1910 / 138 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Angelegenheit, die der Graf von Zieten⸗S

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualitãt

1.

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Marktorte niedrigster

höͤchster 2

niedrigster

höchster 60

nledrigster

6.

höchster M.

Verkaufte Menge Doppelzentner

Verkauft⸗ wert

Durchschnitts⸗

Am vorigen Außerdem wurden Markttage am Markltage en , Durch⸗ nach über gliche e, ,, . Greis . 16

* 2

Allenstein 1 Schneidemühl . . . i. Schl... ö. Neustadt O. Schl. Hannover. 5 1 . 56 . Pfullendorf.

.

Günzburg Memmingen Waldserc .. Ir n orf ö ,,

Allenstein J Schneidemühl . d ', . i. Schl. . 1 , Neustadt O. S. annober . agen i. W. . 1 Neuß . Memmingen. 1 O Schwerin i. Mecklb. .

*

Allenstein . ih . neidemühl .. , , . i. Schl. . 4 ; Neustadt O. S. . chwerin i. Mecklb. .

* 31

Allenstein. . us̃ ö neidemühl, . , . Er ; reiburg i. . i w, Glogau... Neustadt O. S. annover . i. W K Neuß . Trier. Memmingen Schwabmünchen 11è 1 1 ; Schwerin 1. Mecklb. ..

. * *. 21 9 1 21 *. . . 2 * 4 2 2 2 24 2

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkau Gia liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Berlin, den 15. Juni 1910.

20,81

1900 18, 16 1976 19, 36 159.56 26 56 Id, 56

1780 16 66

20,81 19,99 19,30 20 00 19,30 19, 90 20,40 19,00

1780 16 56

Weizen.

22,12 19,50 20,00 19,40 20,10 19,80 20 00 20, 60 19,50 18,75 18, 80

22, 12 19,80 20,00 20, 30 20 30 20,30 20,40 20,80 19,50 19,25 18,80

90 100

430 50

Kernen (euthülster Spelz. Dinkel, Fesen).

18,80 20,20 18,60 18, 00

13,56 13,80 14,00 12,50 13,40 12, 30

150 11 b 1456

1850 165, 36

12350

12,43 17.40 1406 1756 14,416 1706 17,56 13 66

14,70 15,00 13,50 13,70 14,30 12,50 14,50 12,90 16,40 15,50 15,00 14,20 15,00 165,10

14,10

13,80 13,50 13, 80

20, 40 18,60 18,40

36

Roggen.

1355 1466 14 66 1346 1576 1536

190 1466 It 6

1550 136

1750

]

1900 20, 60

180

14,0 14,20 14.50 13,50 13,80 12,80 13,80 13,20 14,60 16,00 14,50 14,60 16,70 14,50 13,00

G er ste.

13,343 13,50 14,50 13,30 14,80 12,50 13,10 16,80 14,00

19,090 20,60

18,00

14,50 14.46 1456 14.6 14, 9 15,56 14.56 13.66 14,56 15,56 14,56 14.56 16,76 1456 13, 96

13,43 13,50 14450 13,50 15,00 13,00 13,60 16, 80

14,00

16,80 15,40 14,00 14,80 14,80 13,60 14,80 14400

17,40 16,00

15,20 16,00 15,90 14,60

14,30

Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.

7 104 58 97 23

40 386

15 96

lo 36

50 146 99 87 18

48 63

fswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der daß der betreffende Prelg nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.)

228 15519 1715 15355

147 1470 399 1336

775 1550 266585 14576

1495 15,10 1237 14.21 251 13, 93 667 13,90 896 14,22

*

16517 13,50

1600 12.356

15.50 14576

14,90 14,10 14,00 14,18 14,50

Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

in den letzten sechs Spalten,

daß entsprechender Bericht fehlt.

Preußzischer Landtag. Herrenhaus. 14. Sitzung vom 14. Juni 1910, Nachmittags 15, Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Neu eingetreten ist Oberbürgermeister Dr. Merten⸗ e, Vor Beginn der Beratungen erklärt D. Graf,. von Zieten-Schwerin: Eine tiefgehende Erregung ist in der evangelischen Bevölkerung von ganz Deutsch⸗ land, insbesondere in unserem preußischen Vaterlande hervorgerusen durch die Borromäus⸗Enzyklika des Papstes. Ein Sturm der Entrüstung hat sich über die Schmähungen erhoben, welche die Enzyklika ausspricht gegen die Reformation, ihre Urheber und die Jürsten und Völker, die sich der Reformation angeschlossen haben. Ich würde es in Uehereinstimmung mit meinen Freunden für not— wendig gehalten haben, eine förmliche Beschlußfassung des hohen Hauses uber diese Enzyklika herbeizuführen; allein im Hinblick auf die vom Präsidenten des Staatsministeriums abgegebene Erkflärun und mit Rüchsicht auf die Geschäftslage des Landtags beschränke . mich darauf, diese päpstliche Kundgebung, die unter eiche hen, der göschichtlichen Tatsachen schwere Verunglimpfungen gegen die evangelische Bevölkerung enthält, und die geeignet ist, den von uns erstrebten und für das Vaterland notwendigen i, unter den Konfessionen zu stören, auf das entschiedenste zurückzuweisen. 3 bin hierbei der Zu— stimmung der überwiegenden Mehrheit dieses hohen Hauses gewiß. (Eebhafter Beifall.)

