1910 / 121 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Neuß .=

Dinkelsbühl

Weißenhorn Biberach. ; Ueberlingen . Waren Neubrandenburg Braunschweig . Altenburg.

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tium auch weiterhin üben, aber dagegen, daß gesetzlich auch die . für das Feuerlöschwesen. Der 5 15 gibt den öffentlichen einen Eingriff in die Selbstvermaltung handeln, dann, müßten wir

erin Durchschnitts⸗ ; ( ; . n, t ; gering mittel gut Verkaufte ch am 61 sichten in die Selbstverwaltung halte. Trotz dieser Bedenken im licht, daß sich eine J ür die Versicherun bildet. Berechtigt wenn diese Vorlage Gesetz wird. Vergegenwärtigen. Sie sich doch

als eine geeignete Grundlage zur gesetzlichen Regelung bezeichnen, bilden it, der aus den Mitgliedern der Anstalt zu besetzen i

i i ö 160 (Preis unbetannh 4 diese ihre Beratungen und damit das Zustandekommen dieses durchaus richtiger Gedanke, und wir werden später auch zu bemfelben dieser Papiere beitragen wird, aber es ist eine Disparität, nur diese

Noch: Roggen: ih nnigen wird. das Gesetz am 1. Juli 1910 in Kat lreien, es wird aber wohl Damit schließt die allgemeine Besprechung.

16,00 16,80 16, 80 ĩ en, ann aber auch deshalb, weil es weckmaßig erscheint, die zum Im allgemeinen aber sind meine Freunde mit der Vorlage einberstanden

1330 13,80 scherungzanstalten besitzen eine, besonders große Bedeutun für das Abg. Engelbrecht sfreikons.): Ven besonderer Wichtigkeit ist Gerichtskosteng esetzes, über. Die 11. Kommission hat

Dualitãt 41 . J . h * 3 ö: * ö 6 . j tgelegt wird, welche die Anstalken dafür aufzuwenden haben, wuerverficherungsanstalten ein ewisses Koalitionsrecht, indem sie zur dagegen Vorsorge treffen. Ich glaube auch nicht, daß die öffentlichen . Außerdem wurden eee n r ,. da ich das für einen zu weitgehenden ildung von Verbänden ö Werden. Es wird dadurch ermäg Feuerfozietäten den privaten eine besondere Konkurrenz machen werden.

aufe. , , n n, . e . . ; ür ö ö kann ich aber den Entwur namens meiner Freunde schon sind ferner die estimmungen, wonach ein erwaltungsrat zu nur, was schon durch frühere Bestimmungen den öffentlichen Sozietäten 39. Gejahlter Preis für Doppel—entner Menge ö k 1 r, ere i. ch f ge i, *. n Wi c gene . . ge. ö (it . J . 3 sind. Es nag n e niedrigster t zentner en Grundzügen wir einverstanden sind. J tantrage die die. Bestimmung es 5 20, daß die Anta en mandestens den vierten die Verpüig ung der öffentlichen Feuersozieläten, einen eil ihrer gs höͤchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner Doppe izentne:. n. an 6 Rommisfion von 14 Mitgliedern; wir hoffen, Teil ihres Vermögens in Staatspapieren anzulegen haben, ist ein Fonds in Staatspapieren anzulegen, zur Hebung des Kursstandes

Q ⁊&Bnteresse der Allgemeinheit sehr bedeutsamen Gesetzes möglichst Ergebnis bei den Sparkaffen kommen müssen. Nach dem 5 7 soll einzige Gruppe herauszugreifen. 1409 16,99 15,99 z Abg. Schmeddin (Zentr.): Die Vorlage ist einmal infolge der kaum möglich sein, bis dahin die nötigen Einrichtungen zu treffen und ; ; ; : . .

ö 6 3 . a . 9 ge fiche en ene ahn. eine Noiwen digkeit] des halb forderlich werden, das Inkrafttreten welter hinaus zuschieben. ö wird einer Kommission von 21 Mitgliedern 1509 l veralteten Organifationen der öffentlichen Versicherunganstalten Und betrachten sie als brauchbare Grundlage für die Kommissions⸗ Hierauf geht das Haus zur zweiten Lesung des Gesetz⸗ modernen Verhältnissen anzupassen. Die öffentlichen Feuer⸗ beratung. entwurfs, betreffend Abänderung des preußischen

1539 13.39 5. wohl; ihr Versich ite hut im Jahre Fos 6d Milliard in dies Vorlage 8 15, wonach öffentliche geuerverficherungd anstalt . 5 . ;

5. heneinwohl; ihr Veni erungskapita hat im Jahre 1908 69 r iarden, in ieser Vorlage? 15, wong öffen iche d sicherungsanstalten dur den Abg. Lieber nl. riftl

1400 14,50 hreußen allein 37 Milliarden betragen. Wenn wir auch mit der Verbände zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Aufgaben bilden können. = dr ge , . ige bn de , g r ihn,, la e

