1910 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Qualitãt ; Am vorigen Außerdem wurden 1910 Durchschnitts⸗ Markt gering mittel gut Verkaufte Verlaufs en, Markttage ui; . . April Marktorte ũ nach überschlägli p ö Gezahlter Preis für 1 Doppeljentner Menge 38 1 Dae, rf. Chen nr Tag niedrigster böchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner . preis 6. Doppe lzentner (Preis unbekannt) 6 ss 6 16 Mp0 160 1. S S. ; Safer. 25. R 14,00 14,00 14,20 14,40 85 1207 14,20 14,20 21. 4. . i . w , . 15,80 16, 80 ; . . ; . . . J 1410 14,60 1470 165,20 . . Strehlen i. Schl. 14.00 14,00 14,25 14,50 110 1568 14,25 14 40 22. 4 ; ö Grünberg i. Schl. . 16,00 16,20 —⸗ . ; ; . J . 5 1l3 30 1499 1420 96 . . ĩ : ; . J K 14,10 14,30 14,60 14,60 155 2217 14,30 14.26 18. 4. ; ö J / 14.70 14,70 15,70 15,70 25 380 15,20 15,20 23. 4. s. 2 k 1420 14,20 14,80 14,80 15,20 15.720 ; . . ö ; ö . k 13,650 13,60 14,20 14.44 1480 14380 66 952 14,42 14,90 18.4. 2 ö J 14,20 14.40 14,80 15,20 16,00 16.00 30 446 14,87 15,26 18.4. ö w 14,60 14,60 15,20 15,20 15,40 16,00 63 955 15, 16 15,36 18. 4. . 1 . W 1 16,50 16,A50 36 594 16,50 16,00 14. 4. . Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. e Bericht fehlt.

Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preis

Berlin, den 26. April 1910.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß ent

Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. v. Vallet des Barres,

und Justizdepartements im Kriegsministerium, in Genehmigun Abschledsgesuchs mit der gesetzlichen Pension gleich die Erlaubnis zum Tragen der Uniform des n Baecmeister,

Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 11 erteilt. und Kommandeur der 39. Div.,

zum Direktor des

Justizdepartements im Kriegs ministerium ernannt. Beamte der Militärverwaltung.

Durch Allerhöchste

Wirklichen Geheimen Kriegsrat, Lange,

Intend. des V. Armeekorps, zum

Ruhestand versetzt. Durch Allerhöchstes Patent Knuth, Geheime expedierende

Pfliegner in Spandau . Stettin, den Garn. Verwalt. Direltgren Westerwald in Metz,

verliehen.

Durch Verfügung des Triegsministeriums. Wirtschaftsbetrieb beim Rementedepot Jurgaitschen, zum Remontedepot Sperling versetzt und mit Wahr⸗

Müllauer, Insp. für den

Bestallung. Geheimer Kriegsrat und vortragender Rat im Kriegsministerium, zum K Oberintend. Rat von der Geheimen Kriegsrat und vor⸗ tragenden Rat im Kriegsministerium, Schulz, Intend. Rat von der Inkend. des T. Armeekorps, zum Obermilit

Durch Allerhöchsten Abschied. 14. April. Geheimer Kriegsrat, Intend. Rat und Vorstand der Intend. der 9g. Div., auf seinen Antrag zum 1. Mai 1910 mit Pension in den

14. April. Sekretäre

w ; Iven in Minden,

14. April.

nehmung der Administratorstelle daselbst beauftragt.

I9. März. Klemm, Insp. für

Remontedepot Dölitz, zum Remontedepot Jurgaitschen versetzt.

7. April.

1. Mai 1910 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

8. April. Hellenstein. Amtsrat, Administrator des Remonte⸗ depots Sperling, auf seinen Antrag zum 1.

in den Ruhestand versetzt. 9. April. Regts. von Borcke (4. Psormm.) Nr. l, auf in den Ruhestand versetzt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.

Offiziere, Fähnriche usw. rungen, Ver setzungen usw.

gart, 15. April. Frhr. v. Saint-André, Oberlt. Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ulrich v l dieser Stellung, i Frhr.

berg, unter Enthebung von König Wilhelm J. Nr. 20 Tauterburg, Rittm. im Ulan.

versetzt.

bisherige Uniform zu tragen hat.

Stuttgart, 20. April. v. Schgefer, mandeur der 52. Inf. Brig. (2. K. W.), zum Sberst und Kommandeur des 8. Inf. Regts Großherzog Friedrich von Baden, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. Sberst beim Stabe des Gren. Regts.

nde v. Oßwald,

Fommandeur Tes 8. Inf. Regts. Nr. 125 Großherzog pon Baden, ernannt. Erpf, Oberstleutnant

ministerium, zum Stabe *. 21 versehßt. Fromm, Major z. D. und

Bezirks Heilbronn, der E beim

Nr. 122, Dienstleistung beim Kriegsministerium, kommandiert. Winke, Hauptm. I. F. W.), zum Platzmajor in erhält ein vordatiertes 1965. v. Greiff, überzähl. Hauptmann der Armee, stabe, im Füs. Regt. Kaiser Ungarn Nr. 122, im Gren. Regt. tretung des Adjutanten der Adjutanten dieser Brig. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, Herbert, O von Baden, zu HDauptm. und Komp. Chef im von Preußen Nr. 125, und Komp. Patent ihres Dienstgrades verliehen. Sberlt, bis 31. Mai d. J. in afrika, mit dem 1. Juni

im Gren. Regt. p. Knoerzer. DOberst, und Brig. (2. K. W.), zum Gen.

Franz

Königin Olga

Ol

L 11

Major z. D., zuletzt Platzmajer in Ludwigs Landw. Bezirk Ludwigsburg ernannt. Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich unter Enthebung von der Stellung

König

Im aktiven Heere.

nigin

und Adjutant Stuttgart Patent seines Dienstgrades vom eg. dem Generalstab bebuss Einreibung in eine Hauptin. Stelle des General— ftabs der Armee und weiterer Verwendung beim Großen General⸗ in dem Kemmando nach Preußen belassen. Joseph von zum Komp. Chef. Frhr. v.

