Deutscher Reichstag. 119. Sitzung vom 1. Februar 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
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Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung dritten ö es Entwurfs eines Zuwachssteuerg esetzes.
Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Staatssekretär des Reichsschatzumts Wermuth: ö
Meine Herren! Ich bitte dringend, nicht jetz noch in . Lesung eine vollständige Aenderung des Rechtsmittelsystems herbei⸗ zuführen. Diese Frage ist eingehend erwogen und in sämtlichen Kommissionslesungen zugunsten der Vorlage entschieden worden. In dritter Lesung können wir uns nicht in die Einzelheiten eines entgegen⸗ stehenden Verfahrens vertiefen, das sich so, wie es der Herr Antrag⸗
er vor schlägt, gar nicht halten läßt.
ö. Der . hat aus einer Reihe anderer Gesetze Bestimmungen herausgenommen und sie für das gegenwärtige Gesetz in einer Weise zusammengestellt, die zu Beanstandungen im einzelnen Anlaß gibt. Ich könnte Ihnen ungefähr 7 oder 8 Punkte nennen, in denen der Vorschlag des Herrn Antragstellers zwar auf die Gesetze paßt, denen er diese Formulierung entnommen hat, aber nicht ö. das uns jetzt beschäftigende Zuwachs steuergesetz. Da ich aber mit Bestimmtheit voraussetze, meine Herren, daß Sie die Gründe auch weiterhin würdigen werden, die Sie bisher bestimmt haben, für das Verwaltungsstreitver fahren ö. zutreten, so sehe ich davon ab. Sie würden in das bisherige Ver⸗ fahren auch der Gemeinden (sehr richtig! linke), die die Wertzuwachs⸗ steuer schon haben, ohne Not einbrechen. Sie würden das Verwal. tungsstreitverfahren an einer Stelle beseitigen, an der es besonders gut paßt, da, wo es sich um eine große Anzahl von Taxierungen und Wertermittlungen handelt, und würden den Rechtsweg in . Weise zum Schaden der Zuwachssteuer selbst und der von ihr Be⸗ troffenen belasten. Ich bitte Sie also, dem Antrage nicht stattgeben zu wollen.
Wwe, . eingefügte § 37a kö 63 . Val erich. über die Auslegung dieses Gefetzes in einer gemeinsamen Veröffentlichung zur . Kenntnis gebracht werden sollen und eventuell die , . Rechtsfrage vor das Reichsgericht zu verweisen ist, wieder deseitig werden. Ich begrüße diesen Antrag, da eine solche Kombina ig en Entscheidungen durch die obersten Verwaltungsgerichte und das , gericht denn doch wohl nicht gut möglich ist, auch die . des Reichsgerichts dadurch in unerwünschtem Umfange gesteigert werden würde. Den Antrag auf unbeschränkte Zulassung des Rechts wegen hg, . o fortschr Volksp.): Auch wir halten die Zulassung des ordenssichen Rechtsweges im Sinne des Antrags T ,, ö. geeignet. Bei der chronischen Gti tin gebederfti gkeit, dean . gerichts empfiehlt sich die Aufrechterhaltung des 8 3. 24 . . nicht. Die Entwicklung wird und muß dahin führen, zu einem o er . Reichsverwaltungsgerichtshofe zu kommen, Vielleicht könnten , ersten Bestimmungen des 37a bestehen bleiben, da sie nur eine Soll vorschrift enthalten.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:
Ich bitte auch meinerseits, den 5 37a wieder zu beseitigen. Da eine einheitliche Stimmung dafür im Hause vorhanden ist, enthalte ich mich der weiteren Begründung. Ich darf nur erklären, daß der Beschluß, wie er jetzt besteht, auch praktisch undurchführbar sein würde. . .
Dem Herrn Vorredner bestätige ich, daß die Absicht besteht, die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte, soweit sie. von Bedeutung sind, der Offentlichkeit bekannt zu geben. Nur würden wir durch die vorgeschlagene gesetzliche Fassung in einer Weise ,n, . die unnötige Kosten herbeiführen würde, ohne einen sachlichen Nutzen zu ö die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Junck bestätige ich, daß die Art, wie er den 5 35a einschließlich des vorliegenden Antrags autlegt, auch von unserer Seite als richtig angesehen wird.
Der Antrag Trimborn wird gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt, 8 37a gestrichen; im übrigen die Ss B I7 mit den Amendements Graf Westarp . Nach 8 49 der Beschlüsse zweiter Lesung soll der Er ra der Zuwachssteuer zu 50 Prozent dem Reiche, zu 19 Prozen den . zu 40 Prozent den Gemeinden überwiesen
werden. 4 . . Abg. Göhre (Soz.) tritt nochmals für den sozia dem afrtzischen Antrag ein, dem Reiche nur 30, den Gemeinden aber 60 9υ des Ertrages zu überweisen. . ,, . . 68 uno (fortschr. Volksp.): Nach den Beschlüssen zweiter Lesung erfolgt die Regelung zwischen Gemeinden unde æmeinde⸗ verbänden, soweit diesen nach den Bestimmungen der Lande geseß⸗ gebung ein Besteuerungsrecht zusteht, sowie in Ansehung von ö . stücken, die keiner Gemeinde angehören, durch die , , , Um den kleineren Gemeinden und Städten einen, größeren 4 zutz gegen eventuelle Bevorzugungen der Kreise zu gewähren und n. einen angemessenen Anteil zu sichern, beantrage ich den 366 . der Maßgabe, daß den Gemeinden, die nach der letzt Vol 8z ung mehr als 2000 Einwohner zählen, 756. 0 so dez , Steuer verbleiben, welche von den in ihrem Bereich befindlichen Grundstücken aufkommt. . . ö Abg. Dr. Weber (ul.) polemisiert gegen den Antrag. der Soria ; ; fo J o s 1 2 v0 1 demokraten, der ij , . sei, da diese Partei ja doch das Gesetz im ganzen ablehnen wolle. ; . 9 höre (Soz) gibt den Vorwurf der Unlogik. zurück. Die Herren brauchten nur die sozialdemokratischen Anträge anzunehmen, dann würden die Sozialdemokraten das Gesetz annehmen. Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: . Meine Herren! Gegen den Antrag der Herren von der Soꝛʒial⸗ demokratie habe ich mich schon vor einigen Tagen gewendet und würde das nicht wieder tun, wenn ich nicht Veranlassung hätte, zwei Ge⸗ danken, die ich damals schon ausgesprochen hatte, noch etwas schärfer herauszuheben. . ; Der eine ist der: Nur dadurch, daß Sie die Zuwachssteuer ab⸗ fertigen und wirksam gestalten, befähigen Sie uns, den Umsatzstempel abzubauen. Ich habe das schon des näheren ausgeführt und — nach dem Etat bedarf es an sich keines Beweises — will es hier aber noch einmal mit aller Deutlichkeit aussprechen: Es würde unmöglich sein — und das ergibt sich auch von selbst — die Reduktion des Umsatz⸗ stempels, wie sie jetzt durch den §z 6b ins Auge gefaßt ist, herbei⸗ zuführen, wenn wir nicht ausreichende Erträgnisse der Zuwachssteuer erhalten. Andere Mittel stehen uns nicht zur Verfügung. Die Ent⸗ wicklung des Etats habe ich mir erlaubt, Ihnen bei der ersten Lesung des Etats genau zu schildern, also bedarf meine Behauptung
Nach dem Antkag Graf Westarp u. Gen, soll . 9 8. wonach die Ent⸗
Ferner muß ich nochmals hervorheben, weil das wiederholt in Zweifel gezogen und auch in der Presse falsch dargestellt ist: nicht in diesem Gesetze können wir die Beige der Veteranen festlegen, sondern das müssen wir durch den Etat tun. Sehr richtig! rechts) Aber die Bezüge für die Veteranen würden im Etat ohne weiteres fortfallen müssen, falls Sie dieses Gesetz nicht zur Abfertigung bringen (hört! hört! bei den Nationalliberalen); denn dann hätten wir weitere Mittel nicht zur Verfügung. ; Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Diese Erklärung fordert hoch zwei Gegenbemerkungen heraus. Ob die Veteranen etwaz bekommen sollen, hängt doch nicht bloß von diesem Gesetze, sondern auch vom Reichstage ab, der auch bei de Ablehnung des Gesetzes für die Veteranen sorgen würde. Daß der Abban des , stempels eine abfolut selbstverständliche Folge der Annahme des ge⸗ setzes, wie es jetzt vorliegt, fein würde, stimmt durchaus nicht. Be— stande diefe Sicherheit, dann würden hier meine Freunde nicht gegen, sondern für das Gesetz stimmen. Der allerschlimmste Fehlen des selben ist, daß entgegen den Reichstagsbeschlüssen von 1909 der boppelte Ümfatzstempel beibehalten wird. Wir lauben einfach nicht daran, daß er abgebaut werden wird, möge auch der Staatssekretär den besten Willen haben; wir sind doch durch die gemachten Erfahrungen gewarnt worden. 1914 wird der Staats sekretär oder sein Nachfolger sich genötigt sehen, die weitere Hinausschiebung der Er. mãßlgung 6 lagen. Das Gesetz, wie es vorliegt, ist nicht; die Äusflihrung der Beschlüsse von 1900, sondern eine wesentliche Neu⸗ belastung des Grundbesitzes.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: t Meine Herren! Ob Sie meiner Versicherung Glauben schenken wollen, muß ich Ihnen lediglich anheimstellen. Ich kann nicht mehr tun, als wiederholt auf das bestimmteste zu erklären, daß vermöge einer ausreichenden Zuwachssteuer der Abbau so erfolgen soll, wie er nunmehr im § bb vorgesehen ist. Zuruf links: Zuckersteuer) Die Sache liegt hier anders als bei der Zuckersteuer, sie drängt dazu, dem F 56b stattzugeben. Aber, meine Herren, wenn Sie mir das nicht glauben wollen, so glauben Sie wenigstens der Tatsache, daß, wenn Sie das Zuwachssteuergesetz ablehnen, Sie uns ein⸗ für allemal die Möglichkeit (sehr richtig! rechts und in der Mitte) zur Beseitigung des Umsatzstempels nehmen (Widerspruch links), und daß Sie dann mit aller Sicherheit ganz unabhängig von dem, was ich hier versichern mag, den Umsatzstempel perpetuieren. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.)
Abg. Dr. Potthoff (ortschr⸗
Volkep.): 26 un e fte gg in dieser Weise abge zerden „soll“, bezweifle ich gar nicht. Was n . e e ee, h; abgebaut werden wir d. Wir haben den besten Beweis für die Begründung im Stempelgesetze . I9oh selbst, wonach die Aufhebung des Umsatzstempels spätestens 1912 erfolgen soll. ö ; § 49 wird nach den Beschlüssen zweiter Lesung gegen 3. Stimmen der Sozialdemokraten und der fortschrittlichen Volks partei angenommen. 53 Zu 5 49a (Berechtigung der Gemeinden, Zushhläge zu er . wird nach kurzer Debatte, an der sich die Abgg. Cu no und Raab (w. Vgg.) beteiligen, ein Amnirag Cuno ange⸗ nommen, wonach die Iaschlah auch nach der Dauer des für die eine, maßgebenden Zeitraumes verschieden fest—⸗ den können. . geen . der Kommissionsbeschlüsse, wonach vom sidei⸗ kommissarischen Besitz an Stelle der Zuwachssteuer ab 1 2 r 1911 eine weitere Abgabe von 90 Proz. erhoben werden . war in zweiter Lesung gestrichen worden. Der Abg. Cuno ha die Wiedereinfügung einer solchen Bestimmung beantragt. . Geheimer Oberffnanzrat Schwarz legt. Verwahrung dagegen ein, daß in der zweiten Beratung von. Grundsticks pekulationen 6. Prinzen gesprochen worden sei. Es hand it sich hei . e freffenden Veräußerungen um unverdienten Wertzuwachs, nicht um Spekulationen. . . Der Antrag wird abgelehnt. Dagegen stimmt dis gesamtz Rechte, das Zentrum und ein kleiner Teil der National 1 s 55 wiederholt der Abg. Dr. P otth o ff die schon . zweiter Lesung ausführlich erörterten Bedenken gegen die Ermächtigung des Bundesrats, Nechtsvorgänge ö . pflichtig zu erklären, die einem anderen ö n ö. das Grundstück wie der Eigentümer oder der . tigte zu verfügen und für solche Fälle. ö ö . rechnung des Wertzuwachses von den Vorschrif en ö Gefetzes abzuweichen. Diese Befugnis des DVundf rats ei auch dadurch überflüssig geworden, daß in zweiter Lesung ein . s Za angenommen worden sei, der das, was hier angestre werde, gesetzlich festlege. Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: . Meine Herren! Ich möchte nur erklären, daß unsere Stellung zum 8 5h durch die Beschlüsse zweiter Lesung nicht geändert worden ist. Wir halten auch angesichts dieser Beschlüsse den 8 db fü dringend nötig und bitten Sie, in Würdigung der Tatsachen, die in zweiter Lesung eingehend erörtert worden sind und wel 66. durch Ihren Beschluß als richtig anerkannt haben, auch jetzt den S 55 un⸗ verändert anzunehmen. ö. s 55 wird mit großer Mehrheit in der Fassung zweiter Lesung aufrechterhalten. . ö J . 3 der Beschlüsse zweiter Lesung soll im j 90 des Reichsstempelgesetzes die 1909 ber ofen , des Umsatzftempels bis zum 30. Juni 1914 . eiben. Abg. Cuno (fortschr. Volksp.) beantragt, diese Bestimmung 36 streichen. Würde dieser Antrag abgelehnt, so müßte er gegen das ganze Gesetz stimmen. Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: ⸗ Meine Herren! Da der Antrag des Herrn Abg. Cuno . 691 Ziffer 4 in den anderthalb Zeilen so harmlos gäb so mochte ich mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß hier der e ieh, Punkt für unsere ganze Finanzgebarung der e chsten . liegt Ich komme nochmals auf die vorher ausgetauschten Bemerlungen zurück. Ich habe wiederholt nachträglich erklärt, daß es in der Absicht lig, das eine Drittel des Umsatzstempels im Jahre 1914 durch gleich⸗ wertige Erträgnisse der Zuwachssteuer endgültig zu ersetzen. auen, links Nun weiß ich eigentlich nicht recht. welches Interesse die Herren von der linken Seite daran haben, diese meine Erklärung un⸗ ausgesetzt abzuschwächen, indem sie sagen: es wird ja doch nichts . Ueberlegen Sie bitte, ob Sie nicht gerade dadurch. daß Sie Ihrerseits — nicht ich — diese Absicht immer wieder in Frage stellen, ö dem Erfolge beitragen, den Sie vermieden zu schen 5 Ich stütze mich aber darauf nicht. Ich bin auch nicht der . daß diese zweifelnden Aeußerungen der Ausfluß der Meinung der Mehr⸗
Ich bitte Sie, meine Herren, den 5 6 h in der ö ö jetzt vorliegt, anzunehmen, damit wir in die Lage kommen, die . nalen Forderungen, insbesondere auch die erhöhte Fürsorge für unsere Veteranen, zu erfüllen und überhaupt für die nächsten drei . welche eine zusammenhängende Finanzperiode bilden, . , Balancierung unseres Etats nach dem Programm vorzunehmen, desser Ausführung wir eingeleitet haben.
Abg. Cuno (fortschr. Volksp. ):; ; den i . Staatssekretärs und sind von , Absichten fest überzeugt. Aber wir sind nicht davon überzeug ; aß für die Etats von 1911 bis 1913 der zweimalige Umsatzstempel not⸗ wendig ist. . Der Antrag Cuno wird abgelehnt. . Auch der Schlußparagraph 57 Inkrattreten ,. wird nach kurzer Debatte mit einem Amendement Raab an nen. . ö. . R . Brey (Soz.) empfiehlt die Anfügung eines neuen 5 od. den mit dem Inkrasttreten dieses Gesetzes das 3 , . setz zi ; s Haus gestern die, Befreiung der Landes setzen will. Nachdem das , i e dn fe. fürs = ; e der Reichstag um der Gerechtigkeit wille fürsten angenmmen , . er ig cho tg um der , n, . ĩ er? es Ce g der Arbeiter in der Zündware sich auch der Not und des Glen n ö erbarmen. Die schlimmsten Befürchtungen er Arbeiter in y Wenn, dieser Steuer seien durch , , . übertroffen worden. Ebenso bedrohlich sei die Notlage der Fabri anten, obwohl für sie in das Gesetz Schutzmaßregeln aufgenommen en während man Schutzmaßregeln für die Arbeiterschast lu Ctreffen völlig außer acht gelassen habe. Die ganze deutsche Zündwaren⸗ industrie sei ruiniert. . ö Für den Antrag der Sozialdemokraten stimmen nur ö. Sozialdemokraten, die fortschrittliche Volkspartei und die Polen ; Auf Antrag Raab wird über das Gesetz im ganzen
ich abgestimmt. . na nn,, , st⸗ die Annahme des Gesetzes mit 6. egen 93 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen, Zur n . hören Sozialdemokraten, fortschritt iche Boll gart 2 9. 3. Zentrumsmitglieder sowie der Abg. Dr. Arendt (Rp.): d Polen enthalten sich der Abstimmung. Die Verkündigung des Resultats genommen. . Jö Das Haus geht darauf zur Beratung ven , , über und setzt die am Montag abgebrochene n er Petition, betreffend Aenderung des Imzsg . , Abg. Sach e (Soz.) nimmt Bezug auf die Ph n e . 9 39 dem Tisch des Hauses ausliegen, und wendet, sich gegen, . inf die Agitation für die Aufhebung des n nfs e er e J genannt haben. Hier zeige sich wieder einmal: wer e 8 . Die Gesetzgeber haben 1854 den Zwang gar nicht a en . 4 Gegenteil, der Reichstag hat aus dem Entwurf den Zwang para 3 herausgestrichen, sogar die Ueberschrift 6 wangsim ,,, ist geändert worden. Wie kommt es, daß entgegen . . gesetz dann durch Landesgesetz nee ol n, ö. ö 14 geschaffen wird? Trotz anderslautender e, , . ; 9 . den heutigen Zwang für ungesetzlich und kann mick . falls auf eine Anzahl Gerichtsurteile stätzen. So hat das Ober . gericht Düsseldorf dahin entschieden daß der ens mn Geisfte des Gesetzes und dem. Willen des . csezgebers 6. spräche. Wenn wir die Petitionen so abwürgten, wie . . Freunde der Impfung wünschen, würde keine Nube . aß in England nach Einführung der Gewissen gklausel die , erheblich zugenommen hätten, trifft nicht zu. Ich . ö. ö konstatieren. Nach Einführung der Klausel im Jahre dod w den ersten Jahren keine aufsteigenden Ziffern zu verigick en, 1595 waren nur noch 116, 190708 nur 666 6 , erkre u in ganz England. 1902, a s die Fälle sich vorüber w zat . englische Minister in 1 . drücklich anerkannt, daß nicht der leiseste Grund vgrließe⸗ ,. Zusammenhang mit dem Gesetz von 1898 anzunehmen. r n . f f Entwicklung der Naturheilvereine in Deutschland hat sicherlie e. dazu beigetragen, daß bei uns Pocken so gut wie , ,,,, . Solche Vereine giot es jetzt auch in den kleinsten Dörfemn. Kann man auch nicht mit allem, was sie k so muß man doch anerkennen, daß sie in der 2 exölkerung Luftlhrung schaffen, daß sie auf Reinlichkeit hinwirken und, viel. . . veranlaßt haben, Bäder einzurichten. Gegen die est ö en I. auch keine Impfung. Wer den Glauben an die e , n . soll sie ja freigestellt sein, nur den Zwang wollen wir be 6 . zum mindesten das Gefetz dahin abändern, daß den durch den Impfungszwang. Geschädigten aus Reichs ⸗
