Der beizufügen⸗
Bemerkungen.
Bestimmungsland.
den Zoll⸗Inh⸗ ,
ahl Sprache
r Air r rr r e n.
Bestimmungsland.
FV Drei cia nnen i Jrĩand r e k p. durch Privalbefõörder. Anstalt.
63) Guadeloupe...
64 Guatemal
, oh Vonduras (Revublih n,, ,
ber
I X Q- *
66 rem dir. ngland. ö.
9 talien mit S. Marins. 68 an einschl. Formosg (Ins. apan.Sachalin (Karafuto . ö, 70 Rarolinen, Marianen, n G ) Fiautschoun (Schutzgebiet.
ongokol., belgische. 1 6686286 Kreta (5österr. Postanst). .. ü uremburg. Macao aden Madeira. 1 Marokko deutsche u. frz. Pä. Marshall⸗Juseln...
1
5
8 3 75
6 3 Renn eff K 88 Natal mit Amatongaland und md S9) Neu⸗Cgledonien. 0j Neue Hebriden mit Banks ⸗ und Santa Cruz ⸗Inseln.. 90) Neu⸗Fundlandd 921 Nenn Seeland mit Insel i Cook⸗ usw. Inseln. 93 Nicaragug . 94 Niederlande... 55 Niederl. Antillen oö) Niederl. Guyana ( Suxing ; rj Niederl. Indien üb. Niederl. 9 deutschen Postd. . . W) Nigeria 3 Norwegen üher Schweden qᷣber Hamburg G mal wöchentl) 109 Oesterreich⸗ Ungarn mit KLiechtenstein . 101 Oranjesiug- Koi oni! . Panama (Kanalzone s. Nr. 141) 103) Paraguay..
2 * 32
287 X 9
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CCC Q M
Allgemeines.
Auslande 50 Pf. (Ausnahme: im Vertehr nach Großbritannien un auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande Die Taxen für an
Y Interpunktions zeichen, Bindestriche und Ayostrophe
billigsten oder gebräuchlichsten Weg berechnet.
— — 2
—
m
2 —
1) Die Länge eines Taxwortes in o Mindefstbetrag für ein gewöhnliches Telegramm; im Stadtverkehr
mitbesbrdert. Im Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen t ; Kommas, Doppelvunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.
3) Soweit dringende Telegramme — offen (0 Telegramme sowie Privattelegramme in geheimer Sprache nach
angegeben. . 4 Im Vertehr innerhalb Deutschlands
die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. u Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 RP = oder —RrD 20 Im Berkehr mit dem A
zu setzzen. Soll ö
vorausbezahlten , in je dem 5) Für die Bergleichung von gleicher Wortzahl zu entrichten.
die tel i Empfangsanzeige — 9 Für die te legrarh e n, 8
er Telegramms von 5 Wörtern m
pfangz anzeige —FCb-— erhöht fich diese Gebilhr au Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus zu entrichten. F
Gebühr nicht erhoben.
I Bei der Aufgabe eines auf Lerlangen dez Absenders n Gebühr nur für die erste Beförderungsstreke zu erheben; die Gebühr für di zablen. — Telegramme, die auf Verlangen des Empfänger nachgesandt werden,
uvert) zu bestellende
wird für das vorau
ff das Dreifache. ür briefliche Eunpfangsanzeigen des inneren Verkehrs wird eine be
achzusendenden Telegramm —FS— ist die volle e weiteren Beförderungsstrecken hat der Empfänger zu sind mit NVachgesandt von ( RSsexpõdis de)“
6 e hin Soo 2 un ö N bis 400 M
W bis 2400 M
W bis 800 M; N biz Soo 6s
nach Jap. Sachalin).
de do do do do RR de
IM) N bis oo M0 gaob M) R bis o M 3 ö. N bis Soo M
nach Monrovia.
5 * J — —— — y ö — d 2 ⁊ — w——
besondere Taxe. W unbegrenzt; N bi . E. Dringende lässig. Ginschrelbgebühr 20 3. 77 W biz 400 78 W bis d00 S6
best. Orten; B nach Postorten. do) W bis 4000
— * ⁊
frö. Pa. bla do M
oder Kauru hat Empf. selbst zu sorgen. sö) N und N bis 400 &
* o * S —
S000 40). 86) Nur nach best. Drten.
2 22
ob M nach dest. Brien; R
S8) E nach 3 Drten. 80) W bis Mp.
91 W bis Soo 92 W bis Sooo 6 94 W bis 800 ; N
96 W und N bis 400 96 W und N bis 400 975 W und N big 400
X * — .
