1910 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Dec 1910 18:00:01 GMT) scan diff

dem kommissarischen Hilfsarbeiter im Reichsbankdirektorium, Bankassessor Weinert in Berlin den Charakter als Bank— direktor mit dem Range eines Rates vierter Klasse,

dem Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Münster i. W., Bankassessor Bante sowie dem Zweiten Vor⸗ standsbeamten der Reichsbankhauptstelle in Stettin, Bankassessor Fechner den Charakter als Kaiserlicher Bankrat,

den Kassieren bei der Reichshauptbank Wagenknecht, Rüthnick, Rust und Adolf Meyer, den Oberbuchhaltern bei der Reichshauptbank Otto Hellwig, Johannes Hartmann, Leitner, Franz Jaeckel, Loechel, Klemm und Schweng⸗ berg sowie den Oberkalkulatoren bei der Reichshauptbank Karl Richter und Kamecke sämtlich in Berlin den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten der Reichseisenbahnverwaltung in Elsaß⸗-Lothringen Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Eisenbahnverkehrsinspektoren Gouber in Straßburg, Moersch in Colmar und Pitsch in Basel den Charakter als , mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, den Eisenbahnobersekretären Illig, Klinger, Lorle⸗ berg, Wahl, Zeitz in Straßburg und Müller in Colmar, dem Betriebsingenieur Krenzin in Diedenhofen, dem Ober⸗ bahnhofsvorsteher Schärr in Saargemünd und dem Materialien⸗ verwalter erster Klasse Wegener in Bischheim den Charakter als Rechnungsrat.

Der Kaiserliche Vizekonsul René le Bozec in St. Nazaire Frankreich) ist gestorben.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Abteilungschef im Kriegsministerium, Geheimen Ober⸗ baurat von Rosainsky den Charakter als Wirklicher Ge— heimer Oberbaurat mit dem persönlichen Range der Räte erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlandesgerichtsrat Kramer in Königsberg i. Pr. zum Präsidenten des Landgerichts in Kottbus,

den Gerichtsassessor Josephsohn in Neustadt W.Pr. zum Landrichter in Brieg und gleichzeitig zum Amtsrichter daselbst,

den Gerichtsassessor Dr. Cadenbach in Aachen zum Land richter in Elberfeld,

den Staatsanwaltschaftsrat Coler in Kottbus zum Amts— gerichtsrat bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte,

den Gerichtsassessor Dr. Erich Andrée in Freienwalde (Oder) zum Amtsrichter in Neustadt (W.⸗Pr.),

den Gerichtsassessor Heinemann in Posen zum Amts⸗ richter in Tuchel,

den Gerichtsassessor Dr. Rading in Oranienburg zum Amtsrichter in Jüterbog, ;

den Gerichtsassessor Alfred Meyer in Stralsund Amtsrichter in Bublitz, ö

den Gerichtsassessor Köppel in Hanau zum Amtstichter in Breslau,

den Gerichtsassessor Spilcke in Kiel zum Amtsrichter in Tönning,

den Gerichtsassessor Hohmann in Dorsten zum Amts⸗ richter in Dorsten,

den Gerichtsassessor Neuroth in Höchst a. M. zum Amts⸗ richter in Asbach und

den Gerichtsassessor Giesen in Aachen zum Amtsrichter in Wermelskirchen zu ernennen,

den Kammergerichtsräten Dr. Hertz, Wienstein und Dr. Holtze in Berlin, den Oberlandesgerichtsräten Meinhard in Naumburg a. S., Pfeiffer in Stettin, Spener in Cöln, Professor Modersohn und Ludewig in Hamm, den Land⸗ gerichtsdirektoren Suchsland in Naumburg a. S., Becker in Aurich, Deittert, Consbruch, Rietze, Hahn, Dr. Meinecke, Müller und Berg in Berlin, Haken in Köslin, Paucke und Rusche in Stettin, Koehler in Königsberg i. Pr., Knitschky in Prenzlau, Pfeffer in Koblenz, Trummler und von Wiarda in Hannover, Hildebrand in Brieg, Kulen— kamp in Lüneburg, Uhles in Cöln, Rasch in Arnsberg, Gräfe in Landsberg a. W., Weiller in Saar brücken, den Ersten Staatsanwälten Schloeßer in Verden, Günther in Dr. Meese, Stachow und

zum

Göttingen, Dr. Schönian in Berlin, Weizmann bei der Oberstaatsanwalt⸗ schaft in Breslau, Dr. Ziegner in Aachen, von Jaraczewski in Oels, Schmidt in Stargard i. P., Dr. Freese in Nord⸗ hausen, Savels in Marburg, den Landgerichtsräten Flenck in Breslau, Schlüter in Paderborn, Citron in Berlin, Küster in Aachen, Baumm in Königsberg i. Pr., Dr. Rose in Naumburg a. S., Ketteler in Erfurt, Dr. Rawitscher in Frankfurt a. M.,, Cohen in Kiel, den Amtsgerichtsräten Gandert in Belzig, Scholl und Schneider in Koblenz, Prasl in Hameln, Bernstein in Naumburg a. S., Mützell in Breslau, Schneider in Posen, Reinking in Hannover, Engelhardt in Osterode a. H, Meyer in Ehrenbreitstein, Oeltzen in Ilfeld, Clauswitz und Joete in Berlin, Kremer und Dr. Weihe in Cassel, Lippmann in Thorn, Hau⸗ schildt in Bielefeld, Gericke in Erfurt, Steyerthal in bildeheim, Nebelung in Namslau, Malmros in Reinfeld, Graf Schmising in Werne, Wercks⸗— hagen in Stendal, Till in Memel, Möller in Strasburg W.Pr., Hartig in Rendsburg, Reetzke in Spandau, Thiele in Seelow, Niehoff in Lübben i. L. , Dr. von Kujawa in Nimptsch, Freytag in Neurode und Thomsen in Emden den Charakter als Geheimer Justizrat,

