40169] Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster n , n. erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des F 795 des Bür ö Gesetz⸗ buches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom; 16. November 1899 dem Provinzialpverbande von Pommern die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen 1 den Inhaber bis zum Betrage von 4009 0900 , buchstäblich „Vier Mil⸗ lionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Beteiligung des Provinzialberbandes bei der Grün— dung und Erpelterung von elektrischen Ueberland⸗ zentralen und bei dem Ausbau von Verteilungsnetzen. e , mere bunften sind nach dem anliegenden Muster auszuferkigen, mit vier vom Hundert zährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungs— plane vom Jahre der Ausgabe ab durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch An⸗ kauf von Schuldverschreibungen jährlich wenigstens mit einundeindiertel vom Hundert des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zu tilgen. z . Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fur die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. . 6. Juli 1910. Nini ster des Innern. ö K In Vertretung: rern en
oltz. Min. d. Inn. 1Va 587. F. M. IJ. 12 567 II. 9926.
Provinz Pommern. Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern. Zehnte Ausgabe.
Buchstabe . . (Wappen der Provinz) Nummer ... über ... . Mark Neichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister des
Innern und der Finanzen vom 6. Juli 1910.
(Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Stgatsanzeiger vom ö ö.
Auf Grund des von den Herren Ministern der Finanzen und des Innern ünter dem 26. April 1910 bestätigten Beschlusses des Provinziallandtags der . Pommern vom 17. März 1910 und des Beschlusses des Provinzialausschusses vom 18. März 19190, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von vier Millionen Mark, bekennt sich der Provinzial⸗ verband von Pommern durch diese für jeden Inhaber uiltige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläu⸗ ien unkündbaren Darlehnsschuld von.. .. Mark, die mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem geneh⸗ migten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreihungen vom Jehre der Ausgabe ah spätestens binnen 36 Fahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungestock gebildet, dem jährlich wenigstens einundeinviertel vom Hundert des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ bungen zuzuführen sind. .
Die Auslosung geschieht in dem Monat Mär jedes Jahres. Dem Provinzialperbande bleibt jedo das Necht vorbehalten, eine stärkere Tilgung ein⸗ treten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kün⸗ digen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten und die gekündigten Schuldver⸗ schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch— staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Stettin, Köslin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Provinzialausschusse mit Genehmigung des König— lichen Oberpräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, mit vier vom Hundert jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins— scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Pro⸗ vinzalhauptkasse in Stettin, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zuurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er— lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem NMückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der brei iß Jahre dem Landeshauptmann zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ folgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. ;
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem
Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 55 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. :
Zinescheine können weder aufgeboten noch für krastlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen
Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgejahlt werden. Der Anspruch ist gus— geschsossen, wenn der abhanden gekommene Schein
zur Einlösfung vorgelegt oder der Anspruch aus dem
Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei
denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltenz⸗
machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen ail het bei der Provinzialhauptkasse in Stettin gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern ni t der 8er der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe widersprochen hat. In ziesem Falle und beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der , . aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch ein ,, , Ver⸗ flichtungen haftet der Provinzlalverband von . mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. .
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Stettin, den 19 Seitens des Provinzial⸗
ausschusses. Siegel des
Landeshauptmanns.) Ausgefertigt:
Anmerkung. Die Unterschriften der beiden Mit⸗ lieder des Provinzialausschusses und des Landes⸗ auptmanns können im Wege mechanischer Verviel⸗ fältigung hergestellt werden.
Der Vermerk „Ausgefertigts muß von dem damit beauftragten Kontrollbeamten eigenhändig unter⸗ schrieben werden.
Der Landeshauptmann.
Provinz Pommern.
Der Inhaber dieses dessen Rückgabe in der Zeit vom J ten 19 .. . ab die Zinsen der vorbenannten Schuld ⸗ verschreibung für das Halbjahr vom J ten 1 . it .. . . (in Buchstaben) Pfennig bei der Provinzialhauptkasse in
Stettin, den. Seitens des Provinzial⸗ ausschusses. Landeshauptmann. Trockenstempel des Landeshauptmanns.) Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig . worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab— lauf dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ folgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch inner⸗ halb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vor legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der Ur⸗ kunde gleich. Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften. Provinz Pommern. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr.... . . zur Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern, 10 te Ausgabe, Buchstabe .. . Nr. . . . über 6. ; Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . ... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom 14 66 1 nebst Erneuerungsschein bei der Provinzialhauptkasse in Stettin, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung der Ausgabe bei dem Landeshauptmann widersprochen hat. In diesem Falle und beim Ver⸗ luste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt. Stettin, den Seitens des Provinzial⸗ ausschusses. Landeshauptmann. Trockenstempel des Landeshauptmanns.)
Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften.
Der Erneuerungsschein ist zur Unterscheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit Lettern, die von dem Drucke der Zinsscheine abweichen, in nach⸗ stehender Art abzudrucken:
.. ter Zinsschein. ter Zinsschein.
Erneuerungsschein.
40113 Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Frankfurt am Main die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 20 000 C6090 ½ν, in Buchstaben: „Zwanzig Millionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Neu⸗ bau von Beamtenwohnhäusern, zum Ankauf und Umbau der Villa Liebieg zu Museumszwecken, zu Friedhofszerweiterungen, zum Umbau der Wilhelmtz⸗ brücke, zur Erweiterung des Krankenhauses und der Irrenanstalt, zu Bauten für höhere und Fachschulen, zur Errichtung einer Kehrichtverbrennungèanstalt, zur Erweiterung der Kanalisation, zu Straßen freilegungen und Straßenerweiterungen und für Grundstückserwerbungen.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster guszufertigen, mit 409 jährlich zu verzinsen und nach dem rn Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Be— gebung folgenden Rechnungsjahre ab jährlich wenigstens mit 20, des Anleihekapitals, unter Zu⸗— wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ bungen, zu tilgen.
Etwaige Veckaufserlöse oder Anliegerbeiträge sind zur Tilgung des für Grundstücksankäufe bestimmten
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge— währleistung seitens des Staates nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 14. Juli 1910.
Der Minister des Innern. In Vertretung: von Klitzing.
Der Finanzminister. Lentze.
M. d. J. IVb A980. Fin. MM 1 12 407. iI 987.
Provinz Hessen⸗Nass au. Reglerungebeꝛirt Wiesbaden. 400 Anleihe
der Stadt Frankfurt am Main vom Jahre 191 .. über S0 20 000 000 Reichswährung.
Schultrerjhee bung 8
Abteilung
. 7
Reichs währung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und, des Innern vom .. . ten Jull 1910 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom ... ten 1910 Nr
In Gemäßheit der von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Wiesbaden genehmigten Beschlüsse der städtischen Behörden vom 5. April / 3. Mai 1910 wegen . einer Anleihe von 20 000 000 6 bekennt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Namen der Stadtgemeinde durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreihung zu einer seitens des Glãubigens unkündbaren . uld von Mark, welche mit 4 0½ jährli zinsen ist.
Diese zur Emission von .. .. . . . . Mark Ab⸗ teilung gehörende Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszu⸗ losender S h , oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Begebung der Abteilung folgenden Rechnungsjahre ab in längstens .... Jahren getilgt.
Im übrigen gelten für die Anleihe die nachstehend abgedruckten Bedingungen.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit hren gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer ganzen Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Frankfurt am Main, den Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. Stadtsiegel.
zu ver⸗
Oberbürgermeister. Ausgefertigt:
(Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistratrechneiamt beauftragten Kontrollbeamten.)
Bedingungen
zu einer von der Stadtgemeinde Frankfurt am Main
aufzunehmenden Anleihe von 20 000 000 Mark Reichs währung.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversamm⸗ lung von Frankfurt am Main haben mit Genehmi⸗ gung des Bezirlsausschusses zu Wiesbaden beschlossen, zum Bau von Beamtenwohnhäusern, zum Ankauf und Umbau der Villa Liebieg zu Museumszwecken, zu Friedhofserweiterungen, zum Umbau der Wil— helmsbrücke, zur Erweiterung des Krankenhauses und der Irrenanstalt, zu Bauten für höhere und Fach— schulen, zur Errichtung einer Kehrichtverbrennungs— anstalt, zur Erweiterung der Kanalisation, zu Straßen freilegungen und Straßenerweiterungen sowie zu Grundstuͤckserwerbungen eine Anleihe von 20 000000. Reichswährung aufzunehmen.
Diese in Abteilungen zu begebende, Gläubigers unkündbare Darlehensschuld ; „oo jährlich zu verzinsen.
