1911 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplãͤtzen für die Woche vom 13. bis 18. Februar 1911 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 Kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Woche Da⸗ 13.18. gegen ö. 61 Februar Vor⸗ 1911 woche

ö ö. 2 ͤ w) Roggen, guter, gesunder, mindestens 71 . 99 . Wehen, 3 3: ,, ee Hafer, 2 * 82.5

Mannheim.

Roggen, Pfälzer, russischer, mittel .. . Weizen, Pfälzer, u ischer, amerik., rumän., mittel . Hafer, badlscher, russischer, mittel. . ö. 9h

Gerste ] ber e Pfälzer, mittel. . 173,13 134439 Gerste s rufstsche Futter, mittel 130,00 129,3

164,38 164,37 220,94 222,34 165,00 164,37

Wien.

Roggen, Pester Boden Welzen, Theiß .. Hafer, ungarischer Gerste, a r!

Mais, ungarischer, neuer Budapest.

Roggen, Mittelware. Welzen, f Hafer, ö Gerste, Futter⸗. Malts, ö

150,74 218,87 58, 1 178, 8x)

145. 10 1060.56

Ddessa. 72 kg ,, 96, 86

139,68

94d, 88

Ro ggen, 2082 h 139,68

Wesen bis 76 kg das hl. R ig 4.

Roggen, 71 bis 72 kg das hl . 78 bis 79 kg das hl

Paris

1 2 2 Roggen lieferbare Ware des laufenden Monats Weizen s

108,06 140, 74

105,86 142,42

137, 65

149,30 21977 7! 5 5B

Antwerpen. Donau, mittel ... 153,43 Sdessa .. 13a La Plata. Kurrachee .. Kalkutta Nr. 2

Am sterdam. Jom. .

Petersburger . ö

amerikanischer Winter⸗

Mais amerikanischer, bunt

ö

London. engl. weiß ] . . ran 1561,10 4 , lar 4 14220 1265,56 138,67

Roggen 19

Weizen

Weizen

Weizen englisches Getreide, Hafer Mitt elfi s aus 196 Marktorte Gerste (Gazette averages)

Liverpool. J roter Winter⸗ Nr. 2 Manitoba Nr. 2 La Plata. Kurrachee, weiß Australier Hafer, englischer, weißer Gerste, Futter⸗, Schwarze Meer. Odessa . Mais Jamerikan., bunt La Plata

159,83

ö. 170,65 Weizen

102,01

Chicago.

1 141,39 e 139 s September .

111 80,83 Neu York.

K .,, ; ö m, . ö 151,17 Lieferung ware JJ 149,16 Mais ö , 93,46 Buenos Aires.

Weizen . . Mals Durchschnittsware .

) Angaben

141,65

liegen nicht vor.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse 594 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ sätzen an 196 Marktorten des Königreichs . Durchschnitts⸗ preise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen 4809, Hafer 312, Gerste 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen 60, Bushel Mais 56 Pfund englisch, Pfund englisch 453,5 g; 1 Last Roggen 2100, Weizen 2490, Mais 2000 kg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im ‚Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent— lichen Durch chnittswechselkurse an der Berliner Don e zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und gg Vork die Kurse auf Neu Jork, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Presse in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Berlin, den 22. Februar 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght

Deutscher Reichstag. J. Sitzung vom 21. Februar 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1911, und zwar Etat der Neichsjustizver rwaltung.. Ueber den Anfang der Sitzung ist in der Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Dr. Belzer (Zentr.) in seinen Ausführungen fortfahrend:

Das Luftschiffahrtsrecht fait wir nach dem franz õsischen Vorgange und Muster in Angriff nehmen, nämlich zan chst die polizeiliche Seite der Angelegenheit ordnen. Dann wird ein 6e zur Regelung der jurlstischen Seite der Sache leichter zu stgnde kommen. Die Reformbedürftigkeit der Strafrechtspflege ist anerkannt; es ist eine gewisse Verdrossenheit der Bevölkerung gegen deren Handhabung allgemein vorhanden. Hat doch selbst ein so gemäßigter Herr, wie der Kollege Heinze, zugegeben, daß im . wenn auch unberechtigterweise; unsere Rechtsprechung als. F lasseniustiz an⸗

gesehen wird. Wir unserseits, können hinzufügen, daß dieser Glaube beim gemeinen Mann nicht in allen Fällen ein ö ist. Daß a,. Bedenken auch bei den verbündeten Regierungen bestehen, beweisen Erlasse der bayerischen Justizverwaltung. Die Staats. anwälte werden darauf hingewiesen, daß sie auch zur Entlastung der Angeklagten beitragen mi ö. Es bestehen Gesetze, die den Richter geradezu zwingen, gegen sein eigenes Empfinden zu entscheiden. glu derfeite herrscht bei . Richtern eine Weltfremdheit, die sie verhindert, die Verhält tnisse des praktischen Lebens unbefangen zu beurteilen. Auch das große Maß immer neuer Gesetze ist nicht geeignet, das Vertrauen im Volke zur Justig zu erhöhen. Man sollte es sich immer überlegen, ehe man bestehende Ge⸗ setze ändert. Die Gesetzgebungsmaschine arbeitet so rasch, daß sich vielfach Redaktionsmäugel in den Gesetzen zeigen. Es wird

darüber geklagt, daß die Gerichte oft in dem Umfang der Beweis aufnahme beschränkt sind, wenn es sich um die Vernehmung ö Beamten handelt. Allerdings muß der Staatszweck über dem Privat

