1910 / 96 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen.

e Die verkaufte Menge wird auf volle D Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preif ,

Berlin, den 25. April 1910.

e hat die Bedeutung,

Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. De daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, he. Punkt 66

Kaiserliches Statistisches Amt. wan der Borght.

Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen b in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender ,,, .

Deutscher Reichstag.

71. Sitzung vom 23. April 1910, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

28a 16

Auf der

teilnehmer.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der vorgestrigen

Nummer d. Bl. ber

Abg. von Liebert (Rp.) fortfahrend: Unsere deutschen Siege

sind nicht nur der genialen Heeresleitung des Feldmarschalls Brafen Moltke zu verdanken und der übrigen Führer und Offiziere, sondern auch der Tapferkeit und Hingebung der , Soldaten. Diese Soldaten befinden sich jetzt in einem z J. das bis in dige siebziger und achtziger Jahre ingufreicht. Es heißt also schnell handeln, wenn wir Felfen wollen. Durch den vorjährigen Gesetzentwurf sollte den Kriegs⸗

teilnehmern ein Ehrensold von 120

bündeten Regierungen

sordnung steht die erste und event. zweite Beratung der von den Abgg. Liebermann von Sonnenberg, Bassermann, Dr. Ablaß und von Liebert eingebrachten Gesetz— entwürfe über die Gewährung von Beihilfen an Kriegs⸗

ichtet worden.

S bewilligt werden.

haben das Ges— 6 f , zaben das Gesetz aus formalen Gründen nicht

ausgeführt, und weil die Mittel dazu nicht vorhanden sind. Wir halten uns für moralisch verpflichtet, von neuem die Forderung zu ftellen und auch die Deckungsmittel anzugeben. Auf die freisinnige Resolution, die die Deckung aus Mitteln der sogenannten Liebesgabe sucht, einzugehen, halte ich nicht für zulässig. Es handelt sich hier um eine rein patriotische Aufgabe, und es erscheint mir nicht am Platze, eine Frage der Steuergesetzgebung, die wir im vorigen Jahre mühsam geregelt haben, von neuem aufzurollen: infandum, reRina jubes renovare dolorem. Die Wehrsteuer, die wir vorschkagen, batten die verbündeten Regierungen bereits 18531 vorgeschlagen. Sie wurde damals vom Reichstage zurückgewiesen, obwohl sie vom Fürsten Bismarck und von anderen glänzend vertreten wurde. Auch der hochverehrte national liberal Abgeordnete v. Bennigsen trat mit hohem Pathos dafür ein. Der Gedanke wurde aber immer wieder von neuem aufgenommen Die idealistischen Gründe, die früher gegen die Wehrsteuer angeführt wurden, treffen gegenwärtig überhaupt nicht mehr zu. Wir müffen och mit realen Verhältnissen rechnen. Wir leben in einem 40 jährigen Frieden, und man kann hier nicht eigentlich von einer Blutfteuer sondern von einer Zeitsteuer sprechen, die das Reich von dem einzelnen fordert, der nicht in das Heer eintritt. Die Wehrsteuer entspricht nur der ausgleichenden Gerechtigkeit. Es haben sich dafür der Kyff häuser⸗Verband des Kriegerbundes mit 14 Millionen Unterschriften und zuletzt noch 1906 der Deutsche Beamtenverein ausgesprochen.

