Marktverkehr mit Vieh auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat März 1910.
Berlin, den 9. April 1910.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
— — Rinder (einschl. Jungrinder) Kälber Schafe . Schweine Lebend Lebend Lebend ö Lebend f Dem ü Dem ũ Dem ührt Dem ö . Dem Schlacht⸗ ä. 466 Dem Schlacht, . Dem Schlacht U. t Dem Schlacht⸗ Marktorte einen Schlacht⸗ viehmarkt einen Schlacht⸗ viehmarkt . Schlacht- viehmarkt ö Schlacht⸗ viehmarkt ze , , , , ,, ,,,, ,, , ,,, führt n . ande Spalte 1 zugeführt führt n, 6 Spalte 1 zugeführt führt . 4 Spalte 1 zugeführt führt . z en, Spalte 1 zugeführt drte Gen zugeführt in ganzen zugeführt in ganzen zugeführt in ganzen zugeführt in ganzen der Orten Licren j der Orten Tieten ) der Orten Zieren der DOrten Lieren ) Spalte 3. Synte Spnte ö 9 1 1 . 5 6. J.. 10. 11. ö 16 R 20. 21. . z . . 782 k 338 — 2324 — 236 2084 — ba0 — — 522 — 1 S0 — 237 1247 — d 885. 15 157 653 — 2058 — 95 1963 1 32 — — 32 — 3 906 — 348 3055 1 k 4 609 — 2 607 37 1209 — 19 1190 321 5I9 — 66 444 — 3 591 — 549 3142 3 2 . 22 560 5819 45614 11309 — 23 918 1160 3095 19130 — 49 289 1302 6172 41229 — 118887 1085 14 696 102631 — k w 670 1450 13 2143 — 53 2091 9 1542 — 140 1403 — 9383 35 418 8914 13 k w . 7057 1548 3300 2236 — 7 . — 609 6 3. — 1 . — 380 1 . — . . ö. 13 11 . — k 5 280 2 — . . — 91 26 — — — ö. ö . 597 4 27 566 — 423 — — 423 — 177 — — 177 — 1125 — 62 10963 — k 191909 — 565 1484 — 4110 — 560 3523 — 2662 — 606 2012 — 10 093 — 3472 6 825 — 1 6875 — 59 Ri — 360 — 36 34 — 23 — 3 X — bb — 65s — 8h ö w . . . 2 . . . 418 6049 89 410 5416 1495 2843 111 453 1621 34 21 220, 110 7582 9 402 1 , ö 23 567 9 — — — — — — — — — — — — — . — w J ,, 358 — 39 219 — 286 — 2 284 — 4260 — 881 3579 — Hor kniund w 379 3 2 25. 1443 3018 — 1107 1911 * 205 — 86 119 — 8 291 86 3789 4416 — w w 10 556 2152 171 9323 — 947 8376 . 4402 — 702 3715 — 16623 — 2490 14107 — J . 1861 — 15, 1846 162 2371 — 49 2322 748 — — — — — 8 40 626 1469 6306 117 JJ . 3093 z98 1453 111 ** 2567 247 508 1812 66 216 4 83 129 — 5831 48 3165 2618 — 1 363 — 3855 13 — 1 — 33 5. ss — 13 353 — . 5255 4566 — I 627 41 2 3109 3 10210 341 1677 8192 53 1921 16 189 1716 — 15 084 317 4379 10388 — J . 10 920 642 2511 7770 2536 7652 269 1356 6027 11099 12520 405, 2349 9778 361 54 792 6560 119902 37 230 194 ö . ö. 262 1165 8 1577 33 187 8334 1839 — 239 15686 — 9130 16 1567 7505 14 w, k — — K — — — — — — — — — — V . — V . 6g , , ss — 1, k 2 6386 — , , 3 — I . 75 1359 28 967 — 16 968 854 18 — — 18 10 3716 58 249 3 566 171 Königsberg i. k 228 — Q 697 1587 1666 3462 — 14 3 438 1824 697 — — 697 983 2999 — 1410 7689 1426 2 o J 2857 . 114 2743 ö. 7 29 — 357 6 . — 2 . — 33 2 ö. — . 3 — 1 ö. 1 5 — 11 1658 869 — , — — 16 — — 7 — 8 — 1 . ö , . S62 1011 6 2573 214 819 1 56 — 1508 63 207 1288 — 11 3. 973 3 716 7206 — k,, 15363 iz 334 65 6 1311 — 1166 — 3 — c — 3 — 13355 — * 35.5 2255 1 k . 4095 97 2484 1 514 13339 — 872 2467 — 267 — — 267 — 12 875 712 6 309 5 85h 228 kde ./“ J 687 42 266 268 . 10657 — 226 809 — 1008 — 383 623 — 1817 — 105 1630 — Mülhausen i. Els. ...... . 239 — 19 220 a. 631 — 61 570 50 323 — 33 287 — 3 528 5 1 101 2422 — 3 . w K e. 5 1 . 5321 . ö. 3 12 6 ö 63 7587 ) . — 14 . 9 — 5 ö 497 ; . 3 5 1226 J 510 3 2689 2227 * 55 — — — ? — — ü 22 — k JJ ö57 — Ss — 1 g57 1 81g — 115 3 — 33 61 iss 3 Straßburg i. El...... . 1788 — 631 1167 196 2522 — 8 2514 94 83 48 40 43 2412 — 885 2 344 154 d . 28 392 2473 * 5043 — 337 4706 118 362 — 14 348 Ab 7813 — 722 7 320 — R 1233 59 290 S851 6 3 394 769 244 2379 — 813 4 29 777 — 1 512 408 o6 3575 — k , . 538 . 1179 19 10 1154 — 1164 120 929 115 — 1862 — 8 1798 — Zwick 951 5671 3585 333 366 568 117 bös 345 3782 2315 16569) we . H 2 . . — . / . k Summe März 1910 . 113553 66 97 3 538714420. 122 551 14264 965 66s 28 8572 ob 47165 340 884 33 54 Dagegen im Februar 112489 67060 87 l osz71 93 343 13 577 85 173 71 884 bol 404396 304 634 5 242 h *. ö . ö! Januar 8690] 75 172 1241112272 99 034 15 590 99 696 83 188 1961 428915, 320186 6166 . Dejember 1809 . 