Im übrigen finden die für die konsolidierten Anleihen geltenden Vorschriften auf die eingetragene Forderung entsprechende Anwendung.
§ Ha.
Zugleich mit der Eintragung der Buchschuld kann der Antrag⸗ stelles (3 3) und, nach erfolgter Eintragung, der Gläubiger eine zweite Person eintragen lassen, welche nach dem Tode des Gläubigers der Hauptverwaltung der Staatsfchulden gegenüber die Gläubigerrechte auszuüben befugt ist. ö .
Diefe Eintragung ist auf Antrag der im 8 ö Abs. ] unter Nr. This 4 und 6 bis 8 bezeichneten Personen jederzeit zu löschen.
.
Zur Stellung von Anträgen auf, Uebertragung eingetragener Forderungen auf ein anderes Konto, auf Eintragung und auf Lösch von Vermerken über Veränderungen im Schuldverhaͤltnisse G2 Abs. 1 sowie auf Ausreichung von Staatsschuldverschreibungen gegen Töschung der eingetragenen Forderung. sind nur berechtigt:
1) der eingetragene Gläubiger; . .
2) sein 3 Vertreter oder sein Bevollmächtigter;
3) der Konkursverwalter;
4) derjenige, auf welchen die eingetragene Forderung von Todes wegen übergegangen ist;
5) die gemäß S 5a eingetragene zweite Person;
6) der Testamentsvollstrecker; ; ;
7) der Nachlaßverwalter (68 1981 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
S) im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte. . . ö
Derjenige, für welchen ein Nießbrauch oder ein sonstiges Recht
zum Zinsgenuß eingetragen ist, kann ohne Zuziehung des Gläubigers Antraͤge in bezug auf den zum Empfange der Zinsen Berechtigten tellen. Zur Stellung von Anträgen für eine Firma gilt für berechtigt, wer zur Zeichnung der Firma berechtigt sst, zur Stellung von An— trägen für die im Sz 4 Nr. A erwähnten Vermögensmassen die dort genannte Behörde oder die von ihr bezeichnete Fa oder die gemäß — über die Masse befugten Verwalter. Als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die nicht im Gebiete des Deutschen Reichs ihren Sitz hat, gilt., wer seine Vertretungs⸗ befugnis nach den vom Finanzminister erlassenen Ausführungsbestim⸗ mungen nachgewiesen hat.
8 4 Nr. 4 zur Verfügung
§ 7a.
Zur Löschung von Vermerken zu Gunsten Dritter bedarf es deren Zustimmung mit Ausnahme der im 14 Abs.?2 und 3 gedachten Fälle.
Wird eine Forderung unter Löschung auf einem Konto auf ein anderes Konto übertragen, so sind die Vermerke zu Gunsten Dritter unter Vöschung auf dem alten Konto auf das neue Konto mit zu über⸗ tragen. Der Zustimmung der aus dem Vermerke Berechtigten bedarf es nicht.
§ 7b.
Verfügungen Über eingetragene Forderungen wie Abtretungen, Verpfändungen erlangen deim Staate gegenüber nur durch die Ein⸗ tragung Wirksamkeit.
Ene Pfändung oder vorläufige Beschlagnahme der eingetragenen Forderung im Wege der Zwangs vollstreckung oder des Arrestes 5 eine durch eine einstweilige gerichtliche Verfügung angeordnete Be⸗ schränkung des eingetragenen Gläubigers ist von Amts wegen guf bem Konto zu vermerken und nach erfolgter Beseitigung dieser An⸗
ordnungen zu löschen. 9 87
8 7e.
Eine Prüfung der Gültigkeit der den Anträgen zu Grunde
liegenden Rechtsgeschäfte findet nicht statt. § 10.
Zum Antrag auf Eintragung einer Forderung sowie zur gleich⸗ zeitigen Erteilung einer Vollmacht, ferner zum Antrag auf gleichzeitige Eintragung einer zweiten Person gemäß 8 Ha Abs. 1 oder einer Be⸗
des Gläubigers in bezug auf Kapital oder Zinsen genügt s ö für Anträge auf Löschung der im 314 Abf. 2 und 3 erwähnten Vermerke.
In allen and ällen foll der Antrag im Geltungsgebiete des Bürgerlichen Gesetzhuch gemäß 5 129 dafelbst öffentlich beglaubigt sein. Der öffentlichen Beglaubigun steht gleich die Aufnahme des Antrags durch das Staats schuldbuchbureau oder eine vom Finanz⸗ minister bezeichnete Kasse. Außerhalb des Geltungsgebiets des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll der Antrag gerichtlich oder notariell dder von einem Konsul des Deutschen Reichs aufgenommen oder beglaubigt sein. Die Hauptverwaltung der Staatsschulzen kann in besonderen Fällen von der Beobachtung dieser Formwvorschriften absehen.
Sind seit der Eintragung Aenderungen in der Person des Gläu⸗ bigers (Verheiratung einer Frau, Aenderung des Gewerbes, Standes, Namens, Wohnorts) eingetreten, so kann verlangt werden, daß die Identität durch eine öffenkliche Urkunde dargetan werde.
§ 12.
Rechtsnachfolger von Todes wegen haben sich schein oder durch eine Bescheinigung darüber, daß sie über die ein⸗ getragene Forderung zu verfügen befugt sind, auszuweisen.
Beruht die Rechtsnachfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer Pdffentlichen Urkunde enthalten ist, so kann nach dem Ermessen der Hauptverwaltung der Staatsschulden von der Bei⸗ bringung des Erbscheins oder der Bescheinigung abgesehen werden, wenn an deren Stelle die Verfügung und das Protokoll über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt wird.
