VI. zur Gewährung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Zuschusses an das Reich zu den Baukosten einer Eisen⸗ bahn von Bettsdorf über Waldwiese nach Merzig bis zu. J 141 000 0
insgesamht 199 983 000 46.
Ueber die Verwendung des Fones zu V wird dem Landtag all=
,, abgelegt werden.
Mit der Ausführung der unter J. b aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind;
A. Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen und deren Neben⸗ anlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe 6 Grund und Voden ist der Stagtsregierung in dem Umfange, in welchem er nach den landesgesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfxei — der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Benutzung fuͤr die Zeit des n m. — zu überweisen, oder die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Ver⸗ Enteignung aufzuwendenden Kosten, , r, . aller
einbarung oder
Nebenentschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nach—⸗
teile, in . orm zu übernehmen und sicherzustellen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der⸗ jenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentumz auf Grund landesgesetzlicher Be⸗ stimmungen obliegt oder auferlegt wird.
Zu den Grunderwerbskosten für die unter 10 und 13 benannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar:. a. bei Nr. 10 (Heiligenstadt - Schwebdal — Eschwege) von 251 000 , b.. 13 Irrel - Igel) von . 700 000.
Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. J und 2) ist, soweit die vorbezeichneten Eisen⸗ k auf preußischem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Beteiligten in den mit ihnen wegen Aus- führung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren . in der , . die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar:
bei Nr. 1 (Marggrabowa—Czymochen) von... 180 000 4, 2 (Prust⸗Bagnitz -Tuchel) vonn... 9581 000 . 3 ¶ Gnesen] n, r Schokken)]) von. 4 (Kontopp — Schwiebus) von 5 (Tantow — Gartz 4. Oder) von... 6 (Fürstenwerder == Strasburg i. Uckermark)
von S ¶Merseburg —=Zöschen) von 10 (Heiligenstadt - Schwebda n
110000 , ö 937 000 13 Irrel — Igel) von 290 000 ,
Bei Bemessung der Pauschsummen zu Nr. 10 (Heiligenstadt— Schwebda [(Eschwege) und zu Nr. 13 (Irrel —=Igel) sind die unter A Abs. 3 genannten Staatszuschüsse bereits berücksichtigt.
Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorhergehenden 6 (4) ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. J und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks ,, Grund und Boden nach ef nr. der Be⸗
in Ab 9n und 2 unentgeltlich bereitzustellen oder aber 7 ? Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Maister * rel nach Abschluß der ausführlichen Vorarkeiten
11 . Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist,
soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, von den daran beteiligten ,, ,. unentgeltlich und ohne besondere Ent⸗ schädi lg für die Dauer des gern. und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten.
C. Für die unter Nr. 9 benannte, in ,, , n Staats⸗ gebiete belegene Eisenbahn von Bock⸗Wallendorf nach Neuhaus a. Rennweg Igelshieb mit Abzweigung von Ernstthal nach Lauscha muß außerdem von der ö sachsen⸗meiningischen , . die Verpflichtung zur Leistung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses von 500 000 M übernommen werden.
92.
Zu den Kosten der im 51 unter II Nr. 7 und 10 vorgesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unverzinsliche, nicht rückzahl⸗ bare Barzuschüsse zu leisten:
a. bei II Nr. 7 (drittes und viertes Gleig Löhne =—Minden ein⸗ schließlich Umgestaltung des Bahnhofes Oeynhausen Nord) in Höhe J , b. bei IL Nr. 10 (zweites Gleis Bochum Nord — Präsident und zweites und drittes Gleis Prãstdent . Riemke in Höhe von 89 500 „.
8 9 Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im 5 1 unter Nr. 1 und I vorgesehenen Bauausführungen im Betrage von.. J N h 3 000 6
die Barzuschüsse der Beteiligten h00 000 4,
1 ene, ; 10mit 2) gemäß § 2
ĩ 10000 89 500 .
. ö
zusammen. 599 500
zu verwenden.
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag m nnd n vgg 296 903 hoo sowie zur Deckung der Mittel für die im 5 1 unter Il bis VI vor⸗ gesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von 102 390 000 „ sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweifungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen k und von Schuldverschreibungen in dem er— forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. t
Schatzanweisungen oder e er , . die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit— punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz anweisungen aufhört. .
Wird von den Beteiligten von der ihnen im 1 unter A Abs. und 5h. eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Bereitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht sich die von der Staatsregierung nach
1Nr IB für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende
umme sowie die Gesamtsumme des 5 1 um die im § 1 unter A Abs. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nach Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Teilbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten hiernach zu zahlenden Pauschsummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten.
4. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen
Kursen die , und die net e ungen veraut⸗ gabt werden sollen (G 3), bestimmt der Finanzminister.
m übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19 Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen enn, S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetzlamml. S. 435 und des Gesetzes vom 3. Mai 19603, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155) . Anwendung.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter Nr. L bis II bezeichneten 3 und Eisenbahnteile durch Ver⸗ äußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider
Häuser des Landtags.
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden
Eisenbahnen entbehrlich sind.