Wir haben volles Vertrauen ju
wird mit Beifall auf
oder Landesmitteln Ent
schadigunz zugebilligt werden muß,. Es wird e,, . m . unterfucht. Wenn Geheimrat Kirchner sich auf Ve i n ö. Dezernenten der Frankfurter Polizei stützt, so gedauere ie d, , Polizeiorganen gegenüber so leichtgläubig ist. n,, . . sie verdienen, zit 6. ehh , der Essener Prozeß. Wir empfehlen unseren Antrag zur Annahme. ; . . ö , . Freiherr von Zedlitz und Ne . Der Vorredner hat das geltende Recht dahin interpretiert, daß der pan ausgeschlossen sei, und hat den Pelizeibehörden , . 6 der Anwendung des Zwanges gemacht. Dem din ich verpflichte . ö.. gegenzutreten. Ich könnte mich mit dem Hinweis r n, . ö preußische Oberverwaltungsgericht die Frage wiederholt gen ,. in konstanter Rechtsprechung alle Einwände egen den 4 iüei. lichen Zwang für nichtig erklärt hat. So weit ge 1a niemand, daß er behauptet, das Reichẽgesetz ve ö au drücklich den Zwang, sondern es wird aus ,der i geschichte des Gesetzes die Unzulässigkeit des . gert. Diese Entstehungsgeschichte ist eingehend auch vom Obfrpermal 6 gericht geprüft. Es war in dem Entwurf den e bündeten 6. gierungen ein S 14 vorgesehen, wonach hinter den , . ü . die Zwangsimpfung der Minderjährigen auch eine analoge 2 , . für die Erwachsenen eingefügt werden sollte, die in gewissen Ja . der Wiederimpfung sollten unterworfen werden können. . ordnete allgemein an, daß Tie Impfung eventuell . durchgeführt werden könnte. Die Kommission hat den 8 6 . §z 14 hineinredigiert. Ob dabei ein Irrtum porlag, 5 l entscheiden. Dagegen wandte sich ein Antrag vas ker auf , dieser Bestimmung. Zur Begründung sagte Dr— das er. es gie nich zu billigen, daß Erwachsenen gegenüber ein Zwang zur, Impfung an. gewendet werde, der gegen Minderjährige gerechtfertigt ei. 6. ist also ein klares Anerkenntnis Laskers, daß die, Zwan go impfung bei Minderjährigen zulässig ist. Der so begründete Antrag wurde 36. genommen. Nun hat allerdings — und, darauf berufen sich ö. Impfgegner hauptsächlich — in einem späteren Stadium 1 e ratung der Abg. Dr. Löwe, ein Arzt, die entgegengesetzte Behaur ung aufgestellt wie Lasker. Wir können doch aber unmöglich n . einer so klaren Entstehungsgeschichte das Wort eine einzelnen Ab. geordneten, das offenbar mit den Tatsachen in. Wider spruch stand nunmehr als das Richtige anerkennen. Den , weisen zu wollen, daß sie ihre Befugnisse überschreiten und rech ö widrig handeln, ist ein vergebliches Unternehmen. Ich. stehe . an, ju behaupten, daß die Derren, wie so azitigren; 3 schwere Verantwortung auf sich laden. Das Wort don dein . . legen soll bei einer Unterredung unter vier 6 , . ö. Hier steht Wort gegen Wort, und es ist Temperaments⸗, Ges a und Gefühlssache, zu entscheiden, welcher Seite, man 1alauhen . Halten Sie es für wahrscheinlich, daß ein höherer Polizeibeamter einen solchen Ausspruch getan hat. Ich glaube es nicht. . Abg. von Damm (wirtsch. Vgg.): , die ö. führung der Gewissensklausel nach englischen Muster. Nach 4. . handlungen des Reichstags über das Impfgesetz glaube ich, daß
it dies Haus ĩ eharre des ö iner heit dieses hohen Hauses sind, und ich beharre deshalb bei meine
keines weiteren Beweises.
Erklärung.
der Reichstag das Gesetz nicht angenommen haben würde, wenn man
ein scharfer Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht und in
geahnt hätte, daß physischer Zwarg ausgeübt werden könne. Damals im man sicher der Ansicht gewesen, daß weder physischer Zwang noch wiederholte Bestrafung möglich sei. Die Zwangsimpfung ist 6. ̃ die die sich jährlich in geimpft worden, da wenn noch ein paar Tausend mehr auf Grund
Familie. Unter den Tausenden von Fremden, Deutschland aufhalten, sind doch viele nicht konn es nicht schaden,
der Gewissensklausel von der Impfung freigeblieben sind. Wir haben einen Zusagtzantrag gestellt, wonach wir auch diejenigen Petitionen zur
Berücksichtigung überweisen wollen, wünschen. durch wangsweise, Impfung zu Schaden kommen, oder die nach Ein— führung der Gewissensklausel durch den Gesetzgeber veranlaßt werden, sich imhfen zu lassen, bei etwaiger Beeinträchtigung ihrer Gesundheit zu entschädigen. sein, aber er fällt ja den Geschädigten zu, und es wären also nur die senigen Fälle zu entschädigen, Nachweis gelingt. unseren Antrag zu stimmen.
haben beantragt:
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Gewissensklausel einzufügen ist, derart, daß jede Person vom Impf— jwang zu befreien ist, die der sie vor ihrem Gewissen die
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erfuchen, zur Klärung der Frage Impffreunde und Impfgegner in gleicher Stärke angehören, und das
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be bezüglich des Grundsatzes ne bis in idem und der Zwangsimpfung) beseitigt;
der Einführung der sog. Gewissensklausel wissenschaftlich prüfen
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wendungen der Impfgegner berücksichtigt werden.
