ehende Antrag tatistischen Nach—⸗ der Staatseisenbahn⸗ ten Handwerker und Arbeiter, Abg. Gyßling (fortschr. Volksp.)
Verbindung damit auf der Tagesordnun eyer (3Zentr.), betre ne der in
ob es so gemacht werden kann.
Regierung ersucht wird, zu erwägen, ͤ meines Antrages ein⸗
würde mit einer solchen Aenderung verstanden sein. Der Antrag wird darauf gegen die Stimmen der Fort⸗ der Sozialdemokraten und des fmann (Soz.) ruft: Fünfz
ewinne ein. Die Arbeiter verlangen ja nur, daß Unternehmers heraus⸗ ältnissen sie in
eiten die Riesen aus der a4 , ommen und selbst mitbest den Fabriken arbeiten mü daß gerade damit H enagelt wurde. Die Ausführun önnen bei den Arbeitern kein der Eisenbahner des Deutschen orderungen dargelegt: Mitbestimmun hne, der Arbeits- und Ruhezeit, bei
Fragen sozialer und hy vertrag betreffenden Ange o, daß die Arbeiter wi ondern Menschen, wie der Arbeit Ministerialdirektors ͤ Behörden objektiv urteilen.
weise über die verwaltung beschä werden auf Antrag des
immen, unter welchen Ver d darum ist es sehr merkwürd lesch hier sozusagen an den Schandpfa en des Vertreters der Verwaltung ertrauen erwecken. Transportarbeiterverbandes sind ihre srecht bei Festsetzung der erhängung von i
ei allen den Arbeits⸗ liegt es doch nicht mehr enlofe Werkzeuge des Unternehmers sind, eber auch; aber nach diesen Er⸗ önnen die Arbeiter nicht das Ver⸗ Wenn der Abg. es wäre ein Mißtrauens⸗ Ablehnung noch viel n Hunderttausende von Arbeitern werden das Gefühl nicht los Ablehnung Verachtung und Mißachtung
Röch ling (ul.): Das Buch von Freese kenne ich sehr wohl, das beweift aber für die hier vorliegende F vernünftiger Vorbeugung kann doch stände vorhanden sind, nicht blo dafür fehlt es noch. halte ich im gro mit der Frage zusammen ob stellt sein sollen. Gewiß gibt es au nd, zum Teil durch ihre Bef älle, aber Sie dies alles im Schlafe zufiele. schweres Kopfzerbrechen. (Zuruf). e anstrengen; aber die mer liegk, tragen die Arbeite oft 10 oder
rittlichen Volksparte ehn Mann
von der Tagesordnung abgesetz etz Antrages des Abg. Borg⸗
J ersuchen, umgehend einen en ;
9. In der Eingabe Es folgt die Beratung
die Regierun zentwurf vorzulegen, dur erwaltungs verfügungen regelmaͤßig nur auf Grund der Interessenten en bei Vermeidun zialisiert und unter genauer c) der Rechtsweg über Ersatzpflicht chäden, die durch objektiv ungerechtfertigte ind, ohne Rücksicht auf das Ver— en wird; é) der zivil: und straf⸗
Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Aron⸗ ortschr. Volksp.) und G ierung zu ersuchen der in Ausführung des Artikels 98 der preußis organische, erschöpfende und den veränderten e Neuregelung beiführt und insbesondere das Wahl, erelns⸗ und Verfammlungsrecht der Beamten sowie durch Wort und Schrift ch und jedenfalls so zeitig, dung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legis—
ärlich, daß auch die chlossen hat. ation mindestens nicht Landwirtschafts⸗
mann (Soz
die in die Inter
einen Gesetzentwurf vorzulegen, einer mündli
ienischer Art sowie chen Verfa
enheiten. Heute Dritter eingreifen,
Verhandlung unter b) alle Verwaltungsverfügung wirksamkeit eingehend spe Beweismittel schriftlich zu begründen sind; alle Verwaltungsmgßrege des Staates für alle
Verwaltungsma
eine einheitliche, inzuziehun verhältnissen entsprechend . Beamtenrech Petitions⸗ V ; deren Recht auf freie Meinungsäußerun
war so bald als mögli
des gesamten
klärungen des trauen haben, daß die von Zedlitz meint, die Annahme des Antrag votum gegen schlimmer, ein Mißtrauensvotum gege in Staatsbetrieben; werden, daß ihnen mit der ausgedrückt wird
Abg. Dr. R
gewährleistet, und z daß die Verabschie laturperiode erfolgen kann.
Abg. Delius (fortschr. Volksp.): Es ist erkl Beamtenschaft sich zur Orga meisten Ministerien stehen der Beamtenorganis sehr freundlich gegenüber. minister und der Finanzminis dieser Frage, aber er ver die Tagesordnung einer Versammlung den Vorges Beamten werden also gewiss Da die Vereine sich nirgends schwere
so wäre die
zregeln entstanden
schulden eines Beamten ausgespro che Konflikt beseitigt wird.
g. Dr. Liebknecht (S
rechtliche Regelung des Rechtes der
notwendig.
nisation zusammenges oz) begründet den Verwaltungs⸗ Verwaltungsstreit⸗ eine wirkliche Garantie zur Ver— ltung bieten zu können. aßregel treffen will, z. B. einen Brunnen zen oder jemanden autweisen will, t das geringste zu wissen. alb der Grenzen des Gesetzes, wenn die Verfügung zugeftellt und sofort durchgeführt wird, kreffende die Möglichkeit hat, sich dagegen einem geordneten Verfahren das F Es ist nur eine dünne Schicht Preußen gusg nicht möglich i Wort yregelm meint sein, handlung stattfinden muß. Ich aus formalen Gründen den
Preußen ein Ges verfügungen mit einer Begründun trotdem den Antrag H gestellt ha außerordentlich vielen Fällen diese und die betreffende Person den kommen machtlos gegenübersteht, weil es ihr Gründe für das Verfahren angegeben zi nicht zu weit zu gehen.
aber durchaus nich weiten Gebiete der Schulverwaltung. schwerde, nicht einmal eine Verwaltungsbes die gerichtlichen Entscheidungen, und die ganze preußische Justiz kann Wir haben die Nachricht, daß rricht erteilt, bestraft werden kann, n Unkultur angesehen.
