1911 / 75 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

kommenden Verbände ausführt, daß die Anlage der Häfen aber Sache der Interessenten ist, sei es der Gemeinden oder anderer Kom⸗ munalverbände oder Dritter. Diese Auffassung der Staatsregierung ist im ganzen Zuge des Rhein-Hannoverkanals als zutreffend aner— kannt worden, denn allerorten sind die Hafenbauten geplant, zum Teil bereits im Gange, und es ist an keiner Stelle der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß diese Bauten mit Staatsunterstützung zu bauen seien. Es ist zum ersten Male geschehen in Hannover, daß dieser durchaus von den Auffassungen der Staatsregierung grundsätzlich abweichende Standpunkt eingenommen worden ist. (Abg. von Arnim⸗ Züsedom: Hört, hört h

Ich möchte aber meine Ausführungen nicht schließen, ohne noch diejenigen Schwierigkeiten zu kennzeichnen, die sich in Hannover er⸗ geben haben, und auch die Gründe klarzulegen.

Daß der Rhein-Hannoverkanal in Hannopver einen End— hafen haben mußte, ist selbstverständlich. Die Begründung zu dem Gesetz sieht die Möglichkeit vor, daß auf hannoverschem Gebiet oder in der Umgebung von Hannover außer dem Lindener Hafen, der mit einem Zweigkanal zugängig gemacht werden soll, zwei Häfen gebaut werden, und zwar sollte einer dieser Häfen im Nord⸗ westen von Hannover, am sogenannten Tannenkamp, der andere im Osten von Hannover gebaut werden, wobei unentschieden blieb, ob dieser Osthafen auf hannoverschem Gemeindegeblet oder etwa auf Misburger Gebiet errichtet werden sollte.

Die Stadt Hannover hat von Anbeginn wohl zu erkennen gegeben, daß sie den Norwesthafen wünsche. Es sind auch Ver— handlungen mit ihr geführt worden, und der Fiskus hat fiskalisches Gelände zu sehr billigem Preise für diesen Zweck überwiesen. Die Frage des Osthafens ist immer zweifelhaft gewesen. Die Stadt Hannover hat zwar beim Minister der öffentlichdn Arbeiten angefragt, ob sie auch für diesen Zweck fiskalisches Gelände zu mäßigem Preise erhalten könne. Aber eine Entscheidung, eine Stellungnahme der Stadt Hannover ist zu keiner Zeit erfolgt.

Nun habe ich gelegentlich der Verhandlungen der Budget— kommission ausgesprochen, daß, wenn die Frage des Osthafens in der Luft schwebt und in der Schwebe bleibt, schließlich nichts anderes übrig bleibt, als den Kanal am Nordhafen abzuschließen. Damit würde die Bestimmung des Gesetzes erfüllt sein; eine Verpflichtung, zwei Häfen zu bauen, liegt nicht vor.

Aus dieser meiner Aeußerung ist der Schluß gezogen worden, daß wir den Kanal 10 km von Hannover enden lassen wollten. Das ist ein durchaus irrtümlicher Schluß. Meine Meinung, daß man sich mit einem Hafen werde zufrieden geben müssen, sofern nicht der Bau des Osthafens sichergestellt sei, beruht auf der Erwägung, daß wir keinen Anlaß haben, 6 Millionen an Staatsgeldern hin⸗ zugeben für einen Bau, der keinen wirtschaftlichen Nutzen erzielen kann; denn die Sache liegt doch genau so, als wenn wir Schienen— stränge ins Land hinausbauen wollten, ohne einen Endbahnhof zu bauen. So liegt es auch mit dem östlichen Hafen von Hannover.

Eine weitere Schwierigkeit ergab sich aus der Eisenbahntariffrage, und zwar lag die Schwierigkeit in diesem Falle bei dem nordwest⸗ lichen Hafen, nicht bei dem Osthafen. Hier war von der Staats⸗ eisenbahnverwaltung zunächst verlangt worden, daß der Anschluß dieses nordwestlichen Hafens nicht erfolgen solle an den nächstgelegenen Bahn⸗ hof Hainholz, den alten Rangierbahnhof, sondern an Seelze, den neuen Rangierbahnhof, und zwar war dies keine willkürliche Entschließung, sondern sie beruhte darauf, daß die Befürchtung bestand, wir würden den Rangierbahnhof Hainholz, der für bedeutsame Betriebszwecke der Verwaltung frei gemacht war, zu stark mit dem Verkehr des Hafens belasten.

Ich habe dann im Laufe der Verhandlungen erkannt, daß diese Bedingung elne so lästige war, daß das Hafenunternehmen dadurch gefährdet werden könnte; denn sie hatte zur Folge, daß auch die Tarife sämtlich über den westlich gelegenen Bahnhof Seelje gerechnet werden mußten. Ich habe daher diese Be— dingung fallen lassen und habe schließlich nur verlangt, daß, wenn dem Nordwesthafen der Anschluß und die Tarifberechnung über die nächstgelegene Station Hainholz gegeben wurde, dann ein Ost⸗ hafen gebaut werden müßte. Auch dieses Verlangen war nicht will— kürlich, sondern beruhte auf der Erwägung, eine gleichmäßige Ver⸗ teilung des Kanal- und Umschlagsberkehrs in den Hannoverschen Häfen herbeizuführen, um eine Ueberlastung des Bahnhofes Hainhol; zu verhindern.

