1910 / 87 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Einrichtung der Arbeiterausschüsse, wie sie geschaffen worden ist, grund⸗

sätzlich zugestimmt hat, daß er die Arbeiterausschüsse als eine nützliche und wohltätige Einrichtung gekennzeichnet hat, nützlich in dem Sinne, daß sie geeignet wären, das Vertrauen zwischen der Staatseisenbahnverwaltung und ihren Arbeitern zu fördern. (Bravo!) Weil ich die gleiche Auffassung von der Tätigkeit der Arbeiter⸗ ausschüsse habe, wünsche ich, daß alles von ihnen ferngehalten wird, was ihre Tätigkeit irgendwie einengen und beschränken kann. Ich

habe in diesem Sinne wiederholt an die Staatseisenbahnbehörden

Erlasse herausgeben lassen. Insbesondere wünsche ich, daß die Be⸗ schwerden und Anträge der Arbeiter in den Ausschüssen mit Ruhe und Sachlichkeit behandelt werden. Ich würde es daher selbstverständlich nicht billigen können, wenn man die Sitzungen der Arbeiterausschüsse auf eine solche Tagesstunde legt, daß nur ein geringer Bruchteil der

Mitglieder (des Aus schuffes⸗ sich dcsñsn Ren Sitzungen beteiligen kann.

Der Herr Abg. Gronowski erkannte an, daß die Festsetzung einer Mindestzahl von 50 Arbeitern für die Bildung eines Ausschusses einen Fortschritt bedeutet. Es bedeutet in der Tat einen erheblichen Fort⸗ schritt, denn wir haben statt der 480 Ausschüsse nunmehr S0s solcher Ausschüsse bei der Eisenbahnverwaltung. Die Vereinigung der Arbeiter verschiedener Betriebsstellen in einem Ausschusse ist möglich und zulässig, wenn die Betriebsstellen an einem und demselben Orte liegen und derselben Inspektion unterstehen.

Nun hat der Herr Abgeordnete den Wunsch aufgenommen, der auch von dem Elberfelder Verbande ausgesprochen ist und auch von anderen Verbänden als nützlich erachtet wird, die Arbeiterausschüsse weiter zu organisieren, sie zu organisieren zu Direktionsausschüssen und schließlich auch zu einem Ausschusse, der der Zentralinstanz beigegeben wird. Meine Herren, dieser Wunsch verkennt doch den Zweck, den wir mit der Einrichtung der Ausschüsse haben erfüllen wollen. Die Ausschüsse sollten der Arbeiterschaft an örtlich begrenzten Stellen die Möglichkeit geben, ihre Wünsche an der zuständigen Stelle vor⸗ zubringen. Der Vorgang ist folgender: Die Ausschußmitglieder ver⸗ sammeln sich, ihre Angelegenheiten werden erörtert, es wird darüber ein Protokoll aufgenommen. Dieses Protokoll geht, soweit es Wünsche enthält, welche der höheren Entscheidung bedürfen, an die Direktion. Der Direktion entgehen also die Wünsche der Arbeiterschaft nicht. Wir haben unsererseits das muß ich aussprechen kein Verlangen, die Arbeiterschaft weiter zu organisieren, als es durch die Ausschüsse in der Lokalinstanz geschehen ist. Auf der anderen Seite bin ich durchaus der Meinung, daß, wenn die Direktion den Wunsch hat, be⸗ währte, tüchtige, erfahrene Ausschußmitglieder in diesem oder jenem Falle zu hören, sie durchaus berechtigt und in der Lage ist, solche Ausschußmitglieder aus dem Bezirke zusammenzuholen. Aber eine organisatorische Einrichtung in dem Sinne zu schaffen, daß ich jeder Direktion einen vereinigten Arbeiterausschuß beigebe, das kann ich nicht in Aussicht nehmen, ebenso wenig wie ich in Aussicht nehme, für das Ministerium eine solche beirätliche Mitwirkung zu schaffen. Als Minister bin ich dauernd in der Lage, mich über Wünsche der Arbeiter der Staatseisenbahnen zu informieren. In großer Zahl melden sich die einzelnen Vereinigungen zu Audienzen bei mir an. Ich empfange sie stets, höre alle ihre Wünsche an, und diese Wünsche werden einer sehr sorg⸗ fältigen Prüfung unterzogen. Die Wünsche der Arbeiter der Staats⸗ eisenbahnverwaltung gehen sehr weit. Sie alle zu erfüllen ist nicht möglich; aber viele, sehr viele werden erfüllt, und ich kann eine Statistik der erfolgreichen Beschlüsse vorlegen, aus der ohne weiteres erkennbar ist, daß der materielle Erfolg der Ausschüsse heute schon recht erheblich ist.

Es ist weiter gewünscht worden, daß der Arbeiterschaft eine gut⸗ achtliche Aeußerung in Lohnfragen zugestanden werden möge. Meine Herren, wie vollziehen sich denn die Verhandlungen in den Arbeiter⸗ ausschüssen? Der wesentlichste Teil der Verhandlungen begreift Lohnfragen; die Lohnfrage steht im Brennpunkt der Verhandlungen. Die Arbeiter werden gehört, man kennt ihre Wünsche. Da brauche ich die Arbeiterschaft doch nicht erst gutachtlich zu hören; ich weiß ja ganz genau, nach welcher Richtung sich ihre Wünsche bewegen. Also so formal wollen wir die Sache nicht ausgestalten, daß, wie der Minister de lege verpflichtet ist, in den bedeutsamsten wirtschaftlichen Fragen den Landeseisenbahnrat gutachtlich zu hören, die unterstellten Behörden auch verpflichtet sind, die Arbeiterschaft gutachtlich über Lohnfragen zu hören.

