gering
mittel
gut
F
Gejahlter Preis für 1 Doppelientner
niedcigster
nledrigster 1.
höchster
hochst
niedrigster ö 3
höchster Mp0
Doppelzentner
Verkaufte Menge
Verkauf
zentner
Durchschnittz.
1Doppel⸗
Am vorigen Markttage
urch⸗ schnitts⸗
preis dem
Außerdem wurden
am Markttage
(Spalte 1
nach überschla )
3 33 Voppe lzentner (Preis unbelanntj
82 **
Glogau... Neustadt O. S. Dannover .. . 8 en i. W. . wabmün Waldsee .. ; . . chwerin i. Mecklb. Neubrandenburg. Saargemũnd
de — 8
ER
a 9 9 9 2 9 9 9 9 42
8e 5
Günzburg.. Memmingen Schwabmünchen Pfullendorf ..
0 3.
Allenstein. T
e idemihl eidemühl . Breslan... . . i. Schl. . K Glogau... Neustadt O. ⸗S. annover mden . 7 1. W. . Neu Memmingen . K chwerin i. Mecklb. Neubrandenburg Saargemünd
1 *
de 86
Allenstein . H Schneidemühl . o,. reiburg i. Schl.
3 K. Neustadt O. S. annover agen i. W.. Neubrandenburg
Allenstein . . 1 Schneidemühl . Breslau. ; . 1. Schl. . 1 Glogau. Neustadt O.⸗S. annover mden
8e .
alter neuer
17,50 20,40
20 50
19,40 21,40 21,00 21,10
21 0
20 900 31.56 31,56 1,26
13,25 13,50 13,50 12,80 13,80 13,09 1420 13, 20 16,090 14,65 14,50
1400 16,20 15,50 13, 50
15,00
13,50 13,00 13,50 12,50 1490 12, 090 11,90 1400 12,75
14,25 14,80 1400 14.30 13,60 14,80 13,20 14,50 12,90 16,60
16,50
Noch: Weizen.
19,10 1800 21,090 1935 21,00
18 50 20,80 20,50
2 0 56 190
20,40 21,40 an 21,20 *
21,10 . — 19.20
19500 21,50
21 o
20 00 21 00 33 6h 22 66 51 60 — 21,36 —
Roggen. 13,25 14,00 13,70 13,80 13,50 14.00 13,70 13,80 14,10 14,20 13.00 13,50 14,30 14,40 13,50 13, 80 15,40 15,40 14,65 1486 14,50 15,00
— 14,50 14,90 15,00 16,30
16,40 15.50 — 13, 81 14,00
2 14.00 15,00
15,25
Ger ste. 15,00 15,50 14.00 13.30 15.30 12,50 12,60 16,00 13,50 14,20
Safer. 15,50 15,30 14,50 14,90 14,20 15,20 1370 195 00 13,60 17,40 14,60 17,00
13,50 13340 13,50 13,20 15,20 12,00 1230 15.00 13,25
1425 150 14906 14 30 1416 158.16 13526 14 56 1536 15 35
16,50
19,10 18,80 21,20 20, 00 21,00 21,50 20,40
1920 19 21 30
Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).
21,00 22, 20
400
1216 3335 12 000 22 125 5 966 114 47
14 000 45 125
h7y65 816 1107 2840
533 1266
1628 3956
2000 5 hoo
14,80 13,30
14560 1375
19. 16.
19. 16.
re,,
9
g, g g, ö, Re go
9 . 4
—
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie .) Kohlenproduktion im Deutschen Reiche in den Monaten Januar bis Juli 1910.