Als ich feststellte, daß auch diese Bedingung die Förderung des Hafenbaues in Hannover nicht herbeiführte, habe ich, um die Sache endlich zu einem Abschluß zu bringen, in Aussicht gestellt: Tarifierung nach der nächsten Station Hainholz und habe die Bedingung fallen lassen, daß der Osthafen unter allen Umständen gebaut werden müsse, in der bestimmten Erwartung, daß dieser Hafen, der den Verkehr der großen Zementwerke besorgt, die im Osten Hannoyerz bei Misburg liegen, auch ohne Auferlegung jener Bedingung tatsächlich ausgeführt und dann auch als Umschlagshafen verwendet werden mürde. Diese meine Entscheidung ist am 1. d. M. dem Stadt⸗ direktor Tramm zugestellt worden. Am 4. hat die Sitzung der städtischen Kollegien stattgefunden. Leider sind die wesentlichen Zugeständnisse nach den mir vorliegenden Zeitungsberichten in ungenügender Weise bekannt gegeben worden; es ist nur beiläufig am Schluß der Rede des Stadtdirektors gesagt worden, die Tarifierungs⸗ frage wäre gelöst; daß die Bedingung wegen des Baues des Osthafenz fallen gelassen war, ist nicht erwähnt worden. Die Folge war, daß die hannoversche Presse in den nächsten Tagen mitteilte, das Zu— geständnis in der Frage der Tarifierung wäre auf das Verhalten der städtischen Kollegien zurückzuführen; freilich hielte der Minister nach wie vor an dem Bau des Osthafens fest. Das war durchaus unzutreffend. Ich habe dem Bau der beiden Häfen den Weg in einer Weise geebnet, die man nur als entgegenkommend bezeichnen kann. Wenn heute noch die Schwierigkeiten weiter bestehen, so beruht das ausschließlich darauf, daß die städtischen Kollegien von Hannover sich auf den völlig abweichenden grundsätzlichen Standpunkt gestellt haben: der Osthafen könne nur entstehen, wenn der Staat Mittel für diesen Zweck aufwende. Das ist, wie ich heute wiederholt aussprechen muß, eine gesetzliche Unmöglichkeit.

Die Ausführungen des Stadtdirektors Tramm in den Sitzungen der städtischen Kollegien bedeuteten im übrigen eine schwere Kritik der Slaatsbauverwaltung, gegen die ich auch an dieser Stelle auf das bestimmteste Einspruch erheben muß. (Abg. Graf von der Groeben: Bravo! Die Staate bauverwaltung hat sich die redlichste Mühe ge⸗ geben, und alle Behörden mit ihr, diese Frage zu lösen. Eg sind

Verhandlungen aller Art gepflogen worden; ich persönlich habe in Hannover im Herbst 1909 im Beisein der Handelskammer und der städtischen Kollegien, leider in Abwesenheit des Stadtdirektors Tramm, verhandelt. Ich glaubte, die Sache damals zum Schluß gebracht zu haben; aber, wie mir scheint, die grundsãätzliche Stellung⸗ nahme der Stadt Hannober hat eben den Abschluß bisher ver— hindert. Es wird eben nicht genügend gewürdigt das hat Herr Abg. von Arnim zutreffend hervorgehoben —, daß der ganze Kanal von Minden nach Hannober nur den hannoverschen Interessen seine Entstehung verdankt (sehr richtig! bei den Konservativen); nur mit Rücksicht darauf ist dieses Bauobjekt, bei dem es sich um einen Kostenaufwand von 3995 Millionen handelt, in Aussicht ge⸗ nommen worden. Das Verständnis dafür scheint in Hannover verloren gegangen zu sein, und es wird nicht genügend gewürdigt, welchen großen Verkehrsvorteil die Durchführung des Kanals bis Hannover mit Hafenanlagen, die den Bedürfnissen des Verkehrs angepaßt sind, für die Stadt Hannober und ihre Umgebung bilden wird. Ich bin trotz allem überzeugt, daß meine Auffassung, die ich in der Budget— kommission bekannt gab, sich in nicht ferner Zeit bestätigen wird, daß wir diese Frage befriedigend lösen werden.

Bezüglich der Anlage des Lindener Hafen sind die Verhandlungen so weit gediehen, daß ich annehme, wir werden damit bald zum Ab⸗ schluß kommen.

Ueber die Anlage können Zweifel 2m

des Nordwesthafens am Tannenkamp bestehen, und mit dem Osthafen liegt es so, daß wir nicht allein auf die Bereitwillig⸗ keit der Stadt Hannover angewiesen sind. Denn der Osthafen muß nicht auf hannoberschem Gelände errichtet werden; er war von Anbeginn auch außerhalb der Gemeindegrenzen von Hannover vorgesehen, und ich halte es nicht für unwahrscheinlich, daß wir auf dieses Projekt zurückkommen und dem Hafen eine Lage geben werden, die den Interessen der Zementindustrie von Mißburg vielleicht mehr entspricht als die Lage, die wir bisher in Auscht ge⸗ nommen hatten. Ich hoffe, daß die heutigen Verhandlungen und die Klärung der öffentlichen Meinung, die sich in Hannover vor— zubereiten scheint, dahin führen wird, daß die Frage zu einem baldigen und befriedigenden Abschluß kommt, namentlich dann, wenn feststeht, daß die Staatsregierung außerstande ist, von ihrem grundsãätzlichen Standpunkt abzugehen. (Bravo! bei den Konservativen.)

Abg. Ham mer (kons.): Die Handhabung des staatlichen Sub— missionswesens wird immer noch zum Gegenstaud von Angriffen ge— macht, während die Submissionsbedingungen der Kommunen, mit Ausnahme einiger weniger Großstädte, weit eher diese Angriffe ver⸗ dienen. Die Stadtverwaltungen haben eine gewisse Verpflichtung, die Bedingungen so zu gestalten, daß der kleine Handwerksmeister und Fabrikant daran teilnehmen kann. Gerade als Freund der Selbstverwaltung erhebe ich diese Forderung, sonst wird schließlich nichts übrig bleiben, als ein Gesetz zu ma en welches die Städte zwingt, die staatlichen Suhmissionsbedingungen anzunehmen. Die Deutsche Bauzeitung!;! hat ebenfalls Kritik an' den letzteren geübt, die aber in den meisten Punkten nicht oder nicht mehr zutrifft, vielleicht mit Ausnahme des Zuschlagverfahrens, das allerdings noch ein etwas wunder Punkt ist. Der Minister oder der Unterstaatssekretär sollten überall da eingreifen, wo noch von den nachgeordneten Behörden die neuen staatlichen Submissionsgrundsätze den? Kommunen gegenüber nicht durchgeführt werden.

Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Der Minister hat es in dieser Beziehung nicht an energischen An— weisungen und iuffer fe nn gh fehlen lassen; es wird aber schließlich den Interessenten überlassen bleiben müssen, sich und ihre Forderungen bei den kommunalen Körperschaften durchzusetzen.