94 1991

51. Inf. Brig. ernannt.

Königin Olga Nr. Kommandeur der 27. Major befördert.

Armeekorps und zwar 119 wiederangestellt. Kav.

in das

W.), v.

befördert.

Ulan.

Verhältnis derselbe

Gen. Lt.

2

ernannt;

Homburg v. d. H. 21. April. Gen. Lt. und Direktor des Versorgungs⸗ seines zur Disp. gestellt; zu⸗ Gren. Regts. König Gen. Rt. Versorgungs⸗ und

Grall,

ärintend. Rat, ernannt. Servatius,

Bernhardt, und Kalkulatoren Kriegsministerium, Schellack, Topograph bei der Landesaufnahme, den Proviantamtsdirektoren Andrge in Neisse, Rolle in Potsdam, ĩ (Armeekonservenfabriks und Hilgert in Schnelle in Allenstein, Kluge in Mülhausen G. und Stier in Spandau, der Charakter als Rechnungsrat

17. März.

im

den Wirtschaftsbetrieb beim

Koch, Zahlmstr. von der Reitenden Abtzil. Feldart. Regts. von Scharnhorst (1. Hannob') Nr. 10, auf seinen Antrag zum

Juli 1910 mit Pension

Lindenburg er, Oberzahlmstr. vom III. Bgt. Inf. seinen Antrag mit Pension

Ernennungen, Beförde—⸗ Stutt⸗ und persönlicher on Württem⸗ Regt. v. Woellwarth⸗ Regt. König Wilhelm J. Nr. 20, zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ülrich von Württemberg ernannt, in welchem

Gen. Major und Kom⸗ befördert. Nr. 126

Teichmann, Olga Nr. 119, zum Friedrich im Kriegs⸗ des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119 Kommandeur des harakter als Oberstlt. verliehen. Ringer, burg, zum Bezirksoffizier Wald, Hauptm. i König von Ungarn als Komp. Chef, auf dessen Etat er übertritt, der 51. Inf. Brig. derselbe 19. Juli

Landw

im

zur

Keerl, Hauptm.

Oesterreich, König von Neurath, Hauptm.

Nr. 119, kommandiert zur Ver⸗ ,

Schlesing, DOberlt.

t von Preußen Nr. 120, erlt, im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich überzahl. Hauptleuten f Inf. Regt.

Renner, Kaiser Friedrich, König Graf p. No rmann-Ehrenfels, Hauptm. Fhef im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, ein Frhr. Seutter v. Lötzen, der Schutztruppe für Südwest⸗ Juni d. J. im

8. 2 ö Frhr. v. Lupin, Sberstlt, beaufträgt mit der Führung des Ulan. Regts. König Karl

Nr. 19, zum Kommandeur dieses Regts. ernannt. Forster, Major beim Stabe des Drag Regts. Königin Aga Nr. 25, zum Oberstlt. befördert und behufs Verwendung als Kommandeur des Schleswig⸗ i, Drag. Regts. Rr. 13 nach Preußen kommandiert. Oerth⸗ ing, Major aggreg. dem Drag. Regt. König Nr. 26, zum Stabe des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 265 versetzt. v. Hütz, Königl. preuß. Sberlt., kommandiert nach Württemberg, bisher im Ulan. Regt. Graf Haeseler (2. Brandenburg.) Nr. 11 dem Drag. Regt. König Rr. 25 üͤberwiesen. v. Tognarelli, Oberst und Kommandeur der 14. s, Brig, v. Dor rer, Oberst, Flügeladjutant und Militär⸗ bevollmächtigter in Berlin, unter Belassung in dieser Stellung und Ernennung zum Gen. A la suite Seiner Majestät des Königs, zu Gen. Majoren, v. Maur, Major und Abteil. Kommandeur im 2 Westfäl. Feldart. Regt. Nr. 22. zum Oberstlt, befördert. v. Haldenwang, Hauptm, im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, kommandiert zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, in das Kriegsministerium versetzt Frhr. v. Mittnacht, Gen. Major und Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.], unter Verleihung des Fharakters als Gen. Tt, v. Fritsch, Gen. Major und Kommandeur der 30. Feldart. Brig, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, Pas quay, Major und Platzmajor in Stuttgart, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Gren. Regts. Königin Olga Rr. II9, in Genehmigung ihres Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt. Landauer, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗ offizer beim Landw. Bezirk Ludwigsburg, unter Verleihung des Charakters als Major und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz Regent Luitpold pon Bayern, von seiner Dienststellung, auf sein Gesuch enthoben. Hölder, Rittm. z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Ulm, mit seiner Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Trainbats. Nr. Iz, Wendlandt, Oberlt. im 3. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden mit der gesetzlichen Pension, der Abschied bewilligt. Cucum us (Stuttgart), Oberlt. der Res. des Inf. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 124. früher in diesem Regt., unter Versetzung zu den Res. Offizieren des 8. Inf. Regts. Nr. 126 3 herzog Friedrich von Baden vom 1. Ma ig9glo ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem letztgenannten Regt kommandiert. v. Lufchka, Ünteroff. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Denzek, Maljacher, Unteroffiziere im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Heinzmann, Unteroff. im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Roth, Unteroff. im Trainbat. Nr. 13, zu Fähn⸗ richen befördert.

