1 ;
w
Mais
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplãtzen für die Woche vom 1. bis 6. Mai 1911 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. sPreise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Woche Da⸗ 1.6. gegen Mat Vor⸗
Berlin. 1911 woche
Wen, guter, gesunder, mindestens 712 g das ] 168,27 157,83 Welzen, 755 g das 1. 203,92 202,17
vafer,. ; 1455 g daz 1. I65, 35 i623 568
Mannheim.
Roggen, erer russischer, mittel.
l 5 168,44 Welzen, Pfälzer, 3 scher, amerik., rumän., mittel
220,53 174, 38 180,00 138, 13
Hafer, badischer, russischer, mittel ..... Gerste badische, Pfälzer, mittel. russische Futter⸗, mittel.
ö. Wien. oggen, Pester Bod ] ö Theiß ⸗ .. . ö, Hafer, ungarischer JI... Gerste, slovakische ... Mais, ungarischer ..
Bud apest. Mittelware . 32 161,B55 k . 214,35 Jö 17 178,67 ö 3 140,94 w 2 108,92
Odessa.
Roggen, 71 bis 72 Kg das hl.. 105,65 Mr n, Ulka 75 bis 765 Kg das H 14612
Rig a.
Roggen, 71 bis 72 kg das h.. Weizen, 78 bis 79 kg das h..
Paris. : lieferbare Ware des laufenden Monats ⸗ ö.
Antwerpen.
Donau⸗, mittel . 154,31 . 149,88 roter Winter⸗ Nr. 26. 1957,94 a 158,58 157, 13 k 154,55 152,54 Kalinke Nr. 166,16 154,31
Am sterdam. Hö r ö. Rioanen St. Petersburger. . 125 01 Wezen Ddessß . 157 56
173,73 233.34 177,13 178,84 125,19
Roggen, . Hafer, Gerste, Futter⸗ Mals,
111,45, 1416.51
Roggen Weizen
amerikanischer Winter 169, 37 amerikanischer, bunt. 103,32 , 115,17
London.
153,19 149, S3 145,19 131,86
115 25
Weizen / engl. ye, N wan ,
Weizen englisches Getreide, Haff Mittelpreis aus 196 Marktorten erste (Gazette averages)
Liverpool.
russischer... Manitoba Nr. 2 La Vlgta. 154,76 ,, , weiß . 152 88 Australier ... 167,91 Hafer, englischer, 5 K 3 131,49 er⸗ J Schwarze Meer⸗ 131,90 Gerste, . Kurrachee .. 126 01 ,,, 114,59 Mais . ö ; 30 6 La Plata, gelber .. 23. 0
Chieago.
. .
Weizen, Lieferungsware ] Juli ...
September
Mais ö. , Neu Jork.
roter Winter⸗ Nr. 2... 149.39 Mal.... 147565 Lieferungsware Juli... 147,25 September 145,51
Mais . . 99,97 Buenos Aires.
Weizen, Durchschnittsware ....
) Angaben liegen nicht vor.
147,94 166,50 Weizen .
d — 0
C 2 0
Co or Co Co
0 SD — — * vd 5
Weizen
142,54
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner hroduktenbörse — hHo4 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um— ätzen an 196 Merktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts— Preise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen — 489, Hafer — 312, Gerste — 400 Pfund engl. angeseßt; 1 Bushel Weizen — 69, 1 Bushel Mais — 56 Pfund englisch, 1 Pfund englisch — 45355 g; 1 Last Roggen — 2100, Wetzen — 2400, Mais — 2000 kg.
Bei der nn, , m. der ref in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im ‚Reichganzeiger' ermittelten wöchent— lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner 66 zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die f auf London, h Chicago und Neu Port die Kurse auf Neu Jork, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters— burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 10. Mai 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
Deutscher Reichstag. 170. Sitzung vom 9. Mai 1911, Nachmitlags 1 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs einer Reichsversicherun gsordnung.
Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Abg. Dr. Mug dan (Fortschr. Volksp.): Der Antrag Hufnagel⸗Irl ist schon aus einem formellen Grunde unmöglich, weil in den Vor⸗ ständen der Landkrankenkassen niemand sitzt, der aus den Kreisen der hier in Betracht kommenden Versicherten gewählt ist, also ein Interesse an der Einführung der Wochenhilfe hätte. Außerdem aber wäre er eine ganz außerordentliche Verschlechterung der Kranken⸗ fürsorge für die ländlichen Arbeiterinnen, und er führt der ganzen ländlichen Bevölkerung klar vor Augen, daß hier Arbeiter erster und zweiter Klasse geschaffen werden sollen. Die Anträge der Sozialdemokraten leiden ebenso an inneren Widersprüchen und an der praktischen Un— möglichkeit ihrer Durchführung. Wenn verlangt wird, den Schwangeren für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge der Schwangerschaft Schwangerengeld zu gewähren, so ist doch die Dauer dieser Arbeits⸗ unfähigkeit gar nicht vorher zu bestimmen, man müßte denn eben durchweg die Zeit von 9 Monaten ansetzen. Dagegen empfehlen wir unsere Anträge, die dasjenige obligatorisch machen, was sich wirklich durchführen läßt. Wir wollen 3 212 so fassen: „Die Kasse hat allen weiblichen Versicherungspflichtigen, die im Jahre vor der Nieder⸗ kunft 6 Monate beschäftigt gewesen sind, Hebammendienste und ärzt⸗ liche Geburtshilfe, die bei der Niederkunft erforderlich werden, zu⸗ zubilligen. Sodann wollen wir dem § 2124 folgende Fassung geben: „Die Kasse hat Schwangeren, die der Kasse mindestens 6 Mongte angehören, 1) wenn sie infolge der Schwangerschaft arbeitsunfähig werden, ein Schwangerengeld in Höhe des Krankengeldes bis zur Ge⸗ samtdauer von 6 Wochen zuzubilligen, 2) auf die Dauer dieser Leistung die Zeit der Gewährung des Wochengeldes vor der Niederkunft an⸗ zurechnen, 3) Hebammendienste und ärztliche Behandlung, die bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich werden, zuzubilligen.“ Daß die bürgerlichen Frauen kein Verständnis für die Pflichten der Mutterschaft haben, ist ein Vorwurf, den der Abg. Irl und auch der Abg. David mit Unrecht erheben. Bei den jungen Müttern ist kein Wunsch größer als der, ihr Kind selbst zu stillen. Ich frage: ist es be⸗ rechtigt, wegen einer Geldfrage eine solche Forderung abzulehnen? Es handelt sich um die Zukunft des Vaterlandes, die durch Schiffe und die Armee allein nicht gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann die Regierung unserer Forderung kein entschiedenes Nein ent⸗ gegensetzen.
Abg. Hausmann (nl): Ich möchte Verwahrung einlegen gegen den Vorwurf der Sozialdemokraten, daß wir bisher in eine eingehende Diskussion dieser Anträge nicht eingetreten sind. Diese Anträge sind in der Kommission bereits eingehend besprochen worden, und wie können Sie verlangen, daß wir in eine eingehende Diskussion über ein Gesetz eintreten, daß 1754 Paragraphen hat! Der Abg. Dr. David hat gestern hier einen langen wissenschaftlichen Vortrag ge⸗ halten und mit großem Geschick das Material vorgetragen, ich kann aber nicht anerkennen, daß bei dem jetzigen Stande der Verhandlungen die Tribüne der richtige Ort dafür war. (Lebhafter Widerspruch bei den Sozialdemokraten. Was sollen wir denn auf diese Rede ant⸗ worten, die sich bezog auf die Konservierung der Frauen⸗ büste usw.?“ Wir stehen gewiß vor Zuständen, die uns nicht gefallen. Als Männer aber, die auf realem Boden stehen, müssen wir uns fragen, ob das, was auch wir erstreben, wirklich erreicht werden kann. Für Mutterschutz muß alles geschehen, was geschehen kann! Die Abgg. Dadid und Mugdan machen sich aber die Sache sehr leicht. Die sozialdemokratischen Anträge würden kolossale Summen erfordern. Wenn die Versicherten z der Beiträge auch ferner zahlen sollen, so ist es fraglich, ob sie diese Kosten tragen können. Schon die jetzigen Leistungen sind schwer erschwinglich. Werden die Regelleistungen nach dieser Vorlage noch weiter erhöht, so werden die Kassen auch mit 60 nicht auskommen, die sozialdemokratischen Anträge würden die Leistung auf 720 erhöhen. Was würden wir unsererseits sagen, wenn wir 10 0,9 unseres Jahreseinkommens für unsere Kranken— versicherung zahlen sollen? Wir würden das für absurd halten. Wenn wir unerreichbare Forderungen ablehnen, so wird und kann uns dies nicht als Arbeiterfeinlichkeit ausgelegt werden. Die Arbeiter wissen ganz genau, wo ihre wahren Freunde sitzen. Ich habe ja meinerseits nichts dagegen, wenn selbst bis Weihnachten gesessen werden sollte, aber der Sache dient es, wenn wir an den Kornmissionsbeschlüssen festhalten. Wir werden deshalb gegen die sozialdemokratischen An⸗ träge und gegen den Antrag Mugdan stimmen.
