1911 / 34 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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( e lte ( e 1 9 * Das r . J 1 8 8 t eb t d U b J 5 ) U . I . 3 3 2 d d 9 8 ) h 1 P : d zi g ) h J Y .

tretun e das Vereinsges g gegen das Vereinsgefetz, gegen die Vorschtisten über das usgesprochen, daß eine solche Versetzung aus politisch he zung aus politischen Gründe z den schränkung auf diejenigen Aufgaben festgehalten werd lche d gehalt en, welche die sicher auch auf einer größeren Basis die zwangsweise

einem freien Ermessen Y 2 Hein folie Danach wäre also die Willkür, di . Heine ausschließ ] j ; zie Willkür, die der Nun, me . ö ĩ e, n. 1 36. auch jetzt schon gegeben. Der Ents e, ö. . ö de ö Ant agen der Herren Abgg. Albrecht Minist wtaats nd ö . Deben von Verrn Abg Stadtha * ö inister d 8 . 2 69 thagen begründet sind! g es Innern von Dallwitz: ; 9 ei 86 2 ö. Meine Herren Wiederholt bereits ist dle Frage 6 A iz ; . ; ö . U6⸗ Bassermann und Grö w en h =. . Dallermꝗ und Gröber gegeb z . 2 1 ; ö 85 gegebenen Anregungen kommt der von ebenfalls das Plenum setzen. Ich möchte Si Gegenstand iger un nig '. ren l hen all San ze ge. ö in. öchte Sie bitte 6s Begen FIrörte ö H'te Sie bitten, auch diese An. genstand der Erörterung in diesein hohen Hause gewesen. So hat ; . 6 klage die Verhan: 2 4 zie Verhanelung vor de zur; 9 j . 9 *. er zuständigen Strafkammer be— und diese Auswahl kann schließlich nur nach Anhö ö gefaßte Resolution di 2 n ,, z on die Uebertragung der betreffenden Bestimmungen : l (Schluß aus der Ersten Beilage.) aus Reichsgesetzen, erst künstlich herauskonstruiert. Dankbar wäre ich aber auch die Provinzialverbände, des Bedürfnis nach Zweckverbänden h sich nur eine Bestimmung über die Auflöfung unter Heranziehung derart zum Wort. Aber, meine i , , e. 3 ; . , meine Herren, w e, , ö ner Mehr; ; . Zwangsbildung für anwendbar zu erklären. , wenn Sie die Entscheidung über einer Mehrzahl von Gemeinden bestehen, zum Zwecke einer Steiger m ng 9 zum Zwecke einer Steigerung anderen haben will, an ö ö! R ; . M 3 6 Oberlandesgerichtsrat Dr. Schul Verbande bildung dar. Immerhin glaube ich der Hoffnung Ausdruck der die andere doch kein Interesse, hat, so kann sie l hal r srat Dr. Schultz: Damit würde die Stellung flei für diese Stellung zu schaffen; dann muß auch vorgesehen werden, daß eine ; einer za ; ; ü z n p I n. während bet einem kleinen Kollegium , Anregungen tunlichst Folge . de sich recht erheblich vermehren , . 9 wie es das Folge zu geben und schlägt Ihne . 6 RBedür land zentralen, die ja . ; ; d schlägt Ihnen in dem vor— wird, und daß besser als bisher auch dem Bedür lle zu den beecherbanden würde, unter ürde auch ganz erheblich verzöge , , n,. 7 . erben zerzögert werden. Prãsidente ̃ n, den Direktore , . x . : ; ö ektoren, dem ältesten Rat; diese Herre keit der Bildung von Zweckverbänden, welche ni . , darin hat die Begründung recht, Es ist n welche nicht nur Landgemeinden und damit leistungs⸗ KEiunghenf i. Bi . isch Obe . 3 ö ö ; en Kreisen und 1 aus diese isscheidenden Stadtgemeinder ' 6 Oberlandesgerichtsrat Dr. Schultz: D 8 tellen. Dadurch erst wird in so mancher Gemeinden . . unn ö. ö ,. 9 sschein . 1 adtgemeinden J land, Westfalen und Hannover ; ultz: Der Staatsanwalt kann zusammenarbeiten kön R könnten manche Schwierigkeiten wegfallen. Alles . en können. Wenn im Plen ) ; . J s ; ; , . z j . im Plenum sämtliche Richter über ö d fommunale Leben reicher gestaltet. Man darf aber nicht zu viele age er 23ne 8 Enger ö 3 3 ef, . Bes 4 Die Anträge Müller⸗M zu einem Zweckverbande zu verbindenden Gemeinden, die fördernden Entwicklung. (Bravo!) r n ,,,, ; * äge Müller⸗Meininge ö 8 6 bel j ö . 3 ; ; ö . Meiningen und Ablaß werden ab— ellum omnium contra omnes kommen; denn jeder der R entspricht in seiner Tendenz dem Der Herr Vorredner hat eine Auskunft darüber erbeten, in gegen der de öze ; egt; jeder der Richter , . kommt aber alles auf die Durchführung des Gesetzes an. Es wird 3. n durch die Bildung von Zweckverbänden ermöglicht werden soll, bringt * 2 eidung von Strafsachen * . ö . é lIwoll, bring ; ; 36 2 Dirassꝗ sind die Amtsgerichte i zßere 5 . erbandsbiidung, das beißt das l ; . utggericbt in srötteren derzkeringeren Pellebtheit de r Vorsitzenden; die Rich die für die weitere Entwicklung . gerksndeb ii bun ge d 1 Fall der Bildung eines freie Es ift zu befürchten, daß mit Hilfe des die Richter, —⸗ ung des Zweckverbandswesens von Be— J wird, und ferner gewünse f Riemen geschnitten werden Rr. 3 bis 8 des Strafaes . 16sch . ermöglicht werden soll. Auch 3 bis 8 des Strafgesetzbuches strafbare U iff Wüns q gesetzbuch trafbare Uebertretung betrifft.“ ünschen des Präside 1 ar Ḿiroft . Präsidenten und der Direktoren zuwiderliefen. Meine „den der Entwurf vorsicht, sollte , . ö. ö verbänden nur erfolge 5 n ; F. l46 a der Gewerbeordnung strafbaren Vergehen (gegen die Arbei a ; folgen darf zur Wahrnehmung von obligatorischen selbstndigen Stellung der Gemeinden; die Selbstverwaltung darf zwei Dritteln der Stimmen vorsehen. 9. ) gehen (gegen die Arbeiter⸗ Landesjustizverwaltung! Ich bitte dringend, beide A ö ; geg ah Zwecke, für welche der Zwang ausgeübt werden kann, müf end, beide ige ö. f n öffenen . e Anträge abzulehnen. Voraussetzungen ein öffentliches e ei ebe Taff ] ; 3 a zffentliche F osse die Auflö ines Zweck- ; 3. ö ,, . 6. so weit gehende Fassung ersetzt worden. Auch diefe Fass sollen, perfönlich erfah soll in Zukunft den Gemeinden völl ; as öffentliche Interesse die Auflösung eines Zweck. Zufammenbrüche derselben erlebt. Wir , ,, ese Fassun erfahren 8 gege ; 2 ö ö ; el zöll i reiges fei ; 2 ; . assung ren, was gegen sie vorliegt, daß sie nicht aus iur Wahrnehmung aller . . sein, sich eine genaue Formu unter diesen obliga . einsamen Gemeindezwecke frei— Unter e nn , setz zwie einer Auflösu es Zweck⸗ 2 l ; k ö. 41 ] ite änderung in der Zusammensetzung sowie einer Auflösung des Zweck Tatzungen folste man dahegen nicht zu große Willkür herrschen lassen, hier wolle man im Gegensatz 5, 6 , . 9. ; . gensatz zu der so sehr bet T Gesetz eine viel breitere Basis; da wird onten Tendenz der Staate z tsetz eins diel hetero ebt s f Verba 1 d d Staatsselretär Neos Khainst: J e Das bezieht sich also auf solche Verbände, bei denen das des Reichsjustizamts Dr. Lisco: gr geraden, namentlich wenn er nicht beteiligte Gemeinde nicht mehr als ein Drittel der Stimmen haben Der Herr Abg. von Brandenstein hatte ihm dann eventuell unsere Zu⸗ f nicht genügend soziales Empfi 5 f i s Empfinden besitze. in der E Wi be. er Erinnerung, zum Teil k Wr ? X ö . 3 ꝛ— h ö . eil kenne ich sie auch nicht, und stimmen den Grundzügen des Entwurfs zu. erwähnten Uebertretungen politisch selbst festgesetzt wird, o ist zu befürchten, daß gerade die werden soll, welche den Zweckverbã en politischen Charakters nichts en C nichts zu tun kann solche V j . ; Vorschriften nicht r ĩ mach einzelnen allen erlassen ̃ j 19e ln, ; widerstrebende Gemei ; „die Vorlage möchte de Hemeind ; ; ; für die Vorlage möchte ich noch den , ö 5 . . en sich bisher noch nicht mit dem Betrieb eines Wunsch hinzufügen, daß d für einzelne beteiligte Gemeinden haben kann. Andererseits glaube zu ihnen de ra b af ö * ö 9 haben Die preußischen Oberpräsidenten sind doch

