1910 / 290 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Dec 1910 18:00:01 GMT) scan diff

ö den wir zunächst noch Erfahrungen sammeln müssen. . nehme aber an, daß dabei dieselbe Wirtschaftlichkeit maß⸗ gebend sein muß, wie für jede andere Reichsausgabe. Im übrizen wird der Etat des Reichsamts des Innern beherrscht von den Ausgaben für die Invaliditätsversicherung, die seit 1900 von 30 auf 54 Mill. Mark gestiegen sind.

Dagegen bringt uns der außerordentliche Etat des Reichsamts des Innern die unsere ganze Gebarung schwer belastende Ausgabe von 48 Millionen für die Erweiterung des Kaiser Wilhelm⸗Kanals; das sind 27 Mill. Mark mehr als im Jahre 1910. Mit dieser Rate werden wir dann von der Gesamtausgabe von 223 Mill. Mark un⸗ gefähr die Hälfte, nämlich 114 Mill. Mark bestritten haben. Im Jahre 1912 wird uns noch eine gleich schwere Leistung bevorstehen. Dann werden bloß noch einige kleinere Raten folgen.

Meine Herren, bei den Schutzgebieten sind die Reichszuschüsse entschieden im Sinken begriffen. Wir hatten im Jahre 1909 einen Reichszuschuß von 31 Mill. Mark, 1910 einen solchen von 29 Mill. Mark, 1911 gehen wir auf annähernd 25 Mill. Mark zurück, und zwar alles dies einschließlich Kiautschou. Rechne ich die kleineren Einnahme⸗ und Ausgabeänderungen hinzu, so verbessert sich der Reichshaushaltsetat gegenüber den Schutzgebieten 1911 gegen 1910 um 5nsa Mill. Mark. (Hört, hört! rechts) Dabei bleibt das große Eisenbahn⸗ und Wegebauprogramm unverãndert in Geltung. Für Südwestafrika erlauben sich die verbündeten Re⸗ gierungen Ihnen einen Nachtragsetat vorzulegen, der die Verwendung von Diamanteinnahmen zum Gegenstande hat.

Die Marineverwaltung hat ihren Etat vollkommen entsprechend dem Flottengesetze entwickelt, und dieser erreicht im Jahre 1911 den Höhepunkt seiner Aufwendungen, und zwar mit 60 Mill. Mark Das sind 141 Mill. Mark weniger, als seine frühere Bedarf⸗ berechnung betragen hat. Sowohl 1909 wie 1910 schließt die Marineverwaltung unterhalb ihres Etats ab. (Hört, hört! rechts.) Mit dem Jahre 1911 werden die letzten ersten Raten für Ver⸗ mehrungsbauten mit Ausnahme eines kleinen Kreuzers eingesetzt. Demgemäß sinken von da ab die Ausgaben bis zum Jahre 1916, aber, wie ich ausdrücklich hervorheben möchte, nur im außerordentlichen Etat. Die Anleihe wird bereits im Jahre 1912 ein Weniger von 23 Mill. Mark aufweisen und im Jahre 1917 von diesen Ausgaben nahezu ganz entlastet sein. Dagegen steigen im ordentlichen Etat die Ausgaben ununterbrochen bis zum Jahre 1917. .

Endlich die Heeresverwaltung, meine Herren, mit Fortlassung der Ausgaben für die neue Friedenspräsenzstärke. Der eeresetat hatte in den Jahren 1900 bis 1904 eine gewisse Beständigkeit auf der Höhe von 650 Mill. Mark. Seitdem ist er durch die Heeres⸗ verstärkung, durch Waffenausrüstung und durch die Besoldungs⸗ vermehrung erheblich gestiegen, bis er im Jahre 1908 die Höhe von S857 Mill. Mark erreichte. Von da ab beginnt ein gewisses Sinken, nämlich im Jahre 1909 auf 829 Millionen und im Jahre 1910 auf 804 Mill. Mark. In beiden Jahren bleibt die Heeresverwaltung tatsächlich noch um 3 bis 4 Mill. Mark hinter dem Anschlage zurück. (Hört, hört! rechts.) Das Jahr 1911 wird fast genau dieselbe Summe, wenn man von der Friedenspräsenzstärke absieht, aufweisen wie das Jahr 1910.

Meine Herren, ich gestatte mir, Ihre Aufmerksamkeit besonders zu lenken auf den Verkauf der Umwallungen der Festung Königẽberg an die Stadt Königsberg und auf den Verkauf des westlichen Teiles des Tempelhofer Feldes an die Gemeinde Tempelhof. Beide Tätigungen haben einen durchlaufenden Posten in Einnahme und Autgabe zur Folge. Mit der Tempelhofer Angelegenheit haben sich die verbündeten Regierungen gestattet, Sie bereits durch einen Nach⸗ tragsetat von 1909 zu befassen, in welchem in Aussicht gestellt wurde, daß die erzielten Erträgnisse zur allmählichen Beschaffung von Truppenübungsplätzen Verwendung finden sollen. Ihre Bu dget⸗ kommission hat damals die etatsmäßige Regelung noch nicht für geeignet erachtet, sich aber mit den geplanten Maßnahmen grund⸗ sätzlich einverstanden erklärt, welche nunmehr auch der Feststellung durch den Etat zugeführt werden sollen.

Meine Herren, ich hoffe, Sie werden aus meiner Darstellung den Eindruck erhalten haben, daß überall, ich möchte sagen, mit hoher Spannung dahin gearbeitet worden ist, die Ausgaben in den Grenzen der verfügbaren Mittel zu halten. Das Bestreben, an die Ausgaben da, wo sie etwa ins Kraut schießen möchten, rechtzeitig die Gärtner⸗ schere zu setzen, ist auch hervorgetreten in den neuen Bestimmungen über die Reisekosten und Tagegelder, über die Tafel- und Messegelder in der Marine und über das Zulagewesen in der Marine.

