1911 / 36 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

1 * * ö * 19 1 * t und dann vielleicht nie wieder. Die Handeltzrichter werden vielmehr dabei nicht übersehen werden. Auch unsere Schöffengerichte haben . n,, . das sei eine 3 w E i E Be ö J * 9 .

auf 3 Jahre ernannt, sie müssen alle 10 Tage, in Berlin sogar oft doch nicht immer so entschieden, wie es dem Rechtsgefühl des An—⸗ . . nicht, . zu m e 6 in jeder Woche, an der Rechtsprechung teilnehmen, sie bringen große geklagten oder des durch dle Straftat Verletzten wohl entsprechen ul für die trit ö richt . nz die Laien . U n 8 ! N JJ ö ä le teichsan; iger und Königlich Pr

Reenntusse gerade in den Dingen mit, die ihnen in der Rechtepflege mochte, sondern es gibt doch auch viele Fälle, in denen ihre Urteile nicht genügende Vorbildung und , n. . . ö

2 anvertraut werden. Nicht anders liegt es bei den Bezirktausschüssen, in der Berufungsinstanz abgeändert worden sind. (Zuruf links.) Ich sprach vorhin nur von der Nachprüfung in tatsächlicher Be⸗ 13 Rc. P ö. 2 7 den Provinzialräten; auch hier werden die Bessitzer auf eine Reihe In solchen Fällen ist eben nachher das ganze Verfahren ziehung. Aber, meine Herren, es kommt ein zweites Ine nämlich mn, X erlin l, Freita ig, den I60. Februar von Jahren berufen, auch hier haben die Laienrichter nicht eine ö E, seinem Endergebnis als ein einheitliches gewürdigt, und es is auch die rechtliche Nachprüfung, und gerade die Rechtsfragen pflegen ö sondern eine dauernde richterliche Tätigkeit auszuüben. Es erübrigt wenn die jweite Instanz verbessernd eingewirkt hatte, das ganze der in der zweiten Instanz besonders eingehend erörtert zu werden. (Schluß aus der Ersten Beilage. sich, au Seinanderzusetzen, wie . . ö sind Schöffengerichtẽbarkeit gutgeschrieben worden. Es haben also dazu Nun liegt es doch in der Natur der Sache, daß die in der , Beilage.) s Tätigkeit dieser ter, 5 d ö. litglieder daß diese günstige Beurtellu ing hervortrat, häufig die drei oder die zweiten Instanz zugezogenen Laien hinsichtlich der Rechtsfragen vor Hargus würde doch noch nicht folgen

ei 34 gaien in den Str die nur fünf Richter beigetragen, die in zweiter Instanz mitwirkten, und das den Juristen fast ganz abhängig seien würden. Ich gebe vollkommen . hsgerichte Laien zuzuziehen. 635

e mehr i . hre zugezoge werden zwar waren dann nicht Lalen, sondern Berufsrichter, zerufsrichter bilden zu, daß wir im Deutschen Reiche eine große Anzahl von Männern e, ,, nn, fn zweiten Instanz keine Laier Hauptverhandlung, d ; lit einem Referate aber auch die Strafkammern erster Instanz, n nnn, Dan

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wie heute mehrfach ae en, die in tatsächlicher Beziehung die für die zweite Instanz de zelt es sich icht, nur um die en, niemals sich auf die Sitzung ö haben u auch betont worden ist, nicht das gleiche günstige Urteil gefunden hätten Ritt ausüben könnten. Für die Ausübung der Kritik Instanz. Würde man nun die ö . Geurteil un im übrigen mit irgend welchen richterlichen Geschäften außer alb der wie die Schöffengerichte. ö r Benzehung würde der Kreis schon weit kleiner sein, da richtern nehmen 8 Har J. ö nicht betraut werden. Meine Herren, auch das ist vollkommen erklärlich. Ma je jedenfalls ein ge isses Maß von Kenntnis erfordert, das doch nur glaube doch nicht, daß die Berufsrichter in erster Instanz durch längere nterweisung erworben werden kann. Also ei ena fehlerhafter geurteilt hätten nie die Schössengerichle; aher wir deutende Ersch für die Auswahl der Lai