Abg. von low-⸗Homburg (ni.) kommt auf die Erörterung über die für die Berliner Umgebung geltenden Bauordnungen zurück und sucht den Regierungsvertretern Widersprüche in den von ihnen während der zweiten Lesung abgegebenen Erklärungen nach— zuweisen. Der geschlossene Hochbau nach Bauklasse 1 sei zum Beispiel für den Köpenicker und Tegeler Forst zugelassen, wo gerade die Nichtzulassung das Natürliche gewesen wäre, da man es doch da noch nicht mit geschlossenen Ortschaften zu tun habe. Die Dinge lägen also ganz anders, als man das Haus habe glauben machen wollen, und diese Zulassungen widersprächen den Baupolizei⸗ verordnungen selbst.

Ein Regierungskommissar gibt die Richtigkeit dieser Angaben ju, mißt den betreffenden Bestimmungen aber eine nur theoretische Be⸗ deutung bei. Bei der Abgrenzung der verschiedenen Bauklassen sei im allgemeinen jede Rücksicht auf hygienische Verhältnisse genommen worden, doch duͤrfe auch ein allzu schroffer Eingriff in die wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse nicht erfolgen, denn es gebe neben der spekulativen auch eine legitime Preisbildung für Grundstücke, die nicht beeinträchtigt werden solle.

Abg. von dem Hagen (Zentr.) bittet den Minister, bei der An= legung der Fähren über die kanalisierte Ems die berechtigten Ansprüche der Anwohner nach Möglichkeit zu erfüllen. .

Unterstaatssekretär Br. Freiherr von Coels von der Brü gghen sagt Prüfung dieser Anregung zu.

Abg. Sr, von Woyna (freikons. ): Gerade der gegenwärtige Moment erscheint besonders geeignet, die Kanal politik der preußischen Re⸗ ierung nochmals zu erörkern. Die Widerstände gegen die Be⸗ ö des Wasserstraßengesetzes häufen sich; das liegt daran, daß die Interessenten noch immer nicht im stande sind, die Be⸗ deutung dieser Gesetzgebung und dieser Pokitik zu würdigen. Wir müssen der Regierung unsere Anerkennung dafür aussprechen, daß sie es verstanden hat, im Reich den Boden für das Zustandekommen des Schiff ahrtsabgabengesetzes zu ebnen. Aehnlich verhält es sich mit dem Schleppmonopol; . hier lassen sich, wie es im westfälischen Propinziallandtag geschehen ist, die Interessenten es angelegen sein, zu stören, was im Wasserstraßengesetz gesetzlich festgelegt ist. Alle Verhandlungen lassen unzweifelhaft erkennen, daß die Kanal⸗ häfen nicht vom Staat gebaut werden; es ist also gar nicht erforderlich, daß das ausdrücklich im Gesetz steht. Man kann aber anderseits von keiner Industrie, von feiner Unternehmung verlangen, daß sie ohne Kenntnis der Tarife irgendeine 4 zu benutzen sich berpflichten soll. Es ist nun der Gedanke au gekommen, ob nicht den Kommunen ihre örtliche Hafenpolitik auf anderen Wegen erleichtert werden kann. Bekommen die Wafferstraßen keinen Verkehr, so sind die Garanten in erster Linie die Leidtragenden. Die Re gierung sollte die Provinzen veranlassen, Unterhandlungen mit den Kommunen in dieser Richtung einzuleiten.

Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der B rügghen nimmt auf die Erklärungen des Ministers Bezug.

Abg. Schmedding (entr ): Ich hätte mich nicht zum Worte gemelder wenn nicht gegen den westfälischen Provinzüallandta der Vorwurf erhoben worden wäre, daß sein Beschluͤß gegen ein Schlepp⸗ monopol auf dem Dortmund Ems - Kanal überstürzt gefaßt worden wäre; dem muß ich ganz entschieden widersprechen. Am 12. März wurde der betreffende Antrag sofort an eine Kommission verwiesen, und die Kommission hat am 14. März getagt. Es waren also zwei Tage Zeit gelassen, sich die Sache zu überlegen. Nachdem die Kommission einstimmig ihren i gu gefaßt hatte, ist die Sache an das Plenum gekommen, und dieses hat am 17. seinerseits einen einstimmigen Beschluß gefaßt. Es sind alfo seit dem Einbringen des Antrags bis jur endgliltigen Beschlußfassung fünf volle Tage vergangen, also mehr Jeit, als fonst solche Anträge brauchen; es wird bort ben etwas schneller gearbeitet, als im preußischen Landtag.

sich bei seinen Beschlüssen von Rücksichten auf Interessenten leiten lassen, so muß ich das bestreiten. Er hat . von gemeinrechtlichen Gesichtspunkten leiten lassen. Es handelt sich darum, ob ein Aug nahmegesetz erlassen ist, wonach das Schleppmonopol auch auf dem Dortmund Ems Kanal eingeführt werden kann. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß die Probinz Westfalen eine Garantiepflicht für die Strecke von Dortmund nach den Emshäfen nur unter der Voraug setzung betätigen kann, daß das staatliche Schleppmonopol dort nicht eingeführt würde. Daß das Recht der freien Schiffahrt auf der ganzen Strecke aufhören sollte, konnte nicht angenommen werden, ganz abgesehen davon, daß die Einführung des Monopols nicht ohne Entschädigung für die durch die Einführung' des Monopols Geschädigten möglich sst. Daraus, daß auf dem neuen Kana ein Stück dez früher gebauten Kanals mitbenutzt wird, folgt doch nicht ohne weiteres, daß auf dem alten, früher bereits bewilligten Kanal das Schleppmonopol ein. geführt wird. Der Beschluß des Provinziallandtages rechtfertigt sich auch von dem wirtschaftlichen Standpunkte aus, daß daz Schleppmonopol eher zum Schaden als zum Nutzen des Kanals bei⸗ tragen wird.

