1910 / 123 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

rt so meint er das Wahlrecht ä das aktive und pn r, das Wahlrecht, das die Rechte des Hauses zur Tage ber die Staats⸗ regierung und die K 8 Staates ist.

Abg. ĩ ners . ng. Ich will nur des Mittelstandes,

ö. chenken, Den Vorwurf, daß die S unrichtigen Stelle eingesetzt habe, der konfervativen Partei machen. drücklich erklärt, Neberzeugungsfrag kommen zeigen müss sich auch den Sang liche, sondern prakti sind. Die Konsequenz der Richt⸗ hofen kann doch nur darin h Stelle der unvernünftigen Bestimmungen vern wir und haben ihn durch unsere Sie werden nicht leugnen können, daß sind. Man kann bei den konservativen plutokratischen Wirkung für das Land nicht s gedanken einer vernünftigen sozialen Schich übrig. Wenn die Konservativen an dieser rechts vorlage scheitern lassen, so Zentrum nicht wehe tun wollen zum Träger und Wiedergeber von e wenn ich erkläre, daß J wahr sind. So abweichende Stimmen zu Ihre Zensur, Her Tadel ist mir von der hier Zen

tröbel hat Es wird

Abe

Abg. von Zedlitz

seine Ratschläge erteilt. wissen ja, daß er uneigennützig i und Sonderliebe zu uns so bere Zeit zu Zeit höre ich den Abg. von Zedlitz gern e

mit ihm zu brechen. Aber die Politik, die wir machen, bestimmen wit uns selbft, wir halten sie für gut und baben sie auch bei der Reichsfinanzreform für gut befunden. Das ist noch heute unsere Uieberzeugung. Der Abg. von Zedlitz erinnerte wieder an das Wort von dem Sperling in der Hand und, der Taube auf dem Dache. Ganz richtig, aber man muß zunächst einen Sperling haben. Wir haben keinen Sperling oder böchstens einen solchen in so gerupfter Gestalt, daß * diefes Federvieh keinen Anspruch mehr auf den Namen Sperling erheben kann. Die Vorlage, wie sie sich jetzt gestaltet bat, einen Sperling zu nennen, ist eine kulinarische Schmeichelei. Wie kann der Abg. von Zedlitz uns ben Vorwurf machen, daß wir die Sache zum Scheitern bringen, wo selbst, wenn wir zustimmten, ein Zustandekommen durch das Verhalten der Konservativen gar nicht möglich wäre. Wie fommt der kluge Abg. von Zedlitz dazu, die Sachlage auf einmal zu verschieben und uns die Schuld zuzuweisen? Er hat auf das Berliner Tageblatt“ hingewiesen. Ich kann nur erwidern: was dieses sagt, im guten oder bösen Sinne, läßt uns völlig kalt. Wir Narionalliberalen sind ja gerade in der letzten Zeit der Mittelvunkt zͤrtlicher Aufmerksamkeiten geworden, sodaß wir darauf kein Gewicht inrkr * legen. Lesen wir gber das. Berliner Tageblatt, so finden pir darin noch eine andere Notiz, die uns vielleicht Aufklãrung über das Verhalten des Abg. von Zedlitz gibt. (Zuruf: Elberfeld. Gewiß, Elberfeld, dort hat Derr von Zedlitz gesagt. es sei eine nationale Notwendigkeit, die rechten Elemente der Nationalliberalen mit den Freikonservativen zusamenzuführen. Hine illae laerimae. Wir brauchen nun nicht mehr nach weiteren Gründen dafür zu suchen, daß er jetzt se unvaäͤterlich mit uns verfährt. Er sagte, das öffent⸗ liche Stimmrecht ist tot, es wird nicht mehr aufleben. In der Ge⸗ schichte der Menschheit kann sich nichts halten, was nicht eine moralische Unterlage hat, und eine fosche fehlt bei der öffentlichen Abftimmung. Aber auch das indirekte Wahlrecht ist tot. Ein Wabl⸗ echt, das selbst die Regierung aufgegeben bat, ist nicht mehr zu halten; und schließlich ist auch die Drittelung in den Urwahl⸗ bezirken tot. Auch bier kann die Unvernunft sich nicht auf die Dauer halten. Lebhafte Unterbrechungen und Lärm; langanhaltende Unruhe; Präsident von Kröcher läutet fortwäbrend, ein Ab⸗ geordneter ruft: Auch Freiherr von Zedlitz ist nun tot! Prãsident pon Kröcher: Nun wollen wir doch endlich einmal wieder zu den Lebenden zurückkehren) Für unsere Forderungen haben wir heute bereils den moralischen Sieg erfochten.

Damit schließt die allgemeine Besprechung.

In der Einzelbesprechung werden die S8 1 bis 3 (aktives und wassives Wahlrecht) ohne Debatte nach den überein⸗ stimmenden Beschlüssen des Abgeordnetenhauses und Herren⸗ hauses unverändert angenommen.

Nach 8 4 werden die Abgeordneten von Wahl männern in Wahlbezirken, die Wahlmänner hon den Wählern in Stimm⸗ bezirken gewählt, die Wahl der Wahlmänner erfolgt durch ver⸗ deckte Stimmzettel.