zweck stehen, aber das darf auch nicht zu weit ge hen. Die Senfations 6 der lehten Zeit haben zu mancherlei lagen geführt. Auf den Moabiter Prozeß will ich nicht eingehen. Dem Vorsitzenden des Schoenebeck-Prozesses kann ich den Vorwurf nicht ersparen, daß er die Verhandlungen von vornherein zu groß angelegt hat. Die Verhand— lungen gingen schließlich ins Uferlose. Warum wurde denn hier so minutiös verhandelt, pic en wichtigere Prozesse mitunter in wenigen Tage n erledigt werden? Durch die unheschränkte Oeffentlichkeit in diesem und im Nürnberger Prozeß wurde das Gift in Tausende und aber Tausende von Familien getragen. Auffallend ist es, daß die Angeklagte auf freien Fuß gesetzt wurde und sich wieder in Berlin herumtreiben konnte Der Verkehr mit der Angeklagten ging quasi im Gesellschaftston vor sich, während sonst ehrenwerte Bürger im schneidigen Ton behandelt werden. Rangunterschiede müssen unter allen Umständen vor den Schranken des Gerichts aufhören. Es sollten nur die auf die Anklagebank gesetzt werden, die aus der Haft vorgeführt werden oder widersetzlich sind. Besonderes Gewicht lege ich auf den Hinweis, daß der Allensteiner Prozeß gezeigt hat, daß die Pspychiatrie

drauf und dran ist, die Rechtsfrage außer Kraft zu setzen. Etwas empört dies das Polksgewissen und das gesunde Volksempfinden. So ist es dem Reichen heute viel mehr erleichtert als dem Armen sich der Strafe zu Int ben. Ich will nicht behaupten, daß die Psychiater leichtsinnig verfahren, aber die Schule von Lombroso verführt die Sachverständigen nur zu leicht, e. die Freiheit des Willens, die Verantwortlichkeit abzusprechen. Der reiche Mann ist sehr oft in der Lage, die Verhandlungen in die Länge zu ziehen und die Sache in das Pspchiatrische hinüberzuspielen. Nachdem die Entmündigung der Frau von Schoenebeck ausgesprochen ist, ist auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens kaum zu rechnen. Aber das Volksgefühl ist damit nicht zufrieden. Die Erregung war eine tiefgehende, und man fragt sich, ob es einem armen Mann möglich gewesen wäre, einen Prozeß so in die Länge zu ziehen und so ausgehen zu lassen. Solche Verbrecher müssen in Staats irrenanstalten sichergestellt werden; ein Verbrecher darf nicht auf die Menschheit losgelassen werden. Das Verbrechen muß eine genügende Sühne finden, und es verlangt, daß solche irre Verbrecher nicht in privaten Sanatorien, sondern in öffentlichen Irrenanstalten untergebracht werden. Eine Weiterführung des Prozesses

gestrigen

Eulenburg scheint ja nicht mehr möglich; das darf aber nicht ausschließen, daß die Gerichts ehörden immer wieder versuchen, diese Fortführung zu ermöglichen. Obgleich ich keinen Augenblick daran zweifle, daß die preußischen Justizbehörden alles getan haben, wäre ich doch für eine Erklärung des Staatssekretärs im Interesse der Ber nhl der öffentlichen Meinung dankbar. Der Prozeß gegen Becker in Greifswald scheidet für mich hier aus; nur so viel, daß mir das Strafmaß reichlich hoch erscheint, zumal der Ver urteilte nicht aus unedlen Motiven gehandelt hat. Bemängeln muß ich ferner, so wenig ich ein Freund der Kritik von Richtersprüchen bin, die Motivierung eines Urteils des Glogauer Gerichts, worin es heißt, daß der wegen g fh, von Nahrungsmitteln verurteilte , , . auch Kunden aus den besseren Gesellse zaftsschichten gehabt habe. Danach wäre anzunehmen, daß er eine geringere Strafe erhalten hätte, wenn feine Kundschaft sich nur aus den unteren Volksschichten zusammensetzte. Noch schlimmer ist eine in einer Urteilsbegründung erfolgte Differenzierung der Frauenehre, indem das hohe Strafmaß damit begründet wird, daß die . Dame die Tochter eines Angehörigen der höheren Stände sei. Das bedeutet eine Herab setzung der Frauenehre von zwei Dritteln unserer deutschen Mitbürger weiblichen Geschlechts. Die Rechtsprechung muß getragen sein von dem Vertrauen des gesamten deutschen Volkes