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Molde, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den
25. Juli 1910. Wilhelm R.
Siegel.) von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz.
Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz. Lentze.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Dem Oberregierungsrat Dr. Buschm ann in Koblenz ist die Stelle als Direktor des Provinzialschulkollegiums daselbst übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forstkassenrendanten telle für die Oberförstereien Neu⸗Glienicke, Neuendorf, Zechlin und Zechlinerhütte mit dem Amtssitz in Zechlin ist zum 1. September 1910 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. August d. J. eingehen.
Finanzministe rium.
Das Katasteramt Kiel ' im Regierungsbezirk Schles⸗ wig ist zu besetzen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen derpreußischen konsolidierten 3Zprozentigen Staatsanleihe von 1890 und diejenigen Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den gleichartigen Schuldverschrei⸗ bungen von 1900, 1901, 1902, beide über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1910 bis 30. September 1920 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe, werden
vom 1. September d. J. ab ausgereicht, ünd zwae, durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin 8W. 68, Oranienstraße 92 94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, 3 ze 462, durch die Preußische Zentral⸗Genossenschaftskasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2, durch ne er . n . Regierungshauptkassen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete ö durch sämtliche Reichsbankhaupt⸗ und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbank— nebenstellen, sowie durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab⸗ hebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs⸗ scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen ein⸗ zuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er⸗ neuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin, den 11. August 1910.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11058 den Staatsvertrag , . der Königlich preußischen und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung über den Anschluß der Aerzte in den Großherzoglich olden— burgischen Fürstentümern Lübeck und Birkenfeld an die Aerzte⸗ kammern der Königlich preußischen Provinzen Schleswig⸗Holstein und Rheinprovinz, vom 18. März 1910.
Berlin W., den 15. August 1910.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Ra tt.
Abgereist:
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Schreiber, mit Urlaub.
Angekommen: der Direktor im Justizministerium, Wirkliche Geheim Oberjustizrat Dr. Bourwieg, vom Urlaub.
Aichlamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. August.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend in Wilhelmshöhe die Vorträge des Kriegs⸗ ministers und des Chefs des Zivilkabinetts entgegen.
Der Königlich württembergische Militärbevollmäqh Generalmajor und General à la suite von o nagt
Urlaub zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder .
Frankreich.
Der Berichterstatter für das Kriegsbudget Clemens! hat einem Vertreter des Matin“ mit Beziehung auf l Programm des Kriegs minifleriums für die Nuß bar machn des Aeroplans für, die Landegsverteldigung,n! „W. T. B.“ meldet, erklärt: aus den Mitteln, die dem n ministerium für 1910 zur Verfügung stehen, werde der zh. unverzüglich Aeroplane der bewährtesten Typen in lun, geben. Die Aufgabe der nächsten Zukunft werde die Aushilu einer Aviatikertruppe sein. * den jetzigen drei Uiebun plätzen für Militäraeroplane in Vincennes, Satory und Chlln ] würden drei weitere hinzukommen, nämlich in Sissonne, Reims⸗Betheny und in einer Gebirgsgegend. Auf diesen b Uebungsplätzen würden die jetzigen Aviatiker der Armee ver werden mit der Aufgabe, Schüler auszubilden, sich selber zu y, vollkommnen und sich das höhere Diplom für Aviatik zu erwerhn das durch einen Ueberlandflug von 100 km in 600 m minse Höhe erlangt werden soll. Um einen geeigneten Militãraeroplmm erlangen, solle ein Wettbewerb unter den Konstrukteuren an, ere de werden. Der Militärgeroplan solle die Fähigh
esitzen, Fahrten von 290 km auszuführen mit einer Tragfähih von mindestens dr n , in voller Ausrüstung und Benn nung, außerdem sollten sich die Apparate leicht und schnell n tieren und demontieren lassen und leicht transportierbar i
An allen Manövern würden künftig Militäraeroplane teilnehn!
Für das Jahr 1911 würden . bei Beginn der path mentarischen Arbeiten zwei Millionen Franks für die wein Durchführung dieses Programms . werden. M Kriegsminister behalte sich vor, nötigenfalls weitere Krediten Laufe des Jahres 1911 anzufordern. Die gesamte Aviatit truppe werde einem einheitlichen Kommando unterstellt werden das dem General Rocques übertragen werden solle. Wie „Petit Parisien“ meldet, wird der Minister der öfen lichen Arbeiten seinen Aufenthalt in der Schweiz dazu benuzn um mit den Bundesbehörden verschiedene ö. zu besprech n die das Inkrafttreten der Konvention über die Zufahrt straßen zum Simplon betreffen. Außerdem soll die C berufung einer internatio nalen Konferenz erörtert werd die für den internationalen Personentransport eine ähnlit Gesetzgebung schaffen soll, wie sie bereits für den Warn transport besteht. .
Belgien.
Der König Alfons von Spanien ist gestern vormith auf seiner Jacht „Giralda“ in Ostende angekommen. Abem gab der König ein Diner, an dem der Prinz und die Prinzess Eitel⸗Friedrich sowie die Erzherzogin Friedrich von Oesterre teilnahmen.
Bulgarien.
