1911 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Oberlandes gericht in Naumburg a. S., Alfred Cohn bei dem Landgericht in Frankfurt a. M. . bei dem Amts⸗ gericht in Lichtenberg bei Berlin mit dem Wohnsitz in Karls⸗ horst, Richard Mülker bei dem Amtsgericht in Alt-Landsberg, Bruneß bei dem Amtsgericht in Lenzen, Ehrhard Brand bei dem Amtsgericht in Herford, Schmorell bei dem Amts⸗ gericht in Mohrungen, Semrau bei dem Amtsgericht in Pr.⸗Stargard und der frühere Gerichtsassessor Dr. Leo Stern⸗ berg bei dem Kammergericht.

Der Amtsgerichtsrat, Geheime Justizrat Sonneck in Lüben, der Rechtsanwalt und Notar Klein in Arys, die e anwälte Rehe in Cöln und Schroeder in Hohensalza sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Otto Leh⸗ mann, bisher in Cassel, als Oberbaurat (auftrw.) der Eisen⸗ bahndirektion nach Posen, Röthig, bisher in Altona, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Halle a. d. Saale, Nix⸗ dorff, bisher in Breslau, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Berlin, Scheer, bisher in Magdeburg⸗Buckau, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Altona und Laise, bisher in Crefeld, als Vorstand des Betriebsamtes 2 nach Neuwied; die Regierungsbaumeister des Eisenbahn⸗ baufaches Hermann Sarrazin, bisher in Meiningen, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Berlin, Hermann Meyer, bisher in Flensburg, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion 33 Cassel, Kraefft, bisher in Magdeburg, als Mitglied (auftrw.) der E ae sibirktf? nach Breslau, Senst, bisher in Hannover, als Mitglied (auftrw.) der Eisen⸗ bahndirektion nach Halle a. d. Saale, Karl Lemcke, bisher in Duisburg, als Vorstand des Betriebsamtes nach Meiningen, Emil Schultze, bisher in Lauenburg i. Pomm., als Vorstand des Betriebsamtes 1 nach Magdeburg, Wilhelm Weber, bisher in Cöln, als Vorstand des Betriebsamtes 1 nach Crefeld, Theodor Sauer, bisher in Iserlohn, als Vor⸗ stand des Betriebs amtes nach Lauenburg i. Pomm., Dr. phil. Winter, bisher in Warburg, als Vorstand des Be⸗ triebsamtes nach Hildesheim, Winkelmann, bisher in Cassel, als Vorstand (auftrw.) des Betriebsamtes 2 nach Flensburg, Süß, bisher in Hannover, als Vorstand (auftrw.) des Betriebsamtes 1 nach Warburg, Dr. Ing. Wienecke, bisher bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, als Vorstand (auftrw.) des Betriebs⸗ amtes 2 nach Duisburg, Sauermilch, bisher in Querfurt, nach Merseburg als Vorstand der dorthin verlegten bisherigen Bauabteilung Querfurt, Linke, bisher in Halver, zur Eisen⸗ bahndireklion nach Hannover, Graßdorf, bisher in M.⸗Glad⸗ bach, zur Eisenbahndirektion nach Cöln und Otto, bisher in Kattowitz, nach Hultschin als Vorstand der daselbst neu er⸗ richteten Bauabteilung.

Versetzt sind ferner: der Regierungs⸗ und Baurat Hesse (Walter) von Potsdam nach Berlin in die Hochbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die Bauräte Richter von Königsberg N⸗-M. nach Münster i. W. in die dortige Ortsbaubeamtenstelle I, Stüdemann von Geestemünde nach Melsungen und Trieloff von Gleiwitz nach Hitzacker, der Wasserbauinspektor Jahrmark von Potsdam nach Danzig zur Weichselstrombamwerwaltung, die Regierungsbaumeister Lekve von Düsseldorf nach Saarhrüsken, . von Essen nach Düsseldorf und Lon a9 22. Fürstenli ch a. D. unter Aufhebung der Versetzung nach Danzig nach Marienbur

Wa⸗Pr. (im Geschäftsbereich der Weichselstrombauwerwaltung

sowie die Wasserbauinspektoren Dauter von Einlage nach Graudenz (im Geschäftsbereich der Weichselstrombauverwaltung) und Vas ke, bisher in Tsingtau, nach Hille (zum Kanalbau⸗ amt Lübbecke im Geschäftsbereich der Kanalbaudirektion Hannover).

Beauftragt sind: der Oberregierungsrat Holtze vom Eisen⸗ bahnzentralamt in Berlin sowie der Regierungs- und Baurat Labes, Mitglied der Eisenbahndirektion in Berlin, mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Referenten bei den Eisen⸗ bahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufaches Gut— brod in Grunewald mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstands eines Werkstättenamtes bei der Eisenbahnhaupt— werkstätte daselbst.

Dem Regierungs⸗ und Baurat Rudolf Schulze, Vorstand des Betriebs amtes 3 in Cassel, sind die Geschäfte des Vor⸗ stands des Betriebsamtes 1 daselbst übertragen.

