1911 / 86 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Apr 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Ehemann, den Tagelöhner Lorenz Müller, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte seit bereits 18 Jahren ohne Grund die Klägerin bös⸗ willig verlassen und sich nicht mehr um diese und die Familie gekümmert habe, mit dem Antrage, die am 24. April 1887 vor dem Standesbeamten zu Neuen⸗ gronau geschlossene Ebe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für schaldig zu erklären und ihm auch die Prozeßkosten aufzuerlegen. Die Klägeri ladet den Be en zur mündlichen Verhand⸗ lung des ? . des Königlich andg auf den 12. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, ̃ Aufforderung, sich durch einen bei diesem ; ien Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ ten zu lassen. a. M., den 5. Arril 1911. ichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Landgericht Hamburg.

iburg, ibren Ehemann Rudolf Richard Aufenthalts, zur

il des Landgerich:s

1910 auferlegten Eides

r des Landgerichts Hamburg gebäude vor dem Holstentor) auf den Ze. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 6. April 1911. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Hamburg.

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et den Beklagten zur ing des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlie Landgerichts in Magdeburg, Halberstãdterstr. uf den 12. Juni 1911, Vormittags 8 mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen iesem Gerichte zu⸗— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Magdeburg, den 1. Avril 1911.

3 Landgerichtssekretär,

ildmacher 83 d macher, Geri Is? jker des Gsnialr m Qu dgericht? Gerichts schreiber des l 1 Xandgerich ts.

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Oeffentliche Zustellung.

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durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Stettin, den 3. April 1911.

et Rechts ache der Karoline Renz, geb. Schaal, beiterin in Reutlingen, Klägerin, vertreten Rechtsanwalt Jäger hier, gegen ihren Ehemann Karl Gottlob Renz, Taglöhner von Nürtingen, Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Fhescheidung bezw. Herstellung der ehelichen Gemein⸗ schaft, wird die Bekanntmachung des Unterzeichneten in diesem Blatt vom 27. März dieses Jahres dahin berichtigt, daß der Beklagte der Karl Gottlob Renz von Nürtingen mit dem Rufnamen Karl ist. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. Tübingen, 7. April 1911. J Unterschrift), Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts.

Deffentliche Zustellung. e minderjährige Helene Katharina Matter, ge⸗ 2. Fanuar 1911 in Waltenheim, vertreten

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kostenfällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteslen, an sie vba ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich fünf⸗ undvierzig Mark, und zwar die rückständigen Beträge sof ie künftig fällig werdenden am 2. Juli, ober, 2. Januar und 2. April jedes Jahres, hlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ts wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht in Brumath auf Mittwoch, den 11. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Brumath i. Elsaß, den 8. April 1911. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. . im 8. März 1910 geborene Reinhold Kühne u Magdeburg, vertreten durch seinen Vormund, Magistratsbureauassistenten Rößler in Magdeburg, Spiegelbrücke 1 2, klagt gegen den Arbeiter Theodor 3 ö. ö. . 1 1 en Aufenthalts, früher in Magde—

ta in der gesetzlichen

t, namlich in der Zeit vom 10. Mai September 1909 beigewohnt habe und

ils sein unehelicher Vater verpflichtet sei, sgemäßen Unterhalt zu gewähren, mit dem den Beklagten zu verurteilen, an ihn z. H.

ies Vormunds von seiner Geburt an bis zur ollendung seines 15 sechzehnten Lebensjahres alt eine im voraus zu entrichtende Geld— vierteljäbrlich 60 M sechzig Mark

; ihm auch die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen und das Urteil, soweit es gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Magde⸗ burg · A., Halberstädterstraße Nr. 131, Zimmer 161, auf den 30. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr,

geladen. Magdeburg, den 5. April 1911. Schramm, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Nr. A 6953. Rentnerin in Bad

'tung, daß der Beklagte ihr aus Miete für

1. Juli 1908 bis 1. April 1909 den

t 375 S schulde, mit dem Antrage auf

äufig vollstreckbare, kostensfällige Verurteilung des

zur Zahlung des Teilbetrags von 250 .

lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird

gte vor das Großherzogliche Amtsgericht in

aden ⸗Ba auf Mittwoch, den 214. Mai

EL 9LEI, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Baden, den 5. Ar Der Gerichtsschreiber

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effentliche Zustellung. bpächter Heinrich Oldach in Drisret

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10 9000 zu zahlen, 27) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bergen (Rügen) auf den 13. Juni L9IEI, Vormittags 19 Uhr, geladen. Bergen a. Nügen, den 5. April 1911. Heinsohn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3502 Oeffentliche Zustellung.

