1910 / 132 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel IX ;

(Es 22 und 23 des Gesetzes). ͤ ; an , ö . . 2) Barbeträge vom Publikum zum Zwecke ber Begründung einer ind noch am keen r gf. urschriftlich der Haupt⸗ Königlichen Seehandlung in Berlin mittels Girokonto zuzuführen. ; uldentilgungskasse in Berlin mi = ö. 6 , ,, . Empfangsberechtigten ein w ö . eröffnet ist, durch , auf dessen Konto,

t. . 24 jede Königlich preußische Negierungshauptkasse . urch eine jede außerhalb Berlins mit der Annahme direkte 4 a et e n ,, . daß ; ; zie Reichs hankhauptkasse, die dmtli = n, Reichsbankstellen und mit gie r e ö.. R .

en zu

der Vorlage näher zu prüfen. Eine Minderheit meiner hat sich heute noch nicht überzeugen können, daß wie sie sich überhaupt ihre Ich möchte deshalb bitten, Etats und sie der

Einzelheiten politischen Freunde daz vorliegende Material ausreicht, Stellungnahme zu der Vorlage vorbehält. IJ bei dieser Vorlage so zu verfahren wie bei allen Budgetkommission zu überweisen. ö. . Abg. Dr. Dit trich SZentr.: Meine politischen Freunde haben die n, daß dem Antrage der Staatsregierung auf lation in den gegebenen Formen entsprochen u bewilligen. Wir haben sogar Sachlage eine Beratung in ist. ie, wenn eine große Partei es ält, n tieferen Einblick in die Sache zu gewinnen, so wollen wir dem nicht widersprechen und dem AÄUnkrage der nationalliberglen Partei beitreten. z Abg. Freiherr von 35* n, und Reukirch (freikons.): Meine Freunde halten die beantragte Erhöhung der Krondotation für notwendig und dringlich, sie halten auch die gewählte Form 2 Millionen für die Erhöhung der Zivilliste und 1 Million in Form eines Zuschusses zu den Kosten der gal eatff für zweckmäßig. Sie sind daher bereit, für die Vorlage ihre Stimme abzugeben. Wenn vom größeren Teile des . der Antrag gestellt ist, eine vorgängige Beratung in der Kommission eintreten zu klaffen, so halten wir einen solchen Antrag nicht für notwendig, werden ihm aber nicht wider⸗ sprechen, damit auf diesem Wege eine größere Einigkeit der bürger⸗ lichen Parteien hergestellt wird.

Abg. af mann (Soz.): Sie werden es begreiflich finden, wenn ich in das al gemeine Harmoniekonzert, welches wir eben gehört haben, nicht einstimmen kann. Ich freue mich im übrigen, heute ein so gut besetztes Haus vor mir zu haben. Ich hoffe, daß künftig auch den Debatten über die Regelung von Arbeiterlöhnen ein . Interesse vom Hause entgegengebracht wird. Die Vorlage äßt an Kürze, Klarheit und Uebersichtlichkeit nichts zu wünschen übrig. Hler kann man wirklich einmal sagen, die Regierung hat volle Arbeit LEmacht⸗ Vorlage und Begründung sind kurz, aber ebenso inhaltreich. Interessant ist vor allen Dingen die Art der Einbringung dieser Vor⸗ lage, der vertraulichen Besprechung, die nicht nur in unseren Kreisen und nicht nur in den dem Volke noch befreundeten Kreisen

Anlage III. Verzeichnis

der mit Antrag de 3. ten

eingelieferten Schi erschreiß hen der . fonfelll en . . Staatsanleihen. k u ordnen ngch den verschiedenen inst inen v⸗ u April ⸗Oftober. dann e nen g . ittern und in den Littern nach der Numm ernfolge)

. 11 In dem Geschäftszimmer der Königlichen . . Garn

erschien heute K

Vordruck III.

Gesamtbetrag der Stücke für jede Litt.

6

Betrag des einzelnen Stücks

Lau⸗ fend Nr.

p bis q durch Barzahlung, e. mittels Uebersendung . die Post innerhalb des Welt⸗

6 tre Haupty

Die Hauptverwaltung der Staatsschulden bestimmt

Wege die Zahlung erfolgen . n lll ul r fh . Anträge auf eine Aenderung des a, ,

e

xitt. Nummern

Urschriftlich

der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden

Schuld buch⸗ Angelegenheit

fr. d. A. Nr. 21. zu

Berlin 8sW. 63. Oranienstraße 92/94.

überreicht.

.

