1911 / 29 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Ich bitte Sie, meine Herren, den 8 96 b in der Fassung, wie er jetzt vorliegt, anzunehmen, damit wir in die Lage kommen, die nato nalen Forderungen, insbesondere auch die erhöhte Fürsorge für unsere Veteranen, zu erfüllen und überhaupt für die nächsten drei ö. welche eine zusammenhängende Finanzperiode bilden, die gesamte Balancierung unseres Etats nach dem Programm vorzunehmen, dessen Ausführung wir eingeleitet haben.

Abg. Cuno (fortschr. Volksp.): Wir haben volles Vertrauen zu

geahnt hätte, daß physischer Zwarg aukgeübt werden könne. Damals der Pocken auf die Prophylaxe zurückzuführen ist oder auf die ist man sicher der Ansicht gewesen, daß weder physischer Zwang Zwangsimpfung. Die Impfung soll nicht einmal 19 Jahre schützen. noch wiederholte Bestrafung möglich sei. Die Zwangsimpfung ist oh, Gerade auf diesem Gebiete wäre eine wiederholte Untersuchung ein scharfer Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht und in die notwendig. In der Türkei und Japan hält man fogar eine Impfung Familie, Unter den Tausenden von Fremden, die sich jährlich in alle Jahre für erforderlich. Bas muß doch festgestellt werden.

sind doch viele nicht geimpft worden, da sehe bei der Regierung in dieser Beziehung einen gewissen

ö dei ziederholt in Ferner muß ich nochmals hervorheben, weil das wiederholt i Zweifel gezogen und auch in der Presse falsch dargestellt ist: nicht in diesem Gesetze können wir die Bezüge der Veteranen festlegen, sondern das müssen wir durch den Etat tun. (Sehr richtig! rechts.) Aber die Bezüge für die Veteranen würden im Etat ohne weiteres fortfallen müssen, falls Sie dieses Gesez nicht zur Abfertigung bringen (hört! hört! bei den. Nationalliberalen); denn dann hätten

Deutscher Reichstag. 1I19. Sitzung vom 1. Februar 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

ü ie F der Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung dritten ö des Entwurfs eines Zuwachssteuerg esetzes. Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Königlichen Polizeidirektionen in den Bezirken von Essen, Bochum und Gelsenkirchen besteht darin, tanlichst und besser als bisher den Gefahren vorzubeugen, die aus der Entwicklung und der Ausdehnung der Industrie in diesen Bezirken auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit sich ergeben haben und sich in Zukunft noch mehr alß bis⸗ her ergeben werden. Zur Erreichung dieses Zweckes ist es erforderlich, die Bezirke der staatlichen Polizeidirektionen derartig abzugrenzen, daß

Deutschland aufhalten, Ich kenn Es nicht schaden, wenn nech ein paar, Tausend mehr auf. Grund Dogmatismus; warum will sie hier eine weitere Prüfung nicht zulassen? der Gewissensklausel hon der Impfung freigeblieben find. Wir haben Diese ganze Wiffer schaft ruht doch noch in den Windeln. Wir

einen Zusgtzantrag gestellt, wonach wir quch diejenigen Petitionen zur wünschen, daß ine Kommission von Impffreunden und Impfgegnern, Berücksichtigung überweisen wollen, ĩ oi

Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: J

Meine Herren! Ich bitte dringend, nicht jetzt noch in dritter Lesung eine vollständige Aenderung des Rechtsmittelsystems herbei⸗ zuführen. Diese Frage ist eingehend erwogen und in sämtlichen Kommissionslesungen zugunsten der Vorlage entschieden worden. In dritter Lesung können wir uns nicht in die Einzelheiten eines entgegen⸗ stehenden Verfahrens vertiefen, das sich so, wie es der Herr Antrag⸗ steller vor schlägt, gar nicht halten läßt. .

Der Herr Antragsteller hat aus einer Reihe anderer Gesetze Bestimmungen herausgenommen und sie für das gegenwärtige Gesetz in einer Weise zusammengestellt, die zu Beanstandungen im einzelnen Anlaß gibt. Ich könnte Ihnen ungefähr 7 oder 8 Punkte nennen, in denen der Vorschlag des Herrn Antragstellers zwar auf die Gesetze paßt, denen er diese Formulierung entnommen hat, aber nicht auf das uns jetzt beschäftigende Zuwachs steuergesetz. Da ich aber mit Bestimmtheit voraussetze, meine Herren, daß Sie die Gründe auch weiterhin würdigen werden, die Sie bisher bestimmt haben, für das Verwaltungsstreitverfahren ein zutreten, so sehe ich davon ab. Sie würden in das bisherige Ver⸗ fahren auch der Gemeinden lsehr richtig! linke), die die Wertzuwachs⸗ steuer schon haben, ohne Not einbrechen. Sie würden das . tungsstreitverfahren an einer Stelle beseitigen, an der es besonders gut paßt, da, wo es sich um eine große Anzahl von Tarierungen und Wertermittlungen handelt, und würden den Rechtsweg in . Weise zum Schaden der Zuwachssteuer selbst und der von ihr Be⸗ troffenen belasten. Ich bitte Sie also, dem Antrage nicht stattgeben zu wollen. ö .

Abg. Dr. Junck (nl.): Nach dem Antrag Graf Westarp u. a, , der in jweiter Lesung neu eingefügte 8 37a, wgnach die nt. scheidungen der obersten Verwaltungsgerichte üher die Auslegung dieses Gesetzes in einer gemeinsamen Veröffentlichung zur . Kenntnis gebracht werden sollen und eventuell die Entscheidung, 9 Rechtsfrage vor das Reichsgericht zu verweisen ist, wieder beseitig werden. Ich begrüße diesen Antrag, da eine solche Kombinatign von Entscheidungen i die obersten Verwaltungsgerichte und das Reichs gericht denn doch wohl nicht gut möglich ist, auch die lleberlastung des Reichsgerichts dadurch in unerwünschtem Umfange getigert werden würde. Den Antrag auf unbeschränkte Zulassung des Rechts⸗

s lehnen wir ab. . . wegen 6. Dove (fortschr. Volksp.): Auch wir halten die Zulassung des ordentlichen Rechtsweges im Sinne des Antrags Trimborn nicht für geeignet. Bei der chronischen Entlastungsbedurftigkeit des Reichs gerichts empfiehlt sich die Aufrechterhaltung des § 37a allerdings nicht. Die Entwicklung wird und muß dahin sühren. zu einem ohersten Reichsverwaltungsgerichtshofe zu kommen, Vielleicht könnten aber . ersten Bestimmungen des S 37a bestehen bleiben, da sie nur eine Soll⸗ vorschrift enthalten.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:

