Spezialhandel Deutschlands nach Warengruppen. 27) Werte.“)
Aus fuhr
Dezember Januar / Dezember
arengruppe
Warengruppe
Einfu hr
Dezember Januar / Dezember
Ausfuhr
Januar / Dezember
der Land⸗ Forstwirtschaft und andere tierische n. pflanzliche Natur⸗ erzengnisse; Nahrungs⸗ und Genußmittel Erzengnisse des Acker⸗⸗ G und Wiesenbaues. Erzeugnisse der Forstwirtschaft Tiere und tierische Erzeugnisse Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nebengewerbe eugnisse der Nahrungs⸗ u. Genußmittel ⸗Gewerbe, in den Unterabsch D nicht inbegriffen.
Erzengnisse
551 094 5 610 567 1365 506 1216 616
Mineralische und sossile Roh⸗ stoffe; Mineralöle.
Erden und Steine
Erze, Schlacken, Aschen
Mineralöle und sonstige fossile
Zubereitetes Wachs, feste Fett⸗ säuren, Paraffin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachs⸗
Seifen und andere
unter Verwendung von Fetten,
Oelen oder Wachs herge⸗
stellte Waren. ;
Chemische und pharmazentische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren
Grundstoffe,
rw iurdstaff Grundstoff
* 11 5 rwraror und Farbwaren
—ᷣ—
1
Riechstoffe, Schönheitsmittel P fümerien und kosmetische
Tierische und pflanzliche Spinn⸗ Waren darans: Menschenhaare; zugerichtete Fächer und
ckfedern; Schmuck 1335096 11941745
Waren daraus ö Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände Gespinstwaren oder Filze anderweit nicht genannt
nstwaren, Regen- und Sonnenschirme, us Gespinstwaren oder
ihaare und Waren da⸗ zugerichtete Schmuck⸗ rn, Fächer und Hüte. Gespinstwaren
nung der Werte erfolgt außer bei der Wertanmeldung (1,5 v. H. der Einfuhr⸗
sondere Einfuhrwerte festgesetzt.
*
Wertzahlen für die Einfuhr von Wertpapieren (674 d) sin für die Ausfuhr w
Berlin, den 17. Januar 1911.
Leder und Lederwaren, Kürschner⸗ waren, Waren aus Därmen 2 , . Kürschnerwareen ... Waren aus Därmen J
Kanutschukwaren. w Waren aus weichem Kautschuk Hartkautschuk und Hart⸗
kautschukwaren ..
Geflechte ind Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Aus⸗ nahme der Gespinstfasern
Geflechte (mit Ausnahme der Hart lJilil Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und Sparterie⸗ 11 Sparterie und Sparteriewaren
Besen, Bürsten, Pinsel und
./
Waren aus tierischen oder pflanz⸗ lichen Schnitz⸗ oder Former⸗ ,
Waren aus tietischen Schnitz⸗ k11 Gol naren·... w Waren aus anderen pflanz⸗ lichen Schnitzstoffen als Dolz und Kork oder aus anderweit nicht genannten Formerstoffen ..
Papier, Pappe und Waren daraus Bücher, Bilder, Gemälde..
Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.
1 Glas und Glaswaren...
Edle Metalle und Waren daraus 1 . 6 64 6 1
Unedle Metalle und Waren mee . Eisen und Eisenlegierungen . Aluminium und w lege Blei und Bleilegierungen 376 und Zinklegierungen . inn und Zinnlegierungen . Nickel und Nickellegierungen. Kupfer und Kupferlegierungen Waren, nicht unter die Ab⸗ schnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Mete,
Maschinen, eleltrotechnische Er⸗ zeugnisse, Fahrzenge.. Maschinen . 1 Elektrotechnische Erzeugnisse. .,, Feuerwaffen, Uhren, Tonwerl⸗ zeuge, Kinderspielzeug.. 11 e n werl enge. Kinderspielzeug ..
Unvollständig angemeldete Waren Zusammen .. Reiner Warenverkehr.