J wohn hnst w / welcher dem unterzeichneten Beamten persönlich be⸗ kannt ist, . über dessen Persönlichkeit der unterzeichnete Beamte sich durch ——

. ben , e. . Zahlungsweges können für den nächsten Fälligkeitstermi 7 , erm . igkeitstermin nur ö ö 1 sie bis zum erften Tage des Monats vor e Barjahlung durch eine der unter Ia bis 4 ge 6E ie Za i Mer be , allgemeinen Vorschriften . , * Ahlen ird die Barzahlung bei der hestimmten Zahlstelle bis zum n heren . , e, . be e, . Kalenderquartals der Staats schuldentilgungskaffe . . 9 r . Zahlung kann alsdann erst erfol , . ] 8 . gen, sobald ein A * , . k i. zege des Postüberweisungs, und Se (k⸗ k 6 , . zu . e e fz höhere Beträge ö ĩ ein Postscheckkonto des Empfängers . n ,. i . Artikel X (8 24 des Gesetzes).

z ichschul Reichs

ch das weitere zu

Publikum bei

ng des Staatsschuldbuchs lich zu sein.

ng find beigefügt; ferner

Mit den J ; ü ĩ

dit Se verschreibungen wässen d S ge⸗

J

bungen we che in n . i , re fn ,

bun . m Fälligk ĩ

Zinsen vorggehenden Monat . n . . die nächst fälligen, Zinsscheine nicht eizufügen.

Gemhheit verschafft hat. folgen an Der Erschienene erklärte: .

ö. den

; ö ,, um Stagtsschuldbuchgesetz für die Königliche See⸗ 3 handlang (Pre ußische⸗ Sinn re s ch ;

Auf Grund des § 2 des Stgatsschulabuchgesetzes werde

ö Buchschuld anzunehmen (22 des Gef ö Die Antrãge ß k 2422 ; . ; ; etzes) und sie mit dem . Staatsschulden „fr, r. 21“ zu übersenden. Per Ankrag des Genannten ist heute der Sceehandlung direkt mit dem . n n, 69. das Schuldbuch an die Königliche Enfer mne ag nn, unter kurzer Inhaltsangabe in ein Verzeichnis nach ö worden, daß der genannte Betrag von Ihnen * nah 3 . zu übermitteln. 9. . dem. ordruck I9 einzutragen. mittels Girokonto überwiesen werden wird. nit h 6. 536 J hierzu werden wegen der lies Bei der Auszahlung von Buchschuldzinsen haben die Kassen . Unterschrift. Hern ng ö. uchschuldzinsen baauftragten Kassenstellen der . 6 pfãnger darauf hinzuweisen, daß künftig die Uebersendung der Un die ,,, . er Zölle und indirekten Steuern demnächst 3. urch die Hauptverwaltung der Staateschulden im Postüber⸗ Königliche Regierungshauptkasse irg erlassen werden. ( und Schecverkehr bet Beträgen bis zu iöb0 M einschlie lich ln ka Bezüglich der Regierungshgauptkassen und der Krei re erfolgt und. da alle Beträgs⸗=* auch solche über afsen gußerhalb⸗ Berlins wird folgendes angeordnet; 1. . gebührenfrei auf ein Postscheckkonto des Empfängers olg, Antrag auf Anlegung eines Stagteschuldbuchkentos sowie herwiesen werden. Anträge auf solche ÜUeberfendung sind bei der , . r en auf einem bereits bestehenden Konto sind de. fe auf lunehmen. . . her nach, den Mustern, die im Anhang der hen der Königli . r., Die vorstehenden Vorschriften finden, wie ich im Cin= . der Staatsschulden herausgegebenen u. t. kniffe mit dem Herrn Relchskanzler bestimme, auch für den ö. chrichten über das Preußische Staatsschuldhuch! mitgeteill find, Mr kehr Änwendung, mit folgenden Abweichungen: 6. Königliche Hauptverwaltung der Stagtoschulden Ehm puh m Zwecke der Begründung einer . n, ö . Dransenstraßs sz = 93, zu ile, He cbandlui die Werden u verschiedenen Zinssätzen gleichzeiti e n, , , 4, . h flir jede Gattung ein besonderer ö. n r enge r n J . K K . ö mal leben, Angaben?, des Gh . iichiss, erstere ö bei der die Einlieferung erfolgt. , gra ante fäl der Kasse zu vollziehen. Die zur Umwandlung in Di. , des Staates eingereichten Staatsschuldverschreibungen if. zum Umlauf brauchbar (6 1 Absatz 2 des Gesetzet) 9 Benutzung anbei e be, , , . ö sscheinen beigefützt sein. Die näheren Bestimmungen hi ; ö n über sowie über die Form der Anträ ; lun gen dier. G 19 . orn ige auf Anlegung eines Kontos = ? . he , ö. J . Nachrichten e sen. leber . K —ĩ 1. . Königliche Rasse. . e 26 ieferten Wertpapiere erhält der Einlieferer sofort Weiterer Bedarf dieser Vordrucke und der schon bisher im Ge⸗ (Uunterschrist. Cchullvets e, ge . Emßfangeschein. Der Nennbetrag der hralch befindlichen Muster zu Rr. I, 1 dieses Erlasses kann don der , g, . a gn is , den Regi ung haut ufsen im Asservaten⸗ Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden bezogen werden, beiden Fällen unt . unter Abteilung J 7 Des Manugls, in r Hie erforderliche Anzahl von Stücken der „Amtlichen Nach- K Angelegenhelten / er 3 esondzren, Abschnitt „Staatsschuldbuch⸗ richten für das Deutsche Weichs chulkhuch und derjenigen über das (Vor und Zuname.) zu buchen. Die Absendung der Anträge nebst Preußische Staatsschuldbuch“ wird der öniglichen Regierung dem⸗ Königliche SBFasse.

m.