. Freiherr d on Landsberg (der vom Platze aus spricht

und daher auf der Berichterstattertribüne '. verständlich ist): Die werin soeben berührt hat,

veranlaßt auch mich, das Wort zu nehmen. Spe werden es be⸗ greiflich finden, wenn ich alsKatholik und ich darf mich dabei wohl der. Zustimmung einer überwiegenden Anzahl der übrigen katholischen Mitglieder des Hauses versichert halten wenn ich gegen die eben ge— hörte Erklärung in mehreren Beziehungen Verwahrung einlegen muß. Ich kann nicht zugeben, daß in der Enzyklika Schmähungen und Ver— unglimpfungen enthalten sind, und muß gegen diese Worte der Er— klärung des Grafen Zieten entschieden Verwahrung einlegen. Ich begreife anderseits wohl, daß der Wortlaut der Enzyklika Er⸗ regung in der preußischen evangelischen Bevölkerung hervorgerufen hat; die Tatsachen sprechen dafür, das sieht man ja, und wir haben es ja auch foeben gehört. Wir müssen bedauern, daß durch den Wortlaut der Enzyklika eine demrtige Verstimmung

in der

es um so mehr

Auslegung der Enzyklika Veranl meine Erklärung wohlwollend

Hierauf tritt das Haus

wie ich hoffe,

Aber ich f

ͤ eine Hoffnung, Sie wissen, daß

dadurch

chen und Katholiken entste s. auch seinerseits herborge ähnt lassen und anders iten das Bestreben sein Frieden zu wirken.

etreffende Kritik Ver

evangelischen Bevölkerung eingetreten ist, bedauern, wenn spalt zwischen Evangelis. Graf Zieten hat die möchte es nicht unerw so mehr auf beiden Se für den konfessionellen

doch nicht, gegen die b die bestimmte Erklärung abzugeben, da lich zustimmen können.

irgend

ein

und! würden Zwie⸗ hen sollte. (Beifall.) hoben, aber auch ich eits betonen, daß es um m soll, nach allen Kräften Aber das hindert mich wahrung einzulegen und ß wir als Katholiken unmög⸗ u t reue mich, daß Graf Zieten am Schlusse der Hoffnung Ausdruck gegeben hat, daß der konfessionelle Friede nicht werde gestört werden, vollem Herzen anschließe. ̃ im Gange sind, die,

der ich mich aus Verhandlungen mit Rom

auch weiter zu einer friedlichen

assung geben aufzunehmen.

in die Tagesordnung ein.

werden. Beifall.)

Ich bitte, diese

Zunächst wird in den vorgeschriebenen feierlichen Formen

das neue Mitglied General der Kavallerie

auf die Verfassung vereidigt.

Zur einmaligen Schluß betreffend die Fortbildungsschu Brandenburg, Pommern, Sachsen, in der Rheinprovinz und' in den H

entwurf, ländlicher

Landen.

„Der Präsident teilt mit, daß er vom Bureau des Ab hauses davon in Kenntnis entwurf im Abgeordnetenhaufe so weitgehende daß mit Rücksicht auf die Geschäf

en

gesetzt worden ist,

schäftslage eine

noch in dieser Session kaum zu erwarten

schlägt deshalb vor,

fassung absehe.

daß auch das Herrenh

Das Haus ist damit einverstanden.

Herr Dr. von

liche statistisch

Schmoller

e Aufnahme

nossenschaftsbewegung und

Staatsregierung als Mat

der ve ichm er erstattet kommission mündlichen Bericht über eine

westdeutscher Konsumpereine zu Mülheim (Rh

sei.

H„eorg von Kleist

beratung steht sodann der Gesetz⸗ Def lichung

zum Besuche in den

Provinzen Westfalen sowie ohenzollernschen

geordneten⸗

daß über diesen Gesetz⸗

Differenzen beständen, Verabschiedung desselben Der Präsident aus von einer Beschluß⸗

namens der Handels

Peti tion des Verbandes ein) um alljähr⸗

des Standes der Ge-

nd beantragt, erial zu überweisen.