Der Oberleutnant Gottfried von Lichtenberg in Mainz, Kaiserallee 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Isaac in Berlin, Jägerstr. 63, klagt u. a. gegen 1) den Kaufmann Erich Schmidt⸗ Chons, früher in Berlin, Dorotheenstr. 76, 2) die Witwe Anna Schmidt, geb. Chons, früher in Waltershausen bei Jüterbog, auf Grund der Be— hauptung, daß er gegen die offene Handelsgesellschaft Anhalt C Wagner eine Forderung in DYahe von 27 420, 80 S nebst Zinsen habe und die Beklagten für diese Forderung nebst Zinsen als Inhaber der genannten Gesellschaft haften, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zu ver— urteilen, an ihn 27 420 M 80 3 nebst 5 oo Zinsen seit 1. Januar 1910 zu zahlen und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, J. Stock, Zimmer 31 a, auf den 20. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 19. O. 361. 10.

Berlin, den 6. April 1911.

Pelz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Oeffentliche Zustellung.

Handelsgesellschaft in Firma Hah K Co. in Berlin, Niederwallstraße 16, klagt gegen en Landwirt Rudolf von Bodungen, früher in Zielomischel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte für käuflich geliefert erhaltene Wäschewaren laut Rechnung vom 56. Oktober 1909 den Kaufpreis verschulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klagerin 600 M sechshundert Mark nebst vier vom Hundert Zinsen von 600 4 seit dem i 1910 zu zahlen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 15, Zimmer 211 213, erstes Stockwerk, auf den 9. Juni 1911, Vormittags 97 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 1. April 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 6.

34921 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Robert Bergfeld in Berlin, Gitschinersftt. Nr. 79, Prozeßbevollmächtigter: Prozeßagent Schulze in Jüterbog, klagt gegen 1) den Rittergutsbesitzer Georg Freiherrn von Eichstädt, früher in Krugsd erf bei Pasewalk, 2) den Fabrikanten F. Wöhler, früher in Berlin, Alte Jakobstraße Nr. 64 a, beide jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß in der Zwangsvollstreckungs⸗ sache des Klägers gegen den Beklagten zu 2 infolge Widerspruchs des Beklagten zu 1 der Versteigerungs⸗ erlös in Höhe von 126 S auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts 1 zu Berlin vom 25. September 1598 14. M. 54 98 hinterlegt worden sei und daß ihm die 126 M zuständen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung der beiden Beklagten, darin zu willigen, daß die von dem Gerichtsvollzieher Kubitz in Berlin laut Erklärung vom 25. September 1898 bei der Königlichen Ministerial⸗ Militär⸗ und Baukommission in Berlin gegen Wöhler zum Aktenzeichen I. F. 2590/99 hiaterlegten 126 M nebst den auf⸗ gelaufenen Zinsen an den Kläger ausgezahlt werden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗ Mitte auf den 1. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, Neue Friedrichstraße 15, J. Stockwerk, Zimmer 247 249, geladen. 14. C. 598 11.

Berlin, den 1. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Berlin⸗Mitte. Abteilung 14.

4010 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Bernhard Grenzdörffer in Berlin, Zimmerstraße S1, Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Justizrat Gimkiewicz, Gumpert und Erich Seligsohn in Berlin, Kronenstraße 71, klagt gegen den Leutnant d. R. im Feldart.Rgt. Nr. 45 Baron Werner Elstermann von Elster, zuletzt in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte für die laut Rechnung vom 29. März 1911 gelieferten Waren 506,20 MS schulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 506,20 1M nebst 40,0 Zinsen seit dem J Januar 1911 an die Klägerin. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte auf den 1. Juni 1911, Wor⸗ mittags O Uhr. Neue Friedrichstraße 15, J. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 247 249, geladen. 14 C. 625. 11.