Ueber die Gebäudeunterhaltungskosten sind wir zu einem ein⸗ heitlichen Schema noch nicht gelangt. Wir legen Ihnen zur weiteren Erörterung das Ergebnis unserer Prüfung in Gestalt einer Denkschrift vor.

d. . Zusammenhang hiermit steht auch die Ausführung des Kontrollgesetzes, die natürlich noch in den Kinderschuhen steckt. Indessen ist es von Interesse festzustellen, daß der Rechnungshof bei den für das Geschäftsjahr 1910,11 angemeldeten 4243 Rechnungen inẽgesamt in 3276 Fällen von den ihm durch das Gesetz gegebenen Befugnissen Gebrauch gemacht hat, indem er teils die Rechnungen der Ver⸗ waltungsbehörde zur Prüfung überließ, teils selbst mittels Stich⸗ proben prüfen will, teils auf die Vorlage von Belegen ver⸗ zichtet usw. nach den verschiedenen Befugnissen, die ihm das Gesetz gibt. (Hört, hört! rechts) Entnehmen Sie aus dieser ver— gleichsweise großen Zahl etwa nicht, meine Herren, daß nun etwa zu sorglos verfahren werden wird. (Sehr richtig! in der Mitte.) Die Hauptsache ist, daß der Rechnungshof überall auf der Wacht bleibt und kein Gebiet dauernd ganz unbeobachtet läßt. Was jetzt geschieht geschieht nur versuchsweise.

Meine Herren, nachdem ich so die Grundlagen, auf denen der Etat von 1911 sich aufbaut, und die einzelnen Teile des Gebãudes geschildert habe, ist es ganz leicht, mit wenigen Strichen das Gebäude des ordentlichen Etats selbst zu skizzieren. Die Mehrzahl der Verwaltungen hat eine Mehrausgabe für 1911 gegen 1910 überhaupt nicht zu verzeichnen oder, wo eine solche eintritt, da gleicht sie sich aus mit Minderausgaben oder mit Mehreinnahmen. So das Reichtamt des Innern, das Auswärtige Amt und abgesehen von der Friedenspräsenzstärke auch das Reiche heer. Kleine Reste und ein Mehr an Pensionen von 2 Mill. Mark werden aufgewogen durch die Minderzuschüsse an die Kolonien. Die 27 Mill. Mark, mit denen uns der Reichsinvalidenfonds von 1911 ab, später mit noch höheren Beträgen, zur Last fällt, finden eine offene Stelle da, wo der Etat

dürftig miteinander in Einklang zu bringen, sondern blickt in die Zu⸗

zu bestreiten der 3 ehranspruch der Marine mit 20 Mill. Mark. und die . . . und Verzinsungẽbetrẽge für die Reichs⸗ schuld einschließlich der Abbürdung, und diese werden beglichen durch die Ueberschüsse bei der Reichspost, bei den Reichseisenbahnen und durch die Mehreinnahme an Zöllen und Steuern. So, meine Herren, ist der Etat von 1911 aufgebaut auf den bis⸗ herigen Grundlagen. Fassen Sie ihn kräftig an und rütteln Sie ihn, und Sie werden finden, daß das Gefüge fest ist (Heiterkeit und sehr guth; denn es besteht eigentlich nur aus nüchterner Selbst⸗ verständlichkeit. Wo nicht ein Zwang zu Ausgaben vorlag, begnügt sich der Etat mit einer bescheidenen Fortbildung des Bestehenden und hält, wenn nicht ein absolutes Erfordernis zur Steigerung vorhanden war, an der bisherigen Höhe fest. Er sucht sich für das kommende Jahr bestmöglich einzurichten, vergißt aber nicht, daß dieses Jahr nur der Bestandteil einer Finanz⸗ periode ist, und begnügt sich deshalb nicht damit, zwei Endziffern not⸗

