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Per sonalver änderungen.
XrII. (5niglich Württembergisches) Armeekorps.
Sanitätskorps. Stuttgart, 8. April. Dr. Sedl⸗ . und Bats. Arzt im Inf. Regt. 462 e König von Preußen . 120, diesem 6 . d . 66
en isberigen Uniform, Dr. Meißner, ; 6 ae , i. 123, — mit der gesetzlichen . . schied bewilligt. Dr. Hocheisen, Oberstabs. und is., ö Inf. Regt. Kaiser Wilbelm, Sig n ,, 13. K seines Dienstgrades vom 22. März 1919 verlie sn. . ver, 1 ö. Ulan. Regt. . 3 , . . .
zum Stabsarzt, vorläufig ohne Patent, ats, 2 zr. Kaiser Wilhelm, 2 von Preußen Nr. 31 tee. Dr. Korn, Unterart im Inf. Ren, Kaiser a 3 . 1 Nr. 120, 8 u e. ß im Gren. Regt. König
arl Nr 123, — zu Assist. Aerzten befördert. .
. * Beurlaubtenstan de. Dr. Gleiß, Dr. en m lingen Stabẽ arzte der Res., Dr. Ellinger, Dr. Mann ; 49 n gart), Dr. Klopfer (Reutlingen, Stabsärite der Landw. 1. Au gebots, Dr. St all (Ghingen), Stabsärzt der Landw. 2. Aufgebots, — mit Ter Erlaubnis zum Tragen der bisherigen , . Abschied bewilligt. Dr. Lin ser (Reutlingen), Stabsarzt 3 . Dr. Mirabeau (Dͤeilbronn), Stahgarzt der Landw. J. mn , Dr. Fick, Dr. Autenrieth, Dr. Mögel e (Stuttgart), Dr. ͤ = linger (Gmünd), Stabsärzte der Landw. 2. Aufgebots, — der
Abschied bewilligt. Kaiserliche Schutztruppen. Schutztruppe für Sü dwestafrika.
Verfügung des Reichskolonialamts (Kommando der Schutztruppen). 16. März. Dr. Reinecke, Oberveterinär, eder mit dem 31. März 1910 behufs Wiederanstellung im .
Königl. Preuß. Heeresverwaltung aus der Schutztruppe für Süd⸗
Deutscher Reichstag. Sitzung vom 15. April 1910, Mittags 12 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) zordnung steht die erste Beratung des Ent⸗ ssteuergesetzes. leichsschatzmts Wermuth:
. K, zündeten Regierungen ba
, en Wertzuwacl 8 281 8 Un
bältnismäßig sebr kurzer den sehr schwierige ; dringen, und wir müssen ihnen Dank wissen, daß e ihnen lungen ist, so schleunig und fast vollständig das Material zu beschaffen. (Sehr richtig! rechts) Vollständig, meine Derren, allerdings nur in⸗ sofern, als das Material überhaupt beizubringen ist; denn ö. den. jenigen Gegenden des Reichs, in welchen eine Wer hmm ache te ner a. nicht bestanden hat, fehlt es vielfach an den nẽtigen Vorausetzungen, um die Gestaltung und die Wirkung des Gesehes
jablenmãß iger Weise irgendwie voraus zuf ]
8 r,, — * 1 — — 4 nden, in denen eine Wertzum
** worden 1a81I1IcLIL RLELEUIlI
* . Norbersitun dm! ILDtCIeUunlig
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wenn wir die ld nicht mehr ahl von Gemeinden Regelung der Wert⸗ im Wachsen be⸗ 1
dem irrtümlichen Eindruck
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z fem, Q on = nem. in diesem Zeitpunkt gegen⸗
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den bisher
solcher
e. weil
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meinen Kommunalgesetzgebung. Hessen und Lippe haben die Gemeinden durch Spezialgesetze zur Erhebung einer Zuwach steuer ae, . In Bayern und Baden sind gleichartige Gesetze in Vorbereitung, und Elsaß⸗Lothringen hatte früher einen Entwurf aufgestellt. Dam burg und Lübeck haben Staatẽgesetze erlassen. Tatsãchlich ein⸗ geführt ist, nachdem Frankfurt im Jahre 1904 die . gebrochen hatte, die Wertzuwachssteuer vor dem 9 April in 259 Gemeinden und Verbänden mit j 931 710 ee. wohnern; davon entfallen auf Preußen 128 Gemeinden und Ver⸗ bände, und jwar 56 Städte, 75 Landgemeinden und 7 dandkreise. Seit dem 1. April 1909 ist die Bewegung rapide fortgeschritten, und wir haben seitdem folgende Ausdehnung, soweit sie ermittelt werden konnte, zu verzeichnen. Es sind hinzugetreten 211 Gemeinden und Verbände mit 7 528 067 Einwohnern, und darunter in Preußen 103 Städte, 54 Landgemeinden und 6 Landkreise.
Neben dieser Bewegung in der statutarischen Gesetzgebung der Gemeinden, meine Herren, ist eine sehr lebbafte Bewegung auf dem Grundstũcksmarkte bemerkbar, die ihnen allen nicht entgangen sein wird, und die es sich zum Ziele setzt, möglichst vorher sich noch den 2 mungen des Gesetzes tatsächlich anzupassen. Wenn es auf diese Weise gelingen sollte, noch manchen Zuwachs unter Dach und Fach ju bringen, so würde damit selbstredend der Erfolg der Reichs besteuerung ganz wesentlich beeinträchtigt werden. Es ist gar nicht u verkennen, se. die ganze Entwicklung der Sache seit dem vorigen e,, e. gesetzgeberischen Vorarbeit ebenfalls sebr genũtzt bat. Nament ich sist es für die Beratung im Bundesrate sehr förderlich gewesen, daß che Anzahl von Bundesregierungen sich im Besitz auf neuester Praxis beruhender Erfahrungen befand. Natürlich ist es, obwohl der 9 wurf nach Kräften bestrebt gewesen ist, sich alle diese Erfabrungen und daneben die Ergebnisse der Wissenschaft anzueignen, weitaus schwieriger, eine Regelung eintreten zu lassen für das gesamte an. gebiet als bloß für örtliche Verhãltnisse. Aber, meine enn. es ist doch in verhältnismäßig sehr kurzer Zeit gelungen, für das große Gemeinwesen der Reichshauptstadt eine Regelung zu schaffen, und auch Kommunalverbände haben ein solche Regelung bereits erzielt. Nicht minder gehen auch die Gesetze und Sesetzentwũrfe der Bundes⸗ staaten über die örtlichen Verhältnisse weit ö ö Entwurf zum Vorteil gereicht, daß er sich eng an Das Dronrammm des 5 90 des Reichsstempelgesetzes ange Dadurch werden manche Klippen und Kanten vermieden, borgen liegen könnten. . .
