tätig sind? Sie wollen nur immer daß alleg zu Ibren Gunsten geht. (Zuruf links: Und Sie?) en Fall Schröder können wir ausschallen lassen, er hat nicht das geringste mit der Inter⸗ pellation zu tun. Die 3 die dem Landrate 1 find, liegen auf ganz anderem Gebiete, Die vorgesetzten Behörden werden, wenn das Ergebnis der Untersuchung es erfordern sollte, den Landrat schon rektifizieren. Der Fall Bolkenhain ist ja auch ganz flar. Der Landrat darf amtlich Stellung gegen keine Partei nehmen. Er soll nur eine Stellung gegen die Sozialdemokratie einnehmen. ebhafte Zurufe von den Sozialdemokraten.) . fängt es an, seine flicht zu fein, politisch aufzutreten. (Große nruhe bei den Sozial⸗ demokraten. Erregte Zurufe des Abg. Dr. Lzebknecht. Der Prä⸗ fident schwingt wiederholt die Glocke, ohne bei dem Lärm durch⸗ dringen zu können.) ö Präsident von Kröcher: Herr Liebknecht, erlauben Sie mir doch wenigstens zu sprechen; so viel Zurufe dürfen Sie nicht machen ö niemand zu Worte kommt. Ich weiß gar nicht, worüber Sie si aufregen. Sie werden doch gar nicht angegriffen; der Redner spricht doch . gegen . Freisinnigen. (Stürmische, sichæ immer wiederholende eiterkeit rechts. n Abg. . Hennigs ⸗Techlin (sortfahrend): Der Landrat muß die Sozlaldemokratie bekämpfen. Dieses Recht hat er, das ist seine flicht. Das hat der Landrat in Bolkenhain getan. (Abg. Hirsch Soz ): Dazu hat er gar kein Recht! Er hat nur getan, was seine flicht h 69 der Sozialdemokraten und besonders des Abg. r. Liebknecht.) . Präsident von Kröcher: Hier steht Ansicht gegen Ansicht. Sie (zu den Sozialdemokraten) können sich ja nachher verteidigen, wenn Sie zu Worte kommen; jetzt lassen Sie den Redner sprechen, der das Wort hat. . 5 Abg. von Hennigs-Techlin (fortfahrend): Wo städtische Inter⸗ essen in Frage kõmmen, sprechen Sie (links) über die Eingriffe der Be⸗ hörden in die Selbstverwaltung. Lassen Sie uns doch unsere Selbst⸗ verwaltung auf dem Lande,. In den 60er Jahren haben die Vbberalen hier doch selbst die Mehrheit gehabt. Warum haben Sie da das Wahlrecht nicht geändert? Jetzt geht die konservative Gefinnung vorwärts, und auf einmal ist das Wahlrecht schuld. Die Vorgänge in Labiau⸗Wehlau sind durch den Minister vollkommen aufgeklärt (Übg. Gyß lin glfortschr. Volke. ): Ach du lieber Himmel h Die Flugblätter sind in einen Teil der Kreisblätter nur durch ein Versehen eines Beamten hineingekömmen. Mit dieser Kleinigkeit will man eine solche Interpellation begründen. (Sebr richtig! rechts. Abg. Hoffmann: Der reine Klub der Harmlosen) Je mehr man sich mit dem Material beschäftigt, desto weniger wirkungsboll ist es. Daß die Bekanntmachungen des Kriegervereins dem unmittelbar vorher aufgetauchten Blatte, also einem erkauften Blatte, entzogen worden sind, das den Vorsitzenden des Krieger— vereins, den Landrat, in unerhörter Weise beschimpft hat, ist auch vollkommen berechtigt. Es liegt im Interesse des Reichstags abgeordneten Wagner, die Sache mit dem dunklen Punkt nicht zu . auszu⸗ dehnen. Es sind vorher beleidigende Ausdrücke gefallen. In der vorigen Session hat ein linksstehender nationalliberaler Ab⸗ eordneter einmal gesagt, daß nach unserer Strafprozeßordnung . vorkämen, wo die Selbsthilfe nicht zu vermeiden wäre. er Landmesser hat sich nur auf die Seite dieses National liberalen gestellt. (Z;urufe links. Abg. Hoffmann: Das ist ja ein anarchistischer Standpunkt; Ihren. Standpunkt werden wir uns merken! Ich danke Ihnen, daß Sie mir durch Ihre langen Zwischenrufe Gelegenheit geben, mich ein wenig zu verpusten. Die Behörde hat das Verhalten Wagners als ein nicht ganz korrektes hingestellt. Zurufe links Was die Bebörde festgestellt hat, gilt für mich als Recht so lange, bis eine andere Behörde, die höher stebt — die Sie (links) aber nicht sind — darüber entscheidet. Die Ausschreitungen bei der Wahl sind sehr übler Natur gewesen. Die Studenten mit ihren großen Plakaten — ob sie bezahlt waren oder nicht, vielleicht sind auch dealisten darunter gewesen, die in einer solchen Maskerade herumgelaufen sind — haben sich dem Gelächter des Publikums gus⸗ gesetzt. Der Fall Becker ist hier etwas dramatisch dargestellt worden. Wenn unsere Behörden immer so nachsichtig sind, wie in diesem Fall, so lange wird Preußen allerdings nicht Deutschland voran sein. Denken Sie sich doch in die Situation des Landrats hinein. Ihm sagt ein Gutsvorsteher einfach: Ich tue nicht, was angeordnet wird. Die Behörden sind dazu da, die Autorität aufrechtzuerhalten; der Landrat muß durchdringen können, wenn er die Ordnung aufrechterhalten will. Becker hat auf seine Beschwerden sachliche Antworten erhalten, er hat aber . geantwortet. Ist das nicht Querulantentum? Alle ruhigen eute müssen anerkennen, daß der Landrat von Maltzahn in ausgezeichneter Weise die Verwaltung geführt hat. Bei den vor⸗ letzten Reichstagswahlen wurde Becker, weil er als Gutevorsteher entsetzt war, auch vom Landrat nicht als Wahlvorsteher ernannt. Er veschwerte sich darüber. Als aber die Blockwahlen kamen, da ernannte ihn der Landrat zum Wahlvorsteber, um ihm ent⸗ egenzukommen, und was folgte darauf? Eine Beschwerde Beckers an en Reichstag, daß er, ohne gefragt worden zu sein, zum Wahlvorsteher ernannt worden wäre. Wenn in