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1400 14,40 . mldes Gesetzeh im greßen und ganzen Aunverstanden sind, so ] Ueber die Satzung des Verbandes sollen die Vertreter der beteiligten . h lie Gerste. n wach verschiedene ernste Bedenken vor, Besonders groß sind öffentlichen Anstalten deschließen. Dieser Paragraph, insbesondere bezüglich der erliegt se b ese für Notare J 140 1400 Bedenken gegen die Verpflichtung des 8 13, zwönach jede öffent⸗ auch die Bestimmungen uber Stimmrecht, werden. Ins be⸗ vor; Berichterstgtter ist Abg. Göbel. Zentr.) Auf An⸗ . 14 1 21.5. ö D ernchennn nan ftilt? werpfsichtet fein soll, ach! Maßgabe fondere Prufung erforderlich machen. 8.13, der die Beitrage trag des Abg. Böhmer stonf) wird die zweite Lesung dieser . = . r Teistungsfä igkeit aus ihren jährlichen Ueberschüssen das pflicht der Feuersozietäten zum Feuerlbschwesen iel fest⸗ Vorlage mit derjenigen der Novelle zum Gerichtskostengesetz . 1280 150 00 6 uerlöschwesen zu fördern. Eine derartige Vorschrift muß genau legt, ist deswegen von großer Bedeutung, weil diese Ver, verbunden. Mit diesen Gesetzentwürfen stehen auch die Denk⸗ Braugerste 15 56 1456 prüft werden, ob sie nötig und gerechtfertigt ist. Vie Auf. pflichtung sich keineswegs auf die IVffentlichen Feuerversicherung?⸗ schriften über die Wirkungen des reußischen Gerichtskosten⸗ . 1346 1365 ; ; . nungen der öffentlichen Feuerperficherungsanstalten vom Jahre 1875 anstalten beschränken wird. In den Motiven steht allerdings, gesetzes und über die Wirkungen der Zebührenordnun für J 1380 366 . . f hre 1908 haben für das Feuerlöschwesen im ganzen SI Millionen] daß eine Heranziehung der Versicherten mn Erhöhung der Prämien Rotäre zur Beratun g . 1336 1356 agen, 7.62 olg der Hruttocinnahme sind von ihnen für diefe zu diesem Zwecke im Sinne dieser Vorschrift nicht ae wird. un ĩ * ng. ö ten Ges . Braugerstẽ re aufgewandt worden, während die privaten Versicherungsanstalten Ich fürchtẽ aber doch, daß diese Bestlmmung schließlich dahin Zu Art. es erstgenannten esetzentwurfs, der die vor—⸗

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Insterburg .

K Stargard i. Pod. Ostrowo. .

Wongromitz q Militsch .. Breslau.

e erg, Schl. . üben i. Schl.

ö . Schl.

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alberstadt..

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ilenburg ; Narne . Goslat -. Biberach.

Waren Neubrandenburg

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26. Insterburg . Stettin. k Stargard i. Pnhsilm. .

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26 de de

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. 3 33 ch , ge ausgewandt haben Drin entkichen Venfscherungs⸗ führen wrd, Laß die Versicherten mit bestimmte Beitragen belastet geschlagenen Abänderungen des Gerichtskostengesetzes umfaßt, . 13 13 mtalten haben also bis mal soviel für das Feuerlöschwesen be⸗ werden. Aus der Statistik ergibt sich, daß in Deutschland im Jahre bemerlt ; ö 14660 14655 st. Warum da auf einmal den öffentlichen Verficherungsanstalten den öffentlichen Feuerdersicherungdanstalten mehr als Abg Böhm er (kons): Man wird der Vorlage, 5 aus der

. ö gjacke anlegen? Diese Gewaltmaßregel. wäre doch nur knennnchmen fuͤr Vöschzwecke verwendet worden Kommission hervorgegan en ist, mit ziemlich gemischten Gefühlen gegen⸗

1750 1750 unn gerechtfertigt, wenn ein Widerstand geleiftet würde. Wenn man alen! Aänstalten dagegen nur ungefähr der sechste Üüberstehen; ich will nur hosen daß es spater von ihr nicht heißen wird:

1356 1356 r dem Gesichtspunkte des Nutzens, den die öffentlichen Feuerper⸗ P Wenn die Sache so liegt, dann sind Viele Köche verderben den Brel. Weder das Publikum noch die

1356 1356 scherungsanstalten aus den Löscheinrichtungen haben, den Zwang her⸗ ff sehr im Nachteil gegenüber Herichtsschreiber werden fich freuen; zufrieden sein wird nur der

. . eiten will, dann muß man auch die Konsequenzen ziehen unbillige Forderung, daß, Finanzminister. Da stimmt es uns, etwas bedenklich, daß wir so gar

13 50 1420 2. ; die privaten den erverficherungẽgesellschaften herannehmen. n eine derartige nicht ermessen können, wie groß diese Zufriedenheit sein wird. ie

1356 14356 So haben wir ein Ausnahmegesetz, das immer, be⸗ finanzpolitischen Gründe der Novelle sind in der Kommission noch

! / derkli ist. Durch diese Vorfchrifsten werden die öffent⸗ ng stärker als in den Motiven betont worden. An sich kann die

Safer. versicherungsanstalten gegenüber den privaten Gesellschaften ĩ s, ungünstige Finanzlage des Staates die Notwendigkeit einer Erhöhung

1440 1440 or! Tin der Bemessung der Prämien benachteiligt werden. gerechtfertigt. h der Gerichts kosten insbesondere einer solchen der Kosten der frei⸗

. 1600 16606 Die privaten Gefellschaften sind schon dadurch bevorzugt, daß sie J s Unbilligk ff willigen Gerichtsbarkeit nicht begründen diese Akte dürfen keine

1499 1566 nen Aufnabmezwang haben. Schon jeKzt ziehen sich die privaten h Einnahmequelle ür, den Staat sein. Der ideale Zustand wäre *

; 14,50 16,90 15,090 dersicherungsanstalten von den unficheren Risiken zurück Ich habe b cht. die Unentgeltlichteit jeder Rechtspflege aber dahin werden wir wo 1. Schivelbein. 13,50 14599 1405 snen sehr interessanten Beleg dafür in einem Schreiben der Aachen⸗ nicht kommen. Auch läßt sich gegen den Grundsatz, daß jeder Zweig Stolp i. PM8hers.. 1489 15.320 1546 Münchener Sir d gg wonach sie wegen der er daran der Staatsverwaltung möglichst feine Selkstkosten decken soll, Tauenburg i. Pmm. 14.60 er 36. - schreckenden Zahl der Brände auf dem Lande die Versicherung in fähigkeit der öffentlichen Feuerver nicht viel sagen. In den letzten Jahren ist der Staats zuschuß i 3 15.720 1540 15 40 nigen Landkreisen überhaupt aufgegeben hat. Die privaten Gesell⸗ privaten Anstalten, und da möchte ich glauben, K zu. den. Kosten der Justizverwaltung ganz gewaltig gestiegen. G, / =. ; 13330 1400 1426 schaften können sic alfo immer mehr auf die Städte zurückziehen misftonsberatung nicht herumkommen werden; Eine weitere Steigerung it zu befürchten. Die Regierung meint . und dadurch mit edeutend geringeren Prämien arbeiten, während Antrage an, den Entwurf einer Kommission von 21 daß auch nach Annahme ihrer Vorschläge der Zuschuß des Staates

