1911 / 85 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Apr 1911 18:00:01 GMT) scan diff

J 9 9 95 2 * z 2 ** 5 22 Marktverkehr mit Vieh 1) auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmã rkten Deutschlands im Monat März 1911. 10 auf 3 Stunden an den Vorabenden der Sonn- und Festtage aus⸗ g der Kinder angeordnet, denen der Polizei 4 395 ö geübt, ohwohl das früber zulässige Höchstmaß der Arbeits eit nur noch ĩ iele Listen boten bisber arbeiter reviziert. 2 ; n, einzelnen Industriezweigen voll in Anspruch genommen wurde. stets do ite werken, Hütten Rinder leinschl. Jungrinder) Kãlber Schafe Schweine Dies gilt besonders für die Saion⸗ und Kampagnginduftrien und für die Da sie Nahrungs⸗ und ͤ j Betriebe, in denen noch die elfstündige Arbeitszeit üblich war. Mehr der Steine Lebend Lebend Lebend 5. 24 . ,,,. an normaler täglicher Arbeit zeit ist die ) ũ 8 den und eigenen 2 Schnitzstoffe = * . Iüdustrie empfindlich getroffen worden durch die Einengung ihrer inder Auskunft geben sollen, wird ein Befragen jedes einzelnen eidungsgewerbes 1 ausgefũhrt Dem 3 ausgeführt Dem 2 ausgeführt 3. Skut. D *** Bewegungsfreibeit, indem die elfte Arbeitsstunde, die , ohne 3 6 , erforderlich, wodurch eine sorgfältigere statt, nächstdem i M nach Sclacht⸗ vie me, nach Schlacht . man nach Schlacht⸗ vieh markt J ͤ rr weiteres benutzt werden konnte, jetzt nur noch mit behördlicher Er— Ausfüllung der zweimal jährlich den Gerwerbeinspektoren einzusendenden Apparate (6966), Marktorte einem of n (Sp. I) einem hof in (Sp. n einem hof im (Sp. ij hof Dan lauhnis zur Verfügung lebt, und zwar auch nur an 40, allerköchsters Listen gemwäbrleis tet fein dürfte. Dieses zusammenwirken von Schule Gewerbe (1045 der. nach gerte Ker eschlachtet einge, der nach grie der geschla tet Srie der geschlachtet 18 i, 30 Tagen des Jahres. Daß die Zunghme der Ueberarbelt im Berichts. und Gewerbeaufsicht hat sich nach dem übereinftimmenden Urteil der der chemischen In Mart / ande · Spalte * Fart führt Markt. ande Spalte J zugeführt Spalte 1 zugeführt Markt e. hre einen wesentlich größeren ümfang angenommen bat als früher, Gewerkeinspektoten durchauz bewährt. Einerseits gewinnen die Lehrer industrie 2333 orte ren zugeführt e tree. erte ren n . e ir h. zugeführt . ganzen * kann unter diesen Umständen sowie wegen zer Schwierigkeit, Kei ge. AÄnbaltevunkte karär, welche Umstände auf das Verhalten und die Lei ffe, der Orten dugesu 3 der Orten zug 1 . . Tieten ) . 2 steigertem Heschäftsgang, weitere geeignete Arbeitskräfte zu bekommen, Leistungen der Kinder nachteilig einwirken, andererseits ist den Be⸗ ewerbes 1746) 5 Spalte en) Spalte ert lern und viel tach auch wegen der in den räum lichen Verbältnissen liegenden hörden die Möglichkeit des Eingreifens in einem Maße geschaffen, für die besondere Vorschriften de ö Unmöglichkeit, erheblich mehr Arbeiterinnen einzussellen, nicht wie Fies auf andere Weise kaum zu erreichen fein wird. zumal mil G. O. erlafsen find, ; 112478 überraschen. Am schwersten ist die Ausdehnung der Beschränkung Hilfe der Listen auch die Kinder ermittelt werden können, deren Be⸗ Anlagen mit 21 97: der Arbeitszeit auf alle Betriebe mit j0 und meßr Arbeitern schäftigung den Polizeibebörden nicht angejeigt wurde und deren D empfunden worden. Von allen Industriezweigen ist das Bekleidungs- FKontrélle seither nicht möglich war. Die Beobachtungen der Arbe ewerke und zwar in eister Linie die Kleider- und Wäschekenfettion, Gewerbeinspektoren Haben weiter ergeben, daß die Verfeblungen ther am em pñndlichsten durch diese Bestimmung getroffen worden. gegen die Schußvorschriften, insbesondere auch bei der Beschäftigung bes, betreff hatten die Verordnungen vom 31. Mai 1857 und 17. eigner Kinder, zum großen Teil auf Unkenntnis oder falscher Aus- zember 1808 ist, in in dieses außerorde . 8 legung der gesetzlichen Bestimmungen zurückzjufübren sind. Aus diesem den Unternebmern viel . riften r aber doch dem Bedürfnis nach Grunde sind in den letzten Jahren die Bestrebungen der Ge⸗ u ler Hinsicht zu übertreten. In 3409 ; ung der Arbeite leistung weitgebend Rechnung werbeauffichtsbeamten besonders darauf gerichtet gewesen, die Kenntnis Fällen Verstõöß ie Besti ü Anzeig dem an 60 Tagen i Jahre Arbeiterinnen über des Kinderschutzgesetzes den beteiligten Kreisen durch Verteilung vor ushänge festgestellt worden, ih täglich bis zu 13 Sti 1 und bis 10 Uhr abends Merkblättern oder Zusammenftellung der gesetzlichen Bestimmungen in n materieller Art, iftigt werden durflen. i d übersichtlicher, leicht faßlicher Forin zu vermitteln. Um das Ver—⸗ den jeni ständnis für den hohen ethischen und sozialen Wert des Gesetzes zu wecken und das Interesse für das Gesetz rege zu halten, wird auch die regelmäßig wiederkehrende Belehrung in der Presse, in Versamm⸗ und e 1382 lungen und Vereinen sowie die Ausstattung der ul⸗ und Lehrer- Textilindustrie und im Bekleidungs rbe ermittelt.