In Bayern und Württemberg bestand sie von 18638 bis 1871, in Desterreich⸗ Ungarn wurde sie 1907 unter der Bezeichnung Militar⸗ taxeé erneuert. Sie beginnt mit 5 K. und erreicht bei fo 606 K Einkommen eine Höhe von 2865 R. In Frankreich bestand sie von 1389 bis 1905. In der Schweiz ist ste auch nach dem Vermögen 4 und bewegt sich von 8 Fr. aufwärts. Vom JI. bis JI. Lebens— ahr wird sie voll bezahlt, vom 32. bis 44. zur Hälfte. Die Wehr⸗ steuer ist in der Schweiz sehr populär. Ein Schweizer Bauer hat darüber gesagt, er würde sich schämen, zu verlangen, daß seine Mit⸗ bürger dienen müßten, während er ohne Entgelt frei ausginge. Wer nicht nach Kräften sein Scherflein zur Wehrhaftmachun und Ver⸗ teidigung des Vaterlandes beitrage, sei ein erbärmlicher icht, dem man das Bürgerrecht entziehen müßte. Die Zahl der Aushebun en bei uns betrug 1905 1195 1589. Davon wurden nur 2271 966 9 dienstfähig erklärt. Die übrigen 900 000 waren nicht etwa auch alle un⸗ tauglich, sondern sie hatten Fehler, die überhaupt erst bei der Ge⸗ stellung ihnen mitgeteilt wurden. Jedenfalls laufen viele von diesen jungen Leuten herum, die voll ihrem Erwerb nachgehen können 3 die übrigen Soldat werden und große Opfer bringen müssen Man kann hehaupten, kein Land ist derarlig für die Wehrsteuer Praͤ— destiniert wie unser Deutsches Reich infokge feiner flarken, bis jetzt immer noch zunehmenden Bevölkerungszahl. Die Wehrsteuer würde Ueber den Ertrag

dadurch auch jedes Jahr steigende Erträge liefern.

Abst gehen, begreiflicherweise die Meinungen auseinander; Bayern

6 bei einer Bevölkerungsziffer von 5 Millionen 14 Million Er⸗ ob Frau oder Kinder etwas verdienen. Die Erlangung der

trag. Multipliziert man diesen Ertrag bei den 60 Millionen des Reichsbeihilfe wird ungebührlich von den Behörden erschwert. Es sind mir darüber zahlreiche Klagen zugegangen. In einem

Dentschen Reichs mit 12, so kämen wir auf 15 Millionen, hei etwas 5. Sätzen könnten wir leicht 35 oder auch 60 Millionen er—

öbéren So ! leis er a . P 6 Wie kann sich der Reichsschatzsekretär solche großen Summen während er kurz darauf von dem Vertrauensarzt der Versicherungs⸗ entgehen lassen angesichts der Schwierigkeiten, vor denen wir hier anstalt für völlig erwerbsunfähig erklärt wurde. In einem eben. Der Gesetzesborschlag des Fürsten Bismarck von 135 anderen Falle wurde nachgeferscht, was der in Amerika Ein auch, heute noch, in. gewisser Weise als varbildlich lebende Tochtermann. des. Hesuchstellers verdiene, Wiit= gelten. Er setzte eine Grundsteuer von 4 S fest, und schweifige körperliche und geistige 1 64 en folgen oft den Ge— reiter bei einem Einkommen von 1900 S 10 4 progressiv suchen auf dem Fuß. Es muß eine tiefe Beschämung und Entrüstung steigend bis auf 180 164. bei 6. his, 7000 4 Einkommen Platz greifen, wenn man unsere Kriegsveteranen mit dem Kriegs—⸗

immer 30 für je 1000 M Einkommen mehr. Wem das zeichen geschmückt die Landstraße frequentieren sieht. Das Er⸗

