1910 / 287 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Dec 1910 18:00:01 GMT) scan diff

far die Ae Ge vom 26. November vis 3. Dezenter 10 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

looo kg in Mark

(Prelse für . Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

5

3.12.

Berlin. Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 . . ö . Safer, J w

Mannheim. R 1 1 ru 1 mittel . 3 . 4 russt . amerik, rumän., mittel. bad 3 ;

russische

Hafer, b cher, mittel 2

ljer, mittel .. . Gerste er⸗, mittel.. .

Wien. . en Boden

zen, Theiß ⸗· . afer, ungarischer erste, slovakische .... Mais, ungarischer . Bud apest.

Roggen, Mittelware .

Weizen, ö

Hergf. ö

Gerste, Futter⸗

Mais, ; ö O dessa.

Roggen, 7I bis 72 kg das hl...

Weljen Ulka 76 bis 76 kg das hl. Riga.

Roggen, 71 bis 72 Eg das hl... ar Is bis 79 Kg das hꝑ). ...

Paris.

R * lieferbare Ware des laufenden Monats

Antwerpen. Donau⸗, mittel ..

Odessa .. Weizen ( La Plata... Ku

Odessa. Weiten e e amerikani

er, bunt Mais La Plat

London. Weizen 3 ee, Nark Lans)

t Weizen englisches Getreide, . e n fen h erttorten 8. Gazette averages)

Liverpool.

J roter Winter Nr. 2 .. Manitoba Nr. 2...

wur

Weizen

afer, englischer, weißer, neuer Herste, Futter⸗, Schwarze Meer⸗ Mais amerikan., bunt

Chicago. Weizen, Lieferungsware K Mais 6 .

Neu Jork. roter Winter Nr. 2

Weiyen Lieferungsware

Mais * Buenos Aires.

1910

147,69 202 00 144,77

139,13 220,13 162,50 171.25 122650

142,70 206,40 150, 34 174,98 131,66

131,32 188, 0ãj 145,42 121,63 98,79

94,04 137,11

107,68 142, 12

139,18 226,79

164,06 147,20 158.74 15930 16277

).

*

16222 147 ü

143,37

119.93 138.67

167,01 161,24 163,69 164,19 157,48 171,47 119,09 104,98 122,23

13992 148,94 144,97

74,5

150, 19 150,02 199, 17 155,72

gl, 06

147, 89g

132,58 180,79 143,653 118,65

91, 85 137,11

105,25 143,04

139,66 226.72

164567 146,36 157,25 168, 86 165,31

1657,19 1659,30 106,58

97,27

161,73 146, 13

140,70 118,18 140, 13

1690,38 163,290 1665,56 169, 69

173,08 119,15

99.95 118,99

140,45 149,58 144,24

73, 43

149,34 150.62 160,91 155,37

89, 16

149,67

i Durchschnitts ware. ) Angaben liegen nicht vor.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Welzennoth 6 e 504 Pfund 44 gere z an

Weizen 480, Hafer

arter . . eien 60, 1 Bushel

angesegt; 1 Bushel englisch, 1 Pfund englis Weizen 2400, Mais Bei der Umrechnun * ein n , ih * , urchschnittswechselkurse an er , Kurse auf Neu Jork, für Odessa ie für Paris, Antwerpen und

bur Pr ze in

Berlin, den 7. Dezember 1910.

Kalserliches Statistisches Amt. van der Borght.

ger erm

an der

fun chnet; für die aus Marktorten des Königreichs ermittelten Dur

saätzen ü a2 ist ] prelse für einhelmisches Getreide (0 f * 8 e gs fn ee ,

Mais 66 Pfund 6h g; 1 Last Roggen 2100, 2000 kg.

d eise in Re rung sind die aus ,

er Börse zugrunde gelegt, 264 für Londen

rse auf St. erdam die Kurse auf diese

unb zwar

und ö vol die Kurse auf London * icago und Neu 9 iga d

uenog Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

dh, 97

Sb. 42.

Londoner den Um⸗

nitts⸗ 35

Vork die eterg⸗

lãtze.

Das Hau arb eren, Nummer des Blatt

der Vorlage:

ganze Paragraphen.

notwendig, was unter einem einzelnen . . : gibt Fälle, wo es gar nicht möglich ist, daß die Arbeitskammer sich mit den Angelegen Kämpfe vor, die über die G aber auch Kämpfe, in denen es unter den Unternehmern Außen⸗ seiter gibt. E

diesen Außenseitern im Interesse des Friedens.

streichen.

nehmen. Arbeitskammer die Verhältnisse der einzelnen Fabriken besprochen werden sollten. C e ohne den Namen einer . zu nennen. Takt haben, die Sache n

Wenn der erg,

zum Ort von Trei

104,46 angeführten Bei 9

in Konsequenz dieser Mindestens müßte die run führung des da, vorste im Westen ganze

perwaltungstechnisch in einer Hand. kammer diese großen Betriebe als einen einzelnen Betrieb ansehen, oder sind hierunter nur die einzelnen Werkstätten usw. zu verstehen? Im ersteren Falle würde diese der Arbeitskammer behandelt werden können.

mit einzelnen Betrieben zu befassen, ohne Namen zu nennen. Die Kon—⸗ sequenz ist daher, daß der Abg. Manz für unseren Antrag stimmen muß.

sind unzutreffend; die Regelung der Löhne und der Arbeitszeit sind ja

Be Fällen als

eines Streiks oder einer Differenz, die Arbeltskammer soll aber selche Differenzen verhüten. Wenn Sie nicht wollen, daß n Betrieben sich zu Differenzen auswachsen, so müssen Sie den § 5

11910, Nachmittags 1 Uhr. Lelegraphischem Bureau)

j , . des Entwurfs eines

ort. .

r Verhandlungen ist in der gestrigen ichtet worden.

missionsfassung übe reinstimmend mit

Angele enheiten, die lediglich die Verhältnisse einzelner Be= triebe 53 dürfen vorbehaltlich der Bestimmungen in § 6 23 in den Bereich der Tätigkeit der Arbeitskammer einbezogen werden. ö