„W. T. B.“ meldet aus Sofia: Wie an maßgebend Stelle verlautet, hat der Ministerrat in der letzten Sitzu beschlossen, die Frage der mazedonischen Flüchtlinge oft zu lassen. Die Regierung dürfte eine zuwarten n, einnehmen und keinesfalls einen unfreundliche Schritt gegen die Türkei beschließen. In der heutige Unterredung des türkischen Gesandten mit dem Minist des Aeußern ist die Frage der Rückkehr der Flüchtlinge in n verlassenen Wohnstätten erörtert worden. Bis zur endgültiz Regelung der Frage verfügte die Regierung, daß den hi anwesenden Flüchtlingen Arbeit verschafft werde. Nachmittm begaben sich sämtliche Minister nach dem Königlichen Somma sitz Sitniakowo, woselbst sich König Ferdinand seit gestn befindet. .
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Von der Germanigwerft in Kiel sind, wie W. T meldet, am Sonnabend fast 2000, von den Howaldts werken! und von der Werft Stocke u Kolbe 1090 Arbeiter a gesperrt worden. Auf der Germaniawerft haben 600 nicht an gesperrte Arbeiter die Arbeit niedergelegt. (Vgl. Nr. 189 d. Bl
Aus Essen meldet die Rh. Westf. Itg. ; Obgleich ben Mitte Juli die örtlichen Verhandlungen zum Abschluß des Tath vertrages für das Baugewerbe ihr Ende erreicht hatten, he die Zimmerer der freien Gewerkschaften in den Städten Du burg, Dortmund und Essen mit den angrenzenden Ottschin die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen, weil die Ortsorganisatin mit dem von den drei Unparteiischen in Dresden gefällten Schi spruche nicht zufrieden sind, trotzdem die Zentralorganisation der i beiter ihr Einverständnis gab, 6 diesem Schiedsspruche zu um werfen. Die Zimmerleute in den vorgenannten Orten verlangen em höheren Lohn, und zwar von 63 bis 65 4 die Stunde, als den h traglich festgesetzten Lohn von 57 3 für die Stunde.
In Enschede werden, ‚W. T. B.“ zufolge, infolge in Einigung zwischen den Verbänden der Unternehmer und der Arbein der Baumwöollindustrie die Arbeiter am morgigen Dienstah? Arbeit wieder aufnehmen. (Vergl. Nr. 181 d. Bl.) — J
In Szgnab rück sind, wie Fie „Köln. Ztg. erfährt, die Bi bindergehilfen in eine Lohnbewegung eingetreten. Es mird ni Lohnerhöhung Verkürzung der Arbeitszeit verlangt. : ö
Die Töpfer Leipzigs sind in eine Der, w nr in n Die Töpfer⸗ und nn, n zu Leipzig beschloß, ö ‚Lpz. Ztg.“ zufolge, in einer außerordenillchen Innung versamn n die Gehilfenforderungen abzulehnen und den bisherigen gohniai auf weiteres aufrechtzuerhalten. Die Innung ist hien bei bon Erwägung ausgegangen, daß die durch eine , Erhöhung el hn bedingte Preiserhöhung der Oefen geeignet sein nim der Konkurrenz des Kachelofens (eiserne Oefen und Zentralhesn Vorschub zu leisten, zumal der erst seit einem Jahre in nt) findliche Lohntarif solche Stundenlöhne und Akkordsätze ausne d der Verdienst der Leipziger Töpfer⸗ und Ofensetzergehilfen dem an = ,, , nicht nachstehe. Der Beschluß der Innung wird I.
ewerbegericht, der Gewerbekammer und der Gehilfenschaft scht t übermittelt werden. 4
Wie dem . W. T. B. aus Lorient gemeldet wird, sind dor
Straßenbahnbediensteten in einen Auestand eingetreten. y
Ihm Verlauf einer gestern in St. Etienne abgkaltz f sammlung der Eisenbahner wurde, wie W. T. B.“ ersih Anschluß an den Generalstreik beschlossen, sobald er ver t werden sollte. (Vgl. Nr. 189 d. Bl.)
de
Kunft und Wifssenschaft.
Alt⸗Stuttgart“ heißt eine Ausstellung, die vom König⸗ lichen Kupferftichkabinett in Stuttgart veranstaltet ist und die Entwicklang Stuttgarts zur Hauptstadt veranschaulichen soll. Ein pon Dr. Willrich verfäßter illustrierter Führer erläutert die Aus⸗ stellung und gibt u. a. die Anregung zur Ausschreibung eines Wett— bewerbz mit dem Thema „Groß⸗Stuttgart“.
Erziehungs⸗ und Unterrichtswesen.
Schulen bezw. Klassen für schwachbegabte Kinder.
