§ 6. Die Fahrkosten werden für die Hin- und Rückreise besonders berechnet. m
ittelbar k erledigt, so ist der von Ort zu Ort wirklich
zurückgelegte
zu legen. Bercch t ei Berechnung der Entfernungen wird jedes angefangene
Kilometer für ein uus Kilometer gerechnet.
§ 7.
51 Geschäfte am Wohnort erhält der Beamte keine , . und Fahrkosten. Dies gilt auch von Geschäften außerhalb des Wohn orts in geringerer Entfernung als 2 km von diesem. War der Beamfe durch außergewöhnliche Umstände genötigt, eine Fahr⸗ Hf et zu benutzen, oder hat er sonstige notwendige Unkosten, wie
ruͤcken⸗ oder Fährgeld, gehabt, so werden die . erstattet.
Für einzelne Kea, kann der Verwaltungschef in Gemein . mit dem Finanzminister bestimmen, daß den Beamten bei Ge⸗ schäften außerhalb des Dienstgebäudes die berauslagten Fahrkosten erstattet werden.
3.8.
Haben an Fahrkosten, einschließlich der Auslagen für Zu⸗ und
Abgänge, höhere als die bestimmungsmäßigen Beträge aufgewendet werden müssen, so sind diese zu erstatten. ̃
Erfordert eine Dienstreise einen gußergewöhnlichen Aufwand, so
kann der Verwaltungschef einen Zuschuß oder eine Pauschvergütung
bewilligen. Das Gleiche gilt für Reisen außerhalb des Reichsgebiets.
§ 9.
. Beamte, denen ein Amtsbezirk überwiesen ist, oder die durch die Art ihrer Dienstgeschäfte zu häufigen oder regelmäßig wieder⸗ kehrenden Dienstreisen genötigt werden, kann das Staatsministerium oder der Verwaltungschef in Gemeinschaft mit dem Finanzminister an Stelle der gesetzmäßigen Tagegelder und Fahrkosten anderweitige Be⸗ träge festsetzen. Das Gleiche gilt für Dienstreisen zwischen nahe ge⸗ legenen Orten.
§ 10.
Beamte, die für ihre Reisen innerhalb ihres Amtsbezirks neben oder in ihrem Einkommen eine Pauschsumme für Reisekosten oder für die Unterhaltung von Fahrzeug oder Pferden beziehen, erhalten Tage⸗ . und Fahrkosten nur dann, wenn sie außerhalb ihres Amts⸗
ezirks Dienstgeschäfte erledigen und der Ort des Dienstgeschäfts nicht weniger als 2 km von der Grenze des Amtsbezirks entfernt ist.
§ 11. Werden Beamte, die nach den s5 9, 10 eine Pauschsumme be— iehen, wegen Urlaubs oder sonstiger Verhinderung vertreten, so haben * den Stellvertreter a ne , zu entschädigen. Die Entschädigung und die unter besonderen Umständen zulässigen Ausnahmen . die vorgesetzte Behörde und zwar, sofern nicht allgemeine Anord⸗ nungen bestehen, nach Anhörung der beteiligten Beamten.
§ 12.
Beamte, die sich im Vorbereitungsdienste befinden, erhasten für Dienstreisen Tagegelder und Fahrkosten, wenn die Reisen nicht ledig⸗ lich zum Zwecke . Ausbildung erfolgen. Ob dies der Fall . entscheidet die vorgesetzte Behörde. 4
Der mit dem Amt verbundene Rang ist für die Feststellung der Tagegelder⸗ und Fahrkostensätze maßgebend, auch wenn der persönliche Rang des Beamten höher ist. Beamte, die im Range zwischen zwei Klassen stehen, erhalten die für die niedrigere Klasse bestimmten Sätze.
ür Beamte, denen ein bestimmter Rang nicht verliehen ist, ent⸗ i, der Verwaltungschef in Gemeinschaft mit dem Finanzminister über die ihnen nach diesem Gesetz zu gewährenden Sätze.
§ 14.
Für die Ansprüche der Beamten auf Grund der Vorschriften über die Reisekosten der Staatsbeamten . die Ausführungs⸗ bestimmungen maßgebend, die vom Staatsministerium oder, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungschefs und des Finanzministers begründet sst, von diesen getroffen werden.
§ 15. Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1919 in Kraft.
Für Dienstreisen, die vor dem 1. Oktober 1919 begonnen und an diesem Tage oder später beendigt werden, sind die Tagegelder und Fahrkosten nach den bisherigen Bestimmungen zu gewähren.
§ 16. Alle diesem Gesetz K Bestimmungen sind aufge⸗ . Wo in besonderen Vorschriften auf die hiernach aufgehobenen nnn ge, bezug genommen wird, treten die entsprechenden Vor⸗ schriften dieses Gesetzes an deren Stelle.
. § 17. Die gr und sonstigen Vorschriften, die für einzelne Dienst⸗ zweige oder Dienstgeschäfte über die Tagegelder und Fahrkosten der Beamten ergangen sind, bleiben in Kraft. Sie können durch König— liche Verordnung abgeändert werden.
. Abgesehen von den Fällen des § 8 Abs. 2, dürfen aber nicht i. als die im 1 Abs. I und 8 3 bestimmten Vergütungen ge⸗ währt werden und ist eine über die Vorschrift des 56 hinausgehende Ahrundung der Entfernungen und die Gewährung der bestimmungs⸗ mäßigen Tagegelder und Fahrkosten bei geringerer Entfernung als 2 km nicht statthaft.