Dann ist als weiterer Wunsch verlautbart, daß den Mitgliedern der Arbeiterausschüsse eine größere Sicherheit dahin gegeben werden möge, daß sie während der Zeit, in der sie Mitglieder sind, nicht entlassen werden können. Der Herr Abg. Gronowski knüpfte an die Vorgänge an, die durch die Novelle zum Berggesetz geschaffen sind:

»die Sicherstellung der Sicherheitsmänner. Meine Herren, diese

Sicherstellung ist aus ganz anderen Gründen erfolgt. In den Bergarbeiterausschüssen sind nicht nur Sicherheitsmänner vorhanden. Die übrigen Mitglieder der Arbeiterausschüsse, die nicht Sicherheitsmänner sind, haben keine anderweite Sicherstellung ihrer Person erfahren als auch die Mitglieder der Arbeiterausschüsse der Eisenbahnverwaltung. Im übrigen muß ich schon bei dieser Gelegen⸗ heit darauf hinweisen: die Arbeiter der Staatseisenbahnen sind bezüg⸗ lich ihrer persönlichen Verhältnisse kaum anders gestellt wie die ge⸗ samte Unterbeamtenschaft der Staatseisenbahnen, soweit wir dieser Beamtenschaft gegenüber ein Kündigungsrecht haben. Entlassungen der Arbeiter insbesondere infolge rückgängiger Konjunktur kommen

e n rn , e nn, woe, n nicht vor, sie erfolgen entwerder auf Wunsch, sodann weil vollständige Invaliditãt eingetreten ist, oder aus zwingenden Gründen der

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Disziplin. Im übrigen ist der Arbeiter, der seine Pflicht tut, genau so gesichert wie der Beamte. Darum scheint mir auch der weiter⸗ gehende Wunsch, daß wir einen Arbeiter, der zehn Dienst⸗ jahre bei der Staatseisenbahnverwaltung verbracht hat, nur wegen Invalidität eder grober Dienstverletzung entlassen sollen, und zwar nur durch den Minister, viel zu weit zu gehen. Dann wärden wir den Arbeiter ja besser stellen als den Beamten. Nach der Organisation der Staatseisenbahnverwaltung sind die Eisen⸗ bahndirektionen in der Lage, Beamte, die auf Kündigung angestellt sind, zu entlassen. Der Beamte hat die Beschwerde an den Minister. Zur größeren Sicherheit für die Arbeiter haben wir noch die Be⸗ stimmung getroffen, daß die Arbeiter nicht entlassen werden dürfen allein von der unteren Stelle, sondern die Beschwerde der Arbeiter geht in jedem Falle unmittbar an die Direktion; die Direktion ist die zuständige Stelle. Hierin liegt eine sehr wesentliche Sicherung

83 9 erg Ser tn dl ö 8 rhei; eine des Arbeiters. Selbstverstãndlich kann der Arbeiter seine weitere

Beschwerde auch an den Minister richten, sodaß er auch diese zweite Instanz zur Verfügung hat.

Dann hat der Herr Abgeordnete die Lohnfrage besprochen. Er ist der Auffassung, daß die Lohnbemessung seitens der Staatseisen⸗ bahnen eine unzureichende ist (sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), daß wir mit unseren Löhnen hinter den Löhnen der gleich⸗ zustellenden Industrie oder auch der Landwirtschaft zurückgeblieben sind. In dieser Allgemeinheit halte ich die Beschwerde für nicht zutreffend. Ich nehme für die Staatseisenbahnverwaltung in Anspruch, daß sie den Lohnmarktsverhältnissen dauernd gefolgt ist. Nur große Zahlen sind beweisend für die Beurteilung der Frage, ob wir den Lohnmarktsverhältnissen in ausreichender Weise gefolgt sind. Und da kann ich mich auf die Statistik beziehen, die sich auch im Betriebs« bericht der Staatseisenbahnen befindet. Aus dieser Statistik ergibt

sich, daß wir, 1909 gegen 1899 verglichen, die Löhne aller derenigen

Arbeiter, die in Titel 3 des Etats aufgeführt sind, um 26 erhöht haben, daß wir in derselben Zeit die Löhne der. Bahnunterhaltungs⸗ arbeiter um 25 09, die Löhne der Werkstättenarbeiter um 16,7 0 0 er⸗ höht haben. Hierbei muß ich bemerken, daß die Löhne der Werk⸗ stättenarbeiter, die überwiegend Handwerker sind, von Anbeginn an viel höher gewesen sind als diejenigen der nicht handwerksmäßigen Arbeiter. Vergleichsweise will ich hier feststellen, daß die Gehälter der Beamten von 1899 bis 1908 unter Berücksichtigung der allgemeinen Besoldungsaufbesserung um 22 0, und die Löhne der Arbeiter in dem⸗ selben Zeitraum um 240 gestiegen sind.

Es ist mir nun durchaus bewußt, daß die Lohnfrage dauernd einer sehr scharfen Kontrolle unterworfen werden muß. Das geschieht auch. Es ist mir auch bewußt, daß wir uns zurzeit in einer Wirtschaftsperiode befinden, in der ein sehr starkes Drängen auf Lohnerhöhung stattfindet, und die Staatseisenbahnverwaltung hat bereits in den letzten Monaten bewiesen, daß sie dort, wo sie sich davon überzeugt hat, daß die Regelung eine ungenügende ist, nachhilft. Wir haben neuerdings in einer ganzen Reihe von Be⸗ zirken und einzelnen Orten schon Lohnerhöhungen vorgenommen. Wogegen ich mich aber aussprechen muß, ist das, daß wir grund— sätzlich mit einer allgemeinen Lohnerhöhung etwa im Anschluß an die Besoldung der Beamten vorgehen müßten. Die Löhne der Arbeiter⸗ schaft sind dauernd und gleichmäßig erhöht worden. Durch die Möglichkeit, es dauernd nach oben hin zu regulieren, unterscheidet sich das Einkommen der Arbeiter von dem der Beamten. Die Bezüge der Beamten sind sprungweise erhöht; die Beamten haben lange Jahre warten müssen, obwohl sie nicht mit Unrecht darauf hinwiesen, daß ihre Gehälter zu gering gewesen sind. Dieses Hinweises hat es bei der Arbeiterschaft nicht bedurft. Das Einkommen der Arbeiter⸗ schaft ist standig gestiegen. Ich habe schon bei der Behandlung über die finanztechnische Seite des Etats und die Bekanntgabe des finanziellen Ergebnisses von 1909 darauf hingewiesen, daß ich damit rechne, daß das Jahr 1910 uns Lohnerhöhungen bringen wird, in welchem Umfange, kann ich nicht sagen.