Im Beurlaubtenstande. Zu Oberlts. befördert: die Lts. der Ref. Reinmöller, Moser (Stuttgart) des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Eckstein (Hall), Brill (Eßlingen) des Inf. Regts. Ast Württemberg Nr. 121, Bülow (Ravensburg) des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Hartmann (Leonberg) des Inf. Regts. König Wilbelm J. Nr. 124, Carl (Horb) des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Zoller (Ulm) des 9. Inf. Regts. Nr. 127, Schlüter, Büren (Ludwigsburg) des Drag. Regts. Königin Olga Rr. 25, St e in (Stuttgart) des Drag. Regts. König Nr. 26, Schmidt Heilbronn] des Ulan. Regts. König Wilhelm J. Nr. 20, Schefold, Stälin (Stuttgart Burkhardt (Reutlingen), Baun (Gmünd) des Feldart. Regts. König Karl Nr. 13, Müller (Hans) (Stutt⸗ gart), Hau ßer (Ludwigsburg) des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, Heinrich (Stuttgart) des 4 Feldart. Regt. Nr. 65; Kehm, Voljz, Grauer, Schumm, Dieterle, Knorr, Laupmann EStuttgart), Ziem ssen Geil⸗ Fronn), Schwend (Hall), Braun (Biberach), Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Dinkelacker (Leonberg), Lt. der Landw. Feldart. J. Aufgebots, Mangold (Ulm), Lt, der Lindw. Pion. 1. Aufgebots, Ahrens (Ludwigsburg), Neun höffer (Mergentheim), Otto (Eßlingen), Lts. des Landw. Trains 1. Aufgebots, Wolf (Calw), Schmidt (Stuttgart), Krimmel Reutlingen), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Fa ber (Stuttgart), Maeßen (Ulm), Grub (Gmünd), Lis. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots.

Der Abschied bewilligt: Loöhnefinke (Stuttgart), Rittm. des Landw. Traing J. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform; den Hauptleuten der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots: Binder (Ulm), ausnahmsweise mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Taaks, Kraft (Stuttgart), Lerche Reutlingen), diesen drei mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Ravh er, Ju st Stuttgart), S troelin (Reutlingen); dem Hauptm. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots: Etter (Rottweil), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform; dem Oberlt.: Sie gel (Heilbronn) der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Arineenniform! dem Oberlt. der Landw. Inf. I. Aufgebots: Föhr Ulm), diefem mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform; den Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots: Engel (Reutlingen), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, aur, Teichmann, Eichmann, Kuhn E uting, Zoll, Schmid, Biecke rh off (Stuttgart), Kraft (Horb) Fah renhorst, Na st⸗ Kolb Reutlingen), Kurtz, Zahn (Ulm) Kübler, Herzer (Gmünd); dem Sberlt! der Landw. Kap. 2. Aufgebots; Söding (Ulm); dem Bberst. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots; Braunbek (Stuttgart); den Lts. der Ref.. Rieger (Eßlingen) des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, diesem behufs weiterer Verwendung im Beurlaubten⸗ fande für Zwecke der Militärseelsorge, Schmid (Stuttgart) des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119. Paradeis (Horb) des Gren? Regts. König Karl. Nr.. 123, Pfankuch (Stuttgart des Inf. Regis. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120; dem At. des Landw. Trains 1. Aufgebots: Burk (Stuttgart); den ts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots: Kräutle, Stuübler (Stuttgart), Gunsser, Wegmann (Horb), Framhein, Sievers (Reutlingen), Holch (Ulm), Freiherr v. Sternenfels (Ravensburg); den Lts. der Landw. Kav. 2. Auf⸗ gebots: Hauers (Ludwigsburg), Frhr. v. Tessin (Ulm); dem Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebets:; Franck (Ludwigsburg); den Lts. des Landw. Trains 2. Aufgebots: Mahr (Ludwigsburg), Wilhelmy

6

Ulm).

mittelbar

pedoinsp.

setzung Nickel,

bewilligt.

ingen.

mit

Leutnants Pohl, beauftragt mit Wahrn direktors der Werft zu Danzig, direktor dieser Werft, schiffes „Kurfürst Friedrich Wilhe Probefahrten kleiner Kreuzer; zu

Vollerthun, Graßhoff, beauftragt mit des Stabes des Kreuzergeschwaders, des Stabes Kapitänlts.

Hertha. Mock

Pindter, dem Kapitänlt. z. D Werft zu Wilhelmshaven. Befördert: zum Marinestabsingen. vom Stabe S. M. Linienschiffes oberingen.. Volkmann, Marineingen. Dr. Dieterich, Marinesanitãtskorys i910 mit einem Patent unmittelb Pillet und unter Zuteilung zur Marinestation zum Stabe S. M. Linienschiffes Auf ihre Gesuche mit der gesetz Konteradmiral, beauftragt mi Marineinsp., Koch (Richard) der Marinestation der Nordsec un Marine.

Ernennung tän zur Verfügung des Chee

stabsingen. der der bisherigen Zivildienst, mit der gesetzlichen Per herigen Uniform, Ser von der Marineschule, scheidet der Marine aus. Elze, Fähnr. zur See von der Marineres. beurlaubt.

zur See;

dieses

des Inspekteurs der II. See zur Verfügung des Chefs zum Bibliothekar vp. Goerschen (Oskar), Korv. Kapi der Marinestation Küstenbezirksamt V. v. Schütz v. M beim Admiralstabe der Marine, ingen. von von der

der II. 3

gesetzlichen Uniform Dr. Eckstein, ssion und der Erlaubnis der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere us1. 20. April. Kapitänlt. von der II. Marineinsp. JV. Matrosenart. Abteil. Jöhnke (Hu bert), Ob dieser Abteil. versetzt.

Befördert: die F Wittelsbach“, on Barth von S. M. Schiff Kur Bestätigung der ihnen erteilten unter Feststellung ihres Dienstalter hinter dem Leutnant zu Kapitän

Utheman

Kommandant S.

Geschwaders; zu Hillebrand, Erster Offizier S. M. groß Navigationsoffizier S. land“. Wittmann (Max) vom die Oberlts. zur See: Wolfram von Flag t. beim Stabe der 1. Torpedobootsflottille, II. Marineinsp.