15313 186 6 3 80siiss51 163 6g 230 356 55 783 I 83, 1 3igsißn gi ih s 3 d ö Maͤ rz 1128214 71 391 Soil g354 103 887 163961 91012 1757539 6991453931 347 783 7151 — Davon aus dem Auslande (auch aus Seequarantäneanstalten): ie 5 66 — — — J — — — k 115 36 — 281 — — — — — j . r. 3 4 . K k — — ; . . K 4 . d p, . ö 253 . 3. ö . 147 152 — 586 — — — , — 117 1 . 24 — — — . K d w **, ug JJ N 16 6. Jö . ö. — 8 — 1 — . . k ö — — — — — — — d w — — ö — — — 215 J 5 . 36 — — — 32 — , , w — — , 50 — — . — Kd 11 63 — —— — — K ö 303 — — ᷣ— — — J — ö K 60 — — 80 — — — Summe März. 1910. 7311 ö ö D ö JJ V Dagegen im . 8 2977 96 2326 398 448 . 1696 ö Januar K 3401 199 2333 120 660 32 3109 i Dezember 19099 . 9447 4171 75 2325 268 64 — P 3879 = Marz 3. 10721 30744 187 2 592 1 P 340 116 3446
) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutznieh. — ) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 43. Sitzung vom 8. April 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die Beratung des Etats der Bauyper⸗ waltung und zwar die allgemeine Debatte beim ersten Titel der dauernden Ausgaben „Gehalt des Ministers“ fort.
Auf die Ausführungen des Abg. Dr. Fürbringer (ul.) er⸗ widert der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Meine Herren! Die Gefährdung der Insel Juist nimmt die Aufmerksamkeit der Königlichen Staatsregierung in Anspruch. Es wird zur Zeit geprüft, ob es vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gerechtfertigt sein würde, mit erheblichen Aufwendungen seitens des Wie der Herr Vorredner bereits bemerkt hat, handelt es sich im wesentlichen um domänenfiskalische Interessen. Zuständig ist in erster Linie der Herr Landwirtschaftsminister. Tie Ausführungen des Herrn Vorredners überdie Tarife des Dortmund⸗ Emskanals veranlassen mich aber, auf diese Frage des näheren ein⸗
Staats hier vorzugehen.
zugehen.
Die Tarife sind nach Auffassung der Staatsregierung außer⸗
ordentlich mäßig bemessen. Sie sind in vier Güterklassen geteilt. Die geringste Klasse, der die Massengüter angehört, setzt einen Tarif⸗
satz von ssic 3 fest. Die höchste Klasse, der Getreide angehört, Für Erze, Kohlen wird von
einen solchen von 25 100 4.
Emden nach Dortmund für die Tonne erhoben 103 , für Getreide, 754 3. Wie hat sich nun der Verkehr auf dem Dortmund⸗Ems⸗
kanal entwickelt? Weit über Erwarten. Nach den ersten Jahren der Stagnation oder geringer Entwicklung ist er ständig gestiegen, und zwar von 1901 bis 1908 um fast das sechsfache, von 82 Millionen Tonnenkilometer auf 445 Millionen Tonnenkilometer. Veranschlagt wurde vor der Inbetriebnahme des Kanals, als es sich um die Tariffestsetzung handelte, ein Verkehr von 1520000 t auf dem Kanal. Dieses Verkehrsquantum ist bereits im Jahre 19065 erreicht worden. Jetzt werden auf dem Kanal gefahren 2591 000 t. Es ist daraus erkennbar, daß die Verkehrsentwicklung auf dem Kanal nicht unter der Höhe der Tarife leidet. Wie steht es mit der Einnahme? Die Einnahmen haben sich dementsprechend gehoben. Im Jahre 1901 wurden an Kanalabgaben erhoben 142 000, im Jahre 1909 557 000. Die Ausgaben sind etwas heruntergegangen gegen 1901; aber, meine Herren, von einer Verzinsung des Anlagekapitals ist noch gar nicht die Rede, nicht einmal von der Aufbringung der Betriebskosten durch die Kanalabgaben. Heutzutage leistet der Staat für jedes Tonnenkilometer auf dem Kanal einen Zuschuß von ési0 3 (Zuruf) — 5si0 pro Tonnenkilometer Zuschuß. Es scheint mir daher nicht an der Zeit, angesichts der günstigen Verkehrs⸗ entwicklung an eine grundlegende Revision des Tarifs im Sinne einer allgemeinen Ermäßigung heranzugehen. Selbstverständlich werden wir stets den Tarif einer Prüfung dahin unterwerfen, ob die Einreihung der Güter in die einzelnen Klassen angemessen ist. Ich kann daher auch die Kritik, die der Abgabentarif des Dortmund⸗Ems⸗ Kanals in der Presse gefunden hat, in einem bedeutenden Flußschiffahrts⸗ verein von einem hervorragenden Kenner unserer Seeschiffahrtsreederei, nicht für berechtigt erklären und nicht in Aussicht stellen, daß eine grundlegende Aenderung eintreten wird.
