1910 / 124 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

können, sich in der Erwerbung neuer Kunstschätze ebenso bewähren wird, und daß er ohne Rücksicht auf die Kunstrichtung das Gute da nimmt, wo er es findet. Auch die Stadt Berlin mit den umgebenden Städten sollte sich an. ein eigenes modernes Museum ins Vben zu rufen. Es ist neben der Nationalgalerie noch Raum für ein selbständiges Museum. Die Stadt Berlin könnte dabei ihrem liberalen Geist Rechnung tragen. ö

Herr Sch u stehrus⸗Charlottenburg; Solche Museen für moderne Kuünst sollten nicht nur für Berlin errichtet werden, sondern auch in anderen Städten, wie Hannover. Das würde den Dank auch der Künstler selbst finden. , .

Fürst zu Salm-Horstmgr: Die Provinzialkonservatoren haben die nützliche Aufgabe, historische Denkmäler vor Zerstörung zu bewahren. Sie gehen aber darin auch mitunter etwas, zu weit. In einer der kleinsten Städte meiner Heimatsprovinz befindet sich ein altes Rathaus, Tas fich als ein Verkehrshindernis erwiefen hat. Auf Veranlassung des Konservators wurden mit der Stadt Verhandlungen Ingeleitet und der Stadt ein. Beitrag zugesichert, um die be⸗ stebenden Schwierigkeiten zu beseitigen, Später, aber wurde diese Zusage wieder zurückgezogen. Ich möchte den Minister bitten, hier Remedur zu schaffen. . . .

Referent Serr Dr. Hillebrandt: Viele Provinzialstädte tun für Kunstzwecke das, was sie tun können. Wenn ich den Aberbürger⸗ meister Tramm richtig verstanden habe, so wünscht er für Berlin eine

zweite Nationalgalerie.

Herr Tramm: Ich habe ausgeführt, daß in Berlin eben der Rationalgalerie noch Raum genug sei für ein großzügig angelegtes modernes Museum. Herr Schustehrus war so liebenswürdig, meinen Gedanken anzunehmen und darauf hinzuweisen, daß auch die übrigen Provinzialstädte, z. B. Hanngher, nicht zurückstehen möchten. Er übersieht, daß wir drei städtische Museen haben, eines hauptsäch⸗ lich für moderne Kunst.

Herr Schustehrus verwahrt sich gegen den Vor⸗ wurf, der in den Worten des Oberbürgermeisters Tramm für ihn liege. Herr Hillebrandt wisse nicht, daß Charlottenburg für Kunst⸗ zwecke schon viele Millionen ausgegeben habe, und habe nichts davon gesehen. Es sei überhaupt bedauerlich, daß die Stãdte sich hier gegen⸗ seitig auf solche Weise haranguierten, wie es schon am Freitag gegen Berlin in ganz ungerechter Weise geschehen sei. Berlin sci Staats, und Reichshauptstadt, das sei eine historische Tatfache, gegen die niemand ankämpfen könne, Berlin könne und müsse beanspruchen, der Mittelpunkt der geistigen Interessen des Deutschen Reiches zu sein. Es würde der Sache viel dienlicher sein, die gemeinsamen Interessen an dieser Stelle zu betonen. Die Denkmalsfrage, wie sie jetzt gehandhabt werde, genüge den An⸗ sprüchen nicht, die man erheben müsse. Ein Beispiel dafür sei die Beseitigung der Waldkapelle bei Blankensee bei Trebbin, eines alten ehrwürdigen Zeugnisses märkischer Baukunst. Die neue Besitzerin des Geländes eine Terraingesellschaft, habe die Kapelle über Nacht abgerissen. Hier liege eine Lücke im Gefetz vor; es müßten auch Baudenkmäler geschützt werden, welche im Eigentum Privater stehen. Der Fall babe großes Aufsehen und große Besorgnis er⸗ regt; solche Pietäts- und Rücksichtslofigkeiten müßten verhütet werden.

Herr Dr. Hillebrandt: Charlottenburg nicht studiert, westlicher Kommunen verwiesen.

Herr Tramm: Ich habe weder gegen Charlottenburg irgend welche Vorwürfe nur gebeten, daß die Regierung auch die Provinzen etwas frei⸗ gebiger bedenke. Das ist doch keine Polemik gegen Berlin. Man follté doch nicht so nervös sein. Meine beutige Anregung liegt durch⸗ aus im wohlverftandenen Interesse einer großzügigen Entwicklung Groß⸗Berlins.

Derr Dr. Rive-⸗-Halle: Ich bin wirklich nicht nervös, aber aufgefallen find mir doch etwas die heutigen Ausführungen meines Kollegen Tramm. Wir sind doch hier dazu da, den pPreußischen Etar zu beraten, nicht aber zu vergleichen, was die eine Stadt und was die andere Stadt für Kunstzwecke oder gar für den pfterreichischen deufschen Schulverein ausgibt. Gibt denn Der preuische Staat die Gelder für Kunftzwecke in. Berlin dafür her, daß die Stadt Berlin als solche den Vorteil davon hat, oder geschieht das nicht vielmehr im Interesse des Staatsganzen? Feine Stadt Deutschlands ist so besucht aus dem Staate, aus dem Reiche und dem Auslande wie Berlin, und alle die Fremden gehen in die Museen, die der Staat hier errichtet bat. Läßt sich denn nachweifen, daß die Berliner das Hauptpublikum der Museenbesucher darftellen? Ich bezweifle das um so mehr, als der Berliner ein außerordentlich arbeitsames und abgehetztes Leben fübrt. Im Vergleich mik anderen Städten tut Berlin verhältnismäßig für die Kunst viel zu viel. Jeder kehre vor feiner Tür, das möchte ich auch in bezug auf die Künstfrage Herrn Tramm zurufen.