Die Sozigldemokraten beantragen die Streichung des

Ueber den 5, lautet in

Abg. Bömelburg (Soz) Es wäre eine Erklärung der Regierung ö Betriebe zu verstehen ist. Es eiten einzelner Betriebe nicht befaßt. Es kommen ü zrenzen eines Gewerbes hinausgreifen, Sollte die Arbeitskammer nicht das Recht haben, zu tellung zu nehmen? Sie muß es gerade tun

Lell müssen wir den Paragraphen

Abg. Manz ffortschr. Volksp.): Ich bitte, den Paragraphen anzu⸗ Es würde zu unendlichen JZänkereien führen, wenn in der

ißstände können auch kritisiert werden, Der Vorsitzende wird den icht in das persönliche Gebiet zu bringen. tigen würde, so könnten die Arbeitskammern ereien aus einzelnen 6 werden. Abg. Hue . Der Abg. Fleis

viele damit abzutun

Etwai

er hat vorhin die von mir esucht, daß . ein gesetz⸗ icher Apparat mit dem unparteiischen Vorsitzenden bestände. Gera Haltung müßte er gegen den 85 stimmen. Regie ru j erklären, wie sie sich die Durch— 6. Wir haben in der Grofindustrie ezirke, ganze politische Landkreise, wo die Industrie liegt. Soll nun die Arbeits⸗

rt Großindustrie überhaupt nicht von

Abg. Bömelburg (Soz.): Es würde ganz unmöglich sein, sich

Abg. Dr. Fleischer (Zentr.): Die Ausführungen des Abg. Hue

erade von dem S 5 ausgenommen, denn es heißt: „vorbehaltlich der mn, in 5 6; nach 6 kann das Arbeitsamt in solchen

inigungsamt angerufen werden. .

Abg. Hue (Soz.): Das trifft gar nicht zu. Sz 6 betrifft den Fall

Der H würde dafür ein Hindernis sein. inungsverschiedenheiten in einzelnen

streichen. Ich muß die Regierung doch dringend um eine Erklärung bitten, ob unter einzelnen Betrieben eine Kumulation von Betrieben . ö. Verwaltung oder nur die einzelnen Werkstätten zu ver⸗ ehen sind. Abg. Molkenbuhr (Soz): Der § 5 kann sich als ganz un⸗ praktisch erweisen. Wenn z. B. in einer großen chemischen Fabrik etwas Neues hergestellt wird, das vielleicht die Gesundheit, der Arbeiter schädigt, und dadurch Schutzvorschriften für die Arbeiter nötig werden, so würde die Arbeitskammer dafür nicht zuständig sein, weil sie sich mit den Angelegenheiten des einzelnen Betriebes nicht befassen darf. Wenn in einem ganzen Berk nur ein einzelnes Unternehmen in Frage kommt, so hätte die Arbeitskammer dieses Bezirkes überhaupt sehr wenig Wert, weil sie nicht eingreifen könnte. Abg. Severing (Soz.): Ich beantrage, die . zusetzen, bis die Regierung in der Lage ist, eine ausreichende Erklärung Über unseren Antrag abzugeben. Eine solche Erklärung ist noch nicht

erfolgt.

Waepräsident Dr Spahn: Das entspricht nicht unserer Geschäfts⸗ ordnung; der Regierungekommissar kann eine Antwort erteilen, kann sie n auch unterlassen. Am Schluß der Debatte muß abgestimmt werden Abg. Severing (Soz.) beharrt bei seinem Antrage und hält eine Er⸗ klärung der Regierung für notwendig. Er weist nech darauf hin, daß nach dem ö 5 ez nicht möglich sein würde, die Verhältnisse der Firma Krupp zu behandeln, und dabei sei zu bedenken, daß Krupp noch weitere Monopole bekommen könnte.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Die Frage ist in der Kommission eingehend behandelt worden, nicht nur bei dieser Gelegenheit, sondern auch in den Verhandlungen über den § 1, wo von den Bestandteilen der Betriebe die Rede ist. Die ganze af ist mehr theoretisch und beantwortet sich im einzelnen Fall. Es ist jedenfalls Wert darauf zu legen, daß die Verhältnisse in den einzelnen Betrieben nicht behandelt werden. Das ist ein berechtigtes Interesse der einzelnen Unternehmer. Eine nähere Erläuterung, die für alle praktischen Fälle einen Wegweiser gibt, läßt sich gar nicht geben.

Abg. Hue (Soz): Aus diesen Ausführungen müssen wir entnehmen, daß, wie immer bei den sozialpolitischen Gesetzen, die Großindustrie von den Segnungen der Geh ausgenommen wird. ;

Vizepräsident Dr. Spahn erklart nunmehr den Antrag auf Aus⸗ setzung der Abstimmung für erledigt.

sz 5 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten auf⸗ recht erhalten.

Nach 5 6, den die Kommission ebenfalls unverändert zur Annahme empfohlen et können die Arbeitskammern bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der in ihnen vertretenen Gewerbezweige über die Bedingungen der Fortsetzung oder . des Arbeitsver⸗ hältnisses als Einigungsamt angerufen werden, wenn es an einem hierfür zuständigen Gewerbegericht fehlt, oder die be⸗ teiligten Arbeitnehmer in den Bezirken ö n Gewerbe⸗ gerichte beschäftigt sind oder die gewerbegerichtlichen Einigunge⸗ verhandlungen erfolglos verlaufen sind.

Abg. Bömelburg (Soz.) beantragt, die Worte der in ihnen vertretenen Gewerbezweige“ zu streichen. Eine solche Ginschränkung ver⸗ trage sich nicht mit der Absicht des Gesetzes. Es könne sich unter

Umständen um Streitigkeiten handeln, die auf eine Anzahl nicht ver— wandter Berufe übergreifen, wie es noch neuerdings in der Metall⸗ industrie Ee , ei. Bei solchen Kämpfen müssen die Arbeits kammern die Möglichkeit haben, sich untereinander zu verstandigen.

Fz 6 wird unverändert angenommen.

