1911 / 104 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Rückgewinnnng von Arbeit auf Gefällen, womit unter Umständen eine . nliche Ersparnis an Brennstoff und wegen Einschränkung an Radbremsung eine wesentliche Verminderung der Abnutzung der Radreifen und Schienen verbunden ist.

Geringere Unterhaltskosten der Triebfahrzeuge. ͤ .

Geringere Aufwendungen für Fahrmannschaft, da elektrische Trieb⸗ fahrzeuge nur mit einem Mann . zu werden brauchen. Die 1 ist hierbei so eingerichtet, daß der Zug selbsttätig zum

tillstand kommt, wenn der Fahrer sie was eintreten würde, wenn er dienstunfähig wird nicht in ganz bestimmter Weise handhabt. Auch kann die Fahrmannschaft besser ausgenutzt werden, weil Vor⸗ bereitungs und Abschlußdienst erheblich kürzer sind als bei Dampf⸗ lokomotiven, die Lokomotiven vielfach besetzt werden können und jeder 6. . im Güter⸗, Personen- und Schnellzugdienst ver⸗ wendbar ist.

Geringerer Raddruck der Triebfahrzeuge und daher geringere Beschaffungs und Unterhaltungskosten des Oberbaues, weil die Anzahl der i, . weniger beschräͤnkt ist als bei Dampflokomotiven. Auch lassen sich elektrische Lokomotiven leistungsfähiger als Dampflokomotiven und in solcher Bauart herstellen, daß sie enge Krümmungen ohne wesentlichen Zwang durchfahren können. Hierdurch wird es möglich, bei Anlegung neuer Bahnen diese besser dem Gelände anzupassen als Dampfbahnen, was unter Umständen die Baukosten bedeutend einzuschränken erlaubt. Ferner läßt sich ein vorhandenes Bahnnetz besser ausnutzen, da gegenüber dem Dampfbetrieb die Zugfolge mehr verdichtet, die Zug⸗ belastung und Geschwindigkeit erhöht werden können und auch Bahnen mit ungünstigen Steigungs⸗ und Krümmungsverhältnissen dem großen Verkehr, dem sie sonst schwer zugänglich sind, dienübar werden.

Hierzu treten Ersparnisse durch den Wegfall der Kohlenlager, Bahnwasserwerke, Gasanstalten und besonderen Elektrizitätswerke zur Beleuchtung und Kraftversorgung der Bahnhöfe und Werkstätten.

Der Personenverkehr kann durch Einlegen von Triebwagenfahrten in Fahrplanlücken mit verhältnismäßig geringem Mehraufwand ver— bessert werden.

Auch ist es möglich, den Lokomotivbestand wegen der kürzeren Betriebgaufenthalte und Ftuhepausen . auszunutzen und die An⸗ zahl der Lokomotivgattungen einzuschränken, weil die elektrische Aus— rüstung bei Güter- und Personenzuglokomotiven die gleiche ist, und nur für den Schnellzugdienst besondere Lokomotiven nötig sind.

Endlich läßt sich die Betriebssicherheit verbessern, indem die Züge zur Streckensicherung herangezogen werden. Bei Prüfung der Wirtschaft⸗ lichkeit des elektrischen Betriebes im Vergleich mit dem Dampfbetrkeb darf nicht außer acht bleiben, daß die Kraftwerke und Leitungen be— deutende Anlagekosten und daher auch einen peeßhen Aufwand an Zinsen und Rücklagen beanspruchen. Daraus folgt, daß ein solcher Be⸗ trieb auf Bahnen mit schwachem Verkehr wegen schlechter Ausnutzung der kostspieligen Anlagen dem Dampfbetrieb wirtschaftlich nachsieht, wenn nicht was vorkommen kann ein Ausgleich durch Abgabe elektrischer Arbeit für Nebenzwecke erzielbar ist. In erster Linie ist er daher für Bahnen mit erheblichen Leistungen ins Auge zu a. und zwar namentlich für solche, wo die elektrische Arbeit aus Wasser⸗ kräften oder billigen Brennstoffen gewonnen werden kann. Hierbei wird der Mehrgufwand für Zinsen und Rücklagen mehr als aus— geglichen durch Ersparnisse an Kohlen und persönlichen Ausgaben, und zwar in um so höherem Maße, je stärker der Verkehr ist.

Besondere Bedeutung würde der Uebergang zu elektrischem Bahn⸗ betrieb in größerem Umfange dadurch gewinnen, daß dann an vielen Stellen elektrische Arbeit zu geringem Preis verfügbar wäre, was sehr dazu beitragen würde, Landwirtschaft und Groß⸗ industrie zu fördern, der Klein⸗ und Hausindustrie neuls Leben zuzuführen und durch Darbietung wohlfeiler, bequemer und gesundheitlich einwandfreier Kraft-, Licht- und Wärmequellen die Lebensbedingungen der gesamten Bevölkerung zu verbessern. Sehr wichtig für die Beurteilung des neuen Betriebes ist der Grad seiner Zuverlässigkeit. Aus relcher Erfahrung läßt sich mit Bestimmtheit sagen, daß diese nicht geringer ist als bei Dampf⸗ bahnen. Störungen durch Unfälle in einem Kraftwerk lassen sich durch Bereithaltung von Aushilfsmaschinen und bei ausgedehnten Bahnnetzen durch Anlage mehrerer untereinander verbundener Stromerzeugungsanlagen vermeiden. Ebenso gestatten die neuesten ,,, . der Technik eine sehr betriebssichere Herstellung der eitungsanlagen und Triebfahrzeuge.