1907 erledigte. So bleibt also

kunft, wo diese durch die Gegenwart beeinflußt wird. Meine Herren, bei Feststellung der Friedenspräsenzstarke des Deutschen Reichs kann für die nächsten fünf Jahre nicht einfach das gelten, was in den vergangenen fünf Jahren gegolten hat. Es bedarf keines Beweises, daß das Fortschreiten der militãrischen Technik auch ein Fortschrelten des Bedarfs bedingt. (Sehr richtig! bei den Natlib.) Und wenn dieser Bedarf für unsere Wehrkraft unerläßlich ist, wenn D wie es hier der Fall ist, sich in den Grenzen wohlerwogener Spar fam̃keit hall, so wird niemand sagen können, daß die Finanzen des Reiches dabei nicht mitkommen können. (Sehr richtig rechts) Das würde doch die Stärke unseres nationalen Instinktes und die Leistungsfähigkeit unseres Wirtschaftẽ körpers verkennen heißen. (Sehr gut! rechts) Wie Sie aus dem Friedensprãsenzgesetz ersehen, erfordert dies für das erste Jahr nur den Betrag von 8 Mill. Mark. Spater steigen die fortdauernden Ausgaben bis zum Jahre 1917, wo sie die Höhe von 22 Mill. Mark erreichen. Einmalige Ausgaben sind nur bis zum Jahre 1915 vorgesehen. Verteilt sind die Ausgaben auf die verschiedenen Jahre nicht, vielmehr is diese Verteilung der deistungs⸗ fähigkeit jedes einzelnen Jahres vorbehalten. Aber ganz deutlich und unausweichlich liegt vor uns eine Ausgabe von durchschnittlich mehr als 20 Mill. Mark im Jahre. In demselben Augenblicke, wo dier Verpflichtung zu dieser Ausgabe gesetzlich festgelegt wird, muß gleich wirksam und gleich bindend auch für die entsprechenden Ein⸗ nahmen gesorgt werden. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Das ist die Feuerprobe des Grundsatzes: keine Ausgabe ohne Deckung! (Erneute Zustimmung rechts und in der Mitte) Wir dürfen jetzt nicht sehenden Auges ein Defizit auf die Zukunft abladen, während wir noch mitten im Drange der Erfahrung stehen, wie schnell und wie unerbittlich uns die Zukunft als kommende Gegenwart jedes Ver legenheitsmittel heimzablt. (Sehr gut! rechts und in der Mitte. if: Erbschaftssteuer!) . . . Regierungen schlagen Ihnen im Etat unzwei⸗ deutig vor, den Betrag aus den Erträgnissen der Zuwachs steuer zu decken. Der Gedanke einer Reichswertzuwachssteuer ist von dem Reichstage zuerst angeregt und einmütig vertreten worden. . Er gründet sich darauf, daß die beispiellose Steigerung unseres Volks⸗ tums, unserer Boden- und Gewerbeerzeugung, unseres Handels und Verkehrs und aller darauf fußenden Werte in erster Linie dem Entstehen und Bestehen des Reichs zu danken ist, und daß deshalb diese Werte als solche zu dem Wohlergehen des Organs hei⸗ zutragen haben, dessen Schädigung sie ohne weiteres in sich zusammen⸗ sinken lassen würde. Auch den Kriegern, die sich selbst für die Schöpfung des Reichs eingesetzt haben, kann dieses seine Dankesschuld in vermehrtem Maße abstatten, wenn die Zuwachs steuer Gesetz wird. Daß nach der letzten Prüsung noch starke Hoff nungen auf eine Wehr steuer gesetzt werden, glaube ich kaum. Der Entwurf bringt Ihnen also hier das ersichtlich einzige Mittel entgegen, um dem einhelligen Wunsche des Reichstags und weiter Volkskreise zu entsprechen. . So, meine Herren, soll der Etat von 1911 die Antwort auf die Frage geben, ob an den Grundsätzen, zu denen Bundesrat und Reichstag sich bekannt haben, auch da festgehalten werden soll, wo dies einige Mühe kostet. Es ist eine vergleichsweise kleine und leichte Probe auf ein großes Exempel, die uns zugemutet wird. . Was ich nun noch über die Anleihen zu sagen babe, ist im wesentlichen die Bestätigung alles vorher Gesagten. Meine Derren, das Geburtsjahr unserer Anleihen ist bekanntlich 1877. Seitdem hatten wir ein Anleihesoll von 1877 bis 1880 von 280 Mill. Mark das sind 70 Millionen im Jahr von 1881 bis 1890 von 1272 Mill. Mark das sind 127 Mill. Mark im Jahre —, von 1891 bis 1900 von 1107 Mill. Mark das sind 111 Mill. Mark im Jahre und von 1901 bis 1909, in den neun Jahren, von 25841 Mill. Mark das sind 287 Millionen im Jahre. Hört, hört! rechts und in der Mitte.) Im Jahre 1910 hatten wir eine Anleihe von 172 Mill. Mark oder wohl richtiger von 148 Mill. Mark: denn die 24 Millionen Aufstandsausgaben gehören sachlich der früheren „de an. 5 von 1911 bringt Ihnen eine Anleihe von 9. Mill. Mark; das sind 15 Millionen weniger als im Jahre 1910, und ist ein Drittel des Bedarfes der zuletzt vergangenen Periode. . Meine Herren, das klingt erfreulich und ist es auch, aber wir dürfen nicht vergessen, daß die Ausgabeposten des außerordentlichen Etats ihre Höhe noch nicht verlassen haben; im Gegenteil stehen die Ausgaben für die Flottenbauten und den Kanal augenblicklich im Zenit. Neue Ausgaben nicht werbender Art haben wir weder für 1910 noch für 1911 in die Anleihe aufgenommen. (Hört, hört rechts. Aber ehe nicht die bereits eingegangenen Verpflichtungen einschwinden, führen wir die neuen Anleihegrundsätze nicht rein durch. Insofern tragen wir auch hier noch die Lasten der Vergangenheit. Inzwischen dürfen wir damit zufrieden sein, daß uns aus dem ordentlichen Etat 93 Mill. Mark an Schuldentilgungebeitrãgen zu⸗ fließen und im Verein mit dem Münzgewinn von 22 Mill. Mark das Anleihesoll auf tiefer als die Hälfte herabdrücken. Aber wir dürfen uns nicht damit zufrieden geben, etwa nur eine schematische Subtraktion vorzunehmen; wir dürfen nicht die Schuldentilgungsbeträge der Aufgabe entziehen, zu der wir sie nach dem Sinne und dem Wortlaut der Reichsschuldenordnung in erster Linie benutzen wollen, nämlich als Käufer unserer alten Schuldenbestände auf dem Maͤkte aufzutreten

Meine Herren, die verbündeten Regierungen schlagen Ihnen bor, dies im Etatsgesetz besonders zum Ausdruck zu bringen. Auch für 1910 würde es nach Lage des Marktes in hohem Grade erwünscht