Unter den gleichen Beschränkungen kann die Gewährung von
i f hdern und Fahrkosten für einzelne Dienstzweige oder Bienst⸗ geschäfte auch ferner durch Königliche Verordnung besonders ge— tee . e r e 6
esgleichen können die Sätze von Tagegeldern und Fahrkosten, welche den in Angelegenheiten ö. direkten Gta fun ern . Kommissions., und Ausschußmitgliedern zu gewähren sind, durch Königliche Verordnung geändert oder neu bestimmt werden.
lle . Verordnungen und allgemeinen Anordnungen des Staatsmintsteriums sowie des Verwaltungschefs in Gemeinschaft mit dem Finanzminister, welche auf Grund der S5 4, 5, 9, 14, 17 dieses . er 7 sind, sind dem Landtage, wenn er versammelt ist, sofort, sonst bei seinem nächsten Zusammentritte vorzulegen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi und beigedrucktem ken . i J Gegeben Aalesund, an Bord M. J. „H . ö 96 . s J. „Hohenzollern“, den (Li. S.) von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz. 1
Wilhelm. Delbrück. Beseler.
Verordnung
zur Ausführung des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 (Reichsgesetzbl. S. 860).
Vom 25. Juli 1910.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,
verordnen zur Ausführung des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 (Reichsgesetzbl. S. S60) auf Grund des 5§ 121 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Ver⸗ waltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetzsamml. S. . was folgt: . NUeber die Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Gewerbe⸗ betrieb eines Stellenvermittlers beschließt, vorbehaltlich der Aus— nahme im § 2, nach Anhörung der Ortspolizeibehörde der Kreis⸗ (Stadt;) Ausschuß. Wird von der Ortepolizeibehörde Widerspruch
at ein Beamter Dienstgeschäfte an verschiedenen Orten un- eg ungeteilt der Berechnung der Fahrkosten zugrunde
erhoben, so darf die Erlaubnis nur auf Grund mündlicher Ver⸗ handlung im Verwaltungsstreilverfahren erteilt werden.
Wird, die Erlaubnis versagt, fo steht dim Antragsteller binnen zwei Wochen der Antrag auf mündliche Verhandlung im Ver⸗ waltungsstreitverfahren vor dem Kreis (Stadt) Ausschusse zu.
Die Entscheidung des Bezirksausschusses ist endgültig.
In den zu einem Landkrelfe gehörenden Städten mit, mehr als 10 065 Einwohnern tritt an die Stelle des Kreisausschusses der Magistrat (kollegialische Gemeidevorstand).
2. Ueber Anträge auf ite nd Erlaubnis zum. Gewerbebetrieb eines Stellenvermittlers für ne gehörige beschließt der Bezirks⸗ n, Abs. 1, 2 gilt entsprechend.
Im Landespolizeibezirke Berlin tritt an die Stelle des Bezirks⸗
he der Polizeipräsident. Gegen seinen versagenden Bescheid
findet binnen zwei Wochen die Klage beim Bezirksausschusse statt.
3.
Der Kreisausschuß, in Gta n und in den zu einem Land⸗ kreise gehörigen Stäbten mit mehr als 10 009 Einwohnern der Bezirksausschuß, entscheidet auf Klage der Ortspoltizeibehörde:
a. über die Zurücknahme der Erlaubnis zum Betriebe des Ge⸗ werbes eines Stellenvermittlers;
b. über die Untersagung des Gewerbebetriebs solcher Stellen⸗ vermittler, welche ihn vor dem 1. Oktober 1900 begonnen haben;
. über die Untersagung des Betriebs eines nicht gewerbsmäßigen Stellen⸗ oder Arbeitsnachweises.
§ 4.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1910 in Kraft. Zu gleicher
Zeit tritt die Verordnung vom 30. Juli 1900 (Gesetzsamml. S. 308),
. sie das Gewerbe eines Gesindebermieters oder Stellenvermittlers etrifft, außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Molde, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 25. Juli 1910. (. 8.) Wilhelm. Sydow. von Dallwitz.
Auf Ihren. Bericht vom 7. Juli d. J. will Ich der Stadtgemeinde Schöneberg behufs Erwerbung der zur Weiterführung der . Untergrundbahn nach Berlin er⸗ ferne i g. zum Straßenland der Motzstraße (Ecke . traße) gehörigen Parzellen, die auf dem anbei zurückfolgenden Plane rot angelegt sind, hiermit das Enteignungsrecht verleihen.
Bolholm, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 17. Juli 1910.
Wilhelm R.
von Breitenbach. von Dallwitz. An die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin Dr. Ulfred Byk ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
. Dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzn Oskar Lindenau ist die Kreistierarztstelle zu Ragnit verliehen worden.
Finanzministerium.
Die Rentmeisterstelsle bei der Königlichen Kreiskasse in Ottweiler, Regierungsbezirk Trier, ist zu besetzen.
Das Katastexamt Hildesheim I im Regierungs— bezirk Hildesheim ist zu besetzen.
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Josef Was muth zu Essen-Ruhr ist von uns unterm 9. Juli d. J. die Berechtigung zur 6 Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb es preußischen Staatsgebiets erteilt worden.
Dortmund, den 13. August 1910.
Königliches Oberbergamt. Liebrecht.
ö. der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungs— urkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Breslau, veröffentlicht.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. August.
Seine Majestät der Kaiser und König Franz Joseph vollendet morgen sein achtzigstes Lebensjahr. Wie ihm an diesem Ehrentage seine Völker in dankbarer Liebe entgegenjubeln, so wenden sich auch in Deutschland die Herzen dem erlauchten Monarchen zu, in dem wir den väterlichen Freund unseres Kaisers, den treuen Bundesgenossen des Deutschen Reiches, einen starken Schirmherrn des europäischen Friedens und ein leuchtendes Vorbild fürstlicher Pflichterfüllung verehren. Mit den ungezählten Millionen, die morgen Seiner Majestät dem Kaiser und König Franz Joseph ihre Huldigungen darbringen, vereinigen wir uns in dem Wunsche, daß seine Weisheit noch lange über den Geschicken der befreundeten und verbündeten Habsburgischen Monarchie walten möge!
