6) Von einer Prüfung und Abnahme der Flugzeuge kann vor⸗ läufig noch abgesehen werden.
7 Die Mee ber den haben namentlich darauf zu achten, daß die Personen, welche Schauflüge und sogenannte Passagierflüge ¶Mit⸗ nehmen von unbeteiligten Dritten, Führeraspiranten ze] ausführen, sich im Befitze des Flugzeugführerzeugnisses. (Ziffer 5) befinden.
8) Der Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes wird von jedem Falle der Erteilung, Ausdehnung oder Entziehung des Flug⸗ zeugführerzeugnisses dem Polizeipräsidenten in Berlin Mitteilung machen. Bestehen hinsichtlich eines solchen Zeugnisses oder seines Inhabers Zweifel, so hat die Polizeibehörde sich um Auskunft an den Polizeipräsidenten in Berlin zu wenden. .
3) Im übrigen ist die Flug. und Sport⸗Pla Gesellschaft Berlin-Fohannisthal in Berlin W. 36, Lützowstraße 89/90, bereit, Auskünfte über Flieger und Flugzeuge zu erteilen.
B. Luftschiffahrt. a. in Luftschiffen.
1) Die Führer von Luftschiffen, in denen Fahrgäste (unbeteiligte Dritte, Führeraspiranten 2c. mitgenommen werden, müssen sich im Besitz eines von dem Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes ausgestellten Zeugnisses für äuftfchifführer“ befinden. In jedem der⸗ artigen Luftschiffe muß mindestens ein durch ein solches Zeugnis anerkannter Führer vorhanden sein. Es ist darauf Fimuwirken, daß möglichst alle an der Führung des Luft— schiffes beteiligten Personen (Höhensteuermann, Seitensteuermann 2c.) das Führerzeugnis erworben hahen. Das Führerzeugnis muß für den Typ von Luftschiffen ausgestellt sein, welchen der Inhaber bei ten mit Fahrgästen bedienen soll. Ferner muß in einem Luft⸗
iff, das zu solchen Fahrten dient, die mit der Handhabung des Motors betraute Befatzung ihre Befähigung hierfür durch ein Zeugnis nachweisen, das von einem Sachverständigen zur Prüfung von Kraft⸗ fahrzeugführern ausgestellt worden ist. ;
2) Der Veranstalter der Fahrten mit , . hat ein der Polizeibehörde auf Verlangen vorzulegendes Revisionsbuch zu führen, n welches der verantwortliche Leiter des Luftschiffes einzutragen hat, wann und wie die einzelnen Teile des Luftschiffes einer Prüfung auf ihre Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit unterworfen worden sind. Das Revisionsbuch ist nach anliegendem Muster (Anl. A) einzurichten.
Die Firma, von welcher es bezogen werden kann, wird von dem Deutschen Luftschifferverbande bekannt gemacht werden.
3) Auf die Veranstalter von Fahrten mit Fahrgästen finden die Vorschriften unter A 3 Abs. 2 entsprechende Anwendung.
b. in Freiballonen.
1) Die Führer von Freiballonen, in denen Fahrgäste mit⸗ genommen werden, müssen sich im Besitz eines von einem Verein des Deutschen Luftschifferverbandes ausgestellten, von dem Verbands⸗ vorstande visierten Führerzeugnisses befinden.
2) Fahrgäste dürfen bei Fahrten von Freiballonen nur dann mitgenommen werden, wenn der Führer ein Zeugnis darüber bei⸗ bringt, daß der Freiballon hinsichtlich des Materials und der Aus⸗ stattung einer Prüfung durch einen von der Landespolizeibehörde zu beftimmenden Verein oder Sachverständigen unterzogen worden ist. Dieses Zeugnis hat ein Jahr Gültigkeit. Die zu derartigen Prü⸗ fungen ermächtigten Vereine sind aus der Anlage B ersichtlich.
3) Bei dem Aufstiege von Freiballonen zu Fahrten mit Fahr⸗ gästen muß ein Beauftragter des zuständigen Vereins oder in
Anlage A.
