1911 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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den Roten Adlerorden vi Tlasse, dem Kreisdeputierten, Rittergutsbesitzer Freiherrn von fen auf Vietnitz im Kreise Königsberg N- M. und dem mnbgerichtspräsidenten Felix Oeh ler zu Cassel den Königlichen pnenorden dritter Klasse, dem Rektor a. D. Franz Hollkamm zu Blankenburg a. H., in Wolmirstedt, dem Mittelschullehrer, Kantor und zanisten Christian Krüger zu Züllichau, dem e . iner Oskar Schneider zu Maifritzdorf im Kreise Franken⸗ und dem Amts⸗ und Gemeindevorsteher, Gutsbesitzer Paul chinke zu Zadel im genannten Kreise den Königlichen nenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer und Kantor Gustav Karlguth zu Pförten Kreise Sorau, dem Hauptlehrer August Baltruschat zu h . T im Landkreise Tilsit, den Lehrern Reinhold atke zu Battin im Kreise Prenzlau, Reinhold Gorg zu erbog, 1 Jahrmann zu Grabkow im Kreise Krossen 8 Karl Knoth zu Rhing im Kreise Hünfeld den Adler der haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern sowie dem Oberwächter der Wach⸗ und Schließgesellschaft Emil pfel zu Mülhausen i. E. die Rettungsmedaille am Bande verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General der Artillerie z. D. von Deines in 'Bilmersdorf bei Berlin die Erlaubnis zur Anlegung des von zeiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten Luitpold von . ihm verliehenen Militärverdienstordens erster Klasse zu eilen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Den ordentlichen Professor an der Universität in Prag br. Otto Plasberg zum ordentlichen Professor in der philo⸗

zhischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗-Universität Straßburg u ernennen sowie *. dem technischen Eisenbahnobersekretãär Schwarz, dem Eisenbahnobersekretär Ritze nthaler in Straßburg und dem Dbergütervorsteher Be rnion in Neunkirchen bei dem Uebertritt

in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Dem Faiserlichen Vizekonsul von En gelbrechten in El Tumbador (Guatemala) ist die erbetene Entlassung aus dem Neichsdienste erteilt worden.

Der beim Reichsschatzamt beschäftigte Königlich preußische SBerichtsassessor Dr. phil. Friedrich Kestner ist in den Reichs⸗

übernommen und jzum Kaiserlichen Regierungsassessor ernannt worden.

anzeiger

taatsanzeiger.

Insertionspreia für den Raum riner 4 gespaltenen Petit- zeilt 30 8, einer 3 gespaltenen Retitzeile 40 5.

Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition dea

BVentschen Reichaanzeigers und Königl. Rreußischen Staats- aneigers Berlin 8SsW., Wilhelmftraße Nr. 32.

m kemmittierte bilfsarbeiter des

sie die bis⸗ in Berlin

Gesetz über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.

Vom A. März 1911.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc, verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: § 1.

Vom 1. April 1911 ab wird die Friedenerräsenzstãrke des deutschen Heeres als Jahresdurchschnittsstärke allmäblich derart erböht, daß sie im Laufe des Rechnungsjahres 1915 die Zabl von 515 321 Gemeinen, Gefreiten und Obergefteiten erreicht und in dieser Höhe bis zum 31. März 1916 bestehen bleibt.

An dieser Friedenspräsenistärke sind 1

Preußen, einschließlich der unter preußischer Militärverwaltung stehenden Kontingente, mit..... . 399 026, e 57133, Sachsen mit.. 38 911 und 6 Württemberg mit.. 20 251 Gemeinen, Gefreiten und Qbergefreiten.

Zur Aufbringung der Württemberg zufallenden Zahl ist von dem im Gesetze, betreffend die Ersatzverteilung, vom 26. Mai 1883, Artikel Ii 5 1 Abs. 5, vorgesebenen Ausgleich Gebrauch ju machen.

Die Einjährig⸗Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung. ; ĩ

5 offenen Unteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden.

Von der Friedenepräsenzstãrke gebt die Zahl derjenigen Oekonomie⸗ handwerker ab, für die durch Zivilhandwerker Ersatz geschaffen wird; die Verminderung der Stärke tritt mit dem Ersatz ein.