Dem Unterricht für schwachbegabte und kranke Kinder bringt die Stadt . vielen Jahren lebhaftes Interesse entgegen; sie hat nach dieser ichtung zum Teil vorbildlich gewirkt. Es sei nur an die Sprachheilkurse, die Seh, Hörkurse und an die orthopädischen Turnkurse erinnert. Die Erfolge der Seh⸗, Hörkurse waren so über⸗ naschend, daß bei Gelegenheit einer Prüfung am Schlusse des letzten Kurfus seitens geladener Personen Zweifel auftauchten, ob es sich überhaupt um schwerhörige Kinder handle. Wat schwachbegabte Kinder anlangt, so zählte die in Düsselderf für diese Kinder ein⸗ gerichtete Hilfsschule im Schuljahr 1909 21 Klassen mit 589 Kindern. Was diese Zahlen in der Fürsorge für, minderbegabte Kinder bedeuten, erst klar, wenn man sie mit denen größerer Gebiete vergleicht. 1966 gab es im ganzen Reglerungs⸗ bezirk Düsseldorf, nur zehn Gemeinden, mit Klassen oder Schulen für schwachhegabte Kinder, und zwar zählten die 13 besonderen Schulen für solche Kinder 65 Klassen mit 1594 Kindern, die 10 an öffentlichen Volksschulen eingerichteten Klassen 196 Besucher, sodaß insgesamt im Regierungsbezirk Düsseldorf 1790 schwachbegabte Kinder gesondert unterrichtet wurden. In der gesamten Rheinprovinz be— standen 23 besondere Schulen für Schwachbegabte mit 102 Klassen und 2687 Kindern. An öffentlichen Volksschulen eingerichte Klassen ür Minderbegabte waren in den übrigen vier Regierungsbezirken der , überhaupt nicht vorhanden. Im ganzen Staate wurden 160 besondere derartige Schulen gezählt, in denen in 388 Klassen gl28 Kinder unterrichtet wurden; einzelne Klassen bestanden 184 mit 3255 Kindern. (Nach den „Statistischen Monatsberichten der Stadt Düsseldorf', IX. Jahrgang, Nr. 12.)
wird
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Mit der Königlich schwedischen Regierung ist ver⸗ einbart worden, die gesundheits polizeiliche Behandlung der Fährschiffe der Linie Saßnitz — Trelleborg bei etwa eintretender Choleragefahr vom 15. August 1910 ab unter Verzicht auf die im e gn zulässigen schärferen Maß⸗ regeln nach folgenden Gesichtspunkten , zu lassen:
. ampffähren werden bei der Ankunft in Saßnitz auf ihre Gesundheitsverhältnisse an Bord untersucht.
2) Die ärztliche Untersuchung der Reisenden erfolgt in Verbindung
mit der Zollrevision und beschränkt sich, wenn nicht offenbare Krank⸗ 35. eine genauere Untersuchung nötig macht, auf eine einfache Be—⸗ ichtigung. . 5 An Cholera erkrankte, krankheitsverdächtige oder ansteckungs⸗ verdächtige Reisende werden nach den Vorschriften des Gesetzeg, be— treffend die Bekämpfung , ,, Krankheiten, vom 30. Jun 1900 (Reichegesetzbl S. 306) behandelt.
4 Den als gesund befundenen Reisenden wird die Fortsetzung der Reise gestattet. Sie können heel, angehalten werden, falls sie die Reise innerhalb des Deutschen Reichs unterbrechen oder beendigen, sich einer 5 Tage, , vom Tage der Ankunft in Saßnitz, nicht überschreitenden Gesundheitsbeobachtung zu unterwerfen.
5) Dampffähren, die unter den Reisenden oder der Besatzung Cholerakranke mit sich geführt haben, werden der Desinfektion unter- worfen und können zu diesem Zwecke nach einer Quarantänestation verwiesen werden. Soweit möglich, soll die Desinfektion jedoch im Ankunftshafen selbst vorgenommen und dabei auf diejenigen Maß⸗ regeln Rücksicht genommen werden die etwa zum gleichen Zwecke von der Gesundheitsbehörde des Abfahrtshafens getroffen worden sind.
Die Maßnahmen werden durchgeführt werden, wenn Trelleborg deutscherseits für choleraverseucht erklärt worden ist. Die ärztlichen Untersuchungen werden sich nicht nur auf die Passagiere, sondern auch auf die Besatzungen der Dampffähren erstrecken. Die erforderlichen näheren Anordnungen wird vorkommendenfalls der Regierungsé— prasident in Stralsund erlassen. Andererseits hat sich die Königlich schwedische Reg erung verpflichtet, für den Fall, daß sie Saßnitz für choleraverseucht erklärt hat, ihre Abwehrmaßregeln gegenüber den Fährschiffen auf folgendes zu e e,
6
Eine Dampffähre, welche den , Verkehr auf der Dampffährenstrecke Trelleborg — Saßnitz unterhält, soll, sobald die Endstation auf deutscher Selte vom Kommerzkollegium als cholera— verseucht erklärt worden ist, nebst Besatzung und . ieren bei der Ankunft in Trelleborg von einem dazu verordneten X . mit bezug auf den . an Bord untersucht werden.
Die Untersuchung der Passaglere findet unmittelbar nach der An— kunft statt und beschränkt sich auf eine einfache Besichtigung, sofern nicht offensichtliche Unpäßlichkeit eine genauere Untersuchung als ge⸗ boten erscheinen läßt. Die Untersuchung (Besichtigung) der Besatzung findet an Bord der Dampffähre 2 ar darauf statt.