Wongrowitz. . 15665 1339 11,96 s durch, n ; t Antrag r n,. age der. Zu ; Militsch.. 1440 15,90 15,00 36 den öffentlichen Feuerverficherunganstalten die Versicherung der überweisen. . zu den Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit immer noch fünf Breslan . 13,8390 15 30 1446 z lindlichen Gebäude berbleiben würde, wozu. höhere Prämien Abg., Gyßling sfortschr. Voʒsp): Wenn der Abg. Schmedding Millionen betragen würde. Dig Kemmission hat deshalb sich ,, i. Schl. 13,560 13 30 1336 ; netig fein würden. Letzten Endes hätte also auch hier das Land gemeint hat. daß die Bezirksausschüsse als Beschwerdeinstanz bunt⸗ schließlich im allgemeinen auf die Erhöhung eingelassen, dabei aber üben i. Schl. 14.10 14.35 1466 ; ; g den Schaden zu tragen. Ungerecht ist die Bestimmung auch deshalb, scheckige Entchen ngen treffen könnten, so möchte ich darauf hin- auch einige Ermäßigungen beschlossen. Die beiden Hauptpunkte der Dirfchberg i. Schl. 14 55 13.90 1356 ; 235 1467 1430 z neil fie durch einen Gewaltakt des Staats herbeigeführt weifen, daß es sich bei ihnen nicht um Rechtsentscheidungen, sondern Vorlage waren. die Pauschalierung der Schreibgebühren und die Ratibor . 1236 13.66 5280 13 26 1366 23 wird, der zu dem Gewinn keinen Pfennig beiträgt; denn der Staat um die Beurteilung tatsächlicher Dinge handelt, wozu sie durchaus gligemeine. Gebührenerhöhung um 100. Der Pauschalierung hat Halberstadt .. 1560 17 66 1706 ; ; 3. dersichert seine Gebäude nicht. In der Begründung zu dem vor⸗ befähigt sind. Allzuviel Beschwerdeinstanzen möchte ich nicht das die Kommission zugestimmt; auch uns scheinen die Vorzüge, die Gleich⸗ . 1656 16 56 1766 J —⸗ ; liegenden Gesetzentwurf wird auf ähnliche Einrichtungen anderer] Wort reden. Dem Grundgedanken des Gesetzentwurss können meine mäßigkeit der Kostenberechnung, die Möglichkeit, sich selbst die

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= 5 2

Eilenburg ! ] ) f ö Jiaaten hingewiesen. In diesen anderen 13 deutschen Staaten liegen politischen Freunde zustimmen. Run ist ja im Reichstage bei Ver⸗ Kosten auszurechnen, zu überwiegen. Dagegen hat die Kommission 146 . ö . 14.50 14550 18. 8. , die Weg ff aber ganz anders, weil dort nicht nur ein Annahme ] abschiedung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag auch von ] die 10 060 Erhöhung samtlicher Gebühren. abgelehnt. Sie hielt aderborn 15.50 1656 1746 70 1164 16653 16 30 21 jwang, sondern auch ein Versicherungszwang besteht. Wenn man meinen politischen Freunden gewünscht worden, daß auch die Ver⸗ den Zuschlag für zu mechanisch; er hätte überdies auch die Neuß. ; ö. 1470 15576 1576 60 912 15 26 1572 6 ; sich entschließen konnte, in diesem Sinne eine Aenderung, vor⸗ hältnisse der Feuersozietäten im ganzen Reich einheitlich reichsgesetzlich geringen Wertobjekte getroffen. Die Gerichtskostenfrage haben wir Din kelßbhll = ; 1th 1440 14656 25 265 1414 ] . ** . nehmen, daß alle Gebäude auch die des Fiskus, bei den öffent. geregelt werden möchten, und es lassen sich gewiß sehr viele Grunde daher in den S8 Iz bis O7 derart geändert, daß die Gebühren⸗ Kaufbeuren. . ; ; 1s, id do 1596 1 165 1435 1 ö 153.7. lichen Feuerdersicherungsanstalten versichert werden müssen, läge auch Lafür anführen. Wir haben uns jedoch nach den Erklärungen der sätze für Werte bis zu 1699 bleiben wie bisher, daß dann Weißenhorn : ; 1445 1456 1486 179 2578 1446 36 19.5. = bel uns in Preußen di? Sache anders. Der 5 13 bedarf auch noch verbündeten Regierungen bescheiden müssen. Die Hauptsache für die eine mäßig und in den höchsten Wertstufen eine stärkere Erhöhung Biberach. 1446 146569 15 39 363 5180 1425 1. 6 1 nach einer anderen Richtung hin der Ergänzung. Wie ist es, wenn die Beurteilung die er Vorlage ift nun, ob wir hier nicht den offentlichen eintritt; Bei einer Reihe von Paragraphen kommen noch weitere Ueberlingen . J w 1135 1450 1456 27 315 1432 4 18.5. Anstalt mit dem Oberpräsidenten über kie Höhe des zur Verfügung zu Feuersozietãten Rechte geben, durch die sehr stark die Konkurrenz= kleine Erhöhungen. als Vorschläge der Kommishone Frage, denen Waren w ; ; 1466 1436 1486 475 6 498 1365 1457) 11.2. ; stellenden Betrages in Kollision gerät. Soll der Sberpräsident das fähigkeit der privaten Feuerversicherungsanstalten aufgehoben oder be⸗ aber auch eine Reihe nan en unbedeutender Verbilligungen gegen Neubrandenburg. . . 1335 1435 15350 2060 28 866 1440 . 15. jwangsetatisierungsrecht haben? Da müssen doch auch die Rechts grenzt werde. Run handelt es sich hier um Anstalten, die gemein überstehen. (Der Redner zählt die Erhöhungen und Ermãaͤßigungen wie Braunschweigg. . k 1556 16.606 156566 ö 15,659 17.8. . mittel gegen den Entscheid des Sberprãsidenten festgesetzt werden. nützigen Zwecken dienen sollen und deshalb auch gewisse Privilegien sie die CSommission vorschlägt, im einzelnen auf.) Der spezielle Vor⸗ ,,, 1635 1 . . z . = (Cin Ausnahmegesetz ist ferner die Bestimmung des § 29 Absatz?, haben müssen. Anderseits werden ihnen aber auch Lasten schlag, daß bei Eheverträgen die Schulden bei der Berechnung des K ; ; r ö wonach die Änstalten den vierten Tal ihres Vermögens in Staats auferlegt. I‚m großen gamen. möchte ich glauben, daß sich Bbjekts in Abzug gebrachf werden sollen, hat den Zweck, die Ab. nee le,, , ö verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechret papieren anlegen sollen. Es ist nicht e ,,. die öffentlichen nach n n . die ie, 3 ficht nf der ö 3 ö gherert ahn zu erleichtern us . ö ., in liegender St ü i ig ni ; 4 ̃ . sinstalten in dies Punkte den privaten Anftalten nachzustellen. Im Feuer ozietäten die Wage halten. Zu den Lasten gehört au er Neuregelung der Gebu zrenordnung für Notare können Diele egender Strich (— in den Spalten für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechendet Bericht fehlt. li te e, ; a den pr fr , . der g. r e nepf icht. . die Beiträge zur ö und . befonders die sogenannten großen Notare, zufrieden sein. Was bestehenden öffentlichen Jeuerversicherungganstalten werden durch Verpflichtung, ein Viertel ihrer Fonds in Staatspapieren anzulegen. Nun die Konkurrenz zwischen Gerichten und

