1910 / 254 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Oct 1910 18:00:01 GMT) scan diff

2) zum Ausbau der Saale von der Einmündung des geplanten Verbindungskangls mit Leipzig in der Nähe von Krevpau bis Halle für Schiffe von mindestens 400 Tonnen Trag⸗ fähigkeit sowie zur Verbesserung des Fahrwassers von Halle bis zur Mündung in 1

Die Mittel der Verbände werden ferner verwendet

a. zur Unterhaltung älterer Anstalten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf den im 5 1 Abs. 2 genannten Flußstrecken her⸗ gestellt worden sind, soweit die Unterhaltung im Schiffahrtsinteresse liegt,

B. zur Deckung der durch die Verwaltung der Verbände und durch die Erhebung der Abgaben entstehenden Kosten.

Die im Abf. J unter b bezeichneten Verwaltungs⸗ und Erhebungs⸗ kosten werden aus dem ö der Abgaben vorweg bestritten.

Soweit die hiernach verbleibenden Einnahmen zur Deckung der nach 52 und nach Abs. La dieses Paragraphen aus den Mitteln der Verbaͤnde zu bestreitenden Ausgaben nicht ausreichen, werden die einzelnen Arten von Aufwendungen verhältnismäßig und in gleichem Range untereinander gedeckt.

§ 4. Die Verwaltungsausschüsse und Strombelräte (IS 6 und 7) können durch übereinstimmende Beschlüsse, die mit einer Mehrheit von ö r Dritteilfen der Stimmen gefaßt sind, beschließen, daß die ittel der Verbände verwendet werden a. zur Herstellung und . anderer als der im 5 2 bezeichneten Anstalten an den im 51 Abs. 2 genannten Flußstrecken, P. zur Herstellung und Unterhaltung von Anstalten an anderen, im 5 1 Abs. 2 nicht genannten Flußstrecken, welche zu dem Strom gebset des Verbandes und innerhalb der Reichsgrenzen nur zu Ver⸗ bandsstaaten gehören. Im letzteren Falle finden auf die einbezogenen Flußstrecken die Vorschriften des Artikel 11 Anwendung.

§ ö.

Die Selbständigkeit der Staaten auf dem Gebiet des Strom⸗ baues bleibt unberührt. Eine Verpflichtung der Staaten zur Auf⸗ wendung von Mitteln für die Verbesserung und Unterhaltung natür— licher Wasserstraßen wird durch 1 Gesetz nicht begründet.

Die Angelegenheiten der Verbände werden durch Ausschüsse ver⸗ waltet, die aus Vertretern der Staaten zusammengesetzt sind. Im Rheinberbande haben Preußen 8, Baden 5, Bayern und Hessen je 4, Württemberg und Elsaß-Lolhringen je 3 Stimmen, im Weserverbande Preußen 4, Bremen 3, Braunschweig 2 Stimmen, Oldenburg und Lippe je J Stimme, im Elbverbande Preußen 5. Sachsen 4. Ham⸗ burg 3. Anhalt 2 Stimmen und Mecklenburg⸗Schwerin 1 Stimme. Den Vorsitz führt in allen a . Preußen.

Die Verwaltungsausschüsse beschließen mit einfacher Mehrheit der Stimmen, soweit in diesem Gesetze keine abweichenden Vorschriften erlassen sind. Nicht vertretene oder nicht instruierte Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vor⸗ sitzenden den Ausschlag.

Die Verwaltungsausschüsse beschließen insbesondere über

I) die Höhe der anzurechnenden Strombau⸗ und Unterhaltungs⸗ kosten (Artikel 54 Abs. ? der Reichsverfassung) sowie der Zins- und Tilgungsbeträge,

2) die Verwendung der Mittel der Verbände für andere als die im S 2 bezeichneten Schiffahrtsverbesserungen und die Einbeziehung neuer Flußstrecken (8 4),

3) die Tarife für die Befahrungsabgaben sowie über die dazu erforderlichen Ausführungsbestimmungen, Erhebungs« und Kontroll— vorschriften,

4) den Zeitpunkt des Beginns der Abgabenerhebung und der Kostendeckung, .

5) die weiteren Beschwerden wegen unrichtiger Anwendung des gemeinsamen Tarifs (658 8 und 15),

6) die aus Billigkeits; und Zweckmäßigkeitsgründen zu ge—⸗ währenden Ausnahmen von der Anwendung des Tarifs, insbesondere durch Bewilligung von Abfindungen, Ermäßigungen oder Befreiungen,

7) die Vergütungen für die Festsetzung und Einziehung der Ab— gaben (35 13 und 14),

8) die Verteilung der in die gemeinsamen Strom kassen fließenden Abgaben (5 9, die vorübergehende Anlegung von Einnahmeüber⸗ schüͤssen und die Bildung von Ausgleichsbeständen,

9) die den Strombeiräten (3 7 zu machenden Vorlagen.

5 7.

Den Verwaltungsausschüssen stehen Strombeiräte zur Seite, welche aus den am Ausbau der natürlichen Wasserstraßen und am Schiffs⸗ verkehre beteiligten Kreisen, und zwar durch die berufenen Ver— tretungen von Handel, Schiffahrt, Industrie, Landwirtschaft und Hafen⸗ städten zu wählen sind. Sie sollen bestehen:

a. im Rheinverband aus 445 Mitgliedern, von welchen 20 auf e , 8 auf Baden, je 5 auf Bayern und Hessen und je 4 auf Württemberg und Elsaß Lothringen entfallen.

b. im Kern pe dar aus 24 Mitgliedern, von welchen 9 auf Preußen, 6 auf Bremen, 4 auf Braunschweig, 2 auf Oldenburg, se Lauf Lippe und Schaumburg Lippe und 1 auf die tbüringischen Staaten (Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen Coburg und Gotha, Sachsen⸗Meiningen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schwarz⸗ , n. Reuß älterer und jüngerer Linie) zusammen entfallen,

c. im Elbverband aus 28 Mitgliedern, von welchen 10 auf ieren 7 auf Sachsen, 5 auf Hamburg, 2 auf Anhalt, je 1 auf

ecklenburg⸗Schwerin, Braunschweig und Lübeck und 1 auf die Ge⸗ samtheit der unter b genannten thüringischen Staaten entfallen.