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iamentlich ist ein ganz besonders usge 8 haben in Strafkamme ersachen keine erufungsinstanz, und es konnten Instanz besteh zweifelhaft. Dem überwiegend

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le 17 Il J vornehmen

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SSVMatHeria n 7 ri stis che Meispnern z 2 146 si zer die ! zg Rol Material von nicht juristischen Beisitzern vorhanden. C indelt sich die Irrtümer, die bei

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vorgekommen waren, kreises der Laie den wir rechnen .

M. g; t wo

Publikum, die zugezogen werden, sondern icht beseitigt werden, wenn sie auf tatsächlichem Gebiete lagen. Mittelstandes, wird diese F keit son ich Hinsie

Instan

e Richterelement

ie 13 zird gesagt, wenn die Anträge, wonach dientermaßen beitragen. Also, die Schöf fengerichte standen sich bisher lufgabe eigent na nicht gewachsen wäre, und ic . es würden

erufungsinstanz kommen sollen, nicht angenommen eben wegen der Möglichkeit einer Berufung außerordentlich viel d nn die Entscheidungen der zweiten Instanz keineswegs den Anklang

lediglich das bisherige Verfahren erheblich ver günstiger. finden, den viele Herren erwarten.

6 man nur auf ahl der Richter in den Be Nun hat sich Ich komme nun nochmals zu dem Punkte, den der Herr Abg.

rufungesttaflammern, so hat diese Bel tung den Anschein der der 3 der Gerichte ve fasung die Schöf auch i ir Gröber erwähnte. Er sagte, der Gedanke in den Vordergrun

tigkeit für sich, da bisher, iz i um Vergehen handelt, erster Ins 1 mitwirken sollen. Di de gerückt worden, daß die nötige Zahl von Laienrichtern nicht vorhanden

. ufungssacken . be . . ,, aneh n; ; ee en * aben sich, gestützt auf die günstige Beurteilung, s Nein, meine Herren, das nicht in den . gerückt diese Kammern nach der die die bestehenden Schöffengerichte gefunden haben, dazu ent tile worden, das ist nur erwähnt und erörtert worden. Wir haber

nur mit drei Berufsrichtern . bemüht, die Zahlen , . wieplel Schöffen gegenwärtig n

rkammer Strafkammer erster Instanz in Vorschlag gebracht. s wieviel vielleicht später nötig sein

! . verden, daß diese neuen Schöffengerichte dieselbe wir zwar das Mindestmaß mit

einmal gründlich verhandelt wird, wäl d lach wim werde n wie die bereits estehenden Schöffengerlchte, und daß stellen können, das Höchstmaß aber einstweilen nicht, da zunächs

. t Regel nur auf Grund der v ommen sind, die ja immer unvermeidlich sind rüber Erfahrungen gesammelt werden müssen, i elchem Umfange

der Ergebnisse erster Instanz geurtet ilt wird. igens , ,. ö . die gleich e ltig 6 die sich die Berufungen künftig vermehren werden. T sächlich h vir mich den Boden der Koi n em e n, . ö Beziehung nick ö hervorzuheben, daß in der Kom⸗— teil ö . n, erben oll, helfend. eingre ifen im v is re ̃ ; ö ü ͤ ien wäre kein Fortschritt für die deutsche Stra 8 Fesundheitswesen, Tierkrankheite

191 d EH Un 5562 MI nut r* z Cor Mrz 1 31n oy or 3Ryrin n 9 ; irgendwelche Anträge in der Richtung eine erme 3 K,. . J ̃ ö . ö ö . vird. ders ist die Frage zu beurteilen, ob uch in der icht 06

1 . 193 8oR Bo . F ; 6 e r ganzer 1. Persönlichkeit des Angeklagten, dem Solche Fehler b eben infolgedessen, soweit n

Diens de sfinissen nabe steben D ins ofer ar ö 4 Er FaRhvo 2 9* Ea . Rar SBorl 11 * . 3 tverhältnissen nahe stehen und ü In gar nahme des * g helfen konnte, unabänderlich, und dies konnte

. ; . , . . an . . ,,, i,. verglichen werden können mi n Laien, um die es sich heute dann zu einer ungünstigen Beurteilu ing der Strafkammern unver

so ĩ ö.