Das Haus beschließt demgemäß.

die Petition der

eines beamten. Berichterstatter Herr führlich über die F hause erhalten hat, und

regelt werden. werde es sein,

zu tun. Erfüllun

Grenzen.

beamten weisen. Herr Dr.

viel gereist wird,

Sie können au

mit dem Lande

Sie tut aber ung, schaffen. Warum

vermieden werden sollte. Tagegeldern erzielt. Für gierunggräte usm. nicht Ih, und widerspricht der

assung, welche

dieses Gesetzes für eine Anzahl von Beamten ni kosten dieser Beamten sollen Es sei zu ae, daß durch dieses Gesetz eine Ver— ringerung der Reisekosten her die Zahl wendige Maß zu beschränken, ohne den Interessen des Staates Abbruch Im allgemeinen dürfe man sagen, daß die Beamten nur in ihrer Pflicht reisen und nicht, um sich zu bereichern. Selbst in solchen Bezirken wie Oppeln bewegen sich die Reisekosten in zigen Er beantrage deshalb, des Abgeordnetenhauses die berg sengsmẽ ie Zustimmung zu geben. Eine Petition des Deutschen Le ö Lehrer hinsichtlich der Reifekosten in die Rangklasse der Subaltern⸗ beantrage er der Staatsregierung als Material zu

Johansen-Minden: hat sich als unbegründet erwiesen. sagen, es wird eher zu wenig als zu piel gereist. nahme an Kongressen usw. ist für die Beamten dringend notwendig. Si diesen Kongressen sich überzeugen von Fortschritten auf den Gebieten der Technlk und der Verwaltung, und sie können

Fühlun uns die Vorlage Gutes , wird aber kaum in nennenswertem Maße erreicht werden. DYse Vorlage sollte die Beamten von dem Vorwurf des Diätenschindens um diesen Vorwurf ganz aus der st man nicht den Weg der Kommunen gegangen und ersetzt die wirklich entstandenen Kosten? Statt dessen behält die Regterung die Kilometergelder bei. Dienstreisen werden auf kleine Entfernungen gemacht. resp. 7 * bringt den Beamten einen erheblichen Ueberschuß, der Der größte Ueberschuß' wird aber bei den

x vielgerühmten preußischen Sparsamkeit. Autnahme hätte nur zugelassen werden sollen für Orte, wo die Ueher⸗ nachtung besondertz teuer zu stehen lommt, wie in Berlin und Göln. Im

Es ilßt die einmalige Schlußberatung über den Entwurf esetzes, betreffend

die Reisekosten der Staats⸗

Dr, Lentze, Magdeburg berichtet aus⸗ der Entwurf im Abgeordneten hebt hervor, daß die Bestimmungen t gelten; die Reise⸗ durch Königliche Verordnung neu ge—

eigeführt werde; 91 der Behörden der Dienstreisen auf das absolut not⸗

dem Gesetzentwürf in der Fa sung

srerpereins um Heraufsetzung der

über⸗

Der Vorwurf, daß zu Ich kann

Selbst die Teil⸗

nehmen. Nach dieser Richtung hat

Eine Entlastung der Staatskasse

befreien. Welt zu

Die weitaus größte Zahl der er Satz von

einen wirklichen Reisetag erhalten Re— ondern 223 0, und bas ist viel zu hoch Gine

kann)

crhebliche Nebeneinnahmen erzielt. nicht dazu da, den Beamten erhebliche Nebeneinnahmen zu verschaffen,