Abg. Dr. Frank (Soz.): Ich freue mich, daß die Kritik der Klassenjustiz jetzt nicht mehr den Sozialdemokraten allein überlassen, sondern auch bon den bür— zerlichen Parteien g geübt wird. Sie können von den Sozi , in diesem Punkte noch viel lernen. Zwischen den sozialen Verhältnissen und der Kriminalität besteht ein enger ursächlicher Zusammenhang. Wenn die Getreidepreise steigen, erhöht sich die Kriminalität; die meisten Vergehen und Verbrechen geschehen da, wo die Arbeiter am schlechtesten bezahlt werden. Darum ist nicht die Bestrafung, sondern die Verhinderung von Verbrechen und Vergehen die Hauptsache. 2 iese Erscheinung mögen Sie bekämpfen, aber Sie dürfen sie nicht ignorieren. Es ist deshalb unbegreiflich, daß die Regierung in die zweite Kommission zur Bearbeitung des neuen Strafrechts keinen Sozialdemokraten, keinen Arbeitervertreter berufen hat. Wir müssen daher hier in der Oeffent lichkeit Kritik an dem Vorentwurf üben. Unter der Flagge einer Straf⸗ rechtsreform wird ganz gefährliche reaktionäre Ware einzuschmuggeln ver⸗ sucht. Todesstrafe, Polizeie iufsicht will ich hier nicht . sondern nur die Frage herausgreifen, warum der Entwurf sich als Kampfgesetz gegen die Arbeiterbewegung erweist. Der gn, soll auch hier dazu dienen, lit ch unbequeme Männer unschädlich zu machen. Es wird ja verhältnismäßig selten von ihm Gebrauch gemacht. Im Falle des Verfassungsbruches von unten wird er angewendet. Der Verfassungsbruch von oben bleibt straflos; kein Staatsanwalt rührt sich, wenn hochstehende Herren Verfassungsfragen mit dem Schwerte zu lösen raten und Alexander den Großen den deu ö „Fürsten als Muster hinstellen. Der neue Entwurf will in § 102 die einzige Schranke, die noch besteht, hinwegräumen, indem auch schon derjenige, der zur Begehung hochverräterischer Handlungen aufreizt, mit Zucht— haus bedroht wird. Diese Aufreizung soll jede Opposition in der Oeffentlichkeit, Presse usw. unmöglich machen. Die geschulten Agi⸗ tatoren, so erklärt die Regierung ärgerlich, fordern nicht auf zu straf⸗ baren becher nr Handlungen, sondern begnügen sich damit, dazu „aufzureizen“, h. eine enksprechende Stimmung zu erzeugen. Wird dieser i r Gesetz, so müßte jeder sozialdemokratische Redner ins Zuchtl haus, aber auch andere Parteien, der Hansabund, der

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von ihnen, um mit dem Abg. von Oldenburg zu sprechen, würde unter den Paragraphen fallen. Ein weiterer Paragraph will künftighin jed⸗ Kritik der Regierung unmöglich machen; wer eine Anordnung des Polizeipräsidenten von Jagow nicht verherrlicht, sondern kritisiert, reizt auf und wandert ins Gefängnis. Eingesperrt soll auch werden, wer begangene Verbrechen verherrlicht. Es ist das ein alter Ladenhůle der Zuchth auge vorlags er ist durch Ablagern nicht besser geworden. Vizeprasident Dr. Spah n macht darauf gufmerksam, daß Straf gesetzbuchvorentwürfe mit dem Gehalt des Staatssekretärs nichts zu tun haben.) Ich habe keine Veranlassung, meine Ausführungen ju rektifißteren. Vlzepräsident Dr. Spahn: Das habe ich auch nicht verlangt) Ich war der Ansicht, daß der Staats sekretär nicht ohne Einfluß ö die Zusammensetzung der Kommission ist; wäre dies der Fall, so wäre er noch einflußloser, als man , hat. Auch die Rede des J würde unter den Paragraphen fallen, denn er hat durch seine Rede die Moabiter Heli ein erbrecher verherrlicht. Ein anderer Paragravh stellt gemeingeführliche. Drohungen unter Strafe. Darunter würde also auch die Aufford derung zu Streiks fallen Ferner sind auch Arbeitervereine bedroht, denn sie würden nach der Auffassung der Regierung dem Strafgesetz zuwiderlaufen. Der Dolus eventzalis soll künftig für alle Zeiten gesetzlich festgelegt werden. Derselbe Entwurf, der diese Knebelungsvorschrift gegen die Arbeiter enthält;, will den sogenannten Kanzelparagraphen abschaffen. Wir haben nichts dagegen, aber es ist pikant, daß die Regierung sich jetzt in den Schutz der Kirche flüchtet im Kampfe gegen die Arbeiter. Die Streiks der Verkehrsarbeiter werden mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bedroht. Dagegen werden die Unternehmer im Entwurf sehr zärtlich behandelt. Die Fabrikanten sollen die Schutz vorschriften für Kinder und Frauen übertreten dürfen und mit Geldstrafe von 3 und 5 6 davonkommen. Die Kommission hat es abgelehnt, die Geldstrafe nach dem Vermögen abzustufen, weil darunter der Betrieb leiden würde. Im Bechyt Prozeß wurde da gegen auf Gefängnisstrafe erkannt, weil der 6, ö ein wohl habender Mann sei; Redakteure werden ebenfalls zu Gefängnis ver urteilt, weil sie ja die Geldstrafe nicht selbst bezahlen. Ez gibt eine besondere ostelbische Justiz. Das Urteil im Becker-Prozes ist dem Volke geradezu unverständlich gewesen. Ein Jahr Ge fängnis unter Berücksichtigung des Umstandes, daß er ge worden sei! Vielleicht hätte man ihn sonst gevierteilt. einen „so hohen Beamten“ beleidigt. Man sieht förmlich, wie Richter vor einem Landrat eine Gänsehaut überlief. Vor Gericht soll doch alles gleich sein. Warum hat die Regierung nicht die amtlichen Akten vorgelegt? Sie muß sich nicht sicher gefühlt haben. Bei der Justiz von Breslau spürt man die pon Rußland. Von unserm Organ, der Breslauer Volkswacht fast mehr Redakteure im Gefängnis als in der schweben jetzt noch 9 Prozesse. Die Sprache keineswegs besonders verletzend. Der Ton ist nicht die Staats anwälte irgendein Wort finden, das beleidiger se schicken sie die betreffende Nummer an den angeblich Be leidigten. Sie haben ein förmlich kriminalistisches Versandgeschä Natürlich erweisen die Leu te denen der Staate anwalt so gefällig ist diesem auch einen Gefaller Ich halte dieses Ve fahren der anwaltschaft in Bret lau n ungehi zig und für einen Mißbrauch ihrer Befugnis, da Beleidigungen nur auf An folgt werden dürfen. 8 gt kein Ue . vor, sondern ganz offenkundig parteiise ,, indem soziald . he „Vo aber nicht gegen Blätter Strafantrag . die dieselben haben. (Der Redner führ einige solche Fälle Selbst der blieb unbehelligt, als er sich einmal gegen das gewendet hatte; die Volkzwacht⸗ druckte den Artikel ab, Resultat war ein Monat Gefängnis. Dabei gehen die der Breslauer Justiz mit der Ehre ihrer Nebenmenschen e wöschl hat e de,. andgericht tsdirektor in einem Prozesse gegen den Nedaktem Schiller erklärt, und Offiziere, die sich mit ihren Beschwerden an sozialdemokratisch Blätter wenden, wären „Hehrlose Schweinehunde“. Ein der sich so wenig beherrschen kann, ist nicht kr l, Vorsitzend einer Strafkammer zu sein. Im Becker Prozeß wurde ein Lehrer der als Zeuge auftrat, vom ,, n gerüffelt, i mit der Hand auf den Tis ö stützte, das widerspräche der Gerichts. Andererseits wurde ein , der vor Ge . wegen Ungebühr zu 30 de Geldstrafe Plaidoyer dadurch gestört sein Brötchen heivorholte wurden gegen Rechtsanwälte igebührstrafen ,, di im Volke begreifen kann. Die Gerichtsentsche idungen freien Jugendorganisationen sind ganz offenkundige Gesetzes ez ungen, indem man Vorträge gegen den Alkoholismus dliteratur 2c. einfach für politisch