Dann hat der Herr Abgeordnete eine allgemeine Betrachtung an— gestellt über die Bedeutung des Akkord⸗ und des Tagelohns. In dieser Frage bin ich mit ihm nicht einverstanden. Ich meine, daß seine Ansicht, der überwiegende Teil der Arbeiterschaft wäre für die Beseitigung des Akkordlohns, nicht zutrifft. (Sehr richtig) Ein sehr großer Teil der Arbeiterschaft ist für Beibehaltung des Akkord⸗ lohns, weil er weiß, daß der Akkordlohn die einzige Möglichkeit bietet, die Qualität der Leistung der Arbeit richtig zu bewerten. Die Ar⸗ beiterschaft würde mit Schrecken erkennen, wenn wir den Akkordlohn abschafften, daß ihr Lohneinkommen sinken würde. (Sehr richtig!)

Nun hat der Herr Abgeordnete gemeint, ein Grundfehler unserer Akkordlöhne beruhte in der Ungleichmäßigkeit der Grundlöhne der Werkstättenarbeiter. Diese Grundlöhne sind eigentlich keine Löhne, sie bilden im wesentlichen nur den Verteilungsmaßstab für die Be—⸗ teiligung des einzelnen Arbeiters am gemeinsamen Akkordver⸗ dienst. Ich bin aber gern bereit, eine Nachprüfung dahin eintreten zu lassen, ob die Feststellung dieser Grundlöhne an den einzelnen Hauptwerkstätten richtig und zweckentsprechend erfolgt ist. Solche Nachprüfung ist übrigens schon heute im Gange. Es wird sich daraus ergeben, ob die Beschwerden des Abg. Gronowski zutreffen. Es hat mich außerordentlich interessiert und ich glaube auch das hohe Haus —, daß ein früheres nützliches Mitglied der Staatseisenbahnverwaltung in so sachkundiger Weise über die Ver— hältnisse in unseren großen Werkstätten Auskunft geben konnte. Für notwendig halte ich es und dementsprechend sind auch Anweisungen ergangen —, daß die Arbeiterschaft über die Stückpreisverzeichnisse sich jeder Zeit informieren kann, und ich würde es bedauern, wenn die wiederholten Weisungen wegen Auslegung dieser Stückpreis—⸗ verzeichnisse hier und da unberücksichtigt geblieben sind.

Ebenso kann ich mich mit dem Herrn Abgeordneten einverstanden erklären, daß, wenn man überhaupt Revisionen der Dienststellen ein— treten läßt, diese Revisionen unvermutet sein müssen (sehr richtig! rechts), sonst sind sie wertlos, sonst findet eine Vorbereitung auf die Revision statt, die dem Revidierenden die Möglichkeit nimmt, sich ein richtiges Bild von der Sachlage zu machen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Sch roeder⸗Cassel (ul.): Von den Maschinenanwärtern wird es als ungerecht empfunden, daß ihre Hilfsbeamtenzeit für die Pension nicht angerechnet wird. Bei der Festsetzung des Besoldungs⸗ dienstalters ergeben sich bei den Anwärtern zum Eisenbahnbureau⸗ dienst viele Ungleichheiten. Besonders sind diejenigen Beamten, die ihre Betriebssekretärprüfung vor dem Jahre 1895 gemacht haben, dadurch erheblich geschädigt, daß das Dienstalter vom Tage der be—⸗ standenen Eisenbahnsekrekärprüfung und nicht von der Betriebs⸗ sekretärprüfung an gerechnet wird. Dadurch, daß für die Wohnungs⸗ zulage von 600 6 der Gesichtspunkt des Patents maßgebend ist, werden die Techniker, die oft recht spät erst in dessen Besitz kommen, schlechter gestellt. Im Auftrage meiner. Freunde habe ich eine ganze Reihe von Handwerker⸗ und Arbeiterfragen vorzubringen. Es wird allseitig ein erhebliches Gewicht auf das Vorhandensein der Arbeiterausschüsse gelegt. Die Verwaltung muß danach streben, Lohn⸗ reduktionen ganz zu vermeiden. Es darf nicht vorkommen, daß Re⸗ duktionen von g bis 15 M im Monat eintreten. Die Löhne, vor allem die der Streckenarbeiter, bewegen sich oft unter dem ortsüblichen Tagelohn. Mir sind aus der Provinz Hannover Fälle bekannt, wo Arbeiter monatlich nur 48 S erhalten. Das sind doch unhaltbare Zustände. Die Klagen über allzu lange Arbeitszeit sind allgemein. Es kommen Arbeitszeiten von 12 und mehr Stunden vor. Im Vergleich mit den Privatunternehmern sind die Eisenbahnarbeiter in bezug auf Arbeitszeit und Urlaubsverhältnisse viel schlechter gestellt. In der Gewährung des Urlaubs müßte auch eine Staffelung eintreten. Ein Arbeiter, der 27 Jahre im Dienst ist, erhält nicht mehr Urlaub als ein Arbeiter, der erst 7 Jahre im Dienst ist. Wenn man von dem