Jede dandegregierung bestimmt die Körperschaften oder Ver⸗ einigungen, welchen das Recht zur Entsendung von Vertretern zu⸗ stehen soll. Den thüringischen Staaten bleibt die Verständigung hin⸗ sichtlich der Entsendung gemeinsamer Vertreter überlassen,

Die Strombeiräte wählen ihren Varsitzenden und stellvertretenden

Vorsitzenden selbst; sie fassen ihre ö mit einfacher Stimmen⸗

mehrheit, soweit in diesem Gesetze keine abweichenden Bestimmungen

e,. 64 Zur Gültigkeit der Beschlußfassung ist die Anwesen⸗ eit der Mehrhelt der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

Die Strombeiräte sind befugt zur Bildung ständiger Ausschüsse, welchen sie die Vorbereitung ihrer Beschlüsse und die Wahrnehmung eines Teils ihrer Aufgaben übertragen können.

Die von den Strombeiräten zu beschließenden Geschäftsordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Im übrigen erläßt der Bundesrat die zur He ng dieses Gesetzes erforderlichen Be⸗ stimmungen über die Strombeiräte.

Die Strombeiräte haben bei Verwaltung der Angelegenheiten der Verbände mitzuwirken, und zwar in den durch diesen Artikel besonders bezeichneten Fällen (58 4 und 8) mit beschließender, im übrigen mit beratender Stimme. Sie sind zu hören vor der Ent⸗ schließung der Verwaltungsausschüsse über

I kie Höhe der anzurechnenden Strembau- und Unterhaltungs— kosten (Artikel 54 Abs. 5 der Reichsverfassung) sowie der Zins- und Tilgungsbeträge,

A die Tarife für Befahrungsabgaben sowie über die dazu erforder⸗ lichen Ausführungsbestimmungen, Erhebungs- und Kontrollvorschriften,

3) den Zeitpunkt des Beginns der Abgabenerhebung und der . ;

4) die Bildung von Ausgleichsbeständen.

Ferner sst den Strombeiräten fortlaufend, und zwar mindestens elnmal jährlich, von dem Fortgang der auf die Verbände über⸗ nommenen Bauten Mitteilung zu machen. Die Jahresrechnungen sind ihnen vorzulegen. Durch Beschluß der Verwaltungsausschüsse. kann den Strombelräten die beratende Mitwirkung auch in anderen als den in diesem ,. genannten Angelegenheiten, soweit sie auf den Ausbau, die Unterhaltung und den Verkehr des gemeinsamen Wasserstraßennetzes Bezug haben, übertragen werden.

In den Verbänden werden die Befahrungsabgahben nach einheit lichen Tarifen erhoben, und zwar für Güter in 5. Klassen mit tonnen⸗

rücksichtigung der verschiedenen Leistungsfähigkeit dieser Abschnitte für den gf abgestuft werden und für die . Klassen höchstens G02, 0 04, 6. 0ß, G08 und O, 3 betragen sollen. Zu Aenderungen des Tarifs, durch welche diese Einheitssätze überschritten werden, sind übereinftimmende Beschlüsse der Verwaltungsausschüsse und Strom⸗ beiräte erforderlich, die mit einer Mehrheit von je zwei Dritteilen der Stimmen gefaßt sind.

Verfetzungen von Gütern in eine höhere Klasse sowie Aenderungen in bezug auf die Abgrenzung der Stromabschnitte und die Abstusung der für sie geltenden Sätze mit dem Ziele einer höheren Belastung des Verkehrs bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen in den Verwaltungsausschüssen.

Für Flußstrecken, welche auf Grund des 8 4 in den Verband einbezogen werden, können Zuschläge zu den allgemeinen Tarifen von den Verwaltungsausschüssen unter Zustimmung der Strombeiräte be⸗ schlossen werden.

§ 9.

Der Ertrag der Abgaben fließt in gemeinsame Stromkassen und wird von diesen an die Verbandsstaaten im Verhältnis ihrer nach den SF§8 2. 3 und 4 zu deckenden Aufwenzungen verteilt.

Aufwendungen, die in einem Jahre nicht gedeckt werden, sind mit ihrem jeweiligen Reste auf die 6 Jahre zu übertragen.

Die von den Verbänden beschlossenen Tarife und Ausführungs⸗ bestimmungen (5 6 Abs. 3 Nr. 3) erhalten verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung im Zentralblatt für das Deutsche Reich mit der Wirkung, daß die beteillgten Staaten ermächtigt und verpflichtet sind, die festgesetzten Abgaben zu an,.

1.

Die Abgabenerhebung für jeden Verband beginnt, wenn ein⸗ schließlich der Bauzinsen ein Vierteil der veranschlagten Gesamtkosten für die im 2 genannten Bauten verausgabt ist.

Auf dein Rhein, Main und Neckar beginnt die Erhebung der Abgaben für den Verband, wenn ein Vierteil der zusammengerechneten Baukosten für die Neckar⸗ und Mainkanalisierung sowie für die Re⸗ gulierung Sondernheim Straßburg aufgewendet ist. Außerdem ist der Beginn der Abgabenerhebung für den Verband auf dem Main oberhalb Offenbach und auf dem Neckar abhängig von der fort⸗ schreitenden Vollendung der Kanalisierungswerke.

Im Weserverbande darf mit der Erhebung unbeschadet der Vor⸗ schrift des Abs. J erst dann begonnen werden, wenn der Weser aus dem Waldecker Sammelbecken Wasser im regelmäßigen Betriebe zugeführt wird. .

§ 12.

Die von dem Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Beginn der Abgabenerhebung auflaufenden Unterhaltungskosten der im 83 Abs.! unter a bezeichneten Art sind bei der ersten Verteilung des Ertrags der Befahrungsabgaben in gleichem Range mit den . Auf⸗ wendungen, soweit Mittel vorhanden sind, zu decken und bis zu ihrer vollständigen Erstattung bei den folgenden Verteilungen mit dem jeweiligen Reste in gleicher Weise zu erücksichtigen.

1 Jeder Verbandsstaat hat del der Abgabenerhebung und Bei⸗ , für gemeinsame Rechnung gegen Erstattung der Kosten mit⸗ zuwirken.

zur Mit⸗

5 14. Die Ufergemeinden können durch die ,,. rhebungskosten

wirkung bei der Abgabenerhebung gegen ein die E deckendes Entgelt verpflichtet werden.