d

Hause wurde in der ersten und zweiten desun die Bestimmung ae nn bei Reisen bis 5 Stunden die Sätze auf ö. Hãlste reduziert ; nden könnten. Leider ist diese Bestimmung in dritter Lesung gefallen. . Beamte wird das Zwölffache von dem erhalten. was er wirklich nuegabt hat. Man hätte von den einzelnen Regierungen eine ef nr ite Erklärung extrahieren sollen, wiepiel, die Beamten tat- ch n e fete erübrigt haben. Es ist zu bedauern, daß . bei der jetzigen Geschäftslage Abänderungsanträge nicht stellen ö und es wäre mir lieber gewesen, daß die ganze Vorlage uns acht unterbreltet oder gefallen wäre; denn die Annahme der Vorlage ö nicht dazu beitragen, das Odium von den Beamten zu nehmen, . bisher auf ihnen gelastet hat. Dis nicht bollbesoldeten Kreis⸗ . Tierärzte erhalten jetzt in Pauschquantum für ihre Dienstreife— fosten. Nach der Vorlage soll eine Reduktion dieses Pauschquantums eintreten; das ist ein Unrecht, denn sie erhalten das höhere Pausch⸗ nantum als, Ersatz für einen ihnen durch die Dienftreisen entgangenen He um in ihrer Privatpraxis. Ich möchte diese nicht vollbesoldeten Beamten dem Wohlwollen der Regierung empfehlen.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat sich in seinen letzten Worten dahin ausgesprochen, er wünsche, daß das Resultat für die Beamten ein günstigeres geworden wäre im ethischen Sinne, d. h., daß die Reisekosten der Beamten noch mehr eingeschränkt würden, als das in unserer Vorlage vorgesehen ist. Nun kann man darüber, in welchem Maße man die Diäten und Reisekosten der Beamten ein schränken soll, sehr verschiedener Meinung sein. Wir sind davon aus⸗ gegangen, daß der gegenwärtige Zustand nicht mehr geduldet werden kann, wonach auf Grund der bisherigen Sätze ein Teil der Beamten Die Diäten und Reisekosten sind

zumal da ja nur ein Teil der Beamtenkategorien getroffen wird. Wenn das noch den Beamten gleichmäßig zugute käme! Aber davon ist naturgemäß gar keine Rede, sondern die Neben—

einnahmen fließen den einzelnen Beamten in ganz verschiedenem

Maße zu. Namentlich haben die technischen Beamten in erheblichem

Maße Vorteil. Ferner gewisse Dezernenten bei den Regierungen usw.“

während andere Beamten so gut wie keine Nebeneinnahmen in der

Beziehung haben. Ich stimme dem Herrn Bürgermeister auch darin

bei, daß es im Interesse des Ansehens der Beamtenschaft vermieden werden muß, daß die Bevölkerung immer sagt: die Beamten erzielen solche Nebeneinnahmen! Es hat unzweifelhaft nicht im Interesse des

Ansehens der Beamtenschaft gelegen, daß sich in der Bevölkerung

vielfach die Meinung festgesetzt hat, die Beamten machten Dienstreisen,

um Nebeneinnahmen zu erzielen. Wir müssen also im finanziellen Interesse des Staates wie im Interesse des Ansehens der Beamten

diese Nebeneinnahmen auf ein richtiges Maß zurückführen. Nun melnt der Herr Vorredner, wir seien darin noch zu benigne verfahren, wir hätten in der Einschränkung noch weitergehen müssen. Ich glaube aber nicht, daß wir das tun konnten. Ich werde im einzelnen noch darauf zurückkommen. Denn andererseits muß doch anerkannt werden, daß die Diäten und Reisekosten einen vollen Ersatz der tatsächlichen

Auslagen darstellen und auch noch ein kleines Plus gewähren sollen,

da den Beamten neben den direkten Reisekosten unzweifelhaft noch gewisse indirekte Auslagen erwachsen, so der Verbrauch an Kleidung und dergleichen. Kurzum die Kosten dürfen auch nicht so bemessen werden, daß der Beamte womöglich noch Schaden leidet eder im besten Falle nur seine tatsächlichen Auslagen wiedererstattet erhält.

Ferner glaube ich auch nicht, daß der Herr Vorredner darin recht

bat, wenn er unsere Vorlage finanziell für so unerheblich erachtet wie

er es ausgesprochen hat. Nach unserer Vorlage werden sich voraus—⸗

sichtlich Ersparnisse von mehreren Millionen ergeben! Ich weise zu—

nichst darauf hin, daß gegenwärtig die Beamten J. Klasse zu liqui— dieren berechtigt sind 9 3 pro Kilometer auch dann, wenn sie gar nicht die J. Klasse benutzten, sondern II. Klasse fuhren. Das war

meiner Ansicht nach ein Uebelstand, der beseitigt werden mußte. ƷSDRenn aber die Beamten 9 3 zu liquidieren berechtigt waren, während

sie tatsächlich nur einen Aufwand von 4.5 8 pro Kilometer hatten,

also nur einen Aufwand in der Hälfte der liquidierten Kosten, o liegt in der Herabsetzung der Reisekosten auf die tatsãchlich ö benutzte Wagenklasse zweifellos eine sehr erhebliche Es kommen aber noch andere Momente hinzu, beispielsweise wird

Ersparnis.