Nationale:
Höchstjahl der Fahrgästei s c. Mindestgewicht an Ballast: Art und Unterbringung des Ballast:
Seite 15.
, ein Beauftragter der Ortespolijeibehörde zu⸗ gegen sein.
4 Luftschiffer, welche ein Führerzeugnis erwerben oder Fahrten mit Fahrgasten veranstalten wollen, ohne Mitglieder eines dem Deutschen Tuftschifferverbande angehörenden Vereins zu sein, haben sich an den Verein ihres Wohnortes, erforderlichenfalls wegen Bezeichnung eines derartigen Vereins an den Vorstand des Beutschen Luftschiffer⸗ verbandes zu wenden.
C. Fesselballone.
1) Die Führer von Fesselballonen, in denen Fahrgäste mit⸗ genommen werden, müssen sich im . eines von einem Verein des Deutschen Luftschifferverbandes auegestellten, von dem Verbands⸗ vorstande visierten ,, befinden.
2) Fahrgäste dürfen bei Aufstiegen von Fesselballonen nur dann mitgenommen werden, wenn der Fuhrer ein Zeugnis darüber beibringt, daß der Fesselballen hinsichtlich des Materials und der Ausstattung einer Prüfung durch einen von der Tandekpolizeibehörde zu bestimmenden Verein oder Sachverständigen unterzogen, und wenn die Aufstiegstelle don einem Sachperständigen für geeignet befunden worden ist. Die Prüfungsbescheinigung hat ein Hal? tigten
3) Vor dem Beginn von Aufstiegen mit Fesselballonen, soweit solche nicht wissenschaftlichen Zwecken dienen, *. eine Besichtigung des Ballons und seines Zubehörs durch einen Beauftragten des zu— ständigen Vereins oder in dessen Ermangelung durch einen Beauftragten der Srtspolizeibehörde erfolgen.
4 ,, welche ein Führerzeugnis erwerben oder Aufstiege mit Fahrgästen veranstalten wollen, ohne Mitglieder eines dem Deutschen Luftschifferverbande angehörenden Vereins zu sein, haben sich an den Verein ihres Wohnortes, erforderlichenfalls wegen Be⸗ zeichnung eines derartigen Vereins an den Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes zu wenden.
5) Aufstiege mit Fahrgästen dürfen innerhalb eines Umkreises von 10 Kin von' Befestigungen nur mit schriftlicher Zustimmung der zu⸗ stãndigen Misstärbehörde zugelassen werden. Die Vorschriften unter A 3 Abs. 2 finden ent prechende Anwendung. — em
— —
D .-Al lige meines. .
1) Für Ausländer treten an die Stelle der unter 5, Ba 1, b und G1 erwähnten Zeugnisse die entsprechenden, von dem Vorstande des Deutschen Luftschifferverbandes anerkannten ausländischen Zeugnisse.
2) Die Bestimmungen unter X, B und CO finden keine Anwen⸗ dung auf die Luftfahrzeuge der Militärverwaltung,
3) Die Polizeibehörden haben von den ibrerseits erlassenen An⸗ ordnungen allgemeiner Natur, namentlich von solchen, durch die aus besonderen Gründen das Aufsteigen von Fliegern auch außerhalb ge⸗ schloffener Srtfchaften verboten oder von einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht wird, sowohl, dem Deutschen Luftschifferperbande als e,, den in der Anlage (Anlage C) aufgefübrten Fachblãttern mitzuteilen. Kosten dürfen den Behörden durch die Veroffentlichung der Anordnungen in diesen Blättern nicht entstehen.
Berlin, den 22. Oktober 1910. Der Minister Der Minister des Innern.
der öffentlichen Arbeiten. In Vertretung: von Breitenbach. Holtz.
An die Herren Regierungspräsidenten und den (Herrn Polizeipräsidenten in Berlin.
Muster zum Revisionsbuch.
* und Art der Gondeln:
Seite 4. (Seiten 5 bis 14 wie Seite 4.)
Revisionsbefunde.