dem verlesenen Bericht des Landrats das Wort ultrafreisinnig- vorkam, so bezog sich das nur auf die⸗ rigen welche die übliche verhetzende Tätigkeit treiben und die nzufriedenheit schüren. Sonst ist der Landrat auch mit liberalen Kreisen sogar in gesellschaftlicher Verbindung gewesen. Der Landrat von Maltzahn hat eine große Selbstüberwindung gezeigt, daß er in diesem Falle so weit entgegengekommen ist. Sein Verhalten und seine Pflichterfüllung sind außerordentlich anerkennenswert. Auf meine Anfrage, wer der zum stellvertretenden Gutsvorsteher er— nannte Haewert sei, habe ich die Auskunft erbalten, daß er land⸗ rätlicher Hilfsarbeiter sei, der selbständig arbeite und zum Kreis⸗ assistenten vorgeschlagen sei. Es ist also nicht irgendein Schneider oder sonst etwas. Es handelte sich um ein schwieriges Amt, nicht so sehr wegen der Arbeit, als vielmehr wegen des Aergers, sich mit den Leuten herumzuschlagen. Ein Gutsinspektor wäre dazu nicht geeignet. Die ganze Sache liegt sonnenklar. Ebenso ist es in der Konzertsache. Der Grund für das Verbot der Konzerte war, das es ein Tanzlokal war, nicht die politische Seite. Der Bau des Landrais- bauses ist doch gerade eine Sache der Selbstverwaltung. Es war keine Wohnung für den Landrat vorhanden. In anderen Kreisen haben die Landratshäuser noch mehr gekostet. Die Sache mit dem Garten des Landrats ist ganz einfach: der Teil des Grundstücks, der als Garten eingerichtet ist, wurde sogleich beim Ankauf des Grund⸗ stũcks mitgekauft, um das ir an abzurunden; das macht man doch immer so. Die Blumen für den Garten hat der Landrat selbst geliefert. Alle die Gerüchte und Verhetzungen entblättern sich, wenn man mit der Lure sich die Sache ansieht. Becker hat sich selbst eingebildet, daß er von Herrn von Maltzahn verfolgt werde. Dem einen Zeugen, der sich über die Kündigung einer Hrpothek durch die Sparkasse beschwerte und die Kündigung darauf zurückführte, daß er für Becker günstig ausgesagt habe, war die Hypothek lediglich ge⸗ kündigt werden, weil er seit Jahren mit der Zinszahlung im Rück⸗ stand blieb. Der Alg. Friedberg nannte neulich das Vorgehen des Landrats, seinen Privatsekretär gu ernennen, nicht vornehm. Ich muß entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß einem Beamten ein solcher Vorwurf an den Kopf geworfen wird. Ich balte das für einen Mißbrauch der Immunität des Abgeordneten. Becker nannte das Disziplinarverfahren, gegen das er keinen Wider⸗ spruch erhoben hat, eine Majestätsbeleidigung, wenn ein solches Urteil im Namen des Königs erginge, die Richter seien voreingenommen gewesen, sie seien bestochen gewesen. Damit wird den Richtern ein Verbrechen vorgeworfen, das mit Zuchthaus bedroht ist. Wenn Sie uns in dieser Weise angreifen, werden wir uns unserer Haut wehren. In dem Fall des Herrn Dr. Wendorff schreibt Herr Becker ohne den Schatten eines Beweises, der Landrat habe die nichtenutzigsten Mittel angewendet, um die Förderung des Glekrrintätswerfes ju kintertreiben. In (iner Eingabe bat Beger geschrieben. Herr Minister. wenn Sie den Landrat nicht erziehen, werde ich seine Erziehung übernehmen. Das Urteil
DOb Herr
entzieht fich allerdings unserer Kritik, aber ich kann meinen persönlichen Eindruck sagen, wie der Richter wohl zu diesem Urteil gekommen ist. Einmal handelte es sich um sehr viele und schwere Beleidigungen, die zum Teil den 5 187, verleumderische Be⸗ leidigungen, streiflen, ferner war Herr Becker vorbestraft wegen Beleidigung des n , was strafschärfend ist, und endlich hat Herr Becter hartnäckig im Prozeß auch die Sache auf— recht erhalten, deren Gegenteil im Prozeß erwiesen war. Wie man von einem Privatmann nicht verlangen kann, daß er Briefe aufhebt, damit man gegen ihn etwas unternehmen kann, so kann man auch hier nicht die Vorsegung der Akten verlangen. Außerdem ist es aus staatsrecht⸗ lichen Gründen absolut unmöglich, die vertraulichen Geheimakten in einem Prozesse vorzulegen. Wir können nicht . daß da über die notwendige Grenze hinausgegangen wird. (Abg. Dr. Liebknecht: Scheu vor der Oeffentlichkeit Herr Becker hat sich gelbst nicht genützt. Seit langer Zeit ist von liberaler Seite Material gesammelt worden, um einen Vorstoß gegen die Landräte und Beamten zu machen. Es ist in allen diesen Fällen nichts gescheben, weder in Johannisburg noch in Labiau⸗Wehlau, noch in dem 91 Becker. Das Urteil des Gerichts hat den Landrat von Maltzahn vollkommen gerechtfertigt. Die Presse hat ein falsches Bild gegeben. Der Landrat bat auf seinem schweren Posten gut und treu ausgehalten. Becker 6 oder 3 oder 12 Monate Strafe be—= kommt, ist gleichgültig, jedenfalls ist eine glänzende Rechtferti Aung des Landrats herausgekommen. Darum faͤllt auch diese ganze Interpellation unter den Tisch. Es hat sich nur von neuem gezeigt, daß der ehrenwerte Stand unserer Landräte sich glänzend bewährt. Ich freue mich, daß Sie uns durch die Interpellation Gelegenheit eben haben, die Stellung der Landräte so glänzend zu rechtfertigen. Abg. Oo , Chor der Landräte)
Abg. Dr. Friedberg (nl.) zur Geschäftsordnung: Der Vor⸗ redner hat mir Mißbrauch der Immunität des Abgeordneten vor⸗ k 5 Ich frage den Präsidenten, ob er mich gegen diesen be— eidigenden Vorwurf in Schutz nimmt.
