1910 / 106 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

3

gering

mittel

gut

Geahlter Preis für 1 Doppelientner

niedrigster S

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höchster 16.

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Verkaufte

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Allenstein Thorn. Sorau N. X. een. . issa i. Pos. Krotoschin == J k . ö reslau. J i JJ Braugerste Strehlen i. Schl. . , Schweidnitt. Liegnitz Göttingen Mayen Crefeld. Geldern. Landshut Augsburg Giengen. Bopfingen . Mainz

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Allenstein Thorn Sorau N. X. n, g . issa i. Pos. Krotoschin Schneidemühl GreslaCn Strehlen i. Schl. Schweidnitz. ; Glogau.

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Giengen. d J hdd H 1 1 .

6.

13,70

Bemerkungen.

Berlin, den 7. Mai 1910.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner un Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

2100 21,00

22900 21,20

R

14450 15, 90 14,30 1460 14,10 14,30 15 00 1429 14, 95 14,30

13 30 13 6

1450 14.80 1400 1450 1409 1400 15.90 13.30 13 80 13,90

1350 12166

15,50 15,80 15,90 1429 15.20 14,40 16,40 15,00 16.00 17,00

15,50 15.50 15,90 14,29 15.00 14400 1600 15.00 16,00 16,50

Ger ste.

13.14 13,30 14350 1340 1280 1450 14,40 1370 1440 1425 1250 1420 1380 15,10

12,30 13,70 1423 15,00 1690 15,50

13, 14 1290 14,50 1340 1270 1450 1440 13440 1490 14,00 1259 1340 13.380 15, 10

1230 1330 13.85 1480 15,60 15,60

15,75 15,30 1450 16.60 1490 14460 16,00 1460 14525 14.60

14570 15, 80 15,20

15,40 16.50 1470 1600 17.380 16,509 1440 15,20 1460 14,00 14.90 16,40 17,70

15,75 15,10 1450 15,40 14.80 14.50 15,090 14, 10 14900 14.20

14570 15,60 15,20

15,40 15,00 1470 15,80 17,40 14,52 1420 15,00 14,00 13,80 14,40 1640 16,20

daß der betreffende Preis

Kaiserliches 2

sternen (enthũlster Spelz, Dinkel, Fesen).

enn! 215690 215,60 vg ge n. 15 00 1536 1450 1470 1426 1436 15 460 14 36 14536 14350 1430 14556

165,40 15,6 16,00 15,80 16.00 14,354 15,40 14,80

15 10 1645

15,00 16,40 14.59 14.480 1440 14,80 15,40 1480 14,30 14.770 14,80 14,60

15670 15 6566 16 66 15866 16.560 15.56 15.56 15 66.

15,60 16,459

l

1343 13,50 14,80 13,80

15,90 1470 13 80 1450 14,50 13,90 15,90 14380 1640 14.00 12,0 13,70 14,52 15,40

16,00 16,00 Safer. 15,88 15,60 14,80 15,70 15,00 15,00 15,50 14,570 14,50 14.60 15,20 15,20

15.80 15.00 1640 15,50 15.70 16,20 17480 16,13 14,50 195.30

14,60 19.00 17,00

13,71 13,80 16,00 14,00

d der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitge

nicht vorgekommen ist, ein

Statistisches Amt. Dr. Zach er.

teilt.

19

11

74 292

38 53 66

605 228

2581 1145 1213

549 752 961

Punkt (.)

1944

15,77 1499 1493 15,00

1425 1520

1600

16.13 15 26

1780 165,49 1443

1445 1418 1441

22,10 21,55

1523 1460 1456 1445 145369 1425

1470

15558 1608

15,50 14,66

Der Durchschnittspreis wird aus den unab in den letzten sechs Spalten, daß ent

22. 4. 29. 4.

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X

X .

N de S8. 85 E 2

de de 8586

rundeten rechender

8

ahlen berechnet. ericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 80. Sitzung vom 6. Mai 1910, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphlschem Bureau.)

Der Präsident Graf von k eröffnet die Sitzung mit der Mitteilung, daß er Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, zu seinem heutigen Geburtstage die Glückwünsche des Reichstags dargebracht hat.

Zur zweiten Beratung steht der Gesetzentwurf über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichtsbezirken und im Schutzgebiet Kiautschou. . .

Nach Art. 1 der Vorlage soll in das Gesetz über die Konsulargerichts barkeit von 1900 als § 312 folgende Vorschrift eingestellt werden: 3

„Durch Anordnung des Reichskanzlers kann für einen Konsular⸗ gerichtsbezirk oder für einen Teil eines solchen hestimmt werden daß Aktien und Interimsscheine von Aktiengesellschaften, die dort ihren Sitz haben, auf einen Betrag von weniger als 1000, doch nicht von weniger als 200 M oder auf einen entsprechenden Betrag in einer anderen Währung gestellt werden dürfen.

Art. T bestimmt, daß diese Vorschrift für das Schutzgebiet Kiausschou entsprechende Anwendung finden soll.