dem Geheimen Kalkulator im Justizministerium, Rechnungs⸗ rat Lange in Berlin den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗ rat und

dem Geheimen Kanzleisekretär im Justizministerium Muntz den Charakter als Kanzleirat zu verleihen sowie

zu genehmigen, daß der Landgerichtsdirektor, Geheime Justizrat Weiller in Saarbrücken nach Aachen versetzt werde.

Verordnung, betreffend die Führung eines Schiffstagebuchs auf kleineren Fahrzeugen Eüstenfahrern und dergleichem.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen auf Grund des § 521 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 (Reichsgesetzbl. S. 219) und des Art. 7 des Ausführungsgesetzes zu demselben vom 24. September 1899 (Gesetzsamml. S. 303), was folgt:

§1.

Auf Grund der Bestimmung des 5 521 des Handels⸗ gesetzbuchs sind von der Verpflichtung zur Führung eines e n, gemäß S5 519, 520 des Handelsgesetzbuchs efreit:

a. Schiffe in der Nahfahrt von weniger als 400 cbm Bruttoraumgehalt,

b. Schiffe in der Küstenfahrt von weniger als 250 ebm de,, . welche nicht zur Beförderung von Reisenden ienen,

c. Fahrzeuge in der Küstenfischerei,

d. Fahrzeuge in der kleinen Hochseefischerei, deren Führer die Befähigung gemäß 5 6 Nr. 1 der Bekanntmachung vom 5. Mai 1904 besitzen müssen,

h . Lustfahrzeuge von weniger als 400 chm Bruttoraum⸗ gehalt.

8. '

Auf Seeleichter finden die Bestimmungen in 5 1 unter a und b keine Anwendung. 83. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1911 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Springe, den 9. Dezember 1910. Siegel.) Wilhelm R. Sydow.

Auf Ihren Bericht vom 8. Dezember 1910 will Ich der Aktiengesellschaft „Oppelner Hafen“ in Oppeln, welche den Bau und Betrieb eines Handels⸗ und Schutzhafens in Oppeln, Stadtkreis Sacrau, an der Oder und der dazu ge⸗ hörigen Hafen⸗ und Anschlußbahnen bezweckt, das Ent⸗— eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschrän⸗ kung des für dieses Unternehmen erforderlichen Grundeigen⸗ tums verleihen. Der eingereichte Lageplan nebst Nachweisung erfolgt hierneben zurück.

Neues Palais, den 14. Dezember 1910.

Wilhelm k. von Breitenbach.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Justizm iniste rium.

Der Rechtsanwalt Kinscher in Naumburg (Queis) ist zum Notar sür den Bezirk des Oberlandesgerichts e Breslau, mit ye, eines. Amtssitzes in Naumburg (Queis), ernannt worden. 6

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe 7 Nr. 1 bis 20 zu den 3lprozentigen Prioritätsobligationen III. Serie Lit. GO (1. und 2. Emission) der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Ja— nuar 1911 bis 31. Dezember 1920 nebst den Erneuerungs scheinen für die folgende Reihe werden

vom 2. Januar 1911 ab ausgereicht, und zwar

durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin 8W. 68, Oranienstraße 92/94,

burch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46 a,

durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,

durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,

durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbank nebenstellen sowie

durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab hebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs— scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen einzu⸗ liefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Prioritätsobligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er neuerungsscheine abhanden gekommen sind.

Berlin, den 17. Dezember 1910.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

Seine Exzellenz der Wirkliche Geheime Rat, Unterstaats⸗ sekretär im Reichsamt des Innern Dr. Richter, mit kurzem Urlaub.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Prenßen. Berlin, 23. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Frei⸗ herrn von Lyncker und des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der Infanterie von Moltke entgegen.

Am 21. Dezember verschied nach langem Leiden der Kaiserliche Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Reichsschatzamte Reinhold Krüger.

Geboren am 2. März 1854 zu Stralsund, trat der Ver⸗ storbene im Jahre 1877 in den Königlich preußischen Justiz— dienst, aus welchem er 1884 in die Verwaltung der Eisen⸗ bahnen überging. 1901 aus der Stelle eines Regierungrats und Mitglieds der Königlichen Eisenbahndirektion zu Hannover in das Reichsschatzamt berufen, ist er dort in hervorragender Weise als Referent auf dem Gebiete der allgemeinen Finanz— verwaltung in Angelegenheiten der Eisenbahnen und der Kolonien tätig gewesen und hat in dieser Eigenschaft auch auf die ö Entwicklung der Schutzgebiete rn, ein⸗ gewirkt.

Der Königlich württembergische Gesandte Freiherr Varn⸗ bühler von und zu Hemmingen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Militärbevollmächtigte, Generalmajor von Dorrer die Geschäfte der Gesandtschaft.