5 von Kröcher: Ich glaube, daß der Abg. Friedberg in der Lage ist, sich selbst dagegen zu schützen. Der Abg. Hennigs hat dem Abg. Friedberg gegenüber keine Immunität. Ich kann in dem Ausdruck Mißbrauch der Immunität“ ebensowenig eine Beleidi⸗ gung finden, als wenn einer zum anderen sagt, er mißbrauche seine geistige oder körperliche Ueberlegenheit. (Zwischenrufe links: Zur Ordnung!) Deshalb können Sie nicht streiten, weshalb ich nicht zur Ordnung rufe. Das Haus kann mir nur sagen, ich hätte jemanden zu Unrecht zur Ordnung gerufen, aber nicht, daß ich wegen etwas, was nach meiner Empfindung der Ordnung nicht wider⸗ spricht, jemand zur Ordnung rufe. Ich stelle anheim, daß der Abg. Friedberg sich selbst verteidigt. ae =.
Abg. Dr. Friedberg: Ich werde mir also selbst Genugtuun schaffen. Der Abg. Hennigs macht mir einen schweren Vorwurf, weil ich das Verhalten des Landrats von Maltzahn als das Gegenteil von vornehm bezeichnet habe. Die Worte, die ich wählte, sind sehr scharf, und ich hätte vielleicht andere wählen können. Wenn aber der schwere und leidenschaftliche Vorwurf von Herrn Hennigs mir ge⸗ macht wird, der selbst hier die Handlungsweise eines Abwesenden für nicht ehrenhaft erklärt, so ist der Vorwurf gegen mich eine Ueber⸗ hebung und Dreistigkeit, die ich zurückweise.
Abg. von Hennigs: Ich fasse das Wort nicht vor⸗ nehm“ als eine Beleidigung auf, nicht als einen scharfen Ausdruck. Wenn gegen einen hohen Staatsbeamten, dem ich persönlich nahestehe, solche Beleidigungen fallen, nehme ich ihn als Abgeordneter in Schutz und bin damit in meinem guten Recht, wenn ich die Handlungsweise eines anderen als nicht . bezeichne, nachdem zu Unrecht die besondere Ehrenhaftigkeit gerade dieses Mannes hier hervorgehoben war.
Abg. Dr. Friedberg: Aus dieser Erklärung ersehe ich, daß ich mit dem Abg. von Hennigs nicht streiten kann. Er macht mir einen schweren Vorwurf, wenn ich die Handlungsweise eines anderen als nicht vornehm bezeichne, während er sich herausnimmt, die Handlungsweise eines Abwesenden für nicht ehrenhaft zu erklären. Da hört jedes Diskutieren auf, diese Logik begreife ich nicht.
Abg. von Hennigs; Hier ist doch ein wesentlicher Unterschied. Der Abg. Dr. Friedberg richtet seinen Vorwurf gegen einen hohen Staatsbeamten, dem das Gericht das Gegenteil attestiert hat. Zu dieser scharfen Auseinandersetzung wäre es nicht gekommen, wenn der Abg. Dr. Friedberg die Gelegenheit, die ich ibm gab, rechtzeitig benutzt hätte, den Vorwurf zurück— zunehmen; das ist nicht geschehen. Daher konnte ich nicht anders handeln. Ich habe einen Vorwurf gegen einen Mann erhoben, der dem Landrat eine , . Handlungsweise vorgeworfen hat, aber nicht den Schatten eines Beweises dafür erbringen konnte.
Abg. Lippmann: Wenn der Minister mir den Vorwurf hätte machen wollen, ich hätte den Bericht an den Regierungs— präsidenten tendenziös verlesen (Widerspruch des Ministers von Eu = witz), so müßte ich ihn zurückweisen. Der Minister hat in seiner Verlesung gerade die Stelle weggelassen: ‚Wir wollen bis zu den Wablen warten, wie sich der Mann benimmt“.
Abg. Dr. Friedberg: Ich hatte mich dem Abg. von Hennigs zu einer Erklärung bereit erklärt, wenn ich mich aus der Diskussion überzeugen würde, daß ich unrecht batte. Das hätte er abwarten sollen.
Abg. von Hennigs: Es gibt Momente, die keinen Aufschub ver⸗ tragen. Ich konnte nicht warken, bis die Diskussion so weit war, daß Herr Friedberg diese Ueberzeugung gewann. Ich stehe hier auch als Gentleman und mußte namens meiner Partei den Vorwurf gegen einen Staatsbeamten zurückiweisen. Herr Dr. Friedberg hatte 24 Stunden Zeit, dies abzuwenden. Ob bei mir Ueberhebung vor— liegt, überlasse ich dem Urteil des Hauses.
Abg. Dr. Friedberg: Ich verzichte weiter aufs Wort.
Um 6m Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag 11 Ühr (außerdem Winzerinterpellationen).
Nr. 3 der Vers ffentlichun gen des Kaiserlichen Gesund⸗ beits amts! vom 18. Januar 1911, hat folgenden Inhalt; Gesund— heitsstand und Gang der Volkskrankbeiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. — Desgl, gegen Pest und Cholera. Decgl. gegen Pest. — Deegl. 46. Cholera. — Gesundheitswesen im Staate Hamburg, 1909. — Ge etzgebung usw. (Deutsches Reich. Weinzollstellen. — (Bavern.) Maul. und Klauenseuche. — Mittel franken. Schlachtoieb. und Fleischbeschau. — (Sachsen.) Schlacht⸗ vieb. — Maul und Klauenseuche. — Baden.) Aetzende Stoffe. — (Elsaß Lothringen) Uebertragbare Krankheiten. — ( Oesterreich.) Lebens mittelunkersuchungeanstalten — (Tirol) Schulgebäude. — Malta). Uebertragbare Krankheiten — (Canada) Lebens; mittel. — Fruchtkonserven usm. — (Australischer Bund.) Einfuhrverbote. — (Neu ⸗Südwales) Nahrungsmittel. — Tier- seuchen im Autlande. — Desgl. in Irland, 1909. — Degl. in Canada, 1909 109. — Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. 8e Reg.⸗Bezirke Marienwerder, Schleswig; Bavern, Sachsen,
aden, Mecklenburg⸗Schwerin, Elsan Lothringen, Aegypten.) — Ver⸗ mischtes. (Deutsches Reich.) Krankenhausbũchereien. — (Preußen. Stettin.) Säuglingssterblichkeit, 1909. — (Niederlande. Rofterdam.) Nahrungsmsttelunterfuchung, 1909. (Japan.) Stertefälle, 1907. Geschenkliste — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhausern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasserstand und Bodenwaͤrme in Berlin und München, Dezember 1910.