Zehnstundentag auf den Neunstundendienst herabgeht, dann muß man

6 in der kürzeren Arbeitszeit dasselbe leistet. Die Wünsche der Ersetzung des Akkordlohnes durch den Stundenlohn sind nicht überall vorhanden. Die Arbeiterausschüsse wünschen möglichst oft gehört zu werden. Die Karenzzeit bei den Krankenkassen sollte man einheitlich 6e stalten. Eine Erhöhung der Pension um 18 0 ist ja jetzt be⸗ schlossen und damit einer der wesentlichsten Wünsche der Arbeiter er— füllt worden. Aber diese Erhöhung soll erst am 1. April 1911 in Kraft treten. Wenn man sie will, soll man sie auch gleich durchführen. Die Anstellung der Beamten erfolgt viel zu spät. In einer mir be— kannten Verwaltung sind von 49 Arbeitern nur 18 etatsmäßig an— estellt. Abhilfe tut unbedingt not. Auch die Kolonnenführer der

isenbahnwerkstätten haben Wünsche, die wohlwollend zu erwägen sind, sie wollen Beamtenqualität und die Stellung eines Werkführers erhalten. Endlich soll man von vorhergehender ärztlicher Untersuchung Abstand nehmen. Diese Wünsche sollten wohlwollend erwogen werden.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

T* Meine Herren! Da Herd Abg. Schroeder wird damit ein⸗ verstanden sein, wena ich aus der großen Fülle seiner Anregungen nur einige besonders bemerkenswerte herausgreife.

Er wünschte, daß den Maschinenwärtern die Kleiderzulage von 30 ½ gewährt werden möge wie anderen Unterbeamten. Die Vor⸗ aussetzung für die Gewährung dieser Zulage ist, daß die Beamten zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind. Das trifft bei den Maschinenwärtern nicht zu. Es könnte ja erwogen werden, den Maschinenwärtern diese Verpflichtung aufzuerlegen; es würde aber eine solche Regelung mit Konsequenzen für andere Beamtenkategorien verbunden sein. Ich muß mir daher vorbehalten, die Angelegenheit näher zu prüfen. Daß die Maschinenwärter, wie der Herr Abg. Schroeder meinte, bei der neuen Besoldungsordnung leer ausgegangen seien, ist nicht zutreffend.

Dann hat er auf eine recht erhebliche Frage hingewiesen: die Anrechnung der vpensionsfähigen Dienstzeit aus der Hilfs— beamtenzeit heraus. Der Herr Abg. Schroeder bezog sich auf die Lage der Eisenbahngehilfinnen. Es ist grundsätzlich mit der Finanzverwaltung vereinbart worden, im Anschluß an die vom Herrn Abgeordneten vorgetragene Sachlage“, daß eine im privatrechtlichen Vertragsverhältnis ausgeübte Beschäftigung als pensionsfähige Dienstzeit unter den angegebenen Voraussetzungen nur dann anzurechnen ist, wenn zur Zeit der Ausübung dieser Beschäftigung bereits etatsmäßige Beamtenstellen in den betreffenden Dienstzweigen vorhanden waren“.

Nun sind in der Tat für die Eisenbahngehilfinnen erst am 1. April 1898 etatsmäßige Stellen geschaffen worden, wir würden also bei Beachtung dieser grundsätzlichen Bestimmung nicht in der Lage sein, die Zeit, die vor dem Jahre 1898 liegt, anzurechnen. Gleiche

Verhältnisse liegen vor für andere Beamtenkategorien. So für die

Rottenführer, für die erst im Jahre 1905 etatsmäßige Beamtenstellen geschaffen worden sind. Ich glaube, man wird anerkennen müssen, daß an sich der Grundsatz berechtigt ist, daß eine Dienstzeit nicht als eine beamtenmäßige angerechnet werden darf, falls nicht Beamten⸗ stellen schon geschaffen waren. Es tut mir daher sehr leid, daß diesen Beamtinnen und Beamten nicht geholfen werden kann. Preußen befindet sich hier durchaus in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen, die auch im Reiche in Anlehnung an das Reichsbeamtengesetz festgestellt worden sind.

Dann hat der Herr Abgeordnete gefragt, wie die pensionsfähige Zulage von 600 S an die Mitglieder der Eisenbahndirektionen verteilt, und wie die Teilung zwischen den technischen und administrativen Beamten erfolgt sei. Es ist ja für die Eisenbahnverwaltung seinerzeit ausdrücklich festgestellt worden, daß die Unterscheidung zwischen gehobenen und nicht gehobenen Stellungen in dieser Verwaltung nicht gemacht werden soll. Es ist auf Grund dessen bestimmt worden, daß lediglich ent scheidend sein soll für die Verteilung der Zulagen, wie der Herr Ab— geordnete bereits mitteilte, drs Dienstalter einerseits vom Regierungs⸗ baumeister, anderseits vom Assessor. Das hat zur Folge, daß **. dieser Zulagen den höheren Technikern zugeflossen sind, dagegen etwa 1s; den Administrativen der Verwaltung. Ich meine aber, diese Re— gelung ist doch billig: denn die höheren Techniker der Verwaltung rücken viel später in die Mitgliedstellen ein und erreichen später die höheren Gehälter als die administrativen Beamten.

Dann hat der Herr Abgeordnete auch die Frage der Akfkordlöhne gestreift, und es hat mich gefreut, daß er sich grundsätzlich auf den Standpunkt hat stellen können, den ich einnehme und im Interesse der Arbeiterschaft einnehmen muß.

Er hat weiter verlangt, daß eine Aenderung der Akkorlöhne nur stattfinden soll, wenn eine Notwendigkeit vorliegt; damit bin ich ein— verstanden. Das ständige Herauf⸗ und Heruntersetzen der Löhne be⸗ unruhigt die Arbeiterschaft, und wir haben daher angeordnet, daß die Revision der Akkordlöhne nur etwa einmal jährlich erfolgen soll mit der Maßgabe, daß, wenn z. B. durch Aufstellung neuer Maschinen eine vollständig neue Basis für die Akkordlohnberechnung geschaffen ist oder offenbare Irrtümer vorgefallen sind, eine Aenderung ein— treten soll.