r G.-O. biblietbeken mit guten Schriften über Kinderschutz angelegentlick Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel, in der P hr

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umme März 1911 ... 108697 36 11783 99 024 15 94 33413 im Febluar 1911. . 95479 z. 104 92759 S1 65 14396 78 709 Januar 2 294 91771 83 009 14 135 85 652

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die Organe der Polizeibebörden, namentlich eine ausgedebnt her sstoffe. 6 gegen ! ; i kontrolle, gebalten, da die überwiegende Zahl der Gesetzesverleßunge mmungen gefehlt wurde, ist von 2925 auf 4759 un stãttena auf Be ieder eine beim Austragen von Waren vorkommt, f ine f Zuwi ndlungen bestraften Persor n 607 f Beweg angẽfrteiheit zu erlangen; andere haben ibre Werkstätten Anwendung der Strafbestimmungen. geteilt und an anderer Stelle eine Zweigwerkstatt eingerichtet, Die Besserung der wirtschaftlichen jo daß sie in jedem dieser Betriebe nur noch 9 Arbeiterinnen Ende des Jahres 18909 eingesetzt hatte, hat beschäftigen. Mehrfach wird auch ein Teil der Aufträge an Heim⸗ trotz einiger Schwankungen in den eisten istriezweigen arbeiter verreben, eine Maßnahme, durch die die Heimarbeit gefardert angehalten. Dementsprechend kat auch die Betriebe wird, die im Interesse der Volkswoblfahrt doch möglichst eingeschränkt und der beschäftigten Arbeiter eine nich . werden soll. Ebenfalls als eine Folge der Abgrenzung der Betriebe nahme erfahren? allerdings ist zu beräcksicht: ; lediglich nach der Arbeiterzabl macht sich in der Konfektionsindustrie infolge der veränderten Gruppierung der Betriebe durch Ne am die Praxis bemerkbar, verschiedene Arbeitergruppen, wie Einrichter, 1. Januar 1910 in Kraft getretene Novelle zur Gewerbeordnung Abnebmer, Anprobiererinnen usw., zu dem kaufmännisch tätigen beeinflußt worden sind. Die Zahl si en Betriebe Per sonal zu rechnen, um so die Zahl der beschäftigten Arbeiter unter mit mindeftens 10 Arbeitern ünd dies tichgestellten Anlagen die Grenzzahl zu bringen. Die Beschränkung der Arbeitszeit an den betrug im 155 530 110019 ahre Vorabenden der Sonn⸗ und Festtage wird auch in den Betrieben un 1909. Di rbe ĩ ich 3: angenebm empfunden, in denen Männer und Frauen Hand in Hand 3061 430 im Vorjahr, und zwar befanden arbeiten oder die Frauenarbeit vorberrscht, weil hier vielfach auch für (— 138 419) erwachsene männliche Arbeiter, Männer die achtstündige Schicht eingeführt werden muß. Arbeiterinnen, 242 782 (4 13563) Obwohl vorwiegend wirischaftliche und, technische Gründe, wie 141 bis 16 Jahren, darunter 83 925