Die Abgaben sind nach den für staatliche Verwaltungsgebühren maßgebenden Bestimmungen beizutreiben. Die erhebende Dienststelle hat die Gesamtheit der Befahrungsabgaben beizutreiben, welche auf die abgabeyflichtige Strombefahrung entfallen, auch wenn diese Be⸗ fahrung sich auf die Stromanteile mehrerer Staaten erstreckt. nn Entrichtung der Abgaben ist der Schiffer verpflichtet. Neben ihm haften als Gesamtschuldner der Schiffseigner und im Verhältnis ihrer Ladungsanteile der Absender und der Empfänger.

§ 15.

Gegen die Festsetzung der Befahrungsabgaben ist innerhalb einer Hi von 8 Monaten, vom Tage der Erhebung an gerechnet, der Einspruch bei der Hebestelle zulässig. Gegen deren Bescheid findet innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung Beschwerde an die von der Landesregierung zu bezeichnende höhere Verwaltungs. behörde des Verbandsstaats und gegen deren Bescheid in gleicher Frist die weitere Beschwerde an den Verwaltungsausschuß des Verbandes statt, welcher endgültig entscheidet.

Die Beschwerden sind bei der Stelle anzubringen, gegen deren

Bescheid sie sich richten. Artikel III.

Zur Deckung der vor Verkündigung. dieses Gesetzes auf natürliche , n, . verwendeten Kosten dürfen Befahrungsabgaben nicht erhoben werden. Diese Vorschrift findet keine Anwendung a. auf die Kosten von Stromverbesserungen, welche bei der Ver⸗ kündigung dieses Gesetzes noch in der Ausführung begriffen sind, . auf die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Be⸗ fahrungsabgaben. Befahrungsabgaben auf den im Artikel 1 8 1 genannten Fluß⸗ strecken können so lange forterhoben werden, bis die Abgabenerhebung nach Artikel II beginnt.

Artikel IV.

51.

Wer es unternimmt, S iffahrtsabgaben, welche nach den von

der , . Behörde erlassenen Tarifen zu entrichten sind, ganz

oder teilweise zu hinterziehen, ine besondere dadurch, daß er

a. Ware e. oder Schiffahrtsanstalten heimlich oder unter Umgehung der Hebestelle oder mit Unterlassung einer ihm obliegenden Meldung benutzt,

der Leistung der Abgabe sich durch Flucht oder abgesehen von den Fällen des 8 113 des Strafgesetzbuchs durch Widerstand entzieht,

„die nach den Tarifen oder den dazu gehörigen Aus⸗ führungsbestimmungen ihm obliegenden Erklärungen über Art, eschaffenbeit und Menge von Gegenständen oder über die Zahl oder Eigenschaften von Personen unterläßt oder unrichtig abgibt,

die nach den Tarifen oder den dazu gehörigen Ausführungs⸗ bestimmungen vorzuzeigenden Ladungepapiere, Schiffspapiere oder sonstigen Ausweise nicht oder nicht vollständig vorzeigt,

. Fragen der mit Erhebung der Abgaben oder Sicherung ihres Einganges betrauten Personen über Tatsachen, welche für die Anwendung der Tarifbestimmungen erheblich sind, unbe⸗

antwortet läßt oder unrichtig beantwortet,

wird mit einer Geldstrafe, welche dem vier⸗ bis zwanzigfachen Be⸗

trage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt und mindestens eine

Mark beträgt, bestraft.

Soweit der hinterzogene Betrg nicht zu ermitteln ist, tritt

Geldstrafe bis zu einhundertfün zig Mark ein.

Die hinterzogene Abgabe ist n der Strafe zu entrichten.

§5 2.

Abgesehen von den Fällen des 8 1 werden Zuwiderhandlungen

een die in den Tarifen und wuaf eng,, , getroffenen

nordnungen über die Erhebung der Schiffahrtsabgaben und die

Sicherung ihres Eingangs mit Geldstrafen bis zu einhundertfünfzig

Mark bestraft.

F 3. Wer wissentlich bei Erhebung von Schiffahrtsabgaben Beträge einzieht, die der Zahlende nicht oder in geringerer Höhe schuldet, wird sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe ver⸗ wirkt ist mit einer Geldstrafe, welche dem zehn⸗ bis zwanzigfachen Betrage des zuviel Erhobenen entspricht, mindestens aber zehn Mark betragt, bestraft. Soweit der unbefugt, erhobene Betrag, nicht zu er⸗ mitteln ist, tritt Geldstrafe von zehn bis , Mark ein.

217 auf Hyderabad,

kilometrischen Einheitssätzen, die nach Stromabschnitten, unter Be⸗

Wird die nn, ,,, aus Fahrlässigkeit begangen, so verfällt der Zuwiderhandelnde in eine Geldstrafe bis zu einhunderffünfzig Mark.

ö Ist die Art, Beschaffenheit und Menge von . Abgabenpflicht oder für die 3. der Abgabe maßgebend, so sind n. mit der Erhebung der Abgabe und der Sicherung ihres Eingan betrauten Beamten befugt, den Sachverhalt in geeigneter . 9 zuftellen, die uͤber Art, Beschaffenheit und Menge von Frachtgäten gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu ge. und in die Zwecke die Transportgefäße sowie die auf dem Transporte benni e- tee . n innerhalb wie außerhalb der Transportgesis⸗ zu dur ;

55.

Die in den Fällen der 5§§ü 1 bis 3 gezahlten Strafen fließen sofern es sich um Hinterziehung oder Ueberhebung von Abgaben 8 für ,. eines Strombauverbandes zu erheben sind, oder Juwiderhandlungen gegen Tarife und Ausführungsbestimmungen eine solchen Verbandes handelt, in die beteiligte Strom kasse.

Im übrigen fließen sie, vorbehaltlich abweichender landeẽge setzlicher Vorschriften über die Bestrafung der Hinterziebung von Schiffahrlz . Kasse desjenigen Staates, in welchem die Bestrafn erfolgt ist.

§ 6.