Herr Tramm: Ich komme wohl später noch auf die Sache zurück; heute will ich Sie mit diesem häuslichen Streit nicht länger belästigen. J Bei den Ausgaben für das technische Unterrichts⸗ wesen geht

Herr Tramm auf die Technische deren Ausstattung noch viel zu wünschen übrig lasse. Infolge davon sei auch die Hörerschaft von 1200 auf 800 zusammengeschrumpft. Die beiden angrenzenden, dem Domänenfiskus gehörigen Grundstücke

foͤllten für Zwecke der Erweiterung der Hochschule dauernd reserviert werden.

An das Kapitel ‚Medizinalwesen“ knüpft

Graf von Hutten-Czapski zunächst einen vom Hause beifãllig aufgenommenen Nachruf für den am 27. d. M. verstorbenen Robert Koch, in dem das deutsche Volk einen Bahnbrecher der medizinischen Forschung betrauere. Gegen die beabsichtigte Trennung der Medizinal⸗

(bteilung vom Kultusministerium müsse er noch in letzter Stunde feine warnende Stimme erheben. Ein Chef, der das ungeheuere Gebiet der kirchlichen und Unterrichts angelegenheiten beherrscht, werde nicht durch die Medizinalabteilung überbürdet werden; das wäre bei den Vorgängern des jetzigen Ministers nicht der Fall gewesen und würde bei dem jetzigen Inhaber des Amtes vollends nicht zu be⸗ fürchten fein. Die Tatigkeit des Arztes müsse immer in Verbindung mit der Wissenschaft . werde diese Verbindung gelöst, so könnten große Nachteile entstehen. Der Versuch, den man jetzt erneuern wolle, sei schon vor 100 Jahren vergehlich unternommen worden. Kein Geringerer als Wilhelm von Humboldt habe veranlaßt, daß die Medizinalabteilung wieder vom Ministerium des Innern zum Kultusministerium zurückkam. Auch auf das Zeugnis des Kultus⸗ minifters Bosse müsse hier verwiesen werden. Der Minister sollte den großen Berufsstand der Aerzte, der mit allen Fasern an der Unterrichts verwaltung hänge, nicht von sich stohen. An der Sxitze der Medizinalabteilung müsse ein Mediziner stehen, wie an der Spitze der Bau⸗, der Forstabteilung und aller anderen Fach⸗ bteilungen Fachmänner ständen.

Ich habe die Etats von Berlin und aber auf die Aufwendungen einiger

gegen Berlin noch erhoben. Ich habe

Hochschule in Hannover ein,

Hoffentlich werde der neue Kultus⸗ minifter in diefem Punkte dieselbe Wandlung durchmachen, wie sein Vorgänger Bosse. .

Herr Trenckmann-⸗Mühlhausen plädiert dafür, die Kosten der Kontrolle der Ausführung des Nahrungsmittelgesetzes nicht lediglich den Kommunalbehörden aufzubürden, soweit die dafür zu treffenden Einrichtungen über das örtliche Interesse hinaus⸗ ehen; in diesem Falle habe der Staat die Kosten ju tragen. Leider habe im anderen Hause dieser Wunsch bei der Regierung keine Gegenliebe gefunden. Sie habe sich auf eine Entscheidung des Ober⸗ perrrastungsgerichts bezogen, dieses babe aber die Frage der Zweck⸗ mäßigkeit unentschieden gelassen. Deshalb sollte die Regierung die Frage nochmals in Erwägung ziehen.

Beim Extraordinarium beschwert sich

Herr Dr. So etbeer⸗Glogau darüber, daß beim Neubau des Königlichen Gymnasiums in Glogau die Regierung keine eigene Turn⸗ halle habe bauen lassen, sodaß die Schüler des Gymnasiums auf

die Benutzung der städtischen Turnhalle angewiesen seien was zu großen Unzuträglichkeiten geführt habe. Wo es ih um das Wohl der Kinder handele, sei eine solche Sparsamkeit absolut unangebracht.

Damit ist die Beratung des Kultusetats beendet.

Nach Hi /o Ihr wird die Fortsetzung der Etatberatung auf Montag, 121½ U

r, vertagt.

Haus der Abgeordneten. 73. Sitzung vom 28. Mai 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus nimmt zunächst in dritter Beratung den Gesetz⸗ entwurf über die Verlegung der Landesgrenze gegen das Königreich Württemberg bei der preußischen Ge⸗ markung Steinhofen, Oberamt Hechingen, ohne Debatte an und geht dann zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs,

betreffend den Nogatabschluß, über. Nach diesem Gesetzentwurfe sollen zur Abwendung von

Hochwasser⸗ und Eisgefahren für die Durchdeichung der Nogat bei Pieckel 11 546 600 M6 und für die Erweiterung der Dirschauer Weichselbrücken 6 560 000 w verwendet werden. An der Tragung der Kosten werden beteiligt der Marienburger Deichverband mit 1 677 771. 46, der Elbinger Deichverband mit 1334 613 60 und der Einlage⸗Deich⸗ verband mit 494 301 6. Zur Verhütung und renn etwaiger Schäden . die Haff⸗Fischerei soll der Staat, zu der von Schäden infolge vorübergehender Erhöhung des asser⸗ spiegels der Weichsel sollen die beteiligten Deichverbände die eeigneten Maßnahmen treffen; dafür erhalten der Falkenauer Ce wand 276 06060 Je, der Danziger Deichverband Bh 0600 M, der Marienburger Deichverban 210 000 6 aus

den erwähnten Mitteln.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim:

Meine Herren! So lange geschichtliche Aufzeichnungen über das untere Weichselgebiet existieren, hat dasselbe immer unter schweren Ueberschwemmungen und Deichbrüchen zu leiden gehabt; seit dem 14. Jahrhundert haben über 300 Deichbrüche stattgefunden. Die Gründe für diese ungünstigen Verhältnisse im unteren Weichselgebiet liegen darin, daß erstens der untere Teil des Stromes sich gewöhnlich noch in der Eislage befindet, wenn in den südlichen Gegenden, im oberen Stromgebiet schon Eisgang eintritt, und zweitens darin, daß das ganze Untergebiet ein sehr unregelmäßiges Stromprofil hat, so⸗ wohl Stromprofil für Mittelwasser wie Hochwasserprofil. Diese un⸗ günstigen Zustände werden dadurch verschlimmert, daß infolge des gänzlichen Mangels einer Regulierung in dem russischen Teil der Weichsel sehr starke Sandmengen von der Weichsel herabgefãhrt und im Stromlauf abgelagert werden.

