1911 / 58 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Bank in Verbindung getreten und habe auch im Verkehrsausschuß von Berlin davon Mitteilung gemacht. Der Stadt Berlin kann man nur den Vorwurf machen, daß sie mit einem Bauplan in der Oeffentlichkeit nicht früher hervorgetreten ist, um so einen Druck auf die Oeffentlichkeit und das Ministerium zu üben. Tempelhof hat nicht gekauft, es war nur der Strohmann für die Spekulanten. Die Deutsche Bank hat nach dem Vertrag die ausschließliche Verwertung des Tempelhofer Feldes. Auch der Bau von Markthallen ist Tempelhof verwehrt. Es darf keine Wertzuwachssteuer er⸗ heben, keine Baubeschränkung festsetzen, wohl aber die Deutsche Bank. Der Vertrag sieht überhaupt so aus wie ein Berliner Mietsvertrag, worin es heißt: Der Mieter hat kein Recht, der Mieter hat kein Recht usw. Dagegen übernimmt Tempelhof eine Menge Pflichten. Die enge Verbindung des Fürsten Fürstenberg mit der Deutschen Bank und mit der Terrain⸗Bauaktiengesellschaft hat ii lich über den Kopf Berlins hinweg die Sache zustande gebracht.

Es ist hier geradezu ein Verbrechen am öffentlichen Wohl vernbt worden. Wenn irgendwo die Notwendigkeit und Gelegenheit geboten war, eine Stadt zu bauen mit ö Luft und Licht, so war sie hier gegeben. Der Krieghminiser hat sich auf den Standpunkt ge⸗ stellt: Geld in meinen Beutel. Berlin ist bereit, Millionen zu opfern, um den Ansprüchen, die die Großstadt stellt, gerecht zu werden. Da heißt es ein Verbrechen an der All⸗ gemeinheit begehen, wenn man dieses Terrain den Spekulanten ausliefert. Nun will die Resolution Wiemer noch retten, was zu retten ist. In der Regel taugen die Resolutionen nicht viel, für die alle Parteien stimmen. Die Resolution geht von der Voraussetzung aus, daß der Kaufpreis dem Reiche nicht verkürzt werden darf. Wer ihr zustimmt, erklärt sich gleichzeitig mit dem Verlauf einverstanden. Damit würden wir weniger sozial denken, als die Deutsche Bank und die Gemeinde Tempelhof, die wenigstens die rr, n. aufgestellt haben, daß bei geringerer Bebauung die w sich Abzüge gefallen lassen muß. Es wäre geradezu eine Aufforderung an den Kriegsminister, auch bei künftigen Ver⸗

käufen genau ebenso ohne Rücksicht auf die sanitären und kom— munalen Anforderung zu verfahren. Hier ist das Reich ebenso inter⸗ essiert wie die Stadt Berlin.

Preußischer Kriegsminister, General der Infanterie von Peeringen:

Meine Herren! Einer von den Herren Vorrednern hat sich darüber gefreut, daß die Debatte so ruhig und in geschäftlichen Formen sich abspiele. Etwas lebhafter ist es ja inzwischen geworden. Ehe ich auf die Angelegenheit näher eingehe, möchte ich nur zwei Sachen richtig stellen.

Der Herr Vorrrdner hat erklärt, ich hätte mit einer gewissen GEmphase in der Budgetkommission betont, daß das Kriegsministerium mit Herrn Haberland niemals verhandelt hätte. Einer solchen be⸗ sonderen Betonung bin ich mir nicht bewußt. Ich habe nur ein⸗ fach eine Tatsache angegeben, die, daß das Kriegsministerium mit dem Herrn nicht verhandelt hat. Ich kenne ihn nicht, habe also für meine Person mir absolut gar keine Ansicht über ihn gebildet; ich habe mich also auch mit der Ansicht des Herrn Vorredners in der Budgetkommission in keiner Weise im Einverständnis befinden könnẽñ.

Umgekehrt hat er darauf hingewiesen, daß von verschiedenen hoch⸗ gestellten Persönlichkeiten wenn ich nicht irre, nannte er unter anderen den Fürsten Fürstenberg Einfluß auf die Verhandlungen des Kriegsministeriums geübt worden sei. Ich erkläre hiermit ganz ausdrücklich, daß solche Einflüsse dem Kriegsministerium absolut fern geblieben sind, daß das Kriegsministerium nach keiner Richtung von der Linie abgewichen ist, sachlich die Interessen des Reichs ohne An sehen des Käufers, der vor ihm stand, zu wahren.

Der Herr Vorredner ist dann auf die staatsrechtliche Seite der Frage eingegangen. Ich glaube, über diese Frage ist wohl genug ge⸗ schrieben, gedruckt und geredet worden. (Sehr richtig! rechts) Ich möchte ihm auf dieses Gebiet also zunächst nicht folgen, sondern nur auf das eingehen, was er hier aus der Budgetkommission betreffs der Erklärung wiederholt hat, welche der damalige stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrat, der damalige Oberst von Zastrow, in der Budgetkommission im Februar 1910 abgegeben hat. Ich habe schon in der Budgetkommission darauf hingewiesen, daß in der ge— drängten Form, in der die vamalige Aeußerung in dem Protokoll der Kommission wiedergegeben wird, allerdings ein solches Mißverständnis hätte gefunden werden können, daß aber der Oberst von Zastrow durchaus nicht im Sinne gehabt hat, eine derartig weitgehende Zusage im Namen der verbündeten Regierungen in der Budgetkommission

machen, daß weder ich noch einer von den Vertretern er Reichsfinanzverwaltung der Auffassung gewesen sind, noch das auch eins von den Mitgliedern der Budgetkommission damals der Auf⸗ fassung gewesen ist, daß diese Bedeutung den Worten des Obersten von Zastrow innewohnte. Was das Kriegsministerium versprochen hat, das hat der Referent der Budgetkommission drei Tage später hier im Plenum klipp und klar entwickelt, und das lautet: „daß tunlichst

ein r , , über den Verkauf des Tempelhofer Feldes dem gehen werde, und daß nicht die gesamte Verkaufssumme iesem h en are al weiteres ohne Zustimmung der Faktoren zjum Ankauf Truppenübungsplätzen, usw. Verwendung finden Damit ist genau

vas wir versprochen haben.