Vermehrung und Verbesserung der Produktion, stärkere Ausnutzung Geschlechts, und 271g (4 329) Kinder unter 14 Jahren. e n der Arbeitsräume und Betriebseinrichtungen und Verminderung der 71 205 (— 2756) revisionepfsichtigen Betrieben, far die befondere Ice 909 Zabl der Arheiter dabin gefübrt baben, die menschliche Arbeitskraft durch Vorschriften des Bundesrats gemäß s 1026 der Gewerbeordnung er, Woög: = 8934) Maschinenarheit zu ersetzen, so hat dech aach bei der Verarbeitung gesund⸗ lassen sind, betrug die Zahl der Arbeiter 152 556 gegen II6 Ss? ohne mungen über Arb er beitegefährlicher Materialien und bei Arbeitsprozessen, bei denen sich die in Gast⸗ und Schankwirtschaften beschästigten Perfenen, die in achen gegen die materiellen gesundbeitsschadliche Produkte bilden, das Bestreben nach weitergehendem den bisherigen Jahresberichten nicht angegeben sind) im Jahre 1805. Vorjahre ermittelt, und

I stehenden Bergwerken, widriger Beschäftigung von Kinde

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479229 8 die maschinelln Einrichtungen zu vervollkommnen und ju vermebren. Der Salinen und Aufbereitungsanstalten, deren Zabl sich auf 20687 (- 23 gegen die gesetzliche Beschränkung rbeitszeit jugendlicher Personen, Dejember 1910. . 98037 62 576 98077 87 237 17737 79 878 41399938 340 205 3 Einfluß, dender Ersaß det Handarbeit durch Maschinenarbei iet, wurden 691 276 (* 4299) erwachsene männliche Arbeiter, 14 (bie ber. nicht nachgewiesen) gegen die Bestimmungen Über di Nar; w 64? 7 144202 122 551 14 264 96 567 447 162 340 854 3 9. ö , we. . 9 weit , ., 8 en. . 26 6 3 . von 14 e ,. . 8. 309) gegen die festgesetzte ane der Pauf

ö g n ö f ; R derminderten Belegen beit zur Terubrung mit gintigen und schäd⸗ s8 16 Jahren, darunter 515 (— 62) weiblichen Geschlechts, und ä 2I) gegen das Verbot der Nachtarbeit und 139 (4 8) geg

aus dem Auslande (auch aus Seequarantäneanstaltem): . . lichen Stoffen. In der chemischen Industrie hat man den Transport 14 = Kinder beschäftigt. Die Verteilung der revistonspflichtigsn Be. die Bessimmungen über S Die