Die zur Emission von . .. . . .... Mark Ab⸗ teilung gehörende Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungeplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch An— kauf von Schuldverschreibungen von dem auf die
folgenden Jahren Tilgungsstock
seitens des ist mit
zuführen sind.
Die Auslosung geschieht im Monat jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen, oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldver⸗ schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Ab— teilungen, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spä⸗ testens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats— anzeiger, in dem Amtsblatt für den Stadt⸗ und Landkrels Frankfurt a. M. und im Anzeigeblatt der städtischen Behörden zu Frankfurt a. M., außerdem in mindestens einer Tageszeitung.
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld⸗ verschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der drei erst— genannten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten in Wiesbaden ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hierdurch das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am mit 40½ jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals der Abteilung erfolgt gegen Rückgabe der fällig
bung bei der Stadthauptkasse zu Frankfurt am Main und bei den etwa sonst bekannt gegebenen Stellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ termines folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen . der späteren , zurückzuliefern. Für die fehlenden insscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der i Jahre dem Ma⸗ . (Nechneiamt) zur Einlösung vorgelegt wird. Frfolgt die Vorlegung, so verjährt der Einspruch in zwei Lab en von dem Ende der Vorlegungsfrist an.
9 128.
Untersuchungssachen. lufgebote, V ufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.
zerlosung 2c. von Wertpapieren.
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
dommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Dritte
zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni
Berlin, Montag,
Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ nenn des . aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. D01
papieren.
Pfandbriefsaufkündigung.
gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen ten Pfandbriefe der Pösener Landschaft, und zwa erfolgt nach Vorschrift der 8§ 1004 ff. der Zivil 1) Die 4 prozentigen Pfandbriefe prozeßordnung. . ohne Buchstaben:
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für Serie V zu 10990 Tlr. bezw. krastlos erklärt werden. Doch Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem 1076 428 576 121865 R3030 11795 Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem 3 E 7915 E9518 816 22794 2821. Magistrate (Rechneiamt) anzeigt, nach Ablauf der 3743 285806 32813 33132 35984 Frist der Betrag der angemeldeten Zintscheine gegen 3 364 05371 42797 49922 51491 Quittung ausgejahlt werden. Der Anspruch ist gug⸗ e786 5955 880 962 C1741 62291 299 41 geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein 671 677 63535 711 724 644350 603 743.
279
377 448 808
oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend? 483 762 66 L7h4 981 2 gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegun 4058 953 981 5171 oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem A . 1792 982 8030 859
zo20 21II6 944 26248 Serie Vl zu 200 Tlr. 112202 900 3440 461 36
E 0O1I71 815 1151
bezw.
J75ß 6782 7383 779 So0ss
5 52
*
2986 2937
51386 32017 56 65378 57
2
900 123605 11213 15909
575
5685 735 757 766 32193 555 568.
Serie X zu 200 S: Nr. 688 1014 2282 78.
5 32204 777 945 4119 159 253 356 772. 2) Die Zh prozentigen Pfandbriefe
ᷣ ohne Buchstaben:
Serie XI zu 5000 S: Nr. 14 61
267 307 345 373 410 602 610 641 652
d 64 260 436 456 638
der Stadt Frankfurt am Main vom Jahre 191 .. über 6 20 000 000.