werde.

iemand hat dieser Erklärung des wr , wenn nen hier im

ven widersprochen. Wenn also wirklich irgend ein Zweifel dar⸗

gewesen wäre, wie sich das Kriegsm linisterium zu dieser Frage

hätte, dann hätte, nachdem das Plenum des Reichs

ngeführten Ausführungen des Referenten beigestimmt

schwinden müssen. Gemeint war und

Abgeordnete ganz richtig meine Aeußerung in der

ommission hier wiederholt die grundsätzliche Zustimmung des

zum ganzen Unternehmen. Das öffentliche Interesse bewegt

sich allerdings in zwei Richtungen in dieser Angelegenheit; insbesondere

die sozialpolitischen und bygienischen Rücksichten darf dabei in der

Beziehung stimme ich dem Herrn Abgeordneten durchaus zu gerade

die Heeresverwaltung nicht beiseite stellen; wir haben aber auf der

anderen Seite auch ein anderes öffentliches Interesse zu wahren, und

das ist das, für welches überhaupt das Tempelhofer Feld verkauft

wurde, nämlich um Uebungsplätze für das Heer zu schaffen. Und

deshalb brauchen wir solche Uebungsplätze? Um die Bevölkerung

draußen zu entlasten. Die vielseitigen lagen, die über Flurschäden, Absrerrungen, man ptuch nahme von Quartier usw. alljährlich

Abgeordneten herantreten, geben den

solche Entlastung für die Bevölkerung

Da aber das Reich die Aug⸗

erwachsen, um für jedes Armee⸗

mgeplatz bereit zu stellen, kann nur auf

Ziel erreicht werden. Es ist also eigentlich

hes Interesse, was bei dem Verkauf

88

des

Tempelhofer Feldes erfüllt werden sollte. Es handelt sich um Interessen der Allgemeinheit, und auf der anderen Seite um die Interessen, die speziell lokaler Natur sind. Da fragt es sich nun, ob der Gesichtspunkt, der bisher bei derartigen Verkäufen befolgt worden ist, hier außer acht gelassen werden sollte, ob die Allgemeinheit, die Steuerzahler mit anderen Worten, für die Befriedigung dieser gewiß sehr wünschenswerten hygienischen Rücksichten eintreten sollten, oder ob nicht diejenigen Gemeinden, Persönlichkeiten usw., die ein spezielles, lokales, Interesse, einen speziellen Vorteil von der Sache haben, diejenigen sein sollten, die auch diesen Rücksichten entsprechend finanziell beizusteuern hätten. Bei allen anderen Verkäufen, bei all den zahlreichen Festungsverkäufen ist bisher die Auffassung gewesen, daß in allererster Linie diejenigen Gemeinden oder Gemeinschaften, welche Vorteil haben, finanziell beizutragen hätten; wenn einer der Herren Vorredner von den Städten gesprochen hat, die früher Festungen waren und statt der Umwallung jetzt schöne Promenaden usw. haben, so frage ich, wer hat die schönen Promenaden schließlich bezahlt? Die Stadt, indem sie den Kaufpreis, den der Staat gefordert hat, ohne Rücksicht auf solche Anlagen erlegt hat. Auf die Art der , . ob nach Janssen oder Gerlach, will ich nicht eingehen, welcher Plan schöner und welcher weniger schön ist, darüber sind die Ansichten wahrhaftig sehr verschieden; für uns lag die Sache lediglich so: eine Bauordnung von 1898 war die Unter⸗ lage, auf der wir überhaupt auf nähere Verhandlungen bezüglich des Verkaufs eingehen konnten. Es mußte also vor allen Dingen ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der dieser Bauordnung entsprach, einzig zu dem Zwecke, als Unterlage zu dienen für die Wertschätzung und den Verkauf des Geländes; das ist geschehen. Der Resolution des Reichstags entsprechend, haben wir, über das bisher Uebliche um etwa 120,0 hinausgehend, in den Vertrag mit Tempelhof 42 —– 43 0s Freiland vorgesehen, und damit glaubten wir, soweit es nötig war, von Reichs wegen diesen Interessen überhaupt Rechnung zu tragen, allem Rechnung getragen zu haben. Das Recht, eine Gartenstadt in Tempelhof zu gründen, Reichsgelder für solche, speziell in Groß⸗Berlin, wie ich noch einmal betone, gewiß berücksichtigenswerten Interessen zu opfern, hatten wir nicht, und wir haben auch vom