Abg. Freiherr von Gamp⸗Massaunen (Rp.): Ueber die Not⸗ wendigkeit und Wichtigkeit des Mutterschutzes und der Säuglings⸗ fürsorge besteht kein Zweifel. Es fragt sich nur, ob es sich hier um eine Pflicht der bürgerlichen Gesellschaft oder der Gesetzgebung bandelt. Ich stehe nicht an, mich für das erstere zu entscheiden. Die Frau der bürgerlichen Gesellschaft hat sich mit großer Opferfreudigkeit in den Dienst dieser Liehestätigkeit gestellt. Hier handelt es sich
t um Krankheiten, auch nicht um Unfälle. Diese ganze age gehört also garnicht zu den Aufgaben der Krankenkassen. önnen die Sozialdemokraten es rechtfertigen, vom Arbeiter die
.
— — — 2 —
zsung dieser großen sozialen Frage zu verlangen, ihm z der Kosten für aufzubürden? Dann könnte man auch die Bekämpfung der uberkulose und anderer Volkskrankheiten auf die Krankenkassen ab⸗ Die ganze Verwirrung ist angerichtet durch die Gewerbe⸗ durch eine von dieser über die Beschäftigung von Ar⸗ innen nach der Niederkunft getroffenen Bestimmung. Bei der irtschaft besteht keine derartige Verpflichtung der Arbeitgeber; auch niemand von den Arbeiterinnen nötig, 6 Wochen nach der unft zu feiern, die treten viel früher wieder in Arbeit. Wir auf dem Boden der Kommissionsbeschlüsse, um etwas Positives zu bringen und die Reichsversicherungsordnung Gesetz werden
den bezüglich der landwirtschaftlichen Arbeiterinnen Anregungen werden wir entsprechen, wenn sich eine
e Form finden läßt. Das Vorgehen der Sozial⸗
n kann nur agitatorische Zwecke verfolgen. Der Hinweis
e Staaten verschlägt nicht, denn in Norwegen z. B. ist die lichkei iel geringer, als bei uns, obwohl dort keine esteht. Bei der normal verlaufenden Schwanger⸗
aft kann man doch von einer Krankheit nicht reden.
z.: Die Kritik unserer Anträge durch die Abgg.
'r. Mugdan ist unberechtigt. Der Abg. von Gamp
inen grundsätzlichen Vortrag, wonach der Mutter⸗
f t Arbeiterschaft, sondern der gesamten
sei. Ja gewiß, das trifft nicht bloß für die ganze Krankenfürsorge zu,
und Fürst diese Gesetzgebung auch durchaus in diesem Sinne die bürgerliche Gesellschaft hat eben ihre Pflicht nicht getan, und die Arbeiter haben sich auf Selbst⸗ hilfe angewiesen geseben. Ganz besonders hat es die bürgerliche Gesellschaft an der Wöchnerinnenfürsorge fehlen lassen; mit den Bemühungen der privaten Liebestätigkeit ist nichts getan, und die Kommunen haben die Mittel dafür nicht übrig. Da muß die Arbeiterschaft, da müssen die Krankenkassen eintreten, um einen Fort⸗ schritt anzubahnen. Nun jammern die Abgg. von Gamp und Haus⸗ mann über die großen Kosten. Der Abg. Hausmann sprach sogar von einer Milliarde. Tatsächlich sind unsere Anträge mit 70 Millionen durchzuführen, und die Arbeiter scheuen sich keinen Augenblick, dieses Opfer zu bringen, um für Frauen und Kinder zu sorgen. Hundert⸗ tausende von Arbeiterinnen haben in diesen Tagen dafür demonstriert. Wenn sich die Arbeiter zu diesem Opfer bereit er⸗ klären, müßte den Arbeitgebern die Schamröte ins Gesicht steigen, daß sie sich gegen den auf sie entfallenden Kosten⸗ beitrag sträuben! Bei den Reichen und Reichsten ist das Geld für diese Fürsorge zu finden, ohne daß die Arbeiter neu belastet zu werden brauchen; aber da wollen sie es nicht hergeben.