Die übrigen Ausführungen des Herrn Vorredners haben sich zum Teil mit Fragen befaßt, die ich gestern schon erörtert habe. Ich
muß heute wiederholt feststellen, daß die Königliche Staatsregierung der Auffassung ist, daß, wenn auf der Strecke des Dortmund⸗Ems⸗ Kanals südlich Bevergen für den engeren Verkehr dieses Kanals das Schleppmonopol nicht angewendet wird, dies eine Aenderung des Ge⸗ setzes bedeuten würde, wir also, wenn wir ein solches Vorgehen für notwendig halten, an das hohe Haus mit einer Vorlage im Sinne einer Aenderung herantreten würden.
Abg. Hamm er (kons.): Warum hat der Abg. von Bülow⸗Homburg nicht gewartet, bis auch die anderen Konkurrenzentwürfe für Groß⸗ Berlin vorlagen? Er ist sofort mit dem Plan des Herrn Hansen (Zurufe links: Jansen!) . . .. Architekt Jansen herausgekommen, sodaß der Minister erklären mußte, er sei nicht orientiert. Immer⸗ hin bin ich ihm dankbar, daß er die Sache wieder in Fluß ge⸗ bracht hat. Nach dem Plan des Herrn Jansen wird mit der Stadt Berlin etwa so umgegangen, wie seinerzeit der Seinepräfekt Hauß⸗ mann mit Paris umging, der die großen Avenuen anlegte. Wir haben aber bei uns nicht die französische Präfektenwirtschaft, wir haben Selbstverwaltung. Zuruf links: Ist ja ein Märchen!) Die Ausführung des Planes würde mindestens 3 Milliarde koften. Wie denkt sich Herr von Bülow, die Belastung der Kreise Teltow, Beeskow und Niederbarnim? Die Steuerlasten dieser der Hauptstadt vorgelagerten Kreise sind so enorm, daß die Ge⸗ meinden dabon auch sehr hart getroffen werden. Herr von Bülow sprach davon, daß der Grundbesitz und die Terrainspekulanten nicht genügend getroffen würden. Damit beweist er nur, daß er die Ver⸗ hältnisse nicht kennt. Die Grund⸗, Umsatz⸗ und Wertzuwachssteuer in den Vorortgemeinden belasten den Grundbesitz und die Terrgin⸗ gesellschaften sehr stark. Die Bauordnung von 1907 mit ihrer staffel⸗ sörmigen Beschränkung der Wohngebäude hat ja gewiß noch ihre Fehler. Aber ist es denn Aufgabe der Stadt Berlin und der Vor⸗ ortgemeinden, Berlin noch größer zu machen, als es ist? Will Herr von Bülow zu dem Wald⸗ und Wiesengürtel die Gemeinden heran⸗ ziehen und nach welchem Maßstabe? Alle diese schwerwiegenden Fragen will Herr von Bülow durch ein Präfektengesetz unter . der Gemeinden beantworten lassen. Das gibt es nicht. Es gibt nur einen Weg, die 80 — 0 gesunden, kräftigen Vorort⸗
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gemeinden zu einem Einvernehmen in der Frage dieses Projektes ju bringen, das ist die Uehertragung der Angelegenheit an die Provinz. Die Politik darf nicht dahin gehen, Berlin noch zu ver— größern, sondern den kleinen Städten und Dörfern ihre Einwohner u belassen. Die Schuldenlast der einzelnen Kommunen wächst rapid bei den fortwährend an die Gemeinden gestellten kolossalen Anforderungen; wo fängt da die Oberaufsicht der Finanzverwaltung an, um eine ,, zu verhindern? Zahl⸗ reiche Gemeinden, namentlich solche, die von sozialdemo⸗ kratischen Mehrheiten beherrscht werden, haben sich in riesige Schuldenlasten gestürzt; es ist so, wenn auch der. Abg. Borg⸗ mann lacht. Die ländliche Bauordnung ist neuerdings geändert und verbessert worden; wenn aber Herr Schwabach für sich das Ver⸗ dienst dafür in Anspruch nimmt, wie er in Memel erzählt hat, so muß er diesen Ausspruch wieder zurücknehmen, denn das ganze Haus hat sich um diese Aenderung bemüht. Die neue Bauordnung für die Warenhäuser hat noch immer nicht dazu geführt, die Zahl der Warenhausbrände und die Gefahren für die Sicherheit der Besucher ju vermindern; es muß hier ebenso gehandhabt werden wie bei den Theatern, wo nur eine gewisse Anzahl von Besuchern gleichzeitig zu—⸗ gelassen wird, sonst kommen wir nicht vorwärts. Ich bedaure sehr, daß es dem früheren Unterstaatssekretär Holle, dem späteren Kultus⸗ minister, der diesem Gedanken sehr geneigt war, nicht länger zu wirken vergönnt gewesen ist. Die Submissionsverhältnisse sind immer noch lange nicht befriedigend genug für das Handwerk geregelt. . immer werden, namenklich von den Selbstverwaltungsorganen, Arbeiten in Generalentreprise gegeben, wo die Vergebung an einzelne Handwerksmeister am Platze gewesen wäre. Ich befürworte, daß die Zentralinstanz einen Erlaß herausgibt, wonach die Gewährung von