Die Budgetkommission hat die Vorlage mit folgendem neuen Art. Za angenommen.

„Die Zulassung der gemäß Art. 1 auf einen Betrag von weniger als 1060 6 gestellten Aktien und Interimsscheine zum 8 an Börsen im Jeeichsgebiete ist nur mit Genehmigung des

undesrates gestattet; der Bundesrat kann die Entscheidung den Landesregierungen übertragen.“

Die Petitionen 1) der Deutschen Kolonialgesellschaft in

Berlin um Ausdehnung des Gesetzes auf alle deutschen Schutz⸗

gebiete, außerdem die Festsetzung 109 6 fordert, erklärt werden.

Ein Antrag Aren

lassung der Aktien usw. zum

gebiet verbieten.

Der Abg. Nacken (Gentr.) will dem Art. Za folgenden

usatz geben: 3 Die Genehmigung

der Börsenbandel mit solchen Aktien u einem Mindeflbetrag stattfindet, der den des Handelsgesetzbuches entspricht.

Der Referent Abg. Se Kommission gegen den

Nacken sich davon verspricht.

sollen durch die Bes

dt (Rp.) will in Art. 2a die 3 Handel an Börsen im Rei

Antrag Nacken, worden ist, daß die betreffenden Aktien ; Beträgen von 1000 M gehandelt werden dürften, zuwenden gehabt haben würde, wenn er i Abg. Vo ve (fortschr. Volksp.): Das Gesetz

2 vielleicht nicht die günstige Die Idee, daß ein

4

des Mindes

mler

zur Börse weitere Verbreitung erlange, ist nur

Gerade in den Werten, die die wildesten Spekulationen ebenso wie auf dem Markte

Sicherheit, die die Stgatsaufsicht bietet, wird für die Inhaber der Papiere absolut keinen Vorteil.

wäre mit die Annahme in dem Antrag Nacken als dem

Abg. Freiherr von Rich tho

lediglich den exzeptionellen sulargerichtsbezirken und meiner Freunde wird gegen

in Kiautschou hervorgetre das Gesetz stimmen.

nicht zur Börse zugelassen statt, wie man auf dem

der Kommilsionsfassung, kleineren Uebel.

edürfnissen genügen,

Y) der Handelskammer in Berlin, die dasselbe und tbetrages der Aktien auf chlußfassung für erledigt

kann nur mit der Maßgabe erfolgen, daß nd Interimsscheinen in Vorschriften des § 180

(nl) ist der Meinung, daß die der inzwischen dahin berichtigt an deutschen Börsen und in wohl nichts ein⸗ hr vorgelegen hätte.

wird, mit dem Antrag Wirkung haben, die man Papier durch die Zulassung is sehr bedingt richtig. sind, finden Kuxrenmarkt der Kolonialaktien beobachten kann. Die überschätzt; sie bietet Am liebsten eventuell

fen (dkons.): Weitere Konsegquenzen gus der Genehmigung dieses . wollen wir nicht gezogen wissen; es soll

welche in den Kon⸗ ten sind. Ein Teil

82

mit

der

Wir

3

lehnen das seinen Konsequenzen Art. 2a gibt da ja obendrein dur weicht, außerordentlich abge das kleine Sparkapital auf gezogen wird.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Gesellschaften in Kiautschou handelte, großen Aufwand in der pier Vertreter der verbündeten hintereinander für die Vor dahinter stecken, und es steckt auch etwas bereits aufgegeben. Der Antrag N flutung mit kleinen lassung kleiner Aktien au . denn aber die anderen Kolonien Bundesrat hat keineswegs das sondern er hat ein sol ( Reichsaufsicht stehen. Befugnis auch nicht; würde gegen das 64 erstoh ob solche t g, 4 nd; rer halb der Börse sun nüötreiben, möglichst

Shl⸗

zulassen, gesellschaften, die unter Re gibt dem Bundesrat eine solche Zulassung derart

ausgesprochene ü verbündeten

Ich frage verb Grund des Börsengesetze bin überzeugt, es gibt keine. Dove meint, wüste Spekulation finde nur die Kreise, die Spekulatio a nicht verhindern, breiten Volksschichten getragen ßregeln, die wir

wünsche zuschränken.

kulationsanregungen in die Gerade deshalb sollten wir die Schutzma

Abg. Eichhorn (Soz.): Kolonialdirektor der kleinen Aktien wir den Schluß, d gerichtsbezirkte

nicht

die

Leider

sehr in die Kolonien n sie auch für Kiauts bloß überflüssig, Gesetz für D egen keineswegs den neuen Antrag Nacken,

kann

als

einen

eschwächt werden.

man

Kommission un

rag Nacken gib Aktien, sondern er b

Recht, sches Recht nur für die Sz 42 des Börsengele

;

solche Weise in die S

lage das Wort ergriffen. dahinter. t keinen Schutz gegen di efördert sie; damit ist ch für Deutschland sanktioniert. Warum seln anders behandelt werden?