Statistik und Volkswirtschaft.
Nach wei sung
der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere.
April 1910 April 1909 Dezember p P Wertpapiere 1910 6 . .
w /)
I. Inländische Aktien
II. k en Kolonialgesell⸗ aften und der ihnen
e ec , deut⸗
und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter V genannten V. Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staat⸗ licher Genehmigung ausgegebene Renten⸗ und ma er . bungen der Kom⸗ munalverbände und Kommunen, der Kor⸗ porationen ländlicher oder 6 . (
Grundbesitzer, der Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken
oder der Eisenbahn⸗ esellschaften sowie nterimsscheine ... VI. Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine aus⸗ ländischer Staaten, Kommunalverbände, Kommunen u. Eisen⸗ bahngesellschaften. 39 762 20 2784 998 - 2539 74270 VII. Ausländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter VI genannten 17 103 — VIII. Bergwerksanteil⸗ scheine und Ein⸗ zahlungen auf solche 65 133 — 937 584 955 358 370 90 8. e ge . 6 008 — 197 752 — 22 72450
jusammen: 3 497 647 50 365 os2 448 90 28 S2 39925
Berlin, den 20. Januar 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
477 606 50 4074 280 40 3 200 637 95
314 910 60 152441840
Die der ur mn fi Domänenverwaltung unterstellten Werte der geschlossenen Domänenvorwerke und deren wirtschaftliche Ergebnisse.
Infolge eines bei der Beratung des Etats der Domänenverwal⸗ tung am 3. Februgr 1910 gefaßten Beschlusses des Abgeordnetenhausen hat diesem der Minister ir Landwirtschaft, Domänen und Forsten * eine ‚Darstellung über die der Domänenverwaltung unterstellten
erte der geschlossenen Domänenvorwerke und deren wirtschaftliche Ergebnisse vorgelegt, der die folgenden Mitteilungen entnommen seien. chon bei der jenem Beschlusse vorangegangenen Diskussien im Abgeordnetenhause hatte der damalige Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten auf die Schwierigkeiten und Kosten hingewiesen, die entstehen würden, wenn man in eine lokale und Einzeltare des ganzen Domänenbesitzes eintreten wollte; es wurde daher beschlossen, zunächst nur an die geschlossenen Domänenvorwerke heranzutreten und den Ver⸗ such zu machen, den Wert derselben aus den vorhandenen Merkmalen der Grundsteuereinschätzung und anderer Anhaltspunkte zu ermitteln. Mit dieser Arbeit wurde der auf dem Gebiete des landwirtschaf⸗ lichen Taxwesens als Autorität. bekannte und auch für die Kur. und neumärkische Landschaft mit der Ausarbeitung von Targrundsätzen beschäftigte Professor, Landes ökongmierat Dr. Aereboe beauftragt. Zu diesem Zwecke erhielt Professor Aereboe für jedes Domänenvorwerk einen ,. auf welchem nicht nur die laufenden, sondern auch die frü ,, . der Grundsteuer⸗ reinertrag, die Gesamtgröße und ihre Verteilung auf die einzelnen Kulturarken und Boenitätsklassen eingetragen waren. In welcher Weise Professor Aereboe bestrebt gewesen ist, aus diesem und dem im Finanzministerium bereitwilligst zur Verfügung gestellten Material den Gesamtwert der 1180 Domänenvorwerke mit einem Areal von circa 437 833 ha zu ermitteln, geht aus den nachfolgenden Auk— führungen hervor: :
Die Taxe der Königlich preußischen Domänen, mit der ich 4 tragt worden bin, verfolgt den Zweck, den Wert der Domänen so festzustellen, daß eine Berechnung der Verzinsung der in den Domänen investierten Kapitalien möglich ist. Diesem Zweck ist die Ausführung der Wertschätzung angepaßt worden. Es ist nicht der Jetztwert der Domänen tafiert, sondern ihr Wert für das Jahr 1901, und jwar aus folgenden Gründen: Weitaus die Fot Mehrzahl der Domänen ist auf 18 Jahre verpachtet. Demnach erfolgt bei dieser Mehrzahl auch nur alle 18 Jahre eine Anpassung ihrer Pachtpreise an die veränderten Verhältnisse. Da es nun unmdglich ist, für jede. einielne Domäne entsprechend dem kesonderen Termin ibrer Verpachturg eine. Werteberechnung aufjustellen, so blieb nur der Weg einer Durchschnittsberechnung für die abgeschlossenen letzten 3 Jahre übrig. Diese Durchschnittsberechnung hat sich also auf die Zeitsnanne von 1892 bis 1910 zu erstrecken und weist aln Stichjahr das Jahr 1901 auf. Die Durchschnittsberechnung setzt voraus, daß die Wertsverschiebungen von 1892 bis 1801 und die⸗ jenigen der Zeit von 19801 bis 1910 sich derart ausgleichen, daß eine . der Wertsverhältnisse im Durchschnitt aller Domänen ür das genannte Stichjahr den mittleren Wertsverhältnissen der Wirklichkeit für den in Rede stehenden Zweck genügend genau enispricht.