Bei der dargestellten Sachlage ist es für die Verwaltung der preußisch⸗hessischen Staatsbahnen zu einer unabweisbaren Pflicht ge⸗ worden, die Einführung der elektrischen Zugförderung mit Nachdruck zu betreiben. Demgemäß sind von ihr bereits seit mehreren Jahren Vorarbeiten hierfür durchgeführt worden, die Versuche mit ver⸗ schiedenen Betriebsformen in kleinerem Maßstabe sowie gründliche technische und wirtschaftliche, durch die Ausbeute ausgedehnter Reisen unterstützte Untersuchungen der gesamten Frage 3 Die Vor⸗ arbelten können als abgeschlossen gelten, nachdem eine große Anlage, die Stadt, und Vorortbahn Blankenese Ohlsdorf, die Brauchbarkeit des eingangs erwähnten Betriebs mit einphasigem Wechselstrom er⸗— wiesen hat. Nur anfangs sind dort, wie bei jeder Neuerung, Schwierigkeiten aufgetreten, die indes nicht der Betriebsform, sondern der nicht ganz einwandfreien Ausführung von Einzelheiten zur Last fallen. Ihre Ursachen sind erkannt worden; bei weiteren Anlagen werden sie sich bestimmt vermeiden lassen.

Würde hiernach weder vom technischen, noch vom wirtschaftlichen , aus ein Hindernis bestehen, elektrische . auf den Linien der preußisch⸗hessischen Staatsbahnen sogleich in aus⸗ ., Maße einzuführen, so gebietet doch deren außerordentliche Bedeutung für die Landesverteidigung eine beträchtliche Zurückhaltung, weil sich noch nicht . übersehen läßt, inwieweit die neue Be⸗ triebsart den militärischen Anforderungen zu genügen vermag. Ein zutreffendes Bild hierüber wird erst auf Grund laͤngerer . und geeigneter Proben zu gewinnen sein. Bis dahin ist sie auf Strecken zu beschränken, die nicht von ausschlaggebender Bedeutung für, die Landesverteidigung sind. wobei gleichwohl die Möglichkeit bleiben muß, für militärische Zwecke ohne weiteres auf Dampfloko—⸗ motiven zurückzugreifen.

Laut Telegramm aus Dres den ist die kůst aus Oesterxreich, die heute vormittag 10 Uhr in Berlin fällig war, ausgeblieben. Grund Anschlußversäumnts in Tetschen.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause geht morgen, Donnerttag, Tannhäuser! in Szene. 56 Pennarint vom Stadttheater in Hamburg singt als Gast die Titelrolle, die Elisabeth: Frau Denera, die Venus: Fräulein Rose, den Hirtenknaben: Fräulein Wichgraf, den Landgrafen: Herr Griswold, den Wolfram: Herr Bischoff, den Walter: Herr Sommer, den Biterolf; Herr Bachmann. Die musika— lische Leitung hat der Kapellmeister Blech. . ;

Im Königlichen Schauspiel hause wird morgen 9 Ibsens . „Die Stützen der Gesellschaft“ in der bekannten Besetzung wiederholt.

Im Neuen Königlichen Operntheater wird am Sonntag, den 14. Mai, zu volkstümlichen Preisen ein nordisches Trauerspiel aus dem 11. Jahrhundert, Das Winternachtsfest‘, aus dem Englischen des Charles Rann Kennedy, ins Deutsche übertragen von Frank E. Washburn⸗Freund, wie ursprünglich angekündigt. als erste Vorstellung der literarischen Abende des Königlichen Schauspielhauses in Szene gehen. Die Damen Poppe und Ressel sowie die Herren Mann städt, Eggeling, Geisendörfer, Hoffmann, Gode und Koch sind die Mitwirkenden. In Szene gesetzt wird das Trauerspiel von Herrn Dr. Paul Lindau. Als Eintrittspreise werden erhoben: Fremden⸗ loge 5 M6, Vorderparkett 4 , J. Rang Mittelbalkon, J. Rang Loge und Mittelparkett 3 s½ς, Seitenparkett 2 6, Seitenbalkon 1,550 6, Tribüne 1 S , Stebplatz 075 „MS. Der Vorverkauf findet von k den J. d. M, ab, täglich Vormittags von 101 bis 1 Uhr, an der Tageskasse des Königlichen Schauspielhauses statt. Eine Vor— verkaufsgebühr wird nicht erhoben.

Es ist Direktor Hermann Gura gelungen, die Kammersängerin Frau Lilli Lehmann für einen einzigen Abend zur Mitwirkung an den Maifestspielen in der Komischen Oper zu gewinnen, und zwar wird die Künstlerin am Mittwoch, den 106. Mal, als Donna Anna im „Don Juan“ auftreten. Als zweiter Maifestspielabend geht morgen „Tiefland“, mit Aino Ackts als Martha, Kammersänger Wilhelm Herold vom Hoftheater in Kopenhagen als Pedro und . als Sebastiano, in Szene. Dirigent ist Herr Ignatz

aghalter.

Mannigfaltiges. Berlin, 3. Mai 1911.

Auf dem Luisenkirchhbof in Charlottenburg-Westend erfolgte gestern unter militärischen Ehren die Beisetzung der sterblichen Hülle des in Konstantinopel ermordeten Oberstleutnants von Schlichting, nachdem zuvor im gegenüberliegenden Exerzierhause des Königin Elisabeth Gardegrenadierregiments Nr 3, dem der Ver⸗ storbene bis zum 1. Oktober v. J. als Major und Bataillons⸗ kommandeur angehört, eine Trauerfeier stattgefunden hatte. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers legte hiesigen Blättern zufolge der Generaloberst von Plessen einen Kranz am Sarge nieder. Ferner waren u. a. zugegen der General der Infanterie, Generaladsutant von Loewenfeld, der türkische Botschafter Nizami⸗ Pascha mit dem Personal der Botschaft, der Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz-Pascha sowie zahlreiche andere hochgestellte Persönlichkeiten und Vertreter der hiesigen türkischen Kolonie. Die Trauerrede hielt der Militäroberpfarrer Dr. Riemann.