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urchaus nicht gerecht, wenn er diese
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Schlafzimmer der Mutter zu diesem Zwecke erbrochen worden. Regierungsvertreter hat soeben nachweisen wollen, daß 1874 Der Reichstag Kommission ist doch von derselben Seite erklärt worden, daß bei der Anwendung des Zwanges, auch des körperlichen, äuß'rste Zurückhaltung angebracht sei. Vinweis auf die Gewissensklausel aufgenommen. leidet aber auch sonst an den größten Unkl
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ch der Antrag Faßbender gibt nicht genügend bestimmte Direktiven.
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sind sie sich in Preußen an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts halten und den Zwang rigoros zur Durchführung bringen; aber gerade deshalb ist die von uns verlangte,
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in gleicher Stärke bestehende Kommission empfiehlt.
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soziale Maßregeln usw. zu ersetzen sei.
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zuführen. Impfung spphilitische Ansteckungen vorgekommen waren. Es wird nun
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Eltern, daß ihre Kinder zwangsweise geimpft
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krasser Fall k Hagen gemeldet — bestätigt wird. Beamten bei Anwendung des
aber müßt
wirksame Mittel sei.
freun
schlagend sind.
des Impfzwanges dem Herrn Reichskanzler ne weisen;
ige vorzulegen.
Sommer fortschr.
auses niedergelegten Abbildungen von durch die Impfung hervor—
nicht anwendbar, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entgegengesetzt
behalten werden, stelle sich heraus, daß die Impfung schädlich sei, so
ierung sich gegen eine solche Prüfung sträuben kann; sie sollte
die eine Entschäͤdigungepflicht der Billigkeit, diejenigen Leute, die
Es ist doch ein Gebot Gewiß wird der Nachweis außerordentlich schwierig
t ; wo dieser außerordentlich schwierige Ich bitte auch die Freunde des Impfzwanges, für
Die Abgg. Dr. Faßbender und Dr. Pfeiffer Zentr.)
itionen zur Beseitigung ls Material zu
I) Die dem Reichstag vorliegenden Pet a über
2). den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetz= ntwurf zur Revision des Impfgesetzes vorzulegen, in dem die
jzuständigen Behörde erklärt, daß — Impfung ihres Kindes nicht rechtfertigen ann; ferner, daß phrysischer Zwang zur Durchführung der Impfung jedem Falle auszuschließen ist;
3) im Falle der Ablehnung der Ziffer 2 den Reichskanzler zu eine Kommission einzusetzen, der
on ihr ausgearbeitete Material in Form einer Denkschrift dem Reichs-
Von den Abgg. Dr. Müller-Meiningen, Oeser und Volksp.) ist beantragt, die Ziffern 2 und
des Antrages Faßbender-Pfeiffer, wie folgt, zu ändern: 2) den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetz⸗ itwurf, zur Revision des Impfgesetzes vorzulegen, der die setzt estehenden rechtlichen Unklarheiten des Impfgesetzes (vor allem ꝛ Iings
3) bei dieser Revision des Impfgesetzes von neuem die Frage zu
ssen und zur Vorbereitung für diese Prüfung dem Reichstage kalt öglichst eine Denkschrift vorzulegen, in' der auch Ein
die
Abg. Hormann Gfortschr.
49g:
Volksp.) begründet den letzteren An— Meine Freunde stehen der ganzen Frage objektiv gegenüber. er starken Bewegung gegen das bestehende Impfgesetz und feine andhabung, die sich doch nicht ignorieren läßt, wird der Kommissions⸗ richt, der über die Petitionen zur Tagesordnung übergehen will,
Bewegung als unverständlich id geradezu verbrecherisch bezeichnet. Dle auf den Tisch des rufenen Krankheitserscheinungen sprechen doch eine beredte Sprache. anz besonders hat sich aber die Bewegung gegen den Impfzwang sgebreitet und auch Aerzte haben sich ihr angeschlossen. Es werden er die Durchführung der Impfung auf dem Wege physischen vanges durch die Polizeiorgane höchst gravierende Fälle berichtet. Man t Kinder gewaltsam aus den Behausungen der Eltern weggeholt d zur Impfung geführt; in einem Falle ist sogar zur Nachtzeit das Der ein Zwangsgesetz hat schaffen wollen;
aber in der
Wir haben deshalb in unsern Antrag auch einen Impfgesetz Das Oberlandes
idem sei hier
Das — : Unklarheiten. icht Jena hat erkannt, der Grundsatz ne bis in
schieden, und gegen wieder
diese letztere Entscheidung hat Polizeibehörde mit besonderen Verfügungen mobil gemacht. wird also in die ganze Rechtsprechung durch das Gesetz e große Verwirrung hineingebracht. Wir wollen mit unserem trage Klarheit schaffen, um eine gleichmäßige Ausführung des setzes herbeizuführen. Der Antrag Erzberger, zur erneuten Prüfung die Aenderung des Impfgesetzes betreffenden Anregungen und träge eine Kommission zu berufen, der neben Impffreunden auch spfgegner angehören, ist uns zu allgemein und harmlos gehalten.
r wünschen eine objektive Feststellung des Tatbestandes. Wir überzeugt, daß die Behörden durchaus hong lide verfahren, wenn
auf amtlichem Wege zu schaffende rheit um so notwendiger. Abg. Dr. Faßbender (3entr.): Wir sind hier nicht berufen, über wissenschaftliche Frage zu entscheiden. Anderseits können wir nicht einer großen Volksbewegung teilnahmlos vorübergehen. Die ikte 1 und 2 unseres Antrags sind bereits neulich begründet den. Mir kommt es besonders auf den Punkt 3 an, der eine rung der Frage durch eine aus Impffreunden und Impfgegnern i i s Eine gruͤndliche ersuchung ist auch von wissenschaftlichen Autoritäten, so von Pro⸗ — wird von diesen gritäten darauf hingewiesen, daß in der Medizin keine Dogmen schen dürfen, und daß auch wissenschaftliche Ueberzeugungen immer durchgeprüft werden müssen. Aber ergebe die . die Impfung notwendig sei, gut, dann
h. Nachprüfung, d müsse die Impfung bei
se das Gesetz geändert oder befeitigt werden. Außerdem müsse ge⸗ t. werden, oh die Impfung in der heutigen Form noch ihren ck erfülle, noch so notwendig sei, wie es vor 46 Jahren der Fall oder der Fall zu sein schien. Es sei ferner zu prüfen, ob bei Stande der heutigen Hygiene die Impfung notwendig oder nicht nehr durch Steuern der Wohnungsnot und andere fanitäre und s s Ich begreife nicht, wie die aus eigenem Antrieb dafür sein, damit eht.