Marne. Goslar.

. .

Notaren auf

1 *

Meine Herren! Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten, den ich mit einigen Worten einleiten möchte, entnimmt seine Entstehung einer Zusage, welche die z 3 Königlich preußische Staatsregierung seinerzeit bei Beratung des Platz in der Oeffentlichkeit voll ausfüllen Der Entwurf, hat sich Reichsgesetzes über den Versicherungs vertrag abgegeben hat. Es wird deshalb auch nach der Richtung der Organisation darauf beschränkt, Ihnen bekannt sein, daß man bei der Vorlegung dieses Reichs⸗ unter Schonung des Bestehenden diejenigen allgemeinen Grundsätze Ahetes dapen autgiüng, daß das Reichtgeseß die landecheseplichen Vor zusammenzufassen, welche scha jest den öfsenklichen sünltlte schriften über Versicherungen, die auf Grund gesetzlichen Zwanges

Berlin, den 26. Mai 1910 Raiserli stʒ ö . aiserliches Statistische Amt. re . ; ö , . ö . 9 . ae. r,, , n. ö J. V.: Dr. . dies Gefetz nicht berührt. Um welche Rechte es sich hier handelt, Diese Maßregel ist dazu bestimmt, den Kursstand unserer Staats. dem Gebiet. der freiwilligen Gerichtsbarkeit betrifft, so können . wird in der Kommission genau festgestellt werden müffen. papiere günstiger zu gestalten, ob aber dieser Zweck wirklich erreicht ja die. Gerichte nicht alle diese Geschäfte übernehmen; es ilt dersicherung die Entschädigungssumme in der Regel nur zur Wieder⸗ Feuersoʒietaten gehört die Befreiung von der Stempelsteuer, von wesen, daß die Amtsrichter sehr dazu neigen diese Tätig⸗ Gebäudes zu zahlen ist. Unter den heutigen Gerichtsgebühren, die Einziehung der Prämien nach den Grundsätzen keit von sich abzuwälzen, und zwar nicht nur aus Mangel an Zeit. u Tatsache zu rechnen, daß unsere Feuerversicherungsanstalten ihrer ge⸗ ieses Hesetz f 3 Verhältnissen ö ; ch , ab ĩ chi ng. nn nnn, ö Verschiebung der e' fen's durchaus entgege Sang der e, schichtlichen Entwicklun ch den ñ 24 3. . 6e i Gesetzen wurf gefordert haben. Bravo! rechte) freien Entschließung über ihr Eigentum zu behindern. Gerade wand erhoben hat, es sei ungerecht und auch unnötig, die öffentlichen Gerichtsbarkeit zum Schaden der Staats kasse sollte durchaus entgegen . . cklung nad . en vers Hiedenst en Grund⸗ Wenn es, wie ich vertraue, gelingt, mit dem Entwurf eine brauch, n der Industrle wird es sich oft als notwendig herausstellen, Feuerversicherungsanst de ö euerlöschwe n . ; ; ; agen beruhen, daß sie teils ständische, teils landschaftliche Einrich⸗ bare Grundlage für die Befestigung und den weiteren Ausbau det das abgebrannte Gebäude an einer anderen Stelle zu errichten. Be⸗ heranzuziehen, so ist darauf hinzuweisen, daß Lie Bffentlichen behalten uns aber die Stellungnahme zu den eingehenden (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) tungen, daß sie teils Provinzial, teils städtische Anstalten si . 2 . sz ; ö ö Ueber d sten Teil d Verhandl in dieser S s. di 963. l 6; ö nstalten sind, öffentlichen Feuerversicherungswesens zu gewinnen, so gebührt en anwärt lt 8 II wird der Bezirk ausschuß als Beschwerde nicht haben; von einem Ausnahmegesetz kann man also nicht Abg. Reinhard Zentr.): Prinzipiell st ben wir auf dem Boden eber den er en Vel er Verhandlun en in dieser Si une und daß die einzelnen nstalten selbst in jeder ihrer ben b 20 vosentlicher A 3 337 3 ö 9 an darter regelt. Im 5 vird der Bezu Saus ch z als derd nicht aben ; 6 eine! Aus hahn eg 6 te 9 also nich Abg. Me 21 50 : Primöthi e wir AM em Bode. ! n schie . , , wesentlichet Anteil an diesen Erfolge ihrer einsichts vollen Mt instanz gegen die Ablehnung einer Gebäudeversicherung vorgesehen. sprechen. Ein Eingriff in die Selbstverwaltung findet hier insofern der Auffassung, daß eher eine Ermäßigung der Gebühren für die 8 f i s ö l. s 158 j j j 9 s . 1 5. 8 1 6 92 2 . 3 . ö . 1 2 x9 * r J J 2 2 J ö 2 . . . rer QezeBundg . * Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ sonderheiten bei den einzelnen Anstalten und ihrer bestehenden wurf bei fast sämtlichen Leitern der preußischen Feuerversicherungẽ möglich sein. In Hannover haben wir allein sechs Bezirksausschüsse. nicht um freie Selbstverwaltungskörper handelt; sie genießen Im. gegenwärtigen Moment ilt aber in dieser Beziehung nichts zu e einer theoretischen Gleichmacherei zu zer⸗ sozietäten gutgeheißen worden ist, läßt mich hoffen daß er auch i Die Einbeitlichkeit der Entscheidungen würde darunter sehr zu leiden Ja auch gewisse Privilegien; Anders wäre es, wenn es sich um erreichen; al