Berlin, den 3. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Berlin⸗Mitte. Abt. 14.

. Deeffentliche Zustellung.

H Firma L. Ettinger in Posen O. 1, Berliner⸗ Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Noetzel ofsburg, klagt gegen den früheren Post⸗

en Fritz König, früher in Bischofsburg, jetzt ten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Klägerin für in der Zeit vom

bis 24. September 1908 geliefert er

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Von gliche Amtsgericht in Bischofsburg auf

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iich os burg, den 31. März 1911.

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Dr. Niemann und Dr. Friedensburg in Breklau, klagt gegen den Zahnarzt Julius Krause, früber zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihr für die in den Jahren 1907 biz 1909 dem Beklagten käuflich gelieferten Waren ein Anspruch von 654,69 zustehe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 654, 69 nebst 40, Zinsen von 135,85 ½ seit 1. April 1903, von 302,50 ½ seit 1. April 1909, von 216,34 M seit 1. April 1910 zu zahlen und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zwvil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 10. Juni 1911, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 79, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Jum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breslau, den 31. März 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

4014 Oeffentliche Zustellung.

Die Optische Anstalt C. P. Goerz, Aktiengesell⸗ schaft, in Friedenau, Rheinstraße 414 46, Prozeß—⸗ bevollmächtigter: Justizrat Dr. Beer zu Steglitz, Albrechtstraße 12, klagt gegen den Oberleutnant a. D. Eugen von Rüdiger, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher zu Wilmersdorf, Sächsische⸗Str. 42, auf Grund der Behauptung, daß sie dem Beklagten 2 Fernrohre zum Preise von je 95 6 als Reise⸗ muster übergeben habe und daß der Beklagte von der Klägerin einen Reisekostenvorschuß eihalten habe, aus dem er nach der stattgefundenen Abrechnung der Klägerin den Betrag von 348,70 M schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver— urteilen: a. die der Klägerin gebörigen beiden Goerz⸗ Armee Trieder (08 8 * Nr. 167 102 und Nr. 168 163) an die Klägerin herauszugeben oder für jedes dieser Fernrohre 95 S nebst 46 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung an die Klägerin zu zahlen, b. 348,70 M nebst 4 00 Zinsen seit 1. November 1910 an die Klägerin zu zahlen, C. das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe des 209 übersteigenden Betrages für vorläufig vellstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Char— lottenburg, Amtsgerichte platz, 1 Treppe, Zimmer Nr. 38, auf den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zu— stellung wird dieser Auszug der Klage gemacht.

Charlottenburg, den 4 April 1911.

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Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 3517 Oeffentliche Zustellung.

Der Ingenieur Otto Scharenberg in Halensee b. Berlin, Ringbahnstraße 111, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Eiswaldt und Heucke in Berlin SW. 61, Belle⸗Allianceplatz 12, klagt gegen die Frau Dr. Elisabeth Bock, früher in Wilmere der? Berlin, Fasanenstr. 54, jetzt unbekannten Aufent— halts, auf Grund des Arrestbefehls des Königlichen Amtsgerichts Charlottenburg in Sachen Scharen— berg J. Beck 13. G. 311. 19 mit dem Ar trage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, darin zu willigen, daß die am 3 Juni 1910 in dieser Arrestsache von der Beklagten bei der Königlichen Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission zu Bellin, Invalidenstraße 5? Sch 182. 10 —, hinterlegten S000 M nebst den aufgelaufenen Hinterlegungszinsen an den Kläger ausgezahlt werden. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 9 des Königlichen Landgerichts III Berlin in Charlottenburg, Weg 17 20, Zimmer 471, auf den 1. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An— walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Charlottenburg, den 6. April 1911. Ebert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 111 Berlin.