Lebende Tierbilder von Nah und Fern“, der Vortrag von dem Direktor des Zoologischen Gartens, Professor Dr. Heck, der mit seinen Bewegungsbildern aus der Vogelwelt Einblicke in das Nestglück und intime Familienleben unserer kleinen Sänger bietet und die auf— esperrten Mäuler der Kleinen und die komischen Bewegungen der ütternden Alten naturgetreu wiedergibt, wird im Wissenschaft⸗ lichen Theater der „Urania“ in dieser Woche allabendlich wiederholt.

Treffurt, 2. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Der von Fifengch nach Riederhone fahrende 6g 962 überfuhr heute vormittag Sz Uhr bei dem unbewachten

ebergange der Chaussee von Treffurt nach EGisenach gleich am Orte Treffurt das Lastautomobil des Bierbrauerei! besitzers August Schmidt aus Mühlhausen in Thüringen. Der Führer des Automobils Wilhelm Bens und der Bierkulscher Karl Emmexich, beide aus Mühlhaufen, wurden sofort getötet. Anscheinend haben sie die Achtungsignale und das Dampfläutewerk der Lokomotive überhört. de, . . n,, n,. *. diz edel eine

erspätung von einer nde. Außer geringen Beschädigungen an der Lokomotive hat der Zug keinen Schaden . ö

Wjerni, 2. Mai. (W. T. B) Im Semiretschensk⸗ geb iet wurde heute eine längere Zeit gnhaltende Bodenschwankung verspürt, welche die Bevölkerung in Aufregung versetzte.

Turin, 2. Mai. (W. T. B. Ohne vorherige Ansage . ien der König heute schon kern Se Uhr Vormittags in der deut schen el g. um die Elektrizitätshalle, die Maschinenhalle und die Eisenbahnhalle zu besichtigen. Der Geheime Regierungs⸗ rat Professor Busley führte den . der sich den Cheftngenieur Stolte und den Regierungsbaumeister Anger aus dem preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten als die Leiter der deutschen Ver⸗ kehrsabteilung vorstellen ließ. In der Elektrizitätehalle besichtigte der König eingehend die große elektrische Lokomotive sowie den elektrischen Pflug der Siemens Schuckertwerke, ferner den Stand der Julius Pintsch-Aktiengesellschaft, wo er sich die Leucht⸗ feuerapparate sowie die Unterwassersignalglocken eingehend erklären ließ. Auch die Knorrbremse erregte sein Interesse. In der Ma⸗ schlnenhalle lenkten die schweren Walzen von Gontermann-Slegen und der Lothringischen Walzengießerei die besondere w e, des Königs auf sich. Der Rohölmotor von Dingler-Zweibrücken sowie der Kran der Deutschen Maschinenfabrik Duisburg wurden im Betrieb vorgeführt. In der elektrischen Zentrale besichtigte der Känig die 500 PS starke stehen de Du mpfmaschine von Swiderski. Lespzig im Betrieb. In der deutschen Eisenbahnausstellung, wo die F . der großen deutschen Lokomotip, und Waggonfabriken 47 Fahrzeuge ausgestellt hat, verweilte der König beträchtliche Zeit: auch besichtigte er die sieben deutschen Lokomotiven und Wagen, die die italienischen Staatsbahnen in der italienischen Abteilung ausgestellt haben.

Bern, 2 Mai. (W. T. B.) Beim Vortrieb des Tunnels. durch, den Mont d'or bei Vallorbe erfolgte heute abend ein Unglücksfall durch eine zu spät explodierende Mine. Zehn Arbeiter wurden dabei verletzt, von ihnen drei schwer. Ein Arbeiter hat beide Augen verloren, sein Zustand ist hoffnungslos.

Ch ristiania, 2. Mai. (W. T. B.) Die Eisenbahnkommission des Storthings hat den k. betreffend Errichtung von Radiotelegraphenstationen auf Spitzbergen und in Hamm erfest einstimmig zur Annahme empfohlen. Die Kosten werden auf 300 000 bis 350 600 Kionen geschätzt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Konstantinopel, 3. Mai. (W. T. B.) Der Wali von Kossowo meldet vom 30. April: Die Montenegriner ver— schanzen die gegenüber der Zone von Mojkovatsch befind⸗ lichen Posten, was auf einen bevorstehenden aer schließen läßt. Die Pforte beauftragte ihren Gesandten in Cetinje ein⸗ zuschreiten.

Aden, 3. Mai. (W. T. B.). Nach einer aus Hodeida hierher gelangten Nachricht vom 24. April hat bei Elsagijeh ein erbitterter Kampf stattgefunden, in dem die türkischen Truppen die Aufständischen besiegten und vier Geschütze wieder⸗ eroberten, die in einem früheren Kampfe den Aufständischen in die Hände gefallen waren. Die Abteilung des Obersten Rigas habe Amram wieder besetzt. Die Aufständischen hätten sich in nördlicher Richtung zurückgezogen.

New York, 3. Mai. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus El Paso ist der zu Friedensunterhandlungen mit den Aufständischen bevollmächtigte Vertreter der mexikanischen Regierung Carabajal dort eingetroffen. Die Verhandlungen be⸗ ginnen am Mittwoch. Der Waffenstillstand ist um fünf Tage verlängert worden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern haus. 116. Abonnementsvorstellung. Dienst und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper

Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr in fünf Bildern

ñ h ; ĩ Musik von Conradi. Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister gte sune seleende Tage: Bummelstudenten. h!

Graeb. Anfang 73 Uhr. Schauspielhaus. 119. Abonnementsvorstellung. Die Stützen der Gesellschaft. Schauspiel in vier

Anfang 75 Uhr. Freltag und

Freitag. Opernhaut. 117. Abonnementsvorstellung. Glaube und Heimat.