Als Hilfsmittel für die Wertschäkung der Domaͤnen haben dit Schätzungsmerkmale zur Ergänzungssteuer und die zu ihrer Fort⸗ führung angestellten Erhebungen gedient. Die Schätzungs⸗ merkmale zur Ergänzungsteuer sind das Ergebnis einer überaus umfangreichen und sorgsamen Erhebung, die das preußische
inanzministerium zwecks Gewinnung von Unterlagen für die
inschätzung jur Ergänzungssteuer derzeit hat anstellen lassen. Neben dem Finanzministerium und den Provinzialregierungen bat der ganze Apparat der Königlichen Katasterämter und Ver⸗ anlagungskommissionen, und zwar unter Hinzuziehung von Sach— verständigen aus dem praktischen Berufsleben, hierbel mitgewirkt. Der Weg der Erhebungen ist etwa folgender gewesen. Zunächst sind den Katasterämtern alle Gutstaxen zugestellt, die von Kreditanstalten, Landschaften und ähnlichen Instituten zu erlangen waren. Bei der Allgemeinhelt der sich auf solche Taxen stützenden hypothekarischen Beleihung ist dies ein ungemein umfassendes Material gewesen. Den
Katasteramtern wurde dann aufgegeben, diese Taxen und dazu vornehmlich
und Interimsscheine 2 382 531 — 21 403 309 556 885 77940
chen Gesellschaften 19072 33 595 — 4000 — II. Ausländische Aktien und Interimsscheine 208 312 60 3 022105 — 1778918 IV. Inländische Renten⸗
300 996 — 3 293 913 40 2227 80740
alle in ihren Bezirken in der Zeit von 1884 big 1894 vorgekommenen Verkäufe von Gütern nach Größen- und Bonitäts (Hrundtteuer— reinertrags⸗Nklassen ju gruppieren. Nachdem dieses geschehen, mußten bei jedem einzelnen Kaufpreise bjzw. dem Taxergebnisse alle die Be⸗ fonderheiten angegeben werden, die entweder einen besonders hohen oder niedrigen Preis resp. Tax wert im ganzen ger eine besondere Höhe einzelner Gutsteile bedingt hatten. Alle diejenigen Käufe bzw. Taxen, die nach Lage der Umstände, unter denen sie erfolgt waren, als abnorm beieichnet werden mußten, wie j. B. Erwerb bei. Subhastationen oder durch Erbäbergang usw., wurden dann zunächst ganz ausgeschieden und bei allen anderen Kaufpreisen bezw. Taren mußten gegebenenfalls alle die enigen Beträge angegeben werden, die in jedem Einzelfalle dem Kaufpreise resp. Tarwerke zu- oder abzurechnen waren, weil be⸗ sondere Umstände vorgelegen, die die Höhe . der Norm be⸗ einflußten. Mit Hilfe des so gewonnenen Materials mußten dann pon jedem Katasteramte Musterbesitzungen in größerer Zahl möglichst für verschiedene Größen⸗ und Bonitatsklassen (Grundsteuerreinertrags⸗ klaffen) aufgestellt werden, Musterbesitzungen, in denen gemeingewöhn⸗ liche Verhältnisse zur Anschauung gebracht wurden, also Betriebe mit mittleren Bodenwerten und mittleren Inventarbeständen resp. werten. Bodenwert, Gebäudewert und Wert des beweg⸗ lichen Inventars warten hierbei gesondert; aufzuführen. Das auje bei einer Provinzialregierung zusammenlaufende Material an
usterbesitzungen wurde alsdann nach Größen und Bonitãtsklassen and, soweif es notwendig schien, auch noch nach besonderen Gegenden gruppiert. ür jede einzelne der so entstandenen Klassen, deren Zahl in den einzelnen Regierungsbezirken etwa zwischen 5h0 und 1200 schwankt, wurde dann ein mittlerer normaler Wert 36. 1 ha des gesamten Gutswertetz ermittelt. Ferner wurde festgestellt, welcher Prozentsatz von diesem normalen Gultzwerte normalerweise auf das Gebäudekapital und welcher rozentsatz normalerweise auf das bewegliche Kapital ent— ällt. * enwärtlgt man ih daß bei dem nicht zu ent⸗ behrenden emati⸗mus die Abstufung der Gutswerte und der Werte der Inventarbestände in den Schätzungsmerkmalen je nach Boden qualstät und Betriebsgröße, man darf wohl behaupten, die denkbar genaueste ist, fo kann es nicht zweifelhaft sein, daß die Schätzungs— merkmale für die Ausfübrung von Gutstaxen aus der Ferne weitaus das zuverlässigste erreichbare Material abgeben. Dasselbe gilt auch von den zur Fortführung der Schätzungsmerkmale angestellten Er⸗ bebungen, man ist bierbei in ähnlicher Weise vorgegangen wie bei der Sammlung der Schätzungsmerkmale selbst, und ihre Zuverlässigkeit ist auch derjenigen der Schätzungsmerkmale gleichzustellen.
