6
*
Qualitãt
gering
mittel
gut
Marktorte
Gezahlter Preis für 1 Doppelientner
8
niedrigster 160
höchster p. 66
niedrigster höchster
niedrigster M6
höchster
60.
Verkaufte Menge Doppelzentner
Verkauft⸗
wert
6.
Durchschnitts⸗
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis
dem
Außerdem wurden
am Markttage (Spalte 1
39 er if lan cher .
ätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
* 8
en. k targard i. PoAsum. . 1 en chi ;
rebnitz i. . Breslau. .
Ohlau Szagan Jauer... deobschütz n, ! ilenburg Erfurt Kiel. Goslar aderborn ulda. irna. lauen i. V. eutlingen. Urach. ö eidenheim .
K Bruchsal .
. Braugerste
1 2 .
11 6 Insterburg . . Elbing Luckenwalde . . ö randenburg a. H. ,, . nklam Stettin .. . Greifenhagen .. , Stargard i. Pꝗnm. . Schivelbein . j Kolberg. Köslin. Schlawe. . Stolp i. Pomm. .. Lauenburg i. Pomm. Namslanun =. Trebnitz i. Schl. . c
w Neusalz a. O. .
k x ilenburg Erfurt . J Goslar Lüneburg aderborn ulda.. . München. Straubing. Mindelheim Meißen. . lauen i. V. Bautzen . Reutlingen. Urach; m J avensburg . Saulgau. win, Offenburg Bruchsal . Rostock 4 Braunschweig . 1 ) Menstat..
Bemerkungen.
Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
Berlin, den 13. Juni 1910.
1300 14570 14.00
13,20 14,40
13,80 1400 12,90
17,00 18 00 1350 15, H 1450 15 26 15 50 1626 1650 16 40
15, 00 15550
1360
1250 1440 17.30 17,40 16,20 16,20 16,40
14,00
14,10 14,60 1b, 50 16,00
13,90
14,10 1400 1300
1580 1130 F
1b, 00 1575 16 00 1656 1560 1550 1456 1420 15 10
1480 1526 14 565 1550
14,90 14,40
14460 13,72 14,6560 16,00 15,00
— — —
No
.
ch: Gerste.
13,90 13,50 14,80 14,80 14,50 13,30 14,50 12,60 14,30 15,00 13, 10
17,50 18,50 13, 00 18,00
16,00 16,00 17, 00
16.00 15,20 16,50
Safe r.
ll
13,60 14,40 12,90 16,20
18,90 16,30 16,40 16,00 15,50 15, 00 15,20 14,50
14,20 16,00
15,40 16,00 14,40 13,50 14,20
13,10 13,50 14,20 . 12,80 14,00 15,20 16,50 16,00 15,60 16, 80 15,80 16,00 15,50 15,20 16,60 13,80 14,80 16,30 15,20 16,20 14,60 15,60 14,60 14,00 14,80 14,00 14,80 17,00 16,50 14,00 15,90 16,20 16,40
J
13,50 13,50 16,60 14.80 14,50 13,50 15,00 12,60 14,50 15,00 13, 30
1750 1h bo
13,00 18,50
1660 13 36
1760
1660 15.60 16
1400 14,16 1796 15 20
18, 00 16,50 16,40 16,00 16,60 16,20 15,50 14,50 14,60 15, 00 15,40 15,00 14,40 13,60 14,70
13,60 14,00 14,50 14A 70 183,00 14,00 17,00 17.00 16,60 15,60 17,00 16,00 16,50 15,50 15,20 16,60 14,60 15,20 15,50 15,40 16,20 15,40 15,60 15,40 15,00 15,50 1400 16,20 17,00 16,50 14,20 15,90 16,00 16,40
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. ᷣ daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,
Kaiserliches Statistisches Amt.
J. V.: Dr. Zach er.
66
14,86 1491 14,50 14,44 1460 1367 1458 17.00
1405
16, 40
1560 1654
1470 16527
14,23
14,87 165,00 15,21 14,61 14,33 14,00 1436 16.33
13330
1690
C QC, o Q. . Se ,, o , Oo.
K &
2
— 8. . 2
6.6.