; endere, meine Herren, hält sich der Entwurf,
folgende vier Leitsätze: Als Gegen stand d ist anzusehen der Wertzuwachs, das heißt der den Erwerbskosten und dem Verãußerungs gebnis,
erem die durch besondere Maßnahmen des Eigentümers ge⸗
1 arm Io 8 on IC hId
zaffene Werterhöhnng abgesetzt wird. -Der Träger der Steuer- pflicht ist der Veräußerer. die Steuerpflicht tritt ein in dem Zeit punkte, in welchem der Geldeswert umgesetzt wird. it sich in ansteigender Skala prozentualen ze 2 Zuwachses und nach der Kürze der Besi dauer. Um . ein Wort über die Höhe der dadurch erreichten ,,, . so gelangt der Entwurf, indem er Grundbetrãge ven 5 bis 12 9 ei einem Zuwachs von nicht mehr als 10 do bis zu einem Zuwachs von mehr als 400 ½ zu grunde legt und indem er eine gleichmãßige Steigerung dieser Abgabe bei nicht mehr als e, , de. für jedes Jahr der kürzeren Besitzdauer um J oso des n, e. vorsieht — wobei er dann noch 4 bis 10 *so bei mehr 23 ahn ihrigem Besitz freilãßt —, ju Steuerbetrãgen, die sich , enen wesentlich über die auch in der gemeindlichen Regelung dn, ne Sitze von 25 bis 30 ½ erheben werden. Wenn die , hene n etwas über diese Beträge hinausgehen, so werden eben diese Sätze nir bei so hohem und so kurzfristigem Gewinn erreicht, wie er in
immt
8
; J
Wirklichkeit verhältnismäßig selten vorkommen wird. . Meine Herren, Modifikationen dieser von mir angegebenen dier eitsätze hat der Entwurf so weit vermieden, wie es 6 * eichen eszweckes nur irgendwie vereinbar war. Wir haben im Einklang mit fast allen bisherigen Regelungen dem auf den Erwerbsvorgang eine zeitliche Grenze ziehen müssen, so war, daß wenn der Erw be vorgang binter Grenze fällt, an l Erwerbspreises der
mit einem Schlage sämtliche Gemeinden des Reichs in den Besitz einer unanfechtbaren einheitlichen und ergiebigen Steuerquelle gelangen. Anders liegt die Sache für das Reich. Wir sollen für das, was wir durch die Wertzuwachssteuer erhalten, Einkünfte aufgeben, in deren wir uns zureit befinden. J lãßt an eine Statistik über die Ettrãgnisse der Zuwachs steuer mit einiger Zuverlässigkeit nicht erreichen, und wenn ich mir erlaube, Ihnen einige Zahlen vorzuführen, so tue ich das lediglich zu dem Zwecke, um Ihrer Beurteilung wenigstens eine gewisse Rich⸗ tung zu geben und der Einbildungskraft hinsichtlich der döhe der Steuer gewisse Grenzen zu ziehen — denn man ist 1 darin sehr weit gegangen und hat sogar von Ertrãgnissen bis zu 500 Millionen ge⸗ sprochen. Davon ist nun nicht die Rede. Das ergibt sich gan jweifelsfrei aus em, was ich Ihnen vorzutragen habe. Dabei bitte ich Sie dringend, mich auf die Zahlen selbst in keiner Weise festlegen zu wollen. Es ist nur. ein sehr vorsichtiger Versuch auf sehr rohen statistischen Grund⸗ lagen. Die Zahlen, die ich in der Lage bin, Ihnen zu geben, sind die folgenden: Nach den bei der Berechnung der voraus sichtlichen Rohsolleinnahme aus Tarifnummer 11 des Neichs sie mpelgesetzes — Grundstückübertragungen — getroffenen Feststellungen ist der Ge samtwert des Eigentumserwerbs an Grundstücken im Reiche jãhrlich auf etwa? Milliarden Mark zu veranschlagen. Zufolge der von den Bundesregierungen angestellten Ermittlungen kann man unter Um⸗ ständen davon ausgehen, daß der jährliche Rohwertzuwachs etwa auf 5 vom Hundert des Verãußerungspreises sich stellt, was einen Betrag von 350 Millionen Mark im Jahre ausmachen würde. Die Erwerbs- kosten nach §5 10 und die werterhõhenden Maßnahmen, für deren Durchschnitt naturgemäß jede Grundlage fehlt. sollen nur auf etwa 5 vom Hundert veranschlagt sein, sodaß ein jãhrlicher steuerpflichtiger Wertzuwachs von 3325 Millionen Mark verbliebe. Nach 2 a. gaben der Bundesregierungen soll der steuerpflichtige . zuwachs für die ganze durchschnittliche Besit dauer etwa 75 . vom Hundert des Erwerbepreises betragen. ¶ Meine Derren, 6 ist ungemein schwierig, zu sagen, ob diese Zabl stimmen wird. 91 ift natürlich ein ganz roher Durchschnitt, ergibt sich aber aus den Mit⸗ teilungen der Bundesregierungen. diernach kommt 23 § 20 ein Steuersatz von 8.5 des steuerpflichtigen Vertzuwachses zur Anwendung. Das Steuerergebnis würde sich daher auf 85 vom Hundert von 33235 Millionen Mark, das ist auf 28256 Millionen Mark, und zu⸗ jüglich des im Durchschnitt auf 56 vom Dundert des Steuerbetrags anzunehmenden Zuschlags nach § 20 Absatz 2 mit einem Steuerbetrage von 15.33 Millionen, insgesamt auf 44 09 Millionen belaufen, wodon dann noch die Steuerbefreiung nach 5 20 Absatz 3 abginge, sodaß sich ein Steueraufkommen von 39.09 Millionen Mark ergãbe. Für diese Zahlen, meine Herren, übernehme ich keinerlei Gewähr. Sie find,