Die Abgg. Hobrecht (nl.) und Genossen beantragen, daß die Abgeordneten

von den Wählern unmittelbar direkte Wahh gewählt werden, und zwar auch durch verdeckte Stimm⸗

tel.

. eig. Wald ste in ortschr. Volksp. verzichtet auf das Wort.

Abg. Leine rt (Sog) will sich zur Rednertribüne begeben, wird aber durch den lebhaften Sturm im Hause gleichfalls veranlaßt, auf das Wort zu verzichten.

Unter Ablehnung des nationalliberalen Antrags wird 8 4 unverändert angenommen.

Nach 8 5 Gildung der Stimmbezirke) sollen Gemeinden

mit mehr als 1750 Einwohnern in Stimmbezirke geteilt werden.

Die Abgg. Hobrecht und Gen. (nl) beantragen, die Grenze bei 3500 Einwohnern zu ziehen.

Unter Ablehnung dieses Antrages wird 8 5 unverändert angenommen. .

s 6 enthält die Bestimmungen über die Drittelung nach der Steuerleistung. In der Herrenhausfassung wird die Ge⸗ samtsumme der Steuerbeträge berechnet: 1) für den Umfang des Stimmbezirks, wenn dieser aus mehreren Gemeinden besteht, 2) für den Umfang des ganzen Gemeinde⸗ bezirks, wenn dieser nicht mehr als 10000 Einwohner zählt, 3) für den Umfang befonderer von der Gemeindebehörde zu bildender Drittelungsbezirke in Gemeinden mit mehr als 10 009 Einwohnern. In Gemeinden von 19000 bis 30000 Einwohnern sind zwei Drittelungsbezirke, in größeren Ge⸗ meinden ist für jede angefangenen 20 0990 Einwohner mehr ein weiterer Drittelungsbezirk zu bilden. Uebersteigt die Staats⸗ einkommensteuer eines Wählers 3000 6, in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern 6000 6, so wird der über⸗ schießende Betrag der Staatseinkommensteuer nicht angerechnet. Den nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagten Wählern soll ein Betrag von 4 , angerechnet werden.

Die Abgg. Dr. Porsch Zentr.) u. Gen. beantragen die Wiederherstellung der Abgeordnetenhausfassung Drittelung

Die Abgg. Hobrecht u. Gen. beantragen, daß die . auf 5000 bezw. 10 000 6, und zwar für den ,, I und daß der fingierte Steuer⸗ atz au 5 M6 festgesetzt wird. 9 1e Abgg. . von Richthofen ons.) und Ge⸗ nossen beantragen, in Nr. 2 statt 160650 Einwohner 9b0 zu sagen und die Rr. 3 folgendermaßen zu fassen: „Für den Umfang besonderer von der staatlichen Verwaltungs behörde n bildender Drittelungsbezirke von nicht weniger als 1749 und nicht mehr als 5000 , . wenn die Gemeinde mehr als 000 Einwohner umfaßt“ .

Abg. Freiherr von Nichthofen (kons.) beantragt ferner einen Zusatz, wenn in einer Abteilung kein Wähler , ist, Wahlmannes von der nãchst niederen Abteilung bezw. die Wahl von zwei Wahlmännern von den übrigen Abteilungen gleichmäßig zu bewirken ist. Abg. Freiherr von Rich khofen (kons., beantragt endlich für die Maximierung bei der Staatseinkommensteuer, daß der überschießende Betrag der Staatssteuer sowie die auf den Mehr⸗ betrag dieser Steuer 1. Gemeindesteuerzuschläge nicht ngerechnet werden sollen. ;

. . Freiherr 233 Zedlitz und Neukirch (freikons.) bemerkt einleitend, daß er infolge eines Versehens nicht schon vorher habe sprechen können, er bedauert nochmals, daß keine Einigung möglich gewesen ist, und führt dann weiter, während im Hause große Unruhe und, Bewegung herrscht, aus⸗ Von unserem Partei- standpunkte aus könnten wir den Linksabmarsch der National⸗ liberalen begrüßen, denn dann würden deren beste Elemente zu uns kommen. Ich halte es aber im Interesse der gesamten Ent⸗ wicklung unseres Vaterlandes für wünschenswert und notwendig, daß die Entwicklung, die 18657 eingesetzt hat, daß die Nationalliberale sich losreißen von dem übrigen Liberalismus und eine nationale Mittel⸗ partei im liberalen Lager bilden, aufrecht erhalten bleibt, und daß wir nicht wieder bis vor das Jahr 1867 zurũckgeschraubt werden. Dies ist um so notwendiger, als wir jetzt einen tertius gandens neben uns haben, die Sozialdemokratie. Wir rechts und die National liberalen links haben doch alle ein Interesse daran. daß die So zial⸗ demokratie nicht weiter aufkommt, sondern niedergehalten wird, Deshalb halte ich mich für verpflichtet, mit den 70 Jahren, die ich jetzt alt bin, die Rationalliberalen zu mahnen, eine Mittelpartei zu sein und