Neues Schauspielhans. Donnerstag, Abends

deufsch von A. Brüggemann. Musik von Giacomo 8 Uhr. Wienerinnen. Freitag: Wienerinnen.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: 2. Aufführung

t, die ständigen? vat e di ( der Opernschule des Sternschen Ftonser⸗ = e i. 6 e g ö e g d fu icht 26 vatoriums. Abends 71 Uhr: Zum ersten Male: Dannertztag. Abende 8 Uhr: Polnische Wirtschaft. r

Gewöhnliche Preise) Madama Buttersly. apanische Tragödie in drei Akten. Nach J. X. Long und D. Belasco von L. Illica und G. Giacosa,

Puccini. Anfang 73 Uhr. Schauspielhaus. 120. Vorstellung. Das Abonne⸗

pielzyklus zu vollztümlichen Pressen. Bürgerlich Eine Million. und romantisch. Lustspiel in vier Aufzügen von Eduard von Bauernfeld. Anfang 71 Uhr.

Sonntag: Neues Operntheater. 217. Billett, Maifestspiele 1I:

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Königin. eg. Frühlings Erwachen.

onnabend: Sumur nn. Berliner Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: in,. drel Ätten von Richard Wagner. Mufikalssche Bummelstudenten. Posse mit Gesang und Tanz Garten. Kantstr. 12) Donnerstag, Abends 8 Uhr:

Kammerspiele. Akt von Arthur Schnitzler.

Sonnabend: Im Klubsessel.

Freitag und folgende Tage:

Lessingtheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Nibelungen. Aufzügen von Henrik Ihsen. Deutsch von Wilhelm Glaube * Seimat. Die Tragödie eines Volkes. g Lange. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Patry. Drei Akte von Karl Schönberr.

und G. Moser.

auf Reisen.

Tiefland. (Gastspiel Aino Ackts

reservesatz. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. und Wilhelm Herold.) schaft.

Die Rabensteinerin. Schauspiel in vier Akten von Ernst von Wildenbruch. Anfang 71 Uhr.

arkett 4 , 1. Rang Loge und Mittelbalkon „S, Mittelparkett (1. —22. Reihe) 3 M, Seiten

. 2 416, 1. Rang Seitenbalkon 1,650 16, onnertztag, Abends 8 Uhr: Nathan der Weise. Ein dramatisches Gedicht in fünf Aufzügen von

ribüne 1 M, Stehplatz O, 75 4. a n, . G. GE. Lessing.

Dentsches Theater. Donnerstag, Abends 5 Uhr: Sonnabend: Faust, 2. Teil. Name.

Freitag: Faust, 1. Teil.

Sonnabend: Faust, 2. Teil.

Freitag: Orpheus in der Unterwelt. Sonnahend: Maifestspiele 1III: Zum ersten Male: Preise der Plätze: Fremdenloge 5 S, Vorder, Don Juan. (Gastspiel Feinhals.)

Freitag: Der Traum ein Leben. Zum ersten Male: Der große Ponnerstag, Abends 8J Uhr: Die Großstadtluft. Schwank in vier Akten von Otzkar Blumenthal und Charlottenburg. nn,, Abends 8 Ubr: Gustav Kadelbur Liebelei. Schauspiel in drei Akt

en von Arthur

Schnitzler. Hierauf: Literatur. Lustspiel in einem Freitag: Liebelei. Hierauf: Literatur.

Schwank mit Gesang und Tanz in drei Akten von ; Fraatz und Cre wer. bearbeltet von J. Kren. Geboren: Eine Tochter: Hrn. Legationsrat

Comische Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Jeg erte von Alfred Schönfeld, Musik von

Freitag und folgende Tage: Polnische Wirt⸗

Trianontheater. ( Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Gastspiel

j . des „Neuen Schauspielhauses?:. Das Prinzchen. Schillertheater. a , n nn, ,. Liebesschwank in 3 Akten von Robert Misch.

Freitag und folgende Tage: Das Prinzchen.

Freitag und i nm. Tage: Die Großstadtluft.

Birkus Busch. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Galavorstellung. Neu: General Zacharec Ermokovu,. Vorführung der verschiedenen Methoden der Anwendung tatarischer Kriegs⸗ waffen. Neu: Der urkomische Jansly⸗

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Jansen mit seinen dressierten Tieren.

erner: Herr Burkhardt⸗Foottit, Schulreiter. err Ernst Schumann, Freiheitsdressuren.

nach E. Pohl und H. Wilkens. Die lun gen Nibelungen. Burleske Operette * ln 3 Akten von Rideamus. Musik von Oscar ,,, 3 Gebr. Frateh inis,

wergelown Francois als Kunstreiter. Um 9 Ühr: Die neue Original-

Die lustigen ausstattungspantomime „Ein Jagdfest am

Hofe Ludwigs XIV.“

3 Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236) Donnerstag, Sonnabend (jum 50. Male): Abends 's Uhr: Der Registrator auf Reisen.

Posse mit Gesang in 3 Akten von Adolf 'Arronge

Familiennachrichten.

eg, mid folgende Tage: Der Kegihttatzr Verlobt: Frl. Anng von Ploetz mit Hrn. Willy

Engels (Breslau London).

Thaliathenter. Direktion: Kren und Schönfeld. Verehelicht. Hr. Oberleutnant Hans von

Schultzendorff mit Sophie Freiin von Mahs (Berlin).

von Rosenberg (Berlin).

Gestorben: Hr. Oberstabs⸗ und Regimentsveterinãr Adolph Krüger (Riesenburg). Hr. mch a. D. Robert von Hauteville (Breslau). Hr. Geheimer Rechnungsrat Leo Steinke (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Modernes Thenter. (Käniggrätzer Str. b7 os) Drug der Norddeutschen Wuchdruerel und Verlags-

Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Neun Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

zum Deutschen Reichs anz

1804. .