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Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Geschw. Schröder, Sxezereihandlung in Nieder⸗Jeutz, klagt gegen den Franz Krug, Klempner, zurzeit obne bekannten Wehnoit, früher in Nieder⸗-Jeutz, auf Grund Warenkaufs und Dor— lehens, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 99,38 4 Neun und neunzig Mark 38 Pfg. nebst 40 Zinsen seit dem Klagetage zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Diedenhofen auf den 2. Juni 1911, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aue zug der Klage bekannt gemacht

Diedenhofen, den 7. April 1911.

Schmid, Amtsgerichtssekretär.

Oeffentliche Zustellung.

Bauer Josef Hörl in Witzlbof klagt gegen osef Stümpfler, Postbotenssobn von Eschenbach rüher als Postaushelfer in München wohnhaft. nun unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehene⸗ forderung mit dem Antrage, den Beklagten zur Zablung von 50 M Hauptsache, 40,0 Zinsen hieraus seit 1. Januar 1909 und der Kosten zu rerurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist bestimmt auf Samstag, den 20. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, bei dem K. Amtsgerichte Eschenbach, Zimmer Nr. 1. Hierzu wird Beklagter hiermit geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu— stellung wird dieser Auszug der Klage sowie die Ladung bekannt gemacht.

Eschenbach. den 7. Axril 1911.

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

4018 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma N. manufaftur in Würzburg, Klägerin, vertreten Rechtsanwalt Röder in Gerolzhofen, gegen den Glaser Michael Wecklein, früher in Gerolzhofen, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten. wegen Forderung, wird der Beklagte zur mündlichen Ver des Rechtastreits auf Donnerstag, den 22. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, vor das K. Amtagericht Geroljhofen Sitzungssaal ge laden. Die Klagspartei wird beantragen, zu er⸗ kennen: 1) Beklagter hat an Klägerin 190 M 10 * Hauptsache nebst 40½ Zinsen hieraus seit 1. Januar 1911 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreit

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2) das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. bene fre ustellung ist .

I en, den 8. i gel e er e r er des K. Amtsgerichts.

521 Oeffentliche Zustellung.

a2, Firma H. R. Reinken in Bremen, Prozeß—= bevollmächtigte: Rechtednwälte Dres. Bechtel und Nsielsen, daf, klagt gegen den Restaurateur Friedrich Nielfen, früher in Nordenham, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ flagte ihr aus Warenlieferung bejw. aus cinem Kemnmiffionsvertrage den Betrag von 490,90 4 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 490,50 ge nebst 50 Zinsen auf JL „g0 M seit dem 1. Januar 1911, auf 2,70 40 seit dem 1. Februar 1911 und auf 72,90 seit dem J. März 1911 zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großberzogliche Amtsgericht Butjadingen, Abt. II, in Ellwürden auf Freitag, den 19. Mai E911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Ellwürden, den 23. März ig.

(L. S.) Oetjen, Ger.⸗Akt. Geh., Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts Butjadingen.

4019 Oeffentliche Zuftellung.

Die Witwe Wendorff, geb. Prilipp, in Greifen⸗ hagen, Klägerin Prozeßbevollmächtigter: Rechts— anwalt Pochat in Greifenhagen klagt gegen die Gastwirtsfrau Alma Lisock, geb. Lange, fruher in Brünken⸗Ausbau, Bahnhof Ferdinandstein, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagte, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagte als Eigentümerin des Grundstücks Brünken Band III Nr. 79 die Zinsen der im Grundbuche dieses Grundstücks für die Klägerin in Abteilung III Nr. 2 und 3 eingetragenen 2006 66 und 5000 S für die Zeit vom 19. April 1910 bis 19. Januar 1911 zu 47 v. Hundert mit 27 ½ 25 3 schulde, mit dem Antrage, die Be⸗ klagte kostenlästig zu verurteilen, an Klägerin 227 25 3 zu zahlen und wegen dieser Forderung die Zwangẽvollstreckung in ihr Grundstück Bruͤnken Band 111 Nr. 79 zu dulden, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstretts vor das Königliche Amtsgericht in Greifenhagen auf wn. *, Juni 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Greifenhagen, er. 5 April 1911.

estner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1972 Oeffentliche Zuftellung.