Gold und Silber ( 769 a— «, 772 a - d)
Zusammen wie oben
Gegen 1909 mehr (4) weniger (-)
Gegen 1908 mehr (4) weniger ( ) ..
zahre 1908
* 2 121
erden die angemeldeten Werte noch nicht veröffentlicht.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght. g
121 391 1220 8466 103) 989
—
8 — de 1— Q 2
— OO — C
66856 877
667 7126 8 69 9389 8 8690 1636497 6856 877
4 129492 777 620
w 1154798 Ausfuhr Gold und Silber in 1000 4
— 912846 Einfuhr 3. Warenverkehr Gold und Silber in 1000 6
w
er Ausfuhrnummern) nach den für 1909 festgesetzten Cinheitswerten. Für Getreide und
Deutscher Reichstag.
109. Sitzung vom 17. Januar 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
4 Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Zuwachssteuergesetzes.
Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. BI. berichtet worden. . .
Abg. Seyda (Pole), in seiner Rede fortfahrend: Die Reichs zuwachssteuer wird von“ dem Schatzsekretär ja auch nicht für vorübergehende Zwecke verlangt, fondern innerhalb! des Etats. (Us mus ernstlich geprüft werden, ob eine Erhöhung der Friedens⸗ präsenzstärke notwendig ist, und wenn sie nötig ist, ob nicht Ersparniss gemgcht werden können. Der andere Zweck, die Erträge aus der Zuwachssteuer für die Veteranen zu verwenden, ist uns durchaus sympathisch; es befinden sich unter den Veteranen auch diele Landsleute vön uns. Die Zuwachssteuer im einzelnen hat das Bedenken gegen sich, daß sie nur den unverdienten immobilen Be— sitz trifft, nicht den mobilen Besitz, den Besitz an Wertpapieren. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Wertzuwachssteuer in erster Linie den Gemeinden zu überweisen wäre, da der Wertzuwachs in erster Linie durch die Gemeinden, durch Straßenanlagen usw. her— beigeführt wird. Zweifelhaft ist auch, ob praktisch überhaupt wischen verdientem und unverdtentem Wertzuwachs unterschieden werden aun. In ökenomischer Beziehung besteht die Befürchtung, daß die Steuer hei städtischen Grundstücken auf den Mieter abgewälzt und der Grundstücksmarkt ungünstig beeinflußt werden kann. Der Hinweis auf die Gemeinden schlägt nicht durch, da die Steuer in den Ge meinden nur kurze Zeit und nur in einer verhältnismäßig geringen Zahl von Gemeinden besteht. Wir machen hier einen Sprung ins Dunkle. Bedenklich ist auch, diesem Gesetz eine rückwirkende Rraft bis 1835 zu geben. Es ist doch zu bedenken, daß besonders für die ländlichen Grundstücke das Jahr 1885 in eine Zeit wirtschaftlicher Depression fiel. Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken sind durch die Tätigkeit der Ansiedlungskommission große Wertsteigerungen hinzu— gekommen, die für den jetzigen Besitzer nicht niehr vor— handen lind, da Hypotheken aufgenommen worden sind. Der jetzige Besitzer würde also, wenn auf das Jahr 1885 zurück— gegristen wärde, mit, einer übermäßigen Steuer belastet werden. Die Kemmission hat sich bemüht, die Besitzer kleiner Grundstücke zu begünstigen. Wir begrüßen diese Ausnahme: sie geht uns aber nicht weit genug. Wir beantragen deshalb, die obere Grenze bei Steuer⸗ befreiungen bei bebauten Grundstücken von 20⸗ auf 30 000 66, bei unbebauten Grundstücken von 5000 auf 10 000 ½ und die Jahres—⸗ einkommensgrenze des Veräußerers von 2000 auf 3000 ½ zu erhöhen. Man wirft uns Polen vor, daß wir Polen uns von positiver Arbeit fernhalten. Sz 23, der die Befreiung der Landesfürsten, des Reichs und der Bundesstaaten und Gemeinden vorsieht, macht uns aber diefe Mitwirkung sehr schwer. Wir haben erhebliche Bedenken gegen die Befreiung der Bundesstaaten. Preußens Ansiedlungepolitik richtet sich gegen die polnische Bevölkerung. Stimmen wir für den § 22, so stimmen wir indirekt gegen die Existenzbedingungen des polni— schen Volkes, denn die Ansiedlungskommission wurde bei allen Staatsgeschäften steuerfrei sein, und sie würde nicht nur bei den Ver— iußserungen, sondern auch bei den Erwerbungen es so einzurichten wissen, daß sie steuerfrei bleibt. Gegen die Befreiung gemeinnütziger Vereinigungen haben wir prinzipiell nichts, aber wir haben das Be⸗ denken, daß Vereinigungen, an denen Polen beteiligt sind, als politische Vereinigungen angesehen werden, wie die Marcinkowskische, und ihnen der Charakter der Gemeinnützigkeit abgesprochen wird, sie daher der Wohltaten dieses Paragraphen verlustig gehen würden. An 8 va, der die Rechtsmittel betrifft, werden wir beantragen, an Stelle des Verwaltungsstreitverfahrens den ordentlichen Rechtsweg zu setzen, da uns dieser eine größere Rechtsgarantie bietet. Unsere end— gültige Stellungnahme behalten wir uns für die dritte Lesung vor.
Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Das wirkliche Zuwachssteuergesetz werden wir erst nach einer Reihe von Jahren machen können. Mit der heutigen Vorlage begeben wir uns auf ein neues Gebiet, und mit diejem ersten Versuch müässen wir erst Erfahrungen sammeln, die dann bei der über kurz oder lang unabweislichen Revision zu verwerten sind. Der Abschluß des ersten Versuchs hat aber schon Arbeit genug gemacht; tatsächlich stehen wir schon bei der fünften Lesung, und rieder hat uns eine Flut von Anträgen überschwemmt. Anderseits ist es aber auch eine Tatsache, daß 600 Gemeinden bereits eine Wert⸗ zuwachssteuer haben, mit der sich leben läßt; und eine Wesens⸗ verschiedenheit zwischen den Fragen, die die Gemeinden dabei zu lösen hatten, und denen, die das Reich zu lösen hat, kann ich meinerseits nicht anerkennen. In Hamburg haben wir ein Zuwachs⸗ steuergesetz durchgesetzt, das eine Vergangenheitsgrenze überhaupt nicht zieht, und ohne Schmerz hat man es hingenommen, und niemand spricht in Hamburg von einer schweren Ungerechtigkeit, die gestern mehrere Redner in der Grenze von 1885 erblicken zu müssen glaubten. Viele Gemeinden verlangen von dem Gesetze eine Erweiterung ihres echtes auf Einnahmen aus dieser Steuer. Diesem Verlangen sollten wir nach Möglichkeit entgegenkommen, nicht freilich dadurch, daß man den Bundesstaaten ihre Anteile nimmt und den Gemeinden über⸗ wist, sondern dadurch daß man den Gemeinden das Recht auf Steuerzuschläge gibt. Die Zuwachssteuer verdient schon deshalb eine freundlichere Aufnahme als jeder andere Steuervorschlag, weil sie
d
ein neues Gebiet betritt und neue Gesichtspunkte für die Steuer⸗ politik liefert, indem si weitestgehende Rücksichten auf s soꝛiale 5 st 8 ĩ . KRäassongr 1ri 11. die sozialen Momente gestattet. Die Zuwachssteuer trifft nur
in großen und eigentlich mühelos erworbenen Gewinn in dem lugenblicke, wo man ein gutes Geschäft in bar abgeschlossen hat. Dagegen möchte ich der Hoffnung entgegentreten, daß die Zuwachs steuer zu einer Verbilligung des Bodens führen de. Dessen Preis be uht auch nach Einführung der Steuer g ͤ
ihren we
uf der Ausnutzungsmöglich⸗ it. Die Benutzung des Grund und Bodens kann aber durch die Zuwachsstener nicht verteuert werden. Einen indirekten Gewinn bringt die Steuer insofern mit sich, als je mehr der Nutzen bei der Bodenspekulation verringert wird, desto mehr auch der Anreiz zur Bodenspekulation sinkt. Der Widerstand ist nur dadurch zu er klären, daß die großen Interessenten es verstanden haben, die kleinen, gar nicht betroffenen Interessenten in ihren Heerbann einzubeziehen. Der Verwendungszwee uns, die V so schnell als möglich und so ls möglich zu ver⸗ abschieden. Wir haben bisher der R Mit
das Allernotwendigste gegeben.