5
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
daß entsprechender Bericht feylt
zur Abänderung 1 über die
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. g4. Sitzung vom 11. Juni 1910, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Ges 8 entwurfs
ohnungs⸗ geldzuschüsse und Mietsent chädigungen, und zwar zunächst die Debatte über Artikel I und UI, fort. Artikel II ent⸗ hält den neuen Wohnungsgeldtarif und die Bestimmung, daß has Ortsklassenverzeichnis des Reichs auch für Preußen gilt. Dazu liegen die übereinstimmenden Anträge der Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.), Klußm ann nl) und B artsch er Zentr) vor, wonach das Ortsklassenverzeichnis des Reichs nur . weit maßgebend sein soll, als dadurch eine ee en, er Orte im Vergleich mit der bisherigen preußischen Servis— flasseneinteilung nicht eintritt, und insoweit dies der Faͤll ist, der Ort seine . Stellung behält. .
Abg. Wald ste in (fortschr. Volksp.): Der ,, . hat aller⸗ dings nicht fiskalische Gesichtspunkte in den Vordergrund geschoben, sondern nur den formalen Gesichtspunkt der Parität im Reiche und in Preußen. Diesen Standpunkt müssen wir ablehnen, es darf uns nicht eine Vorlage auf dem Umwege über den Reichstag aufoktroyiert
werden. Der Beamte, der seinen Wohnsitz nicht frei wählen kann, mmen ein beweg—⸗
hat AÄnspruch darauf, daß neben seinem festen Einko
licher Teil der Bezüge nebenher geht, der einen Ausgleich für die ver⸗ rlage hat nicht ein—
schiedene Teuerung in den Orten bildet.
mal den Versuch gemacht,
preisen zu klassieren. Die Vorlage wohnung ausgehen müssen, die da befriedigt. Aber sie hat nicht dieses
nur den durchschnittlichen Zimmerpreis, o
betreffenden Wohnungen wirklich den Bedürfnissen der sprechen. Je teurer die Orte sind, je schw Wohnung zu beschaffen, desto mehr trifft den bezug auf das Wohnungsgeld noch weiter zurückzuk Regierung vorgenommene En
der
uns alle mit gewissem Erstaunen erfüllt, Das Haus
als Zimmer gerechnet sind.
Provisorium beschlossen, um eine s können; es würde sich nun in eine eigenar schlechtere Vorlage sierten Orten kein Beamter weniger Aber die Regierung rechnet die sie selbst bei den Beamten Die Regierung wenn ihr erst das neue Gesetz bekommt, könnt ihr euch freuen. im Staat und
wenn es die jetzige, viel
Allerdings soll auch in den deklassie als er bisher erhalten hat.
bekommen,
dabei nicht mit den Erwartungen, sie jetzt hat immer zu den Beamten gesagt über den Wohnungsgeldzuschuß
im
hervorgerufen hat und die
Durch die Stenz er shung
Reich, Fommunen ist den Beamten ein erhebliches im Zufammenhang damit steht auch die sind dafür dankbar, daß die Regierung
Die Vo
quete über die Wo
enttäuscht.
Plus auferlegt worden, Erhöhung der Mieten. Wir das Inkrafttreten des Gesetzes
ommen.
nach den wirklich gezahlten Wohnungs— hätte von einer bestimmten Normal⸗ s Wohnungsbedürfnis der Beamten Bedürfnis zu Grunde geleg hne' Rucksicht karauf, ob die Beamten ent erer es ist, eine geeignete Beamten die Chance, in Die von hnungspreise hat wenn z. B. Kammern mit hat im vorigen Jahre das chlechte Vorlage ablehnen zu tige Situation . annehmen
t, sondern
/
wollte.
in den
wird.
haben.
klassierten wird, bis ein klasse erfolgt und nicht nur, bis der Ausgleich Nach
angenommen werden, geg sollten sich auf die besch Wenn die Konservativen die übrigen Gesetz zu machen.