Die Verkehrs einnahmen deutscher Eisenba für Juli 1910 betrugen nach der im dich l. ch nen aufgestellten Uebersicht:
— —— /
Gegen das Vorja Auf (mehr, . 1m
im ganzen auf 1 Rm 6 16. * 6 9g
So Sm Ses 1 ss 4 6 83 13 I, T,, ,
Im ganzen
. onenverkehr üterverkehr.
Hessen.
Die gestrigen Gefechtsübungen auf dem großen Sande bei Mainz schlossen mit einem zweimaligen . der Truppen. Nach diesem nahm Seine Majestät der Kaiser und , „W. T. B.“ zufolge, militärische Meldungen entgegen und setzte Sich alsdann mit Seiner Königlichen
ahnenkompagnie und der Standarteneskadron und führte die
eldzeichen nach Mainz durch das Spalier der Übrigen Truppen. Der Einzug in, die Stadt erfolgte unter Glockengeläut und dem stürmischen Jubel der Bevölkerung. Vor dem Großherzoglichen Schlosse ließ Seine Masjestaͤt der f die Fahnen und Standarten noch einmal defilieren. Im Vestibül des 6 nahm Seine Majestät die Be⸗ grüßung der Stadt durch den Oberbürgermeister Dr. Göttelmann entgegen. Dieser führte dem Kaiser auch die Ge⸗ schenke der Stadt Mainz für den Kreuzer Mainz“ vor: den Katalog der für die Mannschaft gestifteten Bücherei, die über tausend Bände aus allen Gebieten der Wissenschaft und der schönen Literatur s,, das Silberzeug für die Offiziersmessen und eines der Oelgemälde für die Kommandantenwohnung, ein vom Maler e. (Mainz) gemaltes Bild der Stadt vom Rheinufer aus. Seine Majestät sprach Sich sehr erfreut über den wie immer großartigen und herzlichen Empfang aus und bat, der Stadt Seinen Dank zu übermitteln. Um 1 Uhr war Frühstücks— tafel bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin, an der mit dem Kaiser auch die gesamten Fürst— lichen Damen teilnahmen. Nach dem Frühstück fuhr Seine Majestät der Kaiser in Begleitung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen um Z3i½ Uhr nach dem Kurfürstlichen Schloß und besichtigte daselbst unter Führung des . direktors, Professor Schumacher und des Oberbürgermeisters Dr. Goettelmann das Römisch-Germanische Museum. Hierauf fuhren die Herrschaften nach dem Großherzoglichen Palais zurück. Seine Majestät der Kaiser, Ihre Königlichen Hoheiten die Kronprinzessin von Griechenland und die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen sind um 4 Uhr im Automobil nach Cronberg abgereist. hre Königlichen Hoheiten der Groß— herzog und die Großherzogin von Hessen kehrten 4 Uhr 40 Minuten im Automobil nach Schloß Wolfsgarten zurück.
Bremen.
. dem Großherzog von Hessen an die Spitze der
Der Präsident der chilenischen Republik Pedro—
Montt, der gestern hier auf der Durchreise nach dem Bad Nauheim J war, ist gestern abend 11 Uhr 50 Mi—⸗ nuten am Herzschlag gestorben. Der chilenische Gesandte in Berlin wird, wie W. T. B.“ meldet, hier erwartet, um weitere Entschließungen treffen zu können.
Oesterreich⸗Ungarn.
Das „Fremdenblatt“ schreibt: Hakki Pascha, der am 14. d. M. in Marienbad eingetroffen war, hat den ebenfalls dort weilenden Grafen von Aehrenthal besucht. Beide Staatsmänner benutzten diese Gelegenheit zu einem Gedanken⸗ austausch über die wichtigen ö die in der letzten Zeit im Vordergrunde der Diskussion standen. Entsprechend den ., Oesterreich⸗Ungarn und der Türkei erfreulicherweise bestehenden vorzüglichen — trug diese Aussprache einen sehr herzlichen Charakter an sich.
Das „Armeeyverordnungsblatt“ veröffentlicht die vom Kaiser genehmigten Statuten des Zentral wirtschaftsfonds für das Heer. Die Hauptaufgabe des Fonds ist die Ge⸗ währung ausreichender Darlehen unter günstigen Rückzahlungs— bedingungen an verschuldete Offiziere, wodurch eine Ent⸗ schuldung bezw. Rangierung des Offizierkorps erreicht werden soll.
Ruszland.
Der Gehilfe des Ministers des Aeußern Sasonow und der spanische Botschafter Graf de la Vislaza haben, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, einen Schieds⸗ gerichts vertrag unterzeichnet.
Italien.
„Osservatore Romano“ bezeichnet die Nachricht eines en lischen Blattes, wonach der Heilige Stuhl Schritte getan habe, damit die Protestkundgebung der Katholiken in Sgn Sebastian gegen die spanische Politik unterbleibe, als vollständig unbegründet. Der Heillge Stuhl, der stets sein Perhalten nach den strengen Regeln der Korrektheit und der Würde einrichte, stehe der Aktion, die die spanischen Katholiken zur Wahrung ihrer Rechte gegen die Politik der Regierung glaubten unternehmen zu müssen, gänzlich fern, und wie er die Kundgehung nicht gefördert habe, so habe er auch keinen Schritt getan, sie zu verbieten.
Schweiz.
