liegt. Die Entscheidungen über Arreste und einstweilige Verfügungen können aus der Judikatur des Reichsgerichts ausscheiden; das Reichs⸗ gericht selbst hat sich für diese Maßregel erklärt, und auch von anderen maßgebenden Seiten ist sie befürwortet worden.
Ziffer 2 wird angenommen.
Ziffer Za, von der Kommission neu eingefügt, erhöht die Revistonssumme von 2500 auf 4000 6. Abg. Kirsch (Zentr.): Ich bin ein Gegner der Erhöhung der Revisionssumme, und zwar hauptsächlich aus Rücksicht auf, den Mittelstand. Man hat gestern unter Berufung auf statistisches Material dargelegt, daß gerade bei den Objekten über 4000 4 die kleinen Leute prozentual stärker beteiligt seien als bei den geringeren. Die Durchsicht dieses Materials bestätigt diese Behauptung nur bedingt; es kann dieses Material aber überhaupt keinen sicheren Anhakt geben. Ich möchte hierbei auf eine Besonder⸗ heit aufmerksam machen. Interessenten des gewerb⸗ lichen Musterschutzes haben vielfach darüber geklagt, daß das Reichsgericht, obwohl konforme Urteile der beiden Vorinstanzen vorhanden waren, den Wert des Streitgegenstandes unter den Betrag von 2500 M herabgesetzt hat und so die Revision verhinderte. Die Bewertung dieser Objekte ist eine sehr schwierige; ich glaube, die Richter tun viel richtiger, wenn sie den Wert verhältnismäßig boch schätzen. Jedenfalls hoffe ich, wenn das Haus zur Erhöhung der Revifionssumme kommen sollte, daß dann das Reichsgericht in dieser Frage viel liberaler als bisher verfahren wird.
Abg. Heine (Soz.): Einer Statistik bedarf es hier gar nicht. Der Staatssekretär hat gestern die sehr interessante Erklärung abgegeben, daß man der Regierung mit der Erhöhung einen geheimen Wunsch erfülle, den sie nur nicht hätte laut werden lassen; hätte sie geahnt, daß der Reichstag darauf so bereitwillig eingehen würde, so hatte sie felbst den Vorschlag gemacht. Wir zollen ihr Anerkennung, daß sie es nicht geahnt und den Vorschlag nicht gemacht hat, sondern die Verantwortung dafür auf den Parteien sitzen läßt.
Die Erhöhung wird bei sehr schwach besetztem Hause gegen das Gros des Zentrums und die Sozialdemokraten beschlossen.
Ziffer 4 (Difformitätsprinzip) wird nach dem Kommissions⸗ antrage gestrichen, ebenso Ziffern 6 bis 9. Zu Ziffer 11 (Abänderung des 5 567) liegt der Antrag Schmidt⸗Warburg vor, die Beschwerde gegen die Versagung des Armenrechts beim Reichsgericht auch ferner zuzulassen. Abg. Dr. Spahn Zentr.) hält die Frage durch die gestrige Be⸗ schlußfassung über die Abänderung des Gerichtsverfassungsgesetzes für entschieden und den Antrag Schmidt-Warburg demnach für erledigt.
Abg. Schmidt⸗Warburg Zentr.):: Wenn mein Antrag angenommen wird, der ausdrücklich zur Zwilprozeßordnung gestellt ist, so bildet er eine les specialis, und das Gerichtsverfassungsgesetz litte
dann höchstens an einem Schönheitsfehler, der eventuell später zu be⸗ seitigen wäre.
Abg. Heine (Soz.): Ich stimme dem Vorredner durchaus bei. Ueber den Antrag Schmidt⸗Warburg, der gestern nach der Generaldebatte besonders erörtert worden ist, hätte auch gestern bereits abgestimmt werden können, das ist aber nicht geschehen; die Abstimmung muß jedenfalls erfolgen, weil sie noch nicht vorgenommen ist. Die mit dem Gerichtsverfassungsgesetz eventuell entstehende Antinomie könnte in der dritten Lesung beseitigt werden. Der Präsident befragt das Haus, ob es eine Ab⸗ a, noch für nötig halte; die Mehrheit entscheidet sich
afür.
Hierauf wird der Antrag Schmidt-Warburg gegen die Mehrheit des Zentrums und die Sozialdemokraten abgelehnt. Der Rest des Art. III und Art. I (Abänderung des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung) werden nach den Kommissionsvorschlägen angenommen.
Der Artikel V wird nach einigen Bemerkungen des Abg. Kirsch angenommen. . Artikel VIII und N enthalten Bestimmungen über die Erhöhnng der Gebühren in der Berufungs⸗ und in der Revisionsinstanz. In der Berufungsinstanz erhöhen sich die Gebüͤhrensätze um ein Viertel, in der Revisionsinstanz auf das Doppelte; für die Rechtsanwälte in der Berufungsinstanz um *, in der Revisionsinstanz um 51. Abg. Heine (Soz) spricht sich gegen diese Erhöhung aus. Es sei geradezu unmoralisch, durch Erhöhung der Gebühren das recht⸗ suchende Publikum von der Benutzung des Rechtsweges abzu⸗ schrecken. —
Geheimer Oberregierungsrat Delbrück: Es handelt sich hier um nichts weiter als um eine Weiterentwicklung des geltenden Rechts; schon nach dem geltenden Recht sollen die Kosten in der Be⸗ rufungs. und in der Revisionsinstanz verhältnismäßig höher sein als in der ersten Instanz. In anderen Staaten bestehen höhere Gebühren. Die Neigung des Publikums, an die höheren Instanzen zu gehen, ist sehr groß. Allzu geringe Gebühren sind ein Kompelle zur Vermehrung von Prozessen, die sonst wohl unterblieben. Außerdem sind die vor⸗ geschlagenen Erhöhungen nicht übermäßig groß; das Reichsgericht arbeitet auch teuerer als die unteren Gerichte. Es leitet uns hier nicht ein fiskalisches Interesse, sondern sehr wohl erwogene Interessen 2 und die Rücksicht auf die Entlastung des Reichts⸗ gerichts.