Besteht in einem Staate ein Verwaltungsstrafverfahren fir Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Erhebung ven Schiffahrtsabgaben oder in Ermangelung eines solchen ein Ver waltungsstrafverfahren für Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften fiber die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, so findet das Ver. fahren auch auf die Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften diefen Gesetzes Anwendung. Die landesgesetzlich zur Entscheidung berufene Behörde ist in den Fällen des 55 Abs. 1 auch für die bel derjenigen Zuwiderhandlungen zuständig, welche bei derselben Strom befahrung auf dem Gebiet eines and J. Staates begangen worden sinz.

tgůtern für de

uchen.

5 7. Die Strafverfolgung wegen Hinterziehung und Ueberhebung den Schiffahrtsabgaben verjährt in drei Jahren, wegen Zuwiderhandlungen im Sinne des 5 2 in einem Jahre.

Artikel V.

Landesrechtliche Vorschriften einschließlich der zwischen Bundes. staaten bestehenden Vertragsrechte treten, insoweit sie der Erhebung bon Befahrung abgaben auf Binnenwasserstraßen in den Stromgebieten des Rheines, der Weser und Elbe entaegenstehen, außer Kraft.

; Artikel VI.

Den für Oesterreich und die Niederlande aus dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und Oesterreich vom 22. Im 1870 und der Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 hewor— gehenden Rechten wird durch dieses Gesetz nicht vorgegriffen.

Artikel VII.

Der Zeitpunkt, mit dem dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festgesetzt.

Dieser Zeitpunkt kann hinsichtlich der Bestimmungen des Ar— tikel II abweichend von dem nach Abs. 1 gewählten Zeitpunkt um für die einzelnen Stromgebiete verschieden festgesetzt werden.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamte ; Nr. 43 vom 26. Oktober 1910.)

Pest.

Deutsch⸗-Ostafrika. In Lindi ist am 5. September ein Kind an der Pest gestorben, nachdem bereits am 7. August ein Kind, dessen Ansteckung auf Ballen aus Zanzibar oder Bombay zuräck geführt wurde, unter pestverdächtigen Erscheinungen gestorben war. Mittlerweile sind bei mehreren Ratten und Mäusen Pestbazillen sest⸗ gestellt worden; von 402 in der Zeit vom 19. August bis 6. Ser. kember untersuchten Ratten haben sich 22 als pestinfiziert erwiesen.

Großbritannien. Zufolge Mitteilung vom 13. Oktober ist auf einem in der Themsemündung befindlichen Dampfer aus Bemban ein Pestfall unter der eingeborenen Schiff smannschaft festgestellt worden.

6 Vom 18. bis 14. Oktober wurden 18 Erkrankungen (und 5. Todesfälle) angezeigt, und zwar 12 (3) in Santa, 3 (in Deirut, 2 (i) in Menuf und 1 in Tantah,

Britisch⸗Ostin dien. Vom 11. bis 17. September wunden in ganz Indien 3530 Erkrankungen und 2523 Todesfälle an der * angezeigt. Von letzteren kamen 868 auf die Präsidents chaft Bombay (davon 11 auf die Stadt Bom bay und 14 auf Karachi), Zö0 auf die Zentralprovinzen, 238 auf den Staat Mysore, 208 auf Rajputanga, 174 auf da . je 121 auf die Präsidentschaft Madras und die

ereinigten Provinzen, 989 auf Zentralindien, 81 anf . 6. und 46 auf Burma. auritius. Vom 29. Juli bis 1. September wurden 16 Er— krankungen und 10 Todesfälle an der Pest festgestellt.

Pest und Cholera.

Britisch-Ostindien. In Kalkutta starben vom 4 17. September 13 Personen an der Pest und 27 an der Cholera

Cholera.

Desterreich⸗ Ungarn. In Triest wurde bei einem aus Itallen zugereisten Arbeiter am 17. Oftober Cholera festgestellt.

In Ungarn sind vom 2. bis 8. Oktober in 24 Gemeinden den 9g Komitaten 34 Erkrankungen (und 13 Todesfälle) gemeldet, nnd zwar in den Komitaten Bacs-Bodrog 14 (4, Baranvaß * Eßtergom 4 (2. Komarom 1, Krasso⸗Szöreny (1) Rhitra (), Pest-⸗Pilis-Solt⸗-Kiskun 3 (1), Tolna! und Torontak s (17.

Vom 9. bis 15. Oktober wurden in denselben Komitaten Ungarnt, aber zum Teil in anderen Ortschaften, 765 Erkrankungen mit 31 Todes fallen festgestellt. Die Gesamtzahl aller bis zum 15. Oktober in Ungarn angezeigten Cholerafälle betrug nach den amtlichen Mu teilungen 283, davon waren 139 bis dahin tödlich verlaufen.

Ita lien. Vom 5. bis einschl. JJ. Oktober wurden 133 Ei krankungen (und 51 Todesfälle) angezeigt, und zwar 5 (1) n de . Bari laus 3 DOrtschaften), (2) in der Yrer

)

(I,. 9 () in der P Salerno daden der Stadt Salerno; Castellamare, 5 (— aus San Giovanni a Teduccio, aus Torre del Greco, 1 (3 aus Res ina; ferner 11) M Prov. Avellino Iz 35 (12 in der Prov. Caserta 8! deren [2 (7) aus dem Irrenhause in Aversa und 11 (2 aus Mad dale! , . aus Ifernia in der Prop. Campobasfo und 12 dem Krankenhause San Giovanni in Rom. Rußland. Vom 25. September bis 1. Oktober sind 2106 Er krankungen (und 1087 Todesfälle) angezeigt worden, davon in: tadt St. Petersburg und Vorstaädten . 66

1 2 6 ; ö zn! 6. Petersburg (son

k 8 7 28 Nischni⸗Nowgorod 4 Nowgorod. . 12 Orel, 11 Rjãsan 16 Smolensk. 25 Tambow

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Wologda

Woronesch .

Kurland. Livland

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nw. . 66 Mohilew

o De . do R O 0 2 de

schernigow

Bessarabi CGbersonn -

Stadthauptmannschaft Odessa.

' Nikolajew. Von Goup. Jekaterinoslaw

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Astrachan

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Drenburg

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Wjatka Rubangebiet ö ee Stadthauptmannschaft Baku... Gouv. Baku (sonstßʒtic;c?·-· Batumgebiet :. Daghestangebiet Goup. Eriwan Jelisawetpol.