Aenderungen in der Person oder der W i

R . Pe Wohnun en, , . können für den nächsten Fälligkeits termin . ö werden, wenn die schriftliche Meldung darüber bis zum ersten Tage

des diesem Termin voraufgehenden M ̃ der Staatsschulden 6 en Monats bei

Berlin, den 30. Mai 1910. Der Finanzminister.

Freiherr von Rheinbaben.

Anlage ILa. ntrag auf erste Eintragung in

das Staatsschuldbuch.

J

An die Hauptverwaltun der Staat s . fa, ,,, ngelegenheit;) Berlin 8W. s. Dranienstraße 2/94.

erhält pierbei die in zeichnis aufgeführten

preußischen konsolidi

frei.

.

nebst den dazu gehörigen Zinsscheinen über , . 19

Zinsen und den ,,, mit de

die gedachten Namen; (Vor⸗ und ö

bei Frauen auch Geburtsname —, Stand oder Beruf)

in J ,

w 6m he Nr. in das Staatsschuldbuch en ufragen;

„die fälligen Zin

durch die Königliche

Kaäasse in durch die Reichs .

an (bei Namen wie oben, bei Firmen ꝛc= genaue Bezeichnung)

Kreis . zahlen zu la ssen. Unterschrift:

Anlage IIb.

Antrag auf erste Eintragung in das Staatsschuldbuch.

H

. An Bei die Hauptverwaltung der Staatsschulden. Schuldbuch⸗ . gelegenheit.) frei. Berlin 8W. 68. Dranienstraße 2/94.

nebst den sest laufenden Stückzinsen

, fich

mit Zinsterminen vom n gg Ich beantrage

1. die gedachte Buchschuld von auf den NaVa men: Vor⸗ und Familien⸗ namen bei Frauen auch Geburts⸗ name —, Stand oder Beruf)

inn.

Die Hauptverwaltung der Staatsschulden Stück Schuldverschreibungen der

zentigen Staatsanleihe über zusammen

der Königlichen hauptkasse habe 3 laut Bescheinigung vom

Preußischen Staatsschuldbuche eine prozentige Buchschuld im Nennnbetrage von

K

der Hauptverwaltung

,

dem anliegenden Ver⸗

erten —— pro⸗

. Mark

laufenden Erneuerungsscheinen m Antrage:

0 66 auf den miliennamen

sen durch die Pos

ban

Straße Nr.

ten

Seehandlungs⸗ den Kaufpreis eingezaklt, um im

e Narh)

und n zu lassen.

b

. die fälligen Zin durch die König

an (bei Namen wie

. . JJ

Kreis sablen ju laffen. Unterschrift:

Staatsschuldbuch einzutragen

genaue Bezeichnung)

Straße Nr.

Straße Nr. sen durch die Post liche . . durch die

stelle in

der Seehandlung mitgeteilt wird.

vom 10. Juli 1908 (. 11541,1I. 7585) bestimme ich zur Aus⸗

ich der Hauptverwaltung Her Stgateschulden di acht

erteilen, vom 15. Juni 1910 ab bis 9. be r e . ohne Umwandlung von Schulwwerschreibungen der ken⸗ 2 . Anleihen zu begründen, wenn der Kaufpreis für 6. dverschreibungen, deren Nennwert der einzutragenden 91 n ,. 3. Stiücckzinsen seit dem letzten . tt g smmsen e

bestimme ich folgendes: nee ne ,, ,.

1) Die Einzahlung hat bei der Hauptehsse d önigli , . n n. n , . . 2 i , e, J zauptkassen, die reiskassen außerhalb Berli ei i,, e n ö eträge ö 5 und mit, den erforderlichen Anträgen der Königlichen 8 handlung kostenfrei zu übermitteln. Die glei , kosten . ö gleiche Mebe über⸗ 2 . Reichsbankanstalten mit selbstän . , 3. densckze . 6 i n g, . 9 ̃ mit denselben Zinsterminen begrü r 6 Sir,. ausgegeben worden sind. n . ö ö 3 urch 106 9 teilbar srin, der geringste Nenn⸗ 1 8 Kaufpreis sötze ich den Berliner Börser zieni . fest, an dem die Einzahlung des n e ö ö. 3 andlun vorhörslich, d. h. vor 123 Uhr, erfolgt. Ist die Ein⸗ i ee Börgllich eingegangen, so gilt als Kaufpreis Der Kurs des ann n , . . 7 n . im vorgus nicht hnen läßt, ügt die Einzahlung des un efähren Gegen⸗ werts. Bei limitierten Aufträgen reicht es aus ; 63 , Auftr e wenn der Auftrag⸗ kein . eine unverzinsliche Sicherheib von 5 oso des Kaufspreises 4) Ueber die Einzahlung des Kaufpreifes hat die ö hren e et ,, , Bescheinigung , , . Senn u nnbetrag, Zi . ĩ ,,, 9 uld nach Nennbetrag, Zinssatz und Zins⸗ Die Bescheinigung wird der Hauptverwaltung d , , von der Seehandlung übersandt. er e , . 8 egg, 6 chuld a . G hn fich der Vermittlung der ng en; er kann den mntrag auch selbst der H = waltung der Staatsschulden unter Hinweis ie B . über die Einzahlung einreichen, 3 9j , nen

5) Wird der Antrag auf Eintragung der chu ?