Der Charakter verliehen: als Art. Offizier vom Platz zu Geesten Diete rt, Assist. des

Königl. bayer. Oberarzt a. D., im als Marineoberassist. Arzt mit dem 1. Arn ar hinter dem Marineoberassist. Art der Nordsee und Ver— Braunschweig“ angestell. lichen Pension zur Disp. gestellt: t Wahrnehmung der Geschäfte Kapitän zur

der Nordsee,

Lt. zur See von der II. Torpedo ittel staedt, Kapitän zur See z. Möller Eudwig), Werftdip., Werftdiv., von der Pension, der und der Aussicht auf Marinestabsarzt von der II. Werft zum Tragen der bie Radler, Fãbnr, un Armee aut Marineschule

ernannt.

fürst

beim

zum Komp. Zimmermann

riedrich Wilhelm“,

Brettschneider .

zrer bei der (Robert), erlts. zur See von der II. Marineinsp. ju

ähnriche zur See: Niemeyer von S. M. Schiff Prahl von S. M. i Kreuzer „Gneisenau“,

ri ö Reifezeugnisse zum Secoffizier und

s in vorstehender Reihenfolge un—

zur See Gerke (Bernard), zu s zur See die Freg. Kapitäns: ehmung der Geschäfte des Ausrüstung— unter Ernennung zum Ausrüstungk—

n, Kommandant S. M. Linien

M. kleinen Kreuzers

unter Ernennung Korv.

Reichsmarineamt;

zur Verfügung der

Admiralstabe der

.

inter Ernennung zum Assist.

div., der Abschie D., Bibliothekar Marinestabẽ⸗ Marine Marineober⸗ Schiffsbesichtigungskommissien Erlaubnis zum Trage Anstellung

Friedrich (Ernst),

Gehrmann,

behufs Uebertritts zur

Kapitäns

Im“, v. Abeken, Kommandant füt Freg. Kapitäns die Korv. Kapitäns: „Emden“, Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs zum Chef

die

zen Kreuzer? Mö. Linienschiffes . Deutsch⸗ zu Kapitänlte. der II. Marineinsp., v. Mücke Beelitz von der

Kapitän zur See dem Freg. Kapitän: nünde; als Korv. Kapitän Ausrüstungsdirektors der

Hennig, Marineoberingen. Wuͤrttemberg; zum Marine

Tor⸗

aktiven

beim

m

111 .

wünscht,

Der

dem Aenderung der deuts überwiesen werden.

der Abg. Giesberts 8 mäßigung des Fahrpreises gleitenden Personen sowie die

Blindenschrift hergestellte Bücher

Deutscher Reichstag.

deutsche Zweig der

sich selbst anfangen. r Reichskanzler ju ersuchen, eine Reihe von

Lnimierkneipen ermöglichen. einstimmig Ueberweisung zur Berücksichtigung. das Haus demgemäß. Die Petition des Röster, die fordert, Bezeichnung Kaffee ni kanzler zur Erwägung überwiesen. Den mündlichen Bericht der Verminderung der Abg. Erzberger Gentr.). Der Referent führt aus; worden, der Reichstag möge in der neuen

Vereins deutscher Kaffee Greß daß für die Kaffee surrggatze im cht mehr gestattet sein soll,

Reichstagsdrucksa

Berücksichtigung,

setzung des Portes Blindenschtin soweit sie d zur Erwaghn s, na wegen Er Blinde h Portos für!

73. Sitzung vom 2. April 1910, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Berichte Petitionskommission.

Die Petition des erste soll, foweit sie sich auf die Invaliden, Alters⸗ der Blinden bezieht, und soweit sie eine Herab die Beförderung von Büchern und Drucksachen in Reichskanzler zur chen Verkehrsordnung betrifft, Diesem Antrage entspricht das Hau entr.) insbesondere das Petitum auf den Eisenbahnen für die Herabsetzung des ffw. warm empfohlen hat. Internationalen Abolitionistisg Föderation verlangt gesetzliche Handhaben, die die Abschaffung. te

der

mr

9

hden

. * 1.

Die Petitionskommission empfiehl

Ohne Debatte bes

Budgetkommission,

händler in Handel wird dem Reid?

16( *] 11

m II

betreffend? chen, erstat

Es ist der Wunsch aus gesprech

statistischen Uebe

Llera der Sparsamkeit Die Kommission hat sich dahin gi i icht⸗

und Nachweisungen dem Reichstage nicht mehr vorzulegen, den Be⸗ richt über die Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen nicht mehr drucken zu lassen, andere Denkschriften nur in längeren Zwischenräumen herstellen zu sassen, das Material über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete und des Gouver— nements Kiautschou künftig auch nur in 5jährigen Zwischenräumen

unter Ausscheidung alles überflüssigen Illustrations materials beraus zugeben, auch die sozialpolitischen Druckschriften zusammen⸗ zufassen; ferner soll der Wunsch ausgesprochen werden, daß,

soweit mit der Anfertigung von Drucksachen noch Nettoeinnahmen verbunden sind, prinzipaliter der Reichsdruckerei Druckaufträge zuzu⸗ wenden. sind, besonders in der Zeit, wo es ihr an Arbeit mangelt; durch diese Zuwendung dürfte eine Vergrößerung der Reichsdruckerei nicht eintreten. Auffällig befunden wurde, daß die Reichs⸗ druckerei sehr teuer arbeitet und im Vergleich zu den größeren leistungsfähigen Berliner Druckereigeschäften einen Aufschlag bis zu 30 0 / eintreten ö

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar setzt sich mit dem Referenten, an den er seine Ausführungen direkt richtet, über die das Reichkamt des Innern angehenden Druckschriften und Nach— weisungen im einzelnen auseinander. Bis zur Journalistentribüne dringen diese Bemerkungen nicht hinauf.

Unterstaatssekretär im Reichspostamt Franck wendet sich gegen die Bemängelungen, die die Reichsdruckerei erfahren hat. Diese habe fast durchweg ganz dieselben Preise wie die privaten Druckereien.

Referent AÄbg. Erzberger (Jentr. konstatiert mit Befriedigung, daß der Vertreter des Reichsamts des Innern, zugesagt hat, daß nach Möglichkeit auf die Wünsche des Reichstag; Rücksicht genommen wird. Die Reichsdruckerei habe tatfächlich für eine Reihe bon Arbeiten teurere Preise, über deren Begründung man nichts erfahren könne.

. Unterstaatssekretär im Reichspostamt Franck: Die Preise der Reichsdruckerei haben sich stets innerhalb der vorschriftsmäßigen Grenzen gehalten. 2.