Württemberg. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes von Kiderlen⸗ Waechter ist, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag aus München in Stuttgart eingetroffen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Im ungarischen Abgeordnetenhause beantragte gestern laut Bericht des „W. T. B.“ der Ministerpräsident Graf Khuen-Hedervary, die Vorlage über das Bankprovi⸗ orium, da sie nicht rechtzeitig Gesetz werden könne, von der Tagesordnung abzusetzen und heute den serbischen Handels⸗ vertrag, dessen rechtzeitige Erledigung eine internationale, unbe⸗ dingt zu erfüllende Verpflichtung sei, weiterzuverhandeln. Das Haus stimmte zu.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung des Senats standen verschiedene Anfragen über den mangelhaften Betrieb auf den Staats—⸗ bahnen auf der Tagesordnung.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Minister der öffentlichen Arbeiten Puech in Beantwortung der Anfragen, daß die Anhäufung von Gütern sowie die übermäßige Inanspruchnahme des Personals und des Materials auf den schlechten Zustand zurückzuführen seien, in dem die frühere Gesellschaft das Staatseisenbahnnetz gelassen babe, ferner auf die Ueberschwemmungen, durch die die Beförderung von Gütern auf dem Wasserwege gehindert werde, und endlich darauf, daß die gegenwärtig in Betrieb befindlichen Linien nicht genügten. Der Minister bat das Haus, das Vertrauen zu ihm zu haben, daß er die Staatsbahnen so schnell wie möglich instandsetzen werde.

Nachdem der Senator de Montfort noch auf die Not⸗ wendigkeit hingewiesen hatte, bei der Organisation der Eisen⸗ bahnen auch den Fall einer Mobilmachung zu berücksichtigen, wurde die Weiterberatung auf heute vertagt.

Die Regierung hat gestern in der Deputiertenkammer den Gesetzentwurf zur Unterdrückung der Sabotage ein⸗ gebracht. Wie „W. T. B.“ meldet, werden nach diesem Ent⸗ wurf die Rechte der Syndikate nicht angetastet, dagegen werden die gef (f Urheber und die Anstifter von Sabotage mit Strafe bedroht. Der Sabotage gleichgestellt wird es, wenn Angestellte der Eisenbahn ihren Dienst verlassen. Schließlich wird der Gang des schiedsgerichtlichen Verfahrens festgelegt zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Gruppen von Eisenbahnangestellten.

Die Begründung des Gesetzentwurfs weist auf die Notwendig⸗ keit eines schicdsgerichtlichen Verfahrens hin und bezeichnet den Aus⸗ stand von Angestellten öffentlicher Dienstbetriebe als unerlaubt mit Rücksicht auf die bevorzugte Stellung der Angestellten dieser Dienst⸗ zweige; wenn diese in den Ausstand träten, so maßten sie sich ein Verfügungsrecht über öffentliche Betriebsmittel an. Da die Arbeit⸗ geber des öffentlichen Dienstes ihre Angestellten nicht aussperren könnten, sei es logisch, diese zu hindern, sich des Ausstandes als Kampfmittels zu bedienen.

Der Gesetzentwurf verbietet ferner, Vorbereitungen zu Aus⸗ ständen in öffentlichen Dienstbetrieben zu treffen.

Gestern abend fanden auf der Avenue d Italie in Paris während einer Versammlung, die von Royalisten ver⸗ anstaltet worden war, Ruhestörungen statt, bei denen der Vorsitzende des royalistischen Komitees, ein Arbeiter, durch einen Revolverschuß verletzt wurde, während ein anderer einen Messer⸗

21

stich erhielt. Die Täter sind geflüchtet.

Rußzland.

In einer amtlichen Bekanntmachung wird darauf hin— gewiesen, daß trotz kategorischen Verbots der Schulobrigkeit seit Mitte November studentische Versammlungen statt⸗ gefunden haben, zu deren Auflösung wiederholt ein Ein⸗ schreiten der Polizei nötig war. In den Versammlungen, besonders in denen der letzten Tage, hätten sozial⸗ revolutionäre und sozialdemokratische Organisationen der Studenten Aufrufe zur Einigung zum Kampfe gegen die Re⸗ gierung verbreitet und aufwieglerische Reden gehalten. Infolge⸗ dessen habe der Ministerrat angeordnet, diejenigen sofort aus den Hochschulen auszuschließen, die zu Versammlungen auf— fordern, diese leiten oder die durch ihr Auftreten hartnäckig gegen die Gesetze und gegen die Schulordnung verstoßen.

Spanien.

Die Deputiertenkammer hat die Beratung des Cadenasgesetzes gestern abend wiederaufgenommen und be— schlossen, die Sitzung bis zur Annahme des Gesetzes auszu dehnen. Nach dem Bericht des „W. T. B.“ stellten und be⸗ gründeten die Karlisten und die Katholiken fortgesetzt Anträge, die dann einer nach dem andern nach oft langer, inhaltloser Debatte abgelehnt wurden. Hierdurch wird die Beratung nur unnötigerweise in die Länge gezogen, denn die Regierung ist fest entschlossen, das Cadenasgesetz auf alle Fälle zur Erledigung zu bringen.

Türkei.

Die Frage der mohammedanischen Ländereien in der Dobrudscha ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ dadurch geregelt, daß die Pforte den von Rumänien angebotenen Preis von 1750 000 Fr. angenommen hat.

Rumänien. Die Deputiertenkam mer hat, „W. T. B.“ zufolge, in der gestrigen Sitzung einen Gesetzeniwurf über die Organi⸗ sation des Sanitätsdienstes angenommen.

Serbien.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß des Königs, wonach der Präsident des Stagtsrats Gruitsch pensioniert und der Ministerpräsident Paschitsch zum Präsidenten des Staatsrats ernannt wird.