Der 8 Alexander von Heimendabl in Haus Bockdorf bei Kempen (Rhein) Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hoersen in Kempen (Rhein), klagt gegen den Gemüsehändler Diedrich Boon, früher in Haus Bockdorf bei Kempen (Rhein), jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für gepachtetes Land Pacht verschulde und er mit gegenwartiger Klage von dem fälligen Betrage einen Teilbetrag von 600 fordere, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 600 4 nebst 40 Zinsen seit dem Tlagetage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts- gericht in Kempen (Rhein) auf den 22. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr. Zimmer 12, geladen.

Kempen (Rhein), den 24. März 1911.

Schellscheidt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3514 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Max Stroschke, Berlin, Brunnen⸗ straße 74, Prozer bevollmächtigter: Rechtsanwalt Arnheim, Berlin. Brunnenstraße 194, klagt gegen den Schlächter Reinhold Naschinski, früher in Adlershof, Hackenbergstraße 8, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für am 16. Januar 1911 geliefert erhaltenes Papier 60,75 M verschulde. Klaͤger be⸗ antragt, Beklagten kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckrar zur Zahlung von 60,75 nebst 5 00 gi seit dem 16. Januar 1911 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Köpenick ist Termin auf den 9. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr. Zimmer 35, anberaumt, zu welchem Zwecke der Beklagte geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Köpenick, den 6. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtagerichts. Abt. 5.

3525 Bekanntmachung. j

In Sachen Dr. Hugo F. Kun heim in München, gesetz⸗ lich vertreten durch seinen Vormund, Rechtsanwalt Kohlstock in Berlin, Kläger, im Prozesse vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heinrich Hamburger in München, gegen Grosch, William Daniel, Bar⸗ Keeper, früher in München, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Zur Verhandlung über diese Klage ist die öffentliche Sitzung der V. Zivilkammer des K Landgerichts Munchen JI vom Samstag, den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 41 1, Justiz valast, bestimmt. Hierzu wird der Beklagte durch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers mit der Auf⸗ forderung geladen, rechtzeitig einen bei dem K. Land⸗ gerichte München 1 zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der Anwalt des Klägers wird beantragen, zu erkennen: J. Der Beklagte ist schuldig, an den Kläger den Betrag von 25 700 6, m. W.: fünf⸗ undzwanzigtausendsiebenhundert Mark, samt 4 90 Zinsen aus 700 4A seit 1. Januar 1910 und 2 9 Jinsen aus 25 099 4K seit 2. September 1909 zu bejahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. 1II. Das Urteil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, am 6. April 1911. . Gerichtsschreiberet des K. Landgerichts München J.

3510 Oeffentliche Zustellung. .

Die Arbeiter Friedrich und Johanna, geb. Michalek, Bunkschen Gheleute in Lussenthal, Prozeßbevoll= mäͤchtigter: die deutsche Mittelstandekasse in Posen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Posen, klagen gegen die Wojciech und Marianna, geb. Michalek, Trzeciatschen Eheleute, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die im Grundbuche des dem Kläger gehörigen Grundstücks Kuznica mysln. Blatt 85 in' Abteilung III unter Nr. 1 für die Beklagten eingetragene Forderung von 120 * infolge Rückzahlung getilgt sei und die Bella ten daher verpflichtet seien, die Löschung der Forderung im

Grundbuche zu bewllligen, mit dem Antrage, auf Frteilung der Löschungskewilligung der im Grund- buche von Kumiea mygln. Blatt 85 in Abteilung 1M unter Nr. I für den Beklagten eingetragenen Forderung von 150 6. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtegericht in Schildberg, Zimmer Nr. 12, auf den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Schildberg, den 4. April 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3515 Oeffentliche nn, ,.