ng nur die Mittel 9 auch für den anderen Teil ihrer
s die Plicht, l
Verfügung zu stellen. Niemand Re im Bundesrat für hartherziger gegen en uns selbst. Hier müssen wir eine eue jeigen, daß wir uns durch den n beeinflussen lassen, sondern unentwegt flicht tur
Abg. Werner (Reformp.): Es iblicklich nicht möglich, die Tragweite der einzelnen Anträge zu übersehen, wir werden denen zustimmen, die Erleichterungen herbeiführen, aber nicht solchen, die die ganze Steuer illusorisch machen. Uns kommt es darauf an, daß der mühelose Erwerb getroffen wird. Der Ertrag soll dazu dienen, daß wir unsere Ehrenpflicht gegenüber den Veteranen erfüllen. Ich bin recht erstaunt gewesen, daß er in erster Linie der Militärpvorlage dienstbar gemacht werden soll.
Als der Schatzsekretär die Wehrsteuer für undurchführbar erklärte,
betonte er, daß die Zuwachssteuer in erster Linie dazu bestimmt sei, den Veteranen gerecht zu werden. Den Millionenbauern, die durch die Stadterweiterungen reich geworden sind, muß beigebracht werden, daß sie auch die Pflicht haben, für die Allgemeinheit, zu stenern. Die Zuwachssteuer wird auch die Güterschlächterei beseitigen. Das Gesetz ist gut ausgearbeitet und durchdacht, wir verlangen aber
baldige gänzliche Beseitigung der Umsatzsteuer, da sie un gerecht ist. ; . Abg. Pau ly⸗Cochem (Zentr.): Nach den Kommissionsbeschlüssen soll Steuerbefreiung bei Grundstücken von 20 000 (6, bezw. wenn un
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bebaut, Hoo0 6 Wert nur eintreten, wenn der Veräußerer und sein Fhegatte ein Jahreseinkommen von unter 2000 1 gehabt haben. Mesn Antrag geht dahin, diefe untere Grenze auf 3050 . herauf⸗ Man würde sonst eine große und Gewerbetreibender treffen, die man nicht treffen will, ganz besonders aber den kleinen Grundbesitz und im Teutschen Westen zumal die so schwer notleidenden Di auch bei Annahme meines Antrages nicht zu kur; kommen. Grenze von 3000 * schließt sich auch ausgezeichnet an die preußische die kleinen Lente mit Vergnügen ist doch nur
Anzahl kleiner Handwerker Die Veteranen werden
Ginkommensteuer kala an. diese Steuer aufbringen we wäre es eine überaus starke Zumutung an die Steuerzahler. .
z Abg. Dr. Süde kum (Soz): Aus einem technischen Gesetz, wie es dem Reichstag früher vorschwebte, ist jetzt ein politisches geworden. Besonders die Herren rechts haben das dringende Bedürfnis, durch einer Art von Besitzsteuergesetz einiges von ihren 1909 vergessen zu machen. Aber ihre Selbstsucht läßt sie doch nie zu einer wirklichen Besitzstener gelangen: schwächungen, ᷣ Charakter gänzlich wieder verwischt. angeblichen Interesse des Mittelstandes steckt ein gut Stück Demagogie. unverdiente Wertzuwachs auch in ganz flagranten Fällen Von dem Grundsgtz der Regierungsvorlage, daß jeder unverdiente Wertzuwachs der Steuer unterliegen soll, können Wir werden gegen die Anträge stimmen, die die Epentuell bitte ich
Selbstlosigkeit der
die Schaffung Sünden von
Kommission ⸗ Die Befreiungen sollen im vorgeschlagen sein; Tatsächlich bleibt vielfach der
Besteuerung frei.
wir nicht abgehen. Steuerbefreiungsgrenze erhöhen. Marx zuzustimmen, der Steuerfreiheit gew der Wert des gesamten Grundeigentums bezw. 5000 wegen der Steuerfreiheit der Ansiedlungskommission Wir sind mit ihm auch der Meinung, daß Verwaltungsstreitverfahren vorzuziehen Ablehnung sol Schatz sekretärs Ich halte es nicht für richtig, daß
Veräußerers 20 000 polnischen Redners
nicht verschließen.