G8 S =

Karsgebiet ; . des Schwarzen Meeres

Gouv.

. Itmolinskgebiet. He gf . . Semipalatinskgebiet. Syr · Darjagebiet Turgaigebiet.. fur K Goub. Tobolsk. Tomsk mur gchlei ? Trankbaikalgebiitet . 2 (2

Nach neueren amtlichen Mitteilungen betrugen die Gesamtzahlen r vom 11. bis 17. und 18. bis 24 September Erkrankten (und Hestorbenen Ssgb . 3578 E833 4 20049 d. s. 1483 4 840 (782 öz0) mehr, als früher angegeben war. Es entfielen u. a. auf die Hanh Rongorob 18 . 18 6 . 64 Orel, 65 K. St, i eim) Smolensk 76 * 53 C274 23), Tambow 191 4190 (164 104), fula 6 4 2 C 43) Woronesch 265 4 110 (12 4 53), Kiew zl 4 477 (225 4 216), die Stadt Nikolajew 17 44843), äh Gouv. Cherson 19 4 91 C87 4 46, das Dongebiet 71 66 4 49), die Gouvv. Taurien 73 4 72 (44 4 36), zasan 175 4 5 (6. 4 2), Orenburg 370 4 144 (166 4 79, Samara 691. 4 573 (6374 * 325), das Kubangebiet 161 4 95 ö . 45), die Goupd. Sta wropol 64 4 26 (2 4 15) und obolsk 42 4 8 (13 4 8). . . .

Serbien. In Belgrad ist am 9. Vktober eine zweite Person, nänlsch ein Fischer, der Savewasser getrunken hatte, an der Cholera ultankt. Die Regierung ist eifrig bemüht, die Bevölkerung von dem Fenuß von Flu 4 abzuhalten. .

Türken In Konstantinopel sind vom 6. bis 106. Oktober Erkrankungen (und 7 Todesfälle) an der Cholera festgestellt, in Frapezunt vom 4. bis 9. Oktober 90 (40), in Zonguldak vom biz 10. Oktober 14 (7), ferner in Erzerum vom J. bis 6. Ok⸗ uber 7 (3) und sonst in den Bezirken Erzerum und Van 54 (40.

Im Hafen von Beirut sind zufolge Mitteilung vom 20. Ok⸗ ber? Bootsleute an der Cholera erkrankt.

Tripolis. In der Stadt Tripolis sind bis zum 14. Oktober ngesamt 15 Cholerafälle, von denen 5j tödlich verlaufen sind, fest⸗ zetellt worden; sie verteilten e. auf 5 Hãuser jüdischer Familien.

Persien. Zufolge amtlichen Mitteilungen, die den Zeitraum jum 22. bezw. J5. September umfassen, ist die Cholera in Irdebil und Sarab erloschen, die Provinz Aserbeidschan gilt don den Grenzen her bedroht. In Zendjan ist die Seuche ausge⸗ hrochen, in Enzeli und Mesched hält sie noch an. ö

Straits Settlement 8. In Singapore sind vom s. bis 4 September an der Cholera 5 Personen erkrankt und 4 .

Fapan. In Kobe sind seit dem Ausbruch der Cholera vom Lg. s zum 30. September 98 Erkrankungen, davon 51 mit tödlichem Luzgang, gemeldet; auch in Osaka hatte die Seuche gegen Ende zeplember stark zugenommen. Wahrscheinlich von diesen Orten aus e bie Krankheit nach Moji eingeschleppt worden, wo mgn bis zum Oktober 18 Erkrankungen zählte. In Nagasaki sind Mitte Dllober 2 Cholerafälle vorgekommen.

Vereinigte Staaten von Amerika. Auf drei Dampfern, nelche in der Zeit vom 26. September bis 9. Oktober aus Italien in Hafen von New York eintrafen, sind Cholerafälle vorgekommen; kanßemäß wurden diese Schiffe. nach, Hoffmanns Island oder Zwlnburne Island, wo sich die staatlichen Baracken für ansteckende sKannkheiten befinden, geschafft und dort einige Zeit in Quarantäne

gehalten. Gelbfieber. ö.

Gt erkrankten (starben) in Mangos vom 21, bis 27. August WC) Perfonen, in Para vom 4. bis 10. September 8 ( und in Jampeche Mexiko am 1. Oktober 3 85. Aus Cargeas Venejuela) wurde am 17. September das Auftreten von Gelbfieber

gemeldet. Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 16, bis 22. Oktober wurden 3 Erkrankungen (davon 2 bei aus Rußland zugereisten onen) festgestellt, und zwar je 1 in der Stadt Bromberg eg. Bez. Bromberg), in Tschilt sch (Kreis Grottkau, Reg.-Bez. helm) und in der Stadt München. . persien. In Teheran sind vom 21. Juni bis 24. August Löt Personen gestorben, davon 130 an den Pocken, wie in der . . Persischen Gesundheitsrats vom H. September mit⸗ wurde. Urugugy. Der Pockenausbruch in Montevideo, der im Mai d. J. seinen Thee erreichte, ist seitdem allmählich zurück⸗ enen. Es wurden gemeldet im Mai 276 Erkrankungen (und . im Juni! i (ih5), im Juli 90 (43), im August Fleckfieber.

p Desterreich. Vom 9. bis 15. Oktober in Galizien 12 Er⸗ kungen, in der Bukowina 2, darunter J in Czernowitz.

Gen ickstar re.

z preußen. In der Woche vom 9. bis 16. Oktober sind 5 Er=

ankungen angezelgt worden in ,, n. ere er i big ffn

kd Freisens Banzig 3 [Karthaus 1, Marienburg 2. Düssel⸗ Len Land je 1].

otf 2 Duizburg

tu weiz. om 5. bis 19. Oktober je 1 Erkrankung in der

t Bas el und dem Kanton Aar gan.

pren Spinale Kinderlähmung. reußen. In der Woche vom 9. bis 15. Okteber sind s. Gr=

anger (und 1 e n, 36 worden in folgenden Regie⸗

beiten und Kre . Arntberg 1 (1M. IHamm Land,

rn . Iarienburgs. Königsberg 1 (Heileberg!l, Osna—

Issdxnabric Stadt].