Abg. Letnert (Soz.): Der Bau des Kanals von Hannover ist durchaus kein Geschenk an die Stadt Hannover. Nur der Umstand, daß der Kanal nicht bis Magdeburg weitergeführt wird, zwingt zum Bau eines Hafens, an dem die Stadt an sich kein Interesse hat, sondern lediglich der Fiskus. Kein bernünftiger Mensch in Hannover steht auf dem Standpunkt, daß der Kanal auf die Dauer in Hannover enden kann. Als Endhafen ist dieser Hafen für Hannover vollständig wertlos, dagegen hat der Fiskus, der das Schleppmonopol hat, ein Interesse daran, feine Schleppschiffe in einen Hafen zu bringen. Wenn der Minister einen Kanalhafen in Misburg her— stellen lassen will, so hat die Stadt Hannover dagegen nicht bag geringste Bedenken, denn sie hat kein Interesse an diesem östlichen Hafen in Hannober. Wäre der Kanal bis Magdeburg weiter gebaut worden, dann wäre diese ganze Streitfrage Überhaupt nicht entstanden.

Abg. Dr. Beumer (nl): Mit Rücksicht auf die Geschãäfts lage des Hauses nur wenige Worte. Ich, bin ein Gegner dez Schleppmonopols und befinde mich in vollständiger Ueber- einstimmung mit den Ausführungen des Abg. Schmedding. Ez steht nicht im Einklang mit dem Wasserstraßengesetz von 1905, ein Schleppmonopol auch für den Dortmund Ems Kanal einzuführen. Die Einführung des Schleppmonopols auf einer Strecke, auf der sich der Verkehr, die private Tätigkeit außerordentlich gut entwickelt hat, würde zu den größten Schädigungen führen. Bie beiden westlichen Wasserstraßenbeiräte haben im vorigen Jahre beim Minister der öffentlichen Arbeiten beantragt, es möge eine außerordentliche Sitzung zur Erörterung der Frage des Schleppmonopols auf dem Dortmund⸗Ems⸗Kanal einberufen werden. Der Minister hat zu meinem Erstaunen auf diesen Antrag ablehnend geantwortet, indem er aussprach, die Erörterung dieser Frage des Schleppmonopols auf dem Dortmund⸗Ems⸗-Kanal gehöre nicht zur Kompetenz dieser beiden Wasserstraßenbeiräte. Der selige Generalpostmeister Stephan hat einmal die Bezirkseisenbahnraäte als Schaumklöße auf der Suppe be— zeichnet. Eine noch schärfere Charakteristik würden die Wasserstraßen⸗ beiräte verdienen, wenn sie lediglich gedruckte Berichte und dergleichen entgegenzunehmen hätten. Wenn die Frage des Schleppmonopolz rechtzeitig zur gründlichen Erörterung vor jenen Beiräten gelangt wäre, dann wäre vielleicht die heutige Debatte überflüssig gewesen. Vor Philippi, das heißt vor dem Gesamtwasserstraßenbeirat, sehen wir uns wieder.

Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Der Minister ist der Auffassung, daß diese Sache nicht einen einzelnen Wasserstraßenbeirat, sondern den gesamten Wasser⸗ straßenbeirat angeht. Wir hoffen, in kürzester Zeit diesem das gesamte erschöpfende Material zur Beschlußfassung vorzulegen.

Abg. Wallenborn (Zentr.) bittet, bei Hochbauten, Wasserbauten und Häfenbauten einheimisches Baumaterial, insbesondere Steine aus dem Rheingebiet und der Eifel zu verwenden und so die ausländische Konkurrenz auszuschalten.

Ministerialdirektor Dr.-Ing. Hinckeldeyn: Die Verwaltung weiß die Intentionen des Vorredners voll zu würdigen, und sie wird sich bemühen, ihnen Rechnung zu tragen.

Damit schließt die Diskussion. Der Etat der Bauverwaltung wird bewilligt.

Beim Etat der Justizverwaltung kommt

Abg. Bu sch (Zentr.) auf den vom Abg. Dr. Fkaufmann vorgetragenen Wunsch der Städte Stolberg und Eschweiler nach anderweiter Ab— grenzung der Amtsgerichtsbezirke Stolberg und Eschweiler zu sprechen. In dem Landkreise sei man aber mit der bestehenden Abgrenzung vollkommen zufrieden. Die beiden Städte verfolgten nur örtliche Interessen, aber nicht das Wohl der Allgemeinheit.

Abg. Dr. Kaufmann (Jentr.) wide x ciehl⸗ e Wluefahrungen des Vorredners und vertritt die Wünsche der beiden Städte.

Abg. Bartscher (Zentr) macht auf Härten der Stempelsteuer— novelle aufmerksam, die um so rascher beseitigt werden sollten, als es sich um ein Provisorium handle. Wenn! die Abgrenzung der beiden Amtsgerichtsbezirke in dem Sinne erfolge, wie es der Abg. Dr. Kauf— mann wünsche, würde die Stadt Düren fehr geschädigt werden.

Abg. Dr. Mizer ski (Pole) polemisiert in längeren Ausführungen gegen die Gesetzgebung und Justizpflege für die ehemals polnischen