es gelingen, das n nur deshalb nicht festhalten,
Kommissionsbeschlüsse rung ein „Unanneh daß ein einstimmiger Beschl Regierung nicht verfehlen würde. wenigstens die von der Kommission gewün Deklassierungen vorzunehmen. tröbel (Soz.): Wir hätten einen sdzuschüsse für die Unterbeamten überhaupt aufzuheben, cht von vornherein davon überzeugt wären, daß der Antrag Die Regierung lehnt nun auch die minimalen sion ab. Die Konservatiben haben darauf Regierungevorlage sein werden, von den die Regierungsvorlage ch die Nationalliberalen
Abg. S Wohnungsge wenn wir ni abgelehnt würde. Verbesserungen der Kommis sofort erklärt, daß sie für die Freikonservativen stimmen, ebenso ein Teil des Zentrums, und au
schon der Regierungsvorla gerechtigkeit darin liegen, daß den Beamten, Gehaltsftufe erreicht haben, der höhere Wohnungs eldzu bleibt, also gerade den Beamten, Wir werden deshalb, wenn die Kommis en das ganze Gesetz stimmen. eidenen Beschlüsse der Kommission einigen. Parteien unterstützen würden, würde
Die Konservativen wollen an den weil die Regie⸗ Ich bin aber überzeugt, uß des Hauses seinen Einfluß auf die Hoffentlich beeilt sich die Regierung, schte Nachprüfung der
Antrag gestellt, die
wird auch
bis zum 1. April d. J. zurückdatieren will. müssen wir an dem Kommissionsbeschluß festhalten, Daß in den de⸗ Orten der bisherige Wohnungegeldzu Ausgleich durch die Beförderung in eine höhere Gehalts⸗ wie die Regierungsvorlage es wollte, durch eine höhere Gehaltsstufe erreicht eine besondere Un⸗ die bereits die höchste schuß dauernd ohnungsbedürfnis sionsbeschlüsse nicht Alle Parteien
ge
J
die ein sinkendes
mbar“ ausgesprochen hat.
ein Teil für
würde
Aber in dem Artikel IV
schuß so lange gezahlt
Erhöhung, die in den
mittleren Beamten für die unteren ft ah, müssen.
Regierung den Beamten gegenüber nicht einwandsfrei; sie gibt ö
se so
l
. in,
sellten
6 schlechter gestellten Beamten entfällt dagegen eine Ver⸗ slechterung von 72 4. Das ist, nur, der Durchschnitt; mne die, Unterbeamten erfahren dabei durchschnittlich eine mie, ltnis mäßig. viel , Verschlechterung. Der Krone bewilligte n zr. Millionen ohne den geringsten Notstand. Der Finanz⸗ ister hat sich, mit ganz besonderer Wärme dafür ins Zeug gelegt. bier wo hier die schwersten Mißstände für 10000 Unterbeamte vor⸗ hen, erklärt er, einfach das Unannehmbar trotz der gemäßigten Unmissionsbeschlüsse. Da wundert sich Herr von Rheinbaben, wenn . Sozialdemokratie von volksfeindlicher Klassenjustiz spricht. Wir gen nur dafür, daß die wahren Absichten Ihrer Politik aufgedeckt aden. Sie sind es eben, die durch Ihre volksfeindlichen Maßnahmen ß unsere Agitation ermöglichen. Herr von Pappenheim freut sich uriber, daß er unter der Teuerung nicht zu leiden hat. Er mnlt an die vielen Vorteile, die er durch die hohen Zölle bekommen a. In unserem sozialdemokratischen Zukunftsstaake würden die anten besser gestellt sein als in dem Gegenwartsstaate Preußen, der Finanzminister als das Ideal gepriesen hat, wo man Millionen verschleudert und vergeudet.
Ein Schlußantrag wird darauf angenommen.
Zur Geschäftsordnung bemerkt
Äbg. Bartscher (Zentr.), daß er infolge der Vereinbarung, daß n jeder Fraktion nur ein Redner zum Worte kommen soll, seinen nirag bezüglich der Ersetzung des Wortes Subalternbeamte“ durch mittlere Beamte“, den er noch nicht habe begründen können, bei er dritten Lesung einbringen werde.
Die drei gleichlautenden Anträge der Abgg. Aronsohn, Flußmann und Bartscher werden darauf gegen eine starke hinderheit abgelehnt, Artikel L und II nach der Kommissions⸗ sssung angenommen.