53 Präsident ö der den gestrigen Vormittag in der französischen Botschaft in Bern zugebracht hatte, stattete am Nachmittag, W. T. B.“ zufolge, dem Bundespräsidenten Lomtesse einen Hefuch ab und unternahm sodann mit dem Bundespräsidenten und verschiedenen Bundesräten eine Auto— mobilfahrt in die Umgebung. Am Abend fand ein Diner in der französischen otschaj statt bei dem der . Falliéres und der Bundespräsident Comtesse herzliche ,, . Um 10 Uhr fuhr Falliéres mit einer Dragonereskorte zum Bahnhof, wo der Bundesrat mit seinem Präsidenten an der Spitze zur mer ng en. war. Nach herzlichen Abschiedsworten Falltéres verließ der Zug um 11 Uhr unter Kanonendonner und den Klängen der Marseillaise den Bahnhof.
n
Türkei.
Nach Depeschen des Wali von Kossowo, dauert, wie W. T. B.“ aus Konstantinopel meldet, die Einsammlung per Waffen bei den Bulgaren in Kasas, Istip und Kotschana fort. .
Die Bulgaren von Koeprühlü veranstalteten, derselben Quelle zufolge, eine große Kundgebung gegen die geplante BJandenbewegung, wobei sie gegen die Sprache der bul— garischen Presse Verwahrung einlegten. Die Bewegung In Bezirk Istip flaut ab. Die gestrige Meldung, daß Bulgaren das Regierungsgebäude in Istip über⸗ fallen und die telegraphischen Verbindungen zerstört hätten, ist dahin richtig zu stellen, daß in Tikvesch im Bezirk. Istip der Konak, das Telegraphenamt und eine Anzahl Häuser nieder⸗ gebrannt sind. Ob ein verbrecherischer Anschlag vorliegt, ist sioch unbekannt.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Kanea haben die Konsuln die kretische Regierung vorgestern in einer Verbalnote aufgefordert, die für die e , Wahlen in Vorschlag gebrachten kretischen Kandidaten zu der Mitteilung an ihre Wähler zu veranlassen, daß sie, um ernst⸗ liche Verwicklungen zu vermeiden, von ihrer Kandidatur Abstand nehmen würden.
Montenegro.
Bei dem vorgestern in Cetinje zu Ehren der dort ein⸗ getroffenen türkischen Mission abgehaltenen Galadiner dankte der Fürst Nikolaus für die Glückwünsche des Sultans als Veweis ganz besonderer Sympathie und wohlwollender Freund⸗ schaft und versicherte den Sultan seiner unabänderlichen Freund⸗ 9 und Hochachtung. Er sei beseelt von dem festen Wunsche, die Freundschaft mit dem Sultan als wertvolles . zu bewahren und trinke auf das Wohlergehen des Sultans und
seiner Völker. Amerika.
Wie „W. T. B.“ aus New York meldet, hat der republi⸗ kanische Ausschuß, der die Vorbereitungen für den am 27. Sep— tember in Saratoga zusammentretenden republikanischen Staats⸗ konvent trifft, den Vorschlag, Roosevelt zum Präsidenten des Konvents zu wählen, , und einstimmig den Bundes⸗ Vizepräsidenten Sherman für diesen Ehrenposten ausersehen.
Koloniales.
Personen-, Lösch- und Ladeverkehr in Swakopmund (Deutsch⸗-Südwestafrika) während der Monate Januar bis März 1910.
l. Einwanderung und Einfuhr: 1379 Personen, 103 Stück Großvieh, 327 Stück Kleinvieh und 19 555 cbm bezw. Tonnen Güter. 434 Personen kamen von außerhalb des Schutzgebiets ge⸗ legenen Ländern, 936 Personen von zum Schutzgebiet gehörigen Häfen. Von den Gütern waren 3805 cbm Reglerungs⸗, 15 750 ebm Privatgüter.
II. Auswanderung und Ausfuhr: As7 Personen, 19 Stück Großvieh und 13 130 ebm bezw. Tonnen Güter. 294 Personen be— gaben sich nach außerhalb des Schutzgebiets gelegenen Ländern, 1843 Personen nach innerhalb des Schutzgebiets belegenen Plätzen. Die Steigerung der Auswanderung rührt daher, daß Eingeborene nach den Landungsplätzen der Diamantgebiete übergeführt wurden.;
Der Gesamtverkehr auf der Reede war mithin folgender: 3507 Personen, 122 Stück Großvieh, 327 Stück Kleinvieh und 32 680 cbm bezw. Tonnen Güter.
An 18 Tagen ruhte der Lösch⸗ und Ladeverkehr vollständig, und zwar an 14 Sonn- und Festtagen und an 4 Werktagen wegen Mangels an Ladung. Die Zahl der Löschtage betrug demnach 72, die durch⸗ schnittliche tägliche Leistung beim Wöschen 272 cbm, beim Verladen 3 cbm und die En gel ichs tägliche Güterbewegung rund
54 chm.
Personen-, Lösch- und Lade ver kehr in Lüderitzbucht während der Monate Januar bis März 1910.
J. Einwanderung und Einfuhr: 4122 Personen, 34 Stück Großvieh, 454 Stück lan hieß 21 931 cbm bezw. Tonnen Güter. 20h Personen kamen von außerhalb des Schutzgebiets gelegenen Ländern, 1913 Personen von zum Schutzgebiet gehörigen ö. von den Gütern waren 3193 cbm Regierungs-, 18 738 cbm Privatgüter.