Abg. Gröb . Gröber (Zentr.): Ich bitt Der Ueberweisungsbeschluß e, sebenfgll den Antrag abzulehnen. den Gerichten ni z kann nur auf Antrag des Staatsanwalts nicht ur !. cht etwas verlangen, was für einzelne dringende Fäll D ausführbar ist e anach wi ird zunächst der Ei itwurf eines 3 . Zweck⸗ z sanwalt. Der Antr 65 . arbeit aufrecht erhalte ; Ver Antrag würde nur die Papier ; * 8e it anwalt . Den einträß nge mu ge Pehier, Herr Aba e ö 5 We E eila ge müssen. . wir jetzt in unzähligen Fällen leisten 6 ; . will betreffs der Bestellung des Untersuchungs . g t an die Stelle der Landesjusti 9 3 er Landesjustijverwaltung das Ple . dehnung des iche e x f altung das Plenum setzen, . räumlichen Geltungsbereiches der Bestimmungen über 1 2 9 1 5 mir 1 . ' ö j 1901 56 MοY (Fr 3 . 1 1 E = 59 . eingebrachte Antrag entgegen, wonach Behandl ände unter gleichzeitiger Erweiterung ihres materiellen Inhalts ent en Le an k er Anklage nach den Besti ach Behandlun ä ; . 5. den Bestimmungen des 5 23 nicht n n ,, Es ist nötig, bei der Bestellung des Untersuchungs das Abgeordnetenhaus durch die im vori . z : : e uf eine öolichst treff ö ; erꝛr uch 2 ö ö. origen I hi ] B 1 M 8 ; h ; 1911 2 einen möglichst treff lichen Kriminalisten die Wahl zu lenken trägen des Herrn Abg. Linz und des H 9 ö zu den An⸗ 1 zerlin, ittwoch, den 9. He run 2 Ho antragt; auf dieses Recht ist de . . ; . zs Herrn Abg. Grafen von Spee ——— beiden Kollege ; 8. ] J der Angeklagte hinzuweise 8 sid t ö . 0n Spee 8 * ne Kollegen rechnen immer nur mi 2 eisen. Die sidenten durch die Landesj ; ; r mit der en AÄuff andes justizverwal ; der L 6 . ; der milden Auffassung Plenum aber ist ö ö. ltung getroffen werden. Das or Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 auf di . ( . . Hesetz 6 . . ö. 9 Cekonnmen, in denen die St gar nicht geeignet, über die Qualifikati ; vinzen und zuglei ö ö ie westlichen Pro⸗ sie werden aus allen möglichen Gesetzen, auch die Bürgermeistereiverbände und sonstige kleinere Verbände, ebenso ö ö die Staatsanwaltschaft die Ueberweifüung an di die Qualifikation der Richter ; zugleich den Erlaß einer ergänzenden Bestimmung, di Schösfengerichte verfügte, weil diese genüt e, en. au die 363 * ng, die 8a, ,,,, , , g unf 9 n, ,, . . gte, weil diese genügend schar . 3 46 . J ; I. j ; J dem Minister für die Auskunft darüber Pb es möglich ist, daß eine 36 K J der Staatsanwalt nach freiem Ermessen 6 ö wi ö . ö bei den Landgerichten durch einen Richter, di zu einem Zweckverbande zu vereini Ich gebe mich emen Illusionen darüber hin, daß eine so einzelne Henne ö. , n da müssen. Je weniger ein hn en, . ann, wird der Oberlandesgerichtsräte bei den Ob cht ,,, , s; einigen, gefordert. So hat f 3. iger weiterer kommunaler Verbä i ; O . . zo h erner de iger weiterer kommunaler Verbände vorliegt rufung Ener bohren nan, en Dberland erichten durch wei Mi ü deichstag bereits im Jahre 1908 ö. ; —— at serner der ; . ; ! . 9 gestellt wird geren nen Heng nnen er also als rechtlos hin z Veit ö; 8 bei den verbündeten Regierungen sie in England stattgefunden hat, bei uns so bald nicht eintreten des ganzen Jweckverbandez. Gemeinden sollen zwangsweise ver⸗ um so mißlicher würde es dann tragen Sie den ne g e n fn des Gerichts nicht, i wird; in England stellen bekanntlich die sogenannten Unions die ö fe n, e, wenn ö. sich um Verkehrsbedürfnisse oder auch die Bestimmung über Falle Rech . s Angeklagten wenigstens in de ie Verwendun einzelnen Richt z Flektrizitätspersorgung handelt. vere Verbände in d Hese technung, wo dieser selbst verlangt, vor die Gi f nn r h wollen, d g der einzelnen Richter dem ganzen Plenum überlassen der kommunalen Leistungsfählgkeit auf dem Gebi . . andere Verbände in dat Beleg mt ge⸗ / ann wird die Verantwortung das ist ein alter Sa ; 1. angeregt. 0 f em Gebiete des Armenwesens durch hinein, für sie eine eximierte des Angeklagten gegen den jetz: . 1 geben ju dürfen, daß im Falle der Verabschiedung des vorliegenden einen solchen Zweckverband zwangsweise zu Beiträgen ß . 1 J 6M De liger . 5 2 16 vor Gon s 59 . * 4 o * [ ö . 61 d 2 F 2 wird der Angeklagte nicht ö . nur berschlechtert. Auch pri Bahn veranlaßt werden. Genau, so liegt es bei den Ueber Zwangsvereinigung derartiger Verbände mit anderen Verbänden oder —ͤ agen, er sehe seine Tat schwerer an und rãsidi , ,, r mund asidium it di Veran r . ane, 38 wird Re 5 , / e Vere ntwortung des Einzelnen immer liegenden Entwurf vor: erstent, die einheitliche . 3. . l ö y fnid * n Rechnung Eine Hinzuziehung der . gion De nn ere ich h für den Umfang der ganzen Mo e nne, nm, der Materie getragen werden können, einen Teil der immer kostspieliger sich ge⸗ Umständen vorteilhaft sein. Wenn eine Stadt auß einem Kreise aus Abg. Dippe (nl): daß an und für e gr , Es steht doch im Gesetz . l Monarchie, zweitens, die Zulässig— staltenden fakultativen Aufgaben gegebenenfalls durch den Zusammen⸗ scheidet, so findet jetzt ein außerordentlich schwieriges Auseinander⸗ ee n , n m. as Velikt or S Ff, ; e, T / visse ö - ? . änzende gewesen; nicht vor das Schöffengericht gebört; wissen ganz genau, woran sie mit den einzelnen Richtern sind, welch oder Landgemeinden, Stadtgemeinden und G der Entwurf, ngmentlich in Rozin⸗ ö 9 welche lediglich , nen ö ö und Gutsbezirke, sondern auch fähigere Basis ju s in allem sind wir paradiesische Zustände schaffen wird. einen Antr . ö ie den um fasse J, . . 1 ö. ö , , an illem sind Gn merkin k ver Entwurf die Gewa lane 6 6 anf bestimmte Voraussetzungen stellen; der An die G alsen, und, im weiteren Verfolg dieses in Stadt und Land freie Bahn geschaffen sein zu einer ersprießlichen, mit dem Gesetz durchaus einverstanden Immerhin Kaan der Entente J ! 8 2 9 3 J An⸗ s 1 . I ö 8 ͤ . 