kennzeichnet. Weitere größere Arbeiten setzen erst ein unter Friedrich Wilkelm TV., der als Kronprinz das Schlößchen Charlottenhof
bauen und den Park anlegen ließ. In dem Schlößchen erkennen
wir kaum das alt Bauernhaus wieder, das in ihm aufging, das man nicht änderte, sondern nur im Aeußern entsprechend der Vorliebe des Königs und feines Baumeifters Schinkel für italienisch antike Kunst geftaltete. Die Bevorzugung dieser ist für alle Werke Friedrich Wilbelms T7. charakteristisch mögen wir das zweite Gebäude im Parke, die Villa des Glaucus, die jetzige Hofgärtnerwohnung, mögen wir die römischen Bäder, den nordischen und sizilianischen Garten, das Paradiesgärtchen, die Friedenskirche mit dem Marlvgarten oder endlich die Orangerie ansehen. Fast ebensoviel, wie er ausgeführt, hat der König geplant, unterstützt auf gärtnerischem Gebiete bon Lenné, auf baulichem von Schinkel. Das große Schloß in Charlottenhof, das eine gewaltige Febäudepruppe mit Säulenhallen und Gärten im Innern werden sollte, ebenso der große Fahrweg in Sanssouci, der seinen Anfang am Triumpbbogen, nehmen, ein griechisches Theater im Halbkreise umschließen und zum Plateau von Sanssouci mit einem Viadukt von 24 römischen Bogenstellungen übergehen und hinweg über die Drangerieterrasse am Belvedere münden sollte, das alles war von ihm geplant. In den Jahrzehnten nach Friedrich Wilhelm IV. sind wenig umfangreiche Arbeiten in Sanssouci vorgenommen worden; die Tätigkeit setzt erst wieder ein mit den unter unserem Kaiser entstandenen Anlagen am Drachenberge bis zum Orangerieschloß hin. Hiermit ist auch ein Teil des umfangreichen Planes Friedrich Wil⸗ belms IV. zur Ausführung gekommen. Die Parkerweiterungen werden noch fortgefetzt, ein Bewels für das Interesse unseres Kaisers an gartenkünstlersschen Werken. Den Vortrag begleiteten Lichtbilder sowie eine umfangreiche Ausstellung von Abbildungen und Plänen aus der Bücherei des Königlichen Kunstgewerhemuseums, aus den Sammlungen der Königlichen Gärtnerlehranstalt Dahlem und der Vereinigung ehe— maliger Hörer derselben.
Literatur.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen, gesammelt, bearbeitet und herausgegeben in Verbindung mit E. Friedrichs, Amtsrichter, Dr. C. . Landrichter, und Dr. Th. Olshausen, Landrichter, von Justizrat Dr. Hugo Neu⸗ mann, Rechtsanwalt beim Kammergericht und Notar. J. Bürger⸗ liches Gesetzbuch. Erster Band, 13.—19. Lieferung (68 705 bis S854). Preis 8.80 . Zweiter Band, 9. = 11. Lieferung (68 1821 bis Schluß). Preis 426 6. Gesamtpreis beider Bände geh. 42, geb. 498 46. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. — Nach dem Er⸗ scheinen dieser Lieferungen liegt der aus zwei Bänden bestehende erste, der Erläuterung des Bürgerlichen Gesetzbuchs dienende Teil des Werkes abgeschlossen vor. Die Bearbeiter haben das gesamte vor— handene Material an Entscheidungen des Reichsgerichts zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuch zusammengefaßt und nach dessen System ge⸗ ordnet. In bejeichnenden Stichworten sind als Ueber⸗ schrift zu den einzelnen Paragraphen die Fragen angegeben, die in den abgedruckten Entscheidungen behandelt werden. Diesen Rechtsprüchen ist dann noch eine kurze Mitteilung des Tat— bestandes in Antiquaschrift vorausgeschickt. Die wichtigsten und grund— legenden Entscheidungen sind in bollem Umfange nach der Driginal⸗ ausfertigung (nicht nach schon veröffentlichten Auszügen) wiedergegeben und bilden den Haupttext. Darunter ist r, , . in kleinerem Druck das übrige, zu den ,. Sätzen in Be⸗ ziehung stehende Material in sorgfältig gearbeiteten Auszügen, die den Tatbestand hinreichend erkennen lassen, wiedergegeben und damit die Tragweite der grundlegenden Entscheidung, ihre Beziehung zu ähnlichen Tatbeständen usw. klargestellt. Eine dem zweiten Bande angehängte Uebersicht der bearbeiteten Entscheidungen erhöht die Brauchbarkeit des Werkes und erleichtert die Auffindung der nach anderen Sammlungen zitierten Entscheidungen. Das Werk ist be⸗ fonders für die Praxis wertvoll, kann aber auch dem Theoretiker gute Dienste leisten. . dn