Deutscher Reichstag. 164. Sitzung vom 2. Mai 1911, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zur Reichs“ versicherungsordnung.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Delbrück:

Meine Herren! Die beiden Gesetzentwürfe, die Sie auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung sinden, erscheinen in ihren Be— stimmungen als die notwendige Folge und als eine notwendige Er— gänzung der Vorschriften des Entwurfs zu einer Reichsversiche⸗ rungsordnung, den Ihre Kommission inzwischen zu Ende beraten hat. Der Entwurf eines Einführungsgesetzes, der an erster Stelle steht, enthält alle diejenigen Bestimmungen, welche notwendig sind, um den Uebergang aus der bestehenden zur neuen Rechtsordnung zu vermitteln. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind nur von vor— übergehender Bedeutung und verlieren nach Ablauf einer gewissen Uebergangszeit von selbst ihre Geltung.

Die Vorschriften dieses Entwurfs haben der Natur der Sache nach weder eine besondere wirtschaftliche noch eine hervorragende politische Bedeutung. Es handelt sich nur darum, Mittel und Wege zu finden, um möglichst einfach und leicht der Schwierig- keiten Herr zu werden, die der Wechsel in der Rechtsordnung für die Behörden, für die Versicherungsträger und nicht zum mindesten auch für die Versicherten selbst mit sich bringt. Zu einem erheblichen Teile sind die Bestimmungen des Entwurfs das Ergebnis eingehender subtiler juristischer Erörterungen, auf die hier im einzelnen einzugehen sicherlich nicht der Ort ist. Ich darf mich daher auf einige wenige allgemeine Ausführungen beschränken.

Der Entwurf enthält zunächst Bestimmungen über den Zeit— punkt des Inkrafttretens der Versicherungsordnung. Es liegt in der Natur der Dinge, daß ein so umfangreiches kompliziertes Gesetz, das neue Organisationen und die Errichtung neuer Behörden vorsieht, nicht in allen seinen Teilen gleichzeitig in Kraft treten kann, weil ein Schritt den anderen vorbereitet und bedingt. Dementsprechend setzt der Entwurf für einen Teil der Bestimmungen der Reichs— versicherungsordnung den Termin des Inkrafttretens selbst fest, für einen anderen Teil behält er die Festsetzung einer Kaiserlichen Ver— ordnung vor.

Am wichtigsten ist eine baldige Inkraftsetzung der Be⸗ stimm ungen über die Hinterbliebenenversicherung. Den Termin hierfür in den Entwurf einzurücken, war uns nicht möglich, weil das Gesetz über die Abänderung des § 15 des Zolltarifgesetzes, das Sie inzwischen verabschiedet haben, bei der Vorlegung dieses Entwurfs noch in der Vorbereitung begriffen war. Nachdem in diesem Gesetz inzwischen als Termin für das Inkrafttreten der Hinter⸗ bliebenenversicherung der 1. Januar 1912 festgesetzt ist, wird dieser selbe Termin auch in dem Einführungsgesetz Aufnahme finden müssen. Selbstverständlich kann die Hinterbliebenenversorgung zum 1. Januar 1912 nur dann in Kraft treten, wenn die Reichsversicherungsordnung selbst erheblich früher verabschiedet wird; denn das Inkrafttreten der Hinterbliebenenversicherung macht sowohl bei den beteiligten Behörden, wie für die Versicherungsträger umfassende und zeitraubende Vor⸗ bereitungen notwendig. Ohne solche würde das Gesetz zu dem vor— gesehenen Termin nicht in Kraft gesetzt werden können.

Der Entwurf eines Einführungsgesetzes beschästigt sich dann mit dem Schicksal der Angestellten der Versicherungsträger, die bei der Neuordnung der Verhältnisse etwa verfügbar werden, und sieht vor, daß diese verfügbar werdenden Kräfte der Versicherungs⸗ träger nach Möglichkeit bei der Bildung der neuen Versicherungs— behörden berücksichtigt werden sollen. *

Auf dem Gebiete der Krankenversicherung ist in erster Linie die Schließung der zahlreichen noch bestehenden Gemeindekranken⸗ versicherungen zu regeln. Es sind im ganzen über 8000. Eine der wichtigsten Bestimmungen auf dem Gebiete der Krankenversicherung ist ferner die, die sich mit dem Schicksal der bei den Kassen unter der bestehenden Rechtsordnung angestellten Beamten und sonstigen Funktionäre beschäftigt.

Auf dem Gebiete der Unfallversicherung stehen im Vordergrunde der Bedeutung die Vorschriften über die Errichtung neuer Berufs⸗ genossenschaften, ferner diejenigen Vorschriften, die den Berufs⸗ genossenschaften, übrigens auch den Versicherungsanstalten, die Möglich⸗

keit geben sollen, die Verpflichtungen, die ihnen der Entwurf der

Versicherungkordnung in bezug auf die Anlegung des vierten Teils ihres Vermögens in Reichs- und Staatsanleihen auferlegt, allmählich zu erfüllen.

Von besonderer Bedeutung für die Versicherten sind diejenigen Bestimmungen des Entwurfs, welche vorschreiben, daß für Unfälle, die sich vor dem Inkrafttreten der Reichsversicherungsor?d nung ereignet haben, doch die Bestimmungen der letzteren Anwendung finden sollen, insofern sie für die Berechtigten günstiger sind als das jetzt geltende Recht.