1 8 ? . de das nach dem Antrage ganz nach seinem Beliebe ie Geschäftsverteilung mitsprechen sollten, d ; mund ihrerseits wieder kultur⸗ k zor n Belieben tun en sollten, dann würden Sie ich Minister des Innern von Dallwitz: In. . gült auch pon dem Vorschlaqz; jetzt in der Landgemeindeordnung vorhan s ö ö. g Ssadtkreise aus dem Gesetze herauszulassen. Wir sträuben uns nicht ö . g vorhanden i . 5 . ͤ ö gelehnt. ,,, Aber auch in bezug auf den Kreis . ist, fallen zu lassen. Ahg. Linz DJentr); Das Gesetz herr dne ; entweder in dieselbe Zivilkammer kommen, oder er will in di Kreis der Aufgaben, deren Erfüllung Wunsche, den wir hereits im hörigen Jahre in unserem Antrage zum welcher Weise die Auflösung eines Zweckverbandes erfolgen könne. 9 , . e . , hir 7 er will in die—⸗ keantragt, daß die Zweck-, Ich möchte ihn auf 5 10 des Entwur dei der Durchführung der Zweckverbände ein Streit darüber ent⸗ der Hauptverhandl ; 2 . J ; Gemeinden zu verstehen ist. X andlung 1 ine „, , 3 5361 ö. ö. und mit Göhr g. 1 Amtsrichter als Voörsitzenden die stets die M 63 auf die ganze Monarchie ausgedehnt . ö ; . 3 ꝛ1rchten h ; ; ) zu besetzen. Die Zuziehung der Schöffen ie Mehrheit für sich haben, könnten , deutung sein könnten. W big willlgen Zweckverbandes gegeben sind. Der dritte Satz hat folgenden sogenannten leistungsfähigen Gemeinden ?; e, , 0] ; . . Verabre 981 .Wenn bishe f. ; . . ; r z' nen (Gemeinden sollter nenen alen Zwecken zu Zweck⸗ auf mehrere Jahre hinaus Maßnahmen treffen, die de abredungen wesche an n, n e, tsher, wenigstens nach der Auslegung, nachbarlich gelegenen Stadtgemeinden Wortlaut: können. Gemeinden sollten nur zu einzelnen kommunalen Zwecken iu Zweck⸗ . die den berechtigten Sr er Entstehungsgeschichte der Landgemeinde rdnung s schlusses von Stadt und Stadt sind Jedoch kann die Satzung für bestimmte Angelegenheiten, ins Has einzig Richti Der Zwang . Soz.) befürwortet die Strei es r Herren, ein solcher = ö . wir der Meinung, daß unter Umständen der zw s eh e ze Mufsz e. ; das einzig Richtige. Ver Swäh ö ; f eichung des zweiten ein solcher Zustand würde den sachlichen Interessen ni . ff ir aber an der möglichst ür die Auflösung des Zweck! in möglichst milder Form gehandhabt werden. Ich erwarte die . l 2 ssen nicht Gemeindezwecken, oder für sol darf verbandes eine Mehrheit voir Beziehung machen wird. Die wor irc ł 64 . e oder für solche fak . . ; 4. hre, . k. ö ; 7 1 63 en) durch den Amtsrichter allein beurteilen lasse welche die ei . ö solche fakultativen Gemeindeaufgaben dem Gesetzentwurf ist nicht gesggt, Es ist also der Satzung vorbehalten, im Wege der Vereinbarung . w n tam m,, ollen; das sei in der Kommission in erster Lesung befeiti n Abg. Stadth S z die einzelnen beteiligten Gemeinden bereits vor Bildu ; unter welchen Voraue s klar und! unzweldeutig bezeichnet werden. Vie Elektrizitãtszentralen Lesung beseiti Abg. S agen (S . ; ; . 8 1 ng von 4 . , men, ) . 6 zer wi e i gen (Soz.) weist darauf hin, daß die Richter ver— ; müßte in dem Gesetz gengu bestimmt sein. Das Gesetz gebraucht Für den Fall, daß d n,, 1 11, 15 1 lierung vorhanden sein, was verbandes erforderlich macht, würde der letzte Absatz des 8 1L zutreffen: ziehung wohl Bedenken gegen einen Zwang haben. Jedenfalls sollte torsschen Aufgaben zu verstehen ist; sonst müßte man sich erst auf die Fälle einer Ver 39 Aufsichtẽbehorde . in , . , . wenn eine Einigung unter auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts verlassen. en Beteiligten nicht zu stande kommt. zug deß ) das Gefetz selbst sollte einen gewissen Maßstab dafür aufstellen. Die Ausdehnung des Begriffs ̃ . s öffentliche Bemess der Söchstz ers Stlinmen auf ein Drittel ist für di allein ö 9 , , den Einzelrichter Zweck öffentliche Bemessung der Höchstzahl der Stimmen au ein Drittel ist für die ; asse . die Mitwirkung der Schöff 6 ] Auf die einz 2 ; übe . ͤ 365 ; ; g Schöffen ausschalten. Auf die einzelnen Fälle, die der Herr Abg. Stadthagen angeführt . hatten. Dieses Prinzip soll aber nach zwei Richt dann Bedenken dagegen, M ber Kommission mitarbeiten und ! . ö. in unterbrochen werd 2 ö. h 7 . . ( M ungen 8 z 53 , ? . . * 1 zen / sti mur nicht wvorsage ] . z en können: . 3 t ( . ü . die Gefahr 9 5 ie jenige Hemennde die ö . 8 immung versagen. . . de fe ran (wirtsch. Vgg.): Die Kommission will die Zuzie können: einmal für das Gebiet der Elektri⸗ e enn g e e n . . m , . daß die Glekteizitäteversorgung und auch das Zedlitz und Neukirch ffreikons); der Schöffen ausdrü ; z ie Zuziehun j 3 ö —⸗ w , . 9 3 ; 2 , d. Nerfebrswese ; R zeni Nufgaaben bineinbe s rücklich nur in den Fällen der Nr. 3 dis 8 g ich möchte Ihre Zeit nicht unnütz wesens. In derartigen Fällen soll auch widerstreb 6 j ,, , K durch die Behörden von dem Zwang ein unzulässiger Gebrauch gemacht uch widerstrebenden Gemeinden n, 33 al gistzz buprhehkitncgendeß Stimmrecht k; ö . ; ö 1 rden. n nicht n unsere höheren Verwaltungsbehörden § 233 wird in der schwãcheren Gemeinden sich durch ihr übermwiegendes Stimmrecht] können. Ich gebe zu, daß das eine Neuerung gegenüber dem jetzigen mit dem Mißtrauen herangehen daß sie ö 8 ** i issi fan ; . ; öde nn , , . . ö ; er Kommissionsfassung angenommen. sondern nur auf Grund sachlicher Prüf den ziemlich weitgehende Konsequenzen bei der Ergänzung der Zustimmung der Beteiligten man muß vielmehr rüfung. Da kann ich nur Elcktrizitätswerkes oder dem daß fie die Bedürfnisse richtig er= em Betrieb einer Kleinbahn befaßt hatten Fingemeindungen einen Damm entgegensetzen möge. Wir ich daran fesihalten zu mässen, daß diese Bestimmung gerade lennen. ö 86. ; ö ! z zeit eine Fülle von Eingemeindungen gehabt, ant derjenigen ist Erfahrung, sie wissen, was not tut, und daß man 2, wang an⸗ ö . 8 ; Die Kombination von