Bulgarien.

Gestern fand in Sofia eine neue Kundgebung der Arbeiterschaft statt, die von einer der sozialistischen Frak— tionen organisiert worden war. Wie das „W. T. B.“ meldet, überreichte eine Abordnung der Manifestanten dem Minister—

räsidenten und dem Präsidenten der Sobranje eine Petition, in der um die Ausarbeitung sozialer Gesetze zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter gebeten wird.

Asien.

Amtlichen, vom „W. T. B.“ verbreiteten Depeschen zu⸗ folge ist ein Bataillon in Tafileh, südlich von Kerak, ein⸗ gezogen und hat 36 Aufständische, darunter zwei ihrer Führer, festgenommen. Die Aufständischen hatten die Häuser der Beamten und die Telegraphendrähte zerstört.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Pforzheim haben die ausgesperrten und ausständigen Arbeiter der Edelmetallindustrie zwei stark besuchte Ver⸗ sammlungen abgehalten, in denen, wie die ‚Köln. Ztg.“ berichtet, der Leiter des Metallarbeiterverbandes erklärte, daß angesichts der Lage die Verbandsleitung es nicht für gerechtfertigt halte, den Ausstand über den 2. Januar hinaus auszudehnen. Sie stelle es in das Ermessen der Arbeiter, durch geheime Abstimmung ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Der Ausstand dürfte somtt als beendet anzusehen sein. (Vgl. Nr. 300 d. Bl.)

In einer in South Shields abgehaltenen Versammlung des Verbandes der Seeleute und Maschini sten der englischen Nordostküste wurde, wie „W. T. B.“ meldet, gestern abend ein Zirkular der Zentrale in London verlesen, wonach die festländischen Verbände der Seeleute beschlossen hätten, mit dem englischen Ver⸗ bande in den Ausstand zu treten. Der internatio nale Streik solle im April oder Mai 1912 beginnen.

Nach einer vom allgemeinen Arbeitsverband in Pontoisse ver⸗ anstalteten Protestversamm lung gegen die Verurteilung von Ausständigen durch das dortige Zuchtpolizeigericht zogen, wie W. T. B.“ berichtet, etwa 200 Erdarbeiter unter feindseligen Rufen vor die Wohnung des Staatsanwalts. Ein Polizeikommissar, der sich den Ruhestörern entgegenstellte, wurde mißhandelt und verwundet.

(Weitere ‚Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

Die physikalisch⸗mathematische Klasse der Königlichen Akademte der Wissenschaften hielt am 15. Dezember unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Auwers eine Sitzung, in der Herr Rubens über eine neue Methode zur Isolierung lang— welliger Wärmestrahlen las. Die Methode beruht auf der selektiben Brechung des Quarzes. Mit Hilfe zweier Quarz— linsen wurde aus der Gesamtstrahlung einer Lichtquelle ein Spektralgebiet ausgesondert, welches sich von der Wellen⸗ länge 809 0 bis zur Wellenlänge 200 n erstreckt. Die Gigenschaften dieses Strahlenbündels wurden näher untersucht. Die Versuche wurden in Gemeinschaft mit Herrn Professor R. W Wood ausgeführt. Herr Engler überreichte das 46. Heft des Pflanzenreich“: L. Diels, Menispermacgae. Leipzig 1910; ferner den J. Band seines zu der unter dem Titel „Die Vegetation der Grde“ erscheinenden Sammlung von Monographien als Nr. IX ge⸗ hörigen Werkes „Die Pflanzenwelt Afrikas, insbesondere seiner tropischen Gebiete“, Leipzig 1910.

In der an demselben Tage unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels abgehaltenen Sitzung der philosophisch⸗historischen Flassẽ las Herr Diels über einen neuen Versuch, die Echt⸗ heit einiger Hippokratischen Schriften nachzuweisen. Die Hypothese Hermann Schönes, aus Zitaten des Diokles und Ktesias echte, teils verlorene, teils erhaltene Schriften des Koers Hippo⸗ krates nachzuweisen, scheitert daran, daß im Anfang des 4. Jahrhunderts genaues Zitieren nicht als üblich vorausgesetzt werden darf. Der— selbe legte vor: Hippokratische Forschungen II, III (Forts.) II gibt den Ertrag einer neuen Vergleichung von 6 (Vindob. gr. med. 4 s. XT) und P (Paris. lat. 7027 s. X) für Hipp. de victu l 1—24. IIIL gibt eine Epikrisis der Nelsonschen Ausgabe de flatibus mit Beiträgen zur Hippokratischen Wort- und Dialektkunde. Herr Erman überreichte im Auftrage der Deutschen Orient⸗Gesellschaft deren 14. wissenschaftliche Veröffentlichung: ‚Das Grabdenkmal des Königs Sahu⸗Re.“ Band 1: Der Bau. Von L. Borchardt.

Die dänische Ausstellung im Kunstgewerbemuseum ist am Weihnachtsabend von 1 Uhr ab geschlossen, dagegen am 2. Feier⸗ tag von 12—3 Uhr geöffnet.

