1910 / 254 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Oct 1910 18:00:01 GMT) scan diff

ö

Artikel 82.

d ber eines We els ist befugt, Kopien des Wechsels herzustellen. . ö. 363 e i ö. . und der darauf ee . Indossamente und Vermerke enthalten und angeben, wie weit die Abschrift reicht.

Artikel 83. ö Die Kopie kann in der gleichen Form wie ein Wechsel indossiert werden.

Indossament verpflichtet den Indoffanten, wie wenn es auf dem Wechsel stünde. . Auf * Kopie kann auch eine Notadresse gesetzt werden.

Artikel 84. Wer den Wechsel zur Annahme versandt hat, soll auf

Wechsel verwahrt. . f Der Inhaber einer Kopie kann von dem Verwahrer die

er sich durch Sriginalindossament gehörig ausweist.

Artikel 85. ene Inhaber einer Kopie, dem der Wechsel von dem Verwahrer

Ein solches

der Kopie angeben, wer den

Herausgabe verlangen, wenn

Der gehörig ausgewies nicht ausgeliefert wird, kann, nachdem er dies durch einen Protest hat fe . Indossanten nehmen, deren Originalindossamente sich auf der Kopie befinden.

gegen diejenigen Zehntes Kapitel. Abhanden gekommene Wechsel. Artikel 86.

Ist ein Wechsel abhanden gekommen, so ist der gehör Herausgabe nur verpflichtet, wenn er den Wechsel im bösen Glauben erworben

ihm bei der Erwerbung eine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Artikel 87. Ein abhanden gekommener Wechsel kann durch das

hat o

Gericht im Aufgebotsverfahren

worden ist. Nach Einleitung des Verfahrens i . dem Akzeptanten Zahlung verlangen, wenn er bis zur Kraftloserklärung Sicherheit bestellt.

Artikel 88. Nach der Kraftloserklärung können a

geltend gemacht werden. gegen den Aussteller und den Akzeptanten

im Besitze des Wechsels wäre.

ie Rechte, die ihm zustehen würden, wenn er no

ststellen lassen, Regreß

ig ausgewiesene Inhaber zur er wenn

r den Zahlungsort zuständige ür kraftlos erklärt werden, wenn der Verlust glaubhaft gema t

kann der Eigentümer bei Fälligkeit des Wechsels von

us der Wechselurkunde selbst Rechte nicht mehr Derjenige, zu dessen Gunsten der Wechsel für kraftlos erklärt ist, bj

Elftes Kapitel. Verjährung der Wechselrechte. Artikel 89.

Der Anspruch gegen den Akzeptanten ve jährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Verfalltag des Wechsels.

Artikel 90.

gegen die Indeossanten und den Aussteller verjährt in sechs Monaten. des Regreßanspruchs des Inhabers beginnt mit dem Verfalltag, wenn

jedo rotest mangels Zahlung erhoben ist, mit dem Tage des Protestes, ö . 9 Verjährung . Regreßanspruchs des Indossanten, der den Wechsel eingelöst hat, beginnt mit d, der Zahlung, wenn sedoch vor der Zahlung Klage gegen den Indossanten erhoben war, mit dem Tage der Klageerhebung. ö. ö .

Der Tag, der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebend ist, wird bei der

Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

Der Regre Die Verjährung

Artikel 91. Die Verjährung wird nur durch Klageerhebung, durch · Streitverkündung seitens dez Beklagten und durch Anmeldung des Anspruchs im Konkurs unterbrochen.

Zwölftes Kapitel. Internationales Privatrecht.

Artikel 92.

Die Fähigkeit, sich durch eine Wechselerklärung zu verpflichten, wird nach den Geseßzen des Staates beurteilt, dem der Aussteller der Erklärung angehört. Eine Erklärung, deren Aus⸗ steller nach den Gesetzen seines Staates nicht wechselfähig ist, e,, . jedoch den Erklärenden, wenn sie in einem Staate abgegeben wird, nach dessen Gesetzen der Erklärende wechselfähig

sein würde. Artikel 93.

Für die Form des Protestes und der übrigen zur Ausübun oder Erhaltung des Wechselre dr erforderlichen Handlungen sind die Gesetze des Staates maßgebend, wo der Protest zu erheben oder die Handlung vorzunehmen ist.

Nach den Gesetzen dieses Staates bestimmt sich ferner, zu welcher Tageszeit und en

hmen ist.

welcher Oertlichkeit der Protest zu erheben oder die Handlung vorzune

Deutscher Neichsanzeiger

, , het ragt vierteljhrlich 2 * 19 3 . dr, e nehmen Kestellung an; für Gerlin außer , , P we . w. ö Jeitungaspeditenren für Selbstabholer spedition SW., Wilhelnstraße Nr. 32 , ,. Einzelne N 3 3. . 2. e Uummern kosten 25 53.