kleine ausländische Aktien z. Kolonin

Regierungen, es an deutschen Börsen zugelassen si Es wundert mich ja außer

gegen verwahrt.

sondern

höchst

In der Kommission hat sich Fern nachdrücklich

die

Wenn es sich bloß um die klem würde man schwerlich eine! d in der Oeffentlichkeit treihe Regierungen haben in der Kommissit

Da muß eth Art. 2a hat man n e Uieba⸗ die *

eine von!

nicht, wenn

daß

Einfũhrmn Daraus jieka chou und die Konsuln, schädlich smm. bedenklichen eutschland unübersehbaren Schritt . ausreichende Gewähr, und der der noch weiter zurn Wir wollen nicht, n pekulation binn

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verstoße

wende

besißt⸗

nicht einreißen. Ich sehe nicht ein, weshalb die Sache so dringend ein soll. Man sagt: die englische Konkurrenz; ja dann nützen Ihnen nie 200, Aktien auch nichts. Dann müßten Sie die 20 Anteile ulaffen. Und schließlich wird man den Kolonien, dieselbe Wohltat nicht vorenthalten können. Es handelt sich also hier nur um einen ersten Schritt, kleine Aktien auch in Deutschland einzuführen. Warum sollen denn in Deutschland solche Aktien gehandelt werden? Für Ost⸗ asien würde i nicht einmal etwas dagegen haben, wenn 2-Schilling⸗ . zugelassen würden. Kensequent wäre es, die Vorlage an die Butgetkommisston zurückuuweisen. Jedenfalls bitte ich Sie, meinen Intrag anzunehmen. Ich werde gegen den Gesetzentwurf stimmen.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen:

Meine Herren! Von seiten der verbündeten Regierungen sind mit Bestimmtheit wiederholt Versicherungen abgegeben worden, daß sie nicht beabsichtigen, die hier vorgeschlagene Maßregel auszudehnen, sei es auf das Reichsgebiet, sei es auf die Kolonien. Also ist eine Durchbrechung des durchaus bewährten Grundsatzes unserer Aktien⸗ gesetzʒgebung nicht zu befürchten. Ich möchte daher davon Abstand nehmen, diese Versicherungen hier nochmals zu wiederholen. Aber ich möchte doch einem entgegentreten, der Vermutung, wenn sie auch nicht tragisch gemeint sein mag, daß sich Hintergedanken hinter dem Staub perstecken sollen, welcher in der Sache aufgewirbelt worden ist. Nein, meine Herren, das ist nicht der Fall. Die verbündeten Regierungen haben keinerlei Hintergedanken. Sie haben den einzigen Gedanken, hier eine Ausnahmemaßregel zu schaffen, wie sie es für ihre Pflicht halten gegenüber den Wünschen, den Interessen und den Bedürfnissen unserer Landsleute draußen in Ostasien.

Abg. Schultz Bromberg (Rp.): Ich bin in der unangenehmen Lage, gegen meinen Fraktionskolle en Dr. Arendt sprechen zu müssen. Ich . aber meine wichtigen ründe dazu. Dr. Arendt macht einen linterschied zwischen ständigen und nichtständigen Mitgliedern der Budgetkommission. Ich gebe zu, daß erstere mehr Erfahrungen haben, zber in diesem Falle stehen sich die ständigen und nichtständigen Mit⸗ lieder vollkommen gleich. Dr. Arendt irrt sich auch in seiner Auf⸗ affung über die börsengesetzlichen Bestimmungen. Er hat die aus rem Börsengesetz von 1896 vorgetragen, nicht aus dem von 1908. Da⸗ nach sind ausländische Papiere so weit zuzulassen, als sie den betreffenden ausländischen Bestimmungen entsprechen. Die Vekanntmachung des Bundesrats ist nur die Folge dieser gesetz⸗ herischen Maßnahme. Warum sollen nicht auch die kleineren giktien zugelassen werden, wenn eine Gefahr ausgeschlossen ist? So, wie die Abgg. Arendt und Dr. Eichhorn es darstellen, vollzieht sich der Börsenhandel nicht. Daß in Ostasien ein Bedürfnis für die fleinen Aktien besteht, darüber kann kein Zweifel sein. Eine Schädigung der deutschen Interessen resultiert sicherlich bei dem sharfen' Konkurrenzkampfe zwischen deutschen und englischen Gesell—⸗ schaften aus der abweichenden deutschen Börsengesetzgebung. Wir müssen hier einem dringenden Bedürfnis abhelfen. Ich glaube nicht, daß es sich um einen ersten Schritt handelt. Wenn jede durch be— sondere Umstände gebotene wirtschaftliche Maßnahme in einer Kolonie dazu führen sollte, auf die Heimatsgesetzgebung übertragen zu werden, so könnten wir überhaupt nicht kolonisieren. In den Kolonien be⸗ steht doch auch der Freihandel. Niemand aber wird daran denken, beswegen den Freihandel nun hier in Deutschland einzuführen. Man sieht hier nur Gespenster.