Das Bestehen der fortgesetzten Güterge meinschaft sowie die Be⸗ fugnis eines s Verfügung
schränkung 3 Form. Dat elbe
5 a Abs. 1 er
durch einen Erb⸗
Testamentsvollstreckers zur über eine zum Nachlasse gehörige Forderung ist entweder durch die in den S5 16507, 2368 des Bürgerlichen Gefetzbuchs vorgesehenen Zeugnisse oder durch (ine Bescheinigung darüber, daß der überlebend? Ehegatte oder der Testamentsvollstrecker zur Verfügung über die eingetragene Forderung befugt ist, nachzuweisen. Auf den Nachweis der Befugnis des Testamentsvollstreckers findet die Vorschrift des Abs. 2 entsprechende Anwendung.
Zur Äukstellung der in Abs. 1 und 3 gedachten Bescheinigung ist das Nachlaßgericht und, falls der Erblasser zur Zeit des Erbfalls im Inlande weder Wohnsitz noch Aufenthalt hatte, auch derjenige Konsul Des Reichs zuständig, in dessen Amtsbezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls feinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sofern dem Konsul von dem Feichskanzler die Ermächtigung zur Aus⸗ stellung solcher Bescheinigungen erteilt ist.
8 13.
Die Hauptverwaltung der Staatsschulden kann verlangen, daß mehrere Erben zur Stellung von Anträgen und zur Empfangnahme von Schuldverschreibungen eine einzelne Person zum Bevollmächtigten bestellen.
§ 14.
Vollmachten sowie die Genehmigungserklärungen dritter Personen,
zu deren Gunsten der eingetragene Gläubiger in bezug auf die Forde⸗ rung oder deren Zinserträgnisse durch einen Vermerk im Staatsschuld⸗ buche beschränkt ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit derselben Form, welche für die Anträge pprgeschrieben ist. Zum Widerruf einer Voll⸗ macht genügt schriftliche Form. Zur Löͤschung von persönlichen unvererblichen Einschränkungen des Gläubigerrechts oder des Verfügungsrechts, welche durch den Tod des Berechtͤgten erloschen sind, ist nur die Beibringung der Sterbeurkunde erforderlich; das Recht auf den Bezug rückständiger Leistungen wird hierdurch nicht berührt.
Vermerke, welche durch Zeitablauf hinfällig geworden sind, können ohne Zustimmung der Berechtigten von Amts wegen gelöscht werden.
NUnträge öffentlicher Behörden bedürfen, wenn sie ordnungsmäßig unterschrieben und untersiegelt sind, keiner Beglaubigung.
§ 17.
Im Falle der Kündigung einer der konsolidierten Anleihen sind die mit ihrer Forderung zu dem Zinssatze der gekündigten Anleihe eingetragenen Gläubiger schriftlich zu benachrichtigen. Die Wirk⸗ . der Kündigung ist jedoch von dieser Benachrichtigung nicht abhängig.
g.
Die Zinsen werden in der Jeit pom 1 Tage vor big zum 8. Tage nach dem Fälligkeittermine durch eine bffentliche Kasse, ferner innerhalb dez Welkpostnereins mittels iebersendung durch die Post oder auf sonstige vom inanzminister zu bestimmende Weise auf Ge⸗ fahr und Kosten des erechtigten gezahlt. Bei Zahlung der Zinsen im Post⸗ Ueberweisungs⸗ oder Scheckberkehre können die Postgebühren außer der Beftellgebühr auf die taatskasse übernommen werden.
Kommt die Sendung als unbestellbar zurück, so unterbleiben
weitere Sendungen, bis der Gläubiger die richtige Adresse an⸗ 5 A1.
gezeigt hat.
An Gebühren werden erhoben; für die Löschung einer Staatsschuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung von Staatsschuldvers reibungen für je an , 1000 S Kapitalbetrag 0,75 , jedoch mindestens 2. .
Die Gebühren werden von dem Antragsteller, Ber situr ge m gn e hee, eingezogen. Auch bezahlung der Ge ihren gefordert werden.
An Gebühren für die gerichtliche der Anträge sind zu erheben.
bei' Beträgen bis 2000 M — 1,50 46,
bei Beträgen über 2000 4 — 3 M6, . ; sopeit nicht nach dem Gerichtskostengesetz eine geringere Gebühr zur Hebung kommt.
Bz. Im 8 6 wird: . .
4. im Äbs. 2 das Wort vierprozentigen/ gestrichen;
b. im Abs. 3 statt der Worte „der vierprozentigen Anleihe“
gesetzt: zu gleichem Zinssatz und“.
C. Der S 11 wird gestrichen. . .
P. Im S 23 Nr. 1 wird statt der Worte wvierprozentigen kon⸗ solidierten Anleihe“ gesetzt: ‚konsolidierten Anleihen“.
Artikel II.
Beglaubigungen von Unterschriften unter , Vollmachten und Genehmigungserklärungen, die nach ihrem Inhalt ausschließlich eine im Rei osschuldbuch oder im Staatẽschuldbuch einzutragende oder eingetragene Forderung betreffen, sind stempelfrei.
Die Befreiungsvorschrift des Abs. 3 zu P der Nr. 581 des Stempeltarifs des Gi n e r , in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 30. Jun Jo) (Gesetzsamml. S. D356) findet auch auf Beurkundungen von zinsbaren Darlehen Anwendung, welche gegen Verpfändung einer Forderung, gewährt werden, die im Reichsschuld⸗ buch oder im Staatsschuldbuch eingetragen ist, vorautgesetzt daß die Darlehen innerhalb Fahresfrist oder in einem kürzeren Zeitraume zurückzuzahlen sind und der Wert der verpfändeten Forderung dem gewährten Darlehen mindestens gleichkommt.