wie gesagt, aueschließlich dazu bestimmt, um ihren Erwägungen eine
etwas bestimmtere Richtung zu geben. Aber nehmen wir die Zahlen
als gegeben an, so würde sich, wenn das Reich, was es tun muß, sich e
f die Hälfte des Erträgnisses beschränkt und die andere Dälfte fũr die Gemeinden und für die Bundesstaaten zum Zwecke der Bestreitung der Erhebungekosten zurückgestellt wird, doch gan jweif . frei ergeben, daß das Reich für das, was es in der Grundstücksũbertragungssteuer aufgibt, kaum voll, geschweige denn reichlich entschadigt wird. (Hört! hört! in der Mitte.) Das Reich beweist also in der korrekten Ausführung des Reichsstempelgesetzes eine Selbstlosigkeit. die mir schon manchen Seufjer entlockt bat. (Große deiterkeit.) Aber, meine Herren, so weit kann sich doch die altruistische Gesinnung des Reichs nicht äußern, daß wir gerade in den nãchsten Jahren, wo bekanntlich die Finanzierung der Etats wegen der Aufarbeitung von Resten ungewöbnlich schwierig ist, und in welchen wir außerdem in der Lage sind, die Gemeinden zu entschãdigen, die bereits vor 2 1. April 1909 eine Zuwachssteuer eingeführt hatten, daß wir gerade in diesen Jahren etwas ganz Sicheres gegen etwas gan in sicheres eintauschen. (Sehr richtig! in der Mitte. Sehr falsch! bei der Reiche partei.
ö Mitglied dieses Hauses, der Herr Abg. Cuno, bat in der Presse die Auffassung vertreten — und es leuchtete mir in seinen soeben zur Geschäftsordnung gesprochenen Borten dieselbe Auf⸗ fassung durch —, daß der Reichsverwaltung vor der 2 der nächstjãhrigen Etats gewissermaßen schwach geworden wäre, und daß sie nunmehr beabsichtige, eine Art von Plus macherei zu betreiben. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, das trifft durchaus nicht zu. Der Bundesrat stebt fest auf den Grundsätzen
zeitliche Stelle des z ; Wert des Grundstücks zu dem Grenzzeit zunkte tritt. Außerdem sind ir in der Lage gewesen, eine Reihe besonderer Vorschriften zur a Umgehungen ju treffen.
ernstlich erwogene Frage war die, inwieweit man der
Autonomie der Gemeinden einen Spielraum lassen sollte, damit diese in der Lage sind, tlichen Verbãltnissen Rechnung u . Geht man bierin zu weit, so liegt die Gefahr einer großen Bunt⸗ scheckigkeit vor, die wiederum das Wesen und die Wirkung der dee, de. steuer beeintrãchtigen kõnnte, vor allem aber die Gefahr einer doppelten ö J ie Interessenten wie für die Be⸗
2 6 06m farm für Veranlagung, welche sor fũ . . C 7 Mer sg ö. Folge haben würde. Beides
hörden fast unerträgliche Weiterungen zur läßt sich vermeiden, wenn ̃ den e, . . einen sch ugriff gestattet, nämlich zunächst in dem Im ine 1 . ö — Zurückgehen auf den rwerbsvorgangs und dann in der Zurückgehen auf den ; : ö. : Sten ide kten läßt der Entwurf dem
— Q 18 *
Bemessung der Sten Ermessen der Gemeinden . ĩ die rteilu trgeb: t Steuer Was nun die rteil erg 8 langt, so werde Steuer anlang 10 werte ü. 5 2 . den Gemeind Niemand wird bestreiteu begrifflich den Gemeind t : treitei können, daß die Gründung des Reichs der Ausgangspunkt gewesen ist on en, 15 1 ö — 2 i ö 9 3 e sIlebeng 3 é. egen⸗ für die Entwicklung des d c te lebens iu seiner gegen ĩ Di itische Macht hat die wirtschaftliche Macht
wärtigen Höhe. t die wir che ac 8. gezogen außerordentlichen Steigerungen , ickswerte im Ge⸗
aller Vermögenswerte t tei ; folge gehabt hat folgerichtig, daß ö 2 12 I ö. de aus diesen Werten zur Erhaltung und zur Stärkung den . . z * * zird. Daneben ist es Machtstellung des Reichs beigetragen . 4 9 . T 5 . 3 1 * 35 899 5 aber selbstredend eine Ehrenpflicht des Reichs, ; . ö. ĩ Reiches 9j Lu dru funde zat — sie nicht im Reichestempelgesetz Ausdruck ge unden 6 ; ist aber doch von allem Anfang an gemein aner . R j ägnissen de zu sichern. den Gemeinden einen Anteil an den Ertrãgnissen der Steuer zu sil er Die Interessen des Reichs und der Gemeinden sind somit unloslic eng miteinander verbunden. Ich wage sogar zu behaupten, daß die Interessen der Gemeinden an dern Zustandekommen dieses Gesetzes stã cker sind als diejenigen des Reichs. Es ist keine Kleinigkeit, wenn 1. ö 9 ö. 1 2 2
demnach durchaus
6 all
welche zur Aufstellung des Etats von 1910 geführt haben, und ist entschlossen, diese Grundsätze auch in den nächsten Jahren ohne jede Einschrãnkung durchzuführen. (Bravo! in der Mitte und rechts.) Aber, meine Herren, wenn diese Grundsätze zur Gesundung der Reichsfinanzen führen sollen, dann ist eine Boraussetzung unerläßlich, dann muß mit klaren und absolut sicheren Ziffern gerechnet werden, und das herbeizuführen, ist der Zwecks des Entwurfs, ist der Zweck der kleinen Aenderung, welche der Entwurf Ihnen gegenĩber dem Reichsgesetz vorschlägt, der kleinen Aenderung, wie ich im Effekt ganz entschieden werde sagen dürfen, und wie ich bereit bin, in der Kommission, wenn eine solche beliebt wird, näher nachzuweisen. Meine Herren, nach diesen Grundsätzen ist also der Entwurf auf⸗