Abg. Hecksch er (fortschr. Volke p.): Ich befinde mich im Gegensatz zu einer großen Zahl meiner politischen Freunde. Vor einigen Tagen st in einem Artliel, ich weiß nicht, ob er von dem Abg. Dr. Arendt berrührt (Widerspruch des Abg. Arendt), überzeugend nachgewiesen worden, daß diese Vorlage einen ersten Schritt auf einer abschüssigen Bahn bedeutet. Kein Geringerer als der Abg. Richter hat sich seiner⸗ zeit gegen eine solche Maßregel ausgesprochen. Wenn der Bundesrat die Aktien zuläßt, dann wird jeder ruhige Bürger sich sagen, die Sache ist gut. Die Schwierigkeiten in Ostasien werden durch dieses Gesetz lich befeitigt, und die Konkurrenz der englischen Zwanzig⸗ pfundaktien bleibt bestehen Diese hat geradezu ruinös gewirkt. und . die Zweihundertmarkaktien werden der Spielleidenschaft Vorschub eisten.

Abg. Na cken (Zentr.): Von einem Uebereifer habe ich bei uns nichts bemerkt, höchstens nur einen Uebereifer bei unseren Gegnern. Auch meine politischen Freunde wollen die Spekulation in keiner Weife erleichtern. Gerade um das Spiel zu erschweren, haben wir in der Budgetkommission den Art. 22 in das Gesetz hineingebracht. Es heißt aber die Sache umkehren, als sollte damit eine Empfehlung der kleinen Aktien bewirkt werden; im Gegen⸗ teil, der Handel an der Börse soll erschwert, unmöglich gemacht werden. Wir haben nun den Antrag eingebracht, diesen Art. 2a durch die Bestimmung zu ersetzen, daß wir die Kaufleute in Ostasien den deutschen Kaufleuten gleichstellen wollen, d. h. wir wollen den Mindestbetrag der Aktien, der nach dem H. G. B. gilt, auch für die Faufleute in Ostasien feststellen. Wir glauben, daß die Ausdehnung der kleinen Aktien auf die übrigen Kolonien, wenigstens zurzeit, nicht juläffig ist. Wenn unsere Kaufleute diese Waffe verlangen gegen die englische Konkurrenz, so müssen wir sie ihnen in die Hand geben, und zwar mit den nötigen Schutzmaßregeln, die wir gewähren indem die Aktien in Ostasien den deutschen gleich gestell werden. Auch wir wollen die kleinen Leute schützen, wir sind aber verpflichtet, auch den Interessen der Kaufleute Rechnung zu tragen. Wir können doch nicht seden Bürger von der Wiege bis zum Grabe bevormunden; der Antrag Arendt ist ein Schlag ins Wasser. Die deutichen Kaufleute würden sich dann unter englisches Recht flüchten, und sie würden dem englischen Einfluß bis zu einem gewissen Grade unterliegen.

Abg. Dr. Semler (nl: Ich frage den Abg. Dr. Arenzt: Reichen denn die Petitionen aus Ostasien noch nicht aus? Sollen denn die Engländer noch weiter unsere Kaufleute besteuern? Mit welchem Rechte kommen wir dazu, gute deutsche Unternehmer h drangsalieren, wie es der Antrag Arendt will. Die Verhältnisse in Kiautschou lassen sich nicht vergleichen mit denen in den Kolonien. In 2stasien handelt es sich doch um einen hochentwickelten Handel, darum gilt hier auch nicht der Satz; Was dem einen recht, ist den andern billig. Varum soll es denn nicht unter der Kautel des Antrags Nacken zu⸗ sässig sein, Aktien von 1000 6 hier an der Börse zu realisieren? Ein großes Glück ist es, daß unsere dortige auswärtige Kaufmann⸗ schaft im Auswärtigen Amt eine gute Vertretung hat. Die Maß⸗ nahme foll auch nicht zu Gunsten weniger Leute eingeführt werden; der ganze ostasiatische, in einem Verein organisierte deutsche Kauf⸗ mannsstand hat sich dafür und auch mit dem Antrag Nacken, daß man die kleinen Aktien bündeln soll. einverstanden erklart. . bg. Dr. Roeficke (dkons. ): Ein Teil meiner Freunde sieht die beabsichtigte Maßnahme prinzipiell für bedenklich an. Die logische Folge des Gesetzes muß sich notwendig geltend machen, gleich- . ob die verbündeten Regierungen wollen oder nicht; darin hat . Abg. Dr. Arendt ganz recht. Wohin soll diese Durchlöcherung . Finzipe unserer Attiengesetzgebung führen? Diese Perspektive e kt uns ab. Die Freunde des EGntwnrfs widersprechen (. r Der englische Markt ist mit Spekulatienspapieren 6 erfüllt, daß neue gar keinen Absatz mehr finden; h e . sehr wohl der Fall eintreten, daß englisches Kapital ö ativ nach Deutschland geschickt wird. Die größte Gefahr liegt . bei uns nicht im Börsenhandel als vielmehr im Handel außer⸗ . der Börse; der Anreiz kleiner Aktien ist gerade hier sehr viel . englischen 2-Schillingshares beweisen es. Man soll auch fr eben, wie der Handel außerhalb der Börse heute schon in . and organisiert ist; jede kleine Aktie ist eine viel größere R. 1 als die größere. Das beschränkte lokale Interesse für die r T eg mu doch hinter dem notwendigen Schutz der Allgemeinbeit nuch reten. Schaffen wir eine der englischen ähnliche Einrichtung nur außerhalb des Böͤrsenmarktes fr gefährden wir diesen Schutz. ach unserer Meinung uulißte der Handel in ausländischen Wert⸗

