1910 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

des silbernen Kreuzes des selben Ordens; dem Fähnrich Baron Wrangell im Braunschweigischen Infanterieregiment Nr. 92;

der dem selben Orden angeschleossenen silbernen Verdienstm edaille:

den Vizefeldwebeln Röttger, Schünemann und

Schmidt in demselben Regiment;

der demselben Orden angeschlossenen bronzenen Verdienstmedaille mit der Krone:

den Sergeanten Schoppe, Dickhut, Eggers, Koch, Reinecke, Giese, Plagge, Arnecke, Warnecke, Greune, Schaare, Schridde, Weickardt, Dreyer, Kuh fuß und . .

den Unteroffizieren Rehenberg und Ehlers sowie

dem Gefreiten Hennecke

sämtlich in demselben Regiment;

der dem selben Orden angeschlossenen bronzenen Verdienstmedaille:

den Gefreiten Rollwage, Holldorf und Schnur, den Musketieren Reinhardt und Nothnagel, sämtlich in demselben Regiment,

den Gefreiten Dunker, Petersen, Witte, Gades und Behrens, sämtlich im Braunschweigischen Husarenregiment Nr. 17; des Großoffizierkreuzes des Königlich Bulgarischen

Militärverdienstordens:

dem Obersten von Einem, Kommandeur des Braun⸗ schweigischen Infanterieregiments Nr. 92

dem Obersten Freiherrn von Hum boldt⸗Da chroeden, Kommandeur des Braunschweigischen Husarenregiments Nr. 17, und .

dem Obersten Stolzen burg, Kommandeur der 530. Feld⸗ artilleriebrigade;

des Kom mandeurkreuzes desselben Ordens:

dem Major Grafen von Moltke und

dem Major von Alt⸗Stutter heim im Braunschweigischen Infanterieregiment Nr. 92; des Ritterkreuzes mit der Krone desselben Ordens: dem Hauptmann Grafen von Carmer, den Sberleutnants Stieler von Heyde kampf, von Guretzky⸗Cornitz, von Kalm, von Brömbsen, Kobus und von Broecker, . sämtlich in demselben Regiment, . . den Oberleutnants von Koch und von Gizicki im Braunschweigischen Husarenregiment Nr. 17; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Oberleutnant von Glan, . den Leutnants Hartwieg, von Olfers, von Kraatz⸗ Koschlau, von Trotha, von Löbbecke, von Eschwege, Kutzen und Fräeiherr von Cram m, sämtlich im Braunschweigischen Nr. 92, und . von Kaufmann, von Tempski, Lieberkühn und von Trauwitz Hellwig, - : sämtlich im Braunschweigischen Husarenregiment Nr. 17; des silbernen Kreuzes mit der Krone desselben Ordens: dem Obermusikmeister Harsing im Braunschweigischen Husarenregiment Nr. 17 des silbernen Kreuzes desselben Ordens: den Feldwebeln Gottschall und Wernecke, dem Vizefeldwebel Witte, sämtlich im Braunschweigischen Nr. 92, und ; ; dem Wachtmeister Hein sen im Braunschweigischen Husaren⸗ regiment Nr. 17; sowie des silbernen Kreuzes des Königlich Bulgarischen Zivilverdienstordens: dem Obermusikmeister Hischer im Braunschweigischen In⸗ fanterieregiment Nr. 92.

Infanterieregiment

Infanterieregiment

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Oberpostkassenbuchhalter Hornke in Halle (Saale) und den Sberpostsekretären H. L. E. Schmidt in Frankfurt (Main) und Winkler in Glogau bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungsrat Neumann bei der Direktion der Zölle und indirekten Steuern zum Oberregierungsrat sowie die Regierungsassessoren Reichard bei der Direktion der Verkehrssteuern und Dr. Carl bei der Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu Regierungsräten zu ernennen.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 4. Juni 1910 den Antrag der K. K. priv. Assiecuirazioni Generali in Trie st auf Einführung neuer Rechnungsgrundlagen und neuer Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherungsabteilung genehmigt, und zwar .

J. Allgemeiner Versicherungsbedingungen für Todesfall⸗ Erlebensfall und gemischte Versicherungen (Tarife 1 AR, 1 15, 13, 13 A, 13 B, 13 0, 13 D, 13 E; 4B, 4 BM, 8A, 8B, SC, 8D),

II. Allgemeiner Versicherungsbedingungen für Versiche⸗ rungen mit abnehmenden Prämien (Tarife 17, 17A, 17 E),

III. der Bedingungen, betreffend die Ausdehnung der Haftung der Gesellschaft auf die Kriegsgefahr,

IV. Allgemeiner Versicherungsbedingungen für Hypothekar— Lebensversicherung. Berlin, den 18. Juni 1910. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. In Vertretung: Klehmet.

Die von 1 ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 792 das Gefetz, betreffend die Aufstandsausgaben für Südwestafrika, vom 15. Juni 1910, und unter

Nr. N93 die Bekanntmachung, betreffend die dem Inter⸗ nationalen Uebereinkommen über den Elsenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 15. Juni 1910.