d gestelt en w und zwar mit der den bar grẽßten Beschleunigung. Auch der Bundesrat hat sich in nachdrũcklichster Veise der Be⸗ so seine Beratungen zu geführt. Wir sind uns des vollkommen bewußt, daß keine kleine Zumutung stellen, wenn wir Ihnen die Vorlage noch in dem gegenwärtigen Tagungẽrest zur Abfertigung zu bringen. Aber, meine Herren, wir glauben damit a Einverständnis mit allen Seiten hohen Danses zu handeln. Nachdem der Stein einmal ins Rollen gekommen ist, bedeutet nicht nur für den Entwurf selbst, sondern für die ganze Frage der Neichs⸗ wertzuwachssteuer die baldige Abfertigung Sein oder Nichtsein. Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Wenn jetzt eine Verzõgerung cin tritt, so wird die gemeindliche Regelung, so wird die Bewegung auf dem Grundstücksmarkte so weite Kreise ziehen, daß es kaum noch möglich sein wird, im nächsten Winter den Entwurf auf den gegen wärtigen Grundlagen zur Abfertigung zu bringen. Soll also der in weiten Kreisen unseres Volkes bestehende Wunsch nach einer Reichs⸗ wertzuwache steuer Verwirklichung finden, so ist ernergisches und schnelles Handeln nötig. (Zustimmung rechts und in der Mitte) ( Der Augenblick, meine Herren, entscheidet hier ũber dat Sch der ganzen Frage. Ich stelle Ihnen dieses Schicksal anheim. (Leb⸗ haftes Bravo rechts und in der Mitte.)
Ende wir Ihnen empfehlen,
.
vile es
Abg. Graf We starp (dkons): geeignete Grundlage, führung zu bringen,
schluß zu bringen. Wir halten Wertzuwachssteuer die beffere Form
umsatzes ist. Der Entwurf rechnet mit einem Ertrage von 25 Millionen während wir im vorigen Jahre nur ferner soll das zweite Sritfel des Umsatzstempels selbst mit 1. Apri und dieser Fortfall ist je wahrend wir ihn unbedingt gallen lassen wollten. Die Verständigur
1914 fortfallen, eknüpft,
KRemmissionsberatung vorbehasten. unsicheren Ergebnisse der einzelnen
nahme ins Feld geführt werden können.
damit einverstanden, worden ist. Die Regierung hatte das Inkrafttreten war erst für J. enommen. Ich selbst hatte schon
eingehalten zu werden brauchte. zeit läßt erkennen, daß eine Wertzuwachssteuer in den Hafer baben. Unsere Verhandlungen erst jetzt die Steuer eingefuhrt auf die Zuweisung rechnen. möglichst schnell und kurz Der Entwurf hat in seinen Leitsä
äußerer der Steuerpflichtige ist.
lich des Zurückdgehens auf den werden in der Kommission steuert werden soll nur der unberdi winn, den jemand im der Maßnahmen der me Der Entwurf trifft hier faktisch Reich und Kommune Hälfte den Bundesstaaten für ist mir nicht ganz
Kommunen. Die bisherigen Erfahr! einheitlichen Regelung; mindestens gelegt werden. Die Kommunen
halten. Der Entwurf geht weiter als die einzelnen nochmals, daß die
ird. Ein
auf diesem Gebie auch ustrie und das chützen. Was den Tarif Saätze von über 30 υ erreicht Bestimmung, daß nach Maßgabe d sollen. Wir werden ̃
63 ernitlich
Kommission von 28 Mitgkiedern zu
Abg. Dr. Südekum (Soz.): eine Debatte über . estiert, denn diese Vorlage verdankt i
klauen Block geschaffenen Reichs finanzreform, dem Raubzug gegen die Diese Vorlage sollte ein
Taschen der Steuerzahler. iese bilden für die Ablehnung der Erbsck wein liebesgabe. Es war ein Wie
Volkes zu benutzen. berechtig
Ergebnis der Nachwahl in dem Wahlkreise unseres verstorbenen Praä— Der Gedanke einer Wertzuwachssteuer war populär.
sidenten. ] HVauptkontingent zu der Zuwachsster sindet ein oͤfterer Wechsel in
Lande. Das Mietshaus in den groß
vom Erbauer abgestoßen, damit der E
bauen kann. Das ist ein unerwünf
Zuständen großer Wertzuwachs stattfindet,
Ab die Wertzuwachssteuer zu Bodens führen werde, will aber herausstellen sollte, daß dies Bautätigkeit vermindert wird, dann
einer
Veranlassung, sich die Beschaffung von Wohnungen am Herzen liegen zu lassen.
Klassen am He duldet, daß der Grund und Boden lation werden kann, ist nur daraus zu
Instinkte des Volkes noch nicht erwacht sind, um sich dagegen zu Diese Vorlage soll also nur dem schwarz⸗blauen Block eine
straͤuben. Di. olle Deckung schaffen. Anderseits ist uns im Prinzip durchaus sympathisch.
langt. Wäre diese Steuer schon damals die Mittel für die Witwen- und W die Einfahrung einer allgemeinen? namentlich, daß dieses Abgabegesetz die Steuer in den Gemeinden einzuführe ßeführt worden wäre, weil dort die
Kreise die
Zumachssteuer eingeführt, Leute stehen.