nd dann

„hcchlerscheint, der sche nir nach, wie unfer Böit. sich selbst be steuert, wie die freien Gewerlschaften, die Arbeiter, besteuern. Im 9. April wurde vom Steindruckergewerbe beschlossen, es solle eine Extrasteuer von 1, 2, ja 3 6 für die Woche, also of des Lohnes erhoben werden. Dann haben die Steindrucker und Lithographen einen Widerstandsfonds sammeln wollen. Jedes Mitglied sollte einen Beitrag von 1040 6 zahlen. Es wurde saut? Vorwärts! beschlossen, daß jedes Mitglied vom 19. April ab 10 * für die Woche progressiv steigend nach dem Stundenlohn bis ju 1 46 für den Tag zahlen soll. Die Schwierigkeiten, die der Sache intgegenstehen, liegen in den föderativen Einrichtungen des Reichs und in der Bestimmung, daß es sich hier um eine direkte, eine Ein— kommensteuer handelt, die formal, den Einzelstaaten zusteht. Wir könnten keinen anderen Weg beschreiten, als daß wir die Einzelstaagten erfuchen, die Steuer einzuführen und an das Reich abzuliefern. Ich glaube, das würde heute nicht so große Schwierigkeiten haben als Mur Zeit des Fürsten Bismarck, denn seitdem haben fast alle Staaten, por allem Bayern, die Einkommensteuer eingeführt. Nur Mecklenburg und Elsaß⸗-Lothringen haben noch keine Einkommensteuer. Die Durch⸗ führung könnte erfolgen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer— reranlagung und Erhebung. Ich habe mit großer Freude gesehen, daß das Zentrum das Inkrafttreten des Gesetzes, das wir alle an⸗ stceben, auf den 1. Mal d. J. festsetzen will. Uns ist es natürlich erwünscht, daß wir so bald als möglich dazu kommen. Lange genug sind den alten Leuten Versprechungen gemgcht. Jeder von Ihnen bekommt ja die traurigen Gesuche von den Veteranen, die trotz aller Novellen und Ergänzungen nicht unter das Gesetz fallen. Das Vaterland muß sich so weit dankbar erweisen, daß es seine alten Veteranen auf ihre alten Tage wenigstens vor den äußersten Sorgen schützt. Ich hoffe, daß wir endlich etwas Positives schaffen, den Gesẽtzentwurf zum Abschluß und auch zur Durchführung bringen. Darauf kommt es an.

Abg. Bindewald (wirtsch. Vgg.): Ich gedenke zunächst des traurigen Umstandes, daß wir denjenigen nicht mehr in unserer Mitte sehen, der mit wahrer Hochherzigkeit sich allzeit der Sache der Veteranen angenommen hat, und der am 30. März vorigen Jahres den Gesetzentwurf, der heute wieder aufgenommen worden ist, von der äußerften Rechten bis zur äußersten Linken einmütig angenommen u sehen, die Genugtuung hatte. Leider hat, der Bundesrat diesen

einmütigen Reichstfagsbeschluß nicht zum Gesetz erhoben; angeb— lich war ein Formfehler, das Fehlen des Datums des Inkraft—⸗ tretens, daran schuld, und außerdem fehlte nach der Ansicht des Bundesrats die Deckung. Auf Grund der Art. 57 und 38 der

Reichsverfassung haben wir nun unzweifelhaft das Recht, eine Wehr— steuer als Ergänzung der allgemeinen Wehrpflicht vorzuschlagen. Nach dem Gange der Verhandlungen über die Reichsfinanzreform durften wir annehmen, daß unmittelbar nach deren Zustandekommen das Gesetz sanktioniert werden würde; ich hatte zudem den Vorschlag gemacht, die in der Nachlaßsteuer mit enthalten gewesene Wehrsteuer auszufondern und für sich zu verabschieden. Der Schatzsekretär Sydow hatte seinerseits erklärt, daß ein Betrag von im ganzen etwa 20 Millionen im Höchstfalle aufzubringen sei. Unser Antrag hat zuerst die nicht verabschiedete lex Oriola wieder aufgenommen, und zwar mit der Einkommengrenze von 909 46, weil uns die Grenze von 600 ½ς, die in der lex Driola steht, doch ju niedrig erscheint; die anderen Anträge haben an den 600 der vorjährigen Reichstagsbeschlüsse festgehalten. Im übrigen unter— scheiden sich die Anträge nur durch die Behandlung der Deckungs— frage. Der fortschrittliche Antrag hat keine Aussicht auf An— nahme; er könnte höchstens zur Folge haben, daß die Deutsch— Fonservativen die Kotierungssteuer wieder vorschlagen. Wir wollen doch nicht die Sache in ein Parteigezänke ausarten lassen, das hat einer so patriotischen Aufgabe, wie dieser gegenüber zu schweigen.