Rach Art. IV der Vorlage soll Beamten, für die nach der tuen Ortsklasseneinteilung eine Verringerung des Zuschusses er der Mietsentschädigung entstehen würde, bis zum Zeit— snkt einer etwaigen Versetzung der bisherige Betrag irtgewährt werden, „soweit nicht durch eine Steigerung hres Diensteinkommens an Gehalt, Zulagen, Wohnungsgeld— sichußß; oder Mietsentschädigung ein Ausgleich eintritt“. e Kom mission hat den letzteren Passus, wie lt gefaßt: ssoweit nicht durch Steigerung ihres Diensteinkommens an bohnungsgeldzuschuß oder Mietsentschädigung oder durch Er⸗ sihung des Gehalts, die durch das Einrücken in eine höhere Fehalisklasse herbeigeführt wird, ein Ausgleich eintritt, jedoch ingstens bis 1. April 1918“.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Ich habe gestern schon namens der Staatsregierung die Erklärung öbgegeben, daß Art. IV. wie er in der Kommission gestaltet worden st, für die Königliche Staatsregierung nicht annehmbar ist. Ich halte meinerseits die feste Begrenzung bis 1918 für undurchführbar, weil hir 1918 vor genau denselben Schwierigkeiten stehen würden. Gesetzt, snan wollte wirklich mit dem Jahre 1918 einen Schnitt machen, so sirden Sie die Beamten schädigen im Gegensatz zu den Vorschlägen ber Staatsregierung, nach denen kein Beamter eine Schädigung er— leiden soll. Wir gehen davon aus, daß keinem Beamten etwas ent— bogen werden darf, was er augenblicklich hat, und daß der Wohnungs⸗ heldzuschuß ihm so lange gewährt werden muß, bis ein Ausgleich in Form einer Gehaltszulage und dergleichen erfolgt. Dem entgegen pärde die Regelung nach dem Beschluß der Kommission am 1. April gls ihr Ende erreichen, es würden z. B. die Deamten die bereits im Höchstgehalt sich befinden, infolgedessen keine Gehaltszulage be⸗ kommen und daher dauernd nach dem Vorschlag der Siaatsregierung den bisherigen Wohnungsgeldzuschuß erhalten, diesen 1918 verlieren und sich schlechter stehen als nach der Vorlage der Staatsregierung. Ich kann nur nochmals dringend bitten, dem Art. IV in der Form, die ihm die Budgetkommission gegeben hat, Ihre Zustimmung ver— ssagen zu wollen und das Gesetz im Interesse der Beamten zu ver— labschieden. (Bravo!)
Abg. Del ius (fortschr. Volksp. ): Der Minister hat wiederholt erklärt, auch nach den Vorschlägen der Vorlage werde kein einziger Beamter geschädigt. Das stimmt nur für den Moment; tatsächlich verden über 50 000 Beamte geschädigt, ob jetzt schon oder erst ö drei Jahren, bleibt sich gleich. Der Minister sagt, es dürfe keine Disparität entstehen. Das halten auch wir fur wünschenswert; tatfachlich aber besteht solche Disparität bereits zwischen den ein⸗ zelnen deutschen Staaten; in Sachsen haben die Beamten höhere Wohnungsgeldzuschüsse als in Preußen. Wir können es nicht ver⸗ antworten, eine große Vhl von Beamten dauernd zu schädigen. Unter den deklassierten Orten sind viele große Industriestädte, wo die Beamten seit 1873 nur 20 0 0 Aufbesserung erfahren haben; Wos in 40 Jahren, das ist keine Aufbesserung, kein Ausgleich, denn die Mieten sind inzwischen in viel höherem Maße gestiegen. Für große Kategorien von Unterbeamten waren die früheren Wohnungsgeldzuschüsse ohnehin viel zu niedrig. Die 50 0
ü letzten Jahren erfolgten, genügen absolut nicht, man hätte mindestens zwei Drittel der Satze der Diesen wird jetzt die bitterste Enttäuschung bereitet. ie Beamten haben das borjährige Propisorium angenommen in dem Glauben, daß bei seiner Beseitigung mindestens etwas für sie abfallen würde, Sollte der preußische Staat die 4 Millionen wirklich nicht übrig haben für sie, um ihnen zu belassen, was ihnen im vorigen Jahre gegeben wurde? In mancher Beziehung ist übrigens auch hier das Verfahren der
mittleren Beamten, welche auf 580 MS Wohnungsgeldzu chuß An⸗ spruch haben, Dienstwohnungen, die höchstens 490 M6 wert sind, und