Verschiedene . ö ö ocken: Antwerpen 1. St. Petersburg , War au 5, Kalkutta (11. bis 17. armee [ Tobesfälle; St. Petersburg 16, Warschau Kraukenhäͤnsct; 20 KGikrankungen; Vaxisssl hen; Wien 24 Er⸗ . Fleckfieb er: Moskau, Warschau je 2 Todesfälle; Ddessa 1 St. Peters burg 2. Warschau (Krankenhäuser) 6 Erkrankungen; Rück⸗ faikfleber: Moskau 1 Todesfall; DYdesss 3. . St, Peters hurg Erkrankungen; Gentcstarre; N Jork 2, Wien 1 . Krakau 1, New York 5, Wien J Erkrankungen; Tollwut; Budapes 1ärkrankung; Milzbrand: Reg- Bez. Marienwerder! Erkrankung; Influenza: Berlin 3, Kopenhagen 1, London 6, Meskau, St. Petersburg je 4. Warschau ] Todesfälle; Körnerkrankheit: Hudapest 460 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt; aller deutschen Berichtsorte 1896 1904: 1,9469: in Groß-⸗-Lichter⸗ felde Erkrankungen zur Anzeige im Landespolizei bezirk Berlin 174 (Stadt Berlin 114), in den Reg. Bezirken Arnsberg 106, Düsseldorf 161, in Hamburg 44 Budapest 102, CEdinburg I9, Ko enhagen 40. London Krankenhäuser) 234, New York 82, Odessa ho, arig 30, St. Peters burg 84, Stock⸗ holm 28, Wien 72; desgl. an Keuchhusten in Gleiwitz, Remscheid = Erkrankungen wurden gemeldet in hang 21, New Jork 50; ferner gelangten Erkrankungen zur Anzeige, an Masern und Röteln in Nürnberg 57, Hamburg 33, New Vork 51, St. Petersburg 26, Wien 69 desgl. an Diphtherie und Krupp im Landespolizeibezirk Berlin 177 (Stadt, Berlin 128), in den Reg. Bezirken Merseburg 115, Potsdam 149, in Hamburg 126, Budapest 24, Christiania 32, Kopenhagen 30, London (Kranken⸗ Däufer) 138 New Pork 185, Paris 38, St. Petersburg 64, Stock⸗ holm 41, Wien 48; desgl. an Typhus in Budapest 22, London (Krankenhäufer) 32, New Vork 133, Odessa 24, Paris, St. Peters⸗ burg je 30.

kamen

Handel und Gewerbe.

P Il ür Kohle, Koks und Briketts ö un sh! Oktober 1910:

Oberschlesisches Revier der ö

1568.

Ruhrrevier Anzahl 24 065

Gestellt 1019

Nicht gestellt

Der Arbeitsmarkt in . im Monat September

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im September hat sich im Vergseich mit dem Vormonat nicht unerheblich gebessert. Ganz befonders trifft dies für das Bekleidungsgewerbe zus in dem die mit dem September einsetzende Herbstsaison stets größere Be⸗ chäftigung bringt. ö . ö rh rtohlenmarkte blieb die Lage im wesentlichen unverändert. Im Saarre vier ließ der Absatz immer noch sehr zu wünschen übrig; im oberschlesischen Kohlenbergbau ging die Beschäftigung sogar zurück. Im Braunkoh lenbergbau brachte der September im allgemeinen eine weitere Besserung. In der Metall⸗ und Mafchinenindustrie hielt die Besserung an. In der Textil; ind n strie gestaltete sich für die Spinnereien der Geschäftsgang etwas günstiger, für die übrigen Zweige kann von einer Aenderung kaum gesprochen werden. Die Beschäftigung im Bau gewerbe ließ etwas nach. In der Bekleidung sindust rie gab es reichlich zu tun. Nach den Berichten der Krankenkassen hat sich der Be⸗ schäftigungsgrad im Laufe des September weiter wesentlich gehoben. Es ergab sich am 1. Oktober gegenüber dem J. September eine Zu⸗ nahme der versicherungspflichtigen Mitglieder abzüglich der Kranken um 61 834 ( 36 856 männliche, 4 30 978 weibliche). Im Sep⸗ tember 1909 ergab sich eine Zunghme von 38 168 Mitgliedern ( 14090 männliche, E 20078 2 Gegenüber dem 1. Ja⸗ nuar 1910 beträgt die ,, des Beschäftigungsgrads der männ⸗ lichen Personen 9 v. H=, der weiblichen 5 v. 5. .

Die Arbeitstofenz iffern der Fachverbände im dritten Vierteljahr 1910 zeigen eine Verbesserung gegen das gleiche Viertel⸗ jahr des Vorjahres. Sie betrugen für Ende Juli 1,9 v. H., für Ende August 157 v. H. und für Ende September 8 v. H., gegen 25 v. H. bezw. 23 v. H. bezw. 2, 1 v. H. im Vorjahre. .

Rach den Arbeitsnachweisziffern hat sich im Vergleich mit dem Vormonate wie besonders mit dem Vorjahre für die. Männer die Lage nicht unwesentlich gebessert. Für die Frauen traten im Vergleich mit denfelben Zeiträumen kaum Unkerschiede hervor. Bei der Gesamt⸗ zahl der berichtenden Arbeitsngchweise, für die vergleichbare Zahlen⸗ angaben vorliegen, kamen im September 1910 auf 10g offene Stellen bei' den männsichen Personen 145, bei den weiblichen 87 Arbeits⸗ gesuche gegen 1594 bezw. 87 im August 1910 und 168 bezw. 91 im September 1909. ö .

Auf dem Berliner Arbeitsmarkt hat sich die Gesamtlage im Vergleich mit dem Vormonat und Vorjahr ungemein günstig gestaltet. In Schleswig-Holstein gestaltete sich die Lage im allgemeinen ungünstiger, in Hamburg aͤnderte sie sich wenig. In Hessen, Hessen⸗Nassgu und Waldeck erhielt der Arbeitsmarkt eine kräftige Belebung. In Bayern meldete München eine kräftige Besserung, in Württemberg und Baden änderte sich die Arbeits⸗ marktlage nur wenig. .