Etwas milder als der ter stellt sich der Eisenbahnminister zu enbahnerverein etzten zur Begut⸗ ermaßen wie un⸗
ren ist weit davon entfernt meidung von Uebergr die Verwaltung eine schließen oder eine Fabrik schli so braucht der durchaus innerh
dede sein, wenn wirkliche eingebildete. ünsche der nationalen Arbeiter et; aber das hängt nicht osschußmitglieder dauernd liche Gleichberechtigung haben die Unternehmer, die s ähigung, zum T ozialdemokraten) tun, Den Unternehmern kosten ihre Gewinne
Gewiß, auch die Arbeiter Verantwortung, die Last, die Auf einen 20, die Pech haben; sehen Sie sich die Familien an, verloren haben, während sie no ? eute galten. Wie meine Ansi
langt, daß jeder einzelne Eis iffen der Verwa
achtung vorlegt; die mündige Kinder behandelt. lüiebergriffe schuldig gemacht haben, so sollte die trauen gegen sie hben. Manche von den schen Beamtentag gehalten worden sind, sie hätten etwas weniger scharf gehalten we Wort ist immer besser, als wenn man die Die Grenze des Zulässigen ist selbe gilt von der Beamtenpresse. en Forderungen der modernen Zeit. chsen ist das Beamtenrecht besser Die Arreststrafen der unteren Beamten müsse Disziplinargesetz eführt werden. Ein besonde
ßen und ganzen für begründ
die Arbeiterau Betreffende ni
dem Deut⸗ waren ja nicht notwendig, rden können, aber ein freies aust in der Tasche ballt. erschritten worden. Das⸗ Das Beamtenrecht entspricht
In Bayern, Hessen geregelt als bel uns. n endlich fortfallen, Berufungsinstanz rer Mangel an unserem Nöglichkeit bietet, ein Wieder⸗ Auf diese Weise kann ein Fehl⸗ Wir verlangen ein Beamten⸗ d Pflichten der Beamten genau umgrenzt. r Beamten, die Dauer der Dienstzeit muß Ferner muß das Petitions⸗ und Ver— Wenn dies alles ge⸗ aatsautorität leiden. Der als Staatsbürger zweiter Klasse betrachtet
zu wenden, ohne daß in Wider vorgebracht wird. Verwaltungsstaat daß Fälle eintreten können, wo es st, eine mündliche Verhandlung stattfinden zu lassen. in unferem AÄntrage soll deshalb auch nur so ge⸗ ist, eine mündliche Ver— also nicht etwa Wir haben in wonach die Polizei⸗Straf⸗ Wenn wir
als ob ihnen . Rechtsstaat über den
jedenfalls nicht ü Ich gebe zu,
müssen ihre Köp auf dem Unterne erfolgreichen Unternehmer kommen gehen Sie hinaus ins R die ihr ganz 30 Jahren als reiche . würde widersprechen soll, verstehe ich nicht. Menschenwürde zu tun, da Arbeiter freie Auswahl ha ͤ wo ihnen die Erwerbsmöglichkeit am zu n Arbeit ist oft viel geringer als di haben die Unternehmer die schwere Arbeiter lohnende Arbeitsgelegenheit zu sche ällt ihnen gar nicht ein
nicht mehr d
und auch Sag daß da, wo es praktisch möglich
möchte Sie bitten, es , ntrag abzulehnen.
; etz vom Jahre 1879, versehen sein müssen. n, so geschah das deshalb, weil in Begründung einfach nicht geschieht Verwaltungsbehörden also voll— nicht gelingt, Unsere Forderung o Gewiß haben wir das Ver⸗ t Überall, so z. B. nicht Da gibt es nur hwerde. Die
t der Menschen⸗ at es mit der ch der Person der uch die Arbeiter gehen ja veckmäßigsten erscheint. e AÄrbeitsgelegen⸗ Aufgabe, für die e (Zuruf bei den t ) Natürlich auch für amit für Hunderte oder Tausende von Sie (zu den Sozialdemokraten) sehen Sache; ein gebildeter Volkswirt muß Daß die AÄrbeiter willenlose Werkzeu mand. Die Arbeiter sollen ihren freien in einem großen Unter⸗ ommando muß von einer r zum polnischen Reichstag. Es ist nicht richtig, daß die Arbeiter⸗ ch nicht über Lohnfragen unter die Eisenbahndirektionen darauf Im übrigen h Herr Leinert
Disziplinarhof ein Disziplinargese aufnahmeverfahren herbeizuführen. spruch nicht wieder gut gem recht, welches die Rechte un Die Anstellungsverhältnisse de gesetzlich geregelt werden. sammlungsörecht der Beamte schieht, so wird Beamte darf aber nich werden. Durch die Freiheit des Beamtenrechts r und die Liebe zum Staate verstärk Abg. Woll kowski (kons.): Ansicht, daß der Antrag bei seiner Rücksicht auf seine Plenum nicht genü deshalb, ihn der weifung an eine besondere Kommis ä , des
eine Regelung dieser Angelegenh daß eine so wi Kommission ni trag auf Kommissionsberatung an. locke (Zentr.): Meine ympathisch gegenüber, o
30 ist, daß es keine der Arbeitgeber bezügli
acht werden.
Das Angebot a
heit, und dann scheint mir
n festgelegt werden. waltungsstreitverfahren,
Sozialdemokraten: keineswegs darunter die St
sich, aber zugleich schaffen sie d Arbeitern Arbeitsgelegenheit. immer nur die eine beide Seiten ansehen. llen, daran denkt nier ehalten; aber am letzten Ende kann do nehmen nur einer verantwortlich sein, das Stelle ausgehen, sonst kommen wi
Miniskterialdirektor Teßmar:— ausschüffe in den Eisenbahnbetrieben si halten dürfen; der Minister hat sogar daß sie darüber verhandeln können. t dem vorliegenden Antrag meint, der Erlaß des Ministers üb habe keinen praktischen Wert, Direktion gegenüber dem Arbeite hat davon keine Vorstellung; ni Eisenbahndirektion soll sich d zu entlassen ist. mich nicht identifizi zugestimmt, ich kein Wort gesagt trauen der Arbeiter Abg. Leinert.
Abg. Freiherr von nachdrücklichste gegen
die Aufsichtsbe Polizei pfeift einfach au
ihre Absichten doch durch, uckel runter rutschen.
vird das Vertrauen
Meine politischen Freunde sind der unbestimmten Begrenzung und mit chwer übersehbaren Folgen hier im Wir beantragen weil die Ueber⸗ sion bei der augenblicklichen sein würde. uch meine politischen Freunde halten eit für notwendig; da sie aber meinen, hne ausreichende Beratun t erledigt werden kann, so schließen sie si
olitischen Freunde stehen dem An⸗ ne sich dadurch auf jede einzelne dem aber von zwei eratung gewünscht worden ist, stimmen sie quch ie Frage der Konduitenliste der Be⸗ er Beratung seines Etats erklärt, daß 1848, die die Konduitenlisten ab⸗ Glaubt man, ohne eine Notiz über nicht auskommen stens den Beamten
in Rußland derjenige, der Unte als ein besonderes bei uns in Preuß
strafrechtliche das Verwaltungsgericht ein Mißtrauen und eine Herabwürdi u der wir dann und wann einiges pruch der Abgg. X lich dann und wann, die bemüht sind, Der Kompetenzkonflikt ste Rechtsverfahren. Uns betr. die Entschädigun Wir müffen dafür sorgen, daß die durch un enen Schäden ersetzt werden, chulden hat oder nicht. Bereichs der Billigkeit.