Artikel III. Der 8 82 des Preußischen Gerichtskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Oktober 1899 fe enn. S. 326) erhält
olgende Fassung: folger F ss 9 den Gesetzen über das ö und das
soweit nötig, im kann die Voraus⸗
oder notarielle Beglaubigung
Für die in d ;
Stacks schuldbuch vorgesehenen Bescheinigungen, daß ein Rechtsnach⸗ folger von Todes wegen, ein die Gütergemeinschaft fortsetzender überlebender Ehegatte oder ein Testamentsvollstrecker über eine Buchforderung zu verfügen berechtigt ist, werden drei Zehnteile der im 8 33 bestimmten Gebühr bis zum Höchstbetrage von 10 6 er⸗ hoben. Das Gleiche gilt für die in den SS 37, 38 der Grundbuch⸗ ordnung vorgesehenen Jeugnisse; jedoch werden für diese Zeugnisse Gebühren nicht erhoben, wenn die Teilungsurkunde vor Gericht
aufgenommen oder bestätigt ist.
Artikel IV.
Der 8 2 des Gesetzes, betreffend die Verwaltung des Staats⸗ schulbenwefens und Bildung Ringr , vom 24. Februar 1850 Gesetzsamml. S. HJ) er ält folgenden Abs. 2:
Die Zahl der Mitglieder kann vorübergehend durch ilfs arbeiter perstãrkt werden, welche in derselben Welse wie die itglieder zu vereidigen sind und mit eigener Verantwortung an der Bearbeitung der Geschäfte der Behörde teilzunehmen haben.
Artikel XV. . ö
Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt. ᷣ
Der Finanzminister ist mit der Ausführung der Artikel I und IV
beauftragt. ftrag Artikel V.
Der Finanzminister wird ermächtigt, den Text des Gesetzes vom 20. Juli 1883, betreffend das Staatsschuldbuch (Gesetzsamml. S 120), wie er sich aus den Aenderungen durch das Gesetz vom 8. Juni 1891 Gesecsammt S. 106), durch den Artikel 16 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899 (Gesetz laminl. S. 177), durch das Gesetz vom 24. Jull 1503 (Gesetzsamml. S. 167) und durch dieses Gesetz ergibt, unter der Ueberschrift:
Staatsschuldbuchgesetz
unter fortlaufender Nummernfolge der aragraphen und unter Fort⸗ lassung des 8 25 Abs. 1 in der Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Soweit in anderen Gesetzen auf Vorschriften des Gesetzes vom 20. Juli 1883 verwiesen ist, kreten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften des durch den Finanzminister bekannt gemachten Textes.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben „Buckingham Palace, London“, den 22. Mai 1910.
1. 8 Wilhelm.
Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben.. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. von Arnim. von Moltke. Sydow.
von Trott zu Solz. von Heeringen. .
(Li. 8.)
von Bethmann
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Regierungsbaumeister Liebich bei der Bergwerks⸗ direktion zu Saarbrücken ist zum Bauinspektor ernannt worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 6338 das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend das Staatsschuldbuch, vom 20. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 120), vom 22. Mai 1910,
Berlin W., den 28. Mai 1910.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 6040 die Allerhöchsten Erlasse über Unterschriften Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wegen Behinderung Seiner Majestät des Kaisers und Königs, vom A. Mai 1910.
Berlin W., den 28. Mai 1910.
Königliches Gesetzsammlungsamt.
Krüer.
Ab gereist:
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Schreiber, mit Urlaub.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern mittag im Neuen Palais bei Potsdam den italienischen Minister der , en Angelegenheiten Marquis di San Giuliano und nahmen heute vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts,
Wirklichen Geheimen Rats von Valentini entgegen.
In Vertretung Seiner Majestãt des Kaisers und Königs empfingen Seine Kaiserliche und. Königliche Hoheit der Kronprinz gestern vormittag im Neuen Palais bei Potsdam Seine Kalserliche Hoheit den Prinzen Tsai Tao von China mit einer von Höchstdemselben geführten chinesischen Militärkommission. Sein Kaiserliche Hoheit der Prinz Tsai Tas hielt eine Ansprache, die, für den Empfang durch Seine Majestũt den Kaiser gedacht, in deutscher Uebersetzung, „W. T. B. zufolge, lautet:
Seine Majestät der Kaiser von China entbietet Eurer Majestãt durch mich seinen ehrerbietigsten Gruß.
Eure Majestät genießen in der ganzen Welt den Ruhm eines hervorragenden Strgtegen, dem die Ausbildun und Kriegsbereitschaft seines Heeres vor allem am Herzen liegt. J habe stets zu Eurer Majestaͤt mit Bewunderung emporgeblickt und schätze mich glücklich, jetzt . Eure Majestät treten zu dürfen und so huldvoll empfangen zu werden.
Es trifft sich sehr günstig, a die große Frühjahrsparade bevor⸗ steht, an der es mir vergönnt in wird teilzunehmen, sodaß ich Gelegenheit haben werde, die erste Armee der Welt mit eigenen Augen zu sehen. Da ich selbsft dem Heere angehöre, so wird mir dies eine ganz besondere Freude bereiten, Ich bin der festen Üebchfeugung, daß Eure Majestät die Macht, welche die stärkste Armee verleiht, lediglich zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens benutzen werden.
