wesentliches Moment —, daß ein solches Panlament für die Führung einer dentschen Politik im Lande ungeeignet ist, weil es in allererster Linie diejenigen Elemente des Landes in sich zusammenfaßt und ne. günstigt, die heute noch die Träger der franzõfischen j . der französischen Beziehungen sind und für einige Zeit noch leiben werden, deren politischer Einfluß im Lande also nicht gestärkt, sondern gebrochen werden muß. (Sehr richtig! rechts.) 64
Also darüber sind wir uns einig, daß der Landes ausschuß 9 . jetzigen Zusammensetzung nicht das Ideal eines Parlaments . se . daß er am allewwenigsten das Ideal eines Parlaments ist, . es vom Standpunkt einer verständigen deutschnationalen Polit in den Reichslanden wünschen konnten. Es fragt sich nun: . man dieses Parlament reformieren durch ein, anderes Wahlrecht? .
Meine Herren, ich habe in der letzten Zeit in der Presse e . die einzige Lösung, die es gäbe, sei die Gewährung eines nach eit, Bildung und Einkommen abgestuften Wahlrechts. Das mag audern e richtig sein; für das Elsaß stimmt es nicht. Abg. Wetterle: n, richtig! Denn erstens widerspricht es den überlieferten Gepflogen zeiten des Landes, zweitens fehlt zurzeit eine Steuergesetzgebung, auf . man ein solches Wahlrecht mit Zuverlãssigkeit aufbauen Hante
aber — das ist wiederum das Allerwichtigste — wide ein solches nach Besitz, Bildung und Ginkommen abgestuftes Vahlrecht wiedernm diejenigen Kreise des Landes stãrken, deren politischer . fluß uns bei unserer politischen Arbeit im Lande entgegensteht. In. rufe links: Gerade wie bei uns in Preußen! — Heiterkeit. Zuruf von den Sozialdemokraten: Sehr richtig) ö .
Wenn also ein derartig abgestuftes Wahlrecht auescheidet, so bleibt eigentlich nur ein allgemeines und direktes Wahlrecht, das men ver uchen muß, in angemessener Weise, den besonderen Be⸗ dürfnissen und Verhältnissen des Landes entsprechend, in . Wirkungen zu moderieren, und es liegt nahe . 2 Ziel dadurch zu erreichen, daß man auch hier an das historisch Gewordene anknüpft, daß man die Mitwirkung der Kommmalbertretungen bei der Wabl zum Landesausschuß ausscheidet und lediglich diejenigen Wähler direkt wählen läßt, die jetzt zu diesen kommunalen Köꝛper⸗ schaften zu wählen berechtigt sind. Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht gewesen, daß man diesen Weg um so eher beschreiten könne, als zweifellos in dem überlieferten elsassischen Gemeindewabl · recht eine wirksame und wünschenswerte Beschrãnkung der fluktuierenden und der politisch unreifen Elemente des Landes liegt. .
Trotzdem schien es wünschenswert, noch eine weitere Beschränkung intreten zu lassen.
3. ö . Regierungen schlagen Ihnen deshalb vor, das elsässische Gemeindewahlrecht weiterhin in seinen Wirkungen etwas einzuschränken durch die Gewährung zweier Alters stimmen. Di. beiden Altersstimmen werden, so, wie die Verhältnisse im Elsaß liegen, in erster Linie der seßhaften Bevölkerung zu gute kommen. Sie find j Sieh ine ssen um deswillen, weil sie in allererster Linie darauf be⸗ rechnet sind, den politischen Einfluß der jugendlichen und unreifen Elemente einzuschränken, die, das wird mir jeder Elsasser bestãtigen können — bei den letzten Störungen des offentlichen Friedens im Reich lande durch allerhand Demonstrationen eigentlich die größte Rolle gespielt haben. (Sehr richtig!) . .
Also, meine Herren, nicht nur die Neigung, das direkte und allgemeine Wahlrecht überhaupt einzuschränken, sondern ganz veʒiell die Erfahrungen, die wir im Reichsland gemacht haben, die Bühl arbeit der Agitatoren in den Kreisen der Jugendlichen und politisch Unreifen, läßt es notwendig erscheinen, auch durch die Einfügung der Alterestimmen die Wirkungen des allgemeinen Wahlrechts wesentlich einzuschraänken. . . Herren, wenn man aber diesen Weg gehen will,
wenn man ein Land mit einem Wahlrecht ausstattet, das uns ja im deutschen Vaterlande nicht unbekannt ist, so muß man sich doch auch einmal fragen, was denn dieses Wahlrecht neben seinen im vor- liegenden Falle klar zu Tage liegenden Vorteilen auch für Nachteile hat. Nun wissen wir alle, daß ein wesentlich allgemeines und direktes Wahlrecht zweifellos keine Volksvertretung schafft, die den berechtigten Ansprüchen aller Bevölkerungs, und aller Erwerbskreise gerecht
(Hört, hört! links Wir wissen, daß das allgemeine Wahl⸗
in führt, daß speziell die Interessen von Handel und Industrie, eressen des Handwerks und in Gegenden mit einer überwiegend industriellen Bevölkerung auch die Interessen der dandwirtschaft nicht immer eine hinreichende Vertretung finden. Man wird also darauf
t nebmen müssen, dafür zu sorgen, daß diese Elemente bei der
g des Landes eine Vertretung finden, die ihrer wirtschaft⸗
d politischen Bedeutung, vor allen Dingen aber auch den
ht, die sie ihrerseits für das Land zu tragen haben.
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959
6
wird. — recht da
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in der Weise vorgehen, wie Bundesstaaten getan haben, ihre Land⸗ Gruppen zusammensetzen und neben on die aus allgemeinen und direkten hervorgegangen sind, auch Abgeordnete setzen, die len ihr Mandat verdanken. Diese Lösung scheidet as Elsaß wenn man beräücksichtigt, daß die Elsaß⸗ die Ausschaltung des Bundesrats auf dem Gebiete der
man ja hier leine die verschiedenen
on Abgeordneten,
n.