Veteranenbeihilfe abhängen.
Für die Veteranen muß unter allen Umstaͤnden auch ohne dies Gesetz Zur Erleichterung des schwarz⸗blauen Blocks aber eine Steuer zu bewilligen, heißt doch an unsere Gutmütigkeit zu große Anforderungen stellen.
weder in den Gemeinden noch
gesorgt werden.
Der Gedanke der Zuwachssteuer kann im Reich mehr tot gemacht werden: in einem zukünftigen Reichstage würde die Steuer ein etwas anderes und schöneres Gesicht zeigen als in diesem. Ein Volk von 65 Millionen mit einer jährlichen Zunahme von 1 Million wird sich das Monopol si Dauer nicht gefaller wiegende Mehrheit des Volkes steht auf unserer Seite langen: Lieber jetzt gar keine als eine schlechte Wert
Staatssekretär des Reichsschatzamts Ich behalte mir vor, auf einzelne der hier ge— fallenen Bemerkungen und Anfragen noch besonders wollte aber jetzt den Augenblick ergreifen, um Sie zu bitten, alle die Anträge abzulehnen, welche auf eine Erhöhung der Grenze für die Steuerfreiheit abzielen, und zwar Sie dringend darum bitten. liegt an und für sich keine Veranlassung vor, bei diesem Gesetz über—⸗ haupt eine Befreiung einzusetzen. Ein Grund ist von der Regierung nicht gefunden, keine der Gemeindesteuerordnungen, welche bis jetzt existieren, kennt sie, und die Kommission ist nur deshalb darauf ge— kommen, weil sie sich sagte, es sei wünschenswert, die Bestimmungen des Zuwachssteuergesetzes denen des Reichsstempelgesetzes anzupassen, dessen Ersatz ja schließlich das Zuwachssteuergesetz bilden soll. Aber hier noch über die Bestimmungen des Reichsstempelgesetzes hinaus— zugehen, wäre doch ungerechtfertigt. Bei den Reichsstempelgesetz handelt es sich um cine Abgabe, welche erhoben wird ohne Rücksicht darauf, ob der Verkauf mit Gewinn oder Verlust erfolgt; hier aber handelt es sich um eine Abgabe, welche sich wenigstens ihrem Zwecke und überwiegend auch ihrer Wirkung nach danach richtet, in wieweit bei dem Veikauf ein Gewinn erzielt wird. außerordentlichen formellen und technischen Schwierigkeiten, welche ent⸗ Unterschied Zuwachssteuergesetz
ausbesitzer auf die n dem Ver⸗ uwachssteuer.
Meine Herren! zu antworten,
Ganz abgesehen von den
Stempelgesetz Stempelgesetz hinaus konstruieren ein, welche inneren Gründe für eine derartige Erhöhung sprechen. Nach der preußischen Justizstatistik fallen unter Auflassungen im Höchstwerte von 5000 6 mehr als 70 ½ aller Auflassungen, während ektswerte bis zu 20 000 S annähernd Sie sehen also, meine Herren, wie weit diese Befreiungsvorschriften, die sich ja natürlich mit den persönlichen Befreiungsvorschriften mischen, gehen, und die Erfahrungen, die wir ganz sorgfältig gesammelt haben auf Grund des Reichsstempelgesetzes, gehen dahin, daß infolge der Befreiungsvorschriften überwiegend kleinbürgerlicher Bevölkerung schon bei den jetzigen Vor— aussetzungen der weitaus überwiegende Teil der Umsätze steuerfrei Wenn nun jetzt noc Einkommensgrenze von 2000 (
würden Sie gleichfalls ohne
wirklich nicht
die Auflassungen mit einem 90 0 aller Fälle betragen.