Ubg. Fischer-Berlin (Soz) : Auf der Reichsdruckerei liegen und sollen liegen zahlreiche Verpflichtungen, die auf Privatdruckereien nicht lasten, und deshalb können event. auch ihre Preise höher sein. Tatsache aber ist, daß in anderen, ebenfalls tariftreuen Druckereien, so bei Sittenfeld, die Lage großer Kategorien von Arbeitern günstiger ist als in der Reichsdruckerei, und an dieser Differenz hat die Kommission Anstoß genommen.

Der Kommissionsantrag gelangt hierauf zur Annahme.

Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Er— richtung eines obersten Kolonial- und Konsular— gerichtshofs in Berlin.

Abg. Dr. am Zehn hoff Gentr.) bemängelt einige Unklarheiten in der Fassung des Gesetztertes, wodurch das allgemeine Verständnis sehr erschwert sei. Eventuell werde ja das noch fehlende, aber in Aussicht gestellte statistische Material zur Klarstellung beitragen. In betreff der Zuständigkeit lassen sich auch Anstände erheben. Dem neuen Gerichtshof solle die Zuständigkeit des Reichs⸗ gerichts in Kolonial- und Konsularsachen übertragen werden. Schon diese Verbindung der beiden Materien fordere die Kritik heraus. Dagegen spreche die innere Natur der zu behandelnden verwickelten Fokonialsachen. Es bestehe außerdem die Gefahr, daß sowohl das Reichsgericht wie der Kolonial- und Konsulargerichtshof angerufen werden können, und daß eine entgegengesetzte Entscheidung in der⸗ selben Materie ergehen könnte. Dies müsse verhindert werden. Dem obersten Gerichtshof müsse auch die Möglichkeit gegeben werden, in faktischer Beziehung an dem früheren Urteil etwas zu ändern, was durch 5 19 des Entwurfs erschwert werde. Außerdem müßten die Konfequenzen der Beschlüsse der Kommission für Entlastung des Neichsgerichts in bezug auf die Erhöhung der Revisionssumme auch für dieses Gesetz gezogen werden. Er beantrage, die Vorlage an die Fommission für die Entlastung des Reichsgerichts zu überweisen.

Abg. Dove ffortschr. Volksp.): Ich bin mit diesem Vorschlage einverstanden, weil diese Angelegenheit in der Tat mit der Entlastung des Reichsgerichts etwas zu tun hat. Es wäre wünschenswert, wenn uns in diesem Stadium der Session etwas übersichtlichere Vorlagen gemacht würden als diese. Es ist vielleicht nicht vorteilhaft, hier eine Instanz zu schaffen, die gleichzeitig Berufungs- und Revisionsinstanz sein soll. Eine Reihe von Nicht-Berlinern würde allerdings für die Verlegung des Gerichts nach Hamburg sein; es sprechen aber einige Gründe für Berlin, wo sich leichter die nötigen Kräfte für ein folches Gericht finden dürften. Was das Gesetz selbst betrifft, so bleibt solches der Kaiserlichen Verordnung vorbehalten. Darüber werden wir uns in der Kommission einigen können; dem Reichstag sind in der letzten Zeit so viele Vorlagen gemacht worden, die nicht gründlich bearbeitet sind, daß man sie unmöglich über das Knie brechen kann. Häufig gibt uns die Regierung gewissermaßen nur das Thema an und die Kommission arbeitet dann ein Gesetz aus, oder der Abg. Erzberger zieht aus der Schublade eins hervor. Der Vorredner will einen besonderen Gerichtshof für Kolonialsachen Ind Konfularsachen. Ich glaube, eine solche Teilung wäre nicht von Vorteil, weil die Materien vielfach ineinandergehen,

Abg. Dr. Semler (nl); Ich würde es sehr beklagen, wenn der Gesetzentwurf aus der Kommission vor der Vertagung nicht heraus⸗ fime. Das wäre unter Umständen sehr schmerzlich. Ich möchte die Kommission bitten, so schnell wie möglich zu arbeiten. Im großen und ganzen kann ich mich den Bestimmungen der Vorlage anschließen. Zugeben kann ich aber dem Vorredner nicht, daß der Rechtsstoff bei Kolonial- und Konsularsachen derselbe sei. Und deshalb kann man den von dem Abg. am Zehnhoff gemachten Vorschlag wegen einer Trennung beider Gerichtsbarkeiten nicht von der Hand weisen. Die rechtlichen Voraussetzungen für den chinesischen Handel sind ganz andere wie die nach unferem Bürgerlichen Gesetzbuch. Es wird auch zu prüfen sein, ob zu den Entscheidungen des Gerichts nicht auch Laien zuzuziehen sind, und ob als Sitz des Gerichts nicht Hamburg zu wählen sei. Ich spreche hier nicht als Hamburger, sondern im Interesse der Sache. Der Gerichte bof, hätte doch das Kolonialrecht zu fördern, und das würde am allerbesten in Verbindung mit dem Kolonialinstitut geschehen. Ob man Verwaltungsbeamte in das Gericht zu berufen hat, ist eine Frage, die ernstlich zu prüfen ist. Haben wir erst eine geordnete Inftanz für solche Fälle, so wird sie mit der Zeit auch immer mehr zu tun bekommen. Auf jeden Fall muß die einzusetzende Kommission so schnell wie möglich zu einem Beschluß

kommen.

Abg. Schultz (Rp.): Auch wir bedauern, daß uns noch in der letzten Stunde eine solche Fülle von Gesetzentwürfen zugeht. Jeden Abend finden wir in der Mappe eine lange Reihe von Gesetz⸗ entwürfen vor, nachdem wir bis 9 Uhr Abends gearbeitet haben. Was die Regierung uns da zumutet, geht über das Maß dessen hinaus, was menschliche Kräfte leisten können. Auch der vorliegende Entwurf bewegt sich in der Richtung der Entlastung dez Reichs⸗

gerichts. Die , . des Gesetzes wird nicht unerhebliche Kosten berurfachen. Es ist darüber gestritten worden, ob Berlin oder Ham.

burg Sitz des neuen Gerichts sein soll. Praktische Gründe sprechen für Berlin, hier sind Sachverständige eher zu finden als in Hamburg. Mit einer' materiellen Prufung der Sache möchte ich das Gericht nicht befassen; wie soll es von hier aus in den Kolonien Beweis⸗ erhebungen veranstalten?

Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg:

Der Gesetzentwurf, welcher Ihnen vorgelegt ist, entspricht einem früheren, vom Reichstag wiederholt ausgesprochenen Wunsche, und Sie werden sich entsinnen, daß er in der Thronrede, mit welcher die gegen⸗ wärtige Session dieses hohen Hauses eröffnet worden ist, angekündigt worden ist. Niemand kann es mehr bedauern, wie die Reichskolonial⸗ verwaltung selber, daß in einem so inopportunem Moment, wie ihn der Herr Vorredner dargestellt hat, ein solcher Gesetzentwurf hat ein⸗ gebracht werden müssen. Wir haben uns unmittelbar im Herbst an die Arbeit gemacht, die Tatsache aber, daß bei diesem Gesetzentwurf nicht nur Angelegenheiten des Reichskolonialamts, sondern auch einige,

welche dem Ressort des Auswärtigen Amts unterstehen, daneben andere, bei welchen das Reichsmarineamt zuständig ist, und da bei dem Ganzen auch das Reichsfustizamt und das Königlich preußische Justizministerium hat zugezogen werden müssen, wird Ihnen erklären, daß bei der außerordentlichen Gründlichkeit, mit welcher bei den Reichsbehörden gearbeitet wird, diese Sache nicht so ganz glatt gegangen ist, ganz besonders, da zuleßt; noch die Deckungsfrage bei der mit Recht so gepriesenen und von mir so verehrten Sparsamkeit meines Herrn Kollegen vom Reichs⸗ schatzamt ernsthafte Prüfung erfahren hat. Aus diesen Gründen ist es nicht möglich gewesen, besonders da inzwischen die Osterferien hinzugekommen sind, Ihnen das früher zu bringen. Wir würden es Ihnen unter gar keinen Umständen im gegenwärtigen Moment gebracht haben, sondern die Angelegenheit bis zum Herbst verschoben haben, wo Sie frische Kräfte der neuen Materie ich glaube nicht, daß der Herr Vorredner Recht hat, daß jetzt nicht die notwendige Liebe hierzu vorhanden ist, und mehr Arbeitsfreudigkeit entgegengebracht hätten, aber gerade, wer die letzten Diskussionen, die wir gehabt haben, auch in Kolonialsachen mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, weiß, daß die Objekte, um die es sich handelt, in eine so große Höhe hineingehen, daß die Gesichtspunkte, welche geprüft werden müssen, so vielseitige sind, daß gerade diese Objekte und die Tatsache, daß in den Schutz gebieten sehr vielfach Interessenten zu Richtern bestellt werden müssen, auch die Schutzgebietsverwaltung und selbst die Beisitzer in den Schutzgebieten in große Verlegenheit bringen. Denn wenn Sie sich überlegen, daß die schwersten und wichtigsten Rechtsfragen, die aus Konzessionen herrühren, die vor 25 und 30 Jahren gegeben worden sind, nunmehr geprüft und entschieden werden sollen, und zwar nicht nur von der Tatsachenseite her, sondern nach den Rechtsgrundlagen von einem Kollegium, welches aus einem immerhin jüngeren Richter und vier Laienbeisitzern besteht, werden Sie erkennen, daß man auch im Schutzgebiete die Empfindung hat, daß eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht und die Rechtsent⸗ wicklung und Gerichtsverfassung mit den Anforderungen nicht gleichen Schritt gehalten hat. Es nötigt das unter Umständen die Verwal⸗ tung, was sie ungern tut, auf dem Wege der Verordnung und von

hoher Hand einzugreifen, wo sie es viel lieber den ordentlichen Gerichten überlassen möchte, die Angelegenheiten zu entscheiden. Ich erinnere Sie an den Zustand, in den wir gekommen

sind bei Gelegenheit der Nachverzollungs verordnung. Diese Verordnung mußte hier in Berlin für Südwestafrika durch ein Schiedsgericht entschieden werden, weil es nicht möglich war, im Schutzgebiet 4 Beisitzer zu finden, welche erklärten, daß sie an der Sache kein Interesse hätten.

Unter diesen Umständen möchte ich allerdings die von dem Herrn Abg. Dr. Semler provozierte Erklärung abgeben, daß die Reichs⸗ regierung ein ganz außerordentliches Gewicht darauf legt, daß, wenn es die Arbeitskraft und die Zeit der Herren, in der Kommission wie hier im Plenum, noch irgend gestattet, diesem Zustande noch jetzt ein Ende gemacht werde, damit wir die großen und schwierigen Fragen, die uns heute beschäftigen, dann aus den Händen der Verwaltung entlassen und den ordentlichen Gerichten übergeben können. Das ist dann ein Zustand, wie wir ihn in Deutschland haben, und wie wir ihn für die Kolonien nur wünschen können. Wenn Sie also den Wünschen der Reichsregierung nachkommen und die Sache noch vor Sessionsschluß verabschieden können, so wird die Reichsregierung und zwar alle beteiligten Ressorts Ihnen äußerst verbunden sein. ö Abg. Dr. Gie se (dkons.): Meine Freunde halten einen obersten Kolonialgerichtshof für erwünscht. Das jetzige Obergericht mag für einfache Verhältnisse genügt. haben, aber jetzt, wo deutsches Kapital investiert ist, wo die Kolonien einen hohen Aufschwung genommen haben und die Bevölkerung sich ständig vermehrt ist es nicht mehr ausreichend. Im allgemeinen sind, wir mit den Bestimmungen über die Verfassung und die Zuständigkeit des neuen Gerichts, wie sie vorgeschlagen sind, einverstanden. Bedenken haben wir allerdings, namentlich sind die Meinungen unter uns geteilt, oh der Gerichtshof auch als Berufungsinstanz fungieren soll. Darüber wird in der Kommission zu sprechen sein. Wir schließen uns dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kommission an.