38 G
er Tandesaeset: x. berge eb
srat ausgeschieden wird, m sie sich auch hier auf die Gründe berufen, die der Fürst seinerzeit angeführt hat, als er dem Landesausschuß eine
ig auf dem Gebiete der Landesgesetzgebung einrãumte. Auch
z der Dinge nach mit Rücksicht auf seine
igen Aufgaben seine Zusammensetzung nicht unbedingt be⸗ desgesetzliche Materien in Fühlung mit dem beteiligten Lande
1 111 =
— 12 Und
3e ücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Landes zu richtig) Deswegen ist auch die Mitwirkung des Bundes rats der elsaß⸗lIothringischen Gesetzgebung bisher mehr eine formale als eine materielle gewesen. Man wird zugeben, daß es dem Lande vielleicht fõrderlich gewesen ware, wenn uns elne größere Kenntnis seiner wirtschaftlichen und volitischen Bedũrfnisse innegewohnt hätte, als das der Natur der Dinge nach der dall sein konnte. Man wird es aus diesem Grunde für berechtigt anerkennen kõnnen, wenn die Elsaß⸗Lothringer wünschen, daß diese Mitwirkung aue⸗ geschaltet wird. Aber, meine Herren, trotzhem hat die Zãätigkeit des Bundesrats eine hohe politische Bedeutung für das Reich gehabt.
regeln.
2 - 1
auch nicht eingegriffen hat, so bot er doch eine absolute Garantie dafür, daß die Landesgesetzgebung nicht Wege einschlug, die mit den Interessen des Reichs, mit der Politik des Reichs unvereinbar . Und wenn wir jetzt einerseits auf den Bundesrat verrichten zugunsten des Landes, im Interesse der politischen und wirtschaftlichen Ent⸗ wicklung des Landes, so können wir doch auf den Bunde hrat . verzichten, ohne daß uns auch ein Ersat für die vom l mn hun ö der Reichspolitik und Reichssicherheit notwendige überwachen e Tätigkeit geschaffen wird, die bisher der Bundesrat ausgeübt hat. Meine Herren, aus diesen beiden Gesichtẽ punkten, der Notwendig⸗ keit einer Ergänzung, einer Abschwächung der Wirkung des allgemeinen Wahlrechts der Zweiten Kammer und aus der ö andererseits, die überwachende Tätigkeit, die der Bundes rat bisher ausgeübt hat, zu konservieren - ergibt sich eigentlich von selbst die Konstruktion der Ersten Kammer die wir Ihnen vorschlagen. Dieses Oberhaus enthãlt einmal die be⸗ rufsständische Vertretung, die unentbehrlich ist neben einem . gemeinen Wahlen hervorgegangenen Parlament, und sie bietet z ö . zeitig durch die Möglichkeit, daß der Kaiser auf Vorschlag ve Bundesrats eine angemessene Anzahl Mitglieder ernennt, auch inen Ersatz für die bisher dem Bundesrat obliegende moderierende politische . Herren, wenn Sie unter diesen Gesichtẽ punkten die Sache betrachten, werden Sie kaum behaupten können, daß diese Erste Kammer etwas Unnatürliches ist; im Gegenteil, es handelt sich um eine Form der Ersten Kammer, die in die sem Falle aus den . hältnissen herausgewachsen ist und gleichꝛeitig den Bedürfnissen des Landes wie den Bedürfnissen des Reichs entspricht. Wenn Sie zerner berücksichtigen, daß das Recht des Landesherrn, Mitglieder . die Erste Kammer zu berufen, nicht nur in unserem eigenen Vater lande, sondern auch außerhalb dessen Grenzen inan erh Analogien findet, wenn Sie ferner berũcksichtigen, daß das Recht des Landesherrn zur Berufung im vorliegenden Falle beschränkt ist, wenn Sie berücksichtigen, daß die Berufung nur auf Zeit geschieht, und eine Auflösung des Oberhauses möglich ist, so werden Sie alle anerkennen müssen, daß es sich bier um keine reaktionãre Maßnahme, sondern um eine liberale Ausgestaltung der Ersten Kammer handelt. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten. — Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) =. - Nun, meine Herren, damit ist aber nach Ansicht der verbündeten Regierungen die Grenze dessen erreicht, was den Reiche landen zurzeit konzediert werden kann. Man hat zunächst gewünscht daß man die Stellung des Statthalters, wie man sich auedrůckte, selbstãndiger aus⸗ gestalte. Diese Wünsche haben eigentlich die einig greifbare Formu⸗ lierung in der Forderung gefunden, daß man einen Statthalter auf Lebenszeit ernennen möchte. Die Ernennung eines Statthalters auf Lebenszeit ist völlig undurchführbar und vom Standpunkt der Reichs. interessen unerträglich aus folgenden Gründen. Ein auf debenszeit ernannter, deswegen nicht amovibler Statthalter, der landes herrliche Befugnisse ausübt und nebenbei als leitender Minister in der dage ist, tief und energisch einzugreifen in die Verwaltung und Regie⸗ rung des Landes, würde tatsächlich den Kaiser als Träger der Staatsgewalt vollstãndig auesscheiden (sehr richtig! bei den Nationalliberalen); er würde jeden Einfluß . des Reichs auf die Gestaltung der elsaß⸗ lothringischen Verhältnisse ausschalten. Oder aber, meine Herren, Sie müßten dazu übergeben, den volitischen Einfluß des Statthalters auszuschalten; dann würden Sie aber die bisherigen Zustände konservieren, an die Stelle des Statthalters würde im wesentlichen der Staatssekretär treten, und Sie würden nur einen Hof in Straßburg haben, an dem Ihnen doch nicht ge⸗ legen sein kann und der vom Standpunkte des Reichs sicherlich i nötig ist. Es gilt heute noch das, was Fürst Bismarck