1911 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Grzugspreis beträgt vierteljährlich 5 Æ 40 . Alle Rostanstalten nehmen Kestellung an; für Kerlin außer en Hostanstalten und Zeitungsspeditenren für Kelbstahholrr U auch die Exyprdition 8W., Wilhelmstraße Nr. 22. . Einzelne Unmmern kosten 25 5.

Berlin, Mittwoch, del

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Landetzpolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Tollwut. Königreich Preuszen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. 224. Königlich preußischen Klassenlotterie. Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen landwirtschaft lichen Hochschule in Berlin im Sommerhalbjahr 1911. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

klasse der

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem emeritierten Pfarrer Joseph Martin zu Pfalzburg im Kreise Saarburg i. L. den Rolen Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Geheimen Regierungsrat Emil Heitz beim Bezirks⸗ präsidium in Metz die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse,

zem Pfarrer Albert Hoffmann zu Eckwersheim im Landkreise Straßburg i. E., dem Apotheker Theodor Kühn zu Finstingen im Kreise Saarburg i. L. und dem Obersteuer— fontrolleur Friedrich Daries zu Colmar i. E. den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberlandesgerichtspräsidenten a. D., Wirklichen Ge heimen Rat Dr. Rassiga zu Colmar i. E. den Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Pfarrer Karl Thienhaus zu Burg bei Magdeburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

den Bürgermeistern a. D. Nikolaus Jacobi zu Achen im Freise Saargemünd und Desiderius Janin zu Cuvry im Landkreise Metz, dem Architekten Emil Sehring zu Saar burg i. L., dem städtischen Gartenbauinspektor Stephan Ehlinger zu Colmar i. E. und dem Privatmann Julius Heym an zu Frankfurt a. M. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem pensionierten Gendarmerieoberwachtmeister Georg Gießmann zu Sennheim im Kreise Thann die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem pensionierten berittenen Gendarmeriewachtmeister Hugo Erlinghagen zu Bolchen, dem pensionierten Fußgendarmerie wachtmeister Richard Dittmann zu Saargemünd und dem pensionierten Schutzmannswachtmeister Philipp Walter zu Mülhausen i. E. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

dem Betriebsleiter der Glashütte Vallerysthal im Kreise Saarburg i. L. August Barbs, dem Branddirektor der frei willigen Feuerwehr Karl Walter zu Müttersholz im Kreise Schlettstadt, dem Winzer Ludwig Bontoux zu Marsal im Kreise Chaäteau-Salins, dem Strafanstaltsaufseher Robert Gronke zu Naugard, dem Zollaufseher Karl Hilz zu Straßburg i. E., dem Sattlermeister Georg Rusch zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E., dem Wagnermeister Heinrich Zimmer zu Ingenheim im ge nannten Kreise, dem Fabrikmeister August Hoffmann zu Mülhausen i. E., dem Mälzermeister Georg Web er, dem Werk aufseher August Gluntz, beide zu Schiltigheim im Landkreise Straßburg i. E., dem Werkmeister Johann Nerenberg zu Danzig, dem Beigeordneten, Werkführer Anton Creutzmeyer zu St. Johann im Kreise Zabern, dem Privatforstaufseher Friedrich Grundmann zu Markersdorf im Landkreise Görlitz, dem ehemaligen Kammerdiener Peter Muller zu Metz, dem Mechaniker Christouh Simon, dem Schlosser Joseph Simon, beide zu Lindre⸗Basse im Kreise Chaäteau⸗Salins, dem Schreiner Paul Hym zu Terwen im Kreise Diedenhofen Ost, dem Kassenboten August Härzer zu Berlin, den Holz— hauern Stephan Lux zu Schirrhofen im Kreise Hagenau, Nikolaus Goulon, Franz Petitje an, Nikolaus Sibille und Dominik Sidot zu Hemilly im Kreise Bolchen, dem Tagner Joseph Clauß zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E., dem Streckenvorarbeiter Wilhelm Jatzosch zu Biebersdorf im Kreise Lübben, dem Arbeiter Ernst Müller zu Görlitz, dem Eisenbahnarbeiter Joseph Mahler zu Schiltigheim im Landkreise Straßburg i. E., den Fabrikarbeitern Johann Baptist Edel zu Sulzbach im Kreise Eolmar i. E. und Louis Jean zu Metz, den Waldarbeitern Georg Dell zu Wengelsbach im Kreise Weißenburg, Nikolas Demange zu Angweiler im Kreise Saarburg i. L., Peter Harter zu Beckerholz im Kreise Bolchen, Anton Ketterer zu Münchhausen im Kreise Gebweiler und Ludwig Senn zu Riedisheim im Kreise Mülhausen i. E. das Allgemeine Ehren zeichen zu verleihen.