Die freundlichen Beziehungen unferer beiden Länder haben sich in den letzten Jahren immer inniger gestaltet.
Ich hoffe, daß die Offiziere Eurer Majestät mir in allen mili— tärischen Fragen mit ihrem Rat zur Seite stehen und mich so in den Stand setzen werden, meine Miffion zu erfüllen und nach meiner Rückkehr in die Heimat an der Reorganisation des chinesischen Heeres mitzuarbeiten.
Eure Majestät wollen geruhen, diese meine Worte gnädigst ent⸗ gegenzunehmen.
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz antwortete mit folgenden Worten:
Eurer Lahserlichen Hoheit spreche Ich, im Auftrag und im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs aufrichtigen Dank aus für die soeben Allerhöchstdemselben gewidmeten Worte und für die Grüße, die Seine Majestät der Kaifer von China durch Sie hat übermitteln lassen.
Mit lebhafter Genugtuung erfüllt en Seine Majestät, daß Seine Kaiserliche Majestät abermals einen Prinzen Seines Kaiserhauses an der Spitze einer großen Anzahl hoher Staatswürdenträger und . nach Deutschland entsandt hat, um deutsche Einrichtungen zu
udieren.
Wie im Anfange dieses Jahres Eurer Kaiserlichen Hoheit Bruder, Prinz Tsai Hsün, die deutsche Marine, so wollen Eure Kaiserliche Hoheit jetzt das deutsche Heerwesen kennen lernen. Unsere Behörden werden bestrebt sein, Gurer Kaiserlichen Hoheit Einblick in alles zu geben, was auf diefem Gebiete für Sie von Interesse sein kann, und Ich bin überzeugt, daß unsere Heereseinrichtungen eine Fülle von Anregungen bieten werden, die auch für das große, in erfreulicher Entwickelung befindliche chinesische Heer nutzbar gemacht werden
können. Ueberzeugt, daß auch Eurer Kaiserlichen Wh Besuch dazu beitragen wird, die guten und freundschaftlichen eziehungen zwischen dem Chinesischen und dem Deutschen Reich immer mehr zu fördern und zu festigen, heiße. Ich namens Seiner Majestät des Kaisers und Königs Eure Kaiserliche Hoheit und Ihre Begleiter herzlich will⸗ kommen und hoffe, daß Sie von dem Aufenthalt in unserer Mitte nur die angenehmsten Eindrücke empfangen mögen.
Hiernach empfingen Ihre Majestät die Kaiserin und Könkg in Seine Kaiserliche Hoheit den Prinzen Tsai Tao und ließen Sich auch sämtliche chinesische Herren vorstellen.
Der italienische Minister des Auswärtigen Marquis di San Giuslano, der vorgestern vormittag in der italienischen Bot— schaft den Besuch des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Freiherrn von Schoen empfangen hatte, stattete, „W. T. B. zufolge, im Laufe des Nachmittags dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg und danach dem Staatssekretär Frei— herrn von Schoen Besuche ab.
Der Regierungsrat Hertel aus Merseburg ist der König⸗ lichen Regierung in Bromberg zur weiteren dienstlichen Ver— wendung überwiesen und der Regierungsassessor von Mechow aus Karthaus dem Landrat des Kreises Neidenburg zur hilfe⸗
leistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. Flußlbt „Tsingtau“ am 27. Mai in Canton eingetroffen.
S. M. S. „Iltis“ ist vorgestern in Nanking
S. M. S. „Nürnberg“ ist vorgestern von abgangen.
S. M. S. „Seeadler“ ist vorgestern in Daressalam eingetroffen.
S. M. S. „Condor“ australien) eingetroffen und Melbourne in See.
S. M. Flußkbt. „Otter“ ist vorgestern von Hanau nach Tschangscha abgegangen.
eingetroffen Nanking
ist vorgestern in Adelaide (Ein, geht am 6. Juni von dort na
Reuß j. L.
Seine Durchlaucht den Fürst Heinrich hat * gestern sein 78. Lebensjahr. vollendet. Der Gehurtstag . Fürsten wurde in Stadt und Land in der üblichen R gefeiert. ;
Samburg. e Militärkommission mit Seiner 8e eit dem Prinzen Tsai Tao an der itz ist, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag in Hamburg Heetroffen und im Rathaus durch den Präsidenten des „ats, Bürgermeister Dr. Predoehl, offiziell empfangen uden.
Die chinesis siserlichen
Desterreich⸗ Ungarn.
Unter dem Jubel der Bevölkerung anz Joseph, „W. T. B.“ zufolge, heute früh in Bosnisch oo, der ersten bosnischen Station, auf der Reise nach srajewo, ein. Der Kaiser verließ unter den Klängen r BVollshymne und stürmischen Fiviorufen den Hofzug d nahm die Begrüßung des Landeschefs und anderer sirdenträger, entgegen. Auf die Huldigungsansprache Bürgermeisters erwiderte der Kaiser, es sei ihm ein herz⸗ es Bedürfnis gewesen, Bosnien und die Herzegowina ö.. ichen, um inmitten der Bevölkerung dieser schönen Länder nige Tage verbringen zu können. Der Monarch setzte so⸗ un unter neuen lebhaften Kundgebungen die Reise nach trajewo fort.
Der Budgetaussch uß des österreichischen Abgeordneten⸗ uses hat n n. „W. T. B.“ zufolge, den Voranschlag „ Handelsministeriums sowie eine Resolution ange⸗ men, in der die Regierung aufgefordert wird, die Handel vs⸗ rtragsverhandlungen mik Serbien, Bulgarien 1d Montenegro zu beschleunigen. Der Handelsminister Weis kirchner betonte, es werde sein stetes Bestreben in, auf einen endlichen Abschluß der Handelsverträge mit den glkanstaaten mit allem Nachdruck hinzuwirken.