Zinsschein
zu der Schuldverschreibung Nr. . . . Gegen diesen Schein wird vom halbjährliche Zins für.. ten
32 22
2 —*
über Mark .. ab d
1519 583 643 N 718 6776 bei der Stadthauptkasse zu Frankfurt am Main oden 2936 763 bei den etwa sonst bekannt gegebenen Stellen geiahlt⸗ 144 . Frankfurt a. M., den ö L63253 518 887 996 Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. 21. 322. 997 20647 685 868 (Unterschrift des Magiftratsdirigenten und eines 247 26 319 23335 897 93) 240651 zweiten Magistratsmitgliedes.) 27099 31095 471 907 2684 739. Trockenstempel des Stadtsiegels.) Ferie XII zu 2909 : Nr. 36 1237 282 341 Der Anspruch aus diesem Zinsscheine verjährt an 453 193 0h Et? 797 844 974 1036 O68 991 19. . Wird der Zinsschein vor Ah 75 465 719 766 939 932 2025 329 3144 lauf dieses Termins dem Magistrate Rechneiamn El 9 16h 168 Sold 135 235 9238 G537 630 zur Einlösung vorgelegt oder der Zinsanspruch g Eö8d SI26 687 9320 734 g56 R0792 11871 richtlich geltend gemacht, fo tritt Verjährung inne b9 407 Rad 36g! 313 11180 15026 160260 halb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegunge al 8 236 20 593 18083 210 589 691 693 829 frist eln. 117 20171 539 537 573 21023 238 493 995 ö azl 46. 2A 2761 26708 990 Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden 3 524 28149 763 906 31379 32298 406. Erneuerungsschein rie XIII zu 1000 S: Nr. 8 95 156 181 für die en, K Nr zur Schul 270 276 320 428 503 517 546 813 830 1001 verschreibung der Stadt Frankfurt 4. M 469 4828 563 697 672 727 788 2054 107 197 Aut gabe, Buchstabe N 12 207 171 514 Det otz- C649 89) goß 3065 114 457 564 565 715 719 776 865 866 882 11758 220 352 581 659 966 5426 427 632 Der Inhaber dieses Erneuerungsscheines empfäng hl 347 G02 66h 7475 632 876 909 S303 gegen dessen Rückgabe zu der obigen n, 10947 717 910 E132 13063 161 schreibung die te Reihe von Zinsscheing ü 735 16741 7021 330 18202 360 8438 für die Fahre Fon 19 ... bis 19 .. nebst G D638 20329 21172 22089 344 21163 neuerungsschein bei der Stadthauptkasse zu Franki 6 995 25 lI0) 217 82 892. 26275 273256 am Main bei den etwa sonst bekannt gegeben E86 118 29523 552 39267 528 534 31168 Stellen, sofern nicht der Inhaber der Schuldpe B iꝰ9 32145 496 el Lig geg az060 7460 schreibung der Ausgabe bei dem Magistrate (Rechne 286918 257 733 37112 261 449 38310 amt) widersprochen hat. In diesem Falle sowie be 65 22931 202 485 40992 hi7 41546 82h Verluste dieses Scheines werden die neuen Zin W 2533 41977 919 143317 161265 17221 scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber 141862 6e 597 49014 637 6338 639 6659 Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er 16 329 362 363 65 s867 30956 081 441 Schuldpverschreibung vorlegt. 1063 52240 78 52338 51516 547 S834 Frankfurt a. M., den 855392 693 65801 924 64456 Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. 8 310. (Unterschriften des Magistratsdirigenten und ei erie XI zu 500 : Nr. 80 243 591 633 zweiten Maglstratsmitgliedes. . 961 Ih6ß 1000 901 990 100 186 193 318 (Trockenstempel des Stadtsiegels.) 412 1397 469 524 539 569 651 661 761 2027 673 R453 4021 197 389 501 611 934 5091 B04 456 58 7021 0.6 0h6 315 455 8347 Am 7. Juli 159i bat die planmäßige BGtl. 363 16169 85g 17727 E829] 10565 losung der Kreisanleihescheine des arc den, w 411 21195 478 608 796 996 Schubin stattgefunden. h 960 2112 29992 107 643 27350 be] Ez sind ausgelost 2s lb Tobgz gos 005 235 377 zl? n. von der J. Ausgabe t 203 319 32366. die Nr. 74 II5 25 35 137 über je 1000 M, ie V zu 300 6: Nr. 25 61 143 187 die Nr.
718 g10 924 7135 900 912 10654 11237 7
(
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) Verlosung ꝛc. von Wert⸗
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden Es werden statutenmäßig die nachstehend bezeich—
? 30900 60: wird dem bisherigen . 477 1552 2803 3437 610 783 7699 10656 15203 26796 27646 51373
h
dem Magiftrate (Rechneiamt) zur Ginlösung vorgelegt Serie IM zu 500 Tlr. bejw, 1300 S: 2208 G6929 933 T7287 460
T2084 666 906 929. 600 SJ: 054 221 381 630 592 9959 10063 11584
T752 83.
3 S266 304 603 658 832 D593 10069 235 320 17868
1134 2007 023 0568 251 615 ten 64 606 9ol 3028 937 042 123 190 202 354 788 373 385 13 924 AX262 E445 723 14533 139078 136 419 563 756 17102 359 657 18622 21613 649
26637
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Sffentlicher Anzeiger
Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 3.