Die Einnahmen aus dem Güterverkehr deutscher Cisen⸗ bah nen betrugen im September 162 865 9469 , de h. 10 562 780 mehr als im * gleichen Monat des Vorjahrs. Dies bedeutet eine Pöehreinnahme von 160 ½ oder B, 74 v. H. auf 1 km. Reichs⸗ arbeitsblatt.)

Die Lieferung von Eisenkonstruktionen 1 Tele⸗ graphen⸗ und ,, ist amtlicherseits ausge⸗ schrieben worden. Angebotstermin am 21. November. Näheres ist n Verkehrsbureau der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin, C. 2, Börse, zu erfahren. .

In der gestrigen * n des Aufsichtsrats des Kali⸗— syndikats berichtete laut? e,. des W. T. B.. aus Berlin der Vorftand u. a., daß das amerikanische Geschäft seit Anfang des laufenden Monats wieder eine größere Belebung zeige. Einige vom Vorstand abgeschlossene neue Agenturverträge für einzelne Uebersee⸗ gebiete wurden genehmigt, Es wurde ferner bekannt gegeben, daß bie Gewerkschaft Amélie ihre Aufnahme in das Syndikat beantragt hat. Die Aufsnahmekommission wird daraufhin demnächst. mit der Gewersschaft Amélie in Verhandlung treten. Wegen Abschlusses eines Vertrages mit den Sonderfabriken ö. noch weiter verhandelt werden. Schließlich genehmigte der Aufsichtsrat, daß das s webende Schiedsgerichtsrverfahren mit der Gewerkschaft Johannashall wegen einer vorgenommenen Streichung durch Vergleich erledigt sei. Im übrigen wurden die Regularien erledigt. .

In der gestrigen e, ,,, . des Eisen⸗ und Stahl⸗ wer ks Hoes . laut W. T. B.“ aus Dortmund der General⸗ direktor aus, daß das Ergebnis des ersten Vierteljahres des neuen Geschäftsjabres befriedigend sei. Die Aussichten für das laufende Geschäftsjahr seien, soweit man es übersehen könne, und wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse eine Störung bringen, nicht un⸗ günstig. Betreffs der Verlängerung des Stahlwerkyerbandes und des Kohlensyndikats seien diesmal hn e keiten zu überwinden, wie fie noch nicht bestanden hätten. Die Gese ] aft sei bemüht, an den Einigungsbestrebungen nach Kräften mitzuarheiten, halte es aber für notwendig, einen ungünstigen Ausgang ernstlich ins Auge zu fassen, und, soweit in einem solchen Falle Vorsorge getroffen werden kann, sich auch hierauf einzurichten. .

Bie Bilanz für bas am 31. August 1919 abgelaufene Betriebs⸗

ahr des Brauhaus Würzburg in Würzhur 4 einschließ⸗ k des Vortrags von 179 513 (im Vorjahre 137 841 „M einen Bruttogewinn von 687 412 (i. V. 645 148 . Der Aufsichtsrat

beantragen, hiervon 10 000 6 für Abschreibungen, und statuten stärkung der nn SI oo (8 oo Dividende und 225 273 υ (179 913 ½½) zum

auf neue

der III. 3779000 S. bei 74 3 832 000 ½ im III.

2294 4 (3272 M) für zweifelhafte Außenstände, (S600 M) für Unterstützungs fonds, 118 893 4 (124 724 16) 42 915 M (4 237 06) zur Zahlung der vertrggs⸗ emäßen Tantiemen, bo 000 ς (60 000 A6) zur Ver⸗ ewinnreserve, 58 O0 M (238 000 Mν6) zur Zahlung von Vortrag Rechnung zu verwenden. . Dortm und, 28. Oktober. (W. T. . Der Betriebsüberschuß i, Bergbau⸗Aktiengefellschaft betrug im uartal 1910 bei 79 Arbeitstagen 4036 000 Æ gegen Arbeitstagen im Vorquartal und gegen Quartal 1999. Zürich, 27. Oftober. (W, T. B.) Die Nationalbank hat den Diskont von 4 auf 48 0lso erhöht.

London, 27. Oktober. (W. T. B.) Bankausweis. reserve 2X 618 000 (Abn. 784 000) ft Sterl.ů, Noten umlauf 27 751 000 (Zun. 138 0900) Pfd. Sterl. Barvorrat nr ooh bn tz Jo, Pst, Ster... Porfe seulle 4 g Ahn. 5i5 0835) Pfd. Sterl.. Guthaben der Privaten 49 544 000 Ahn. J 351 ho) Pfd. Ster, Guthaben des, Staat 7174 9000 Zun. 51 000) Pfd. Sterl,, Notenreserve 20 677 090 (Abn. 793 900 fd. Sterl, Regierungssicherheit 14 981 O00 (unverändert) Pfd. Ster oʒentyerhaltnis der Reserve zu den Passiven 465 gegen 463 in der orwoche. Clearinghouseumsatz 251 illionen, gegen die ent⸗ sprechende Woche des Vorjahres mehr 17 Millionen. .

aris, 77. Oktober. (B. T. B.). Ban kausweis. Bar⸗ vorrat in Gold 3 330 536 009 Abn. 17 563 990) Fr., do. in Silber S335 929 000 (Übn. 4718 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 352 827 000 (Zun. 9 245 O00) Fr., Notenumlauf 5 256 085 000 . 25 310 0005 Fr., Laufende Rechnung der Privaten IJ S851 000 (Mbn. i531 I56 0 Fr., Guthaben det Stang oschatz es 277 340 o (Zun. 695 208 000 Fr., Gesamtvorschüsse 68 h89 Abn. 58 60) Fr., Sin und Diskonterträgnis 12 460 000 (Zun. 613 0090) Fr. Jerhältniß des Barvorratß zum Noten umlauf 79, 0].