6 7 trifft Bestimmung darüber, wer als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten soll. Nach der Vorlage fallen darunter die gewerblichen und die Heimarbeiter, letztere auch dann, wenn sie die Noh⸗ und Hilfsstoffe selbst beschaffen; aus⸗ eschlossen bleiben sollen die Betriebs beamten, Werkmeister und * niker, die Handlungagehilfen und Lehrlinge sowie das Per⸗

sonal der Apotheken. Die Kommission hat für die T

nilker im Bedür is falle

lammer in einem neuen Abschnitt VJa (38 4a bis C2) vo,

eschlagen; ferner hat sie folgenden Zusatz beschlossen: gesch gil . 6 ,,, ö. Sinne vorstehender Best im mung gelten auch die Ärbelinehmer und Arbeitgeber n Fabriken und Werkstätten der Eisenbahnen.“

idlungsgehilfen und Lehrlinge die Schaffung von bteilungen für Ängestellte zulassen. Die Sozialdemokraten (Abg. Albrecht und Gen.) bean— tragen folgende ang . „Als Arbeilnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten alle in der Land⸗ und Forstwirtschaft, im andwerk, in der Industrie, in Handels- und Verkehrsgewerbe einschließlich der Seeschiffahrt um . der Rechts anwalts⸗ und Notariatspraxis gegen Lohn oder ehalt beschäftigten Personen. Als Arbeitgeber im Sinne diescz Gesetzes gelten die Unternehmer der vorgenannten Gewerbezweige, sofern sie mindestens einen Arbeitnehmer regelmäßig das Jahr hin. durch oder zu gewissen Zeiten deg Jahres beschäftigen; dabei stehen den Unternehmern ihre gesetzlichen Vertreter und die bevollmäch, tigten Leiter ihrer Betriebe gleich. Als Arbeitnehmer und Arbeit, geber im Sinne vorstehender Bestimmungen gelten auch die Arbeit. nehmer und Arbeitgeber der Reichs-, Staats, und Gemeindebetriebe. Der Abg. Irl (Zentr. mit 7 Genossen hat ein Amende— ment eingebracht, wonach nur diejenigen Heimarbeiter unter das Gesetz fallen sollen, die „nicht bloß vorübergehend und gelegentlich für andere Gewerbetreibende“ gewerbliche Erzeugnisse

an fertigen. ö Von der Kommission sind ferner folgende Resolutionen vorgeschlagen: . [) den Reichskanzler zu ersuchen, bei den, verbündeten Re, . dahin zu wirken, die Aus schüsse der in den e

Antrag Ab laß und Gen. (fortschr. Vollsp) will ö. ö. 8 ag . (forts auch e

gatlichen Betrieben beschäftigten Handwerker und Ar,

beiter insbesondere in den Reichs- und Staatseisenbahn—

betrieben soweit diese dem zu erlassenden Arbeitskammergesetz nicht

unterstellt werden, organisch dahin ausgebaut werden, daß

a, ihnen das Recht auf Verhandlungen, betreffend Lohn- und Arbeitszeit, zuerkannt wird, . ĩ

b. die Mitglieder der Arbeiterausschüsse während der Dauer

ihrer Wahlperiode abgesehen von den Fällen nach—

gewiesener Arbeitsunfähigkeit nur unter der Voraut—

setzung aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden dürfen,

ziplinarwege rechtfertigen; z .

2) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst einen G.⸗E. vorzulegen durch den auch für die Angestellten des Handelsgewerbes eine Standesvertretung im Sinne des kaiserlichen Erlasses vom 4. 2. 1890 in einer paritätisch gestalteten Kammer geschaffen wird. ö;

Abg. Irl (Zentr.): Von der Regierung wurde in der Kommission bemerkt, es bestehe zwar gegen meinen Antrag kein schweres Be denken, aber er sei unnötig, weil er aus der Vorlage sich schon selbst ergebe. Das kann ich . zugeben. Auch der deutsche Handwerker— und Gewerbekammertag hat sich gegen die betreffende Bestimmung des 57 ausgesprochen. Es gibt doch tatsächlich Zwischenmeister, die zu den Arbeitnehmern zu zählen sind. Ich bitte Sie um Annahme meines Antragez. . Abg. Dr. Potth off (Fortschr. Volkep.): Der Staatssekretär hat zweifellos darin recht, dan einzelne Unternehmungen als solche, nicht nur die staatlichen Eisenbahnen, sondern auch die Privat— eisenbahnbetriebe und Gesellschaften, nicht gewerbliche Betriebe im Sinne der Gewerbeordnung sind. Daraus folgt aber durchaus nicht, daß die Arbeiter in diesen Eisenbabnbetrieben nicht das Koalitions— . haben, denn wenn § 183 der Gewerbeordnung vor 40 Jahren auch seine große Bedeukung gehabt hat zur Beseitigung von r litle erk, so hat er heute diese Bedeutung nicht mehr, sondern nur noch die praktische Bedeutung der Beschränkung der Koalitionsfreiheit; denn nach dem Reichsvereinsgesetz haben heute alle Staatsbürger das Recht, sich zu allen gesetzlich erlaubten Zwecken ei zu vereinigen, und kein Landeegesetz hat dieses Recht den Eisen= ahnern genommen. 7umschreibt den Kreis, Umfang und Geltungsbereich der Arbeitskammern ausdrücklich durch Hinweis auf itel 7 der Gewerbeordnung, aber im letzten Absat des 8] handelt es 59 6e nicht um , ,, sondern um Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Fabriken und Werkstätten der Eisenbahnen, und wenn der Staatssekretär bemerkt hat, daß diese Nebenbetriebe der Eisenbahnen auch nicht Gewerbebetriebe seien, so muß ich ihm darin 3. das schärfste widersprechen. 36 G. O. ber von den Cisenbahnen handelt, ft in den ersten Jahrzehnten seine Wirkung von der großen Mehrheit der Wissenschaft und Praxis dahin ausgelegt worden, daß die Eisenbahnwerkstätten Gewerbebetriebe seien, der Gewerbeordnung und auch der staatlichen Aufsicht unterstellt sind. Allerdings ist allmählich durch Bemühungen der preußischen Ministerien die u sung geändert worden, aber entschieden ist die Frage noch nicht. Man kann als die herrschende Meinung hinstellen, daß für die Werkstätten der Staatseisenbahnen die Bestimmungen des Tit. Geltumn haben. Damit würden auch die Arbeiter in den Eisenbahnwerkstätten in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, und von diesem Gesichts punkte hat die Hinzufügung des Abs. 3 für mich seine juristischen Bedenken. Wenn meine politischen Freunde für diesen Absatz stimmen, so wollen sie damit der Auslegung des 8 6 G. O. absolut nicht präjudizieren,