9 und, wie Sie wissen, bie Mitwirkung von drei Dre imär me

N c ö astraff Ganz anders Frage au masßregeln. richter in den M a6 str rn ö 9s ichter Berufun ,, n, ; Instanz die Mitwirkung von Laien angebracht ist oder nich es würde immerhin m. möglich sein, eine andere Gestaltung . ; 3 ; ; z6ka r, die aber nur - z Der Herr Abg. Gröber hat gesagt, die Re ammer, die aber nur 6 ö . er Kommission den Gesichtspunkt in den Vordergrund

schen Reichs

gierungen hätten

8Ilage ble

K K . ; 33 8 „material auch für die zweite Instanz vorhande sei. Das ist nicht e . , 66. Laienrichter in die Berufungsinstanz und d lehnen Sie die dar z al ö h ] ö. 5. . . . ein neues Gesetz aufzubauen, das dan nn die Grundlage sich . H ö z ; . el (Ue (. aufzubauen, das ann, ꝛ— Srundlage 6 ganz richtig. er] J d ß . ; 2.1: Er . 9 . * . ungenügend erwiese, doch zu außerordentlich ungünstigen 5 worden, die heute bereits hervorgehoben worden . ö. . . 26 namentlich Gründe, die aus der Beschaffenhei it Instanz erforderlichen Richtern ? 1 J x F h 1 3 . 5 2956 9 on 1IKs n' Ar Mechtänflege meß 15 833 5 Herr Abg. Graef hat eben hervo 38 sei nicht richtig, daß l B dienelem —st ! nch 11 Sspflege mehr als bisher ? 5 ; 6 w . r ñ ,,, das Verfahren in zweiter Inftan im wesentlichen eine kritische Tätig⸗ Gerichte in 61 2 vor ß keit erfordere, es sei vielmehr . daß zter der zweiter Ich weiß r. . ho rst (Rp.): Ich kann Instanz recht unbefangen a an zeranträten un . fame, voh es sehr viele Schöffen und Geschworene gibt, die ihr Amt daß den o 9 imissier . , . . , . . Rücksicht auf die Fe gen der ersten 3n nstanz ihr Urteil als ein srenamt au en ui nl ö; ö. ding e erfü illen. Ich 1 Fuh lung des Lichte 18 t den zraktischen M 6 8. n 3 69 j . 1es 263 . ͤ keine Herrer as daß die Laien zur Rechte ege hinzugezogen 4 ein . da 6 . ö; 9 fgaben auch dafür, daß die Laien im weitesten Maße der fgabe einer Berufungsinstanz. . ö. 69 e, , in der Berufungsinstanz. Den n dieser so denken, wie der Herr Abg. Graef es ausgeführt ich um Rechtsfragen und um formale Fragen, wir gar keine Vorinstanz, dann wür!

; r mitsprechen können. Auch 2 .

6 uur eine erste Instanz sein. Das B dahin ausgesprochen, daß die Berufungs nur eim Instanz

Rechtsfragen, nicht aber Tatfragen zu entscheide prüfen, ob in der ersten Dastcn . , ,,

1 . . : Widerspruch links.) Ich weiß augenblicklich nic zu , Ez ist meines Erachtens ein schwerer Irrtum, wenr pird il ent zugelassen nur so ö in, das zweite erst sei das auf einem anderen Gebiet. iese

zerichteten Anträge ab. Die ber een n fungsinstanz würde für di n ideten Regierungen die ge unannehmbar machen und es würde tief zu beklager ser einzelnen Bestimmung die ganze Vorlage, an es . Reichstags wie der verbündeten Regierunge ist, scheitern sollte.