weitgehenden, s end geklärt werden kann. emeindekommission zu überweisen,
eichen der russische en geschieht so etwas ja auch. Un
sere Forderung e die Frage,
eine zivil⸗
bedeutet doch ung der Zivil⸗ und Strafiustiz, ertrauen haben können. (Wider⸗ inert und Hoffmann.) Ich sage gusdrück⸗ denn es gibt doch eine ganze Reihe von Beamten, Amt aufzufassen. mit unserem ordentlichen t den Bestimmungen, die g unschuldig Verurteilter, enthält. gerechtfertigte Verwaltungs⸗ gleichviel ob ein Diese Forderung Ich bitte Sie, diesen weil es ein sozialdemokratischer Antrag ingen zu geben. Wir wollen ehandelt wird.
sation und das Verfahren und die Staats⸗ setzt, die sich ins⸗ befassen haben
auses untunli insen (ul.):
hingewiesen, diese Frage mi nichts zu tun. Herr ge digung durch die Direktionen der Inspektionsborstand immer bei der eiter recht bekommen werde. Herr Leinert t die Betriebsinspektion, sondern die schlüssig machen, ob ein A Zentralverband deutscher Industrieller ert, ich habe nur der Auffassung des aber bon dem Zentralverband habe ob wir das Ver⸗
zügiger Weise
er Antrag d entspri
arteien Kommissions esem Antrage zu. t amten. Der Justizminister hat bei d die Königliche Kabinettsorder von schafft, noch zu Recht besteht.
die politische Stellung der Beamten u können, dann müssen d vorgelegt werden. Beamten angeschnitten. Beamtenverhältnis darf aber nicht vollstär mit dem Verhältnis des Arbeiters. d Seiner Majestät dem König und der Verfassung. taltung des Koalitionsrechts eine Einschränkung der Be⸗ ie Rücksicht auf den Treueld ist aber die jeweilige Staatsregierung Richtung hin mten eintreten.
Wichtig ist d maßregeln entstand Beamker ein Vers durchaus innerhalb des Antrag nicht deshalb abzulehnen, Wir haben versucht, positive Anre wie dieser Versuch von Ihnen b g. Lusensky (ul.): Die Organi unserer Verwaltungsbehörden bedarf ja der Reform, at dafür eine Immediatkommission einge ch mit den Verwaltungsverfügungnn zu her der gegenwärtige Zeitpunkt zur Beratung i den Sozialdemokraten: Ge⸗ aben, was für Vorschläge Der Antrag geht aber auch viel zu weit. gehend begründet, unter Beweis ntrag will, dann würde wohl Minderung des Schreibwerks ins Gegenteil um⸗ Amtsvorsteher gelehrte
Wenn wir wissen wollen, ; ben oder nicht, so wenden wir uns nicht an den
Zedlitz und Neukir ie Personalakten weni Antragsteller hat die Frage des Koalitions⸗
Wir treten auch für dieses Re
(freikons.): die Behauptung des daß die Ablehnung des
Abg. Leinert Verwahrung Mißtrauen
den Arbeitern auen Das ist gänzlich unwahr, gänzli
Unterstellung des Abg. Leinert, artei, Mißtrauen zu säen und iterschaft zu tragen, die bisher Dazu sollte die Tribüne des Gerade die Unterstützung des diejenigen, die das Vertrauen zw den Arbeitern erhalten wollen, veranla
Wenn die Annahme des Antrages ein Miß⸗ st, so ist die Ablehnung d i (Abg. von 3
gestellt werden Der Beamte
leistet den Treuei Dies bedingt natürli für den Beamten. wegungsfreiheit des Beamten. nicht dentisch mit der Verpflichtung, zu unterstützen. die politische Freiheit unserer Bea recht der Beamten keit beschränkt werden. eines Beamten daß ein Interesse des Dienstes einmal politisch mißliebig geworden ist Dr. Liebknecht (Soz.): Interesse der Beamten bestimmte Forderur lich geordnetes Verfahren, d genüber den kündbaren. Beamten wirklich hes fonst zulässigen Disziplinarverfahrens der Gelegenheit ihrer Unterbeamten
bsicht waltet nicht ob fundene, jeder Unterlage entbehrende ein Ausfluß der Bestrebungen seiner das sozialdemokratische G davor bewahrt geblieben ist. mißbraucht werden. den Abg. Leinert muß Staatsverwaltung und abzulehnen. bg. Leinert (Soz.): trauen gegen die Regierung i Mißachtun
Dem Abg. Röchlin damit den Kopf zerbr fondern der Unternehmer b machen. Der Abg der Arbeiter; dlese ist a n die wirtschaftliche Gleichberechtigun müsse da sein, der befiehlt, sons Dazu brauchen wir nicht nach hier befiehlt auch einer, Dem Ministerialdirektor bemerke i r, die sie in einer dürfen sich die Arbeiteraus sondern können nur auf Aufforderung ten darüber abgeben. Eisenbahndirektionen rbeiterausschüsse, die ihre Befugnisse über⸗ Diefe nationalen Arbeiter verlangen, schusses nur aus solchen Gründen die bei einem Beamten das Disziplinar⸗ Die Arbeiterausschüsse sind heute für die nur Reklame und Schein.
Um eine bloße Begutachtung in rn die Arbeiterausschüsse kommen ltung hat aber die Entscheidung
der Abg. Leinert selbst
Es erscheint da des Antrags nicht geeignet (Zuruf be wir werden abzuwarten h
eine andere Ausges araus ergibt si rade erst recht h; die Kommission macht. Wenn jede Verwaltungsverfügung ein gestellt werden soll us der Wunsch nach der schlagen, dann mü Juristen haben. waltungsstreitverfahren ausges bessere Garantien. Die hängig wie die ordentlichen Nur das Oberverwaltungsgeri züge unseres Verwaltungsstreitverfahrens orden ist, hier zu erörtern, vas der Vorredner über den Konflikt das ist an sich erfreulich, denn sonst hören aber in diesem Falle ist das der Beamte sich streng im muß ihn der Staat auch gegen schützen; und diese Vor⸗ Bericht entschieden. Wir werden
Gift in eine Ar auses nicht Wir müssen Das Petitions⸗ w., wie es der bureaukratischer Engherzig⸗ Besonders bedenklich erscheint uns die Ver⸗ im Interesse des Dienstes. konstruiert wird, wenn ein Beamter
ten wir an der Stelle der Der Antragsteller hat sich abfällig über da prochen und erblickt in dem Rechtswege sind doch ebenso unab⸗ Gerichte Zuruf des Abg. Dr. Liebknecht: cht h, auch die Bezirksausschüsse. Die Vor⸗ „das für die meisten Staaten würde viel zu weit führen.