Der Königliche Steuersekretar Rohloff in Schöne— berg, Leuthenstr. 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Georg Tuch in Schöneberg, Kaiser Wilhelm⸗ platz 2, klagt gegen den Paul stleibs, früher in Friedenau, Stubenrauchstraße 56, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte als Akzeptant des am 5. Januar 1911 mangels Zahlung protestierten Wechsels vom 4. Ok⸗ tober 1916 über 380, MS, zahlbar am 4. Januar 19114, welchen er im Regreßwege eingelöst hat, die Wechselsumme von 380 –— sowie die Protestkosten, verauslagte Rikambiospesen und o o Provision schulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zablung von 380, 4 nebst 60,9 Zinsen seit dem 6. Januar 1911 und g. 25 S Wechselunkosten. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtegericht Berlin⸗Schöneberg, Abtei⸗ lung 23, in Schöneberg bei Berlin, Grunewald⸗ straße 66 67, JL Treppe, Zimmer Nr. 30, auf den T7. Juli 1911, Vormittags 93 Uhr, geladen. 23 D 96. 11.

Schöneberg bei Berlin, den 5. April 1911. Petersen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 23.

3524 Deffentliche Zustellung.

Der Hausbesitzer Karl Tomm in Stolv, Prozeß⸗ bevollmächtigter! Justizrat Zilesch daselbst, klagt gegen den Chauffeur, früheren Fleischermeister Paul Müller, früher in Niederschönhausen, unter der Behauptung, daß der Beklagte von ihm einen Laden und 3 Stuben mit Zubebör gemietet habe und den Mietzins für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. De⸗ zember 1968 mit 135 M 25 3 schuldig geblieben sci, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 135 ½ 25 3 nebst 45,0 3Zinsen seit dem 1. Januar 1909 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Stolp auf den 20. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr. se. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

uszug der Klage bekannt gemacht.

Stolp, den 30. März 1911.

(Unterschrift), Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(1636

Die Firma Zürn & Glinicke, G. m. b. H. zu Berlin 8O., Kottbuserstr. 23, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jöck zu Weimar, klagt gegen den Elektrotechniker Max Böhme, früher zu Weimar, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, aus käuflicher Liefe⸗ rung von Waren, mit dem Antrag: den Beklagten kostenpflichtig und bei vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urteils zu verurteilen, an die Klägerin 200, 25 4 nebst 5 o/ Zinsen seit 20. Dezember 1919 sowie 33,25 6 Kosten des Arrestverfahrens zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. S. Amts. gericht zu Weimar auf den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr.

Weimar, den 3. April 1911.

Brückner,

als Gerichtsschreiber des Großherzogl. S. Amtsgerichts.

w 22 3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.

1437 Bekanntmachung.

Donnerstag, den 20. April 1911, Vor⸗ mittags E Uhr, sollen die im Rechnungsjahre 1911 im Betriebe der Königlichen Gewehrfabrik zu Erfurt entstehenden Altmaterialien, und zwar:

45 kg Aluminiumabfälle,

100 kg Aluminiumspäne,

700 kg Weißblech, altes, .

10 kg Filz, alter, aus alten Filzscheiben, und Abfälle,

650 Stck. Glühlampen, unbrauchbare,

o, 375 kg Nickel, altes,

1500 kg Stahl, alter, in unbrauchbaren, teils zer⸗ brochenen Feilen,

35 800 Kg Flußeisenabfälle Stanzabfälle usw.,

S00 kg Flußeisenabfälle aus Heizkörpern,

10 000 kg Gußschrot,

3000 kg Gußeisen in verbrannten Roststäben und Retorten,

1500 Kg Blechschrot in verbrannten Glüh⸗ und Häͤrtekãsten ꝛc.,

2500 kg Flußeisenblech, altes,

100 kg Messing, altes (aus Wasserhähnen und Abfällen von elektr. Materialien, Waffenteilen und in geringen Mengen Blech),