gefaßt werden. Ob er ei j den. Ob er einen Antrag stellen will, sseht ganz in verbandsgesetzes beraten. Abg. Dr. 2 5 Abg. Dr. Ablass ortsch. r. Volkgp.): J d j J chr, Volkep.): Den von den Herren und er will betreffs der Geschäftsverteilung an Stelle des Präsidi z des Präsidiums wen r 9 * enn der Angeklagte binnen 3 Tagen nach Zustellung der Ä ; * er An⸗ bes Staatsanwalts 3 Staatsanwalts; t sjnp ö 8; tatsächlich sind schon Hunderte von Fällen bor⸗ lrgenihwoie Eutsth der Gemeinde festgesetzt; ndwie n ließu ; . 4. . . z Sesoß auf z jungen zu fassen. Die TLandrichter sind Mali hk. in das Gesetz aufgenommen werden zu fassen. Die Landrichter sind in dem die Möglichkeit schaffen soll, auch eine Mehrzahl von S l ; zingeflagte jedenfalls geschädi . on Stadtgemeinden . . . , ; . wieder aus einem Zweckherbande gusscheiden kann. jedenfalls geschädigt, wenn ihm die Möglichkeit der An lied D glänzende und kräftige Entwicklung des Zweckverbandsgedankenz, wie In dem Gesetz befindet s f An glieder. urch diese Herre 6 ; ; . d sein, diese 5ßeren Verbä ü se Herren kommen die Richter im Praͤsidium auch durch eine Resolution die Bildung von Ortsarmenverbänd n,, , Verbänden gegenüber on Brtäarmenverbänden, die aus syi . e l. . ; ; ; ; W Beisp eine Ge⸗ . ; . typische Form der dort sehr zahlreichen und segensreich wirkenden . . . Wenn zum eispiel eine Ge Nehmen wir aber Kreise und felt werden meinde eine Bahnverbindung nach einer ; , ö 36 . Fürst G dann halte ich es für ausgeschlossen, ürst Bismarck schon gaes r h ausgesprochen hat des ei ; Die Königli ! es einzelnen die Königliche Staatsregier ü e, ,, , ,, . U immer aatsregierung ist bemüht gewesen, diesen Gntwurfg die Zahl der Zweckverbän en, der lia . ber erlange, b ö ugenblickl zerorden ode ; . . . verlange, bor das höhere Gericht gestellt zu werden. Die Erledi größ ist. D augenblicklich außergtoeßtli a n, nn, mit einzelnen Gemeinden stattfinden kann. rden. Vie Erledigung ößer ist. as Präsidi ö A räsidium des L ꝛ‚ z . ; . . - i es Landgerichts besteht aus dem Die Entwicklung der Zweckverbände ilt bisher ; ; ö ; ; fehungsperfahren s Gurch Bi werbänden zwische n ist es da ein Unrecht, den Angeklagten daruber zu Ol ali sftan schluß mehrere Gemeinden auf eine breitere fetzungsverfahren statt. Durch Bildung ban Zweckverbänden zwischen gher auch 'nicht zu erwarten, daß * ' er zu hören? WUlalisitation diese habe ; 8 ) . haben, und wie sie am besten i 8 e s besten in den Kammern Vorsch ag chin n fir e Gewähr geben, daß sich das . lags äagt sie e or, die . ĩ t , können; das ist der Ünterschied . gt sie Ihnen vor, die Voraussetzung der nachbarlichen mit der steigenden Kultur fortschreitender . will die Sache einmal etwas scharf ausdrücken leicht . ö leicht zu eine ; r t z zt zu einem den Gedanken, der dem Gesetzentwur zu Grunde liegt; es S 23 3 b * 5 * estimmt: s raf ; elbe Strafkar . . Ausdru bra zaben. Wir haben inweisen, i elche aftammer kommen; die Auswahl wird abhängen von der der Entwurf einige Neuerungen gegenüber dem jetzigen R ; w Jusammenschliz zen von Stadt und petreff M. st J f hinweisen, in welchem die stehen, was !nter leistungsunfähigen . l er dem jetzigen Rechtszustande, arezin gemeinsamen Aufgaben ö 5 ; betreffenden Bestimmungen für den dilf Gefetzes aus der Haut der . XE k ( 2. l . . ö interbleibt, wenn die Sache schlie ß hi, daß auch eine Zweckverbandsbildung von E. . ( 2 alls ießlich eine nach 8 36 z 3 361 16 53 zor bände vor de] vo rde 2x Tösle 5s j 2 ind , m m, u cbiesem Falle detz Zusammen perbaͤnden verbunden werden, in andern Fällen ist die Eingemeindung . ] enden Bestimmungen gegeben ist, di angsweise Zusammen⸗ ar S az Satzes. Die V ; r en, gen gegeben ist, die Bildung von Zwes n nung 5 ang wei wnlnnm , ͤhesondere für Satzungsände und t ie Vorlage habe sämtliche Uebertretungen und die dienen. Lassen Si alf g. von Zweck schluß möglich sein muß. Festhalten müssen wi besondere für Satzungbänderungen 1 * n , ' l nach ö Lassen Sie es also ruhig beim Präsidium und bei i Vorschläge, die der Abg. Linz in dieser ! ' n x ö ; J 3 8 ö ssen Sese . nicht eingeschränkt werden. In J sen im Gesetz ,, . , Interesse da ist. Das ze Bestimmungen über die 5s es Zweckve des 3 effe 16. Un. zweiter Lesung aber durch die jetz: vorliegende gllerdi ig langen, Vaß die Ge z Zwectverbänden als kommunale Aufgabe überno ; die Bestimmungen über die Auflösung des Zweckverbandes zu treffen. grelfen oft über die Gemeindegrenze hingus, allerdings nich gen, daß die Perre 6 der (Gef Bh ; ) gabe übernommen in ; 8 . ö ; if können also i ieser Be⸗ abe die schwerften Bedenk ut g ich n, die bei der Geschäftsverteilung versetzt werden n batten, so den' Ausdruck ‚obligatorische Gemeindeaufgaben“. Auch hier müßte können also in dieser Ve : Bedenten gegen sich Es hand 5 ; yolitische 4 ; ; ö ö 8 ndele . a po itischen 8 8rs o ö dels sich hier zum Gründen versetzt werden. In einem Prozeß gegen die willig, ohne ir ; ; Vorstehende Bestimmungen finden In. ini Ylakat e g, ohne irgend welche Beschränkung zusammenzuschlief Bei der Feststellung der katwesen, gegen Erlasse über Vertei ; zusammenzuschließzen. Kur , ; 5 , , zer Ve ö c * . . 8 ! J 1 26 2 2weckperbe de ); 4 0 / zwe Swelse zer 212 26 1 s zerteilung von Flugblättern; über— durchaus berechtigt sei. den jetzigen. Zweckyerbänden, sind Pur 1 die zwangs weile heren verbandes sinngemäße Anwendung. einzelnen beteiligten Gemeinde 56 h z nf i. 5 Eg werde damit dem Cinzelri gten Gemeinden bleher bereits als Gemeindeaufgaben Uchtend'bldung stattsnden. Es ist nicht ganz richtig, af eine Interesse die Auflösung erheischt. her GCheminden doch recht ungünstig. Wir werden, an den! Gesetz z em Einzelrichter geradezu auch ein Odium auf⸗ hat, will ich mich absichtlich nicht ö l ö einlassen; sie sind mir nicht genau zitätsversorgung, sodann für das : Gebiet des öffentlichen Abg“ Freiherr von X- 361 St.⸗G. B. in Wegfall fhalt ; ; für das Gebiet des öffentlichen Verkehrs. Ba ferner die Art und Weise der Umlage von dem Zweckverband Bisher ist in keinem Falle & 361 StG. B. in Wegfall bringen; dies ĩ z aufhalten. J ö ; fi den zwangsweise überwiesen werde diese hab z ; wir ko . 8286 lau ĩ nn,. nden zwangsweise überwiesen werden * 11 . se haben aber mit den mmen mit solchen einzelnen Fallen nicht 8 2 ,. die Möglichkeit gegeben sein, einen Zweckverband im W worden. Wir dürfen nicht an unsere ; an es administrativen 2 and im Wege 9 35 8 Dummheiten machen könnten en Zwan elb dur eber Uhr e sftnunsfähideren Gemeinden bereichern. Zaus k . Dummheite achen könnte Zwangs selbst dann zu bilden, wenn einzelne ,, 3 nnn, ren Gemeinden bereichern Zustande sst, die unter Umstẽn 6 . D o no . ö 2M Io J r zdieses Gesetz den immer mehr zunehmenden das Vertrguen haben, Manner von (6 e D der letzten velche ei se end raktisch . J, h: welche einem sehr dringenden praktischen wenden darf, wo es wirklich notwendig ist. jbenten reicht vollkommen aus,