Frankreich.
Der Ministerrat setzte vor estern die Beratung über das rogramm ö das er der Kammer vorlegen wird. Wie 6 „W. T. „ meldet, wird er in kurzer Zeit einen Gesetz⸗ nhwurf einbringen, betreffend eine Wahlreform mit Be⸗ itsichligung der Minoritäten, ferner Gesetzentwürfe über eine serwaltungsreform, den Arbeitsvertrag, das Be⸗ mtensta tut und, eine Erweiterung der Syndikats⸗ echte. Der Ministerrgt wird ferner mit einer Sengts—⸗ hnmission über eine Finanzreform in Verhandlung treten, pobei das von der Kammer angenommene Projekt als Grund⸗ ge dienen soll.
traf der Kaiser
2 2
Rußland.
In der Reichs du mg führte vorgestern vor der end⸗ siltgen Entscheidung über die Einführung der Semstwo⸗ astitutionen in den westlich en Gouvernements der Ministerpräsident Stolypin, „W. T. B.“ zufolge, aus;
Die Frage betreffe nicht das Zartum Polen, sondern Gebiete,
o fie polnische Bevölkerung nur 4 670. betrage. Hätte die Re⸗ herung dem Gesetz eine chaupinistische Grundlage geben wollen, so ire es hinreichend gewesen, die Semstwowahlen auf dieser sroportion aufzubauen. Die Regierung habe aber den Eigentums- kensus vorgeschlagen. Der Großgrundbesitz in den westlichen houpernements habe einen anderen Charakter als der im inneren sußland. Er sei damals entftanden, als in den genannten Gebieten ies Russische umgeworfen sci. Dieses antinationgle Faktum dürfe sicht die alleinige Grundlage des Gesetzes werden, Die Gesetzesvorlage gebe der polnischen Bevölkerung der westlichen Gouvernements einen uf weiten Rahmen, doch dürfe sich die Regierung der russischen Hepelkerung gegenüber nicht gleich ültig zeigen. Deshalb lege . Verwahrung gegen alle e e tre ein, die gegen die Grundlage der Regierungsvorlage und ge, die Sicher⸗ kellung der russischen Vertretung gerichtet feien. Außerdem könne die Regierung nicht eine Vermehrung der Bauernvertretung gutheißen, M diese der Kultur zum Nachteile gereichen würde. Stolypin schloß, die Nichtannahme der Gesetzesvorlage würde die betreffenden Gebiete der Möglichkeit des Fortschritts berauben, der sowohl der Regierung ils der Duma teuer sei. Der finn ische Landtag hat, obiger Quelle zufolge, zie Kaiserlichen Vorschläge, betreffend eine besondere Militär⸗ teuer für 1911 und Anweisung von Mitteln zur Vervoll⸗ sändigung des Kriegsfonds für 1910 abgelehnt.
Italien.
Nie Deputiertenkammer setzte in der vorgestrigen Sitzung die Beratung über den Gesetzentwurf, betreffend die Schiffahrtskonventionen, fort.
Nach den Ausführungen Des Berichterstatters befürwortete laut Bericht des W. T. B. der Ministerpräsident Luzzatti unter leb⸗ haftem Beifall des Hauses die Vorlagè und erklärte sich mit der von der Kommission vorgeschlagenen Tagesordnung einverstanden, die darauf durch m er angenommen wurde.
Auf Verlangen Luzzattis beschloß die Kammer in nament— licher Abstimmung mit Zi7 gegen 35 Stimmen den Eintritt in, die Spezialberatung und nahm in geheimer Abstimmung mit 138 gegen 538 Stimmen den Gesetzentwurf im ganzen an.
Spanien. Der „Imparcial“ veröffentlicht eine panischen Episkopats, betreffend die Anwendung des dereinsgesetzes auf die religiösen Orden, in der er⸗ klärt wird, die Niederlassung der Kongregationen in Spanien und folgerichtig auch deren Auflösung hänge
1 nicht von dem Willen der Regierung, sondern allein von der kirchlichen Ge⸗ nehmigung ab.
Kundgebung des
Portugal. z Der Ministerpräsident Beirao ist gestern vom Manuel in Audienz empfangen werden, in der, „W. T. B.“ sufolge, eine längere Besprechung über die politische Lage statt⸗ n Darauf hatte der Ministerpräsident eine Beratung mit en übrigen Ministern.
König
. Türkei.