)

und

Jusretionepreia sür den Naum einer 4 gespaltenen Petit= zeile 30 g, einer 3 gespaltenen PHetitzeile 40 . Juserate nimmt an: Aentschen Rreichsanzeigers und Königl. NRrenßischen Ktaata= anzeigers Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

noch nie so em ein, 9. ahrzeh 9

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

dir Königliche Expedition des

28. Ottoher, Abends.

3 mr

Berlin, Freitag, den

11

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreff ,, ; ö , 9g ffend die Arbeiterkrankenkasse Teutonia gelenntzn g chung, betreffend die Niederlegung der im Rechnungs⸗ sahr 19099 durch die Tilgungsfonds eingelösten /. v. H ,,, von 1904 und 1965 ö ekanntmachun ff , wle, , Her n chung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, St zerhö * ,. 2 * ande 1 gen . . nn VJ elkanntmachung, betreffend den Wettbewerb ur Hroß S . , n,. n den Groß Staatspreis auf dem Gebiete der Malerei für das . 69

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Sanitätsrat Dr., Ephrat Stern zu Berlin dem Ingenieur und Fabrikbesitzer Fedor Noske zu Altona, * /

S =. = = 6 2 dem Seminaroberlehrer Hubert Schom ers zu Merzig, dem ł 91 /

iseybahnoberssekr lar a. D., Rechnungsrat Emanuel Breuer zu Mehlem im Landkreise Bonn, dem Oberbahnhofsvorsteher z. D. w Albert Jobsky zu Saarbrücken, bisher n St. Wen eh n dem Eisenbahnoberkassenvorsteher a. D. Rechnungsrat Wilhelm Sturm zu Trier den Roten Adler orden vierter Klasse, 3 dem Stadtbaurat Alfred Sch

de 9 d von Scholtz zu Bres Königlichen Kronenorden dritter K , .

D ass Hear Nerrtnor Jnhrmnee RX Fäer zil Bruten in Reecse,

Härter, dem bisherigen Natmann, Tischlermeister Oswald Schütze zu Golßen im Kreise Luckau, den Bahnhofsvorstehern a. D. Ludwig Kaiser zu Wiesbaden und August Mang zu Saarbrücken, bisher in Dudweiler, dem Eisenbahngütervorsteher D. Matthias Walsdorf zu Bonn, bisher in Saarbrücken, den Hauptlehrern g. D. August Brüggemann zu Unna, hisher in Heeren⸗Werwe, Landkreis Hamm, und Theodor Dahl mann zu Bardenberg im Landkreise Aachen den König—⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse,

den Kantoren und Hauptlehrern 9. D. Klaus Eckm ann zu Heide, bisher in Wöhrden, Kreis Süderdithmarschen, und Ernst Hesse zu Lützen, bisher in Taucha, Landkreis Weißen⸗ sels, dem Hauptlehrer a. D. Heinrich Hansen, zu Karken im Freise Heinsberg, den Kantoren und Lehrern Heinrich Göllner U Klein Ammensleben im Kreise Wolmirstedt und Wilhelm Schleisiek zu Georgsmarienhütte im Landkreise Osnabrück, dem Kantor und Lehrer a. D. Johannes Franke zu Oranien⸗ burg im Kreise Niederbarnim, bisher in Beyernaumburg, Kreis Sangerhausen, den Lehrern Johann zur Borg zu Borg im Kreise Bersenbrück, Heinrich Joe cken zu Malmedy, Karl Kaefer zu Riestedt im Kreise Sangerhausen, Bernhard Kötter n Wehm im Kreise Hümmling und Carsten Wiebers zu Glückstadt im Kreise Steinburg, den Lehrern a. D. Hermann Abeln zu Aschendorf, bisher in Altharen, Kreis Meppen, Malo Bellinger zu Herschbach, bisher in Oberzeuzheim, Kreis Limburg, Gottlieb Bückner zu Obernhain, bisher in Yrlen, Wilhelm Die fenba ch zu Limburg, bisher in Thalheim, Ihristaan Riek hoff zu Kellinghusen, bisher in Wulfsmoor, Kreis Steinburg, und Heinrich Voßen zu Heinsberg, bisher in Ratheim, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, .