einer Kommission von 28 Mitgliedern zu 4 Landesteilen entspricht. Sehr richtig h Selbstverwaltungz organen und Oberprãäsidenten re ; Man muß sich doch auch einigermaßen der Hoffnung hingeben, daß zumal unsere Behörden überhaupt nicht die Neigung haben, Zwang

ligten Behörden nicht ohne Not und Grund gegen die einzelnen anzuwenden., wo es nicht notwendig ist. Wir werden schon eine

verden, zumal Kautelen zuaunsten der wider⸗ Form dafür finden, daß nicht aus einzelnen Interessen beraus die

ö zumal Kautelen zugunsten der wide Behörden mit unzulässigen Anträgen in Bewegung gesetzt werden. das „ffentliche Interesse näher zu definieren,

einer ebenso unbestimmten und undefinierbaren vernünftige Auslegung wird immer

Gerichts verfass aa , . ! ? gr . e e e fr te in Fortfall gericht immerhin eine zu große Behörd , , . stsverfassungsgesetzes bestit k . ße Behörde, um darüb ; 2 6 68 e 1 9 4 3 9 1 arũübe 3 ö Bestellung und Versetzung des fe bestimmt, daß die wie die einzelnen Geschäfte verteilt werd ber zu entscheiden, und Gutsbezirken zum Zwecke dinbentl; 9 Landessufti n n, g des Untersu hungsrichters durch die gar an das Landgeri erteilt werden sollen. Denken Sie nun ö 5 zum Zwecke der einheitlichen Festsetzung und D ch ( 2 . = = 1 2. J! 2 1 2 F Abg rern ung E . hat. Ife 8. t 9. . Jin Berlin oder auch an die Landgerichte i führung von Baufluchtlinien und von Bebauungsplänen ur antragen, den Entwurf 93 . agen (Soz.) befürwortet einen . Fssen, Dortmund, Cöln! Wi 3. e in Diese Ne z K . äberweisen. one ĩ ö. vortet einen Antrag seiner Partei „Cöln! Wie soll d P᷑P 62 . ; Diese Neuerungen entsp ; 36 . we . . w . . ; U . n one , K ien. welcher Sachkenntnis? Das . . m. entscheiden? Mit Lebens, wie sie sich ö. J ö. . hen, praktischen Bedürfnissen des Abg von Brandenstein (kons: Daß dis im größten Teil der die betei Sr w ral in 9 der leis 3. 3 . 18 olgen soll. 5 . ö logliche? zin 06 . 1 ! —ĩ / Eausfe 6 Ja hre 1 f ö. ; Mo rcßbie bereits 9 ltenden Mestimmunge iber die Mildung vo . . . 57 n . gleiche Wunsch auch v vr schon sagte, die E . ge; es muß, wie ich ö. ö Jahre infolge der neueren En Monarchie bereits ge tenden Bestimmungen uber * Bildung von Gemeinden vorgehen iuristischen Autoritäten, wi ke Wunsch uch von hervorragenden gte, die Entscheidung in die h/ wicklung der Industrie und U e n eueren Ent- j j; (gelten den nnen ausgedehnt werden, nein den nord n ö J * 9 2 99 9. 2 . = . 9 3 * = OI 1 3. x ö. F weg 3nde auf we lie rovinze ausge? n den, 1 ö. w ö . a ; . 9 9 ö 5 . c. ö ü . esse der , , , n, im Inter. des Präsidenten und der Dire .. . Männer, So sind . der Technik bei uns herausgebildet haben ͤ 5. i. . ö ö . . u . eg 19 . sprechenden Gemeinden gegeben sind, die in dem vorliegenden Entwurf Bei dem Versuch Antrag habe auch gar keine an. le , ö ö. ö ist. Der werden. Die Möglichkeit, daß . ; ihre Richter kennen, gelegt mãßig aun nn ausged ö , , . durchweg auf ein verhältnis vo man die Möalichkeit schafft, daß Stadtgem inden miteinander gegen früher außerordentlich verschärft sind. werden nur zu J 66 ö ö 6 e 1. . 2. ö. z h 6 1 1 3 ö 7 1 eh 8 é ö . . Del ß 11 9 1 18 2 91 1 . 9. . . 1 19 C r 11 1 un . 3 ; . ö. 8 65 1. f T amm l 5mmen Ffönnen 21 9 ; j. . n ,, . c w. aus politischen Gründen 36 . m eines Landgerichts neben kleinen auch ie, . ö angewiesen, welches maß Uk Landgem inden oder Gugebetirke ch zn sam̃nn ehm liche Bedenken dagegen haben, wenn es möglich sein solltt sed ehe. ne, war munter ö Interesse zu verstehen ist. Ebenso erteilung bei den Landgerichte 1 . . eschafts 6e, . 34 er Behaupt ines ö größere Abnehme 2 . * e . ] ; 4 . * ö wissen, unter öffentliche Interesse zu verstehen ist. be ö,, gerichten nicht durch 36 Rrzsi; 46h V ed ! jauptung eines der Herre 8 ö jmer enthalten muß, we Daß gerade fur die Städte in bezug auf das Verfahren zu schaff en. iese 21 . ; ) durch das Plenu . 2 . urch das Präsidium onde Drredner soll es vo k ' ö Verren Betrieb 3 z li . uß, wenn der 2 1 ö ; . ] . ezug (u as Versahr zu sch en V scheint Aufzählung n . Aufgaben für welche ein Zweck⸗ . m erfolgen soll. Wie r 8 . llondern d orgetommen sein; ich bestrei ; eb ermog icht oder weni stens tione ö Aufgaben zu verbinden, in weit höherem Maße gege ben sein kann . z ; schein Aufzählung der Aulsgabell, lch * beweise das Schicks l oll. ie notwendig dieser Ant 55 Richt ; . ö ! ) estreite eine ; . gltens ra ionell gestaltet werd = Aufgaben zu vert den, wel re Maße gegebe Aan Zweckbestimmungen der wangsbildung ; werd 3 an sich schwierig; wir werden kaum Schicksal des Direktors Ale Ag dieser Antrag sei jter aus einer Strafk k 6 einen Weiter habe z os⸗ ; erden soll. , , w, , Fan bestritten werde ZZweckbestimmun ge! 5 9 9 e et werden kann, an sich schwierig erden * 1é6 Alexander Sch , , afkammer i e Zip aben sich im We 1 —ᷣ 3 als für Landgemeinden, wirt wohl kaum bestritten werden. Ter ; ö . 6 . . ö nnn, ,, amn hes Verzeichnis r Prozeß, der nach der Freisprechung n, , . Harden⸗ umgekehrt, ist übrigens auch b . siwillammer versetzt oder Ostens die . en f . nh auch in manchen Teilen des Wsebentrwurf beschränkt sich aber nicht auf die Erfüllung der würde ich im praktischen Interesse, im Interesse der ein richtiges, dona olg und. fachgemäßes Verzeichnis aufstellen in die Zivilkammer versetzt g e , a' der Strafkammer theoretisch nicht ei dem Plenum des Landgert ĩ . nen fast durchweg jetzt schon als fast entbe DWUehenttzzfnsche der vorjährigen Resolution sondern ergänzt für angebracht halten. onnen h wir es gemacht haben, wir es demnächst schon zt, und das Schicksal des Kammergerichts eoretisch nicht ausgeschlossen dgerichts liche interkommunale Veranstaltu en, r. beiden Wünschs dir er hric g t elne. 6 i ieder unrichtig sein, wei Gesetzgebung in allen 8⸗ ö 96. 0 nge . icke 9 2 I 1 * widiert 10 vostekende N 11 11 len. 2 l 2 diele V )r * ö . . f 1b. = 2. ö 16 V . t ö. ö eleßBge * 3 7 gegebenenfalls auch einzelnen ö. . deren Förderung r n di . , . llle⸗ ö ö Es ist dann sowohl von dem Herrn Vorredner, wie von dem . *. . ichen Entwicklung den Kreis der ; e derspre = . (. chläge halte ich it einer Ausnahme Verbesserungen. . ; ĩ gan . ar, n, ,,,. wi n, ,,, de sprechenden Gemeinden gegenüber zůr eine Verbesserung halte ich es, daß, man die Bedingung baß Herrn Abg. Linz das Bedenken ausgesprochen, daß der Kreis der obli⸗ ommunalaufgaben erweitern . Es ist nicht richtig, gesetz⸗ ĩ a , , ö JI 6 . s k ö ; , 8e ö 1j f ö. ufaabe e fe fe i en bat. Man ] gatorischen Aufgaben aus dem Gesetz sich nicht deutlich genug ergebe. ie ganze, Su die Aufgaben festiustellen, : , , che ntwicklung Raum gelassen werden. im Wege der Aufzahlung oder mit elektrischer

Nach Ziff r = ee f. III der Vorlage kommen S8 24 bis 57 des wiederholen: daz Plenum ist auch bei ei tk einem kleinen Land. Neu ist endlich di z and.· Neu ist endlich die Zuläͤssigkeit des Zusammenschlusses von Gemeinden in 6 . der Eingemeindung ist aber der Zweckverband vorzuziehen.. Wir be. Bedürfnis in vielen