Abg. Stadthagen (Soz.): In dem

; 8 n, . Unterlagen nach jeder Richtung. Die Reichsregierung hätte j 2 *. 12 * . die Pflicht, gehabt, uns eine, Statistik vorzulegen, die uns einen Einblick in, die heutigen Verhältnisse sowohl auf zivilrechtlichen Gebiete, wie hinsichtlich der Strafjustiz gibt. Von alledem findet sich in den Motiven kein Wort. Es handelt sich

. * ö .

darum, gutes Recht zu geben. Da kommt es auf ein paar Wochen nicht an. Das Objekt soll so hoch geschraubt werden, daß der Arbeiter nie zu seinem Rechte kommen kann. Welches Interesse hat die Gesamtheit der Bevölkerung daran, die Kosten für ein solches neues Institut, die allmählich ins Ungeheure wachsen werden, zu tragen? Es scheint mir auch keine Verbesserung der Rechtspflege zu fein, daß an Stelle von Gerichten in der Besetzung mit einem Richter und vier Laien solche aus nur gelehrten Richtern treten sollen. Warum bringt man nicht einen Entwurf, wonach die Laien, deren Auswahl bis jetzt, gewiß schwierig ist, aus allen Kreisen der Be⸗ völkerung ausgewählt werden können? Zudem sollen es nicht einmal Richter sein, sondern Verwaltungsbeamte, die, künftig zu entscheiden haben. Der Gesetzentwurf mit einen unzähligen Bezugnahmen auf andere Gesetze erscheint uns absalut unhrauchbgr,. Abg. Dr. Heckfcher (sortschr. Volksp.): Alle Kreise, die au Einem solchen Gesetzentwurf Anteil nehmen und ein lebhaftes Interesse an ihm haben, kommen gar nicht dazu, die zum Teil schwierigen Fragen, die dabei mitspielen, zu Prüfen. Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, so sollten zunäͤchst einmal alle Teile der deutschen Bevölke rung, die sich mit, kolonialen Dingen befassen, ergiebig Gelegenheit finden, die Einzelheiten genau zu prüfen. Es kommt

Entwurf fehlen die

inden ja eine wahre Sintflut von Gesetzen über uns, wir geraten in einen wahren Fana— tiömus der Gesetzgcberei und hetzen uns zu Tode, Es scheint hier das altehrwürdige Prinzip von Fritz Reuter zur Geltung gebracht zu werden, daß mehr auf Fixigkeit als auf Richtigkeit Wert zu legen ist. Die tiefere Begründung fehlt der Vorlage ganz. Eine überaus wichtige Frage ist z. B. die vorgeschlagene Heranziehung von Ver— waltungsbeamten zu richterlichen Aemtern. Das bedeutet die Durch brechung eines bisher im deutschen Recht beobachteten Grundsatzes. Was den Sitz des neuen Gerichtshofs anbetrifft, so gebe ich ohne weiteres zu, daß Hamburg, Bremen und Lübeck gleichmäßig geeignet wären, aber Hamburg hat das Kolonialinstitut, und alle, die an dessen Schöpfung mitgearbeitet haben, werden den Wunsch haben, daß etwas Fauerndeß und Gutes mit diefem Institut geschaffen wird. Ferner haben wir in Hamburg den Seegerichtshof, da wäre es ganz natur⸗ emäß, wenn der neue Gerichtehof, dessen Aufgaben auch über das Meer weisen, ebenfalls dort seinen Platz findet. Ferner wäre eine Reihe anderer Schwierigkeiten dort mit groͤßter Leichtigkeit zu löfen. Man stelle sich nur eine Verhandlung des Kolonialgerichts⸗ hofes vor. Die Parteien streiten um Fragen, die die Vernehmung von Sachverftändigen erforderlich machen. Es ist notwendig, sich über wichtige Fragen englisch zu verständigen und dergleichen mehr. Ich verlange keineswegs, daß man willkürlich Hamburg den Vorzug gibt. Hamburg hat große Aufgaben zu lösen, und bei allem, was wir in Hamburg zu fördern versuchen, fühlen wir uns immer ge⸗

starkt, belebt und gefördert von dem Gedanken und der Ueberzeugung, daß das, was wir tun, im letzten Grunde auch dem gesamten Deutsch⸗ land zugute kommt.

Damit schließt die erste Lesung. Der Entwurf geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Kon⸗ sulatsgebührengefetzes. Der Entwurf beabsichtigt eine erhebliche Ermäßigung der Schiffsgebühren und will den Ausfall durch Erhöhung anderer bestehender Gebühren und Einführung einer Reihe von neuen Gebühren ausgleichen.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen:

Meine Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Konsulatsgebühren ist das Ergebnis sehr erschöpfender Er hebungen, sehr eingehender und, ich darf sagen, leider auch sehr lang⸗ wieriger, schwieriger Beratungen, die nicht allein zwischen den be⸗— teiligten Amtsstellen, sondern auch den Interessenten stattgefunden haben. Ich kann hinzufügen, daß es die verbündeten Regierungen auch bedauern, daß dieser Gesetzentwurf Ihnen in einem in bezug auf die Geschäftslage ungünstigen Zeitpunkt zugeht. An dem Be streben, Ihnen rechtzeitiger die Vorlage zu machen, hat es nicht ge⸗ fehlt. Wenn dieses Bestreben gescheitert ist, so liegt es an der un⸗ gewöhnlichen Schwierigkeit der Materie.

Ich möchte mich enthalten, auf die Einzelheiten des Entwurfs einzugehen. Ich darf Sie wohl in dieser Beziehung auf die ja sehr erschöpfende Begründung hinweisen. Ich möchte nur einige Gesichts— punkte kurz hervorheben: Der Entwurf bezweckt, die Beschwerden der Schiffahrt über den nunmehr fast vier Jahrzehnte alten Konsulats— gebührentarif vom Jahre 1872 abzustellen, einen Tarif, der tatsächlich schon lange nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht, und welcher unsere Schiffahrt gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt. Der Entwurf bezweckt außerdem noch eine Reihe von Aenderungen, über welche im einzelnen noch gesprochen werden wird. Dabei beabsichtigt er tunlichste Schonung nicht allein der finanziellen Interessen des Reichs, sondern auch der finanziellen Interessen der Wahlkonsuln, welche ja, wie Ihnen bekannt, für ihre dienstlichen Ausgaben auf die Gebühren angewiesen sind.