taatsbeihilfen aus den Dispositionsfonds zur Errichtung von Bauten der Selbstverwaltungskörper und der Kirchengemeinden davon abhängig gemacht wird, daß die zu vergebenden Arbeiten nach den einzelnen Handwerkskategorien ausgeschrieben werden, und die Vergebung an einen Generalunternehmer nur ausnahmsweise und nur mit vorheriger besonderer Begründung erfolgen darf. Die sachverständigen Institute, die sich für die Taxierung von Bauten usw. entwickelt haben, sind rasch zu einer gewissen Bedeutung gelangt und erfreuen sich allgemeinen Ansehens; der größte Teil der Angehörigen derselben sind auch erichtliche Sachberständige. Sie schlichten Streitigkeiten schnell und . und ersparen den a . Verdruß, Zeit und Geldverluste. Die Handwerkskammern haben sich sehr lobend darüber ausgesprochen. Ueber die Zunahme der Regiearbeiten bei den Königlichen Behörden habe ich mich früher bei den zuständigen Ministern beschwert. Glaubt der Minister, mit Regiebetrieben besser fortzukommen als mit selbständigen Handwerkern? Auch die aufsichtführenden Beamten können nicht immer zutreffend feststellen, ob die Preise sich billiger stellen als die von Handwerkern berechneten. Es geht nicht an, daß in allen Staatsbetrieben besondere Bauplätze eingerichtet werden, ein Verfahren, das schließlich neben anderen großen Kosten und Uebel⸗ ständen auch zu starker Herumdrückerei der Arbeiter führen muß. Unter den Beamten ist ein starker Warenhandel eingerissen, durch welchen die kleinen Kaufleute außerordentlich beschwert werden, während sie mit ihren Vorstellungen und Beschwerden dagegen keinen Erfolg haben. Die Reichsfinanzreform hat den kleinen Kaufmann besonders getroffen, und nun kommen die kleinen Beamten, denen wir doch ihre Gehälter erhöht haben, und beziehen ruhig weiter en gros, ja verteilen davon auch noch ans Publikum. Das gehört sich doch nicht, nachdem wir den Beamten soeben 146 Millionen zugelegt haben. Die Beamten haben Pensionen und Reliktenversorgung, der Kaufmann hat das nicht. Der kommt uns nachher in der Armen— kommission und fällt der Kommune zur Last. Die Beamtenkonsum⸗ vereine sind ja neuerdings durch Erlasse des jetzigen Eisenbahn— ministers etwas eingeschränkt worden, insoweit es die Uebernahme von leitenden Stellen in diesen Vereinen durch Beamte betrifft, aber niemand kümmert sich um diese Erlasse. Der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten sollte nach dem Beispiel des bayerischen Verkehrs— ministers wenigstens dahin auf die Beamtenschaft einwirken, daß sie ablassen, in dieser Weise weiter den Konsumvereinen von 3 Uhr Nachmittags ab ihre schätzbare Kraft zu widmen.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons): Ich hatte schon im vorigen Jahre den Anlaß, bezüglich des Kaiser⸗Wilhelm-Kanals verschiedene Beschwerden vorzubringen. Es ist mir damals von dem Ver⸗ treter des Herrn Ministers erklärt worden, daß nach dem Gesetz über die Erweiferung des Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanals, das die Anwendung des §z 13 des Kanalgesetzes nicht ausschließe, unter allen Umständen ein 1, . stattfinden müsse. Dieses möglichst bald
erbeizuführen, sei auch im eigensten Interesse der Kanal⸗
verwaltung gelegen, da sonst dem Reiche größere Kosten er⸗ wachsen könnten. Auch auf meine Beschwerde, daß dem Kanalamt estattet worden sei, die Erweiterungsbauten für den Kaiser— Wilhelm⸗-Kanal in Angriff zu nehmen, bevor die Planfeststellung er⸗ folgt fei, ist mir die Antwort geworden, daß die Erlaubnis nur für solche Grundstücke gegeben worden sei, die dem Reiche ge⸗ hören. Nach meiner Auffassung hat die preußische Regierung zweifel⸗ los das Recht, die Erlaubnis zum Beginn der Arbeiten zu versagen. Ich möchte darum bitten, daß die Kanalkommission dafür sorgt, daß die Bestimmungen der preußischen Gesetze innegehalten werden, damit möglichst bald eine Entscheidung über das getroffen wird, was das Kanalamt im Interesse der Anlieger zu tun hat, und welche Ent⸗ schädigungen zu zahlen sind. Ich begrüße es mit großer Freude, daß der Minister zu einer weitergehenden Zentralisation der Bau— verwaltung übergegangen ist; denn die gesamte Reform der inneren Verwaltung wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Aus den Kreisen der Baubeflissenen werden auch jetzt noch Klagen laut über die Systemlofigkeit in der Regelung der Anwartschaft der Regierungs⸗ bauführer. Hoffentlich kann uns der Minister eine baldige Aenderung in Aussicht stellen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Ich kann dem Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz bestätigen, daß neuerdings eine Anordnung dahin ergangen ist, daß Diplomingenieure sofort nach bestandenem Examen nur in geringem Umfange mit An⸗ wartschaft zur Beschäftigung im Staatsdienst angenommen werden, nämlich nur dann, wenn sie eine ganz besondere Eignung gelegentlich der Prüfung oder auch schon vorher bewiesen haben; es wird das ja meist mit dem Prädikat zusammentreffen. Aber dieser Teil der Diplomingenieure darf nicht über is bis 1 des jährlichen Bedarfs hinausgehen. Bezüglich des überschießenden Bedarfs sollen die Diplom⸗ ingenieure zunächst eine zweijährige Probezeit zurücklegen; erst nach Ablauf dieser Zeit wird ihnen eröffnet, ob sie als Anwärter für die Staatskarriere nach abgelegter Regierungsbaumeisterprüfung in Frage kommen. Diese Anordnung beruht in der Tat auf einer Anregung, die im Jahre 1908 oder 1909 — ich weiß es nicht genau — in der Budgetkommission gegeben wurde. Man erklärte damals, es wäre doch eine ganz besondere Härte, daß die Verwaltung sich bezüglich aller Anwärter, unmittelbar nachdem sie das Examen bestanden hätten, festlegte. Die nunmehr vorgesehene Regelung erfolgt nach eingehender Prüfung und namentlich nach Anhörung und im Sinne der höheren Techniker, die mir als Sachverständige zur Seite stehen. Es ist übrigens vorbehalten, daß es immer noch möglich bleibt, auch solche, die nicht von Anbeginn oder nach Ablauf von zwei Jahren als An⸗ wärter in Frage gekommen sind, nach bestandenem Staatsexamen in begrenztem Umfange einzustellen; damit ist die Härte, die in den früheren Bestimmungen lag, daß man von Anbeginn alle Anwärter festlegte, im wesentlichen beseitigt.
Die Wünsche, die der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz bezüglich des Baubeginns beim Kaiser Wilhelm-Kanal vorgebracht hat, halte ich für berechtigt. Es ist bereits im vergangenen Jahre erörtert
worden und unwidersprochen geblieben, daß mit dem Bau dort vor— gegangen werden könnte, wo die Bauerlaubnis erteilt worden sei, oder dort, wo das Reich Eigentümerin des Grund und Bodens sei. Freilich ist vorausgesetzt, daß die endgültige Planfeststellung alsbald vorgenommen werde. In diesem Sinne habe ich den Regierungs— präsidenten von Schleswig verständigt und angewiesen, sich mit der Kanalkommission in Fühlung zu halten. Dieses ist auch geschehen. Beschwerden über eine Verzögerung der definitiven Planfest⸗ stellung sind an mich nicht gelangt. Der Regierungspräsident in Schleswig ist beauftragt worden, sich mit der Kanalkommission dahin zu verständigen, daß, wenn der Bau an dieser oder jener Kanalstrecke begonnen werden sollte, der Regierungspräsident unter allen Umständen vorgängig in Kenntnis zu setzen sei. Ich bin bereit, auf Grund der vorgetragenen Beschwerden erneut in der Sache vor— zugehen.
Was die Wünsche des Herrn Abg. Hammer betrifft, so darf ich bemerken, daß heute bereits die Polizeibehörden verpflichtet sind, darüber zu wachen, daß in den Zeiten starken Verkehrs keine Ueber— füllungen der Warenhäuser stattfinden; auf Grund der gegebenen Bestimmungen sind sie heute bereits in der Lage, einzugreifen.
Die Ansicht des Herrn Abg. Hammer, daß das Handwerk bei Vergebungen in weitgehendstem Maße zu berücksichtigen sei, deckt sich durchaus mit den Auffassungen, die ich hier schon wiederholt bekundet habe, und denen ich nach außen hin einen sehr bestimmten Ausdruck verliehen habe. Es gelangen in dieser Frage dauernd Beschwerden an mich, daß die grundsätzlichen Auffassungen, die bei den Zentral⸗ behörden bestehen, vielfach nicht beachtet werden. Bei Nachprüfung dieser Beschwerden ergibt sich aber doch, daß die Gründe, die die Verwaltungsbehörden und die Lokalinstanzen gehabt haben, das Hand⸗ werk bei der Vergebung nicht zu berücksichtigen, vielfach zutreffend sind, namentlich bei Bauten der Staatseisenbahnverwaltung, wo es sich um besondere Dringlichkeit handelt oder besondere Gefahren und Schwierig⸗ keiten, die durch den Betrieb herbeigeführt werden. Ich habe aber noch ganz neuerlich Anlaß genommen, gerade im Sinne der Anregung des Herrn Abg. Hammer die Behörden erneut darauf hinzuweisen, dem Handwerk zuzuwenden, was ihm zugewandt werden kann (Bravo!), sofern wirtschaftliche Rücksichten und Interessen des Staates es irgend zulassen. Ich habe weiter bestimmt, daß meine Kommissare die dienstlich in den Provinzen tätig sind, gelegentlich ihrer Reisen nach⸗ zuprüfen haben, ob diesen Bestimmungen nachgekommen ist.