ue ffn, die nationalen Jugendorganisa

Zweck die Bekämpfung der Soziald de , . gewähren; das ist nicht politisch, da beteili ü geistliche hohe Herren sogar direkt daran. Das ist doch ein Messen mit zweierlei Maß. Jetzt hat man ja eine offizielle Jugendf eingeleitet, jetzt, nachdem sich jahrzehntelang kein Mensch gekümmert hat; jetzt, nachdem die Arbeiterschaft das Jugend selbst in die Dand genommen hat, kommen vativen und kommt die Regierung; aus schlotternder Angst der proletarischen ist diese Gegenbewegung standen. In Cöln ist man noch weiter gegangen und sogar die . Jugendbewegung“ durch einen Erla Polizeipräsidenten aufgelõöst. Daß diese Bewegung auch nur einen Schritt rückwärts gedrängt darauf vergeblich hoffen; es wird so kommen, wie nach der Auflõ Burschenschaft: „Der 6e if lebt in uns allen!“ Di noch mehr als

111

. vegung

bisher ein Werkzeug der Herrschenden werden

sich noch irgendwo ein Gericht, wo die Richter sich

abhängigkeit besinnen, dann ist es mit dem Respekt vor der

aus. Man sollte die Richter der Bestätigung durch einen Gerichtsherrn, vielleicht durch den Berliner poll etprasibenten Jagow, unterwerfen; er hat für seine Eignung dazu in seiner geburtstagsrede das beste Zeugnis abgelegt. dasselbe Hort

die Arbeitg eberzeitung mit ihrer Klage, daß die Ausdehnn ,,, ie Rechtssicherheit gefährdet habe. Der preußische Justizminister hat durch sein Vorgehen gegen den Landgerichts direktor Unger direkt versucht, die Unabhängigkeit der Richter in Frage zu stellen; wir bedauern nur, daß der Richter nicht die richtige Antwort gegeben und sich die Frage verbeten hat. Wat der Landgerichtsdirektor Unger über die Notwehr gegen unrechtmãßi Angriffe von Polizeibeamten gesagt hat, ist ganz jelbfurerstindil gewesen; leider hat. das Reichsgericht durch seine Auslegung den bezüglichen Reichstagsbeschluß ziemlich, unwirksam gemacht Dieser Vergöttlichung der Polizei schreibe ich für meine Person auch die moralische Schuld an dem entsetzlichen Urteil ven Essen zu. Der Gendarm Münter hat ganz genau gewußt, daß ihm die Ve mutung der Gesetzlichkeit zur Seite stand. Mehr als ein Fehl urteil ist auf diese grundfalsche Voraussetzung zurückzuführen. W wissen heute, daß in vielen Fällen sogar die Vermutung der Ungesetz lichkei besteht. Wenn die Justizverwaltung nicht die innere Kraft ha diese bedauerliche Rechtsprechung zu ändern, muß durch die Gesetzgebung bei der Reform des Strafgesetzes dafür sesorgt werden, daß das Notwehrrecht auch gegenüber den Uniform trägern nicht in Frage gestellt ist. Bis dabin haben wi ha. Deutschland den Polizeistaat im schlimmsten Sinne des Bee Es ist im höchsten Maße verwunderlich, daß gerade wie beim Handabhacker in Breslau von den Schutzleuten keine Syur zu finden ist, die die Moabiter Verbrechen begangen haben. Ich weiß nicht, ob Zeit gewonnen werden könnte, indem man das Spitz eltum ab schafft, oder dadurch, daß die Staateanwaltschgft sich nicht . Kleinigkeiten abgibt. Es bleibt die direkte Schuld der ut verwaltung, wenn es nicht gelingt, den Beamten ausfindig zu mache), der den AÄrbeiter Herrmann in Moabit gemordet hat. Wenn Sir

IT

Bauernbund, ja sogar die Nationalliberalen, oder eine gewisse Sorte

dem Änsehen der dentschen Justiz dienen wollen, so dürfen Sie nich

die 236. verfolgen, die die Wahrheit Es ist kein Zufall, daß sich einzig gegen erhebt, deren Mitglieder vom Volk ge und Kaufmannsgerichte. Wir verlangen das Volk.

sagen, sondern müssen dafür eintrete daß die Justiz vom Vertrauen des Volkes getragen ist.

die Gerichte kein Miß ißtrauen wählt werden, die Gewerbe Richter durch

die Wahl der

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Meine Herren!

begonnen mit einer Kritik des Vorentwu

wie bereits der Herr Präsident festgestellt hat, bisher keinen aun liche, Erst die Kommission, für die die Neichs verwaltung einen Ent⸗ Bundesrat und der Reichstag

Charakter trägt. jetzt von Ihnen die nötigen Mittel erbit wurf auszuarbeiten, zu dem der Stellung zu nehmen haben werden.