Ich bitte auch meinerseits, den 8 Na wieder zu beseitigen. Da eine einheitliche Stimmung dafür im Hause vorhanden ist, enthalte ich mich der welteren Begründung. Ich darf nur erklaren, daß der Beschluß, wie er jetzt besteht, auch praktisch undurchführbar sein vürde. . . Dem Herrn Vorredner bestätige ich, daß die Absicht besteht, die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte, soweit sie. von Bedeutung sind, der Offentlichkeit bekannt zu geben. Nur würden wir durch die vorgeschlagene gesetzliche Fassung in einer Weise gebunden sein, die unnötige Kosten herbeiführen würde, ohne einen sachlichen Nutzen zu orir z . 2 die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Junck bestätige ich, daß die Art, wie er den § 35a einschließlich des vorliegenden Antrags auslegt, auch von unserer Seite als richtig angesehen wird.

Der Antrag Trimborn wird gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt, 8 37a gestrichen; im übrigen die Ss§ 35 37 mit den Amendements Graf Westarp sngendmmen. Nach 8 49 der Beschlüsse zweiter Lesung soll der Ertrag der Zuwachssteuer zu 50 Prozent dem Reiche, zu 9 Prozent den Bundesstaaten, zu 40 Prozent den Gemeinden überwiesen

werden. . . . . Abg. Göhre (Soz.) tritt nochmals für den sozialdem ofratzischen Antrag ein, dem Reiche nur 30, den Gemeinden aber 60 oo des Ertrages zu überweisen. . ö Me. 8 uno (fortschr. Volksp.). Nach den Beschlüs gn zweiter Lesung erfolgt die Regelung zwischen Gemeinden und, Gemeinde⸗ verbänden, soweit diesen nach den Bestimmungen der Lande gesetz gebung ein Besteuerungsrecht zusteht, sowie in Ansehung von . stücken, die keiner Gemeinde angehören, durch die ö Um den kleineren Gemeinden und Städten einen, größeren . ut gegen eventuelle Bevorzugungen der Kreise zu gewähren und . einen angemessenen Anteil zu sichern, beantrage ich den n. . der Maßgabe, daß den Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als 2000 Einwohner zählen, 75. 0lo des . Steuer verbleiben, welche von den in ihrem Bereich befindlichen Grundstücken aufkommt.“ ö. . . AÄbg. Dr. Weber (ul) polemisiert gegen den Antrag demokraten, der völlig unlogisch sei, da diese Partei ja doch das Gesetz im ganzen ablehnen wolle. . ; , gien gn . (Soz) gibt den Vorwurf der Unlogik zurück. Die Herren brauchten nur die sozialdemokratischen Anträge anzunehmen, dann würden die Sozialdemokraten das Gesetz annehmen. Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: . Meine Herren! Gegen den Antrag der Herren von der Soʒial⸗ demokratie habe ich mich schon vor einigen Tagen gewendet und würde das nicht wieder tun, wenn ich nicht Veranlassung hätte, zwei Ge⸗ danken, die ich damals schon ausgesprochen hatte, noch etwas schärfer herauszuheben. w ö - Der eine ist der: Nur dadurch, daß Sie die Zuwachssteuer ab⸗ fertigen und wirksam gestalten, befähigen Sie uns, den Umsatzstempel abzubauen. Ich habe das schon des näheren ausgeführt und nach dem Etat bedarf es an sich keines Beweises will es hier aber noch einmal mit aller Deutlichkeit aussprechen: Es würde unmöglich sein und das ergibt sich auch von selbst —,— die Reduktion des Umsatz⸗ stempels, wie sie jetzt durch den §z 56h ins Auge gefaßt ist, herbei⸗ wenn wir nicht ausreichende Erträgnisse der Zuwachssteuer erhalten. Andere Mittel stehen uns nicht zur Verfügung. Die Ent⸗ wicklung des Etats habe ich mir erlaubt, Ihnen bei ö ersten Lesung des Etats genau zu schildern, also bedarf meine Behauptung

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zuführen,

wir weitere Mittel nicht zur Verfügung.

sp.): Diese Erklärung Abg. Dr. Pott hoff (fortschr. Volksp.): Dies fordert doch zwei Gegenbemerkungen heraus. Ob Die Der n n etwas bekommen sollen, hängt doch nicht bloß von diesem Gesetze, sondern auch vom Reichstage ab, der auch bei den Ablehnung des Gesetzes für die Veteranen sorgen würde. Daß der Abbau des nn stempels eine absolut selbstverständliche Folge der Annahme des Ce setzes, wie es jetzt vorliegt, fein würde, stimmt durchaus nicht. Be— staͤnde diefe Sicherheit, dann würden hier meine Freunde nicht gegen, sondern für das Gesetz stimmen. Der allerschlimmste Fehler des selben ist, daß entgegen den Reichstagsbeschlůssen von 1909 der doppelte Umsatzstempel beibehalten wird. Wir . nicht daran, daß er abgebaut werden wird, möge auch der Staats sekretär den besten Willen haben; wir sind doch durch die, gemachten Erfahrungen gewarnt worden. 1914 wird der Staatssekretär oder sein Nachfolger sich genötigt sehen, die weitere Hinausschiebung der Er⸗ mäßigung . lagen. Das Gesetz, wie es vorliegt, ist nicht; die Änsführung der Beschlüsse von 1500, sondern eine wesentliche Neu— belastung des Grundbesitzes. Staatssekretär des Reichsschatzents Wermuth: Meine Herren! Ob Sie meiner Versicherung Glauben schenken wollen, muß ich Ihnen lediglich anheimstellen. Ich kann nicht mehr tun, als wiederholt auf das bestimmteste zu erklären, daß vermõöge einer ausreichenden Zuwachssteuer der Abbau so erfolgen soll, wie er nunmehr im § 5b vorgesehen ist. Zuruf links: Zuckersteuer) Die Sache liegt hier anders als bei der Zuckersteuer, sie drängt dazu, dem F Hb stattzugeben. Aber, meine Herren, wenn Sie mir das nicht glauben wollen, so glauben Sie wenigstens der Tatsache, daß, wenn Sie das Zuwachesteuergesetz ablehnen, Sie uns ein⸗ für allemal die Möglichkeit (sehr richtig! rechts und in der Mitte) zur Beseitigung des Umsatzstempels nehmen (Widerspruch links), und daß Sie dann mit aller Sicherheit ganz unabhängig von dem, was ich hier versichern mag, den Umsatzstempel peipetuieren. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Da is l in 6 Weife abgebaut werden „soll“, bezweifle ich gar nicht. Was ich in Zweifel stelle, ist, daß er abgebaut werden wird. Wir haben den besten Beweis für die Begründung im Stempelgesetze den Igo selbst, wonach die Aufhebung des Umsatzstempels spätestens 1912 erfolgen soll. 9 . . . 5 49 wird nach den Beschlüssen zweiter Lesung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der fortschrittlichen Volks partei angenommen. ö Zu S 49a (Berechtigung der Gemeinden, Zuschläge zu er heben) ward nach kurzer Debatte, an der sich die Abgg. Cuno und Raab (w. Vgg.) beteiligen, ein Antrag Cuno ange⸗ nommen, wonach die Iuschlaß auch nach der Dauer des für