sünterbeamten, die auf 300 (6 Anspruch haben, solche, die noch nicht
200 M wert sind. Wird die Kommissionsfassung nicht angenommen, so lehnen wir das ganze Gesetz ab.
Abg. von Hennigs (kons.): Es ist hier der wunde Punkt des Gesetzes. Wir halten die Fassung der enn ffn an sich für durch⸗ aus annehmbar, aber wir können daran nicht festhalten, um nicht das Hesetz und die Hoffnungen der großen Mehrheit der Beamten scheitern zu lassen. Fällt, das Gesetz, dann bleibt dat. Propisorium estehen. Das bringt sehr wesenkliche Nachteile mit sich. In einigen Berliner Vororten bekommen im Reiche die Unterbeamten setz' mehr als die mittleren Beamten in irn enn das kann doch un— möglich weiter geduldet werden. 110 Orte sind der Erhöhung des Tariss dringend bedürftig, auch sie würden in der niedrigeren Klasse verbleiben, wenn das Proövisorium bleibt. Von Inkonsequenz kann
nicht die Rede sein, wenn wir von der Kommissionsfassung zurücktreten. Sie erlangte nur eine Zufallsmehrheit. Den Einfluß der Kon— servativen, der ja, wenn er vorhanden ist, auch seine guten Grund⸗ lagen haben wird, scheint man hier doch zu überschätzen. Die Unter— beamten haben im Laufe der letzten Jahre 100 6!0 des Wohnungs- geldzuschusses zubekommen; das wird leider nur zu leicht und . vergessen. Wollen wir überhaupt an dem Ortsklassensystem fest⸗ halten so müssen doch auch Heruntersetzungen möglich sein. Warum sind Sie nicht auf den Boden der vorjährigen Kommissionsbeschlüsse . wonach nur 48 Orte deklassiert wurden? deichstag, der doch nach Ihrer , (nach links) den Volkswillen vertritt, hat 100 Städte deklassiert. Mißstände liegen vor, nicht bloß bei den Berliner Vororten, sondern auch anderswo. Es mögen auch Fehler in der Aufstellung gemacht sein; zu deren Abhilfe haben wir die . beantragt. f Abg. Bois ly . Wir halten die Grundlage des ganzen Gesetzes für vollständig verfehlt. Unsere Anregungen aber, die Vorlage auf 2 Grundlagen auszuarbeiten, sind unberücksichtigt geblieben, unsere Anträge abgelehnt worden, Jetzt handelt es sich um die Uebergangsbestimmungen. Es steht ja fest, etwas mehr als bis vor zwei Jahren erhalten alle Beamten; aber entspricht dieses geringe Mehr den Erwartungen und Hoffnungen der Beamtenschaft, daß die Teuerungsverhältnisse, gerade in den großen und mittleren Städten eine , e bringen würden? Eine Erhöhung des Zuschusses war versprochen. Die provisorische Regelung des vorigen Jahres haben die Beamten, die den komplizierten Beratungen im Hause nicht so folgen können, hingenommen, sie sind aber nicht darauf i gewesen, daß die endgültige Regelung so aussehen würde. Deshalb haben wir die Uebergangsbestimmungen verbessern wollen.
Wir waren damit ursprünglich viel weiter gegangen, haben uns aber.
schließlich auf die Anträge König zurückgezogen; diese sind aber unter 2. . das Mindeste, das wir für die Beamten verlangen müssen.
Abg. Dr. Rewoldt (freikons. ): Ich muß dem Minister zugeben, daß die Kommissionsfassung eine kleine Unstimmigkeit insofern enthält, als die Beamten, welche jetzt bereits in der höchsten Gehaltsklasse sind, nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Dieser Schönheitsfehler könnte bei. der dritten Lesung beseitigt werden.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Der Herr Vorredner wolle mir die Bemerkung gestatten, daß man doch auf die künftigen Eventualitäten hin einen Vorschlag nicht annimmt, dessen unrichtige Konstruktion man zugibt, und ich kann auch nicht zugeben, daß es sich hier nur um einen Schönheitsfehler handelt; es handelt sich vielmehr um einen materiellen Fehler. Es würden den Beamten im Höchstgehalte am 1. April 1918 die Bezüge unter allen Umständen gekürzt werden, und es würden die Beamten, die im Höchstgehalt sich befinden, die eine Gehaltszulage nicht mehr zu erwarten haben, schlechter gestellt werden als nach der Regierungtvorlage. Doch, meine Herren, ich will diesen Punkt nicht urgieren; ich habe ihn nur klar stellen