Was die Betätigung der Beamtenschaft in den Konsumvereinen betrifft, so muß ich mich grundsätzlich auf den Standpunkt stellen, daß wir die Freiheit der Bewegung unserer Beamten auf diesem Gebiete nicht einschränken dürfen. (Sehr richtig! links.) Auf der anderen Seite stehe ich auf dem Standpunkt, daß der Beamte seine Kräfte für die Leitung eines Konsumvereins nur dann hergeben darf, wenn ein wirkliches Bedürfnis zur Begründung solcher Veranstaltungen vorliegt, ferner, daß die mir unterstehenden staatlichen Verwaltungen die Konsumvereine nicht etwa durch unentgeltliche Hergabe von Räumen oder von Lagerplätzen begünstigen. Darüber hinauszugehen, habe ich Bedenken. (Sehr richtig! links.)
Abg. Schmedding (Zentr.): Die zunehmende Dichtigkeit der Be— völkerung in den Provinzen Rheinland und Westfalen sowie die Beeinträchtigung der Grundwasserschätze durch den Bergbau hat in neuerer Zeit die Notwendigkeit wachgerufen, sich nach Mitteln um— zusehen, durch welche dem wachsenden Bedürfnis nach Betriebswasser Rechnung getragen werden kann. Als zweckmäßigstes Mittel hat man die Herstellung von Talsperren erkannt, die sich im letzten Jahrzehnt in Rheinland und Westfalen immer mehr entwickelt haben. Es bricht si immer mehr die Ueberzeugung Bahn, daß besondere gesetzliche Bestimmungen für die Anlage und Unterhaltung von Talsperren und für die Sicher⸗ stellung ihres Betriebes nicht länger entbehrt werden können. In diesem Sinne hat sich auch der Provinziallandtag von Westfalen ausgesprochen. In der Tat ist die Rechtslage für Talsperren nach verschiedenen Richtungen hin recht unklar und unzulänglich. Bei den Verhandlungen im Provinziallandtage von Westfalen ist mitgeteilt worden, daß die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen in dem bevor⸗ stehenden Wassergesetz enthalten sein sollen. Da dieses Gesetz aber noch immer nicht eingebracht ist, so scheinen neue, fast unüberwindliche Schwierigkeiten dem Gesetze entgegenzustehen. Sollte das richtig sein, so bitte ich, wenigstens ein Talsperrengesetz nicht länger hinaus⸗ zuschieben.
Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Die Wichtigkeit der Talsperren ist von der Regierung anerkannt worden. Sie haben aber nicht nur für Westfalen, sondern auch für andere Bezirke eine überaus große Bedeutung. Deshalb sind in dem neuen Wassergesetz eingehende Bestimmungen über die Verwaltung, über die landespolizeiliche Beaufsichtigung usw. der Talsperren aufgenommen. Ueber den Entwurf hat zwischen den beteiligten Kommissaren eine Verständigung stattgefunden. Der Entwurf wird nunmehr dem Staatsministerium und dann dem Landtage zugehen.
Abg. von Stockhausen (kons.): Hoffentlich geht dem Hause das Wassergesetz im nächsten Jahre zu. Die Erhaltung der Uferbauten ist jetzt durchaus nicht in dem nötigen Maße möglich. Alle Ver— besserungen zur Abwendung von Uferschäden sind nutzlos, wenn nicht im Quellgebiet dafür Sorge getragen wird, daß Katastrophen schon dort vorgebeugt wird. Wenn die Erfahrungen, die bei den großen wasserwirtschaftlichen Aufgaben gemacht werden, auch im kleinen Ver⸗ wendung finden, so wird das zweifellos zum Segen des ganzen Landes gereichen. Es bestehen jetzt mancherlei Mängel und Klagen darüber. So wird an der Fulda darüber geklagt, daß der Leinpfad, der früher lediglich von Fußgängern benutzt wurde, jetzt fast ausschließlich den Bedürfnissen des erheblich gesteigerten Schiffsverkehrs dient. Man soll überhaupt bei Wahrung der staatlichen Interessen nicht diejenigen der angrenzenden Grundbesitzer ungebührlich schädigen. Besonders danke ich dem Minister dafür, daß er den Klagen aus ländlichen Be⸗ zirken über die unzulängliche Fassung der Baupolizeiverordnungen Gehör geschenkt hat. Die lebhaftesten Klagen bestanden hauptsächlich wegen der technischen Schwierigkeiten, die die Bestimmungen über die Errichtung von Brandmauern ergaben.
Die allgemeine Besprechung wird geschlossen.
Das Ministergehalt wird bewilligt, ebenso das Kapitel Ministerium.