, n, r. der , , n. . en, . anna (Preußische Staats bank) dem Antragfteller ben einge jan sten Betrag mit den gesetzlichen Hinterlegungszinsen auf / Grfuchen der , der Staatsschulden sofort zurückjuzahlen. ) . , , ,, Staatsbank) wird ermächtigt m Hinblick auf den Kursstand der Staatsanleihen nach ihrem pflicht

deren Nennwert der einzutragenden Buchschuld entspricht, zu verwenden

in diesem Falle lediglich den Provision und Courtage zu zahlen.

Zugleich bestimme ich, daß die Hauptkasfe d röniglichen Seehandlung Anträge gemäß 5 . i , n, huchgesetzes und 3 15 Abf. 3 des Reichs schuldbuchgesetzes auf⸗ ö. hat szu vergl. Artikel V der Ausführanga⸗ stimmungen zum Staatsschuldbuchgesetz) . Berlin, den 30. Mai 1910. ;

. Der Finanzminister.

Freiherr von Rheinbaben.

ufpreis mit Stückzinsen frei von

Erlaß, betreffend den Staats- und Reichsschuldbuchverkehr. Am 15. Juni 1910 tritt das Gesetz vom 22. Mai 1919

(Gesetzzamml. S. 47) zur Abänderung des Ge etzk, b

. 2 ; e t

das Staatsschuldbu , vom WV. Juli 1868 . Rrraf' ö

künftig geltende Tert des Staatsschuldbuchgesetzes ist in der Gesetz⸗

sammlung Nr. 13 S. Höff. bekannt gemacht worden. Das

neue Gesetz bezweckt im Interesse des Staatskredits eine Er⸗

Ei e sh 3 ,, , Die Königlichen Kassen erufen, die Eintrag t klei

. ä . gungen nach Kräften zu erleichtern

Infolge der Aenderung des Gesetzes wird i

Aenderung des Verfahrens notwendig, 6. in e n ref,

vom 1. August 1994 (. glI952/II. 55322) geregelt ist. Unter

Aufhebung dieses Erlasses sowie des ihn ergänzenden Erlasses

führzng , ,. folgendes:

Sämtliche Regierungshauptkassen sowie die Königli is⸗ kae, . 8a. und die * Zahlung von Bie nn. 3 ö. e e. der Verwaltung der Zölle und indirekten I) vom Pu likum Schuldverschreibungen der konsolidierten S Inleiben. welche in eine Buchschuld des Staats ,, sollen (6 1 des Gesetzes, an junebmen und mit den erforderlichen An=

N 8 826 ö irägen und Verzeichnissen an die Königliche Hauptverwaltung der

solchen Ueberweisungsanträgen der Kreiskassen in der Regel noch

mäßigen Ermessen die bei ihr zur Begründung von? ine r ö ) Beg n Buchschuld ö gezahlten Barbeträge zum Ankaufe von nn , .

und diese Schuldperschreibungan zur Umwandlung in B . raus nicht erwachsen. E t vi ich

66 T bat, vielmehr auch Antragsteller eine Abtechnung und sendet ihm einen etwaigen Ueber—

Zubehör an die Königliche Hauptverwaltung der Staats⸗

jedoch an dem Tag : ĩ r . a g darauf zu erfolgen, und zwar „frei durch Ab⸗ uch Buchschulden zu denselben Zinssätzen und mit: den Zine i h nselhe tz mselben Zins ke in ne, 3. ö. e g, . H d. ir die er Einzahlung ist der Berliner . Staatsanleihen an demjenigen ö 8 . . welchem die eingezahlte Summe verbörslich, d. h. por . . ö der Seehandlung eingeht; geht die Einzahlung nachbörs⸗ n, so ist der Kurs am nächstfolgenden Börsentage maßgebend.