Berlin W., den 21. Juni 1910.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Maje tät der König haben · Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Brieg getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) Otto Riba daselbst als Ersten Bürgermeister

dieser Stadt für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Duisburg getroffenen Wahl den bisherigen Stadtbauinspektor der Stadt Kiel Karl Pregizer als besoldeten Beigeordneten der Stadt Duisburg für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Duisburg getroffenen Wahl den Fabrikbesitzer Hugo Morian in Duisburg⸗Meiderich als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Duisburg für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Lennep getroffenen Wahl, den Rentner Louis Dürholt da⸗ selbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Lennep für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Polizeitierarzt Dr. Beecker zu Cöln ist die kommissarische Verwaltung der Kreistierarztstelle zu Call im Kreise Schleiden übertragen worden.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Kempfeld, Morbach, Dhronecken und Hermeskeil mit dem Amtssitz in Morbach ist zum 1. Oktober 1910 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Juli d. J. eingehen.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker und des Chefs des Marinelabinetts, Vizeadmirals von Müller entgegen.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Ver kehr hielt heute nachmittag eine Sitzung.

Der Königlich norwegische Gesandte von Ditten hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Micheklet bis auf weiteres die Geschäfte der Gesandtschaft.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ am 18. Juni in Macao angekommen und am gleichen Tage wieder in See gegangen.

S. M. „Cormoran“ ist gestern in Jap eingetroffen und geht heute nach Matupi in See.

S. M. Flußkbt. „Otter“ ist am 18. Juni in Chuhan angekommen.

S. M. S. „Jaguar“ ist gestern von Tsingtau in See gegangen.

CGCöln, 21. Juni. Seine Majestät der König von Sachsen ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern abend hier ein⸗ getroffen und hat im Domhotel Wohnung genommen.

Sachsen⸗Weimar.

Unter Glockengeläut hielten, W. T. B.“ zufolge, gestern mittag Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin, begrüßt von den Spitzen der Be⸗ hörden, ihren feierlichen Einzug in die Stadt Jena. In der Aula des neuen Universitätsgebäudes fand ein Festakt statt. Nachmittags brachte die Studentenschaft dem hohen Paare einen Huldigungszug dar. Die Abreise erfolgte um 5 Uhr.

Frankreich.

Die Deputiertenkammer setzte gestern, „W. T. B.“ zufolge, die Beratung der Interpellationen fort. ; Als ein Mitglied der Rechten über den Unterricht sprach und die Lehrer tadelte, daß sie unpatriotisch seien, und den Professor Thalamas beftig angriff, überschrieen ihn. die Linke und die äußerste Linke und klapperten mit den Pultdeckeln. Hierauf wurde die Sitzung unter großem Lärm abgebrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung richtete ber Abg. Eruppi an den Ministerpräsidenten Briand die Auf⸗ forderung, mit der Mehrheit der Linken zu regieren, die ihn loyal und treu unter allen Umständen stützen würde.

Schweiz.

Der Nationalrat hat, wie das „W. T. B.“ meldet, gestern dem Beschluß des Ständerats, einen Kredit von 24 Millionen für die Tieferlegung des Hauenstein⸗ lunnels zur Verbesserung der Gottharbzufahrt zu bewilligen, zugestimmt.

Türkei.

Daß Ministerium des Innern hat an die Tropinfbeh rden ein Rundschreiben gerichtet, in dem, „W,. T. B.“ zufolge erklärt wird, daß die Mächte endgültig die Wahrung der Suzeränitätsrechte der Türkei auf Kreta sowie der Rechke der Mohammedaner daselbst beschlossen hätten. Weiter wird in dem Schreiben der hifffung Ausdruck gegeben, daß die Be— mühungen der Pforte für eine endgültige Lösung der Kreta= frage erfolgreich sein werden. Schließlich wird die Bevölkerung aufgefordert, den Bemühungen der Regierung zu vertrauen und jede Aufregung zu vermeiden, durch die die türkischen Interessen nur geschädigt würden. Amerika.

Der Präsident der Vereinigten Staaten vons Amerika Taft hat, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, die Eisenbahnvorlage unterzeichnet.

Asien. Der Vizekönig von Hupe⸗Hunan hat- nach einer Meldung des „New York Herald“ aus Peking vier hohe Offiztere verhaften lassen, die beschuldigt werden, sich an der revolutionären Propaganda beteiligt zu haben. Der Vizekönig glaubt, daß durch diese Verhaftungen eine Bewegung im Keime erstickt ist, die darauf gerichtet war, eine Militärlig insz Leben zu rufen, um die Armee und durch diese die Re gierung zu beherrschen. Die kritische Lage in Hungn wird durch große Ueberschwemmungen noch verschlimmert. In dem nörd— lichen Teile von Tschangtefu soll der Verlust an Menschenlehen ungeheuer groß sein. ;

Afrika.

Nach einer vom W. T. Be, verbreiteten Meldung aut . sind am 17. d. M. alle türkischen Instrukteure nach der Türkei abgereist.

Aus Oran wird, obiger Quelle zufolge, gemeldet, daß ebenso wie kürzlich in der Gegend von Metarka nunmehr auch im Norden des Mulujaflusses eine militärische Expedition zur Herstellung gesicherter Zustände in der französischen Einfluß sphäre unternommen werden soll. 9 diesem Zweck wird in Udschda ein aus 1100 Mann bestehendes Truppenkontingemt zusammengezogen.

Koloniales.