Beim Kapitel „Bauverwaltung“ will Abg. Dr. Sch e pp (fortschr. Volksp.) das der Ziegeleitransport⸗ aktiengesellschaft vom Regierungspräsidenten in Potsdam verliehene Vorschleusenrecht zur Sprache bringen, wird aber vom Vizepräsidenten Dr. Porsch darauf aufmerksam gemacht, daß dies an dieser Stelle nicht zulässig sei. Bei den Besoldungen für die Unterbeamten tritt Abg. von Kloeden (b. k. F.) für eine Aufbesserung der Strom⸗ meister ein, denen durch eine Prüfung Gelegenheit gegeben werden solle, ihre Befähigung zu Wasserbauwarten nachzuweisen. Es empfehle sich, diesen sich aus Militäranwärtern rekrutierenden Be⸗ amten solche Möglichkeit zu verschaffen, um so mehr, als die Mosel⸗ kanalisierung, bei der soundsoviel Schleusenmeisterstellen neu geschaffen werden sollen, ausgesetzt sei. Die Aussetzung sei übrigens auch aus militärischen Gründen sehr zu bedauern; denn die Mosel wäre die einzige Wasserstraße, die nach dem Westen führen
würde und die Eisenbahnen nach Metz und Saarbrücken entlasten könnte. Die Militäranwärter hätten bei, den Wahlen allen bürger⸗ lichen Parteien geholfen, leider aber sei in einem viel gelesenen Berliner Blatte geschriehen worden, sie rekrutierten sich aus den Ochsen⸗ und Pferdeknechten der ostelbischen Grundbesitzer. In Wirklichkeit aber ergänze sich das Unteroffizierkorps aus allen Kreisen des guten bürgerlichen Mittelstandes, und es eigneten sich Ochsen— und Pferdeknechte zu Kavallerieunteroffizieren doch besser als un⸗ manierliche Lümmel aus sogen. hesseren Ständen. Auch Gneisenau sei ein Gänsejunge gewesen. Er bitte die Königliche Staatsregierung, besonders auch den Minister der öffentlichen Arbeiten, ebenso wie das Daus den Militäranwärtern, seinen Freunden und Kameraden, ihr Wohlwollen zu erhalten. Mit der Versorgung der Unteroffiziere stehe und falle der Ersatz unseres Unteroffizierkorps.
Ministerigldirektor Peters: Die Staatsregierung verkennt durch⸗ aus nicht die Bedeutung einer Fürsorge für die Unteroffiziere, nicht nur für die Armee, sondern für den ganzen Staat. Ueber die An— nahme von Militäranwärtern, die in der Wasserbauverwaltung die Strommeisterkarriere einschlagen wollen, entscheidet aber nicht die Zentralverwaltung, sondern die Provinzialverwaltungen. Wollte man hier zentralisieren, so würde man das Gegenteil von dem erreichen, was jetzt grundsätzlich angestrebt wird, einer Stärkung der Provinzialverwaltungen. Die Annahme von solchen Militär— anwärtern ist nun bei einem Teile der Provinzialbehörden in über⸗ mäßigem Umfange erfolgt. Die Klagen werden dadurch gemildert und, mit der Zeit beseitigt werden können, daß man die Strem⸗ meisteranwärter von Bezirken, wo sie zahlreich sind, in solche Verte versetzt, wo sie in geringerer Zahl angenommen sind. Die Auffassung des Vorredners über die Vermehrung von Strom— meisterstellen in der Zukunft ist sehr pessimistisch. Bei dem im Gange befindlichen Ausbau der Wasserstraßen werden noch immer neue Strommeisterstellen zu besetzen sein, die den Militäranwärtern vorbehalten werden. Die Wasserbauwarte haben ein höheres Gehalt, da an sie höhere Ansprüche gestellt werden als an die Strommeister; sie müssen das Zeugnis einer Baugewerkschule beibringen.
Bei den Ausgaben für Vorarbeiten befürwortet
Abg. Tourneau Gentr.) Kanalisierung der Werra zwischen Werns⸗ hausen und Minden. Ein Projekt, das in großzügiger und ein— gehender Weise ausgearbeitet sei, liege dem Minister vor, der schon vor drei Jahren erklärt habe, daß er der Angelegenheit sein Interesse zuwenden wolle. Auch den Staatsregierungen von Sachsen-Weimar— Eisenach, Sachsen⸗Coburg-Gotha und Sachsen-Meiningen wie den Provinzialausschüssen von Hannover und Sachsen liege dieses Projekt vor. Redner erörtert dieses Projekt in seinen Einzelheiten und bezieht sich dabei auf Ausführungen, die er bei früheren Gelegenheiten dazu ge— macht hat. Er betont insbesondere, daß nach dem Wasserstrazengesetz die Staatsregierung befugt sei, die im Quellgebiet der Weser zu er— richtenden Stauweiher auch im Werragebiet zu errichten.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Meine Herren! Die Staatsregierung ist noch nicht in der Lage, zu dem von dem Verein für die Schiffbarmachung der Werra aufge⸗ stellten Kanalprojekt Stellung zu nehmen. Dasselbe wird zurzeit von den Provinzialbehörden nach der technischen und wirtschaftlichen Seite untersucht. Mein Interesse für die Anregungen, die der Herr Abg. Tourneau gegeben hat, habe ich vor einiger Zeit ja auch dadurch be— kundet, daß ich dem Verein für Talsperrenprojekte eine Beihilfe von 5000 Æ gewährt habe. (Bravo!)