Minister des J Moltke: stören, konnte um so weniger die Absicht der Königlichen Staats⸗ jesem bohen Hause eine w Auf sqPhließlich An ͤ 5 nh m, . a. ; —ᷣ üssen, zu e J, , on. e m rn sein, als unser öffentlich r, , . w, n. bin, bo ben 2 wohlwollende Aufnahme und schließlich r entgegengetreten werden. Ich hoffe, daß die Verabschiedung des Ge⸗ Gesichtspunkten aus im großen und ganzen der Vorlage zustimmen fuchen, wenigstens dasjenige, was nit der gebotenen billigen Rücksicht. er . ein, als ö. offentlichen Seuerderst jerungsanstalten bei nahme finden wird. (Bravo h sczes auf Grund der Vorlage gelingen wird, und jwar noch in dieser können, o haben wir doch erhehliche Bedenken wegen der Sozietäten ressente h aus dem Entwurf einem Versicherungsbestande von über 30 Milliarden Immobiliarver⸗ Abg. von Treskow (kons.): Es ist anzuerkennen, daß der Entwuif Session. Denn es liegt om ohl im Interesse der Versicherungs⸗ mit Versicherungszwang. Solche Sozietäten existieren in den alten herauszubringen. Das Ergebnis der Kommissionsarbeit ist immerhin stalten als auch dem anerkannten Bedürfnis nach Schaffung gleiche entwurf, je eher, je besser, zur Verabschiedung gelangt. sonders betont werden, daß die Nesolution, welche die Kommission weg um 10 0lo ist abgelehnt und das Prinzip aufgestellt worden, x h sind mit der Tenden; über den Entwurf emes Reichs gesetzes, betreffend den Ver⸗ daß bei geringen Objekten gar keine, bei großen Objekten eine maßhige, dem Reichsgesetz von 1908 Rechnung zu tragen bestrebt ist. Der Gun. der Vorlage einverstanden, in ersser Linie damit, daß dis Organisation ; i ̃ che n. zebliche Erhöhn - seß hi feine ei nicht bezog. Es lag also kein Anlaß vor, diese des Kollegen Böhmer schließe ich mich, im großen und ganzen an. beziehen. Aber auch ein innerer Einige meiner Freunde haben gegen einzelne Vorschriften noch ge

In § 21 wird festgesetzt, daß im Falle der Gebäude⸗ wird, möchte ich bezweifeln. Zu den Privilegien der öffentlichen aber in der letzten Zeit die Erscheinung zu bemerken ge⸗ Preußzischer Landtag. satorischen F ̃ i s derersei ; ti cht 4 cle eg Fragen nicht vermeiden, so hatte er andererseits mit der weitsichtige Unterstützung auszusprechen mi sie die itunz herstellung. des ; g, . 4 36 ** D, r. ö eine, zusprechen, mit der sie Re Vorberenun Verhältnissen ist es nicht berechtigt, die Versicherten in ihrer der Bffentlichen Abgaben. Wenn der Abg. Schmedding den Ein⸗ Einer ungebührlichen Verschiebung der Geschäfte der freiwilligen 71. Sitzung vom 25. Mai 1910, Mittags 12 Uhr. alten zu, den Kosten des Feuerlöschwesens gearbeitet werden. Wir werden für die Kommissionsanträge stimmen, denken liegen auch gegen den 8 H por, der die Anstellung der Militär⸗ Feuerfozietäten gewisse Rechte haben, die die privaten Anstalten Amendements vor. g geg lung ͤ ̃ . ist in der gestrigen Nummer d. Bl. b i t Fruppen die jafa ßsten Verschiedenhei , , , ,, w J r rechen ingrif ? insof der Au ng, he e Ermäßi f 53 d. Bl. berichtet worden Gruppen die mannigfachlten Verschiedenheiten aufwensen. Diese Be- arbeit. (Sehr richtig rechts) Die Einmütigkeit, mit der der Cnt⸗ Gegen diesen Bezirksausschuß soll eine weitere Beschwerde nicht nicht statt, als es sich be den öffentlichen Feuersozietäten freimillige Gerichtsbarkeit als. eine Erhöhung am Platze, ware. treffend die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten. Organisation im Interess lle Parteien haben sich schließlich mit dem Gesetz⸗ haben. Der großen Buntscheckigkeit muß durch eine höhere Instanz Anstalten mit freiem Wettbewerb handelte. Wenn wir von diesen entwurf befreunden und sich damit begnügen mussen, zu ver nahme auf die Interessenten nicht vereinbar erschien, sicherung sich einer durchaus gesunden Entwicklung erfreuen und ihren sowohl' den Eigentümlichkeiten der bestehenden öffentlichen Ar anstalten, als auch im Interesse der Dersicherten, daß der Gesetz⸗ Provinzen nur in Berlin, Breslau und Stettin, Nun muß be⸗ ein brauchbares. Die schablonenhafte Erhöhung der Gebühren durch Bedingungen mit den privaten Feuerverficherungsgesellschaften en Abg. Ecker-Winsen (ul): Meine Freunde sin ü ; es, betr. den. J ; 9 ine, ßen * J . ann, sicherungsvertrag. porschlug, sich auf die Soztetäten mit Versiche⸗ bei ganz großen eine erhebliche Erhöhung eintritt. Yen Darlegungen wurf hält die Vorteile aufrecht, welche über dieses Gesetz hingt der Feuersozietäten auf eine einheitliche Grundlage gestellt wird; auch rungszwang