Beilage
den 1. August
Erwerbs, und Wirtschaftsgenossenschaften. r r n , . i e, e Unfall- und Invaliditäts⸗ 2c. Versiche Ban kautweise. 4. Verschiedene Bekanntmachungen.
glich Preußischen Staatsanzeiger.
191
rung.
08ß 123 480 H85 843
19057 854 20292 591 985 23019 469 491 749 972 25166 663 29583 27582 7868 28168 373 291739 30076 156 997 31406 685 32083.
Serie XVII zu IOO S: Nr. 13 279. ) Die R prozentigen Pfandbriefe Buchstabe . * nu 3909 Mc: Nr. 458 541 690 75
. * pe) 46 97 796 8 2 226 1655. 105 2239 9 16 597 796 2049 319 386 660 Reihe XR zu 2000 „S: Nr.
16935 18476 673
28335 22023 110
86
*:
8481 824 41651.
688 894 553 845 898 7225 730 9202 206.
Reihe XIV zu 500 MS: Nr. 112 142 32 619 664 793 804 93 2435 798 923 1h66.
. zu 3200 : Nr. 19 32 86 80
8 316 2485 855 934 3015 279 440 406 . z 15 279 440 406
Reihe XVI zu 200 S: Nr. 452 53 E157 212 289 441 2092 317 420 969 222 223 344.
1) Die A prozentigen Pfandbriefe Buchstabe D ) Reihe J zu 10 600 S: Nr. 1087 235. 2 293 491.
5 Reihe III zu 2000 S: Nr. 342 1388 1 941 3876.
9 Reihe EV zu 1000 MS: Nr. 679 1049 234 5803 6273 7506 541 542 596. Reihe V zu 500 S: Nr. 159 2532 4012.
Reihe VM zu 300 „: 2190 952.
Reihe VI zu 200 S: J 809 Zög98.
5) Die A prozentigen Pfandbriefe Buchstabe E Reihe IX zu 10 000 6, Nr. 358. eihe X zu 5000 MS: Nr. 392 527 788 117 995.
Reihe XI zu 209090 S6: Nr. 50 435 1296 490
820 929 936 1606 754 928 2158
34 3130 39
7
62
649
Nr. 449
7
ir. 5783 2708
7 7
3 2079 9 2025 263 401 413. Reihe XIII zu 500 s: 1432 1731.
Nr. 649
208 253.
794 Reihe XVI zu 100 S: Nr. 25,
dem Kündigungstage an bei 9 der Posener Landschaftlichen Bank hier⸗ selbst bejw. bei folgenden auswärtigen Ein⸗ lösungẽsstellen: der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, dem Bankhause Oppenheim R Schweitzer in Breslau, dem Bankhause M. Stadthagen in Bromberg, der Sächsischen Bank zu Dresden, den Kommanditen des Schlesischen Bank— vereins in Glogau und Liegnitz, der Kommunalständischen Bank für die Preustische Oberlausitz in Görlitz, dem Bankhause A. Spiegelberg in Hannoner und dem Bankhause Wm. Schlutowmw in Stettin bar in Empfang zu nehmen. Die gelündigten Pfandbriefe müssen nebst den noch nicht fälligen Coupons bezw. Zinsscheinen Nr. 18 bis Nr. 20 und den Talons bezw. Anweisungen in kursfähigem Zustande eingeliefert werden. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons bezw. Zinsscheine wird von der Einlösungsvaluta in Abzug gebracht. Zur Bequemlichkeit des Publikums ist nachgegeben, daß die gekündigten Pfandbriefe nebst Coupons bezw. Zinsscheinen und Talons bezw. Anweisungen unserer Rasse bezw. den obengengunten Einlösungs⸗ stellen auch durch die Post, aber frankiert, eingesandt werden können, in welchem Falle die Gegensendung der Valuta möglichst mit nächster Post, unfrankiert, ohne Anschreiben und unter Angabe des vollen Wertes erfolgen soll. Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, aber noch rückständigen Pfandbriefe, und zwar: 1) Die 1 prozentigen Pfandbriefe ohne Buchstaben: z . L zu 1000 Tlr. — 3000 S: Nr. 1240 300. Serie II zu 200 Tlr.“ Serie III zu 100 Xlr. 13015 14802. Serie VI zu 1000 Tlr. bezw. 3000 „„: Nr. 2319 813 3269 5423 726 7103 824 10330 453 13204 16218 700 18429 19967 21003 464 23004 623 29001 31189 580 617 32853 24117 35857 45134 54997 57652 726 62633 762. Serie Vl zu 500 Tlr. bejw. 15300 „: Nr. 2594 3058 303 805 4059 345 637 7493 697 747 8258 819 9520 609 615 104419 716 11280 983 14596 831 15437 3896 16645 18978 15907 20309 21226 290 2R22I2 23500 21869 2h? 27190 588 952 29379. Serie VIII zu 200 Tlr. bezw. G00 Sp: Nr. 851 1466 767 2206 339 3438 551 888 5478 S227 10484 11341 445 600 829 12165 714 1101 145 383 14069 483 880 17368 717 g08 16494 18015 019 733 20149 457 514 640 677 2Ih98 22732 864 223924 265414 709 779 879
690 ½: Nr. 19610. 300 S: Nr. 2960
Schubin, den J3. Juli 150. 06 612 678 12039 998 13795 86 156023
Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Anleihebetrages zu verwenden.
gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschrei⸗
Der Kreisausschuß des Kreises Schubi .
209 915 65
. 242 719 893 960 1026 114 439 639 978 z315 612 660 816
Reihe XIII zu 1000 S: Nr. 42 421 47
h 9 — 287 651 34 3308 10165 492 593 sl 689 3240 615
Reihe II zu 5 000 S: Nr. 2463 4278 290
Reihe XII zu 1000 S: Nr. 345 1646 698 7166 947 Reihe XIV zu 300 S6: Nr. 75 416 585 1084 Reihe XV zu 200 MS: Nr. 54 117 584 1722 den Inhabern zum 2. Januar 1911 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalsbetrag von
em zung 1 unserer Kasse ierselbst, Vormittags zwischen 9 und 1 Uhr, oder
7 49683 41730 894 42944 44958 455387 461! 48679 575 850345 466 51213 ö 55126 312 475 56937 989 57062 393 5 S334 335 808 G2h59 983 63119 527 705 64167 682 908 G5285.
Serie 1X zu 100 Ilr. bezw. 300 „: Nr. 199 202 378 765 818 1120 697 886 2347 480 959 3674 684 604 4595 626 787 739 990 5242 6412 721 722 7244 364 8075 9413 659 916 976 10308 609 878 8990 1232 650 HE2260 1:8 854 11103 105 121 240 507 811 15776 16094 17014 335 18380 615 9124 824 20070 21047 135 447 6909 22415 23218 22655 7586 M6 2520 868 901 26055 27410 668 960 28535 S854 29035 377 829 30904 313859 22221.
Serie X zu 200 66: Nr. 12 78 915 2179 703 791 3165 802 A360 395.
2) Die z prozentigen Pfandbriefe ohne Buchstaben:
Serie XI zu 5000 S6: Nr. 1029 2309 476 562 707 3324 356 358 361 499 637 1056 169 771 6701 8694 10479 11281 423 29510 655 30231 775.
Serie XII zu 2000 „S6: Nr. 100 129 403 450 722 859 879 E023 238 455 605 737 758 842 955 S760 833 837 7347 9765 11357 3681 707 15019 17658 912 18297 21758 23563 27434 458 28h97 849 29995. Serie XII zu 1000 M: Nr. 49 121 245 360 433 465 530 534 645 674 790 800 892 899 E074 90905 096 310 348 377 454 460 478 496 540 620 669 739 783 860 g84 2022 75 125 139 33 346 412 449 517 518 671 765 844 878 3097 177 182 183 267 282 337 415 551 619 699 784 855 997 4067 166 410 6164 855 s956 10796 12627 918 928 13175 235 342 424 971 141004 ls 174 359 18572 18394 HE9873 g01 20274 279 467 21729 816 882 22316 23232 994 T5462 463 29075 387 30277 32635 34058 614 35040 221 36503 39973 40527 41407 42891 423433 722 44135 45841 46735 48461 491 51766 52019 394 541313 347 56168 171 GI0OhI 156. Serie XIV zu 500 S: Nr. 227 254 264 319 321 458 521 529 564 581 630 711 861 869 885 925 1145 253 262 296 376 487 498 537 573 606 729 813 852 863 879 931 3078 784 832 4505 5015 724 sSsoz9 505 90180 853 10069 288 11237 12137 286 383 799 15248 16506 14178 574 900 20680 21609 764 22143 163 419 526 897 223221 214646 25301 547 26821 27355 701 954 28320 29456. Serie XV zu 300 S: Nr. 67 422 432 441 507 680 689 726 727 916 944 g63 975 1037 117 156 261 464 467 469 482 700 728 7690 771 875 938 2056 090 154 464 659 3273 429 459 5933 G206 962 7387 876 8207 260 343 507 571 608 9542 620 10166 710 779 989 11562 12455 683 11581 15503 