Reichstage kein Recht dazu bekommen. Aber haben denn die betreffenden Persönlichkeiten oder Gemein⸗ schaften, die mit uns verhandelten, damals in der Zeit vor dem August vorigen Jahres, nicht jetzt, die Absicht gehabt, eine derartige Stadt zu gründen? Nach meinem Dafürhalten unter keinen Umständen, wenigstens lassen die Aeußerungen, die aus der Mitte von Berlin gekommen sind, durchaus nicht darauf schließen. Damals hatte man Gelände eingemeinden und bebauen wollen, um die Steuerkraft der dort anzusiedelnden Bewohner im Interesse von auszunutzen, was ich Berlin an sich gar nicht verdenken kann. Man darf sich aber nicht, nachdem die grenzenlose Agitation eingesetzt hat, auf den Stand punkt stellen, damals wäre von allen Seiten, auch von Berlin, eine gartenstadtähnliche Bebauung angestrebt worden. Das ist nicht der Fall. Wenn jetzt Tempelhof anderen Bebauungsplan wünscht, so ist das nach dem Dargelegten auch dem Kriegsministerium durchaus sympathisch; es darf nur nicht verlangt werden, daß der Reichskanzler oder mit anderen Worten: die Heeresverwaltung die Initiative ergreift und Tempelhof dazu , eine andere Bebauung eintreten zu lassen. Tempelhof ist vom April ab rechtliche Besitzerin der westlichen Hälfte des Tempelhofer . Wenn die Besitzerin dieses mit irgend einem anderen eine neue Vereinbarung treffen will, so ist es in erster Linie Sache Tempelhofs. Das Kriegsministerium wird worüber nach meinen Worten wohl niemand im Zweifel sein kann einer solchen Ver— einbarung durchaus wohlwollend gegenüberstehen; aber wir können nicht die Initiative dazu ergreifen; wir können nicht dazu animieren, daß Tempelhof einen Vertrag, mit uns rechtskräftig abgeschlossen hat, ändert. Das würde einen Vertrauensbruch gegen Tempelhof bedeuten.

Den Vertrag, den Tempelhof mit der Deutschen Bank ab geschlossen hat, kenne ich nicht; er ist auch niemals zum Gegenstand irgend einer Verhandlung im Kriegéministertum gemacht worden. Ich kann also auf die Bemängelungen, die der Herr Vorredner ihm hat zuteil werden lassen, absolut nicht eingehen. Ich möchte nur sagen: kann denn überhaupt eine Gemeinde ein so großes Geschäft machen, ohne daß sie mit irgend einem internehmen einen Abschluß macht? Solchen Abschluß hat 8e in ja auch machen wollen. Es ist doch Voraussetzung, daß eine gewisse Finanzierung des Geschäfts stattfindet, und das kann nur geschehen in Verbindung mit einer Großbank. Man darf also eine solche in den Tatsachen be⸗ gründete Notwendigkeit nicht mit Worten abtun, wie denen: Terrainspekulanten die Sache übergeben usw.

Ich möchte auch den Gedanken Hälfte des Tempelhofer Feldes streifen. Ich Budgetkommission ausgeführt, daß die Frage für die Militär verwaltung noch nicht spruchreif ist, daß wir in Erwägungen begriffen sind, daß ich aber gewisse Bedenken dagegen habe. Ich will nicht wiederholen, was ich im einzelnen in der Budgetkommission ausein⸗ sentlich auf militärischem Gebiete

Berlin

einen

Feldes

den es

eigentlich

man habe einer Bebauung der öhstlichen schon in der

habe

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andergesetzt habe, da die Frage we liegt. Nur eines möchte ich sagen: wenn es sich darum handelt, einen 50 m breiten Streifen von der östlichen Hälfte abzutrennen, so, glaube ich, gibt es kein schönes Bild für die Zukunft, wenn ich mir denke, daß ich vom Halleschen Tor nach dem Steuerhäuschen herauf— komme und sehe zu meiner Rechten einen schön bebauten Stadtteil, auf der anderen Seite aber nur einen 50 m breiten Häuserstreifen, und davor steht dieses monumentale Tor, wie die Pläne es gezeigt Das kann ich mir, wie gesagt ich will mir warchitektonische Sachkunde anmaßen —, nicht als ein sehr schönes 1 denken. Ich glaube deshalb, daß man zugunsten einer der⸗ rtigen Abtrennung keinen Druck ausüben soll; denn, wenn es der Reichstag auch verbrieft und versiegelt gibt, daß kein Zentimeter mehr von der östlichen Hälfte des Feldes genommen werden dürfe, so würde doch eine höhere Macht, die öffentliche Meinung, uns zwingen, immer weiter zu gehen. Das kann die Garnison Berlin aber nicht vertragen; wir können aus militärischen Gründen die östliche Hälfte des Tempel⸗ hofer Feldes nicht weggeben.

Dazu kommt ein anderer, sozialpolitischer Gesichtspunkt: wir können schließlich auch nicht den freien Platz am Südende Berlins ganz wegnehmen. Es ist ja in der Agitation, die eingesetzt hat, mit grenzenloser Uebertreibung wiederholt behauptet worden, der Verkauf der westlichen Hälfte des Tempelhofer Feldes nehme dem südlichen Teil Berlins völlig seine Lunge usw. Nun, es bleiben noch 420 Hektar

übrig; ich glaube, das ist Luftraum genug, um diese Auffassung als eine grenzenlose Uebertreibung zu kennzeichnen.

Der Herr Vorredner hat, indem er auf verschiedene aus der Denkschrist von Berlin herausgegriffene Einzelheiten einging, gesagt, daß seitens des Kriegsministeriums wiederholt an Berlin das Versprechen gegeben sei, daß irgendwelche Abmachungen mit anderen Käufern nicht getroffen werden sollten, bevor nicht Berlin zu der Ankaufsfrage Stellung genommen habe. Das ist falsch; das habe ich auch in der Budgetkommission als direkt falsch hingestellt. Das Kriegsministerium hat lediglich gesagt: dem Magistrat soll Mit⸗ teilung gemacht werden, sobald der Abschluß der Verkaufsverhand⸗ lungen über das Tempelhofer Feld mit einem anderen Käufer bevor steht. Diese ausdrückliche Zusage ist im Schreiben des Kriegs⸗ ministeriums vom 11. April 1910 als solche bezeichnet worden. Berlin hat das Schreiben bekommen und hat in keiner Weise dagegen Wider⸗ spruch erhoben.