Gashüllen: (Festigkeit) Dichtigkeit) :
Starre Gerüstteile: Gondeln: Steuerorgane:
Aufhängung:
Motoren: Luftschrauben: Ventilatoren: Kraftübertragungen:
(ebenso eine beliebige Anjahl Doppelseiten)
Fahrtberichte. (Für jede Fahrt auszufüllen.)
i, esatzung:
Ballast: ..
Aufstiegsort: 3 Fahrt über:
Landungszeit: ; ort:
Ballaͤstverbrauch:
Witterung: Bemerkungen:
Anlage B. Vereine,
die zur Prüfung von Freiballons und Fesselballonz ermächtigt sind.
Geschaͤftsstelle
oft. Name des Vereins
h Sitz des Vereins
Berlin W. 9 Voßstraße 21.
Barmen, Hugo Eckert. Thiergartenstraße 8.
Oderberg⸗ straße 401.
Schillerplatz 1. Kattenbug 1-3. Sternstraße 6.
Kaiser Wilbelm⸗ e 21. Gr. Domstraße QRreishaus). Rechtsanwalt Dr Mönckeberg amburg, Gr. leichen 64.
1 Berliner Verein für Luftschiffahrt Niederrheinischer Verein für Luftschiffahrt Posener Verein für Luftschiffahrt Ostdeutscher Verein für Luftschiffahrt Mittelrheinischer Ver⸗ ein für Luftschiffahrt Cölner Klub für Luft⸗ schiffahrt Niedersächsischer Ver⸗ ein für Luftschiffahrt Schlesischer Verein für Luftschiffahrt Pommerscher Verein für Luftschiffahrt Hamburger Verein für Luftschiffahrt
Barmen Posen Graudenz Mainz Cöln Göttingen Breslau Stettin Hamburg
WürttembergischerVer⸗ ein für Luftschiffabrt
Magdeburger Verein für Luftschiffahrt
Stuttgart Magdeburg Wetterwarte der Mag deb. Zeitung ⸗ Babnhofstraße I. Frankfurt a. M. Kettenbofweg 135. Lübeck
Weimar
Frankfurter Verein für Luftschiffabrt
Lübecker Verein für Luftschiffahrt
Sãchsisch⸗Thüringischer Verein für Luftschiff⸗ fahrt
Sektion Halle a. S.
Sektion Erfurt
Sektion Thüringische Staaten
Kaiserlicher Aero⸗Klub
Nordwestdeutscher Ver⸗ ein für Luftschiffabrt Hannoverscher Verein für Luftschiffabrt Verein für Luftschiff⸗ fahrt Kolmar (Pos.) Leipziger Verein für Luftschiffahrt Braunschweigischer Ver⸗ ein für Luftschiffahrt Verein für Luftschiff⸗ fahrt von Bitterfeld und Umgegend Ostpreußischer Verein für Luftschiffabrt Westpreußischer Verein für Luftschiffabrt Bremer Verein für Luftschiffabrt Anbaltischer Verein für Luftschiffabrt Bromberger Verein für Luftschiffabrt Westfalisch⸗Lippischer Verein für Luftschiff⸗ fabrt Oldenburgischer Verein für Lufischiffabrt Verein fur Luftschiff⸗ fahrt am Bodensee Trierer Klub für Luft⸗ schiff abrt Luftschiffabrtsverein für Münster und das Münsterland 33 Seeoffizier ⸗ Luftklub 34 Kurbessischer Verein für Luftschiffahrt
Israels dorfer⸗ allee 132. Belvedereallee 5.
Poststraße 6.
Bismarckftraße 6.
Weimar, Belvedere allee 5.
W. 30, Nollen dorf platz 3.
Wittekindstraße 4
Schriftführer: Pod bielskistraße 327.
Bankdirektor Stroh mann.
Markt 1. Augusttorwall 5.
Weststraße 8 und Lindenstraße 18.
Halle a. S. Erfurt Jena Berlin
Os nabrũck Hannover Kolmar (Pos.) Ldeipzig Braunschweig Bitterfeld
Steindamm 2. Holimarkt 1214.