.
kt 2 — e g, — — 2
— 222
Nigeria.
best. Drten. d. e. o. f
d Irland 80 Pf.). ehrere Bef
Wörtern vor
. G do do do de do R e . , O de Re, deo de Ce de do, do de CR ee =
chreilbpalcte zulässig.
—
S6 W bis Soo ; N bis Soo Mä; RE. S875 Nur nach best. Orten; W und N bis
bis 8oo A. E.
V big Moo M6; N bis Soo σ; E (außer
ö 69) W bis 8ooo 6 nach Duala, Kribi und Vietoria; N bis 8o0 M nach best. Drten.
71) W bis 10 900 (uh. Sibirien nur bis
Taxe gilt nur biz Boma; Kosten für Boma vom Gipfänger zu
76) Nur nach best. Orten. W bis 400 4.
7 ur den sogenannten Grenzverkehr 6 F sog 1 alete und Cinschreibpalete zu⸗
79) M bis 400 S; N bis d00 M nach
8) Wn. best. Det. dis Soo M, nach Tetuan bis 400 66; N n. deutsch. Pc. bis 800 , n. best.
SY N bis Soo & Für Weiterbef. ab Jaluit
S845 W bis 400 . (über Gngland bis
98) W bis 2400 S außer nach Nord⸗ 90) W unbegrenzt; N bis Som M; E nach
100 Bei Sendungen mit Bargeld nur
crficñ * 6 . 1 *. * * 1 1
05 . 2 2 2 1 1 2 2 ortugal: a. ä. Gamb. ob. Brem.
i nn, u. Spanien
b. über
.
Nh desi 2 6 2. 2 .
Numänien
Nußland a, europäisches mit
, . und Kaukasten..
Gd,
Salomon⸗Inseln (brit.
Salvador.
w
San Domingo. ö
K,
St. Pierre und Miquelon.
St. Thomas und Principe.
Sarawak (Borneo). -
Schweden ‚. .
Senegal. Ober⸗Senegal⸗Niger
und Mauritanien . Serbien Seychellen ⸗ Inseln Siam.
Sierra Leone Spanien, Festland. .. Balearen (nur best. Orte)
130 e,, n, Besitzungen: Canarische Inseln ... Niederlassung im Bus. v. Guinea
131 Straits Settlementsu Labuan
1375 Tahiti m. Gambier ⸗ usw. Inseln
ö
m
34a) Tonga⸗Inseln.. 135 Tran svaal! 136 Tripolis (Afrika). 135735 Türkei: a. Constantinopel, Smyrna .. b. Beirut, Jaffa, Jerusalem
. 3 Oesterreichis n Y) Agentur. des Desterr. Llovd? d. . Postanstalten.
, .
139 Urugnay. ö .
140) Venezuela.
1415 Verein. Staaten v. Amerika
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a ö em ö ö oö, oö, ö e, oö d e a e oö, w o , oa oa a em o e, ea a oö w em a em ee ö o o , ao e n
n n .
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13801⸗Inh.⸗Erkl. W ünbegrenzt; Nbis Soo; Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗
142 Zanzibar mit Insel Pemba
F. Telegramme.
ener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Ziffern festgesetzt.
Pf, im übrigen Inlandsvertehr 50 Pf., im Verkehr nach dem Durch 5 nicht teilbare Psennigbeträge sind bis örderungswege fich varbieten, sind die Worttaxen für den dere Wege find bei den Telegrapbenanstalten zu erfragen. werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln angewandt, kostenfrei des Absenders mittelegraphiert und dann auch taxiert.
zu dezeichnen. Der Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verp ichtet, wenn sie vom Empfänger nicht gezahlt werden.
8) Telegramme mit der Bezeichnung tele graphenlagernd Vermerk „Tages“ (our) versebenen Telegramme werden nicht währen Morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu len, cht r site den Vermerk Nuit. (nachts) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirklich dringlicher Natur sind.
Telegramme die von der Bestimmungztelegraphenanstalt als eingeschriebene Briefe zur Po
Gurovãischer Vorschriftenbereich:
= Fk oder „postlagerndꝰ —6E-— find zulässig. Die mit dem d der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 8 Uhr zu bestellen, besteht nur insoweit, als
Uußereuropãischer Vorschriftenbereich:
Punkte,
Telegramme, eigenhändig — F — zu bestellende einzelnen Ländern nicht zulässig sind, ist dies im Tarif besonders
ü in gende Telegramme kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. in. . 9. szudezahlende Antwortstelegramm = RFP-
Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist —RPD- ausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, up lande ist die Zabl der für das Antwortstelegramm alle anzugeben, 3. B. KF 6— oder — Kb 10. es Telegrammz — TC— ist
PFo-— ist die Gebühr eines auf bemselben Wege n g der Mindestgebühr zu entrichten; für die dringende telegraphische Für eine briefliche Empfangsanzeige — Fb 323 im
ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche Telegramm u befördernde
ondere
st gegeben werden sollen, sind mit dem
zubezahlen —RXP-.