Der Herr Vorredner hat dann weiter gesagt, das Kriegsministerium hätte ein Schreiben des Magistrats vom 22. Juni 1909 erst nach zehn Monaten beantwortet. Meine Herren, das stimmt auch nicht. Durch das Schreiben vom 11. April 1910 an den Magistrat Berlin tst lediglich die eben von mir zitierte Zusage eingelöst worden. Es ist gar keine Antwort auf das Schreiben vom 22. Juni 1909. Auf das Schreiben vom 22. Juni ist mit dem Vertreter des Magistrats mündlich verhandelt worden; eine schriftliche Antwort erübrigte sich daher. In dem Schreiben vom 11. April 1910 an den Magistrat ist ausdrücklich Bezug genommen auf die inzwischen stattgehabten münd⸗ lichen Verhandlungen. Ich glaube, wenn wirklich der Fall ein— getreten wäre, daß das Kriegsministerium zehn Monate lang geschwiegen hätte, dann würde die Stadt Berlin in den vielen Preßartikeln, die anscheinend in Kreisen, die dem Magistrat nahestehen, entstanden sind, in der Zhwischen— zeit bereits mit ihren Anschuldigungen hervorgetreten sein. Aber erst jetzt, in letzter Minute, kommt sie damit. Ich muß das ablehnen.

Es ist dann weiter gesagt worden, Berlin wäre auf ein Schreiben vom 26. April 1910 niemals eine Antwort schriftlich oder mündlich gegeben worden. Meine Herren, das ist direkt falsch. Bereits am Tage darauf, am 27. April, ist mit der Bürgermeisterei telephonisch verhandelt und dabei darauf hingewiesen, daß Berlin reichlich Zeit gehabt hätte, sich über ein Angebot schlüssig zu machen; jetzt könne die Ent scheidung nicht länger hinausgeschoben werden. Der Magistrat selbst hat diese Verhandlungen ausdrücklich in seinem Schreiben vom 2. Mai, wenige Tage darauf, bestätigt, indem er auf die inzwischen gepflogenen Verhandlungen“ Bezug nimmt. Also da darf man nicht hinterher mit solcher Anschuldigung kommen.

Ich bin gefragt worden, welche wichtigen hätten, Ende August abzuschließen. Ich muß noch einmal wieder⸗ holen es ist eigentlich, nachdem vier Denkschriften über die Sache eingereicht sind, nachdem zwei Tage in der Budgetkommission ver⸗ handelt ist und heute auch viele inhaltsreiche Reden hier gehalten worden sind, an sich nicht mehr viel Neues darüber zu sagen —; ich muß aber die Situation kennzeichnen, wie sie tatsächlich gewesen ist, denn das ist durchschlagend. Mitte Juli stand die Sache so: Tempel⸗ hof hatte 74 Millionen Mark geboten und hatte, trotzdem es sich zuerst sträubte, Ende Juni beziehungsweise Anfang Juli sein Ein⸗ verständnis mit einer hypothekarischen Sicherstellung des ganzen Käufpreises auf das Kaufobjekt unter voller Bürgschaft des Kreises Teltow erklärt; es verlangte aber einen Vertragsabschluß bis zum 15. Juli. Am 7. Juli 1910 teilte auf einmal die Boden Aktiengesellschaft Berlin⸗-Nord mit, daß sie nicht in der Lage sei, ihr Gebot, das bis zum 15. Juli 1910 galt, über diesen Zeitpunkt hinaus aufrecht zu erhalten. Berlin hatte bis dahin vorbehaltlich der Zu— stimmung der Stadtverordneten also auch nur vorbehaltlich 72 Millionen Mark geboten, also 2 Millionen Mark weniger als Tempelhof, versuchte aber nun, die Verhandlungen immer noch in die Länge zu ziehen, und zwar schrieb es dem Kriegsministerium unterm 11. Juli, es halte eine Neuaufnahme des Verkaufsgeländes für er— forderlich trotzdem es zuvor in einem Schreiben vom 21. Mai Aal0 erklärt hatte, man hätte wiederholte sorgfältige Ermittlungen

dem Verkaufsgelände verfügbaren Baulandes eintreten

der Magistrat das Ergebnis der Vermessung nicht in

könnte die Stadt kein weiteres Gebot abgeben;

der Fall wäre, würde der Magistrat mi

Beschleunigung die Verhandlungen vor sich gehen

lassen und sehen, bis zu welchem Termin er seine end gültige Entschließung dem Kxiegsministeritum mitteilen könnte. als ich vor abschließen oder

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Interessen dazu geführt

Die Lage, in der ich mich gerade Mitte Juli befand, der Entscheidung stand: soll ich nun mit Tempelhof auf Berlin warten? war sehr schwierig. Die ganze Schwere der Entscheidung habe ich damals ehrlich gestanden gar nicht erkannt; denn erst aus der Denkschrift von Berlin auf Seite 16 ist mir klar geworden, weshalb damals die Boden-Aktiengesellschaft Berlin⸗Nord ihr Gebot zurückzog. Es trifft nicht zu, wenn Herr von Richthofen vorher sagte: wir wissen es nicht. Jetzt wissen wir es, denn da steht ausdrücklich, daß es Berlin „gelungen“ war, „die Bank für Handel und Industrie (Darmstädter Bank) und eine größere Terraingesellschaft, die bisher selbst auf das Tempelhofer Feld geboten hatte, für Berlin zu gewinnen. (Hört, hört! rechts und in der Mitte.) Also mit anderen Worten: Berlin hatte uns einen Käufer abspenstig gemacht; das wußten wir damals nicht. Trotz des Ausfalls des einen Reflektanten und der Gefahr, daß auch Tempelhof zurücktreten konnte, habe ich noch auf Berlin gewartet und nicht mit Tempelhof abgeschlossen, sondern versucht, es noch hinzuhalten

Es wurde dann an Berlin am 25. Juli nochmals geschrieben, das Kriegsministerium. wäre mit der Vermessung einverstanden, aber die volle Verantwortung für jede etwa aus diesem Anlaß eintretende weitere Verzögerung fiele auf Berlin. Erst als zwei Wochen lang keine Antwort auf dieses Schreiben an das Kriegsministerium kam, wurde der Brief vom 8. August, den ich in der Budgetkommission wohl mit Recht als Brandbrief bezeichnete, geschrieben, worin Berlin seine Verschleppungen vorgehalten wurden und am Schluß gesagt war, Berlin müsse jetzt damit rechnen, daß die Entscheidung ohne weiteres Zutun von Berlin erfolge.