Die Sammlung der Unterlagen für die Schätzungsmerkmale zur Ergänzungssteuer hat sich auf den Zeitraum von 1881 bis 1894 er⸗ streckt, es ergibt sich also für den Ausdruck mittlerer Wertsverhältnisse das Stichjahr 1889. Nach 1889 sind aber nennenwerte Werts— veränderungen am Grund und Boden in Erscheinung getreten, die bei Wertstaren von Gütern für einen späteren. Zeit⸗ punkt berücksichtigt werden müssen. Bei der vorliegenden Wertstare der Domänen für das Jahr 1901 ist dies in der Weise sesche hen, daß aus den zur Fortführung der Schätzungs⸗ merkmale angestellten Erbebungen des Finanzministeriums die Wert⸗ steigerung für den in Frech stebenden Zeitraum von 1889 bis 1901 abgeleitet und hiernach die Zuschläge, welche zu den bekannten und bereits klassifizierten Werten der Schätzungsmerkmale zu machen waren, aufgestellt worden sind. Die Berechnung dieser Zuschläge zu den Schätzungsmerkmalen zur Ergänzungssteuer hat in den einzelnen Regierungsbezirken zu folgenden Ergebnissen geführt:
Durchschnittlicher Durhschnittlicher Grundsteuerreinertrag Zu⸗ Grundsteuerreinertrag Zu⸗ für den Hektar schlag für den Hektar schlag in Talern in Talern o/o . oo Königsberg, Allenstein, ee , . Gumbinnen s 15 20 bis 4,5 50 über 4,5 bis 12 10 über 4,5 33 ö 5 Danzig Erfurt bis 455 1 bis 4 20 über 4.5 25 über 4 bis 10 19. Marienwerder 46 5 bis 45 59 Schleswig über 4,5 * bis 5,5 33 Potè dam und Frankfurt über 5,5 bis 12 25 . . ; . 611 20 äber 3 bis nnover Nord ö 3 SS . 383 Köslin über 4 bis 160 35 bis 3 50 . 36 über 3 bis 6 33 26 16 Stettin 6 28 Hannover Sũd bis 4 33 bis 3,5 ö 20 über 4 bis 9 25 über 3.5 bis 9 10 ö 9. . ; ralsund eim⸗Nor un g 1 25 bis 5,5 20 über 4 bis 10 20 über 5,5 bis 12 16 ä ö 10 10 . 11 5 romber ildesheim⸗ Sud his 2,5 50 d h bis 5 25 über 2,5 bis 4.5 33 über 5 bis 12 20 pos 6415 20 1 10 osen TLũnebur bis 3 . 33 über 3 bis 5,5 50 über 6 bis 13 25 33 6 30 15 20 res lau tad bis 25 . 50 über 2,5 bis 5,5 256 über 4 bis 9 33 . . 20 , 25 . 8 16 465 20 iegni egnitz e ; ö 5 Osnabrũckł 33 über is 5,5 ; J k 820 . ö äber 1 biss 3 ann, w 36 = bh 20 Minden und Arnsberg Magdeburg ⸗ Nord über 5 bis 12 280 1 3 wasell . 25 K iber g Cen . Magdeburg⸗Süd . j 6. s— 20 Wiesbaden, Koblenz und über 4 bis 10 10 Trier Y 00 . über 1 bis 10 3 terseburg⸗Ost über ö ö ki tz 25 . 20 äber 3 bis 190 20 Aachen 16 16 bis 5 1
Die Zuschläge zu den Wertsätzen der Schãtzungs merkmale sind, wie aus dorstehender Tabelle ersichllich ist um so höher, je geringer der Grundfteuerreinertrag für das Hektar der Gesamtfläche oder je leichter der Boden ist. Außerdem mußten auch in denjenigen Fällen, wo innerhalb der einzelnen Regierungsbezirk die Interschiede in der Größe der verschiedenen Domänen erhebliche sind, ver⸗ schieden hohe Zuschläge zugrunde gelegt werden, je nach der
Betriebagröße der einzelnen Domänen. In der in Frage stehenden Zeit ist nämlich der Wertzuwachs der Güter um so größer gewesen, je großer die Betriebe sind. Diese Unterschiede kommen jedoch nur augnaähmsweise in Betracht, weil die Domänen fast alle in dieselben Größenklassen fallen. Es ist daher auch für den verschiedenen Wertznwachs infolge verschiedener Betriebsgröße keine besondere Zuschlags tabelle aufgestellt worden, sondern die Zuschläge sind in den k Ausnahmefällen dem Gesagten entsprechend abgeändert worden.
Bei der Taxe der Domänen ist nun weiter so verfahren, daß nach Maßgabe hie Grundsteuerreinertrages und der Größe mit Hilfe der Schätzungsmerkmale zur Ergänzungssteuer und der vorstehenden Zuschlagsiabelle zunächst ein Gutswert (Wert des Grund und Bodens und der gesamten Inventarbestände) für den Hektar sestgestellt wurde. Aus dem Gutswert ist dann das Verpächterkapital (Wert des Grund und Bodens und des normalen Gebäudekapitals) in der Weise abgeleitet worden, daß der Wert des beweglichen Inventars toten und lebenden In- ventars) abgezogen wurde. Für den Wert des beweglichen Inventars sind die Verhältniszahlen, welche in den Schätzungsmerkmalen enthalten sind, maßgebend gewesen. Bei der Taxe ist also angenommen worden, daß die Domänen mittlere Gebäudewerte aufweisen. Es auf dies vorausgesetzt werden, weil zuverlässige Unterlagen für die Wertschätzung der Gebäude nicht zur Verfügung standen. Hektargutswert, Gesamtgutswert, Wertsanteil des normalen Gebäude- und beweglichen Inventars und das sich hieraus ergebende Verpächterkapital sind in die einzelnen Zählbogen eingetragen. Für jeden Regierungsbezirk ist dann ferner eine Aufrechnung der Verpaͤchterkapitalien aller zu demselben
ehörenden Domänen und auch der tatsächlich gezahlten jährlichen Fr aufgestellt, die den Zählbogen anliegt. Das Endergebnis für den ganzen Staat folgt nachstehend.
Verpächter⸗ Jährlicher Regierungsbezirk kapital Pachtzins 6 6
k 12541799 364 912 J 16806 832 471788 Gumbinnen .... K 12 424 439 354 331 / 17041155 656 452 d 35 827 806 1389 642
,,,, 20 991766 536 658
a 33 713 445 823 915 11 Q J , . 27 502 416 667 814 ö 9 240 531 279 401 k 25 610674 721 692 k 27 205 951 1084 503 c 13 586 311 577 204 w 1: 17432911 4189 078 — K 3 441 523 9 340 11 , 19 492 551 694 510 h 7ö 219 476 2453 479 k 37 876 324 1110017 11 4563 357 101 927 1 , 8 g1I1 422 257 731
J 17 125 262 521 836 k 26 586 358 922 514 J 5 893 795 161 346 . 2 484 685 68 162 J 40 522 2052
1 11 592 559 442 227 k , 1387 607 20 201 J 308 465 7881 e 4 17 358 242 525 880 k 3 940 504 12160 ö 3 163 574 6722 1 — — J . — —
z 8 . oᷣ06 312 262 15 914 475 Hierzu kommen noch Nachträge aus
den Regierungsbezirken Aurich und Marienwerder mit . 86 592 5 500 R 1186238 39 615 sodaß sich die Endsumme ö 507 583 092 15 959 590.
Berlin, den 30. November 1910. (gez. Professor Dr. Aereboe, Königl. Landesökonomierat.