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Ich würde nicht wesent eine Veranlassung, sich zu gemeinsamen gehende Kautelen aber ganz aus dem Rahmen

herauszubringen, Wirksamkeit des Gesetzes nicht

die Möglichkeit Heute höre ich, daß er auch für

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vom Bankerott bedrohten Mi . hten Milchzentrale gegen i Strafsenat i J , . zentrale gegen ihre Mitglieder vo anzen Reihe R 3 . wi ö Strafsenat in den Zivilsengt versetzt werden sei. Beide . . . ,,,, . Heschãste verteilung schriftlich g A s ; n, 8 ele She muß ich dabei bleibe . ich ge⸗ Aus dieser Ausde ( in müssen, aufgegeb urteilt B eiben, daß eine gemeinfame ser Ausdehnung des Aufgab . . : ; z . 6 , . Monat würde genügen 6 Temernsame gabenkreises auch bei Zwangs— kann ö i. 6. den Fall denken, ; . i wünschenswert erscheine, entweder , . ; gen; ; r unmittelbar nebeneinander, mehrere Städte und Ge meinden liegen, , . 61 ris hen Gemeindeaufgabe Der du naue t , Futwicklun fers bei. den Landgerichten durch das Prastbi . . I Gemeinden tunlichst weitgehende Kautelen . ] 7. e . . . Verke hr auf dem Strom del einzelnen ob ligatorische n Gemeindeaufgaben oder d urch gi naue r m wir E! t lun die Gntn icklung unseres SIiBꝰ ung erfolgen soll, die an um . 1. ge meinsamer sprechen, kann aber namens der preußischen Jufti . n zu schaffen, und ferner einen Verband zu bilden. Eine fernere Verbess Definierung derselben Gewißk Volte arf nicht durch Eigenbrödelel verhindert werden konnen; wir ftliche n mündliches Verfahren statt d daß darauf gedrungen wir 'reußischen Justizverwaltung erkläre 834 n ,. , , , ch, wn, welche an ,, ,, d deshalb ist hier und da solle die mißbräuchliche A 9 gedrungen wird, daß die Geschãftsverteilung ö . der Stimmrechte der in einem Verband s die Verhandlung bor dem als obligatorische. un welche als fakultative anzusehen sind. in sanfter Zwang en twendig rch di truktur unserer Behörden 464 zbräuchliche Anwendung des § 63 9 eschaltsverteilung im münd⸗ Verbande zusammengeschloss Kreisausschuß mündlich sei i ĩ ein sanfter Zwang nolnehomg— 4 , n , n,. 5 3. ylich ig des 83 De , ,. . iges ssenen Kreisausschuß mündlich sein ; . gesetzes beseitigen des 5 63 des Gerichtsverfassungs— Abg. Heine (Soz.): Der S . ; 6 . . m , ,,,, kann es bei diesen Fälle nicht ö ist auf die einzelnen lasten auf die einzelnen Gemeinden anderersei ,, , . , . sch. im . . n led keiten stoßen. Wir haben bereits bezüglich der Zwangsetatisierung Vorschriften des Gelgbes belassen. 1 2 8 29 5 64 ö ' or ori ĩ 2 * 18 2 veel be 61 104 Dig J 8 . ‚— . 8 . . 4 * . . 9 * z ( ö ö a6 2 10 J 1 5 3 r ( ie zeigen, ob die Maschine in stalten. ererseits tunlichst weit zu ge⸗ ih chte und Lasten ach demi Stenerfol eine Bestimmung des Inhalts, daß die „gesetzlich' den Gemeinden glaube auch ich, daß ein X rittel etwas zu niedrig ist, und daß ie ich anne * * Ra Beziehung bes ** eee , enn e, en KRresbest Lläht, auch eine der Herr Abg . . es ein preußtsches Landgericht sein, welches ̃ , n,. lebrreich. fondern daß das Gesetz den Beteiligten darm Freiheit läßt auch . ak allbe ngen br von Krehsen *. og M. en erwähnt 1 e ; 3 iders ; die Gemeinden darübe amn, er den Begriff der oblt jschen Gemeindeaufgaben at . d, . . . ablem soeben erwähnt hat. Wenn bei diesen stimmen n g Fa . . wird Aus ählung nötig. Es widersprechender Gemeinden will der Entwurf dadurch cht einig werden, so ist dat eine ideale Gestaltung beh. , Begriff der obligatorischen E emeindeaufgaben, zu Zweckverbänden empse hlenswert ist. Damit würde man einem Be Ja 0, mit Nein M2 Mitglieder; d * daß den Oberpraͤsi 82 adurch gerecht werden aiim, , i . 2001 ee , De er; das h z erpräsidenten eine w ö . . 5 ; Mur . ; zer auch der Möglichkeit vo ] s r ; x . da l weiter d 21 überhaupt. Durch diese estimmung wi iuch der Möglichkeit vor ; ö * . ; ö 3. 113.5 264 ; ö . r n, , mn 85 ; ö PVräsidiums dem Präsidenten ihre Unterschrift hektographiert werden Haus ist gehende Einwirkung bei Einzel⸗ , . 3 , würde es sein, den Begriff zu praͤzisieren in den Fällen, wo obligato 84 nn möchte ich. den Wunsch zug e en,, daß auch seitens . n ĩ . gebeugt, ; . w ö. ; 122 Ri ö. ; der Behörden e ebrauch von diesem neuen z i f cher 8 erner richtig, daß die Gemeinde he Geme aufgaben nach einzelnen 9 en hin se ativ von , . ö 7 9. beschluß aber die Geschäaftsberteill ö. daß für das Ergänzungsverfahren beim Rreisausschuß und Bezirks k ,, , rt. Es ist ferner richtig, daß di meinden, rische Gemeindeausgaben nach einzelnen Richtungen hin fakultativ vor Fischde ben htinwerden möge. Die ilkung don Im dverbänden ̃ eilung zu setzen, d ü ; ittwoch 1 Uhr ; B irks e sur dell 9 : Vorbedingung für die innere solches 55 . [ ann würde ich ein 2 5 ) hr e 1 mit 2 69hyr h ö 2 . zoniaer 7 (oro 18 830 a9 deren. * 5 v it re Kaut le da ö ; . ) z 6 !. ; ; le ö DUwbe 1gung bit 1 = , fur absolut unzulässig und für einen erheblichen heutigen ige der Tagesordnung: Fortsetung der Zur tunlichst weiten Gestaltung des Spielraums weniger belastet werden alen Ke nd ren , , ; , ,, niedere Volksschulwesen, die Errichtung aber von Klassen für nicht- Kolonisation. . ö . ö 68 21 1 . . ; . . ö ; um ü J h 9 ö 8 ö z ö 92 8 ö Vi 2r er z n, der, wenn er zur Kenntnis des preußischen Herrn Schluß nach 51/ uhr der Lasten und der Rechte der einzelnen en. für die Verteilung lichen, wie es schon der Abg. Linz sagte, da t 9 fenden ( ; Dr. Flesch ffortschr. Volksy.) Wir erlennen an, S n ö ; entwurf von der gesetzlichen Festl ö sieht der Gesetz nur ein Drittel der Stimmen zulaͤssig sein soll. Es sind sehr wohl meinden, die zugunsten der besseren Erfüllung des obligatorischen daß . behalten unsere Stellung (Sehr richtigh Hestlegung eines obligatorischen Maß— Fälle denkbar, so groß sein zweckes freiwillig übernommen ist. unz aber big nach sder, Kommissions beratung; bor, 36 Nun ; . ö. . . 