bleiben, hoffentlich ist es nicht zu spãt. 1 9 ih ,,, nl.) : Man scheint einen Keil in unsere Partei

treiben zu wollen. Herr von Zedlitz erklärt, nicht im Interesse seiner Partei zu sprechen. In wessen Interesse spricht er denn überhaupt, doch nicht in unferem Interesse Wenn er das Bestreben hat, etwas zu stande zu bringen, so kann ich sein Vorgehen von seinem Stand⸗ punkte aus nicht für richtig halten. Mit seiner vermittelnden Tätig⸗ feit bat er wenig Glück ebabt, denn er hat an allen Ecken und Enden angestoßen. Viel eicht steben wir einmal wieder vor der Frage, ein Kompromiß, obne das es nicht geht, über ein Wabhlgesetz abschließen zu müssen. Dann werden wir nach diesen Erfahrungen gut tun, den Freiherrn von Zedlitz nicht zum Vermittler zu wählen.

Abg. Borgmann Soz.): Angesichts der iebigen Situation möchte ich nur Freiherrn von edlitz mit Schiller zurufen: Gehen Sie ins Kloster Oktavio, verlafsen Sie die sündige Welt.

Abg. Dr. Ide rh off (fikons. ): Soll ich überhaupt noch sprechen? (Lebhafte Rufe: Nein! Nein) Dann will ich verzichten.

Bei der Abstimmung werden die sämtlichen Anträge abge⸗ lehnt. Für die konservativen Anträge stimmen unter der Heiterkeit des Hauses nur die Konservativen und Sozial⸗

demokraten. . . ; . . Der Antrag der Nationalliberalen über die Maximierung

wird gegen die Stimmen der Linken und eines Teiles des Zentrums abgelehnt. Der Antrag, betreffend den fingierten Steuersatz von 5 66 wird gegen die gesamte Linke abgelehnt.

ür den Antrag Porsch stimmt nur das Zentrum. Darauf wird der 6 in der Herrenhausfassung gleichfalls

abgelehnt; dafür stimmen nur die Freikonservativen und einige Nationalliberale.

Präsident des Staatsministeriums, Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Durch die Beschlüsse, die das Haus soeben gefaßt hat, ist eine Lücke im Gesetz entstanden; es gibt nach Ihren Be⸗ schlüssen keine Bestimmungen darüber, in welcher Weise die Ab⸗ teilungsbildung erfolgen soll. Nach der Stellung, die die verschiedenen Parteien dieses Hauses zu der Frage eingenommen und in diesen Be⸗ schlussen bekundet haben, ist nach Auffassung der Staatsregierung die Aussicht auf eine Verständigung über diesen Bestandteil der Vorlage ausgeschlossen. Ich erkläre infolgedessen im Namen der Königlichen Staatsregierung, daß sie auf die Weiterberatung des Gesetzes keinen Wert mehr legt. (Stürmisches Bravo! links.) *

Vizepräsident Dr. Porsch: Dann haben wir nur noch die Re⸗

solutionen zu erledigen . . . . Abg. Dr. Friedberg (nl) zieht unter diesen Umständen die Re⸗

solution Hobrecht wegen Vermehrung der Zahl der Abgeordneten r,, erklärt Abg. Fischbeck fortschr. Volksp.) für die Re⸗ solution Aronsohn wegen NMeueinteilung der Wahlkreise.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Gerichts kostengeseß und Gebührenordnung für Notare; Gesetz über den Nogatabschluß; kleinere Vorlagen; Anträge.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Herrenhause ist der folgende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Besuche ländlicher Fortbildungsschulen in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Sachsen, Westfalen sowie in der Rheinprovinz und in den Hohenzollernschen Landen, zugegangen.

Einziger Paragraph.

Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde kann für die nicht mehr schulpflichtigen unter 18 Jabre alten männlichen Personen für drei aufeinander folgende Winterhalbjahre die Verpflichtung zum Besuch einer ländlichen Fortbildungsschule begründet werden.

In gleichem Umfange kann für einen Gutebezirk auf Antrag des Gutsdorstehers durch Beschluß des Kreisausschusses die Verpflichtung zum Besuch einer fandlichen Fortbildungeschu!e begründet werden.

In dem Statut (Abs. I) oder dein Beschluß (Abs. 2) sind die zur Surchführung dieser. Veipflichtung erforderlichen Bestimmungen zu treffen, insbesondere sind die zur Sicherung eines regelmäßigen Schulbesuches den Schulpflichtigen fowie deren Eltern, Vor⸗ mündern und Arbeitgebern obliegenden Verpflichtungen zu be⸗ stimmen und diejenigen Vorschriften zu erlassen, durch welche die Ordnung in der Fortbildungsschule und ein gebübrliches Verhalten der Schüler gesichert wird. Der Stundenplan ist vom Gemeinde⸗ vorstand und in den Fällen des Abf. 2 vom Kreie ausschusse festzusetzen und in ortsüͤblicher Weise bekannt zu machen. Von der Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule sind diejenigen

bildungs schule besuchen oder einen entsprechenden anderen Unterricht erhalten, sofern dieser Schulbesuch oder Unterricht von dem Re—⸗ lerungspraͤsidenten als ein ausreichender . des allgemeinen Fort- grun en terricht anerkannt wird. Die Bestimmung weiterer Aus⸗ nahmen durch das Statut ist zulässig.