Für die Hinterbliebenenversorgung sind von besonderer Bedeutung die Vorschriften über die Anrechnung vor gesetzlicher Leistungen auf dem Gebiete der Invalidenversicherung. Der Gesetz⸗ entwurf sieht vor, daß für die ersten 10 Jahre nach dem Inkraft— treten der Reichsversicherungsordnung für die Leistungen aus der Hinterbliebenenversicherung die vorgesetzlichen Beiträge für die Inva⸗ lidenversicherung in Anrechnung kommen sollen. Nur dadurch ist es möglich gewesen, eine sofortige Inkraftsetzung der Vorteile dieses Gesetzes für die Versicherten sicher zu stellen.

Endlich sind nicht ohne Bedeutung diejenigen Bestimmungen, die den Uebergang in den Fällen schaffen sollen, in denen bisher bestehende Erstattungsansprüche durch die Reichsversicherurgsordnung be— seitigt werden sollen.

1

Er ste Beilage eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1924.

Berlin, Mittwoch, den 3 Mai

Meine Herren, ich glaube mich zunächst auf diese kurzen Aus— führungen beschränken zu sollen. Die Verhandlungen in der Kommission werden mir Gelegenheit geben, auf die Einzelheiten einzugehen, und werden hoffentlich in Ihnen die Ueberzeugung be— festigen, daß die unter sehr eingehender Beteiligung der Justizressorts des Reichs und der verbündeten Regierungen getroffenen Vorschriften dieses Entwurfs dem Rechte und der Billigkeit entsprechen und darum Ihre Zustimmung verdienen.

Abg. Trim born (Zentr.): Das vorliegende Gesetz gehört zu den wichtigsten, die uns beschaͤftigen; es ist auf eine Reihe von Jahren für die weitesten Kreise der Bevölkerung von weittragender Be— deutung und ist gleichzeitig eins der schwierigsten Gesetze, so daß Kommissionsberatung nicht zu umgehen ist. Zweckmäßig wird die Ueberweisung an die Kommission erfolgen, die die Reichs— bersicherungsordnung jetzt durchberaten hat. Was die Einzel— heiten betrifft, so bin ich nicht durchweg mit dem Staatssekretär derselben Meinung. Soll die Hinterbliebenenversicherung, wie der Reichstag beschlossen hat, zum 1. Januar 1912 in Kraft treten, so muß die Reichsversicherungsordnung bereits längere Zeit vorher ver— abschiedet werden, eine dringende Mahnung an uns, dieses große Werk mit der möglichsten Beschleunigung fertigiustellen. Die Frage der Regelung der Verhältnisse der Krankenkassenangestellten wird gewiß sehr umfassend und auch temperamentvoll ausfallen, gehört aber zu dem Hauptgesetz und kann hier ausscheiden, da wir doch nicht dieselbe Materie zweimal erörtern wollen. Die Frage, wie die Ueberleitung in die neuen Verhältnisse gestaltet werden soll, scheint in der Vorlage im allgemeinen befriedigend beantwortet; immerhin sind auch hier erhebliche enn . zu überwinden, die sich speziell aus der neuen Dienstordnung ergeben, die noch für eine Zeitlang von den bisherigen Beamten zu handhaben sein wird. Wie sich die Vorschriften der neuen Dienstordnung mit einer Zahl bestehender Anstellungsverträge vereinbaren lassen, wird in der Kom— mission nochmals eingehend zu prüfen sein; allgemein haben wir gegen die Art, wie das Verhältnis des einzelnen Kassenbeamten ge— ordnet, wie seine wohlerworbenen Rechte gewahrt werden sollen, ernste Bedenken nicht zu erheben. Verträge, die offenbar in fraudem legis und in bewußtem Hinblick auf die kommende Reichs— versicherung abgeschlossen worden sind, haben nach unserer Meinung keinen . auf eine so weitgehende Berücksichtigung. Dagegen muß nach unserer Meinung das im Zolltarifgesetz den Hinterbliebenen gegebene Versprechen der Einführung der Wltwen- und Waisen— versicherung zum 1. Januar 1910 mindestens in der Weise eingelöst werden, daß auch den Hinterbliebenen der in den Jahren 1910 und 1911 verstorbenen versicherten Arbeiter die gleichen Rechte vom l. Januar 1912 ab gewährt werden, wie den anderen; es soll nicht eine Barzahlung eintreten, aber die Gleichberechtigung solcher Hinter— bliebenen mit denen, die vom 1. Januar 1912 ab das Recht aus dieser Reichseinrichtung erlangen, müssen wir statuieren. Bezüglich der Rentengewährung könnten die in der Vorlage vorgesehenen Erleichterungen wohl noch liberaler ausgestaltet werden, was mit Hilfe des vorhandenen Fonds von 51 Millionen gelingen könnte. Gegen die Erteilung weitgehender Vollmachten an den Bundesrat für die Uebergangszeit haben wir nichts, legen aber Wert darauf, daß diese, soweit sie für längere Zeit gelten sollen und allgemeinere Bedeutung haben, dem Reichstage wenigstens zur Kenntnis gebracht werden.

Abg. Schickert (dkons.): Da der Entwurf der Kommission über— wiesen werden wird, so habe ich keine Veranlassung, auf Einzelheiten weiter einzugehen. Zu der Frage der Rückwirkung des Gesetzes haben meine Freunde noch keine Stellung genommen; ich glaube aber persönlich nicht, daß sie, aus finanziellen Gründen, dieser An— regung werden Folge geben können. Eine große Erregung haben die Bestimmungen des Entwurfs über die Kassenbeamten hervorgerufen; die sozialdemokratischen Krankenkassenbeamten namentlich haben in den letzten Tagen sich über den Rechtsraub beklagt, der ihnen angeblich widerfahren soll. Andere Krankenkassenbeamte haben aber anerkannt, daß durch die Fassung des Einführungsgesetzes wohl— erworbene Rechte nicht angetastet werden, und daß die Kundgebung des sozialdemokratischen Krankenkassenverbandes mehr durch partei politische Erwägungen als durch sachliche Gründe diktiert sei. Daß formell unanfechtbare, aber in fraudem legis zustande gekommene Vereinbarungen beseitigt werden müssen, halte ich für selbstverständlich.