15 006 kg Dreh⸗ und Bohrspäne, trockene (aus Eisen und Stabh),

180 000 Kg Dreh⸗ und Bohrspäne mit Oel ge⸗ tränkte (aus Eisen und Stahh),

300 kg Zinkblech, altes (aus Bauten),

150 KF Kupfer, altes (aus Kupferrohren und blanken elektr. Drähten),

50 kg Kupfer, altes, in isolierten Leitungsdrähten,

20 kg Kupfersväne,

10 kRg Kupferblech, altes,

500 kg Lederabfälle bezw. Leder, altes (in Abfällen von Lederscheiden),

200 kg Lederabfälle bezw. Leder, altes (in Abfällen von Treibriemen),

20 kg Gummi, alter (alte Ventilklappen, Hart⸗ gummistũcke),

150 kg Tau- und Strickwerk, altes,

1060 ebm Frässpäne aus Nußbaumhölzern,

90 g Silberdraht, alter, meistbietend verkauft werden.

Vorschriftsmäßige Angebote sind mit der Aufschrift Verdingung auf alte Materialien, Verdingungstermin am 20. April 1911“ versehen, postmäßig verschlossen der unterzeichneten Gewehrfabrik bls zum genannten Termin portofrei

einzusenden.

Die Bedingungen liegen im Geschäftszimmer der

Gewehrfabrik aus, können auch gegen portofreie Ein⸗ sendung von 50 3 abschriftlich bezogen werden. Vorschriftẽmãßige Formulare zu . werden unentgeltlich abgegeben. Königliche Gewehrfabrik zu Erfurt.

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) Verlosung 2c. von Wert— papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von ert. papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2

34911 Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermã ligung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des 5795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. November 1899 der Stadt Altona die Ge⸗ nehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 18 874 0900 , in Buchstaben: Neunzebn Rillionen achthundert vierundsiebzig Tausend Mark‘, behufs Beschaffung der Mittel zur Rückzahlung älterer Schulden.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an— liegenden Muster auszufertigen, mit 35 oder 409 jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung von dem— jenigen Rechnungsjahre ab, welches auf die Ausgabe der Schuldverschreibungen folgt, jäbrlich mit 10/0 dez Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

Außerdem sind vom 1. April 1925 ab zur außer⸗ ordentlichen Tilgung der Anleihe diejenigen von der Stadt Altona beim Verkauf aus Mitteln des Stadt— erweiterungsfonds erworbener Grundstücke einge—⸗ nommenen Kaufgelder zu verwenden, die nach Be⸗ zahlung der Zinsen und der ordentlichen Tilgungs— quoten aus ihnen übrig bleiben.

Diese außerordentlichen Tilgungsbeträge dürfen auf die ordentliche Tilgung in späteren Jahren angerechnet werden, insoweit die Mittel für die ordentliche Tilgung durch die Kaufgeldereinnahme eines Jahres nicht aufgebracht werden.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge— währleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist, mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.

, . 11. März 1911.

er . Minister des Jnnern. Der , . In Vertretung: Holtz. Veinte. M. d. J. IVb 5332. F.ᷓ M. J. 3665. II. 2830.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Schuldverschreibung der Stadt Altona .. . te Ausgabe Buchstabe .. über M Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er—⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 11. März 1911. (Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . . ten .

In Gemäßheit verschiedener von dem Bezirks⸗ ausschusse des Regierungsbezirks Schleswig genehmig⸗ ten Beschlüsse der städtischen Kollegien zu Altona wegen Aufnahme einer Anleihe von 19 874 000 4 bekennt sich die Vertretung der Stadt Altona namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von 4, welche mit . . . . Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld— verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen von demjenigen Rechnungsjahr ab, welches auf die Ausgabe der Schuldverschreibungen folgt, getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 11 Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung geschieht in dem Monate ...... jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom Jahre 1925 ab eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche, noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er— sparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungöstock zu—

zuführen. . . die gekündigten Schuld⸗

Die ausgelosten sowie verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer und Beträge sowie des

Buchstaben, Nummern

Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Schleswig, den Altonaer Nachrichten und der Hamburger Börsenhalle,

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat zu Altona mit Genehmigung des König⸗ lichen Regierungspräsidenten in Schleswig ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen

von heute an gerechnet, mit .. . . Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe . fällig gewordenen Zinsscheine bejw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Altona sowie bei den sonstigen bekannt zu machenden Zahlstellen, und zwar 3 in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein— ereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ 6 Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. ö .