die gegewärtige Abrundung von 2 kin auf 8 km beseitigt. Wir

kaben dies bei einigen Regierungen durchprüfen lassen, und da hat sich

ergeben, daß allein durch diese Beseitigung der Abrundung von 2 km auf 8 km bei einigen Regierungen eine Ersparnis von 120, bei anderen von 300so liegt. Ebenso haben wir die Zu⸗ und Abgänge, ie auch übermäßig hoch bemessen waren, wie wir glauben, in an— gemessener Weise reduziert. Es kommen aber noch eine ganze Anzahl anderer Momente hinzu, die wir nicht ziffernmäßig berechnen können, die aber doch unzweifelhaft von erheblichem finanziellen Erfolge sind. Dahin gehört vor allem die Herabsetzung der Liquidation bei gemein⸗ schaftlichen Reisen. Es war ein Mißstand, daß, wenn zwei oder drei Beamte Dienstreisen machten und dabei einen Wagen benutzten, jeder einen Wagen zu liquidieren berechtigt war. Es war ein Mißstand,

daß Beamte auch dann, wenn sie einen Wagen, etwa vom Ober⸗

förster oder vom Landrat, unentgeltlich gestellt bekamen, trotzdem befugt waren, zu liquidieren, als ob sie den Wagen selber genommen hätten. Dies sind freilich Momente, die sich nicht ziffernmäßig berechnen lassen.

ann aber, meine Herren, indem wir die Diäten und Tagegelder auf ein angemessenes Maß herabsetzen, wird der Anreiz zu übermäßigen Reisen beseitigt, und dadurch wird, wie wir hoffen, eine erhebliche Srsparnis stattfinden. Ich teile die Auffassung des Herrn k durchaus, daß die Reisen absolut notwendig sind, wenn anders wir nicht in den Fehler verfallen wollen, vom grünen Tisch aus zu re— heren. Es wird auf der einen Seite zu wenig gereist, aber auf der anderen Seite nach meiner Auffassung viel zu viel, und ich kann da der hohen Wertschätzung der Reisen zu Kongressen und dergleichen nicht beistimmen. Wir haben erlebt, daß Dutzende von Staats beamten zu Kongressen deputiert gewesen sind, und nun frage ich ich bin vielleicht ein Barbar, daß ich danach en, * kemmt bei diesen Kongressen häufig heraus? Ich kann da der hohen Wertschätzung des Herrn Vorrednerg nicht beistimmen. Aber auch die Reisen zu rein repräsentativen Zhecken müssen eingeschränkt werden; zu allen festlichen anstaltungen sollen Beamte nur dann reisen, wenn ein dringendes denstiche In bercse vorliegt. Dadurch wird man diese Reisen in acbeblichem Maße einschränken können, und der Herr Minister des 1 ich haben vor einiger Zeit einen Erlaß nach der Richtung dinausgehen lassen.

2 d D

H Ver⸗

Was die einzelnen Anregungen des Herrn Vorredners betrifft, so schlug er vor oder hielt es für richtig, in der Beschränkung der Neise⸗ kosten und Diäten noch weiter zu gehen und namentlich bei den Reisekosten das Prinzip lediglich der Erstattung der tatsächlich be⸗ zahlten Reisekosten einzuführen. Meine Herren, wir haben uns das sehr wohl überlegt, aber wir glauben, daß ein solcher Weg nicht rätlich sein würde. Er würde ein sehr großes Maß von Schreibereien und Unmständlichkeiten mit sich bringen, der betreffende Beamte müßte in Gallen einzelnen Fällen nachweisen, welche Strecke er benutzt habe das muß er jetzt allerdings auch tun aber warum er die und die Wagenklasse benutzt habe, warum er Schnellzugzuschlag habe bezahlen müssen, warum er eine Fahrtunterbrechung habe vornehmen müssen, kurzum seine Reise bis ins einzelne darlegen, während er jetzt bloß für die Kilometer zurückgelegter Strecke einen ein für allemal durch Gesetz festgelegten Satz zu liquidieren hat. Ich glaube auch nicht, wie der Herr Vorredner meinte, daß zu befürchten ist, die Herren würden jetzt, wo sie nur dann die höhere Klasse bezahlt bekommen, wenn sie sie wirklich benutzt haben, übermäßig viel in der ersten Wagenklasse fahren. Zunächst würde ja der Fiskus dadurch keinen Schaden leiden; denn als Inhaber der Eisenbahn fließen die Gelder in seine Kassen zurück. Aber auch sonst braucht diese Befürchtung nicht zu groß zu sein, da die Ersparnisse bei den Reisen in der zweiten Klasse erheblicher sind als bei Reisen in der ersten. Sein Prinzip, den Beamten nur die tatsächlich bezahlten Selbstkosten zu erstatten, würde ferner, wie ich glaube, über das Maß dessen hinausgehen, was man an Einschränkungen vornehmen kann; dann würde nichts mehr für die Beamten übrig bleiben, um die Nebenausgaben zu bestreiten, die unzweifelhaft mit solchen Reisen verbunden sind.