Ob es sich rechtfertigen läßt, ein erweitertes Anrechnungsrecht der

Aufsichtsbehörde zuzubilligen, wird die Kommission zu prüfen haben.

Was die Bezüge der Angestellten betrifft, so wird zu unterscheiden sein die

zwischen solchen Ansprüchen, die schon seit längerer Zeit erworben

sind, und neuen Ansprüchen. Wir sind geneigt, auf die berechtigten

Ansprüche der Beamten jede nur mögliche wohlwollende Rücksicht zu nehmen. Abg. Hoch (Soz.): Den Kassenbeamten werden wohlerworbene Abg. Hoch (Soz.: Den Kassenbeamten werden wohlerworbene Rechte ohne jede Entschädigung entzogen, ein Verfahren, das nur als

ein revolutionäres bezeichnet werden muß. Diese Neaerung ist weder in der Begründung noch durch den Staatssekretär heute motiviert worden. Hervorragende Juristen haben sich entschieden 8

gegen dieses Novum erklärt. Nach der Weltanschauung der bürgerlichen Gesellschaft können wohlerworbene Rechte doch nicht ohne Ent schädigung entzogen werden. Ich kann mich in dieser Beziehung auf den Professor Zorn berufen, der hervorhebt, daß der moderne Staat jedem Staatsbürger sein Eigentum und seine wohlerworbenen Rechte schützen müsse. Dieser Rechtsgrundsatz ist auch vom Reichstag jederzeit anerkannt

worden, so bei dem Gesetz über die Aufhebung der Privatposten, und

er Mert .

neuerdings ist derselbe Gedanke auch von der Rechten bei

zuwachssteuer hinsichtlich wohlerworbener Rechte des Landesfürsten vertreten worden. Hier bei den Kranfenkassenbeamten handelt es

sich allerdings um gewöhnliche Menschen, und da heißt es: Ja Bauer, das ist ganz etwas anderes. Schließlich ist vielleicht diese ganze Bestimmung nicht ernst gemeint. Vielleicht ist man schon hinter den Kulissen an der Arbeit, eine neue Fassung zu finden. Selbst wenn eine volle Entschädigung gewährt würde, so würde damit die prinzipielle Frage nicht beantwortet, mit welchem Rechte die Regierung eine so unerhörte Vergewaltigung der Kranken kassenbeamten und der Kasse selbst dadurch begehen will, daß sie den Kassen Beamte nimmt, die sich bewährt haben, die sie haben wollen. Der Abg. Becker hat ja Material in Aussicht gestellt über die angeblichen sozialdemokratischen Mißbräuche, aber ich sage Ihnen ins Gesicht: Sie haben kein Material. Der Abg. Trimborn hat noch heute die Hand dazu geboten, gewisse Lügennachrichten zu unterstützen, die über Verträge in die Oeffentlichkeit gebracht sind, die angeblich mit Kassen⸗ beamten geschlossen sind, um dem Gesetz ein Schnippchen zu schlagen. Diese Verträge reichen zurück bis zum Jahre 1909. Damals hat der Geheimrat Dr. Hofmann, der einflußreichste Herr in diesen Fragen, nicht nur in Preußen, sondern im Reiche eine Privatarbeit veröffentlicht, in der es heißt: „Eine weitere Verbesserung der Verwaltung der Krankenkassen wird dadurch zu erreichen sein, daß die Verwaltung der Orts

krankenkassen an die Veiwaltung der C inde oder des weiteren

Kommunalverbandes angegliedert w Dies wird jetzt durch⸗ geführt. Es zeigt sich, daß diese = . bab Minister. In demselben Jar „o) sind die Kassenbeamten hier in Berlin zusammen⸗ „d haben verlangt, daß ein Vertrag