Abg. Schm idt⸗Warburg (Zentr.): Die Gerichtsgebühren sind überhaupt schon sehr hoch, und die Rechtsanwaltsgebühren sind auch nicht niedriger. Es liegt gar keine Veranlassung vor, die Gebühren zu erhöhen. Ein Abschreckungsmittel wird die Erhöhung der Gebühren auch nicht sein. Ich beantrage, beide Artikel zu streichen.
Abg. Heine spricht sich nochmals ebenfalls gegen die beiden Artikel aus.
Abg. Kirsch (Zentr.): Der Regierungsvertreter betrachtet die Er⸗ höhung der Gerichts- und Anwaltsgebühren unter dem Gesichtspunkte der Abschreckungstheorie. Wie soll es nun mit den bereits anhängigen Prozessen bezüglich der Gebühren stehen? .
Auf
Geheimer Oberregierungsrat Delbrück: finden die Bestimmungen keine Anwendung.
Die Abstimmung über Art. ö bleibt zweifelhaft, es muß zur Auszählung geschritten werden.
Der Artikel wird mit 104 gegen 98 Stimmen angenommen, ebenso Art. IX.
Den Art. XI beantragt der Abg. Dr. Junck (nl) wie folgt zu fassen: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1910 in Kraft“.
Der Antrag wird angenommen.
Neu eingefügt hat die Kommission einen Artikel XII, worin der Reichskanzler ermächtigt wird, für die Zeit bis längstens 31. Dezember 1913 Hilfsrichter aus der Zahl der Mitglieder der Oberlandesgerichte und Landgerichte zum Zwecke der Erledigung der Geschäfte der Zivilsenate einzuberufen. Abg. Kir sch (Zentr. beantragt, die Worte und Landgerichte zu streichen, event. hinter das Wort Landgerichte“ einzuschieben: sowie der Amtsgerichten. Das Reichsgericht sitze über Entschkidungen der unteren Gerichte zu Gericht, und da gezieme es sich nicht, daß an der Entscheidung des Reichsgerichts Richter teilnehmen, die unter den oberen Gerichten stehen.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:
Meine Herren! Wenn Sie großen Wert darauf legen, sämtliche Richter bei dieser Gelegenheit gleichzustellen, dann stellen Sie das Wort Amtörichter ein. Ich selbst muß Wert darauf legen, daß das Wort „Landgerichte“ nicht gestrichen wird, weil dann die Möglichkeit
1
besteht, auch Landgerichte direktoren als Hilfsrichter einzuberufen. Also
Amtsgerichte. Tatsächlich wird es so kommen, daß die meisten der einberufenen Richter Oberlandesgerichtsräte sind, vielleicht auch einige Landgerichtsdirektoren. Es hat seinen guten Grund, wenn die Mög—⸗ lichkeit bestehen bleibt, auch Landgerichtsdirektoren als Hilfsrichter zu berufen. Die Landesregierungen werden voraussichtlich nur solche Richter zu Hilfsrichtern vorschlagen, die bereits jetzt die Qualifikation zum Reichsgerichtsrat besitzen. Wenn dann bei dem Reichsgericht Vakanzen eintreten, werden natürlich zunächst diejenigen Herren zur Beförderung in Betracht kommen, die sich schon beim Reichsgericht als Hilfsrichter befinden und sich als solche bewährt haben.
Der Prinzipalantrag Kirsch auf Streichung der Worte und Landgerichte“ wird abgelehnt, sein Eventualantrag, auch Mitglieder der Amtsgerichte zuzulassen, angenommen.
Zu der Resolution auf eventuelle Errichtung eines neuen Zivilsenats bemerkt der
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lis co:
Die verbündeten Regierungen geben sich der sicheren Erwartung hin, daß durch die Heranziehung der erforderlichen Zahl von Hilfs— richtern und durch die Erhöhung der Revisionssumme auf 4000 A im Zusammenhang mit den beschlossenen sogenannten kleinen Ent— lastungsmitteln das Reichsgericht in den Stand gesetzt werden wird, die vorhandenen Rückstände in gemessener Frist aufzuarbeiten und als—⸗ dann die neu anfallenden Geschäfte in einer Weise zu erledigen, die einem geordneten Geschäftsgang entspricht. Sie sind der Ueberzeugung, daß dieser Zustand wenigstens so lange andauern wird, bis es gelingt, eine organische Veränderung der Zivilprozeßordnung durchzuführen. Sollte sich diese Annahme gleichwohl als irrig erweisen, sollte also eine Ueberlastung des Reichsgerichts vor jener in Aussicht genommenen organischen Aenderung der Zivilprozeßordnung eintreten, so sind die verbündeten Regierungen damit einverstanden, daß die dann etwa nötig werdende Entlastung durch Vermehrung des Richterpersonals, nicht aber im Wege von Gesetzesvorschlägen zu bewirken sei, die die Einlegung des Rechtsmittels der Revision von neuem von er⸗ schwerenden Voraussetzungen abhängig machen.
Abg. Heine (Soz.): Die Erklärung des Staats sekretãrs soll offenbar dazu, dienen, diejenigen zu entlasten, die durch die Erhöhung, der Revisionssumme eine schwere, vor der Nation nicht zu tragende Ver= antwortung auf sich genommen haben. Die Hilfsrichter sollten nichts weiter tun, als die jetzt vorhandenen Rückstande aufarbeiten. Das Prinzip, daß Hilfsrichter als dauernde Institution nicht beim Reichsgericht beschaftigt werden sollen, muß aufrecht erhalten werden. Für die Bewältigung des alljährlich dem Reichsgericht entstehenden Zuwachses von etwa 250 neuen. Sachen ist. durch eine dauernde Einrichtung zu sorgen. Es ist bedauerlich, daß man die Vermehrung der Senate in zweite Linie geschoben hat. Wir würden diese Feigenblattresolution gar nicht annehmen, wenn wir nicht darin eine Willengerklätung des Reichstages sähen, daß er sich nicht auf eine weitere Erschwerung der Revision einlassen wird. Nur deshalb stimmen wir ihr zu.