An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt werden.

Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und im Unvermögensfalle mit Daft bis zu drei Tagen für jeden Fall wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen oder den erlassenen statutarischen Be⸗ stimmungen zuwiderhandelt.

In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt: J Die Schaffung einer gese lichen Unterlage für die Gin hrung der zum . ländlicher Fortbildungsschulen in der Provinz Hessen⸗Nassau durch das in. 58. August 1994 hat sich As ein äußerst wirksames Mittel 9 örderung des ländlichen Fort. bildungsschulwesens erwiesen. Infolge mehrfacher Anregungen aus dem Hause der Abgeordneten ist die gleiche Einrichtung durch Gesetz vom 75. Januar 1909 für die Provinz Hannover getroffen worden. Mit dem kürzlich dem Landtage vorgelegten Gesetzentwurf für die Provin Schlesien wird das gleiche 860 angestrebt. Neuerdings haben die zur Wahrnehmung der probinziellen Interessen berufenen Organe der Provinzen Brandenburg, Pommern, Sachsen, Westfalen und der Rheinprovinz sowie die kommunalstãndische Vertretung der Hohen⸗ zollernschen Lande den Erlaß gesetzlicher Vorschriften zur Einfuhrung des Befuchszwanges durch die Gemeinden auch für diese Landesteile beantragt. Diesen . chen wird durch den hiermit vorgelegten Gefetzentwurf entsprochen. . He nf früherer Verhandlungen beider Häuser des Landtags ist auf die Notwendigkeit eines planmãßigen Ausbaues der ländlichen ortbildungeschule mehrfach hinͤgewiesen worden. Die kurze Fest⸗ , daß die sittliche Hebung und Festigung der männlichen schul⸗

sowie eine weitgehende foziale Fürsorge für sie

entlassenen Jugend Für . ländliche Fortbildungsschule verfolgt sowie eine allgemeine Weiterbildung und Unterstützung der beruflichen Ausbildung dez jungen Mannes erstrebt wird, läßt diese Notwendigkeit ausreichend begründet erscheinen, Es kann auch keinem Jweisel mehr unterliegen und bedarf dahe⸗ keiner weiteren Begründung daß die ländliche Fort. bildungeschule ohne den Schul zwang ihren Aufgaben nicht in dem wünschenswerten Maße zu entsprechen vermag, Ein Vorgehen nach dem Vorbild des Gesetzes vom 8. August 1904 für die Provinz Hessen Nassau, wonach lediglich den Gemeinden keit zu ortsstatutarischer Einführung des Besuchszwanges Fortbildungsschule gegeben tst, wird um so eher den wenn die Gutwicttuungz des Fort.

Betracht kommenden Bezirk bereit

en Bevölkerungskreise selbst schen

den Wert der .

sind die Vorbedingungen für den

8 in den beteiligten Landesteilen alt

für die

gewüns bildungẽschulwese vorgeschritten ein ausreichen erlangt haben. .. . z egeben anzuseben. . Die i rn lung des ländlichen Fortbildung s

nach den amtlichen Feststellungen in diesen Provinzen folgendes Bild: a. in Brandenburg betrug; ; im Jahre die Zahl der Schulen die Schülerzahl dds 1 236 1899 6 1902 ö. 1904 32 499 192ů6,

iss bet 174 1 mern betrug: in Pem 9 die Schũlerzabl 35 109

im Jahre die Zahl ne. Schulen 1902 25 385 in Sachsen betrug: . ; . ? die Zahl der Schulen die Schülerxabl

43 741

1899 843

1908 113 1896

ulwesens zeigt

1896 1899 11 1904 68 922 1908 123 1579, im Jahre 1896 57 722 1902 53 672 1904 62 1648, in Westfalen betrug: . ; . ; im Jahre die Zahl . Schulen die enen,

735 2030 2529 4086,

1899 37 1902 107 1904 134 1908 236 in der Rheinprovinz betrug: im Jahre die Zahl der Schulen 1896 244 1899 221 1902 236 1904 265 1g6z 36 in den Hohenzollernschen Landen betrug: im Jahre die Zahl der Schulen 1896 51 1899 52 543 1502 55 53 1904 51 472.