Auf die Behauptung des Herrn Vorredners, der vorliegende Vor— entwurf sei ein Kampfgesetz gegen die Arbeiterbewe egung, kann ich daher Der Herr Vorredner hat ferner gerügt, daß zu der ,, . zugezogen n Bericht der Budget— sollen als Mitglieder in die Kommission Rechtsgelehrte, teils Herren aus der Praxis

nicht eingehen. jetzt einzuberufenden Kommission keine werden sollen. kommission ersehen,

in Aussicht genommen, drei Professoren, der Wissenschaft vertreten, in

Ferner sollen außer einigen Beamten

Richter, Staatsanwälte und 9

hat die ö keine Kenn wert häl 68 die Reichsjustizverw mal ug ö

benötigt werden, sollen Sachverständige

Meine Herren, wie Sie aus dei

Der Herr Vorredner hat seine ö

rfs zum Strafgesetzbuch, d

tet, ist berufen,

berufen werden.

der Ministerien

aus den

rreisen, z. B. . und Pressevertreter, zugezogen werden.

Bei der Beratung des Etat Wunsche Ausdruck gegeben worden, regierung zunächst beabsichtigt war, zwei, ö die Kommission berufen werden,

urchgebildete Kriminalisten sind. . daß diesem Wunsche der Kom , getragen werden wird. Die ischen bereits mit einer außerpreußischen R

treten. Wir werd mission haben,

die Rechtsanwälte so ausgewählt, daß sie

haben. Ich muß aber bemerken, daß lichkeit lediglich Erfahrungen Im Gegenteil,

müssen genaue

sonli auf krimi I

zivilistische Kenntnisse besi bar, daß ein Herr, der nur mit Kriminal Anforderungen einer solchen Kom! nission

und zwar

auch die Kriminalisten, die in

s in der Budgetkommission ist dem daß nicht, wie seitens der Reichs— sondern drei Rechtsanwälte Rechtsanwälte, die Meine Herren, ich kann bereits jetzt hohen Hauses Reichsjustizverwaltung ist in— Regierung wegen Abord nung eines dritten Rechtsanwalts in die Kommission in Verbindung ge⸗ en dann sechzehn ständig darunter drei Rechtsanwälte.

mission des

e Mitglieder in der Kom—

Selbstverständlich sind

kriminalistische Erfahrun g der Ausdruck schließlich doch nicht darauf hindeuten darf,

Kriminalist daß die . 6. inalist . Gebiete besitzt Kommission sun

tzen; denn es ist nicht den t. sachen ö befaßt hat, den gerecht werden

vollständ

kann. Ich erinnere daran, daß in früheren mit r ff .

sKommissionen ähnlicher Att Rechtsanwälte

speziell ein Rechtsanwalt aus Hamburg deren Bedeutung gera

auf dem zivilistischen Gebiete lag.

Die Summe, die für die Strafrechtsk ommission . rder . ertigen zu müssen, wenngleich ihr

be ich, nicht näher rechtf

ängelt worden ist. Die Herren könn . nur knapp ausreichen Enschädigungen für die Mitglieder, sondern

Das Gesetz vom 22. Mai 1910, betr

leichsgerichts, verfolgt sein Ziel im fiuarbeiten, und ferner durch Entl Erhöhung der Rexisionssumme.

Gesetz bereits ganz wesentlich hung der Hilfsrichter haben e, ein schnellerer Gang in das ganze erf gebracht werden können. Und d letzten Monaten ganz erheblich vermindert. 146 Revisionen weniger eingegangen als

8 8

Januar d. J. genau 100 Revisionen wenig Also glaube ich sagen zu können, daß wir . besseren Zustand beim Reichsg ist bereits jetzt soviel erreicht, daß . enn 6 über ein amtlichen Zivilsenaten die Termine 3 Als im vorigen Jahre; also immerhin Fortschritt.

Ich möchte dann

*

L.

1f inte wenn k au einige unkte *

ntwort gegeben habe. Diese Fragen

und die Pub 28 B. G.⸗B. anbetrifft, so ist es ja Seiten eine Aenderung dieses Parag Verren, schon im vorigen Jahre hat

ö das Gegenteil von dem ausgeführt, Belzer heute ausgeführt hat: er hat damals

en C A1 2 . ; den 313 jetzt schon einer Aenderung zu Herr A bg

gtaphen den Grundstücksverkehr zu erleichter

ich darauf hinweisen, daß dieser 8 313 sein der kleinen Landwirte eingeführt worden ist, . einem Notar oder zum Gericht zu gehe mne J (Sehr richtig! links.) 313 B. G.“ B. nicht in Aussicht stell

(

ie ö

eingehen, die von Er hat bemerkt, daß Cx * 1* 198 * 9 z

Jahre auf zwei Fragen, die er an

taphen angestrebt wir

sich befunden haber

en versichert sein, da

's sind damit nicht nur die

auch die Kosten ihlreicher

6 die 11

effend

wesentlichen auf

durch Zuziehun zon Hilferk

sichtern, istu 1 des Reichs *

wirken beginnt; durch d eingeschoben und se i fahren beim Reichsgericht haben sich . den beiden Im Dezember 1910 sind im Dezember 1909, im er als im Januar 1910. in einiger Zeit zu einem richte gelangen werden;

end vor eine

Jahr hinausgerückt waren

Monate kürzer

schon ein

anstehen bemerkenswerter

dem ꝰVerrn ich im nich gerichtet ha

betrafen den .