882 16283 285 551 18296 591 19037 20118 745 881 21037 704 22080 192 327 419 23043 536 703 25112 262 894 26032 27869 29573 30202 220 237. Serie XVI zu 200 AM: Nr. 341 465 644 679 870 025 150 163 202 215 266 294 387 408 443 450 466 495 514 589 597 668 783 855 866 936 2042 045 086 167 525 999 3182 516 625 4179 295 735 S5o74 851 g01 939 6242 274 501 566 7601 819 836 S621 10383 671 11129 948 L12485 H3582 808 14680 892 16239 127763 868 18061 854 20694 791 g00 21100 746 769 880 T2628 g82 23897 26797 27351 610 2S040 5HI5 813 29073 201 366 30013. 2) Die lprozentigen Pfandbriefe Buchstabe O: H,, XI zu 5000 ½: Nr. L416 2059 3261 4 16.
Reihe XI zu 2000 : 570 965 2021 278.
Reihe XII zu 1000 S: Nr. 1189 523 678 739 20 2404 878 3246 295 335 761 4019 250 5370 7008 198 320.
Reihe XIV zu 500 Mt: 1641 642 986 2856 3567 4288. Reihe XV zu 300 MR: Nr. 428 625 2730 3082 136 194. Reihe XVI zu 200 S: Nr. 447 21539 132 247 335 346 596 3749.
1) Die Aprozentigen Pfandbriefe Buchstabe D: Reihe 1 zu 10 500 M: Nr. 76.
Reihe EI zu 5000 M: Nr. 120 322 484. Reihe III zu 2000 S: Nr. 1306 370 2627. Reihe EV zu 1000 S: Nr. 231 440 714 1842 2884 3173 970 4138 499 5006 G246. Reihe V zu 500 SV: Nr. 909 1037 243 580 737 861 2254 301.
Reihe VI zu 300 „M: Nr. 1120 208 365 472. Reihe VMI zu 200 M: Nr. 200 529 550 708 933 1117 232 470 596 2138 2817.
Reihe VII zu 100 S: Nr. 18 54.
5) Die Aprozentigen Pfandbriefe Buchstabe : Reihe X zu 5000 S: Nr. 401.
* XI zu 2000 M: Nr. 151 570.
Reihe XI zu 1000 M: Nr. 211 729 1172 190 332 2632.
Reihe XIII zu 500 M: Nr. 50I.
Reihe XIV zu 300 ½: Nr. 205 448 455 665 740 759 1146 421.
Reihe XV zu 200 S: Nr. 230 416 859 860. Reihe XVM zu 100 M : Nr. 132,
hierdurch nichech t n . und deren Inhaber aufgefordert, den Kapitalsbetrag dieser Pfandbriefe zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes unverweilt in r en zu nehmen.
Posen, den 24. Juni 1910.
74
142 2 5
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8
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2 9
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z
2 81
75 19 764 32 937
(85.5 806 860
Nr. 969 1190 556
Nr. 10 118 509
37 48 926 1410
1415 760
26694 27212 28122 5I7 810 878 30010 891
22631 B4lI31 35739 38547 39713 719 903
682 729 900
38917
„Bei der Auslosung der in Gemäßheit des Aller— höchsten Privilegiums vom 19. Januar 1887 gus— . Kreisanleihescheine sind die nach—
enannten Nummern
Buchstabe O Nr. 18 19 23 75 87 95 103 104 106 107 108 111 114 u. 122 3 200 Mb,
zusammen 14 Kreisanleihescheine über 2800 , gezogen worden, welche am 1. April 1911 bei dem Bankier W. Schlutow in Stettin zur Ein— lösung gelangen.
Die Verzinsung dieser 14 Kreisanleihescheine hört mit dem 1. April 1911 auf; den Stücken sind die üiher diesen Zeitpunkt hinaus ausgegebenen Zins— scheine sowie die Anweisungen beizufügen.