vor 30, 40 Jahren gesagt hat: wir brauchen im Elsaß leinen Dof, sondern wir brauchen einen Vertreter des Kaisers, der die Fähigkeit, das Recht und die Entschlossenheit hat, in alle Zweige der Verwaltung ein⸗ zugreifen und die Regierung des Landes mit fester Hand zu führen. Meine Herren, die Einsetzung eines auf debenszeit ernannten Stadthalters mit landesherrlichen Befugnissen, mit der Möglichkeit, in die Regierung und Verwaltung des Landes einzugreifen, würde einen viel weitgehenderen Schritt bedeuten als die Verleihung der Autonomie an die Reichslande, denn dieser Statthalter würde de facto niemandem verantwortlich sein, die Reichslande würden voll⸗ selbst das äußere zur Bundestreue verpflichtende Band des Bundesvertrages, welches die übrigen Regierungen umschlingt, würde für die Reiche lande fehlen. Wer den Vorschlag unterstützt, einen Statthalter auf Lebenkzeit in dem eben von mir charakterisierten Sinne zu fordern, der kann nur die Absicht haben, nicht eine Verschmelzung des Landes, sondern seine Trennung vom deutschen Vaterland herbeizuführen, es sei denn, daß er die von mir erörterten Konsequenzen einer solchen Irstitution über⸗ sieht. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen; Widerspruch bei den Elsaß⸗Lothringern) Diese Einrichtung eines auf Lebenszeit ein⸗ gesetzten Statthalters würde noch bedenklicher sein als die Verleihung der vollen Autonomie, wie sie die souveränen Staaten und freien Städte, die das Deutsche Reich bilden, besitzen und die von einer ge⸗ wissen Seite so stürmisch verlangt wird. . Zunächst muß uns bedenklich stimmen, daß Autonomie am l denen gefordert wird, die damit im wesentlichen partikulare Interessen verfolgen. Wir aber müssen uns auf den Standpunkt stellen, daß eine solche Forderung in erster Linie getragen sein müßte von der vollen Ueberzeugung der inneren Zusammen⸗ gehörigkeit mit dem Deutschen Reiche und von der Absicht schranken⸗ loser Hingabe an dessen politische und kulturelle Aufgaben. Nun, meine Herren, daß diese Voraussetzungen gerade bei denen zutreffen, die alles auf die Autonomie abstellen, wird niemand behaupten und, wenn er es behauptete, nicht beweisen können. Gerade diese engen und innerlichen Beziehungen, dieses Gefübl der unlõs baren Zu⸗ sammengehörigkeit mit dem Deutschen Reiche fehlt bei den Rufern nach Autonomie. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen Sodann, meine Herren, wenn man trotzdem dem Reichs lande jetzt die Autonomie verleihen wollte, würden sich unlösbare Schwierigkeiten verfassungs⸗ rechtlicher und innerpolitischer Natur daraus erzeben. Man hat aller⸗ dings gesagt, wenn man nicht die volle Autoncmie geben wolle, so solle man doch den jetzigen Zustand insoweit ändern, daß man Elsaß· Lothringen ein Stimmrecht im Bundesrat gäbe, dem Statthalter die Befugnis übertrũge, diese Stimme zu instruieren, und so die Mög⸗
stãndig selbständig sein, und
80
1 *
—— 1
lautesten
daß man einem Stellvertreter, einem amovibeln verantwortlichen Be. amten des Kaisers, der doch gleichzeitig König von Preußen ist, dat Recht gibt, die elsässische Stimme selbständig und damit unter Um. ständen in einem Sinne zu instruieren, der den Instrultionen, die de König von Preußen für die preußische Stimme gibt, direkt zuwiderläuft. Das ist ein Widerspruch, der unlösbar ist. ö . Es kommt aber dazu, meine Herren: wenn Sie jetzt Elsaß, Lothringen Stimmrecht im Bundesrat verleihen, so würde das bei dem heutigen Stande der Dinge eine Vermehrung der preußischen
Stimmen sein (sehr richtig! in der Mitte), und diese Vermehrung
würde bei den anderen Bundesstaaten mit Recht die Forderung aug, lösen, ihnen einen Ausgleich für dieses neugeschaffene preußische lleber gewicht zu schaffen. Wenn Sie aber — ob das kommen wird, weiß ja kein Mensch — damit rechnen, daß einmal Ihre Doff nungen auf volle Autonomie erfüllt werden, so müssen Sie sich darüber klar sein daß die heutige Verleihung eines Stimmrechts an Elsaß · Lothringen die Erreichung dieses Ziels noch in weitere oder eigentlich unerreich bare Ferne rücken könnte. Denn in dem Augenblick, we Klsas· Lothringen selbständig werden sollte oder könnte, würden. die drei Stimmen, die bis dahin Preußens Macht stärkten, seinem Einflusse entgehen und unter Umständen die anderen Bunde staaten stärken. Man müßte alsdann von neuem an eine anderweite Verteilung des Stimmrechts ; und an eine anden Equilibrierung der Machtverhältnisse zwischen den Bundes staate herangehen. Und, meine Herren. solche Fragen pflegen nicht dazu ge eignet zu sein, eine an sich wänschenswerte oder nützliche staatliche Schöpfung oder neue Einrichtung zu fördern. — Nun, meine Herren, noch mit einem Wort auf das partielle Stimmrecht. Man hat ja den Wunsch ausgesprochen, und er ift den verbündeten Regierungen in allen möglichen Formen im Laufe der letzten Monate entgegengebracht, daß man Elsaß · Lothringen ein Stimmrecht im Bundesrat geben möchte in seinen eigenen Angelegen⸗ heiten, oder, wie man es später formuliert hat, in innerwirtschaftlichen Angelegenheiten des