trag nach anliegendem Vordruck 1 auf 2 zunehmen und . steller k zu lassen. Der Nennbetrag der . durch O0. 4 teilbar fein, der geringste Nennbetrag ist 100 . . einzuzahlen: a. der italbetrag, der nach dem letzten der K ö. ahikalbetrag, der m letzten der Kasse bekannten . . Staatsanleihe an der Berliner Börse zu b. die abgelaufenen Zinsen (Stückzinse Fälligkei P. die zinsen) vom letz sälligkeits⸗ ö. bis zum zweiten Werktage nach der. Veen hl ten Fälligkeits . s empfiehlt fich, den Lingezahlten Betrag zur Deckung einer K zum . . Eingangs des Geldes bei der ; lung eintreten kann, nach oben abzurunden; das zuviel zahlte w em E 3 d J ) 1 . e. l e. n Einzahler von der Seehandlung mit der Abrechnung eber den eingezahlten Betrag haben die Kassen ö 6. ö ) . ö ( 0 ort I) 1 E , fare , . sie ö. . . 84 e en, le n den Betrag in der Regel noch an demselben T spätestens jedoch am Tage darauf der Königli n nn, n, Berlin W. 56 Markglafenstraß⸗ 6. . Be ; grafer a, mittels Girokonto zu üb weisen, den Antrag aber fr. d. A. Ny 2* ies Enden, , betreffenden Einnahme und Vusg . , n E e⸗ gabebuchungen sind wi . bezw. unter Abteilung V ves glanu i; 3 4 Abs . Staatgschuld buch Angelegenheiten vorzunehmen. schl nfalgt die Einzahlung bei einer nicht an den Giypoverkehr an⸗ 39 n 4 n , . 9. . . noch am selben Tage unter Be⸗ ung des genden Vordrucks II die zuständige Regieru = nf ie . e n ,, . *. e, . Hiro u überweifen, den Antrag selbst aber mit ei ö z aber mit . 33 . daß und durch welche Regierungshauptkasse gie , . 9 e . 3 erfolgt, unmittelbar an die Seehandlung ft. d. A. Nr. abzusenden. Die Regierungshauptkassen haben Tage des Eingangs, spätestens h f 3 , . e des 8 PHätestens jedoch am Tage dananuf zu . kee di er dab 6. , , für die Her n ,,. kasf Die Ablieferung solcher Beträge seitens is⸗ 6. hat ö. jedenfalls aber durch die ö 1 . (e 1 . 1 ö e, Einnahmen und Ausgaben gelten an geschlosse , . en Giroverkehr angeschlossenen Kassen ie Seehandlung vermättelt den Antrag auf Eint Buchschuld an die Hauptverwaltung der Ge h chr 6 .

schuß zurück. 3 werden hierfär (zu 1 und 2) nicht erhoben. f. Nach 8 18 Abf. des Staatzschulzbuchgesetzes fallen di . 58 te uchgesetzes ) =. k, : statt der öffentlichen Beglan igung genügt jedoch auch die Aufnahme des Antrags durch eine vom Fi n,, . lufna J ; inan ĩ ei Hierher gehören besonders die . fn e ge chr. ee n n n, 2 Glaubigers auf Aenderung des Zins— sers, auf Uebertragung der Buchschuld anf ein and Kont und auf Ausreichung von Schuldverschreibun ,,, r ven sch gen an St löschenden Buchschuld. Für die Anträge auf Begründung deen ih schuk en fn dere, . hilt e Form. Ich bestimme hiermit, daß sämtliche Negiernngshauptkas . Königlichen Kreiskassen K 1 . , G. aufzunehmen haben. Denselben Auftrag 23 n n, . , en beauftragten Kassen der derwal ö rekten Ste ie Königlichen Seehandlung erhalten. J Für die Aufnahme der Anträ 5 Abs.? lt ö ö h nträge nach S 15 Abs. 2 St. Sch. B. G. (wah n ne die Verhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen 2) Das Protokoll muß enthalten: a. Ort und Tag der Verhandlung, b. . . . Antragstellers, ée, die Art und Weise, wie sich der aufnehmende = wißheit über die Persönlichkeit des ö 9 3 3 6 Antragstellers. . ) Das Protokoll muß vorgelesen, von dem A = nehmigt und von ihm eigenhändig unterschrieben ö. 9 Protokoll muß festgestellt werden, 96 dies geschehen ist. Schreibenk⸗ nn, er n df Kreuzen unterschreiben. as Protokoll ist von dem aufnehmenden Be t Bey ots ̃ auß eamten unter ö Amtsstelle und Beidrückung des Amtsstempels zu Die Aufnahme von Anträgen von Pers i ie Au von A 4 sonen, mit denen der i sich nicht zweifelsfrei verständigen kann (z. hoe Cen sprac hes rde . h abzulehnen. der Prüfung des Ausweises über die Persönlichkeit der ö haben die Beamten mit größter 3 . ig e , Drun i, hi perfabten wie bei der Auszahlung ven Geldbeträgen. 7) Die Aufnahme der Anträge hat duich den Rendanten der

Staalsschulden „Schuldbuch-Angelegenheit“ zu senden,

Kasse zu erfolgen.

schulden hat in der Regel noch an demselben Tage, spätestens

Auf Grund der Einzahlung von Barbeträgen können

Bei der Einzahlung der Barbeträge haben die Kassen einen An⸗

oder

. die Sum me von . beantragt, dieselbe der Königlichen Sechandlung (Preußi

ichst zugehen. tächst age ind die fun ienstgebzuch

lichen Exemplare, zu entnehmen. Der R ) NRegierungshauptkasse und den Kreiskassen in angemessener Zahl Dienstgehrauch und zur Abgabe an das Publikum zu überweisen. Abgabe hat unentgeltlich jedoch nur auf Wunsch zu erfolgen.

CGtwaiger weiterer Bedarf an „Amtlichen Nachrichten“ ist von der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu beziehen.