— Das Handelsgesetzbuch mit Ausschluß des Seerechts, erläutert von Dr. Karl Ritter, Oberlandesgerichtsrat in Hamburg. 2. Hälfte (65 38 bis Schluß). Verlag von H. W. Müller, Berlin, ö. des vollständigen Werkes (VIII und 745 Seiten) geh. 16. — Der Ende 1969 erschienenen ersten Hälfte dieses neuen, handlichen Kommentars zum Handelsgesetzbuch, die die den , und die Handelsgesellschaften betreffenden Bestimmungen ehandelt, ist schnell die zweite gefolgt, in der die auf die stille Gesellschaft und die Handelsgeschäfte bezüglichen Vorschriften sowie das Einführungsgesetz erläutert sind. Der Kommentar gibt knaphe, aber überall erschöpfende Auskunft über die Bedeutung der Bestimmungen des Handels⸗ gesetzbuches und aller mit ihm zusammenhängenden Vor⸗ schriften. Gesetzgebung, Rechtslehre und Rechtsprechung sind bis in die jüungste Zeit hinein verfolgt. Insbesondere sind das Börsengesetz, das Scheckgesetz, das Münzgesetz, das Wett⸗ bewerbsgefetz, das Versicherungsvertragegesetz, das Reichsstempelgesetz in der neuesten Fassung, die neue ECisenbahnverkehrsordnung und die Aenderungen des Internationalen Uebereinkommens über den Eisen— babnfrachkverkehr verarbeitet. Die bis Ende 1909 ergangene ein— schlägige Rechtsprechung ist vollständig wiedergegeben und angeführt. Eine schlichte, jedes überflüssige Wort vermeidende Darstellung er⸗ leichtert nicht nur dem Juristen, sondern auch dem Kaufmann die schnelle Uebersicht über den Gegenstand seines Interesses und das Ein— dringen in den behandelten Stoff. ö
— Die Zivilprozeßordnung, erläutert von O. Reincke, weil. Reichsgerichtsrat. Sechste, auf Grund der Novelle vom 1. Juni 1909 neubearbeitete Auflage von R. Wienstein, Kammergerichtsrat. VIII und 18 Seiten. Verlag von H. W. Müller, Berlin. Geh. 20 S6. — Am J. d. M. ist das Gesetz vom 1. Juni 1909, betreffend Aenderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtskostengefetzes nnd der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, in Kraft getreten. Es hat nicht, wie von verschiedenen Seiten erhofft wurde, eine Reform des gesamten Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gebracht, sondern sich im wesentlichen auf eine Reform des Amtsgerichtsverfahrens beschränkt, die aber durch die
gleichzeitig beschlossene Erweiterung der amtsgerichtlichen Zu⸗ ständigkeit eine erhöhte Bedeutung gewinnt. Daneben at die Novelle eine Reihe von Punkten geregelt, die teils in gewissem Zusammenhange mit der Umwandlung des Amtsgerichtsverfahreng stehen, teils der sofortigen Abänderung bedürftig erschienen. Der hier angezeigte Kommentar bietet gegenüber anderen Werken, die sich darauf beschränken, in einem Nachtrage lediglich die neuen Be⸗ stimmungen zu erläutern, in seiner neuen, nach des Verfassers Tode bon dem Kammergerichtsrat Wienstein bearbeiteten Auflage die voll⸗ ständige seit dem 1. d. M. geltende Fassung der 3.P.-O., nicht nur mit Erläuterung des neuen Inhalts, sondern au mit einer erheb⸗ lichen Ueberarbeitung der übrigen Erläuterungen, um das Werk auf der bisherigen, bereits anerkannten Höhe zu erhalten. Die Auslegung des Gesetzes ist, vom Allgemeinen zum Besonderen übergehend, aus Wortfassung, Zusammenhang, Grund und Zweck desselben unter steter Beachtung der Bestimmungen des B.-⸗G.⸗B. geschöpft. Dabei reihen sich den Erfordernissen der Praxis entsprechend die Erläuterungen un⸗ mittelbar an die Folge und die Einteilung der Paragraphen an. Die Ergebnisse der Wissenschaft und Rechtsprechung sind bis zum Begina dieses Jahres berücksichtigt. Ein Anhang enthält das Gerichts verfassungsgesetz in der jetzt geltenden Fassung mit kurzen Anmerkungen. Die ', des Werkes wird noch durch ein 39 Seiten um⸗ fassendes alphabetisches Sachregister erleichtert.