Reichs. Meine Herren, was vom Ganzen allt gilt auch von den Teilen. Dieselben Schwierigkeiten, die sich bei einer generellen Verleihung des Stimmrechts herausstellen, er geben sich natürlich auch bei einer partiellen Ausstattung uit Stimmrecht. Zu der letzten Eventualitãt der Beschrãn⸗ kung des Stimmrechts auf innerwirtschaftliche Angelegen heiten des Reichs möchte ich noch bemerken, daß dieser Vorschlag praktisch undurchführbar ist. Was sind denn innerwirtschaftliche Angelegenheiten des Reichs? Wo hört eine An. gelegenbeit auf, eine politische zu sein, und wo fängt sie an, eine innerwirtschaftliche zu werden? Und umgekehrt: wo höͤrt eine auf den ersten Blick rein wirtschaftliche Maßnahme auf, diesen C baralte zu tragen, und wo wird sie zu einer politischen⸗ Wo hört eine ln. gelegenheit auf, eine innerwirtschaftliche zu sein, und wo sãngt sie an, eine äußewwirtschaftliche zu werden? Und in welchem Stadium der Angelegenheiten soll nun die Berechtigung der Reichslande ju stimmen aufhören oder beginnen? . Meine Herren, das sind unlösbare Widersprüche, und ich kann Ihnen dringend empfehlen: verzichten Sie auf die Erlangung aller dieser Forderungen im Inleresse des Zustandekommens der Ver⸗ lage, von der wir die Ueberzeugung haben, daß sie nic nur ein weites Entgegenkommen gegen die Wünsche der Elsaz· Lothriner bedeutet, daß sie nicht nur das politische und wirt schaftliche Leben des Reichslandes und seine Beziehungen zum Reich zu fördern und zu bessern geeignet ist, sondern daß sie auch den Inter essen des Reiches in vollem Maße gerecht wird, die erfordern, daß wir diejenige Politik konsequent weiterbilden, die Fürst Bismarc bot 40 Jahren inauguriert hat, und deren letztes Ziel ist die inneie vel. ständige Verschmelzung des Reichslandes mit dem Deutschen Reich mit seinen politischen und wirtschaftlichen Interessen und mit seiner gesamten Kultur. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Ueber die Geschäfts: und Rechnungsergebnisse der Invalidenversich erungsanstalten und u ge lassenen Kasseneinrichtungen für das Jahr 1909 ist im Reichs versicherungkamt, eine Nachweisung gufgestellt worden die sich auf die 31 Invalidenversicherungsanstalten und 10 n. gelassenen Kasseneinrichtungen, die im Jahre 1909 2uf Grund de Invalidenversicherungsgesetzes bestanden, erstreckt. Diele al . sicherungsträger hatten am Jahresschluß ine amt 318 Vorstande mitglieder, i9 Hilfsarbeiter der Vorstände, 626 e,, 444 Kontrollbeamte, 3 Rentenstellen, 124 Schiedsgerichte, 2572 ? sondere . und rund 7300 mit der Einziehung der
iträge beauftragte Stellen. ; ö . . 4 Invalidenversicherungsanstalten wurden. un 74 Millionen Wochenbeiträge verwendet, die einen Erlös rar 171 862 794 56 M ergaben. Auf polnische Arbeiter russis che. mn österreichischer Staat? angehẽrigkeit entfielen davon rund . Wochenbeltrage im Werte von 639 602,10 66. Bei den , tungen belief sich die Einnahme aus Beiträgen auf 16575 768, 6.
Es wurden bei der Abrechnung für das Jahr 1909 4 Renten als in diesem Jahre zugegangen behandelt, nämlich 116 * Invalidenrenten,. 12 84 Krankenrenten und 11 036 , , durchschnittliche Höhe einer Rente betrug 174, 80 S bezw. 174,15
asien
ẽge ez
M, 1 sind die dea
ert ent
O.) von 18 In . Summe . Krankenkassen, von Trägern der Unfallversicherung un on anden Seite , Kofstenzuschüsse im Gesamthetrage von 5 251 2 . nicht enthalten. Auf Grund des 5 45 des Invalidenversichernng gesetzezs wurden 1383 839.54 6 gezahlt. . sich s Die Aufwendungen für Invalidenhauspflege beziff f tten sic ö. 368 906,49 46. Durch Einbehaltung von Renten der Ylleglin ße f langten davon 305 806,16 M zur Rückzahlung, und durch Zußf . von anderer Seite wurden 49 725,09 M ersetzt, sodaß den 6 sicherungsträgern aug der Anwendung des 3 25 des Dr id versicherungsgesetzes eine Reinausgabe von 613 375,24 A er wu ö. An , n,, . überhaupt wurden 19 660 976,66 M *
lichkeit der Vertretung der elsaß · lothringischen Interessen im Bundesrat
Wenn der Bundesrat in das Einjelne der Geseßzgebung gestaltend
schaffen. Meine Herten, der Weg ist ungangbar, es ist unmöglich,
gegeben, das sind 161 M von 1000 4 der Einnahme aus Beiträgen
und 125 6 von 1090 A der
elen auf die allgemeine Verwaliun 1 der Beitrãge 132 M, auf dle und ö.. sonstige Kosten 179 . le
der Vermögenszuwachs mithin 84 500 764.59 .
Das Vermögen der Versicherungeanstalten und der gesezzliche Versicherung einrichtungen beliefen sich Ende 1909 zufammen auf 1374 wozu noch
sticken angelegt waren.
Rechnungsergebnisse der Beru
bersicherungsgesetzes vom 30. Juni 1990 und den entsprechenden Be—
stimmungen der anderen Unfallversicherungsgesetze aufgestellte Nach⸗ weisung der gesamten Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften
für ü d Rechnungs periode seit dem Bestehen der reichsgesetzlichen Unfallversicherung. Die Nachweisung erstreckt sich auf. 114 Berufsgenossenschaften (66 gewerbliche und u Q2Aldo staatliche und 335 Probinzial⸗ und Kommunalausführungsbehörden) und auf 12 den Baugewerksberufs⸗ und 1 der See⸗
usw. für 1909 beziebt sich auf die 25.