Berlin, den 31. Mai 1910. Der Finanzminister. Freiherr von Rheinbaben. An sämtliche Königliche Regierungen.

bei der Regierung erforder⸗ Rest ist schleunigst der zum Die

Vordruck J. K den 0 An ge nf m e id ö r gie gli Ser . . (Preußische , ///. Berlin W. bo eingezahlt und beantrage, da ũr . Narlgrafenstraße 46 a. prozentige Buchschuld mit en

Zinsen im Nennbetrage von . Ischrebe

Weitergereicht W . ) sFr. I. A. Nr. 2h) auf den Namen“) des . mit dem Bemerken, daß der hier eingezahlte Be⸗ trag mittels Girokonto dorthin überwiesen worden

J . Straße Nr. —— in das aats⸗ . Reichs Schuldbuch eintragen zu lassen.

Die Zinsen sollen durch die Post durch die Königliche * Kasse durch die Reichsbank stelle in

ist.

mit dem Bemerken, daß der hier eingezahlte Betrag von der Königlichen Re⸗ gierungs hauptkasse in

an) ö

wohnhaft in J,

Königliche Regierungs⸗ Kreis en , n, Straße TNr. gezahlt werden. Den etwa

haupt · Kreis ⸗Kasse. = J 1 ce n , verbleibenden. Barbetrag itte ich mir (Unterschrift) * durch die Post mittels Girokonto zu übersenden.

)

(Name oder Firma des Einzahlers.)

w. . und Zuname, bei Frauen auch Geburtsname, Beruf

and.

Sollen Beschränkungen des Gläubigers in bezug auf das Kapital oder die Zinsen 63. B. Verpfändungen, ießbrauchsbestellungen), oder soll eine zweite Person, die nach dem Tode des Gläubigers über die Buchschuld zu verfügen berechtigt ist, eingetragen werden, so ist dies hier zu vermerken. Falls für denselben läubiger schon ein

Schuldbuchkonto besteht, ist es hier anzugeben.

Berechnung des einzuzahlenden Betrages. Staats⸗

=S Nennwert 4060 300 39so Neichs⸗ anleihe zum Kurse von. 0 / ; M6 8 2. für aufgelaufene Zinsen (Stücktinsen) ) vom J. Ja⸗ nuar April Juli Oktober bis zum zweiten . nach der Einzahlung, d. s. für K Tage . ,

1.

M6 3 M6

zusammen . abgerundet auf

Jahr zu 360 Tagen, der

) Bei Berechnung der Zinsen ist das Monat zu 30 Tagen zu zählen.

Vordruck II. Königliche Kreiskasse. ; Der in ö w 6, schreibeii Mark hier eingezahlt und . Staats⸗

chö⸗ bank) in Berlin behufs Eintragung einer Buchschuld in bas .

Schuldbuch zu üherweisen. ö Die Königliche Regierungẽhauptkasse 3 ersucht, den angegebenen

n bar ; erfolgt, der

den 19—

ö

Vordruck IV.

* der von der

Verzeichnis

Anträge in Schuldbuchangelegenhei

(Siegel.)

Kasse in. ten gemäß 5

Unterschrift.)

aufgenommenen

15 Abs. 2

Bezeichnung des

stellers

des Staatschuldbuchgesetzes.

Antrag⸗ und seiner

Wohnung

d Zins satz Id

Buchschu

Kurzer Inhalt des Antrages

der Tag der Aufnahme

ennwert un

N

der Verhandlung

ngen an die altung der

der Weitergabe der handlu i uptverw Stautsschulden Bemerkungen

Tag Ver Va

Hau

des Ge dotation, entwurfs,

Staatshaus haltsetat XT Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.: Meine

f

Erhöhung Theater

führungen stimmen. Abg. fassung, seinen kann. ob das Bedürfnis ist oder nicht. in allen Kreisen geworden ist, das Forderungen der Regie bewilligte. e spiele folgen müssen Mark mehr verwenden

Dr. Frie daß

erkennen. F Königlichen Hauses sin Wir muüssen auch erkennen, daß. die Cassel und übernommenen Pflicht Die Subventionierung ihre Bedeutung Es ist daran zu er Anzahl von Theatern

a daran und ich . glaube aber schon jetzt Meinung, daß gewisse

leicht no die Notwendigkeit

Was

wicht fallen. daß

a der ö daß mehr, als es in den werden muß.

Königlichen Ich h

Wünsche der Regierur

Betrag, dessen Ablieferung urch die sachste Abrechnung

redner bin ich aber

Freunde werden, und zwar ausnahmslos, die erfehen aus der Begründung, der Krondotation und, zur begründet ist, und wir

gesagt ist, vollauf wi Wir sind durch die Aus⸗

Kommisslonsberatung nicht für erforderlich. ? der Staate regierung voll überzeugt und werden dafür

dberg (ul): Meine ein monarchischer repraͤsentativen Pflichten 31 i Von diesem Gesichtspunkte haben wir lediglich zu prüfen, für die Erhöhung der Krondota diese Frage bejahen zu Lebenshaltung anerkannt, der Beamtengehälter

Wir glauben der Bevölkerung die hat das Haus s. 3.

auch als Folge der Hofhaltun Für die einzelnen

für das künstlerische Leben der

scheinen uns also ausreichend auszuschließen. umme notwendig ist, sind wir beantrage die Ueberweisun

lagen zustimmen werden. Abg. Fisch beck (fortschr. Volkey

der Krondotation eintritt; diesen . Staatsregierung zahlenmäßig zutreffend sind, darüb h Zweifel erheben.

stimmen wir darin überein, einer anderweiten, : sprechenden Apanagierung der verheirateten und unverheirateten Prinzen,

bie erhöhte Suhventionierung

auch über die Königlichen i. in den letzten Jahren ge

Volke die Möglichkeit

Preußzischer Landtag.

s der Abgeordneten.