Der Herr Vorredner meinte dann auch, man könnte nicht nur die Reisekosten nach dem Prinzip der Selbstkosten bemessen, sondern auch die Tagegelder herabsetzen. Ein solcher Beschluß war auch im Abgeordnetenhause bei den höheren Beamten bis zur dritten Rang— klasse gefaßt worden, aber ich habe mich nachdrücklich dem widersetzt. Das würde ein Widerspruch mit der tatsächlichen Entwicklung gewesen sein, wenn, wie das Abgeordnetenhaus zunächst beschlossen hatte, die Tagegelder der höheren Beamten noch unter die Norm des Jahres 1897 herabgedrückt würden. Im Jahre 1897 hat man die Tagegelder um einen mäßigen Betrag erhöht; das Abgeordnetenhaus hatte nur beschlossen, die Tagegelder der beregten höheren Beamten noch unter die Sätze des Jahres 1897 zu bringen, obwohl doch unzweifelhaft seit jener Zeit die ganzen Kosten des Reisens, besonders der Hotels, außerordentlich gewachsen sind. Das Abgeordnetenhaus hat daraufhin von diesem Beschluß Abstand genommen.

Ebenso ist es als ein Fortschritt zu begrüßen, daß das Ab— geordnetenhaus von einem anderen Beschlusse zurückgetreten ist, nämlich noch eine Abstufung der Reisen nach 3 und 6 Stunden vorzunehmen. Wir können eine solche Abstufung nicht vorsehen, weil dadurch un— zweifelhaft eine große Erschwernis für die praktische Handhabung liegt; es würde in jedem einzelnen Falle, namentlich von der Oberrechnungs— kammer nachgeprüft werden: konnte die Reise nicht in drei, nicht in sechs Stunden beendet werden, warum hat sie länger als drei oder länger als sechs Stunden gedauert? Wir glauben nicht, daß ein solcher Weg zweckmäßig wäre, und es ist deshalb von uns freudig begrüßt worden, daß das Abgeordnetenhaus von dieser Abstufung nach drei und sechs Stunden abgelassen hat. Allerdings bat der Vorredner darin Recht, daß gerade bei diesen kurzen Reisen vielfach eine ganz übermäßige Entschädigung gewährt wird; wir glauben aber, diese übermäßige Entschädigung zweckmäßiger Weise nicht durch die Ab— stufung der Reise nach drei und sechs Stunden herabzusetzen, sondern durch Pauschalierung der Sätze für die betreffenden Beamten. Wenn Beamte durch ihre Diensttätigkeit gezwungen sind, häufig kürzere Reisen auszuführen, wie namentlich die Staatseisenbahn— beamten, so ist es, glaube ich, der richtige Weg, sie nicht für jede einzelne Reise liqguidieren zu lassen, sondern ihnen ein Pauschale zu gewähren, das niedriger ist als die ordnungsmäßigen Sätze, und das der Tatsache Rechnung trägt, daß bei den kürzeren Reisen eben ge⸗ ringere Kosten erwachsen als bei den längeren Reisen. Ich bin dankbar, daß der Herr Vorredner trotz der Bemängelungen, die er im einzelnen vorgenommen hat, davon abgesehen hat, spezielle Anträge zu stellen.

Ich möchte schließlich noch auf eine von ihm berührte Frage speziell antworten, auf die Frage der nicht voll besoldeten Kreis—⸗ ärzte und Kreistierärzte. Der Herr Vorredner hat dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß die Pauschale, die diese Beamten schon jetzt be⸗ kommen, wenn nunmehr die gesetzlichen Sätze allgemein ermäßigt werden, nicht ebenfalls nach unten revidiert würden. Ich sagte schon am Eingange, daß die Reisekosten und Tagegelder keine Neben einnahme für die Beamten bilden sollen und als solche nicht zu be— trachten sind. Ich gebe aber zu, daß von diesem Grundsatz eine gewisse Ausnahme zu machen ist bei der Kategorie von Beamten, die der Herr Vorredner erwähnt hat. Bel diesen nicht voll besoldeten Kreisärzten und Kreistierärzten ist in der Tat bei Bemessung ihrer Besoldung in Rücksicht gezogen worden, daß sie erhebliche Neben— einnahmen aus den Reisekosten und Tagegeldern haben. Sie haben auf der einen Seite keine volle Besoldung und auf der anderen Seite wird dieser Mangel wett gemacht dadurch, daß sie in⸗ folge vieler Reisen doch erhebliche Nebeneinnahmen bekommen. Bei dieser Kategorie von Beamten ist also anzuerkennen, daß die Neben⸗ einnahmen aus den Reisekosten und Tagegeldern gewissermaßen für sie einen Teil ihrer ganzen Dienstemolumente ausmachen, und wir haben schon mit dem Herrn Landwirtschaftsminister vereinbart, daß bei Nachprüfung der Sätze dieser Beamten besonders wohlwollend verfahren, und diesem Umstand, daß sie darauf immerhin angewiesen sind, in gewissem Umfange Rechnung getragen werden soll. Ich hoffe, daß dadurch die Bedenken des Herrn Vorredners erledigt sein werden.