Gewerbeordnung schon hierunter fallen. In der Irlschen Fassum des 8]? sehen wir keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung zum Schaden der Arbeiter. Der Antrag Albrecht ist mir außer. ordentlich sympathisch. Ich habe mich in der Kommission eifrih bemüht, mit einem ähnlichen Antrage eine entsprechende Ausdehnun des sachlichen Geltungsbereichs der Arbeitskammern zu ermöglichen, Der Antrag ist in der Kommission mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Da wir das Arbeitskammergesetz zu dem i Autsicht genommenen Zeitpunkt fertig zu machen wünschen, so beschränken wir uns auf einen einzigen Abänderungsantra u diesem Gesetz, weil wir glauben, daß gerade die Regelung der ing f r er r nn in dem Gesetz nicht glücklich geordnet il. An den Arbeitsbedingungen in den betreffenden Betrieben sind zweifel los alle Personen interessiert, die in diesen Betrieben beschäftig werden, und deshalb halten wir es für ech daß auch alle diese . an der Beratung und Abstimmung teil nehmen. Zweifelloß sind die verschiedenen Gruppen von Arbeit nehmern nicht nur verschieden stark, sondern auch verschieden interessiert, und die Kommission hat dieser Verschiedenheit d durch Rechnung zu tragen versucht, daß sie im § 42 eine befondere Angestelltenabteilung vorgeschlagen hat. Vir halten diefen Weg nicht für absolut zweifelsfrei, aber da unsere An träge abgelehnt worden sind, so finden wir uns mit diesem Wege ab. Es en mir ein außerordentlicher 3 Die? gestelltenabteilung nur die Hälfte der Angestellten berücksichtig nämlich nur die technischen und Betriebsbeamten, dagegen die anden Hälfte, die kaufmaͤnnischen Angestellten, vollständig ausschließt. Dien vollständige Ausschluß beruht auf. Anträgen, die der größere Tei der organisierten Handlungsgehilfen dem Reichstage unte, breitet hat. Inzwischen hat sich aber die Minderheit, d diesen Standpunft nicht teilt, erheblich verstärkt. Die Handlung ehilfenschaft ist heute nicht mehr der wirtschaftlich ind 6 einheitliche Stand wie vor mehreren. Jahrzehnten. 6h sehr großer Tell der Handlungsgehilfen sind heute überhaupt nich mehr Handelsangestellte, sondern Industriebeamte. Diese Beamte arbeiten heute ge. an Seite mit den Technikern in den Buren der Industrie, sie haben genau dieselben sozialen und wirtschaftlicht , n wie die technischen Angestellten. Diese kaufmännischen r dustrlebeamten werden doch zweifellos auf das engste mit berührt . den Dingen, die in den Arbeltsfammern beraten und erledi

die Angliederung einer Abteilung für Angestellte an die Arbeits⸗

werden. Gs ist deshalb nur logisch, een ms und gerecht, die kaufmännischen Angestellten auch wahlberechtigt zu machen für d

die bei einem Staatsbeamten die Entlassung im Dis.

denn sie sind der Ansicht, daß die Eisenbahnwerkstätten auch nach der

Fehler zu sein, daß die Am

sitzer der Angestelltenabteilung. Unser Antrag bedeutet auch

Bei

eine sachliche Ausdehnung des Geltungsbereichs, des Gesetzes. Es ist ganz zweifellos, 9. auch nach der Kommissionsfassung eine ganze Reihe hen Gewerbehweigen w das Gesetz fallen, für die man nie ein Bedürfnis nach einer Arbeitskammer anerkannt hat oder anerkennen kann. Warum unter diesen Umständen Apotheken gus— drücklich u , . werden, ist nicht verständlich, noch weniger, warum man die Errichtung einer Arbeltskammer für die Arbeiter im Handelsgewerbe verbietet. Es beschäftigt etwa 209 000 Arbeiter, und gerade diese, Schauerleute usm, sind erst vor kurzem in eine große Lohnbewegung eingetreten, sodaß sehr wohl der Wunsch nach einer Arbeitskammer hier hervortreten kann. Wenn meine Freunde in der Kommission für die Resolution auf Errichtung von analogen Kammern für die Handlungegehilfen gestimmt haben, so geschah es nur, weil, sie nichts anderes erreichen konnten. An fich ist die Resolution nur eine 8 6. ein etwas fauler Wechsel auf die Zukunft, Wollte gn wirklich Kammern, für Handlungsgehilfen haben, so könnte man sie bei Gelegenheit dieses Gesetzes durch ein oder zwei Paragraphen schaffen. Die Mehrheit der Kommission und die ö wollen eben nicht; vielleicht beabsichtigen sie, späterhin durch soziaspolitische Ausschüsse bei den Handelskammern die kaufmännischen Angestellten zuftiedenzustellen. Das wird aber nicht gelingen, denn durch eine solche Angliederung würden die Handelskammern nicht zu paritätischen Einrichtungen. Die Erfahrungen sowohl in Bayern wie bei verschiedenen preußi⸗ schen Handelskammern erwecken keine allzu erfreulichen Aus— sichten. Unser Antrag bietet die Möglichkeit, in einfacher Weife Arbeitskammern im Handelsgewerbe zu bilden. Der Bundesrat soll sie, wenn das Bedürfnis dazu vorliegt, einrichten können. Die Angestelltenabteilungen dieser Kammern, die eine vollberechtigte Hälfte derselben sein würden, würden genau das darstellen, was die Handlungegehilfen mit den Kaufmannskammern wollen: eine pari— lätische Organisation der Handlungsgehilfen und ihrer Chefs. Hier sst die letzte Gelegenheit, wo Sie den Angestellten etwas wirklich Hrauchbares schaffen können. Lassen Sie nicht auch diese letzte Gelegenheit vorübergehen, sondern nehmen Sie unseren Antrag an.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück . ; .