Bezüglich der weiteren Frage, die der Herr Abgeordnete im Zu— sammenhange mit der Lohnfrage erörterte, inwieweit die ortsüblichen Tagelöhne als Grundlage für unsere Lohnbemessung dienen sollen, muß ich aussprechen, daß für die Lohnpolitik bei den Staatsbahnen nicht sowohl die Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne entscheidend ist, als vielmehr die Lohnverhältnisse in der Industrie, dem Handel und der Landwirtschaft. Die Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne voll⸗ zieht sich ohne unsere Mitwirkung, und wir haben noch ganz jüngst fest⸗ stellen müssen, daß diese Bemessung der ortsüblichen Tagelöhne zeitweilig eine geradezu sprunghafte gewesen ist. Die Löhne der Staatsbahnarbeiter sind nun vielfältig erheblich höher als die ortsüblichen Tagelshne, aber hier und da auch geringer. Die ortsüblichen Tagelöhne als solche zu vergleichen mit den Anfangslöhnen der Staatsbahnarbeiter scheint mir aber überhaupt unrichtig zu sein. Wenn man Vergleiche anstellen will, könnte man sie doch nur mit den Durchschnittsloöhnen vergleichen. Ich bin also der Meinung, daß die ortsüblichen Tagelöhne an sich keinen richtigen Wertmesser dafür abgeben, ob die Löhne der Staats⸗ eisenbahnarbeiter richtig gegriffen sind oder nicht. Ich glaube: es liegt vielmehr im Interesse unserer Arbeiterschaft, wenn wir die Lohnbemessung in Anlehnung an die Löhne der großen Erwerbszweige des Landes eintreten lassen.

Dann hat der Herr Abgeordnete die Anregung gegeben, die Kolonnenführer etatsmäßig anzustellen. Die Frage ist schon wieder— holt erörtert worden. Die Anstellung der Kolonnenführer hat um deswillen wesentliche Bedenken, als diese Arbeiter sehr hoch gelöhnt

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sind und beim Uebergang in s Staatsbeamtenverhältnis einen

auch die Stundenlöhne entsprechend erhöhen, weil der Arbeiter tat! wesentlichen Rückschritt in ihren Bezügen erfahren würden. Es wird

mir das hier von dem Herrn Abg Gronowski durch Zunicken be⸗ stätigt. Im übrigen verrichten die Kolonnenführer eine lediglich manuelle Tätigkeit, und es ist nicht angängig, für solche Tätigkeit Beamtenstellungen vorzusehen. Es wird aber auch noch ein anderes eintreten, was ich lebhaft bedauern würde: die Kolonnenführer sind auf Grund ihrer Stellung, die sie unter den Arbeitern einnehmen, Vertrauensleute der Arbeiter; sie würden an dieser Ver— trauensstellung in dem Augenblick Einbuße erleiden, in dem sie in das Beamtenverhältnis übergeführt werden. Meine Herren, es ist noch nicht sehr lange her, daß wir eine gleichartige Kategorie in das Beamtenverhältnis übergeführt haben. Das sind die früheren Vorarbeiter in den Staatsbahnwerkstätten, die Werkführer ge⸗ worden sind.

Was die Frage betrifft, ob die Karenzzeit, die wir bei unseren

Betriebskrankenkassen zum Teil haben. beseitigt werden odet ii dem

Sinne gemildert werden kann, wie es Herr Dr. Schreeder anregte

daß ausnahmsweise rückwirkend für die Karenzzeit Krankengeld gezahlt

werden soll, so ist es sehr schwer, eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Die 21 Betriebskrankenkassen der preußischen Staatsbahnen haben diese Frage durchaus verschieden geregelt, je nach ihrer wirt⸗ schaftlichen und finanziellen Lage. Diese wird unter allen Umständen für die Regelung entscheidend sein müssen.

Nach 44 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung des Eisenbahnetats auf Donnerstag, 2 Uhr.

Statistik und Volkswirtschaft.

Nach weisung

der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe

für Wertpapiere.

3. April 190 April 1908 Wi, e wärn, be war. 1910 1909 23 63 6 413

Wertpapiere

J. Inländische Aktien und Interimsscheine 1 922 200 0721 351 300 4717 752 047 60 II. Anteilscheine der deut⸗ schen Kolonialgesell⸗ schaften und der ihnen eichgestellten deut⸗ ; en Gesellschaften . III. Ausländische Aktien und Interimsscheine IV. Inländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter V genannten V. Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staat⸗ licher Genehmigung ausgegebene Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen der Kom⸗ « munalverbände und Kommunen, der Kor⸗ porationen ländlicher

45 240 49 525 196 zes 80 2194 622 80 799 07165

372 177 40 3 452 S855 S0 2 goi 6ss go

oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn⸗ Esellschaften sowie Interimsscheine ... VI. Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimssche ine aus⸗ ländischer Staaten, Kommunalverbände, Kommunen u. Eisen⸗ bahngesellschaften .. 728 263 95 3 658 242 25 1171533 10 VII. Auslandische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter VI genannten VIII. Bergwerksanteil⸗

182 oz 20 a 926 oss 45 3 o 620 so

7 0 6 1 679 345 60 1 356 029 566ᷣ

scheine und Ein⸗ * zahlungen auf solche 39 643 482 564 40 518 418 95 IX. Genußscheine .... 66 21509850 11492

zusammen: 3 857 906 0237 816020 277 588 889 35 Berlin, den 13. April 1910. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Portugal.

Erhöhung der Zölle für Zigarren und bearbeiteten Tabak. Infolge des Einspruchs der Tabakeinführer und ⸗verkäufer egen das sofortige Inkrafttreten der erhöhten Zollsätze für Zigarren, 3 aretten und verarbeiteten Tabak hat der Ministerrat beschlossen, 86 die bereits im Zollamt lagernden und die unterwegs befindlichen Tabakmengen noch nach dem früheren Zollsatz von Ho0 Réis für 1 kg verzollt werden sollen. Auch auf später ankommenden Tabak soll der erhöhte Zollsatz nicht angewendet werden, wenn die Einführer zweifelsfrei nachweisen können, daß die Bestellung bereits vor Ver⸗ öffentlichung der Verordnung bom 24. Februar d. J. erfolgt war.