Daß der Umsatzstempel

die Steuererhebung maßgebenden Zeitraumes verschieden fest⸗ esetzs werden können. ö . . geset 54a der Kommissionsbeschlüsse, wonach vom sidei⸗ kommissarischen Besitz an Stelle der Zuwachssteuer ab 1. Januar 1911 eine weitere Abgabe von 1690 Proz. erhoben werden sollte, ung gestrichen worden. Der Abg. Cuno hat

die Wiedereinfügung einer solchen Bestimmung beantragt. . Geheimer Oberfinanzrat Schwarz legt Verwahrung dagegen ein, daß in der zweiten Beratung von Grundstücksspekulationen eines Prinzen gesprochen worden sei. Es handelt sich bei den e freffenden Veräußerungen um unverdienten Wertzuwachs, nicht um Spekulationen. . Der Antrag wird abgelehnt. Dagegen stimmt die gesamte Rechte, das Jentrum und ein kleiner Teil der National J. sz 55 wiederholt der Abg. Dr. P otth o ff die schon 5 zweiter Lesung ausführlich erörterten Bedenken gegen die Ermächtigung des Bundesrats, Rechtsvorgänge 96. . pflichtig zu erklären, die einem anderen n, m das Grundstück wie der Eigentümer oder der d 3 tigte zu verfügen und für solche Falle bei ö J. rechnung des Wertzuwachses von den Vorschrif en . Gefetzes abzuweichen. Diese Befugnis des Bundesrats sei auch dadurch überflüssig geworden, daß in zweiter Lesung ein neuer 5 Za angenommen worden sei, der das, was hier angestrebt werde, gesetzlich festlege. Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: . Meine Herren! Ich möchte nur erklären, daß unsere Stellung zum 8 5h durch die Beschlüsse zweiter Lesung nicht geändert rn, ist. Wir halten auch angesichts dieser Beschlüsse den 5 ö. für dringend nötig und bitten Sie, in Würdigung der Tatsachen. die in zweiter Lesung eingehend erörtert worden sind und welche ö. durch Ihren Beschluß als richtig anerkannt haben, auch jetzt den F 55 un⸗ verändert anzunehmen. s 55 wird mit großer Mehrheit in der Fassung zweiter Lesung aufrechterhalten. ; . Nach 5 566 der Beschlüsse zweiter Lesung soll im h 90 des Reichsstempelgesetzes die 1909 beschlossene , , des Umsatzstempels bis zum 30. Juni 1914 in Geltung bleiben. Abg. Cuno (fortschr. Volksp.) beantragt, diese , , . streichen. Würde dieser Antrag abgelehnt, so müßte er gegen das ganze Gesetz stimmen. Staatssekretär des Reichsschatzants Wermuth: . Meine Herren! Da der Antrag des Herrn Abg. Cuno auf 691 Ziffer 4 in den anderthalb Zeilen so harmlos autsieht, ö ich mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß hier der wichtig e Punkt für unsere ganze Finanzgebarung der nächsten . liegt. Ich komme nochmals auf die vorher aus getauschten ,, zurück. Ich habe wiederholt nachträglich erklärt, daß . . Absicht llegt, das eine Drittel des Umsatzstempels im Jahre 1914 durch gleich. wertige Erträgnisse der Zuwachssteuer endgültig zu ersetzen. Zurufe links,. Nun weiß ich eigentlich nicht recht, welches Interesse die Perren von der linken Seite daran haben, diese meine Erklarung un⸗ ausgesetzt abzuschwächen, indem sie sagen: es wird ja doch nichts daraus. Ueberlegen Sie bitte, ob Sie nicht gerade dadurch, daß Sie Ihrerseits nicht ich diese Absicht immer wieder in Frage stellen, 6 dem Erfolge beitragen, den Sie vermieden zu sehen nnn, ,. Ich stütze mich aber darauf nicht. Ich bin auch nicht der , daß diese zweifelnden Aeußerungen der Ausfluß der Meinung der Mehr⸗ heit dieses hohen Hauses sind, und ich beharre deshalb bei meiner