Es kommt vor,«
es Antrages eine Ganz unwahr!) werden die Arbeiter uns zuführen. die Unternehmer sich niemals echen, den Arbeitern lohnende Arbeit zu schaffen, etreibt seine Fabrik nur, um Gewinne zu setzlichen Gleichberechtigur rbings vorhanden, aber wir verlangen au er Abg. Röchling meint, einer man den polnischen Reichstag. Polen zu gehen, das haben wir auch und danach werden alle Gesetze ch, daß ich die An⸗ Petition aussprechen, schüsse nicht
;. Verwaltungsgerichte Wir haben auf unserem Preußen⸗ igen gestellt. das die Garantie
eden des Abg. von Zedlitz erwidere ich, daß teht z. B. kein gesetz gibt, daß eine Kündigung ge nur unter der Voraussetzung Die Staatsregierung gibt bei je Drganisation
vorbildlich gew Ebenso einseitig ist es, r— Er lobte die Gerichte; wir ganz andere Töne von dieser Seite; Lob wie der Tadel einseitig. Rahmen seiner Amtsfunktionen hält, privat⸗ oder strafrechtliche frage wird ja durch ein unabhängiges hiernach gegen den Antrag stimmen. Eine weitere Diskussion entsteht nicht. Im Schlußwort bemerkt Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Immediatkommission
spricht von der ge
Feindseligkeit gegen Besorgnis, werden könnten. ͤ Inangriff nahme verweigert. die Regierung zu den Organisationen der älte ist die Regierung
der Urlaub Teilnahme Ganz anders verhält sich höheren Beamten; so gut wie sicher. Sch Aber auch in der heutigen Gesells möglich, den Beamten eine größere aber mit dem mechanisch beschraͤ halten wir es für unsere
ichten nationaler Arbeite wiedergegeben habe; danach mit Lohnfragen beschäft der Behörden ein Guta haben sich vorbehalten, A schreiten, kurzerhand aufzulösen. Mitgliedern eines Ar ndigt werden darf, verfahren nötig ECisenbahnverwaltun Ministerialdirektor Teß mar: Lohnfragen handelt es sich nicht, sonde felbst mit ihren Anträgen; die Verwa
Dr. Röchling (nl) bemerkt, da lichen Gleichberechtigung gespro Damit schließt die Diskussion.
m Schlußwort bemerkt bg. Dr. Flesch (fortschr. gegen den
wir wenigstens, Der Ministerialdirektor hat keinen u ihren Vorgesetzten bemerkt,
senhahngrbeitern geradezu Der Vertreter des Eisenbg
der Richter und Staatsanw ließlich handelt es sich hier um eine Machtfrage. chaftsordnung wäre es durchaus Bewegungsfreiheit zu gewähren; nkten, brutalen preußischen Pflicht und Schuldig⸗ ch einer Gleichstellung der Staatsbeamten leistet heute nicht den Eid auf die Ver⸗ ermaßen neben⸗ erfassung leisten
r nicht klar machen, Diese Kommission ist noch sorg⸗ Soll denn, während ird, den freitätigen
Ich kann mir ga hier hineinzieht.
und jedem Teilnehmer Mund gelegt.
wie man die tagt hinter verschlossenen Türen, fältigst ein Extraschloß vor den Kämmerlein eine Reform gebraut w arlament und in der Oeffentlichkeit unmöglich gemacht e zu äußern, die doch gerade jetzt zu rechter Zeit rung scheint mir also nicht gegen, sondern gerade ntrages zu sprechen.
dafür stimmen außer den
schrittlichen
obgleich wir es Staate zu tun haben, keit, unsere Forderungen na Der Beamte ndern Seiner Majestät dem Könige und gew Der Beamte sollte den Eid auf die mte muß ohne jede Rücksicht auf seine en angestellt werden; nge gewährt werden, was aus dem Menschenrecht Beamten eine größere Unabhängig⸗ chterlichen Unabhängigkeit ges ren zulässig sein.
zu erheben. fassung, sor her der Verfassung. und nichts anderes. Der Beg politischen und religiösen Das Koalitionsrecht muß denn das Koalitionsrecht ist etwas, hervorgeht. keit in der Richtung der ri und das Wiederaufnahmeverfah ein Sozialdemokrat nicht einm des Gemeindevor
Kräften im P werden, ihre Wüns kämen? Diese Anfü für die Aktuellität des
Der Antrag wird abgelehnt; nur einige Mitglieder der Fort d für die Nummer e auch einige Zentrums—
ihm in vollem Um Antragstellern Volkspartei un
Ferner mü mitglieder.
von der gese . chaffen werden lä In Preußen darf U Mitglied des Schulvorstandes sein, standes. In Baden, Württemberg Hessen taalsbegmte sein, und selbst in Sachsen hat ein rundsätzlich die Regierun ozlaldemokratische
olgt der Antrag der Abgg. Kluß mann und Ge⸗
Der Abg. von Zedlitz Herr Leinert dafür stimmt; weshalb die Freikonservativen
geschweige denn können sie sogar S Minister erklärt, daß g Standpunkt stehe, daß ausschließen reußen endlich nachhinkt ich ja mit Händen und F der Beamten sträuben, a
noch in dieser Session einen Gesetz⸗ ch den der hannoversch indeordnung von 1869 ein Zusa d: daß die Landgemeinden, soweit der e kommt, vor Gericht durch die nach den Vertretung berufenen O der Annahme eines
die Regierung zu ersuchen,
nicht mehr auf dem entwurf vorzulegen,
esinnung von einem es an der Zeit, da Die Regierung und die Rechte wir üßen gegen eine größere Bewegungofreiheit ber auf die Dauer wird ihr dies nichts
des Inhalts
jetzt wissen schäftsbetrieb
egeben wir ihrer Sparkassen in Satzungen diese
Syndlkats bedarf. Antragsteller Abg. Kl dar: Sehr viele Landgemei üglichem Erfolge en der Gemeinden befindet si
trauen der Staats amt
aber unter den Eise Vorgesetzten gefunden. also alle Veranlassung, .
orsitzender aber nichl Herr Röchling. W eren zu seinem
grimm gegen d nministeriums hätte Antrage, zuzustimmen.
er Praris sprechen, den Arbeitsvertrag so gestalten, Von den bestehenden Debatte in ruhig eraler Abgeordneter hat mir se so geändert wird, daß die
sen zu ihrer diesem bescheidenen treten werden, ohne daß es nicht der grauen Theorie
ewerbegerichts und mann (nul) legt den Sachverhalt näher
den der Provinz Hannover haben, mit vor⸗ n errichtet, die für das Wirtschafts⸗ von hoher Bedeutung sind. In den ne Bestimmung über die Vertretung e Bestimmung wurde allgemein für
kann aus d sohn wird der Gemeindekommission über⸗
Aronsohn, betreffend die der Verhältnifse der im S Arbeiter und Angestellten, und der in
Der Antrag Aron
echt verhilft.