Ich bitte, mir zunächst einige kurze Ausführungen über die Be— deutung zu gestatten, die 8 6 der Gewerbeordnung für die uns augen— blicklich beschäftigende Materie hat. Ich habe mich gestern vielleicht insofern nicht ganz korrekt und ganz klar ausgedrückt, als ich juristischke und praktische Gesichtspunkte nicht mit der nötigen Schärfe aus— einandergehalten habe.

Was die rein juristische Seite der Frage betrifft, so bestimmt §z 6 der Gewerbeordnung: Das gegenwärtige Gesetz findet keine An— wendung auf den Betrieb der Eisenbahnunternehmungen. Daraus folgt ohne weiteres, daß sämtliche Bestimmungen der Gewerbeordnung keine Anwendung finden auf die Eisenbahnbetriebe. Strittig ist ge—⸗ wesen, ob die Bestimmung auch Platz greift für die Arbeiter in Fabriken und Werkstätten der Eisenbahnbetriebe, sowohl der von Privaten als auch der von Gemeinden oder Staaten betriebenen. Diese Frage ist nach einigem Schwanken von der Mehrzahl der Be— hörden und durch deren Praxis dahln entschieden, daß diese Werkstätten als unentbehrliche Bestandteile des Gesamtbetriebes der betreffenden Eisenbahnunternehmungen von der Bestimmung des 85 6 mit ergriffen werden. Diese Auffassung ist zurzeit durch ein höchstinstanz⸗ liches Urteil gebilligt worden. Der augenblickliche Rechtszustand ist also zweifellos der, daß auch die Arbeiter der Fabriken und Werk— stätten der Eisenbahnbetriebe von der Bestimmung des 8 6 ergriffen rr also nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung allen.

Daran sind nun gestern eine Reihe von Konsequenzen geknüpft, die mit der uns heute beschäftigenden Materie garnicht oder nur gan; lose zusammenhängt. Es ist die Frage gestreift worden, die uns wiederholt hier beschäftigt hat, die mich in meiner früheren Stellung im preußischen Staatsdienst, im Abgeordnetenhause wiederholt be— schäftigt hat, nämlich ob die Werkstätten und Fabriken der Eisenbahn— betriebe der durch die Gewerbeordnung angeordneten Gewerbeaufsicht unterliegen. Meine Herren, es kann juristisch gar keinem Zweifel unterliegen, daß sie der Gewerbeaufsicht nicht unterliegen, soweit diese Gewerbeaufsicht durch die Gewerbeordnung angeordnet ist. Damit hat es nichti zu tun und steht es nicht im Widerspruch, wenn in einzelnen Bundesstaaten nicht aus Rechtsgründen, sondern aus Zweck— mäßigkeitsgründen den Gewerbeaufsichtsbeamten auch die Beaussichti⸗ gung dieser Nebenbetriebe der Eisenbahnunternehmungen übertragen ist, während andere Bundesstaaten einen anderen Weg ge— gangen sind. Ein Widerspruch mit der Gewerbeordnung bezw. mit der Interpretation, die sie durch die höchsten Gerichts— höfe bekommen hat, besteht weder im einen noch im andern Falle. Der Herr Vorredner ist dann darauf eingegangen, inwieweit 8 6 Konsequenzen hat für den Umfang der Anwendbarkeit der 8§5 152 und 1653 der Gewerbeordnung. Meine Herren, das ist eine Frage, die mit der Materie, die uns heute beschäftigt, gar nichts zu tun hat. Das eine wird wiederum unbestritten sein darin stimme ich mit dem Herrn Vorredner überein —, daß, wenn die Arbeiter der Nebenbetriebe der Eisenbahnunternehmungen nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung fallen, auch die Be⸗ stimmungen der 152 und 163 auf sie keine Anwendung finden. Was daraus für Konsequenzen zu ziehen sind, brauche ich heute nicht zu erörtern. Auf eines nur möchte ich aufmerksam machen, nämlich, daß diese Frage beurtellt werden muß unabhängig von den Be— stimmungen des Vereinsgesetzes. Es ist bei den Beratungen des Vereinsgesetzes und bei den Interpellationen des vergangenen Jahres von meinem Herrn Amtsvorgänger und mir unter Bezugnahme auf die Verhandlungen in der Kommission und auf die Erklärungen im Plenum wiederholt darauf hingewiesen, daß das Vereinsgesetz das Vereintwesen nur reglementiert, soweit ein polizeiliches Eingreifen in Vereing⸗ und Versammlungsfreiheit in Frage kommt, daß das Vereins⸗ gesetz aber keine Anwendung findet auf alle diejenigen Falle, in denen eine Beschränkung dieser Freiheit hergeleitet wird aus dem Beamten recht oder hergeleitet wird aus der Zugehörigkeit zu einer Kirchen gemeinschaft, in der eine Beschränkung im Vereinsrecht besteht, oder sonst hergeleitet wird aus irgendwelchen anderen besonderen privat⸗ rechtlichen und öffentlichrechtlichen Verhältnissen.