Ich unterbreite den Freisinnigen den Vorschlag, im Interesse der Einmütigkeit auf ihren Vorschlag zu verzichten ELachen links), damit die Einmütigkeit des Reichstags auch in dieser Be—⸗

siehung ihren Eindruck auf die verbündeten Regierungen nicht verfehlt. Daß verfassungsmäßige Bedenken nicht gegen eine Wehrsteuer be⸗ stehen, geht doch schon allein daraus hervor daß Fürst Bismarck sie 1851 porgeschlagen und der Schatzsekretär Sydow im vorigen Jahre den Vorschlag wiederholt hat. Die Wehrsteuer besteht außer in den schon angeführten Staaten auch noch in Portugal, in Serbien, Bul⸗ garien, in der Türkei und Griechenland. In der Schweiz muß sie nicht nur von den Untauglichen, sondern auch von den der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig Gegangenen getragen werden. ie Schweizer Demokratie sollten sich unsere Freisinnigen doch jum Muster nehmen. In Frankreich ist sie abgeschafft worden, weil dort jeder auch nur halbwegs Taugliche in das Heer eingestellt wird. 20 ½ wird der Arbeiter, der nicht zu dienen braucht, in einem Jahre gerne bezahlen, wenn er erwägt. was der andere, der dienen muß, in einem Jahr zu leisten hat. Ich denke mir die Steuer mehr als eine Abgabe, denn als eine Einkommensteuer; jedenfalls ist der hieraus hergeleitete Einwand der verbündeten Regierungen hinfällig. Im Interesse der Einmütigkeit der Beschlußfassung ziehen wir unseren Antrag, foweit er die Grenze auf 900 S heraufsetzen will, zurück.

Abg. Prinz zu Schöngich⸗Carolath (nl; Ich danke, den Vorrednern für die warmen Worte, die sie dem verstorbenen Kollegen Grafen Sriola gewidmet haben. Der begangene Formfehler war es nicht, der die verbündeten Regierungen abgehalten hat, das Gesetz zu publizieren, sondern der Mangel an Deckung. Es war kein Geld vorhanden, ist kein Geld vorhanden, und es wird wahrscheinlich auch in Zukunft kein Geld vorhanden sein. Sehr schmerzlich und traurig ist es, daß gerade unsere alten Veteranen unter, diesem Mangel leiden müssen. Die Annahme der jetzt von drei Seiten wieder auf⸗ genommenen Vorlage durch den Bundesrat halten wir für eine dringende

Die

Notwendigkeit. Den von dem Antrag Ablaß vorgeschlagenen Weg für die Deckung halten wir nicht für gangbar; er wird wohl aber könnte er eine

praktisch zu keinem Resultat führen, m Spaltung unter den Freunden der Veteranen erzeugen. Wir empfehlen, auf die Wehrsteuer zurückzugehen. Zu unserem Bedauern hören wir, dieser die verbündeten Regierungen sehr widerstreben und sie als Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten ansehen. Wir würden es freudig begrüßen, wenn eine Verständigung gelingen sollte. In dem uen Wahlgesetz für Preußen ist es leider. nicht gelungen, die Veteranen als Kulturträger in eine höhere Abteilung zu bringen, was Ldenfalls für sie eine vollauf verdiente Anerkennung gewesen ware Wir fordern auch die Anerkennung für die Ritter des Gißernen Kreuzes 'rster und zweiter Klasse durch die Gewährung eines Ehrensoldes. Vir sollten nicht davor zurückschrecken, einen Betrag dafür in den Etat einzustellen. In Bayern ist der Max⸗Josef⸗ Orden ebenfalls mit einem Ehrensold verbunden, ähnlich ist es in anderen Staaten. Da die Zahl der mit dem Eifernen Kreuz Dekorierten, täglich. ab⸗ nimmt, so wird die Aufwendung keine sehr große sein. Unseren glorreichen Mitkämpfern von 1870 71 verdanken wir zum großen Teil, wir hier sitzen und tagen. Säumen wir nicht, diese Ehrenpflicht so bald wie möglich zu erfüllen. J Abg. Wie land (Fortschr. Volksp.): Nachdem im Juli v. J. der BGesetzen wurf, betreffend die Gewährung von 120 6 jährlich für die riegsteilnehmer angenommen war, rechneten die Veteranen zuverfichtlich