Abg. Dr. Hahn (dkons.): Wir werden für die Punkte 1 und 3 des ages Faßbender stimmen. Was die Petitionen selbst betrifft, fo das Zwangsimpfungsgesetz von 1574 auf das Gutachten wissenschaftlichen Deputakion für das Medizinalwesen zurück⸗ Schon damals war es aber erwiesen, daß durch die
Beruhigung im Volke
von ern vermindert worden sei. Ich will das dahingestellt sein lassen. nfalls besteht in vielen Kreifen eine große Beunruhigung der werden müssen. Es der zweifellos in Preußen z B. besteht, durch wiederholte Pressemitteilungen ein besonders wurde kürzlich durch die „Deutsche Tageszeitung“ aus
Vom Regierungskisch wurde der Zwanges möglichste Schonung empfohlen, das ist ein durchaus platonisches Zugeftändnis. Zunächst e doch darauf hingewiesen werden, daß die Impfung das einzig s Es kommt nicht auf die Zahl der Impf—
de an, sondern darauf, ob die Gründe für die Impfung durch
daß die Gefahr durch Uebertragung von Lymphe
cht hier ein gewisser Zwang, auch
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Pockenerkrankungen.) „Manöver“ vorgeworfen; ich weise diesen zurück. Während der großen Epidemie von 1794 Nord⸗ und Süddeutschland 200 000 Menschen an den Pocken; in Berlin von 1758 bis 1770 nicht weniger als 6705 Perfonen. großen Epidemien gaben den Anstoß zum Erlaß des Impfgesetzes. Die Naturheilkundigen behaupten, Aerzte sind so ehrlich, zu sagen, daß wir es nicht können, also unsere Unkenntnis einzugestehen. ihre ärztlichen Parteigänger mit Pest- und Choleraepidemien
Kaiserlichen geben, weil wir von Ländern
solcher Persone
breiten die Pockengefahr. wir sie nicht impfen.
uns
eintritt?
Meine Herren!
Pocken auf die Prophylaxe zurückzuführen ist oder Zwangsimpfung.
imp Kirchner können uns nicht beruhigen. im Volke und hier nicht,
einlegen,
einem Flugblatt behauptet hat, meine Ausführungen
einseitig ü sind derart in Vergessenheit geraten, daß weder das die Aerzte sich uͤber ihre (Der Redner gibt eine ausführliche Dar⸗ des Charakters
selbst klar sind. Verlaufs,
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Bei solchen Epidemien ist mit Wasserleitungen und ähn⸗ lichen hygienischen Maßnahmen allein nichts läßt uns gegenüber solchen akuten Ereignissen im Stich.
keine Krankheit, die durch die Impfung so lange hintangehalten ! Es gibt Krankheiten, bei denen es richtiger ist, zu verhüten als zu behandeln, sagt Robert Koch. in erster Linie
Pocken.
die Pocken, ist hat pro Mille wird die aftlichen
wmtagelang aufgehalten und habe eine ganze Reihe Diese kommen in die Familien, leben auf den Gütern mit dem übrigen Gesinde zusammen und ver— Sie bringen uns die Krankheiten, wenn Sehr scherzhaft ist auch, daß alle Impfgegner verschwinden, wenn eine Pockenepidemie droht. da dies der Fall war, 55 000 Personen in 8 Tagen impfen lassen. In England wird man es erleben, daß, wenn einmal elne Pocken⸗ einschleppung erfolgt, eine schwere Epidemie ausbricht, land noch einmal denken wird. Die f und den Schaden haben die Kinder. Die Zahl der Schädigungen, die ist ganz verschwindend klein, und da trifft Glauben Sie denn, daß der deutsche rbärmlich ist,; daß er wegen der paar Groschen, mpfungen bekommt,
Dazu steht Kenner und Gegner der Impfung
lich.
n untersucht.
önnen, die Schuld.
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Impfgegner wollen mit uns zusammen arbeiten? glaube nicht, daß viel dabei herauskommt. wir s Es ist
nichts von der nichts Neues
es Assessors v. Bitter über das In⸗-Ketten-Legen tatsächlich in dem be— haupteten Wortlaut und Sinne gefallen ist.
Schluß 6*½ Uhr, nächste Sitzung Montag, 6. Februar, . Interpellation Graf Kanitz. zum Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeßordnung.
Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 17. Sitzung vom 1. Februar 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Polizeiverwaltung in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster, durch das der Minister des Innern ermächtigt wird, mit Zustimmung des Provinzialrats in diesen Regie⸗ rungsbezirken die Ortspolizei verwaltung hinsichtlich der Sicherheitspolizei besonderen staatlichen Behörden oder Beamten zu übertragen. Minister des Innern von Dallwitz:
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, eine Lücke in der Gesetzgebung auszufüllen, welche sich seit Einrichtung der Sicherheitspolizeiverwaltung im rheinisch⸗westsalischen Industriegebiet besonders fühlbar gemacht hat, und welche geeignet ist, die Wirksamkeit ber neuen Einrichtung, wenn nicht zu gefährden, so doch wesentlich zu beeinträchtigen.
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er Sanitätsrat
und die e. Das Verdienst Edward Jenners um die Einführung Kuhpockenschutzimpfung Revaceination 0,
Impfgegner
die Pockensterblichkeit in herabgedrückt.