die öffentlichen Anstalten hinsichtlich der Nichtzahlung der Prämien nach der privatrechtlichen Seite sind meins Freunde einverstanden Soietäten in Das Gesetz einzubezie ; : ö ,, . ; . eigentümlich und vielfach gemeinsam sind, oder doch, soweit sie id bin tlic der Verletzung der Anzeigepflicht den Versicherten damit, daß die Beziehungen zwischen den er ch e e rn, 1 ,, , Sozietäten mit Versicherungszwang in.. das Gesetz wisse Bedenken, die Mehrheit wird für das Gesetz stimmen; eben o ; ; 3 4 ; . . . dieten. Mit diesen weitergehend Verpflichtungen der Anstalten kann den Versicherungsanstalten in Einklang mit dem Reichsgesetz gebracht aufzunehm ch, des gesetzli Vorschrif a wo ; z in den einzelnen Satzung den, si he Ww . , men. veitergehenden Verpfi htungen der Anstalten i, Versicherungsq4ustalten in, ang 6 dem . . ö. nach landesgesetzlichen Vorschriften genommen werden, nicht berühren ö einzel en Satzungen sich nicht finden, sich ohne Zwang über man einverstanden sein, weil sie ein Korrelat für die ihnen zu werden. Meine Freunde meinen also, daß die Vorlage eine brauch⸗ fommunale Einrichtungen. Es ). 5 ö 664 . ö 1 2 i me s 5 I. 33 mg g,, 1 1 . 2 * ; 42 ö 213 6 P 6 J 4 a n. Sfandvpunk * 1 Kort 34 8 8 9 95 52 C Sdarmrmisszio J z, Regierur solle, und ferner, daß für die übrigen landesrechtlich öffentlichen Feuer⸗ nehmen lassen. stehenden Privilegien betreffs der Einziehung der Beiträge und bare Grundlage fur die Kommissionsberatung bildet und sind mit der zubeziehen, weder, vom Standpunkt der Versicherten noch des Abg. Lüdicke sfreikons. ): In der Kommission hat die Regierung . . ' F 8 . ö. . . i. . . . ö . anasworm 4 ; . * . ö 8 . n. , . 2 . 39 . ,, ö . 86 , 61 6 aße o 2. ** * 3 sboro ö o. a Feozer Meise dargelegt e ) sse für 2 versicherungẽanstalten die im Reichsgesetz vorgesehenen Beschränkungen Dabei hat der Entwurf einerseits zwar diejenigen Vor⸗ , Es ist ferner anzuerkennen, daß der Ent 1 an eine Kommission von. w en der nn k 56 BVersicherten haben . . ich . großen . ö dargelegt, ö . ut üsse für die 6 . w ; elcht . 1 . Vo n, , der Neage , , der Orgam—⸗ Nach 5 3, der die Privil sen der öffentlichen Versicherungsanstalten Ne hte als bei den anderen Sozietaten. 538 ieg ein willige Gerichtsbarkeit im Laufe der Zeit prozentual ganz gewaltig sich der Vertragsfreibeit und die Vors N ; rechte, welche 9 * e ,,, wurf bei der Negelung der privatrechtlichen Fragen an der nn Nach 5 3, der die Privilegien de nn g en Ver ne alt dech ; 2 1 gt 6 . . ause, Pro ganz 9 g. gsfreihe die Vorschriften über die Versicherungs⸗ chte, welche die Anstalten zur Erfüllung ihrer gemeinnützigen sationssrage nicht vorübergehen konnte; es mußten auch gleich ein seststellt, sollen weitergehende Berechtigungen durch dieses Gesetz einziger Fall der Beschwerde gegen diese Zwangssozietäten vor. Die erhöht haben. Bei dem jährlichen Zuschuß von 6 Millionen Mark früh ͤ iber die Ver nicht berührt werden. Nach der Begründung würde ein Eingriff Intereslen dieser Versicherten sind im großen und ganzen identisch kann man sich der Forde

V

liegt nicht vor. Diese Sozietäten sind lediglich stimmen wir der Gebührenordnung für Notare zu, die ja nur ganz liegt kein Grund vor, sie (un unwesentliche Aenderungen erfahren soll.