sein, die Schuldentilgungsbeträge in gleicher Weise zu verwenden, und

ich bin der Meinung, daß dies nach dem Stande der Gesetzgebung auch im laufenden Jahre schon zulässig sein wird. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) J . Obwohl der Kurs unserer Reichsanleihe in letzter Zeit, wenn auch auf niedriger Basis, etwas beständiger geworden ist, so zeigt sich doch der Geld⸗ markt noch gegenüber unseren wie überhaupt gegenüber allen Rentenwerten in erheblichem Maße versteift. Eine Schonzeit wird gewiß dazu bei⸗ tragen, die Stärkung unserer Reichsfinanzen und die solide Fundierung der Reichswerte dem anlagesuchenden Publikum recht eindringlich vor Augen zu führen. Wir sind auch durchaus in der Lage, trotz des noch vorhandenen Anleiherestes auch den Bedarf von 1911 recht wohl durchzuhalten, ohne zu einer Anleihe zu schreiten; denn ich glaube er⸗ klären zu dürfen, daß es in der Absicht liegt, eine derartige Karen zu üben. Nur muß dabei freilich eine gewisse Gleichmäßigkeit des Verhaltens aller am inländischen Markte beteiligten offentlichen Korporationen vorausgesetzt werden. Denn wenn wir allein beiseite ständen, so könnte uns unsere Enthaltsamkeit vielleicht zum Schaden gereichen. . Daß wir unter keinem starken Zwange zur Anleihebegebung stehen, begründet sich aus dem Stande unseres Schatzanweisungs⸗ kredits. Obwohl dieser Fonds noch belastet ist mit Resten der An⸗ leihe von 1909 und mit dem ganzen Anleihebedarf von 1910, ferner mit Vorschüssen an die Berufsgenossenschaften und mit . Vor⸗ schüssen an den Reichsinvalidenfonds, betragt seine tat saichliche Inanspruchnahme augenblicklich nur 150 bis 160 ¶Nillionen Mark. Stellen Sie dagegen in Vergleich, daß im Mai 1909 die Inanspruchnahme sich belief auf 639 Mill. Mark, und Sie werden ein gewisses Gefühl der Erleichterung mitempfinden. (Sehr richtigh Im November 1910 betrug die Belastung des Schatzanweisungsfonds durchschnittlich 250 Mill. Mark weniger als im November 1909 und um 400 bis 500 Mill. Mark weniger als in der schwersten Zeit des Rechnungsjahres 1908 und 1909. (Hört, hört! rechts und in der Mitte.) Meine Herren, ich glaube, das sind tutsachlich Zahlen, die das Vertrauen in eine Besserung unserer Verhältnisse und die auch unseren Anleihekredit zu stärken geeignet sein sollten. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Die Hebung des Kurses der Reichs— und Staatsanleihen ist augenblicklich ein beliebtes Themq und zahlreich sind die Ratschläge, die uns von berufener Seite entgegengebracht werden. Nach meinem Dafürhalten bedarf es jedenfalls unablässiger Kleinarbeit, und man darf nicht ungeduldig werden, wenn der Erfolg auf sich warten läßt. Erwünscht ist in diesem Zusammenhange der Fortschritt, den wir mit dem Reichsschuldbuch machen. Meine Herren, die Eintragung in das Reichsschuldbuch betrug in den ersten 15 Jahren seines Bestehens nur 60 bis 70 Millionen im Jahre bis zum Jahre 1908, in den letzten beiden Jahren dagegen haben die Eintragungen sich belaufen auf 300 Millionen und im letzten Jahre allein auf 170 Millionen. In den nächsten Wochen werden wir, so hoffe ich, die erste Milliarde zurückgelegt haben, und ich hege keinen Zweifel, daß die wohltätigen Bestimmungen des neuen Reichsschuldbuchgesetzes auch weiterhin ihre Anziehungskraft weiter ausüben werden. Bedeutungsvoll für die Hebung der Nachfrage und noch wichtiger für die Hebung des Ansehens ist auch die in Ihrer Kommission gut geheißene Bestimmung der Reichs versicherunge⸗ ordnung, wonach die Versicherungesanstalten und Berufsgenossen⸗ schaften verpflichtet sein sollen, einen Teil ihres Vermögens in Reichs⸗ oder Staatsanleihen anzulegen. . . Aber, meine Herren, das alles nützt nur, wenn wir unsere Finanzen in Ordnung halten, wenn wir eisern die Grundgesetze des Gleich⸗ gewichts durchführen. (Sehr richtig! Noch fließen der ordentliche n n außerordentliche Etat ineinander über. Hin gehen die großen Schulden⸗ tilgungsbeiträge, her kommen die großen Zuschüsse zu dem Flottenbau, und auch sonst ist die Demarkationslinie zwischen beiden zwar gezogen, aber die Truppen sind noch nicht überak hinter sie zurückgeführt. Lassen wir die Zügel im ordentlichen Etat locker, trösten wir uns im mindesten mit irgendeinem Palliativmittel, so gleiten wir unfehlbar, zunächst nur dem Sachkenner bemerkbar, später immer deutlicher und rapider wiederum in den Abgrund unwirtschaftlicher Anleihen hinein. (Sehr richtig) Meine Herren, unser ganzes Bestreben geht nun dahin, den Felsblock unserer Finanzen bergaufwärts zu rollen. Wir brauchen das durchaus nicht zu tun mit dem fatalistischen Gefühle, daß wir ihn doch nicht oben landen werden; im Gegenteil, ic bin der festen Ueberzeugung, daß die Zeit nicht ferne ist, wo er auf der Döhe seinen sicheren Ruhepunkt findet. Wirken wir zusammen, daß er nicht noch nahe dem Gipfel unseren Händen entrollt! (Lebhafter Beifall.)

Preußischer Kriegsminister, General der Infanterie von Deeringen: ? . Herren! Lassen Sie mich dem Ihnen vorgelegten Gesetz⸗ entwurf über die Friedenspräsenzstärke einige Worte mit auf den Weg geben. Die Notwendigkeit eines starken deutschen heeres ein⸗ gehend zu begründen, ist meines Erachtens kaum notwendig. Jeder, der Gegenwart und Zukunft richtig abschätzt, wird mit mir der Meinung sein, daß Deutschlands geachtete Stellung und sein Einfluß auf die Erhaltung des europäischen Friedens nicht zum mindesten auf einer starken schlagfertigen Armee beruht. (Sehr richtig! rechts) Wird hieran geändert, werden wesentliche Lücken in unserer Rüstung nicht rechtzeitig geschlossen, so werden die Folgen in dem Wettbewerb unserer Industrie und unseres Handels und auch noch auf vielen anderen Gebieten gar sehr zu Ungunsten unseres Vaterlandes sich bald

machen.

nn, . vorgelegte Friedenspräsenzgesetz will die Beseitigung der Schwächen entsprechend dem bewährten Verfahren bei den letzten Militärvorlagen in einer Entwicklung auf h Jahre suchen. Eine solche allmähliche Entwicklung ist meines Erachtens angängig, wenn keine akuten äußeren politischen Schwierigkeiten vorliegen, und wenn 4 gesetzlich festgelegtes Programm der Heeresverwaltung die Möglich lei bietet, die fraglichen Aenderungen von langer Hand vorzubereiten. Daß ein solches Verfahren auch wirtschaftlich das günstigste ist, darf ich nebenbei betonen. Eine gesetzliche Aenderung der Weiterentwicklung des Heeres kann meines Erachtens aus rein militärischen wie auch aus politischen Gründen nicht verschoben werden, sobald die zu beseitigenden Schwächen feststehen und ihre wesentliche Bedeutung auf . Kriegs⸗ und Mobilmachungsverhältnisse klar zu Tage treten, un wenn dies auch von unseren Nachbarn entsprechend bewertet wird.

(Sehr richtig! in der Mitte) und dadurch das Ansehen unserer Anleihen

von 1910 die fast genau ebenso hohen Teuerungsbeihilfen für

ju heben. (Sehr richtig! rechts.)

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Schluß aus der Ersten Beilage.)