(Küsten⸗ und Bordgebühren) erhoben.
J — 2 D 0 — —
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de de do do de de . De 2
Bemerkungen.
MI — Wertangabe zultssig. N — N zulüssig. 6. Hine, e, men
a T d T nach best. Drten; nach
. Drten im Innern Zuschlagtaren vom Emp⸗ fänger zu 3
; 107 a. bis 400 M; a., und b. N bis d 00 M nach best. Orten; E.
108 W und N bis d00 „6, nur nach best. n, ö . 96 . Orten. u. N
na Drten; B. 110 W und R bis 1090 ,, ; ;
. e ,,. t; N bis So M, Empf. hat sür Zollblei und Stempel 8. zu zahlen.
3 a. und b. W bis 6 1 16 sedoch nicht nach Finnland über Nußland;
mnland s. auch unter Nr. 49. 115) Kosten für
efbrderung Colon⸗Panama vom Empfänger zu zahlen. 116) Taxe gilt nur bis Apia, Be⸗
örderung ab Apig u. Fagamalo ist Sache des Empfängerz. N big „6. 117) nur nach best. Orten. 118 M bis 109900 M 120) Nur 4 best. Orten. WN und N bis 400 M nur nach best. Orten; B. 121) W bis So00 12 W unbegrenzt; N bis So S6 Dringende Pakete zulässig: RB nach best. Orten.
128) W unbegrenzt; N big 800 SM; E. 1 124) und N bis „S nach best. Orten. Nach dem Frz. Sudan nur gewöhnliche Pakete, Taxe gilt nur bis Dakar. 125 Nach Belgrad und aba Taxe 1 , sonst 1 4 26 3. W unbegrenzt; N bis 8o0 Cem; K. nach Post⸗ orten. 126) W biz 4090 M 127 Nur nach best. Orten; B. 129 W bis 8000 M; H nach d. Geb. von Freetown.
1851) W dit 24h d, nach den Malat. Schutzst. nur bis 1200 6 186) Nur nach Dilly. W und N bis 400 C; k. 164 W bis . nach Agome⸗Palime, Anecho und Lome; N bis 800 M 185) E nach best. Orten.
186) Nur nach Bengast und Tripoliß. W biz H00 46; N bis 800 M i857) a., b. W über Triest unbegrenzt, über Hamburg bis 1000 M, uber Bremen (nur Constantinopel und Smyrna) bis 10 000 6, über Rumänien nach Constantinopel unbegrenzt, sonst bis Soo C 0. W. Uber Triest unbegrenzt, über Rumänien bis 400 4; Pakete nach Janina werden nur big S. Quaranta be⸗ fördert, wo Abnahme * erfolgen hat. a., b. und 6. N bis So0 M d. Nur nach best. Orten. W und N bit 400
) Alexandrette, Caifa, Cavalla, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Ineboli, Janina, sterasonda, Mersina, Metelin, Prevesa, Rhodus, Salonik, Samsun, San Giovanni di Meduag, Santi Quaranta, Seio (Chios), Scutari in Albanien Trapezunt, Tripolis (Syrien), Valona, Vathy (Samos). *) Gallipoli, Lagos, Parga, Rizeh, Rodosto, Sajada, Tschesme.
168) W bis So , N biz too
141) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanal⸗ zone von Panama, den Philippinen, Porto Rieo, Tutuila; Einschreibpakete zulässig, Einschreib⸗ gebühr 20 3. 143 W bis 6
de dẽ de de & de O e e de . . de de & & — . 2
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— — 86 de 21 Cg 228 — — — — — — 92 —
9 —
2 2 8 —
Vermerk PR- oder, sofern ez sich zugleich um postlagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerk —6PR-— zu versehen; für die Cinschreibung hat der Absender innerhalv Deutschlands Pf. zu entrichten. als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nach dem die Adresse die Angabe „Post“ oder die Angabe PR- enthält, 20 oder 40 Pf.