ö 7 a , a naterials hergeleitet worden sind.

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1 1. 71 gar nicht selten in ihren ökonomi ö.

de das erusfun timmten

waren, ich werde sie Ihnen aber in er dr man sagt, das erste Urteil sei Das Schöffenamt ist schon ei ine ße

und nun stellen Sie sich vo

Strafkammer hir

9

Hannover, in der

8386 3. maßgebende. Nein, mein Herren, umge 'kehrt suge . verden si en. Urteil soll den Schwerpunkt bilden. Das ist er er, in Mheinprobinz und Oldenburg auch der Herr Abg. Gröber mit . ßem Nachdruck . 36 ö Hundert nn, silem tern betont hat, und ijwar, wie k. agen kann, mit meiner volle ö. Grund

8 8 ohn ss 235 B * . . J 8 3 * 13 , 6 6 ) , stimmung. Das erste Urteil mu immer der Schwerpunkt blei en, sollten besonders häufig zugezogen zu werden, das habe ich istigung für . 3. nner des pra tis en und deshalb ist es auch notwe . daß in der Berufungsinst , lang aus em Ber nfe herausgerisse Aste . teil ö sen wird. Es soll nachgeprüft vi lterung Belästi igung ; 51

s ü ö ,, 7 zerufungs ich h ; De l

diese be ist eine Gesetzesvorlage so g stalten können, wie

Graes estrig

. 15 * Regierunge lehnen ist. (Bravo!

ihm aussa auch danach soll er il dann sein ö ; icht immer z ufrleden ist. Urteile der Strafkammern ai, ̃ . ; mit seiner Rede den Eindruck, daß e Zeugenaussagen her rt und zugleich aus de ereits vorliegenden die S fe nicht haben will. Ich meine, es Wohlfahrtspflege ersieht, wie die erste Instanz die Zeugenaussagen aufgefaßt hat, zu vürde log sch fein, ven man die Schöffe zur zweiten inz ] . * . . ö 3 1 N z 7 a0s⸗ N 43 . . . 8 . Beweie ien , . kommen kann, als wenn es in erster nicht Wir haben intelliger Leute genug, um

B 1

fal ssen, daß

damit I Richter ganz unbefangen an den atbesta . anderen rufungsinst mit Laienrichtern besetzen zu können Der preußische Durch die Verlesung, werden die Richter gerade Instanz ju urteilen haben würde. Aber auch nech in anderer Be 6 ,,, ie, , . nnen 3 , gewiffen Voreingenommenheit erfül die ganze Mifer ; . ö ustizminister hat durchaus unrecht, wenn er, mein daß nur die ier gewissen Voreingenor heit erfüllt. Vie ganze isere ziehung ist es von . Bedeutung, daß das er ersten Instanz uristen dafür sind, daß das Laienelement ch veiten In zeit beruht n —Sannvtsarch ; 359 , , , Ju risten dafür Mn daß de eneleme auc in z eilten n

Seit beruhl in der Hauptsache auf dem Unrichtigen Aufbau ö . Be if fz ; wean z w m 84 35 . Ge r ichte Bei Uebertretungen ist di zöglichkeit 9 eben, d zj in der Berufungs inst anz verlesen wird. Denn in ch kommt ja auch stanz mit: virke. Ich weiß, daß weite Kreise im denselben

erlichle- Del bell Ung D(bgiIl gegel 41 ; ö . e 91 .* 6466 4 akon Sior 239 3 7 859 Müͤnsche 5 n angerufen erden können, 1 a3 Ürteil zu erwirke die Muffassung der Laien, die an dem Verfahren der ersten Instanz Wunsch . Vier . gnen sich die Wünsche hervorragender ie Schwurgerichte daraus zu erklären, de 2 teilgenommen haben, deutlich zum Ausdruck, und sie wirkt in der Juri r ö. 11 je. ö B ö . 3 * , , ; . ; ; e. . z e Abg. We ein (Sentr. . ;

glich erusung , . ist. Ich kann nicht wan: zweiten Instanz weiter nach, sodaß ich es nicht als richtig anerkennen . . ö ,, ö h kein Wort zu verliere Wãs die ehmen, daß d 8. nannehmhar! des Staatssekretärs das letzte Wort kann, wen saat, durch die Besetzung der zweite istanz mit kam er i , , . bea iche i e, ehe, ä, il, dn, e. Ich bitte, für die Zuziehung ber & ien zu stimmen. 3 ,,, . . ö der zweiten Instanz mi Besetzung der Strafkammern zweiter Inf so können wir Berufgrichtern gingen die Vorteile der Laienbete