Diese ungünstigen Verhältnisse haben im Jahre 1877 die König⸗ liche Staatsregierung veranlaßt, Projekte zur Abwendung der Hoch⸗ wassergefahr aufzustellen. Von dem Regierungs- und Baurat Alsen und dem Baumeister Fahl wurden damals zwei Projekte aufgestellt. Das erste Projekt ging dahin, sämtliche Abzweigungen von der Weichsel, also sowohl die Elbinger wie die Danziger Weichsel und die Nogat abzuschließen, durch eine Durchbrechung der Nehrung eine neuere kürzere Mündung für die Weichsel zu schaffen, den ganzen Stromschlauch auszubauen und die Deiche so weit vor⸗ resp. zurück⸗ zulegen, daß ein einheitliches Hochwasserprofil von 1000 m Weite entsteht. Das zweite, weniger eingreifende Projekt ging dahin, an der Weichsel dieselben Vorkehrungen zu treffen, aber von dem Ab⸗ schluß der Nogat abzusehen und statt dessen die Nogat in der gleichen Weise wie die Weichsel auszubauen, um sie mit zur Abführung des Hochwassers und des Eises zu benutzen.

Auf Grund dieser Vorarbeiten wurde im Jahre 1838 ein Gesetz erlassen, das vorläufig nur die Arbeiten an der Weichsel vorsah und die Frage, ob Abschluß oder Regulierung der Nogat, vorläufig noch offen hielt. Man entschied sich deshalb für dieses Projekt, weil sich die Akademie für das Bauwesen auf das entschiedenste gegen den Abschluß der Nogat aussprach, und zwar deshalb, weil die Verbindung zwischen Haff und Ostsee, das Pillauer Tief durch die Wassermassen, die Zu⸗ flüsse zum Haff bringen, gespült und dadurch tief erhalten wird, und man befürchtete, daß eine zu starke Versandung des Pillauer Tiefs stattfinden und dadurch die Schiffahrt nach Königsberg behindert werden könnte.

Nach dem Gesetz von 1888 sollte nun die Nehrung durchbrochen und eine neue Mündung für die neue Weichsel geschaffen werden; zweitens sollte die Danziger und die Elbinger Weichsel kupiert, die untere Hälfte des Weichselstromlaufs zwischen Mündung und Gemlitz reguliert, ein Hochwasserprofil von 1000 m Breite geschaffen und endlich viertens auf dringenden Wunsch der Nogatniederung ein Eis⸗ wehr bei der Abzweigung der Nogat in die Nogat eingebaut werden.

Die Arbeiten wurden bis zum Jahre 1895 ausgeführt bis auf das Eiswehr. Von dessen Ausführung wurde Abstand genommen, weil die Regierung auf eine vom Abgeordnetenhause zum Gesetz von 1888 beschlossene Resolution noch einmal Untersuchungen über die Nützlichkeit des Eiswehrs vorgenommen hatte, und weil auch die Akademie für das Bauwesen sich ganz entschieden gegen das Eiswehr aussprach. Man war auf Grund aller dieser Erwägungen zu der Erkenntnis gekommen, daß es besser wäre, von dem Eiswehr Abstand zu nehmen. Im Jahre 1808 änderte nun die Akademie für das Bauwesen ihre bisherige Stellung; sie erklärte, daß der Abschluß, die Kupierung der Nogat angängig sei, wenn vorher eine Regulierung des Weichsellaufes von der Nogat an bis zur Mündung stattfände. Auf Grund dieser neuen Tatsache wurde dem hohen Hause im Jahre 1900 ein Gesetz vorgelegt, welches die Weichselregulierung von Gemlitz aufwärts bis zur Abzweigung der Nogat vorsah, nach denselben Prinzipien, nach denen der untere Lauf reguliert worden war. Diese Arbeiten waren bis zum Jahre 190 fertiggestellt.

Der vorliegende Gesetzentwurf beabsichtigt nun, durch Kupierung der Nogat das ganze große Unternehmen zur Vollendung zu bringen.

Sopiel über die historische Entwicklung der Angelegenheit. Ich komme nun zu den technischen Fragen.

Von dem Eiswehr ist Abstand genommen worden, weil, wenn man es baute, folgende drei Möglichkeiten vorlagen. Entweder das Eiswehr faßte das Eis, hielt es wirklich von der Nogat ab, aber blieb in seinem unteren Teile offen, wurde nicht vom Eis versetzt und ließ nur das Stromwasser in die Nogat abfließen. Das hat dann zur Folge, daß nun die ganzen Eismassen in die Weichsel verwiesen wurden, es hier aber an dem nötigen Wasser fehlte, um diese Eis⸗ massen unschädlich abzuführen. Die zweite Möglichkeit war, daß das

Wehr Eis und Wasser durchließ, und dann war die ganze nutzlos. Die dritte Möglichkeit, daß das Eiswehr sich vollstan setzte und nun weder Wasser noch Eis durchließ; dann traten Zustände ein, die denen vollständig gleich waren, als wenn ein ständiger Abschluß der Nogat stattgefunden hätte; es würden für Fall Maßregeln im Laufe der Weichsel notwendig gewesen se vollständig den Maßregeln entsprachen, die notwendig wären, man die Nogat vollständig abschließt: Demnach bleibt eben n feste Abschluß der Nogat übrig.