war in zweiter Les

den Erklärungen des Staatssekretärs und sind H Absichten fest überzeugt. Aber wir sind nicht davon ü . ö für die Etats von 1911 bis 1913 der zweimalige Umsatzstempe =. wendig ist. . Der Antrag Cuno wird abgelehnt. Auch der Schlußparagraph 57 (Inkrattreten , , wird nach kurzer Debatte mit einem Amendement Raab an n. . . genon nne rey (Soz.) empfiehlt die Anfügung eines neuen 5 . dem Inkrafttreten dieses Gesetzes das Zündwaren st ener ge et außer . . setzen will. Nachdem das Haus gestern die i, . e e fe: fürsten angenommen habe, müsse der eichstag um der Ge . n n nen sich auch der Not und des Elends der Arbeiter in deỹ Zün . ö erbarmen. Die schlimmsten Befürchtungen der Arbeiter in bezug . die verheerende Wirkung dieser Steuer seien durch l,, n, ö. übertroffen worden. Ebenso bedrohlich sei die Holle der Fabri . obwohl für sie in das Gesetz Schutzmaßregeln au . ö. 4. während man Schutzmaßregeln für die i , , . völlig außer acht f habe. Die ganze deutsche Zündwarer industrie sei ruiniert. . . Für den Antrag der Sozialdemokraten stimmen nur ö. Sozialdemokraten, die fortschrittliche Volkspartei und die Po en. Auf Antrag Raab wird über das Gesetz im ganzen ntlich abgestimmt. ö . 1 za st⸗ die Annahme des Gesetzes mit 196 gegen 93 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen, Zur , ger hören Sozialdemokraten, fortschrittliche 4 9. 2 Zentrumsmitglieder sowie der Abg. Dr. Arendt (Rp.); die Polen enthalten sich der Abstimmung. Die Verkündigung des Resultats genommen. ; ö Das Haus geht darauf zur Beratung von , nn. über und setzt die am Montag abgebrochene . er Petition, betreffend Aenderung des Im zee , Abg. Sach se (Soz.) nimmt Bezug auf die P hotograz . . j dem Tisch des Hauses ausliegen, und wendet sich gegen . nn . die Agitation für die Aufhebung des Ju rf ge er r rden ,, genannt haben. Hier zeige sich wieder einmal: wer , ; 99. . 2. Die Gesetzgeber haben 1874 den Zwang gar nicht ha en wollen. ö ö Gegenteil, der Reichstag hat aus dem Entwurf den Zwangs paragi 9 9 herausgestrichen, sogar die Ueberschrift 8 ,, , , ,,. ist geändert worden. Wie kommt es, daß entgegen einem ö,. geseß dann durch Landesgesetz oder Pol re, . 4 5 1 geschaffen wird? Trotz anderslautender Gerichtsurtei ., ö.. 6 den heutigen Zwang für ungesehlich und kann mich di . n falls auf eine Anzahl Gerichtsurteile stützen. Soy hat das ber ö. gericht Düsseldorf dahin entschieden, daß der , en Geiste des Gesetzes und dem. Willen des Gesebzgebers 9 spräche. Wenn wir die Petitionen so abmürgten, wie es 2 Freunde der Impfung wünschen, würde keine NRube n . a in England nach Einführung der Gewissen klausel , , erheblich zugenommen hätten, trifft nicht zu. Ich , dee .. ei konstatieren. Nach Einführung der Klausel im Jahre 186 ö 3 den ersten Jahren keine aufsteigenden Jiffem 216. veri eic en. 1905 waren nur noch 116, 1907108 nur noch 12 Fälle von ö erkrankungen in ganz England. 1902, als die Fähe sich 3. en. gehend vermehrten, hat der englische Minister im e , ö. drücklich anerkannt, daß nicht der sleiseste Grund verlieh , . zusammenhang mit dem Gesetz von 1898 anzunehmen ,, a ; Entwicklung der Naturheilvereine in T eutschland hat sicherlich aue dazu beigetragen, daß bei uns Pocken so gut wie e,, , , e. Solche Vereine gibt es jetzt auch in, den kleinsten Dörfenn. Kann man auch nicht mit allem, was sie , . so muß man doch anerkennen, daß sie in der Bevõlterung Auf . schaffen, daß sie auf. Reinlichkeit hinwilken und viell Gemeinden veranlaßt haben, Bäder einzurichten. Gegen die Pest haben wir auch keine Impfung.

wird mit Beifall auf

Wer den Glauben an die Impfung bat, dem soll sie ja freigestellt sein, nur den Zwang wollen , oder zum mindesten das Gesetz dahin abändern, daß Den ö. . Impfu vang Geschädigten aus Reichs oder 3 ö. schädigung zugebilligt werden muß. Es wird nicht ne . d n she unterfucht. Wenn Geheimrat Kirchner sich auf 6 ungen des Dezernenten der Frankfurter Polizei stützt, so bedauere ich. daß . Polizeiorganen gegenüber so leichtgläubig ist. Wie weglg ertragen sie verdienen, zit ö. ht en. der Essener Prozeß. Wir empfehlen unseren Antrag zur Annahme. . . 2 eglern ngokommissar Freiherr von Zedlitz und Ne ukirch; 2 er Vorredner hat das geltende Recht dahin interpretiert, daß der 3a ang ausgeschlossen sei, und hat den Pelizeibehörden linen Rprwu 3. der Anwendung des Zwanges gemacht. Dem bin ich verpflichtet en . gegenzutreten. Ich könnte mich mit dem DVinweis b den r ß e preußische Oberverwaltungsgericht die Frage wiederholt ge 5 in konstanter Rechtsprechung alle Einwände Legen den 1 ißei⸗ lichen Zwang für nichtig erklärt hat, So weit ge t ja niemand, daß er behauptet, das Reichẽgesetz verpöne aut drücklich den Zwang, sondern es wird aus ,der Entstehnng⸗ geschichte des Gesetzes die Unzulässigkeit des Zwanges gefelgert. Diese Entstehungsgeschichte ist eingehend auch vom Obervermaltung gericht geprüft. Es war in dem Entwurf. den be bündeten . gierungen ein 8 14 vorgesehen, wonach hinter den Biestimmungen ü er die Zwangsimpfung der Min derjährigen auch eine analoge 2 , . für die Erwachsenen eingefügt werden sollte, die in Jewissen Ja . der Wiederimpfung sollten unterworfen werden können. ö ordnete allgemein an, daß Die Impfung eventuell . durchgeführt werden könnte. Die Tommission hat den 8 6 . 5z 14 hineinredigiert. Ob dabei ein Irrtum vorlag, ö entscheiden. Dagegen wandte sich ein Antrag vas er auf 9 . dieser Bestimmung. Zur Begründung sagte Dr das ker . nich zu billigen, daß Erwachsenen gegenüber ein Zwang zur, Impfung gn gewendet werde, der gegen Minderjährige Prechtfertzgt ei. Da ist also ein klares Anerkenntnis Laskers, daß die, Zwangsimpfung bei Minderjährigen zulässig ist. Der so begründele Antrag wurde ö. genommen Nun hat allerdings und, darauf, berufen sich . Impfgegner hauptsächlich in einem späteren Stadium der Be— ratung der Abg. Dr. Löwe, ein Arzt, die ntgegengesetz te. Behauptung aufgestellt wie Lasker. Wir können doch aber unmöglich . einer so klaren Entstehungsgeschichte das Wort ins einzelnen Ab. geordneten, das offenbar mit den Tatsachen in Wider spruch 3 nunmehr als das Richtige anerkennen. Den 5 glizribehörden nach weisen zu wollen, daß sie ihre Befugnisse überschreiten und . widrig handeln, ist ein vergebliches Unternehmen, Ich, stebe ni⸗ t an, zu behaupten, daß die Herren, die so aniticren⸗ . schwere Verantwortung auf sich laden. Das Wort, von ö. 7 legen soll bei einer Unterredung unter vier n n, . 3. Hier steht Wort gegen Wort, und es ist Temperaments⸗, Ges. nge, und Gefühlssache, zu entscheiden, welcher Seite, man glaub n ö. Halten Sie es für wahrscheinlich, daß ein höherer Polizeibeamter einen solchen Ausspruch getan hat? Ich glaube es nicht. .