ü Die Deputierten kammer verhandelte vorgestern über * Kretaf rage. Nach Verlesung, einer, Eingabe von 9 meohammedanischen Deputierten der kretischen Kammer, . diefe hervorheben, daß ihr Leben gefährdet sei und daß . mohammedanische Element unter den gegenwärtigen Um⸗ stinden nicht mehr auf der Insel bleiben könne, sowie nach rlesung von Depeschen ber Provinzialmeetinge wurde, . T. B.“ zufolge, ein Interpellationsantrag eingebracht, der n mehr als 200 Deputierten gezeichnet ist und worin die eg rung aufgefordert wird, Erklärungen zu geben, was sie ; r Verteidigung der Souveränitätsrechte der Türkei getan habe. gan . arabische Abg. Scheik Essad sagte, sogar die Beduinen . edina hätten geschworen, Kreta zurückzugewinnen oder zu sterben. 3 das Kabinett innerhalb einer Woche die Kretafrage nicht löse, en die Mohammedaner der ganzen Welt, sogar diejenigen
Afghanistans, des ,, ne kr nenn und si
er Kretenser N echmed Ali sagte, ein Kabinett, das in die Be⸗ trauung eines Griechen aus dem Königreich mit der Verwaltung der Insel Kreta einwilligen würde, würde gelyncht werden. Ein Kriegsvorwand gegen Griechenland könnte leicht gefunden werden. = Der Großwesir Hakki Pascha erklärte, die Mächte hätten die Unmöglichkeit anerkannt, Kreta an Griechenland zu geben. Sie seien bemüht, eine Löfung für die Kretafrage zu finden, Die Mächte hätten ihre frühere Haltung zugunsten der Türkei geändert. Die Türkei werde Kreta nur durch einen Krieg, bezwungen abgeben. Die Regierung . aber weise vorgehen. Die Türkei könne nicht nach Kreta ziehen, solange sich dort die . befänden, die die Souverãnitatsrechte der Türkei wahrten. Mit Griechenland habe die Türkei nichts zu tun. Kreta werde der Türkei nicht verloren gehen, dafür werde das Kabinett alle Opfer bringen im Bewußtsein, daß die ganze Nation hinter ihm stehe.
Darauf wurde zur Tagesordnung übergegangen.
. Senat stand in der vorgestrigen Sitzung ebenfalls die Kretafrage zur Verhandlung.
Auf eine nfrage, des Kreters Nuri, der die Besetzung der Sudabai durch die türkische Flotte und ein scharfes Vorgehen gegen Griechenland verlangte, gab der Großwesir Hakki Pas . ähnliche Erklärungen ab wie in der Kammer und teilte mit, daß die Schutz⸗ mächte eine Lösung der kretischen Frage durch eine Autonomie sicherten, die die Souveränitätsrechte der Türkei wahre. Auf den Hinweis der König der Hellenen arbeite auf eine Annexion hin, er⸗ widerte der Großwesir, wenn Griechenland offiziell für Kreta eintrete, werde die Türkei scharf vorgehen.
Der Senat fand die Erklärungen des Großwesirs genügend.
— Wie die Konstantinopler Blätter melden, hat in den Häfen des Schwarzen Meeres ein antigriechischer Boykott begonnen. Die Pforte hat der griechischen Gesandtschaft Ab⸗ hilfe zugesagt.
Sudans und Algeriens vom Kabinett die heilige ch selbst Recht verschaffen. =
Amerika.
Wie das „Reutersche Bureau“ aus Bluefields (Nica⸗ ragua) meldet, haben die Regierungstruppen unter General Lara gestern einen äußerst heftigen Angriff auf die Stellungen Estradas um Bluefields unternommen, sind jedoch mit einem Verlust von 250 Toten und Verwundeten zurückgeschlagen worden.
Afrika.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat eine Polizei⸗ truppe bei einem Streifzug burch Südoran die Ortschaft Ksar Uled Kaddu, wohin sich ein noch nicht unterworfener Ein⸗ geborenenstamm geflüchtet hatte, beschossen und zerstört. Die Gegner hatten zahlreiche Tote; 2A Leichname wurden auf— gefunden. Die Franzosen hatten keine Verluste.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die vorgestrigen Sitzungen des Herren⸗ hauses und des Hauses der Ab geordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Auf der Tagesordnung für die heutige (74) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz⸗ minister Dr. Beeler beiwohnte, standen zunächst Berichte der nn,, .
Die Wahlen der Abgg. Lohmann il. Dillkreis, Ober⸗ westerwaldkreis), Blancke (freikons., Celle, Burgdorf) und Nissen (Däne, Apenrade, Sonderburg) werden ohne Debatte entsprechend den Anträgen der Kommission für gültig erklärt.
Dann folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des preußischen Gerichts— kostengesetz es.
. Generaldiskussion ist niemand zum Wort gemeldet.
In der Spezialdiskussion bedauert
Abg. Dr. Gaigalat (kons.), daß die Erhöhung der Gebühren für die Zuziehung eines Dolmetfchers bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften in 8 55 bei der zweiten Lesung unverändert glich, sei; dadurch werde das Interesse seiner litauischen Landsleute nicht gewahrt, und er müsse wegen dieser Bestimmung gegen das ganze Gesetz stimmen.
S 55 wird unverändert angenommen.
Abg. Schröder Neustadt (Pole) erhebt zum S 114 Abschnitt über die Auslagen, Widerspruch gegen die Fassung der Bestimmungen über die Schreibgebühr, . die Gebühr i Schriftstücke in fremder Sprache durch den Justizminister bestimmt werden kann.
Hierauf nimmt der Justizminister Dr. Wort, dessen Erklärung morgen im Wortlaut werden wird.
Schluß des Blattes.)
anderweit
Beseler das wiedergegeben
Statistik und Bolkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Bei den Einigungsverhandlungen im Baugewerbe (vgl. Nr. 125 d. Bl.) wurden, wie . W. T. B. berichtet, die ein⸗ zelnen Streitpunkte auch am Sonnabend eingehend erörtert. Die Verhandlungen gestalteten sich sehr langwierig, da die Parteien nicht bloß zu den bekannten Streitpunkten zentraler Abschluß, Lohnsystem, Sicherung der Akkordarbeit, Arbeitszeit, Arbeitsnachweis), sondern sast zu allen Nebenpunkten des Vertragsschemas widersprechende Anträge stellten. Die Unmasse der gestellten neuen Anträge und Erklärungen macht nunmehr eine übersichtlich; Zusammen— stellung der gesamten streitigen Punkte nötig. Dieser Arbeit sollten sich die Unparteiischen am heutigen Montagbormittag unterziehen und Nachmittags die Zusammenstellung einer Kommission der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorlegen. Im Anschluß hieran soll in die weitere Unterhandlung über die gesamte Materie noch einmal eingetreten werden. Es wird dann die Aufgabe der Unparteiischen sein, über die strittigen Punkte eine Einigung zu perfuchen, eventuell den Parteien formulierte Vorschläge zu machen, von deren Annahme oder Nicht- annahme die Wiederherftellung des Friedens im Baugewerbe ab⸗ hängen wird.