II. Auswanderung und Ausfuhr: 2483 Personen, 14 Stück Großvieh und 1260 cbm bezw. Tonnen Güter. 1467 Personen gingen 39 außerhalb des Schutzgebiets gelegenen Ländern, 1076 Personen nach innerhalb des Schutzgebiets belegenen Plätzen; von den Gütern waren 280 cbm Regierungs-, 980 cbm Prwbatgüter. . e Die Personenbewegung bestand zu einem erheblichen Teile in der Zu, und Rückführung von . Arbeitern und Kap⸗ jungen nach und von den Diamantenfeldern. ;
Der Gefamtverkehr auf der Reede von Lüderitzbucht, war folgender: 66605 Personen, 48 Stück Großvieh, 454 Stück Kleinvieh und 23 191 cbm bezw. Tonnen Güter. (Deutsches Kolonialblatt.)
Dag Augustheft des ‚Tropenpf lanzers“, Organs des Kolo⸗ nal ichs he, Komitees (Berlin, Unter den Linden 45), enthält an erster Stelle einen Artikel „Zur Düngung der tropischen Kultur⸗ pflanzen“ ang ., sor Dr. Fesca⸗Hamburg. In großen Zügen schil⸗ dert hier der Verfasser die Erfahrungen, die man bis heute mit der Düngung in den Tropen gemacht hat. Fesea zeigt zunäͤchst, daß die chemische in, des Bodens nur einen begrenzten Rückschluß auf das Nährstoffbedürfnis der Pflanze gestattet, und erläutert dann an der Hand einiger Beispiele das , der Pflanze für Stickftoff, Phosphorsäure und Kali z. B. bei Reis, Baumwolle,
uckerrohr, Kaffee ꝛc. Zum Schluß geht Fesca noch auf die
rage ein, in welcher Form die Nährstoffe am geeignetsten dem Boden zuzuführen sind. je Ausführungen des Verfassers lehren, daß auf diesem Gebiete noch viele Fragen der Lösung durch die wissenschaft. lichen Versuchsstationen harren. Der im 1 Heft begonnene Artikel von Regierungtrat Dr. W. Busse „Ueber die Kultur des Zigaretten⸗ tabaks in Transkaukasien und der Krim“ wird fortgeführt. Busse schildert hier die Verhältnisse in Abchasien und beschreibt die Kultur sowie die Erntebereitung des Tabaks in dieser Probinz in allen Einzel— heiten. Die . erung bon Dr. A. H. Berkhout⸗Wageningen Nach den Kautschuklanden' wird ebenfalls fortgesetzt. Von besonderem Interesse sind hier die Hinweise auf die Plantagen⸗ und Forstwirt; schaft auf der malgiischen Halbinsel. Des weiteren enthält das Heft Berichte über „Frischhaltung und. Konservierung westafrikanischer Ananasfrüchte“ von Korpöstabgapotheker 4. D. Bernegau, über Kaut chuk und andere Kulturen in Ceylon, von Ch. Böhringer, über die iel, wie sich jeder Kolonist das beste ‚„Lederzeug“ selbst herstellen kann“, don Dr. C. S. Rasser, sowie eine Menge kleinerer Mitteilungen über Kautschuk, Kakao, Ananas und andere tropische Kulturen.
Wohlfahrtspflege.
Der Zuzug nach der Großstadt wird in einem Aufsatz des Juliheftes der Blätter für das ham⸗ burgische Armenwesen“ behandelt, der besondere Beachtung verdient. Die , Armendirektion weist darauf hin, daß die Fälle, in denen mittellose Ehepaare mit ihren Kindern gufs Geradewohl nach der Großstadt kommen, weil sie ihrer Angabe nach hoffen, hier leichter Arbeit zu finden und höhere Löhne zu erzielen, sich auffällig mehren. Zumeist handelt es sich aber nicht um voll erwerbsfähige Personen, sondern um solche, die aus n,, . oder körperlicher KÜntüchtigkeit fast stets mit Arbeitsmangel zu kämpfen hatten, und deren wirtschaftliche Verhältnisse so ungünstig sind, daß die öffentliche Armenpflege schon oft hat helfend eingreifen müssen. Auf Grund von Beobachtungen und Ermittlungen werden nun in dem Aufsagtz die Ursachen und Folgen des Zuzugs dieser nicht alleinstehenden Wander⸗ armen und die Schwierigkeit, hier nachha tig zu helfen, geschildert. Als ein Hauptgrund dieseö Zuzugs sind die besseren Einrich— tungen der Armenpflege der Großstadt gegenüber den⸗ jenigen der Kleinstadt, und des flachen Landes anzusehen. Den Zu⸗ züglern, die meistens ihr letztes Besitztum zur e, . der Mittel für die Reise, veräußert haben, ist recht wohl bekannt, daß die neuen gesetzlichen Bestimmungen schon nach einjährigem Aufenthalte die Erwerbung des nnn n, und somit den Anspruch auf bessere Armenunterstützung sichern. Da nun die Großstäpte nicht in der Lage sind, sich aubreichend gegen den Zufluß wirtschaftlich minderwertiger Elemente zu schützen, so wird, nach den Ausführungen des erwähnten Aufsatzes, trotz aller Vorsicht mehr und mehr der Zustand naherücken, daß die Großstädte fast ausschließlich die Träger der Armenlast sind. Die Ausgaben wachsen schon jetzt von Jahr zu Jahr. Die Hamburger Armenbehörde hält es geradezu für eine Pflicht der großstädtischen Verwaltungen, dem Zuzug minderwertiger Elemente entgegenzuwirken. Sie ag Nach Tage der Gesetzgebung läßt sich ein Einhalt auf direktem Wege nicht
tun. Das Freizügigkeitsgesetz bersagt zu oft mit seiner Ausweisungs⸗
mößlichkeit, und daher bleibt nur der eine Weg als gangbar übrig, solche Familien, die planlos der Großstadt zuwandern und garnicht in der Lage sind, hier ihren auskömmlichen Unterhalt zu finden, nicht in offener, sondern in geschlossener Pflege zu unterstützen. Es ist dann wenigstens die Möglichkeit geboten, stärker erzieherisch auf die Famllie einzuwirken, um sie tüchtiger für den Kampf ums Leben zu machen. Für die Organe der Armenpflege im allgemeinen müssen die besprochenen ö. aber den Anlaß geben, zur Gewährung von Reisemitteln an Perfonen und Familien, die den Nachweis einer lohnenden Beschäftigung an dem neuen Aufenthaltsort nicht erbringen können, nicht die Hand zu bieten, damit weder für die Familie ein weiterer Nachteil für ihre Existenz, noch der anderen Armenbehörde ein Nachteil finanzieller Art entstehe und ihr Schwierigkeiten bereitet werden.“ Es wäre von 6 auch von seiten anderer groß⸗ städtischer Armenverwaltungen über die Frage der Abwehr zuziehender bereits verarmter oder doch arbeits⸗ und besitzloser Familien nähere Erfahrungen mitgeteilt zu erhalten, nachdem nun das neue deutsche Unterstützungswohnsitzgesetz in Wirksamkeit getreten ist.