Außenhandel Norwegens im Jahre 1909.

In den Hauptwarengruppen erreichte die Ein- und Ausfuhr Norwegens im Jahre 1509 (und 1908) nachstehende Werte in 1000 Kronen: .

Ein fuhr: Fleisch, ungeräuchert 3111 (2594) Speck, un⸗ e,. 1377 G1i05) Gerste, unvermahlen 13 314 (13394)

ali 362 (144) Roggen, unvermahlen 23 gö3 (27177) Roggen⸗ mehl 6786 (4561) Weizenmehl 16 696 (11 259) Reis, Reis- grieß, Reismehl 48 (8330) Tee 266 (244) Kaffee 11 213 (3125 Jucker ghsh (539) Sirup 1688 (1544 Tabakblätter 201: (lis) Branntwein und Spiritus in Fässern 5079 (2184 Wein in Fässern 2718 (2426) Baumwolle 4349 (638383 Hanf 10906 . Wollenwaren 7732 7148) Petroleum, Paraffinsl 303 (59755 Rochfalz 15587 (128) Steinkohlen, Zinder, Koks 31 780 (G31 822) Maschinen und Motore 14275 (15210. Der Gesamtwert der Einfuhr wird einschließlich einer Anschlagsumme für 6 Waren auf Jö7 25665 500 Kr. (im Vorjahr 355 042 200 Kr.) geschätzt.

*

Aus fuhr: Konserven in Büchsen 8411 (748517 Dörrfisch 16616 3 276) Klippfisch 16675 (17 135) Fettheringe, ge⸗ salzen 19887 (4381) Andere gesaljene Heringe A30 (1037 Butter 2959 (3114) Margarine 588 (736 Rondensierte Milch 8451 (7102) Rogen 2213 (1740) Fischguano 1260 (725) Tran 5954 (5991) Holz 29 422 G84 740) Holzschliff, trocken 1537 (1756) Holzschliff, naß 17 882 (19 671) Zellulose, trocken 20 266 (20 572) Zellulose, 23 372) Streichhölzer 1998 (1648) Kleie 2771 (2853) Packpapier 92016. (7475) Druck papier 19324 (93383) Eis 574 (1005) Schwefelkies, teilweise kupferhaltig 4921 6034] Kupfererz 199 16] Granit, ver⸗ arbeitet und in Blöcken sowie Labrador 2330 (1771) Nägel 479 (628). Insgesamt bezifferte sich der Wert der Ausfuhr einschließlich einer Anschlagfumme für alle übrigen Waren auf 227 373 706 Kronen (im Vorjahre 216 037 800 Kronen). (Meddelelser fra det statistiske Centralbureau.)

2 , er. ö ö.

Einfuhr von Zement nach Britisch- Indien.

Die Hafenverwaltung von Kalkutta hat letzthin durch die Ver⸗ i g der Kalkuttger Firma Balmer, Lawrie u. Co. mit der Jill ing sam Portland Cement Company, Gillingham, Kent, England, einen Abschluß für die Lieferung von 10 900 Faß Zement zum Preise von Rs. 6. 5. 6 G, 63 S6) das Faß während des laufenden Jahres betätigt. Dieser Preis war der billigste unter den Angeboten der Firmen, welche der Vereinigung der englischen Portland Zementwerke Associated Portland Cement Manufacturers) angehören. Unter den „Outsiders? wurde von der Kalkuttaer Firma D. T. Kevmer u. Co. der Wouldham Co's Red Croß Brand zum Preise von Rs. 6. 4. 0 (8, 50 06) als die billigste Qualitat angeboten.

Die für die Lieferungen während der Jahre 1908 und 1909 von der Hafenbehörde gezahlten Preise stellten sich auf Rs. 6. 15. 0 (9,43 16) bezw. Rs. 6. 8. 0 8, 84 606).

Der Einfuhrzoll von Zement beträgt Ho ad valorem. Während der letzten jwei Jahre, d. h. 1907 08 und 1908 09, stellte sich die gesamte Einfuhr von Zement nach Britisch-Indien auf 1787 720 Cwts in Werte von Rs. 3432 456 bezw. 1964665 cwts im Werte von Rs. 3982575, und zwar wurden davon abgeliefert aus:

1.

Menge Wert 1907 08 1908 09 1907 08 190809 cwts Rs.

Großbritannien.. 1509 B55 1675 394 2980415 3 468 282 Britische Besitzungen 9206 30736 21 426 70783

Deutschland .. 58 895 22995 111019 47 386 Belgien 1 9 251 178 305 558 Frankreich 18 595 17592 30 706 30 042 w 126 3179 253 5 359 Desterreich⸗Ungarn 17836 27 201 34 204 54 309

Insgesamt (einschl. anderer Länder) 1787 720 1964 665 3 432 45966 3982575. (Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Kalkutta vom 17. Februar 1910.)

2

China.

Geplante Sign nn, n, für Kokain. Die chinesische Regierung beabsichtigt, die Einfuhr von Kokain denselben Beschränkungen zu unterwerfen, wie sie für die Einfuhr von Morphium seit dem 1. Januar 1909 in China bestehen (s. Deutsches Handels— archiv I505 S. 535.

Persien.

Ausfuhrverbat für Teppiche, die mit Anilin- oder anilinhaltigen , . gefärbt sind. Laut Mitteilung der persischen Zollverwaltung vom 9. März d. J. wird vom 7. Juli d. J. ab der Artikel 27 der Zollordnung, wonch die Ausfuhr von Teppichen, die mit Anilinfarben oder anilinhaltigen Farben gefärbt sind, ver⸗ boten ist, mit aller Strenge durchgeführt werden. Bisher ist diese Bestimmung mit Rücksicht auf bereits arg fe Verträge vielfach nicht angewandt worden. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Ge⸗ sandtschaft in Teheran.)