80. Sitzung vom 7. Juni 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

der Tagesordnung steht zunächst die etzentwurfs, betreffend die in Verbindung mit

für 1910.

daß das, was Erhöhung de

Staat ohne

in vollem

rung für die Aufhesserung

Die Verwaltung des Königlichen Hofes zu diesem Zweck Die Erhöhung der Krondotation müssen wir k en der Prinzen als lpanagierungen der Mitglieder des

und muß

d bedeutend mit der

Unterhaltung der Theater

Wiesbaden mehr einer früher aus politischen Gründen

1

als dem eigenen Interesse der Königlichen Theater in

B. in

innern, daß z.

begründet zu sein;

für die Beratung

in Aussicht stellen zu können,

Momente dafür sprechen. d

ob in diesem

Mit den daß die Erhöhung der den veränderten

*

den letzten dem Parlament eine

Theater zustehen mu zum Besuch volkstümli Theatern zu billigen offe, daß, wenn das

ig zum

der Meinung, daß es dos

Erhöhung der Kron⸗ der ersten Beratung des Gesetz⸗ betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum

Vorlage bewilligen. Wir seitens der Regierung zur

Freunde haben die Auf⸗ finanzielle Maße

größere Aufwendungen erforderlich. Begründung der

Berlin wird durch Nation gerechtfertigt. Frankreich eine ganze vom Staake unterhalten wird. Die Vorlagen

ob die Bewilligung der geforderten in einer Kommission, mn die Budgetkommission. Ich ): Meine Freunde sind auch der Punkte die Vorschläge der

Außsührungen des Vorredners

der Hoftheater hier besonders ins Ge⸗ Punkt anbetrifft,

Eintrittspreisen gewährt Haus beim Etat über die Theaterfrage mitzusprechen haben wird, Gelegenheit sein wird, diese Ausdruck zu bringen.

ungeheure Mißstimmung erweckt hat, es war sogar ein Blatt. das aus diesem Hause gewiß reichliche Informationen erhält, „Die Post“, die ausführte, daß die Forderung einer beträchtlichen Erhöhung der Zivilliste im gegenwärtigen Augenblick vom politischen Stand⸗ punkt nichts weniger als erwünscht erscheine, daß sich die Sozialdemokraten die agitatorische Ausnutzung der Bewilligung ner wirksamen Erhöhung der Zipillifste nach Möglichleit werden angelegen sein lassen. Die Vorlage wird. im Hinblick auf die bevorstehenden Reichstagswahlen als schädlich bezeichnet. Gs wird dann im Schlußsaz von der Art der Fraktionsberatungen gesprochen und gesagt, daß durch Vermittlung der dazu bestimmten Vertrauensmänner item der Regierung durch die beigehrachten Daten die unbedingte Notwendigkeit der Erhöhung der Zivilliste nach ewiesen sei. In der Vorlage selbst finden wir solche Daten nicht, 6 sind also wahrscheinlich in den vertrauten Zirkeln der Herren von ben bürgerlichen Fraktionen beigebracht worden. Diese Art und Weise steht mit der Verfassung iu Widerspruch. Hier sind die Daten zu nennen, hier hat die . 6 zu vertreten, wir wissen, daß man erst , ,. die Vorlage heute ohne weiteres anzunehmen. Die Nalionalliberalen sind zu ihrem Antrage auf Kommissionsberatung wohl berg., nahe beborftehenden Neichs ta wahlen veranlaßt worden. are die Aufregung des Volkes urch die Finanz reform, die Wahlrechtskomödie nicht schon so groß, so hätten die Nationalliberalen diefe geheimnisvolle Vorlage auch ohne Kommissionsberatung angenommen; Es ist hier gegen die Verx⸗ faffung verstoßen, nach der alle Abgeordneten gel zu behandeln sind. Wir mögen Ihnen ja unbequem sein, aber wir haben gleiches Recht zu beanspruchen, und detzwegen protestieren wir ganz entschieden gegen derartige vertrauliche Besprechungen. Sie haben den unbedingten Nachweis der Notwendigkeit zu

erste Beratung

r Zulage für die halten auch eine

Mittel genügen

nicht

tion nachgewiesen müssen. a kostspieliger indem es die

hat diesem Bei⸗

eine Million berechtigt an⸗ Vorlage an⸗ in Hannover,

der Krone dient.

um indes jeden

daß wir den Vor⸗

eine Erhöhung er kann man viel⸗

Beamtengehälter, Verhältnissen ent⸗

sind wir ewisse Kontrolle

Wir glauben, chehen ißt dem er Vorstellungen

jo

2 .