likationen aus dem Handelsregister

richtig, daß von gewissen

d. Aber, der Herr Abg. Dr. Junck was der Herr Abg. Dr. dringend davor gewarnt, unterziehen, während der

ö Dr. Belzer meint, es liege im Interesse der . Land irte der westlichen Provinzen, durch baldige Aenderung

des Para n. Demgegenüber möchte erzeit gerade im Interesse die man durch den Zwang, n, , . . sich

Veräußerung ihres Grundes und Bodens vorher recht genau zu Ich kann daher eine e mn

en, und ich glaube dabei

I ö gar im Sinne des Herrn Abg. Dr. Belzer zu handeln, der ja in

sei 1 späteren Ausführungen selbst davor eben allzuviel zu experimentieren. Auch au

gewarnt hat, im Rechts⸗ f dem Gebiete des § 313

w ; ; . ; ollen wir nicht experimentiren, sondern wir wollen es bei der bisher

·niisteno bewährten Vorschrift belassen. nd mit ihr bisher nicht gemacht worden. Was die zweite Frage betrifft, die Bel

dandelsregister in den Zeitungen, so ist der

Schlechte Erfahrungen (Sehr richtig! links.) anntmachungen aus dem

Wunsch rege geworden,

teils Es ist

ie die verschiedenen Rich— die Kommission zu berufen. mehrere Rechtsanwälte in die Kommis ssion ein— treten. Welcher politischen Partei alle diese Herren angehören, davon tnis. Für nicht wünschens—⸗ , in die Kommission Laien Die Kommission würde sonst aach zu groß werden. Soweit die Erfahrungen von Laien für die Arbeiten der Kommission betreffenden Fach—

le

1 zerichts Ich kann mitteilen, daß

es möge nicht zu zahlreich publiziert werden, und sollten nicht zu Reichsjustiz verwaltung von Anfang an gewesen; schon bei Beratung des Handelsgesetzbuchs im Jahre 1897 ist darauf Bedacht genommen worden, die Publikationen aus dem Handelsregister einfach, übersichtlich und wirksam zu gestalten. Die Publikation in einem Zentralreglster, im Aich zes hrR ist nicht zu entbehren, aber die Publikati onen, die in den Einzelzeitungen früher nach Befinden einmal oder mehrmals

veröffentlicht wurden, erfolgen jetzt nur einmal. Auch werden die Belanntinachungen über die Auswahl der Publikationsorgane jetzt derartig zusammengefaßt, daß nur im Dezember jeden Jahres eine Bekanntmachung im Reichsanzeiger“ erscheint, in der die sämtlichen Publikationgorgane der einzelnen Gerichte bezeichnet werden. Dies ist eine erhebliche Erleichterung gegen früher. Das alte Handels⸗ gesetzbuch enthielt dann die , daß nach den Lander gesetz gebungen zu beurteilen sei, inwiefern die Gerichte bei der Wahl der Blätter an die Weisungen der vorgesetzten Behörde gebunden seien, und ich glaube, der Herr . r. Belzer hat gerade gewünscht, daß die vor⸗ gesetzt⸗ en Behörden auf die Auswahl hinwirkten. Dem ent sprechend war früher im Entwurf eines Gesetzes über die ö je Gerichtsbarkeit vorgesehen, daß die Landes justizverwaltungen befugt sein sollten, den Registergerichten Anweisungen zu geben. Aber gerade diese Bestimmung ist seinerzeit vom Reichstag nicht angenommen worden; man wollte, daß jedes Gericht in der Auswahl der Blätter unabhängig sei. Daher ist es jetzt den einzelnen Justizverwaltungen nicht möglich, in dieser Beziehung den Gerichten Weisungen zu erteilen.

Im übrigen wird ta tsächlich schon jetzt im Verw altungswege auf eine möglichst sparsame Aus führung der Bekanntmachung hingewirkt. In der preußischen Ausführungsanweisung über die Führung des Handelsregisters ist bestimmt, daß auf' eine leichtverständliche und knappe Fassung der Bekannt tmachung Bedacht zu nehmen ist, und daß tunlichst mehrere Bekanntmachungen zusammenzufassen sind; über flüssige Absätze sollen vermieden, die Namenkunterschrift des Richters soll weggelassen werden usw.

Men. Verren, es ist dann die Konferenz, die Ver⸗ einheitlichung des Wechselrechts, berührt worden. ist auch vom Standpunkte des Reichsjustizamts zu bedauern, daß der Entwurf, der im vorigen Jahre von der Konferenz ausgearbeitet wurde, von den englischen Delegierten nur mit Vorbehalt gezeichnet worden ist. Die Delegierten haben von vornherein erklärt, daß ihre Regierung sich nicht durch Staatsvertrag an ein allgemeines Wech sseltecht binden ö Immerhin ist es als Fortschritt zu begrüßen, daß auch Eng⸗ land sich an den ö. en der Konferenz eingehend bete nt hat. So ist denn eir ö twurf zustande gekommen, der die gioße Zahl der Län die rtreter des deutschen und französischen Wechse ae, ud, in sich vereinigt, und der im wesentlie . des deutschen Wechselrechts wiedergibt.