r aßender, giftiger und beißer oder sehr kalter Flüisigkeiten durch triebe, der Arbeuer und Arbeiterinnen, jugendlichen Arbeiter und Kinder ungen kamen in den ätten der Kleider und Wäschekonfektion, em, e, . Reobrleitungen von der Sammelste le bis zu den ein⸗ männlichen und weiblichen Geschlechts auf die einzelnen Industrie— n Betrieben der Neiallderarbeitung. in Ziegeleien, in der In—⸗ 1elnen Verbrauchsstellen und unter diesen jselbst weitgehend aus⸗ gruppen ist aus folgender Tabelle ersichtlich: strie der Lolz⸗ und Schnitzstoffe, in Bäckereien und Konditoreien gebildet und hierdurch zahlreiche Gefahren für die Gefundbeit der 1 e d in der Industrie der Maschinen, Instrumente und Apparate vor. Arbeiter durch Aetzungen. Verbrühungen und Vergiftungen wesentlich Anzahl der in den Betrieben ie Erhöhung der Ziffern ist hier gleichfalls in der Hauptsache auf die rmindert, Die Gefabren der Einatmung schädlicher Gase und beschaftiaten ; ; irkungen der Novelle zur Gewerbeordnung zurückzuführen. Die Zahl . k. bestraften Personen betrug 904 (— 222); von eingeleiteten afverfahren waren am Ende des Berichtsjahres noch 195 (4 171)

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eßereien, von geschlossenen, mit Absaugung versebenen Bronzier⸗ im Jabre 1909 auf 6e Berichtsjahr gestiegen Talkumiermaschinen in Luxuspapierfabriken, von d

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Entpuderungẽ⸗ nd die 3 der bewilligten von 515 328 auf maschinen in Schokoladen⸗ und Konfitürenfabriken, von Mischmaschinen Bergbau, Hütten. und 35 2251, wobei zu berücksichtigen ist, daß bei zweischichtigen Be⸗ und Kugelmüblen in pharmazeutischen und chemischen Fabriken erbeb— Salinenwesen ... 23 228 8733 ; ieben au Nachtschicht vom Sonntag zum Montag in ihrer lich eingeschränkt oder gänzlich beseitigt worden. Auch die mechanische . Industrie der Steine ganzen Dauer bis 6 Uhr Morgens als Sonntagsarbeit gerecht Beseitigung der Abfälle und des Staubes durch Entläftungseinrich— und Erden : 319 405 399 19238 23 we flegt. stärksten waren an der Zahl der bewilligten tungen in der Metall! und Holijbegrbeitungsindustrie ist von bober 5. Metallverarbeitung. . . 1 300 116 501 438 itsstunden die Walz. und Hammerwerke mit 175 319 und die Bedeutung für die bygienischen Verhältnisse in vielen Betrieben. Industrie der M zobzuckerfabriken und Zuckerraffin' rien mit 104 5835 Stunden be— nisse für die Arbeiter hat die Einführung Instrumente und ili . ĩ

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Wesentlich gunstigere Verbãltn des maschinellen Betr ebes noch für eine ganze? iderer In⸗ Apparate. m . 77 dustrieweige geschaffen. Es sei nur rin an die zahlreichen . Cbemijche Industrie .. 356 3655 . 355 mechanisch betriebenen Zerkleinerungs⸗ ieb, und Verpackungs⸗ 8. Industrie der forstw irt · 215 73395 363 einrichtungen für gesundheitsgefahrliche au nige V schastlichen Neben⸗ 242 geru 124 732951 356 rlalien, an, die mechanischen Lade und erung vorrichtun produkte, deuchtstoffe, er Sonntagkarbeit findet ihre Erklärung in de zeitweise 221 34197 254 391 32 8 an den Retorten der Gaswerke die maschinell betriebene Seifen, Fette, Oele ö * außergewöhnlich gesteigerten Arbeits andrang infolge besseren ͤ a ,. - ; i . r ö ; ĩ ; ö n. ; ; ; Erzrõstõfen (Herres hoffõfen in den Schwefelsänrefabriken, e ̃ und Firnisse 2992 41189 4489 36 Geschäftsganges sowie in der gesetz lichen Verkürzung der wöchentlichen n Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzvieh. lbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten. mechanische Entleerung der Aufichließkammern in den Pboespbatwerken, 2. Textilindustrie 131 653 171327 20 Arbeitszeit der erwachsenen Arbeitetinnen um 7 Stunden. In Betracht . 1109 die Ser maschinen in den Buchdruckereien, die Chargiermaschinen in 26 50111 30007 8 kommt auch, daß die Sonnta, sarbeit von den Arbeitern nicht selten Rerlin, den 7. April 1911. da , , , n r. , dere e,. * ie * tern t Kaiserliches Statistisches Amt. en Martinwerken, die mec anische eschickung und die S orimaschinen der Ueberarbeit an Wochentagen vorgezogen wird, weil sie, namentlich bei den Hochöfen usw. Ueberall hat Irsetzung der Handarbeit in den Gewerbezweigen, für die Tarifverträge bestehen, meist besser