In Leipzig ist der Sprachforscher und Historiker Gustav Wust⸗ mann im Alter von 66 Jahren gestorben. Nachdem er einige Jahre dem Lehrerkollegium des Nicolaigymnasiums zu Leipzig an— gehört hatte, war er in die dortige Stadtbibliothek übergetreten, deren Leitung ihm seit 1881 unterstand. Neben seinen zahlreichen, die Geschichte der Stadt Leipzig behandelnden Schriften hat er sich vor allem durch sein Buch „Allerhand Sprachdummheiten“ einen Namen gemacht und sich um die Verbesserung und Vereinfachung unsrer Schriftsprache Verdienste erworben. Verdienstvoll ist auch die Sammlung alter Lieder, die er unter dem Titel „Als der Großvater die Großmutter nahm“ herausgab. Der Verstorbene hat auch jahrzehntelang die Redaktion der „Grenzboten“ gemeinsam mit Johannes Grunow geleitet.

Literatur.

Unter dem Titel Zeitschrift für Kommunalwirtschaft And Kommunalpolitik, Halbmongtshefte für das gesamte Ver⸗ waltung wesen, die sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben der Städte und höherer Kommunalverbände unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Technik‘ erscheint seit Dezember 1910 halbmonatlich als Organ des Vereins für Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik, dessen Arbeitsausschuß der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat von Knebel⸗Doeberitz (Berlin), der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat, Senatspräsidenf beim preußischen Oberverwaltungsgericht JD). Dr. von Strauß und Torney (Berlin), der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Rat Hinckeldeyn (Berlin), der Herzoglich sächsische Staatsminister Dr. von Richter (Gotha), eine größere Anzahl von Bürgermeistern deutscher Städte u. a. angehören, eine neue Zeitschrift, die eine auf olitisch neutraler Grundlage aufgebaute Uebersicht aller Vorgänge und ngelegenheiten des kommunalen Lebens geben will (Verlag von Gerhard Stalling in Oldenburg, Abonnementspreis vierteljährlich 5 A). Insbesondere sollen behandelt werden: Finanz und Steuer⸗

wesen, Fürsorgeerziehung, Schul- und Schulgesundheitspflege, Volks⸗ bildungswesen, Polizei und Beamtenwesen, Arbeiterpolitik, Armen⸗ wesen, Elektrizitkätsbersorgung, Verkehrswesen, Gas- und Wasser⸗ versorgung, Feuerlöschwefen, Straßen- und Wegebau, Begräbnis⸗ wesen, Desinfektion, Krankenhaus- und Rettungswesen, allgemeine Städtehygiene, Badewesen, Abwässerbeseitigung und Reinigung, Schlachthauswesen, Müllbeseitigung sowie die bei einzelnen Arbeitszweigen in Betracht kommenden verwandten Gebiete. Mit Rücksicht darauf, daß auch die Landkreise und die Provinzialver⸗ bände mehr und mehr zur Errichtung eigener Werke (Wasserver— sorgung, elektrische Ueberlandzentralen, Gasanstalten usw.) übergehen und diese höheren Kommunalverbände schon seit Jahrzehnten im Dienste der Volksgesundheit, des Verkehrs sman denke an den Bau von Straßen, Wegen und Bahnen) stehen, beschränkt sich das Arbeits⸗ gebiet der Zeitschrift nicht auf die Angelenheiten der Stadt- und Landgemeinden. Dem Herausgeber Erwin Stein in Berlin stehen hervorragende Mitarbeiter aus den verschiedensten Zweigen der kom— munalen und der staatlichen Verwaltung zur Seite, die durch Original⸗ beiträge über interessante und wichtige Vorgänge in den einzelnen Verwaltungs- und Wirtschaftsgebieten unterrichten. Neben diesen Driginalbeiträgen bringt die Zeitschrift Referate aus der Spezial⸗ literatur, Mitteilungen aus den Verwaltungsberichten der Staͤdte, die Entscheidungen der obersten Instanzen und würdigt die Arbeit der Parlamente. Aus dem inhaltreichen Hefte 112 (74 Folioseiten) heben wir die folgenden Aufsätze hervor: „Munlzipal-⸗Sozialismus“ von Hugo von Knebel⸗-Doeberitz, Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat; Oberbürgermeister Beseler über „Juristen als Bürgermeister ; „Zur Frage der Zweckverbände! von Dr. jur. Seidel, Geheimem Regierungsrat; „Das neue Stadttheater in Frei⸗ burg i. Br. von Dr. Ehrler, Vorstand des Statistischen Amts zu Freiburg i. Br.; „Die Wertzuwachssteuer als Gemeinde⸗ und als Reichssteuer' von Dr. jur. Georg Strutz, Wirklichem Geheimen Ober⸗ regierungsrat, Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht; „Die Kanalisation der Stadt Memel“ von Oberbürgermeister Altenberg; „Verbrauchssteuerfreiheit von Wildbret und Geflügel“; „Ueber die Kosten der städtischen Straßenanlagen“' von D. Dr. von Strauß und Tornewy, Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat, Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht; ‚Oberbürgermeister Dr. Wilms über Steuer⸗ last und Steuerkraft in den Städten“ von Stein; „Die praktische Ausbildung der Gerichtsassessoren in Baden); „Die Entwicklungs— ergebnisse der Steuergeschichte des 19. Jahrhunderts“ von Dr. Adolf Wagner, Wirklichem Geheimen Rat, Professor der Staatswissenschaften an der Universität Berlin. In dem Abschnitt „Technik und Wirt⸗ schaft der Gemeindebetriebe“ sind ferner die folgenden Beiträge be⸗ achtenswert: Elektrische Ueberlandzentralen (kommunalwirtschaftliche Bedeutung, Erfahrungszahlen, Förderung der Landwirtschaft, Industrie und Kleingewerbe); Wasserwerke in kleineren Städten und Gemeinden; Die technische Entwicklung im Dienste städtischer Gaswerke; Die Renta— bilität städtischer Straßenbahnen; Das Steinpflaster, seine Vorzüge und Nachteile und seine zweckmäßigste Verwendung (von Professor Richard Krüger in Bremen); Zentralfriedhöfe (von Erwin Stein); Die Autandesinfektion im Dienste öffentlicher Gesundheitspflege; Fern— heizungsanlagen in Krankenhäusern und anderen Gebäuden; Kadaver⸗ verwertung in städtischen Abdeckereibetrieben; Badeanlagen in städtischen gewerblichen Betrieben; Die Müllverbrennung in der Kom⸗ munalwirtschaft. An die technischen Aufsätze, denen zahlreiche gute Abbildungen beigegeben sind, schließen sich die Rubriken: Revue der Presse, Parlamentsumschau, Kommunalstatistik, Städtechronik, Per⸗ sonalien, Meinungtaustausch, Büchertisch, Sammlung von Orts⸗ statuten und Bestimmungen aus einzelnen Verwaltungs— zweigen, Städtische Verwaltungsberichte, Kleine Mitteilungen, Streifzüge durch das Recht, Aus der Industrie, Wirtschaft⸗ liche Umschau, Neuanlagen und Erweiterungen, Aus Ver⸗ einen und Verbänden, Patentwesen, Submissionen, Firmennachrichten. Den Schluß bildet eine „Chronik der Kommunaltechnik und wirt⸗ schaft“ mit zahlreichen Berichten über Elektrizitätsversorgung, Wasser— werkswesen, Gasversorgung, Verkehrswesen, Feuerlöschwesen, Straßen⸗ wesen und Wegebau, Begräbniswesen, Desinfektion, Krankenhaus- und Rettungswesen, allgemeine Städtehygiene, Badewesen, Abwässer⸗ beseitigung und Reinigung, Müllverwertung und Schlachthauswesen. Wenn dieses neue Organ in gleicher Weise sich fortentwickelt, so wird ihm in der Förderung des Verständnisses für die Kommunal— wirtschaft und Kommunalpolitik eine wichtige, einflußreiche Rolle izufallen.