Ueber diesen Er nt vurf haben neulich Verhandlungen im Reichs— . izamt statt . iden. Es sind juristische und wirtschaftliche Sach⸗ verstãr 6 aus allen Teilen Deutschlands vernommen worden. ö. , war, daß abgesehen von Fassungs nderungen, die mit unserem Wechselprozes zusammenhängen

ö. Entwurf vom deutschen Stand punkt annehmbar ö Es wird nun im Herbste dieses Jahres eine neue ö im Haag stattfinden,

Publikationen

rechts hen die Bestim⸗

a

die dann hoffentlich zur Vereinbarung 3 ein ö lichen Wechselrechts führen wird. Auch wenn England nicht beteiligt, wird es immerhin von großem Wert sein, meisten jst stehen werden. st gefragt worden nach der Konf erenz über die Porno . die vom 18. April bis zum 4. Mai 1910 in Paris statt gefunden und über Maßnahmen zur Unterdrückung unz üchtiger V öffentlichungen beraten hat. Es ist, wie ich mitteilen kann, ein Ver waltunge abkommen

8 Ces 1 8 anderen Länder dann

getroffen worden, i. dem die Vertragsstaaten sich zur E ung einer Zentralstelle verpflichtet haben, der es oblieat alle zur Be . der Verbreitung ö Derbff en tlichun

ie zweckdi enlich Nachrichten zu sammeln und einander mitzuteilen. Die Nachrichtenstellen sollen untereinander einen unmittelbaren Geschẽf⸗ ver n mn m alten. Dieses Abkommen ist noch nicht ratifiziert worden: die weitere Behandlung der Angelegenheit liegt je tzt dem Auswärtigen Amte ch. n, hat der preußische Herr Justizminister einen Erlaß an die Strafverfolgungsbehörden gerichtet, durch den für Preußen die Bekämpfung aus lan uche pornographischer Erzeugnisse in den Händen

kostspielig sein. Das ist auch ö Bestreben der sein

Fall der Frau von Schönebeck-Weber. Ich will dahingestellt lassen, ob in diesem Prozeß dies oder jenes anders hätte gemacht werden können; Richter sind auch nur Menschen, und wenn eine Verhandlung sich sehr lang hinzieht, ist es sehr viel leichter, nachher zu sagen, dies oder jenes hätte anders gemacht werden sollen, als im Moment zu einem bestimmten Entschluß zu gelangen. Im allgemeinen kann ich nur sagen, daß die Leitung dieses Prozesses durchaus sachgemäß gewesen ist. Abgesehen hiervon ist es übrigens selbstverständlich, daß in der Rechtspflege viel auf die Persönlichkeiten uud deshalb auch auf die Ausbildung der Richter ankommt. Wir müssen immer wieder dafür sorgen, ein gutes Richter⸗ personal auszubilden, die richtige Persönlichkeit an die uichtige Stelle zu setzen; dann werden auch unsere Gesetze gut angewendet und gut ausgelegt werden.

Meine Herren, zum Fall Eulenburg hat Herr Abg.

der ihn hier erwähnte, im vorigen Jahre selbst ausgeführt, daß die neue Auflage des Prozesses ihn zu Cinwendun gen in keiner Weise Veranlassung gebe. Die Herren werden sich erinnern, daß in öffentlicher Helle dle, der Fürst Eulenburg zusammen gebrochen ist in Gegenwart der Geschworenen, und daß sich sämtliche Richter und die Geschworenen davon überzeugt haben, daß eine weitere Verhandlung absolut ausg geschlossen war. Es ist nun gefragt worden: wie steht denn jetzt die S Zache? Ich habe eine amtliche Auskunft aus dem preußischen Justiz K erbeten, und es ist mir mitgeteilt . daß der Fürst am 4. Januar d. J. durch den Medizinalrat Dr. Störmer untersucht ar nn ist und daß dieser ihn zurzeit für berhandlungsunfähig erklärt hat. Die Staatsanwaltschaft behält die Sache natürlich im Auge. Wann der Fürst 6 ig sein wird, ist selbstverstandlich nicht abzusehen. Ich kann darüber w eitere Mitteilungen nicht machen.

Es ist dann ein Fall erwähnt worden aus Glogau, ein Fall aus Halberstadt. Ich kenne diese Fälle nicht; aber ich kann sagen: wenn die Begründung in dem Halberstädter Fall derart gewesen ist, wie sie hier der Herr Abg. Belzer vorgelesen hat, dann kann ich eine solche Art der Urteilsbegründung, die sich ergeht in Differenzierungen zwischen weiblichen Personen höherer und Stände, nur bedauern. (Sehr richtig!

Mit einem kurzen Wort muß ich noch einmal auf die Rechts belehrung zurückkommen, die vorher der Herr Abg. Frank erwähnt hat. Bereits in der vorletzten Woche ist hier über diese Rechts belehrung gesprochen worden, und ich habe damals meine Ver— mutungen ausgesprochen, aus welchen Gründen der preußische derr Justizminister zu diesem sogenannten Zurredestellen des Herrn Landgerichtsdirektors Unger gekommen sein werde. Ich habe nachher aus den Zei ö ersehen, daß genau an dem gleichen Tage der Herr preußis 1e Justizminister die gleiche Aufklärung, die ich als die richtige voraussetzte . preußischen Abgeordnetenhause gegeben hat. Von einem ö. kann also nicht die Rede sein. .