den pensionierten Johann

Eisenbahnlokomotivführern Becker zu St. Wendel, Moritz Fiege zu Trier, bisher in Ehrang, Karl Jäger zu Saarbrücken und Joseph Kohl⸗ echer zu Conz, bisher in Karthaus, Landkreis Trier, dem pensionierten Schleusenmeister erster Klasse Johann Gahel zu Ems, bisher in Münden, und dem Expedienten und Lager⸗ berwalter Robert Freywald zu Danzig das Kreuz des All⸗ gemeinen Ehrenzeichens sowie g dem Rentner Wilhelm Schönheit zu Vorst im Kreise empen (Rhein), den pensionierten Eisenbahnschaffnern Franz . zu Saarbrücken, bisher in Neunkirchen, Kreis Ottweiler, . Robert Neusius zu Trier, den pensionierten Eisenbahn⸗ e her ellen Johann Berends zu Darscheid im Kreise Daun be Peter Klees zu St. Wendel, dem pensionierten Eisen⸗ lahnlskomotivheizer Heinrich John genannt Solbach zu Saarbrücken, dem pensionierten Eifenbahnmaschinenwärter . Karwath zu Dornholzhausen im Obertaunus⸗ eise, bisher in Ehrang, Landkreis Trier, dem pensionierten ahnwärter Nikolaus Mertes zu Birresborn im Kreise 4 dem Fabrikschlossermeister Friedrich Kreuder zu im adbach, dem Glasmachermeister. Wilheln Weise, dem nenn Moritz Böhland, beide, zu Wengelsdorf im i . Weißenfels, den Zimmerpolieren Johann Baslcke hel und Paul Jaeckel, zu Breslau, dem Modelleur 6 an Koch zu Siufenbrock im Kreise Paderborn, dem Schlosser Friedrich Flender zu Kredenbach im Kreise Siegen,

Königsberg i. Pr., dem s

dem Gelbgießer Gear Nölling, dem Eisendreher August Menn, beide zu Dahl g im genannten Kreise, den Formern Christian Schäfer zu liederlaasphe im Kreise Wittgenstein und Heinrich Schreiben zu Puderbach im genannten Kreise dem Schneidergesellen Heinrich Scheer zu Crefeld den Gärtnern und, Kutschern Heinrich Schmitz zu Düren und Joseph Blatten zu Middersheim im Kreise Düren, dem Kammerdiener Wilhelm hulze, dem Gutskutscher Gottheiñ Schu lze. dem Stutenwä er Friedrich Ebert, dem Guts nacht⸗ wachter Wilhelm Sch ne er sämtlich zu Zützen im Kreise Luckau, dem Gutsgroßknecht Karl Winkelmann zu Kemlitz . genannten Kreise, 1 Jakob Kugler zu , im Kreise ücken, dem Fisenbahnvorschlosser . ert Grgnel, dem Eisen ha nanstreicher Franz Thiel, dem Eisenbahnhilfskesselschmied anz Peters, den Eisenbahnhilfs— arbeitern Jakob Essers bert Lenssen, sämtlich zu Crefeld, dem Eisenbahnng hlosser Rudolf Lindemann zu sbahnschmied Abolf Heinrichs, un Kurth, dem Eisenbahn— sämtlich zu Cöln⸗Nippes, Schmitz, dem Eisenbahn⸗ H. y, Eisenbahn⸗ icher n Cöln⸗-Ehre em Eisen— bahnhilfsmaschinenwärter ö. Kasten . n . . 9 9 dem Eisenbahndreher Will . zu Düren, dem Eisenbahngützrbodengrbeit Bill an delle zu Koblenz— Lützel, dem Bahnhofsarbei ob Lorenzen zu Fieng bur ö. dem Vahnunterhaltung elter Peter Sahling zu Rönne n n Landkreise Harb as sllgemeine Ehrenzeichen zu

dem Eisenbahnfräser schreiner Franz Schlo dem Eisenbahndreher klempner Wilhelm Stoll

Seine Maiestät den ler un König haben Aller⸗ den nachbenannten Of ./ . zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: der ersten Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Vizeadmiral Truppel, Gouverneur des Kiautschou⸗ gebiets; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse desselben / Ordens: dem Kapitän zur See Meyer-Waldeck, Chef des Stabes des Gouvernements Kiautschou; des Offizierkreuzes des selben Ordens: dem Major von Below, Kommandeur des III. See- bataillons; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Korvettenkapitän Richter, Kommandeur der Matrosen— artillerieabteilung Kiautschou; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Biehl im III. Seebataillon und dem Hauptmann von Kayser, Platzmajor in Tsingtau;

der vierten Klasse desselben Ordens: den Oberleutnants Hoffmann, von Bennigsen, von Detten und Schade im III. Seebataillon und dem Leutnant Danzer, diensttuendem Adjutanten des