Königsberg i. Pr. Danzig Bremen De ssau
Bromberg
Bielefeld
Oldenburg Konstan Trier Münster
Wilbelmsbaven Marburg
Anlage C. Fachblätter:
1) ‚Deutsche Zeitschrift fũr Luftschiffahrt', Berlin W. 5 **. straße 105.
2) Die Luftflotte Berlin W. 30, Martin Lutherstraße 12
IZ) Jeitschrift für Flugtechnik und Motorluftschiffabrt . Ser J W. 57, Bülowstraße 73.
4) Kuftschiffabrt, Flugtechnik und Sport!, E. Gundlach. . .
s) „Im Reich der Lüfte, Berlin sw. 68, Zimmerstraẽ ??
6) „Der Luftperkehr', Leixzig⸗ lagwitz, Nonnenstraße 257
7 „ Flugsport', Frankfurt a. ., Bahnhofsplatz 8.
Bielefeld, Deen
Personalveränderungen.
göniglich Preußische Armee. Katholische Militärgeistliche. Durch Allerbschste Bestallung. 23. . Dr. FJoepp en, Div. Pfarrer der 13. Div. in Münster, jum =* oberpfarrer ernannt. ö Burch Verfügung des Kriegsministeriuma⸗a—= Joeppen, Militäroberpfarrer, den Generalkommandos de? FI. Armeekorrs mit dem Amtesitz in Breslau zugeteilt. Beamte der Militärjustizverwaltung. Durch Allerböchsten Abschied. 13. Oktober. Serre
(sFarl), Dberkriegsgerichte'rat vom VIII. Armeekorps, * Antrag jum 1. November 1910 mit Pension in den Ruheftans
Königlich Bayerische Armee. J Mänchen, 24. Oktober Im Namen Seiner Mai Seine Königliche , Prinz Luitre eser, haben Sich Allet 23 81 —
Te. — 1
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*
Untform mit den zm versetzen Lie Regts. 2 — Arnulf ju
Dr. Bernhard des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. Spanien zum . Feldart. Regt. Prinz Regent rr bei den Enten der Militärberwaltung, am 25. b. M. den Geheimen erat Dorner, Oberintend. Rat der Intend. J. Armeekorps, auf chen auf Grund deg 82 der Pensionsberordnung für die Beamten [hit rde m eng in den dauernden Ruhestand zu versetzen und i Änerkennung seiner vorzüglichen Dienfileistung den . mdienstorden dritter Klasse zu verleihen; am 18. d. M. dem Ge⸗ nnen ,, . ,, , . aus Anlaß BVersetzu n Ruhestand in Anerkennung seiner Di ĩ . Kanzleirats zu verleihen. d Das Kriegẽministerium hat nachstehende Personalveränderungen den Beamten der Militärverwaltung verfügt: auf ihr Ansuchen men in den dauernden Nuhestand berseßt: am 286. v. M. der nungdrat Prinner, Oberintend. Sekretär der Intend. J. Armee⸗ „an 6. d., M. der, Rechnungsrat Sch ald ler, Garn. Verwalt. arnsp. der Garn. Verwalt. Bamberg, dieser zum 1. November unter Anerkennung seiner Dienstleistung und am 23. d. M. Heheime eg e . Gu ber des Kriegsministeriums, diese wegen hewiesener Dienstunfähigkeit, dann am 14. 8. M. der Rechnungsrat gamidt, Garn. Verwalt. Direktor der Garn. Verwalt. Ingol⸗ mä, dieser auf Grund. des 8 2 der Pensionsverordnung zie Beamten der Militärverwaltung, unter Anerkennung seinet genstleistung; am 7. d. M. wurde mit der Wirksamkeit vom 1. Ok⸗ n d. J. der Intend. Sekretär Walth er der Intend. der 3. Div. Intend. I. Armeekorps in gleicher Diensteigenschaft in etat⸗
mäßiger Weise versetzt; mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober d. J. wurden in etatmäßiger Eigenschaft ernannt: am 22. v. M. die Unter—⸗ zahlmeister Reugirg des 7. Feldart. Regts. Prinz Regent Luitpold und Gampel des 16. Inf. . Prin Ludwig zu Zahlmeistern im J. Armeekorpß, am T. b. M. der Intend. Diätar Böll der ö Armeekorps zum Intend. Sekretär bei der Intendantur er 3. Div.