Im Juniheft des „Tropenpflanzers“, Organs des Kolonial wirtschaftlichen Komitees (Berlin, Unter den Linden 43), veröffentlicht Dr. A. H. Berkhout⸗Wageningen den ersten Teil eines Berichts über seine hauptsächlich zum Studium der Kautschukkultur unternommen Reise nach Asien. Der Verfasser, der früher längere Jahre in Hol. ländisch⸗ Indien als Forstmann tätig war, schildert in diesem ersten Teile seines Reiseberichts die Ausreise und macht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Kautschuk⸗ und die anderen Kulturen in den Vereinigten Malaien⸗Staaten allgemein interessierende Angaben. Ohne Zweifel, wird der Bericht interessante Vergleiche mit dem die gleiche Frage behandelnden Bericht von D. Sandmann, der vor kurzem ebenfall im ‚Tropenpflanzer“ veröffentlicht worden ist, ergeben. In einen Artikel über „das Trocknen der Kopra“ gibt A. Dommes, der längere Zeit in Neuguinea als Pflanzungsleiter tätig war, für die Praxt wichtige Fingerzeige. Dr. Cl. Grimme behandelt in einem weiteren Aufsatz die Narraspflanze“, die im Haushalt der Eingeborenen

von Deutsch⸗Südwestafrika von größter Bedeutung ist; sie bildet sir

die etwa 2000 Eingeborenen der Walfischbaigegend außer Fischen die einzige Nahrung und ist wegen der ölhaltigen Kerne der Früchte auch für die Fettindustrie von Interesse. Die Mitteilungen über die Rassen der wichtigsten Haustiere in Afrika von D. Kürchhoff zperden fortgesetzt. Des weiteren enthält das Heft kleinere Beiträge über den Weinbau in den Tropen, die Bananenkultur in Nicaragua, die Sage— gewinnung in Niederländisch⸗Indien sowie eine Menge kürzerer Mit teilungen über verschiedene tropische Nutzpflanzen und handelsstatistische Notizen aus fremden Gebieten.

Nr. 21 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heran.

gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 16. Juni, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 7. Juni 1910, betr. anerkannte Fachschulen; vom 7. Juni 191 betr. Eisenbahntöchterhort. Nachrichten.

Statistik und Volkswirtschaft. Zur Berufsstatistik des Deutschen Reichs für 1907.

Von den 61,B7 Millionen der Reichsbevölkerung lebten nach de Zählung am 12. Juni 19607 11792019 Personen oder 19,11 v. in den 42 Großstädten des Reichs. Von der Großstadtbevölkerun sind 3 283 137 oder 27,84 v. H. Kinder unter 14 Jahren; im Alter von 14 bis 30 Jahren standen 32, 15 v. H. (6 791 317) 34. 22 v. H. (4034 46 waren 30 bis 50 und 5,75 v. H. (683 033) 60 Jahre und darüber alt. (96 Personen unbekannten Alters sind aufgeführt, das sund O00 v. h Die Altersklassen, welche die Jahre der eigentliche Erwerbsfähigkeit umfassen, sind bei der Großstadtbevölkerung stãrft besetzt als bei der übrigen, nichtgroßstädtischen Bevölkerung, eine Fol⸗ der Zuwanderung. Zum Vergleich sei hier die Verteilung der Gesam⸗ bevölkerung der übrigen, nichtgroßstädtischen Gemeinden auf die entsprechenden 4 Altersklassen gegeben:

der Zahl nach v. H. Großstädte v. S)

unter 14 Jahren 16 885 499 33,82 27, 84

14 bis 30 Jahre 13 584 623 27721 327 6165

30 bis 60 15 445 089 30,93 31,22

60 und darüber 4 008351 8. 03 5,*79

unbekannt. 4945 001 000

insgesamt. 49 728 510 100,00 100,090.

Sowohl unter den Erwerbstätigen, als auch unter den Angehörige! ohne eigenen Hauptberuf zeigt ;

̃ ich das gleiche Verhältnis eing geringeren Anteils der Kinder und der Alten und einer höherch Hesetzung der mittleren Altersstufen in den Groß stäptzen gegen über rem Reichsdurchschnitt. Unter den Erwerbtztätigen de Großstäbte sind G24 v. H. Kinder unter 14 Jahren und 4,29 v. * 60 Jahre und darüber Alte, in den übrigen Gemeinden ist der Vel hältnisanteil der Kinder 1,31 und der der Alten „76 von der Gesam— zahl der Erwerbe tigen, Vat gleiche Bild geben die. Ver hältniszahlen für die Angehörigen. Von 1090 Angehörigen in de Großstädten sind h6,02 inen, 16,99 14 bis 30 geh alt, 260! 30 bis 69 Jahre alt und 29 älter, während von den Angehörig! im übrigen Hieicht gebiete 6b, 24 uf Kinder, 11983 auf 14. 0 jährige, 17 6 guf S0 bis 66. Jahre alte und 5, v. H, quf üb. 60 Jahre alte entfallen. Die vier Bevölkerung gruppen, die sich nal shrer Beziehung zum Hauptherufe bilden, verteilen sich nämlich nach dem Alter in folgender Weise:

Großstadtbevölkerung Jahre: unter 14 14 bis 30 30 bis 60

Grwerbotatige A— F) *

j 12 101 2460161 23656 737 Dlenende bei der . Herrschaft)

un, us 326 77 68 ug dis 1 slose Selb⸗ vn „, neu 24 83 z2ao bol 298 3667

ehörige ohne ; unge rr nf ziotz zol. gg bls 1360 12 170559 10. Uebrige Bevölkerung . Jahre: unter 14 14 bis zo zo bis o S0 und, 1nbe;

darüber kannt Crwerbstätige. 284 685 9651 166 10210 535 1 695 665 2748 Dienende

A6 555 Fi6 656 1657 53 17 455 46 Beruftzlose Selb⸗

ständige . . 334 013 285 959 762 036 1319911 1480 Alnehörige . 16 Sas 255 ä 4 366 655 Sfö zs 6660. Die Betrachtung der Anteile der Altersstufen an der Zahl, der Grwerbtzt tigen der einzelnen Berufsabteilungen in den Großstädten gegenüber denen in den übrigen Gemeinden gestaltet sich ebenso wie bie Verteilung für die Erwerbetätigen A K insgesamt (eine Aus— nahme macht allein die Altersstufe von 16 bis 30. Jahren hei, der Beruftabteilung D). Der Zahl nach verteilen sich die Erwerbstätigen der Ältersklassen auf die Berufsabteilungen, wie folgt: Berufs unter 70 J. abteilung 18 J. 16430 J obo J 6g rh , n, dar, men, in den Großstädten A 2876 26 892 25 063 14738 1593 P? 138 907 1 231 1099 10597995 310638 16757 &) 52 027 hh9 054 572 450 189 467 11115 Pi 8 536 68 471 79 225 44 872 2 886 . 5163 269 227 180 817 56 949 3 898 in den übrigen Gemeinden im Reich

An s882 098 3251536 3299 994 2121 495 25623561 750 Be sl 374 3 53d Jz7 3 143 263 L039 355 4 goß 31 Ee ' zr5 * T7is zi go ssöß zi io 31 sig S' Hh is 5th 34 zz? I6 337 659 569 35756 49 ä is z37 663 855. 361 z55 145 65 is 657 265.

Wie von der n der im Reiche gezählten Erwerbstätigen der beiden Berufsabteilungen O0 und D die in der Großstadt lebenden, im Handel und Verkehr erwerbend Tätigen etwas über ein Drittel und die mit Lobngrbeit wechselnder Art sich Ernährenden sogar nahezu die Hälfte aller im Reiche betragen, so ist auch der Anteil jeder der einzelnen Altersklassen der großstädtischen Erwerbs⸗ faͤtigen dieser beiden Berufsabteilungen am größten, den Durchschnitt des Anteils der Großstädter an der Reichsbevölkerung am weitesten sibersteigend. Den höchsten Anteil von 47,85 v. H. aller Erwerbtz⸗ tätigen der gleichen Berufsabteilung und der gleichen Altersstufe er⸗ reichen die 30. bis böjährigen Lohnarbeiter wechselnder Art (1h) in der Großstadt und unter den Erwerbstätigen des Handels die großstaͤdtischen G ⸗Personen der . von 16 bis 30 Jahren (mit 43,77 v. O.). Unter den o. bis 70 jährigen Personen der Abteilung D entfallen 4230 v. H. der im Reiche gezählten auf die Großstadt. Die entsprechende Zahl für die 16 bis 50 Jahre alten großstädtischen Lohnarbeiter (wechselnder Art und perfönlicher Dlenstleistung) stellt sich auf 41,98 v. H. und für die in der Großstadt gezählten Jugendlichen, die im Handel be⸗ schäftigt sind, auf 40,46 v. H. Die 30. bis 50 jährigen und die 50 bis 6 Jahre alten großstädtischen im Handel Berufstätigen überragen auch noch den Durchschnitt weitaus, die Großstädter unter ihnen machen 38,75 bezw. 34,39 v. H. der im Reiche ermittelten gleich⸗ altrigen Berufsgenossen aus. ö Von der Gesamtbevölkerung der Großstädte sind 6,875 Millionen ledig, 4261 Millionen verheiratet (oder getrennt lebend) und 6h oho verwitwet oder gerichtlich geschieden. Diese Zahlen verteilen

sich auf die Bevölkerungsgruppen in folgender Weise: ledig verheiratet verwitwet

Erwerbstätige (=*)

ö 2461 226 2248353 272 984 Dienende bei der Herrschaft 388 509 3 887 9966 Berufslose Selbständige.

60 und unbe⸗ darüber kannt

213 26 38

245 962 155 597 300 025 Angehörige ohne Hauptberuf 3779341 1 Sh 3 094 573 0765. Während bei den Erwerbstätigen der Anteil der Verheirateten in den Großstädten geringer ist als im Reich im ganzen, sind unter den Angehörigen in den Großstidten z2,.5. 8. H. verheiratet, im Reiche

dagegen ein geringerer , ,, nämlich 26,1 v. H.

In den 43 Großstädten des Reichs sind 839 Millionen ewan; gelisch, 304 Millionen der Gesamtbevölkerung katholisch und 269 827 sudisch. Im Reich insgesamt sind 38.37 Millionen Evangelische 9 zählt worden, die Katholiken sind mit 22,64 Millionen in der Ge⸗ samtbevölkerung vertreten, und insgesamt sind 566 9899 Israeliten er— mittelt, sodaß also nahezu die Hilfte aller Juden in den Groß⸗ städten lebt.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Ersten deutschen Fein- Jute-Garnspinnerei, AG. in Berlin sind, den Blättern zufolge, im Ausstand. Ihre Lohnforderungen betragen II bis 13 Prozent. Nur ein kleiner Teil der Spinnerei kann arbeiten.

Die Bauarbeiter von Kiel und Umgebung haben, wie . W. T. B. meldet, gestern fast durchweg die Arbeit wieder auf— genommen.