Total⸗

Berlin, 2. Oktober. Marktpreise nach Ermittlung des Königlichen Pollzeiprãsidiums. (Höchste und niedrigste Preise, Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte) 19,0 c, 15,66 S6. Weizen, Mittelsorte ) 19,82 M, 19,58 S. Weizen, geringe Sorte f) 19 54 4, 1950 06. Roggen, gute Sorte) 14575 , 14574 446. Roggen, Mittelfortes) 14 73 M, 14372M½. Voggen, geringe Sorte f) 1471 4, 1470 S6. Futtergerste, gute Sorte“) 16,00 „, 15.10 4M. Futtergerste, Mittelsorte ) 1500 M, 1410 . Futtergerste, geringe Sorte) 14.00 66, 13,10 6. = Hafer, gute Sorte) 18, 90 , 17,20 S1. Hafer, Mittelsorte ) 17,10 3. 15,30 46. Hafer, geringe Sorte) 16,20 606, 15,50 Ü. Mais (mixed) gute Sorte 14,10 M, 13, So 6. Mais (mixed) geringe Sorte —— (4, 4. Mais (runder) gute Sorte 14,10 „4, 1370 6. Richtstroh 6, —— . Heu 4, = 44. Erbsen, gelbe zum Kochen 50 00 *, 30,00 . Speisebohnen, weiße 5000 M, 30,00 46. Linsen 69 90 , 20 05 6. Kartoffeln s. o0 S, 4, 0 46. 3 dfleisch von der Keule 1 Eg 240 , 1.650 d; do. Bauchfleisch 1 Eg 1,50 S6, 120 Jο. Schweinefleisch 1 kg 2,00 S6, 140 . Kalbfleisch 1 kg 2,60 M, 140 6. Hammelfleisch 1 Eg 2, 10 S, 1,40 .. Butter 1 Kg 2,80 , 2,2090 6. Eier Markthallenpreise) 60 Stück 6,40 6, 4,00 Sι. Karpfen 14g 2,40 M, 1,20 ½Æ½. Aale 1 Rg 2, S0 u, 1,60 6. Zander 1 Eg S6, 120 6. Hechte 1 Kg 2.80 M, 140 M6. Barsche 18

1,00 M6. 2 Schlei 1 kg 3,60 M6, 1,60 46. . Bleie 1 kg

S0 Sς. Krebse 60 Stück 28, 00 „, 2, 00 . Bahn.

) Frei Wagen und ab Bahn.

Amtlicher Markthericht vom Mager Friedrichsfelde. Wochenbericht vom Gefl für die Zeit vom 21. bis 27. Oktober 1910.

Frische Zu fuhren. ö Freita Sonn⸗Sonn⸗Mon⸗Diens⸗Mitt⸗ Donners reitag abend tag tag tag woch tag Stück:

14188 5500 8700 22000 11240 176990

600 200 3560 4800

18700

220

Gänse. Enten. Anderes Geflügel Gesamtaustrieb: 97 928 Gänse und 11 380 Enten. Verlauf des Marktes: Geschäft flott. . Es wurde gezahlt in Posten nicht unter 300 Stũck: ä 8 600 4 . änse bis. 4490 leine Gänse . 320 b. die Ente 1.300 - 226 82 d. das Huhn (iunges) . (altes).

Kursberichte von aus wärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 27. Oktober. (W. T. B.) Schluß). old a Barren das Kikogramm 2790 Br., 2784 Gd. Silker in Barren dez Kilogramm 7726 Br. 76,138 Gd. ö

Wien, 25. Oktober, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. B) Einh. 400. Rente M. N. pr. ult. 92.30, Ginb. 46 Rente Januar Juli pr. ult. 92, 80, Oesterr. 40/é0 Rente in Kr S. r. A. do, S9, Ungar. 40 /g Goldrente 111,10. Ungar 409 Rente in T- S. 91,45, Tuärkische Lose per medio 255,25 Drientbabnattien . alt. . Desterr. Staatghahnaktien (Franz) vr ult. 87 t. gesellschaft (omb.) Akt. pr. ult. 1750, Wiener Barkderetestt 6 „T5, Desterr. Kreditanstalt Akt. pr. alt. S868 & 1 Rrebithankaktien 860, 00, Desterr. Lander bankaktien S8 aktien 633 00 , Reichsbanknoten pr. ult. 178 Rohlenbergb. Gefellsch. Akt. —. Desterr. Me schaftgaktlen 76750, Prager Eisenindustrieges . Att.

Petroleum 817, 9. . (W. T. B.) Schluß)

2

Sele ches London, 27. Oktober. ; 23 D lische Konfols 79rsie, Silber 253, Privatdiskent 4 2

eingang 96 000 Pfd. Sterl. ir e, ; (W. T. B.) (Schluß) 320 Fre.

Paris, 27. Oktober. Rente 96,92. . . Madrid, 27. Oktober. (W. T. B. i auf Paris 107.10

Tiffabon, 27. Oktober. (W. T. B). Goldagte ?.

Rew Vork, 27. Oktober. (W. T. B.) Schluß.) doner Bankrate entgegen vielfachen Erwartungen unverändert geblieben war, eröffnete die Börse bei lebhaftem Verkebr in sester Tenden; Infolge beträchtlicher Käufe der Interessentengrupven die die jũngste Hauffe in Szene gesetzt hatten. entwickelte sich wäbrend der weiteren Umsaͤtze eine stürmische Aufwärtsbewegung die an der besseren Nachfrage der Kommissionsbänser und abersturites Deckungen einen Rückhalt fand. Besonderen Jatere fod erfreuten sich wieder die Aktien der Amerioan So elttes and. Refining Company die auf Käufe den inter erde Seite weiter erheblich auzleben konnten. Im späteren Verlanft kae auch günstig beurteilte Berichte über den Stablbandel nad dee & klärung einer Quartalsdividende ven 1 20 auf Gonsolidaded & aktien der feften Stimmung zugute. In der Sluldande =. wilde Manipulationen, besonders in Swelöz, statt, de de d hatten, allgemeine Realisierungen und Verlãuse Mn 2 nd diese brachlen dann die Haussebewegung zum Stillßtand T Der de ich aber in fester Dalkung. Altienumsatz QMM S Teds * eld: Stetig. eld h 24 Stunden Durch her · terre z do. Zinsrate für het Darlebn des Tages . Wechsel 2a Der dern

T d Da die Von

Dester reich. Bom L. bis 8. Oktober je 1 Erkrankung in Bien, Steiermark und Kärnten.

wird in der am J. Dejember 1910 stattfindenden Generalversammlung

482, 50, Cable Transfers 487, 10.