— —
Juli
Januar bis Juli
Preß⸗·
kohlen
Braun⸗
kohlen Koks
kohlen tz 6 6
e n aus Braun⸗ len (auch aßpreß⸗
steine)
aus Stein⸗ J
Preßkohlen auß Braun
aus Stein⸗ tar ech
. kohlen steine) t. t. t. t t t.
reß⸗ Stein .
kohlen
Braun⸗
kohlen Koks
Dberbergamtsbezirke: Breslau. . halle . S. lausthal . Dortmund . Bonn
34 hh3 7394 8043
314738
203 638 12 582 7214 1455696 290 894 6240
3 466 881 646
h 264 7406362 1338227
107768 3 360 817 0 917
1099 676
747 177
zo? 76a
1402294 85 073 49 563
226 844 52 585 60 707
2063 863
389 375 4 865 672 69 023
1959 492
22 254 847 4431
50h 575 49 297 215 2205086
13203 90 626
22 672 430
571 068 — 9 859 864 0h 024 1955469 38421
9 237
1970024 370968 1ũ790714 1) 341 787
To i T7ᷓ 1749218
TTD. IJ
ußen preuß 13 531 64
Im Vorjahre ⸗ Berginspektionsbezirke: i gen ; Bayreut
Zweibrücken
— 70 033 4222 48 9654
61 339
TD T. Fi 1094614
6 gs 6? 7036 685
Ts n ib. e T 31 64 196 12127 4689 2187745
RID o] IJ gz3 136
* 483 403 40791 360 b27
429 418
66 h61 64 224
118987
Ghent, . Im Vorjahre. 121 444
erginspektionsbezirke: 3 . elsnitz i. E.. Dresden. Leipzig
223 064 — 182 8l34 — 60 141
42 092 — 235 644
N Ts 423 948
8413 930 36 909
10 984 —
5227 w 12727 52910 374546
1512595 — 1267913 — 429 255
306 964 — L689 406
J 324 5 3
. T T DV Vorjahre. 43 168 269 469 — 38 169 138 110
322 zag ö 77
i g.
m K Hraunschweig. .. Sachsen⸗Meiningen Sachsen⸗Altenburg . Anhalt.. Elsaß⸗Lothringen
2832
27 518
28 935 29 101
427 456 336 219
36 632 205 251
sor 83 51 836
F omi J Vo 7 , Ti ss 61 ig 3 113 715 1769 87
6 552 — 284 812 31771 — lh 889 20 086
93 22⸗ ) 2 220136 16 533 ö ghd zs . 1516 09 ö.
T T NV ß 1755 836 9 346 786
I13 031280 ll 276 717
5 66 355
Deutsches Reich. 5799916
Im Vorjahre ) Eins * ) Einschließlich der zur Ko
1295486 1320428 der n, ,. nachgewiesenen Produktion von . im Bergrevier Königshütte O. S. Serzeugung bezw. an die Brkkettfabrike
DJ ri TVövsr F TT. Id 222 157 IZ 164 57S i215 846
D Js 7 Sh 181 831
8 355 414 8 383 248.
n und Naßpreßsteinanlagen abgegebenen Kohlen.
Finnland.
, Sovyvabohnen zur Bereitung von Kraftfutterkuchen — T. Nr. 28 — zollfrei.
Sogenannte Scheintotpistolen und dazu gehörige Patronen sind als Schußwaffen anzusehen, deren Einfuhr gemäß Verordnung vom 25. August 1909“) verboten ist.
Die von dem Amerikaner Hiram Percy Maxim erfundenen
J i n, nn, für Gewehre und Revolver fallen unter
die T. Nr. 280; die Einfuhr ist somit gleichfalls verboten. (Rund⸗
schreiben der Oberzollbehörde.)
Türkisches Gesetz, betreffend Erteilung von Konzessionen.
Nach der Wiedereinführung der Verfassung in der Türkei war es längere Zeit zweifelhaft, inwieweit die Exekutive von sich aus , , erteilen könne, ohne zuvor die Zustimmung der gesetz⸗ gebenden Körperschaften einzuholen. Bei der Lynchangelegenheit sowie mehreren anderen Unternehmungen kam es hierüber zu Meinungs—⸗ verschiedenheiten, welche die Vorlage eines Gesetzentwurfes dringend erforderlich machten.
Der Wortlaut dieses noch in der letzten Session votierten Ge— setzis in der Uebersetzung des Osmanischen Lloyds vom 8. Juli ist
der folgende: i Art. 1. Direkt von der Exekutivgewalt bewilligt werden folgende
wie für die Vergrößerung des Betriebs zu beziehende Material be
willigt werden.