wollen. Ich konstatiere noch einmal, daß durch den Beschluß der Kommission eine Differenz zwischen den preußischen Beamten untereinander und zwischen preußischen Beamten und Reichsbeamten geschaffen werden würde, die nicht ein Vierteljahr lang aufrecht erhalten werden könnte. Ich möchte einmal die Erregung in der preußischen Beamtenschaft und der Reichsbeamtenschaft sehen, wenn die einen von ihnen dauernd einen geringeren Wohnungsgeldzuschuß beziehen würden als die anderen, denen jetzt der Artikel IV zugute kommt. Eine solche Ungleichmäßigkeit ist nicht aufrecht zu erhalten. Es kann sich nach unserer pflichtmäßigen Ueberzeugung nur darum handeln, entweder das jetzige Provisorium bestehen zu lassen oder die Regelung des Reiches als solche auf Preußen zu übertragen, und man kann sich höchstens fragen, welche Regelung für das Gros der Beamten günstiger ist. Da kann die Beantwortung wieder keinem Zweifel unterliegen: die Regelung, die die Regierung vorschlägt, und die mit dem Reiche übereinstimmt, ist für die Beamten günstiger, wie allein aus dem ziffernmäßigen Aufwande von 6 Millionen für eine ganze Reihe von Jahren hervorgeht. Hier, meine Herren, meine ich, werden die Interessen der Beamtenschaft im allgemeinen die Interessen der einzelnen Städte, die zu Worte gekommen sind, überwiegen. Wir müssen fragen: was kommt der Beamtenschaft im allgemeinen zugute? nicht aber: wie stellt sich die Sache für die einzelnen Städte? Wenn Sie den ersteren Weg gehen, so glaube ich, müssen Sie sich auf den Standpunkt stellen, daß die Vorlage der Staatsregierung für die Beamten im allgemeinen günstig ist, und wenn Sie diese Vorlage nicht unmöglich machen wollen, muß ich Sie bitten, diesen Artikel IV abzulehnen.
Abg. Boisly (nl): Es ist nach meiner Ueberzeugung vollständig gleichgültig, ob diese interimistischen Uebergangsbestimmungen bis zum J. April 18 oder auf eine längere Zeit getroffen werden. Denn bis dahin werden doch neue Uebergangsbestimmungen getroffen werden müssen.
Damit schließt die Diskussion.
Artikel IV wird nach Probe und Gegenprobe mit den Stimmen der Freisinnigen, der Nationalliberalen, eines Teils des Zentrums, er Freikonservativen und der Konservativen in der Kommissionsfassung angenommen.
Artikel V regelt die Mietsentschädigungen Volksschullehrer und -lehrerinnen.
Der Referent weist darauf hin, daß ein von der Volkspartei zu diesem Artikel gestellter Antrag, der die regelmäßige Festsetzung der Mietsentschädigung der Lehrer auf vier Drittel des Wohnungs⸗ geldzuschusses der mlttleren Beamten fixieren wollte, abgelehnt worden ist. ;
Abg. Hoff rt Volksp.) bedauert, daß für die Lehrer nicht mehr geschehen ist. Lehrer seien
der
ie Wohnungsbedürfnisse der mindestens so hoch einzuschätzen wie die der mittleren Beamten. Es hätte daher dem Geist und Sinn des Lehrerbesoldungsgesetzes ent⸗ sprochen, wenn man nicht einfach die Minimalsätze als Normal- und Maximalsätze zugrunde gelegt hätte.
Artikel V wird in der Fassung der Kommission an⸗ genommen, ebenso der Rest des Gesetzes.
Abg. Dr. Schroeder Cassel (ul.) erstattet namens der Budget⸗ kommifsion eingehenden Bericht über die zu diesem Gesetze ein⸗ gegangenen Petitionen und beantragt namens der Kommission, I) die Petitionen allgemeinen Inhalts durch die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären, 2) die Petitionen, soweit sie eine Veränderung der Ortsklasseneinteilung bezwecken, der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen.
Die Diskussion über die von der Kommission vorgeschlagene Resolution, durch welche die Staatsregierung ersucht wird, durch entschiedenes Eintreten im Bundesrat dahin zu wirken, daß durch Einreihung einzelner Orte und Ortsteile in eine andere Ortsklasse funlichst bald die erheblichen . be⸗ seitigt werden, welche in einzelnen Fällen die , d eintellung des Reichs hervorgerufen hat, wird mit der Be⸗ prechung der zahlreichen zu diesem Gesetze eingegangenen Petitionen verbunden.