Abg. von Damm (wirtsch. Vgg.); Win fin men n, die . führung der Gewissensklausel nach englischen Muster. . ö. . handlungen des Reichstags über das Impfgesetz glaube ich, daß

keines weiteren Beweises.

,

Erklärung.

der Reichstag das Gesetz nicht angenommen haben würde, wenn man

wünschen. Es ist doch ein Gebot der durch zwangsweise Impfung zu

sich impfen, zu lassen, bei etwaiger Beeinträchtigung ihrer Gesundhe zu entschädigen. Gewiß wird der Nachweis sein, aber er fällt ja den Geschädigten zu, und es wären also nur di senigen Fälle zu entschädigen, wo dieser außerordentlich schwierie Nachweis gelingt. Ich bitte auch die Freunde des Impfzwanges, fi unseten Antrag zu stimmen.

Die Abgg. Dr. Faßbender und Dr. haben beantragt:

I) Die dem Reichstag vorliegenden Petitionen zur Beseitigun des Impfzwanges dem Herrn Reichskanzler als Material zu weisen;

2) den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetz— Revision des Impfgesetzes vorzulegen, in dem die Gewissensklausel einzufügen ist, derart, daß jede Person vom Impf— erklärt, daß sie vor ihrem Gewissen die Impfung ihres Kindes nicht rechtfertigen Impfung

entwurf zur

jwang zu befreien ist, die der zuständigen Behörde

kann; ferner, daß physischer Zwang zur Durchführung der in jedem Falle auszuschließen ist;

3) im Falle der Ablehnung der Ziffer 2 den Reichskanzler . e ung der Frage eine Kommission einzusetzen, der Impffreunde und Impfgegner in gleicher Stärke angehören, und das

ersuchen, zur Klärung

von ihr ausgearbeitete Material in Form einer Denkschrift dem Reichs tage vorzulegen.

Von den Abgg. Dr. Müller-Meiningen, Oeser und Sommer (fortschr. Volksp. ist beantragt, die Ziffern 2 und

3 des Antrages Faßbender⸗-Pfeiffer, wie folgt, zu ändern:

2) den Reichskanzler zu ersuchen, dem entwurf, zur Revision des Impfgesetzes vorzulegen, der bestehenden rechtlichen Unklarheiten des Impfgesetzes bezüglich des Grundsatzes ne bis in idem und beseitigt;

die (bor der Zwangsimpfung

3) bei dieser Revision des Impfgesetzes von neuem die Frage der Einführung der sog. Gewissensklausel wissenschaftlich prüfen zu

lassen und zur Vorbereitung für diese Prüfung dem Reichstage bald möglichst eine Denkschrift vorzulegen, in der auch Ein wendungen der Impfgegner berücksichtigt werden.

Abg. Hormann ffortschr. Volksp.) begründet den letzteren An— trag: Meine Freunde stehen der ganzen Frage objektiv gegenüber. Der starken Bewegung gegen das bestehende Impfgesetz und seine Handhabung, die sich doch nicht ignorieren läßt, wird der Kommissions— bericht, der über die Petitionen zur Tagesordnung übergehen will, durchaus nicht gerecht, wenn er diese Bewegung als unverständlich und geradezu verbrecherisch bezeichnet. Die auf den Tisch des Hauses niedergelegten Abbildungen von durch die Impfung hervor— gerufenen Krantheitserscheinungen sprechen doch eine beredte Sprache. Ganz besonders hat sich aber die Bewegung gegen den Impfzwang ausgebreitet und auch Aerzte haben sich ihr angeschlossen. Es werden über die Durchführung der Impfung auf dem Wege physischen Zwanges durch die Polizeiorgane höchst gravierende Fälle berichtet. Man hat Kinder gewaltsam aus den Behausungen der Eltern weggeholt und zur Impfung geführt; in einem Falle ist sogar zur Nachtzeit das Schlafzimmer der Mutter zu diesem Zwecke erbrochen worden. Der Regierungsvertreter hat soeben nachweisen wollen, daß 1874 de Reichstag ein Zwangsgesetz hat schaffen wollen; aber in der Kommission ist doch von derselben Seite erklärt worden, daß bei der Anwendung des Zwanges, auch des körperlichen, äuß'rste Zurückhaltung angebracht sei. Wir haben deshalb in unsern Antrag auch einen Hinweis auf die Gewissensklausel aufgenommen. Das Impfgesetz leidet aber auch sonst an den größten Unklarheiten. Das Oberlandes gericht Jeng hat erkannt, der Grundsatz ne bis in idem fei hier nicht anwendbar, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entgegengesetzt entschieden, und gegen diese letztere Entscheidung die Polizeibehörde mit besonderen Verfügungen Es wird also in die ganze Rechtsprechung durch das Gesetz eine große Verwirrung hineingebracht. wollen mit unserem Antrage Klarheit schaffen, um eine gleichmäßige Ausführung des Gesetzes herbeizuführen. Der Antrag Erzberger, zur erneuten Prüfung der die Aenderung des Impfgesetzes betreffenden Anregungen und Anträge eine Kommission zu berufen, der neben Impffreunden auch Impfgegner angehören, ist uns zu allgemein und harmlos gehalten. Auch der Antrag Faßbender gibt nicht genügend bestimmte Direktiven.

M NM Wir

die

hat wieder mobil gemacht.

Wir

Wir wünschen eine objektive Feststellung' des Tatbestandes. sind überzeugt, daß die Behörden durchaus bonn ide verfahren, wenn sie sich in Preußen an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts halten und den Zwang rigoros zur Durchführung bringen; aber gerade deshalb ist die von uns verlangte, auf amtlichein Wege zu schaffende

Klarheit um so notwendiger.

Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Wir sind hier nicht berufen, über eine wissenschaftliche Frage zu entscheiden. Anderseits können wir nicht an einer großen Volksbewegung teilnahmlos vorübergehen. Die Punkte 1 und 2 unseres ÄUntrags sind bereits neulich begründet worden. Mir kommt es besonders auf den Punkt 3 an, der eine Klärung der Frage durch eine aus Impffreunden und Impfgegnern in gleicher Stärke bestehende Kommission empfiehlt. Eine gründliche Uutersuchung ist auch von wissenschaftlichen Autoritäten, so von Pro⸗ sessor Sticker, für unerläßlich bezeichnet worden. Es wird von diesen Autoritäten darauf hingewiesen, Faß in der Medizin keine Dogmen herrschen dürfen, und daß auch wissenschaftliche Ueberzeugungen immer wieder durchgeprüft werden müssen. Aber ergebe die Nachprüfung, daß die Impfung notwendig sei, gut, dann müsse die Impfung bei behalten werden, stelle sich heraus, daß die Impfung schädlich sei, so müsse das Gesetz geändert oder beseitigt werden. Außerdem müsse ge⸗ prüft werden, ob die Impfung in der heutigen Form noch ihren Zweck erfülle, noch so notwendig sei, wie es vor 46 Jahren der Fall war oder der Fall zu sein schien. Es sei ferner zu prüfen, ob bei dem Stande der heutigen Hygiene die Impfung notwendig oder nicht vielmehr durch Steuern der Wohnungsnot und andere fanitäre und ziale Maßregeln usw. zu ersetzen sei. Ich begreife nicht, wie die Regierung sich gegen eine solche Prüfung sträuben kann sie follte schon aus eigenem Antrieb dafür fein, damit Beruhigung im Volke entsteht.

Abg. Dr. Hahn (dkons.): Wir werden für die Punkte l und 3 des Antrages Faßbender stimmen. Was die Petitionen selbst betrifft, so st das Zwangsimpfungsgesetz von 1574 guf das Gutachten der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen zurück— iuführen. Schon damals war es aber erwiesen, daß durch die Impfung spphilitische Ansteckungen vorgekommen waren. Es wird nun behauptet, daß die Gefahr durch Uebertragung von Lymphe von Kälbern vermindert worden sei. Ich will das dahingestellt sein lassen. Jedenfalls besteht in vielen Kreifen eine große Beunruhigung der Eltern, daß ihre Kinder zwangsweise geimpft werden müssen. Es herrscht hier ein gewisser zwang, der zweifellos in Preußen z B. besteht, wie auch durch wiederholte Pressemitteilungen ein besonders krasser Fall wurde kürzlich durch die „Deutsche Tageszeitung“ aus Hagen gemeldet bestätigt wird. Vom Regierungekisch wurde den Beamten bei Anwendung des Zwanges möglichste Schonung empfohlen, aber das ist ein durchaus platonisches Zugeständnis. Zunächst müßte doch darauf hingewiesen werden, daß die Impfung das einzig pirksame Mittel sei. Es kommt nicht auf die Zahl der Impf⸗ freunde an, sondern darauf, ob die Grunde für die Impfung durch⸗

die eine Entschädigungspflicht Billigkeit, diejenigen Leute, die deise Imp Schaden kommen, oder die nach Ein— führung der Gewissensklausel durch den Gesetzgeber veranlaßt werden,

außerordentlich schwierig

ir Geheimrats Kirchner können uns nicht beruhigen.

Pfeiffer (Zentr.)

über

Reichstage einen Gesetz⸗ setzt allem

wissenschaftlichen Männern, sich mit allen diesen Auch der Laie sieht ein, daß hier eine große Un klarhein besteht. die Impfung nicht den gehofften Erfolg hat, den man ihr . zuschreibt, heweist die Tatfache, daß don den vor dem Kriege vor it 187071 geimpften bayerischen Soldaten 95 o/o an Pocken erkrank

e⸗ Erkrankungen der Kinder infolge der Impfung zur Anzeige kommt ze Ich kann dies selbst als Vater bestätigen.

im Volle und hier nicht, warum sich die Regierung gegen eine er neute Prüfung wehrt, wenn sie sich so sicher fühlt. Ich will keine Ent

aber kein Gebiet ist so umftritten, wie daz der Bakteriologie.

gebnisse der Gegenwart lächeln. Wie haben fassungen über das Fieber geändert! und Genossen sollten sich freuen Über eine nochmalige Prüfung und nicht bloß in scharfen Wendungen gegen Uebertreibungen der Impf gegner zu Felde ziehen. Geheimer Obermedizinalrat Prof. Kirchner: Ich muß da— gegen Verwahrung einlegen, daß, wie der Sanitätsrat' Dr. Bilfinger in einem Flugblatt behauptet hat, melne Ausführungen der Kommission einseitig und fanatisch gewesen seien. Die Pocken sind derart in Vergessenheit geraten, daß weder das Publikum noch selbst die Aerzte sich uber ihre Gefährlichkeit ohne weiteres klar sind. (Der Redner gibt eine ausführliche Dar⸗ stellung des Verlaufs, des Charakterß und der Gefährlichkeit der. Pockenerkrankungen.) Der Sanitätsrat Bilfinger hat mir „Manöver, vorgeworfen; ich weise diesen Ausdruck mit Entrüstung zurück. Während der großen Epidemie von 1794 = 1796 starben allein in Nord. und Süddeutschland 200 000 Menschen an den Pocken; in Berlin von 1758 bis 1770 nicht weniger als 6705 Perfonen. Diese großen Epidemien gaben den Anstoß zum Erlaß des Impfgesetzes. D die Pocken heilen zu können:

sich z. B.

die Naturheilkundigen behaupten, wir Aerzte sind so ehrlich, zu sagen, daß wir es nicht können, also

unsere Unkenntnis einzugestehen. Wie wollen diese Herren und ihre ärztlichen Parteigänger mit Pest- und Choleraepidemien fertig werden? Bei solchen Epidemien ist mit Wasserleitungen und ähn lichen hygienischen Maßnahmen allein nichts zu machen; die Hygiene läßt uns gegenüber solchen akuten Ereignissen im Stich. Wir kennen keine Krankheit, die durch die Impfung so lange hintangehalten wird, wie die Pocken. Es gibt Krankheiten, bei denen es richtiger ist, zu verhüten als zu behandeln, sagt Robert Koch. Dazu gehören in erster Linie die Pocken, und die Erfolge dieses Syftems sind glänzende. Das Verdienst Edward Jenners um die Einführung der Kuhpockenschutzimpfung ist unvergänglich. Einführung der Revaccination hat die Pockensterblichkeit in der preußischen Armee auf 0,1 pro. Mille berabgedrückt. In den Eingaben der Impfgegner wird die Objektivität und Unparteilichkeit der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen und des, Kaiserlichen Gesundheitsamts in Zweifel gezogen. Die Arbeiten des Gesundheitsamts sind Muster pon Fleiß und Sorgfalt. Wir dürfen uns des Schutzes gegen die Pocken nicht be rauben. (Zuruf: England! Wir können den Impfzwang nicht auf— geben, weil wir von Ländern umgeben sind, die ihn nicht haben: Rußland, Frankreich, die Schweiz, Belgien. Hunderttausende von russischen Arbeitern kommen alljährlich zu uns. Ich habe mich in den Grenzorten tagelang aufgehalten und habe eine ganze Reihe solcher Personen untersucht. Diese kommen in die Familien, leben

auf den Gütern mit dem übrigen Gesinde zusammen und wver— bringen uns die Krankheiten, wenn