G landwirtschaftliche), auf 545 Aus führungsbehörden
14 Versicherungsanstalten. von denen genossenschaften, 1 der Tiefbauberufsgenossenschaft berufsgenossenschaft angegliedert sind.
Von diesen Versicherungsträgern bestehen
a. auf Grund des Gem erheunfallyversicherungsgesetzes 64 Berufs⸗ genossenschaften mit 694 804 Betrieben und durchschnittlich 8 623 806 Versicherten oder 7710 602 Vollarbeitern) und 53 staatliche Aus⸗ führungsbehörden 560 578 Vollarbeitern, .
b. auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes für Land und Forst⸗ wirtschaft: 45 Berufsgenossenschaften mit 3 434 100 Betrieben und durchschnittlich 17 179 090 Versicherten und 55 staatliche Ausführungs⸗ behörden mit durchschnittlich 2534 829 Versicherten oder 5 562 Vell. arbeitern,
e. auf Grund des Baunnfallversicherungsgesetzes: 1erufs⸗ genossenschaft mit 19 495 Betrieben und durchschnittllch 301 8g5 Ver⸗ sicherten oder 164 178 Vollarbeitern, 79 staatliche Ausfũhrungs⸗ behörden mit durchschnittlich 54 188 Versicherten oder 34 465 Voll⸗ arbeitern. 335 kommunale Ausfübrungsbebörden mit durchschnittlich UI 143 Versicherten oder 71 836 Vollarbeitern und 13 Versicherungs⸗ anstalten mit 80 523 Vollarbeitern,
d. auf Grund des Sen me rr 1Berufsgenossen⸗ shaft mit 1684 Betrieben und durchschnittlich 78 205 Versicherten ober ol7 Vollarbeitern, 13 staatliche Ausführungsbehörden mit durch— schnittlich . Versicherten oder 778 Vollarbeltern und 1 Versiche⸗ tungsanstalt.
. Dienste der 114 Berufsgenossenschaften und ihrer Sektionen Ulb) waren nach dem Stande am Schluffe des Jahre 1969 ll Mitglieder der Genossenschaftsvorstände, 5347 Mitglieder der Sektionsvorstände, 27 899 Vertrauensmänner, 4380 Verwaltungs⸗ beamte und 363 technische Aufsichtsbeamte tãtig.
Die Zahl er versicherten Pero nen 'stellt sich bei den Be—
uufsgenossenschaften zusammen durchschnittlich auf 25 182 568. Hierzu treten für die 545 Ausführungsbehörden 84 537 Versicherte, sodaß im Jahre 1909 bei den Berufggenoffenschaften und Aus führungs⸗ behörden zusammen 27 167 445 Personen gegen die Folgen von Be triebsunfällen versichert gewesen sind. In der letz terwähnten Zahl dürften an 3,4 Millionen Personen doppelt erscheinen, die gleichzeitig in gewerblichen und in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt und bersichert waren. An Entschädigungsbeträgen (ohne die Kosten der für Verletzte innerhalb der gesetzlichen Wartezeit) haben die Verletzten und deren Angehörige im Jahre 1909 von den Berufsgenossenschaften 16 02 256,52 S (gegen 142 593 203, 60 M im Vorjabrej, von den lu führungsbehörden 13 1066 220 23 (gegen 12 526 034,20 60 im Vorjahre), von den Versicherungsanstalten der Baugewerksberufs⸗ genossenschaften, der Tiefbau und der Seeberufẽgenossenschaft 1930 423,27 S (gegen 1 949 632,58 M im Vorjahre), zusammen 61 332 900,01 ¶½ (gegen 157 062 870,38 im Voriahre) erhalten. Dabon wurden 27 83319 M den Verletzten und ihren Angehörigen iw die Zeit nach dem Ablauf der geseßlichen Wartezeit von den Beruf sgenossenschaften usw. freiwillig gewährt.
Von der Gesamtsumme baben die Versicherungsträger zunächst mim den Teil verauggaht, der aus den eigenen Kassen, alfc nicht durch lnweisung auf die Post, gezahlt worden ist. Die von der Post im Mabre 1969 vorschußweise gezahlten Entschädigungen sind nach Ar— lkell J 8 6 des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Finanzwesen, m 15. Juli 1909 in eine schwebende Schuld verwandelt worden, d bom 1. Juli 1910 ab zu verzinsen und in einer Reihe von Jahren . tilgen ist. Zwei Fünftel des Betrages an Zinsen und Tilgung ragt das Reich. Dafür haben die Versicherungsträger den Post⸗ erwaltungen vom 1. Januar 1910 ab einen Betriebsfonds zu zahlen. „Von der Bestimmung, nach der Verletzte mit einer Erwerbs- nfähigkeit von 15 v. S. und weniger auf ihren Antrag durch Kapital⸗ blungen abgefunden werden können, haben die Berufsgenossen⸗ tasten usw. in 5405 Fällen Gebrauch gemacht. Der hierfür auf⸗ wendete Betrag stellt sich auf 1721 98022 ½. 1554 Verletzte Rechnungsjahre wegen Hilflosig⸗
Fürsorge
keen 1407 im Vorjahre) haben im t eine höhere Rente als 663 v. H. ihres Jahresarbeitsverdienftes e E'setz liche Vollrente) bezogen.