Der Herr Vorredner hat gesagt, das Schreiben Berlins vom 27. August hätte ein besonders gutes Angebot für das Kriegs⸗ ministerium enthalten. Nein, meine Herren: 1 Million betrug das Angebot immer noch weniger; aber das war auch nicht einmal ein festes Angebot, sondern es wurde nur in Aussicht gestellt.

3

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3 ö. *

Dann folgt das letzte Schreiben des Kriegsministeriums, welches

an Berlin erging, ziemlich gleichzeitig, als der vorbereitende Vertrag

mit dem Gemeindevorstand von Tempelhof geschlossen wurde. Der Magistrat von Berlin hatte unterm 27. August an das Kriegs— ministerium geschrieben, man bäte mich, ihm noch eine Frist von einigen Wochen zu lassen und keine Entschließung zu treffen, ehe Berlin mir die Sache nochmals mündlich dargestellt hätte. Was sollte ich tun? Die Verhandlungen mit Tempelhof waren so gut wie abgeschlossen, aber sie waren geheim zu halten. Ich hatte sowohl Tempelhof wie Berlin, wie überhaupt allen gegenüber, mit denen verhandelt worden ist, versprochen, die Verhandiungen geheim zu halten. Was sollte ich Berlin darauf antworten? Am sym— pathischsten wäre es mir gewesen, wenn ich hätte schreiben können die Sache ist erledigt, ihr geht uns nichts mehr an; wir haben das Interesse von Berlin voll und ganz gewahrt, haben aber nun mit Tempelhof abgeschlossen. Das durfte ich nicht. Also ich lehnte die Gewährung einer Frist von einigen Wochen ab. Das Verschieben der Entscheidung bis zu dem erbetenen Vortrag habe ich ganz be⸗ stimmt abgelehnt und damit meines Erachtens eine völlig ehrliche und klare Situation mit Berlin geschaffen. Die Unterredung den Vortrag, wie Berlin es nannte mit einem Mitgliede meines Ministeriums wollte ich nicht ablehnen, erstens um nicht die Ver— handlungen mit Berlin brüsk abzubrechen; denn wie die Sache mit Tempelhof weiterlief, konnte damals im Kriegsministerium nicht übersehen werden. Hinterher natürlich ist es ja leicht, zu sagen, daß die Sache ganz klar und fest war. Wir wußten nicht, wie der Gemeindevorstand Tempelhof sein Geschäft finanziert hatte. Wir wußten nicht, ob die Gemeindevertretung und der Kreis Teltow beistimmen würden, und wir mußten uns darauf einrichten, daß wir nach drei bis vier Wochen wieder da waren, wo wir vor dem Abschluß des vorbereitenden Vertrages mit dem Gemeindevorstand Tempelhof standen. Dann war Berlin diejenige Stelle, an die wir uns halten mußten. Wer objektiv dieses mein Schreiben vom 30. August beurteilt, wird mir recht geben, daß dies ein durchaus legales und loyalen Verhalten gegen Berlin war.

Meiner Ansicht nach geht aus den Denkschriften mit unbedingter Klarheit hervor, daß das Kriegsministerium, wie überhaupt immer die Heeresverwaltung, ganz zweifellos nicht unter irgendwelchen parteipolitischen Gesichtspunkten gehandelt hat. Das sind Gesichtspunkte, die dem Kriegsministerium absolut fern liegen. Das Kriegsministerium hat lediglich sachlich gehandelt, hat die Interessen des Reichs gewahrt und ist in keiner Weise gegen Berlin feindlich gewesen. Wenn das der Fall gewesen wäre, wenn wir gegen Berlin irgend eine Animosität gehabt hätten, dann hätten wir nicht bis Ende August 1910 mit dem Ab— schluß des Vertrages mit dem Gemeindevorstand Tempelhof zu warten brauchen; dann hätte ich schon Ende April Berlin abschreiben können, als damals das Gebot von 74 Millionen vorlag und Tempelhof darum bat, den Vertrag abzuschließen. Ich hätte auch im Juni schon mit Tempelhof abschließen können. Der Umstand, daß ich immer wieder gewartet und hinausgeschoben, Tempelhof zum Teil künstlich hin⸗ gehalten, auf der anderen Seite aber Berlin bis an die Grenze des Höflichen gedrängt habe, zeigt deutlich, daß wir eine Engelsgeduld mit Berlin gehabt haben (sehr richtig! rechts), daß wir sehr gern mit Berlin abgeschlossen hätten, wenn uns nur Berlin überhaupt die Möglichkeit gegeben hätte. (Bravo! rechts und in der Mitte.)