. Vie

breiten die Pockengefahr. Sie wir sie nicht impfen. Sehr scherzhaft ist auch, daß alle Impfgegner verschwinden, wenn eine Pockenepidemie droht. 1906 Hhaben' fich, da dies der Fall war, 55 000 Personen in 8 Tagen impfen lassen. In England wird man es erleben, daß, wenn einmal eine Pocken einschleppung erfolgt, eine schwere Epidemie ausbricht, an die Eng land noch einmal denken wird. Die Impfgegner regen das Volk auf, und den Schaden haben die Kinder. Die Zahl der Schädigungen, die wir zugeben können, ist ganz verschwindend klein, und da trifft auch nicht uns die Schuld. Glauben Sie denn, daß der deutsche Aerztestand so erbärmlich ist, daß er wegen der paar Groschen, die er für die Impfungen bekommt, für Beibehaltung des Impf zwanges eintritt? Dazu steht unser Aerztestand viel zu hoch. Kenner und Gegner der Impfung zugleich zu sein, ist unmög lich. Die Impfgegner wollen mit uns zusammen arbeiten? Ich glaube nicht, daß viel dabei herauskommt. Wenn sie uns vorwerfen, wir verständen nichts von der Sache, so weise ich das zurück. Es ist absolut nichts Neues vorgebracht, (s sind immer dieselben Phrasen, dieselben Vorwürfe, dieselben Unwahrheiten. Folgen Sie den Vorschlägen Ihrer Kommission und gehen Sie über alle Petitionen zur Tagesordnung über!

Es sind noch 7 Redner zum Worte gemeldet. Ein Ver tagungsantrag findet Annahme. Der Präsident teilt mit, daß folgende Interpellation der Abgg. Graf Canitz u. Gen. (8kons.) eingegangen ist:

„Welche Maßregeln gedenken die verbündeten Regierungen zu ergreifen, um einer Ueberschwemmung des deutschen Geldmarktes mit fremden Wertpapieren und einem übermäßigen Abfluß deutschen Kapitals in das Ausland vorzubeugen?“

Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.) bedauert zur Geschäftsordnung, daß er heute nicht mehr auf ein ihm heute nachmittag zugegangenes Tele gramm aus Frankfurt 4. M. eingehen kann, demzufolge die Aeußerung des Assessors v. Bitter über das In⸗Ketten-Legen katsächlich in dem be⸗ haupteten Wortlaut und Sinne gefallen ist.

Schluß 631 Uhr, nächste Sitzung Montag, 6. Februar, 2 Uhr. Interpellation Graf Kanitz. Zweite Lesung der Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafsprozeßordnung.

Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 17. Sitzung vom 1. Februar 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Polizeiverwaltung in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster, durch das der Minister des Innern ermächtigt wird, mit Zustimmung des Provinzialrats in diesen Regie⸗ rungsbezirken die Ortspolizei verwaltung hinsichtlich der Sicherheitspolizei besonderen staatlichen Behörden oder Beamten zu übertragen.

Minister des Innern von Dallwitz: . Meine Herren! Zweck, eine Lücke in der Gesetzgebung auszufüllen, welche sich seit Einrichtung der Sicherheitspolizeiverwaltung im rheinisch. westfälischen Industriegebiet besonders fühlbar gemacht hat, und welche geeignet ist, die Wirksamkeit der neuen Einrichtung, wenn nicht zu gefährden, so

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schlagend sind. Es kommt darauf an, festzustellen, ob der Rückgang

Fragen beschäftigt. Daß

immer

waren. Ich kann behaupten, daß noch nicht der hundertste Teil der

Die Ausf hrungen des Man versteht

scheidung nach der einen oder anderen wissenschaftlichen Seite treffen,

Nach 8 36 Jahren wird man vielleicht über manche wissenschaftlichen Er—

: die Auf⸗ Auch die Abgg. Dr. Arning

hat Arbeiter eine Macht gegenüber den Grubenherren sind, und deshalb will man die stagtliche Polizeigewalt verstärken.

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt den 3 zurufen. sich der Abg. von Arnim⸗Züsedom aus.

langten stürmisch eine weitere Ausdehnung der staatlichen Polizei auf das ganze übrige Industriegebiet in Rheinland und Westfalen,

sie tunlichst räumlich abgerundete, in sich geschlossene Bezirke um⸗ fassen, deren Zusammenhang durch andert organisierte, nicht staatliche Polizeiverwaltungen nicht gestört und nicht durchbrochen wird, t zumal die den kleineren kommunalen Polizeiverwaltungen zur Ver⸗ fügung stehenden Exekutivkräfte in der Regel unzulänglich und den . Weisungen der staatlichen Polizeibehörden nicht unterworfen sind. Zur

Herstellung dieses erwünschten Zustandes reichen aber die durch das Gesetz über die Polizeiverwaltungen vom 11. Mär; 1850 in bezug auf die Errichtung von Polizeiverwaltungen dem Minister des Innern übertragenen Vollmachten nicht aus. Denn nach 52 des Gesetzes sind diese Vollmachten beschränkt, auf Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und auf solche Gemeinden, welche entweder Festungen oder Sitz einer höheren Verwaltungsbehörde oder einer höheren Justizbehörde sind.

Der 5 1 des Entwurfs schlägt Ihnen daher eine Ergänzung und Erweiterung dieser Vollmachten nach der Richtung hin vor, daß für den Umfang des Industriebezirks die Errichtung von staatlichen Polizeiverwaltungen auch in solchen Gemeinden zulässig sein soll, auf welche die Voraussetzungen des 5 2 des Polizeigesetzes nicht zutreffen. Es soll diese Zulässigkeit der Einrichtung staatlicher Polizeiverwaltungen auch hier auf das Gebiet der Sicherheits polizei beschränkt werden, und zwar so, daß für jeden einzelnen Fall die nähere Abgrenzung der Zuständigkeit durch ein zu erlassendes Regulativ erfolgen soll.