Die Resolution wird angenommen.
In der Novelle zur Rechtsanwaltsordnung ist auf Beschluß der Kommission eine neue Bestimmung aufgenommen worden, die die Errichtung einer zweiten Anwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Berlin gestattet. Nachdem der Abg. Heine (Soz) sich für diesen Vorschlag ausgesprochen hat, wird die Vorlage in der Kommissionsfassung angenommen. Auch dieses Gesetz soll am 1. Juni 1910 in Kraft treten.
Die
Es folgt die dritte Lesung des Stellenvermittler⸗ gesetz es.
In der allgemeinen Besprechung bemerkt der
Abg. Dr. Pieper (Zentr. : Meine politischen Freunde erwarten, daß die verbündeten Regierungen dahin wirken, daß die Ver⸗ ordnungen in den Einzelstaaten den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend geändert werden, damit letztere mit aller Schärfe aus- genutzt werden. Vor allem legen wir Wert darauf, daß nun auch energisch mit der Festsetzung billiger Gebühren eingegriffen wird. Wir sind überzeugt, daß man, wenn man die Auswüchse des gewerbs⸗ mäßigen Stellenvermittlerwesens beseitigen will, die Taxen so be⸗ messen muß, daß keine Ausbeutung möglich ist. Dann wird auch der Anreiz verschwunden sein, sich durch Stellenvermittlung in unreeller Weise zu bereichern. Ferner erwarten wir, daß dahin gewirkt wird, daß die Gemeinden, die noch keine öffentlichen Arbeitsnachweise be⸗ sitzen, auf paritätischer Grundlage solche nunmehr einrichten. Dann wird man neue Konzessionsgesuche zurückweisen können. Ferner sollte das Reich die Unterstützung von 30 9009 „ für die öffentlichen Arbeitsnachweise erhöhen. Dann wird bald der Zeitpunkt gekommen sein, wo wir noch weitere schärfere Bestimmungen zur Zurügdrängun der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung treffen können, die heute no nicht am Platze sind.
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Delbrück:
Der Herr Vorredner hat zuletzt dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß von seiten der Reichsleitung und auch von den Zentralbehörden der einzelnen Bundesstaaten in energischer Weise darauf hingewirkt werden möchte, daß die Zahl der öffentlichen Arbeitsnachweise mit paritätischer Besetzung zunimmt. Ich halte es für selbstverständlich, daß sowohl die Reichsleitung als auch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten in der von dem Herrn Vorredner gewünschten Weise tätig sein werden. Ich halte das um deswillen für selbstverständlich, weil, soviel ich weiß, in allen Bundesstaaten — besonders auch in den größeren, und in erster Linie in Preußen, wo ich die Verhältnisse kenne — seit langen Jahren dauernd und nicht erfolglos in dieser Richtung gewirkt worden ist.
Wenn nun zweitens dem Zweifel Ausdruck gegeben worden ist, ob die Behörden dafür sorgen werden, daß die Gebühren, die festzu⸗ setzen ihnen jetzt zur Pflicht gemacht ist, sich in angemessenen und billigen Grenzen halten, so halte ich diesen Zweifel nicht für be⸗ gründet. Gerade weil die verbündeten Regierungen der Ueber⸗ zeugung waren, daß die Gebühren an einzelnen Stellen die billigen und angemessenen Grenzen überschritten, und daß es deshalb nötig sei, die Möglichkeit zu haben, derartige unzulässig hohe Gebühren zu beschränken, haben sie in der Vorlage um die Er⸗ mächtigung gebeten, gegebenenfalls Anordnungen zu treffen, wonach die Gebühren der polizeilichen Genehmigung unterliegen. Wenn nun diese Ermächtigung jetzt Ihrerseits in eine Pflicht umgewandelt wird, so kann das selbstverständlich die Ueberzeugung der verbündeten Regierungen, daß die Taxen gelegentlich unangemessen und zu hoch seien, nicht alterieren; im Gegenteil: sie werden — ebenso wie es ge⸗ schehen wäre, wenn die Vorlage in ihrer ursprünglichen Fassung an⸗ genommen worden wäre — bestrebt sein, die ihnen auferlegte Pflicht in dem Sinne auszuüben, daß die Gebühren sich in angemessenen und billigen Grenzen halten. (Bravo!)