sprochen, um die Ein weiterer Antrag
Verbesserung beschäftigten
ißständen habe i Gleise zu lassen. Zustimmung erklärt, wenn der Antrag
taatsdienst
regelmäßig auch ei
Fi tionallib Ein nationalli der Sparkassen in Prozessen; dies
—
echtsgültig angesehen, bis cin Urteil des Celler Oberlandes⸗ ver vom 15. Oktober 1909 hierüber eine Aenderung herbei⸗ Ihrte; nicht die Sparkassen selbst. sondern die Landgemeinden eien Prozeßparteien, und die. Vertretung dürfe nicht generell, ondern müsse für jeden einzelnen Fall bestellt werden; auch wäre bie bezügliche Bestimmung der Statuten trotz eventueller Ge— nehmigung durch den Oberprisidenten rechtsungültig. Gegen dieses Urteil läßt, sich juristisch kaum etwas, einwenden; dasz Urteil sst auch nicht rebisibel, weil, es in seiner Wirkung nicht über den Oberlandesgerichtsbezirk hinausgreift. Nunmehr müssen jetzt alle hannoverschen Landgemeinden bei jedem einzelnen Zinsprozeß pom Landrat pertreten werden, das führt zu außerordentlichen Er⸗ chwerungen. Weder die Sparkasse noch der Landrat kann abwarten, his sich eine Anzahl Prozesse aufgesammelt haben; der Belästigung ür die Gemeinden und die Behörden ist also kein Ende, um so mehr, als zahlreiche dieser Sparkassen, namentlich in den Bezirken Lüneburg und Sonabrück, nicht für eine einzelne Gemeinde, sondern für eine Mehr— heit von solchen errichtet sind; zum Teil stehen hinter iner Spar- kasse 20 bis 30 Gemeinden. In Konsequenz des Urteils muß auch in dem kleinsten Zinsproʒeß der Landrat in allen 30 Gemeinden herumreisen und ein Syndikat aufnehmen. Das ist unmöglich durch⸗ fuͤhrbar. Unser Antrag soll, eine Anregung, zur Abhilfe geben, wie sie auch schon der Provinziallandtag in einer Eingabe gegeben hat. Die . eines formulierten Gesetzentwurfs noch in dieser Session halte ich allerdings für aussichtslos, aber ich bitte die Staatsregierung dringend, das Ihre zur Beseitigung der Notlage der Gemeindesparkassen zu tun, indem sie gleich bei Beginn der nächsten Session dem Landtag eine Vorlage macht.
Abg. Reinhard (Zentr): Wir werden für den Antrag stimmen. Der Abg. Klußmann hat sich ein wesentliches Verdienst erworben, indem er diesen Mißstand, der dringend der Abhilfe bedarf, zur Sprache gebracht hat. Die Gemeindesparkassen haben sich aus dem Bedürfnis heraus entwickelt und einen sehr erfreulichen Aufschwung enommen, ohne von obenher besonders protegiert zu werden; sie ern für das Kreditwesen der Gemeinden ganz unentbehrlich geworden. Durch das erwähnte Urteil sind sie in eine eigentümliche Situation geraten; ihr Geschäftsbetrieb kann dadurch nahezu lahmgelegt werden. Remedur muß erfolgen. Die Landbevölkerung will die selbständige Stellung des von den Gemeinden gewählten Vorstehers der Kasse nicht beschränkt wissen, sondern wünscht die alten Ein⸗ richtungen beizubehalten.
Ein Regierungskommissar erklärt, die Regierung werde der Frage nähertreten und eine Remedur in die Wege leiten; eine be⸗ inn nte Erklärung über die Stellung der Regierung zu dem Antrag könne aber noch nicht abgegeben werden.
Abg. Wulfert⸗Meyer (kons.) erklärt, daß seine Freunde dem Antrage zustimmen, und bittet die Regierung, jedenfalls den Gemeinde⸗ ern fen das größte Wohlwollen entgegenzubringen, wenn auch Kreis⸗ sparkassen errichtet würden.
Der Antrag wird angenommen.
Das Haus geht zur Beratung von Petitionen lber.
Eine durch den Fall Biewald veranlaßte etition des Magistrats in Breslau wünscht eine 9 hinlcß. u 9. des s . ö Tumultgesetzes vom 11. März 1850 dahin, daß die Haftharkeit der Gemeinden aus diesem Gesetze für den bei öffentlichen Aufläufen verursachten Schaden für diejenigen Stadtgemeinden, in denen ki i e nicht der Gemeinde, sondern einer staatlichen Behörde zu⸗ tehe, der Gemeinde ö werde, und daß die Haftbarkeit der Gemeinden jedenfalls überall da nicht eintrete, wo der Schaden durch , m. Verhalten der staatlichen Polizeibehörde verursacht
Die Gemeindekommission beantragt, über diese Petition mit Rücksicht auf die Erklärung des . der Kommission einen ablehnenden Standpunkt eingenommen hat, zur Tagesordnung überzugehen. ;
Abg. Ecke r⸗Winsen (nl) beantragt, die Petition der Regierun als Material zu überweisen. Der Kommissar e seinen able . Standpunkt damit begründet, daß das Petitum die Grundlagen des Gesetzes von 1850 verlasse und Momente hineintrage, die dem Zweck des Gesetzes vollkommen fremd seien, und daß ein Unterschied zwischen den Gemeinden mit staatlicher und denen mit kommunaler Polizei nicht gemacht werden dürfe. Er, der Redner, hahe demgegen über zu bemerken, daß seit Erlaß des Gesetzes die Verhältnisse sich Fe rt tte daß in einer Reihe von Gemeinden die staatliche Polizei eingerichtet sei, und deshalb in der Haftbarkeit der Gemeinden
Abg. Delius (fortschr. Volksp.) beantragt die ĩ der ganzen Petition zur . g ö. ; , Abg. Strosser (kons.) begründet seinen Antrag: Es ist die Be— ung des Wunsches der Mlitäranwärter, die Militärdienstzeit bei des Besoldungedienstasters mit berücksichtigt zu sehen, use wiederholt anerkannt worden. enommen und vor 5 Jahren in der daß sie wegen der ngsdienstalter Ver⸗
nicht, wie es geschehen solle; wenn sie an die Stelle der Gemeinden
Staat. hätt setzen wollen, so hätten wir ihr zustimmen und sie als Mgterial überweisen können. Das Wesentliche des Gese 1860 ist, daß eine leistungsfähige Schulter für die Ersa jede Nachprüfung, ob eine schuldige Person vorhanden ist, geschaffen wird. Gerade in dem Breslauer Fall ist kein Schuldiger worden. Dieser Grundgedanke des Gesetzes ist gut; deshalb wir für den Kommissionantrag.