bleiben wird. nders beantragt wird, daß die uf 3000 (0 höher gesetzt wird, so jeden Grund eine Befreiung herbei⸗ den Kern des Gesetzes ganz erheblich beeinträchtigen Die Zahlen, welche ich Ihnen darüber angeben kann, be⸗ treffen natürlich nicht die Grundbesitzer, sie geben aber einen unge— fähren Maßstab daführ, welche Wirkung die Befreiung haben würde. In Preußen besitzen nach der Statistik für das Jahr 1909 von 6 100 000 steuerpflichtigen Personen 5 480 000 weniger als 3000 M und schätzungsweise 4 880 000 weniger 200 000 steuerpflichtige Personen von mehr als 2000 66 Ein⸗ kommen und von diesen machen wieder die mit 2 — 3000 M etwa die Die vorgeschlagene Erweiterung der Steuerpflicht würde also für einen sehr erheblichen Personenkreis in Betracht kommen zeranlassung vor, und ich bin der durchaus nicht dem kleinen Mann zugute kommen werden, sondern Grundstückseigentümern, für Veranlassung Ich bitte Sie auf das dringendste, diesen Anträgen nicht zuzu
Es gibt also
Hälfte aus.
Dazu liegt wirklich keine festen Ueberzeugung,
r Die Bedenken nnen jetzt kaum noch erhoben werden. Gestaltung kann keine bedenklichen itere Abschwächungen vorgenommen überhaupt noch einen Wert hat, ̃ befremdet, ist, i en den Vertretern der gewisse Verantwortung für
Abg. Tr. Neumann⸗Hofer gegen die ursprüngliche Vorlage ke Das Gesetz in seiner nunmehrigen
werden, muß man sich fragen, ob es zu diskutieren. e Mehrzahl der Abschwächungsant igen Mehrheit kommen, die doch e
8 Zustandekommen des Werkes tragen. Wir könnten malitiös genug sein, Den Antrag Savigny, die Ziffern 19 9060 beraufzusetzen, müssen Heraufsetzung des Anteils der der Bundesstaaten.
für alle diese Anträge zu stimmen.
wir zurückweisen. Gemeinden
Wir sind für Ing denle nigen sie rig genug bedacht. müßte vom Anteil des
den Gemeinden mehr zukommen lassen sollte r. Arendt, die Worte „der
Reiches abgehen. Den Antrag des Abg.
ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist“ die nach dem Antrage Cuno gestrichen werden sollen, durch das Wort unverdienten zu erfetzen, könnte man für weckmäßig halten, wenn man nicht dargus Befürchtungen wegen der zukünftigen Judikatur herleiten müßte. Meine Freunde halten es für besser, den Zufsatz bolltommen zu streichen. Damit kommen wit dem Ziele, nur den unverdienten Vert zuwachs, defsen Begriff ja durch das Gesetz klargestellt wird, zu treffen, am nächsten. .
Abg. Vogel (nl. : Für die Industrie kann von einem un— verdienten Wertzuwachs eigentlich nicht die Rede sein, sie hat für jede Betrichserwesterngg zu zahlen, und dabei sind die General unkosten insolge der Steuern und sozialen Lasten immer weiter ge⸗ stiegen. Die Reichsgefetzgebung und die preußische haben bier gleich ungünstig eingewirkt. Ich bitte dringend, endlich aufzuhören, die Industrie als solche immer mehr zu belasten. Im Bergbau mar man anfangs gar nicht darauf gekommen, daß auch er unter die es Gesetz fallen könnte. Es war immer nur von Grundstücks über tragungen die Rede gewefen. Die Bergberechtigungen und deren Wertsteigerung sind erst in einem späteren Stadium der Verhand lungen in der Kommiffien in den Kreis der Betrachtungen gezogen. Gs wäre besser, die Vorlage wegen der Prüfung dieser Materie noch einmal an die Kommiffion zurückzjuverweisen. Jedenfalls behalten wir uns Anträge vor.