an der Börse zugelassen sind, verboten ͤ . beschränkende Bestimmungen gestellt werden. Die Propagierung solcher kleinen Wert. in Altien müßte bei uns viel gefährlichere Wirkung haben als in England, wo man an solche Spekulationen gewöhnt ist; wir müssen im Auge behalten, daß unsere Tktiengesetzebung eine sehr solide Gestaltung der Aktienunter⸗ nehmungen zur gol gehabt hat, während man in England eher vom Gegenteil reden kann.

Abg. Werner (. Rsp.): Die Frage, ob kleine ausländische Aktien auf Grund des Börfengesetzes in Deutschland zugelassen sind, hat der Staats sekretär unbeantwortet gelassen. Viel wichtiger für uns als die Petition der Großkaufleute in Ostasien ist unsere Forderung, daß kleine Leute von solchen Spekulationen ferngehalten werden sollen. Wir müssen uns wundern, daß der Abg. Schultz heute einen so börsenfreundlichen Vortra gehalten hat, wie wir ihn sonst höchstens von dem Abg. Dove zu hören bekommen. Künstliche Kurs⸗ steigerung erleben wir doch auch recht häufig an der Börse Eventuell möchte die Vorlage an die Kommission zuruͤckverwiesen werden. Die Berliner Handelskammer verlangt sogar schon die Einführung von 100⸗½ Aktien; wie lange wird es dauern, und wir haben auch die 20400 Aktien! Im Interesse der kleinen Sparer müssen wir dagegen entschieden Verwahrung einlegen.

Ein Re gierungs ko mmissar bestätigt dem Abg. Schultz, daß er die Frage des Abg. Dr. Arendt bezüglich der Zulassung ausländischer Aktien an den deutschen Börsen zutreffend beantwortet hat.

Abg. Ka em pf (fortschr. Voltep) wendet sich gegen die Aus⸗ führungen der Abgg. Werner und Heckscher. Auch der Abg. Richter würde, wenn er heute noch lebte, den praktischen Verhältnissen Rechnung tragen. Nachdem wir international geworden sind, müssen wir unsere Kaufleute draußen auch mit dem nötigen Rüstzeug der— sehen. Das Handelsgesetzbuch und das Börsengesetz kann den Freunden der Vorlage nicht entgegengehalten werden. Wenn der Bundesrat für alles, was er genehmigt, auch die Verantwortlichkeit tragen müßte, würde er seinen Funktionen überhaupt nicht gerecht werden können. Wenn, der Reichskanzler und die verbündeten Regierungen für die Papiere, um die es sich hier handelt, etwas tun wollten, so müßten sie dafür sorgen, daß die Papiere an die Börsen kommen. Die Maßregel ist gleichmäßig heilsam für das Ausland wie für das Inland; es wird damit gerade ein Teil der Spekulation unterbunden werden.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Wir sind und bleiben Gegner dieses Gesetzes, das wir in seinen Formen für verderblich halten. Hätte man Aussicht, bei den Großkapitalisten Anklang zu finden, so würde man sich nicht fo um das Publikum der kleinen Leute bemühen, Man wendet sich damit an Kreise, die von solchen Dingen recht wenig oder auch gar nichts verftehen; man will das Geld in Kreisen der Ünkundigen auftreiben, nachdem man es von den Kundigen nicht mehr erlangen kam. Geradeso trübe Erfahrungen wie die Eng— länder, hat man auch schon in Deutschland gemacht; die Spiel⸗ leidenschaft bei den Wettrennen usw. ist auch schon bei uns gerade in den Kreisen der kleinen Leute ganz bedenklich gesteigert. Die kleinen Leute geraten bei solchen Spekulationen in der Regel zu schwerem Schaden. Die Grehspekulation sucht eben neue Opfer in den Kreifen der kleinen Sparer. Dem müssen wir mit allen Kräften entgegentreten. -

Abg. Dr. Arendt (dkons): Ich frage den Abg. Dr. Semler, ob denn überhaupt die deutschen Kaufleute in China die Zulassung zu den deutschen Börfen gefordert haben; das ist ja gar nicht der Fall. Wir streiten hier um etwas, was die dortigen Kaufleute selbst gar nicht beanspruchen. Das Tatsächliche ist, daß man hier Bresche in ein Prinzip legen will. Die Rechtsauffassung des Abg. Schultz werde ich bei anderer Gelegenheit als irrtümlich dartun. Man wird bei der Gründung von Gesellschaften in China die Leute darauf hinweisen, daß die Aktien in Deutschland den Vorzug der Börsennotiz genießen. Der Beschluß der Budgetkommission ist in Abwesenheit von 10 Mit⸗ gliedern zu stande gekommen. Ich bitte, an der festen Tradition unferer Börfengesetzgebung festzuhalten.