diese Prozesse
ob der Fiskus wirklich in den Besitz fünf Monopole und Privilegien, die in kürzester Zeit verliehen worden sind; und dabei hört der 3
Neue Privilegien werden nicht gewahrt! füdlicher Breite nördlich bis zum Kuiseb hat auch der konserpatiz Redner mindestens als strittig und nicht ohne weiteres der Gesellschet dis bezeichnet; demgegenüber hat sich der Staatssekretär auf llt
hätten. wollten solche Urkunden zerreißen; aber das fällt uns gar nicht ein Sind denn alle Gesetze, die diese beiden Unterschriften tragen, en unabãnderlich? f . l Sie mich jetzt reden, Herr Staatssekretär, Sie kommen ja nachha zum Wort. Es gibt gar kein Schriftstück, worin diese Abtretung aut gesprochen wurde, das diese beiden Unterschriften trägt; nur was Lüderz selbst erworben Wenn Lüderitz etwas berkauft, was ihm nicht gehört, so kann darn kein Rechtsanspruch gegründet werden. in der Kommission vorgelegten Karte geht deutlich hervor, da Lüderitz das Ge Als ich mich auf sekretär, Fürst Bismarck hätte auf diesem Gebiet nichts get und 56
Bismarck, das nicht vorgebracht haben, wenn nicht durch den neuen Verttra große strittige Gebietsteile ohne Prozeß übergeben würden. werden später xielleicht zurückkaufen müssen. Vertrag sei bereits abgeschlossen. der zweiten und dritten Lesung wirklich ein solcher Vertrag at geschlossen wäre. westafrika. Vertrag, aber lange nicht das, was das Reich verlangen muß. Da Staatssekretär rühnit sich der 30 où9, die er Die Kolonialgesellschaft Mark, ihr Gesamtkapital beträgt 25 Mill. Mark, TVioidende Har
00 000 S, die Verzinsung ist 809 og , , große bergmännische dafür ̃
kommission hat mit Recht abgelehnt, irgend eine Verantwortung ü diesen Vertrag zu übernehmen, auch keine moralische Verantwortun⸗
In der Einzelberatung bemerkt der Abg. Ka em pf (fortschr. Volks), daß in dem 5 2, wongz Bedürfnis für die Zulassung eines Stellenvermittlers nur ann n werden foll, wenn nicht in ausreichendem Maße durch gemein Arbeitsnachweise vorgesorgt ist, die Gefahr einer Monopolff der gemeinnützigen Arbeits nachweise liege, Die verbündeten gierungen möchten ihre volle Aufmerksamkeit darauf lenken, dn den öffentlichen Arbeitsnachweisen der Spezialisierung und ö : dualisierung der Arbeitskräfte Rechnung getragen wird. i. Eine längere Diskussion, an der sich die Abgg. Wagner (dkons., Dr. Pieper, Schultz Rp.), Dr. In hardt (wirtsch. Vgg.), Schmidt⸗Berlin (Soz.), Trimh Zentr. und Erzberger (Zentr.) beteiligen, ergibt sich! zu 5 11 des Gesetzentwurfs. F 11 hatte in der zweiten Lesung nach dem Kommissu antrage folgenden zweiten Absatz erhalten: Aeber die Frage, ob für eine Stellenvermittlung die bis 10 gelten, entscheidet im Zweifel die Car n nnlehe! die von ihr bezeichnete Behörde endgültig. Die Entscheidum für alle Gerichte und Verwaltungsbehoͤrden verbindlich.“ ⸗ Dieser Absatz wird heute einstimmig wieder beseitigt. Im übrigen wird die Vorlage mit einigen im wesentlü redaktionellen Aenderungen nach den Beschlüssen zweiter Le⸗ angenommen.
Es folgt die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreß die Aufstandsausgaben für Südwestafrika. In der Generaldiskussion bemerkt der
Abg. Erzberger (Zentr.): Der Staatssekretär hat in zy
Lesung behauptet, meine Uebersetzung des Gemeindeschuldbriefez
Hoachana sei falsch; er hat eine andere Uebersetzung produsg wo ausdrücklich von Minen“ die Rede ist. Ich glaube nicht,
er das Original noch zur Hand hat. Ich hahe meine Kemd einem von der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestan selbst herausgegebenen Buche mit zahlreichen Urkundensammlung entnommen, und was darin steht, wörtlich vorgelesen. Der ga mich erhobene Vorwurf ist also hinfällig. Ich weiß nicht, ob die, Gesellschaft eine andere Uebersetzung überreicht oder er Originalschuldbrief, eingesehen hat. In dem Original, wie es Buch wiedergibt, ist allerdings von Minen die Rede, in der Uc 'setzung nicht. Ich kann nicht wissen, ob der Abdruck des Origin oder der Uebersetzung zutreffend ist. Aber gleichviel, die Uebersetz des Staatssekretaͤrs bedeutet für das Bergrecht der Gesellschaft nichts; die Hauptsache sind die noch späterhin festzusetzenden Vertn und Bedingungen, und nie ist der Oeffentlichkeit bewiesen wen daß tatsächlich ein solcher Vertrag zur Uebertragung von Min rechten zustande gekommen ist. Was vorliegt, ist lediglich ⸗ Schuldbrief mit 12 Kreuzen als Unterschrift, und darauf sich der Anspruch der Gesellschaft auf Ausbeutung eines solch Riesengebiets gründen! Wie hat man die Mannesmann-⸗Urku trostz Siegel und Unterschrist des Sultans von Marokko angefochta Kein weißer Zeuge ist bei der Ausstellung dieser Urkunde zugen gewesen. Bis 1965 hat das Kolonialamt überdies meine Ansicht
keilt, wie die damalige Denkschrift ergibt; dort fehlt der Rechz anspruch an die Rote Nation bei der Aufzählung der Rechtetn der Gesellschaft. Selbst in dem verunglückten. Vertrage ra Februar 1916 ist dieser Rechtsanspruch nicht aufgeführt. Zum erst Male taucht dieser Anspruch der Gesellschaft, in dem Gutah des Justizrats Veit Simon aufz auf der betreffenden Karte befinde sich das Gebiet der Roten Nation als ihr zugehörig bezeichn Wie kommt die Kolonialverwaltung dazu, für ein Gebig das im Februar 1910 von der Gesellschaft selbst schon ba preisgegeben war, den Ansprüchen, der Gesellschaft nachzuge und fuͤr den Eigentumsanspruch einen Schiedsspruch zuzulassen Damit wird der unter dem Fürsten Bülow festgehaltene Rechtsstan punkt zum guten Teile aufgegeben. Angesichts dieser Tatsache da treten gerade die, die gegen den Vetrag Allgemeinheit; ein Vertrag, der solche Bestimmungen enthält, i eine Schädigung der deutschen Interessen in Südwestafrika und m abgelehnt werden. Die Verwaltung will neue große Privilegie weggeben. Der Staatssekretär behauptet, er hätte keine nen Privilegien weggegeben und wolle das auch in Zukunft nich Das ist nicht richtig; unter seiner Verwaltung sind sol Privilegien weggegeben worden, das ist Tatsache, wenn man aus wenn man dies behauptet, den Vorwurf der Demagogie von de Staatssekretär an den Kopf geworfen bekommt. Die Errichtun
des privaten Bergwerkslaboratoriums hat dem Minensyndikat ä
förmliches Monopol über die ,, in Südwestafrika gegebe
Das Privatlaboratorium muß beseitigt, ein staatliches an seine Stel gesetzt werden. Ein zw konzession an die Hanseatische Minengesellschaft; leihung des Digamantenprivilegs an die Kolonialgesellschaft in Höh von 3 Mill. Mark; das vierte ist die Umwandlung dez Sperrrech in dauerndes Abbaurecht, vorgesehen in dem neuen Vertrage, Monopol so groß und so umfangreich, wie es kaum jemals frühe gewährt worden ist, und das fünfte, auch in dem neuen Vertraz vorgesehen, besteht in der Verleihung dessen, was nach dem 1. Apn 1914 gefunden wird, an eine neue noch zu bildende Gesellschaft unta Beteiligung des Fiskus mit 50 oo, wobei ganz zweifelhaft bleit⸗
Ein zweites Privileg ist die Verleihung der Miner das dritte die Va
dieser Beteiligung kommt. Alt
eichsstag immer wieder die Versicherum Das Gebiet vom 265. Grn
unden berufen, die der alte Kaiser und Fürst Bismarck unterzeicht⸗ Es macht ja gewiß Eindruck, wenn man behauptet, nu
Zuruf des Staats sekretärs.) A
asse⸗
hat, ist der Gesellschaft zugesprochen worden
Aus der vom Abg. Everlin
set nördlich des 25. Grades niemals erworben ha den Fürsten Bismarck berief, sagte der Staat?