Auf die . führur igen des Herrn Abg. Frank über die Auslegung des § 113 Stre ö zuchs durch das Reichsgericht und auf seine Ausführungen dar diese Auslegung des Reichs gerichts den Gendarm zu seinem Vorgehen gegen den Berg⸗ mann Schröder veranlaßt e, daß des zwegen der Bergmann Schröder unschuldig verurteilt und ufnahmeverfahren hätte frei gesprochen werden müssen, k ö weiter eingehen. Selbst verständlich 3 sind wir erfreut, daß der er nun sein Recht gefunden hat. Aber den Richtern oder den

Verhandlung nun ein Unrecht in die Schuhe schieben zu wollen, das ist doch ein starkes / Stück. (Zurufe von den Sozialdemo raten.) Ich . nur an die in der gefallenen Aeußerungen, daß ein ver brecherisches atsanwaltschaft die He schn vorenen einem derartige J. geführt habe. Eine Aeußerung, in der einem Staatsanwalt cichter derærtiges imputiert wird, kann ich immer

tieffter ̃

89M. Belzer,

niederer in der Mitte und rechts.!

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geri be n l esonders die Breslauer Gerichte gingen sscharf vor, die meisten Redakteure as liegt nicht an den Richtern, sondern sl llten sich etwas mäßigen. Ich erinner daran, wie die sozial demokratische Presse den russischen n n, einer Gemahlin h in Deutschland zun

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einer Zentralstelle, der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht J Berlin, vereinigt wird .

Meine Herren, was die Bekämpfung der sogenannten Schund⸗ literatur betrifft, so sind die Verhandlungen zwischen dem Re ichs⸗ justizamt und dem Reichsamt des Innern Justizverwaltung steht auf dem Sta daß es sich nicht sowohl darum handelt, neue Strafbestimmun in das Strafgesetzbuch ein— zufügen, sondern daß es sich im wesentlichen nur um eine Ausgestaltung des Gewerberechts handeln kann lsehr richtig! links), mit dem Zwecke der Schundliteratur immer weiter und immer wirksamer treten.

Dann hat der Herr Abg. Beljer noch über Luftschiffahrtrecht gesprochen. Ich kann auch hier sagen: hat wegen der Regelung dieser Angelegenheit eine Konferenz stattgefunden, es wird auch hier ein Verwaltungsabkommen angestrebt, das sich im wesentlichen beziehen soll auf die Benutzung des Luftraums, auf die Beschränkung der Benutzung in der Nähe von Festungen, das sich außerdem mit der

dauernd im Gange. Die

entgegenzu

Zollbehandlung, mit polizeilichen . beschäftigt. Das Privat recht einzubeziehen ist nicht beabsichtigt. Nur ist der W zunsch rege geworden, daß in den einzelnen nen ö geregelt werde. Aber auch dieses Abkomme webt nech (Heiterkeit) Mit der Zeit wird es hoffent lich in Kraft treten.

Dann ist sowohl der Herr Vorredner wie der erste Herr Redner auf verschiedene Fälle eingegangen, die sich auf dem Straf rechtsgebiet bewegen, und es sind Wünsche laut geworden, die die Abänderung des Strafrechts und des Strafprozesses betreffen. Meine Verren, gerade hierüber liegen Ihnen zwei Gesetzentwürfe vor. Wir werden, wie ich hoffe, in den nächsten Wochen und Monaten zu einem günstigen Ergebnis der Strasproʒ eßreform gelangen; für die allgemeine Reform des Strafrechts, die von Herrn Abg. Frank hier bereits scharf kritisiert worden ist, soll ja erst ein Entwurf aufgestellt werden; dabei werden alle Anregungen, die hier gegeben sind, berück— sichtigt werden.

Ich möchte nur noch kurz auf die Anfragen eingehen, die bezüglich

Schadensersatzfrage der Luft.

einzelner Fälle an mich gerichtet sind, und zwar zunächst auf den

in der schamlosesten Weise glimpft hat. Ihren Partei beschimpft l abe mn. sich im Grunde Budenzauber Dinge, die man auf i macht. Die Studenten sind verurteilt vorden. Wenn das neue Strafgesetzbue nde, würden sie wahrscheinlich straffrei geblieben e Prozeß haben es Verteidiger in hervorragender vegsf an dem den Zeugenvernehmungsparagraphen nicht idern zu mißbrauchen und die Aufmerksamkeit Angeklagten abzulenken und auf die Polizei haben sich bemüht, die Sa zial demokratie, Vitschuld trägt, rein zu waschen. Weiter will ich Sozialdemokraten nicht ban. ftigen. Ich möchte an den Staat richten. Die eine bezieht Daftpflicht der Klein- und Straßenbahnen bei Se ichschäden durch die her he fg du ig, sondern bung geregelt, und 6 6 check , s muß hier eine Einheitlichkeit e Ferner möchte ich fragen, wie es mit . Revisit t Ge . e ordnung für Zeugen und Sachverständige steht. Die beste her Gebi hren reichen heute nicht mehr aus, namentlich nicht für Zeugen und Sachverständigen auf dem Lande. Gemiß ist Zeugenpflicht eine Staatsbürgerpflicht, aber zu aroße zekuniär Opfer darf man nicht auferlegen. Ich bitte, uns so bald wie mög lich 2 Novelle vorzulegen, die die Gebühren dem jetzigen Geldwert anpa

Dr. Lisco:

Staatssekretär des Reichsjustizamts

Ich möchte gleich auf die beiden zuletzt gestellten Frage ant worten.

Was die Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes auf die durch Eisen⸗ bahnen verursachten Sachschäden anbetrifft, so habe ich alsbald nach Antritt meines Amtes erneute kommissarische Beratungen angeregt. Diese haben zur Aufstellung von , . geführt, die in einem Gesetzentwurf niedergelegt sind. Der Entwurf unterliegt jetzt Er⸗ örterungen zwischen den Bundesregierungen; auch ist in Aussicht ge⸗ nommen, die Vertreter der interessierten Kreise wahrscheinlich schon im März dieses Jahres über die Angelegenheit . hören. Welchen Ausgang die weiteren Beratungen haben werden, steht noch dahin.

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