Urauf. daß ihnen diese Zuwendung guch zu teil werden würde, fe. n

Unterstützungsbedürftigkeit wird auch darauf Rücksicht genommen,

Falle erklärte der Arzt den Gesuchsteller für völlig erwerbsfähig,

Der

werbsminimum für den Bezug der Beihilfe muß auf 609 4, wenn nicht auf 900 M festgesetzi werden. Was. die Deckungsfrage betrifft, so sollte man meinen, daß nach den Millionen- Bewilligungen

des vorigen Jahres es an Mitteln in der Reichshauptkasse nicht fehlen sollte. Es tritt ja auch die Wertzuwachssteuer hinzu. Die Anträge der Rechten und Nationalliberalen auf eine Wehrsteuer scheinen auf den ersten Augenblick sehr verlockend und ausführbar. Aber nach den Beratungen

im vorigen Jahre und den Erörterungen der Presse scheint mir das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht sehr beeinträchtigt zu werden; der Antrag würde auch dadurch vermindert, daß die mit körperlichen Fehlern Behafteten ausgenommen werden, müßten. Wohl ausführbar erscheint uns aber die von uns vorgeschlagene Deckung. Ich muß bestreiten, daß unser Antrag nur aus agitatorischen Gründen ein⸗ ebracht sei. Wir sind von dem lebhaften Verlangen beseelt, in Wirklichkeit den Veteranen zu helfen. Die Herren von der Rechten und vom Zentrum müßten es für ein nohile officium halten, für einen so patriotischen Zweck einen Teil der Liebesgabe auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen. Dahingestellt will ich lassen, ob das Gesetz mit dem 1. April oder 1. Mai in Kraft treten soll. Im vorigen Jahre hat doch die Regierung selbst die niedrigere Liebesgabe empfohlen. Ich bitte Sie, einmütig unserem Antrage zuzustimmen. Dann wird der Bundesrat das einmütige Verlangen des Hauses im Interesse der Veteranen nicht ablehnen können. Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:

Meine Herren! Die Reichsfinanzverwaltung hat das glaube ich, sagen zu dürfen, das hat uns ja auch der Herr Abg. Prinz zu Schönaich-Carolath bezeugt von jeher ein warmes Herz sür unsere Kriegsteilnehmer gehabt. Gerade deshalb darf ich nicht unter— lassen, zunächst die Annahme zu zerstreuen, als ob wir in der Fürsorge für die Veteranen lässig gewesen seien. Das Gegenteil ist der Fall. Deutschland steht in der Fürsorge für seine Kriegsteilnehmer unter allen europäischen Nationen weit voran. (Hört, hört! in der Mitte.) Ich bitte, die interessante Zusammenstellung nachlesen zu wollen, welche dem Bericht Ihrer Petitionskommission vom 12. März 1908 beigefügt ist. Ich meinerseits nehme Abstand davon, die Einzelheiten dieser Zusammenstellung hier vorzutragen; denn mir kann es nicht darauf ankommen, daß wir uns vor anderen Nationen in die Brust werfen, sondern für mich kommt es nur darauf an nachzuweisen, daß unsererseits das Nötige geschieht. Und daß das geschehen ist, kann ich Ihnen doch aus den Zahlen unseres Etats nachweisen, die ich in der Lage bin, Ihnen vorzuführen. Als im Jahre 1873 der Reichsinvalidenfonds dotiert wurde, wählte man einen Betrag von 561 Millionen Mark auf Grund genauer Berechnungen in der Annahme, daß der allmähliche Aufbrauch dieses Kapitals nebst den erwachsenen Zinsen vollkommen ausreichen würde, um allen Ansprüchen Genüge zu leisten. In der Begründung wurde hervorgehoben, der Fonds sei absichtlich nicht zu knapp dotiert worden. Wenn man damals unter dem frischen Eindruck der Helden⸗ taten des Krieges die Bemessung so vornahm, so ist das doch wohl beweiskräftig. Wie ist nun die Entwicklung tatsächlich gewesen? Jetzt haben wir im ganzen bis zum Jahre 1910 gebraucht 1494 Millionen Mark, also rund 146 Milliarden Mark. Der Invalidenfonds wird im Jahre 1911 vollkommen aufgebraucht sein. Schon seit Jahren bezahlen wir sehr große Beträge aus der allgemeinen Reichskasse. Dabei sind die Leistungen des Reichs keineswegs in der Abnahme begriffen; denn wenn auch die Leistungen aus dem Invalidenfonds etwas nachlassen, so steigen dafür um so stärker die Unterstützungen für die Veteranen, sodaß man im allgemeinen wird sagen müssen: die Leistungen des Reichs sind noch im Zunehmen begriffen. Rechne ich alles zusammen, so zahlen wir jährlich noch 60 Millionen Mark, und wir werden im ganzen den Betrag von 2000 Millionen Mark für unsere Kriegs— teilnehmer wesentlich überschreiten. Das ist mindestens das Doppelte desjenigen, was ursprünglich in Aussicht genommen war.