Kapkolonie. Lizenzgebühren für Wareneinführer, Vertreter und Handlungsreisen de. Stempelsteuer für Patent—

medizinen usw. Durch die „Stamps and Licences Act 1909“ ist die Stamps and Licences Act 1908 in einigen Punkten abgeändert worden. Das Gesetz von 1908 hatte darüber Zweifel gelassen, ob die Lizenzabgabe als Einführer und als Vertreter einer fremdländischen Firma vorkommendenfalls nebeneinander entrichtet werden müssen. Um alle Zweifel zu beheben, bestimmt das neue Gesetz . daß die Abgabe als Einführer vorkommendenfalls neben der Abgabe als Agent for a foreign firm“ zu entrichten sei und umgekehrt. In dem neuen Gesetze wird ferner erklärt, was unter einem in der Kapkolonie „domizilierten Vertreter einer fremden Firma zu ver⸗ stehen sei. Ein solcher Vertreter muß drei Jahre in der Kolonie ansässig sein, um Anspruch auf Entrichtung nur der halben Ver— tretergebühr zu haben. Die Vertreterlizenz darf nur einer Einzel⸗ person, nicht einer Firma oder Gesellschaft erteilt werden. Hat eine Vertreterfirma also mehrere Teilhaber oder mehrere geschäftsführende Gesellschafter, so muß für jeden von ihnen eine besondere Lizenz er— wirkt und bezahlt werden, wofern jeder von ihnen für die Firma Ce lte e fte abschließen will. Ferner gibt das Gesetz eine neue Begriffsbestimmung für „Agent for a foreign firm-.

Bei den Bestimmungen über die Lizenzen für Handlungsreisende ist eine Neuerung dahin getroffen, daß außer dem Handel mit land⸗ wirtschaftlichen Maschinen und Geräten auch der Vertrieb von kap— ländischen Produkten und Erzeugnissen abgabenfrei sein soll.

Die Sätze für die Stempelabgabe, die für sogenannte Patent— medizinen und Medizinen, die durch ihren Namen als Erzeugnis und Eigentum einer bestimmten Person ausgegeben werden yproprietary mediciness) zu entrichten ist. sind durch das neue Gesetz auf 2 Pence bei einem Werte bis zu 1 Schilling 6 Pence und auf 1 Penny für je weitere 6 Pence des Wertes erhöht worden. Zu den der Stempel⸗ abgabe unterliegenden medizinischen Präparaten werden nach den vom 6 der Kolonie veröffentlichten Ausführungsbestimmungen auch Stärkungsmittel wie Somatose, Sanatogen, Antineurasthin und Byno— , n. gerechnet. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in

apstadt. )

Ausschreibungen.

Errichtung von Elektrizitätswerken in Oesterreich— Ungarn. Der Stadtrat in Neustadt an der Mettau hat beschlofsen, mit einem Aufwand von 68 000 Kronen ein eigenes städtisches Elektrizitätswerk zu erbauen Der Gemeinderat in Perg (Oberösterreich) beschloß, eine Elektrizitätsanlage zu erbauen und mit den Vorarbeiten sofort zu beginnen. Bie elektrische Anlage in Kapos var (Ungarn) soll, mit einem Kostenaufwand von 250 000 Kronen erweitert werden. (Oesterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Wasserversorgungsanlagen in der Krain. Das krainische Landesbauamt hat drei große Zentralwasserversorgungsprojekte für das Karstgebiet, für Dürrenkrain und für das 8. beziehungsweise Reifnitzertal ausgearbeitet. Zu den Kosten von 40066069 Kronen wurde ein 500giger Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonds zugesichert. Gese rl ner Zentralanzeiger für das öffentliche dieferungswesen.)

Der Bau einer Markthalle in Rzeszow (Galizien) wird vom Magistrat projektiert. (Oesterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Lieferung von Geldschränken nach Ungarn. Beim

Vizegespanamt des Szepeser Komitats zu Löese (Leutschau) wird am 31. Mai 1910 die Lieferung der für die Gemeinden des Komitats

nötigen 27 Stück Einbruchs⸗ und feuersicheren Geldschränke und 17 Stück

Eisenkassetten vergeben. Kaution: 250 Kronen. Bedingungen sind beim

Expeditionsamt des Szepeser Komitats einzusehen. Desterreichischer ö.

Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Lieferung von Kohle nach Watergraafsmeer (Nieder— lande) ). Der Vorstand des Noorden⸗Legmeerpolder ersucht um Preisangabe und Proben für die Lieferung von 300 000 kg prima westfälischer oder englischer Dampfkohlen. Die Preisangabe ist an den Sekretär des Polders J. H. Zurmühlen in Watergraafsmeer (Provinz Nordholland) zu richten. Die Proben sind an das Pump⸗

merk (3toomgemanl) des Polders vor dem 20. April zu senden - Aus“

kunft erteilt L. van der Byl in Amstelveen (Provinz Nordholland).

Lieferung von 69000 kg hartem und 60000 Kg weichem Weizen nach den Niederlanden. Verhandlung: 29. April 1910, 12 Uhr, bei dem Intendanten der 1. Division im Ge⸗ schäftszimmer der Militärbäckerei im Haag, Breedstraat Nr. 106. Die allgemeinen, durch kriegsministerielle Verfügungen vom 13. Mai 1899 und 16. November 1804 festgestellten Bedingungen der BVer— dingung und Lieferung sind gegen 5,10 fl. für das Exemplar bei der Firma Gebroeders van Cleef im Haag erhältlich. (Nederlandsche Staats courant.

Belgien. Lieferung von Briketts für die Maschinen der Kanalanlagen in Luttre. 23. April 1910, 11 Uhr, Direction du Service des canaux houillers, 28 Rue de le Glacière, in St. Gilles bei Brüssel. Eingeschriebene Angebote bis zum 19. April. Sicher⸗ heitsleistung 400 Fr., Lastenheft Nr. 13 zum Preise von 20 Centimes beim Bureau des adjudications, 15, Rue des Augustins, Brüssel.