Nicht berücksichtigt hierbei sind einige wenige noch in Selbst⸗ bewirtschaftung befindliche neuangelegte bezw. erworbene Domänen, weil bel diesen noch in der Entwicklung begriffenen Objekten ein normaler Reinertrag noch nicht erreicht ist. Will man nun aus den vorstehend mitgetellten Wert. und Ertragszahlen den praktischen Ertrag berechnen, so ergibt sich zunächst eine Bruttoberzinsung von 14 60. Zur Ermittlung der Nettoverzinsung müssen aber von der Gesamteinnahme noch Abzüge gemacht werden zunãchst für die Verwaltungskosten. Die Gesamtkosten der Domäãnen⸗ berwaltung werden in jedem Jahre zu steuerlichen Zwecken ermittelt und belaufen sich auf durchschnittlich 1 628 918 . Diese Berechnung ist natürlich nur eine annãhernde, denn die betreffenden Verwaltungsorgane sind allermeist nicht ausschließlich für die Domänenderwaltung tätig, können ihr daher auch nicht mit ihren Gefammteinkommen zur Last geschrieben werden. Ebensowenig ist es mathematisch zu ermittelu, wieviel von den Gesamtkosten der Domänenverwaltung durch die Verwaltung der Domãnenvorwerke derurfacht werden, also diefen zur Last zu schreiben sind. Wenn man in Betracht zieht, daß die geschlossenen Domänen verhältnismä ig wenig Verwaltungsarbeit machen, daß dagegen die anderen Zweige der SDomänenverwaltung, der ausgedehnte, durch Einzelverpachtung genußte Parzellenbesitz von 71 9099 ha, die Verwaltung der Attiv= und Passiwrenten usmw. im Verhältnis viel mehr Arbeitskraft in An- spruch nehmen, S wird man es als gerechtfertigt anseben müssen, daß die Verwaltung der Domãnenvorwerke nicht mehr als die Summe von bo 000 A, d. i. etwa 30 der Einnahmen, zur Last zu schreiben sind. Die jährlich vom Staate hergegebenen Meliorationäkosten wird man dagegen nicht abziehen können, da sie don den Pächtern verzinst und amortisiert werden und, soweit sie in den laufenden Pachtperioden noch nicht völlig amortisiert sind, in der Erhöhung der folgenden Pächte ihre Deckung finden. In gleicher Wesse kann man zweifelhaft sein, ob man den gesamten, jährlich in die Domänen verwandten Baufonds von rund. 1 921 600 in Abzug bringen soll. Denn da die Unterhaltung der Gebäude den Pächtern ob⸗ liegt, so handelt es sich bei der Verwendung dieses Fonds immer nur um Er⸗ satz. oder um Meljorationsbauten. Letztere vermehren den Wert der Domänen und follen in dem hierdurch gesteigerten Pachtwert der Domänen ihre Verzinfung finden, während man von einer Berechnung der jährlich auf Ersatzbauten entfallenden Summen absehen kann, wenn man von dem gesamten Neubauwert der auf den Domänen befindlichen Gebäude o/o als Amartisationgqugte abziebt. Bei einem gesamten Neubauwert der Gebäude, nach Maßgabe der er⸗ sicherung ermittelt auf 230 900 000 M, würde dies einen Abzug bedingen von 1530 000 4. Im ganzen würden also abzuziehen sein 26050 000 , sodaß eine Nettoeinnahme von 13 879 59044 und eine Rettoverzinsung von 27300 verbleibt. Wenn diese Verzinsung egenüber dem landesüblichen Zinzfuß gering erscheint, so ist zu Lenken, 36 dieser landebübliche Zinsfuß nicht ein Minimum der Verzinfung, fondern einen Durchschnitt der Verzinsung darstellt, wie er sich aus dem Zingergebnis der verschiedensten Geschäfte ergibt, bei denen belanntlich mit der obe des Risikos der Zins steigt und in dem Maße der Sicherheit der Zins sinkt. Die Rente aus Grund⸗ besitz ist. aber immer im Verhältnis zur Sicherheit dieses Besitzes eine mäßige gewesen. Außerdem muß der Pächter, um bestehen und
das Risiko seines Geschäftes tragen ju können, auch neben einer an⸗
gemessenen Verzinsung seines Betriebskapitals noch eine Quote der reinen Grundrente beanspruchen, sodaß diese in der Pacht nicht voll zum Ausdruck kommt. Die angegebene Nettoverzinsung sttmnrt auch überein mit den Resultaten einer Wert- und Verzinsungs⸗· berechnung der Domänen, welche im Jahre 1899 in einem von den damaligen Ministern der Finanzen und der Landwirtschaft an Seine Majestät gerichteten Immediatbericht aufgemacht war und mit einer Rettoperzinfung von 226 oo abschloß. Die Pächte haben sich aller⸗ dings feit jener Zeit bedeutend erhöht, dagegen sind auch die Guts⸗ werte, welche zu verzinsen sind, entsprechend gestiegen. Die e, ,. der Domänen dürfte auch ungefähr 3 der Rente, welche größerem nicht durch eigene Bewirtschaftung, sondern durch Ver⸗ pachtung verwertetem Privatbesitz meist erreicht wird, obgleich der Privatbesitzer in der Verpachtung und Verwaltung sowie Auswahl der Pächter viel frelere Hand hat als der Staat, für welchen trotz aller diesem System anhaftenden Mängel bis 1j doch noch kein besseres System der Verpachtung gefunden worden ist, als das des öffentlichen Auf⸗ strichs, wobei der Fiskus das Recht der Auswahl unter den 3 Best⸗ bietenden sich vorbehält, um die Härten dieses Verfahrens mildern und für die Erhaltung alter bewährter Pächter sorgen zu können. Daß neben den finanziellen Refultaten auch noch sehr wesentliche natlonale und politische Momente für die Erhaltung des Domänen besitzes des Staates ins Gewicht fallen, bedarf schließlich kaum einer besonderen Hervorhebung.
Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs⸗ ma ßzregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheiltsamts“, Nr. 3 vom 18. Januar 1911.)
Yest.
Rußland. Zufolge Mitteilung vom 31. Dezember gilt in Ode ssa die Pest als erloschen; die Zahl der Erkrankungen (Todes⸗ fälle) im abgelaufenen Jahre wird auf 1419 (43) angegeben.
Aegypten. Im Taufe des Jahres 1910 sind im ganzen Lande . , festgestellt worden gegenüber nur b13 im
orjahre.