— M. Stengleins Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reiches. Vierte Auflage, völlig neubearbeitet Len Ludwig Ebermayer, Reichsgerichtsrat, Fran Galli, Reichsgerichtsrat a. D., und Georg Lindenberg, Ge⸗ heimem Oberjustizrat, Senatspräsidenten bei dem Kammergericht. Dritte Lieferung. Preis 5,50 S6. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. — In der vorliegenden Lieferung sind die Gesetze, be⸗ treffend das Seewesen, (u. a. das Gesetz vom 22. Juni 1899, betr. das Tlaggenrecht der Kauffahrteischiffe, die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 in der Fassung vom 12. Mai 1994, das Gesetz vom Z. Juni 1902, betr. Verpflichtung zur Mitnahme heimzuschaffen⸗ der Seeleute, das Gesetz vom 2. Juni 1902, betr. Stellenvermittlung für Schiffsleute, die Scestraßenordnung vom 5. Februar 1906) von Reichsgerichtsrat Ebermayer und in einem weiteren umfangreichen Abschnitt die Gesetze, betreffend den Geld verkehr, von dem Senatspräsidenten Lindenberg erläutert. Dieser Abschnitt des Kommentars ist nicht nur für Juristen von erheblichem Wert, sondern kommt auch für weitere Kreise in Betracht. Es haben hier das Gesetz vom 8. Juni 1871, betr. Inhaberpapiere mit Prämien, das Münzgesetz vom 1. Juni 1909, das Bankgesetz vom 14. März 1855.1. Juni 1909, das Börsengesetz vom 22. Juni 189658. Mai 1905, das Gesetz vom 5. Juli 1896, betr. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere, das Hppothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 und das Gesetz vom 4. Dezember 1899, betr. die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuld⸗ verschreibungen, eine auf wissenschaftlicher Höhe stehende, zum Teil fehr eingehende Kommentierung erfahren, und zwar nicht nur die Paragraphen strafrechtlichen Inhalts, sondern auch die zivilrechtlichen und die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen dieser Gesetze, soweit sie für das Verständnis der strafrechtlichen Normen Bedeutung haben. Der Kommentar berücksichtigt die Ergebnisse der Literatur und vor allem erschöpfend die Rechtsprechung, auch ungedruckte Entscheidungen höchster Instanzen bis zur Gegenwart.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Washington, 8. April. (W. T. B. Dem Berichte des Ackerbaubureaus zufolge wurde am 1. April der Durchschnitts—⸗ stand des Winterweizens auf 80,8 o/o gegen 95,8 o am 1. Dezember 1969 und s2 20, am 1. April 1909 geschätzt. Der Durchschnittsstand des Winterroggens wird mit 92,3 (9 gegen 94,1 0 am 1. Dezember 1909 und 872 50 am 1. April des Vorjahres angegeben.
Jagd. Bekanntmachung.
Einsammeln von Kiebitz und Möweneiern.