Abg. Peltasphn (fortschr. Volksp.): Nach dem Gesetz vom 1. August 1909 haftet der Stagt für die Amtspflichtverletzungen seiner Beamten, sodaß, 9 5 ,, 9 . ö sagte, der em Tumultgesetz zustehende Regreßanspru in einem solchen Falle auch jetzt schon ö. den Sn . . macht werden kann. Der Kommissar sagte aber weiter; Sei freilich ein Schuldiger Haftbarkeit
in diesem Ha hat bereits dazu Stellun Gemeindekommission eine Anrechnung der Militärdienstzeit bei dem handlungen mit den Oberbürgermeistern pflege, die jedoch noch nicht al „ssen seien, da die Frage, sehr schwierig wäre. J Jahre ist wieder eine solche , abgegeben worden, ohne, daß . Das ist eine dilatorische a ; Wenn Jahr für Jahr nur Verhandlungen schweben, ö mit dieser Sache nicht weiter kommen. Gebot der Gerechtigkeit gehalten, daß man den Militäranwärtern be⸗ sonders in diesem letzten Punkte entgegenkommt und die Petition dieser Richtung hin
rklärung abg
der der Gemeinde na In diesem
eine Regelung erfolgt wäre.
des Staates, Deshalh habe ich es für ein
anderen Fällen, in welchen es an einem regreßpflichtigen Subjells fehle, die Gemeinde einzutreten haben, . 6. . tätige Wirkung Platz greifen, die der Gesetzgeber mit den Vor— schriften des Tumultgesetzes habe erzielen wollen. missar Zamit meint, daß überhaupt niemand zu ermitteln ist, wie im Falle Biewald, dann kann man ihm zustimmen; wenn er aber meint, nicht zur Anwendung komme, wenn zwar ein Beamter en hat, der Beamte aher nicht ermittelt ist, dann ; uffasfung doch widersprechen, denn bei der Be⸗ ratung des Gesetzes von 1969 hat der Justizminister selbst erklärt, daß der Staat auch einzutreten habe, wenn ein Beamter ein Versehen begangen habe, die Person des Beamten aber nicht ermittelt werden könne, und es wurde damals direkt auf den Fall Biewald exemplifiziert. Der Staat haftet also auch, wenn der schuldige Beamte nicht ge—
i Nach dem Tuinultgesetz kann man einen Unterschied zwischen den Gemeinden mit stagtlicher und mit kmmunaler Polizei n, man, könnte umgekehrt vielmehr die Gemeinden von der ht befreien, die sie nicht tragen können. mit staatlicher Polizei können wir nicht dem Antrag Ecker nicht zu.
Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Ecker-Winsen wird der
der Kommission angenommen. zersammlun 23. März 1968 den einflussungen bei städtischen sämtlichen Wählern die, Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, ohne, daß sie davon geschäftliche Schädigungen befürchten müssen, eine des 5 25 der Städteordnun an die Stelle der Stgdtverordnetzen die geheime Wahl tritt. Einführung des geheimen Wahlrechts das Hausbesitzerprivileg im * stehen, so müßte dieses Privileg reformiert werden. Resolution ist von dem Vorstande dem Abgeordnetenhause unter dem IB. Februar vorgelegt worden. Die Gemein dekom mission beantragt, die Petition der. Staatsregierung als Material zu überweisen. Hierzu liegen zwei gleichlautende Anträge der Abgg. Aronsohn und und der Abgg. Borgmann und Ge⸗ nossen (Soz.) vor, die Petition der Staatsregierung zur Berück⸗ ung zu überweisen. lbg. Hirsch⸗Berlin (Soz): daß meine Freunde die Berücksichtigung einer gegen den angeblichen Terrorismus der sozigldemokratischen Partei t. Sie mögen dargus entnehmen, daß wir uns nicht durch arteirücksichten leiten lassen, sondern einzig und allein durch unser Eine ähnliche ein ö ö. im vorigen zur erücksichtigun Das Petitum der Ascherslebener hn n mn, bewe . ei Licht an hi ift . gar nichts zu tun Fs ist irrig, daß die städtischen Verwaltungen unter der der Sozialdemokratie ; r er he kommunalem Gebiete ist zweifellos eine ganz hervorragende; das er—⸗ , Wir stehen auf dem Standpunkt, d bei den Stadtverordnetenwahlen die öffentliche Stimmabgabe dur die geheime ersetzt werden muß. Die Ascherslebener wollen ihre der Sozialdemokratie
zur Berücksichtigung Wenn der Kom ⸗ Geheimer Oherregierungsrat Dr. Freund. Die Verhandlungen sind deshalb so schwierig, weil es sich um gewisse Eingriffe gegenüber den Gemeinden handelt, die gerechtfertigt werden müssen. verhandeln wir mit den Oberbürgermeistern und mit den Stadtver⸗ Ich muß den Vorwurf, daß wir dilatorisch
daß das Gese ein Versehen
. l ; ordnetenve ö en. ,,,, versammlungen
vorgegangen sind, durchaus zurückweisen.
. Dr. Sch epp (fortschr. Volksp.): Wir haben den Antrag 8, t . ,, . 4 . n,, zu überweisen. aber der Antrag Strosser eingebracht ist, werden wir fü ö 1 gt . 3 j . ben e nf anwärter sind höchst unsicher und höchst ungleichmäßig. berufung wird die Reihenfolge der Bewerberlisten . durchweg nicht
(e Auch das Anstellungsverhältnis ist sehr unsicher, weil von dem Rechte der Kündigung in sehr weitgehendem Maße Gebrauch g d. In manchen Städten werden die Militäranwärter überhaupt nicht sofort angestellt, sondern müssen si jährigen Beschäftigung im Privatdienstvertrag unterwe
Abg. Dr. Sch roe der⸗assel (nl. ): Ich kann auch bestätigen, daß früher in einer Reihe von Kommunen sehr viel bezüglich der An⸗ stellung gefehlt worden ist. Durch das Eingreifen der Oberpräsidenten und des zuständigen Ministers ist aber manches besser geworden. Be⸗ züglich der Anrechnung der Militärdienstzeit muß es bei den G meinden genau so gehandhabt werden wie heim Staate. Wir werden deshalb für den Antrag Strosser und auch für den Antrag Delius betreffs des ersten Teils der Petition stimmen.
Abg. Strosser (kons.). Wenn ich gesagt habe, daß dieser spezielle Wunsch bezüglich der Anrechnung der Milsltärdienstzeit von der Re⸗ gierung dilatorisch behandelt war, so habe ich mich darauf gestützt, daß beide Erklärungen in der Gemeindekommission in einem Zwischen⸗ raum von fünf Jahren abgegehen sind. kommissar gesagt hat, daß
Die Verhältnisse der Militär⸗
funden wird. Bei der Ein⸗
innegehalten.