Korvettenkapitän Brüninghaus; Wir waren der Ansicht, daß bei der überwiegenden Mehrheit, die die Vorlage in der Kommission gefunden hat, eine weitere Diskussion über sie sich nicht erheben würde. Ich stelle nochmals fest, daß es sich bei dieser Gesetzesvorlage um eine durch die lokalen Verhältnisse notwendig gewordene Maß⸗ nahme handelt, die wir nicht als einen Einbruch in unser bewährtes Aktienrecht betrachten. Seit der Besitzergreifung von Kiautscheu ist der Marineverwaltung stets zugerufen worden, sie solle vorgehen wie ein tüchtiger Kaufmann, das will sie jetzt tun. Ich will über den Wert oder Unwert von Aktiengesellschaften, über die Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Kolonialgesellschaften nicht sprechen, stelle nur erneut die Tatsache fest, daß unsere ostasiatischen Kauf⸗ seute mit den Kolonialgesellschaften ungern arbeiten und nicht arbeiten werden. Von dem Vertreter des Auswärtigen Amts sind den Mitgliedern der Budgetkommission zwei Dutzend Unter⸗ nehmungen bezeichnet, die unter dem Druck des deutschen Aktien⸗ rechts gezwungen gewesen sind, ins englische Lager überzugehen. Mit den Kolonialgesellschaften arbeiten die Kaufleute nicht, bei Aktien⸗ unternehmungen find sie nicht konkurrenzfähig, es bleibt also nichts übrig, als ihrem Wunsche auf Zulassung kleiner Aktien nachzukommen. Von der 204 Aktie kann keine Rede sein. Die Geschäftsleute fönnen es nach ihrer eigenen Versicherung nicht über sich gewinnen, bei ihren großen kaufmännischen Unternehmungen immer erst die Hilfe des Staats anzurufen, das kann man diesen erstklassigen Kauf⸗ leuten nicht verdenken. Wenn sie seit 10 Jahren mit ihrem Wunsche an uns herangetreten sind, so handeln sie nicht aus rein finanziellen Grunden, sondern sie verfolgen damit auch nationale Ziele. Wir, die wir als Seeoffiziere in ständiger Verbindung mit unseren Handels⸗ pionieren draußen sind, können, ohne unbescheiden zu sein, uns ein richtiges Urteil zutrauen. Auch aus nationalen Gründen glaube ich die Annahme der Vorlage empfehlen zu können, die nur ein Opportunitätsgesetz ist, das auf dem Boden des praktischen Bedürf⸗ nisses erwachsen ist. .

Abg. Erzberger (Zentr.):; Es wird immer mit der starken Mehrhelt in der Budgetkommission gearbeitet. Die Vorlage ist in (iner äußerst schwach besuchten Sitzung durch eine Zufallsmehrheit angenommen, bei vollbesetzter Kommissien wäre sie mit 15 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Ich halte das Gesetz für überflüssig und in seinen Folgen schädlich. Auch das Bedürfnis ist nicht vorhanden. Wir haben die Kolonialgesellschaften, die Hundertmarkanteile aus⸗ geben können. Sie haben allerdings den einen Nachteil, daß es mit der Gründung nicht so automobilartig vorwärts seh wie bei den Aktiengefellschaften; das aber sehe ich als einen Vorteil an. Man kann doch auch bei der Aktiengesellschaft jetzt nur 25 so, also 250 M einzahlen. Warum gerade die Zwelhundertmarkaktie, nicht 169 oder 360 „ü? Es scheint, als ob man hier der Katze den Schwanz stückweise abhauen will, damit es nicht so weh tut.

Berichterstatter Abg. Dr. Semler (ul) weist in seinem Schluß⸗ wort darauf hin, daß der Beschluß der Budgetkommission ordnungs- mäßig zustande gekommen sei. Der Vorredner habe die Mitteilung überhört, daß fich die Zweihundertmarkaktie der chinesischen Uebung, mit 1060 Taels zu rechnen, anschließe.

Die Abstimmung über Art. 1 bleibt nach Probe und Gegenprobe zweifelhaft. Die Auszählung des Hauses ergibt, daß 131 Mitglieder gegen, 114 für den Artikel gestimmt haben. Art. I ift also abgelehnt. Mit derselben Mehrheit werden auch die übrigen Artikel der Vorlage, ebenso Einleitung und Ueberschrift abgelehnt. Damit ist die Vorlage im ganzen ab⸗

gelehnt, es findet also eine dritte Lesung nicht mehr statt.