Das starke Wachstum der lãndlichen Fortbildung schule in letzten Jahren läßt erkennen, daß sie in den beteiligten land ie Bevölkerungskreisen als eine für die Ausbildung und Erꝛiehun⸗ n schulentlassenen Jugend wertvolle und segensreiche Einrichtung ert und geschätzt ist. Trotzdem kann nach den lbereinstimmende * gaken Ter zur Beurteilung der Verhältnisse berufenen Stele auch in den vorgenannten Landesteilen auf ein pe.

infolge des Fell u machen, kaum gert ! des Bedürfnis berite⸗ Fortbildungsschulen den

die Schüler all 3916

4152 4345 4 898 6 020,

die Schũlernakl 504

Fortbil durch Gem 33. 3 . . der am 27J. Februar cr. ge ö Die Anregung fi ĩ Provinziallandtag⸗ der einen entspreck enden Antrag a 16 Sitzung vom 19. Märj 1909 forn Er des Vorstandes der Landwirtschafte kan vom 29. Juli v. J. betonte ausdrücklich, die ländliche Fortbildungsschule nicht zu e und für sich allgemein anerkannten rn wünschenswerte allgemeine Wirkung erziele 1 In der Provinz Sach sen hat der WX llandteß die Angelegenheit verhandelt mit dem Ergebnis, daß eine ge,. Grundlage für die Einführun der Verpflichtung zum Besuch 1 sicher Fortbildungsschulen nach, dem Vorbild anderer Probn , erstteben sei Der Provinziallandtag hat damit seine ö. einstimmung mit einem in der X ordentlichen vlcnarbersn s. der Landwirtschaftẽ kammer für die e mn Sachsen wee. 2 26. Januar gefaßten Beschlusse bekundet. Auch die Han . kammern der Provinz haben den baldigen Erlaß eines entsrrta Gesetzes befürwortet.

(Schluß in der Drilten Bei age.)

befreit, welche die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militär⸗

nach Urwahlbezirkem).

*

dienst erworben haben, welche eine Innungs⸗, Fach oder andere Fort⸗

Erflnd ungen und Enkdeckungen auf al

zum Deutschen Neichsanz

M 123.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Der Antrag auf Einführung des Schulzwangs für ö nach dem Muster des Gesetzes fir Hessen⸗Nassau wurde zuerst von dem „Verein zur Förderung des Fortbildungsschulwesens in der k Westfalen' bei der Staatsregierung und dem Provinzial⸗ andtage am 9. Oktober 190 gestellt. Letzterer beschloß am 11. Mãärz 1908 den Antrag des Vereins bei der Staatsregierung zu unterstützen. Dieser Stellungnahme schloß sich die Landwirtschafts⸗ fammer fur die Provinz Westfalen in ihrer Hauptversammlung vom J. Januar 1909 an. .

Auch für die Rheinprovinz befürworten Landwirtschafts⸗ kammer und Provinziallandtag durch ihre Beschlüsse vom 31. De⸗ jember 1909 und. 11. März d. J. die baldige Regelung der An⸗ gelegenheit im Sinne dieses Gesetzentwurfs.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß für die Hohen⸗ , en Lande sowohl die Zentralstelle des Vereins für

andwirtschaft und Gewerbe in Si märingen als auch der dortige Rommunallandtag gleichgerichtete Wünsche kundgegeben haben.

Die Vorschriften des Gesetzentwurfs decken fich inhaltlich mit denen der für Hessen⸗Nassau unter dem 8. August 1904 und für . unter dem 725. Januar 1909 erlassenen Gesetze. Zwei

unkte, in denen von der Fassung dieser Gesetze abgewichen ist, be⸗ anspruchen eine besondere Erläuterung.

Zunächst soll der eingefügte Abfatz 2 des Entwurfs eine Handhabe bieten, um auch für Gutsbezirke, die in einigen der beteiligten Pro⸗ vinzen in größerer 3 vorhanden sind, den Schulzwang einführen zu können. Hierbei andelt es sich nicht nur um die Gutsbezirke mit eigener Fortbildungsschule, sondern auch um diejenigen Fälle, in denen mehrere Gutsbezirke oder eine Gemeinde und ein Gutsbezirk usammen eine gemeinsame Fortbildun sschule unterhalten. Für alle diese Fälle bildet die vorgeschlagene ö. des Gesetzentwurfs die Möglichkeit zur Begründung des Ve uchszzwangẽ. Dabei wird entfprechend der den Gemeinden elassenen Freiheit der Entschließung bestimmt, daß durch Wee er ln, der Besuchszwang nur 234 . werben kann, wenn ein Antrag des Gutsvorstehers vorliegt.

Trsprechend der schon in dem Gesetzentwurfe für die Provinz Schlesien vorgesehenen Erweiterung, wonach die Festsetzung und Bekanntgabe des Stundenplans durch den Gemeindevorstand aus⸗ drücklich vorgeschrieben wird, enthält auch dieser Gesetzentwurf einen . Zusatz. Diese Ergänzung wird durch wiederholte

ntscheidungen des Kammergerichts begründet, wonach die Vorschrift im 1 129 Abs. 3. der Gewerbeordnung, auf Grund welcher die (e. Durchführung der statutarischen Fortbildungsschulpflicht erforder⸗ ichen Bestimmungen ebenfalls nur im Wege statutarischer Festsetzungen getroffen werden können, sich auch auf die Stunden⸗ pläne bezieht und eine strafbare Schulversäumnis nicht vorliegt, wenn der Stundenplan auf anderem Wege etwa lediglich durch Bekanntgabe der Gemeindebehörde festgesetzt ist (vgl. die Ent⸗ scheidung vom 7. Januar 1994 von Roöhrscheidt Gewerbe- Archiv Band 3 Seite 480). Die praktischen. Unzutrãglichkeiten, die sich aus dleser Auffassung ergeben (Ümftändlichkeit jeder Aenderung des Stundenplans, Unmöglichkeit der raschen Verlegung einer Unterrichts⸗ ssunde aus vorübergehender Veranlassung usw.), haben Anlaß dazu egeben, durch eine dem Reichstage bemnächst vorzulegende Novelle der