Insertionspreis für den Naum einer 4 gespalteuen Netit. zeile 0 3, einer 3 gespaltenen Petitzeile G0 3. Inserate nimmt an: Arutschen Reichsanzeigers und Königl. Rreußischen Stantz-=

die Königliche Expedition des

anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 2X.

e.

J. März, Abends.

Seine Majestät der Kön! haben Mergnädigst geruht: Idyokaten Ferdinando

dem Handelskammerpräsidynten, Bocca zu Turin den Roten Aslerorden Heiter Klasse,

dem Königlich sächsischen Eheimen erungsrat Richard Beeger zu Bautzen, dem Gr 1 ch hessischen Geheimen Regierungsrat Dr. August Metz zu Darmstadt und dem Direktor des amtlichen Verkhrsburegus der österreichischen Staatsbahnen und Vorsitzenda des Vereins der Oesterreicher in Berlin, Kaiserlichen Rat zacques Wiltschek den Roten Adlerorden dritter Klasse,

dem Königlich sächsischen Regierungsrat Dr. jur. Walter Oertel zu Chemnitz, dem rofessor an der Universität in Zürich Dr. Hugo Blümnc, dem . an der Eid⸗ genössischen Polytechnischen Ssule daselbst Or. Karl Hartwich, dem Direktor der Elektrizitäbgesellschaf in Barcelona Hugo Herberg, dem dirigierender Arzt der Heilanstalt in Reibolds⸗ grün im Königreich Sachsen Hofrat Dr. Felix Wolff, dem Besitzer des Sanatoriums Ebersteinburg bei Baden⸗Baden, Arzt Dr. Ernst Rumpf, dem Konsu!l Reichs, Groß⸗ kaufmann Hans Falck zu Stavanger dem Geheimen expedierenden Sekretär in Königlich wyerischen Kriegs- ministerium, Geheimen Rechungsrat Ge Auers den Roten Adlerorden vierter Klasse, .

dem chilenischen Divisinsgeneral Go Königlichen Kronenorden er er Klasse, ;

dem chilenischen Brigoegeneral Pa ebendaselbst den Königlichen Kronenorden zyeiter Klasse n S

Theodor 8. 3u

dem Freiherrn Alex der von * a. M, dem Geheimen om terzie, . Hamburg und dem Hande amn er ijekreterr, Advokzen Casimiro Dogliotti zu Tur den Kniglichen Kronenorven zweiter Klasse,

dem Königlich norwegischen Rittmäster Baumann im Drontheimer Kavalleriekorps, dem chilenschen Intendanturrat Enrique Baeza I4var zu Sanüago, dem Stadtrat Alberto Cauvin zu Turin, dem Rechtsanwalt Lonis Hennighausen zu Baltimore, dem Zweiten Dragoman bei der Königlich belgischen Gesandtschaft in Konstansinopel Spätosar Ma‚rghe titch und dem Geheimen expedierenden Sekretär im Königlich bayerischen Kriegsministerium, Geheimen Rechnungsrat Georg Mayer den Königlichen Kronenorden dritter Klasse sowie

dem bisherigen Kanzler bei der Kaiserlich japanischen Bot⸗ schaft in Berlin Tetsuzo Muge din Königlichen Kronenorden vierter Klasse zu verleihen.

zu Santiago den

Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Postrat Dobler in Berlin bei seinem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Postrat zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Landeshauptkassenbuchhalter Ottmann in Straßburg i. E. die erbetene Entlassung aus dem Dienste des Reichs⸗ landes mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Kaiserlicher Rechnungsrat zu erteilen.

Bei der Reichsbank sind ernannt:

die bisherigen Bankvorstände Fieber in Kottbus und Zoellner in Emden zu Bankassessoren und Zweiten Vorstands⸗ beamten;

die bisherigen interimistischen Bankvorstände Hammel in Heidenheim, Jaenecke in Kirchberg i. Sa. und Ha bermalz in Sterkrade zu Bankvorständen;

die bisherigen Bankbuchhalter Roesler in Darmstadt und Ackermann in Freiburg im Breisgau zu Bankkassieren;

der bisherige Buchhaltereiassistent Lambrecht in Brom berg zum Bankbuchhalter.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Tollwut.