Der Abschluß der Nogat könnte nun in verschiedener W

folgen. Erstens in der Weise, daß ein absoluter Abschluß he wird, ohne durch Schleusen Wasser in die Nogat zu lassen. hätte zur Folge gehabt, daß der ganze Stromlauf der Nogn getrocknet wäre. Die umliegenden Ländereien, die vielfach sind, wären zu trocken geworden; die Fischerei wäre vollständz nichtet, die Schiffahrt unmöglich gemacht worden. Die zweite Möglichkeit war und auch das ist en worden nur die höheren Wasserstände abzuschließen, große gangsschleusen in den Abfluß einzulegen, sodaß die mittleren stände noch die Nogat passieren konnten. Dieses Vorgehen hätz wieder die Gefahr mit sich gebracht, daß bei Mittelwassem nicht genügend Wasser in der Weichsel war, um die Sande dort abzuführen und ein gehöriges Strombett in der Weichse zu halten.

Man hat sich deshalb dazu entschlossen, nur geringe Wassem

in die Nogat einzulassen; damit die Nogat mit den geringen massen aber nicht trocken läuft, die ganze Nogat zu kanalisieren Staustufen einzulegen und so also zu erreichen, daß einmal die? fahrt nicht nur aufrecht erhalten, sondern verbessert wird, daß nag die Fischerei verbessert wird, indem Gewässer geschaffen werden, die Fischerei wesentlich geeigneter sind als die bis jetzt sehr; fließende Nogat, in der die Fische im allgemeinen sich nicht sch halten, und man schaffte endlich dadurch die Möglichkeit, alle Nogat liegenden Ländereien s owohl zu bewässern infolge Aufstaue g Staustufen und auch genügend zu entwässern, indem man sich mi unterliegenden Staustufe Vorflut verschafft.

Meine Herren, dieser feste Abfluß der Nogat bedingt aber noch eine Anzahl weiterer Maßnahmen. Dazu gehört die g gung einer Stromenge an dem untersten Lauf der Weichse Schiewenhorst, zweitens die Erweiterung der Dirschauer Brick gegenwärtig nicht in der Lage sein würde, das gesamte Hochwafe Weichsel durchzulassen, drittens eine Regulierung des Hochwassem von der Stelle vor Pieckel, bis wohin jetzt das Sochwasserprefl unten herauf reguliert ist, bis zur Nogatabzweigung und hinauf bis Warmhof und Kleinfelde. Die Regulierung dess wasserprofils erfordert die Verlegung von Deichen, speziel Falkenauer Deiches, und eine Erhöhung der Deiche in der Gh der Nogatabzweigung, weil zu erwarten ist, daß in der ersten solange der Stromschlauch nicht genügend bespült und vertieft na ist, ein Aufstau durch die Kupierung der Nogat in der Weichsel stehen wird.

Ich komme nun zu der finanziellen Seite der Frage. M Herren, die Gesamtkosten des Unternehmens sollen 18 1060004 tragen. Davon sollen die drei beteiligten Deichverbände 3 96 bz übernehmen, und zwar der Marienburger Deichverband 1 66800 ich gebe Ihnen nur die runden Zahlen —, der Elbinger R verband 1 335 000 M und der Einlage⸗Deichverband 49400 Sowohl der Marienburger wie der Einlage⸗Deichverband haben mit der Uebernahme dieser Kosten einverstanden erklärt. Der Clli Deichverband will aber nicht mehr als eine Million, also 335 00 weniger, bezahlen. Meine Herren, nach Ansicht der Staatsreg ist diese Weigerung ungerechtfertigt, und daß sie unberechtigt wollen Sie aus der Begründung zum Gesetzentwurf entnehmen kann hier auf Einzelheiten nicht näher eingehen. Ich will mi anführen, daß der Elbinger Deichverband gegenwärtig pro Hekta 75 6 Deichbeiträge aufzubringen bat, die sich bei Ausfübrm Nogatabschlusses noch um 2 vermehren werden, daß demgen aber der Elbinger Deichverband, der nur Deiche gegen die Nogt gegen das Haff zu unterhalten hat, seine sämtlichen Nogatdeick natürlich die größten Unterhaltungskosten erfordern, in Zułtumñ̃ Schlaf legen kann, weil die Nogat ja Hochwasser künftig nicht führen wird, wodurch der Deichverband ganz erhebliche Erspa⸗ machen wird. Ich kann also nur bitten, diese Einwände des C Deichverbandes zu ignorieren.

Ich komme nun endlich zur rechtlichen Seite der Frage. . Herren, Bauherr für die Arbeiten, die mit der Erweitern Dirschauer Brücke verbunden sind, soll der Staat sein. Builg für den Nogatabschluß hingegen und die damit verbundenen sollen die Deichverbände sein, in deren Interesse die gane gemacht wird. Die Deichverbände haben sich nun geweigert Bauherrenpflicht zu übernehmen, weil sie glaubten, damit ki pflichtung zu Schadenersatz übernehmen zu müssen, deren Tum sie nicht übersehen könnten. Meine Herren, die Deichverbin finden sich in bezug hierauf in einem Rechtsirrtum. Denn nat ü scheidungen der höchsten Gerichtshöfe ist, wenn eine Ermãchtign Ausführung gewisser Arbeiten durch Gesetz erteilt wird, m schädigungspflicht nur vorhanden, wenn sie im Gesetz auen ausgesprochen wird. Das sollte in diesem Gesetz nicht gescheba ist sogar, um die Deichwerbände zur Uebernahme der Bank. pflicht zu veranlassen, in dem Gesetz ausdrücklich ausge yt daß eine Entschädigung nicht stattfinden soll. Meine M ich würde Anstand genommen haben, mich mit dieset din der Entschädigungsfrage, ja auch nur mit einer Fortlassun Regelung der Entschädigungsfrage im Gesetz einverstanden wenn nicht im Gesetz in ausreichender Weise für die Besctl jedes Schadens gesorgt worden wäre. .