Aber gerade die
Aber gemacht wird. evorzugen, wir stimmen also
einer mehr⸗
des Bürgervereins Aschersleben hat am eschluß gefaßt, um den terroristischen Be⸗
Abänderun beantragen, öffentlichen Wa
Sollte der
Wenn der Regierungs⸗ ĩ erhandlungen mit den Bürgermeistern und Städten schweben, dann wäre es wenigstens erwünscht gewesen, zu erfahren, wie weit die Verhandlun wir der r . . haben, so
einen falschen Ausdruck in dieser Beziehung gebraucht hab Berichterstgtter Abg. Dr. Heisig Zentr.) le die die Kommission bewogen haben, die Ueberweisung als Material
Genossen (fortschr. Volksp. ö baer f nz ich
Es möchte wunderbar erscheinen, t die Gründe dar.
etition empfehlen, die Bei der Abstimmung wird der erste Teil der Petition gemäß dem Antrag Delius zur Erwägung, der zweite Teil zur Beruͤcksichtigung überwiesen. Eine Petition des Schlesischen Frauenverbandes in Breslau um Abänderung der Städteordnung (Einführung des kommunglen Stimmrechts für Frgu en) wird in Ver⸗ bindung mit den Petitionen des Schlesischen Vereins für Frauen⸗ stimmrecht in Breslau und des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen der Landgemeinde⸗
erechtigkeitsgefühl. ebenfalls der
leiden haben. Tätigkeit auf Frauenvereind um Abänderung ordnung sselbständige Ausübung des Gemeindewahlrechts dur rundbesitzenden Frauen) beraten. etitionen als Material zu überweisen.
Der Abg. Bor
kennt jeder Bürgermeister an. Die Kommission beantragt, beide /
Der g mann (Soz.) beantragt, die erste Petition zur Berücksichtigung zu überweisen; ein Antrag der ee fe rr n.
Volkspartei will die erste Petition als Material, die Petitionen bezüglich Abänderung der Landgemeindeordnung zur Erwägung über⸗
ö Abg. o 8. ch . 4 , e , . nung ist bestimmt, daß grundbesitzende Frauen das Wahl haben, es aber nicht in Person ae. irh ; 1m r
Eindringen
unseren Antrag.
Konsequenterweise müssen es jetzt auch die Konser⸗ vativen tun.
Die Regierung selbst hat 1876 ,,,, ent he n . zu beseitigen. Heute denkt sie nicht mehr daran, sie befürchtet eine e sozialdemokratischen Sun cher or hetgh ö ö
In der Landgemeinde⸗
Wenn man uns Terrorismus Durch die Stell⸗
mit staatlicher und mit kommunaler Polizei ein Unterschied gemacht
werden müsse. Aus Anlaß der Petition müsse die Regierung prüfen ob das Tumultgesetz zu ändern sei, und deshalb müsse di tion als Material ü , ö J—J Abg., von Schmeling (kons.): Im Namen meiner Freunde bitte ich, es bei dem Kommissionsantrag zu belassen. Das Tumultgesetz hat sich durchaus bewährt, und es liegt kein Grund vor, es zu ändern. Der Zweck des 8. ist einmal, eine leistungsfähige Person zu schaffen, die den Geschädigten gegenüber die Schadenersatzpflicht über⸗ nimmt, und als, solche kommen die Gemeinden in Betracht; ferner sollte die Verpflichtung der Gemeinde zum Ersatz einen günstigen moralischen Eindruck hervorbringen und die ,,, Einwohner zum kräftigen Zusammenwirken behufs Unterdrückung eines jeden Auf— standes veranlassen. Meine Freunde können dem Abg. Ecker darin nicht folgen, daß ein Unterschied zwischen den Gemeinden mit staatlicher und mit kommungler Polizei zu machen sei; wir meinen, daß das für die Zwecke des Gesetzes ganz gleichgültig ist. Herr Ecker meint, die Ver— hältnisse hätten sich geändert, aber es handelt sich doch nur darum, einen absolut leistungsfähigen Schadenersatzpflichtigen zu haben, der jemanden entschädigt, der an seiner Person oder Sache Schaden erleidet. Auch die staatliche Polizei handelt in kommunalem Auftrage und hat kommunale Aufgaben zu erfüllen, und nach dem Gesetz, das am 1. Oktober 1999 in Kraft getreten ist, haftet der Staat für das Ver⸗ schulden seiner Beamten. Ich bitte, den Antrag Ecker nicht an⸗ zunehmen, denn die Ueberweisung als Material bedeutet, daß man etwas geändert haben will. Das wollen wir aber nicht. Der Antrag der Stadt Breslau kann auch aus anderen Erwägungen nicht an⸗ genommen werden. Wir haben in Preußen etwa 40 005 bis 50 000 Kommunen; aus dieser großen Zahl will der Antrag von Breslau die Kommunen mit staatlicher Polizei herausnehmen und gesondert be⸗ handeln; man darf diese Kommunen aber nicht günstiger behandeln als die Landgemeinden und kleinen Städte. Wir halten eine solche verschiedene Behandlung nicht für zulässig und deshalb den Antrag Ecker nicht für zweckmäßig. Abg. Dr. Heisig (Zentr.): Den Ausführungen des Vorredners kann ich mich nur voll und ganz e ff und namens meiner Fraktion erklären, daß wir dem Kommissionsantrag zustimmen. Aus⸗ schlaggebend ist für uns, daß wir den Gemeinden, die das Pri⸗ bilegsum der stgatlichen Polizei haben, nicht noch ein zweites ,. zugestehen können. Allgemein ist die Auffassung ver⸗ reitet, daß die Orte mit königlicher Polizeiverwaltung eine wirk⸗ samere und billigere Polizeiverwaltung hätten, als die anderen Kommunen; das würde noch verstärkt werden, wenn der Antrag von Breslau angenommen würde.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Es ist nicht gerade erfreuli
daß Bretlau aus diesem Fall Anlaß zu seinem Antrag 6 hat. Wir können diesem Antrage nicht zustimmen und sind deshalb 6. den ö, allerdings aus anderen Gründen als die beiden Vorredner. Ich sehe die Königliche . nicht als ein Privileg an, ich weiß Städte, die sie lieber heute als morgen los werden möchten. as Tumultgesetz . zu den alten Schmuck⸗ stücken aus der Rumpelkammer der Reaktion, es enthält eine Re⸗ pression gegen die Gemeinden und zeigt eine ausgesprochene Städte⸗ feindlichkeit, dennoch hat es nützliche Folgen, und deshalb können wir Ie. seiner Grundtendenz einverstanden sein. Die Städte sind aller⸗ ings nicht als Träger dieser Haftpflicht geeignet, der Stagt müßte . diese übernehmen, aber die Petition enthält diesen Gedanken nicht, sie wünscht nur, daß eine Abhilfe geschaffen werde, sagt aber
bei den Wahlen vorwirft, so sage ich: wir treiben durchaus n
Terrorismus, den die hal zel fe ö Wir wollen gerade den Terrorismus durch die geheime ch machen Der Entwurf der Regierung von 1876 forderte auch die Beseitigung des Hausbesitzerprivilegs. Im übrigen wäre die Einführung der geheimen Stimmabgabe bei den Stadt verordnetenwahlen nur eine ganz minimale Abschlagszahlun unsere grundsätzliche Forderung des allgemeinen, gleichen, geheimen und e r geren