Um nun darauf zurückzukommen, welche Bedeutung die zurzeit bestehende Interpretation des 8 6 der Gewerbeordnung für den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf hat, so ergibt sich folgendes: Solange

diese Auffassung des 5 6 der Gewerbeordnung, wie sie auch

durch höchstgerichtliche Entscheidungen anerkannt ist, fort. besteht, finden mit Rücksicht auf die Fassung im Eingang des 7 die Bestimmungen dieses Gesetzes auf die Arbeiter der Eisenbahnbetriebe und ihrer Nebenbetriebe keine Anwendung. Wenn der von uns bekämpfte dritte Absatz des 3 7, wie er im Entwurf der

1

Kommission steht, wegfällt, so ergibt sich daraus, daß dieses Gesetz

keine Anwendung findet auf die genannten Arbeiterkategorien. Das ist die juristische Selte. K

Nun komme ich zur praktlschen Seite, und da habe ich den Standpunkt der verbündeten Reglerungen gestern dahin prägzisiert, und ich möchte das heute wiederholen: abgesehen davon, wie heute die Rechtslage ist und wie heute der 8 6 der Gewerbeordnung inter— pretiert wird, stehen die verbündeten Regierungen grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß Nebenbetriebe und Hauptbetriebe der Eisen⸗ bahnunternehmungen in dieser Beziehung nicht getrennt werden können, daß sie einheitlich betrachtet werden müssen, und daß das öffentliche Interesse es erfordert, daß weder die Bestimmungen der Gewerbeordnung, noch die Bestimmung dieses Entwurfs, falls er Gesetz wird, auf die genannten Arbeiterkategorien Anwendung findet. Ich glaube, jetzt ist die Sach und Rechtslage klar festgelegt.

Um aber noch mit wenigen Worten auf die Anträge einzugehen, die die fortschrittliche Volkspartei gestellt hat, wie sie der Herr Vor— redner soeben vertreten hat, so handelt es sich hier um zweierlei. Es sollen einmal die in denjenigen Betrieben, die unter den Entwurf fallen würden, beschäftigten Handlungegehilfen in Angestellten— kammern dieser Betriebe einbezogen werden, und es soll daneben durch einen Zusatz zu dem Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen werden, nach Analogie dieses Gesetzes besondere Kammern für die im Handel beschäftigten Arbeiter und Angestellten zu errichten. Die verbündeten Regierungen haben sich mit der Ausdehnung dieses Gesetzes auf die Techniker, Werkmeister usw. einverstanden erklärt. Sie haben das getan, weil ihnen die von Ihrer Kommission vorgeschlagene Lösung zweckmäßig erschien, und weil auch diese Lösung im wesentlichen, soviel wir haben feststellen können, den Wünschen der beteiligten Kreise entsprach. Die verbündeten Regierungen haben aber, ebenso wie die Majorität Ihrer Kommission, Bedenken getragen, weiter zu gehen und den Weg zu beschreiten, den die politischen Freunde des Herrn Vorredner betreten wollen. Wir haben es, entsprechend den Wünschen der Angestellten selbst, für unzweckmäßig erachtet, diejenigen Handels⸗ angestellten, die in einem Fabrikbetrieb, und diejenigen Angestellten, die in einem anderen Betrieb beschäftigt sind, getrennt zu behandeln. Wir haben aber auch ferner Bedenken getragen, überhaupt die Be—⸗ stimmungen des Gesetzes auf die Angestellten in Handelsgewerben anzu⸗ wenden, weil wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß in den unmittelbar beteiligten Kreisen keineswegs Uebereinstimmung darüber besteht, ob eine derartige Ordnung den Interessen der Beteiligten entsprechen würde oder nicht, und wir haben es unter diesen Umständen nicht für angezeigt erachtet, hier gesetzgeberische Schritte zu tun, über deren Tragweite wir uns kein zuverlässiges Urteil bilden konnten und von denen wir nicht übersehen konnten, ob sie nicht gegen die Wünsche und Interessen der Majorität der Beteiligten wirken würden.

Abgesehen von diesen sachlichen Einwendungen, möchte ich aber das hohe Haus dringend bitten, diese Vorlage nicht auch noch mit diesem Antrage zu belasten. Während die verbündeten Regierungen der Ausdehnung auf die Werkmeister und Angestellten zustimmen können, würden sie nicht in der Lage sein, der weitergehenden Aus— dehnung zuzustimmen, die in den Anträgen der fortschrittlichen Volks⸗ partei enthalten ist.