Verliehen ist: dem Regierungsbaumeister des Eisenbahn⸗ baufaches Hugo Pieper die Stelle des Vorstands des Betriebs⸗ amtes 1 in Hannover und dem Eisenbahnbetriebsingenieur Otto Ciliax, bisher in Gera, die Stelle des Vorstands des Betriebsnebenamtes in Ortelsburg.

In den Ruhestand sind getreten: der Oberbaurat Stün⸗ deck bei der Eisenbahndirektion in Elberfeld, der Geheime Regierungsrat Knobloch, Mitglied der Eisenbahndirektion in Hannover, die Geheimen Bauräte Seliger, Mitglied der Eisen⸗ bahndirektion in Halle a. d. Saale, Christian Schäfer, Mitglied der Eisenbahndirektion in Hannover, Bansen, Vor⸗ stand des Betriebs amtes 2 in Neuwied, Othegraven, Vorstand des Maschinenamtes 1 in Dortmund, und Heinrich Hilde⸗ brand sowie der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Linden bei der Eisenbahndirektion Cöln.

Dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufaches Potthoff, bisher Vorstand des Werkstättenamtes h in Grune⸗ wald, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt.

Ministerium der geisilichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Der Kreisassistenzarz Dr. Rauch in Eisleben ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt⸗ bezirkes Eisleben (Stadtkreis Eisleben und Mansfelder Seekreis) beauftragt worden.

Der ordentliche Professor Dr. Rudolf Beneke zu Marburg ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg versetzt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die Herren Forstheflissenen, die am Schluß des laufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die an mich zu richtende, vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 15. Februar d. J. dem Direktor der Forst⸗

e n einzureichen, an der sie sich der Prüfung unterziehen wollen.

Berlin, den 5. Januar 1911.

Ministerium für ran , Domänen und Forsten.

Wesener.

Ministerium des Innern.

Dem Polizeirat Klatt ist die Stelle eines solchen beim Polizeipräsidium in Berlin übertragen worden.

Finanzministerium. Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank.

Bei der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) ist der ann,, Zootzky zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der 4M prozentigen Prioritätsobli⸗ gationen (J. An fiesen der früheren Braunschweigi— schen Eisen bahngesellschaft sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden:

Nr. 93, 98, 100, 102, 104, 106, 107, 121, 122, 127, 304, 307 bis 311, 314, 316, 317, 319, 646 bis 650, 652 bis 654, 656, 658, 847, 849, 851, 853, S62, S864, S66F, 872, 874,

75 410 Stück à 3000 60 120 000 ; Nr. 1347, 1353, 1360, 13864, 1368, 1375, 1376, 1878, 1380, 138, 1384 bis 1356, 1393, 1395 bis 1357 2, 1404, 2176, 2179, 2180, 2182, 2184, 2168, z Dol bis Dos, Di, Did, 22d biz D, Dös, D, Rss, Di, 2,

2DVor, Dos, Boö, 2X7, 2999, 3003, 3007, 30lo, 3013, 3014 80 Stück à 1500 66 120 000 :