Kriegsministerium. München, 24. Oktober. Zum 1. No⸗ vember d. F. werden kommandiert: die Oberlts Haase des 22. Inf. Hiegtg. als Mjsift. zur Militär⸗Schießfschule ung Adam des Eisenbahn= bats. mit 30. September 1911 zur Zentralstelle des Generalstabes.
An Stelle des Gen. Majors Grafen v. Zech auf Neuhofen, Kominandeur der 6. Inf. Brig.,, wird Qherstlt. Zoelklner, mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteil. Chefẽ bei der Zentralstelle des Generalstabes beauftragt, als Mitglied der Militärstudien⸗ und Prüfungskommission bestimmt. ö (
An Stelle des Lts. Schäfer des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig wurde Lt. Sager des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachfen zum Topographischen Bureau des Generalstabes kommandiert.
Lt. Jäger des 4. Chev. Regts. König wurde vom 1. November d. J. ab a die Dauer eines Jahres zum Kriegsarchiv kommandiert.
Sessen. ö Da rmst adt, 26. Oktober. Frhr. val otsmann, Derfst, auf sein Gefuch von der Stellung A la suite des Großherzog. Gend. Korps enthoben.
gebnisse der Diplom⸗Hauptprüfungen an den Technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover, Aachen und Danzig im Studienjahre 1909 19.
Technischen Hochschule Bau⸗
Architektur ingenieur ⸗ wesen
ingenieur⸗ wesen
Von den uur Diplom Hauptprüfung. zugelassenen Kandidaten haben bestanden: in der Fachrichtung
Elektro⸗ technik
Ins⸗
gesamt
Schiff⸗ bau
. . 8 ütt * maschinen· Chemie 9 . bau kunde
Berg⸗ bau⸗ kunde
88
/
43 14 24
169
1 1
J P 1. 5 Fachrichtungen abgelegt.
Zusammen ...
71 hat die Prüfung in beid
b. mit Auszeichnung“. 1 5 ;
7
u ebersicht über die Zahl der an den Technischen Hochschulen Preuszens im Studienjahre 1909,19 erfolgten
Doktor⸗Ingenieur⸗Promotionen.
; Bauingenieur⸗ ö wesen
In der Abteitung für?
.
Chemie und Hüttenkunde (in annover : einschl. lektrotechnik, in Aachen: einschl.
Bergbaukunde)
Maschinen⸗ ingenieur⸗ wesen
Schiff⸗ und Schiffsmaschinen⸗ bau
Insgesamt
17
Zusammen ...
Wohlfahrtspflege.
JI. deutscher Arbeitsnachweiskongreß in Breslau.
Am 27. d. M. trat der Verband deutscher Arbeitsnachweise zu Feen diesjährigen Kongreß in Breslau zusammen. Dr. Freund, der rende dez Verbandes, begrüßte die zum Arbeitsnachweiskangreß Ecierenen Vertreter der Behörden. Als Vertreter der , e, de, a Geheime Regierungsrat Landmann vom Reichs amt des Innern m den darauf hinwies, daß das Reich sein Inter j für den wean durch die Subventionierung gezeigt habe. Im Namen des en Ministers fuͤr Handel und Gewerbe sprach der Geheime erungsrat Reum ann, namens des Breslauer Magistrats 1 nittat Marck. Nach Eintritt in die Tagesordnung behandelte t von Dr. Ke sler-Berlin den ersten Gegenstand derselben: einseitigen Arbeitsnachweise der Arbeitgeber und der etnebmer: Als einseitige Arbeitsnachweise gelten heute im allge⸗ i in erster Linie die Arbestgebernachweise, wäbrend noch vor 1 die Arbeitnehmernachwelse als gie r, betrachtet wurden. un, m ah zu den gewerkschaftlichen Arbeits nachweisen bewegen sich ꝛ; . erhernachweiss in aufsteigender Linie. Sind. doch die Ge⸗ — ** immer mehr dazu übergegangen, das paritãtische . 