Der am 1. August 1906 mit dem Verein der Elberfel der Herren⸗ und ren ne n fertfon abgeschlossene Tarif ist, wie die „Köln. Itg.“ mitteilt, von den beteiligten Organisgtionen gekündigt worden, und da die Kündigungsfrist sechs , beträgt, läuft er am 1. August dieses Jahres ab. Den Unternehmern werden in den nächsten Wochen neue Forderungen unterbreitet werden. Die Gehilfen, die bei den Zwischenmeistern beschäftigt sind, werden diesen ebenfalls neue Forderungen überreichen. .

Wegen Lohnstreitigkeiten haben nach demselben Blatte etwa 100 Arbeiter der Militäreffekten und Lederwarenfabrik Arngde⸗Moys in Görlitz die Kündigung eingereicht.

Aus Huddersfield wird dem W. T. B. telegraphiert; In dem Streit zwischen Unternehmern und Arbeitern der Woll industrie haben beide Teile einem ,,. Abkommen zugestimmt, das eine künftige Regelung. der strittigen Punkte durch ein Schieds⸗ gericht borfieht. Dadurch wird der drohende Ausstand abgewendet.

(Weitere Statistische Nachrichten ' s. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

Bei Schulte haben sich mehrere Königsberger Künstler zu einer Ausstellung vereinigt, die auf das moderne Kunstleben der osspreußi⸗ schen Stadt recht günstige Schlüsse ziehen läßt. Gs wird durchweg Geschmackvolles und Individuelles geboten, Udo Petzers zeigt, eine Anzahl typischer Kanallandschaften von, kräftiger, saftiger Färbung und weiß auch scheinbar so ünmglerischen Dingen wie einem Torf⸗ haufen vlel abzugewinnen. Pa ul Schroeter, Edmund Scha efer, W. Bertelsmann und Karl Krum macher interpretieren die Königsberger Landschaft jeder in seiner eigenen Art recht an⸗ ziebend. C. Weidem eyer vertritt die Radierung und F. Blau liefert feine Federzeichnungen in biederem Stil. Eine zweite Sonderausstellung hat die junge Worpg weder Künstlervereinigung

; gand. d Forstwirtschaft, ') Industrie und Bergbau, Y) Handel und ö 13 eln n wechselnder Art oder persönliche Dienst⸗ leistung nicht bei der Herrschaft lebender Personen, ) Oeffentlicher Dienst und freie Berufe.

Biene“ veranstaltet, der gegenüber die alten Worpgweder freilich wie Recken erscheinen. Immerhin ist es eine Gilde recht liebenswürdiger,

wenn auch noch vielfach ditettantischer Künstler, von denen besonderz.

Cd. Anderfen und Emil Grau als tüchtige Landschafter genannt werden müssen. A. Rehahn schildert einen trüben Tag, am Haff stimmungsboll und H. Graefe versteht sich gut auf die Wirkung der Guafchesarben. Von elnzelnen Künstlern endlich stellt Attilio Sacchetto eine Gruppe von meist großen Kohlezeichnungen aus, in welchen er besonders Mondscheinstimmungen mit Erfolg feiert, aber auch sehr gute. Bildnisse herstellt. Der Beardsley⸗Cpigone Alastair zeigt eine Sammlung recht geistreich, gezeichneter Blätter, die in größerer Menge allerdings etwas eintönig wirken. Auch die gleichar 9 auf grünblau gestümmten Landschaften von Theodor Gark Butler, unter welchen sich manches gute Bild findet, werden durch die große Zahl um jede Wirkung gebracht Eine gewählte kleine Kollektlon bietet ferner Otto Thiele: Ein Rostocker Marktbild, ein Interieur mit Figuren und zwei gute lichterfüllte Ansichten aus Venedig.

Im Kunstfalon Gurlitt sind durchweg gute, wenn auch nicht neue Bilder von, man möchte fast sagen, alten Meistern ausgestellt. Ich meine damit bekannte Größen und Stützen der deutschen Kunst, wie Böcklin, Sperl, Ludwig von Hoff mann Hans Thoma, Toni Stadler, Uhde, Max Klinger und Trübner. Ueberflüssig, jeden von ihnen noch zu kennzeichnen. Klingers Homer, der als alter nackter Mann am Meeresstrand steht und gewissermaßen seine Visionen herauf⸗ beschwört, wird vielleicht vielen neu sein. Auch Böcklins Berg— landschaft, die er wohl dem Apennin entnommen hat, ist von be— sonderem Interesse und gehört malerisch zu seinen besten Werken,