Nr. 3699, 3702, 3704, 3795, 3707 bis 3709, 3711, 3712, 3714, 3715, N18, 3720, 3722, 3725, 3727, 3730, 3731, 57535, 3740, 3741, 3744, 315, 3777, 319, 3751, 3.53. Zr 5, 3757, 3761, 5431, 5435, 5438, 5442, 5445, 5447 bis 5449, 5451 bis 5453, 5455, 5458, 5462, 5466 bis 5468, 5470, 5473, 5475, 5477, 5481, 5483, 5485 bis 5489, 5496, 5497, 6225, 6236, 6225, 6232, G23 1, 6235, 6239 bis e435, G4 bis 6248, 6251, 6255, 6255 bis 6259, 6263 bis 6265, 6267, 6269), Go 6272, 6274, 8925, 8926, S930, S932, 8936 bis 8938, 8944 bis S947, S950, 8953 bis S959, 8961, 8963 bis 8966, S968, 8969, 8971, S975, S983, 8985, 9120, M2, 9123, 9125 bis 9127, 9136, 9133, gI39, gli, gz, ig7, gifs, iss, gi5t, iss, gl1l5z, giööh, glI65, 9167, 169, 9172 bis 9174 9177, 9180, 9184, giss, l90, 92, 91993, 9195 bis 9197, 9200, 9202, ga0o4, g205, M207 bis Hog, Ml bis 9216, 9als bis gal, g23, 224, y6, M32. gz, Reg bis gad42, g388, g3g0 bis 9393, Y395 bis 8397, w, äol, 9403 bis 9405, 9407, 9415, 3416, 9413 bis 8121, 9424 bis 9426, 432, 9435, 9436, 9441 bis 9443, 9446, 9517 bis 9520, 9522 bis 9525, gö29g, 98331, gözg, 535, g537, 53), g5ihß, g543 bis 9547, 9549, 9550, 9553, 9555, 9557 bis 9559, göß2, 9563, M567, 10 302, 10 303, 19 305, 10 306, 10 310, 10 312, 10 314 bis 10316, 10318, 10 320 bis 19324, 1090 326, 10 328, 10 329, 10 331, 19 333, 10334, 10 337, 10 341 bis 10343, 160 315, 10 318 bis 100, 10 3.83, 11070, 11602, 11 M3, 11 05 bis 11077, 11079, 11082, 11 083, 11086, 11 089, 11 090, 11092, 11 (96, 11 100, 11110, 1 lll, Hl, f n non, nn 11134, 111586, 11142 bis 11146, 1127 11278, 11 0, 11283, 11284, 11286, 11 288, 11 289, 11 294, 11 297, 11299 bis 11 303, 11 306, 11 308, 11312, 11313, 11 318 bis 11 321, 11 323, 11 325, 11 326, 11329, 113355 bi 11387, i 11394, 115351. 11355, 11357, 11 359, 11369. 11362, 11 364, 11367, 11368, 11373 bis 11 375, 11 377, 11 379, 11 384, 11 385, 11 388, 11 389, 11 391 bis 11 393, 11 395, 11 400, 11 807, 11 809, 11 853 bis 11 S56, 11 859, 11 863, 11 865, 11 8657, 11 S6 s, 11872, 11 873, 11 875, 11 878, 11 880, 11883, 11 890, 11891, 11 896, 11 898 bis 11900, 11904 bis 1190, 11909, 11912, 11916, 11917, 11 922, 11987 bis 11991, 11994, 11 995, 11997, 12001, 12005, 12004, 12010 bis 12 012, 12014 bis 12016, 12021, 12028, 12030, 12036, O38 bis 12041, 12045, 12 047, 12018, 12056, 12060, 325, 12 328 bis 12 330, 12 335, 12 339, 12341, 12 343, 4, 12 316, 123156, 123349, 12355. 17 X36, 13 6, 363, 12 365, 12366, 12370 bis 12372, 12374, 12377, 380, 12 381, 12 384, 12 387 bis 12389, 12 392

452 Stück à 300 M 135 600 , zusammen 572 Stück über 375 600 M.

Dieselben werden den Besitzern zum 1. April 1911 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1911 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der nach dem Kündigungstermine zahlbar werdenden Zinsscheine Serie IV Nr. 14 bis 20 nebst Erneuerungsschein (Talon) für die nächste Zinsscheinreihe bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin V. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Hahl ung erfolgt werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der letzten beiden Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse und ferner bei den Bankhäusern Lehmann, Oppenheimer u. Sohn in Braunschweig, Mendelssohn u. Co. in Berlin und der Berliner Handelsgesell⸗ schaft in Berlin. Die Effekten können einer dieser Stellen schon vom 1. März 1911 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und e. i Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1911 ab ewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem 31. März 1911 hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf. Gleichzeitig werden die bereits früher ausgelosten, nach— stehend aufgeführten, noch rückständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31. März des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat und

N öwwlei8i

jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang all⸗ ährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeach tet nicht benen? binnen Jahresfrist na rufe zur Einlösung vorgelegt sein werden.

Aus der Kündigung zum 1 April 19051

zu 300 S Nr. 10054.

Aus der Kündigung zum 1. April 1906 zu 300 Nr. 7174, 8022, 81550, S760, 10191. Aus der Kündigung zum 1. April 1907

. zu 300 Nr. 4345, 8808. Aus der Kündigung zum 1. April 1908 zu 3000 Nr. 702,

zu 1500 Nr. 1450, 2030, 20652, 2191, zu 300 Nr. 5407, 8731, 8905, 8917, 8941, 10 446, 10 87. Aus der Kündigung zum 1. April 1909:

zu 1500 Nr. 3065, 3066, zu 300 Nr. 7193, 7194, 9322, 323. Aus der Kündigung zum 1. April 1910: zu 1500 6 Nr. 1993, 2010, 2946, zu 300 6 Nr. 6600, 6601, 6605, 6754, 6784, S600, 10690, 10 691, 10 692. Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 2. Januar 1911.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

Aichlamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Januar.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern nachmittag die Gemahlin des cubanischen Gesandten de Que sada im hiesigen Königlichen Schlosse in Audienz.