Meine Herren, wie ist nun diese Vermehrung gekommen? Ich kann dem ersten Herrn Redner nicht zustimmen, daß sie nur infolge einer über die frühere Berechnung hinausgehenden Lebensdauer und einer Entlastung des allgemeinen Pensionsfonds eingetreten sei. Hier hat einer der anderen Herren ich glaube es war der Herr Abg. Prinz zu Schönaich-Carolath wohl mehr recht, wenn er sagte: es ist gekommen wegen der fortdauernd weitergehenden Leistungen an invalide und sonstige Kriegsteilnehmer.

Meine Herren, unsere ganze Gesetzgebung seit den siebziger Jahren ist eine fortdauernde Kette erweiterter Fürsorge für unsere Veteranen. Ich nenne nur die Gesetze vom 4. April 1874, vom 2. Juni 1878, vom 21. April 15886, vom 22. Mai 1893, vom 14. Januar 1894, vom 22. Mai 1895, besonders aber vom 31. Mai 1901, vom 31. Mai 1906 und in hohem Maße den Allerhöchsten Gnadenerlaß vom 22. Juni 1884 sowie die Ansätze der einzelnen Etats zum Kaiserlichen Dis—

Verstümmelungszulagen sind die früheren zeitlichen Einschränkungen beseitigt und die Beträge ganz wesentlich erhöht. Neu eingeführt ist die Alterszulage, und so läßt sich eine ganze Anzahl von Schul— beispielen errechnen, aus denen sich ergibt, daß sowohl bei Offizieren wie bei Mannschaften die Leistungen des Reichs sich vielfach ver⸗ doppelt und mehr als verdoppelt haben. Das bezieht sich nun keines⸗

zudeuten, die Fürsorge für die nichtinvaliden Kriegsteilnehmer.

wegs nur auf die Leistungen für die Invaliden, sondern mehr und mehr in den Vordergrund getreten ist, wie ich mir schon erlaubte an— Sie hat begonnen im Jahre 1895, ist, wie der Herr Abg. Prinz zu Schönaich-Carolath zahlenmäßig hervorgehoben hat, eingesetzt auf Grund der Anträge des Reichstags selbst mit 1,8 Millionen Mark