ö. Ein besonderes Interesse darf neben den Beiträgen über „Mu⸗ nizipal⸗Sozialismus“ (von H. von Knebel⸗Doeberitz), über die Wert⸗ zuwachssteuer als Gemeinde- und als Reichssteuer“ (von Strutz) und über „die Entwicklungsergebnisse der Steuergeschichte des 19. Jahr⸗ hunderts“ (von Adolf Wagner) namentlich der Aufsatz über die Kosten der städtischen Straßenanlagen beanspruchen, in dem der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat D. Dr. von Strauß und Torney, Senatspräsident beim Oberverwaltungsgericht, über Mißstände, die sich bei Anwendung und Auslegung des §z 15 des Fluchtliniengesetzes ergeben haben, Mitteilung macht. Was den Umfang der Kosten anlangt, zu denen die ö herangezogen werden können, so sei zwar von dem Gesetz in wohl— meinender Weise versucht, für die Ortsstatute eine Begrenzung einzu⸗ führen; das sei die Bestimmung, nach der die Anlegung der Straße in der dem Bedürfnis entsprechenden Weise zu erfolgen hat. Leider habe das Gesetz aber nichts darüber dargelegt oder auch nur angedeutet, was diese Bestimmung bedeuten soll. Sie gibt deshalb der Gemeinde ein ziemlich unkontrollierbares Recht. Es kann nur daraus gefolgert werden, daß es dem lselbstverständlich pflichtmäßigen) Ermessen der Gemeinden anheimgestellt bleibt, in welcher Weise die Straße eingerichtet werden soll. Irgend eine Kon trolle darüber, wie weit die Gemeinde gehen darf, wenn sie nur den allgemeinen Rahmen des Gesetzes innehält, ist nicht gegeben. Ob eine Gemeinde eine Straße pflastern oder makadamisieren will, ob sie Kanäle oder Straßenrinnen anlegen, wie breit sie die Straßen machen will, welches Material sie für Pflasterung anzuwenden für gut hält, ob fie die Schrittwege mit Steinplatten oder kleinen Pflastersteinen versehen will, liegt rein in dem Ermessen der Gemeinde. Die an⸗ liegenden Grundbesitzer, welche zu den Kosten herangezogen werden können, sind nur in der Lage, der Gemeindebehörde darüber Wünsche auszusprechen. Sie haben aber keine Einwirkung darauf, daß Gemeinde beschlüsse, welche die Art des Ausbaues der Straße festsetzen und welche nach ihrer Meinung über das Bedürfnis hinausgehen, abgeändert werden und das Maß für den Ausbau der Straße herabgesetzt wird. Daß das Urteil darüber, was als Bedürfnis hinsichtlich des Ver kehrs und des Ausbaues der Straße anzuerkennen ist, sehr ver⸗ schieden sein kann, ohne daß dabei direkt Verkehrtes gemeint ist, ist selbstverständlich, Für jeden, der offene Augen hat, ist es klar, daß in dieser Beziehung durch die Stadtverwaltungen vieles geschieht, was das richtig verstandene Wedürfnis überschreitet, und daß nament lich große Ungleichheiten für die einzelnen Stadtteile und für einzelne Straßen dabei zutage treten, und daß dadurch natürlich auch die Grundbesitzer in diesen verschiedenen Teilen gauz ungleichmäßig be lastet werden. Es müßte doch wenigstens der Gesichtspunkt gelten, daß alle die Vorkehrungen und Anlagen, von denen die anliegenden Grundbesitzer keinen oder doch nur sehr geringen Vorteil haben, nicht von ihnen, sondern von der Gesamtheit der Ge— meinde getragen würden. Aber einen praktischen gesetzgeberischen Ausdruck für elne solche Regelung zu finden, dürfte kaum möglich sein. Mit dem besten Willen wird es kaum angängig sein, diesen Gesichtspunkt in einer annehmbaren Weise in das Geseß oder das Statut hineinzubringen und die Selbstpverwaltung der Gemeinden auf diesem Gebiete nach bestimmten Vorschristen zu beengen und ein zuschränken. Man muß eben dem pflichtmäßtigen Grmessen der Gemeinden vertrauen und mit Recht darauf rechnen, daß die öffent— liche Kiitik, die auch in den Gemeindewahlen zum Ausdruck kommen wird, sich Bahn bricht. Eine für die Anlieger sehr bedeutsame Ein schränkung hat das Gesetz selbst vorgeschrieben, und zwar darin, daß ie nlemals mehr als für 13 m der Straßenbreite oder nach diesem Verhältnisse zu den Straßenkosten beizutragen brauchen. Dadurch ist