Art. 7. In der , , und im Lastenheft angegebenen Frist
müssen die Konzessionen unter allen Umständen auf osmanische Aktien—⸗
* schaften übertragen werden, die den Gesetzen und Satzungen des ürkischen Reichs unterstehen.
Art. 8. Die Zahl und Eigenschaft der fremden Untertanen, die als technische und Verwaltungsbeamten, als Maschinisten oder Werk meister bei den Arbeiten der Konzession angestellt werden sollen, muß genau angegeben werden.
Art. 9. Die Konzessionsakten, die dem Parlament vorgelegt werden, sind zusammen mit dem Kon essionsvertrag und seinen An— hängen zu prüfen und durch einen Beschluß über das Ganze des Konzessionsvertrages entweder zu votieren oder zurückzugeben, um den , r ben, emäß abgeändert zu werden.
rt. 10. Bis zum Erlaß eines Gesetzes, das die Befugnisse der Wilajets und Stadtverwaltungen für die Verleihung von Kon⸗ . direkt durch dieselben regelt, wird die Regierung wie bisher verfahren.
Art. 11. Die Regierung wird durch ein besonderes Reglement den Modus und die einleitenden Formalitäten für die Verleihung von Konzessionen festsetzen.
Art. 12. In dieses Gesetz sind Bergwerke und Steinbrüche, die besonderen Gesetzen unterstehen, ebenso wie alle Konzessionen, die kommerzielle, landwirtschaftliche, industrielle und finanzielle Angelegen⸗
zeugnisse vom 1. Juli 1910 ab in die Liste der zollfrei nach Sansibar . renden Gegenstände (Deutsches * en, 3 18. 66 aufzunehmen sind. (Journal Officiel de ia République Frangaise.)
Ausschreibungen.
Lieferung verschiedener Artikel nach den Nieder landen. Am 38. September 1910, 2 Uhr, verglbt der Direktor der Reichstierarzneischule in Utrecht für den Zeitraum vom 1. Oktober d. J. bis zum 30. September 1911 die TVieferung von So 500 kg Roggenstroh und ho 000 kg Hafer, oder sobiel mehr oder weniger als für diesen Zeitraum erf eilig, sein wird. Die Bedingungen liegen zur Einsichtnahme in dem Gebäude der Mrektlon für bie Landwirtschaft im Haag und in der vorgenannten Schule aus. Sie sind auch gegen Erstattung der Kosten durch die n. J. und 6. von Langenhuysen im Haag zu beziehen. Nähere . sind ei dem Direktor der Reichstierarzneischule in Utrecht zu erhalten.
Bulgarien. Lieferung von Lampenbrennern nach Sofia. n, ,, am 7. September 1919. Anschlag 5427,40 Franken, Kaution 272 Franken. Lastenheft nebst Verzeichnis Nr. 2675 liegt an Werktagen in der Materialienabteilung der Eisenbahndirektion und in den Handelskammern zur Einsicht aus.
Lieferung von Pulver und Zündschnur nach Bulgarien. Die Kreisfinanzverwaltung in Sofia vergibt am 5. September 1910 die Lieferung von Pulver und Zündschnur für die Steinkohlenmine Pernik. Anschlag 22 200 Franken, Kaution Ho /o. Näheres bei der genannten Kreisfinanzverwaltung.
Trans vaal. ern Ler Einrichtungen für die beiden Stagttmolkereien in Middelburg und Standerton.“ Angebote sind bis zum H. Oktober d. J., 12 Uhr Mittags, beim
Acting Secretary for Public Works, Box 439, Pretoria, auf den
hierfür bestimmten , . einzureichen. Die Bedingungen sind
gegen Zahlung von 2 Pfd. Sterl. beim Electrical Engineer, Ne
Government Buildings, Pretoria, erhältlich. (Nach einem Bericht
des Kaiserlichen Konsulats in Pretoria.)
Konkurse im Auslande.
Bukowina.
Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Geschäftsmanns Jo sef , in Czernowitz mittels , des K. K. Landesgerichts, Abteilung IV, in Czernowitz vom 17. August 1910. — Nr. 8. 12110. — ga , , Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Philipp Menczel in Czernowitz. Wahltagfahrt . ur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 29. August 1910, em en; 9 Uhr. Die . sind bis zum 6. Oktober 1910 bei dem ge⸗ nannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Czernowitz wohnhafter ya, , m, tigter namhaft zu machen. Liquidie⸗ r,, (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 7. Oktober 1910, Vormittags 9 Uhr.
Bulgarien.
Ueber das Vermögen des , Peter Todoroff ist durch Beschluß des Varnaer Kreisgerichts das , , . eröffnet worden. Einstweiliger Massenverwalter: Advokat Andon Peytscheff. Erste Gläubigerversammlung: 7. September 1919. An⸗ meldefrist bis zum 20. September 1910. Prüfungstermin: 4. Oktober 1910. Zur Vertretung von Gläubigern werden die Rechtsanwälte Kr. Mirsky und Dr. . J. Fantoff namhaft gemacht.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. August 1910: Berichtigung.
Ruhrrevier DOberschl
; Anzahl der ö — .
Nicht gestellt 8 — am 23. August 1910:
Gestellt 26 167 9 962
Nicht gestelll *
— Aus Jahresberichten von Handelskammern über das Jahr 1909. Der Gesamtexport nach den im amerikanischen
en i. W.
.
Neuß .
Trier ö
Memmingen
Schwabmünchen
1 1 chwerin i. Mecklb....
Neubrandenburg K
J
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufswert auf volle Mark l
Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
Berlin, den 24. August 1910. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
13,50 14,60 15,50 15,86 14560 15,00 15,40 14,50
1466 1466 156566 1536 14.566 15.16 15 66 2 14
heiten behandeln, nicht einbegriffen. — ;
Art. 13. Das Gesamtministerium ist mit der Ausführung des vorliegenden Gesetzes beauftragt.
Datum des Irade 10. Husiran 1326 (23. Juni 1910).
Konsulat zu Chemnitz beglaubigten Fakturen einschließlich solcher Waren, die außerhalb des Chemnitzer Konsularbezirks hergestellt wurden, die aber von Chemnitzer und Annaberger Exporteuren (Agenten) bestellt und im Chemnitzer Konsulat beglaubigt wurden, betrug nach dem Jahresbericht der Handelskammer zu Chemnitz im Jahre 1909 12,4 Millionen Doll. (1908 11,2 Millionen Doll.), darunter baumwollene Strumpfwaren 6,8 Millionen Doll. (1908 5,9 Millionen Doll.), baumwollene Handschuhe 1,3 Millionen Doll. (1908 2,2 Millionen Doll.). — Nach dem Jahresbericht der Handels. kammer zu Elber feld Gweiter, statistischer Teil) 1909 betrugen die Arbeiterzahl und die gezahlten Löhne in der Elberfelder Textil⸗
604 Konzessionen, die das öffentliche Interesse n,
1) Solche, die weder für den Augenblick noch in Zukunft eine finanzlelle Verpflichtung oder die Verausgabung öffentlicher Gelder und Güter nach sich ziehen. 2) Solche, die sich auf keinen im Budget enthaltenen Ver⸗ 217 15,50 g. waltungszweig beziehen. 14,50 — — ; ; ! ; J 3) Solche, die keine anderen Steuer⸗ und Abgabenfreiheiten außer — 15,50 16,00 500 7875 15.75 16.8. 750 den im vorliegenden Gesetz aufgeführten umfassen. Hö 00 16600 150 2250 15,00 16.8. ‚ ze . Seh die , , oder durchgreifende Aenderung ͤ ; estehender Gesetze nach sich ziehen. abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten 3 , . ) Solche, . Grlaß nicht den Stadtbehörden der Provinz in 1 fehlt. n, künftig zu gebender Gesetze zusteht. . rt. 2. Die Enteignung und die e , , provisorischer Ländereien und Liegenschaften zum Nutzen der in Gemäßheit des vorhergehenden Artikels zuerkannten Konzessionen soll in folgender Weise vor sich gehen:
Im Falle, daß gi zwischen dem Besitzer und dem Konzessions⸗ inhaber kein Vergleich erzielen läßt, werden die genannten Liegen schaften in Gemaäͤßheit des Gesetzes für das Enteignungsverfahren und wegen ihres öffentlichen Nutzens gekauft, und zwar mit dem Einverständnis des zuständigen Ministeriums. Der Konzessiong⸗ inhaber soll angehalten sein, die Kosten des Verfahrens ebenso wie den preis der enteigneten Grundstücke zu zahlen. Die provisorisch in Besitz zu nehmenden Oertlichkeiten werden dem Unternehmer von den Lokalbehörden ausgeliefert, nachdem ihr Ir die gesetzlich be stimmte Entschädigung erhalten hat. Die öffentlichen Ländereien (Miri) und Zubehör können für die zu errichtenden Bauten unent— geltlich bis zum Ablauf der Konzession zur r ng gestellt werden, ebenso die Steinbrüche, wüste 26 und Schöttergruben, die zur zeit- weiligen Besitznahme bestinmnt sind, im Falle, daß die Regierung das Bedürfnis danach fühlt. . ;
Art. 3. Die Einkünfte, Reservefonds, die Liegenschaften und Ländereien, ebenso wie die Aktien und Obligatlonen der Gesell⸗ chaft — mit Ausnahme der Stempelgebühren — können steuerfrei ein bis zum Ablauf der Konzession. Die Regierung kann auch den Konzessionsinhabern Freihelt von Telegraphengebühren auf ihren Linien bewilligen gegen gewisse Vorteile, die jene ihr zugestehen. Keine neue Steuer oder Zusaßtzsteuer kann ihnen auferlegt werden, ausgenommen, wenn es besonders ausgemacht worden ist. . ;
Urn . dee lien fai kann sich die Regierung im Kontrakt das Rückaufgrecht bei Ablauf der Konzession fir das Betriebsmaterial tzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts. und die , Güter ausbedingen. Das Rückkaufgrecht der Re
mperial en bleibt bei Ablauf, der Konzessionsfrist erhalten. Die Ab-
chätzung des Rückkaufspreises wird von den Sachverständigen auf
Grund der Bücher oder auf Grund einer anderen von der Reglerung . Methode vorgenommen . ᷣ
rt. 5. Im Falle, daß der Konzessionsinhaber in den letzten
3. Jahren der , mit Ginwilligung des zuständigen
Minssteriums Gebäude und Nebengebäude errichten will, die nicht
im Lastenhefte angeführt, aber dazu bestimmt sind, bei Ablauf der
Jonzessionofrist dem Staat übergeben zu werden, so zieht der Staat
15,60 40 16,00 16,32 137 2165 15,30 53 774 . 18 271
15,10 22.
183836 16. 14,60 , 16. 15,05 2 16. Industriebegünstigungen in Rumänien.
Der rumänische Ministerrat hat auf Grund des Industrie⸗ begünstigungsgesetzez nach dem Rumänischen Staatsanzeiger Nr. 93 vom 29. Juli (l 1. August d. J. folgende Industriebegünstigungen be⸗ 6 der gang 3 er vie n e r m cht
alugareasca, Bezirk Prahova, die zollfreie Einfuhr für industrie (nach den Feststelkungen der Rheinisch⸗Wefffäll Tertil. 100 906 kg Walzblei, 30 000 kg Bleiröhren, 700 000 kg Koks bis Herr e rh ; . . zur Abänderung des Industriebegünstigungsgesetzes. — —
Ferner der Petroleumderivagtefa rik Scarlat J. Para⸗ scheva in Ploesti die zollfreie Einfuhr sür 20 Zisternen, Typ der rumänischen Eisenbahnen, ein für allemal und nur auf ein Jahr. Zahl
Bericht des Kaiserl. Konsulats in Bukarest.) . er Betriebe
S SR go g, ö, o, o go
Durchschnitts⸗ ohn (einschl. der weibl. und
jugendl. rbeiter)
pro Jahr 16 lt
Zahl der Arbeiter (einschl. der weibl. und
Riga. een, 71 bis 72 kg das hl Welzen, 78 bis 79 kg das hl
Paris.
ir lieferbare Ware des laufenden Monats /
116,47 135,73
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Sor senplãtzen Lohnbetrag für die Woche vom 115. bis 20. August 1910 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Da⸗ egen
9. La
woche Weizen Rurrachee
146 92 Kalkutta Nr. 2 193, 5
Australier 163,42 Am ssterdam.