* Gesamtsumme der Entschädigungsbetrãge (Renten usw.)
lief sich: im Jahre 1909 auf 161 332 900 01 S6, 19098 157 0562 870, 38 1907 150 325 291,90 1906 142 436 8654,35 1905 135 437 932,53 1904 126 641 740,46 1903 117246 500 04 1902 107 443 326,27 1901 98 hh 68h57 1900 Stz 649 946,18 1899 8 680 632,52 1898 71 1098 729, 04 1897 63 973 547,77 1896 57 154 397,53 1895 50 125 782,22 1894 44 231 735,971 1893 38 163 770,35 1892 32 340 177,99 1891 26 426 377, 00 1890 20 315 319,55 1889 14 464 303, 15 1888 9 681 447,07 1887 5932 930, 98 1886 , 1915366,24 „. dem Betrage von 161 332 00,91 „ die als innerhalb der gesetzlichen Wartezeit gezahlten i 6, . hinzu, so entfallen 6 jeden Tag im Jahre 1909 . oo0 6, die den Versetzten oder ihren Hinterbliebenen und Lhörigen zugute getommen sind.
. . . . . 2 4 , , . . ) . 12 . . M. *. . .
. . *. * . *. . . ). J. . *. . 2 *. . J. *. *. * . 4
i. man zu az Fürsorge
gesamten Ausgaben. Von 1000 der überhaupt als Verwaltungèkosten aufzufassenden Ausgaben ent 587 *, auf die Kosten der Kosten der Kontrolle 102
Einnahmen sãämtlicher Versicherungsträger betrugen im Berichtsiahre 242 393 288 07 M, ibre Ausgaben Io 893 523, 38 S,
] ; für die reichs bestimmte Teil des Vermögens der Kassen⸗ 111 37974 , der Buchwert der Inventarien mit 6 419 520.30 M kommt. Von 1009 46 Vermögen waren 15 ½ im Kassenbestanbe vorhanden, während 33 ½ in Wertpapieren und Darlehen und 52 * in Grund— Die durchschnittliche Verzinsung des am Schlusse des Rechnungsjahres 1909 in Wertpapferen und Darlehen vorhandenen Vermögens betrug 3,57 vom Hundert des Ankaufspreises.
! . fsgenossenschaften u sw. als Träger der Unfallversicherung für das Jahr 19609.
Die vom Reichsversicherungsamt nach 5 111 des Gewerbeunfall⸗
mit durchschnittlich 563 435 Versicherten Yder
Die Ana l der neu ersten Male h Hiervon Völlige Erwerbsunfähigkeit der Verletzten zur Folge. Hliebene Getöteter würde im Nechnunge ahre zum. Rente gezahlt. Darunter befinden sich 6372 W
en Unfälle, für die im Entschädigungen gejablt wurden, belief
Für die entschädigten Unfälle allein brauchbar. fũr die im Jahre 1909 zum ersten Male eine worden ist, stellt sich, wie schon hervorgehoben, 142 965 im Vorjahre. werblichen, weniger die
eine geringe Zunahme
zu verzeichnen. Die Summe
der der Beitra
verdienten Löhnen nicht deckt, genossenschaften auf 8557 versicherten Personen oder 7 939 797 Vollarbeiter n
stellt sich bei den gewerb
früher, wegen des abweichenden Bere die für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt weisung nicht aufgenommen worden.
Einen Vergleich der Unfallgefahr in werbegruppen ermöglicht eine in der
amtlichen Tabellen vorangestellte
den ebersicht der verletzten Unfallfolgen. welche die Unfälle umfaßt, für die im ) zum ersten Male eine Entschädigung gezahlt wurde.
Hiernach kommen
Baugewerksberuf und der Seeberu und in der Gru
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genossenschaft ?.
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Oeffentliche Provinzial: und Kom K graphen
Schiffahrt, Baggerei
ö Verhältnis zur Zahl der Vollarbeiter ergibt schnitt gleichfalls eine geringe Abnahme der entschadigten
Als Gesamtausgabe, werden, wenn man die vorschußweise gezahlten Entschädigungssummen, die durch gesetz vom . den Versicherungsträgern also zunäͤchst n
icht gezahlt sind,
Versicherungsanstalten der B
gegen 147 671 03164 M im Vorjahre) und von den la lichen Berufsgenossenschaften 40 436 im Vorjahre), zufammen 1587 795 543, 9 nachgewiesen.
der Fürsorge für Verletzte innerhalb 147 223 386,51 .
für den Rechtsgang Schiedsgerichte usw. und wurden von den Berufsgenossenschaften zusammen 1011 ausgegeben. ; In die Reservefonds sind für das Jahr 1909 1405 einn worden. Als. Verpwaltungskosten, einschließlich der sonstigen nachgewiesen. Die laufenden Verwaltu ugs kosten betragen bei lichen Berufs genossenschaften 11 084 143,07 M (gegen 1054 im Vorjahre), bei den 3 892 904,29 S (gegen 373 Davon entfallen auf 1Ver⸗ je 1000 ½‛u·i8e 6 verdienten Löhne
204,44 M im Vorjahre).
trieb
1
Ib Ib bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften: 1425 1,29 15,48
5,4
9 . dwirsch . Bern 16,13 ei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschafte 0a 6 ) 5 4
0, 22 J 0,69
1909. 1908.
1909. 1908.
Berufẽgenossenschaften sehr verschieden; sie hängt ab von der bersicherungszslichtigen Personen, der Zahl, Art und Betriebe, der größeren oder eringeren Unfallgefahr usw. gleichen über die Angemessenhest dieser Aufwendungen d genassenschaften unterelnander können die Angaben sußden) ,n. der einzelnen Beru fen enhsft u ch sen nicht ohn ienen.
1 Vollarbelter gleich 300 Arbeitstagen.
Die Hesamtausgaben der 4h Ausführungsbehßrden auf 13 476 762,79 6, die der I4 Versicherungsanstalten
13 283 Kinder Entels und 397 Verwandte der ausste . sämtlicher zur Anmeldung gelangten r l. betrãgt
z auf 139 070 An dieser Abnahme sind hauptsächlich die ge⸗ erbl landwirtschaftlichen Verufsgenoffenschaften ke⸗ teiligt. Bei den Ausführungsbehörden und Versicherungsanftalten ist
1909
Dr O 2 883
S QO — D — 1 2
C R,. — — D0 —
2 — 2 —
D R O CO S SSéO0O 2
O
69
477,13 ½ (gegen 39 877
werden für die Berufsgenossenschaften insgefamt 16401
Die Höhe der laufenden Verwaltungskosten ist bei den
Jahre 1909 zum
; sich auf 139 576. hatten 563 den Tod und IIS eine mutmaßlich dauernde
An 19 67 Hinter⸗ ersten Male eine itwen (Witwer), enden Linie.