2 amen. Am meisten i, at die gewerkschaftliche Arbeitz= —— ß. noch im Gastwirtagewerbe, wo sie das Rückgrat der Drgani· * . Indessen dient dle Ärbeitsvermittlung bier nicht ge— * an chen Jielen, sondern soll nur der Ausbeutung durch die m r ge Vermittlun entgeg'narhel ten. Der Referent schilderte shrr breitung Technik und Verfahren der Arbeiltgebernachweise. r (ließung durch den Staat sel nicht erwünscht; indessen trat er doch für gewisse geseßliche ,, ein, die vor 1 varitätische Könkrolle und Beschwerdelnstans somie eine Enn der Sperrungsfrist betrafen. Der zweite Referent. Bei⸗ sehne . Bominiecugs. Straßburg, schilderte als I =* Arbeitsnachweigorqanisatlon des, . die den mnenttbrnch berimpfen und enen besseren Ueberßlich über den Arbeitg⸗ . chaffen soll. Eine Beeinträchtigung der Freun ssf fe ist nicht um en, ber Die ahl; del Gontrasib̃rsche he elnezwegt ab— cht 85 Obwohl dieser Arbeltgebernachweis n . loyal gehand⸗ when, und keine Klagen bel n und den Organssatinnen der auftauchten, bildet er [. elne ständige Gefahr für den
Ausbruch eines Konflikts. Allgemein zu wünschen ist die Beschaffun einer Beschwerdeinstanz. Für eine einheitliche Uebersicht 6 Arbeitsmarkt kann indessen kein Interessentenarbeitsnachweis in Be⸗ tracht kommen. Ein Reichsgesetz ist nicht zu wünschen. In der Diskussien wies u. 4. Generalsekretär Flechtner⸗Stettin darauf kin, daß das Bedürfnis der Industrie . hochqualifiziertem Krbeitsmaterial nur durch eigene Nachweise, gedeckt werden könne. Sie ermöglichen eine bessere Disposition der Arbeits⸗ kräfte; die Maßregelung der Arbeiter ist nicht ihr Hauptzweck, sie haben ihren Kampfcharakter längst abgestreift und die Meisterwirt⸗ schast in den Fabriken beseitigt. Der Redner befürwortete ein Zu⸗ sammengehen mit den öffentlichen Arbeitsnachweisen, um den Arbeits⸗ markt zu organisteren. Dr. Naumann, Hamburg machte darauf, auf⸗ merksam, daß auch der öffentliche Arbeitsnachweis über qualifiziertes Arbeitermaterial verfügt, unter dem die Industrie ihre Auswahl sreffen kann. Eine gesetzliche Regelung ist nicht erwünscht. Der Gewerkschaftler Schulenburg Straßburg erklärte, daß die Be⸗ fürchtungen der Arbeiterschaft bestehen bleiben. Dr. Klose vom Verein * deutscher Metallindustriellen wies diese Befürchtungen surück. Oft glauben sich Arheiter, die keine Arbeit, er- halten, schen für, gesperrt— Die Arbeitgebernachweise haben eine paritätische Beschwerdeinstanz wie eine öffentliche Kontrolle durchaus nicht zu fürchten. Von einem Arbeitervertreter wurde karauf bingewiesen, daß eine bisherige lovale Handhabung der Arbeit⸗ gebernachweise besonders nach einem Streik in ihr Gegenteil um⸗—
lagen könne. Stadtrat Flesch,- Frankfurt forderte eine bessere Ueber⸗ sicht über die Tätigkeit aller Nachweis formen besonders der einseitigen, as bisher durch die Heimlichkeit der Arbeitgebernachweise verhindert wurde. , e, , Göttfried wies auf die irrtümliche Auffassung der Arbeitgeber hin, die da meinten, Lohn und Arbeits bedingungen durch den Arbeltsnachweis regeln zu können, ein Irrtum, den die Arbeitnehmer⸗ verbände längst erkannt hätten. Der Arbeitsnachweis dürfe nicht Kampf⸗ obseft sein. Mit der Anerkennung der Gewerkschaften und dem afl. dringen des Tarifgedankeng werde der Arbeltgebernachweis verschwinden. Synbikus Dr. Keiner Mannheim erklärte, daß der Arbeitgeber- nachweis in Mannheim keine Geheimakten führt, noch irgend welche Arbeitskräfte bevorzugt. Landegpersicherungsrat ö leo dar, daß die Bekanntgabe bon Streiks und Aussperrungen in ihrer Bebeutung für die öffentlichen Arbeitsnachweise überschätzt wird.