Auf dem Lande wäre o
oder Staatsgesetzes mit einer Zuwachssteuer ; wollen uns aber keinen Illusionen hingehen über das Schicksal des Auffommens einer solchen Steuer. Es kann Landgemeinden
in denen sich die maßgebenden Herren reiben, weil sie die Zuschläge zur wollen. Henerationen der Wertzuwachssteueg n
wsit haben diese Grundbesitzer. Mai
das Gesetz aufnehmen müssen, die es verhindern, das Aufkommen dieser Einkommen⸗ Gesetz wenn wir solche Verwaltungszustände
teuer jur Ermäßigung der berwerten. Das beste soziale Wirkung ausüben,
und .
wie in Preußen, wo
; ilfe schaffen, dazu gehört waltung. Ganz entschieden müssen wi nach 5 4 der Vorlage Steuerfrelheit bon den Eltern sinden foll. Der Staats fekretär sahme nicht mit einem Worte eingegan
Doch, den unverdienten Wert uwachs ichn iltig ob es sich
ertrag handelt. Bei der Beraftu wollte Frhr. v. Gamp nach Ablauf von
fi einem Aequivalent für die nichtgezahlten Gebühren heranziehen.
nter der Regierung Wilhelms 11. ist ? gestiegen. Es liegt kein Anlaß vor, iuwachssteuer zu befreien. Auf dem L
den Gedanken der Zuw r und wir sind fest entf um ihn möglichst noch in diesem Abschnitt
daß die Vorlage so beschl
eines besonders großen Teiles des Mit dem Schatzsekretär halten entschlossen das
vorigen ĩ zu erörtern und zu beseitigen sein. Be—
wesentlichen Gemeinden und des das Richtige, teilt. Warum er
Har h ; Kosten der Erhebung zu tragen haben dürften. die sich gewiß nach ihrer ganzen Natur mehr zur Ausgestaltung durch die
haben ja auch andere Mittel und Wege, sich für den von ihnen geschaffenen Wertzuwachs schadlos zu anderseits in Ortsstatuten.
zweite Hälfte den
Reihe von
bemi 2 s⸗ aer Men .. 212 Ry Dun cgszn zur Verabschiedung zu br 6 ihrer av7Ger wn, ni ,
age bei ihrer großen Wichtigkeit und Schi ierigkeit D
; die Reichsfinanzreforin nicht von neuem zu ent⸗ Ein Parteigenosse von mir ha
schlauer Blocks, gerade diese Steuer als Schirm
den Grundstücken
ich nicht untersuchen.
Wir haben ; Zollkämpfen eine solche Steuer für landwirtschaftliche Grundstuücke ver—
1 ausbesitzer in den Vertretungen die Mehrheit haben mit Rüchsicht darauf, daß zwei Drittel der Ver— tretung aus Grundbesitzern bestehen muß.
Der bäuerliche oder gutsherrliche Besitz wird nicht in
die Verwaltung ausschließlich n den Händen einiger weniger Bevorzugter liegt. E ing und direktes Wahlrecht würde noch nicht einmal volle Ab⸗
eine durchgreifende Reform der Ver—
Großeltern und entfernteren Voreltern usw. statt⸗ ist auffälligerweise auf diese Aus—
um einen Erbgang oder um
Wir halten den Entwurf für ein
der Tagung zum Ab
an dem Grundsatz fest, daß die
der Besteuerung des Grundstücks
mit 290 Millionen rechneten
Zeit damit bis J. April 191
April 1912 von uns in Aussicht im vorigen Jahre, als ich den ejüglichen Antrag stellte, den Wunsch, daß diese äußerste Frist nicht Die Entwicklung in
große 1 bringen haben den haben, kein
zu sollen
Recht
Gesetz zu tzen unleugbare Vorzüge.
Einige Zweifel, die sich bezüg⸗ Erwerbepreis aufdrängen, ente Wertzuwachs, derjenige Ge— ohne eigenes Zutun infolge Reiches erlangt. indem er zwischen aber 1 der anderen die Erhebungskosten zuweist, a doch die Gemeinden die Die Steuer eignet
ingen drängen immerhin zu einer
müßten gewisse Grundsätze fest—
. n,, . Dejzlehungen
möchte ickh
manchen Empfehlen Kommunen auf Bedenken erregt Veraußerungspreise statkk
— 11 . .
nn len Tatigteit des
in Ausnahr
Zustimmen möchte er Besitzdauer die Tarife ibt sein, die Vorlage noch vor ingen. Ich beantrage, die Vor— 2 einer besonderen iberweisen. er Präsident hat uns gebeten,
dagegen schon mit Recht pro— hre Entstehung der vom schwarz=
Mäntelchen und für die Brannt⸗ Trick des schwarz blauen gegen den Unwillen des dieser Unwillen ist, zeigt das
aftssteuer
Das die Städte. statt als auf en Städten wird möglichst be rbauer möglichst bald ein neues chter Zustand. Daß bei solchen liegt auf der Hand. Verteuerung des Grund und . Wenn es sich der Fall ist, und daß die haben die Städte um fo mehr für die ärmeren das Volk immer noch zum Gegenstande einer Speku— erklären, daß die wirtschaftlichen
ier bringen
2m — Vaß
der Gedanke der Zuwachssteuer schon 1902 bei den
eingeführt, so hatten wir längst aisenversicherung gehabt. Für Reichswertzuwachssteuer spricht einzige Möglichkeit bietet, die n, wo sie sonst niemals ein—
Auf dem Lande haben nur an deren Spitze verständige hne den Zwang eines Reichs⸗ nichts geschehen. Wir
Fann geben, schon schmunzelnd die Hände Einkommensteuer herabsetzen
interworfen, und den wahren wird deshalb Vorschriften in
oder Grundsteuer zu niemals eine gute haben
kann Ein allgemeines,
runs dagegen verwahren, daß eim Erwerb der Abkömmlinge
gen. Grundsatz des Gesetzes zu besteuern. Da ist es doch einen freien ng des Reichs stempelgesetzes 30 Jahren die Fideikommssse
er Fideikommiß noch erheblich den Erbgang von der Wert—
achssteuer zur Durch— chlossen, alles zu tun,
der Zwischen⸗ Anzahl Kommunen die geglaubt Kommunen, die gegeben, e Ertrages zu wir für durchaus nötig, machen.