Abg. Dr. Weber (nl,): Durchaus geklärt ist die etatsrecht⸗ liche Frage trotz der Ausführungen des Abg. Fischer nicht. Das Gutachten der bekannten 66 berühmten Autorität Laband führt zu böchst eigentümlichen . denen wir nur entgegentreten können, wenn endlich ein Gesetz über die Ausgaben und Einnahmen des geiches zustande gebracht wird. Den Vertrag mit Tempelhof . wir formell juristisch für un ianfechtbar; daran halten wir fest,

uch wenn wir für die Resolution Wiemer stimmen. Polemik gegen ö Stadt Berlin liegt mir fern; der Kollege Fischer sollte aber doch beachten, daß Berlin vom Aufmarschgelände, das es für 69 Millionen gekauft hat, nur einen Teil im Werte von 14 Mill. Mark zum Viktoriapark schlägt, alles übrige aber bebauen wird. Vom Jempelhofer Feld wird doch jetzt nur ein kleines Viertel verkauft. Licht und Luft wird also den Bewohnern nicht geraubt. Ob Berlin in allen Stadien richtig gehandelt hat, müssen wir dem Urteil der beteiligten Instanzen überlassen. Wenn es dem Kriegsministerium möglich wäre, eine Erweiterung der freien Straßen und Plätze zu erreichen dadurch, daß es den Wünschen bezüglich der Abtretung eines Streifens vom östlichen Teile des Feldes entgegenkäme, so würde man das immerhin nur begrüßen können, Verhandlungen mit diesem Ziele würden wir aufs lebhafteste wünschen müssen. Ueber das Aequivalent würden sich die Interessenten mit Berlin zu einigen haben. Die Wohnungsverhältnisse Berlins sind insbesondere in den Hinterbansern und auf den Höfen keine günstigen; hier ist es das Recht des Reichstags, auf eine Besserung hinzuwirken, und Pflicht auch der geichs regierung, dabei mitzuhelfen. Von vornherein porauszusetzen, daß es sich hier um ein unglaublich . Geschäft handelt, ist doch von dem Abg. Fischer Lehr voreilig geurteilt; es kann sich die Konjunktur so gestalten, daß Tempelhof , . möchte, es hätte den Vertrag nicht geschlossen, und das selbe gilt eventuell für Berlin. Dem Vertrage Berlins mit der Darmstäpter Bank lag auch das Gerlachsche Projekt mit 41,8 0, freier Fläche zugrunde. Wir wiederholen also den WBarsch daß der Kriegsminister trotz seiner ablehnenden Erklärung sich die Anknüpfung neuer Verhandlungen angelegen sein lasse; denn Voraussetzung für jede Verhandlung zwischen Berlin und Tempelhof ist nach dem geschlossenen Vertrage die Zustimmung des Kriegsministers.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:

Meine Herren! Der Herr Vorredner meinte, der Herr Kriegs⸗ minister habe die etatsrechtliche Frage nur obenhin gestreift. Das ist geschehen, teils weil der Herr Kriegsminister der Meinung war und sich dabei der Zustimmung dieses hohen Hauses zu erfreuen schien, daß diese Frage schon recht reichlich erörtert worden ist, teils auch weil er, soweit noch Erörterungen zu machen waren, diese Erörterungen mir überlassen wollte, da es sich ja um eine allgemeine etatsrechtliche Angelegenheit handelt.

Auch ich bin nun der Meinung, daß die Frage in der Kommission nach allen Seiten gründlich behandelt worden ist und nicht mehr viel zu sagen übrig bleibt. Immerhin ist es, namentlich mit Rücksicht auf die entgegenstehenden Rechtsgutachten und um zu vermeiden, daß diese Gutachten Nachteile in der Handhabung der Behörden zur Folge haben, vielleicht ganz gut, wenn ich auch hier im Plenum feststelle, daß die große Mehrheit des Reichstags mit den verbündeten Re⸗ gierungen dahin einig ist, daß bei Veräußerung von Grundeigentum den Vorschriften der 58§ 10 bis 12 des Reichseigentumgesetzes vom 25. Mai 1873 nachzukommen ist, daß aber die Rechtsgültigkeit des betreffenden Verkaufsvertrages von der Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags nicht abhängig ist.

Die Gründe dafür sind von mir schon dargelegt worden. Bei Beratung des Reichseigentumgesetzes ist ein Antrag, der die Zu stimmung des Bundesrats und des Reichstags als Voraussetzung der Rechtsgültigkeit festgelegt haben wollte, abgelehnt worden aus dem Grunde, weil man eine derartige Einschränkung für praktisch un⸗ durchführbar hielt. Ich habe den Herrn Abg. Dove so verstanden, als ob er gemeint hätte, ich meinerseits hielte die Durch führung für praktisch unmöglich. Nein, ich habe erklärt, daß diejenigen, die an der Beratung des Gesetzes von 1873 beteiligt gewesen sind, sich mit Bestimmtheit in ihrer großen Mehrheit dahin aus gesprochen hätten, es sei unmöglich, in einem so großen Gemeinwesen wie demjenigen des Deutschen Reichs, wo sich auf ein Jahr im voraus gar nicht über⸗ sehen lasse, was für Besitzveränderungen vorzuneh men sind, eine der artige Zustimmung als Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit zu fordern. In kleinen Ländern und bei industriellen Etablissements möge dies tunlich sein, hier nicht. Werde die Rechtsgültigkeit von der Zu⸗ stimmung des Bundesrats und des Reichstags abhaͤngig gemacht, während doch selbst bei Gesellschaften und Kommunen der Vorstand nach außenhin rechtsgültig R könne, so sei die Beweglichkeit der Verwaltung in unverhältnismäßigem Grade gehemmt und eine große Schädigung der Reichsfinanzen unvermeidlich. Diese Erwägung war dafür maßgebend, daß man im Jahre 1873 einen Antrag, der der Verwaltung eine solche Beschränkung auferlegen wollte, mit großer Mehrheit ablehnte.