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„die Industrie der Maschinen, Instrumente und Apparate mit die Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel mit die Papierindustrie mit 26595 und das Bekleidungs

mit 251931 itsstunden. Die bedeutende Steigerung

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C M. G 6. 254 cCLTILal 2 J. V.: Dr. Zacher. . durch Maschinenarbeit eine Verbesserung der gesundbeitlichen Ver— 2 42913 819885 3: bezahlt wird als Ueberarbeit. hältnisse der Arbeiter herbeigeführt, wie dies beim Handbetrieb auch 12. . . Besondere Aufmerksamkeit haben die Gewerbeinspektoren im nicht annãherd mönlich gewesen wäre. Demgegenüber darf aber nicht ö. 195 992 12128 14: 8 Berichtsjahr der Unfallfürsorge in den industriellen Betrieben verschwiegen werden, daß die vermebrten maschinellen Einrichtungen 8 der Nah⸗ zugewandt. In den kleinen gewerblichen Anlagen beschränken sich die Statiftik und Volkswirtschaft. Arbeiter so geregelt, daß jeder mindestens die durch den oder eines fremden Betriebs bedingt ist, pflegt stets nur ein Teil * 3 de,, ninrkt bei ihnen die runge⸗ und Genuß⸗ men, . 2 Vorkehrungen für die erste Hilfe bei Unglücksfällen im allgemeinen Bundesrat vorgeschriebene Rubezeit genießt. In den Betrieben Arbeiterschaft beschäftigt zu werden, und es ist daber nicht schwer die 231 t. enige Handgriffe beschrãnkenden mittel. —— 12 5532 258 970 85 234 24 139 3 auf die Beschaffung des von den Berufsgenossenschaften verlangten der ier in Frage kommenden Art läßt sich diese Regelung die gesetzliche Rubezeit an einem der folgenden Sonntage zu gewähr⸗ le ver g leicht ermudend auf Geist und . leidungẽgewerbe 275 389 48 805 1490 429 2 Verbandkastens mit den zum Deginfizieren und Verbinden obne Schwierigkeiten durchführen, da sie mit wenigen Ausnahmen Oft beträgt die Dauer der Sonntagsarbeit in diefen Fällen auch wer Unte tbeit d ö einigung: gewerbe. 91 5 865 18 574 r 9 der Wunden erforderlichen Arzneimitteln und Verbandstoffen, die erãte e t alten über das erforderliche Personal zur Ablösung verfügen; Uebertretungen als drei Stunden, und dann bedarf es, wenn der Arbeiter nicht , D, e, , g,. ir e, tc, , d , . bedeutend 16. aug werbe 35 34 203 416 * nach den Beobachtungen der Gewenbegufsichtsbeamten aber häufig im far greiches siati ĩ Be kommen daher nur selten oder bei solchen Arbeiten vor, die von gelernten Besuche des Gottesdienstes gehindert sft, keines Ausgleichs. Die N boberem Maße in Anspruch nebnen 99 die Dandanbeit. Diese Nachteile 1. Polvgraphische Gewerbe 3 68 202 19790 10700 11 dernachlässigt und verschmutzt sind. Vielfach sind auch gedruckte An— Industrie in den einzelnen Landesteilen und Gewerbe Arbeitern verrichtet werden müssen, deren Zabl in den meinen Be. prüfung der Frage, ob und inwieweit der einzelne Arbeiter den * wer den aber von den großen Vorteilen des Grsates der Handarbeit Sen stige Industrie⸗ j 3 ͤ leitungen zur Behandlung Unfallverleßter zum Aushang gebracht, die er wintschafrlichen Verbältnisse der Arbeiter von grotzer trieben nur gering ist. Für die Gewerbe jur Befriedigung täglicher des lobe Abf. 3 der G. O. tatsächlich genießt, ist nach den Ber ce durch Maschin narbeit weit überwogen, so daß ein weiteres Streben . 3 853 1701 8 ihren Zweck jedoch nur dann erfüllen können, wenn in der Handhabung und in dies Jabre in mehrfacher Hinsicht ver, oder an Sonn- und Fefttagen besonders bervortretender Bedürfnisse und der Gewerbeinfvektoren dadurch sebr erschwert, daß die borgeschriebe⸗ auf diesem Gebiete nur zu fordern itt. ; —; . der Vorschriften geübte Personen nicht fehlen. In Betrieben mittlerer Zabl, n Die Mittel zur Durch führung des Kinderschutzgese Die Revisionstäti Größe stehen meist Hilfemittel verschiedenster Art zur Abwendung