Herr Dr. Jehan sen: Was die Behandlung der Kongresse be— trifft, so fann Iich mich nicht voll überzeugt erklären. C8 kommt hier doch eine Reihe von Gegenmomenten in Betracht. Selbst die Diners bieten für die Beamten durch die , . mit ihren Nachbarn, durch manche auf diesem Wege gewonnene Aufklärung für das Gemeinwohl Vorkteile, die die geringfügigen Mehraus aben mehr als aufwiegen. Die Satze von 1897 brachten eine , über das damalige Bedürfnis hinausgehende Erhöhung. Der Na weis der wirklich aufgewendeten Auslagen würde durch einfache Versicherung des Beamten ohne weitere Beweisführung erbracht werden können.

Damit schließt die Generaldiskussion.

Im Shhlußwort wiederholt und generalisiert der Berichterstatter seine Klage, daß das Herrenhaus diese und zahlreiche andere wichtige und bedeutsame Gesetzentwürfe erst dicht vor Toresschluß erhalte, sodaß eine wirklich grün liche Durchberatung gusgeschlossen sei. Auch seinerseits würde sonst eine Reihe von Abänderungen, insbesondere die Abschaffung der Kilometergelder, vor⸗ geschlagen worden sein. . In der Einzelberatung wird die Vorlage ohne Dis kussion und schließlich im ganzen unverändert nach den Beschlüssen des anderen Hauses endgültig angenommen. Die, erwähnte Petition des Deutschen , wird der Regierung als Material überwiesen. . . Dem Staatsvertrag zwischen Preußen und Elsaß⸗-Lothringen zur Regelung der Lotterieverhält⸗ nisse vom 28. April i910 nebst Schlußprotokoll erteilt“ bas Haus in einmaliger Schlußberatung auf Antrag des Referenten Herrn Dr. von Burgsdorff ohne Debatte die verfassungt⸗ mäßige Zustimmung. ö

Ueber die Novelle zum 6er. betreffend die Ge⸗ währung von Zwischenkredit bei Rentengutsgrün⸗ dungen, nach der ein solcher Zwischenkredit auch für Me⸗ liorationen eröffnet werden soll, referiert in, der einmaligen Schlußberatung Herr von . .

Herr von Hertz berg: Ueber die Frage, ob dieser Zwischenkredit auch, an. Erwerbsgesellschaften gegeben werden soll, hat der Minister in der Kommission beruhigende Erklärungen abgegeben. Jeden⸗ falls sollten nur gemeinnützige Gesellschaften bedacht werden, andere aber wenn nicht anders möglich, durch besonderes Gesetz von den Wohltaten des Gesetzes , . werden.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim:

Meine Herren! Der F 12 des Gesetzes, betreffend die Bildung bon Rentengütern, sagt: die Begründung des Rentenguts kann auf Antrag eines Beteiligten durch Vermittlung der Generalkommission erfolgen. Der Antrag ist zurückzuweisen, sofern der Begründung des Rentenguts rechtliche oder tatsächliche Bedenken entgegenstehen. Meine Herren, damit ist klar zum Ausdruck gebracht, wie weit Anträge auf Gewährung von Rentenbankkredit und damit auf Eröffnung des Zwischenkredits zurückgewiesen werden können, und wie weit nicht. Es müssen also Gründe rechtlicher und tatsächlicher Natur in jedem einzelnen Falle vorliegen, die es ermöglichen, dem betreffenden Antragsteller den Rentenbankkredit zu verweigern. Nach dieser Richtung hin habe ich auch den betreffenden Erlaß an die Generalkommission in Ostpreußen formuliert. Ich kann keinesfalls, wie der Herr Vorredner es zu wünschen scheint, generell der Landbank oder einer ähnlichen Erwerbs gesellschaft den Rentenbankkredit verweigern; das würde gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes verstoßen. Der Herr Vorredner wird ferner, wenn er die Verhandlungen im andern Hause verfolgt hat, zur Ueberzeugung gekommen sein, daß ein Gesetz, welches die Tendenz verfolgt, der er hier eben Ausdruck gegeben hat, daß nämlich den Privatparzellanten der Rentenbankkredit grundsãätzlich verweigert werden soll, keine Aussicht auf Annahme im andern Hause hat.