Abg. Strosser (kons.): Ueber die Notwendigkeit einer Einreihung einzelner Orte in eine andere DOrtsllasß war man sich in der Kom 3 einig. Einzelne Städte, wie Breslau, Görlitz, Bielefeld usw.,
Gerade der
X.
sind durch die Klasseneinteilung geschädigt worden. Ich kann deshalb die Staatsregierung nur bitten, nunmehr schnell und wirksam dafür einzutreten, daß die allergrößten Ungerechtigkeiten, dig in der bis⸗ herigen iter mn liegen, beseitigt werden. Im Namen meiner Fraktion ersuche ich Sie, die eingegangenen Petitienen der Staats regierung zur Erwägung zu überweisen und die Resolution möglichst einstimmig anzunehmen.
Abg. von Bon in-Stormgrn (freikons. spricht sich für die Resolution aus und weist auf einige markante Fälle von Deklassierungen hin, die die Orte in der Nähe von Hamburg betreffen.
Abg. Dr, von Savigny (Zentr): Für die Wünsche einer Reihe von deklassierten Orten haben wir in der Kommission nicht mehr tun können, weil diese Orte es versäumt haben, aus den Verhand⸗ lungen im vorigen Jahre die Lehren zu schöpfen, wie sie ihre Petitionen begründen sollten R sie haben nur im allgemeinen die Teuerungsherhãältnisse ihrer Orte dargelegt, eine solche Beweis⸗ 66 ist aber gegenstandslos. Ich kann diesen Orten nur dringend raten, bei der neuen Prüfen durch die Regierung die Grundsätze zu befolgen, die die Regierung bei der früheren Enquete befolgt hat, und auch die seitdem eingetretenen Veränderungen ihrer Verhältnisse, dar⸗ zulegen, damit die Regierung bei der neuen Enquete brauchbares Makerial vorfindet. Wir nehmen die Resolution an in der Er⸗ wartung, daß die , n n ernstem Willen an die Prüfung der Wünsche der deklassierten Orte herangeht, auch wenn das Ergebnis größere Mittel seitens des Staates erfordern sollte.
Abg. Peltasohn (Fortschr. Volksp.): Wir haben den lebhaften Wunsch, daß bei der neuen Prüfung der deklassierten Orte nicht nur der Einheitspreis des Zimmers zugrunde gelegt, sondern auch das Wohnungsbedürfnis geprüft wird. Die Regierung müßte auch die Grundsãäßze bekannt machen, von denen bei der Prüfung ausgegangen wird, damit die Orte die nötigen Grundlagen beschaffen können. Die Petitionen waren zum Teil mangelhaft begründet, weil die Petenten nicht wußten, um was es sich handelte.
Abg. Boisly (nl. schließt sich dem Vorredner durchaus an.
. Die Resolution der Kommission wird angenommen, über die Petitionen wird nach den Kommissionsanträgen beschloffen.
Die Abgg. Lü dicke (freikons und Genossen beantragen noch folgende Resolution:
.die . Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Bezeichnung Subalternhbegmt e“ überall, da, wo sie in Gesetzen, Verordnungen usw. enthalten ist, durch die Worte mittlere Beamte ersetzt wird.
Abg. Lüdicke: Der Abg. Bartscher hat zur dritten Lesung wiederum den Antrag gestellt, in diesem bell. die Bezeichnung Subalternheamte! . die Bezeichnung „mittlere Beamte“ zu — 66 Wir haben aber dagegen Bedenken, weil dadurch eine Ungleichheit mit allen anderen Gesetzen herbeigeführt würde,. Wir können diese Frage nicht in einem einzelnen Gesetz erschöpfend regeln und beantragen deshalb unsere Resolution, denn es ist aller⸗ dings erwünscht, daß die Regierung allgemein die Sache regelt.
Abg. Bartscher (Zentr.): Meine Freunde werden der Resolution zustimmen. Ich freue mich, daß mein Vorstoß zur Ausmerzung des undeutschen Ausdruckes subaltern“ zu dieser Resolution geführt hat, und ich hoffe, daß die Regierung diesen Wunsch zur Tat fern, at. ltettor
linisterialdirektor Halle: Als beim Reisekostengesetz der Antra
Bartscher gestellt wurde, hat der Finanzminister . ö. dahin ausgesprochen, daß die Regierung den Stand der mittleren Beamten sehr hoch schätzt und seinen Wünschen entgegenkommen will, daß es aber bedenklich sei, das Reisekgstengesetz in dieser Weise zu ändern. Die Resolution will nun alle Gesetze daraufhin revidieren; ob dies angezeigt ist, würde immerhin . sein. Dagegen wird die Regierung 6 n. sein, in Zukunft den Ausdruck „subaltern! zu vermeiden. Uebrigens würden die Kanzlisten, die zu ö Subalternbeamten zählen, dadurch nicht mittlere Beamte werden önnen.