Zu dem Entwurf eines Konsulatsgebührengesetzes, dessen zweite Beratung nunmehr beginnt, beantragt der Abg. Behrens (wirtsch. Vzg.) folgende Bestimmung in den Tarif aufzunehmen:

„Befreit von der Gebühr bleiben die Beglaubigungen der Unterschriften von Zeugnissen der kaufmännischen und technischen Angestellten, der Gesellen, Gehilfen und Arbeiter.“

papieren, die nicht oder unter sehr

Abg. von Strom beck (entr, beantragt die Herabsetzung des Gebührentarifs von 1 bezw. L50 M für jede Seite für Abschriften auf 509 3. (Der geltende Satz ist 3 bezw. 5 Silbergroschen.)

bg. Dr. Semler ul empfiehlt als Referent der Budget⸗ kommission die unveränderte Annahme der Vorlage.

Abg. von. Strom beck (Zentr.) befürwortet die Annahme seines Antrags, der eine Ermäßigung der enorm hohen Gebühren bezwect. Die Säge in einer anderen als der deutschen, französischen oder englischen Sprache sollen um die Hälfte höher sein, die in , . oder nichteuropäischer Sprache doppelt so hoch tarifiert

rden.

Abg. Behrens swirtsch. Vgg.) weist zur Begründung seines Antrages darauf hin, daß der Reichstag eine ähnliche Forderung schon früher in einer Resolution aufgestellt habe. Leider habe die Reichs⸗ regierung diese ,, unberücksichtigt gelassen.

Abg. Dr. Everling (nl. ] wendet sich gegen die in dem neuen Tarif für Ausstellung von Bescheinigungen auf Rechnungen über Tabakverkäufe vorgeschlagenen Gebühren, die einer Resolution wider⸗ sprechen, die der Reichstag noch im letzten Dezember mit großer Mehrheit gefaßt habe, in dem Sinne, daß diese Beglaubigungen gebührenfrei sein sollen. Der Entwurf habe ja in dankenswerter Weise die Gebühren ermäßigt, es liege aber im Interesse der kleinen und mittleren Geschäftsleute im Tabakgewerbe, die den Wertzoll zu tragen haben, diese Gebühren ganz fallen zu lassen. ;

Unterstaagtssekretär im eichsschatzamt Kühn: Die erwähnte Resolution ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß die bestehenden Sätze zu hoch seien. Eine Herabsetzung der Ge⸗ bühren ist in dem neuen Tarif bereits erfolgt. Es handelt sich hier nicht um eine Maßregel, die mit dem Wertzull zu⸗ sammenhängt, sondern um eine Mühewaltung der Konsulats⸗ behörde; bei dieser Beglaubigung erwachsen auch Kosten durch mehrung von Sachverständigen usw. Die neue Gebühr ist außer⸗ ordentlich gering, und ganz besondere Gründe, sie völlig in Fortfall zu bringen, liegen nicht vor. Der mittlere und kleine Händler wird davon so gut wie gar nicht getroffen. Auch die Tabakindustrie kann mit dem Tarif zufrieden sein.

Generalkonsul Pritsch wendet sich gegen den Antrag Strombeck. Die Gebühr sei durchaus nicht drückend, und die zahlungspflichtigen Personen seien regelmäßig bemittelte Leute. Die Abschriften werden im Auslande ausgefertigt und müssen von zuverlässigen sprachkundigen Leuten ausgeführt werden. Die Gebühren seien noch, niedrigen als die des französischen und britischen Tarifs. Auch der Antrag Behrens fei nicht annehmbar. Der Grundgedanke des Antrags sei bereits in der Vorlage insofern erledigt, als nach 5 2 im Falle der Bedürftig⸗ keit der Beteiligten die Gebühren erlassen und nach, dem Tarif felbst um ein Drittel ermäßigt werden können. Der Antrag aber gehe zu weit.

Abg. Voske (Soz, hält den Gesetzentwurf nur für einen sehr bedingten Fortschritt. Dem Großkapital werden durch die Vorlage 400 000 M an Schiffsgebühren nachgelassen, Der Hinweis, daß die Reederei durch die soziale Gesetzgebung sehr hoch belastet sei, sei nicht stichhaltig, die Lage der Reederei rechtfertige einen solchen Nachlaß nicht. Allerdings seien nicht nur die kleinen. Needereien be—⸗ rücksichtigt, sondern auch die Gebühren für die Segelschiffahrt herab⸗ gesetzt worden. Wie komme die Regierung bei dem jetzigen Dalles zu solchen Herabsetzungen? Wie komme sie dazu, das, was den großen Reedereien erlassen werden soll, leistungsunfähigeren Schultern auf⸗ zubürden? Die Bedenken des Unterstaatssekretärs gegen den Antrag Everling könne er nicht für berechtigt ansehen. Man müsse der schwerbedrängten Tabakindustrie möglichst zu Hilfe kommen. Der An⸗ trag Behrens würde bei lovaler Ausführung der Regierungsvorlage eigentlich kaum notwendig sein.