; iligung an der Recht-, nicht mit chodlttrffth zer Sicherheit , * das, was wir heute

1 .* ; . . h k. ; , ,, Zeite ; ) en

Justizminister Dr. Beseler: sprechung der ersten Instanz in den Fällen, in denen Berufung ein⸗ beschließen, für alle Zeiten ü ltig sein soll. Wir müssen im Gegen⸗ gelegt wird, wieder verloren.

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Meine Herren! Gestatten Sie mir einige Worte zu der Frage . vorstgzhig ware,, n, . . , n, e. . . . ö ꝛö— zu der Frage, machen. Von den Juristen ist die eine Hälfte für, die andere gegen welche der Hauptgegenstand der heutigen Beratung gewesen ist, ob es Ich möchte mich nun dazu wenden, wie es mit der angeblich die Zulassung der Laien in der zweiten Inflanz. Es ist auch nämlich angezeigt sei, die Laien an den Entschelidungen in der Be- großen Erregung steht, die wegen dieser Frage entstanden sein soll. gar nicht richtig, d daß die große Masse des Volkes dagegen rufungsinstanz teilnehmen zu lassen. Ich möchte zunächst darauf hin⸗ Ich habe doch auch die Sache aufmerksam verfolgt, und glaube be⸗ Leif . lter n ö ,, han nn in , fd weisen, daß vor der geltenden Gerichtsverfassung in Preußen das merkt zu haben, daß die Aeußerungen, die zu dieser Frage ergingen 6 ö. Urte ö . ie em . urn ö bur en, 1 Schöffenelement überhaupt nur in gerlngem Umfang an der Rechts fast ausnahmslos aus juristischen Kreisen stammen. Das betrifft tnicht ] doch auch von den Urteilen des Reichsgerichts in S

pflege beteiligt war, während es anderwärts schon in weiterem Maße bloß die Fachliteratur, sondern, soweit ich es habe verfolgen können, eingeführt war. Man hat dann in dem Gerichtsverfassungsgesetz die auch die Tagegzpresse. Denn aus der Fassung der Aufsätze konnte man Schöffenbeteiligung bei den Amtsgerichten e ingeführt, und wie heute die juristische Feder meistens leicht erkennen. Nun möchte ich noch auf ö Wettbewerb um Entwürfe von allen Seiten betont worden ist, auch mit der Wirkung, daß diese einen Vorfall hinweisen, der meine Ansicht gleichfalls in gewisser Weise (Schluß in der Zwelten Bellage.) 3. nin e . 4 W

Bauwesen.

zugleich als Turnhalle henu ö esifalen wohnenden hitekten bis Schöffen gerichte im Lande eine günstige Aufnahme gefunden haben. unterstützt. In Berlin fand vor ,. Zeit eine Versa immlung von 911 ausgeschrieben. Die . ; 8. . . . 6 91 (1 L. Vll 4998 9 J ind geg n

9 ist von einigen Vorrednern darauf hingewiesen worden, daß gerade Rechtsanwälten statt, in der diese Frage eingehend besprochen wurde. iner Gebühr von 2 ½ vom Stadtbauamt in Biersen die Zuziehung der Laien bei diesen Gerichten eine volkstümliche Alle Anwälte, ohne Ausnahme, sagten: Ja, die Schöffen gehören in Rechtsprechung herbeigeführt habe. Aber, meine Herren, eins darf ! die zweite Instanz hinein. Ein Laie aber ergriff in der Versammlung