Die Nr. 12 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 30. Dezember 1910 enthält im Amtlichen Teil unter A ein Rundschreiben des Amts vom 25. November 1910 an die Versicherungsträger, betreffend die Auszahlungen durch die Post. Dann folgen unter B Unfallversicherung) 3 Bekanntmachungen: vom 20. De⸗ ember 1919 über die Bildung des „Hauptausschusses ür das Zusammenwirken der gewerblichen Berufsgenossen— chaften mit dem Noten Kreuz auf dem Gebiete der ersten Hilfe“, vom 29. Dezember 1910 über die Genehmigung von Gefahrentarifen im 4. Vierteljahr 1910, vom XV. Dezember 1919 über die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften im 4. Vierteljahr 1910 Hieran schließen sich Rekursentscheidungen und andere Entscheidungen über folgende Gegenstände:

Der Vorstand der Sektion kann ohne Zustimmung des Landeshauptmanns den ablehnenden Bescheid erlassen, wenn nach seinem pflichtmäßigen Ermessen zur Zeit des Eintretens der Berufsgenossenschaft eine Beschränkung der Erwerbs⸗ fähigkeit des Verletzten nicht mehr vorliegt (2436*);

zur Auslegung des 5 5 Abs. 14 des Gewerbeunfall⸗ versicherungsgesetzes (2437)

über die Kürzung des Jahresarbeitsverdienstes eines land— wirtschaftlichen Arbeiters, der Invalidenrente bezieht (2438);

die Nechtsmittelschrift ist nicht bei einer Behörde ein⸗ gegangen, wenn der Gemeindevorsteher sie nur mit einem Eingangsvermerke versehen, die Partei sie dann aber wieder an sich genommen und an das Reichsversicherungsamt zur Post gegeben hat (2439);

die Kosten für Abschriften von Unterlagen für einen Antrag des Versicherungsträgers auf anderweite Rentenfeststellung ge— hören grundsätzlich zu den besonderen Kosten des Verfahrens im Sinne des 5 10 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Ab⸗ 6 der Unfallversicherungsgesetze, vom 30. Juni 1900 (2 3

die Ueberführung von Kriegsfahrzeugen, die auf einer deutschen Werft erbaut wurden, nach Konstantinopel, ist nicht bei der Seeberufsgenossenschaft, sondern bei der für den Werft—⸗ betrieb zuständigen Eisen⸗ und Stahlberufsgenossenschaft zu versichern (2441);

über die berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit von Wetter tuchfabriken“ (2442);

über die berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit der Ge⸗ winnung von Sandmassen zum Einschlammen in ausgekohlte Grubenrãume (2443);

über die Versicherung der Fahrstuhlbetriebe in Wohn⸗ hãusern (2444);

über die Versicherungspflichtigkeit von Montagearbeiten im Auslande (2445);

die Berufsgenossenschaft wird von der Verpflichtung zur Zahlung einer Rente an den Berechtigten durch die unbefugte Abhebung der Rente durch eine dritte Person nicht befreit (2446);

zur Auslegung des 5 101 Abs. 4 des Gewerbeunfallver⸗ sicherungsgesetzes (2447);

die ärztliche Untersuchung der im Auslande befindlichen Rentenempfänger 8e zweckmäßig durch Vermittlung des zu— ständigen deutschen Konsulats (2448);

Berechnung der Entschädigung eines öffentlichen Beamten aus Anlaß seiner Vernehmung als Zeuge vor einem Schieds⸗ gerichte für Arbeiterversicherung (5 14 der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30. Juni 1878 und 20. Mai 1898) (2449);

zu der Frage, ob . dem preußischen Gesetze vom 14. Juli 1909 neben der Gebühr für das schriftliche Gutachten dem ärztlichen Sachverständigen noch eine besondere Vergütung

) Die neben den elnjelnen Entscheidungen stehenden ein—⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichten veröffentlicht sind.

dem letzten öffentlichen Auf⸗

ür die in steht Eᷣtöo)

Die Abteilung C (Invalidenversicherung) enthält eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 9. De⸗ zember 1910, betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen des 5 5 Abs. 1 und des 5 6 Abs. 1 des Invalidenversiche⸗ ng ge ere (Befreiung von der Versicherungspflicht). Daran schließen sich Revisionsentscheidungen, in denen folgende Grund⸗ sätze ausgesprochen werden:

Rückstände von Invalidenrenten unterliegen der vier⸗

fahrn Verjährung des 5 197 des in r n Gesetz buchs 1511). ; Die Versicherungspflicht einer im Haushalt ihres Vaters gegen Gewährung freien Unterhalts und Ueberlassung des Mietertrags eines Zimmers beschäftigten Tochter ist anerkannt worden (1512).

Ueber die Frage der Erwerbsunfähigkeit eines Typhus⸗ gesunden⸗Bazillenträgers (513).

Der Bezug einer Unfallrente während einer Krankheitszeit schließt die Anrechnung dieser Zeit gemäß § 30 Abs. 2 Ziffer 3 des Invalidenversicherungsgesetzes nicht aus (1514).

Ein im Anschluß an eine regelmäßig verlaufende Nieder⸗ kunft auftretender Zustand hochgradiger, mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Schwäche kann als Krankheit im Sinne des 8 30 Abs. 2 Ziffer 3 des Invalidenversicherungsgesetzes auch dann angesehen werden, wenn er sich nicht als Verschlimmerung eines bereits vorhandenen Krankheits- und Schwächezustandes u vergleichen Revisionsentscheidung 573, Amtliche Nachrichten bes R. V. Al. 1897 S. 320 darstellt 1515.