116,92 157,56
113,49 166,50
Ode Mais
Norwegen.
Beschränkung der Zollbefreiung für Propeller. Durch Rundschreiben des norwegischen hollbeparteinen vom 10. März 1909 war für Propeller aus Bronze oder Messing (mit Ausschluß solcher für Boote, wie Luftboote) zeitweilig zollfrele Ein⸗ fuhr zugestanden worden. Diese Zollbefreiung ist nunmehr auf der⸗ artige Fer he im Stückgewichte von mehr als 5 dz beschränkt (The Board of Trade Journal.)
jugendl.)
Chicago.
September 155,80 Dezember 161,36 Mai 169,02 103,10
149,41 228,05
148,50 226,02
157,92 162,91 170,11 106,13
4408 338 5 249 381 5 448922 6 117 827 6191551 6 519263 6 S67 329 6 724 219 394,71 . 7126 7163 014 1005,19. Erschlenen sind ferner die Jahresberichte der Handelskammern Cöln (J. und II. Heft), Halberstadt, Hagen, Bingen sowie der Ge—
5901 6484 6646
/
4 06 62749
«
(.
S609 60 Sl d. 3h go / H6 g42 26 861.18 398 . )l
Weizen, Lieferungsware Mais 3
Antwerpen.
Woche Donau, mittel
15. Jb. August 1910
1. 149.98 1. 2090,33 I 153,00
166,97
172,13 167,45 169,47 177,54
171,55 173,57 173,57 165,50 167,35 177,91
Neu York. worden.
roter Winter Nr. 2 Weizen ¶ gieferungsware ö .
Mai 3 September Buenos Aires. Durchschnittsware
165, 84 Bemerkungen.
f . 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner J 1 — 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um— ã
6571 6783 6881 6780
2288
167,89 166,70 171,95 116,58
168,18 167,48 172,37 119,34
Berlin.
Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das . ö . 6 755 g das Hafer, ö ᷓ ä 450 g das
Mannheim. Roggen, . . mittel
Vergebung des Tabakmonopols in Marokko.
Die Commission Géns6rale des Adjudications et des Marehés in Tanger wird am 3. Dezember 1910, Vormittags 10 Uhr, in fer lll der Sitzung die Vergebung des Tabakmonopols en den Bedingungen des Lastenhefteß vornehmen. Letzteres sowie Muster— ; typen der anzufertigenden Waren können täglich außer Freitags werbekammer Dresden für das Jahr 1969. und den Festtagen von 10 bis 12 Uhr in Dar en⸗Niaba in Tanger — Nach dem letzten Rechenschaftsbericht des Verbandes eingesehen werden, außerdem liegt eine Mustersammlung auf der reisender Kaufleuté Deutschlands betrug das Vermögen am Kaiserl. Gesandtschaft daselbst für Interessenten zur ng ch bereit. Schlusse des Jahres 4 304 071,19 4, der Witwen und Waisenfonds Angebote bis spätestens 12. November 1910, 11 Uhr. Durch die sfieg auf 2 459 902,58 6. Bie Zahl der Witwen betrug NS. die Post eingehende Angehote müssen 2. Tage früher eintreffen. Alle an der Vollwalsen 28. Der Altersversorgungsfonds flieg auf 1036 789, 836 . die Kommission zu richtenden Briefe müssen die Aufschrift tragen: Es waren 61 Invaliden vorhanden. Der allgemeine Unterstützungs— pMonsieur 10 ErGsident de la Commission Génsrale des Ad- fonds wuchs auf 199 839,48 S6. Seit Deste hen des Verbandes sind judications et des Marchés au Dar en Niaba à Langer,“. aus diesem Fonds 484 926,74 M½ gezahlt worden. Der Kriegsreserve⸗
Das Lastenheft nebst der Submissionserklärung fonds weist 36 Fbs,z4 M auf. h Mitgliederzahl beträgt 12 930. liegt während der nächsten drei Wochen im Buregu Sektionen bestehen 102. der „Nachrichten für Handel und Industrie?, Berlin — Die württembergischen Stagtseisenbahnen verein- NW. 6, Luisen 6 38184, im immer 241, für nahmten im Juli 1910 bei einer Betriebslänge von 2036 Rm (4. V. Interefsenten zur E nsich nahme aus; weitere Exemplare 1951 Km): 7 332 000 S (gegen Vorj. def. mehr 406 278 S6). Gin, können deutschen Interessenten auf Antrag übersandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten.