Abg. Sr. Arendt (Rry.): Ich danke dem Vorredner für ö.
s — * ' ag * 84. 183 536 24 n warmes Eintreten für die Interessen des Bergbaues. Auch ich bin der Meinung, daß der Berabau gar nicht unter dieses (Gelet
gehört. Der Abg. Doerksen hat bereits den Stand vun! meiner Fraktion mitgeteilt. Ich möchte meinerseits meine abweichende Stellung begründen. Im Prinzip weiche ich von der Mehrheit meiner Freunde nicht ab. Bereits bei der ersten Lesung habe ich aus geführt, daß ich keinen prinzipiellen Standpunkt gegen die Steuer ein nehme. Meine Bedenken liegen auf dem Gebiele der prattischen Durchführnng. Man kann in den Einzelheiten derselben so schwere Bedenken finden, daß man schließlich zu einer Ablehnung gelangt. Als der Reichttag eine Resolution zugunsten einer Reiche wertzuwachs steuer annahm, kannte er die Einzelbestimmungen nicht. Wenn er sich aber grundsätzlich nach einer bestimmten Richtung festlegt, jo Über läßt er sich deswegen noch nicht der Regierung mit gebundenen Händen und ist nicht gezwungen, zu allem Ja und Amen zu sagen, was ihm dann von den verbündeten Regierungen vorgeschlagen wird. Daß die Kritik, die ich in erster Lesung an diesen Gesetzentwurf an gelegt habe, nicht übertrieben war, sondern eigentlich noch zurück
blieb hinter dem, was im einzelnen zu erinnern war, hat die Kom 659 nb 53 . 2 , kowripson missionsverhandlung, und vor allem diese zweite Lesung bewiesen.
Ich verfüge über eine lange parlamentarische Erfahrung, aber eine zweite Lesung wie diese habe ich bisber nicht erlebt. Die drei Lesungen der Kommission haben schon unter einem ungünstigen Stern gestanden. Es hieß schnell fertig werden, denn die Vox lage sollte unter allen Umständen noch vor der Vertagung durch gebracht werden. Einer der wärmsten Verteidiger, einer der wenigen Abgeordneten, die mit vollem Herzen für das Gesetz eintreten, hat damals in der Kommission gesagt, wenn das Geseß nicht vor der Vertagung durchgebracht wird, so scheitert es überhaupt. Ich gehe nicht so weit, zu hoffen, daß er recht behält, aber es muß hervor gehoben werden, daß, wenn es damals nach den Wünschen der An hänger des Gesetzes und der verbündeten Regierungen gegangen wäre, das Gesetz vor der Vertagung jedenfalls so beschlessen wäre, daß es zu Mehrerträgnissen für die Reichsfinanzen nicht geführt hätte. Denn in der ersten und zweiten Lesung der Kommission war eine sehr erhebliche Mehrheit dafür, daß die Umsatzsteuer nicht weiter auf mehrere Jahre in doppelter Höhe erbalten werden sollte. Wenn ich mir in der Kommissien durch meine Mitarbeit immer nicht ganz das Wohlwollen des Staatssekretärs zugezogen habe, indem ich darauf hinwirkte, seine Verabschiedungen zu verzögern, so wird er mir hoffentlich jetzt doppelt dankbar sein, denn so ist ihm die Möglichkeit geworden, jetzt das . mit der Militärvorlage in Verbindung zu bringen. Prinzipiell halte auch ich das Reich zu einer Steuer auf den Wertzuwachs berechtigt; ich kann aber nicht die Ansicht des Grafen Westarp teilen, daß es sich hier nur um einen ersten Schritt handle. Das Gesetz ist nicht ein durchaus gerechtes; es ist nicht gerecht, nur den Immobiliarbesitz zu treffen und nicht den mühelosen Gewinn an der Börse usw. Eine Mobiliar zuwachssteuer kann man freilich überhaupt nicht machen, aber in an gemessener Form auch das mobile Kapital zu treffen, würde sich ermöglichen lassen, wenn man nicht den Wertzuwachs, sondern den Vermögenszuwachs zur Grundlage macht. Es scheint mir dies ein sehr geeigneter Ausweg. Eine ganz besondere Ironie des Schicksal ist es, daß dieses Gesetz eine Folge der Ablehnung des Erbschafts
steuergesetzes ist. Von dessen Ertrag fielen 9 Millionen auf das platte Land; von dem jetzigen Gesetze werden bis zu 90 Millionen erwartet, wovon sicher mehr als 9g Millionen auf das vlatte Land fallen werden. Betrübt hat mich die Bemerkung des Schatzsekretärs über die Aussichten der Veteranen. Nach seiner Rechnung bleiben fi
die Veteranen überhaupt nur 5 Millionen übrig, und würden Abstriche gemacht, so bliebe noch weniger oder gar nichts mehr übrig.