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rung einer anderweitigen Bemessung der Ge⸗ Entwicklung und auf die eigenartigen Verhältnisse unserer öffentlichen andererseits aber auch den Charakter der Gemeinnützigkeit assung und Verwaltung den modernen Verhältnissen angepaßt werdel. in' die weitergehenden Rechte der bestehenden Anstalten, mit den Intereslen der Bürger der drei genannten Städte. bühren nicht ,, . Es besteht, kein Anlaß für den Staat, für 4 e ö. 2 ö . Q 6 * ö. . 66 Lor * 23 82 ed n bs * ö * g 6 zs, An⸗ ö ö 1 23 2 a ol 863 7 8 2 che f o wa hr D 58 . 7 52 Ho 6 r ate legenhe 2 Ir ly 1 zesDdbefrage Ffꝛitvwende 28 Feuerversicherungsanstalten gegründeten Vorbehalte fanden die auch bei Feststellung der den Anstalten überwiesenen Pflichten Der Vorwurf der Rückständigkeit trifft im allgemeinen aul die . welche namentlich dies in ein g lnen endegteilen . 5. ,. Aufffhht it. gen ht ,, , n n e, ,,,, 2 Geld belräge. an ruh en n., . Zustimmung des Reichstags ö an, die hren Staats. schirfer , lassen 3u m. ö i , n, 9 ; stalten nicht zu, weil sie zum Teil gar nicht berechtigt waren, ile Gebäudebesitzern auferlegte Versicherunge yflicht fällt, die Lebens⸗ wes alb . eine strengere 1 uicht . ee, en soll. Namentlich ei denn. edig 9 el . . e , der Staat selbst em Interesse regier 82 83 R . ; er gan. R , ĩ , ] , , 6, m, 26 Vesetzes kraft babenden Statuten ohne gesetzliche Grundlage zu anden fähigkeit der auf kleinere räumliche Gebiete beschränkten An⸗ liegt kein Anlaß vor, diese Soʒietaten der weitgehenden Staats hat. wie z. X. bei Vormundschaftssachen. Vie Kommissions egi ung und, 1 1 folgend, die egierungen der übrigen Bundes⸗ än g der Anstalten gesetzlich festgelegt und einer Nach⸗ Diese Grundlage wird mit dem Entwurf gegeben. Dieser legt mehl⸗ stalten gefährden können. Nach der Begründung ist also diele Be⸗ aufsicht der S5 30 bis 33 3zu unterwersen. Hier handelt es sich in beschlüsse enthalten unseres Dafürhaltens mancherlei Ver staaten für ihre Anstalten die Erklärung abgegeben hatten, durch den Prüfung in einzelnen Falle durch Beschlußbehörden unterstellt, sodann fach auch neue Verpflichtungen den Anstaltem auf, die aber hon deren stimmung nötig, um die kleineren Anstalten lebensfähig zu erhalten. der Tat um einen staatlichen Cingtis S pal ĩ sierun a ö

n, wn 146 ; 94. zs. 2 e Gams igen Vertr r 5 8 Wahn geboö 55 s3 chli e znaiakei jese er ol ke erer Gr Vorlie S en Aender z ir es 3 es e x urc 2 K sionsperbar gen landesgesetzlichen Erlaß von Normativbestimmungen dafür ist zum Zwecke der Förderung des Feuerlöschwesens, welches brdnungsmäßigen Vertretern befürwortet worden sind. Dahin n ob tatsächlich die Abhangigkeit. die ser der abfolut gar kein innerer Giund borliegt. Sollten ilenderunigen Fir är ehisch gelungen ist, durch die Kommissiensverhandlungen

6ozns N * D ind sosl o s o 5 1090 5 . 2 37 enieß fre i 7 * j 5 agenten keine Anwendung finden sollten. Diese auf die geschichtliche Aufgaben jetzt genießen, aufrecht erhalten und nicht gekürzt, zahlreiche aus früheren Zeiken überkommene Vorschriften über

h in die Selbstverwaltung, zu besserungen gegen die Regierungsvorlage. Insbesondere begrüßen , ,. i. ; An ile öh 6 aber zn prüfen sein⸗ 8e RBesti 6t t twendig s so k dies auf dem Wege des Ortsstatuts er⸗ d schematisch zehnprozenti zuschl der Vorl h 1 . 5 J * 89 . von jetz 5 die Bestimmung daß die Versicherten an der Verwaltung der nstalle einen esellschaften so groß ist daß diese * estimmung nötig ist. notwen ig lein, . ann les aus de . 6 es Xr Sstatuts er⸗ den schema isch ze n AMezen igen Zuschlag aus er Vorlage zeraus⸗ sorgen zu wollen, daß 2 Mechte der bei offentlichen Feuer⸗ schon jetzt zu den ] ö n. 5 Inf Nach 5 II findet gegen die Ablehnung einer Gebäudeversicherung die ] folgen. Der Minister des Innern hat häufig ein Joblied auf die zubringen und die Sbjekte bis 1606 6½, von jeder Erhöhung versicherungẽanstalten versicherten Personen nicht hinter den Rechten versicherungsanstalten gehört, die Verwendung von Jahresüberschüssen der Fall. Ginverstanden sein kann man auch mit der Neuerung, de 5 l ; J anf

atzungsmäßigen Aufgaben der öffentlichen Feuer⸗ * wa e. hung näßig fgaben der öffentlichen Feuer⸗ beteiligt werden sollen. Bisher war das bei manchen Anstalten ni 1 ö De a . ; ö ; FR 9 35 j Mme nal aßen 53 ! . z ) ö Beschwerde an den Bezirksausschuß statt, der endgültig entscheidet. Selbstverwaltung gesungen; ich möchte ihn bitten, seine Worte zu lei zu lassen. Bezüglich der Gebührensätze des 8 33 hat die zurückbleiben sollten, welche den Versicherungsnehmern bei Pfnivat⸗ in mäßigem, die Leistungsfähigkeit der einzelnen Anstalt nicht be⸗ für die Zukunft die stillschweigende Verlängerung der Vertrage g ; *. ö daß die Nan hinaus an den Provinzialrat zugelassen werden muß, um e