le werden von allein bekannt. Die Qualität der Arbeitskräfte wird seitens der öffentlichen Nachweise sehr beachtet. So liefert die Kieler Nachweisstelle den ganzen Bedarf . die Kaiserliche Werft. Dr. Fischer⸗Nürnberg machte darauf aufmerksam, daß beim Arbeitgebernachweis keine interlokale Vermittlung stattfindet. In Hamburg hat der Hafen⸗ betriebs verein, wie dessen Direktor aussagt, mit der seit 1906 ein⸗ gerichteten paritätischen Beschwerdekommission keine guten Erfahrungen gemacht, da die Arbeitnehmer bald versuchten, ihre Befugnisse zu er⸗ weitern. In dem Schlußwort, wurde von Dr Freund die . ausgesprochen, daß die Gegensätze bei der gemeinsamen Tätigkeit der k des Arbeitsmarktes überbrückt werden möchten. — Dann folgte ein Referat von Regierungsrat Dominicus Straßburg über die Entwicklung des Arbeits nachweises im Auslande. Die Prinzipien der deutschen Arbeitsvermittlung sind vielfach im Auslande nachgeahmt worden. so in der Schwetz, in Norwegen, in Sesterreich. In England ist der Staat Träger der Arbeitnachweise was zu Schwerigkeiten führen kann, wenn die Kommunen nicht mit⸗ arbeiten. Deutschland soll versuchen, seinen bisherigen Vorsprung zu bewahren. Darauf sprach Landesversicherungsrat Hansen- Kiel über Lehr lings vermittlung. Sie hildet das jüngste Gebiet, auf dem die Arbeits nachweise tätig sind. Innungen und Handwerke kammern haben die Frage nicht, lösen können. zie öffentlichen Arbeitsnachweise müssen hier ergänzend eintreten. Am weitesten ist die Lehrstellen⸗ vermittlung in Süddeutschland vorgeschritten. Innungen, Handwerks kammern, Schulen und. öffentliche Arbeitsnachweise müssen zusammen arbeiten. In neuester Zeit hat sich bei den Handwerkskammern die Neigung gezeigt, die Lehrstellenvermittlung für sich allein zu beanspruchen. Der zweite Referent Dr. Altenrath-Berlin behandelte die Lehrling? vom Standpunkt der Volkswohlfahrt und 8er Die Innungsvermittlung ist unzulänglich,
Streiks und Aussperrungen
trat 11141
auf die Lehrstellenvermittlun hin. Zu empfehlen sind n eil che Grundsätze für ganze Bezirke. Den Schluß des ersten Verhandlungstages bildete ein Bericht von Fräulein Klaus ner⸗Berlin über das Thema . Der Arbeit? nachweis und die Frauen“‘. Die Frauenbewegung hat bisher noch kein Interesse für den Arbeitsnachweis gezeigt. Auch bie charitativen Vereine gehen selten mit den öffentlichen Arbeite nachweisen zusammen. Was die Leistungen der öffentlichen LIrbeit⸗ nachwelse betrifft, so vermitteln diese erst einen kleinen Teil der im Beruf stehenden Frauen. Im Arbeitenachweis selbst wäre eine aus⸗ gedehntere Tätigkeit der Frauen von großem Nutzen. Die Dienst. botenvermittlung ist eineswegs die einzige Aufgabe = Arbeitsnachweises für weibliche Perfonen. Ebenso wichtig ist die Ver mittlung von Fabrikarbeiterinnen, für die gerade die Umschau sittsich⸗ Gefahren mit sich führt. An der stetigen Verringerung, der die 34h der weiblichen Rienstboten unterliegt, hat die gewerbsmäßige S ler vermittlung einen wesentlichen Anteil. Sehr weng entwickelt ft Ri interlokale Vermittlung der Frauen. Noch gar nichts hat der werk liche Arbeits nachweis bisher für Krankenpflegerinnen und Bühnen perfon⸗ leiften können, wo die gewerbsmäßige Stellenvermittlung noch pöllis vorherrscht.