Endlich wird man sich an Thomas baden den Jungen am Wasserfall

herzlich freuen. Auch auf ein schönes Hofbild von Thaulow, und einen Wafferfall mit röhrendem Hirsch von G. Courbet sei be— sonders hingewiesen. D.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Die Rechtsquellen für den lLandwirtschaftlichen Arbeitsvertrag in Deutschland.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverpflichtung in lanz— wirtschaftlichen Betrieben bildet zumeist der , ,, d. h. ein Vertrag, in dem die Vertragschließenden die Leistung von Arbeit durch den elnen und die Leistung von Entgelt durch den anderen vereinbaren. In den Fällen, in denen jemand gesetzlich zur Leiftung von Ärbeit, sei es auf Grund des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts, verpflichtet ist, iegt kein Arbeits—⸗ vertrag vor. Solche Fälle sind z. B. die Verpflichtung der Ehefrau zur Leitung des gemeinschaftlichen Hauswesens und zur Arhbelt in diesem und im Geschäft des Mannes (86 1356 des B. G. B.) und die Pflicht des Kindes, solange es dem elterlichen Hausstand an— gehört und von den Eltern . oder unterhalten wird, ihnen in hrem Hautzwesen und Geschäfte Dienste zu leisten (B. G. B. S 1617),. Beispiese der öffentlich- rechtlichen Arbeitspflicht sind die Porspann⸗ seistung an die bewaffnete Macht und die Leistung von Gemeinde⸗ arbeiten seitens eines Landwirts etwa zur Hinte ung oder Unter⸗ . von Gebäuden, Wegen, Kanälen, Dämmen oder Wasserläufen. Elne einheitliche, umfassende Regelung des Arbeitsvertragsrechtes innerhalb der verschiedenen Zweige des wirtschaftlichen Lebens bietet ung dag geltende Recht nicht. Die Arbeit als Gegenstand von Ver⸗ trägen, insbesondere von entgeltlichen Schuldgeschäften, ist sogar lange Zeit hindurch gegenüber der eingehenden Regelung, die den rechtlichen Schicksalen des Sachgutes nach allen nur denkbaren Richtungen hin zuteil geworden war, außerordentlich dürftig behandelt worden. Bei der' fortschreitenden Enkwicklung des Wirtschaftslebens vermochten sedoch die bisherigen Bestimmungen den vielgestaltigen Erscheinungs⸗ formen, die der Arbeitsvertrag in den neuzeitlichen Betrieben an⸗ genommen hatte, nicht mehr gerecht zu werden. Die deutsche Reicht gesetzgebung sah sich daher genötigt, berschiedentlich ergänzend einzugreifen. Sie kat dies zunächst nicht durch Aufstellung allgemein gültiger Normen für alle Formen des Arbeitsvertrages, sondern durch Eingreifen bon Fall zu Fall, wenn zutage getretene Mißstãnde besonders dringlich der Abhilfe bedurften, oder dort, wo sich die Regelung des Arbeits⸗ verhältnisses im Zusammenhang mit der allgemeinen Normierung der Rechtsverhältnisse einer ganzen Bevölkerungsklasse ergab, wie z. B. in der Gewerbeordnung, im Handelsgesetzbuch, in der Seemanns⸗ ordnung u; a.

Ein Sondergesetz über die Verhältnisse der Landgrbeiter ist jedoch bisher von Reichs wegen nicht ergangen. Als Rechtsquellen für die Beurteilung der privakrechtlichen Seite des landwirtschaftlichen Arbeitsvertrages kommen daher die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und da nach, dem Einführungögesetz zum B. G.⸗B. „(Artikel 95) die landes⸗ gesetzlichen Voischriften über, das Gesinderecht mit wenigen Jlusnahmen durch das Bürgerliche Gesetzbuch nicht berührt werden die verschiedenen landesrechtlichen Gesindeordnungen in Betracht. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser beiden Rechts⸗ quellen wird dadurch sehr erschwert, daß der Begriff „Gesinde“ weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in einem anderen Reichsgesetz be⸗ stimmt ist und auch in den Landesgesetzen und in der Literatur nicht feststeht. Die Landesgesetze können daher den Gesindebegriff, wie es auch tatsächlich in den Gesindeordnungen vielfach geschieht, verschieden definieren. Nur ber von den Landesgesetzen nicht als Gesinde in Anspruch ge⸗ nommene Teil der Landaͤrbeiter unterliegt den Vorschriften des B. G. -B. ;