Auf Grund des § 42 Absatz der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 wird beschlossen, den Schlußtermin zur Ein⸗ sammlung von Kiebitz und Möweneiern in diesem Jahre auf den 15. April zurückzuverlegen. Potsdam, den 5. April 1910. Der Bezirksausschuß. Joachimi.
Theater und Musik. Lustspiel haus.
„Das Leutnants-Mündel“ nennt sich ein harmlos-heiterer Militärschwank in drei Akten von Leo Walter Stein, der gestern bei seiner Uraufführung im Lustspielhause das Publikum gut unter⸗ hielt. Er bietet nicht eben Neues, sondern die altbewährten Schwank⸗ typen in einer Reihe ebenso drolliger wie unwahrscheinlicher Situationen. Ein flotter Kavallerieleutnant erfährt brieflich von einem in Südamerika lebenden weit älteren Freunde, daß seine Tochter nach Berlin unterwegs sei; er, der Leutnant, solle sich gewissermaßen als Vormund ihrer annehmen. Zum höchsten Erstaunen des Leutnants, der die Ankunft eines unmündigen Kindes erwartet, tritt eines schönen Tages im ungeeignetsten Augenblick eine er⸗ wachsene junge Dame bei ihm ein und stellt sich ihm als Tochter des Freundes vor. Der Leutnant weiß nichts Besseres mit ihr anzufangen, als sie in einem Pensionat für junge Mädchen unterzubringen. Von dort flüchtet sie aber in die Wohnung des Offiziers, wo sie den jüdischen Agenten Goldstücker trifft, der mit dem Leutnant Pferde⸗ und Geldgefchäfte macht. Diesem bezahlt die junge Dame die Schulden des Leutnants. Als der jugendliche Vormund das erfährt, gibt es zunächst erregte Auseinandersetzungen, aber allzu ernsthaft wird der Zwist nicht, denn aus den beiden muß ja, wie der Zuschauer schon im vorhinein weiß, zuletzt doch ein Paar werden. Ebenso gewiß ist, daß ein zweites Pärchen, die Tochter des typischen derben ostpreußischen Gutsbesitzers und ein anderer Leutnant, sich, bevor der Vorhang fällt, verloben muß. Einige belustigende Cpisodengestalten, so ein Offiziersbursche, der sich zwei Unterburschen hält, der erwähnte sudische Agent sowie ein gutmütiger alter Onkel des Leutnants, sorgen im übrigen für heitere Intermezzi. Die Aufführung unter Ernst Bachs vortrefflicher Spielleitung war von der im Lustspiel⸗ hause gewohnten Güte. Die Herren Schindler und Schönemann spielte ihre Dragonerleutnants sympathisch und in guter Haltung. Luftig und temperamentvoll war Fräulein Müller als Leutnants⸗ mündel und von drolliger Anmut Frau Cerigioli als Ostpreußin. Eine sehr komische Charge schuf Herr Arnold als jüdischer Agent; Leo Peukert als Offiziersbursche, Toni Impekoven als ostpreußischer Gutsbesitzer, die Herren Dietzsch, Paulmüller u. a. füllten ihre Plätze hervorragend aus. Lebhafter Beifall rief mit den Darstellern auch den . vor die Rampe.
Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonntag, eine Wiederholung des „Propheten“ in der bekannten ? 3. mit den Damen Ober, Denera, den Herren Berger und Hoffmann in den y,, ,. statt. Herr von Schwind singt zum ersten Male die
olle des Zacharias, Herr Aschner die des Geheimen Rats. Für Montag ift „Götterdämmerung“, dritter Tag des Bühnenfestspiels „Der Ring des Nibelungen“ angesetzt, mit den Herren Grüning, Griswold, Bronsgeest, Krasa, den Damen Plaichinger, Ekeblad, von Scheele⸗ Müller, Herzog, Ober, Rothauser und Parbs in den Haupt⸗ rollen. Anfang 6 Uhr. ;
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen H. Suder manns Schauspiel „Strandkinder“, mit den Herren Staegemann, Kraußneck, Gobe, Pohl, Zeisler, Geisendörfer, Vallentin und den