So liegen die Dinge doch nicht. Di ist eine Ehrenpflicht der Regierung, die sie einlösen muß. In der guten alten Zeit hätte man es einem Abgeordneten überhaupt ver dacht, wenn er Steuern vorgeschlagen hätte, das war das Vorrecht der Regierung; und ich habe auch jetzt das größte Vertrauen zur Regierung, daß sie auch Vorschläge außerhalb der Zuwachssteu für die Veteranenversorgung machen kann und wird. Für diese brauchen wir nicht 5 Millionen, sondern 16 bis 17 Millionen. Soll denn die Veteranenversorgung einfach in den Etat eingestellt und dem Reichsschatzmt nach dessen Gutdünken überlassen werden? Das halte ich für ausgeschlossen und besondere gesetzliche Festlegung für unumgänglich. Ueber alles dieses muß in der Budgetkommission noch ausführlich gesprochen werden. Gewiß muß der Pumpwirtschaft ein Ende gemacht, größte Sparsamkeit beobachtet und für jede Aus gabe Deckung beschafft werden; aber das ist doch nicht dahin zu verstehen, daß eine vom Schatzsekretär für richtig gehaltene Deckung auch für den Reichstag maßgebend sein muß. Für Veteranenbeihilfe muß endlich ganze Arbeit gemacht werden
Gesetz ist so gefaßt, daß die großen Spekulanten glatt aus seinen Maschen herausschlüpfen können, während die tleinen Leute und der Mittelstand darin stecken bleiben werden. Die Terrainspekulanten haben sich mit dem Gesetz, wie man hört bereits abgefunden; ja sie hoffen dabei sogar noch besser zu fahren als bei kommunalen Wertzuwachssteuern. Nach der formellen Seite ist mir noch nicht ein schlechter ausgearbeitetes Gesetz vorgekommen. Die Materie ist so schwierig, daß höchstens ein halbes Dutzend der Mitglieder des Hauses in sie eingedrungen ist (3Zwischenrufe), nicht einmal die Kommission. Vielleicht wäre ; da
e Unterstützung der Veteranen ö
es angängig, das Gesetz einer besonderen Kommission zu überweisen, die das Gesetz aus dem Unverständlichen ins Deutsche überträgt. Ein Gesetz soll nun gegenüber Grundbesitzern und in Gemeinden durchgeführt werden, bei dessen Verständnis selbst Mitglieder des Hauses verzagen. Sehr wichtige Gründe sprechen dafür, die Befreiungssumme auf 30090, 10 006 und 3000 66 zu erhöhen, denn der finanzielle Ertrag des Ge setzes würde sich dadurch nicht verschlechtern. Wohin sollte es auch führen, wenn alle die kleinen Leuten den Schreck nissen einer Veranlagung ausgesetzt wür ᷓ Gesetz die Spekulanten treffen soll, waru denn so sehr, den kleinen Mittelstand er Es kann auch gar nicht schaden, daß irgendeiner einma Maschen des Gesetzes schlüpft: das kommt gar nicht i über den Behelligungen und Belästigungen, de der Gewerbetreibende, auch Arbeiter ausgesetzt sein diesen Leuten handelt es sich doch nicht um Terrain Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, daß die zur Entrichtung der Steuer erforderliche Vermögenssumme ven 209 auf 000 ( erhöht wird. Der Schatzselretär sagte, dies Steuergesetz erfordere einen überaus greßen Apparat. Das glaube ich auch, ich glaube
aber auch, daß bei dem Gesetz nicht viel heraustommen wird. Es
ist mit der Umsatzsteuer verkoppelt und wird deren Erträgnis ver—
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re e, ee, .