1909
161,25 90, 87
163,05 S9, 09.
Weizen
129, , Mad
162,31
121,75 165,79 169, 32 117,68 105,83
163,13 229, 84 160,53 158,13 123,75
161,85 225,63 163,13 158,75 122,50
Odessa
Weinen r, ,,. e ner, amerikanischer, bun
Mais La Plata
Weljzen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän, mittel. Hafer, bahischer, rus ischer, mittel Gerst badische, Pfälzer, mittel
erste J russische Futter, mittel
Wien.
Roggen, 3 Boden Weljzen, Theiß⸗ fer, ungarischer 1 erste, slovakische Mais, ungarischer
nr, . nn, ,, w m 2 ist 1 — — uarter Weizen — Hafer — 312, Gerste — 400 Pfund engl. . weuen atart Lane 16664 16.6 ages; ö usher , Y g. e s hr, Wetzen englisches Getreide, izt 65 136933 Wie nden Fo Kn s ; 1 Last Roggen — 2lbo,
106 31 108.35 afer Mittelpreis aus 196 Marktorten 129,45 130,05 eng ö Me, er, n i 9 g ö . et dadette arvoragesh 1177 87 114655 Bei der Umrechnung der Preise in , , sind die aus Budapest. ö ! ĩ den einzelnen Tagesangaben im „Reichtzanzeiger⸗ ermitkelten wöchent⸗ Mitte lwar⸗ ö 12443 183 10 iv erpool. * BDurchschnittswechselkurse an der Berliner Bör e zugrunde gelegt, 159. 50 168, 25 ( ] und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London . ĩ 1336 36 190,290 180,34 und Liverpool die Ef auf London, für Chicago und Neu Vork die * des Kaufpreises für sedes seit der Fertigstellung der Gebäude 57 1135935 188,R89 182,69 Kurse auf Neu Jork, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters derflossene Jahr ab und wird den Konzessionär den Bedingungen 3 . 36 für Haris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf dlese Plätze. . , n die der Staat bei der Abfassung des Vertrages
* 2 . 2
; burg, o, I gr fe in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Golbprämie— inzufügen kann. 1 . 179,87 177,95 rt. 6. Zollfreiheit kann für die Baumaterialien und für das
135,23 136,06
J. wei 18h 6 9 aß
rot
nahme vom 1. April bis letzten Juli 25 945 000 M (gegen Vorj.
def. mehr 1 106 038 6).
New York, 23. August. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche aus 3 Waren betrug 12110 000 Dollars gegen 16 639 000 Dollart in der Vorwoche.
Santos, 22. August. (W. T. 3 Die Surtaxe · Einnahmen für die Sao au rs: aten gkfani si e ergaben für die Zeit vom
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139, 84 110,36 113,49
136,71 110,36 113,49
Berlin, den 24. August 1910. Kaiserliches Statistisches Amt.
van der Borght.
bom Konzesstonzinhaber für die erste Einrichtung, aus dem Auslande, ) Deutsches Handels Archiv 1909 1 S. 1324.
Zellfretheit für e ing zur Bearbeitung land wirtschaftlicher Erzeugnisse. Ein in der „angibar Czavotter vom 8. Juni d. J. veröffentlichte Bekanntmachung vom 7. Juni 1910 bestimmt, daß Maschinen für die Bearbeitung landwirtschaftlicher Er⸗
15. bis 20. August 50 600 Pfund Sterling.