; 9) Im Verkehr innerhalb Veutschlands kann die Berglltung für Weiterbeförderung durch Eilboten — I — ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Vf. für jedes Telegramm durch den Ubsender vorausbezahlt werden. Dieselbe Gebühr hat der Absender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die etwa gewünschte Eilbestellung des Antwortstelegramms voraus⸗ Wenn der Cilbotenlohn sowohl für das Ursprungztelegramm als auch für das Antwortstelegramm voraus bezahlt werden soll, hat der Germer XP —RxFE— zu lauten. Findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht ju ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, vom Absender eingezogen. — Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Das Telegramm ist alsdann mit dem Vermerk „Erxprdz“ zu versehen. Kennt der Absender die Höhe des Botenlohns und will er ihn vorausbezahlen, so lautet ber Vermerk XFX, wobei * die vorausbezahlte Gebühr in Frank Gu S0 Pf) angibt, Ist der Betrag des Botenlohns dem Absender nicht bekannt, und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung dez Botenlohns FT die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern unter Berücsichtigung der Mindest gebühr oder für die briefliche Meldung XPF eine Gebühr von 2 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderungakosten im voraus sestgesetzs und bekannt gegeben haben (gl. den Tarif, werden diese Kosten unbedingt vom Abfender erhoben. In diesem Falle ist das Telegramm vor der Adresse mit dem Vermerke — XP-— zu versehen.
io) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines gewöhnlichen Telegramms — IMx— beträgt für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf., für dringende Telegramme 80 Pf. Das Telegramm wird, alle Adressen eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxiert. Nach Amerika sind zu vervielfältigen de Telegramme unzulässig ih Für jedes Semaphortelegramm ist eine Zuschlaggebühr von unterliegen besonderen Vorschriften Für diese Telegramme werden außer der gewöhnlichen Telegrammgebühr besondere Gebühren Zur deutsche Funkentelegraphenstationen beträgt a) die Küstengebühr 15 Pf. für das Wort, mindestens 1 660 50 Pf. für ein Telegramm; b) die Bordgebühr 85 Pf. für das Wort, mindestens 8 , 50 Pf. für ein Telegramm (Ausnahme: für Schiffe der Kiel — Korför⸗Linie 10 Pf., mindestens 1 6). . Nähere Auskunft, auch bezüglich der Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Stationen, erteilen die Telegraphenanstalten. 13) Die Vermerke D— — R 6—– — TC, Tages usw. zahlen als je 1 Wort und find vor der Adresse niederzuschreiben. 13 Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. erteilt. 14 Für jedes Telegramm, das einem Telegrammbesteiler oder Landbriefträger zur Beförderung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.
Für Telegramme, die durch die Post nach einem anderen
Pf. zu erheben. Die Funkentele gramme
Außereuropãäischer Vorschriftenbereich:
Wort⸗ taxe * 38
Außereuropãischer WVorschriftenbereich :
Deutschland Stadttelegramme
Afrika, Westküste: Canarische Inseln?.. Senegal. Ober⸗Senegal u. Niger sowie Mauritanien übrige ander s. II. Sauptspalte. Algerien Azoren (ur FE v. A6. 1 * 20 3 Beigien (für —P— v. Abs. So Pf) .... Bosnien · Ser zegowina⸗) . . Bulgarien (chiffrierte Sprache nicht zulãssig) Cyvern Insel) ) *) . Dänemart (für P- v. Abs. 75 Pf.). .. arõer rankreich mit Andorra und Monaco.... Gibraltar?) !) Griechenland Großbritannien und Irland)?) 3)
Luxembur
Malta) R— .
Marokko: Casablanca, Mogador, Rabat. übrige Anstalten
Montenegro . ;
Niederlande (für — XP- v. Abs. S0 Pf.) ..
lãssigꝰ· Rutz land europa sches. kautaftides und tranztaspisaet (c ffrierte Sprache nicht zulassig)
S
Serbien]
Syanien * kan. BSesiz. an der Rerdtuaste Afeitas*]
Tripolis
Turkei, erreralsche a. asiatische, sowie Medima (Rein- in Herjen * (cfröerte Sprache nicht zulaffiaʒ-=..
Arabien: Aden) * Perim n) *) (is Emben Rigo Suen)
Aegypten): J. Region II. Region III. Region
Vena Smit. Wesnscn JJ J-...
Französ. u. ital. Besitzungen a. Roten Meere: Djibouti (französisch)
Erythrea sitalienisch) . Brit. Ostafrika und Uganda ?)) 26 60 Pf. bis Comoren !) . Deutsch ⸗ stafrika: Bismarckburg, Udiidii. .