Der Entwurf sieht eine angemessene, allgemeine, sehr wesentliche Her absetzung der Schiffsgebühren vor. Besondere Berücksichtigung zollt er dabei der Segelschiffahrt, nicht allein wegen der wirtschaftlich ungünstigen Lage, in welcher sich dieselbe befindet, sondern auch wegen des besonderen Interesses, welches wir ihr wegen der Heranbildung der Deckmann schaften zu widmen haben. Daneben schlägt der Entwurf die gänz⸗ liche Aufhebung der national⸗politisch schädlichen, fiskalisch so gut wie belanglosen Matrikelgebühren der Deutschen im Ausland vor. Ferner führt er die Gebührenfreiheit für Bedürftige allgemein ein. Weiter bezweckt er eine Herabsetzung der Gebühren für kleinere Be scheinigungen, welche im gewöhnlichen Leben sehr häufig sind, und bezüglich deren der jetzige Tarif beinahe prohibitiv wirkt. Endlich wird, einem dringenden Wunsch unserer Wirtschaftskreise entsprechend, die Gebühr für Bescheinigung von Tabakfakturen, die durch die neue Gesetzgebung gefordert wird, wesentlich herabgesetzt.

Diese Maßregeln führen naturgemäß zu einem nicht unbedeutenden Ausfall der Reichseinnahmen, namentlich soweit die Schiffsgebühr und die Aufhebung der Matrikelgebühr in Betracht kommen, und man muß darauf bedacht sein, diesen Ausfall einigermaßen wieder auszugleichen.

Zu diesem Zwecke ist gedacht, einzelne Gebühren zu erhöhen und für einzelne Amtshandlungen neue Gebühren einzuführen. Dabei sind solche Amtshandlungen ins Auge gefaßt, welche erfahrungsgemäß mehr die Ausländer und die bemittelten Personen betreffen. Es handelt sich namentlich um Legalisationssachen, Kassenangelegenheiten, Paßgebühren; und, was die neuen Gebühren betrifft, um Nach forschungen und Verhandlungen in Forderungs und Nachlaßsachen, also fast ausschließlich um Sachen, die bemittelte Personen betreffen.

Für das Reich ergibt sich infolge der Ermäßigung der Schiffs gebühr und Aufhebung der Matrikelgebühr ein Minderertrag von fast 400 000 6. Der Mehrertrag wird geschätzt auf 235 000 „64. Es bleibt biernach für das Reich außer der etwa nötig werdenden höheren Entschädigung der Wahlkonsuln für dienstliche Ausgaben ein Ausfall pon etwa 164 000 06. So unerwünscht bei der allgemeinen Finanzlage nun auch ein solcher Ausfall ist, so muß man doch anerkennen, daß er sich in mäßigen Grenzen bewegt, und es ist wohl mit Bestimmtheit anzunehmen, daß er auch bald durch die natürliche Steigerung der Einnahmen ausgeglichen sein wird.

Der Hauptpunkt der Reform ist die Ermäßigung der Schiffs gebühr, die Sorge für die Wohlfahrt unserer Schiffahrt. Unsere Schiffahrt hat ringsum in der Welt in steigendem Maße mit den hohen staatlichen Subventionen zu kämpfen, welche freinde Schiff fahrtsgesellschaften genießen. Sie ist außerdem belastet durch die Vorschriften unserer sozialen Gesetzgebung, insbesondere auch durch die neuere Ausdehnung der Krankenfürsorge für Schiffsmannschaften. Dies alles sind Dinge, welche unsere Schiffahrt mehr belasten, als durchschnittlich die Flaggen anderer Nationen belastet sind, und es ist deshalb ein dringendes Gebot der Billigkeit, unsere Flagge wenigstens von dem Mehrgewicht, das sie noch auf dem Gebiete des Konsular gebührentarifs zu tragen hat, gegenüber anderen Flaggen, insbesondere der britischen, ihrer Hauptmitbewerberin, zu befreien.

Aus diesen Gründen, meine Herren, empfehlen die Regierungen die Annahme der Vorlage.

verbündeten

Abg. Graf Kanitz (dkons ): Unsere Konsuln und Generalkonsuln beziehen an Gehalt etwa 53 Millionen; dazu kommen die Reichs aufwendungen für Gesandtschaften und Konsulate von 37 Millionen; auf das Konsulatswesen entfallen im ganzen 7 bis 8 Millionen. Die gegenüberstehenden Einnahmen an Gebühren sind nur ns dieser Summe, und fie sind außerdem bei den einzelnen Konsulgten sehr verschieden. Alle werden nach dem Tarif von 1872 erhoben. Die Schiffs gebühren, die jetzt sehr bedeutend ermäßigt werden sollen, sind damals gegen die höheren Sätze der Vorlage auf Antrag des Dr. Schleide- Altona auf den Satz von 23 für die Registertonne in Europa, 5 3 außerhalb Europas normiert worden. Die Re gierung glaubt, wie es in der Begründung heißt, den Wünschen

der Hanseaten nachgeben zu müssen und eine Ermäßigung von 70 06:

zugestehen zu sollen. Die hanseatischen Vertreter haben aber damals diese Gebührensätze keineswegs als zu hoch befunden. Der Ausfall bei den Schiffsgebühren wird 381 006 betragen, wodurch ührigens auch die Konfuln einen Ausfall erleiden, der durch die Reichskasse

gedeckt werden muß; wie hoch er sein wird, ist noch nicht ee Wenn man, die sozialgesetzliche Belastung der Seeschiffahrt ins Feld führt, so lastet sie doch auf dieser

nicht stärker wie auf allen anderen Gewerben, Die Gesetzgebung der außerdeutschen Länder läßt sich auch für die beabsichtigten Maßnahmen nicht durchweg verwerten. Der französische Tarif geht viel höher hinauf, nicht auf 1 und 2 , sondern auf 2 bis 8 Ets.

* * X 4 *