wenlgstens eine gewisse Begrenzung gegeben.“

Kommunales Jahrbuch, unter Mitwirkung von Dr. Elisabeth Altmann-Gottheiner in Mannheim, Stadtbibliothekar Dr. G. Fritz in Charlortenburg, J. Stadtarzt, Professor Dr. A. Gastpar in Stuttgart, Stadtrak Dr. Luppe in Frankfurt a. M., Stadtrat H. Metz ger in Bromberg, Dr. O. Mo t, Direktor des Statistischen Amts der Stadt Düsseldorf, Verwaltungsphysikus, Professor Dr. E. Pfeiffer in Hamburg, Magistratsrat Dr. Saran in Cassel und Dr. H. Wolff, Direktor des Statistischen Amts der Stadt Halle a. d. S., herausgegeben von Dr. H. Lindemann und Sr. A. Südekum. Dritter Jahrgang 1910. XII und 9660 Seiten. Mit 9g Abbildungen im Text. Verlag von Gustav Fischer, Jena. Geh. 1641606. Dieses Jahrbuch will der Entwicklung der rüstig vorwärtsschreitenden deutschen Gemeindeverwaltung mit ihren zahlreichen technischen, hygienischen, rechtlichen und sozialen Problemen folgen und der großen Zahl der ehrenamtlich oder beruflich in ihr tätigen Männer und Frauen, den Vertretern der Wissenschaft und der Presse, den Parla— mentariern und den staatlichen Verwaltungsbeamten wie den inter⸗ essierten Gewerbetreibenden die Möglichkeit einer schnellen, gründlichen und für praktische Zwecke ausführlich genug gehaltenen Orientierung bieten. Auch der neue Jahrgang zerfällt wieder in zwei Teile, von denen jedoch diesmal der zweite nur 93 Seiten einnimmt und mit dem ersten zu einem Bande vereinigt ist. Es wird im ersten Teile eine zusammenfassende Darstellung der wichtigeren Vorgänge auf dem ganzen Gebiete der deutschen Gemeindeverwaltung, die in die Zeit vom 1. Januar 1909 bis 31. März 1910 fielen, nach Materien ge— ordnet, gegeben und auch über den Inhalt der einschlägigen neuen LVteratur berichtet Insbesondere werden behandelt: Organisation des Gesundheitswesens, Städtereinigung, Fürsorge für die Ernährung, Badewesen, Bekämpfung der Krankheiten, Städte— bau und Wohnungswesen, Volksschule, höhere Schulen, Fortbildungs⸗ schule, Fürsorgeerziehung, Schulgesundheitspflege, VolÜksbildungswesen, allgemesne und spezielle Arbeiterpolitik, kommunale Beamte, Armen wesen, Wirtschaftspflege (Elektrizitäts, Gas-, Wasserversorgung, Ver— kehrswesen, Sparkassen und Kreditinstitute, Finanz⸗ und Steuer— wesen, Polizeiwesen, Feuerlöschwesen, kommunales Verfassungs⸗ und Verwaltungsrecht, die Frau in der Gemeindeverwaltung; den Schluß des ersten Teils bilden Zusammenstellungen der Veröffentlichungen der städtischen Statistischen Aemter und der Sammlungen von Orts⸗— statuten und Polizeiverordnungen. Für eine größere Anzahl von Ab⸗ schnitten haben die Herausgeber wieder Männer der Verwaltungs⸗ praxis als Mitarbeiter gewonnen. Neu ist im dritten Jahrgang der vom Magistratsrat Dr. Saran bearbeitete Abschnitt über kommunales Verfassungs- und Verwaltungsrecht, der ebenso von allgemeinem Interesse für die Stadtverwaltungen ist wie die Erweiterungen, welche die Abschnitte über Fürsorge fuͤr, die Ernährung, Städtebau und Wohnungswesen, Armenwesen, Finanz⸗ und Steuerwesen aufweisen. Einigen mehr technischen Kapiteln sind Abbildungen beigegeben, durch die das Verständnis des Textes erleichtert wird. In anderen Ab⸗ schnitten schließen sich an die textliche Bearbeitung zur Ergänzung des Bildes statistische Tabellen an, von denen namentlich die sich auf die wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinden, auf die Lohn- und Arbeits⸗ verhältnisse der Gemeindearbeiter, auf das Badewesen beziehenden einen breiten Raum einnehmen. Diejenigen über die wirtschaftlichen Gemeindebetriebe (Gas⸗, Elektrizitäts,, Wasserwerke usw.) zeigen insofern noch bemerkenswerte Erweiterungen, als nunmehr auch die wichtige Frage nach den Selbstkosten der Produkte in den verschiedenen Gemeinden zahlenmäßige Beantwortung gefunden hat. In den Tabellen ist ein vergleichbarer Stoff, in übersichtlicher Weise dar geboten, wie er in dieser Fülle und in dieser Durchdringung, sonst nirgends vorgelegt worden ist. Auch im Textteile haben die Be— arbeiter von dem Hilfsmittel tabellarischer Zusammenfassung des gegebenen Materials Gebrauch gemacht und so die Uebersichtlich- keit erhöht. Ein Verzeichnis der berücksichtigten Orte mit Ver weisungen auf die Stellen des ersten Teils, an denen die einzelne Gemeinde mit ihren Einrichtungen erwähnt ist, und eine ausführliche Inhaltsübersicht erleichtern es, das jeweils Gewünschte schnell auf⸗ zufinden. Im zweiten Teil des Jahrgangs 1909 ist ein Ueberblick darüber gegeben, welche kommunalen Einrichtungen in den alpha⸗ betisch geordneten einzelnen deutschen Gemeinden wit mehr als 500) Einwohnern im Jahre 1909 bestanden. Da troß des stetigen Flusses und der raschen Fortentwicklung der Gemeinde verwaltung die Angaben von einem Jahr zum andern nicht so bedeutende Unterschiede aufweisen, daß alljährlich eine neue Ausgabe des ganzen zweiten Tells notwendig wäre, enthält der Jahrgang 1910 im zweiten Teil, der ebenso wie der erste überall auf authentisches, von den Gemeinden selbst geliefertes Material sich stützt, nur Ergänzungen und Berichtigungen zum zweiten Teil des Jahrbuchs 1909 bei gleicher alphabetischer Ordnung der Ge meinden. An der Hand der Angaben beider Jahrgänge kann der Leser sich ein klares Bild von der kommunalen Tätigkeit eines Ortes machen. Es verdient Anerkennung, daß die Verfasser wieder im wesentlichen auf eine von parteipolitischen Tendenzen freie Mitteilung von Tatsächlichem, auf eine sachliche Zusammenfassung des zerstreuten und schwer zugänglichen Materials sich beschränkt haben, das schon recht umfangreich ist und dem Praktiker eine Fülle von Belehrung und Anregung bietet.