Der Grundsatz der Revisionsentscheidung 1219 (Amtliche Nachrichten des R. V.⸗A. 1905 S. 467), wonach während des Bezugs der Invalidenrente die Anwartschaft nicht erlöschen lann, bezieht sich nicht auf den Fall, daß dem Rentenbewerber in Ausführung eines durch Revisionsentscheidung wieder auf⸗ gehobenen schiedsgerichtlichen Urteils, von dessen Erlaß ab gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 des Invalidenversicherungsgesetzes eine Rente vorläufig gezahlt werden mußte (1516).

Als pensionsähnliche Bezüge im Sinne des 5 48 Abs. 1 Ziffer 2 des Invalidenversicherungsgesetzes sind auch Bezüge angesehen worden, die der Witwe eines Bayerischen Volks⸗ schullehrers aus Staatsfonds (sogenannten Zentralfonds) und Kreisfonds (das ist von der Kreisgemeinde) gewährt werden, dagegen nicht eine Unterstützung, die ihr von einem rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Kreisvereine gezahlt wird (13517).

Die Bestimmung über das Ruhen der Rente nach § 48 Abs. 1 Ziffer 4 der Invalidenversicherung greift auch Platz gegenüber einem a n dig, oder in seiner Geschäfts⸗ fähigkeit beschränkten Rentenberechtigten, der im Wege der öffentlichen Irrenfürsorge in einer ausländischen Irrenanstalt untergebracht ist (1518).

Eine auf 5 54 des Invalidenversicherungsgesetzes gestützte Ersatzforderung der Versicherungsanstalt gegen einen Renten⸗ empfänger unterliegt der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und darf zur Aufrechnung gegen den Rentenanspruch im Renten⸗ streitverfahren nur dann zugelassen werden, wenn sie vom ordentlichen Richter festgestellt oder vom Rentenempfänger der Versicherungsanstalt gegenüber anerkannt worden ist (1519).

Ist vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor einer preußischen unteren Verwaltungsbehörde von einem Ver⸗ trauensarzte der Versicherungsanstalt ein Gutachten erstattet worden, das die untere Verwaltungsbehörde nach pflichtmäßigem Ermessen als ausreichend für die Beurteilung der Erwerbs⸗ fähigkeit des Rentenbewerbers erachten kann, und wird zum Termin ein anderer Vertrauensarzt der Versicherungsanstalt zugezogen, so ist eine nochmalige Untersuchung durch diesen Vertrauensarzt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, daß letzterer den Inhalt des Gutachtens des ersteren Vertrauens⸗ arztes mitteilt (1520).

Anerkennung der Versicherungspflicht durch den Vertreter der Versicherungsanstalt im Termine vor dem Schiedsgerichte befreit dieses nicht von der Pflicht zur selbständigen Prüfung der Versicherungspflicht (1521).

Zur rechtlichen Beurteilung des Rentenverzichts (1522).

Wenn der Kläger in der Berufungsinstanz an Stelle der ursprünglich beantragten Altersrente die Invalidenrente fordert, so darf ihn das Schiedsgericht mit dem geänderten Antrage nicht auf ein neues Verfahren verweisen (1523).

Ein vom Kläger eingeschrieben abgesandtes ärztliches Gut⸗ achten, das eine e, n, w e. erforderlich gemacht haben würde, ist zwar rechtzeitig bei dem Schiedsgericht eingetroffen, aber nicht zu den Akten gelangt; es ist infolgedessen dem er⸗ kennenden Gericht nicht bekannt geworden und daher unberück⸗ sichtigt geblieben; hierin ist ein wesentlicher Mangel des Ver⸗ fahrens erblickt worden (1524).

Die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber der Versäumung einer Rechtsmittelfrist in⸗ folge unrichtiger Rechtsbelehrung der zuständigen unteren Ver⸗ waltungsbehörde ist zulässig (1525).

Ablehnung von Senatsmitgliedern wegen Besorgnis der Befangenheit (1526). ö

Die Erstattung der Hälfte der zur Invalidenversicherung entrichteten Beiträge an die Witwe eines bei der Invaliden⸗, Witwen⸗ und Waisen⸗Versicherungskasse der See⸗Berufsgenossen⸗ schaft versichert gewesenen schließt nicht unter allen Umständen den Anspruch auf Witwengeld aus; Voraussetzung der An⸗ rechnungsfähigkeit von Krankheitswochen auf die Wartezeit für Witwen⸗ und Waisengeld (1527).

Es folgen Entscheidungen aus 8 155 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes, die folgende Gegenstände behandeln;

Die Versicherungspflicht einer Privatlehrerin, die zeitweise auch fremde Lehrkräfte beschäftigt hat (1528).