Landesteile.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz) tritt für eine Aufbesserung des Gehalts der Gerichtsdiener ein und kommt dann auf die Moabiter Unruhen und die sich daran schließenden Prozesse und die Prozeß⸗ führung zurück. Die Beweiserhebungen hätten deshalb so umfangreich sein müssen, weil auch nach' der Meinung des Gerichtshofs der Umstand, daß Beamte das Publikum durch Ausschreitungen gereizt hätten, auf. das Strafmaß von Einfluß habe sein müssen. Trotzdem habe der Justizminister einen Angriff gegen § 244 der St. P. O. unternommen. Einen unglücklicheren Anlaß zu einem solchen Angriff könne man sich kaum denken, als den Moabiter Prozeß. Vor allem müsse Gerechtigkeit geübt werden, und dies dürfe nicht durch ein summarisches Verfahren unmöglich gemacht werden. Der Redner weist im Anschluß an den letzten Prozeß gegen einen Verteidiger darauf hin, daß die Staatsanwälte oft über die Grenzen ihres Amtes hinausgingen. Die Untersuchung gegen den Mörder des Arbeiters Hermann ag der Berliner Polizei entzogen werden sollen, zumal nach der bekannten Kaisergeburlstags— rede Jagows. Der Minister des Innern und der Justij⸗ minister, die höchsten Spitzen der Behörden, hätten kein Wort der Mißbilligung für die Ermordung des Arbeiters gefunden. Das Vor— ehen gegen die sozialdemokratischen Jugendorganisationen sei voll⸗ enen unberechtigt, weil es sich nicht um gewerbsmäßigen Unterricht gehandelt habe. Trotz der Erklärung des Ministers in der zweiten Lesung führen die Provinzialregierungen in ihrem gesetzwidrigen Ver— halten gegen die Jugendorganisationen fort. Da müßte die Staats⸗ anwaltschaft einschresten, wenn sie ohne Rücksicht auf die Person borginge. Das sei ein absichtlicher, bewußter Mißbrauch des Rechts durch die Beamten. h rt von Kröcher ruft den Redner wegen dieses Vorwurf Ordnung. Abg. Dr. Liebknecht (fortfahrend): Das Urteil von Deutz, wo 23 Jahre 2 Monate Gefängnis verhängt worden sind, beweist, daß wir in Deutschland eine Klassenjustiz haben. In Moabit hatte man wohl ein Versiändnis für die Erregung der Beamten, ein Ver⸗ ständnis für die Erregung der Arbeiter hatte man hier nicht gehabt. Aber wie sollen denn auch am Dornbusch Feigen wachsen!

Minden na

zur

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Wenn der Abg. Woyna behauptet hat, der Proyinziallandtag hatte

werber eine Garantie dafür nicht gibt, daß er sich solchen An—

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75.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Justisminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Was die Herren Abgeordneten über die Wünsche f. den Bezirken Düren und Eschweiler gesagt haben, das kann ich tt nicht beantworten. Es ist allerdings vor kurzer Zeit ein Antrag dieser Richtung bei mir eingegangen, aber wir haben erst eine süßerung aus der Provinz erfordern müssen, und ich muß mich des zb darauf beschränken, zu erklären, daß die Sache jedenfalls vollständig sekti geprüft werden wird.

Der Herr Abg. Dr. Mizerski hat einen Beleidigungsprozeß er⸗ Ert, der mir nicht bekannt war. Ich muß annehmen, daß das richt nach Prüfung aller Umstände zu seiner Entscheidung gekommen wie der Herr Abgeordnete mitgeteilt hat, ist diese Entscheidung ene verurteilende gewesen, die dann vom Reichsgericht aufrecht⸗ alten worden sein soll. Ich weiß in der Tat nicht, wie ich in der Lage n sollte, diesen Umständen gegenüber hier irgend etwas Weiteres zur iche zu sagen. (Sehr richtig!)

Der Herr Abgeordnete hat auch Beschwerde darüber geführt, daß den Beamtenanstellungen in der Provinz Posen nicht so ver— Fiten würde, wie er und diejenigen, die ihm nahestehen, es wünschen o für richtig halten. Meine Herren, der Grundsatz bei der Beamten— stellung muß immer der sein, daß alle diejenigen, welche deutsch⸗ ndlichen Gesinnungen nahestehen, als Beamte in Preußen nicht nvendbar sein können. (Sehr richtig) Wenn also dieser oder jener

suungen gegenüber durchaus ablehnend verhält, dann, glaube ich, unde die Justizverwaltung nicht pflichtmäßig handeln, wenn sie ihn tzdem zur Anstellung bringen wollte. (Zuruf des Abg. Dr. Mizerski.) mit ist ja nicht gesagt, daß es überhaupt nicht geschehen könnte, g aus dem Kreise Anstellungen erfolgten; es muß eben nur dann in dem einzelnen Falle erst festgestellt werden können, daß das ohne Ge⸗ dung des Staatswohls geschehen kann. Von diesem Standpunkte kglaube ich, daß der Herr Abgeordnete sich nicht wird beklagen können, m bei jedem einzelnen Falle, wo Bewerbungen eingehen, werden erforderlichen Prüfungen angestellt, und die Entscheidung muß der sewaltung überlassen bleiben.

Der Herr Abg. Dr. Liebknecht hat dann in starken Worten die mustiverwaltung in verschiedenen Beziehungen angegriffen. Ich kann min solchem Tone nicht antworten (sehr richtig! rechts), ich will ich daher darauf beschränken, objektiv auf das einzugehen, was er nrgebracht hat, soweit ich dazu in der Lage bin. Zunächst hat der err Abgeordnete neben anderen Dingen, auf die ich heute keinen sonderen Wert zu legen habe, das Reichsgericht in den Bereich ner Betrachtungen gezogen und hat ein von dort ergangenes Urteil sillig kritisiert. Meine Herren, mit dem Jussizetat hängt das kichsgericht wohl eigentlich nicht zusammen. (Sehr richtig! iäöts) Aber da es hier angegriffen worden ist, halte ich ich doch für verpflichtet, zu erklären, daß es viel zu hoch steht, 6 daß solche Angriffe sein Ansehen irgend wie berühren können. ktavo! rechts. Zuruf bei den Sozialdemokraten: Das ist sehr

8.

Der Herr Abgeordnete hat dann, speziell auf die preußischen Ver⸗ iltnisse übergehend, eine Bemerkung, . die. ich äber den Umfang des zeweisverfahrens gemacht habe, mit großem Nachdruck und sehr ab— ili kritisiert. Ja, meine Herren, es ist eine prozessualwissenschaft— Frage, um die es sich da handelt, und man kann darüber ja nderer Ansicht sein. Ich weiß ebensogut wie Herr Abg. Liebknecht, z viele auf dem Standpunkt stehen, man solle es bei dem bestehenden Echt lassen. Nun, sie mögen ihre Ansicht vertreten, aber sie können zt in der Art vertreten, daß etwa, wie Herr Abg Liebknecht an— nehmen scheint, die Justizverwaltung von vornherein die Sache hählichst schlecht und der Anwaltschaft gegenüber möglichst gehässig zu handeln beabsichtigt. Die Sache selbst wird hier ja überhaupt nicht m Entscheidung kommen, sondern liegt dem zuständigen Reichstage vor, nd wenn der Reichstag die Sache behandelt, wird man sich darüber uisprechen können. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Ich habe mn ebenfalls damals angedeutet, und wenn Herr Abg. Liebknecht es ich getan hat, so kann es mir recht sein. Aber ich brauche mir uicht gefallen zu lassen, daß er es in der Art tut, wie er es getan 1. (Sehr richtig! rechts.)