ewerheordnung in den 5 120 einen Zusatz einzufügen, wodurch der Gemeindebehörde die Befugnis zur r gene des Stundenplanes bei⸗ . wird, der im übrigen ortsüblich bekannt zu machen ist. Da die rwägungen des Kammergerichts unzweifelhaft auch auf den vor⸗ liegenden Gesetzentwurf zutreffen, so empfiehlt es sich, zur Vermeidung der geschilderten Schwierigkeiten den im Entwurf vorgesehenen Zusatz u machen. Die Befugnis der Gemeindevorstände hin te ch Fest⸗ setzung der Stundenpläne erstreckt sich indessen, wie ausdrücklich bemerkt wird, lediglich auf die Bestimmung der Unterrichtszeit. Die Ent⸗ scheidung über die Lehr⸗ und Steff derte lun ge n für die einzelnen Uaterrichtsstunden muß nach wie vor der Schulleitung und Schul⸗ aufsicht vorbehalten bleiben.

Schließlich erscheint es angezeigt, an dieser Stelle noch auf eine andere Frage einzugehen, e den Fortbildungsschulunterricht an Sonntagen, dessen Zulassung von den Vertretungen der west⸗ sichen Provinzen dringend befuͤrwortet worden ist. Während die Staatsregierung ursprünglich (vgl. Regierungsvorlage zum Gesetz vom S3. August 1904) auf dem Standpunkte stand, daß der Sonn⸗ a n , unter gewissen, die teln ea g nnn des kirchlichen debens ausschließenden Beschränkungen zuzulassen sei, haben beide Häuser des Landtags durch ihre Abstimmung über die Gesetzentwürfe für die Provinzen 3 fen Haan und Hannover in den Jahren 1904 und 1905 u wiederholten Malen die gegenteilige Ansicht mit großer Entschiedenheit bekundet. Dieser Willensäußerung konnte die Staats⸗ regierung um so unbedenklscher zustimmen, als 1 zu leugnen ist, daß den Vorteilen des Sonntagsunterrichts eine eihe gewichtiger Nachteile gegenüberstehen, von denen die Belastung der ohnehin an Sonntagen bereits sehr in Anspruch genommenen Lehrkräfte besondere Beachtung verdient. In allerneuester Zeit hat das Herrenhaus bei der Beratung über den gleichartigen Gesetzentwurf / die Provinz Schlesten wiederum zu erkennen gegeben, af ein Verbot . . Sonntagsunterrichts von ihm auch heute noch für die richtige dieser Frage gehalten wird. ;

Angesichts dieser Sachlage wurde davon abgesehen, den aus der Rheinprovin; und Westfalen geäußerten Wünschen nach Zulassung des Sonntagsunterrichts in dieser Vorlage zu entsprechen.

ösung

Literatur.

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Bes chung gr che f! bleibt. Gin fendungen ssnd nur an die Redaktign, ilhekmstraße 32. zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Für alle Welt. Illustrierte Zeitschrift mit der Abteilung len Gebieten der Raturwiffenschaften und. Technik, XV. Ibn 1910. . 20 - 22. ehrlich ? Hefte A G40 1. Berlin W. 57, Deutsches Co. der Großherzogl

1809. ö Heidelberg, Carl Winters

aros. Roman von Mervarid. 3 „; in Leder 5 46. Berlin W. 9, Linkstr. 17. S. Schottlaender.

Rn ren rten Indien. Drei Aufsätze üher zen Buddhis⸗ mus altindische Dichtung usw. von Hermann Oldenberg. 2 4. = Faͤge rh erg fage nnd an dere Novel Len. Von Mar Mell. 360 M. Der Leibeigene von Krawarsko. Erzählung aus Kroatien von Arthur Achleitner. 4 4. Berlin W. 35, Luͤtzow⸗ straße 7, Gebrüder Paetel.

. von Christian Morgenstern. Berlin W. 36. Derfflingerstr. I. Bruno Cassirer.

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Das Erbe des Ik Geschenkbd. 4 AM; in

Dritte Beilage

Berlin, Sonnabend, den 28. Mai

Kleine Himmel skund e. ngen. verständliche Darstellung der Vorgänge im Weltall usw. Bon Bruno Hermann. Mit 11 Abbildungen und einem nhang: Der Halleysche Komet. 1,26 S6. Leipzig. Röder u. Schunke.

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Wir von der Kavalkerie. Militärhumoresken von Viktor

Laverrenz. Reich illustriert. 1 46. Berlin W., Vorbergstr. 10.