Das B. G. B. hat unter Vermeidung allgemeiner Regeln für

den Arbeitsvertrag schlechthin nur einzelne Typen der unter den

Oberbegriff „Arbeltsvertrag“ fallenden Rechtsgeschäfte entwickelt, ohne jedoch an irgend einer Stelle auch nur den Ausdruck . Arbeitsvertrag“ selbst anzuwenden. Für den landwirtschaftlichen Arbeitsvertrag kommen hlerbon zunächst die Vorschriften des B. G. B. über den Dienst⸗ vertrag und den Werkvertrag in Frage. Beim Dienstvertrag (8 611 des B. G.-⸗B.) wird derjenige, welcher Dienste zusagt, der „Dienstverpflichtete“, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil, der „Dienstberechtigte“, zur Gewährung der verein⸗ barten Vergütung verpflichtet. Beim Werkvertrag G. 631) da— gegen wird der Unternehmer! zur en, ng deg ver⸗ e, ., Werks, der Besteller“ zur ntrichtung der vereinbarten Vergülung verpflichtet. Belm Dienstvertrage wird, also die Dienst= leistüng, die Arbeit als solche, nicht ihr. endgültiges Ergebnis zugesagt, z. B. die fortlaufende Arbeitsleistung eines Tagelöhners, beim Werk— vertrage dagegen das fertige Werk, der Arbeitserfolg selbst, 3. B. die Herftellung eines Haufes, sodaß der Lohn erst dann verdient ist, wenn das Werk wirklich fertig vorliegt. . . Normalerweise wird man den landwirtschaftlichen Arbeitevertrag als Dienstvertrag anzusehen haben. Der ländliche Arbeitgeber will bel der Annahme eines Arbeiters sich dessen Arbeitskraft sichern, seine Dienste in Anspruch nehmen. , . ist der Arbejter, der sich zur Ausführung landwirtschaftlicher Arbeiten verpflichtet, sich bewußt, daß er dem bel ehe, die Verfügung, über seine Arheitskraft einräumt, ohne daß er seinerseits etwa einen bestimmten Erfolg versprochen hätte, elbst wenn seine Entlohnung nach , seiner Leistung, also in kkordlohn, erfolgt. Die gesetzliche e onderregelung des Dienst⸗ vertrages nach bürgerlichem Recht ist in, den 8x II- 630 det B. G. B. enthalten. Als Rechtsquellen für das Gesinderecht weist Kähler in seiner Schrift, Gesindewesen und Gesinderecht in Deutsch= land“ für das Gesamtgebiet des Deutschen Reichs 59 verschiedene, allerdings vielfach einander sehr ähnliche Gesindeordnungen, von denen die älteste (für das ehemalige Herzogtum Lauen⸗ burg) auät dem Jahre 1732 stammt, nach. Den weitaus größten einheitlichen Geltungsbereich umfaßt unter diesen die alt⸗ prenßische Gesindeordnung vom 8. Nobember 1810, die in den ,, Ostpreußen, Westpreußen, Schlesien, Posen, Pommern ohne den Regierungsbezirk Stralsund, Brandenburg, Sachsen, West⸗ falen und in den e lin ichen Kreisen Essen, Mülheim 4. d. Nuhr und Ruhrort in Geltung ist. Auf die , preußischen Landesteile entfallen westere 16 Gesindeordnungen; der Rest verteilt . in bunter Zerfsplitterung auf die außerpreußischen Gebiete des Reichs.

Neben dem B. G. B. und den Gesindeordnungen kommt schließlich . eine dritte Kategorie von Gesetzen für die Landarbeiter in Betracht, die besonderen Lan desgesetze a,, In⸗ halts gegenüber, von Dienstverletzungen der andarbeiter. Ihre Rechtsgültigkeit stützen diese Gesetze auf 5 2 des Einführungs f zum Reichöstrafgeseßbbuch. Hier sind vor allem das . e Gesetz, betreffend die Verletzung der Dienstpflichten des Gesindes und der, ländlichen Arbeiter, vom 24. April 1864. ferner das anhaltische Gesetz vom 16. April 1899, das braunschweigische Gesetz, betreffend den Vertragsbruch in landwirtschaftlichen Arbeits⸗ verhältnissen, vom 10. Dezember 19069 und das Gesetz für Reuß j. C. vom 12. Maj 1900 zu nennen. Auch in Mecklenburg Schwerin und -Strelitz sind übereinstimmend entsprechende Verordnungen unter dem 24. April 1900, bezw. 3. 1 1892 und 28. April 1902 ergangen. Schließlich enthalten auch das bayerische 8 106) und. das hannoversche (. 59) Polizeistrafgeseßz⸗ buch einige. Bestimmungen, Lie, ebenfalls hierher, gehören. Die in diesen verschiedenen landesrechtlichen Spezialgesetzen ent⸗ haltenen Verschriften richten sich teils gegen den einzelnen vertrags— hrüchigen Arbeiter oder Arbeitgeber, teils gegen ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Arbeiter (Koalatione verbot), oder sie bedrohen denjenigen ö der wissentlich vertragsbrüchige Arbeiter annimmt, und schließlich auch den zum Vertragsbruch Verleitenden n ö r rr nn 9,

n den erwähnten Gesetzesbestimmungen; den Vorschriften des B. G.⸗B. über den Dienstvertrag, den Hesinde ordnungen und den . en über die Vertragsperletzungen ländlicher Arbeiter, sind im wesentlichen die speziellen Rechtsregeln 3. den landwirtschaftlichen Arbeitsvertrag enthalten. Natürlich ist hierin aber nicht etwa das gesamte Arbeitsverhältnis der Landarbeiter erschöpfend geregelt. Viel⸗ mehr sind für viele Fragen auch die allgemeinen Vorschriften des B. Ge B. j. B. über den Vertragsschluß u. a., heranzuziehen, ebenso die Bestimmungen anderer Gesetze, namentlich öffentlich⸗rechtlichen Inhalts, z. B. der Reichs versicherun ogesetze, des Lohnbeschlagnahme⸗ gesetzes u. a. Auch zahlreiche behördliche Anordnungen kommen hier in Frage, z. B. über die Ausstellung der Dienstbücher für das Gesinde, dessen Pflicht zur rung, solcher Bücher in Preußen durch die Ver⸗ orbnung vom 29. September 1346 und das Gesetz vom 21, Februar 1572 geregelt ist, über die Einführung der Inlandslegitimationskarten sür die ausländischen Arbeiter und dergleichen mehr. Es würde zu weit führen, alle diese Bestimmungen, die ja das eigentliche Vertrags⸗ verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch nur indirekt berühren, hier aufzählen zu wollen. So viel wird man aber schon aus den obigen kurzen Ausführungen gesehen haben, da die gesamte ill ber Rechtsverhältnisse der Landarbeiter recht bunt und zer⸗ plittert ist.

Saatenstand in Belgien zu Ende April.