bis zu einem gewissen Grade auch rechnen die Zuwendungen aus dem Aller⸗

höchsten Dispositionsfonds mit 3,6 Millionen Mark, weil diese an Kriegsteilnehmer gehen, bei denen die Invalidität nicht nachgewiesen ist, die also nach den gesetzlichen Vorschriften Leistungen nicht erhalten würden. So haben wir also auf der Seite der Zuwendungen an Kriegsteilnehmer als solche 27,2 Millionen Mark, auf der Seite des Invalidenfonds haben wir zwar an sich 33 Millionen Mark, aber von diesen gehen etwa 14 Millionen Mark ab für Offiziere, sodaß für Mannschaften übrig bleiben 19,4 Millionen Mark. Sie werden daraus ersehen, daß, soweit die Mannschaften in Betracht kommen und um die handelt es sich dach —, daß die Fürsorge für die nicht inpaliden Kriegs— teilnehmer nicht nur im Steigen begriffen ist, sondern daß sie augen— blicklich stark überwiegt. Mit dieser Unterstützung von 120 M werden jetzt IN 000 Kriegsteilnehmer bedacht, und zwar wird, wie ich be⸗ haupte, damit bedacht die weitaus überwiegende Zahl der wirklich bedürftigen. Freilich gibt das Gesetz und das ist für uns vom finanziellen Standpunkt aus das wichtige ganz bestimmte Anhalts— punkte, es verlangt gänzliche, dauernde Erwerbsunfähigkeit, und die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats dazu definieren das dahin, daß es sich um solche Kriegsteilnehmer handeln solle, deren Erwerbs— fähigkeit infolge von Alter, schwerem Siechtum, unheilbarer Krankheit oder anderer Gebrechen dauernd auf ein Drittel herabgesetzt ist, wobei die Definition der Berufsinvalidität genau so gewählt ist wie die des Invalidenversicherungsgesetzes. Das wird nun in Ihrem An— trage vollständig verlassen, und wir begeben uns da auf das offene Meer der Willkür. Hiernach sollen Unterstützungen diejenigen er⸗ halten, die sich aus einer nicht vorübergehenden Ursache in unter— stützungsbedürftiger Lage befinden oder die das 60. Lebensjahr vollendet haben und über ein Einkommen von weniger als 600 verfügen. Diese Definition ist so unbestimmt, daß es uns überaus schwer wird, eine Schätzung des Aufwandes vorzunehmen, welche die von Ihnen be— antragten Gesetzentwürfe mit sich bringen würden. Unsere Schätzungen schwanken zwischen 12 und 18 Millionen Mark, und dazu würden treten für das Gnadenquartal der Witwen und Nachkommen etwa 600 000 Æ, für die Erweiterung der Alterszulagen etwa 1 Million und für die Erweiterung des Ehrensoldes, die, wie ich eben höre, aufrecht⸗ erhalten wird, an Inhaber des Eisernen Kreuzes rund 3 Millionen Mark. Hier darf ich wohl beiläufig bemerken, daß im Jahre 1803 dieses hohe Haus auf Antrag seiner Petitionskommission derartige Zulagen an die Inhaber des Eisernen Kreuzes ausdrücklich abgelehnt hat, und zwar nicht aus finanziellen Rücksichten, sondern aus Rücksicht auf die übrigen Kriegsteilnehmer. So, meine Herren, kommt dann eine Gesamtsumme von etwa 17 bis 23 Millionen Mark in Frage.

Nun muß ich mir allerdings die Frage gestatten: wie soll diese Summe gedeckt werden? Unser ordentlicher Etat gewährt Mittel zur Deckung nicht. Der Finanzplan für die nächsten 5. Jahre enthält solche Mittel ebenfalls nicht. Dieser Finanzplan beruht auf der Finanzdenkschrift, die den Finanzgesetzen beigegeben war, und die Finanzdenkschrift, die die Ausgaben für die einzelnen Jahre darstellt, enthält an Beihilfen für Kriegsteilnehmer nur die bisherigen Bei— hilfen mit den jährlichen Steigerungen, die nach den bisherigen Er— fahrungen als wahrscheinlich angesehen werden können. Also unser Finanzplan gibt uns kein Mittel in die Hand. Ich darf dazu be— merken, daß die Finanzdenkschrift das Höch stmaß der Aufwendungen errechnet und sogar noch feststellt, daß dieses Höchstmaß keineswegs erreicht werden dürfe, daß vielmehr, selbst wenn alle damals be— antragten Steuern bewilligt werden sollten, dennoch die Einnahmen nicht vollkommen ausreichen, der Rest des Ueberschusses der Ausgaben vielmehr durch stärkere Sparsamkeit eingebracht und herabgedrückt werden müsse. Also Mittel, meine Herren, sind zurzeit nicht vor— handen, und es fragt sich, welche Mittel Sie uns bieten. Im vorigen Jahre lag die Sache recht ähnlich wie dieses Jahr, auch damals waren die Anträge auf vermehrte Beihilfen für die Veteranen ver— bunden mit der Anregung, es möchte eine Wehrsteuer eingeführt werden. Diese beiden Anträge wandelten zunächst ihren Weg ge— meinsam, bald aber trennten sie sich. Der Entwurf einer Unter— stützung für die Kriegsteilnehmer wurde fertig ausgearbeitet in allen Details und gelangte rechtzeitig, wenn auch ohne Datum des Inkraft— tretens, wieder an das Plenum, der Antrag auf Erlaß einer Wehr— steuer aber wurde an die Finanzkommission verwiesen und dort ereilte ihn sein Schickal, er ward nicht mehr gesehen. So steht es diesmal im Grunde genommen auch. Sie arbeiten einen