Da in Oesterreich⸗Ungarn die Tollwut in einem für den inländischen Viehbestand bedrohlichen Umfange herrscht, wird hiermit auf Grund des 87 des Gesetzes, betreffend die Ab wehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 J. Mai 1894 (R. G. Bl. für 1894 S. 409 ff) und des 83 des Gesetzetz vom 12. März 1881/18. Juni 1894 (G.-S. S. 128/115) in der Fassung des Gesetzes vom 2. Juli 1905 (G.-S. S. 318) zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche im Falle ihrer Einschleppung aus Oesterreich⸗Ungarn mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft folgendes angeordnet:

§ 1. In den Ortschaften Türmitz, Peterwitz, Comeise, Schoen⸗ wiese, Geppersdorf, Troplowitz⸗Stadtel und Dorf im Kreise Leobschütz sind die Hunde an solchen Orten sestzulegen oder sicher einzusperren, die fremden Hunden nicht zugänglich sind. Der Festlegung gleichzu⸗ achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine.

S 2. In den Ortschgften Raden, Mocker, Dohersdor Pllgers⸗ dorf, Roben, ö Soppau, Bratsch, Löwitz, Sauer mig, Bladen, ennerwitz, Krug, Bleischwitz, Poßnitz, Hochtretscham, Kaldaun, sterwitz. Branitz, Boblowitz, Waissak, Hratschein, Makubowitz, Turkau, Dirschkowitz und Wehsmitz durfen die Hunde, ane jie n festgelegt oder sicher eingesperrt sind, entweder ohne Mull ort an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen unter dauernder Ueberwachung frei umherlaufen.

§5 3. Aus den in 55 1 und 2 genannten Ortschaften dürfen Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis nicht ausgeführt werden.

§ 4. In den im § 2 bezeichneten Ve e me ist die Be⸗ nutzung von Hunden zum Ziehen unter der ung ge⸗ stattet, daß sie dabei fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden.

n den oben genannten Ortschaften kann die Verwendung don Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von Iagdhunden bei der Fagd unter der . estattet werden, Daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs D enn n,. des Jagdreviers) in den im l bezeichneten Ortschaften festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe 2 an der Leine geführt, in den im S2 bezeich⸗ neten Ortschaften ohne Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorb unter dauernder Ueberwa ö. laufen. Die gleichen Ausnghmen wie für Hirten und

unde gelten auch ür Polizeihunde wäyrend der Zei dies e, ,, wa ö

ö e Tötung solcher Hunde, die obigen Vorst wider umherlaufen, kann von der Heels hörn? angeg 2. t Mit dem Aufsuchen und Erschießen der Hu iz ö Förster, Feld und Waldaufseher sowie Grenzwa ; eauftragen. 4 . ö

§ 6. Obige Anordnungen treten sofort in Kraft. Sie behalten r bis zum 5. Mai d. J.

§z 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden,

Fofern nicht strengere Ste e g verletzt sind, nach 65, 66 des

Neichsviehsenche nge setzes heffraff. Oppeln, den 19. Februar 1911. Der Regierungspräsident. von Schwerin.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: bei dem Uebertritt in den Ruhestand Rechnungsrat zu verleihen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Der Regierungssekretär Canabaeus aus Danzig ist zum Geheimen Registrator im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.

Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Schwetz, Regierungsbezirk Marienwerder, ist zu besetzen.

Königliche Generallotteriedirektion.

Bekanntmachung. Erneuerungslose sowie die Freilose zur 3. Klasse der 224. Königlich preußischen Klassen⸗ lotterie sind nach den 85 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 2. Klasse bis zum 6. März d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Die Ziehung der 3. Klasse dieser 10. März d. J., Morgens Si Uhr, Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 1. März 1911.

Königliche Generallotteriedirektion. Strauß. Ulrich.

Die

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Lotterie wird am im Ziehungssaale des

e r ei n der landwirtschaftlichen und geodätisch⸗kultu rtechnischen Vorlesungen an der Königlichen Landwirtschaflichen Sochschule zu Berlin J im Sommerhalbjahr 1911.

(Wegen der Programme der technischen Abteilungen wende man sich an das Instikut für Gärungsgewerbe, N. 6b, Seestraße 4, oder das Institut für Zuckerindustrie, N. 65, Amrumerstraße. ) Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau.

Geh. Reg. R., Professor Dr. Orth: Bonitierung des Bodens. Praktische Uebungen zur Bodenkunde. Leitung, agronomischer und agrikulturchemischer Untersuchungen (Uebungen im Untersuchen von Boden, Pflanze und Dünger). Landwirtschaftliche Erkursionen. Geh. Reg. R., Prof. Dr. Werner; Abriß der. landwirtschaftlichen Betriebelehre. Abriß des landwirtschaftlichen Pflanzenbaues. Land= wirsschaftliches Seminar, Abteilung: Betriebslehre. Demonstrationen

sionen. Landesökon.R., Prof.

am Rinde. Landwirtschaftliche Erkurs