geschaffen wird, duich Len ne lich gegen eine derartige Maßregelung

zu schützen suchten. Sie wollten sich nicht einer so brutalen Ver— gewaltigung aussetzen, es war ein Att der Notwehr, denn die Kassen— beamten sind vielfach lange Zeit, 20 Jahre und länger, in ihren Stellungen und leisten Hervorragendes, können aber bei ihrer ein— seitigen Tätigkeit nicht leicht eine andere Beschäftigung finden. Hier will man eben ein Ausnahmegesetz machen gegen die sozialdemokratischen Ortskrankenkassenvorstände. (Zurufe von rechts und links. Unruhe.) Der Abg. Schickert hat die Protestversammlung vom Sonntag als eine sozialdemokratische Demonstration hingestellt; die national Ge sinnten dächten anders. Demgegenüber weise ich auf eine Auslassung der „Kölnischen Volkszeitung“ vom 27. Juni 1910 hin, in der es heißt: Unrichtig ist (s, den Kassenvorständen und beamten vorzuwerfen, daß sie bei der Abfassung dieser Verträge sozialdemokratische Partei⸗ interessen im Auge gehabt hätten. Eine derartige Behauptung trifft wenigstens für Cöln und wohl Rheinland⸗Westfalen nicht zu, da hier eine große Zahl von Kassenbeamten nicht auf dem Boden der Sozialdeinokratie steht. Wenn die Re gierung der Anschauung ist, daß die Verträge nach, den Bestimmungen des B. G.-B. ungültig sind, was will sie dann? Dann braucht man doch nicht ein Ausnahmegesetz zu schaffen. Man sieht, daß diese Verträge nur eine Verlegenheitswaffe sind, weil man tatsächlich kein Material besitzt. Wo ist denn ein Fall von Mißbrauch in den Krankenkassen nachgewiesen? Bei den Berufs— genossenschaften sind wiederholt übermäßig hohe Gehälter fesigestellt. Der bekannte „Reichsverband“ bei seinem wahren Namen darf man ihn ja hier nicht neunen, wenn man sich nicht eineni Ordnungsruf aussetzen will —, der Reichsverband, an dessen Spitze unser Kollege von Liebert steht, hat es unternommen, das tatsächlich nicht vorhandene Material nachzuliefern, und er hat ein Machwerk ge schaffen, das an Lügenhaftigkeit seinesgleichen sucht. Es werden da Dinge vorgebracht, die jeder Grundlage entbehren, die sich lediglich als Verleumdung von Kassenbeamten charakterisieren. Solche feigen Verlenmdungen sind die Anführung jener Broschüre über die Anstellung des Ortskrankenkassenbeamten Horn in Mannheim, die Angaben über Vorgänge in Freiburg, Leipzig und Berlin. In der Kommission ist vom Ministerialdirektor Caspar behauptet worden, daß in der Berliner Ortskrankenkasse der Kaufleute ein Plakat aus— gehangen habe, das zum Austritt aus der Landeskirche aufforderte. Wir haben festgestellt, daß daran nicht ein wahres Wort war; die Behauptung ist aber irrtümlich in dem Kommissionsbericht stehen ge⸗ blieben. (Zuruf des Abg. Becker⸗A Arnsberg (3.): Vie Berichte haben Ihnen ja zur Korrektur vorgelegen! Dieser Zwischenruf veranlaßt mich, doch ein Streiflicht auf die geradezu unerhörte Art fallen zu lassen, wie die Berichte „festgestellt“ worden sind. Der Kommissionsvorsitzende hat uns am 25. hin il nach Berlin geladen zur Berichtsfeststellung, obwohl der zweite Teil des Berichtes über die Krankenkassenversicherung und der Bericht über das vierte Buch noch gar nicht vorlagen! Diese Komödie haben wir nicht mitmachen wollen; die Berichte, wie sie vorliegen, haben gar keinen Wert für uns, und das weiß der Abg. Becker so gut wie wir. (Vizepräsident Spahn ersucht, alle Zwischenrufe zu unterlassen. Der Abg. Becker hat übrigens sich in eine Kommission, die zur Auftechterhaltung der Selbständigkeit der Kassen eingesetzt worden war, an Stelle des Abg. Giesberts wählen lassen und dort gegen die Aufrechterhaltung dieser Selbständig keit gearbeitet, indem auch er auf die großen Mißstände und Miß— bräuche hinwies, die in der Verwaltung vorgekommen sein sollen, die man aber bis heute noch nicht hat nachweisen können. Also heute treten auch die Arbeitersekretäre des Zentrums für das Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter ein, für das selbst der Professor Franke diese Vorlagen erklärt hat. Schon vor dem Düsseldorfer Vertrag hat ja bereits 1905 der Fürst Bülow im preußischen Herrenhause erklärt, die Arbeiter müßten entrechtet werden; welcher traurige Mut also gehört dazu, sich jetzt auf den Düsseldorfer Vertrag von 1906 für diese Vergewaltigung zu berufen! Der Frhr. von Stumm war aufrichtig genug, immer wieder die Forderung zu erheben. die Arbeiter dürften keine autorative Stellung einnehmen, sie müßten dauernd unter Vormundschaft stehen; diesem Stand punkt soll die Vorlage gerecht werden, die Regierung weiß alles besser. Ja, werden denn nicht auch von den Parteien, werden nicht vom Oberverwaltungsgericht, werden nicht selbst von Ministern und Staatssekretären Fehler gemacht? Das Korrektiv für die Kranlenkassen liegt ja gerade in der Selbstverwaltung. Auch die Arbeiter haben zugelernt und Erfahrungen gesammelt und i enkass ing hat sich schließlich aufs beste k sie haben geradezu vorbildlich gewirkt. Es ist begreiflich, daß man ie alen Mitteln knebeln will, aber die verkehrtes Mittel, weil gz verhindert, daß der Arbeiter freudig für die Interessen „seiner“ Kasse eintritt und weil es nur dazu beiträgt, die Leistungen d beral donservativen bemühen sich, arbeiter in die Versicherung hinein⸗ jeden Einfluß auf die Kranken versicher zu entzieben und Militäranwärter hineinzubringen. Der taatssekretär bat Arbeiter und Arbeitgeber empfangen und l sid ahr der Arbeiter einverstanden

Regierung: ja, die Herren steckten

. Verhältnisse nicht richtig be

ing, die Regierung und der Staats—

es a n Unparteilichkeit fehlen und sie sind fübrende Organ der ertremsten Scharfmacher.

tellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern,

staatsminister Dr. Delbrück:

Meine Herren! Der Herr Abg. Hoch ist der Meinung, daß der Regierung an der nötigen Unparteilichkeit mangele, und —ĩ wie er sich ausgedrückt hat, lediglich das Ausfübrungsorgan extremsten Scharfmacher sel. (Sehr richtig! be demokraten. Ich kann dem Herrn Abgeordneten erwidern, was ich ihm bei einer ähnlichen Gelegen!

bereits die Ehre gehabt habe. Er mag einmal

speziell die industriellen Interessen

über die Reichs versicherungserdnung na

und ganzen finden, daß man mich

Vollstrecker des Willens der von ibm so genannten arfmacher an⸗ sieht. Wenn der Herr Abg. Doch ferner der Meinung ist, daß ich oder einer meiner Herrn Amte dorganger ich weiß nicht, auf welchen

Fall er Bezug genommen hat leute zur Information

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ehr zu sagen haben als der

ausgesucht (Widerspruch des erfahren hätte: nun, inreichend Gelegenheit gebabt, die Wahrheit zu bören während der nunmehr einjährigen Verhandlungen über den Ses W Dause und in der Kommission. sführungegeseß, die der Herr Abg. d ja weiter nichts als die Kon—⸗

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