2 Kosmos“.

erliner Witz in Wort und Bild. Mit Illustrationen von G. Zille, herausgeg. von Franz Gleczanka. 159 . Berlin 8. 65, Eharloktenstr. 9. Verlag der ‚Lustigen Blätter“

(Dr. Eysler u. Co).

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Bericht über den Stand der Feldfrüchte, Kleeschläge, Wiefen und Weiden in den im ssterreichischen Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Mitte Mai 1910. (Zusammengestellt im K. K. Ackerbauministerium.) Tabellarische Uebersicht. lag g , des Standes der Feldfrüchte. leeschläge, Wiesen und Weiden) *. 4 ———

Tãnder und Landesteile

*

Roggen Mais) Kartoffeln)

Welzen Gerste Hafer

Zuckerrüben

Niederosterreich Oberoösterreich .. Salzburg... Steiermark ö Kärnten Krain Nordtirol und Vorarlberg.. Südtirol Küstenland ... Dalmatien... Böhmen Mähren ..... Schlesien Westgalizien ... k 32 Bukowina =

Gesamt

durchschnitt .. 19 25 22 2,3 2,V2 2,4 2,2 2,4.

Anmerkung.) Klassifikationsnote 1 sehr gut, 2 über⸗ mittel, 8 mittel, 4 untermittel, 8 = sehr schlecht. Die Noten für die einzelnen Länder beziehungsweise Landesteile owie für den Gesamtdurchschnitt sind aus den Klassifikationsziffern für die einzelnen n , , . und zwar unter Zugrundelegung der vorjährigen Ernte⸗ erträge, berechnet.

) Ueber den Stand des Mais und der Kartoffeln enthielten der Jahreszeit entsprechend nur cirea 18, beziehungsweise circa 20 00 der eingelangten Berichte spezielle Angaben.

Ein Strich bedeutet, daß die betreffende Frucht gar nicht oder nur in sehr beschränktem Ausmaße gebaut wird, ein ekt daß die Berichte nicht in genügender Anzahl einlangten.

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Witterungsverlauf in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai.

. Der April war normal sowohl in den Temperatur⸗ wie in den Niederschlagsverhältnissen; ber Mal dagegen in fast allen Ländern nach jeder Hinsicht abnormal. Gegen Ende April trat in den Tem⸗ peraturen ein Rückschlag ein, der in den Sudeten⸗ und in den nörd⸗ lichen Alpenländern von einer kurzen Frostperiode begleitet war, Die d, , waren reichlich und auf eine größere Anzahl von Tagen verteilt.

Im Mai standen die Temperaturen, ohne zwar (Gebirgslagen ausgenommen den Nullpunkt erreicht zu haben, fast in allen Ländern tief unter den normalen Werten; die Temperaturschwankungen waren hierbei sehr beträchtliche. Auffallend zumal sind die ungeheuren Niederschlags mengen in fast allen Gebieten, und zwar in erster Linie in den nördlichen Alpenländern (in den westlichen fielen bedeutende Schneemassen), ferner in den Sudeten und Karpathenländern. Schwerere Stürme sowie Hagelschläge sind fast überall, namentlich in Böhmen, Mähren und Nieder ⸗Desterreich, zu verzeichnen.

Der Monat Mai war somit bisher kalt, sehr feucht und wies starke Bewölkung und sehr wenig Sonnenschein auf.

Allgemeine Bemerkungen.

Der Weizen hat sich trotz der niederen Temperaturen Anfan Mai zufolge der reichlichen Niederschläge günstig entwickelt und weist im allgemeinen einen befferen Stand auf. als im Vormonat. In Niederungen, insbesondere auf schweren Böden zeigt sich stellen⸗ weise Rost. t

Der Roggen hingegen hat durch die abnormalen Witterungs⸗ verhältnisse etwas gelitten.

Von tierischen Schädlingen machten sich in Wintersaaten Draht⸗ wärmer und speziell am Roggen in Südtirol hie und da auch die Maulwurfsgrillen, in Dalmatien ganz besonders aber die Larven der Hessenfliege bemerkbar.

SGerste und Hafer sind fast überall untergebracht. Ueber schädigendes Auftreten von Brahtwürmern in Gerstenfeldern wird aus den Sudeten⸗ und Karpathenländern berichtet.

Mais. Der Anbau wurde in Niederösterreich, den südlichen Alpenländern und in höheren Lagen des Küstenlandes durch die an⸗ dauernden Niederschläge verzögert und ist noch nicht ganz beendet. Die zuerst aufgelaufenen Saaten litten durch Kälte und teilweise auch durch Nässe.

Kartoffeln. Das Legen der Kartoffeln ist zumeist beendet, In den nördlichen Alpen, ein in den Sudetenländern kommt bei den vor Mitte April in ebenen Lagen sebe ut Kartoffeln das Kraut nicht überall zum Vorschein, was au ein Faulen der Saatknollen schließen läßt. In den Südländern sind die Spätkartoffeln gleich⸗ mäßig . angen und gedeihen vortrefflich. Frühkartoffeln werden bereits gehackt und stehen in Untersteiermark, Krain, Südtirol sowie in den Südländern überwiegend schön.