Im Berliner Ma schuhmachergewgrbe, sind, wie die Voss. Ztg.“ berichtet, die ohnstreitigkeiten gütlich beigelegt worden. In mehreren, wochenlang geführten Verhandlungen ist zwischen den beteiligten Schuhmacherinnungen Berlins und den Vororten Char⸗ lottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Wilmersdorf, Steglitz, Lichterfelde usw. und dem Zentralberein der Schuhmacher Den fh len de als Ver⸗ treter der Gefellenschaft andererselts ein neuer Mindestlohntarif festgesetzt worden. Durch die auch von der Meisterschaft für not⸗ wendig anerkannte Tohnerhöhung und die gestiegenen Lederpreise ist allerdings eine kleine Erhöhung der ,, notwendig, wie bei der Verhandlung von heiden eilen anerkannt worden ist. Um dem im Schuhmachergewerbe in besonderem Maße eingewurzelten Uebelstand der Ueberstundenarbeit am Sonnabend entgegenzuwirken, soll für alle Reparaturen, die erst am Freitag oder Sonnabend zum , gebracht werden, ein besonderer Preisaufschlag erfolgen.
Der Ausstand in den . in Bielefeld Gwgl. Nr. 120 d. Bl) ist der Rh.⸗Westf. Ztg.“ zufolge vor dem Einigungs⸗ amt durch beiderseitiges Entgegenkommen beendet worden. Die A sper Lung wurde aufgehoben.
Die Dortmunder Zeitung“ berichtet: Nachdem wegen Lohn⸗ streitigkeiten in einer hiesigen Zigarrenfabrik in den letzten Tagen mehrfach Zusammenrottungen und Zufammenstöße mit der ö. stattgefunden haben, kam es Sonnabendabend zwischen der
us⸗
olizei und dem Pöbel abermals zu einem heftigen Zusammenstoß, ei dem die Polizei mit Steinen beworfen und auch Schüsse aus der Menge abge eben wurden. Die Polizei schritt mit blanker Waffe ein und ver aftete etwa zwanzig Personen, die sich zum Teil wegen Landfriedensbruchs zu verantworten haben dürften.
Aus Fürth bei Nürnberg meldet die „Köln. Ztg.“, daß der sozialdemokratische Verband der Bäcker und Konditoren über die Bäckermeister wegen ungenügender Zugeständnisse die Sperre verhängt hat. Das. Gewerkschaftskartell unterstützt die Sperre. Die Bäckermeifter beabsichtigen, auf die Sperre mit der Aussperrung zu antworten.
Wegen der auf ernste Lohnkämpfe in der Tabakindustrie hindeutenden Bewegung unter den Tabakarbeitern haben sich, dem „Mannheimer Generalanzeiger zufolge, die deutschen Arbeit geber⸗ verbände der Zigarrenindustrie zu einem neuen Arbeit⸗ eberbunde zufammengeschlossen. In den Geschäftsführenden orstand in Mannheim sind Vertreter der Verbände Sachsens, Bremens, Westfalens, Schlesiens und Unterbadens gewählt worden.
Fast sämtliche Bedienstete der 418 km langen französischen Südbahnlinien sind, wie dem ‚W. T. B.“ aus Nizza tele— , wird, wegen Strafverfe ung eines Angestellten in den Aus⸗ tand getreten. Sie fordern Lohnerhöhung, dieselben Ruhegehälter, wie sie den Bediensteten der großen Bahngesellschaften zustehen, und Sonntagsruhe für den Frachtverkehr. Die Telegraphenleitungen der Südbahnlinie sind gestört; man glaubt, daß es sich um Sabotage handelt. Der Friedensrichter hat dem Gesetze gemäß beiden Parteien seine Vermittlung angeboten. — Die in Nizza wohnenden Lokomotivführer und Heizer der Pari s⸗Lyon⸗ Mittel meerbahn werden heute zu dem Ausstand der Südbahn⸗ bediensteten Stellung nehmen. Das Syndikat der Straßen⸗ bahnbeamten in Nizzg erklärte, gleichfalls in den Ausstand treten zu wollen, falls die streikenden Sldbahnbeamten es verlangen.
(Weitere Statistische Nachrichten s. i. d. Zweiten Beilage.)
Wohlfahrtspflege. Walderholungsstätten für Kinder.