Meine Herren, es können Schäden entstehen; erstene n ; Weichsel dadurch, daß anfangs die Weichselwasserstände beta infolgedessen in den Deichverbänden mehr Drängemasa 2 Um diese Schäden zu beseitigen und das Drãngewasser ati. es eventuell durch Gräben und Dränagen zu beseit ec den Deichverbänden nach dem Gesetz 810 000 4 zugewiesen n

101

(Schluß in der Zweiten Beilage.

Zweite Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

5124.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Das ist nach Ansicht aller Sachverständigen durchaus ausreichend, um jeden Schaden zu beseitigen. Im übrigen ist zu erwägen, daß früher, als mit der Gesamtregulierung der unteren Weichsel begonnen wurde, also vor 1888, die Zustände dort viel schlechter waren insofern, als bisher durch die Arbeiten der beiden Gesetze von 1888 und 1900 eine Absenkung des Wasserstandes eingetreten ist, die nur auf kurze Zeit ; durch die besprochene vorübergehende He⸗ bung wieder verschlechtet wird. Also wenn den Deich⸗ verbänden dort diese 810 000 S zugewiesen werden, so kann nach Ueberzeugung der Königlichen Staatsregierung von irgend einer Schä— digung nicht die Rede sein.

ö Es könnten nun zweitens Schäden an der Nogat entstehen. Nach Ansicht sämtlicher Interessenten ist das aber ausgeschlossen, denn bei der Negat findet eine vollständige Regulierung der Wasserstände statt. Die bisherigen Dochwasser, die an der Nogat sehr erheblichen Schaden hervorriefen, teils dadurch, daß sie die Ernte vernichteten, teils dadurch, daß sie sehr starke Versandungen hervorbrachten, werden in Zukunft abgehalten werden. Es werden im Gegenteil, wie ich mir schon aus⸗ zuführen erlaubte, gerade den Anliegern der Nogat durch die Regu⸗ lierung der gesamten Wasserstände, dadurch, daß ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sowohl zu bewässern wie zu entwässern, ganz nach Be⸗ lieben, sehr große Vorteile zugeführt, sodaß von einem Schaden über⸗ haupt nicht die Rede sein kann.

. Ebensowenig werden hier die Fischereiinteressenten der Nogat geschädigt werden. Wie ich schon vorher sagte, ist die Nogat kein gutes Fischwasser, weil sie einen außerordentlich starken Strom hat und wenig stille Gewässer, in denen die Fische sich aufhalten können. Nach den Erfahrungen, die in den obersten Teilen der Nogat, der sogenannten toten Nogat, gemacht worden sind, halten sich die Fische gerade in den Stauwassern auf, und wenn wir jetzt die ganze Nogat von diesem starken Strom befreien und nur so viel Frischwasser zulassen, wie nötig ist, so ist zu erwarten, daß der Sischbestand in der Nogat besser wird. Im übrigen ist der größte Teil der Fischerei in der Nogat fiskalisch; ein Teil gehört Kommunen, die aber sämtlich erklärt haben, daß sie Schadenersatzansprüche nicht geltend machten, und nur ein geringer Teil gehört Privaten, die aller⸗ dings nicht gehört worden sind.

Die Schäden können drittens entstehen bei der Haffischerei. Es kann dadurch, daß weniger Frischwasser in das Haff fließt, eine Aenderung des Fischbestandes in dem Haff eintreten, und um Maß⸗ regeln hiergegen zu treffen, ist in dem Gesetzentwurf die Summe von 1100 00 MS vorgesehen. Nach allen Gutachten von Sachverständigen, die die Königliche Staatsregierung eingeholt hat, glaubt sie, daß damit in genügender Weise allen etwaigen Schädigungen vorgebeugt werden kann.

Ich bitte Sie also, das Gesetz so, wie es die Königliche Staats— regierung Ihnen vorlegt, anzunehmen und damit eines der größten Kulturwerke, welche in letzter Zeit in Angriff genommen sind, zur Vollendung zu bringen. (Bravo.)

Abg. von Oldenburg (kons.): Der Nogatabschluß bildet den Schlußstein der Weichselregulierung. Ich danke der Regieru lig dafür, daß sie uns noch in dieser Session die Vorlage gebracht hat, die den Anliegern die nötige Sicherhzit gegen Eis⸗ und Hochwassergefahren geben soll. Namens meiner Freunde kann ich mich der Vorlage wohlwollend gegenüberstellen und beantrage, sie einer besonderen Kommission von 2 Mitgliedern zu überweisen.

ö Abg. Meyer⸗Rottmannsdorf (frkons.) schließt sich namens seiner gteunde dem Abg. von Oldenburg in der wohlwollenden Aufnahme der Vorlage und in dem Antrgge auf Kommissionsberatung an.

Abg. Klocke (Zentr.) spricht sich für seine Partei ebenfalls für die lleberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern aus, erkennt an, daß die Vorlage den vorhandenen Schäden entgegenwirken kann, wünscht aber noch die Berücksichtigung von Wünschen der Inter⸗ essenten in der Kommission.