übrige Anstalten
Madagaskar ), Reunion)
Maurstius ) 3), Rodriguez (Insel)) *) 9), Seychellen ?) N, Zanzibar) *)
Portug.· Ostafrika: Seira. Lourengo Narques oder De lagoa Say (rt), Mozambique (Ort), Quelimane--= ö
Afrika, Süd ⸗: Kapkolonie )*) Y), Natal *) 9,
Dranjeflußkolonie ), Transvgal *) 3) .. Nordrhodesia i) *) 2), Nordwestrhodesia )?) 9,
Nyassaland i) J z ñ Deutsch Sũdwestafrika, Südrhodesia )*) )
Afrika, Westküste: Ascension (Insel)?) Y,
St. Helena (Insel) ?) :)
Bathurst )*) )
Belgisch⸗Kongo ?)
1 ö
Elfenbeinkũste 4 ½ 60 Pf. bis
Franjõsisch⸗ Kongo 24
Französisch⸗ Guinea). . . . 3 60 Pf. bis oldkũste ) ) *): Accra, Sekondi übrige Anstalten
Ramerun
Liberia =
Nigeria, Nord . u. Süd ⸗ ) 2) 3): Bonny, Lagos übrige Anstalten
Portug.⸗ Westafrika:
Angola: Benguella, Loanda, Mossamedes
übrige Anstalten
Cabinda
Guinea: Bissau, Bolama
ander s I. Hauntfvalie Ang aur (Palau⸗Inse) lris Erwen Vigo Madras Menabo)
diaz (aus gen. Medina, . Türkei))... emen )) (via Emden Vigo Suej) .... Arg entinische Nevublit . Australien via Emden Vigo Madras) Neu- Sid ⸗Wales, Queengland, Sür⸗ austrasien, Tasmania, Vittoria, West⸗ australien Neu⸗Caledonien )?) ))
Neu⸗Seeland
285
VBonuvien .
Brastlien: Pernambuco (Recife) . Anstalten der Amazon Tel. Co. HM 35 Pf. bis übrige Anstalten
Britisch⸗ Guyana!) *) *) (via Emden 1
3 36 Britisch. Indien u. Birma is Bushire
3
5 ö .
5
560 n . 550 Kwantung via Saseho Dairen
75 Madei 30 Malatkau. Verein. Malayen⸗Staaten )*) *)
Brit. Nord ⸗ Borneo!) *)) Cis Emden vigo Madras) Capverdische Inseln: St. Vincent San Thi
ing? Inseln ?) *) Republik)) 7) (via Emden Azoren) Buenaventura übrige Anstalten Costa Rica!) *) 3) (via Emden Aijoren) ...
Ecuador i) *)) (via Emden Azoren) (Insel) ) Gin Emden Aworen Vancouver)
annin
idschi⸗ nseln !) (wis Emden Azoren Vancouver). anzösisch⸗ Guyana é) *) *) Cis Emden Anoren) . (ria Emden Vigo Moulmein): Annam, Tonkin
Cochinchina, Cambodja, Laos Poulo⸗Condore
865 Guam (Inselh n) *) 23) (via Emden Azoren) .. Guatemala) 3 (via Emden Azoren): 25 San Joss de
uatemala übrige Anstalten
109 Sawa (Sanbwich⸗Inseln 1 2) 2) Cis Emden Azoren) 10 Honduras *)), Rexubiit, und Belize in Sritisch⸗ 30 HDonkaraz (ria Eniden Azoren)
Jay (Karolinen) (rie Cmren Bige Madras Menabo) Japan?) mit Jin. Sa gg in u. 2 6 a; ferner d. jap. Anst. in China u. auf d. Halbinsel
Halbinsel) ?)?) Labuan (Insel)?) 2) Gis Emden Vigs Madras). J
(via Emden Vigo Madras .
Mexico) 232 (via Emden Azoren): Allar, Arlipe, Hanamichi, Chihuahua (Stant), Cuauhtemoe, Guaymas, Hermosillo. Matamoros be Tamaulivas, Monterrey, Sabinas⸗Pilla, Saltillo de Coahuila, Sauj
Santa Rosalia de la Basa California... gCoatzacoalcos (Puerto Merico), Mexico (Stabt), Salina Cruz, Veracruz de Veracruz übrige Anstalten 2 4M 15 Pf. bis Mivway (Insel) *) * via Emden Azoren) Nicaragua ij) (via Emden Ajoren): an Juan del Sur... übrige Anstalten ö
2 *
755 310 660 410 720 25 395 220 316 215 355 475 455 60
70 95 30 30 310 10 70
D — —— 2
Niederl. Guyana! )*) 3) (via Cmden Azoren) Niederl. Indien (via Emden Vigo Madras): Java übrige Inseln Norfolk (Insel) ) Gin Emden Ajoren Vancouver) Panama, Republik ) 2) 2) Gin Emden Azorem: Colon und Panama übrige Anstalten Paraguay *) *) Penang (Ins.) Y) 2) (via Emden Vigo Madras) Persien: Bender ⸗Abbas Bushire übrige Anstalten Persischer Golf!) Perun) ): Iquitos, Masisea, Orellana, Requena übrige Anstalten
Philippinen wia Emden Vigo Madras) — D- nur nach Bacolod, Cebu, Iloilo, Manila zulässig!: Luzon ...