Nach Ueberzeugung der verbündeten Regierungen ist dieser Zeit⸗ punkt jetzt gekommen. Unsere Hauptwaffe, die Infanterie, kann der Maschinengewehre nicht mehr entbehren. Im Vergleich zu den fremden Armeen ist die vorgesehene Zuteilung eine sehr bescheidene, und doch hat die behelfsweise Formierung der Maschinengewehrkompagnien die Ausrückungsstärke unserer Infanterie namentlich in unseren Grenz⸗ armeekorps in empfindlicher Weise geschwächt. Diese Mißachtung wird noch dadurch verstärkt, daß zahlreiche Abkommandierungen der Infanterie notwendig wurden, um die bei den Verkehrstruppen unbedingt erforderlichen Formationen provisorisch zu bilden. Um auch hier in den allerengsten Grenzen zu bleiben, will die Vor—⸗ lage die für die Maschinengewehrkompagnien erforderlichen Mann⸗ schaften nur bei denjenigen Truppen ersetzen, wo dies aus Mobil⸗ machungs⸗ oder anderen zwingenden Gründen unbedingt erforderlich ist. Nur ein Infanteriebataillon soll neu formiert werden, um das Fehlen von vier Bataillonen bei dem Königlich sächsischen Kontingent neben der Normalzahl von 12 Bataillonen pro Division weniger fühlbar zu machen.

Bei unserer Feldartillerie handelt es sich darum, daß man zwei preußischen Divisionen, die zurzeit nur über je sechs Batterien ver⸗ fügen, die fehlenden zweiten Regimenter gibt und die Lücken bei dem Königlich bayerischen Kontingent etwas ausgleicht. Die umfassende Umorganisation und Vermehrung dieser Waffe, die namentlich bei unseren westlichen Nachbarn stattgefunden hat, läßt es nach der Ueberzeugung der Heeresverwaltung nicht angängig erscheinen, diese Lücken länger bestehen zu lassen. Gerade bei der Feldartillerie ist es besonders bedenklich, Neuformationen von vornherein in der ersten Linie zu verwenden. Um die personellen und materiellen Lasten, die diese Vermehrung zur Folge haben muß, zu erleichtern, hat sich die Heeresverwaltung trotz sehr ernster Bedenken dazu ent⸗ schlossen, 20 reitende Batterien in fahrende umzuwandeln. Wir er⸗ warten, daß durch eine Vermehrung der schon im Frieden bespannten Geschütze und durch die damit auch den mobilen Batterien von vornherein gegebene erhöhte Beweglichkeit dies ausgeglichen wird.

Bei unserer Fußartillerie hat sich wie wohl bei keiner anderen Waffe eine Erweiterung der Kriegsaufgaben vollzogen. Unsere modernen Befestigungen an der Küste und an der Grenze verlangen mit ihrer Kompliziertheit eine auf die Bedienung der Panzergeschütze speziell eingeübte Truppe. Andererseits kann aber auch die Feldarmee nicht nur bei Belagerungen, sondern auch im eigentlichen Feldkampf der schweren Artillerie nicht mehr entbehren. Die Fortschritte der Technik ermöglichen es, schnell und dauernd, wie früher nie gedacht, eine Befestigung jedes Geländes durchzuführen, der Angreifer bedarf dazu durchschlagenderer Mittel, als ihm die Feldartillerie zur Verfügung stellen kann. Diesen vielseitigen Aufgaben ent⸗ spricht die heutige Organisation der Fußartillerie nicht mehr, sie bedarf der Vermehrung um 5 Bataillone und der Neubildung einiger Regiments⸗ und Bataillonsstäbe.

Durch eine Verringerung der Geschützzahl der einzelnen Batterien wird es andererseits möglich, die Vermehrung an Mannschaften in engen Grenzen zu halten. Die geplante Organisation der Fußartillerie wird einerseits eine zweckmäßige Friedensgliederung dieser Waffe unter ihren technischen Vorgesetzten, andererseits aber auch die Zuteilung von Fußartillerie zu jedem Armeekorps ermöglichen. Das letztere ist besonders wichtig; denn nachdem die schwere Artillerie Schulter an Schulter mit den anderen Waffen in den Feldkampf tritt, muß dieser Gesichtspunkt auch für die Friedensübungen dauernd im Auge behalten werden. Um der Fußartillerie eine ihren Kriegsaufgaben entsprechende Friedensausbildung zu ermöglichen, läßt sich eine Vermehrung und Verstärkung ihrer Bespannungsabteilungen nicht umgehen.

Eine besondere Berücksichtigung verdienen unsere Verkehrstruppen. Die im Mobilmachungsfall alsbald auftretenden Aufgaben erfordern die Neubildung eines Eisenbahnbataillons und eines Telegraphen⸗ bataillons und Etatsverstärkungen bei den schon bestehenden Bataillonen. Die Entwicklung des Kraftfahrwesens erheischt die Neubildung eines Kraftfahrbataillons, das als Stamm dienen soll für die zahlreichen Personen⸗ und Lastkraftwagen⸗ formationen, ohne die eine moderne Armee nun einmal weder geführt noch erhalten werden kann. Die Entwicklung unseres Luftfahrtwesens läßt es geboten erscheinen, die Neubildung von zwei Bataillonsstäben und drei Kompagnien zu erbitten. Es läßt sich dann ermöglichen, mit den bereits bestehenden Formationen drei Bataillone zu zwei Kom⸗ pagnien zu bilden und diejenigen Luftschifferformationen, die beim Ausbruch eines Krieges alsbald an den Grenzen gebraucht werden, in die Grenzkorpsbezirke vorzuschicken. Die wachsende Bedeutung unserer Verkehrstruppen auf den verschiedenartigsten Gebieten, die spezielle Friedensausbildung jeder einzelnen Sonderart, und diese doch auch wieder unter Beachtung der allgemeinen Armeeinteressen erfordert die Neubildung einiger höherer Stäbe bei denselben. Wir sichern uns damit gleichzeitig diejenigen höheren Offiziere, die wir bei den leitenden Führerstellen der Feldarmee im Etappengebiet und auch zur , , des Nachschubs im Innern des Reichs nicht entbehren önnen.