Wir könuen uns vor allem nur damit einderstanden erklären, daß der Ver⸗ ĩ Für richtig halten wir auch, daß der Uebergang des Grundeigentums durch E
n 1 rbgang nicht zum Gegenstande der Besteuerung gemacht werden soll—
Ausnahme zulaßt, wir
ir die Steuerfreiheit der bei
dieser Vorlage
. von 1962 ihnen, Fürsten
Wir wollten Verkaufe von an Private nicht von der
meinden. daß die
Verwaltung zu Spekulationszwecken ner kauft das nicht ahnt, besitzt Beamte, die
zufallen. Es ist kaum ig um ihren Etat zu ver essern. durch jene Steuer
30 Yo, die Einzelstaaken Dies erscheint uns unbillig.
am besten gar nichts gibt. Wertzuwachses, was aber
Steuererhöhung benutzen.
dem Zweck der Aufhebung
2 R Grund und Bodens steigt. den Petroleum⸗, Kaffee⸗ und Te
Meine Her
1 M r
; hat, daß
38
108 —FE5 7 3* wieder abschaffen.
meiner Abwesenheit
8
wurde, hat der Herr Abg. Dr. S
dasselbe heraus. Ich
Wenn dann der Herr Abg. so kann hauptungen, daß in der Nähe großen Waldungen bestehen,
übertrieben. (Lachen und Wider
sanitären Zwecken erhalten bleibt andere Teil?)
es sollte
steuer aufgehoben werden. Nun
staaten ebensogut ein Anteil an dem Reiche und den Gemeinden. p
schosses.
steuern bestanden.
der starke Arm des Reichs, der uns lich mit die Ursache der eingetrete kann Tätigkeit der Einzelstaaten sagen. staaten,
nicht von einem ungerechtfertigten
60 bis 70 Millionen (Zuruf:
ande vollzieht sich der Besitz⸗
wird mir eben gesagt — zu tragen,
Das Reichsschatzamt will nun die
1 ven der Zuwachssteuer frei Bundesstaaten, die Gemeinden und das Reich. Das
e wechsel viel öfter durch Erbgang als durch Verkauf. Wer alse diese fördert ausschließlich agrarische Interessen. Daß
andesfürsten f ser nicht gutheißen, Daben die Fürsten nicht selbst das Gefühl, daß es ein odiofes Privileg xilst, wenn sie sich von diefer Steuer wieder freimachen, Brückengeld von 10 ; haben Sie nicht das Gefühl,
und Landesfürstinnen dersteht sich von selbst.
wie von dem daß die Zölle
besonders dem König von Preußen, Millionen ͤ — l' von Wertzuwachs gebracht haben? tzt an eine Bedingung ĩ
mit der neuen Steuer fort digung darüber müssen wir der Anerkennen müssen wir, daß die neuen Steuern für diese Maß. besteuern, Wir sind auch durchaus f eunigt eingebracht
Es sollen aber nur die
irn auch die ist bedenklich.
nicht bleiben, sondern
einer öffentlich rechtlichen Korporation . Zuwachssteuer befreien, sondern so daß die Erträge den ; zufallen, allo, wenn das Reich verkauft, den Staaten
beiden anderen Korporationen
und den Ge⸗
In Preußen sehen wir das beklagenswerte Schauspiel, ungusgesetzt Staagtseigentum an
— . Private Das Landwirtschaftsministerium,
welche verhängnisvollen Folgen dies Gebaren hat, t x sich von den n Berlins bei den Verkaufen nicht übertreffen lassen. In diesen Fällen
gerissensten Grundstücksschiebern
——
sollte, die Juwachssteuer bem Reich und den Gemeinden als Aequibalent
daß jene Verwaltung Tand verkauft,
Das Steuer nicht gut gemacht werden, aber ein wieder gut gemacht werden. auch die hier vorgeschlagene Teilung der Beute. 10 und die Gemeinden Man käme der Gerechtigkeit viel nãher, wenn man den Gemeinden 56 , dem Reich 40, dem Staate 16 o / o, Die Tarifstala geht bis zu I6 76 o/o des nur in seltenen Fällen eintreten wird. se Vorlage noch zu einer allgemeinen Es handelt sich keineswegs um eine kleine formale Aenderung des Stempelsteuergesetzes,
Graf Westarp will die
ertragnisse zur Schuldentilgung verwenden, aber bevor wir daran
gehen, müssen wir erst den Opfern der indirekten Steuern eine Er—
leichterung bringen, indem wir zunächft die Salz⸗ und Zündholzsteuer, ꝛ .
ll beseitigen. Preußischer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
ezo
so, glaube ich, ist doch die vorsichtige Schätzung, die der Her des Reichsschatzumts von dem Ertrage
t, einstweilen die richtigere. ube, wir können uns nicht auf den schwankenden Boden be— ganze Sanierung der Rei
ertzuwachssteuer gefordert, del = g oder Ermäßigung indirekter Steuern. Die Wertzuwachssteuer muß fortdauernd
kann eigentlich auch durch die Teil könnte wenigftens Bedenklich ist uns Das Reich soll 49 o erhalten.
nein, es soll die Auf⸗
bebung einer Bestimmung des Stempelsteuergesetzes vertagt und ein höherer Betrag herausgewirtschaftet werden, als
er 1909 beabsichtigt
war. Will der schwarz⸗ blaue Block einen Nachtrag zur Reichsfinanz⸗ reform machen, so mag er es tun, wir beteiligen uns daran nicht. Wir haben auch seinerzeit eine W
aber zu
Wert des etwaigen Mehr⸗
steigen, da der
ren! Wenn der Herr Abg. Dr. Südekum die Forderung 5 zunächst die indirekten Steuern ermäßigt werden
Herr der Steuern (Sehr richtig! in der Mitte.)
ichsfinanzen wieder in Frage zu
indem wir die eben erst bewilligten indirekten Steuern zum
Wenn ich mich zum Wort gemeldet habe, so geschah es, weil in einer der verehrten Herren hatte mich um eine Rücksprache gebeten — der Herr Abg. Dr. gegen ein preußisches Ressort gerichtet hat.