Die Abgg. Dr. Schroeder⸗Cassel (ul.), Peltasohn (fortschr. Volksp.) und von Hennigs-Techlin (Gi) erklären kurz die Zu⸗ stimmung ihrer Partei zu der Resolution Lüdicke.
Die Resolution wird angenommen.
Damit ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs erledigt.
Das Haus tritt . in die dritte Beratung ein.
Eine Generaldiskussion findet nicht statt.
Zu dem Wohnungsgeldtarif liegt der Antrag Barkscher (Zentr.) vor, die Bezeichnung „Subalternbeamte“ zu ersetzen durch die Bezeichnung „mittlere Beamte, Kanzlei⸗ beamte und andere Beamte gleichen Ranges“.
Abg. Bartscher (Zentr. begründet nochmals seinen Antrag. Wenn auch die Festsetzung der Rangordnung der Beamten Sache der Krone sei, so würden durch diese Aenderung die Rechte der Krone doch nicht berührt. Er wundere sich über die hartnäckige Verteidigung einer veralteten und unzeitgemäßen Bezeichnung.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich bin mit dem Herrn Vorredner, Herrn Abg. Bartscher, darin vollkommen einig, daß es sich hier nicht um ein Kronrecht usw. handelt, sondern es ist eine einfache Zweckmäßigkeits⸗ frage, und ich teile auch mit ihm die Auffassung, daß der Ausdruck nicht besonders schön und bei einem Teil der Beamtenschaft nicht be⸗ liebt ist. Wir werden suchen, den Ausdruck in der Gesetzgebung zu vermeiden, wo es angängig ist. Aber ich trage doch Bedenken, einst⸗ weilen mich pure für den Antrag des Herrn Redners auszusprechen, weil nicht zu übersehen ist, ob sich nicht gewisse rechtliche Schwierig⸗ keiten ergeben. Ja, er schüttelt mit dem Kopf. Die Sache liegt folgendermaßen:
Die Frage, welchen Wohnungsgeldzuschuß der Beamte bekommt, richtet sich nach dem Dienstrang der Beamten, und der Dienstrang der Beamten wird wieder durch die Rangordnung von 1817 geregelt. In dieser Rangordnung von 1817 ist der Ausdruck Subaltern⸗ beamte als ganz fester technischer Begriff gebraucht, der durch⸗ aus nicht nur mittlere Beamte, sondern auch Kanzleibeamte, Referendare umfaßt. Es ist mir also einstweilen zweifelhaft, ob nicht. doch Rechtsstreitigkeiten, wie wir sie früher wegen derartiger Fragen gehabt haben, entstehen könnten, wenn man diesen durch das Gesetz eingeführten technischen Ausdruck durch einen anderen ersetzen wollte. Ich darf auch darauf hinweisen, meine Herren, daß wir wegen dieser Zweifelhaftigkeit über die Bezüge der Benmten sogar den technischen Begriff der Subalternbeamten zweiter Klasse haben schaffen müssen, weil sich auch da Zweifel ergaben, ob ein Beamter ein mittlerer Be⸗ amter ist oder nicht. Ich möchte deshalb doch davor warnen, nur aus einem Schönheitsgrunde einen Begriff zu beseitigen, der in unserer ganzen Gesetzgebung eingeführt ist und einen ganz präzisen Inhalt hat. Ich teile aber die Ausführung des Herren Vorredners dahin, daß wir, wo solche: Zweifel nicht vorkommen können, namentlich in der Zukunft den Begriff zu eliminieren uns bemühen sollen.
Der Antrag Bartscher wird mit knapper Mehrheit an⸗ genommen.
Zu Artikel M beantragen die Abgg. Dr. Rewoldt Erz und Waldstein (fortschr. Volksp), in der Lom= missionsfassung statt der Worte „jedoch längstens bis 1. April 1918“ zu sagen: „Bei denjenigen Beamten, die sich beim In⸗ krafttreten dieses Gesetzes noch nicht im Genusse des Hö st⸗ gehalts befinden, gilt diese Bestimmung nur für die Zeit bis zum 1. April 1918“.