Abg. von Bolko (dkons.: Wir haben die größten Bedenken gegen die Einbeziehung der ECisenbahnarbeiter in dieses Gesetz. Ber Eisenbahnerausstand in Frankreich hat uns gezeigt, wie große Miß— stände entstehen können, wenn die Lebensmittelzufuhr plötzlich abgeschnitten wird. Ohne die Sozialdemokratie würden manche Ge— seze im Interesse der Arbeiter leichter zustande kommen können. Es kann uns nicht verdacht werden, wenn wir wohlgemeinte Para— graphen ablehnen, weil die Befürchtung besteht, daß die ganze Volks⸗ wirtschaft durch die Arbeiter lahmgelegt werden kann. Üns auf dem Lande trifft dieses Gesetz am wenigsten, wir würden es schon aus— halten, wenn der ie ch ber einmal stillsteht; aber für die großen Städte können wir es unter keinen Umständen darauf ankommen lassen, daß der Verkehr jederzeit lahmgelegt werden kann. Daß be— stimmt uns, in diesem Punkte nein zu sagen. Die Arbeiter im Staatsbetrieb haben eine andere Stellung als in Privatbetrieben; sie haben einmal besonders das Ohr des Parlaments, und dann wirken sie schon durch ihre Masse. Der Abg. Naumann sprach gestern am längsten über Politik, verwehrte aber dasselbe dem Grafen Westarp. Soll aber für uns verboten sein, was die Herren für sich als selbstverständlich in Anspruch nehmen? Wenn bei jeder Gelegenheit gegen uns losgezogen wird, können Sie es uns nicht ver— übeln, wenn wir gegen die Sozialdemokratie auftreten. Wir sind doch noch der Meinung, daß wir nicht Abgeordnete zweiter Klasse sind, sondern das Recht haben, unsere Meinung zu sagen. Im Namen meiner Freunde erkläre ich, daß, wenn diese Bestimmung nicht fällt, wir hen den ganzen 5 7 stimmen werden. Abg. Schwabach (ul.); Meine Freunde werden für die Streichung der Bestimmung über die fene hnar eit: stimmen, nicht nur aus den Gründen des Staatssekretärs, sondern wir meinen auch, daß man der Gesamtheit der Eisenbahnarbeiter keinen Dienst erweisen würde, wenn man die Werkstättenarbeiter in dieses Gesetz hinein⸗ bringt. Daß die Betriebsarbeiter der Eisenbahn nicht der Ge— werbeordnung unterliegen und nicht in dieses Gesetz gebracht werden können, ist nicht strittig, die Kommission hat sich deshalb auf die Werkstättenarbeiter beschränkt. Aber auch bezüglich der Werkstättengrbeiter muß ich dem Abg. Potthoff widersprechen. Die Eisenhahnwerkstätten sind diglich Repgraturwerkstätten, arbeiten also nur für den Eisenbahnberrieb; sie liefern auch keine Ueberschüsse, wie der Abg. Legien meinte; von einer Konkurrenz für die Privatunternehmungen unn gleichfalls keine Rede sein, weil nur für die Verwaltung gearbeitet wird. In xechtlicher Be— ziehung sind die Eisenbghnarbeiter also anders zu berurteilen als die anderen Arbeiter. Dadurch fühlen sich die Werkstättenarbeiter keineswegs herabgesetzt, sie fühlen sich als Teil eines großen Ganzen, und das Zusammenhängigkeitsgefühl ist unter ihnen noch dadurch ge⸗ stärkt, 2 alle sozialpolitischen Einrichtungen, wie die Krankenkassen und Pensionskassen, einheitlich für sämtliche Kategorien der Eisen— bahnarbeiter eingerichtet sind. Ebenso erstrecken sich die großen Ver— bände der Eisenbahner auf alle Kategorien. Für alle staatstreuen Arbeiter, Betriebs. oder Werkstättenarbeiter, gilt es neben dem staatstreuen Standpunkt, daß jeder, der eintritt, der Koalition und dem Streik zu entsagen hat. Durch den Beschluß der Kom⸗ mission könnte ein arger Riß unter den Eisenbahnern entstehen. Würde man besondere Arbeitskammern für die Werkstättenarbeiter einrichten, wogegen übrigens wohl die Eisenbahnverwaltungen selbst Widerspruch erhehen würden, so würde der bisherige Zusammenhalt zwischen allen Eisenbahnern zerrissen werden, und dasselbe träte in noch stärkerem Maße ein, wenn man die Werkstättenarbeiter den Arbeitskammern für die betreffenden Kategorien der Privat— industrie anschließen wollte. Das würde für die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer einen unerwünschten Zustand ergeben. Es würde eine Zersplitterung eintreten, daß von einer einheitlichen n, , e den Arbeitgebern nicht mehr die ede sein könnte. asselbe gilt für die Arbeiter der Post, des Heeres und der Marine. Ich glaube mit meinen Freunden, daß dem wohlverstandenen Interesse , mehr gedient wird, wenn der Beschluß der Kommission nicht Gesetz wird. Dagegen

empfehle ich die Resolution der Kommission wegen der Arbeiter

ausschüsse. Der Eisenba angeordnet, daß Entlass Arbeite

.

Abg. Hoch (Soz.): Es liegt absolut kein Grund vor, irgendeine Gruppe der Arbeiterschaft von dem Gesetze auszunehmen, das die Arbeitskammern ja nur fakultativ einführt; daher unser Korrektur⸗ vorschlag zu 8 . Ganz unabhängig von der Gewerbeordnung soll nach dem Vorschlag der Kommission die Unterstellung der Arbeiter der Nebenbetriebe der Eisenbahnen unter das Arbeitskammergesetz erfolgen. Ganz abgesehen von der jetzigen, erst durch den Druck der reaktionären Bestrehungen der Regierungen zur Geltung gelangten Auslegung des s 6 G. D. ist es aber auch nicht richtig, daß keine praktischen Gründe für diese Ausdehnung vorlägen. Die Arbeitskammern sollen doch nach ihrer Jweckbestimmung den wirt schaftlichen Frieden pflegen und Gefahren für Leben? und Ge- sundheit der Arbeiter in diesen Betrieben bestehen ebenfo und noch mehr als in anderen Gewerbebetrieben. Die von verschledenen füd' deutschen Verwaltungen getroffenen Maßnghmen sprechen nicht gegen, sondern für diese unsere Auffassung. Die Gisenbabnarbelter und Handwerker sind geradezu erbittert, daß ihnen dieses Schutzrecht vor— enthalten werden soll, und haben sich in zahlreichen Petitionen an den Reichstag um Abhilfe gewandt. Die wunderschöne Refolution, die der Vorredner empfohlen hat, entspricht durchaus den Gepflogen⸗ heiten der Nationalliberalen und ihrer Gesinnungsgenossen, die Arbeiter auf die Zukunft zu vertrösten, aber sie nachher im Stiche zu lassen. Bei der NReichsversicherungsordnung in der Kommission waren es, gerade diese Herren, die einen ganz ähnlichen von uns gestellten Antrag grundsätzlich bekämpften; mit solchen Resolutionen sollen die Arbeiter nur getäuscht werden. Und warum sollen die Arbeiter der Gemeindebetriebe, warum sollen die Bureaubeamten nicht auch diesen Schutz haben? Auch die An— gestellten der Handelsgewerbe sollen auf die Zukunft vertröstet werden. Die Herren von der Wirtschaftlichen Vereinigung haben sich den Scher; geleistet, den bezüglichen, von der Kommission abgelehnten Antrag als Initiativantrag einzubringen, der überhaupt in diesem Reichstage nicht mehr zur Beratung kommen kann, nur damit es so scheint, daß sie auch mitgearbeitet hätten, d. h. doch nur, sich daran beteiligen, die Leute zu täuschen und um Hoffnungen zu betrügen. (Vizepräsident Schultz rügt diese Ausdrucksweife) Im Jahre 1507 hat man hier den Handlungsgehilfen und Privatangestellten mehr als zu viel versprochen; zu, stande gekommen ist gar nichts. Hier bei diesem Gesetz haben Sie die heste Gelegenheit, etwas zu tun, indem Sie wenigstens den Antrag Ablaß annehmen.