§3.
Passagiere, die cholerakrank sind oder im Verdacht der Cholera⸗ verseuchung stehen, werden, nach Anmeldung des Untersuchungsarztes an die städtische Sanitätskommission, in Uebereinstimmung mit den
eltenden Bestimmungen für Cholergkranke behandelt; wie in rtikel IL der Verordnung vom 19. März 1875, betreffend Maß⸗ nahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung von ansteckenden
Krankheiten unter den Einwohnern des Reiches, vorgeschrieben ist.
§ 4.
„ Gesunden Reisenden wird die Fortsetzung der Reise gestattet, jedoch mit der Verpflichtung, sich einer Nachbesichtigung zu unterwerfen, wie in der gnädigen Verordnung vom 14. Juli 1893, betreffend ge⸗ wisser Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung der Cholera unter den Einwohnern des Reichs vorgeschrleben ist, und zwar bis zum Ab— lauf von 5 ) 24 Stunden nach dem letzten Verlassen von verseuchtem Gebiet. Von dem Untersuchungsarzt ist soͤlchen Reisenden eine unentgelt⸗ liche gedruckte Mitteilung, in verschiedenen Sprachen zu verabfolgen bezüglich der Nachbesichtigung und der Verantwortung, welche die Unterlassung der Na ber drm mit sich bringt.
9
Eine Dampffähre, welche unter ihren Passagieren oder Besatzung Cholergkranke befördert hat, ist auf Verlangen des Besichtigungsarztes berpflichtet, nach einer Quarantänestation abzugehen, um dort der Behandlung unterzogen zu werden, die in der gnädigen Verordnung vom 16. Juni 1965 bezüglich veränderter Vorschriften zur Verbütung der Einschleppung der 6 und Cholera in das Reich vorgesehen ist.
ie in diesem Falle erforderlichen Reinigungsmaßnahmen sollen jedoch, wenn irgend möglich, nach Maßgabe und unter Aufsicht des Besichti⸗ gungsarztes im Ankunftshafen borgenommen werden, wobei auf die von den Behörden des Abgangshafens zu demselben Zweck bereits er— griffenen Vorkehrungen gebührende Rücksicht zu nehmen ist.
Frankreich.
Die französische Regierung hat am 1. August d. J. folgendes Dekret erlassen:
Artikel 1. Jede Fer welche, aus einer choleraverseuchten 6 kommend, bei ihrer Ankunft an der französischen Grenze An—= zeichen zeigt, welche den Verdacht der Cholera begründen (Erbrechen, Durchfall), wird auf dem Grenzbahnhof durch den Spezialkommissar
angehalten und bis zur Ankunft des sofort herbeizurufenden Arztes in einem gesonderten Raum untergebracht.
Ist der Arzt der Anschauung, daß die betreffende Person nicht an Cholera erkrankt ist, fo wird ihr die Fortsetzung ihrer Reise ge— stattet. Andernfalls hat der ö, im Benehmen mit der Ortsbehörde, unverzüglich für die Verbringung des Kranken in einen nötigenfalls zu diesem Zweck angeforderten Raum zu sorgen, in welchem die Abfonderung nach . des Arztes in der für den Kranken wenigst lästigen und die Ansteckungsgefahr möglichst ver⸗ mindernden Weise durchgeführt werden kann.
Der telegraphisch verständigte Präfekt entsendet mit den raschesten Beförderungsmitteln den im Artikel 9 erwähnten Departementg⸗ delegierten oder, in dessen Behinderung, einen speziell zu diesem Zwecke bestimmten Arzt an den betreffenden Ort, wo dieser sofort nach seiner
Ankunft die Ausführung aller zur Absonderung und Verhütung einer
Ansteckung notwendigen Maßnahmen trifft
Artikel 2. Jede Person, welche, aus einer choleraverseuchten Gegend kommend, die bezeichneten verdachterregenden Anzeichen auf der Reise zeigt, wird so rasch als möglich in einem Wagenabteil ab= gesondert, welches von allen Mitreisenden zu, verlassen ist; alle Betriebs heamten sind gehalten, sofort die nötigen Schritte zu tun, um die Ausführung vorftehender Vorschriften sicherzustellen und alle
1
Reisenden müssen ihren Anordnungen Folge leisten,
. Beim ersten Halten eines Zuges in einem Bahnhof, welcher Sitz eines Spezialkommissars ist, wird die erkrankte Person nach Weisung . ö in der in Artikel 1, vorgeschriebenen Weise ab— gesondert.
Artikel 3. Jede Person, welche, aus einer choleraverseuchten Gegend auf einem franzoͤsischen Bahnhof ankommend, verdachterregende Anzeichen zeigt, wird den in Artikel 1 angeordneten Maßnahmen unterzogen.