Beurteilung der Unfallhäufigkeit ind die Zahlen der Die Zahl dieser Fälle, Entschãdigung gezahlt gegen
? gsberechnung zugrunde ge⸗ legten Löhne, die sich, was besonders bemerkt wird, mit den w
Für die landwirtschaftlichen w en d sten sind, wie auch nung verfahrens
den einzelnen Ge—⸗ Nachweisung den Personen und der
i. rech n
auf 1000 Vollarbeiter
Unfälle
1 — 2 — — 22 OO O Od X O 22
2
D CO C — *
— ——
sich im Durch⸗
Unfälle.
von der Post
das Finanz⸗
15. Juli 1909 in eine schwebende Schuld verwandelt, von
mitrechnet,
von den gewerblichen Berufsgenossenschaften (nach Abzug der von den
Ver ] augewerksberufsgenossenschaften und der Tiefbauberu fegenossenschaft erstatteten Pauschbeträge) 147 362
O66. 77 1dwirtschaft⸗ 20,43 60
Diervon entfallen auf Entschädigungen, einschließlich der Kosten der gesetzlichen Wartezeit,
Für die Unfalluntersuchung und Feststellung der Entschädigungen, für die Unfallverhütung
4 849, S12 10 077,87 4
Ausgaben, 229, 70
den gewerb⸗ 2 152,43 46
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
gemeldeten Unfall M6
23,80 22,86, * 28, 05 26,11.
einzelnen der Zahl Lage der Zu Ver⸗ er Berufg⸗— Rechnungs⸗ e weiteres
haben sich der Bau⸗
irklich ; ] lichen Berufs⸗ 683 189 6 bei durchschnittlich 9 553 308
Lohnbeträge, werden, in die Nach⸗
iungs jahre
1908
schaft auf 2 650 sammen 287 9759
An sonstige Zeträge, werden die
Rußland. Pestfall im Berei
Im Gouv. 15. bis 265. Dezem 10 gestorben.
Aegypten. (und 3 Todesfälle) Menuf und 1
Vest angezeigt.
ch aft
. und 19 au
Staat Myfore,
China. In
starben 4) Person 2 (3) und
23. Dezember Charbin tödlich Fudjadjen bei C erkrankten, sowie an beobachtet worden.
5
In Tientsin Mauritius.
Italien.
2A (c) in der Pr Taranto;
zu sein.
Türkei. In
2 vom 27. Dezember ö ortugal. 350 Erkrankungen davon 114 (25) in
davon I mit tödlich Fapan. Im
von Mitte
zember v. J. 69
zember — (5), in
Schweiz. 1 neue Erkrankung⸗
Oesterreich.
krankungen.
Du sseldorf 1 (1) Schweiz.
Preußen.
krankungen gemeldet
dorf je 1, Reg. Bez
krankungen; V
46 1, Warschau fieber: 1 Erkrankungen; Ge
New. Jork 4 Erkrankungen; Moskau je 2 Todesfälle;
luenza: Berlin 10,
burg 2, Nürnberg 3,
Kopenhagen 1, Lond St 133, Odessa 54, Stoc Zehntel aller Ge
. r Berichttorte , , Tirankungen wurden gemeldet im Landespolijeibeßirk Bers'n 124 (Stadt Berlin 77), in Breslau 25, in den Reg. Bezirken Arnsberg 180, Dusseldorf 203,
burg 31, Kopenhagen
268, Odessa 26, Paris 41, St. holm 25, Warschau (Krankenhäufer 35, Wien und Röteln (isg95 / 1904:
kamen zur Anzeige in
—
chwerin —
berg 1065, Düsseldorf 13
gewerksberufegenossenschaften, der Tiefbau und der 0 944, 42 M belaufen.
Die Bestände der gesammelten Re servef
dige Einlagen kommen. servefonds 1 434 Sol, 09 zurückgelegt.
für die Berufsgenoss Verficherungsanstalten 160165945, 48 0 nachgewiesen.
In Odessa ist
(10 Brit isch⸗Ost in den. n ganz Indien 10736 Erkrankungen
Kara die Stadt Kalkutta, 726 auf die
Dyderabad, 342 auf die Prãsidentschaft Madras, 17 auf die Nordwestgrenzpropin Osichinesischen Eis Charbin 2
verliefen.
wurden 202 Erkrankungen und
. ; Vom 29. Dezember v. insgesamt 28 Erkrankun
iran 4 6) aus Sizilien, insbesondere in P
Niederländisch⸗FIndien. In Soeraba wunden vom 27. Noyember bis 3.
Es erkrankten (starben) in Para vom 27.
30. November 18 (8), La Guavra vom 1. bis 15. Dezember 1 () und
in Macuto (Venezuela) vom 1. bis 7. Dezember I.
Preußen. In der Woche kungen (und 3 Todesfälle) bezirken lund Kreisen) — Reg. Bez. Bres lau l ) Breslau Stadt s, Cö
baden 2 I) (Frank ; ͤ S Vom 8. bis 14. Januar je Kantonen Bern und Solothurn. Spinale Kinderlähmung. In der Woche vom 8. bis
und Kreisen: Landespolizeibezirk
St. Petersburg 1 Todesfall;
etereburg 8. Wien 1 Todesfälle;
. 167, Paris Hö, iphtherie und Krupp (i895 190i: l, 62 Cο): in Altona, Cassel, Erkrankungen gelangten beilrke Berlin 176 (Stadt Berlin 129),
Seeberufsgenossen ·
bis zum Schlusse des Rechnungsjahrs an on ds der Berufsgenossenschaften trugen zu⸗ 1449 A zu denen noch 15 3565 938,55 M rüͤckstaͤn⸗
ie Versicherungsanstalten haben als Fe
m Vermögen, einschließlich der noch ausstehenden
enschaften 191 S859 352, 87 M, fur
Gesuudheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
maß regeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankhetten. (Aus den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“,
Nr. 4 vom 25. Januar 1911.) est.