gewußt, beruft er sich aber auf den Fürsta so follen wir das ohne weiteres hinnehmen. Ich wünd
diese Gebietsteile für teures Geld wicka n der Presse ist behauptet worden, der nen Es wäre sonderbar, wenn zwische⸗ Ich halte den Abschluß für ein Unglück für Sin Der Vertrag ist vielleicht etwas Besseres als der vorn
herausgeschlagen ha hat aber eine Reineinnahme von 4 Mil. das ist eim sind aber nim Es ist falsch, daß * Leistungen hinter sich hätte ausgereicht. Die Budget
von 160 Oo. eingezahlt
jaben ihre Mittel nicht
meinetwegen: Oberlandesgerichtsrãte, Mitglieder der Landgerichte und Damit schließt die allgemeine Besprechung.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
sind, die Interessen de
3weite
Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, en
Berlin
(Schluß aus der Ersten Beilage) neue oder umjählige Privilegien
ein Monopol
Jenn man einer solchen Gesellschaft durch einen n,, . tie.
siche man von ihr auch bestimmte Gegen fiber. Ke rn, darin zu bestehen⸗ daß die G bie Kolonialtezesses verzicht f r ter beispielsweise
ie ng e, . Ferner müßte die Gesellschaft auf
Sonderrechte und auch darauf verzichten, daß sie die Zu⸗
eben hat. ; igen der Bergwerksordnung Ju lin n nieht ö. . Wr nltun don der Gnade der Gere schaf Damit.
; ich di Vertrag für ; unhfseg in allem halte ich diefen neun, fe
K
eine! . 6 ann, ßeren ehler, 9 ; ö st, r wen ger j Vert bgeschlossen wird, ist
er? dem dieser Vertrag abg
e tere, in ö. deutschen Gre e . zu bezeichnen. als
Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernb urg: . Meine Herren! Es ist wirklich liemlich 3 363 ö. . dritten oder vierten Male (sehr . k k je ich in di Sache schon h 3. d . . . hat, ist weder neu noch ö, ber g n die Frage Hoachanas! In der letzten Sitzung hat de Herr Abg. Erzberger ausweielich des Protokolle . . —ͤ 6 Worauf gründen sich nun die Ansprüche der Deu ö . ellschaft nämlich ganz allgemein? Ich habe in den ö . gen nachgesucht. Dieses Material ist bisher noch niema 6 . einverleibt, des halb gestatte ich mir, die , , ch ian pruch hier einmal mitzuteilen. Er stützt sich ar
meindeschuldbrief. k je An⸗ Garen k Erstens ist es unrichtig, daß sich darauf die An
sprüche der Kolonialgesellschaft stützen. Ist denn das . , , daß man gerade den Rechtstitel, den ö 2 pelampft, anführt als re e e e e ö. ö ö. . i vi Das o i . Gn e g, lan ele angefochten (sehr richtig links) ö. . 29 doch nicht sagen, auf Grund dieses Titels will ich , 3 ö Er findet sich in den Reichstagsakten nicht vor. . 53 der Deutschen n, J i s ilt i d ich habe au 9 , ö. kö verführt ist, in einen k ,, er eine falsche Nebersetzung gehabt ö. . . 2 ja selbst zugegeben. Zuruf ded . 95 3 7 Warum polemisieren i Geben Sie es do
Sie? ve, — ; So ist es doch ie kann. man nun versuchen, die Verwaltung
ine Herren ers ! . a,. etreditieren, daß man ihr vorwirft, sie 365 ᷣ ö. g
llen auf Grund eines Rechtsanspruches, den sie . geben wollen a k
dahin,
wendet sich der Abg. Erzberger ö. ö, da ist die Sache schon halb w e . die Frage an das hohe Haus richten, weshalb wir . ö ua hen müssen: weil wir eine Instanz, , , ö. . 64 antscheiden kompetent ist, . . . . ö ; t leider die Komm ; . e. 33. Erzberger hat gesagt — und das muß Herbst zu vertagen. Der Abg. Eriberger hat . J 45 Interesse der deutschen , K. ö ö. i.
i Tafliches Zeichen, daß so vie zu ies n. . ö. 3 K 2 durchaus nicht! Schiedsgerichte . . da ein und sind bequemer und . ö. 9. 1. ö.