; Abg. Lusensky, (nl) begrüßt ebenfalls die Vorlage mit Freuden, halt es aber für nötig, verschiedene Punkte noch in der Kommission ä erörtern. In technischer Beziehung sei es auffällig, daß die Alademie des Bauwesens im vollen Gegensatze zu ihrer früheren Auf⸗ sassung sich in ihrem Gutachten von 13898 für die Abschließung der gat ausgesprochen habe. In der Kommission müßten auch die ünsche der Interessenten, besonders auf Grund einer Eingabe des lbin er Deichverbandes 6er werden. d 6g. Gyß ang (fortschr. Volksp.) schließt sich namens seiner Freunde n Antrage auf Kommissionsberatung an und wünscht besonders die drörterung verschiedener . Punkte in der Kommission; namentlich sei zu prüfen, ob, die Interessen des Elbinger Deich⸗ ,. genügend gewahrt seien. Eine sehr wichtige Frage sei die . Schadenersatzes für etwaige Schäden, die durch die Bauten ent⸗ hen. Nach dem allgemelnen Landrecht habe der Staat die Schndenersatzpflicht. Die Vorlage wolle aber nur zur Verhütung von häden insoweit Maßnahmen tereffen lassen, als es der Billigkeit Ii sricht Es werde zu prüfen sein, ob die Schadenersatzpflicht auf rund des Allgemeinen Landrechts einfach durch Gesetz dahin ab= eindert werden könne, daß für Schäden nur nach der Billigkeit 3 zu leisten sei. Mit den Deichverbänden sei zwar ein Ein⸗ w. ständnis erzielt worden, aber es müsse doch noch besonders geprüft U. ob auch die Interessen des Danziger Deichberbandes genügend kent seien, und endlich müsse die Frage erörtert werden, wieweit

e Interessen der Schiffahrt und des Handels gewahrt würden. . Staat sei verpflichtet, im Pillauer Tief die nötige Baggertiefe u eehte. Es komme hier nicht nur, auf die landwirtschaftlichen Interessen, sondern auch auf die der Schiffahrt und des Handels an.

9 ; J. . h Doffentlich werde diesen Wünschen so ausreichend Rechnung getragen

ö man ohne Bedenken der Vorlage zustimmen könne. Die Vorlage wird darauf an eine Kommission von A Mitgliedern lberwiesen. ö Hierauf setzt das Haus die zweite Beratung der Novelle om preußischen Gerichts kost engesetz von 1893,99 auf e,. des Berichts der JI. Kommission fort. Die Beratung ar bereits bis zum 5 44 gelangt.

Nach § 44 des geltenden Gesetzes werden für die Er⸗

f . ; =. snung einer Verfügung von Todes wegen 5 Zehnteile der

kan Gebühr berechnet. Die Vorlage will hier die volle Ge— ; erheben lassen. Die Kommission hat vorgeschlagen, diese ksähung nur für die holographischen Testamente eintreten zu

Berlin, Montag, den 30. Mai

Abg. Kirsch befürwortet einen Ant ĩ

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. . z 3 , ehalten soll. Man müsse alle

Justizminister Dr. Beseler: Meine Herren! Die Regierungsvorlage nahm den Standpunkt ein, daß für die Testamentseröffnung durchweg die volle Gebühr erhoben werden solle. Diesen Standpunkt hat die Kommission nicht geteilt, vielmehr beschlossen, daß nur die halbe Gebühr erhoben werden sollte. Später ist man dazu gekommen, daß für die holographischen Testamente die volle Gebühr erhoben würde. Wenn man aber den Standpunkt einnimmt, daß für Testamente nur die halbe Gebühr für die Testamentseröffnung zu erheben sei, so ist es meines Erachtens konsequent, dies dann auch auf die holographischen Testamente aus— zudehnen. (Sehr richtig) Denn unsere Reichsgesetzgebung unter— scheidet nicht in den Wirkungen der holographischen und der anderen Testamente. Deshalb bin ich der Meinung, daß, wenn man den einen Schritt tun will, die Testamentseröffnung nur mit der halben Gebühr zu belasten, man dasselbe auch für die holographischen Testamente tun muß. Die Staatsregierung hat also keine Veranlassung, dem Antrag des Abg. Kirsch zu widersprechen.

In der weiteren Dickussion sprechen sich di (kons. ),, Meyer⸗Diepholz z , er ff, r (i r irn n nr ß, n, g, die Me m a,, , 1 .

Der Kommissionsantrag wird abgelehnt, eben r graph der Vorlage; es verbleibt bei . bir ee en der er.

urkundung eines Rechtsgeschäfts um ein Viertel erhöht werden wenn sich ein Beteiligter in fremder Sprache erklärt, hat die Vorlage einen Zusatz vorgeschlagen und die Kommission diesen angenommen, wonach bei der eurkundung einer Auflassung die als gebührenfreies Nebengeschäft der Eintragung des Eigen tümers gilt, die bezügliche Gebühr in derselben Weise erhöht nern ian Seyda (Pole) bek I

Abg. Dr. Seyda (Pole) bekämpft in lan 5fü ie ne vorgeschlagene Klausel, ö die . * r en n als unberechtigte Verteuerung der Rechtspflege einseitig zuungunsfen der polnischen Staatsbürger. Er zieht zur Unterstützung seiner Argumentation auch die neulichen Bemerkungen des Abg. don Kardorff über die Mängel des Volksschulwesens in den polnischen Landesteilen heran. Die bestehende Vorschrift werde von den zu ihrer Anwendung berufenen Behörden in einer Weise ausgeführt, die hart ans Un— moralische streife; man halte die polnische Bevölkerung in Unbilzung und strafe sie dann noch mitz erhöhten Gerichtskosten. Der geschäft⸗ liche Verkehr in den Grenzdistrikten und mit den benachbarten Ge⸗ bieten in Russisch-Polen werde durch derartige vexatorische Be⸗ stimmungen aufs äußerste erschwert. Es handle sich hier um ein politisches Kampfmittel gegen die Polen.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich will nicht so weit greifen wie der Herr Vorredner und mich nicht über alle die Fragen äußern, die er an⸗ geregt hat, sondern mich an unsere Aufgabe, nämlich an die Frage halten, wie das Gerichtskostengesetz geregelt werden soll. Es ist richtig, daß für das Reichskostengesetz die Höhe des Objekts maß— gebend ist. Dagegen ist nicht richtig, daß dasselbe auch für die preußische Gebührenordnung ausnahmslos gilt; hier ist auch die Mühewaltung, die der Staat aufzuwenden hat, um die Geschäfte der einzelnen zur Durchführung zu bringen, mit in Betracht zu ziehen. Ich erinnere an die Zusatzgebühren für Beurkundungen außerhalb der Gerichtsstelle, an die Kommissionsgebühr bei Testaments⸗ aufnahmen, ferner an die Zusatzgebühr der Notare für Beurkundungen nach 8 Uhr Abends und am Krankenbett und anderes. Also es ist nicht richtig, daß der Grundsatz der größeren Mühewaltung gar nicht in Betracht käme. Der § 55 des preußischen Gerichtskosten⸗ gesetzes beruht eben auf dem Gedanken, daß da, wo erheblich größere Aufwendungen an Mühe zu machen sind, es auch am Platze ist, dies durch eine höhere Gebühr auszugleichen.