Dann ist auf den Moabiter Prozeß hingewiesen worden. Ich In immer nur wiederholen, daß ich mir mehr Zurückhaltung auf hegen muß, über die Sache selbst zu sprechen, als etwa der derr lig. Liebknecht es sür seine Person für angezeigt erachtet; denn Herr Ih. Liebknecht weiß so gut wie ich, daß das Urteil noch nicht rechts⸗ nüftig ist. Ueber die Einzelheiten dieses noch nicht rechtskräftigen ltteils in der Art mich auszusprechen, wir es Herr Abg. Liebknecht len hat, würde ich mit meinen amtlichen Pflichten nicht verein hen können. (Abg. Liebknecht: Minister des Innern!)

Wenn der Herr Abgeordnete ferner gesagt hat, die

lo nig e M

1

Wenn Vorgänge, ke sch bei dem Prozeß gezeigt haben, und die als Straftaten be⸗ äichnet worden sind, wären nicht weiter verfolgt worden, so ist das uuchaus unrichtig. (Abg. Liebknecht: Habe ich nicht gesagt! Der Fhaatzanwalt hat schon bet der Verhandlung gesagt, er würde den

ngen nähertreten, und er hat es nach deren Abschluß sofort getan. t hat seine Vernehmungen vorgenommen und hat dann, wie es der dihhlage durchaus entspricht, die Polizeibehörde um Vernehmungen und luklãrungen ersucht. Diese hat er inzwischen bekommen, und jetzt icht die Untersuchung ihren gesetzlichen Weg weiter. Zu sagen, wie n ablaufen wird, würde für mich ganz ungehörig sein. Gurufe bei ln Sozialdemokraten: Schon sechs Monate her! Es wird schon für gesorgt werden, daß nichts dabei herauskommt) Ich kann kuhl nach diesen Zwischenbemeikungen fortfahren? Es ist ferner auf den Prozeß in Deutz verwiesen worden. Da doch jedenfallz auch noch keine rechtskräftige Entscheidung da,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsaunzeiger und Kröniglich Preuischen Staatsanzeiger. ö.

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Berlin, Dienstag, den

Mürz

ich schon bei anderen Gelegenheiten betonen müssen: wir können doch hier materiell nicht nachprüfen, ob jenes Uiteil rittig war oder nicht, und wenn der Herr Abgeordnete daran den Vorwurf ge— knüpft hat: nach seinen Ermittlungen und se Ergebnissen wäre das ganze Vorgehen der Staatsbehörde, daß eine Anklage überhaupt erhoben worden wäre, zu verwerfen, dann frage ich: wenn die Anzeige eingeht, wie es dort auch gewesen sein soll, daß Aufruhr und Lärm vorgekommen ist, soll dann die Staatsanwaltschaft von vornherein die Sache abweisen, bloß weil es Herrn Liebknecht oder den ihm Nahe—

Also, meine Herren, uns über diese Dinge des weiteren autz— einanderzusetzen, das hat eigentlich keinen Zweck. Verständigen werde ich mich mit dem Herrn Abg. Liebknecht doch niemals. (Sehr richtig! rechts) Und so glaube ich, meine Erwiderung damit schließen zu können, daß ich wiederhole: in dem Ton des Herrn Abgeordneten kann ich nicht antworten, sonst müßte ich ganz anders sprechen. (Leb— hafter Beifall.) Abg. Boehmer (kons.): Was die Moabiter Prozesse anlangt, so ist im Reichstag gesprochen worden von anerkennenswerten Leistungen der Gerichtshöfe, von der vortrefflichen Leitung und von der großen Geschicklichkeit der Varsitzenden. Auch wir sind davon über zeugt, daß bei den Moabiter Prozessen formell sehr Tüchtiges geleistet worden ist, worauf die preußische Justtz stolz sein kann, abgesehen von der bedauerlichen, aber verzeihlichen Entgleisung bei der Rechtsbelehrung. Wir sind der Meinung, daß jede Partei berechtigt ist, an der Prozeßleitung, und dazu ge ; Rechtsbelehrung, Kritik zu üben. Ich wollte einmal sehen, was auf der Linken gesagt worden wäre, wenn die Rechtsbelehrung vielleicht dahin gegangen wäre: ein Arbeitswilliger, der von einem Streik⸗ posten an der Arbeit behindert und tätlich angegriffen ist, kann sich seines Angreifers durch einen wohlgezielten Nebolverschuß entledigen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten; Das ist ja Ihre Rechts—⸗ auffassung! Urteile und Urteilsgründe sollten nur aus ganz ge— wichtigen Ursachen kritisiert werden und gar nicht, solange sie nicht rechtskräftig sind. Hätte fich die Linke im Reichstage in bezug auf den Becker-Prozeß darauf beschränkt, die Prozeßleitung zu tadeln, dem Vorsitzenden angebliche Fehler oder Verstöße gegen die Straf⸗ prozeßordnung vorzuwerfen, so ließe sich gar nichts dagegen sagen. Aber die Herren sind weiter gegangen. Sie haben nicht nur die Greifs⸗ walder Prozeßführung eine unbegreifliche genannt, dem Vorsitzen den Mangel an Objektivität vorgeworfen, sondern sich auch zu der Be⸗ hauptung verstiegen, daß ein Gericht wie das Greifswalder das Ver— trauen zun, Fustiz erschüttern müsse, daß die Richter in unbewußter gesellschaftlicher Abhängigkeit ihr Urteil gesprochen hätten. Man hat den Vorsitzenden dieses Gerichts in der schärfsten Weise angegriffen. Die Herren wissen offenbar gar nicht, daß die Kammer auf Antrag des Präsidiums besetzt wird, und daß eine Aenderung nur eintreten kann, wenn ein Personenwechsel stattfindet. Im übrigen gelten von den fünf Richtern nur zwei als konservativ, dagegen drei als liberal. Aber die Parteizugehörigkeit ist nicht maßgebend. Ich traue einem jeden preußischen Richter zu, daß, wenn er die Robe anzieht, er den Parteimann auszieht. Meine politischen Freunde legen auf das entschiedenste Verwahrung ein gegen diele Verunglimpfung und Herabsetzung der Greifswalder Richter. Wir sprechen ins—⸗ besondere dein Vorsitzenden des Kollegiums ausdrücklich unsere höchste Anerkennung aus. Auf die materielle Seite und die Urteils gründe gehe ich nicht ein; darüber gehen auch die Meinungen der links stehenden Presse auseinander. Die Demokratie mißt mit zweierlei Maß. Entscheidet ein Gericht zu ihren Gunsten, so wird es angebetet; paßt ein Urteil nicht in ihren Kram, dann sind, die Richter mindestens Dummköpfe, wenn nicht Schlimmeres. Wir wissen, eine wie gute Justiz wir haben. Wir hahen Vertrauen zu unserer Justiz; sie wahrt ihre Unabhängigkeit nach oben und nach unten, und wir danken dem Minister und feinem Vorgänger dafür, daß sie Maßnahmen gelroffen haben, die das Ansehen der Richter fördern. Ich kann nur mit dem wiederholten Bedauern schließen, daß es möglich gewesen ist, einen Gerichtshof, wie den Greifswalder, der Pflicht getan hat, so zu beleidigen und zu verunglimpfen. Die Diskussion wird geschlossen. Zur Geschäftsordnung bemerkt Abg. Gyßling (fortschr. Volksp.):; daß die Konfervativen die Debatte geschlossen haben, nachdem uns in so scharfer Weise angegriffen hat. Es ist möglich, diese vollständig deplacierten und. Angriffe in aller Schärfe zu widerleg n. Das ist uns l geschehen, und gegen diese Art und Weise der geschäftlichen Hand habung legen wir den schärfsten Protest ein. Der Justizetat wird bewilligt.