Endlich ist dem Train eine Vermehrung zugedacht. Nachdem diese im Kriege so besonders wichtige Waffe bisher verhältnismäßig wenig berücksichtigt worden ist, scheint es nach der Ueberzeugung der Heeresverwaltung nicht mehr angängig, eine Verbesserung jetzt aufzu⸗ schieben. Wir haben uns entschlossen, nicht über die Neubildung vierter Kompagnien bei 18 Trainbataillonen hinauszugehen; denn die Entwicklung des Kraftfahrwesens wird vielleicht in der Zukunft zu einer Entlastung des Trains fübren. Andererseits aber ist gerade in dieser Waffe das Mißverhältnis zwischen Friedens, und Kriegsstärke ganz besonders bedauerlich, und wir werden auf dem Gebiete der kämpfenden Truppen wie auf Kriegsschauplätzen ohne ausreichende Kunststraßen des Fuhrparks mit

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanz

Berlin, Sonnabend, den 1. Dezember

2.

Das sind die Hauptgesichtspunkte, die bei der Aufstellung des Gesetzentwurfs leitend gewesen sind. Die Erörterung von Einzel⸗ heiten darf ich wohl Verhandlungen in der Kommission vorbehalten, der, wie ich annehme, der Gesetzentwurf überwiesen werden wird.

Im Jahre 1965 führte mein Herr Amtsvorgänger das jetzt noch in Geltung befindliche Gesetz unter anderem mit den Worten ein, daß es die Durchführung von Meliorationen in der Armee bezwecke. Gleiche Absichten verfolgt auch der jetzige Gesetzentwurf, nur in geringerem Um⸗ fange. Er hält sich durchaus in den früheren Erklärungen der verbündeten Regierungen und trägt den Finanzen des Reichs nach Tunlichkeit Rechnung. Andererseits entspricht er den dringendsten Forderungen der Armee. Er befestigt unsere innere Organisation, und seine Durch—⸗ führung wird uns noch besser befähigen, den Feind von den vater— ländischen Grenzen abzuhalten, wenn Deutschland ernste Zeiten nicht

erspart bleiben sollten. (Lebhaftes Bravol rechts und bei den National⸗ liberalen.)

. h, el Geng, Dieser Etat ist wahrscheinlich der letzte, den dieser Reichstag zu beraten hat, aber auch der erste, in dem die Hife! Resultate der Reichsfinanzreform zur Erscheinung kommen.

on einer umfassenden Erörterung sollte nach Ansicht meiner Freunde bei dieser Generalberatung abgesehen, werden können. Eine Reihe von bedeutsamen Fragen sind ja ohnehin schon bei den Interpellationen ausgiebig besprochen worden. Wir können nur den Wunsch hinzu— fügen, daß dieser Reichstag in die Lage versetzt wird, noch den Gesetzentwurf, betreffend die Privatbeamtenversicherung zu beraten. Im übrigen unterlassen wir, die allgemeinen politischen Fragen jetzt anzuschneiden, wir behalten uns vor, unsere Beschwerden und Wünsche bei den Einzeletats des Kanzlers, des Auswärtigen und des Innern vorzubringen. Wir tun dies hauptsächlich auch deswegen, um 5 Raum für die Erörterungen der reinen Finanzfragen zu ekommen. Es hat ja den Anschein, als ob die Neuwahlen unter der 8 stattfinden sollen: gegen die Finanzreform und ihre Urheber!

as geht ja aus dem famosen Flugblatt des Hansabundes hervor, wohin die Reise gehen soll. Da halten wir für angezeigt, schon jetzt den Entstellungen, die über die Finanzreform verbreitet worden, ent⸗ gegenzutreten. Die Reichsfinanzreform ist kein ideales Werk; aber ist es vielleicht das Reichsvereinsgesetz, das die Linke mit geschaffen hat? Die Finanzreform at die Finanzen des eichs auf eine neue sichere Grundlage gestellt, dafür haben wir soeben den Beweis gehört. Der Rechnungskommission möchte ich vorweg einen Posten aus der Rechnung für 1999 zur näheren Prüfung empfehlen, wonach für eine Informationsreise süd⸗ und süd⸗ westdeutscher Abgeordneter in das preußische östliche Ansiedlungs⸗ gebiet ein Reichsbeitrag geleistet worden ist. Wenn Preußen diesen Abgeordneten die Schönheiten des preußischen Ostens zeigen will, so mag es dafür auch bezahlen. Die Interpellation wegen des Enteignungsgesetzes wollte der Reichskanzler hier nicht beantworten, weil es 1 um eine Landesangelegenheit handle,. Ich bitte ferner die Rechnungskommission nachzusehen, ob nicht Abstriche, die der Reichstag gemacht hat, durch außeretatsmäßige Ausgaben wieder ausgeglichen worden sind. Dadurch würde ja das Budgetrecht des Reichstags illusoris ,. werden. Der Etat fi 1911 bietet das Bild ruhiger stetiger , zum Be

öge ern, die Ausgaben halten sich in mäßigen Grenzen.