Seit dem 1. Mai sind neben den Walderholungsstätten für Er⸗ wachsene auch die drei vom Roten Kreuz unterhaltenen Kinderanstalten wieder im Betrieb. Sie liegen sämtlich im Walde, bei Schönholz, Sado wa und Eichkamp, und gewähren über Tag kränklichen und erholungsbedürftigen Kindern volle Verpflegung und Behandlung unter Leitung eines Arztes und ständiger Beaufsichtigung und Beschäftigung durch Krankenschwestern und Kindergärtnerinnen. Der Verpflegungẽsatz beträgt nur 50 „ für den Tag, in besonderen Fällen wird, noͤch Ermäßigung gewährt; wo es not tut, übernimmt die Stadt die Pflegekosten, ohne daß hiervon den Eltern Unannehm⸗ lichkeiten entstehen. Eine vieljährige Erfahrung hat gelehrt, daß die Erfolge vorzüglich und in den . Fällen auch die Schulleistungen besser geworden sind, Durch städtische Lehrkräfte wird in den Kinder⸗ erholungsstätten auch so piek Unterricht erteilt, daß die Kinder in shren Kenntnissen nicht zurückkommen. Anmeldungen sind an das Bureau der Erholungsstätten, Friedrichstraße 207, zu richten, Sprech⸗ zeit Vormittags 10-1 Uhr.
Kunst und Wissenschaft.
Im Künstlerhause in Berlin, Bellevuestraße 3, wird am 12. Juli d. J. eine von dem Reuterforscher Professor Dr. K. Th. Gaedertz veranstaltete Fri Reuter-⸗Hundertjahrgusstellun eröffnet werden, die bis Anfang Oktober geöffnet bleiben soll bie Aus⸗ stellung soll gleichsam eine anschauliche und beschauliche Wanderung durch das Leben und Schaffen des Dichters ermöglichen, mit folgenden Hauptstationen: Vaterfladt Stavenhagen, Gymnasien Friedland und . Universitãten Rostock und Jena, Stadt- und Hausvogtei Berlin,
estungen Silberberg, Glogau, Magdeburg, Graudenz und Dömitz, mecklen burgssch⸗vorpommersche Begüterungen („Stromtid ), Treptow a. Toll., Neubrandenhurg, Eisenach. Es werden viele Handschriften Reuters auf der Ausstellung zu sehen lem, auch Handschriften interessanter Männer und Frauen, die mit ihm' in geistiger und persönlicher Berührung standen, dazu die Originaldrucke und sonstigen Ausgaben seiner Bücher nebst einer erlesenen Literatur über seine . dann Porträts, Genrestücke, Skizzen, von ihm selbst gemalt oder gezeichnet, sowie Bildnisse und Ansichten von ihm, . Jamil en. und Freundeskreise, den Wohnhäusern, Städten und Landschaften gus Heimat und Fremde, ferner Möbel, Gebrauchsgegen⸗ stände, kunstgewerbliche Koslbarkeiten, Skulpturen, Medaillen, Illustrationen, Verla Fkontrakte, Urkunden und Raritäten mannig⸗ faltigster Art. Es steht zu hoffen, daß die Reuter⸗Hundertjahr⸗ ausstellung ein Wallfahrtspunkt für Tausende werden wird, die hier mit Teilnahme den Werdegang des großen Volksdichters an sich vorübergehen lassen, der durch seinen goldenen, gemütvollen, echt deutschen Humor ihnen viele frohe Stunden bereitet und manchmal wohl auch über traurige Zeiten hinweggeholfen hat.
Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien wählte, W. T. B.“ zufolge, den Professor der Berliner Universität Kekule von Stradonitz und den Professor der Universität Jena Ernst Stahl zu korrespondierenden Mitgliedern.
Technik.
k Die jungste Versammlung des Vereins deutscher Fi re e war ungewöhnlich zahlreich besucht. Es standen edentungsvolle Fragen zur Erörterung und Beschlußfassung, an erster Stelle die Flugplatzfrage“. Sie knüpfte an die i nen der letzten Wochen an. Verhehlen durfte man sich nicht, daß die mit großen Erwartungen auf Erfolg am 10. Mai begonnene Hohen r khaler Flugwoche am 16. Mat zweifellos als ein Mißerfol geendet hat. ar hierbei auch der ungewöhnlichen Ungunst der Witterung viel Schuld beizumessen, so lag andererfeits klar zutage, daß die Beteili⸗ gung aktiver Flieger weit geringer gewesen war, alt man gehofft hatte, vor allem, daß das Ausland fast vollftändig gefehlt hatte. Letzteres war wieder durchaus erklärlich, weil etwa in denselben und den darauf folgenden Tagen in Lyon sroß⸗ Wettfliegen stattfanden, bei denen erheblich mehr und erheblich höhere Preise ausgesetzt waren. Es . sich, hieraus, daß an letzter Stelle die Ursache des Miß⸗ erfolges nicht etwa an dem Flugplatz selbst und seinen durchaus befriedigenden Einrichtungen liegt, sondern ausschließlich darin, daß, die Verhältnisse es nicht erlaubten, hohe und lockende Preise auszusetzen, welche die Ausländer in größerer 3849 und mit ihnen das zahlende Publikum in größeren Scharen herbeiführen, das Publikum, das sehr genau davon unterrichtet ist, durch welche n ige Flugleistungen sich z. Zt. noch die Franzosen gegen unsere Avigtiker hervortun, die auch gern von ihnen lernen möchten. Wie aber ist hier zu helfen, wie dafür zu sorgen, daß die deutsche Fliegekunst nicht noch weiter ins Hintertreffen kommt, wie die Gefahr abzuwenden, . unsere Flugplätze vielleicht ganz veröden, deren Er— haltung. doch erste Bedingung der Entwicklung unserer deutschen Aviatik ist? Biese wichtige Frage rief in der Versammlung lebhafte Erörterungen hervor. Allseitie wurde der Wunsch laut, die bestehenden beiden D d. n Johannisthal und Bork erhalten zu sehen, ja von einigen eiten wurde angeregt, noch einen dritten geeigneten Flugplatz bei Schulzendorf an der Nordbahn, der von einer er Tf zu
sehr billigen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird, in Benutzung