Die versicherungsrechtliche Stellung von Handarbeits⸗ lehrerinnen (1529, 1530). ;

Die Tagegelder der bei einer sächsischen Kreishauptmann⸗ scaft beschäfligten Diätisten sind nicht als feste bare Vergütung im Sinne des 8 34 Abs. 3 des Invalidenversicherungsgesetzes angesehen ( 53). ö U

n den sich anschließenden Bescheiden und Beschlüssen wird die Pflicht der Versicherungsanstalt zur Erstattung von Zeugen⸗ een hen die im Verfahren vor der unteren Verwaltungs⸗ h

seiner Wohnung vorgenommene Untersuchung zu⸗

ehörde entstanden sind, bejaht (1532) und ausgesprochen, daß insichtlich der von den Trägern der Unfall⸗ und der Invaliden⸗ versicherung festgesetzten Strafen kein landesherrliches Be⸗ gnadigungs recht besteht 533). .

Den Schluß macht eine Nachweisung über die Renten⸗ zahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungsanstalten im Ottober 1910 sowie über den Crlös aus Beitragsmarken ür den Monat November 1910.

Der Nichtamtliche Teil bringt zunächst den Abdruck

von 3 gerichtlichen Entscheidungen

a. des Oberlandesgerichts Cassel vom 10. November 1909 über die Berechtigung eines auf Grund des 8 42 Abs. 4 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes dazu ermächtigten Geschäfts⸗ führers zur Stellung des Antrags auf eidliche Vernehmung von Zeugen, über die Verpflichtung der Amtsgerichte, einem solchen Antrag auf Grund des 5 144 des Gewerbeunfall⸗ versicherungsgesetzes stattzugeben, und über die Zulässigkeit der . an das Oberlandesgericht im Falle der Ablehnung

es Ersuchens,

b. des Reichsgerichts vom 4. Februar 1910 darüber, daß die nicht vorsätzlich unterlassene Einkragung ins Handelsregister einen e n , des deshalb der Entschädigung nach dem Gewerbeunfallversicherungsgesetze verlustig gehenden Arbeiters gegen den Unternehmer weder nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Dienstvertrag, noch nach 8 823 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit 8 20 des Handelsgesetzbuchs begründet,

C. des preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Ja⸗ nuar 1910 über die Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte 9. Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und

erufsgenossenschaften über Erstattung von Sterbegeld.

Den Schluß bildet die Wiedergabe eines vom Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Lesser in Berlin am 11. März 1910 im Reichsversicherungsamt gehaltenen Vortrags über Geschlechts⸗ krankheiten und Invalidität.

Der Königlich 5 Gesandte von Trolle ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

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Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. „Scharn⸗ horst“ gestern von Saigon in See gegangen.

Bayern.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin sind, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag zum Besuch Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten in München eingetroffen und von Allerhöchstdiesem, Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig sowie sämtlichen in München weilenden Prinzen, dem Ministerpräsidenten Freiherrn von Podewils u. A. am Bahnhofe empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung und Vorstellung der Gefolge fuhren die Hohen Herrschaften in geschlossenen Galawagen nach der Residenz, wo die Prinzessinnen Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin bewillkommneten.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Das Befinden des Kaisers Franz Joseph ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ . . Der Kaiser dürfte in den ersten Tagen der nächsten Woche die gewohnten Fahrten von Schönnbrunn nach der Hofburg aufnehmen.

Großbritannien und Irland.

Der gegenwärtig in London weilende Generalgouverneur

von Mozambique Freire de Andrade hatte eine Unter⸗ redung mit einem Vertreter des, Reuterschen Bureaus“, dem er erklärte, sein Besuch in London trage keinen amtlichen Charakter; er verfolge hauptsächlich den Zweck, sich mit den englischen Behörden über ein Zusammenwirken der englischen und der portugiesischen Regierung zu verständigen, wie die Ausbreitung der Schlafkrankheit durch gemeinsame Maßnahmen zu ver⸗ hüten sei. Andrade wies, W. T. B. zufolge, auf die Gefahr hin, daß die Seuche über den Sambesi und ebenso bei der Delagoa⸗Bai auf portugiesisches Gebiet übergreifen könne, wenn nicht unverzüglich der Verkehr von Eingeborenen über die englisch-portugiesische Grenze verhindert würde. Er habe kürzlich einen Sach— verständigen zur Prüfung der Verhältnisse an die Grenze gesandt, und dieser habe keinen einzigen Fall von Schlaf— krankheit auf portugiesischem Gebiet gefunden, wohl aber gehört, daß auf englischem Gebiet in der Nähe der Grenze mehrere Fälle vor— gekommen seien, die sich nicht nur auf Eingeborene beschränkt hätten. Er babe unverzüglich Lord Gladstone hierbon Mitteilung gemacht, um die englische Regierung auf diese schwere Gefahr aufmerksam zu machen.

Ueber die politische Lage in 4 ãußerte sich Andrade, obiger Quelle zufolge, dahin, daß alle Gerüchte von einem Aufkommen royalistischer Bestrebungen durchaus unbe⸗ gründet seien. Alles sei ruhig, und alle Gesellschaftsklassen seien eifrig bemüht, der neuen Regierung jede Möglichkeit zu verschaffen, sich durchzusetzen und zu festigen.