er Schatzanweisungskredit, der bis auf 600 illionen im Jahre 1909 gestiegen war, beträgt nur noch 375 Millionen, und er wird vielleicht nicht einmal voll in Anspruch genommen werden. Der Anleihebedarf, der 1908 über 250 Millionen betrug, beträgt für 1919 nur noch 72 Millionen und für 1911 g8 Millionen. Die ungedeckten Matrikularbeiträge waren 1908 bis auf 126 und 1999 bis auf 216 Millionen gestiegen, während wir für 1910 und 1911 nur noch mit 48 Millionen zu rechnen brauchen. Die Reichsfinanzreform hat uns die Mittel geschaffen, den Etat allmählich günstiger zu gestalten. Die neuen Steuergesetze kann man eigentlich nicht als Finanzreform bezeichnen, da eine Umänderung der Steuer—⸗ gattungen oder des Verhältnisses zwischen dem Reich und den Einzelstaaten nicht stattgefunden hat. Daß der Etat ein ünstigeres Gesicht zeigt, haben wir in zweiter Linie dem Schatz⸗ if zu verdanken, der die Ausgaben für Heer und Flotte niedriger zu halten gewußt hat. Danach scheint die Stellung des Schatzsekretärs doch nicht so schwach zu sein, wie immer von anderer Seite dargestellt wird, und wir brauchen des⸗ halb keinen Reichsfinanzminister zu schaffen, der ein Veto⸗ recht hat, wie die Finanzminister in den Einzelstgaten. An dem finanziellen Verhältnis zwischen dem Reich und den Einzel⸗ staaten lag nicht die Schuld der Finanznot, denn wir sehen, ö. die Einzelstaaten trotz ihrer unbegrenzten Zuschußpflicht doch Mittel und Wege haben, ihre Zuschüsse an das Reich zu begrenzen. Die Erfolge des Schatzsekretärs waren nur möglich, da der Bundesrat und der Reichskanzler ihm zur Seite standen, woran es in den letzten Jahren manchmal gefehlt hat. Die Mitarbeit meiner Freunde kann ich ihm bestimmt in Aussicht stellen. In bezug auf die Friedeng⸗ präsenzstärke scheint man das Quinguennat jetzt für alle Zeit als selbstverständlich zu halten. Meine Freunde . keine grund⸗ sätzlichen Gegner der Festlegung auf fünf Jahre, aber es fragt ö. ob es sich gerade jetzt empfiehlt, die Heeresverstärkung auf . Jahre festzusetzen, denn die Neuformationen sollen ja ers im Jahre 1915 oder 1916 vorgenommen werden. Müssen sie da schon jetzt gesetzlich festgelegt werden? Bei der Verteilung der Präsenz= iffer wird nach der Vorlage Bayern verhältnismäßig stärker elastet als Drengen das Kontingent soll sich aber berfassungs⸗ mäßig nach der Bevölkerungszahl richten. rei Armeekorps sind allerdings für a, etwas viel; in Preußen entfällt ein Armee. korps auf 3,7 illionen Einwohner, in Bayern schon auf 2.7 Millionen. Jedes Armeekorps hat eine gewisse Mindestzahl von. Truppeneinheiten, die baverischen Armeerkorpé, haben darin gewisse Lücken aufzuweisen, die jetzt durch die Vorlage zum Teil ausgefüllt werden . Wir dürfen vom prinzipiellen Standpunkt nicht außer acht lassen, welche Konsequenzen solche Differenzen aben können. Jedenfalls ist eine Vorbelastung i, unbegründet. llerdings besteht in der ,, für die Marine eine Ver⸗ belastung ö . die diese Vorbela 7 Bayerns wieder ausgleicht, aber aus staalgrechtlichen Bedenken sollte man doch einen Auf gleich schaffen für diese Differenzen, damit der Eindruck vermieden wird, als ob eine Vorbelastung Bayerns eintrete, Um die Neu⸗ ormationen zu ermöglichen, sollen 260 reitende Batterien in fahrende atterien umgewandelt werden; ich fürchte, daß man später die ahrenden Batterien wieder in reitende umändern wird. Das ersonal für die Maschinengewehrabteilungen soll von der Infanterie eschafft werden, die betreffenden Infanteriebatgillone werden dann aber nach Ersatz rufen. So trägt das neue 2 den Keim all. gemeiner Neuforderungen in sich. auch den Eindruck, als ob die berechneten Summen nicht genügen werden, sondern 9h die Neuformationen erheblich höhere Summen a, werden. Das einzig Grfreuliche ist die Verminderung der Musstkorps, aber man hätte darin noch schärfer vorgehen können. Uebrigens soll das Maschinen⸗ ewehr bei geringen Hh rn ge erschen seine Wirkung versagen. . den Verkauf des Tempelhofer Feldes betrifft, so scheidet für

Pferden bespannt niemals entbehren können.

eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

12g.

werden müssen, aus. Ich betrachte die Sache als ein reines Geschäft. Selbstverständlich müssen dabei die Rücksichten genommen werden, die bei dem Verkauf eines so großen Grundstücks in der Nähe einer Großstadt von der Militärverwaltung zu, nehmen sind, nämlich ästhetische, sanitäre und hygienische Rücksichten. Diese Vor⸗ k scheinen mir aber in ausreichendem Maße zuzutreffen, insbesondere dadurch, daß 42 . des Grundstücks für freie i und Straßen frei, bleiben sollen.