Artikel 4. Wagen, welche von choleraverdächtigen oder an Cholera erkrankten Personen benutzt worden sind, werden in kürzester Frist ,,. und desinfiziert. .
rtikel h. Die Einfuhr nach Frankreich auf dem Landweg ist f , Gegenstände untersagt, sofern sie aus verseuchten Gegenden errühren:
1) Schmutzige Wäsche, alte Kleider, beschmutzte Kleidungsstücke , Bettzeug, es sei denn, daß dieselben als Reisegepäck befördert werden;
2) Hadern und Lumpen, mit Ausnahme zusammengepreßter ,. welche als Großhandelsware in verschnürten Ballen befördert werden;
3) Früchte und Gemüse, welche in der Erde oder unmittelbar auf der Erde wachsen.
Artikel . Wer Reisende beherbergt, welche unmittelbar aus verseuchten Gegenden kommen oder solche vor weniger als acht Tagen derlassen haben, ist verpflichtet, hiervon binnen 24 Stunden nach der Ankunft dem Bürgermeister und in Paris dem Polizeipräfekten oder der Mairie des Bezirks (Arrondissement) Anzeige zu erstatten.
Artikel 7. Jeder choleraverdächtige Krankheitsfall ist unverzüglich der Mairie anzuzeigen, und zwar entweder durch den Arzt, der das Vorhandensein festgestellt hat, oder in Ermangelung eines solchen durch den Haushaltungsborstand oder durch die Personen, welche den Kranken pflegen oder beherbergen. In Paris ist diese Anzeige der Polizeipräfektur oder der Maire zu erstatten.
Artikel 8. Auf Anordnung des Bürgermeisters und im Benehmen mit dem Arzte wird jede an Cholera oder unter dem Verdacht der Cholera erkrankte Person sofort strengstens abgesondert, und es werden in bezug auf die erkrankte iel, und deren Umgebung schleunigst alle Maßnahmen zur Verhütung einer Verbreitung der Krankheit getroffen.
Artikel 9. Die Durchführung der Bestimmungen des gegen⸗— wärtigen Dekrets wird in jedem Departement der Leitung, Ueber⸗ wachung und Verantwortlichkeit eines Delegierten besonders unter⸗ stellt, der zu diesem Zweck vom Präfekten bestimmt und vom Minister des Innern in der in Artikel 1 Abfatz 2 des Gefetzez vom JZ. März 1822 vorgesehenen Weise bestätigt wird.
Der k ist dem Präfekten unterstellt und hat die Aufgabe, sich mit den Unterpräfekten und Bürgermeistern ins Be⸗ nehmen zu setzen, um von allen Fällen, welche bei ihnen auf Grund des Artikels 7 zur Anzeige gelangen, sofort benachrichtigt zu werden, und im Einvernehmen mit diesen Behörden und . mit den Sanitätskollegien oder jeder anderen zuständigen Stelle per⸗ sönlich die genaue Durchführung der geeigneten Maßnahmen der Ab⸗ sonderung und der Ansteckungsverhütung sicherzustellen. .
Artikel 10. Der Departementsdelegierte berichtet dem Minister des Innern durch den Präfekten: .
I) über die Anordnungen, welche für die Anzeigeerstattung und die sofortige Benachrichtigung von jedem sicher festgestellten oder verdächtigen J getroffen worden sind;
2) uͤber die Maßregeln, welche gegebenenfalls die Absonderung der Kranken, die Desinfektion der verseuchten Räumlichkeiten und Gegenstände, den Schutz der Brunnen, Waschplätze, Wasser läufe usw. das Verbot des Aueschuͤttens von Auswurfstoffen und überhaupt die Gesundheit der Bevölkerung und der Oertlichkeit erheischen;
3) über jeden Fall und jedes Vorkommnis, worauf die vorher— gehenden Bestimmungen Anwendung finden, sowie über die Maßnahmen, welche daraufhin getroffen worden sind. ;
Artikel 11. Uebertretungen des gegenwärtigen Dekrets werden festgestellt und verfolgt gemäß den Vorschriften des Gesetzes bom 3. März 1822, insbesondere des Artikel 13, wonach mit Gefängnis von 14 Tagen bis zu 3 Monaten und mit Geldstrafe von 50 bis 590. Franes bestraft wird wer sich weigert, dem Verlangen des Gesundheitsdienstes zu einer Dienftleistung in dringendem Falle Folge zu leisten, oder wer in Kenntnis eines Anzeichens von Cholera es unterläßt, die Gesundheitsbehörde davon zu benachrichtigen, und des Artikels 14, wonach mit Gefängnis von 3z bis 14 Tagen und mit Geldstrafe von 5. bis 50 Franes bestraft wird, wer ohne ein in den vorhergehenden Artikeln des Gesetzes besonders aufgeführtes Vergehen begangen zu haben, den an n n oder örtlichen Verfügungen oder den Anordnungen der zuständigen Behörden auf dem Geblete der Gesundheitspolizei zuwiderhandelt.
Rußland.
Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Stadt Odessa für pestverseucht erklärt.
Norwegen.
Durch eine Verordnung des Justiz⸗ und Polizeidepartements vom 8. August ist die Stadt Odessa in Rußland für pestver⸗ seucht erklärt worden.
In St. Petersburg sind, W. T. B.“ ua felg von Freitag bis Sonnabend an der Cholera 62 Personen erkrankt und 30 ge— storben. Die Zahl der erkrankten Personen beträgt jetzt 848.