Abg. Schmidt⸗A Altenburg (Rp.) Everling aus.

Abg. von St rom beck Zentr.) glaubt trotz der Ausführungen vom Regierungstische seinen Antrag aufrecht erhalten zu müssen, da na dem neuen Tarif jeder Bogen Abschrift 4 4 kosten würde. Na Annahme seines Antrages würden die Preise für Kopialien noch sehr hoch sein.

Abg. Behrens (wirtsch. Vagg) weist darauf hin, daß im Inlande die Arbeitgeber verpflichtet seien, den Arbeitern und Angestellten Zeug⸗ nisse auszustellen, und daß die Behörden verpflichtet seien, diese Zeug⸗ niffe unentgeltlich zu beglaubigen. Eine gleiche Bestimmung bestehe für das Ausland nicht. Wenn so wenig Beglaubigungen bei den Konfulatsbehörden nachgesucht seien, so liege das an der Höhe der Gebühren.

Generalkonsul Pritsch erklärt, auch wenn ein Arbeitgeber sich für einen Arbeitnehiner an einen Konsul wendet, um ein Zeugnis be⸗ scheinigen zu lassen, so würde die Bedürftigkeitsfrage entschieden nach der Bedürftigkeit des Arbeitnehmers.

Berichterstatter Dr. Sem ler (nl.): Die Kommission hat sich mit dem Antrag befaßt, soweit er sich auf die Handlungsgehilfen bezieht, allein die Hantlungsgebilfen deswegen zu befreien, weil sie eine Petition eingereicht haben, geht vom Standpunkt des Gesetzgebers nicht an. Das Gesetz schreibt vor, daß im Falle der Bedürftigkeit die Gebühren nicht erlassen werden können, sondern erlassen werden müssen. Es handelt sich im übrigen um nur etwa 30 Fälle, in denen ein Handlungsgehilfe an einen Konsul etwas für seine Bemühungen gezahlt hat. Ich empfehle daher glatte Ablehnung.

Der Antrag Strombeck wird abgelehnt, die Anträge Behrens und Everling werden angenommen, ebenso der Tarif und ohne wesentliche Debatte auch das Konsulats⸗ gebührengesetz.

Es folgt die dritte Lesung des Ausführun gsgesetzes zur revidierten Berner Literaturkonvention von 1908.

Eine Generaldiskussion findet nicht statt. Auf Antrag Bebel wird die Vorlage en bloc definitiv genehmigt.

Es folgt die dritte Lesung der Vorlagen, betreffend die Zu ständigkeit des Reichsgerichts und betreffend Aende— rungen der Rechts anwaltsordnung.

Abg. Heine (Soz, mit Oho! empfangen); Für die liebenswürdige Begrüßung, die ich erfahre, würde ich am hesten dadurch danken, daß ich, ohne Rüchicht auf Ihre Wünsche, recht lange spreche. Wir hätten gern zur Entlastung des Reichsgerichts beigetragen und haben einer großen Anzahl von Anträgen zugestimmt. Unannehmbar sind aber für uns die Erhöhung der Revisionssumme, die Ausschließung von Beschwerden in Armenrechtssachen und die Erhöhung der Gebühren. Wir haben mit Bedauern gesehen, daß sich zu diesen in Wahrheit den ärmeren Schichten des Volkes feindlichen Maßregeln Parteien von rechts und links zusammengeschlossen haben. Wir haben namentlich bedauert, daß die Fortschrittliche Volkspartei sich wieder mit den Konservativen zusammengefunden hat im Sinne des alten Blocks. Auch das Zentrum hat zum erheblichsten Teile diesen volksschädlichen Bestimmungen zugestimmt. Wir bedauern, daß wir mit unferer Ablehnung des Gesetzes mit den Polen allein stehen. Wir werden versuchen, ob nicht in der dritten Lesung wenigstens noch die Beschwerde in Armenrechtssachen gemäß dem Anträge Schmidt-Warburg eingeführt wird, werden aber auch dann wegen der anderen erwähnten Bestimmungen das Gesetz ablehnen.

Abg Strombeck Gentr.) zieht einen zu Art. 12 gestellten Antrag im Interesse der Verkürzung der Debatte zurück.

Abg. Schmidt⸗Warburg Gentr.) formuliert seinen Antrag zu § 567 Äbs. 2 folgendermaßen: „Gegen die Entscheidung der Ober⸗ landesgerichte ist eine Beschwerde nur insoweit zulässig, als sie das Armenrecht betrifft.“ ;

Abg. Seyda (Pole): Auch wir werden namentlich wegen der Erhöhung der Revisionssumme und des Ausschlusses der Beschwerde in Armensachen gegen das Gesetz stimmen, aber auch wir werden uns noch jetzt bemühen, die möglichen Verbesserungen durchzusetzen und zu diesem Zwecke insbesondere für den Antrag Schmidt⸗Warburg ftimmen. Zugleich beantrage ich über diesen Antrag nament liche Abstimmung.

9 Ver⸗

spricht sich für den Antrag