Abg. Behrens (Wirtsch. Vgg.): Wir sollen also diesen Antrag nur aus agitatorischen Gründen eingebracht haben; das können uns nur Leute unterstellen, die sich selbst stets in diesem Fahrwasser bewegen. Größere Reaktionäre, wie auf der Linken sitzen, gibt es nicht; erinnern Sie sich an Magdeburg. Wenn wir das Gesetz sicher zu Fall bringen wollen, brauchen wir nur die sozialdemokratischen Anträge anzunehmen. Der Abg. Potthoff hat in der Kommission sich um seinen Antrag nicht mehr

kümmert; er hat sich seinem Kinde gegenüber als Rabenvater bewiesen.

er Antrag Raah⸗Kölle ist durchaus berechtigt; die Kaufmannskammern muß man einrichten auf die die Mehrheit der Angestellten bildenden Gehilfen und muß die Arbeiter des Handelsgewerbes in die Abteilung dersetzen. Wir tragen damit dem demokratischen Gedanken unserseits mehr Rechnung als die Freisinnigen und die Sozialdemokraten. Mit Aus⸗ drücken wie faule Wechsel auf die Zukunft“ sollte der Abg. Potthoff sich doch etwas mehr in acht nehmen. Der Unterstellung der Eisen⸗ bahnarbeiter unter das Gesetz werden wir zustimmen; wir können uns in dieser Lesung nech nicht entschließen, von unserem Standpunkt irgendwie abzugehen. Die Eisenbahner im Lande rechnen schon mit der Tatsache, daß die Regierung an ihrem starren Nein festhalten wird. Deshalb haben die nationalgesinnten Eisenbahnarbeiter in ihren Petitionen den Ausbau ihrer Ausschüsse befürwortet; sie wünschen in dieser Form eine Art Standesvertretung.

Abg. Trim born sZentr.): Wir werden die Anträge Ablaß und Albrecht ablehnen. Der letztere verschiebt die ganze Grundlage, die das Gesetz im 51 erhalten hat. Dem Abg. Potthoff gegen— über möchte ich ausdrücklich hervorheben, daß wir mit der Ein⸗— beziehung der technischen Angestellten einen erheblichen Fortschritt gegenüber den früheren Verhandlungen erreicht haben. Es ist nicht recht, daß der Abg. Potthoff das gewissermaßen als eine Bagatelle hinstellt. (Zuruf des Abg. Manz.) Ich spreche von dem Dr. Potthoff, nicht von Ihnen, Herr Manz, das ist ein großer Unterschied! Zwischen Dr. Potthoff und Ihnen liegen Abgründe. Was die Vertretung der kauf⸗ männischen Angestellten anbetrifft, so hatte ich zuerst auch die Ab— sicht, die kaufmännischen Angestellten, soweit sie nicht in der Industrie tätig sind, der Abteilung der technischen Angestellten anzu— gliedern. Ich bin aber von dieser Absicht wieder abgekommen. Es erhob sich nämlich gegen diese Absicht ein Sturm bon Petitionen. Diese Hit! imponierten uns, abgesehen von ihrem Inhalt, durch ihre Massenhaftigkeit und die geschickte Wahl der Stunde. Die Mehrheit der kaufmännischen Angestellten wollte von der Einbeziehung nichts wissen, und zwar waren es nicht nur die deutschnationalen, sondern auch andere kaufmännische An⸗ gestellte darunter auch die katholischen, die dagegen opponierten. Diese Opposition veranlaßte uns, die Frage sehr eingehend zu prüfen. Wir sagten uns, daß es besser sei, das Problem der Vertretung der kaufmännischen Angestellten im ganzen zu behandeln und nicht für einen Teil besonders, wodurch wir der gesamten Lösung der Frage für die Zukunft in schädlicher Weise präjudiziert hätten. Außerdem ist die Frage als Gesamtproblem noch nicht zur Entscheidung reif. Nun wurden verschiedene Anträge einer Subkommission überwiesen; der Abg. Potthoff hat sich an den Beratungen der Sub⸗ kommission nicht beteiligt. Als die Beschlußfähigkeit festgestellt wurde, fehlte ein teures Haupt, und das war der Abg. Potthoff. Es fand nun trozdem eine Besprechung statt, worin auch die Ideen des Abg. Potthoff eingehend zur Sprache kamen. Später ist etwas Unangenehmes passiert. Als ich nach Schluß der Beratung dies Gebäude verlassen wollte, überreichte mir der Postbote einen Brief des Abg. Potthoff, an mich persönlich ge— richtet, worin er seine Wünsche und Anträge näher darlegte. Nun hatte ich an demselben Tage den Vorsitz in der Kommission nieder— gelegt, nicht etwa aus Gram darüber, daß der Abg. Potthoff uns im Stiche gelassen hatte, sondern weil ich nach Palästing reisen sollte. (Vizepräsident Schultz: TIhre Reise nach Palästing hängt doch mit dem §7? nicht zusainmen.) Sie hängt aber mit dem Abg. Potthoff zu⸗ sammen. (Vizepräsident Schultz: Es ist im Hause üblich, das, was Kommissionsmitglieder getan haben, nicht unter Nennung ihres Namens hier im Plenum y,, . Da der Abg. Potthoff zu den Bemerkungen des Redners Anlaß gegeben hat, so habe ich davon Ab⸗ stand genommen, jene Darstellung zu rügen, bitte aber, diesen Fall nicht als Präjudiz aufzufassen, wodurch ein alter, guter Usus durch⸗ brochen wird.) Ich werde den Namen des betreffenden Herrn nicht mehr nennen. Ich weiß nun nicht anders, als daß ich den Brief des Abg. Potthoff (Große Heiterkeit), des betreffenden Herrn hier zurück gelassen habe. . sind ja die Geschäfte von meinem Stell⸗ vertreter weitergeführt worden, da war Gelegenheit, die ganze Sache wieder aufzunehmen. Auf eine weitere Polemik will ich mich nicht einlassen, sondern gegenüber weitergehenden Anträgen nur an das alte gute französische Sprichwort erinnern „Qui trop embrasse, mal Cétreint.“

Abg. Horn Reuß (nl. : Bei den Staatsbetrieben liegen die Ver=

hältniffe doch ganz anders; der Staatzarbeiter muß auf gewisse Rechte

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