Türkei.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ hat in der Umgebung von Krania an der griechischen Grenze ein Kampf zwischen türkischen Soldaten und einer griechischen Auf— rührerbande stattgefunden; die Türken verloren einen Unter⸗ offizier und einen Soldaten, die Verluste der Griechen sind unbekannt. Ferner ist es bei Bichlowitza in der Gegend von Filat, Wilaset Janina, zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Moham medanern und Christen gekommen, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gegeben hat. Eine starke Militärabteilung ist abgegangen, um die Ruhe wieder herzustellen.

Monaeo.

Gestern ist der von mehreren Rechtsgelehrten verfaßte Bericht über die Einführung einer Verfassung im Fürstentum veröffentlicht worden, in dem es, „W. T. B.“

zufolge, heißt:

Die Bevölkerung des Fürstentums beläuft sich auf 19121 Be—⸗ wohner, von denen i482 Monegassen sind. Monegassische Wähler ibt es 448, von denen 353 naturalisiert sind. Der Wert des ebauten und unbebauten Grundeigentums, mit Ausnahme der Domäne des Fürsten beträgt 237 Millionen Francs, wovon 30 Millionen auf Monegassen entfallen. Für 370 Millionen Franes Aktien und Obligationen befinden sich in Händen von Franzosen, für neun bis zehn Milllonen in Händen von Monegassen. Diese charakteristischen Tatsachen, führt der Bericht weiter aus, hindern die übliche Organisierung der öffentlichen Gewalt durch Einrichtung von Kammer, Senat und Ministern. Auf der anderen Seite würde es ,, . wenn 18 000 Einwohner, in deren Händen 92 bis 23 0o der Güter und der wirtschaftlichen Interessen des Fürstentums liegen, nichts gelten sollten gegenüber den anderen 1482 Einwohnern. Ebensg wäre eg unmöglich, der fremden Einwohnerschaft Rechte zu geben, die ihrer numerischen Bedeutung und den von ihr

vertretenen Interessen entsprechen würden. Das hieße, den von Frankreich 1861 gebilligten Zustand über den Haufen werfen und das Land, dessen Bevölkerung stark mit französischem Blut durchsetzt ist, unter die Herrschaft einer fremden Bevölkerung bringen, in der die Franzosen sich in merklicher Minderheit befinden würden.

Der Bericht kommt zu dem Schluß, daß die einzig möglichen Grundlagen für eine Verfassung einerseits die frei⸗ heitlichen Rechte, die allen Bürgern eines zivilisierten Staates zukommen, andererseits die lokalen Interessen seien.

Ein dem Bericht beigefügter Entwurf eines Verfassungs⸗ gesetzes, der die Billigung des Fürsten gefunden hat, besagt:

Das Fürstentum bildet einen unabhängigen Staat. Die Freiheit und die Souveränität des Fürsten bleiben, wie in den Verträgen mit Frankreich festgesetzt. Das Gesetz garantiert die persönliche Freiheit des Einzelnen, die Unverletzlichkeit des Eigentums, das Versammlungs⸗ recht und die Freibeit der Kulte. Die Regierung wird unter der Hoheit des

ürsten ausgeübt durch einen Minister unter Mitwirkung eines Staatsrats. Die Legislatur wird ausgeübt durch den Fürsten und einen Nationalrat von 21 Mitgliedern, die nach dem allgemeinen Stimmrecht auf vier Jahre gewählt werden. Das Gebiet des Fürstentums wird in drei Gemeindebezirke eingeteilt, die von Ge⸗ meindekörperschaften verwaltet werden, an deren Wahl auch Frauen mitwirken.

Amerika.

Der Präsident Taft konferierte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, mit Mitgliedern des Senatsausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Beseitigung der Bestimmung in dem Artikel 1 des gegenwärtigen englisch⸗amerikanischen Schiedsvertrages, nach der Fragen, die vitale Interessen oder die Ehre der beiden Parteien berühren, dem Schiedsgericht nicht unterbreitet werden sollen. Sollte Taft zu der Ansicht kommen, daß der Senat seit dem Jahre 1908, wo die Mehr⸗ heit des Senats sich ganz entschieden einer unbegrenzten An⸗ wendung des Schiedsgerichts widersetzt hatte, seine Ansicht ge⸗ ändert hat, so sollen England entsprechende Vorschläge gemacht werden. .

Der Finanzagent von Honduras ist in Washington ein⸗ getroffen, um mit dem Gesandten von Honduras zu beraten. Nach Mitteilungen des „W. T. B.“ erklären Beamte des Staatsdepartements, daß bereits seit einem Jahre mit J. P. Morgan u. Co. Unterhandlungen wegen einer Anleihe im Gange, jedoch nicht zum Abschluß gekommen seien. Die Ver⸗ einigten Staaten bemühten sich, um die Möglichkeit einer europäischen Einmischung zu vermeiden, die verworrenen Finanzen von Honduras in Ordnung zu bringen, sie hätten jedoch zurzeit nicht die Absicht, ein Protektorat über Honduras ähnlich dem über San Domingo zu übernehmen. Die Höhe der Anleihe, die genügen würde, um die Ansprüche der aus— ländischen Staatsgläubiger zu befriedigen, wird auf 712 bis 10 Millionen Dollars geschätzt.