delt, d. h. wo die Tatsachen ereits 3 . , wo es sich also um keinerlei , , . kann, in überall da, wo es sich nich um . *. R nntnis, sondern um Spezialkenntnisse handelt. . , n. Yer uuen gegen die deutsche Gerichts verfassung ö . 8 . 2 ht bier eingesetzt. Ich habe — . eses Schiedsgericht hier eing ; , darüber, daß der Abg. Erzberger e ,,, . ; in dieser Rede berer r i icht gelesen hat — in dieser geog. 5 . . J a dahin verschieben, . bis das 3 . e, ijden kann. Wenn hier mit richtigen Waffen 9 q (. 2 n so muß auch das anerkannt werden, was ich dazu ge⸗ er ;
ö . Herren, der Abg. Erzberger hat hier , ,, ven pre en, ge ect., . Dh in der seine Art K das Gouvernementẽ laborator ium 6 K zugunsten eines Privatlaboratoriums? . . . 63 Gouvernements laboratorlum 3 . K 2 ben ,, . ,, . * a. nebenbei kleine Analvsen kommen wäre ö. an in der Mitte) — aber ein Laboratorium gemacht fan . . ach jetzt wo boo oder 600 n , zu . ö. * sie es nicht machen. Im übrigen geht es im . 266 e n, Vorsicht vor, und niemand braucht zu sagen,
ö . . der hanseatischen Land und 35
6 i. Herren ich soll eine neue Konzession gegeben ha 9. nn,, ö. erfailen war. Das ist doch durchaus unrich g. 2 ö. 9 der Landkommission durchaus darũber en, e. 3. ,. ein paar hunderttausend Mack beim Prospe
ben : Dan eine angemessene Kanzesston habe , ,, Abg. Erzberger sagt es ia selber. * sollen. Der Schlußberi einer Fülle
Gefahr ist immer, daß die Herren im r,. 1 . van Detaills versoigt werten / Tie ie e den links) Dann kommen solche Privileg ist die Sperre
6 9. . lotet ie den hren ö ne . Hesellschaft. Wie ost 2 die von jeder Partei in diesem hoben Hause zugegeben ar nicht ohne Sperre ist nicht nur netwoendig gewe ene wi. . Kn gesagt. sie auskommen. Das hat noch vorgestern 6 6. es doch nicht Da muß ich doch die Konsequenz ziehen! Dann
Abg. Erzberger
Namen beiseite lassen.
der Abg. Erzberger offen ; Rechtsfrage und das andere ist ist für die Verwaltung entschi darauf ein —
Bergwerks⸗
mir Tat Kai
Hiernach erscheinen rechtlichen Zweifel in der Ausgang der von dem Aussicht genommenen Kolonialgesellschaft als in
(Hört, hört! bei den Nati Reichs justizamt wegen des Gutachten vom 17. April: Was schließlich den Anf feldgebühr in dem südlicher Breite bet
danach entschieden. Nun gibt es aber noch
gewiesen — es gibt Rechtsan
folgen darf,
das gegen das persõnliche verstößt. (Hört, ᷣ daß beides verletzt wird justizamts und zweitens das
Nachdem die
(Sehr richtig!
die ist ber bei den Nati und
den Anstand. nichts zu tun, (Sehr richtig! man natürlich streiten, Erzberger mit mir au (Heiterkeit links.) Nun, meine Herren,
Abgabe zu als ob würden ö. nz falsch. , n, Abbaurechte Vereinigte Diamantf zablt
und baurechte und und nur weil der
Gewinnbeteiligung. ich die Sperre aufhebe, schürfen. Deshalb sage ich und die Schürffreiheit, d nimmt es ihm.
Nun sagt er, werden, ohne diese
es mů könne d
Verantwortung abgelehnt, ist der Budgerkommission auf den Standpunkt geste aber einmal die jemand dahin ausgesproche jemand gesagt: de, du nicht abschließt? mir angeboten hat, Instanz verliere, man dan hohen Hause die Kl der Gesellschaft auf dem auf dem Wege des Rechts eintreten.
Auf das Gebiet der nicht folgen. Ich stelle total abwegig ist. Auf keine Anwendung, ebens Fiskus heute in seinem werden die Leute, davon nicht berührt. wo höchstens 28 sich um Berge wie z. B. das geschleift werden, auf diese Einzelfragen
Es
punkt sie diesen Dingen daß in der Kommission agt hat: 6 Sie nicht nach können Sie aber auch n schließen. Kut = aut!
Nun
Aber der Herr
Freitag, den
M Kö klin. teil
ein Privilegium sein, wenn es nötig is
Nun komme ich auf die Frag sich nach der rech gesagt: Sie haben ja selbst gesagt, das nicht anerkennen, und ich solle doch die
Meine Herren, dinge, Ki bar nicht unterscheiden kann: das eine ist die
durch die Gutachten aber auch in das Protokoll kommt, lese ich es Ihnen
Kuiseb. Sodann
pruch der Gesellschaft auf die Schũrf⸗
biete zwischen dem ; Hr e, halte ich diesen Anspruch für begründet.
s i weit ich in Frage komme Also, meine Herren, soweit ich in Frag ;
if ĩ tsansprüche, fie zweifelhaft sind, und es gibt Rech trũs , wenn sie gut sind. Ich persönlich
Prozeß auf, von dem ich glaube,
hört! link.) Hier
Verwaltung von den beiden g auf diesen Tag jederzeit dieses G
nicht wieder kommen und sagen: ; z zurück und fange nunmehr einen Prozeß an
5 diesen, wie ich zugebe,
komme ich auf
hat die Kolonialgesellschaft für Sudwest leisten als andere? überhaupt dauernde Abbaurechte . als der Deutschen Kolonial gesellschaft
Jedermann,
dafür . Kolonialgesellschaft das Recht gegeben ist, in einem
. ; aschließli ñ gewissen Gebiet J 9 also nichts weggeschenkt, sondern wenn
20 / kann jeder andere kommen und gegen 2 o
Herr Abg. Erzberger meinte, die
Gegenfrage stellen: hat sich denn in der wir übernehmen die Verantwortung ist das, daß,
Klinke der
Juristerei will ich dem Herr
die bereits
Mitglieder in der Kommission gesessen haben,
von Sachen einem fort neue Fragen, or .