Is wird zu erwägen sein, ob nicht eine weitere Beschwerde darüber Taten zu machen. . . . . Kom mission gegenüber dem alten Gerichts ostengesetz für Objekte

gesellschaften durch das Reichsgesetz über den Versicherungevertt drückendem Umfange vorgesehen worden. in Jahr beschraͤnkt wird, ferner auch damit, daß ine einheit- Abg. Dr. Wendlandt (ul, Bei den Privatfeuerversicher ung. über 1060 000 . ine Seigernng der Gebühren um se 1.50 4 ebei ; ; g be ag . 9 * / h 2 / b. u sßel⸗ lich R ö ö ö dim h . il d 2 lte d di Nersz 2 ih *. nicht j ö hre wn 10 000 nr ehe Mir b w 2

gewährleistet würden. 8 ib . . ö a ö. ö ; . prüsung des Annahmezwangs unter die Kontrolle . iche Praxis in großen Bezirken 3u ermöglichen. 513 stellt t le ansta en in ; e Versicherungsne mer 2 mmer zu ihrem Recht . * s6 dorgee zen. Wir glau en allerdings, daß diese Gebühren

e Wersorcchen einzulösen, ist . ö , enthalten die Vorschriften über die Organisation halb der Verwaltung stehenden Behörde gestellt wird; hier aber i Verpflichtung der Anstalten fest, aus ihren Ucberschüssen zur Ver= gekommen. Diese haben ein Kartell geschlossen und den Versicherungs⸗ zumeist den Notaren in den großen Städten zu gute kommen werden,

nieses Ver pre 4 einzulbsen, ist der Ihnen vorgelegte Gesetz-⸗ nur diejenigen Grundsätze, welche zur Sicherung des Bestandes, zur ich zweifelhaft, ob der Spezialvorschlag der Vorlage das Nia n besserung des Feuerlöschwesens beizutragen. Wenn die Anstalten nehmern Verträge oktroyiert, die diese haben unterschreiben müssen. und daß die Staatskasse davon nicht viel Vorteile hat. Es

entwurf bestimmt. Es ergab sich, was die Reichsregierung zutreffend weitere Ausgestaltung und zum Ausbau der Anstalten geboten trifft. Ich möchte meinen, daß nicht der Bezirks aus schuß, so⸗ 1 auch bisher schon vielfach freiwillig dafür Mittel hergegehen haben, In diesem Gesetz müssen nun die nne hne herigen en für die Versiche muß aber zugegeben werden, daß die Verantworllichkeit, ins⸗

vorausgesehen hatte, daß die Regelung der privatrechtlichen Be— erschienen. Auf Einzelheiten einzugehen, behalte ich mir für de der Oberpräsiden für die, Entscheidung darüber zuständig gemah, so ist es doch wünfchenswert, diese Bestimmung im Geset fest ; rung schärfer umgrenzt werden. Viele e gif mn gen der Vorlage beson dere die inan zielle Verantwortlichkeit der. Notare außer

) l = alte ich mir für den werden sollte. Auch damit kann man sich abfinden, daß Streit zulegen, und ich kann die Bedenken des Vorredners, aus denen der find außerordentlich vage. Erfreulich ist die Bestimmung, daß ordentlich groß ist. Aber es darf der Begriff der Leistung und

ĩ chtig anerkennen. die Sozietäten sich zu einem größeren Verbande zusammentun könnenz Gegenleistung nicht völlig ausgeschaltet werden. Zu bedauern ist,

ziehungen zwischen den Versicherungsanstalten und den Versicherungs⸗ weiteren Gang der Verhandlungen vor. keiten über die Höhe der Versicherungssumme nicht den AM Probinzialbeamte zu sprechen scheint, nicht als richti : iet zu l ientun leistung nich dll t en. Zu O Teuerlöschwesen aufzuwenden hat, die preußischen Soꝛzietäten holen damit etwas nach, was Sachsen und daß die Vorschrift gestrichen worden ist, daß die Entgegennahme

nehmern sich vielfach mit Fragen der Organisation der Anstalten Indem ich dem hohen Hause hiermit den Entwu , ̃ f schei letste D ie diʒ stalt

. 54 n ohen« Intwurf zur verfassungs⸗ allein, sondern einem Schiedsgericht zur Entf eidung unle lan ie Quote, die die Anstalt für das Feuer au ; ; e,, . . !

eng berührt und in gewissen Hauptpunkten eine gewisse organisa⸗ mäßigen Beschlußfassung unterbreite, kann ich aber nicht 3 werden sollen. Endlich 16 de. 3 6 der Cinfiban soll den vierten Teil der Jahresũberschüsse oder mindestens 20s der Bayern hon erreicht haben. Die ran, . unter eine der Auflaffung oder die Eintragung des neuen Eigentümers in das torische Regelung des öffentlichen Feuerversicherungẽwesens vor auch an dieser Stelle den Leitern unserer öffentli F g'ner gesetziichen Pfücht zur Uinterstüßsug r Hinrich,, B ruttoprzmieneinnghme Hetragen; 6 mltz zu prüsen Tn wb z besonde nn Mu ficht r fene liest n een ü, Die dr gierung win, . undbuch dꝛwon abtn gig i. fachen ift an für die Kosten der aussetzt. Konnte der Entwurf daher ein Eingel fdi ; ic . 23 : . entlichen Feuer Feuersicherheit, was ja die meisten dieser Anstalten sich schon Quote richtig bemessen ist. Im übrigen bedeutet diese Verpflichtung ung wohl in der Kommission nähere Aufklärung darüber geben, in Eintragung und des Stempels für die Äuflaffung oder das zu⸗— x . ; h ingehen auf diese organi⸗ versicherungsanstalten meinen Dank sür ihre sachkundige und J langen Jahren angelegen sein lassen. Sie werden diese nohil einen ersten Schritt zur Heranziehung auch der privaten Verficherungs. M welchem Sinne §z 31 gemeint ist. Sollte es sich hier wirklich um ! grunde liegende Rechtsgeschäft Sicherheit geleistet wird. Die Er⸗