Asien.

Wie das „W. T. B.“ aus Peking schiedsgesuch des Präsidenten des Verkehrsministeriums Tang⸗Schao⸗yi wegen andauernder Krankheit durch ein Kaiserliches Edikt genehmigt worden. Sheng Kung Pao, der bisherige zweite Vizepräsident dieses Ministeriums, ist zum stellvertretenden Präsidenten ernannt worden. Lord Lich ing— fong, früher chinesischer Gesandter in England, wird stellvertretender erster Vizepräsident als Nachfolger von Shengyunpei, dem das Amt der Personalangelegenheiten übertragen worden ist. Wuyusheng, früher stellvertretender Großsekretär, folgt Sheng Kung Pao im Amt nach. Man bedauert allgemein den Rücktritt Tang⸗Schao⸗yis und hält die Veränderungen für sehr bedeutungsvoll. Man nimmt an, daß der neue Beamtenstab eine entschiedenere Haltung in der Frage der Eisenbahnanleihen annehmen wird.

meldet, ist das Ab⸗

Nr. 1 und 2 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 4. Ja⸗ nuar 1911 haben folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 16. Dezember 1910, betr. die Feststellung von Tarifen für Schiff⸗ fahrtsabgaben. Dienstnachrichten. Nichtamtliches: Paul Gerhardt⸗ Kirche in Schöneberg bei Berlin. Ueber Schulkurnhallen. Fassadenmalereien in Freiburg i. B. Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe zum Bau der St. Engelbert⸗Kirche in Essen a. d. Ruhr. Wettbewerb um einen Bebauungsplan für Haltern i. Westf. Preisbewerbung für Pläne zu einem Volksbrause⸗ Wannen- und Schwimmbad in Tilsit. Förderung des öffentlichen Badewesenz. Kirchlein St. Johann in Untersiemau bei Coburg. Baudirektor Meckel in Freiburg i. B. c.

Kunst und Wissenschaft.

Am nächsten Mittwoch, Abends 8J Uhr, wird der Professor Dr. Justus Brinckm ann, Direktor dez Hamburgischen Museums für Kunst und Gewerbe, über Fälschungen kunst gewerblicher Altertümer vor den Mitgliedern des Vereins für Deutsches Kunst— gewerbe im Künstlerhause, Bellevuestraße 3, sprechen.

Theater und Mnsik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonntag, „Tannhäuser n, romantische Over in drei Akten von R. Wagner, mit Herrn Grüning in der Titelrolle, wiederholt. Im übrigen lautet die Besetzung: Elisabeth: Frau Kurt; Venus: Frau Denera; Hirtenknabe: Fräulein Wichgraf; Landgraf: Herr Knüpfer; Wolfram: Herr Brons⸗ geest; Walter: Herr Kirchhoff; Biterolf: Herr Bachmann. Dirigent ist der Kapellmeister Blech. Montag wird „Carmen“ von Bizet in folgender Besetzung gegeben: Fräulein Rose: Carmen; Frau Boehm van Endert: tien gla; Herr Berger; Don Joss; Herr Griswold: Ezeamillo. Dirigent ist Kapellmeister von Strauß. Imwm Königlichen Schauspielhause wird morgen Roderich Benedix' Lustspiel ‚Der Störenfried in der bekannten Besetzung wiederholt. Am Montag wird das Lustspiel „Die Welt, in der man sich langweilt“, von Ed. Pailleron aufgefübrt. In den Dauvt⸗· rollen wirken die Damen Butze, Abich, Heis ler, Arnstädt, von Mav— burg, Steinsieck sowie die Herren Vollmer, Boettcher, Vallentin und Schroth mit. .

. für den ersten der Literarischen Abende im Neuen Königlichen Operntheater in Aussicht genommene Termin Mitte Januar kann leider nicht aufrecht erhalten werden, da Herr Dr. Paul Lindau, der besonderen Wert darauf legt, die Insienierung

erade der für diese Abende in Aussicht genommenen Vorstellungen elbst zu leiten, sich genötigt gesehen hat, einen Urlaub zu erbitten, um sich von den Folgen einer leichten Influenza vollkommen zu befreien. Die beiden Literarischen Abende“, die für die beiden ersten Monate des Jahres bestimmt waren, werden nunmebr im Februar und. März stattfinden. Als erste dieser Sender vorstellungen wird „Der gestiefelte Kater, von Eudwig Tieck, Kindermärchen in drei Akten mit Zwischenspiel, einem Prolog und einem Epilog, gegeben werden. Die literarische Satire erregte seiner. zeit großes Aufseben. Zunächst war sie erschienen in Berlin im Jahre 1797 unter dem Pseudonym „Peter Leberecht? verlegt s Farl August Nicolai, Buchbändler in der Heil. Geiststraße im goldenen Arm‘. Un eine Darstellung hatte Tieck wohl kaum gedacht. Sieben