Laboratorium un
sich
d Dampf, der um diese ) , . daß die Regierung einmal klar
wir übernehmen
itik hineingebracht worden. politik hineing ö. n,
6. Mai
——
t. Ich babe also keineswegs gegebe
hier sind zwe
die Anstandsfrage. Die Nechtẽ frage eden — deswegen gehe ich gar nicht des Reichsjustizamts; damit es vor: die von Eurer Exzellenz angeregten so erheblich, daß ich einen günstigen serlichen Gouverneur in Windhuk in Sklagen gegen die Deutsche
bezeichnen muß. Das sagt das
ist,
ste
Kuiseb und dem 26. Grade R
ist die Rechtsfrage
ein anderes — darauf habe ich hin⸗ sprüche, die man verfolgen kann, wenn die man nicht ver⸗ nehme nicht jeden daß ich darin recht habe, wenn des Anstandes . . delt es sich aber darum, 39 der Rat des Reichẽ⸗ Anstands der Verwaltung. enannten Personen ab bis ebiet anerkannt hat, kann sie jetzt ich nehme alle meine Erklärungen Das geht mir eben gegen inks) Die Rechtsfrage hat damit gar . das Reiche justizamt erledigt. onalliberalen und links) Darüber kann
i icht verlangen, daß der Alg. , ö Gefühlsboden tritt.
Gefühl
erstens Gefühl des
den nächsten Fall: weshalb afrika überhaupt eine größere Abg. Erzberger spricht so, niemanden verliehen Das ist doch
der in dem Gebiet schürft, hat GColmanskop, Elisabethbucht, a. elder jeder hat permanente n nichts, gar nichts als jene 20so,
Der
—
zu prospektieren, zahlt sie die hohe
Reiche das Geld,
die S ichert dem ,, . Abg. Erzberger
er Vorschlag des Herrn
Fßten eine Reihe von Abkommen getrosten Vertrag nicht gutgeheißen werden. Der
Budgetkommission habe deshalb die den Vertrag für falsch halte. Das
er
weil sie
garnicht eingefallen, sondern sie hat sich nur llt, daß sie nicht dazu berufen sei.
Ich will Budgetkommission führen soll? hat für den Prozeß, Niemand hat das getan. Was man
wenn ich den Prozeß in letzter bei gewissen Parteien bereit sei, in . Gesetzgebung in die Hand zu nehmen un
das man der Macht das zu nehmen, was i Dafür kann ich nicht
n, daß ich einen Prozeß
—
n
Wege nicht erstreiten kann.
nur fest, daß seine ganze
owenig auf erworbene Rechte.
Gebiet die Steuern in Bergwerks eigentum erworben haben
ist durchaus nicht möglich, vor einem Hause
handelt, wo in age d die hanseatische Gesellschaft, hinein zu enplizleren. Deswegen gehe i nicht mehr ein. In all dem
gegenüber stebt.
und die Verantwortung
den icht sagen: den Vertrag
—ᷣ jalvolitik tatsachlich die Partei⸗ sst in diese Fragen de . Abg. Erzberger. es müßten die
Nicht von dem hat deutlich erklart,
Sch
sprochen hat,
sich da t besser ist, mit einer Parteikãmpfe nu handelt, als daß hineinmengen.
nicht viele Freunde da unten, von draußen,
schon
nicht ich höre . ö Herr, erhalte uns den Tyrannen, n x 94 ine unendliche Anzahl von Materien sind hier
Heiterkeit.) E l Ein Gesetz, um eine
vorbeigezogen. rechnung zu machen, Reichsmaschine hier stritten und Kriegskosten, über die Liebigkompagnie, Aber wir haben auch sagen, das deutsche l gerade gar nicht mehr, worum es
n Abg. Erzberger letzte Deduktion
i te findet der 82 überhaupt die Sonderrechte fi ,.
die Höhe setzt, so
wo es
Rauch — en herumgeschwebt hat, ist es 2 erklärt, auf welchem Stand⸗ Ich habe bereits n, ,.
in diesem hohen Hause niemand ge⸗ . für den Prozeß. Das
des Reichẽjustizamts. ; Dann . tag darfst du nicht ab⸗
Prinzipien, welche die deutschen Parteien für
hielten, auch in den Abg.
ihn gewarn . , Sache sein, die ed aber darin anderer Ansicht zu sein. meines Erachtens, wird. Auf den ko diese Verhandlungen
voraussagen, haben denn die Diamantinteressenten
Dadurch, daß sie sich in unzählige Depes geschickt haben, ihre Freunde
Lattmann vor
und
welcher sie,
bracht hätte. (Se n der ganze Deutsche Reichstag infolge jener p
ü dei n auf ilderungen über den Reichtum da unten auf
trotzdem die ü ier e e , für das Schutzgebiet, sondern für das Deutsche
llt hat, daß,
eich eine hohe
allein
Ta
Wer soll denn selbst darüber berger seinen
gelobt und eine Kur
hat, bei der ja
Standpunkt der
Ich habe Verträge gege
egoistischen Sonderpolitik, ich habe
erhaltung von Auffassung, d
dem Begriff des öffentlichen Sãckels,
der Autoritãt
gestellten Anforderungen, 3 Beamten gegen den Vorwu
Schutz der
gegen den Versuch, noch vom Deutschen den Nationalliberalen); Interessen der k und ar den Schutz staatlich aner . se , gegenüber einer wirt fassung, die, wenn sie durchdränge, Brot setzen und dem
dem deutschen Handel, j Schiffahrt einen tödlichen Stoß versetzen würde.
getreten. D
deutschen
Kaisers und
treppe!
stimmung a
1
lichkeit des dahin ging,
ju nötigen, Gerichts o
schädigung
wird mir
keit in der
Abg diesen Au
t und habe ihm gesagt: tun
lonialen Frühling, den wir gehabt haben,
chen, die Tausende von Mark kosten, nach it haben sie sicher erreicht, daß von denjenigen, die sie gehalten haben, zunãchst ein wenn er durchgegangen ware, um
(Sehr richtig links.)
gekãmpft.