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Uebrigens ist hierbei rage am Platze, ob die Stadt Berlin, wenn sie 70 Millionen n . solches Grundstück ausgeben wollte, dieses. Grund⸗ tück nicht 1 finanziell für sich ausnutzen würde. In etats rechtlicher eziehung hahe ich allerdings einige Be⸗ denken. Diese Frage des Verkaufs hat zu einem Profe k ge⸗ führt. Prof. Dr. Kohler vertritt den Standpunkt, daß, da die Ein⸗ nahme wieder in Ausgabe gestellt sei für den Erwerb neuer Terrains, das Geschäft den Reichstag eigentlich gar nichts angehe. . Laband vertritt den Standpunkt, der preußische Kriegsminister sei bei Veräußerung dieses Grundstücks über seine Kompetenz hinaus gegangen, weil er zu dem Verkauf der Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags bedürfe; diese Zustimmung liege nicht vor, infolgedessen sei auch das Geschäft ungültig. . möchte für meine Person mich eher der Ansicht des Prof. Laband an⸗ schließen, wenn ich mir auch nicht seine Konsequenzen in privat- rechtlicher Beziehung aneigne. Die Militärverwaltung hat in der Budgetkommission erklären lassen, es sei nicht beabsichtigt, Verkäufe oder Verträge ohne Genehmigung des Reichstags vorzunehmen. Wir haben schen ein Präjudiz in dieser Beziehung. Am 12. Februar 1910 hat der Reichstag den Verkauf der Plantagenkaserne in Memel einstimmig abgelehnt, weil der Verkaufspreis zu niedrig erschien. Welche Konsequenzen aus einer eventuellen Ablehnung des Reichstags im vorliegenden Falle zu ziehen sind, wird Sache späterer Erörterung sein, wenn der Reichstag positiv dazu Stellung nimmt. Es bleibt die ele offen, ob nicht die Militärverwaltung in der Lage gewesen wäre, chon früher die Sache dem Reichstage zur Erledigung vorzulegen. Der Kriegsminister hat erwähnt, daß dem Reichstage ein Nachtrags⸗ etat bereits vorgelegen hat, und daß dieser aus formellen Gründen nicht mehr zur Verabschiedung gekommen ist. Vorerst liegt nur eine zustimmende Erklärung der Budgetkommission vor, die zuständige Instanz ist dabei aber nicht die Kommission, sondern das Plenum des Reichstags. Wir müssen sagen: die Militär⸗ verwaltung hat ihrerseits alles getan, was in ihren Kräften stand, um im Reichstage eine Genehmigung durchzusetzen; daß die Sache nicht zum Abschluß kam, ist nicht die Schuld der Militärverwaltung. Man beruft sich nun zur Entlastung auf eine Resolution des Reichs⸗ tags. Diese Resolution bezog sich aber nur auf die Frage, ob die Interessen der Allgemeinheit, die öffentlichen Interessen, genügend k sind. Der Reichstag wollte durch die Annahme dieser esolution seiner budgetrechtlichen Befugnis in keiner Weise vor⸗ reifen. Dieser hudgetrechtliche Streit liefert den besten Beweis ür die Notwendigkeit, daß wir endlich ein Gesetz, betreffend die Aufstellung und Durchführung der Kontrolle des Reichs⸗ haushalts, bekommen. Durch diese Vorschriften müßte garantiert werden, 9 solche Einnahmeposten richtig im Etat verbucht und dem Reichstage zur Genehmigung vorgelegt werden. Ich wäre dem Reichsschatzsekretär für einen solchen Entwurf sehr dankbar. Die jetzige Art der Etatisierung ist höchst bedenklich, so namentlich, wenn die Ausgaben für Beschaffung von Truppenübungs⸗ plätzen in einer Sammelposition ohne nähere Angaben der Ver⸗ wendungszwecke aufgeführt werden. Die Heeresverwaltung hat in dieser Beziehung eine im vorigen Jahre gegebene Zusage nicht er= füllt. Man kann sich doch nicht auf die ö der Landes derteidigung berufen, denn die Marineverwaltung hat ihre Ausgaben für 89 e offen im Etat dargelegt. ch möchte dann einen 3. zur Sprache bringen, der 6 die Runde durch die Blätter gemacht hat. Es handelt sich um einen ehrengerichtlichen Spruch, der vor kurzem im Land⸗ wehrbezirk Mülheim an der Ruhr ergangen ist. Der Rechtsanwalt und Notar Dammann aus Oberhausen wurde mit schlichtem Abschied entlassen, weil er einen anderen Reserveoffizier, der ihn in einem Brief beleidigt hat, nicht gefordert hat. Dieser andere war ein Kaufmann, der dem Rechtsanwalt 20 000 ½ unterschlagen und andere Leute betrogen hat. Dammann wurde mit schlichtem Abschied entlassen, weil er sich die standesmäßige Genugtuung nicht verschafft habe. Noch vor diesem Urteil erschoß sich der Kaufmann. Da sich Dammann durch die Fassung des Urteils beschwert fühlte, so wandte er sich an die kon hetenten Stellen, nämlich an den Präsidenten des Landgerichts und den Vorstand der Anwaltskammer in Düsseldorf, und beantragte gegen sich das Disziplinarverfahren. Darauf erhielt er aber den Bescheid: Ein Anlaß zu einer Disziplinarmaßnahme gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Notar bezw. Nechtsanwalt ist nicht gegeben.“ Es ist also von zuständiger Stelle festgestellt, daß Dammann nichts Ehrenrühriges nachgewiesen werden konnte. Gleichwohl besteht der Spruch des Militärehrengerichts zu Recht. Ich möchte den Kriegsminister ersuchen, seinerseits diesen Fall fest⸗ zustellen und dem Reichstage das Ergebnis mitzuteilen. enn die Sache sich wirklich so verhält, wie es in den Zeitungen stand, so ist das ein klassischer Beweis dafür, wie ein Mann, der aus Gewissensbedenken und wegen seiner Achtung vor den Staatsgesetzen eine Forderung ausschlägt, von jedem moralisch 26 Menschen vor die Klinge gefordert und unmöglich gemacht werden kann. Die Begnadigung der bekannten beiden Korpsstudenten in Bonn zu Geltung bet erwähne ich nur, um zu sagen, daß, wenn die , ,. zwei Arbeiter gewesen wären, die Begnadigung wohl nicht erfolgt wäre. Die Ersparnisse bei der Marineverwaltung gehen denjenigen recht, die früher behauptet haben, daß auch bei der Marine etwas gespart werden könne. Ob der Etat der Post⸗ und Telegraphenverwaltung 1 in mäßigen Grenzen bewegt, er⸗ scheint mir dagegen fraglich. Er enthält er ln. von 12 Millionen egen das Etatssahr 1919. die durch Mehreinnahmen gedeckt werden l en. Ob aber diese Mehreinnahmen tatsächlich eintreten werden, erscheint mir nach Erfahrungen früherer Jahre doch zweifelhaft. Dafür, daß in dem Etat des 2 keine Mittel vor⸗ gesehen sind zur i der Witwen⸗ und Waisenversorgung, trifft den. Reichsschatzsekretär keine Schuld. Es ist bis jetzt strenß nach den Bestimmungen des Zolltarifgesetzes verfahren worden. Niemand hedauert mehr als wir, daß es nicht möglich war, dem Witwen- und Waisenfonds bisher erhebliche Summen zuzuführen. Die Ursache liegt einfach daran, daß in den letzten Jahren gute Getreideernten waren und der Bedarf aus dem Auslande sehr g war. Das ist die einfache Ursache für den Rückgang der ? einnahmen aus Getreide. Diese 2 ändert ab chts daran, daß das seinerzeit gegebene Versprechen tatsächlich eingehalten wurde. In der Re def ungsordnung ist. ja ,, daß ein Drittel der Kosten, die für die Einführung der itwen und Waisenversorgung erwachsen, auf die Reichskasse übernommen werden sollen. Der Etat des Reich zamts des Innern bringt in , , und Ausgabe einen Betrag von 4,38 Millionen aus dem Kaligesetz. Ich konstatiere, daß aus der sogenannten Uebe abgabe keine Einnahme im Etat steht, weil diese Finnahme sis hat schätzen lassen. Es wird notwendig sein einen ; wenn auch nur schätzungsweise, in den Etat einzustellen. der erscheint mir, daß nicht näher y ist, wie die Kosten der Mitwirkung des Reichs bei dem Kallgeset st

mich die Frage, ob das Gelände der Stadt Berlin hätte verkauft

Wäre zehn ned ten ern schelnt mir die Ginnahint au de

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