(Weitere Nachrichten über Gesundheitswesen ꝛc. s. i. d. Ersten Beilage.)
Theater und Musik.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen, Dienstag,
K. Riemanns Lustspiel ‚Wie die Alten sungenꝰ gegeben. Die hn, Hanne spielt Frau Schramm, den Fürsten 35 von nhalt ⸗Bessau Herr Molenar. Außer ihnen sind die Herren Boettcher, Kraußneck, Zeisler, Vallentin, Eggeling, Eichholz sowie die Damen Abich, Steinsieck und Heisler in Hauptrollen gt. Die neue Spielzeit der Königlichen Oper beginnt morgen, Dienstag, im Neuen Königlichen Operntheater mit „Fidelio“ unter der musikalischen Leitung des Herrn von Strauß. Die Besetzung lautet: Leonore: .. Kurt; he ine: Fräulein Dietrich; Florestan: Herr Sommer; Rocco: Herr Schwegler vom Königlichen Theater
in Wiesbaden als Gast; Jaguino: Herr Philipp; Minister: y Die Ouvertüre . 3 vor . 2 gespielt.
Chorschule der Königlichen Oper zu Berlin. — Der neue Kursus heginnt am 1. September des Jahres. Aufnahme⸗ prüfungen finden statt: Sonntag, den 21. und. Sonntag, den 28. August, Nachmittags 2 Uhr, im Neuen Königlichen Spern—⸗ theater, Eingang zur Bühne (Große Querallee). Anmeldungen“ Anfragen sowie Gesuche um Uebersendung von Aufnahmebedingungen sind n fr einzureichen bei dem Königlichen Chordirektor Professor Hugo Rüdel, Berlin W. 15, Bayerischestr. 26/27.
Mannigfaltiges.
Cgssel, 14. August. (W. T. B.)) In Anwesenheit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaisserin, Ihrer König lichen Hoheiten der Prinzessin Viktoria Luise und des ö Oskar wurde heute, Vormittsgs 11 Uhr, im grünen und lauen Saal des Palais die e einn der Fahnen folgender Truppenteile vorgenommen: vom J. Armeekorps des Pionier⸗ bataillons Fürst Radziwill (Ostpreußischen) Nr. 1, vom II. Armee⸗ korps des 1. und 3. Bataillons des 6. Pommerschen Infanterie⸗ regimentz Nr. 49 und des 1., 2. und 3. Bataillons des 4. Westpreußischen Infanterieregiments Nr. 140, vom XVII. Korps des 1., 2. und 3. Bataillons des Danziger Infanterieregiments Nr. 128, des L., 2. und 3. Bataillons des 3. Westpreußischen In⸗ fanterieregiments Nr. 129, des 1, 2. und 3. Bataillons des Kulmer Infanterieregiments Nr. 141, ferner der ehemaligen Landwehr⸗ bataillone Mühlhausen in Thüringen und Erfurt und der Unter⸗ offizierschule Jülich. Es folgte ein Weiheakt auf dem Friedrich⸗ platz. Vor dem Palais war der Feldaltar errichtet. Da⸗ neben stand die Militärgeistlichkeit des Standorts Cassel. Die Ehrenkompagnie . dem Altar gegenüber auf. Den weiten Friedrichplatz umgaben im großen Viereck die bier anwesenden Trupßen der Garnison und daran an⸗ are die Veteranen, von denen sich über 5000 eingefunden atten. Hinter den Truppen und Veteranen standen die Krieger⸗ vereine aus Stadt- und Landkreis Cassel mit ihren Fahnen, hinter diesen ein vieltausendköpfiges Publikum, das auch die Fenster und Dächer der umliegenden Häuser besetzt hatte. Während die Fahnen auf den Platz gebracht wurden und ihre Träger in offenem Halbkreis zu seiten des Altars Aufstellung nahmen, erschien Seine Majestät der Kaiser mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Oskar zu Fuß auf dem Platz, Ihre Majestät die Kaiserin wohnte dem Weiheakt mit Ihrem Gefolge vom Balkon des Palais aus bei. Die Kapelle des 1. . Infanterieregiments Nr. 167 spielte das Tedeum. Der evangelische Feldpropst der Armee Wölfing hielt eine Ansprache und vollzog dann in Gegenwart des katholischen Feld⸗ propstes Dr. Voll mar die Weihe. Eine Batterie des 1. Kurhessischen Feldartillerieregiments Nr. 11 gab den Salut von 101 Schüssen ab. Das Niederländische Dankgebet schloß die Feier. Hiernach stieg Seine Majestät der Kaiser auf dem Hofe des Residenzpalais zu Pferde und ritt dann die Front der Truppen und im Anschluß daran diejenige der Veteranen ab. Ihre Majestät die Kaiserin mit der Prinzessin Viktoria Luise folgten in offenem, à la Daumont gefahrenen Wagen. Die Veteranen gruͤßten die Majestäten durch stürmische Hurrarufe. Seine Majestät der Kaiser zeichnete eine große Anzahl der Krieger durch Ansprachen aus. Es folgte ein Vorbeimarsch der Ehrenkompagnie mit den neuen Feldzeichen und der übrigen Truppen in Kompagniefront sowie ein Vorbeimarsch der Veteranen. Auf der Rückfahrt nach Wilhelms—⸗ höhe wurden die Majestäten von stürmischen Kundgebungen be⸗ rüßt. — Das Casseler Publikum sah heute ganz be⸗ a . festlich aus. Jedermann, auch die Schutzleute im Dienst, trugen Kornblumen. Cassel hatte heute den Tag der blauen Blume, an dem viele Hundert festlich gekleidete junge Mädchen auf den Straßen und in den Häusern Kornblumen zum Besten des Kinderhorts feilboten. So hatte auch schon in früher Morgenstunde eine Gruppe junger Mädchen von der Wache Einlaß in das Schloß Wilhelmshöhe erhalten, und Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, denen sich die Damen und Herren des Hofes angeschlossen hatten, hatten recht namhafte Beträge gespendet.