Rustland, asiatisches, und Bokhara cchiffrierte Sprache nicht zulässig)
Salvador ö N)) (via Emden Azoren): Libertad übrige Anstalten
Siam?) (via Emden Vigo Moulmein) ...
Singapore‘) ) (via Emden Vigo Madras)
Uruguan
Venezuela n) *) 3) (via Emden Azoren). ...
Verein. Staaten v. Amerika, Brit. ⸗ Mme rika, St. Pierre u. Miquelon sowie Bahama, Bermuda u. Turks⸗Ins. )*) (via Emden Azoren):
Westindien *) *) (via Emden Azoren): Cuba:
Curagao Guadeloupe und Martinique Jamaica i. Rieo t. Hr ph (St. Kitts) Ste. Croix San Domingo: Halti, Nepublit: Cap Haltlen, Mole
St. r.
St. Vincent, Westindien Tobago NUebrige Inseln
übrige Inseln
New York (Stadt) sowie sämtliche Anstalten, bei denen in der 2. Spalte ves „Amtlichen Verzeichnisses der für den internationalen Verkehr geöffneten Tele⸗
raphenansialten“ der Vermerk „(Tarif de Nem
ork City) angegeben ist übrige Anstalten 14 55Pf. bis
Havana übrige Anstalten
St. Nicolaz, Port au Prince übrige Anstalten Dominscanische Republik
nsel) und Trinidad Insch 533 4 M 30 Pf. bit
3
Deutscher
Aer Kejugapreis heträgt vierteljährlich s M A0 .
Ansertionsprein sür den Naum einer 4 gespaltenen Retit
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Rostanstalten und Reitungsspeditenren für Kelbstahholer auch die Erpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Rnmmern kosten 25 5.
Juserate nimmt an: Dentschen NReichsanzeigera nud Königl. Preußischen Ataata= anjeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
zeile 39 3, einer 3 gespaltenen Petitzeile 140 9.
die Hönigliche Expedition des
M 153.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. . H betreffend den Erlaß münzpolizeilicher Vor⸗ schriften.
zekanntmachung, betreffend die Sr fun. von Börsentermin⸗ H. in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunter⸗ nehmungen.
anntmachung, betreffend eine Ausnahme von 8 1 und f 4
lbs. 1 der Jestimmungen für die Feststellung des Börsen⸗
teises von Wertpapieren.
anntmachung, betreffend die Allgemeine Chauffeur⸗-Kranken⸗,
erbe⸗ und Unterstützungskasse (E. H.) in Berlin. betreffend die Ausgabe der Nummer 39 des Reichtz⸗
* , zblatts. H Königreich Preußen. nungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und ge , n shster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ an die Gemeinde Ricklingen. achung, betreffend die Verwendung von sogenannten lbriefumschlägen. treffend die am 1. April d. J. in Kraft getretene ng. des Wohnungsgeldzuschußtarifs und der Orts⸗
eilung. ung, betreffend die Ziehung der 1. Klasse der 6 preußischen Klassenlotterie.