Für die mr. Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. .

Der Inspruch aus dieser Schuldverschreihung er— lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungtztermine, wenn nicht die Schuldvperschrei⸗

bung ver dem Ablaufe ber drelßig Jahre dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlẽsung vorgelegt Rird. Grfolgt die Vorlegung, so verjährt der An- svruch in zwei 3 von dem Ende der Vor⸗ legungefrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche ,,, des Anspruchs aus der Urkunde

leich. . Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungẽfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die fur die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. ĩ ;

Das Aufgebot und die w gekommener oder vernichteter Schuldver reibungen erfolgt nach Vorschrift der 85 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. ;

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der viersährigen Vorlegungsfrist bei dem Magiftrat der Stadt Altona anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat der Stadt Altona anderweil zur Einlösung vorgelegt oder der An— spruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche , nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. ö .

Mit dieser Schuldverschreibung sind balbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres aus— gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für jehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Altona gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung beim Magistrat zu Altona der e, . widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins—⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus—⸗ gebändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver— pflichtungen haftet die Stadt Altona mit ihrem Vermögen, ihren sämtlichen Einnahmen und mit ihrer Steuerkraft. ö

Dessen zu Urkunde baben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Altona, den .. ten . .

Der Magistrat. Das Stadtverordnetenkollegium.

(Falsimilierte Unterschriften.) Oberbũrgermeister. Bürgerworthalter. (Falsimilierte Unterschriften.)

Senator. stellvertretender Bürgerworthalter. (Stadtsiegel.) Ausgefertigt: Der Kontrollbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)

Regierungsbezirk

Provinz Schleswig.

Schleswig⸗Holstein. Zinsschein. , Schuld verschreibung der te Ausgabe, Buchstabe .... N ; „M zu Prozent ... Zinsen über

Stadt Altona

k ;

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten.. ab diese Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. . 9. 42 mi . bei der Stadtkasse zu Altona oder den sonstigen be⸗ kannt zu machenden Zablstellen.

Altona, den .. ten . ; Der Magistrat. Das Stadtverordnetenkollegium.

(Faksimilierte Unterschriften

oder in Druckschrift.) j (Trockenstempel Ober Bürger⸗ der Stadt.) bůrgermeister. worthalter. (desgl.) stellvertretender Bürgerwortbalter. Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe Von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden R sst, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist dem Maaistrat der Stadt Altona zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Abkauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der

Urkunde gleich.

Senator.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig ⸗Holstein. . Schleswig. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreibe Nr. . . . zur Schuldver⸗ schreibung der Stadt Altona, .. te Ausgabe, Buch⸗ stahe;. . Nr. . Über 6. . Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schu , ung die ... te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von 19. . bis 19 .. nebst rn e ,, bei der Stadtkasse zu Altona, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Altona widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungs⸗ schein dem Inhaber der Schuldverschreibung aus— gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Altona, den .. ten 19 Der Magistrat. Das Stadtverordnetenkollegium.

(Trockenstfmpel (Namen in Faksimile oder Dru)

der Stadt.) Oberbürgermeister. Bürgerworthalter. stellvertretender

Senator. Bürgerworthalter.

3835 Bekanntmachung.

Die Ausgabe der neuen Zinsscheinreihe V nebst den Anweisungen zur Erhebung der Zinsschein« reihe Vl der I o Stadtanleihe vom Jahre 1891 erfolgt gegen Rückgabe der Anweisungen zur Reihe Vin unserer Stadthauptkasse während der Vormittagsstunden von 8 1 Uhr.

Auswärtigen werden die neuen Zinsscheine nach Einsendung der alten Anweisungen durch die Post auf ihre Gefahr und Kosten zugesandt.

Halberstadt, den 4. April 1911.

Der Magistrat. Dr. Gerhardt.