Literatur.
Von des Jenenser Professors Dr. Rudolf Eucken Schrift „Der Sinn und Werk des Lebens“ liegt eine neue Auflage bor, in der namentlich der zweite, aufbauende Teil durchgreifend um⸗ gearbeitet ist. In unsern Tagen, in denen „der einzelne an dem von Üieberlieferung und Umgebung dargebotenen Lebensgehalt, der ihn bis dahin erfüllte, irre zu werden beginnt, und dieser Zweifel wiederum bekundet, daß die überkommenen Zusammenhänge den Forderungen nicht genügen, die ein fortschreitendes Leben stellt“, ist. die Frage nach einem Sinn und Wert des Lebens für Unzählige wieder brennend geworden. Kämpft doch der einzelne Mensch wie die Menschheit in ihr für die Erhaltung seines geistigen Selbst. Die Bewegungen der Gegenwart erhalten ihre Bedeutung und Spannung durch die ., daß es sich bei ihnen um den Aufbau eines neuen Lebens handelt, um eine neue Selbstkonzentration. Nur die eigene Bewegung und Erfahrung des Lebens kann darüber entscheiden, ob ein solches Suchen Aussicht auf Erfolg hat. Die erste Bedingung für ein weiteres geistiges Vordringen ist, daß in dem Menschen noch weitere Entwicklungsmöglichkelten schlummern, „daß das Leben noch keineswegs seine Tiefe in den bisherigen Bildungen erschöpft hat“. Der Verfasser ist von der zwingen⸗ den Notwendigkeit eines solchen Fortschreitens überzeugt, „denn die einmal wirkenden Gegensätze müssen sich immer weiter vertiefen und den geistigen Gehalt des Lebens mehr und mehr zer— reiben und zerbröckeln“. Ln Vertrauen auf die hier waltenden Not⸗ wendigkeiten, die allem Wollen und Meinen nicht nur des einzelnen Menschen, fondern der ganzen Menschheit weit überlegen sind, geht er an sein Werk. Der erste Teil der Schrift enthält eine eingehende Kritik der von der Menschheit auf die Frage nach dem Sinn und Wert des Lebens in den bisherigen Lebengordnungen gefundenen Antworten. In erster Linie steht hier die religiöse Lebensordnung, die durch lange Jahrhunderte unzähligen Menschen ein zwar ernstes, aber ere in seinen Tiefen gegruͤndetes Leben voller Bewegung und in sicherm Zusammenhängen, vor allem kein vergebliches Lehen bot. Die weltere Entwicklung hat aber die Religion aus dem Mittelpunkt des Lebens mehr an dessen Peripherie gedrängt; und noch mehr; ihre Grunderfahrungen fingen an zu erblassen, der Lebenseffekt der Mensch⸗ heit wandelte sich. Gegenüber der völligen Verneinung der Religion wird zwar auch ihr Recht lebhaft verfochten. Sie ist aber zweifellos für Unzählige erschüttert und zur Frage geworden. Ein ähnliches Ge⸗ schick hat der immanente ballen fu gehabt. „Seine Ueberzeugung von einer Tiefe des Alls und dem Wirken einer unsichtbaren Welt hat in der Menschheit Boden gewonnen nur im Anschluß an die , . und ihre Erhebung des Lebens über alles sichtbare Dasein; brichk dies zusammen oder wird es auch nur erschüttert, so verliert auch die Idealkultur ihre sichere Stellung im Leben, so wird sie aus ihrer Tiefe mehr und mehr zur bloßen Oberfläche gedrängt.“ Die neuere Zeit fand dann neue Lebensordnungen, die alle Ver⸗ wicklungen der Religion oder der Metaphvsik energisch abstreiften und in' der Tätigkeit innerhalb der sichtbaren Welt Erfüllung und Genüge suchten. Als herrschender Mittelpunkt galt den einen das Verhältnis des Menschen zur Natur, den anderen das Verhältnis des Menschen zum Menschen selbst. So bildete sich die Lebensordnung des Naturalismus und die der Sozial⸗ und Indibidualkultur. Jener hat trotz aller Versuche, ihn neu zu beleben, völlig Bankerott gemacht; aber alch die bloße Menschenkultur scheitert in jeder der beiden Richtungen, die sie einschlagen kann: weder die gegenseitige Anziehung noch die gegenseltige Abstoßung des Menschen . einen Sinn, läßt irgend welchen Inhalt des Lebens gewinnen. — Die Sozialkultur ist vor allem auf die Bedingungen des Lebens gerichtet, aber über solche Sorge vernachlässigt sie das Leben selbst; die Indibldualkultur möchte es bei sich . er fassen, aber da sie es nicht über die einzelnen Zustänpe und Augenblicke zurückzuverlegen em g so geht es ihr nicht in ein Ganzes zusammen, so erreicht es keine nnerlichkeit, keine Innenwelt, so 6 auch hier eine wahrhaftige Seele, und so bleibt alles Tun und Treiben an die Oberfläche gebannt“. Die Menschenkulturen . verstohlenerweise aus dem Menschen weit mehr, als sie können und dürfen. Sie idealisieren den enschen und ein ge⸗ wisser