aderungen in der Armee und bei den Kaiserlichen
* 1
63
Serne Ma der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalmasor z. D. von Schlutterbach zu Wies⸗ baden, bisherigem Kommandeur der 89. . den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Bürgermeister Otto Paetzold zu Bernau im Kreise Niederbarnim, dem Katasterinspektor, Steuerrat Eduard Schlüter zu Koblenz, den Oberzollkontrolleuren, Zollinspektoren Gustav Lietz zu Braunsberg und Ernst Steinbart zu Bitburg, dem Oberzollsekretär, Rechnungsrat Hermann Tegge zu Stettin, dem Oberzollrevisor n, Rohr zu Posen und dem Amtsvorsteher und Standesbeamten Hermann Grünig 9 . im Kreise Sagan den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Oberregierungsrat Kurt Schmidt bei der Oberzoll⸗ direktion in Cassel den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberleutnant von Blanckenburg im 3. Garde⸗ regiment z. F., Adjutanten der Kommandantur des Truppen⸗ übungsplatzes Döberitz, dem Kapitän Jürgen Jessen zu Apenrade, dem Kaufmann David Goldstein zu Beuthen O.—-Schl“, dem Rentner Gustav Bielfeld zu Danzig⸗Langfuhr, früher in Mielenz, Kreis Marienburg W.Pr.', dem Rentner Gustavp Mürau zu Danzig-Langfuhr, früher in Gnsjau, Kreis Marienburg W-Pr., dem Rentner Heinrich Dyck zu Warnau im Kreise Marienburg, früher in Alt⸗ münsterberg, dem unbesoldeten Beigeordneten, Rentner Fried⸗ rich Siebeky zu Bernau im Kreise Niederbarnim, dem Kirchenältesten, Gutsbesitzer Oskar Sorenke zu Simonsdorf im Kreise Marienburg WPr., den Oberzolleinnehmern, Zoll⸗ rendanten Nikolaus Germann zu Mayen und Robert Vandrs zu Mülheim a. d. Nuhr und dem Oberzolleinnehmer Wilhelm Zimmer zu Waldenburg i. Schl. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem , , Emil Busch zu Kleve die goldene Krone zum Kreuz des Allge meinen Ehrenzeichens, dem — halter Ludwig Schulz genannt Heine zu Harburg, dem Zollaufseher Joseph Lukaschewitz zu Breslau und dem Schußmann Jakob Marcel zu Eöln das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Vizefeldwebel a n Bajohr, zugeteilt dem 5. Garderegiment z. F. und kommandiert bei der Kom⸗ mandantur des , . Döberitz, dem Gemeinde⸗ vorsteher Ernst Hübner zu Ober⸗-Horka im Kreise Rothen⸗ burg O—⸗L., dem , . und Gemeindevorsteher, Bauerhofsbesizer Gottfried. Ulrich zu , m, im Kreise Greifenhagen, dem bisherigen Kichenaltesten, Haus besitzer Friedrich Wackerng gel zu Erxleben im Kreise Neuhaldensleben, den Zollaussehern Emil Mont⸗ will zu Braunsberg, Friedrich Cleve zu Wanzleben, Karl Rielsen zu Altong, Joseph Herrmann zu Vreslau, Johann Wickstein zu Shlau, Paul Mädler zu Walden“ burg i. Schl, Wil helm Stoyg zu Lünehurg und Wilhelm Wöllert zu Altona, dem Strafanstaltgaufseher Joseph rom me zu Düsseldorf, dem Gräflich Schaffgoischschen Leib= utscher Karl Fruhner zu Koppitz im Kreise Grottlau, dem ausmeister Bernhard Witten berg zu Derneburg im reise Marienburg i. H. und dem Hor u be ler . rich Koopmann zu Restorf im Kreise Lüchow das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Berlin, Sannahend, den 2. Jul Ahends.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend den Erlaß münzpolizeilicher Vorschriften.
Vom 23. Juni 1910.
Auf Grund des 5 14 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 507) hat der 2 folgende Vor⸗ schriften erlassen:
1. Medaillen und Marken e Rabatt Spiel⸗, Speise⸗ und sonstige Wertmarken) dürfen nicht das Bildn s des Kaisers oder eines Bundesfürsten in der auf den Reichsmünzen befindlichen Ge⸗ staltung tragen oder mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift bersehen sein. Auch dürfen sie nicht die Bezeichnung einer im Deutschen 2 geltenden Münzgattung oder die Angabe eines Geldwerts enthalten. .
Von dem Verbot im Abs. 1 Satz 1 ist das auf Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten ausgenommen. 1.
Unter das Verbot der Randschrift (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung eines Stempelzeichenz, des Nameng, der Firma des bert l oder bei Preismedalllen die Anbringung des Namens des Preisträgers.
§ 2. Marken (81) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis einschließlich 22 mm hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaillen aus unedlem Metall, die zu geringen Preisen für den Massenabsatz angefertigt werden. .
Medaillen und Marken von ovaler oder von drei⸗ bis achteckiger i werden von der Vorschrift im nwicht berührt. Diese
edaillen und Marken sowie die Med ö. mit einem Durchmesser von wenigstens 41 mm sind em Verbot im § 1 Satz 1 ausgenommen. : 21
gan , e fh, . nwendung auf so Medail d Ma hergestellt und unmittelbar a, D werden.
Es ist verboten, Münzen, die auf Grund der ,, vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche na gemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Be⸗ standteile anderer Gegenstände .
586.
Wer gewohnheits⸗ oder gewerbsmäßig obigen Vorschriften zuwider Medaillen oder Marken ee? feilhält, verkauft oder zu geschäft⸗ sichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote des 8 5 zuwider Nachahmungen von solchen Münzen, die auf Grund der Reichsmünz⸗ gesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, in den Verkehr bringt oder sonst vertreibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 „ oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft,
(
8 . Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft. Berlin, den 23. Juni 1910. Der Reichskanzler. In Vertretung: Wermuth.