Beratung endgültig angenommen.

Schluß Si Uhr. Sitzung Mit Kleinere Vorlagen, Gesetz über die Pflichtfortbildungsschule.

sehenden nicht gefällt? Das würde mindestens pflichtwidrig sein. A. im Staate. 4 stehenden nicht gefällt: Das würde mindestens pflich g s . Ostpreußen ... Westpreußen Stadtkreis Berlin Brandenburg ... Pommern * Posen

Sachsen , Schleswig⸗Holstein

gehört auch die

nur seine

Ich stelle wiederum fest, man uns so nicht ungerechtfertigten wiederholt

Darauf wird bei der Gesamtabstimmung der Etat im ganzen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten bewilligt. Das Etats⸗ gesetz und das Anleihegesetz werden ohne Debatte in dritter

Nächste Sitzung Mittwoch 12 Uhr:

Ney. 10 des Eisenbahnverordnungsblatts“,

scheinanweisungen zu den vierprozentigen Anlelhescheinen der Farge Vegesacker Eisenbahngesellschaft. Bekanntmachung des kanzlers vom 14. März 1911,

3 ff ,. ee s J hte Leichenpässen befugten Kaiserlichen Vertretungen. Nachrichten.

heraug⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, pom 25. März, hat solgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 14. Februar 1911, be⸗ treffend die Zeiträume für die Ausgabe neuer Zinsscheine und Zins— Reichs⸗ betreffend die zur Ausstellung von

Land⸗ und Forstwirtschaft. Die rege Beteiligung an den bisherigen Kursen Königliche Gärtnerlehranstalt zu

Teilen der

sich mit allen . Kenntnisse zu

Gelegenheit zu bieten, oder vorhandene

bekannt zu machen dem Programm sei

schließlich 6. Mat. Aus

heiten.

Lehrern des Instituts vertreten. Anmeldungen sind an

ud trotzdem hat der Abg. Dr. Liebknecht das Urteil in all än Einzelheiten geschildert und angegriffen. Das habe

Berlin zu richten. länder 12 M6.

veranlaßt die ahlem bei Steglitz, auch in diesem Jahre den Freunden des Gartenbaues durch Ab⸗ haltung eines sechstägigen praktisch'theoretischen Lehrganges . Gartenkultur vertiefen. Der diesjährige Kursus beginnt am 1. Mai und dauert bis ein— folgendes hervor⸗ gehoben: Ernährung der Pflanzen, Boden und Düngung, der Haus— garten, Gemüsebau im Hausgarten, Zimmerpflgnzen und Blumen schmuck im Hause, Champignonzucht, Sbstbaumßflege, Pflan zenkrank⸗ Die einzelnen Lehrgegenstände werden von den , .

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Direktor der Königlichen Gärtnerlehranstalt zu Dahlem bei Steglitz.

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Statiflk und Volkswirtschaft.

Die vorläufigen Ergebnisse der außerordentlichen

Viehzählung vom J. Dezember 1910 in den preußischen

Provinzen.“) Die folgende, der „Stat. Korr.“ entnommene Uebersicht stellt die

im Viehbestande Preußens seit 1909 eingetretenen Veränderungen nach Provinzen dar 1909 auf 1910

Es ver mehrten (4) oder verminderten (— sich von

die Pferde die Rinder um Stück 0so um Stück 0 / 49 481 4 181 107 1354

/

z J vinzer 96g 2, 78 2, 10 21 629 2, 44 3002 ; 28012 6355 21 5 35 323 16520 8 305 1364 12 319

1369 die Schafe die Schweine

um Stück 0/9 um Stück 348 115 7,00 2299 291

Schlesien

Hannover Westfalen Hessen⸗Nassau . .. Rheinprovinz... Hohenzollernsche Lande

A. im Staate. B. in den Pro⸗ vinzen: Ostpreußen . Westpreußen ... Stadtkreis Berlin Brandenburg . .. 44980 7, 16 Pommern 66 167 6,71 . 31 242 8, 69 Schlesien . 19 578 7,88 Sachsen 46 993 6,89. Schleswig⸗Holstein 8013 4.38 Hannover 61 513 10,84 Westfalen .. 6 087 4,05 Hessen⸗Nassau 16759 9108 Rheinprovinz. 10033 8.66 Hohenzollernsche