53. In Verbindung mit der durch 3 1 bezeichneten Erhöhung der Friedenspräsenzstärke ist die Zabl der Formationen so zu vermehren, daß am Schlusse des Rechnungejahrs 1915 bestehen: bei der Infanterie. 634 Bataillone, z 510 Eskadrons, ö. n ; 592 Batterien, Fußartillerie 48 Bataillone, den Higniereen 29 ö Verkehrstruppen... 17 ĩ. dem Train. ö 28 x In den einzelnen Rechnungsjahren unterliegt die Erhöhung der riedenspräsenzstärke nach Maßgabe des 5 1 dieses Gesetzes und die erteilung jener Erböhung auf die einzelnen Waffengattungen, ebenso wie die Zabl der Stellen für Offiniere, Sanitäts, und Veterinär⸗ offiziere, Beamten und Unteroffiziere der Feststellung durch den Reichs haushaltsetat. 84

Dieses Gesetz kommt in Bavern nach näherer Bestimm ang deg Bũndnisvertrags vom 23. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1871 S. 9) unter I, 5 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militãrkonvention vom 21. 25. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Venedig, den 7. März 1911.

. 8. Wilhelm. von Bethmann Hollweg.

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18H.

Bekanntmachung,

betreffend die Ratifikation des Internationalen Funkentelegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Monaco und den Beitritt der französischen Kolonien, Riederländisch⸗Indiens und der Süd⸗ afrikanischen Union zu demselben Vertrage. Vom 20. März 1911.

Der Internationale Funkentelegraphenvertrag vom 3. No⸗ vember 1906 nebst dem Zusatzabkommen, dem Schlußprotokoll und der Ausführungsübereinkunft vom gleichen Tage (Reichs⸗ gesetzbl. 1906 S. 411 ff.) ist nunmehr auch von Monaco ratifiziert worden.

Die Ratifikationsurkunde ist in Gemäßheit des Artikel 2 des Hauptwertrags und des Artikel I des Zusatzabkommens in Berlin niedergelegt worden. .

Frankreich 1 fuͤr seine sämtlichen Kolonien dem Funken⸗ telegraphenvertrag und dem Zusatzabkommen, Großbritannien ist für die Südafrikanische Union dem Funkentelegraphenvertrage, jedoch nicht dem Zusatzabkommen, beigetreten.

Die Niederlande sind für Niederländisch⸗Indien dem Funken⸗ telegraphenvertrag und dem Zusatzablommen mit Wirkung vom l. Februar 1911 beigetreten.

Berlin, den 20. März 1911.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Kiderlen⸗Waechter.

deutschen Heeres, vom 27. März 1911, und unter ͤ

Nr. B62 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Internationalen Funkentelegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Monaco und den Beitritt der franzöfischen Kolonien, Niederlãndisch⸗Indiens und der Südafrikanischen Union zu demselben Vertrage, vom 20. März 1911.

Berlin W., den 31. März 1911.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Direktor bei der Oberrechnungskammer von Dobbeler aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Polizeiassessor Dau in Frankfurt a. M. zum Polizeirat zu ernennen, .

dem Landesbauinspektor, Baurat Hugo Bernhard Dau in Trier den Charakter als Geheimer Baurat, 6

dem Polizeidistriktskommissar von Winterfeld in Brom⸗ berg aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amte den Charakter als Polizeirat und 2

bem Regierungssekretãr Schwitters in Berlin, den Polizei⸗ sekretãren August olks dor ff in Wiesbaden, Mathias Eichert in Danzig und Minkwitz in Berlin aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Oppeln getroffenen Wahl den besoldeten Stadtrat Ernst B ller in Königshütte O-S. als Zweiten Bürgermeister der Stadt Oppeln für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestãtigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Eisenbahnobersekretãren Dehmel und Rüdiger in Berlin, Scholtz in Kattowitz, Bin roth in Nordhausen, Schneider in Danzig und Schmidt in Stettin, dem technischen Eisenbahnobersekretãr Wetz old in Dessau, den Oberbahnhofs⸗ vorstehern Meyer in Hannover und Vollmann in Cuxhaven, dem Eifenbahnoberkassenvorsteher Nübel in Oberhausen und dem Eisenbahnobermaterialienvorsteher Tuhte in Velbert (Rhein⸗ sand) bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Justizm iniste rium. Versetzt sind die Amtsrichter: Scholz in Hultschin als Landrichter nach Gleiwitz und Dr. Lent in Rhaunen als Land⸗ richter nach Koblenz.