Herr von Hertzberg: Wir in Pommern haben zuerst ge⸗ meinnützige Hef che en egründet, ehe noch der Staat daran dachte, sich damit zu befassen. Den vom Staate mit erheblichen Mitteln in Ostpreußen und Pommern gegründeten beiden Gesell⸗ schaften sollte doch nicht durch andere Erwerbsgefellschaften und am allerwenigsten mit Staatskredit Konkurrenz gemacht, werden. Die beiden staatlichen Gesellschaften für innere Kolonifation müssen un⸗ bedingt den Vorrang haben. r .

Die Vorlage wird angenommen. Die Rechnung über die Verwendung des aus dem . der Rentenbanken gewährten Zwischenkredits für die Zeit von 1900 bis Ende Dezember 1909 wird durch enntnisnahme für erledigt erklärt.

Auch die Denkschrift über die gemäß 8 29 des Gebãude⸗ teuergesetzes vom 21. Mai 1861 ausgeführte dritte Revision ö Gebäudesteuerveranlagung erklärt das Haus 9 Antrag des Berichterstatters ö. von Behr⸗B ., in einmaliger Sch = n gf durch Kenntnisnahme ö. erledigt.

Die Unterrichts kommission läßt durch Herrn Dr. Rive⸗Halle über die Uebersicht der Ergebnisse der staatlichen Ver⸗ anstaltungen zur Ausbildung und Fortbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen sowie zur Aus⸗ bildung von Leitern für Volks⸗ und Jugend spiele in Preußen während des Etatsjahres 1999 mündlichen Bericht erstatten. Der Kommissionsantrag, die Uebersicht durch Kenntnis⸗ nahme für erledigt zu erklären, gelangt ohne Diskufsion zur Annahme.

Darauf folgt die Beratung von Petitionen. .

Eine Petition des Vereins Frauenerwerb, eingereicht von Fräulein A. Guilletmot in Berlin, um Einführung eines obligatorischen , . Unterrichts für alle, auch j höhere, Mädchenschulen wird auf Antrag desselben Berichterstatters der Regierung zur Erwägung überwiesen. .

Namens der Handelskommission berichtet Schulenburg-Grünthal über eine Petition der Handels⸗ kammer zu Altong um Verbesserung der Häfen und Wasserstraßen ihres Bezirks. Das Haus üherweist nach dem Kommissionsantrag die Petition der Regierung als Material.

Der en fh Landesverband der Haus. und Grundbesitzer⸗ vereine hat durch seinen Vorsitzenden, Justizrat Baumert in Spandau, eine Petition um Abänderung. der bundesrätlichen Grund— sätze für artspolizeiliche Bäckergiverordnungen zwecks milderer Anwendung ihrer rückwirkenden Kraft ein⸗ gereicht. Nach dem Antrag der Handels kommission wird die Petition der Regierung mit dem Ersuchen überwiesen, bei der Dans habung der genannten , in n die, baulichen An⸗ sprüche, wie dies schon in dem Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 13. März 1909 gusgesprochen ist, mit Milde vorzugehen.

Der Zentralverband der Kohlenhändler Deutschlands zu Hamburg und 16 andere Handelsverbände und vereine petitionieren um Ab“ standnahme von jeder Begünstigung der Kensum⸗ bereine und Genossenschaften, der Verband westdeutscher Konsumpereine zu Mülheim 4. Rhein um Abstandnghme von jeder Beschränkung der Bewegungsfreiheit der Konlum vereine durch Sonderbestenerung. .

Die Handelskommission . durch ihren Referenten Herrn Delbrück, beide Petitionen der Regierung als Haterial zu überweisen. Der Referent betont dabei, daß nach der Meinung der Kommission Beamte und Lehrer ihnen übertragene leitende Stellungen in den Konsumvereinen möglichst taktvolUl und diskret auszuüben verpflichtet seien. Auch die billige Hergabe von Geldern der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse an die Provinzialgenossen⸗ schaften sei in der Kommission Gegenstand der Erörterung gewesen.

Ohne Diskussion tritt das Haus dem Kommissionsantrage bei.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 1215 Uhr. Rechnungsvorlagen; Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Krondoötation und Nachtragsetat, betreffend die Königlichen Theater; Novellen zum Gerichtskostengesetz und zum Wohnungs⸗ geldzuschußgesetz; kleinere Vorlagen.)

Graf von der