Der Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß es noch andere Fälle gibt, in denen die Hilfe des Staats in außergewöhnlicher Weise geleistet werden müsse, nämlich bei den Tauben und den Blinden, und daß hier keine solche Gebühr erhoben würde. Das ist ganz richtig, aber meines Erachtens ist es auch gerecht; denn die Leute, die das Unglück haben, blind oder taub zu sein, und dadurch in ihren Geschäften behindert werden, nun deshalb noch mehr zu belasten, würde ich als der Billigkeit entsprechend nicht ansehen können. Wenn aber jemand nur deshalb, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, dieser Hilfe bedarf, so hat er sich das selbst zuzuschreiben; denn die Gerichtssprache ist die deutsche, und wer diese nicht beherrscht, der muß es sich gefallen lassen, daß die Folgen ihn treffen. Wenn der Herr Abgeordnete sagt, daß der Unterricht im Deutschen nicht ausreicht, so hat vielleicht zuweilen der Betreffende den Unter⸗ richt nicht genügend ausgenützt oder die sonstige Gelegenheit, sich die Sprachkenntnisse zu verschaffen, deren man im täglichen Leben bedarf, nicht ausgenützt. Der Staat ist dann bereit, ihm durch die Stellung eines Dolmetschers zu helfen. Dlese Verhandlungen sind aber außer⸗ ordentlich umständlich. Ein jeder, der in den betreffenden Gegenden gearbeitet hat und ich darf mich auch dazu rechnen —, weiß, was es heißt, eine Dolmetscherverhandlung zu leiten. Es ist daher in der Sache begründet, daß eine solche Mehraufwendung an Mühe einen Entgelt findet. Aus diesem Grunde ist die Bestimmung des § 55 des bisherigen Gesetzes völlig gerechtfertigt, sie muß durchaus aufrecht erhalten werden, und ich muß den Ausführungen des Herrn Vor— redners entschieden widersprechen. Wenn jetzt in der Vorlage eine kleine Ergänzung von der Regierung vorgeschlagen ist, so ist es in der Ordnung; denn die Eintragungsgebühr des 5 h8 nimmt keine Rück— sicht auf die Art der Verhandlung bei der Auflassung; sie deckt aber im Falle des 5 58 die Gebühr für die Beurkundung, und dem Staat entgeht eine Erhöhung der Gebühr für die größere Mühe— waltung, wenn er nicht auch eine Erhöhung der Gebühr des § 58 eintreten läßt. Das ist der einzige und ganze Zweck der Vorlage, und

den halte ich für begründet und gerechtfertigt.

3 5 55 des Gesetzes, wonach die Gebühren für die Be⸗

1910.

. Mich im übrigen darauf einzulassen, wie die Polen die Verhält⸗ nisse wünschen, und wie sie meinen, daß sie anders gestaltet werden können, dazu ist heute wahrlich hier nicht der richtige Ort.

Abg. Göbel (Zentr.): Ich muß die Ausführungen des Abg. Se entschieden unterstützen. Es ist leider . . . en , er. nicht Gelegenheit haben, die deutsche Sprache genügend zu erlernen. Der Redner beschäftigt sich dann weiter mit der Frage der Pauschal⸗ ,, . . , , worauf

tegierungskommissar, Ge eimer Justizrat Dr. Köttgen erklärt: Ich möchte die Anfrage des Herrn Abg. Goebel , ,, in welcher Weise bei d 55 der Pauschsatz zu berechnen ist. Ich stimme der Auf⸗ fassung des Herrn Abg. Goebel zu. Schon in der Kommission hat die Staatsregierung erklart, es komme ein Pauschsatz zum Ansatz von jeder selbständigen Gebühr. Das setzt voraus, daß es sich mit um eine Gebühr handelt, die aus sich heraus berechnet wird und nicht allein als Erhöhung einer anderen Gebühr in Frage kommt. Die Gebühr des 5 55 ist nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes eine Erhöhung der ohnedies in Frage kommenden Beurkundungsgebühr. Daraus ergibt sich, daß von dieser Gebühr ein selbständiger Pausch⸗ satz, also auch ein selbständiger Mindestsatz nicht zu berechnen ist sondern daß nur ein Pauschsatz berechnet werden kann und zwar von dem Betrag der Beurkundungsgebühr plus der Erhöhung aus 856. ö Abg. Dr. Schock (freikons. : Wenn ein Dolmetscher zu den r handlungen hinzugezogen wird, so liegt in der Tat eine erhöhte Mühewaltung des Gerichts vor. Von dem Grundsatz der Leistung und Gegenleistung aus ist diese Forderung der erböhten Gebühren durchaus berechtigt. Daß die Richter in den polnischen Provinzen die polnische Sprache erlernen sollen, ist vollständig unberechtigt. Wir befinden uns ö 26. National saaat, Die Mitbürger polnischer Zunge mögen Deutsch lernen; die Beamten dürfen nichk verpflichtet werde sich di polnische Sprache anzueignen. t .