Menschenglaube ergänzt und erhöht den wirklichen Befund, der ihm durch Tatsachen widerspricht. ‚Das alles fällt viel zu sehr in die Augen — führt der Verfasser aus — um si übersehen zu lassen; wenn trotzdem unbedenklich bon der Größe der enschheit oder von der Vortrefflichkest der Individuen geredet wird, die nur freie Bahn zu erhalten brauchen, um alles zu Glück uud Größe zu 6 s erschelnt darin jener wunderliche Glaube an den Menschen, ein Menschenglaube, der unter allen Arten des Glaubens wohl am meisten angreifbar ist. Wenn der Glaube der Religion eine zuversichtliche Annahme von etwas verlangte, was sich nicht mit Augen fehen und mit Händen greifen läßt, so konnte er, da ihm die Welt der Erfahrungen nicht als das Ganze der Wirklichkeit galt, sich
auf offene Möglichkeiten berufen, und es stieß die Behauptun
nicht direkt mit dem Befund der Erfahrung . . tut sie hei jenem Menschenglauben. Denn er begnügt sich nicht mit der Forderung, etwas zu glauben, was wir nicht sehen, er ver⸗ langt von uns, daß wir innerhalb der Erfahrung das gerade Gegen⸗ teil dessen annehmen, was der unbestreitbare i , zeigt. — Dem kritischen Teil folgt der „Versuch eines Aufbaueß“'. Der Verfasser sucht in ihm zunächst den Grundcharakter des eilten Lebens zu er⸗ fassen und zu bestimmen. Den , ,,. t der Selbstbesinnung des Menschen bildet ihm die Frage, ob des Menschen Leben ganz und gar innerhalb der Natur verläuft, oder ob es über sie hinaus sich zu eigentümlicher Art erhebt. Der Verfasser bejaht diese eigentümliche Art des Menschen und sieht sie im Denken, das sich im Menschen dem bloßen . Erkennen zugesellt, im Fühlen, das nicht nur an sinnliche Erregungen gebunden ist, sondern sich aus den eigenen Bewegungen der Seele erzeugen kann, und im Wollen, das eine Erhebung des Strebens über den dunklen Zwang des Naturtriebes darstellt. Diese drei Seiten der menschlichen Tatigkeit zeigen „ein Selbständigwerden inneren Lebens, ein . en in ein Ganzes, ein Streben nach Ueberschreitung der menschlichen Sonderkreise; augenscheinlich ist das nicht eine Fortführung der Ngtur, sondern ein neuen Ausgangspunktes, ja eine Umkehrung des Lebens. Was hier an Zielen und Wegen, an Kräften und Bewegungen ersichtlich wird, das ist völlig neuer Art, das muß von der Natur aus als ein unverständliches Rätsel erscheinen. S9 ist in allem zusammen eine neue Lebensstufe nicht zu verkennen. Auf der Unterstufe blieb die Aufgabe des Seelenlebens auf die Selbsterhaltung beschränkt; die seelisch Tätigkeit war ein bloßes Stück eines natürlichen Lebensprozesses. Hier aber erhebt sich das Geschehene zu einem Immergeschehen. Das Leben kommt wie aus einem Schlummerzustand zum Wachen. „Mit jener Wendung zu sich selbst ist ein Weg betreten, der weiter und weiter führt, und dessen Ziel einstweilen noch in weitester Ferne liegt. Das Streben nach solchem Ziel, kann seinen Ahschluß unmöglich bei der gewöhnlichen Art der geistigen Betätigung finden, es wird zwingend darüber hinaus getrieben. Denn diese ist ein Beleben und Erweiten der seelischen Kraft an einem Gegenstand, der ihr gegenüber liegt, ein Wirken des Subjekts an einem Objekt, das sig draußen befindet.“ So lange der Gegenstand aber draußen liegt, bleibt das Leben gespalten. uf diesem Wege ist ein wahres Er⸗ kennen, eine wahrhaftige Gemeinschaft und eine innere Er⸗ höhung des Menschen und der Menschheit nicht zu erreichen, es sei denn, daß die Spaltung von Kraft und Gegenstand überwunden werden könnte. Diese Möglichkeit liegt vor. Am deutlichsten tritt sie in der Moral zu tage (Pflichtidee), dann in der echten Liebe, wenn ihr Gegenstand in das eigene Wesen eingeschlossen wird, ferner im Recht und besonders deutlich in der Kunst. Auch ein wahr⸗ haftes Erkennen setzt voraus, daß sein Gegenstand nicht fremd e . beharrt, sondern zu uns selbst gehört, sodaß wir im Mühen um ihn unser eigenes Wesen suchen. Eine solche Aneignung des Gegenstandes erweitert das Leben, es muß, wenn es fruchtbar sein soll, das Leben aber auch vertiefen. Das Leben kehrt sich dann ge⸗ wissermaßen gegen sich selbst, ist mit sich selbst, heschäftigt; dadurch erst erlangt das seelische Leben eine Selbständigkeit gegenüber der bloßen Natur, ist nicht mehr ein bloßes Stück eines sinnlosen Mechanismus. Nun erst läßt sich nach einer Aufhellung des Da⸗ seins streben und nach einem Sinn des Lebens fragen.