Ganz richtig ist schon erwähnt worden, daß im Laufe der Geltungs dauer des Gesetzes- von 1873 wiederholt, und zwar mit Zustimmung des Reichstags und seiner Kommissionen, die Rechtsauffassungen, welche 1873 zum Ausdruck gelangt waren und welche ich hier zu vertreten die Ehre habe, als die richtigen bezeichnet worden sind.

Auch ist unbestritten geblieben, daß der Reichstag niemals Ver⸗ anlassung genommen hat, gegen das Verzeichnis aller im Grundbesitz des Reichs eingetretenen Aenderungen, das wir alljährlich nach 5 12 des Reichseigentumgesetzes dem Reichstage vorlegen, eine Einwendung zu erheben.

Nun verstand ich es so, als ob der Herr Abg. Dove meinte, eine derartig wichtige Betätigung wie die um das Tempelhofer Feld sei eben bisher noch nie vorgekommen. Da muß ich doch n,, Ein Objekt von 72 Millionen Mark auf einmal ist wohl noch nicht verkauft worden. Aber, meine Herren, wenn Sie die ganzen Finanz⸗ aktionen berücksichtigen, die sich an das Gesetz über die Umgestaltung und Ausrüstung von deutschen Festungen vom 50. Mai 1873 knüpfen, den Verkauf ganzer Umwallungen, die umfassende Erweiterung fast sämtlicher deutschen Festungen seit dem Jahre 1870, so bekommen Sie insgesamt Flächen und Summen heraus, die wesentlich dasjenige übersteigen, was hier in Frage kommt. Auch für die einzelnen Festungen sind die Summen doch als recht beträchtlich zu bezeichnen. Würde man den Grundsatz, den Sie vertreten, bei 72 Millionen adoptieren, so würde es doch wohl auch nötig gewesen sein, bei dem Verkauf von Geländen um Cöln mit 315 Millionen Mark, um Mainz mit 15 Millionen Mak und um Königsberg mit 38 Millionen Mark den Grundsatz zur Anwendung zu . Metz und Posen und eine ganze Anzahl von ähnlichen Umgestaltung aus früheren Jahren brauche ich hier gar nicht zu erwähnen.

Weder der Reichstag, meine Herren, hat bei dieser Gelegenh heit irgend eine Einwendung zu erheben für nützlich oder auch nur für zu—

lässig erachtet, noch hat jemals, soviel bekannt, ein han u g: oder ein Prozeßrichter sich dieserhalb gerührt. Es ist kein Fall be kannt geworden, wo eine Eintragung abgelehnt worden wäre wegen Mangels der Genehmigung von Bundesrat und Reichstag. Hierauf kommt es allerdings für die Zukunft in hohem Maße an. Ich kann mich nur der lebhaften Hoffnung hin⸗ geben, daß nicht etwa die jetzt gepflogenen Verhandlungen und die Rechtsgutachten, die durch sie veranlaßt worden sind, irgend einer Aenderung der bestehenden Praxis führen werden. Träte das ein, so würde unbedingt alsbald Abhilfe geschaffen werden müssen Ob und in welcher Weise eine Regelung der ganzen Frage einzufügen wäre in das von Ihnen gewünschte Gesetz über die Einnahmen Ausgaben des Reiches und über den Rechnungshof, darf ich für jetzt dahingestellt sein lassen. Zunächst aber möchte ich die feste Ueber zeugung hegen, daß die Gerichte an der bisherigen konstanten und wohlbegründeten Praxis festhalten werden.

Daß die verbündeten Regierungen ihren etatsrechtlichen pflichtungen nachgekommen sind, meine Herren, das ja doch wobl keiner bestritten worden. Ich verweise einfach auf den Nach tragsetat von 1909, auf die Erklärungen, welche im Februar 1910 von seiten der Reichsverwaltung abgegeben worden sind, jetzigen Etat, der die Angelegenheit zur definitiven Regelung bring Wag diejenigen Einnahmen anlangt, welche bereits in früheren J gemacht waren, so werden wir sie entsprechend den Vorschriften Reichseigentumgesetzes in der Uebersicht der Einnahmen treffenden D Verpflichtungen

. Seite

Jahres bringen. Damit ist, soweit verbündeten Regierungen vorlegen, meines Erachtens in volle dem Gesetze Genüge geschehen.

Abg. Dr. Arendt r); sind von der großen Mehrheit worden; ich 33 denselben i vorliegende Objekt sich auch in so doch nicht in 3. f, denn solch und ihre Rechtsgültigkeit niemals angezweifelt mit dem Tempelhofer Feld verdien Betrachtung. Ob durch ein Kompt standenen Schwierigkeiten werden beseitigt werden abzuwarten sein. Wenn der Abg. Weber eine Verständigun Beteiligten jetzt noch wünscht, so ha iese nicht auf Reichs zu erfokgen. Das will auch d er n icht er, es würde möglich sein, Landes zu steigen, indem er der mehr herzugeben. Das würde Betrages 8, den das Nich erhalten soll, bed ist gewiß eine der brennendsten sozialen und Genclaben ihr Interesse betätigen sich nur darum, ob das Reich für eine Opfer im Interesse bringen ist, ist für alle deutschen Gemeinde auch die sis kalischen Wa ildungen werden Bei den Reden der Ab gh. Wiemer und der Berliner Stadtrat und der 8 hervorgetreten, und der letzter macht als der erstere verordneter ist, so is Das eine können ständigung zustande, dann wird der eigensinnige Haltung

; .