Deputation Gesundheitsamts in Zweifel des Gesundheitsamts Wir dürfen uns des Schutzes gegen die Pocken nicht be— (Zuruf: England! Wir können den Impfzwang nicht auf⸗ umgeben sind, die ihn nicht haben: Frankreich, die Schweiz, Belgien. russischen Arbeitern kommen alljährlich zu uns. Ich habe
vorgebracht, es Phrasen, dieselben Vorwürfe, dieselben Unwahrheiten. den Vorschlägen Ihrer Kommission und gehen Sie über alle Petitionen zur Tagesordnung über! Es sind noch 7 Redner zum Worte gemeldet. tagungsantrag findet Annahme. Interpellation u. Gen. (8kons.) eingegangen ist: Welche Maßregeln gedenken die verbündeten Regierungen zu ergreifen, um einer Ueberschwemmung des deutschen Geldmarktes mit fremden Wertpapieren und einem übermäßigen Abfluß deutschen Kapitals in das Ausland vorzubeugen?“ Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.) bedauert zur Geschäftsordnung, daß er heute nicht mehr auf ein ihm heute nachmittag zugegangenes Tele— gramm aus Frankfurt 4. M. eingehen kann, demzufolge ñ
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z. Die Impfung soll nicht einmal 19 Jahre schützen. Diesem Gebiete wäre eine wiederholte Untersuchung In der Türkei und Japan hält man sogar eine Impfung ö
Jahre für e sehe bei
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rforderlich. Das muß doch festgestellt werden. X e bei der Regierung in dieser Beziehung einen gewissen Dogmatismus; warum will sie hier eine weitere Prüf
Impfgegnern e . beschäftigt zeit besteht.
Wie haben sich z. B. die Auf— Auch die Abgg. Dr. Arning
—
Kirchner: Ich, muß da— wie der Sanitätsrat Dr.
daß,
und fanatisch gewesen seien.
Gefährlichkeit und der Gefährlichkeit Bilfinger hat mir Ausdruck mit Entrüstung
1796 starben allein in
Diese die Pocken heilen zu können; wir
Wie wollen diese Herren und
fertig
zu machen; die Hygiene Wir kennen
*
Dazu gehören Erfolge dieses Systems imvergänglich. Die Einführung der preußischen den Eingaben Unparteilichkeit Medizinalwesen gezogen. sind Muster von Fleiß und
In und das
Objektivität für
Hunderttausende von mich in
1906 haben sich,
an die Eng Impfgegner regen das Volk auf,
für Beibehaltung des Impf unser Aerztestand viel zu hoch. zugleich zu sein, ist unmög Ich om Wenn sie uns vorwerfen, Sache, so weise ich das zurück. sind immer dieselben Folgen Sie
J Ein Ver Der Präsident teilt mit, der Abgg. Graf Canitz
die Aeußerung
Zweite Lesung der Novelle
Bureau.)
will, man die staatliche Polizeigewalt verstärken. Kröcher; Herr Abg. Liebknecht, ich rufe Sie zur Sache.)
w ung nicht zulassen? Wissenschaft ruht doch noch in den Windeln. ün aß eine Kömmission von Impffreunden und wissenschaftlichen Männern, sich mit allen diesen Auch der Laie sieht ein, daß hier eine gin. Unklar die Impfung nicht den gehofften Erfolg
zuschreibt, beweist die Tatfache, daß von den vor 1870571 geimpften bayeris
Wir
Daß at, den man ihr immer dem Kriege von chen Soldaten 95 οί‚, an Pocken erkrankt kann behaupten, daß noch nicht der hundertste Teil der linder infolge der Impfun
8 n der Kinder 1 J g zur Anzeige kommt. Ich kann dies selbst als Vater bestätigen.
Die Aushihrungen des Man versteht
. warum sich die Regierung gegen eine er— neute Prüfung wehrt, wenn sie sich so sicher fühlt. Ich will keine Ent⸗ der, einen oder anderen wissenschaftlichen Seite treffen, st so umstritten, wie das der Bakteriologie. Nach 8e man vielleicht über manche wissenschaftlichen Er— gebnisse der Gegenwart lächeln. ii das Fieber geändert! und Genossen sollten sich freuen über eine nochmalige Prüfung und scharfen Wendungen gegen Uebertreibungen der Impf⸗
gegner zu Felde ziehen. Geheimer Obermedizinalrat Prof. Verwahrung
X
e Königlichen Polizeidirektionen in den Bezirken von Essen, Bochum und Gelsenkirchen besteht darin, tanlichst und besser als bisher den Gefahren vorzubeugen, die aus der Entwicklung und der Ausdehnung der Industrie in diesen Bezirken auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit sich ergeben haben und sich in Zukunft noch mehr alß bis⸗ her ergeben werden. Zur Erreichung dieses Zweckes ist es erforderlich,
die Bezirke der staatlichen Polizeidirektionen derartig abzugrenzen, daß sie tunlichst räumlich abgerundete, in sich geschlossene Bezirke um⸗ fassen, deren Zusammenhang durch anders organisierte, nicht staatliche Polizeiverwaltungen nicht gestört und nicht durchbrochen wird, zumal die den kleineren kommunalen Polizeiverwaltungen zur Ver— fügung stehenden Exekutivkräfte in der Regel unzulänglich und den Weisungen der staatlichen Polizeibehörden nicht unterworfen sind. Zur Herstellung dieses erwünschten Zustandes reichen aber die durch das Gesetz über die Polizeiverwaltungen vom 11. März 1860 in bezug auf die Errichtung von Polizeiverwaltungen dem Minister des Innern übertragenen Vollmachten nicht aus. Denn nach 52 des Gesetzes sind diese Vollmachten beschränkt' auf Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und auf solche Gemeinden, welche entweder Festungen oder Sitz einer höheren Verwaltungsbehörde oder einer höheren Justizbehörde sind.
Der 5 1 des Entwurfs schlägt Ihnen daher eine Ergänzung und Erweiterung dieser Vollmachten nach der Richtung hin vor, daß für den Umfang des Industriebezirks die Errichtung von staatlichen Polizeiverwaltungen auch in solchen Gemeinden zulässig sein soll, auf welche die Voraustsetzungen des § 2 des Polizeigesetzes nicht zutreffen. Es soll diese Zulässigkeit der Einrichtung staatlicher Polizeiverwaltungen auch hier auf das Gebiet der Sicherheitspolizei beschränkt werden, und zwar so, daß für jeden einzelnen Fall die nähere Abgrenzung der Zuständigkeit durch ein zu erlassendes Negulativ erfolgen soll.