Der Zuckerrüben anbau konnte größtenteils im April be⸗ endet werden. Zeitige Saaten sind nrnelf vollkommen aufgelaufen, und wurde mit der ersten Hacke in ebenen Lagen von Nieder⸗ österreich, Böhmen und Mähren begonnen, während in Schlesien

und in den Karpathenländern erst das Vereinzeln im Zuge :ist, Spätere Saaten haben in den Sudetenländern durch kan feht i.

eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeigtt.

1910.

sind teilweise auch ungleich aufgegangen, und mußten hier und da Neubestellungen erfolgen. Die letzten Saaten zeilen sehr schön. Viele Saaten wurden in den Niederungen Niederösterreichs und Mährens durch Wasserrisse und Verschlemmungen zerstört und in den Sudeten⸗ ländern sowie in Riederösterreich durch Brahtwürmer, in Südmähren überdies durch Larven der Rüssel= und der Aaskäfer geschädigt. Reer (Rotklee und Luzerne) hat sich im allgemeinen, besonders in ebenen Lagen, kräftig und dicht bestockt. An manchen Orten haben Engerlinge, im Küstenlande der Blattnager, in den Südländern Klee⸗ seide und in Nordböhmen Kleeschwärze Schäden verursacht. In den Südländern wird bereits geschnitten.

Der Stand der Wiesen hat sich von den stellenweisen Ueberschwemmungen und Verschlammungen abgesehen im Vergleiche mit dem des Vormonats gebessert.

Die Weiden im Mittelgebirge weisen eine dürftige Grasnarbe auf, während Alpweiden noch mit Schnee bedeckt sind. Niederungs⸗ weiden find fast überall schön begrünt und dürften gegen Ende Mai genutzt werden.

Der Stand der Fut terrüben sowie des Krautes ist, so viel aus den bisher eingelangten Berichten zu ersehen ist, ein guter und im Durchschnitt mit 2,5, beziehungsweise 2,6 zu klassifizieren.

Hopfen. Die jungen Pflanzen treiben überall sehr gut hervor und zeigen ein frisches, gesundes Uussehen. In Südsteiermark wird der Hopfen bereits angeleitet. In den Hopfenproduktionsgebieten Böhmens hat das Anführen in Stangengärten, beziehungsweise das Aufleiten auf Drahtanlagen begonnen. Die hier und da aufgetretenen Erdflöhe haben bisher keinen wesentlichen Schaden angerichtet.

Uebersicht über die Klassifikation des Saatenstandes in den einzelnen Monaten.

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in

Mitte des Monats

Siet.

Bukowina Im Gesamtdurchschnitt

Nordtirol und Vorarlberg

Niederösterreih Oberösterreich .

Saliburg Steiermark Kärnten Risenland Dalmatien Ostgalizien

Krain

¶Westzali ßen

h, 7

6 6906

S 2.5 2.1 Mais:

. a nn,, . Kartoffeln:

ö / 36 335. .

. 2,7

, . Zuckerrüben:

; / j J . n 3 ö . . y. 5 30 19 201,9 Klee: 2 ol, 726165, 1,5 2, 61,82,

*

olg 3 2 3232 213 75 36337

2,4 2, 1 EM 3 ga o 323 w 30s s ir Gi g , Ss ss Ss s ss isi

(Wiener Zeitung.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Neuregelung der Bergwerksabgaben in Frankreich.

Durch Artikel 4 des französischen Staatshaushaltsgesetzes für 1910 vom 8. April d. J., welches im Journal Officiel vom 10. April veröffentlicht wurde, sind die Bergwerksabgaben in Frankrei erhöht und ist u. a. bestimmt worden, daß im Falle der Nichtzah ung des festen Abgabeteiles während zweier auf einander folgenden Jahre bie Konzession des betreffenden Bergwerks für erloschen erklärt werden kann.

Ein Ausschnitt aus „Journal Officiel“ vom 10. April d. J. liegt während der nächsten drei Wochen im Bureau der Nachrichten für Handel und Industrie', Berlin RW. 6, Luisenstraße 3334, im Zimmer 241 für Interessenten zur Einsichtnahme aus. Ein weiteres Exemplar kann sofort deutschen Interessenten auf Antrag für kurze ut überfandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten.

Erteilung einer Konzession zur Trockenlegung von sumpfigen Gebieten in Montenegro.

Das Montenegrinische Amtsblatt vom 17. April a. St. veröffent⸗ licht ein Gesetz vom 5. März a. St., durch welches die montenegrinische Regierung ermächtigt wird, einer ausländischen Gesellschaft eine Kon= zession zur Trockenkegung der sumpfigen Gebiete um die Stadt Dul⸗ . und zur Verwertung der daburch gewonnenen Ländereien zu erteilen.

Das betreffende Gesetz liegt im Original sowie in deutscher Ue ,, während der nächsten drei Wochen im Bureau der Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin RW. 6, Tuisenstraße 33134, im Zimmer 241 für Interessenten zur Einfichtnahme aus und kann na Ablauf dieser Frist auswärtigen Interessenten au Antrag für kurze Zeit zugesandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Ministerresidentur in Cettinje.)