. Anfang Januar angeblich ein neuer che des bisherigen Seuchenherds festgestellt worden.
lstrachgn sind in der Kirgifensteppe vom ber v. J.
15 Personen an der Pest erkrankt und Vom 7. bis 13. Januar wurden 9 Erkrankungen gemeldet, davon 6 ) in Manfalut, 2 1) in in Deirut. Vom 11. bis 17. Dezember v. J. wurden und 8399 Todesfälle an der
92 .
Von letzteren kamen 3552 auf die Vereinigten Prot in; en (davon 786 auf die Division Punjabgebiet (dabon 705 auf die Division Del hi), g31 auf die
Benares), 1011 auf das
Bom bay (dabon 5 auf
m bay die Stadt Bom ba chi), 774 auf Beng
alen (davon 16 au Zentrglprovinzen, 472 au 298 auf den . Zentralindien, r z und 1 auf Kaschmir. der Mandschurei erkrankten im Gebiete der enbahn vo 12 bis 16. Dezember v. J. 1 (und en, davon auf den Stationen Mandschuria (1); ferner sind vom 17 big vorgekommen, von denen 23 in f Das Auftreten der Pest ist auch in harbin, wo vom 10. bis 14.
wo vom 19. Dezember 45 Chinesen der Poststraße T sitf ihar Blag one scht fchryn dt
140 auf Burma,
135 auf
Pestfälle
Die weitere Untersuchung des in der vorigen Woche aus Pekin gemeldeten Pestfalls hat ergeben, daß Pest nicht vorliegt. 9 ö
ist am 17. Januar ein Pestfasl gemeldet worden. Vom 4. November bis 1. Dezember v. * 113 Todesfälle an der Pest festgestellt. Cholera. ) ; bis 10. Januar wurden en (und 17 Todesfälle) gemeldet, und zwar Lecge aus 4 Ortschaften, davon 17 11) aus Elena in der Prov. Caserta. Auf alermo, scheint die Cholera erloschen
Konstantinopel wurden vom 3. bis 9. Januar
o bv.
17 Erkrankungen (und 26 Todesfälle) festgestellt, in Smyrna pom 2. bis 8. Januar 36
(20) und in Kerbela in Bestrk Bagdad bis 8. Januar 4 (9. 6
Auf Madeira wurden vom 15. bis 26. Dezember
(und 90 Todesfälle) an der Cholera gemeldet; Funchal und Umgebung. ;
va und Umgegend
Dezember v. J. 2 Cholerafãälle,
festgestellt.
em Ausgang, ö . agasa ki
Reg. ⸗Bez. wurden vom 16. bis
26. Dezember 7 Erkrankungen (und 5 Todesfälle) an der Cholera angezeigt, dabon 2 in der Stadt Nagasafi. Ritte November bis Ende Dezember Todesfälle beobachtet.
Auf Formosa wurden 17 Erkrankungen und 3
Gelbfieber.
r November bis 190. De⸗ Pe Guayaquil vom I. bis in Caracas vom 22. November bis 3. De—
(26) Personen, in
Pocken.
Vom 8. bis 14. Januar in Laufen (Kant. Bern)
Fleckfieber. Vom 8. bis 14. Januar in G
Genickstar re.
vom 8. bis 14. Januar sind 8 Erkran— angezeigt worden in folgenden Re gierung s⸗ Landespolizeibezirk Berlin ] Berlin], . In 11 Wipperfürth), Kleve] Magdeburg 2 Magdeburg, Wies? furt a. M. Stadt 1, Obertaunuskreis (III.
1 Erkrankung in den
alizien 24 Er⸗
hen 14. Januar sind 3 Er⸗ worden in folgenden Regierungsbezirken Berlin 2 (Berlin, St. Wilmers«
Arnsberg 1181pe].
Verschiedene Krankbelten. Pocken: Odessa 1, St. Paris 3, St. Petersburg a rize St. Petersburg 43, Wien 86 14, Odessa, St. Petersburg je 1 Todesfälle;
Petersburg 5, Warschau 2 Todesfälle; 25, Warschau (Krankenhäuser) 1 Er? len: Nürnberg 34, Budapest 35, New Jork 137,
Erkrankungen; Fleckfieber: Moskau Odessa 2, St. Peterz⸗ Erkrankungen; Rücfall⸗ Odessa 4. St. Petersburg New Jork 4, Wien 2 Todesfãlle; Milzbrand: Reg. Bez. Aachen, DBigt. Braunschweig 1 Erkrankung; In⸗ Braunschweig 2, Halle 5, Lübeck 1, Charloften⸗ Amsterdam, Antwerpen je , Budapest 2 Eu l, Moskau s. Mien Horz z. Paris ; x Nürnberg 696, Kopenhagen kholm 39 Erkrankungen. — Mehr als ein storbenen starb an Scharla
ch (Durchschnitt LO4 6): in Altenessen =
(Krankenhäuser) 7
nickstarre:
32, Budapest nkenhäuser) 135, Petersburg 121,
bh,. GEdin⸗ New York L21. Prag 23. Stock. 73; desgl. an Masern 4: 1,10 00): in Görlitz — Erkrankungen Nürnberg 45, Budapest 23, London 69. New St. Petersburg 25, Wien 136; desgl. an
2,
in Hambur 67, London ira
zur Anzeige im andes pol ei- in den Reg Bezirken Arng—
7, Magdeburg 126, Potsdam 1G, Schleswig 130,