Lieferung von Messingröhren nach Belgien und Ver— kauf solcher Röhren. Demnächst, Börse in Brüssel: a. Liefe— rung von messingenen Heizröhren gegen Uebernahme von gebrauchten Heizröhren und evtl. Zahlung einer Ausgleichssumme, 26 Lose, für die Stationen Mecheln (gare de Muysen), Gentbrügge, Luttre, Namur bezw. Cuesmes und Löwen (Los 1—- 20). b. Vlieferung von neuen messingenen Heizröhren gegen Barzahlung in Mecheln (gare de Muxsen), Gentbrügge, Luttre, Namur und Löwen (10 Lose). c. Verkauf gebrauchter messingener Heizröhren gegen Barzahlung (20 Lose), lagernd auf den Stationen Mecheln, Gentbrügge, Luttre, Cuesmes und Löwen.

Bau von Eisenbahnen in Belgien. Die Soeisté natio- nale de chemins de fer vicinaux in Brüssel, Rue de la Science 14, vergibt: 1) am 11. Mai, 11 Uhr, den Bau des Abschnitts Staden Woumen der Vizinallinie Roulers —,irxmude Rixschoote. Anschlag: 117 645,75 Fr.; Kaution: 12 000 Fr. Angebote bis zum 10. Mai. 2) Am 18. Mai, 11 Uhr, den Bau der Strecke zwischen Virginal⸗ Village und Braine⸗le⸗Comte und der ersten 3 km der Zweiglinie Planoit - Rebecq = Rognon. Anschlag: 263 482,07 Fr.; Kaution: 26 000 Fr. Angebote bis zum 17. Mai. (Moniteur des Intérèts Mats riels.)

Bau von Kirchen in Belgien. I) In Hoboken bei Ant—⸗ werpen. Verhandlung: 27. April 1910, 3 Uhr, Maison communale. Anschlag:; 273 925 . Sicherheitsleistung: 15 000 Fr. 2) In Sart⸗Messire⸗Guillaume. Verhandlung: 29. April 1910, 11 Uhr, Hotel eommuual in Court-Saint⸗Etienne (Brabant). Ein⸗ . Angebote zum 25. April. 3) In Sainte Mariaburg

ei Antwerpen. Verhandlung: 16. Mai 1910, 3 Uhr, ebenda bei der Compagnie d'assurances „Antverpia“. Anschlag: 160 000 Fr., Sicherheitsleistung: 10 000 Fr.

Lieferung und Einrichtung des Mobiliars für das Telephonamt in Brüssel, Rue de la Paille. Speziallastenheft Nr. 1122.) Verhandlung demnächst, Börse in Brüssel.

Bau von Schuppen usw. in Station Hasselt (Belgien), und zwar eines Güterschuppens, eines Schuppens und eines über⸗ deckten Bahnsteigs für die Zollbehörde. Anschlag: 76 328 Fr., 6100 Fr. Verhandlung: demnächst, Station Hasselt.

Bau einer Wasserleitung in La Louvi ere (Belgien). Anschlag: 193 600 Fr. Verhandlung: demnächst, Gouvernement, provincial in Mons.

Lieferung verschiedener Waren für die belgischen Staatsbahnen. Demnächst: Börse in Brüssel. Neuverdingung des Loses 3 des Speziallastenhefts Nr. 786.) Tos 3 A. Lieferung von Blitzableitern, Beschlägen, Stacketen, Schwellen, Klammern usw. Los 3B. Lieferung einer Erdplatte aus galvanisiertem Eisen.

Demnächst: Daselbst. Neuverdingung der Lose 14—16 des Speziallastenheftes Nr. 761.) Lieferung von je 4500 lfd. Meter braunen Stoffes von 1,20 m Breite für Vorhänge.

. von Werkzeugmaschinen mit elektrischem Antrieb nach Antwerpen für die Stationswerkstätte der neuen Nordbassins. 8 Lose. Verhandlung: 10. Mai, Mittags, Hotel de ville, Antwerpen. 1(Moniteur des Intérèts Matériels.)

S Lieferung der Schwefel nach der Türkei. Die Groß— meisterei der Artillerie in Konstantinopel vergibt die Lieferung von 2 000 000 kg zweifach raffiniertem Schwefel, dessen Aschenproduktion nicht mehr als 30699 beträgt, und von 75 000 kg Schwefel, der nicht mehr als 10,0 Erdbestandteile enthält, zur Pulverfabrikation. Angebote Dienstags und Donnerstags an den Conseil für Kriegs— , der genannten Behörde. Sicherheitsleistung in Hoͤhe von Oso.

Bergebung von Elektrizitätskonzession für Kon⸗ stan tinopel. Lastenheft, Ausschreibungsreglement und technisches Reglement mit den Bedingungen sind bei dem Ministerium der

öffentlichen Arbeiten in Konstantinopel erhältlich.

Die Ausschreibungsfrist für die Lieferung von 50 Personenwagen und 150 Güterwagen nach Haifa (Türkei) vergl. „Reichs- und Staatsanzeiger: Nr. 76 vom 1. d. M., erste Beilage ist bis zum. 21. April 1910 verlängert worden. Vergebung durch die Generaldirektion der Hedjas⸗Eisenbahn in Konstantinopel.

Konkurse im Auslande.

Bukowina.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Mehlhändlers Abraham Mordko Mehler in Radautz mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung IV, in Suczawg vom 7. April 1910 No. S. 2.19. Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. J. Lauterstein in Radautz. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 21. April 1910, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 1. Juli 1910 bei dem X. K. Bezirksgericht in Radautz anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Radautz wohnhafter 3 namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 5. Juli 1910, Vormittags 10 Uhr.

) Ergänzung der Mitteilung in Nr. S1 des „Reichs- und Staats⸗ anzeigers“ vom 7. d. M., zweite Beilage.

*) Lastenhefte können durch das „Bureau des adjudications“

in Brüssel 15, Rue des Augustins, bezogen werden.