85 16 sch⸗ 3 Srittel der Stimmen ben 2 ö . ; 4 die kleineren Gemeinden durch das Gesetz frage ich aber: ist es nötig, aus einem einzelnen Falle Bestimmungen der Landgemeln deo nung nl . können, daß man ihr nicht bloß ein . . ,, mehreren Richtungen hin Cülduß bekommen können, al ̃ . zer Zweckverbände ent f t t t zeteili folgen kann.“ 8 fakultativer Aufgaben die sich obligatorischen Aufgaben mit en vich greßsten, lla ehtrumsantrag damals so verstande k = k n Bete n erfolae c ativer Aufgaben die an sich o igatorischen Aufgaben m zusteht. Ich be den zentrumsantrag damals 1 verstanden, das Prãäsi 6 schon auf Antrag eines einzelnen Beteiligten erfolgen kann, e e 16 z n,, 5 , Präsidium etwas beschließen darf? Die pristhien treten i Zustimmung der Beteiligten kann durch fakultativen solchen Fällen eine daß ger , 5 le s zen, dürfte außerordentliche Schwierig⸗ ; ö ; einen zwang wenn Geschäftev , . ; ; ; Haus der Abgeordneten. Beziehung durch den neuen Entwur ; e. . hen, fte außerordentliche Schwierig Zusammenschluß von Stadtgemeinden ist. Dagegen müssen wir uns Everteilungen 2. S nen vorgeschl nicht gesagt gen ganz regelmäßig zusammen. (Na! na! links.) 1. Sitzung vom 7. Februar 1911, Vormitt i, g, g,, . st 9 , , ht, Anträge zu stellen, schon an gewisse Voraus e na! 6. . J Sonst wird das Recht, Anträge zu stellen, chen sang Voraus z . ö nnn ng, nn ,, immer in einer ; h . punkte hervorheben darf, so möchte ich als beso 46 Anträge gestellt werden. Es wurde dann sowohl wi 3 sind überhaupt nicht scharf genug. gemeinsamen Sitzung des Präsidiums vorgenommen Auf der T s besonders wichtig für die Man? kann jwar sagen, daß er Oberpräsident und der die Frage erwogen, ohne aber entschieden zu werden, . muß doch unbedingt auf auen 1 ch ee, i ,. ; ; 8 ; , , marbe 2 e m i. Rächsicht genommen werden. Es ist nicht richtig, daß, wen irgend agesordnung steht die erste Beratung der Die frelwilligen Verbildungen und die Erweit ausschuß schon die Anträge richtig würdigen werden, aber ich will ob die Einbeziehung der zücksicht genommen werde! ist nicht richtig, daß ai . Frweiterung des Au ] Resolution, die das Abgeordneten sein, ei 3tad en . De sitzung zusammentritt, um die Geschä h ; ash en Anträge in Anspruch genommen werden. Mindestens sollte man ver J din . . . . i en. 9 r ñ ein. Eine größere Stadt ohne weiteres gezwungen werden kann. ö. er ) e eschãfte zu verteilen. (Sehr gut!) Abg. Dr; von eydebrand und d L s Haͤlfte der Beteiligten den Antrag unterstützt. haus auf die Anträge Linz und Graf Spee im Ve rjah re gesaß at. Begriff. . ien, . en. 8 nicht ar. or d . 6 . ; n er La sa (kons. be⸗ überwiegende Gründe der Zweckmãßi k. z f dieser Resolution ist die Ausdehnung der Zweckverbände auf Kreise Bezüglich der Ansichten über Verte e t n, 9 ö s D 2 4 ö 1 9 1 un . 25 5 58 Ire 4 e daß plötzlich ein Richter erkrankt, daß eine Vertretung notwendig werden ls e beziehe, und es deshalb nicht verhind äßigkeit maßgebend gewesen sind, gaben kann eine Gemeinde . v 6 ilverbände nicht vorgesehen, ich glaube bon anschlie Der Minister sagt Inn i dg 1 nne, daß bei d rhindert ö werden, sich dem Zweckverbande anzuschließen? Da ist zuerst die 3 zoll anschließen. Der Minister sagt, wir mußh och das Ver ; er Diskussion üb auszufũh e 5 . : 9. aus guten Gründen. eFen' der Bebörden gegen derartige Geschn iber über diesen Ent zuführen. Wenn nun aber zuglei ̃ Bis vor 2. e, . . i . hi en der Behörden geg ge Geschãftspertellung vorzunehmen. Dat würden Sie hindern gezogen werde. Er halte es aber 1 ö ö. 3 9 ch ausreichende Kautelen zugunsten 10 oder 12 Jahren ist die Herstellung einer W Es ist bisher möglich gewesen, in den Stadtgemeinden ist uns . ede M. . ür zweckmäßlg, bei der Bespr n d abe Leben worden. Die Grenzlinien Fällen, wo as Zusammenwirken einzelner Kreise mit anderen Kreisen Mißlichkeit, allein auf dal Vertrauen ein Gesetz aufzubauen. Die Meine ö echung ach den bisherigen Erfahrungen sehr selt ö be angesehen worden z Fällen, Zu t ich gut ber hrt, eg wäre Me erren, die bestehende Bestimmung wird bereits ganz richt: e Oils jweiten Entwurf zu besprechen, und nur Bh enen Fällen der Zwangobildung jwischen obligatorischen und fakultativen kemmunalen? 6 . at sich gut bewahrr⸗ 7 . 2 2. 5. eo 1 3 8 . 35 8 259 . 24 J * 22 * en . 11. ,, ü 9⸗ ussion zu gestatten, daß gelegentlich auf . . berechtigten Wunsch nach tunlichster S scharf gezogen werden. Wenn es in einer efinition z. B. heißt, einbarung auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbucht herbeizuführen, die , oͤchte e dri er ; . . . an. Wir sind de fi j zuschreiben. ö en . fene Worte in das Gesetz hinein⸗ Die Abog. Cafsfel ffortschr. Volksp.) ; chonung der freien Selbst . . sbrer Wirksamkeit ziehen kann, was die Wohlfahrt des Ganzen, die . . genden ht. zustimmen. Wir ind er Ansi ht daß icht, an muß den Bogen nicht übers unb Neu kir - ), Freiherr von ge (entwick des einzelne Form zu finden, durch welche dem Bedürfnisse nach einheitlicher Wahr⸗ wie die Vorlage vorsch . 9 überspannen, man muß v (frelkons. ) und zi Jentr ö h ntwicklung des einzelnen Form zr si ) h ; org . e n, . . ! on ! Vorschlage an. nz (Sentr.) schließen sich di riff , . Quecke in dies allen hat Rech etr des Verbandsausschusses ein dürfen, sondern daß der Verbands⸗ esem (Schluß ln ber gwelten B betrifft, so könnte man nach. Zwecke in diesen ällen hat Rechnung getragen w fülrkenbäh hl werden muß Tie Be⸗ en Beilage.) richtung kommunaler . n . kommunale ,. 1. werden können. Wir würden aber meines Erachtens, wenn die Kreise , ,, , . . k 3 . V eichnen. Auch das ist nicht erschöpsend wenn man sagt, daß e t g, daß Ausschuß eine, en, n . . ä et rische cafe be! solche sind woju die Gemeinde durch hineinbezogen werden sollten, . sich direkt gegen die Städte. Wir sind 8 U können, sondern es würden, wie Herr Linz schon erwähnt hat, auch nicht der Meinung, daß überall