Abends war im Königlichen Theater auf Allerhöchsten Befehl Thétre bar. Ueber einen Teil der Plätze war Allerhöchst verfügt, und die Offiziere und Mannschaften der bei der heutigen Fahnenweihe beteiligten Truppenteile waren anw send. In der Hofloge erschienen Seine Majestät der Kaiser, Ihre Königlichen Fenn die Prinzessin Viktoria Luise und Prinz Oskar mit Gefolge. Gegeben wurde Uhlands „Ludwig der Baier“. Die Aufführung war gut, die Inszenierung 6, Seine Majestät gab häufig das ., zum Beifall. — Gestern nachmittag hatte auf Allerhöchsten Befehl eine , , , , für die alten Krieger statt⸗ gefunden, der ebenfalls Seine Majestät der Kaiser und Ihre Königlichen Hoheiten die r Viktoria Luise und der Prinz Oskar beigewohnt hatten. egeben wurde Heyses „Kolberg“.
München, 14. August. (W. T. B.) Der Lenkballon „Par seval 6“ stieg heute nachmittag 5 Uhr zu seiner ersten Passagierfahrt von hier mit insgesamt 16 Personen einschließlich der Besatzung auf. Nach anderthalbstündiger Fahrt landete er glatt vor der Ballonhalle auf dem Ausstellungsplatze.
Stuttgart, 14. August. (W. T. B.) Als der seit längerer Zeit mit einem Aeroplan manövrierende Aviatiker Vollmöller heute nachmittag aus einer Höhe von etwa 60 m niederging, kam sein Apparat mit zu großer Schnelligkeit zur Erde. Dabei wurde ein 12 jähriger Knabe so schwer verletzt, daß er während der Ueberführung ins Caanstatter Krankenhaus in Vollmoöllers Automobil seinen Verletzungen erlag.
Wien, 13. August. (W. T. B.) Der Prinz Jaime von Bourbon lenkte heute in Begleitung seines Adjutanten und seines Chauffeurs sein Automobil durch die Laxenburgerstraße. Als er einen Zusammenstoß mit einem anderen Fuhrwerk vermeiden wollte, fuhr er gegen einen Prellstein. Die Insassen wurden aufs Pflaster geschleudert, blieben aber unverletzt. Der Prinz fuhr dann mit der ö nach Schloß Frohs dorf.
Wien, 14. August. (W. T. B.) Vor dem tschechischen Vereinshaus, in dem sich 300 zum Besuch der Jagdausstellung hier eingetroffene Tschechen, unter ihnen viele Frauen, befanden, kam es heute zu tschechenfeindlichen Kundgebungen. Die 3* m verhaftete mehrere deutsche Demonstranten, die den zum 8 des Vereinshauses gezogenen Polizeikordon zu durchbrechen versuchten.
(W. T. B.) Der Panzerkreu zer ist im Nebel auf den Felsen vor Die Lage
London, 13. August. Duke of Edinburgh? St. Catherinas Point (Isle of Wight) gestrandet. des Schiffes erscheint als gefährlich.
Paris, 14. August. (W. T. B.) Die offiziellen Zeiten für die vierte Etappe der Fliegerrundfahrt (Mözieres — Douai) sind: Aubrun 2 Stunden 19 Minuten 413 Sekunden, Leblane 3 Stunden 3. Minuten 18 Sekunden. Die Gesamt⸗· klassierung für die ersten vier Etappen Paris — Dougi über 605 Em ist folgende: Erster Leblanc in 9 Stunden 13 Minuten h6 Se- kunden, zweiter Bu brun in 10 Stunden 10 Minuten 5 Sekunden.
Bordeaux, 14. 3 (W. T. B.) Der Vergnügungszug, der jeden Sonntag um 8 Uhr früh vom Staatsbahnhaf der Vorstadt Bastide nach Royan abfährt und die 140 km , . Entfernung zwischen den beiden Städten in zwei Stunden zurü Walti heute vormittag um 10 Uhr 45 Minuten infolge falscher Wei tellung au dem Bahnhof Saujon, 9 km von Rohan, mit voller Geschwindigkei