Gouvernements Kiautschou; des demselben Orden angereihten Verdienstkreuzes erster Klasse: dem Musikmeister Wille im III. Seebataillon; des demselben Orden angereihten Verdienstkreuzes zweiter Klasse: den Feldwebeln Krause und Lingmann im III. See⸗

bataillon, ! dem Sanitä tsvizefeldwebel Probst, Verwalter des Mecklen⸗ burghauses;

des demselben Orden angereihten silbernen Ehrenzeichens:

dem Sergeanten Häusgen in der Marinefeldbgtterie und

dem Ünteroffizier Hofmeyer im III. Seebataillon; sowie

des demselben Orden angereihten bronzenen

Ehrenzeichens:

dem Gefreiten Holzhey und

den Marinefeldartilleristen Höck und Seiferlein, sämtlich in der Marinefeldbatterie, sowie

dem Matrosenartilleristen Vollmer.

5 —‚ unter geme

Deutsches Reich.

Auf Grund des S 75a des Krankenversi 8 in der Fassung des Gesetzes vom 10. e lch n e , gesetzbl S. 379) ist der großen Arbeiterkrankenkasse „Teutonia“ (C. H) in Altona von neuem die Be— sheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 5 75 des Krank ö. versicherungsgesetzes genügt. 66 Berlin, den 25. Oktober 1910. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

Bekanntmachung.

Die im Rechnungsjahre 1909 ei 6s : . a. göjah 909 eingelösten 315 e zentigen Schatzanweisungen des Den shrn en ch . 6 ö 1904 Serie III, fällig am J. Oktober 1908 Lit. . Nr. 400 zu 20 000 t, Lit. E Nr. 5900 6471 zu 5000 (6, Lit. G Nr. 245 zu 2000 6, Lit. HE Nr. 439 9g83 1149 1000 sb,

1150 2563 4181 4182 zu . . 1905 Serie l, fällig am 1. April 1909 Lit. A Nr. 51 bis 75 . 100 zoh bi, dit. B Nr. 501 bis 6090 zu 50 9900 6 Tit. G Nr. 401 bis 6h06 zu 25 99g A6, Lit. H Jir. 3ö0l bis 4009 zu 10 600 Lit. E Rr. 700i bis 7500 zu soo J zusammen 1336 Stüg 26 G6 og . ; sind heute nach Versch 2 45 10 ö nf ich k Berlin, den 24. Oktober 1910. Reichsschuldenverwaltung. von Bischoff shausen.

Bekanntmachung.

Den Stadtgemeinden Ruhla Weimarischen und

Gothaischen Anteils ist die Ausgabe von Schuldverschrei

bungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 300000 46

mit folgenden Bedingungen genehmigt worden: Die Schuldverschreibungen sind in 200 Stück zu 10090 4

140 Stück zu 500 6 und 150 Stück zu W060 ͤ

ausgefertigt worden; sie müssen von den

der beiden Gemeinden und von dem Vorsitzenden

verordnetenversammlung von Ruhla Gothaische

dem Gemeinderatsvorsitzenden von Ruhla W

eigenhändig vollzogen und mit den Gemeindes

meinden bedruckt sein. Die Schuldverschreibungen sind seitens

Inhaber unkündbar und werden mit Proz. jährlich in halbjährigen

Terminen je am 1. Januar und 1. Juli verzinst Anleihe

wird mit 2 Proz. jährlich unter Hinzurechnung

.

Tilgung ersparten Zinsen getilgt, sie kann iber vom 1920 ab abweichend von diesem Tilgungsplan unter ; einer Frist von 6 Monaten ganz gekündigt werden. In solchem Fall erfol „Reichsanzeiger“, in der Weimarischen“ und der „Ruhlaer Zeitung“.

Die regelmäßige Tilgung Monat April jeden Jahres luszahlu Stücke an dem darauf folgenden 1. Januar

Gemäß Sz 795 des gerlichen Ge hierdurch bekannt gemacht.

Weimar, am 24. Oktober 1910. Gotha Großherzogliches Staats e ministerium, Departement

des Innern. Paulssen.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnãdig den Senatsvorsitzenden des Reichsversicherungsamts heimen Regierungsrat Dr. Weymann zum Oberverwaltung? gerichtsrat zu ernennen und den Oberverwaltungsgerichtsräten Arnold in Charlottenburg aus Anlaß ihres am 1. Oktober! folgten Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als licher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range ein erster Klasse sowie dem bei dem Ministerium des Königlichen DVauses stellten Geheimen erpedierenden Sekretär und Kalkulator Richard Keßler den Charakter als Hofrat zu verleihen.