rattz Havenstein RMinlas. fe ; stein, der aus Anlaß seines Verhaltens in dem Prozeß der Abg. Dr. Dahlem (Zentr.): Wir wiss fen, l ) ):. Wir wissen doch alle, daß in einer ermöglicht werden muß gemaßregelt worden, weil sie a . zr Cine Berbe serun eben teen de ; uch gegen politische Gegner gere Sitz 53 1 die Gemeinden benachbart belegen J : e sche Gegner gerecht ge⸗ Sitzung zur Geschäftsverteilung notwendig i ; bil n 2 ern mn leinem Strome, aber nicht und daß es Abg. Dr. D 9 wendig ist. Ei ö ; ildungen ergab sich aber das Bedürfni . a d n Abg. Dr. Da hlem (Zentr.) beantragt, daß die t 34 ö l ine Sitzung im 9 aber das Bedürfnis, zugunsten widerspreche m eb autragt, daß die Geschäftsverteilung Geheimer Obersustizrat Fritze: Ich muß dieser Auff : ersprechender amn nenen, en hann, fr. den aisch erlich n Fake dren . : Ich muß dieser Auffassung wider, auch die Notwendigkelt, den Spielr ö : ‚. . ann, si erer re n, wem shheit darüber zu schaffen, welche Aufgaben zolkes, dar ißher ü zl en schriftlichen Verf 2 11, Spielraum ür die Verteilun il 4 . ! / 5 f Verfabrens ermöglichen soll. Der Ant i Verfahr ĩ Verteilung nicht alle Beteiligten einverstanden ind, glichen soll. Der Antrag lichen Verfahren geschieht. Gemelnd ., i lind, (raß sede Geineinde im Die Erfüllung dieses mn miar Teure aul auhetordentliche Schwierig dle ea wendig. Dr Yemeinden einersetts und für die Verteilung de M ! Die Erfüllung dieles ches wurde a außero ntliche Schwiernl sind die Kautelen ausreichend gege . K tlung der Verbands . . . . 9 ch der Stimmenverteilung 6 5 ? 1 dL Staatssekretär des Reichsjustiz j iichtige ; Fine große Verbesserung ist es, s är des Reichsjustizamts Dr. Lisco: richtigem Gange ist oder nicht. Der Fall' Schmi j e Verteilt zu werden brauchen, ; ; , ö ; . Fall Schmidt war in dieser 3evỹ , ,, ,, , e, Wr bah wir werden höher gehen können. Es ist melnes Erachtens erwägens⸗ el Dem Bedürfnis 58 z obliegenden Aufgaben zwangsetatisiert werden können. Wir haben ö , ,,. . e nach Schaffung stärkerer Kautelen zugunsten anderen Maßstab selbst zu bestimmen. Wenn wert, ob nicht wenigstens die z reußis ĩ ; Bl; ; zweckverbandswesens 3 . ö ; , ü. Damit nian , Mitglieder des somit beschlußunfähi r,, der auch in diesem Gesetz wiederkehrt. Besonders schwierig aber dürfnis entgegenkommen, ohne Unzuträglichkeiten zu schaffen. Zum f 1 hlußunfähig. Die ** ; - ; ten t. Darch die se r . Yig lichte blanco gegeben haben, um über diese Unt 9 Beratungen müssen abgebrochen heiten des Ergänzungsverfahrens eingeräumt ist, und ferner dad ch . daß eine . zum Zweck der Verbandsbildung sich auf ein möglichst ausreichender 6 t ' diele Unterschrtften eine isidi Vi äsi e ur . osten der anderen berei in möglichst ausreichen nen Präsidial⸗ izepräsident Dr. S . 3 . rt. Ks is. frner richtige dn dis r neig en nn htungen hin fa , Sitzung auf ausschuß mündliche kontradiktorische Verhandlung v sch e,, geleistet haben, dafür den Gemeinden ausgestaltet worden sind. Obligatorisch ist z. B. das ist beute die Voraussetzung und à Verhe ng vorgeschrieben ist une ; aegen daß die wohlhabenden Gemeinden bedrückt werder a, . . Justizministers sch (il i s nicht unter allen Umständen vollsinnige Kinder ist eine fakultative Zugabe der betreffenden Ge⸗ Abg. -. 18 käme, entschleden sehr bald rektifizi ig gn giti, ee, n seh rektifiziert werden 3 ut wirl⸗ 6 den wur * h . J r 8 n 2 92 . 2 vor. 5 d stabes ab, wie ein solcher für den Fall , wo esne Gemeinde und ihre Interessen Derartige Fälle lassen sich nach ö Es ist ju , fall autoritativer Festsetzung in den höhen, Caß Hensch! htl en darin, d noch anführen, wo durch Uebernahme . h . daß speziell die . als er ihnen 26 ñ ĩ j darf. ine Verschlechterung liegt darmn, ne ĩ . en Schluß zu ziehen, daß stets nur in gemeinsamer Sitzung P ; ; halten ist. Bisher 1 1. ö bin d Nas reuszischer Landtag. Das sind im wesentlichen die Aend hieß es nur: die mangelnde Aufgaben durchsetzt sind. In daß der Vereinigung von, Stadtgemeinhen n doch auch Vorsitzender eines Gerichts gewesen bei wichti Aenderungen, die auch in materieller den Kreisausschuß oder Regierungspräsidenten ergänzt werden, und es Trennung in dem Gesetz vorzuse schaffen wollte. uf 9. . j wie groß die Anzahl der Antragsteller sein soll. ö x . z 9. Mann ig gun ben leben ĩ i ss keiten haben. ; entschieden aussprechen. Die Bestimmungen über die Bildung Beim Kammergericht haben wir die alljährliche Geschä . s Gesagten einige wesentliche Gesichts— . . n, n nn,, . von dem Abg. Linn wie von dem Abg. vo zien en lr Gir wwerbänden allsährliche Geschäftsverteilung (Bericht von Wolffs Telegraphischem B kũnf 6 seßzungen geknüpft, damit nicht ganz unnötige ven . de l In zwangsweisen Zweckverh ,,, ureau. ünftige Entwi ĩ j s Bezirks- von Brandenstein d alle in Betracht kommenden ü S 9 ntwicklung bezeichne 8 ; Sehr gut!) Es besteht hi l g bezeichnen die Beseitigung aller Beschrä gen , . ier bei dem R ; w . . gung aller Beschränkungen. ver Kreise in den Gesetzentwurf zweckmäßig sei. ücksicht genomm de l die ganz feste Regel, daß allmonatlich ö,, Landgericht I in Berlin Entwürfe eines 3 weckverbandsgese tze s z kreises . schon diese Behörden davor bewahren, daß sie durch überflüssige Miese Gesetzentwurf bastert e , ö eine kleine Gemeinde erklärt hat, für einen autoritativen ; rasidtum zu elner Prafibial. Zweckverbanbdsgesetzes für Groß- Herli und einetz . m Fall der Zwangsbildung auf dem Gebiete der Elektrizität , , n, , ssche Gemeind 1 1 d der f i . l ; d die obligatorische Gemeind eaufgaben! Nun kommt es ̃ d gung und der Kleinbahnen. D n ; langen, daß ie oblie w, ,. 96 4 r 1 . 2 J 49 te 6 2 2 . 53 F ** J ; . = 3 und Fle iz ita 3⸗ Jaber bet kleinen und bel großen Gerichten doch auch . zur Geschäftsordnung, daß der erste E s. hierbel oder hierfür lediglich Die wichtigste Frage ist die: für welche Artz von kommunalen Auf In züglich de sichten über Herfehrsderhine n und Elektrizität ad, nne ,,. ; uu nf g auf habe ich vorhin schon d i oder ein Gutsbezirk zwangsweise genötigt und sonstige größere Kommune versorgung kann ich mich den Ausführungen des ird. ; zar R, s; ange ö 15 ̃ ,, ö 6 ; ir wird. Da muß es möglich sein, auch im Wege d ; gedeutet und brauche ich wohl nicht näher ; ö Ein praktisches Bedürfnis hat sich bisher bei 3h nnn, n, , ,, n, ege des Umlaufg eine wurf auch der Entwurf für Groß- Berli f j Frag‘, wat eine kommunale Aufgabe ist, zu beantworten. . . . bauen len den Behörden haben. Das Vorgehen ders Beh wenn Sie in das Gesetz sch eee s erlin in bie Debatte widersprechender Gemeinden in den Fäll J asserleitung nicht. als Kreisen nicht herausgestellt. ar bekannt Medenfalle it es ue as Gesetz schrieben: „in es ersteren Ent ñ en, in den an g5auf lden, mn gem insmer Sl ö ĩ ntwurfs die Berliner j , sich eine kommunale Zwangsaufgal ini del Föißlichteit, zilein auf, Tas Rrtrauf Een, n edler k vorgesehen sind s Aufgaben müssen oder mit einzelnen Gemeinden erwünscht war, eine freiwillige Ver⸗ Freiheit der städtischen Entwicklung soweit es mir bekannt ist, bei d nd, so glaube ich, daß in diesem Entwurf d . een hl chtanten gutz̃uerle gn . bei den Gerichten gehandhabt, und ich Entwurf zurückgegriffen werde , n,, kommunale Aufgaben seien alles, was die Gemeinde in den Bereich nn , , ; Sr ; 3 Wir können dem Gesetz in der ver . verwaltung in ausreichendem M z Form der Aktiengesellschaft, der stillen Gesellschaft oder eine sonstige liegenden Form nicht . j n aße Rechnung getragen worden ist. materiellen Interessen und Lie geistige lagt, die Bürgermeister ohne Wahl Mitglieder nach dieser Definition sogar die Er nehmung gemeinsamer ͤ Wahl rr ͤ ; nur ein Drittel der bei den Kreisen nicht Halt machen Stimmen haben darf, richtet ü n Gesetz verpflichtet wird. In keinem Gesetz sind die Pflichten ein Zwang ausgeübt werden soll;