Schivelbein, den 20. Juli 1910.
Der Kreisausschus des Kreises Schivelbein. Graf Baudissin, Landrat. 3364 Bekanntmachung.
Bei der Auslosung der auf Grund des landes— herrlichen Privilegiums vom 3. Januar 1883 aug— gegebenen vierprozentigen und mit Allerhöchster Ge⸗ nehmigung vom 109. Mai 1897 in ihrem Zinsfuße auf dreieinhalb Prozent ermäßigten Anleihe—⸗ scheine II. Ausgabe der Stadt Münster i. W. sind folgende Nummern gezogen:
Lit. A über je 500 υ die Nummern: 5 31 41 114 156 157 203 204 241 291 293 380 382 389 423 427 431 440 463 464.
Lit. E über je 1000 M die Nummern: 63 65 160 163 203 218 245 283 296 333 32 39. 436 443 454 463 477. ö
Lit. C über je 5000 M die Nummern: 16 36. Die Rückzahlung der durch vorbenannte Anleihe— scheine beurkundeten Darlehne erfolgt vom J. Ok⸗ tober 1910 ab bei der Kämmereikasse der Stadt Münster i. W. gegen Aushändigung der Anleihescheine, der Erneuerungsscheine und der noch nicht verfallenen Zinsscheine.
Vom 1. Oktober 1910 ab findet eine Verzinsung nicht statt.
Aus früheren Verlosungen sind noch rückständig: seit dem 1. Oktober 1908 Lit. A über 500 6 Nr. 289, seit dem Nr. 16 153. Münster, den 30. März 1910. Der Magistrat.
16 50
1. Oktober 1909 Lit. A über 500 M
ae ·ᷣ—QKuiKi—iůñ , ru,, e ex e e e e x . . . 5) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert— papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
40790 Avis. Der Präsident des Vorstands der Anonymen Gesellschaft der Vereinigten Glashütten von Vallerysthal Portieux beehrt sich, die Herren Aktionäre zu benachrichtigen, daß sie zur gewöhn⸗ lichen Generalversammlung auf Samstag, 10. September 1919, 1 Üühr Nachmittags, in Vallerysthal berufen sind. Vallerysthal, den 1. August 1910.
Der Präsident.
J. B. Mazerand.
Io dds .
Mödrath⸗Liblar⸗Brühler Eisenbahn Aktiengesellschaft zu Cöln a. Rh.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch
u der am Donnerstag, den 25. August 1910,
Vormittags II Uhr, im Geschäftshause des
A. Schaaffhausen'schen Bankvereins in Göln statt⸗
sindenden ordentlichen Generalversammlung er
gebenst eingeladen. Tagesordnung:
1) Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über den Vermögensstand und die Verhaͤltnisse der Gesellschaft sowie über die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das verflossene Geschäftsjahr.
2) Genehmigung der Bilanz, Feststellung des Rein⸗ gewinns und Beschlußsassung über die Ver— wendung desselben.
3) Entlastung: a. des Vorstands,
h. des Aufsichtsrats.
4) Neuwahlen zum Aussichtsrat.
Aktionäre, welche an der Versammlung teil
nehmen wollen, haben gemäß § 24 des Gesellschafts⸗ vertrags die der Versammlung bei oder spätestens am sammlung
Aktien entweder 21 Stunden vor der Gesellschaftskasse
z. Tage vor der Ver⸗
in Cöln bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. C Co., bel dem A. Schaaffshausen'schen Bankverein, in Berlin bei der Bank für Handel und In⸗ dustrie, bei der Berliner Handelsgesellschaft, bei dem Bankhause S. Bleichröder, bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein, bei dem Bankhause von der Heydt C Co., in Stettin bei dem Bankhguse Wm. Schlutow, in Elberfeld bei dem Bankhause von der Heydt⸗ Kersten E Söhne rankfurt a. M. bei der Deutschen Effetten und Wechselbank. bei der Virection der Diseconto. Gesellschaft, bei dem Bankhause L. Æ G. Wertheimber
in
zu hinterlegen.
Cöln, den 30. Juli 1910.
Königliche Direktion der Posener Landschaft. Ausner i. V.
Der Aufsichtsrat. A. Heimann, Kommerztenrat.