Die Stellung der Leiter der staatlichen Behörden macht es ferner erforderlich, die für Landgemeinden den Landräten gesetzlich zustehenden polizeilichen Befugnisse auf die Leiter der Königlichen Polizeidirektlonen zu übertragen, desgleichen die Zuständigkeit der Landräte und der Kreisausschüsse in bezug auf Beschwerden und Klagen gegen polizeiliche Verfügungen auf die Bezirksausschüsse und die Regierungspräsidenten zu übertragen.
Im § 3 endlich wird Ihnen die Einführung einer Einrichtung vorgeschlagen, die sich für den Landespolizeibeztrk Berlin besonders bewährt hat. Es sollen bei dringlichen Anlässen und bei besonderen Vorkommnissen die Exekutivbeamten der einzelnen Polizeidirektionen befugt sein, innerhalb des gesamten staatlichen Polizeibezirks Amte⸗ handlungen vorzunehmen.
Die Königliche Staatsregierung gibt sich der Hoffnung hin, daß der Landtag diesen den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen ent sprechenden Vorschlägen zustimmen wird, und daß es dadurch gelingen wird, die für eine gedeihliche Wirksamkeit der staatlichen Polizei⸗ verwaltungen erforderliche Grundlage zu schaffen.
Abg. Schulze-⸗Pelkum (kons. : Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir der Vorlage zustimmen. Wir erkennen an, daß der Regierung die Möglichkeit gegeben werden muß, nachdem vor zwei Jahren die Königliche Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen eingeführt worden ist, sie auch auf das ganze weitere Gebiet des Industriereviers zu erweitern. Wir haben auch gegen die vorgeschlagene Zuständigkeit der Behörde nichts einzuwenden. Zweifel⸗ haft sind wir nur darin, ob nicht an Stelle des Provinziafrats die Gemeindeorgane und Selbstverwaltungsbehörden zu hören sind. Es wird den Gemeinden billigerweise Gelegenheit gegeben werden müssen, sich über die Sache zu äußern. Wir meinen, daß die Vorlage im Plenum nicht erledigt werden kann, sondern sich eine Kommissions beratung empfiehlt, und beantragen deshalb, den Entwurf der Gemeinde kommission zu überweisen.
Abg. Schmeddäing (Zentr.): Ich schließe mich dem Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an die Gemeindekommission an, möchte aber vorschlagen, daß die Kommission zu diesem Zweck um 7 Mitglieder verstärkt wird. Meine Freunde find im all—⸗ gemeinen mit dem Gesetzentwurf einverstanden, er ist die Kon. sequenz des Gesetzes von 1909, wodurch die Sicherheitspolizei in. Gelsenkirchen, Bochum und Essen dem Staat überkragen wurde. Die Entwicklung der Verhältnisse im rheinisch⸗westfälichen Industrie revier macht die Uebernahme der Sicherheitspolizei auf die staatliche Polizei tatsächlich erforderlich. Allerdings haben auch meine Freunde einzelne Bedenken gegen die Vorlage. Wir wünschen vor allem eine deutlichere Fassung des 5 2 über die Zuständigkeit der einzelnen Be hörden, sowie eine Aufklärung, wie das Verordnungsrecht der Poltzei gehandhabt werden soll, und ob ein dringendes Bedürfnis vorliegt, auch im linksrheinischen Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf das Gesetz anzuwenden. Mir hoffen, daß bei der Einführung der staatlichen Polizei die Beamten der bisherigen Kommunalpoltzei nicht an die Luft gesetzt werden, sondern allmählich in den Staatsdienst übernommen werden.
Abg. Dr. Röchling (nl) erklärt kurz die Zustimmung seiner Freunde zu dem Antrag auf Ueberweisung der Vorlage an die ver— stärkte Gemeindekommission.
Abg. Bartscher Zentr.): Wir sind mit diesem Gesetzentwurf einverstanden. Wir haben uns vor zwei Jahren mit der Einführung der staatlichen Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen ein verstanden erklärt; damals entstand eine Lücke, weil nicht alle Industriegebiete hineingezogen waren, und diese Lücke soll jetzt aus gefüllt werden. Wir stehen aber auf dem Standpunkt, daß die Personalunion zwischen dem Landrat und dem Polizeidirektor in Gelsen kirchen und Bochum unmöglich aufrecht erhalten werden kann. Die Aufgaben des Landrates in diesem bevölkerten Gebiet sind so außer ordentlich groß, daß er nicht seinen eigentlichen Geschäften durch die Polizeiverwaltung entzogen werden darf. Wir wünschen deshalb die Aufhebung dieser Union.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.); Statt der Einführung der staat— lichen Polizei in diesen Bezirken sollte man lieber daran denken, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die Gemeinden in einen gewissen Zusammenhang zu bringen, damit sie der Tyrannei der Syndikate und Kartelle in Rheinland⸗Westfalen mit Erfolg ent— gegentreten können. Die Einrichtung der staatlichen Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen im Jahre 1909 wurde damit be— gründet, daß es sich um ein unruhiges Industriegebiet handele, und die jetzige Vorlage wird mit demselben Grunde vertreten. Wer hat denn aber das Gebiet unruhig gemacht? Doch wohl diejenigen, die sich in jeder Weise bemühen, billige Arbeitskräfte in das Gebiet heranzuziehen. Das Gesetz von 1909 wurde gemacht, weil man einen neuen Bergarbeiterstreik befürchtete, und dieselbe Befürchtung hat man auch heute. Man sieht eben, daß die organisierten Arbeiter eine Macht gegenüber den Grubenherren sind, und deshalb (Präsident von Das Zentrum scheute sich 19o9 nicht, gegen die dortigen Arbeiter, die zum
großen Teil Anhänger des Zentrums sind, die staatliche Polizei an⸗ zurufen. f sprach, darf nicht sich der Abg. von Arnim-⸗Züsedom aus. Diese drei Parteien ver⸗ langten stürmisch eine weitere Ausdehnung der staatlichen Polizei auf das ganze übrige Industriegebiet in Rheinland und Westfalen,
Daß der Scharfmacher Schmieding damals für das Gesetz wundernehmen, und in demselben Sinne sprach
Der Zweck der Einrichtung von
und
der Minister hat sich deshalb beeilt, die heutige Vorlage