Antrag, mit dem guten Kern, den er
Kapitals, was da draußen mißhandelt werden soll, deutsches Kapital in fremden Kolonien und fremdes Kolonien sehr viel besser gestellt w Kolonien. (Sehr richtig! Aber noch mehr.
einem Gesetz, in ö ein Paragraph eingeschoben wird,
in einer ganz fremden Materie soll diese eingeschränkt werden.
Schließlich, meine Herren, daß sie nicht getragen werden konnte,
darauf aufmerksam, daß in
Meine Herren,
in. Diese Prinzipien, 6 In dieser Politik der Ehrlichkeit, des
schritts und einer festen,
je viel um diese ꝛ Del bei den Nationalliberalen und links,
— ———
Deutschland für richtig Kolonien durchgeführt werden. . der Hert i re schon einmal vorgeschlagen. 2 J, Sie es nicht, lassen Sie bisher gewesen ist Er scheint Nun gut. Nicht gut ist 9 5 di . hier noch einmal wiederho daß dieser Versuch .
s if Das ich Ihnen ein böser Rauhreif fallen. Das kann ich J
33 f o Was
i zill Ihnen den Beweis führen. Was kö in Lüderitzbucht erreicht? 8 arteigetriebe hineingemischt un k. ; Deutschland für Antrag eingebracht worden Hab und Gut ge⸗ Und das andere, daß sich jetzt hantastisch übertriebenen den Standpunkt ge⸗ Verwaltung auf das energischste wider⸗
hr richtig! links.)
Steuer ausgeschrieben werden soll, die am letzten
Ende wieder die Diamanteninteressenten trifft. Ich rufe das meinen
sadwestafrikanischen Landsleuten ; , bas es sũdwes . sie vielleicht doch zu der Einficht kommen, daß es
zu, indem ich glaube, daß, wenn sie handeln, die ohne Rücksicht . 8 Allgemeinhei Interesse des Landes und der meir 9. ö des deutschen Parteigetriebes Meine Herren, heute habe ich weil sie sehr stark aufgewühlt n, sondern auch von hier ö. . ingli i gend“ en uf: lich flehend, leise klagend. . ö den Tyrannen Dionys. (Große an Ihnen kleine Erleichterung in der Ab⸗ hat eine große Erschwerung in der Arbeit der herbeigeführt. Acht Tage haben wir hier ge⸗ Und worüber haben wir gestritten⸗ lleber boratorien, über Diamantenpolitik, über Mittelstand. . de omnibus rebus ert quihusdam aliis. gesprochen vom deutschen Volk, und ich kann da Volk, das ich sehr hoch eintaxiere, versteht nach⸗ . sich handelt. (Sehr richtig! links. noch dieser Debatte folgen! Und nachdem .
s d besonders der Herr Abg. Erö— gesprochen haben, und beso ö . à la Dr. Eisenbart in diesen Dingen empfohlen Mutter und Kind stirbt, will ich nun einmal 3 Regierung aus sagen, wofür ich hier gestanden habe. hier gestanden für die Aufrechterhaltung der geschlossenen nüber einer opportunistischen Fiskalpolitit ,. hier gestanden für die J =
im ũ̃ einer ĩ Flauben im Verkehrsleben gegenüber ein ö öffentlichen Wohles verwechselt mit drittens für die . imi er S jetsbehörden gegenüber eimischen und der Schutzgebiet gege . die keine gesetzliche Basis haben; sür den rf der Disʒiplinlosigkeit und eine solche vorausgesetzte Disiylinlosigkeit auch Reichstag besonders loben zu lassen (Bravo! bei ich bin hier aufgetreten für die berechtigten des Reichsfiskus. , setzli Basis be⸗ er und auf gesetzlicher B ᷣ 2 schaftlichen Auf⸗ Millionen deutscher Arbeiter außer deutschen Welthandel, der deutschen Weltmacht, der deutschen Industrie und der deutschen Dafür bin ich auf⸗ Recht des sodaß Kapital in deutschen are als deutsches Kapital in deutschen und Bravol bei den Nationalliberalen) Eingetreten bin ich auch für die Rechtslage, für ö. der Rechtslage. Ich habe mich gewehrt, 3 9 das es nicht gehörte, hinten auf der letzten Seite in der die Deroth ann ee hlt . iti erden soll; un dneten Stellen beseitigt werden soll! 6 wie ich gesagt habe, „über die Dinter⸗ Dazu konnte ich meine Zua⸗
Verwaltung zu ver
r im sie sich in das
je den Begriff des
ann bin ich schließlich aufgetreten für das
Aufrechterhaltung
seiner
ben. ür di uch nicht gebe bin ich eingetreten für die Unverletz⸗
. i is Versuch, der jagentums gegenüber einem konfiskatorischen ; e , von der der Antragsteller wußte, ; um auf diese Weise die deute Rechte abzutreten, welche auf dem Wege des Rechte des der der Abschätzung nicht zu erreichen waren. Ich mache diesem Paragraphen nichts von Ent⸗
t. V ö. das sind die Prinzipien, für die ich eingetreten meine Herren, wird das deutsche Volk ver⸗ kommer iellen Fort⸗ staatserhaltenden ö 2.
s. leichgültig,
8 deutsche Volk folgen. Es ist ganz g . . herum gemacht werden wird. CEebhafter Rufe: Huh! und Heiter⸗
n. litischen Freunde sind mit 1): Meine politischen Freun. ene, 1 ö Staats sekretãrs durchaus einverstanden.