ommt Ku gs mini f ter

einseitig zugunsten Tempelhofs

Die Resolutign der Kommission stößt keineswegs offene Türen ein, denn der Bauplan für das Feld ist noch gar nicht genehmigt. Weitere Befreiungen auf Kosten des Reiches herbeizuführen, halten wir nicht für angängig. Für die Resolution Wieiner, die ihrerseits offene Ehren einstößt, können wir uns nicht erwärmen. Von einer ausgeprägten Abneigung gegen die Reichshauptstadt weiß ich mich und meine Freunde vollständig frei; aber in bezug auf den Wasserkopf sehe ich keinen Unterschied zwischen Berlin und Tempelhof, denn beide sind Groß⸗Berlin. Die Schwierig⸗ keit, die hier vorliegt, ist die Rache für schwere Schuld in der Ver⸗ gangenheit; hätte Berlin recht: eitig eingemeindet, dann wäre sie gar nicht aufgen Üücht. Der Schwerpunkt für Berlin liegt in der Ein⸗ gemeindung⸗ des Tempelhofer Feldes; Berlin konnte es . Ein⸗ gemeindung nicht ankaufen, und diese . wollten Gemeinde, Kre eis und Proyinz nicht ; ö. issen. Was sollte unter solchen Umständen das Kriegsministerium me . 2 Ich möchte dem Kriegsminister beinahe vorwerfen, daß er Berlin zu weit entgegengekommen ist; jedenfalls ist sein Verhalten vollkommen tadellos, er hat, zwischen den beiden gleichberechtigten Gemeinden diejenige gewählt, die kauf⸗ fähiger war, weil sie von der Ein gen i n gs frage un⸗

abhängig war. . war nicht etwa biz ein Vorhängeschild. le Parkanlagen hergestellt,

Auch Berlin hätte keineswegs dort prachtvol sondern ebenso fn fie rn Häuser gebaut, wie es jetzt geschehen soll. Wenn der Stadt Berlin so sehr daran gelegen ist, Licht und Luft zu a en, warum verkauft sie dann das Scheunenviertel, das Aufmarschgelände. Und hi itte der Kriegsminister nicht gerade von den die schärfste Kritik erfahren, wenn er ungezählte 33. ö far neue Truppenübungsplätze forderte ? Und auch die Darm städte ö wür tde es nicht anders machen wie Haberland. Für d Be ing der Baupläne sind wir nicht das zuständige Forun Bill Berlin den Kostenunterschied decken, so mögen sich Tempelhof und die Deutsche Bank noch heute für den Janssenschen Plan entscheiden. Daß die öffentlichen Gebäude nicht an zauptstraßen, an den teuersten Plätzen stehen sollen, ist doch ei vernünftiger Gedanke. Wenn die Konkurrenz nicht da gewesen wäre, hätte Berlin dem Reiche keine 72 Millionen gezahlt, sondern Opfer vom Reich im sanitären Inter esse perl igt. Auf ertel des Tempelhofer Feldes bleiben Licht und Luft 3 wie vor Wir können dem Kriegsminister zu s einem Verhakten nur lste Ane rkennung aus i ,. Abg. Ledebour ( 35: Wir müssen unserse

. Verwahrung einlegen dagegen, daß dem Kriegsminister noch ein 6. li J

k dafür

Trans⸗ an hat.

stehenden zwingender der Fall, und ist gerade die

Ve . ausgesprochen wird, zer bei einer * geschäftlicher aktion die Reichstags unbeachtet gelelass Auch ein nur vorläufiger Verkauf ist auf Grund des be die, inzig 1 allein zulässig, wenn ein f Grund jgewiesen werden kann. Das ist hier was die pri nzip ielle Regelung der Frage anbetrifft, Unklarheit darauf zurückz , daß man in dem Reichseigentumsgesetzes Gegenstände zusammengefaßt ha Natur nach nicht über ö. deist!? ge sölnsn. ö hat gan ,, wenn er sagt, man 1s Rei wahre. Aber es ist eine der bedenk . und gegen t der Volksgesundheit, wie es be spiels⸗ Verschacherung des Grunewalds übt is Kriegsminister im öffentlichen l mit Recht mit einer gewissen Ironie von der tverwaltung gesprochen, das lann man aber nur, wenn rein 1 zkalischen Standpunkt stellt, wie es der X kann man allerdings zugeben, daß er die ; Das Verlangen an mehr ge scaftliche bezieht

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Preußischer che en . der er, von

eringen: arten, daß ich auf Abg. eingehend antworte. glaube, nach den Darlegungen, die in den und nach den Ansicht ten, die in den zwei⸗ .Budgetkommission zum Ausdruck gekommen und Mehrzahl aus dem Hause hier bekundet ihn zu bekehren. Für ihn besteht das Fazit 18ministeriums i ganzen Verkaufst⸗ mit Be rlin darin, daß er . das Kriegsministerium artige Unterstellungen

werden nicht von mir erw . Led 26

unmöglich,

Nerkhandl n des Krie Verhandlungen des Krieg

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geha das ei rrents chi edenste zurückweisen. gt, das Kriegsministerium hätte zur

Sihl lung nehmen sollen, ja, meine Herren, seit Verkäufer mit dem Käufer gau, In der Regel s Verhältnis das umgekehrte zu sein, daß derjenige, zum Verkäufer kommt und mit ihm Fühlung das Kriegsministerium Fühlung mit Berlin liegt, alle Karten auf dem daß es nicht vorwärts gehen Aber warum hat

mir doch

der etwas kaufen will Trotzdem hat genommen. Jetzt, nachdem alles klar liegen, erkenne ich für Berlin an, wegen der leidigen Eingemeindungsfrage. icht gesagt, wie vorher schon: ich kann nur kaufen unter der daß eingemeindet wird, statt zu sagen: ich will auch kaufen,

ie daß die Eingemeindungsfrage berührt wird. Man mußte eigentlich iegsministerium annehmen, wollte nicht vorwärts, jetzt weiß

nimmt.

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