1. Januar 19109 in Kraft für Betriebe mit Wind oder unregelmäßiger Wasserkraft sind von der Verzeichnisse der auegefuübrten Sonntagsarbeiten nur die Zahl, n we, . 3 3. . * . sltehen ! Hiede Art, zu ü sind sehr beschränkt, da sich die Beschäftigung, von Kindern der Be. revierbeamten bat im Be nachteiliger Folgen von Unfällen und im Samariterdienst ausgebildete

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e 341 und 154 der G. O. beziehe oberen Verwaltungsbebörde Bestimmungen erlassen worden, nach denen aber die Namen der beschäftigten Arbeiter zu enthalten brauchen, , * 86 e agen. nd mn atistiichen Erge le fäber die Fakriten und die Senntagearbeit in den einzelnen genrblichen Anlagen festgesetzt ist daher eine Kontrolle. ob den gesetzlchen Forderungen entspreche⸗ zbachtung leicht eutziebt. Das Göset selbt bietet nur inso fern eine üher j ; Personen zur Verfügung. Die Großbetriebe haben meist hesondere gleichgestellten Anlagen umfaßten, jetzt auf alle Be⸗ Die diesen Betrieben vorgeschriebenen Ruhezeiten können bei gutem nicht ermöglichen. Die Gewerkeaufsichtsbeamten find daber bel it Dansbabe, als dis bei Degtun der Weschaftiqung Ton den Arbeit. ge Verbandzünmer in mästergültiger Weise eingerichtet und, wo Gas- und denen in der Regel mindestens jehn Arbeiter be. Willen der Unternehmer Überall eingebalten werden; jedoch sind Ermittelungen auf den guten Willen der Betriebs unternebmer * gebern zu erstatt nden Anzeigen Auskunft über den Ort der Tätigkeit iommen, darunter 2467 (gegen 1899 4 305) bei Nacht und 4374 Rauchvergiftungen zu befürchten sind, auch mit Sauerstoffatmungs⸗ zt werden, und auf die Betriebe, die diesen gleichgestellt namentlich in den Backereien häufig Uebertrerungen ermittelt worden, gewiesen, nur für die Berriebe der Großeisenindustrie ist in den ne geben und Pte. Arheite karte die Felstellung des Alters der Kinder er. 448) an Senn und Festtagen. Einmal wurden 71493 ( 1819), apparaten, Rauchmasken 2c. ausgestattet sowie für ausgebildetes Per⸗ Eingebentder ist in den vorliegenden Berichten eine Reihe von die zu zablreichen Bestrafungen Anlaß gegeben haben. In den Be. geschriebenen Ueberarbestsberzeichniffen ein Mittel gegeben, die Ser mög icht. Zeit und Amt der Beschã tigung *. ermitteln, ist den mit zweimal 12396 (4. 666 und drei. oder mebrmal 7314 (4 Sog; sonal zur ersten Hilfeleistung und zur Bedienung dleser Apparate erialtragen bebandelt, so die Frage nach der Durchfübrung des trieben, in denen zur Verbütung des Verderbens von Rokstoffen oder iebung der Arbeiter zu Sonntagsarbeiten auf ihre gesetzliche Zulzmn der Durchführung des Gese ßes betrauten Dehor den überlassen Abger der Betriebe revidiert. Die Zahl der revidierten Betriebe mit gesorgt. Auch für den Krankentransport ist. Fürsorge durch Bereit⸗ 105 e Abs. 3 der Gewerbeort nung, nach den Wirkungen des Gesetzes., des Mißlingens von Arbeite erjeugnissen an Sonntagen gearbeitet keit nachzuprüfen schen davon, daß die vorzesctickene Anzeige aus begreiflichen Gränden mindestens 19 Arbeitern und der diesen gleichgestellten Anlagen stellung von Krankenwagen und Tragbabren getroffen. Am betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vem 28. Dezember werden muß, wie überbaupt in allen Betrieben mit regelmäßigen Ueber die Wirkungen des Gesetzes, die 1 häufig unterbleibt, erstreckt sich die Anzeigepflicht duch nur auf die tef sich auf 78 337 ( 6456) oder 59 4 G0 samtlicher Betriebe. besten durchgebildet, ensprechend der Häufigkeit und Schwere der 1205, nach den Mirteln zur Verbinderung einer Beschäftigung von Tag. und Nachischichten, wird die gesetliche Sonntagörube meist änderuna der Gewerbeordnung, dom 25. Dezember 1 Beschäftigung fremder, Kinder. Die in Ter Aus fübrungsanneisung a in diesen 1 994619 ( 131 132 erwachsene Arbelter, Unfälle, ist das Rettungswesen in den Werken der Großeisenindustrie ? erst zu dem Gesetz vorgesebene Einsicht der Gewerbeaufsichtsbeamten in „Pi 149 (4 47 372) Arbeiterinnen. 193 273 (4 13601) jugend⸗ und chemischen Großindustrie. So ist auf den Rheinischen Stahl