vollkommen fertigen Gesetzentwurf aus, der nur hier und vom Bundesrat angenommen zu werden braucht, um im Reichsgesetz⸗ blatt zu erscheinen, dagegen beschränken sich Ihre Anträge

darauf, hinsichtlich der Deckung zu erklären, daß der Reichskanzler eine Wehrsteuer vorbereiten solle. Es wird also, und dagegen möchte ich gleich von vornherein Widerspruch erheben, verlangt, daß die Unterstützung bereits am 1. Mai d. J. in Kraft gesetzt werden solle, also zu einem Zeitpunkte, wo Sie unmöglich erwarten können, daß die Deckung bereits beschafft sein wird. Wie soll nun der Antrag aufgefaßt werden, daß durch eine Wehrsteuer die Deckung beschafft werden soll? Was ist Wehrsteuer? Es ist ein Wort ohne allzu bestimmten Inhalt und ohne allzu bestimmtes Ziel, es kann sehr viel enthalten. Ich bin fest überzeugt, daß jeder der Herren Redner, der davon gesprochen hat, etwas anderes darunter versteht (sehr richtig!), und ich weiß, daß die Herren aus dem hohen Hause, die sich mit der

positionsfonds, zu den Beihilfen für die Kriegsteilnehmer u a. In⸗ Sache namentlich schriftstellerisch beschäftigt haben, sehr verschiedene, haltlich ist ganz wesentlich erweitert vor allen Dingen auch durchaus erwägenswerte, aber sehr aus einander gehende Vorschläge der Personenkreis, der sich weit über diejenigen ausgedehnt gemacht haben. Ich glaube, es wird die kommende Diskussion sehr hat, die nachweisbar verwundet worden sind, weit hinaus erleichtern, wenn ich mir erlaube, den Herren, die nach mir über die urspüngliche Absicht geht ferner der Betrag der zu sprechen haben, einzelne Fragen vorzulegen, die ich bitte, im Pensionen, die bei den Mannschaften vielfach das Doppelte einzelnen zu beantworten, damit wir wenigstens wissen, was wir des früheren Höchstsatzes erreichen und übersteigen. Mehr unter dem Begriff „Wehrsteuer“ verstehen sollen. Soll es eine ein— als verdoppelt sind die Kriegszulagen für Mannschaften. Für die malige Abgabe sein, wie kommen Sie darüber hinweg, den Charakter

des Loskaufgeldes zu vermeiden, und nach welchem Maßstabe soll sie bemessen werden, nach dem Vermögen, dem Aufwand oder wonach sonst? Soll die Erhebung stattfinden nach Ständen und Berufs⸗ klassen (auch das ist von sehr beachtenswerter Seite hier angeregt worden), welche Unterscheidungsmerkmale sollen dann eintreten, wie sollen die Mängel der alten Klassensteuer vermieden werden? Soll die Wehrsteuer als Kopfsteuer erhoben werden, und wie bestehen wir da die Schwierigkeiten der Erbebung bei einer stark fluktuierenden Bevölkerung, Schwierigkeiten, die in anderen Ländern in sehr erheb⸗ lichem Maße eingetreten sind? Ich will hier gleich einfügen, Sie haben sich auf eine große Anzahl anderer Länder berufen, aber doch nicht den Anhalt gegeben, nach welchem dieser Länder wir uns

. der Ünterstützungsbedürftlgkeit ist bisher leider von ehörden sehr subjektib ausgelegt worden.

Bei der Beurteilung der

und steht jetzt auf 23,6 Millionen Mark. In dieselbe Kategorie darf ich

richten sollen. Denn die Gesetzgebungen dieser Länder sind auch unter⸗