Abg. Dr. Keil (n.): Meine Freunde werden für die Regierungs⸗ porlage stimmen trotz der Angriffe, die von polnischer Seite und vom Zentrum dagegen gerichtet worden sind. Die Erhöhung der Gebühren für , Ig , nr sespis durchaus berechtigt.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) unterstützt die Ausführungen d Abg. Dr. Seyda und wendet sich im besonderen gegen ö. en en; des bisherigen 5 55, wonach die Gebührenerhöhung sowie die durch die Zuziehung eines Dolmetschers entstandenen Auslagen den Be— teiligten zur Last fallen, welche die Zuziehung des Dolmetschers oder die Yet handlung in fremder Sprache veranlaßt haben.

; Abg. Bois ly nl): Der preußische Staat hat gegenüber der . Friedrich Wilhelms I., daß die Polen als gleich⸗ erechtigt angesehen werden sollen, vollauf seine Pflicht erfüllt. Die Polen aber haben versucht, das Prinzip der Gleichberechtigung zu durchbrechen. Wer derartigen Verhandlungen beigewohnt hat, wird wissen daß Polen, die der deutschen Sprache vollauf mächtig sind, vor Gericht erklären, daß sie die deutsche Sprache nicht gebrauchen wollen. Die Erhöhung der Gebühren ist durch die Mehrarbeit die den Gerichten auferlegt wird, vollständig gerechtfertigt.

Der S 55 wird. darauf in der von der Kommission un— verändert gelass enen wing der Regierungsvorlage angenommen. In 8g 72 sind Bestimmungen über die Gebühren für die Eintragung von Firmen in das Handelsregister ent⸗ halten, wonach in der Kommissionsfassung die bestehenden Sätze für die erste Eintragung um 50 Prozent erhöht, für spätere Ver⸗ änderungen oder Löschungen dagegen ermäßigt werden sollen.

Abg. Cahensly (Zentr) beantragt, es bei ver bisherigen gleichmäßigen Höhe der Gebühren für Eintragungen, Veränderungen oder Löschungen zu belassen, da die hohen Gebühren der ersten Ein— tragung die kleinen Gewerbetreibenden von der Eintragung ab— schrecken könnten.

Regierungskommissar, Geheimer Justizrat Dr. Köttgen: Die Staateregierung hält die gegenwärtige Fassung, der Bestimmungen über, die Gebühren für das Handelsregister gegenüber den bisherigen Bestimmungen für einen erheblichen Fortschritt. Wiederholt ist gerade aus Handels kreisen darauf hingewiesen worden, daß es nicht gerecht⸗ fertigt sei, die Gebühren für eine erste Eintragung ebenso oder ähnlich zu behandeln wie die Gebühren für spätere Eintragungen. In der Tat handelt es sich bei der ersten Eintragung um eine erheblich wichtigere Sache als bei der Eintragung von Veränderungen und Jöͤschungen. Das ist der Grund, weshalb in der Kommission die Bestimmungen so gefaßt worden sind, daß die erste Eintragung allerdings zu einer erheblich höheren Gebühr herangezogen worden ist, daß dagegen die Veränderungen und Löschungen weniger als bisher herangezogen werden. Es kommt noch hinzu, daß in der Regel gerade bei der ersten Eintragung das Objekt niedriger zu sein pflegt als bei Veränderungen und Löschungen, was sich ia leicht erklärt. Meine Herren, die größere Belastung der Registergeschäfte im Verhältnis zu den sonstigen Geschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist gering. Soweit eine Berechnung über— haupt möglich war, kann es sich z. B. im Verhältnis zu den Hint buchsachen nur um eine Mehrbelgstung von vielleicht 1 069 handeln. Die Registergebühren machen in . im ganzen 1250 9000 4 aus; wenn also ein Plus für den Handelsstand herauskommt, so kann es sich nicht um mehr als 19 bis 19 000 1M im ganzen handeln. Dem⸗ gegenüber glaubt die Königliche Staatsregierung in Uebereinstimmung mit der Kommission in der verschiedenen Tarifierung der ersten und 1 an n e e . so großen Fortschritt sehen zu sollen

) ringe Mehrbe in ö in K ee, or g astung sehr wohl in Kauf genommen g. Dr. Wendlandt (nl. spricht sich gegen dies inzi

und gegen Erhöhung der geltenden . . ö 6 . werk und Gewerbe würden dadurch schwer getroffen, und viele Gesel— schaften m. b. H. und dergleichen, die schon die Gebühr für die Ein⸗ te ng 9. . Grundbuch zu tragen hätten, erführen, damit eine 6 36 ö. besteuerung. Das zeige eine Feindseligkeit gegen die

Abg. Bartscher (Zentr.) verteidigt demgegenüber die Kommissions⸗ fassung; von einer Feindseligkeit gegen die intel! könne nn. . und die Gewerbetreibenden würden auch nicht von der Eintragung abgeschreckt, da die Eintragung doch in ihrem Intexesse liege. Die Kommission habe für die Firmeneintragungen dieselben Grund⸗ sätze anwenden wollen, wie für die, Grundhuchsachen, wo auch die Gebühren für die Eintragungen späterer Veränderungen geringer 6 Wenn außerdem aus sozialen Gründen die Gebühren . Grundbuchsachen erhöht seien, so hätte dies auch bei den Register— bühren geschehen müssen. Die Ermäßigung der Gebühren für die Eintrggung von Veränderungen komme gerade dem Handel und der ö ö. 39. ö. ö Tendenz sei also

eine Rede; der Staat werde doch die H i ie i . ö . ) die Henne nicht schlachten, die ihm bg. Funck (fortschr. Volksp.) hält doch dafür, daß die Te bestehe, Handel und Industrie zu ö 96 der 5 . J ,, . , ,,, herumexperimentiert. g. Lüdicke (freikons.) bestreite ) z ei e gend! Gre cht (f s.) bestreitet durchaus, daß eine solche

Pie Kommissionsfassung wird angenommen. Der Rest dez Gesetzentwurfs wird ohne Debatte an⸗ genommen. Die dazu eingegangenen Petitionen werden für

erledigt erklärt.