Mit dem Vor⸗

erbringen, und wenn Sie vor der Oeffentlichkeit diesen Nach⸗ weis aus irgend welchen. Gründen nicht erbringen wollen, dann können Sie ja schließlich eine Kommiffionsberatung erreichen. Der nationalliberale Hamburger Korrespondent“ schreibt zu dieser Aktion: „Leider ist sie gerade nicht sehr glücklich eingeleitet. Es liegt in der geheimen Sondierung der Parteien etwas einer starken Re⸗ gierung Unwürdiges. Sie tritt besser mit dem, was sie will, frei und offen hervor. Wir nehmen den gleichen Standpunkt ein und stehen voll und ganz z. B. auf dem Standpunkte des Hannoverschen Volkswillens“, der schrieb: „Die geflissentliche Umgehung der sozial⸗ demokratischen Abgeordneten und ich kann wohl auch annehmen der Polen und Dänen, diese wird man auch nicht vorher verständigt haben sst gleichbedeutend mit einer geringschätzigen Beiseiteschiebung jener breiten Volksmassen, die hinter der Sozialdemokratie stehen. Die Fraktionssitzungen der bürgerlichen Parteien, die sich mit dieser Frage befaßt haben, waren so, eilig und notwendig, daß sie am Donnerstag noch während der Dauer der Sitzung abgehalten werden mußten. Das ist auch ein Zustand, den man einmal annageln muß. Die Vorlage war dem Hause noch nicht zugegangen, als bereits die bürgerlichen Fraktionen Verhandlungen pflogen, ja ec war sogar s an die bürgerlichen Abgeordneten ein

wie man in der Presse lesen konnte Schweigegebot ergangen, nicht über die Vorlage zu sprechen. Daß mitgemacht hat, wird ihr bei den

die Freisinnige Volkspartei

kommenden Wahlen sehr unbequem werden. Im Jahre 1889 war es ja Bismarck, der eine derartige Erhöhung beantragte. Da⸗ mals waren es noch 9 ganze Mann, die dagegen stimmten. Ich glaube, diesmal wird sich wohl die Zahl auf 2 reduzieren, wenn ich nicht irre. (Zurufe aus der fortschrittlichen Volkspartei, Ja, viel- leicht nuür einer. Auf den einen hoffe ich bis jetzt. Heute steht die Vorlage bereits zur Beratung. Das ist eine Elle, die man sonst nicht gewohnt ist. Mit dem) „fortentwickelten Wahlrecht hat man es nicht so eilig gehabt, da hieß es Eile mit Weile. Hier haben wir diese Eile nur damit zu erklären, daß man keine Zeit zur Kritik lassen will, daß man die Bew m Volke wegen dieser aber⸗ maligen Bewilligung von 39 Kaum acht Tage nach der Verscharrung der Wa das⸗ selbe Volk, dem man ein erweitertes

kann und nicht geben will, diese gerade

35 Millionen Steuerlasten geduldig auf

näch dem Motto: Steuer zahlen und Maul halten.

pon einer Erhöhung der Zivilliste die Rede war, wurde

das Erscheinen der ersten Sozialdemokraten in diesem Hause gewesen ist, daß nech einmal diese Erhöhung von der Tages⸗ ordnung verschwand. Damals schrieb sogar die ‚Kölnische Volks⸗ zeitung! das wird den Herren vom Zentrum sehr inter⸗ essant sein unter Hinweis auf die Einfachheit des alten Kaifers Wilhelm, daß die Erhöhung der Zivilliste liberflüssig erscheine Heute will das Zentrum, wenn nicht gerade zufälligerweise⸗ aus der Rede des Zentrumsrednerg klang es wie l e g tel deise⸗ . die Kommissionsberatung beantragt wäre, mit Hipp hipp hurra fũr die Vorlage stimmen. Der „Hannoversche Courier schrieb damals, daß im Ilten der Krone und der Monarchie von der Erhöhung der Zivilliste Abstand genommen werden

te. Heute sehen wir die bürgerlichen Parteien von der äußersten Rechten bis zur Linken einig darin, abe mals neue Lasten für das

Volk, abermals neue Miklionen für die Zivilliste zu bewilligen. In allererster Linie hätten doch die fortschrittliche Volkspartei, cht die bürgerlichen arteien, die ihre Treue zur Krone durch die Bewilligung der 37 Millionen lauben, zum Ausdruck bringen zu müssen, mindestens bei dieser nforderung auf den Gedanken kommen müssen, zu sagen; Ehe wir darüber ein Wort reden, verlangen, wir die Einlösung des Versprechens der Thronrede vom 20. Oktober 1905. Das war das indeste, was die fortschrittliche Volkspartei hätte verlangen müssen. Aber die frei⸗ sinnige Volkspartei wird ja mit wenigen Autnahmen mitmachen. Zuruf links: Natürlich!) atürlich! ir finden das sehr natůrlich zu ihrem ganzen sonstigen Gebaren. Wir sogen, wenn wir keine

erforderlich ist, die

Rechte haben, haben wir auch nicht das Recht, uns Pflichten auf⸗