Die Stellung der Leiter der staatlichen Behörden macht es ferner erforderlich, die für Landgemeinden den Landräten gesetzlich zustehenden polizeilichen Befugnisse auf die Leiter der Königlichen Polizeidirektionen zu übertragen, desgleichen die Zuständigkeit der Landräte und der Kreisausschüsse in bejug auf Beschwerden und Klagen gegen polizeiliche Verfügungen auf die Bezirksausschüsse und die Regierungspräsidenten zu übertragen.

Im S§z 3 endlich wird Ihnen die Einführung einer Einrichtung vorgeschlagen, die sich für den Landespolizeibeztrk Berlin besonders bewährt hat. Es sollen bei dringlichen Anlässen und bei besonderen Vorkommnissen die Exekutivbeamten der einzelnen Polizeidirektionen befugt sein, innerhalb des gesamten staatlichen Polizeibezirks Amte— handlungen vorzunehmen.

Die Königliche Staatsregierung gibt sich der Hoffnung hin, daß der Landtag diesen den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen ent sprechenden Vorschlägen zustimmen wird, und daß es dadurch gelingen wird, die für eine gedeihliche Wirksamkeit der staatlichen Polizei⸗ verwaltungen erforderliche Grundlage zu schaffen.

Abg. Schu lze-⸗Pelkum (kons.):: Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir der Vorlage zustimmen. Wir erkennen an, daß der Regierung die Möglichkeit gegeben werden muß, nachdem vor zwei Jahren die Königliche Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen eingeführt worden ist, sie auch auf das ganze weitere Gebiet des Industriereviers zu erweitern. Wir . auch gegen die vorgeschlagene Zuständigkeit der Behörde nichts einzuwenden. Iweifel⸗ haft sind wir nur darin, ob nicht an Stelle des Provinzialrats die Gemeindeorgane und Selbstverwaltungsbehörden zu hören sind. Es wird den Gemeinden billigerweise Gelegenheit gegeben werden müssen, sich über die Sache zu äußern. Wir meinen, daß die Vorlage im Plenum nicht erledigt werden kann, sondern sich eine Kommissions beratung empfiehlt, und beantragen deshalb, den Entwurf der Gemeinde kommission zu überweisen. Abg. Schmedding Gentr.): Ich schließe mich dem Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an die Gemeindekommission an, möchte aber vorschlagen, daß die Kommission zu diesem Zweck um 7 Mitglieder verstärkt wird. Meine Freunde sind' im all— gemeinen mit dem Gesetzentwurf einverstanden, er ist die Kon. sequenz des Gesetzes von 1999, wodurch die Sicherheitspolizei in. Gelsenkirchen, Bochum und Essen dem Staat übertragen wurde. Die Entwicklung der Verhältnisse im rheinisch⸗westfälichen Industrie revier macht die Uebernahme der Sicherheitspolizei auf die staatliche Polizei tatsächlich erforderlich. Allerdings haben auch meine Freunde einzelne Bedenken gegen die Vorlage. Wir wünschen vor allem eine deutlichere Fassung des 8 2 über die Zuständigkeit der einzelnen Be hörden, sowie eine Aufklärung, wie das Verordnungsrecht der Pollzei gehandhabt werden soll, und ob ein dringendes Bedürfnis vorliegt, auch im linksrheinischen Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf das Gesetz anzuwenden. Mir hoffen, daß bei der Einführung der staatlichen Polizei die Beamten der bisherigen Kommunalpoltzei nicht an die Luft gesetzt werden, sondern allmählich in den Staatsdienst übernommen werden. Abg. Dr. Röchling (nl) erklärt kurz die Zustimmung seiner Freunde zu dem Antrag auf Ueberweisung der Vorlage an die ver stärkte Gemeindekommission. Abg. Bartscher (Zentr.: Wir sind mit diesem Gesetzentwurf einverstanden. Wir haben uns por zwei Jahren mit der Einführung der staatlichen Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen ein verstanden erklärt; damals entstand eine Lücke, weil nicht all Industriegebiete hineingezogen waren, und diese Lücke soll jetzt aus gefüllt werden. Wir stehen aber auf dem Standpunkt, daß die Personalunion zwischen dem Landrat und dem Polizeidirektor in Gelsen kirchen und Bochum unmöglich aufrecht erhalten werden kann. Die Aufgaben des Landrates in diesem bevölkerten Gebiet sind so außer ordentlich groß, daß er nicht seinen eigentlichen Geschäften durch die Polizeiverwaltung entzogen werden darf. Wir wünschen deshalb die Aufhebung dieser Union. Abg. Dr. Liebknecht (Soz.); Statt der Einführung der staat lichen Polizei in diesen Bezirken sollte man lieber daran denken, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die Gemeinden in einen gewissen Zusammenhang zu bringen, damit sie der Tyrannei der Syndikate und Kartelle in Rheinland-Westfalen mit Erfolg ent gegentreten können. Die Einrichtung der staatlichen Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen im Jahre 1909 wurde damit be—⸗ gründet, daß es sich um ein unruhiges Industriegebiet handele, und die jetzige Vorlage wird mit demselben Grunde vertreten. Wer hat denn aber das Gebiet unruhig gemacht? Doch wohl diejenigen, die sich in jeder Weise bemühen, billige Arbeitskräfte in das Gebiet heranzuziehen. Das Gesetz von 1909 wurde gemacht, weil man einen neuen Bergarbeiterstreik befürchtete, und dieselbe Befürchtung man auch heute. Man sieht eben, daß die organisierten

(Präsident von Kröcher: Herr Abg. Liebknecht, ich rufe Sie zur Sache.) Das Zentrum scheute sich 1909 nicht, gegen die dortigen Arbeiter, die zum Zentrums sind, die staatliche Polizei an⸗ Daß der Scharfmacher Schmieding damals für das Gesetz prach, darf nicht wundernehmen, und in demselben Sinne sprach Diese drei Parteien ver⸗

großen Teil Anhänger des

doch wesentlich zu beeinträchtigen.

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Der Zweck der Einrichtung von 11

ind der Minister hat sich deshalb beeilt, die heutige Vorlage