Der Verfasser untersucht dann die Stellung des Menschen im All. Jenes Beisichselbstsein kann kein Erzeugnis der untermensch⸗ lichen Ratur sein, denn es zeigt den Menschen fähig, einen Kampf gegen seine Sonderart ,,, die ihm selbst zu klein, zu un⸗ erträglich wird. Die im Menschen erstandene Bewegung, die ihn von Grund aus umbilden will, muß man als das „Aufsteigen einer dem Menschen überlegenen Wirklichkeit anerkennen, einer Wirklichkeit, woran er teilgewinnt, die er aber nicht von sich aus hervorbringt —; es muß ein dem Menschen überlegenes Geistesleben bestehen, und dieses sich ihm nicht nur mitteilen, sondern zu seinem eigenen Wesen werden“. „Dief Verhältnis des Menschen zu einem höheren Leben, das bei ihm durchbricht, geht allen Verhältnissen voran, auf denen die früher betrachteten Lebensordnungen ruhten. Denn in jenem allein ist volle Unmittelbarkeit, volle innere Gegenwart, Verwandlung in eigenes Erlebnis erreicht; niemand kann es leugnen, ohne sich selbst als geistiges Wesen zu zerstören, es ist das Allergewisseste und Ursprüng⸗ lichste, das unser Leben kennt. Der Verfasser weist auch auf die Tatsache hin, daß gewöhnlich die schaffenden Größen, die geistigen Helden der Weltgeschichte, als Menschen von höchster Aktivität zugleich entschiedene Deterministen waren; ihr eigenes Vermögen trat ihnen völlig zurück hinter dem Bewußtsein des Getragen⸗ und Getrieben⸗ werdens durch eine überlegene . — Eucken schildert dann die Auf⸗ gabe und . des neuen Lebens auf dem Gebiet der Religion und dem der geistigen Arbeit und kommt zu dem Schluß: Der . des kleinen Ich entwunden, zerfließt das Leben doch nicht in die Unendlich⸗ keit, sondern innerhalb der Unendlichkeit kann jeder ein selb⸗ ständiger Lebenspunkt, ein . des Ganzen werden; darf der Mensch sich, vom Strom des Ganzen getrieben und geführt, von der Kraft des Ganzen befestigt . so hat er an seiner Stelle jenen Strom mit eigener Entscheidung aufzunehmen und weiter⸗ zuführen, so zieht sich ein roßes Entweder -oder durch sein ganzes Dasein und gibt 2 einen Charakter dramattscher Art. Nun erst vermag sich die Tätigkeit zur Selbsttätigkeit zu steigern, ein Wirken, ein Sein zu gewinnen, einen geistigen Charakter er,, ,,,. und damit dem Leben einen Inhalt zu geben, während die bloße Tätigkeit bei aller Fülle und Emsigkeit den Menschen innerlich leer af kann. Des weiteren schildert der Verfasser die Stellung des Geisteslebens im natürlichen Dasein, die Unfertigkeit und scheinbare Unsicherheit des Geisteslebens und die scheinbare Ohnmacht des Geisteslebens im All, um endlich in einer alen en fasggg die Struktur des Aufbaus seiner Arbeit noch⸗ mals klarzulegen. Der Raum verbietet es, näher auf diese Gedanken einzugehen. iese Zeilen sind nur ein schwacher Versuch, auf ihre Eigenart und ihren Reichtum hinzuweisen. Vielleicht regen sie zur Lektüre des wertvollen Buches an, dem die weiteste Verbreitung zu wünschen ist.
Bruch mit ihr, ein Ergreifen eines
Theater und Musik.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen, Donnert⸗ tag, Ernst von Wildenbruchs Schauspiel Der deutsche König“, mit Herrn Ernst Staegemann in der Titelrolle, in Szene. nee ihm 3. in den n, die Herren Zimmerer, Geisendörfer, Werrack,
dettcher, Resper, Pohl, Zeisler, Patry sowie die Damen Butze, Lindner, Ressel und Willig be weaftizt
Im Neuen Königlichen Operntheater wird morgen, Donnerstag, „Lohengrin“ unter der musikalischen Leitung des Kapell⸗ meisters Blech und in den va trollen durch die Herren Kirchhoff, Bischoff, Griswold, van Hulst sowie die Damen Rose und Ober besetzt, ausgeführt. (Anfang 7 Uhr.)
Von Lengyels Schauspiel Taifun“, das bisher 180 uf n , am Berliner Theater erlebte, können nunmehr noch wenig Auf führungen stattfinden, da am 1. September die neue Spielzeit mit einem Gille von Hansi Niese beginnt.
Das Schillertheater hat für die kommende Spielzeit einen mannigfaltigen Spielplan hr, ,, Als erstes Stück wird im Charlottenburger Hause die 3 „Robert und Bertram“ heraus- kommen, die erste musikalische Bü , in dem vor drei Jahren eröffneten Theater. Es folgen Ibsens Komödie Der Bund der Jugend“, „Der ideale Gatte“ von Oskar Wilde, Grillparzers „Des Meeres und der Liebe Wellen“, Molieres Hisanthrop⸗ der zugleich mit Schnitzlers Einakter „Der grüne Kakadu, erscheint. Von Sudermann ist das. Schauspiel „Sodoms Ende“ er worben worden, das mit Autnahme eines Kainz; Gast⸗ spiels seit nahezu zwei Jahrzehnten an keiner Berliner Bühne mehr gegeben worden ist. Von modernen Autoren wird ferner Ludwig Fulda mit seiner Komödie Der Dummkopf“ Oskar Blumen thal mit dem Verslustspiel Föe Caprice“ in den Spielplan aufge⸗
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