260 247 168316 4024 115086 137 675 280 440 120 416 118 658 300069 471 827 152 219 59 504 118 852

16174 393 204905 4,54 144 3,36

k

Lande 1,96, 4 6

Die stärkste Vermehrung zeigt sich bei den Pferden in SchleswigHolstein und in Hannover, wie es auch schon im Vorjahre der Fall war. Unter den Regierungsbezirken Hannover haben Hildes⸗ heim und Aurich nur verhältnismäßig schwache Zunahmen (Aurich hat überhaupt nicht viel Pferde), während sie in den übrigen Bezirken ziemlich gleich stark gewesen sind. Beträchtlich war die Vermehrung der Pferde diesmal auch in Ostpreußen, wo sie im Vorjahre nur unbedeutend war. Gumbinnen, das im Vorjahre an der Ver⸗ mehrung hauptsächlich beteiligt war, bleibt diesmal hinter den beiden anderen Bezirken zurück. Sonst ist nur noch zu erwähnen, daß die Zunahme in den ganz im Westen liegenden Landesteilen (Hessen⸗ Nassau, Rheinprovinz und Hohenzollernsche Lande) im Gegensatz zu den übrigen ganz unerheblich gewesen ist (nirgends erreicht sie an— nähernd 1000 Stück). Im Vorsahre verloren diese Landesteile sogar. Diesmal hat einen Verlust einzig und allein Berlin zu verzeichnen, eine schon länger anhaltende Erscheinung, die sich ohne weiteres aus dem immer mehr gesteigerten Automobilverkehr der Großstadt erklärt.

Der Bestand an Rindern hat sich in sämtlichen Provinzen, mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande, vermindert. Der Verlust betraf das rinderreiche Schleswig Holstein verhältnismäßig besonders stark (Abnahme von 35 325 Stück oder 3,216 6); im Vorjahre war der Rückgang gerade hier besonders gering. Auch Brandenburg, Posen und Sachsen haben ziemlich beträchtliche Verluste erlitten, doch ist die Abnahme in Posen diesmal immerhin wesentlich kleiner als im Vor— jahre (28 012 Stück gegen 43 594), in den beiden anderen Provinzen dafür aber etwas jedoch nicht viel größer. Erfreulicher sieht das Bild in den meisten anderen Provinzen insofern aus, als die Ver luste diesmal beträchtlich kleiner als im Vorjahre waren; so hat Ostpreußen nur 8097 gegea 26253 im Vorjahre, Westpreußen 19 599 gegen 27 8419, Schlesten 6355 gegen 42 062 We galen 8305 gegen 21 370, Hessen⸗Nassau 1364 gegen 36 152 und die Rheinprovinz 12319 gegen 63 764 verloren. Unter den Regierungsb zirken ragt neben Schleswig mit eine /n Verlust von 35 323 Stück nur noch Posen durch die starke Abnahme von fast 20 0090 Stück hervor. Marienwerder und Frankfurt haben noch einen Rückgang von etwas über je 10000 Stück erfahren, die übrigen Bezirke bleiben darunter. Während diesmal also mar bei 4 Bezirken der Verlust je 10000 Stück übersteigt, war dies 1909 bei 14 der Fall. ;

Die Schafe haben wie die Rinder in allen Provinzen mit Aus⸗ nahme der Hollenzollerr schen Lande, abgenommen. Der Verlust betraf die beiden an Schafen reichen Provinzen Pnmmern und Hannover besonders stark

Auch die ebenfalls an Schafen reichen Provinzen Brandenburg und Sachsen haben viel verloren.

Im Vorjahre war der Verlust namentlich im Hauytgebiete unserer Schafhaltung, in Pommern, wesentlich geringer (29 995 Stück gegen 66 167 im Jahre 19g10), ebenso auch in Brandenburg (14 309 gegen 44980) und in Sachsen (12448 gegen 46993). Vergleichsweise gering war die Ab⸗ nahme im Gegensatze zum Vorjahre diesmal im äußersten Asten, d. h. in Ost⸗ und Westpreußen. Die im Vorjahre von dem Rück gang ganz besonders stark betroffenen Provinzen Schleswig⸗Holstein und Dessen⸗Nassau sind diesmal wesentlich weniger daran beteiligt.

Der Bestand an Schweinen endlich hat in allen Pro⸗ vinzen zugenommen (abgesehen von dem nicht vergleichbaren Stadtkreise Berlin). Die Zunahme geht bis zu der gewaltigen Höhe von 27,58 ,, oder 300 069 Stück in Schleswig · Dolstein 26 96 0 /o oder 280 440 Stück in Posen und 24, 01 M oder 260 247 Stück in Ostpreußen. Auch im Vorjahre hatten diese Provinzen besonders hohe Vermehrungsziffern, daneben dann damals noch Westpreußen, das diesmal zwar etwas weniger, aber immerhin noch bedeutend hervorragt (Zunahme von 19,63 50 oder 168 316 Stüch. Besonderes Interesse beansprucht stets Hannover, weil diese Provinz so viel Schweine hat, wie keine andere annähernd. Die Zunahme ist auch hier außgr⸗ ordentlich stark gewesen 9.81 èo½ oder 471 8237 Stück gegen 7,69 o oder 169 689 Stück im Vorjahre); alle Bezirke sind erheblich daran beteiligt, am meisten Stade, am wenggsten Hildesheim. llnter den Regierungebezirken hat die absolut und relatid größte Vermehrung sneben Schleswig mit 300 069 Stück oder 27680) der Regierungs bezirk Posen mit der außerordentlich hohen Ziffer von 193 490 Stück oder 30,48 0/9. Auch im Vorjahre war hier die Zunahme bedeutend, erreichte doch aber nur 40 711 Stück oder 6,880 /9. Im ganzen gibt

. Vergl. Nr. 74 des „Reichs und Staatsanzeigers“ vom

Das Honorar beträgt für Deutsche 9 M6, für Aus⸗

27. März 1911.

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