Tindern, die durch das Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen durch vierundiwan zigstüändige Wechselschick ten erzielt, so große An, auf die Arbeitsre bältnisse der Arbeiterinnen kann bei seiner erst , gn. . ͤ ! D ; . ,,. . die von den Polizeibebörden zu führenden Verjeichnisse der Arbeit, liche Personen von 14 bis 16 Jahren, darunter 65 195 (4 6056) werken in Meiderich die Unfallstation ausgestattet mit Röntgen—

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Betrieben vom 39. Mai 19035 verbeten ist, und nach dem Einfluß forderungen diese auch an die Leistungsfäbigkeit der Arbeiter stellen. jäbrigen Geltungsdauer ein abschließendes Urteil noch nicht? e, e. ** . ö : estatn des Ersatz's der Handarbeit durch Maschinenarbeit auf die Besserung Die Versuche, diefe überaus langen Arbeits chichten zu beseitigen, sind werden. Immerhin bat das Berichte jahr den Gewerbeaufsichtaben geber, die Kinder bescha tigung angemel et baben, bat sich als weiblichen Geschlechts, und 2231 Ct 272) Kinder unter 14 Jahren be. zimmer, Operationssaal und Einrichtungen für Heilbäder der ver— der Verbältniss⸗ in den gesundbeitsgefäbrlichen Betrieben. fast in allen Fällen, namentlich in Anlagen mit geringer Arbeiterzabl, schon reickes Beobachtungs material zur Beurteilung dieser Frag. nicht ausreichend jur Abstellung der jablreichen Verst d h erwiesen, schäftigt waren, erstreckte sich die Inspektion auf 2 694 272 ( 192377) schiedensten Art. Weiter find jehn Verbandstellen auf dem Werke Die Durchfübrung der Vorschritten des S105e Abs. 3 geicheitert; nur vereinzelt bat eine ver besserte Regelung dadurch statt⸗ liefert. Die Abgrenzung der Nachtrube von 8 Uhr Abends bis 5k die sich die Arbeitgeber teils aus Unkenntnis der in Betracht kom. Arbeiter oder 829 der überhaupt gezäblten Arbeiter. Von den unter verteilt. Abgesehen von den regelmäßigen Sprechstunden, die ein Arzt