Land⸗ und Forstwirtschaft. Gersten- und Haferernte in Frankreich.
Der Kaiserliche Konsul in Marseille berichtet unterm 26 NM Nach der amtlichen Veröffentlichung des Tandwirtschaftsministeriũũm: in Paris im „Journal Offieiel' vom 19. d. M. hat die Ernte Frankreichs an Gerste und Hafer im Jahre 1810 berragen in den
Bezirken: Gerste Hafer hl UI
4875 300 12 305700 2309180 1631700 1460900 2697 300 1221200
135 400
440 200
798 900
Nordwesten . Norden.. Nordosten . entrum. I sten Südwesten Süden.. Südosten Korsika .. . 123 000 Gesamternte . . 15 693 080 Dagegen hatte die Ernte betragen: 1909 16261 200 14 332 920 15 168 100
16118500 10 064100 15 699 400 9 533 600
2 396100 3152 800 2910100 13 600 111052108.
116708100 100 728 390 107 089 903 12 875 847 90 546 269 14 392 390 94 999 902
In Doppelzentnern hatte die Ernte betragen:
Gerste
1910 .. 9976150 190 10 431 800 1908. 9 208 610 1907 9781980 1906... 8 245 302
Safer
52 097 900 55 613 000 47 487 530 51 196 453 42 835 509 44 377 828
320 egen die 1909er Ernte und um 2oso gegen den n 10 Jahre zurückgeblieben ist, weist die Gerstenernte nur einen Ausfal von 3 oo, die Haferernte einen Ausfall von etwa doo gegen 190 auf. Dagegen ist die diesjährige Gerstenernte um 6 Yo, die Dafer ernte um ö /o größer als der Durchschnittsertrag der letzten 6 Jahre Das Gewicht für den Hektoliter Gerste beträgt bei der dies jährigen Ernte 63,55 Kg, das ist ebenso viel wie im vorigen Jahre während das Gewicht nach dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre etwa 64 Kg betragen hat. 1 hl Hafer der diesjährigen Ernte wiegt durch schnittlich 46,95 kg gegen 47,65 kg im vorigen Jahre und R.25 Ke nach dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre. .
Gesundheitswesen, Tierkranktzeiten und Ahsnerrnnge maß regeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul, und Klau enseuche aus Gerskullen Kreis Ragnit. Re Bej. Gumbinnen, Dadmersleben Kreis Wanzleben, Reg. Bez Magdeburg, Eibach, Bezirkzamt Schwabach, Neg. Bez. Mittel franken und Hecklingen, Kreis Bernburg, Herzogtum Anhalt, am 27. Oktode 1910 sowie aus Zuürchau, Landratsamtsbezirk Altenburg, Herzogtun
5 26. Or = K Sachsen⸗Altenburg, am 26. Oktober 1910.
Griechenland.
Die griechische Regierung hat nachstehende O nahmen mitgeteilt;
1) Die bisherige fünftägige Quarantäne gegen Derkünfte aus Konstantinopel. ist auf 2 Tage, 2) die bisherige fünftägige Quarantäne gegen Neapel ist auf 3 Tage und ) die bisherige zweitägige Quaran kaͤne gegen die italienische Küste zwischen Brindisi und Taranto if auf 24 Stunden, ohne Anrechnung der Ueberfahrt, herabgesetzt worde (Vergl. R. Anz.“ vom 13. Oktober d. J. Nr. 241.)
Aegypten. Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat beschloen . Herkünfte aus Zongulda? (Schwarzes Meer) den Sholeraregle ment anzuwenden.
uarantänemaß-