Theater und Musik. Komische Oper.

In der Komischen Oper erzielte Das vergessene Ich“, komische Oper in i ? (mit Benutzung Geibelscher Motive), Musik von Wendland, bei der gestrigen Uraufführung einen ansehnlichen Erfolg, den das Werk sowohl den Vorzügen des Textes wie der Musik und auch der vortrefflichen Wiedergabe zu verdanken hatte. Richard Schott folgt in seinem Libretto im wesentlichen den Spuren von Geibels reizvoller Gelegenheitsdichtung „Meister Andrea“, in der ein übermütiger Künstlerscherz in vollendet dichterischer Form dargeboten wird, nur verlegt er die Begebenheit von der Renaissance— in die Biedermeierzeit und von Italien nach Deutschland an den karnevals frohen Rhein. Aus dem Meister Andrea ist hier ein Meister Rümelin geworden, dem ein paar lustige Gesellen, die der Vergeßliche zu Tisch geladen, aber nicht bewirtet hatte, aus Rache einreden, er, der Un musikalische, sei der Komponist Schmitz. Mit Hilfe verschiedener, in den Scherz eingeweihter Personen gelingt der Plan, und Rümelin, der vergeblich Einlaß in sein eigenes Haus begehrt, wird in die Wohnung des gerade abwesenden Schmitz gebracht, wo er sich wohl oder übel mit dem Gedanken vertraut niachen muß, er sei in der Tat Schmitz und nicht Rümelin. Die Rückkehr des wahren Schmitz bringt neue Verwicklungen, bis sich alles friedlich löst. Die Musik Wendlands, die zunächst in gewandtem, aber etwas farblosem Konversationsstil einsetzt, gewinnt im Verlaufe der Handlung an Ausdruckskraft und erreicht im zweiten Akte ihren Höhepunkt. Entgleisungen auf das sehr naheliegende Gebiet der Operette wurden glücklich vermieden, ein vornehmer, dem musikalischen Lust⸗ spiel angemessener Ton, der zuweilen an den der „Meistersinger“ ge⸗ mahnt, wird durchweg festgehalten. Um die Aufführung machte sich besonders Herr Mantler als Darsteller des Meisters Rümelin ver— dient, der durch sein drolliges Spiel die Verlegenheiten des Ver⸗ tauschten‘ wirkungsvoll veranschaulichte. In den beiden weiblichen Rollen zeichneten sich Fräulein Mathilde Ehrlich und das stimm— begabte Fräulein Hertha Stolzenberg aus. Die anderen Partien lagen in den bewährten Händen der Herren Zador, Merkel, Kreuder, Bege⸗ mann, Armster, Holzapfel u. a. Die Oper war von dem Ober⸗ regisseur Moris sehr geschmackvoll in Szene gesetzt.

(Der Konzertbericht befindet sich in der Ersten Beilage.)