S O, über die Sonntagsrnbe der Arbeiter in Betrieben, in gefunden, daß für die Hälfte der Belegschan Ersaßmannschaften eintreten. Morgens, die Gewäbrung einer elffiündigen Rubezeit die Ausdebe menden Bestimmungen, teils im Gefühl 3 s=ickegteit vor Er- der Aufsicht der Bergbebörden stehenden 2057 Rergwerken, Salinen guf der Hütte abhält, find zwei Heildiener ständig anwesend, die die reg lmäßig oder gelegentlich an Sonntagen gearbeitet wird, Auf große Schwierigkeiten stößt die Durchführung der Vorsckriften des ünspruchs auf verlängerte Mittagsrause, das Verbot der * mittelung der gesetzwidrigen Beschãftiqung zuschulden kommen lasien. und Aufbereitungsanstasten wurden 195 (— 26) oder 95.332/ mit Mitglieder eines aus Arbeitern des Werkes bestehenden Sanitätsvereins den Benichten der Gewerbeinspeftoren im allgemeinen der G. O. über die Sonntage rube in den Ziegeleien, da die Brenner schäftigung von Arbeiterinnen in Kokereien und beim Traneroit * Es wurde daher versucht, das Intertsse der Lebrerschaft für die Ab⸗· 699 747 4 422) erwachsenen männlichen, 10 227 253) weih⸗ jederzeit zur Hilfeleistung heranziehen können. In den Kruppschen

erond ren Schwierigkeiten. In den Betrieben, in denen sich bei der sonntäglichen Wartung der Ziegelöfen nicht gern an eine Baumaterialien Faben wesentliche Schwierigkeiten nicht ergeten sichten des Gesetzes zu erwecken und ihnen empfohlen, sich den Schutz lichen, 26 182 12) jugendlichen Arbeitern, darunter 515 J 62) Werken in Essen wird die erste Hilfeleistung von 13 Heilgehilfen aus—⸗

i kommen, die ibrer Natur nach eine Unterbrechung oder feste R gel binden, sondern es vorziehen, sich auf Grund gegenseitiger cg sich zumeist nur um die gej tzliche Festlegung latach der ibnen anvertrauten Jugend gegen eine die körperliche und geistige weiblichen Geschlechts, und 14 (— Kindern, jusammen mit 727 176 eübt, denen 8 Verbandstellen mit je einem Wartezimmer und einem Ver⸗ n Aufschub nicht gestatten sowie in stampagne und Saison⸗ Uebereinkunft nach Belieben ab lösen. In Fällen gelegentlicher Sonn. bereits bestebender Verhaltnisse handelte. Gine einschneide Entwicklung beeinträchtigende Heranziebung zu gewerblicher Tätigkeit andzimmer zur Verfügung stehen. Jede ist ausgerüstet mit Ruhe⸗ istrien, für die 1snahmen,. ven dem Verbot tagsarbeit, die bauptsächlich bei Arbeiten ur Reinigung und Instand⸗ Wirkung bat dagegen die gefeßzliche Herafetzung der Arbeifsmeit durch Belehrung und Ermahnung ven Eltern und, Kindein angelegen Die Zahlen beziehen sich nur auf die nicht unter der Aufsicht betten, den verschiedensten Hilfsmitteln für die Bebandlung von Ver. tagsarbeit zugelassen sind, ist die Beschäftigung der ! haltung vorkommt, durch die der regelmäßige Forigang des eigenen 1 J auf 19 Stunden an den fünf ersten Werktagen und d sein zu lassen. Gleichzeitig wurde für jede Schulklafse die Führung ! der Bergbehorden stehenden Betriebe. letzungen, Sauerstoffflaschen und den erforderlichen Medikamenten.

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