Südekum Angriffe Wie mir mitgeteilt
üdekum gesagt, im preußischen Land—
D X
spruch bei den Soz) schweben Verhandlungen mit den großen garnicht daran, daß eine Verständigung darüber erfolgen wird, daß der ganz überwiegende Teil der Grundstücke um Berlin herum den
virtschaftsministerium säßen Leute, die zu den gerissensten Grundstücks⸗ schiebern gehörten (lebhafte Rufe bei den Sozialdemokraten: Nein!) — oder ebenso gerissen wären — nun, das
kommt genau auf
muß gegen eine derartige Bezeichnung, daß im Landwirtschaftsministerium Grundstücksschieber wären, entschieden Einspruch erheben. (Abg. Dr. Südekum: das habe ich garnicht gesagth
Herren säßen, die gerissene
r. Südekum den Wunsch aus—
gesprochen hat, daß die Lungen den großen Städten erhalten blieben, ich ihm in dieser Beziehung nur zustimmen.
Die Be⸗
von Berlin die Lungen, die in den geradezu vernichtet würden, sind ganz
Uebrigens Femeinden, und ich zweifle
. Guruf von den Soz.: und der
Der Herr Abg. Dr. Südekum H die Freiheit der Einzelstaaten von der Reichswertzuwachs⸗ möchte ich doch zunächst einmal sagen, daß sowohl staatsrechtlich wie wirtschaftlich an sich den Einzel⸗
die
Zunächst ist staatsrechtlich wohl nicht zu bezweifeln, daß gerade die Besteuerung des Grund und Bodens über⸗ haupt die ursprünglichste Form der Ich erinnere an die Grundsteuer in der rohen Form des alten Grund— Ursprünglich haben die staatlichen Steuern, bis die verfeinerte Art der Einkommensteuer eingeführt wurde, im wesentlichen in Grund⸗ Es hätte also nahegelegen, daß die Einzelstaaten auch ihrerseits einen erheblichen Teil der Steuer nommen hätten. Sie wollen darauf verzichten, volle neue Steuerquelle in Höhe pve staats rechtlich, sondern auch wirtschaftlich. sekretãr des Reichsschatzamts mit Recht
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man dasselbe, vielleicht in noch verstärktem Maße, von der Denn die Tätigkeit der Einzel⸗ ihre ganze kulturelle Entwicklung, der Bau von zahlreichen Eisenbahnen, von Kanälen und sonstigen Wasserstraßen hat unzweifel⸗ haft zu der Wertsteigerung von Grund und Boden beigetragen. Wenn das der Fall ist, so kann man doch auch gewiß bei einem Einzelstaat Verdienst sprechen. nichts in seine Tasche, sondern die Mittel, die ihm zufließen, verwendet er zur Befriedigung öffentlicher Bedürfnisse. weise an die zahlreichen Fälle erinnern, wo große neue Bahnhofs⸗ bauten errichtet wurden. Die sind überhaupt nur zu finanzieren, indem ein Teil des Erlöses der alten Bahnhöfe Kosten der neuen Bahnhöfe verwendet wird. beispielsweise der Bahnhof in Stuttgart. Ein Land von verhältnis⸗ mißig beschränkter Leistungsfähigkeit wie Württemberg würde gar nicht in der Lage sein, die Kosten des Baues — ich glaube, es sind 100 Millionen)
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at den Gedanken ausgesprochen,
ser Steuer gebühren könnte wie
taatlichen Besteuerung darstellt.
in Anspruch ge⸗ um dem Reiche die 50 0G zuzuführen. Nicht nur Wenn der Herr Staats— darauf hingewiesen hat, daß n Frieden erhalten hat, wesent⸗
Wertsteigerung gewesen ist, so
Er steckt doch
Ich darf beispiels⸗
zur Deckung der großen Ein solcher Fall ist
also noch mehr,
dieser Kosten gedeckt würde durch Veräußerung des Terrains des alten Bahnhofs. Und nun will das Reich kommen und einen Teil des Erlöses dieser Staatsbauten nehmen?! Wer würde dann Schaden leiden? Die öffentlichen Bedürfnisse! Die Einzelstaaten würden gar nicht mehr in der Lage sein, derartig großen Aufgaben gerecht zu werden, wenn man ihnen die Möglichkeit nehmen wollte, einen Teil dieser ganz enormen Kosten in der angegebenen Weise zu decken.
Ich habe weiter einen speziellen Fall hier im Auge: das ist die Anlegung und Durchführung der großen Wasserstraßen in Preußen. Wir haben, als das Kanalprojekt verabschiedet wurde, einen sehr bedeutenden Fonds von nicht weniger als 26 Millionen Mark zu dem Zweck gewidmet, um der Privatspekulation an dem Terrain entgegen⸗ jutreten, dessen Wert, weil am Kanal gelegen, gesteigert wird. Wir wollten verhüten, daß die Privatspekulation diese Grundstücke in unerhörter Weise in die Höhe triebe und dadurch der Anlegung von Fabriken sowie der Ansetzung von Arbeiterhäusern ꝛc. dort in un⸗ erwünschter Weise entgegenwirke. Parallel mit diesem Gesichtspunkt ging der Wunsch, diese Wertsteigerung, die der Staat selber schuf durch die Kanäle, auch dem Staate selber wieder zugute kommen zu lassen. Im meine, es würde der ersten wie der zweiten Rücksicht widersprechen, wenn man diese an sich, glaube ich, wirtschaftlich ge⸗ rechtfertigte Operation dadurch beeinträchtigte, daß man diese vom Staate selber geschaffenen Werte zum Teil wieder zur Reichs kasse einzieht. Ich glaube, das würde nur ein Hindernis schaffen, daß die Einzelstaaten den großen wirtschaftlichen Bedürfnissen von Handel und Industrie, von Schiffahrt u. dergl. in dem Maße Rechnung tragen, wie es nötig ist.