Abg. Cickho ff (förtschr. Volksp.): Wer heute noch behauptet, da die öffentliche Wahl allein eines freien Mannes leg * . n die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse nicht, oder er will sie nicht kennen, wie sie sich in Deutschland seit. Jahrzehnten entwickelt In welcher Weise von gewissen Parteien Terrorismus bei den ( zeigen die bekannten Vorgänge in Kattowitz zur Genüge, und, daß zahlreichen Bürgerlichen des Mittel⸗ standes, kleinen Gewerbetreibenden usw. bei der öffentlichen Wahl im Westen durch die Sozialdemokratie ,, gefährdet ist, kann . d zei den Sozialdemokraten. Es hanßelt sich hier nicht um Märchen, 6. 3 er . ann ozialdemokratische „Bergische Arbeiterstimme“ hat dies in brutaler Weise selbst k kannt (Abg. Hoffmann: Von den bürgerlichen Parteien haben wir es gelernt. — Zuruf rechts: Nicht das Gute, sondern eee gt 6 . h rafie sich aus Gerechtigkeitsgefühl unserem Antrage angeschl Ich schließe daraus, da g een e
vertretung entsteht aller möglicher Terrorismus. diesen Frauen
selbständige Aus⸗ lrechts gewährt wird. . h
Selbstverständlich entsprechend den
übung des Gemeindewa sind wir auch der Meinung, daß Verhältnissen
Wahl unmöglich machen. den Frauen
, Mitbestimmungsrecht auf den schiedensten Gebieten der , . . . muß. Wir sind infolgedessen dafür eingetreten, daß die Frauen zur Waisen⸗ verwaltung, zur Armenpflege und auch für die Schulkommissionen herangezogen werden können. Wenn aber auch ein großer Teil meiner Freunde der Meinung ist, daß den Frauen ein Mitbestimmungsrecht gewährt werden muß, so sind wir doch in bezug auf die Verleihung des Stimmrechts den Städten ung. Wir halten die Frage nicht für geklärt, aber wünschen, daß sie einer eingehenden Klärung unterzogen wird. wir diese Petition der Regierung als Material überweisen. Abg. Leinert (Sox). Aus unserer grundsätzlichen Stellung heraus e Petition wegen Verleihung des kommunalen Stimmrechts an die Frauen der Regierung zur Berücksichtigung zu Wir wiedersprechen aber dem Antrag der Freifinnigen auf Ueberweisung beider Petitionen, die die Landgemeindeordnung g. Wir würden, wenn wir im Sinne rauen a, del ein Vor⸗ ͤ icht sondern auch für l Steigern sich die daraus , , . . weiter, so wird und muß es zu einer generellen Revision der Land⸗ gemeindeordnung kommen, bei der dann auch sämtliche Frauen zu ihrem Stimmrecht kommen werden. Frauen gegenüber nicht immer anständig verfahren worden. in Fall bekannt, wo sämtliche Mitglieder einer Berliner freisinnigen Armenkommission ihr Amt niederlegten, weil eine Frau hineingewählt worden war. . 8. Abg, Dr. Heisig (Zentr ): Die Petition des Bürgervereins zu Aschersleben, die ein ähnliches Petitum enthielt, ist schon früher, entgegen dem Antrag der Gemeindekommission, durch Ueberweisung zur Be⸗ rücksichtigung vom Hause erledigt, worden, angezeigt, auch hier
die Frauen verschiedener
6 Kommunalwahlen geübt wird, Deshalb wollen
beantragen wir,
geleugnet werden. überweisen.
Hoffmann: Behauptungen!) ändern wollen, zur Berücksichtigun dieses Antrages auch für die grund recht begünstigen, welches nicht nur für — ; — Männer besteht. mich, daß die Herren von der Sozialdemo⸗ ossen haben. . aß sie das Vorgehen ihrer Geno Provinz, wenn auch nicht mißbilligen, so doch mit uns sich weigern wird, die öffentliche Stimmabgabe aufrecht zu erhalten. f liche Wahl wirkt. tatsächlich demoralisierend, sie führt entweder zur Heuchelei, oder sie erzeugt jene Eigenschaften des Geistes, die der deutsche Mann für unwürdig hält, Naturnotwendigkeit geworden, der sich kein wahrer Vaterlandsfreund — Die geheime Wahl für die Landtags⸗ wahlen wird kommen, daran wird keine Partei und auch keine Re⸗ gierung etwas ändern.
Abg. Dr. Heisig (Zentr): Meine Freunde werden für den auf Ueberweisung zur Berücksichtigung der Petitionen stimmen. eformierung des Gemeindewahlrechts wird si ebensowenig vermeiden lassen, wie die Einführu Stimmrechts für die Frauen. mit dem Grundbesitzerprivileg bei den Stadtverordnetenwahlen zu⸗ Erschwerend tritt in dieser ganzen Angelegenheit noch hinzu, daß die Stadtverordnetenwahlen sich alle zwei Jahre wieder⸗ holen, und daß dadurch ein großer Teil der Bevölkerung aus der Be⸗ nie ommt. Was Kattowitz anbetrifft, so will ich nur mitteilen, daß in einer benachbarten Gemeinde ein von stellter Kandidat bald nachher gewählt wurde. . der Ci ere mn nn Petition zur Berücksichtigung ausgesprochen hat; wird diese gegen die Stimmen der beiden ,,,, . ie Petition des Bundes deutscher Militäranwärter in um Verbesserung der Ver sor anwärter im Kommunaldienst Anrechnung von Militärdien antragt die Kommission als
Es ist auch in den Städten den Die öffent⸗
Die geheime Wahl ist eine
auf die Dauer entziehen kann. ö . 33 es eventuell l J s ist au arauf zu ver⸗ weisen, daß in der Provinz Hannover, wo die Frauen das — t haben und unbeschränkt ausüben, e Auch gegen die gleiche Behandlung der änderung der Staͤdteordnung lassen sich eigentlich Bedenken nicht geltend machen. . Der Antrag Borgmann auf Ueberweisung der Petition Abänderung der Städteordnung zur Berücksichtigung wird abgelehnt, das Haus überweist diese Petition der Regierung als Material. lich der beiden anderen Petitionen wird der Antrag. schrittlichen Volkspartei auf Ueberweisung zur Berücksichtigung gegen die Stimmen der beiden Parteien der Rechten angenommen.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Schluß 41 Uhr, hung der Krondotation; Eisenba etitionen.)
so zu verfahren.
. ich daraus ein Nachteil ni
auf die Dauer hen f, J es kommunalen awohl, das hängt
zetition wegen Zurufe links.)
unruhigung nicht herauskommt.
polnischer Seite auf Nachdem sich no
nl.) für di ö. weisung der für die Ueber
Nächste Sitzung Dienstag, 1 Uhr. (Er⸗
Parteien heschlossen. nanleihegesetz; Anträge und
ung der M ; unkündbare Anstellun it auf das Besoldungsdienstalter aterial zu überweisen.
. tro sser (kon) begntragt demge in ihrem zweiten Teil zur Berücksichtigung zu ü
enüber, die Petition