Zu der Anregung, schon vor der Kanalisierung der Werra mit der Anlage von Kraftwerken vorzugehen, bin ich heute nicht in der Lage, eine Erklärung abzugeben; Anträge liegen diesbezüglich nicht
— *. * * E g d g vor. Es wird mir aber mitgeteilt, daß die Anlage solcher Kraft⸗ werke vor der Kanalisierung um deshalb nicht ohne Bedenken sein würde, weil die Schiffahrt auf der Oberwerra dadurch vollständig be⸗ seitigt werden könnte.
Was den weiteren Wunsch auf Förderung aller Bestrebungen zur Anlage von Stauweihern im oberen Laufe der Werra betrifft, so stehen Mittel für diese Zwecke durch die wasserwirtschaftlichen Ge⸗ setze nicht zur Verfügung. Wir haben ja sehr erhebliche Mittel für die Anlage von Staubecken im Wesergebiet zur Verfügung, die Ver— wendung finden sollen bei der Eider⸗ und Diemeltalsperre. Nach dem heutigen Stande der Projekte und der Kostenanschläge steht bereits fest, daß uns für die Anlage der Diemeltalsperre etwa 2 Millionen fehlen werden. Damit ist nicht gesagt, daß der gesamte Kostenanschlag um diesen Betrag überschritten werden wird; sollte dieser Fall eintreten — * * * 2 2 2 fe. . ; so wird die Königliche Staatsregierung Veranlassung nehmen, recht- zeitig an das Haus heranzutreten.
Abg. Dr. Wendlandt (nl) schließt sich dem Abg. Tourneau an. Daraus, daß die Eisenbahnen so angelegt seien, daß sie die Kanalisierung der Werra nicht behinderten, sei mit Recht der Schluß gezogen, daß die Kanalisierung nicht mehr im weiten Felde sei. Auf die Moselkanalisierung könne man nicht Bezug nehmen, da dieses Projekt gänzlich verschieden davon sei schon deswegen, weil die Werra das Ausland nicht berühre. Man werde durch die Kanalisierung der letzteren zu gleicher Zeit eine große Kulturaufgabe erfüllen, ähnlich wie vor Jahrzehnten durch die Oderkanalisierung. Die Wasser⸗ führung der Werra sei in der Tat von kolossalem und bedrohlichem Umfange.
Ein Regierungskommissar erwidert, die Staatsregierung ver⸗ folge die wirtschaftlichen wie die Hochwasserverhältnisse der Werra mit Interesse. Die Anlage der Eisenbahnen in einer Form, die die eventuelle Kanalisierung nicht hindere, sei vom Minister angeordnet worden, ebenso eine Üntersuchung über die Talsperren. Nach dem Wassergesetz ständen rund 20 Millionen für Talsperren zur Verfügung, von denen zwei zur Anlegung einer solchen an der Werra verwendet werden würden. Wahrscheinlich würden aber noch weitere zwei wegen der höheren Grundkosten fehlen.
Bei den Ausgaben für Unterhaltung der Binnen— häfen und Binnengewässer bittet
Abg. Karow (kons.) den Minister, die Strombauverwaltung der unteren Weichsel anzuweisen, den dortigen Fischern wiederum Weiden— ruten und Weidenstöcke, die die Fischer zum Aal⸗ und Neunaugen⸗ fang brauchen, zu überlassen. Es sei doch Pflicht des Staates, diese notleidenden Fischer an der Weichsel zu unterstüͤtzen.
Abg. Dr. Gaigalat (kons.) beschwert sich darüber, daß den Fischern am Ufer des Kurischen Haffs die Möglichkeit, ihr Gewerbe in richtiger Weise auszuüben, dadurch beeinträchtigt wird, daß ihnen das Betreten der Anpflanzungen auf der Nehrungsseite verboten ist. Man sollte den Fischern mehr entgegenkommen. Die Anlieger des Giljeflusses würden dadurch geschädigt, daß die Ufer der Gilse durch Holzfracht⸗ schiffe abgeschürft würden. Auch hier sei es Pflicht des Staates, die Anlieger vor Schaden zu schützen.
6 Regierungskommissar erwidert dem Abg. Karow, daß der Minister über dessen Beschwerde Erhebungen a , und event. Abhilfe schaffen würde. Auch die Wünsche des Abg. Gaigalat würden geprüft werden.
Abg. Graf von Wartensleben⸗-Pogäsen (kons. : Vor dem Umbau der Brücke bei Großwusterwitz am Plauer Kanal wurde von den Interessenten gewünscht, daß die Brücke solche Dimensionen erhalten solle, daß die größten Kähne passieren könnten. Es entstand nun zwischen den Interessenten und der Bauverwaltung ein Streit hierüber. Die BVauvermastung behauptete, die Interessenten hätten über die Höhe der Brücke kein Verlangen gestellt. Die Interessenten bitten nun, wenigstens dafür zu sorgen, daß der Kanal so vertieft wird, daß wenigstens bei niedrigem Wasserstande große Kähne hindurchkommen können. Die Wasserbauverwaltung sagt nun ihrerseits, die Wirtschaftlichkeit dieser Verbesserung sei nicht nachgewiesen und der Verkehr auf diesem