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Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Börsentermin⸗ geschäften in Anteiken von Bergwerks- und Fabrik⸗ unterneh mungen. Vom 25. Juni 1910. Auf Grund des 8 63 des Börsengesetzes (Reichsgesetz⸗ blatt 1908 S. 215) hat der Bundesrat beschlossen: Börsentermingeschäfte in Aktien der South West Atrica Company Limited zu London, die für den Handel an deutschen Börsen in Inhaberbescheinigungen (bearer Varrants) zu mindestens 50 Stück zusammengefaßt sind, sind zulässig. Juni 1910.
Berlin, den 25 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wolffram.
Bekanntmachung, , . eine Ausnahme von § 1 und 5 4 Abs. 1 der Vestimmungen für die Feststellung des Börsen⸗ preises von Wertpapieren Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 — Reich s⸗ gesetzbl. S. 915 —.
Vom 2. Juli 1910.
Nach Beschluß des Börsenvorstandes 1. * 1910 ab die an der Berliner B
gelassenen . Unteile der Otavi⸗Minen, und Eisenbahn⸗
Gesellschast in Ausnahme von 8 1 und 8 1 Abs. 1. oben er⸗ wodhnter Vekznntmachwng in Mark pro Stick franko Zinsen ä lseslich Däoldenden ein Rr. )
e Berlin sind vom rse zum Handel zu⸗
1919.
b. Aktien der Gotthardbahn in Ausnahme von 34 6.
Abs. I obenerwähnter Bekanntmachung franko Zinsen, jedoch wie bisher in Prozenten, ohne Dividendenbogen zu berechnen.
Zu a 94. die Generalversammlung der Gesellschaft be⸗ schlossen, auf jeden Anteil 80 6 zurückzuzahlen.
Zu b ist die e aft in 3 getreten; sie behält bei der Dividendenzahlung die Dividendenbogen bezw. die Talons ein.
Die Anteile zu a werden auch an den Börsen in Frankfurt g. M. und Hamburg, die Aktien zu bh werden auch an den Börsen in Frankfurt a. M., Hamburg und Leipzig gehandelt.
Die Vorstände dieser Börsen haben dem Beschlusse des Berliner Börsenvorstandes zugestimmt.
Berlin, den 2. Juli 1910. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wolffram.
. Auf Grund des 3 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1802 , S⸗ ichs S. 379) ist der Allgemeinen Chauffeur⸗ ranken⸗, Sterbe⸗ und Unterstützungkasse E. ) in Berlin die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen det 8 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt.
Berlin, den 27. Juni 1910.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Koch.
des Reichs gesetzblatt ilt un ü
Nr. 3794 das Zusatzablommen ö. zwischen dem Deutschen Reich und Aegypten vom 19. unt m vom 17. März 1910, unter
Nr. 3795 die Bekanntmachung, betreffend den Erlaß münz polizeilicher Vorschriften, vom 23. Juni 1919, unter
Nr. 3796 die Bekanntmachung, betreffend die Zulassun von Börsentermingeschäften in Anteilen von Bergwerks⸗ un Fabrikunternehmungen, vom 25. Juni 1919, und unter
Nr. 3797 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen und der Militärtransportordnung, vom 25. Juni 1910.
Berlin W., den 1. Juli 1910. 3
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Oskar Simon die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pension in Gnaden zu erteilen,
den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Innern Dr. jur. Freiherrn von Ziller zum Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen,
den Regierungshauptkassenbuchhaltern Perkowski in Cassel und Döricht in Potsdam sowie dem Regierungssekretär Kunde in Köslin bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen und
infolge der von der , zu Remscheid getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Cöln Dr. jur. Karl Jarres als Bürgermeister der Stadt Remscheid für vie gesetzliche Amts⸗ dauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Direktor der Königlichen Augustaschule nebst weiter . Bildungsanstalten, Professor Dr. Theodor Engwer n Berlin zum Provinzialschulrat zu ernennen, dem ö ,, e. Superintendenten a. D. und Konsistorialrat e , Ole, n Magdeburg bei seinem Aus⸗ scheiden aus dem Nebenamte als Mitglied des Konsistoriums der Provinz Sachsen den Charakter als Geheimer Konsistorial= rat zu 6 und der Wahl des bisherigen Leiters der in der Entwicklung begriffenen III. städtischen höheren Mädchenschule (Uhland⸗ schulej in Schöneberg, Professors Dr. Gustav Kase zum Direktor der Anstalt die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen.
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