Dann möchte ich mich noch mit einigen Worten zu den Aus— führungen des Herrn Grafen Westarp wenden. In seinen Aus⸗ fübrungen war die Frage gestreift, warum die Einzelstaaten mit 10 0 an der Sache beteiligt sein sollen. Ich hatte schon die Ehre, auszuführen, daß an sich der Gedanke wohl gerechtfertigt wäre, daß die Einzelstaaten noch erheblich mehr an dieser Wertzuwachssteuer teilnehmen, daß wir uns aber beschieden und mit den 10 ,o begnügt haben, um dem Reich diese Quelle zu erschließen soweit wie möglich. Die Sache liegt doch bei den Gemeinden und bei den Staaten wesentlich verschieden. Von den Gemeinden hat doch bisher nur eine kleine Minderheit diese Steuer ausgebaut, nämlich ca. 500 Gemeinden, während wir doch ca. 56 000 Gemeinden im Deutschen Reich haben. Also der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden fließt die Einnahme aus dieser Wertzuwachesteuer jetzt einfach zu, fällt ihr in den Schoß, während der Staat auf die wirt schaftlich gerechtfertigte Anteilnahme an den Erträgnissen, die über die 10 0ͤ hinausgeht, verzichtet. Und diese 10 0½ sollen dem Staat auch nicht glatt zufallen als Gewinn, sondern sie sollen die Kosten der Er⸗ hebung und der Kontrolle der Wertzuwachssteuer decken. Das ist ja zweifellos: gerade die Erhebung dieser Steuer wird in der Praxis ganz außerordentliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Es muß in jedem einzelnen Falle, bis 40 Jahre zurückgerechnet, der frühere Erwerbspreis ermittelt werden, dann der Wert bei der Veräußerung, schließlich kommt die sehr schwierige Frage, welche Beträge nach § 169 abzugsfähig sind. All das wird in der Mehrzahl der Fälle zu Streitigkeiten führen ssehr richtig); in der Mehrzahl der Fälle wird man den Beschwerde— weg betreten, in der Mehrzahl der Fälle wird die verwaltungsgericht⸗ liche Instanz angegangen werden — kurzum, es wird die Zahl der Beamten wesentlich erhöht werden müssen (Oh, oh! links). Danach, glaube ich, ist es doch nur billig, daß dem Staate auch eine Ent⸗ schädigung gewährt wird, welche die ihm erwachsenden Kosten deckt.
Welchen Organen soll die Ausführung des Gesetzes übertragen werden? Das ist im Augenblick schwer zu sagen. Daz wird sich naturgemãß nach den Verschiedenheiten in den einzelnen Teilen des Reiches richten. Die süddeutschen Staaten werden
die Verwaltung Notaren Und nun haben welches eine staatliche Wertzuwachssteuer daß dort die Verwaltungskosten nicht haben. (Hört! hört! rechts.) Selbst wenn man in andern Teilen des Vaterlandes die Erhebung durch die Gemeinden und Gemeindeverbände bewirken wollte, bleibt immer für den Staat ein großes Maß von Kontrolle, von Vermehrung seines Beamtenpersonals übrig, um die Rechtsstreitigkeiten zu erledigen. Wir glauben also mit dem Satze von 10 ½ einen überaus maßvollen Vor— schlag gemacht zu haben, der wahrscheinlich hinter den Kosten, die den Einzelstaaten erwachsen, noch zurückbleiben wird. Daher möchte ich dringend bitten, an diesem, wie wir glauben, bescheidenen Satze nicht zu rütteln. Es würden dadurch nur ernste Schwierigkeiten der Ver— abschiedung des Gesetzes erwachsen, während wir doch wünschen müssen, das Gesetz sobald als möglich in den ersehnten Hafen einlaufen zu sshen.
15 Abg. Cu no (fortschr. Volksp.): Die Mehrheit, Die die vorjãhrige Fingnzrefornm zustande gebracht hat, hat sich bemüht, statt der ein— heitlichen Erbschaftssteuer eine Reihe von sogenannten Besitzsteuern zu erfinden, zu denen auch die Wertzuwachsstener gehört. Bir können nach den bisherigen Erfahrungen an unserer' Kritik dies Systems nichts ändern. Das ist keine Besteuerung des ze besitzes; es hängt alles dabei bom Zufall ab, und keiner Weise einen Ausgleich gegenüber der riesige breiten Massen durch die Verbrauchssteuern. Grafen Westarp, der jetzt in dem Entwurf wird, muß sich den Vorwurf d f anerkennenswert ist die 2 ung er Ans Entwurfs; gleichviel wie n Gedanken steh stücksmarkt und die Gemeinde die Steuer kommt oder nicht. fassendes S 90 aufzunehmen sekretär mit diesem 3 sondern eine li allerdings bei lieber im Ork rschwinden m att 20 Mil der Schatzsekretär jetzt . Mill onen als ÄUnspruck des Reiche heraus, auf Grun e Ergebniss⸗ Umsaßnstempels, der jetzt plötzlid 1214 beibehasten werd statt Zug um Zug mit der Ein ung d uwachssteuer beseitigt zu werden! Diese Plusmacherei ind wir nicht gewillt. Den 8 90 ausführen zu helfen sün aber die 569 Millionen Volks- belastung noch weiter zu erböhen, haben wir keine Veranlassung. Mit all den Mehrbedärfnissen, die jetzt vorgeführt werden, ist doch auch schon 1969 bei der Finanzreform gerechnet worden. Mit wenigen Ausnahmen vermögen meine politischen Freunde in den Jubelruf uber die Reichswertzuwachssteuer nicht einzustimmen. Die Wirkung der Steuer wird je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen Ortes, wo die Veräußerungen stattfinden, eine ganz verschiedene
7 wem Reformwerk
nn nicht ein erheblicher Teil
der sozialpolitischen Richtung wird sie vielfach sich schädlich erweisen, indem sie den Wohnungsbau