Vom 31. Dezember v. J. bis 6. Januar wurden 16 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) gemeldet, davon J (2 in Manfalut, 3 (1) in Deirut, 1 ( in Mallawi und je 1 in Alexandrien und Chuhrahit.
Britisch⸗Ostindien. Vom 4. bis 10. Dezember 1910 wurden in ganz Indien 9440 Erkrankungen und 7399 Todesfälle an der
est angezeigt. Von letzteren kamen 26501 auf die Vereinigten
ropinzen (dapon 696 auf die Division Benares, 837 auf die
rä sidentschaft Bom ban (davon S auf die Sta dt Bombay und? auf Karachi), 15 auf das Pu njab gebiet, 641 auf Bengalen (davon I5 auf die Stadt Kalkutta) 640 auf die Zent ralprovinzen, 4863 auf Rajputana, 431 auf Hyderabad, Ps auf den Staat Myfore, 351 auf die Präsidentschaft Madras, 201 auf Zentralindien, 110 auf Burma und 3 auf Coorg.
Ching. Zufolge Mitteilung vom 26. Dezember waren im Ge= biete der Ostchinesischen Eisenbahn bis dahin 487 Chinesen und 10 Guropäer der Pest erlegen, doch war in Mandschuria seit dem 14. Dezember kein Erkrankungs⸗ oder Todesfall mehr verzeichnet. Einen größeren Umfang hatte angeblich die est in der Probinzialhauptstadt Tsitsihar und in dem unweit Harbin ge⸗ legenen Chinesendorfe Fu djadjen angenommen; aus letzterem waren vom S8. November bis T. Dezember S9 Pesttodesfälle von Chinesen und 12 pestverdächtige Todesfälle amtlich gemeldet, In Charbin ist ein russischer Gesundheitsbeamter an der Pest gestorben. .
In ,, ist am 14. Januar in dem Chinesenstadtteil ein Fall von Lungenpest festgestellt worden.
Zufolge Mitteilung vom 14. Januar sind bisher in Mukden 30, in Ebangchun 42, in Tiel ing 1 und in Dalny 3 Todesfälle an der Pest bekannt geworden.
Pest und Cholera.
Britisch-Ostindien. In Kalkutta starben vom 11. bit 17. Dezember 16 Personen an der Pest und 22 an der Cholera. ==
Cholera.
Oesterreich⸗Ungarn. Laut amtlicher Erklärung vom 30. De⸗ zember v. J. ist ganz Ungarn einschl. von Kroatien-⸗Slavonien nunmehr als cholerafrei anzusehen. ⸗.
— Rußland. Vom 18. bis 24. Dezember v. J. sind 21 Gr⸗ krankungen (und 5. Todesfälle) angezeigt worden, davon aus dem Gouvernement Podolien s,, . Jekaterinoslaw .. . 3 (— d renne, 4 G)
Für die Woche vom 4 bis 15. Dezember wurde nachträglich noch 1 Erkrankung aus dem Gouv. Lublin und 1 Todesfall aus dem Gouv. Tam bow gemeldet. . 8
Bulgarien. In Latar Pazardjik sind zufolge Mitteilung vom JI0. Januar 2 tötlich verlaufene Cholerafälle festgestellt worden.
Türkei. In Konstantinopel wurden vom 27. Dejember bis 2. Januar 67 Erkrankungen (und 46 Todesfälle) festgestellt, ins. gefamt bis dahin 1291 (765), in der Stadt Saloniki vom 25. bis JI. Dezember 2 (2), insgesamt 52 (27), in Smyrna vom 26. De- ember bis 1. Januar 12 (8), intgesamt 92 (69) und im Bezirt Bagdad vom X4. bis 26. Dezember 3 (2) insgesamt 814 (18).
Siam. In Bangkok wurden von der 2. Juniwoche bis ein⸗ schließlich 4. Rovemberwoche v. J. insgesamt 465 Choleratodesfälle, darunter 3 bei Europäern, gemeldet.
Philippinen. Vom 6. November bis 3. Dezemher v. J. sind in Manila 8 Erkrankungen (6 Todesfälle) an der Cholera jur amt⸗ lichen Kenntnis gelangt, in den Provinzen 60 (39).
Gelbfieber.
Es erkrankten (starben) in Bahia vom 22. bis 28. Okteber v. J. 1 Perfonen, in Mangos vom 13. November bis 3. Desemher 0 (ic), in Para vom 20. bis 26. November 37 43 und in La Guavyra (Venezuela) vom 15. bis 30. November 1 (0).
Zufolge anderweitiger Mitteilung sind in Venezuela vom 27. November bis 17. He ember v. J. 16 Fälle von Gelbfieber feft ˖ gestellt worden.
Pocken.
Schweiß. Vom 25. bis 31. Dezember in Laufen (sKtanton Bern) 3 Pockenerkrankungen.
Fleckfieber. Oesterreich. Vom 1. bis 7. Januar in Galizien 2 Er⸗— krankungen. Gen ickstar re.
Preußen. In der Woche vom 1. bis . Januar sind 4 Gr= krankungen (und I Todesfall) angezeigt worden in folgenden Regie, rungsberilken (und ais n f andespolizeibezirk Berlin 3 Bertin 2, Schöneberg 1], Reg ⸗-Bez Münster 1 () Steinfurt].
Schw els. Vom J. bis 7. Januar 1 Erkrankung im Kanton
ü rich. ö Spinale Kinderlähmung.
Preußen. In der Woche vom 1. bis 7. Januar sind 5 Er⸗ krankungen gemeldet worden in felt g Regie rungsbejirken fund Kreisens: Landespolizeibezirk Berlin 1 (Dt. ilmersdorfl, Reg. Bez. Düsseldorf 1 1 Frankfurt 1 Lands berg a. W. Stadt. Königsberg 1 [Heile bergl, Osnabrück! Wittlage]. M . 2
Verschie dene Krankbeiten.
Pocken: Motkau 2, St. Petersburg 4. Warschau 1 Todes fälle; Paris 4, St. Petersburg 37. Warschau (Krankenhäuser) 6 Erkrankungen; Varizellen: g. 38, Budapest 64, New York 133. St. Petersburg 40, Wien 70 Erkrankungen; Fledck⸗
fieber: Moskau 25 Todesfälle; Odessa 4, St. Petersburg 2
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