Das Wetter ist im Monat April milde und für die Landwirt⸗ elt gi tig ewesen; nur in der Provinz Luxemburg und im Bezirk Namur hat ic die Kälte noch unangenehm bemerkbar gemacht. Der Stand des Wintergetreides ist im allgemeinen recht befrledigend. Be⸗ sonders der Weizen hat sich sehr günstig entwickelt, mit Aus—⸗ nahme des Polderlandes der Provinz Antwerpen, wo der späte Frost Ende März dem Wintergetreide geschadet hat. Weniger gut steht der Roggen in der Gegend von Brüssel wird der Ertrag der Ernte voraussichtlich hinter dem des Vorjahres zurückbleiben, auch in den Bezirken Tirlemont, Thuin, Charleroi, Namur, Leuze, Roeulx, Löwen, Antwerpen und Hasselt steht der Roggen schlecht, 3. im Bezirk Thurnhout und in den hochgelegenen Gebieten der Provinz Westflandern. Bedeutend dessyr steht es mit der Gersre, die (nen guten Ertrag verspricht. Die Aussaat des Hafers ist überall beendet, die Saat ist größtenteils schon aufgegangen und verspricht, aus⸗ genommen im Bezirk Brüssel, eine ! gute Ernte. Das Kar⸗ koffellegen ist größtenteils beendet; es ist überall unter günstigen Umständen erfolgt, ausgenommen im Polderland von Brügge, wo der Boden schlecht vorbereitet war. Die Flach saussaat j fast be⸗ endet; die aufgegangene Saat macht einen günstigen Eindruck. Die

lachs kultur hat zugenommen, besonders in der Umgegend von Wavre. Auch der Tabakbau gewinnt an Bedeutung; besonders im Sennetal wird viel Tabak angebaut. In den Provinzen Brabant und Luxembur nimmt der Anbau der Zuckerrübe zu; die Aussaat ist teilweise . auf⸗ gegangen. Die Wiesen sind in sehr gutem Zustand; das Vieh findet auf denselben ausreichendes Futter. Der geringe Ertrag der Vieh⸗ wirtschaft hat manche Landwirte in den Bezirken Ciney und Roeulx bewogen, die Wiesen teilweise unter den Pflug zu nehmen. Die Baumblüte verspricht einen reichen Obstertrag; nur im Bezirk Thuin-Eharleroi haben die Obstbäume etwas durch Hagel gelitten. Klee und Luzerne stehen sehr gut; nur im Bezirk Bisvre sind sie etwaß zurückgeblieben. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen vom 14. d. M.)

Verdingungen im Auslande. (Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs. und

Staatsanzeiger ausliegen können in den Wochentagen in dessen Expedition während der ,. von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.

Italien.

Gefängnisdirektion in Rom: 30. Juni 1919, Vormittags 10 Uhr. Vergebung der Lieferung von 230 000 kg Maschinenpapier, gewöhn⸗ siche weiße Masse, zu 0,41 Lire, Gesamtwert 94 300 Lire, und von 22 000 kg Maschinenpapier, besondere nußfarbene Masse, zum Packen, zu 0,35 Lire, Gesamtwert 7709 Lire. Vorläufige Sicherheitsleistung Zoso, definitive 5 o) der Zuschlagssumme. Naͤheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Gemeindeverwaltung in Potenza: 11. Juli 1910, Nachmittags 1Uhr. Vergebung des Baus eines Schulhauset. Voranschlag 19g 074,19 Lire. Zeugnisse bis 7. Juli 1910, Nachmittags 3 Uhr. Vorläufige Sicherheitsleistung 4000 Lire, definitive 10,9 der Zuschlagésumme. Näheres in italienischer Sprache beim Reichs⸗

anzeiger“. . Türkei.

Generaldirektion der Posten, Telegraphen und Telephone in Konstantinopel! Vergebung der gie rng von 1298 000 Blatt Kopierpapier für Telegramme. Zuschlagstermin am 28. Juni 1910. Angebote an das Bureau für ,, . Angelegenheiten bei der obengenannten Behörde, woselbst Muster und uber Bedingungen.

Kriegsministerium in Konstantinopel: Vergebung der 9 von Zubehörteilen für Fernsprecher, ferner von Bootshaken und Stylographen. Zuschlags termin am 28. Juni 1910. Angebote an das oben genannte Ministerium, Festungsbauabteilung der Inspektion für Technik und Festungsbau.

Verkehrs anstalten.

Koblenz, 21. Juni. (W. T. B. Amtlich wird gemeldet: Von heute früh ab ist zwischen Remagen und Adenau die Per⸗ sonenbeförderung wieder in vollem Umfange auf ge— nommen worden. Bei Nieder⸗Adenau zwischen Dümpelfeld und Leimbach wird solche bis auf weiteres durch Umsteigen vermittelt.

Theater und Musik.

In der Gura-Oper im Neuen Königlichen Opern theater findet morgen, Mittwoch, die erste Wiederholung der Wormserschen Pantomime „Der verlorene Sohn“ in der Besetzun der Erstaufführung statt. Das , we, Stück wird diesma den Theaterabend eröffnen. Ihm folgt al zweite Darbietung an dem= felben Abend die Zöllnersche Sper Der Ueberfall“ Hierin wird sich zum ersten Male in der weiblichen Hauptrolle, Fräulein Petzl vom Dam⸗ burger Stadttheater vorstellen. 8 van Rooy setzt am Donnerstag fein Gastspiel als Wotan in der Walküre und Herr Miller als Sieg⸗ mund fort! An diesem Abend erfolgt zugleich das erste Auftreten von Frau Guszalewiez vom Cölner r her

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