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bürgerlichen Ge für den Mutt
111 1
Ich möchte meine Partei entschieden dagegen verwahren, daß sie hier auch nur einen einzigen Antrag eingebracht hätte, der nicht aus sach lichen Gründen diktiert gewesen sei, nicht aus dem Bestreben die Arbeiterverhältnisse zu verbessern, und daß wir nicht im Rahmen 9 Möglichen geblieben wären. Man will jetzt die Neichsbersicherunge ordnung uffn bringen, damit sie nicht dem neuen Reichstag vor. gelegt wird, und dann in einer Form zustande kommt, die weit über das hinausgeht, was jetzt den dcn zugebilligt werden muß. Ver. schlechtern kann man die Vorlage jetzt nicht mehr. Man könnte eine Prämie auf eine Verschlechterung aussetzen, es würde sie niemand ge⸗ winnen. Der Abg. Irl ist gufs Eis gegangen, weil ihm zu wohl wurde, und es zeigte sich, daß er nicht einmal mehr seine Fraktionsgenossen hinter sich hat. Es steht fest, daß die Konservativen und die NRegie— rung noch jetzt verhandeln und nicht über alles einig sind, daß es unter ihnen sehr diele Leute gibt, die gern einen Vorwand haben möchten das Gesetz scheitern zu lassen. ⸗
Abg. Giesberts (Zentr.) verzichtet aufs Wort.
Abg. Stolle (Soz.) befürwortet nochmals in längeren Aus, führungen den sozialdemokratischen Antrag. Bei unehelichen Geburten sei Hilfe besonders nötig, das beweise die außerordentlich hohe Sterblichkeitsziffer gerade bei diesen Säuglingen. Es handle sich hier um eine Kulturaufgabe, und da dürfe man nicht fragen, woher das Geld komme.
Abg. Kulerski (Pole); Wir möchten auch dazu beitragen, um die ungünstige Lage armer Mütter zu bessern, deshalb sind uns die Anträge sympathisch. Aber die Fassung des § 210 geht uns nach dem sozialdemokratischen Antrag zu weit. Es ist gar keine Grenze gejogen. Die anderen Anträge werden wir annehmen, sollten sie fallen, so werden wir für die Anträge Ablaß stimmen.
Damit schließt die Debatte.
Es folgen eine lange Reihe persönlicher Bemerkungen der Abgg. Brey (Soz.), Dr. David (Soz.), Hausmann (ul) und Dr. Mugdan fortschr. Volksp. .
Der Antrag Albrecht auf obligatorische Gewährung eines Schwangerengeldes wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ueber den 5 211 der Anträge Albrecht und Gen., der Hebammendienste und ärztliche Behandlung sowie ein Wochen geld für 8 Wochen nach der Niederkunft in Höhe des Kranken geldes allen Wöchnerinnen gewähren will, die im letzten Jahre vor der Niederkunft mindestens 6 Monate als Arbeiterin gegen Krankheit versichert gewesen sind, wird namentlich ab— gestimmt. Die Ablehnung erfolgt mit 240 gegen 63 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen. . ;
8 210 wird in der Kommissionsfassung (Wochengeld für 8 Wochen, von denen mindestens 6 in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen) angenommen, ebenso 5 2190 a der Kommissionsvorschläge (Befugnis der Kasse, mit Zu— stimmung der Wöchnerin an Stelle des Wochengeldes Kur und Verpflegung in einem Wöchnerinnenheim und Hilfe und Wartung durch Hauspflegerinnen zu gewähren und dafür bis zur Hälfte des Wachengeldes abzuziehen), nachdem die bezüglichen sozialdemokratischen Anträge auf obli= gatorische Gewährung zurückgezogen sind; ebenso wird 8 211 (Erstattung des Wochengeldes aus anderen Kassen, solange die Wächnerin bei mehreren Krankenkassen versichert war) nach den Kommissionsvorschlägen angenommen. .
Ucber die Anträge Ablaß zu 8 212 und 22a, die in der Debatte der Abg. Dr. Mugdan befürwortet hat, wird gleich⸗ falls namentlich abgestimmt. Die Anträge werden mit 183 gegen 122 Stimmen abgelehnt. .
3 212, 2122 und 213 werden in der Kommissionsfassung angenommen. .
88 214 —217 betreffen das Sterbegeld. Nach 8 214 soll als Sterbegeld beim Tode eines Versicherten das 26 fache des Grundlohns gezahlt werden.
Abg. Nos ke (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht, das Minimum des Sterbegeldes auf 60 4 festzusetzen. Dieser Betrag sei notwendig, um die bitterste Not abzuwenden. Das Begräbnis hätte auch nicht in der allerkläglichsten Form durch Nasenquetscher, Armen— särge zu geschehen, wie es leider jetzt bei den Arbeitern vielfach vor⸗ komme. Die Belastung der Kassen durch Annahme des Antrages würde nur eine geringe sein.
Abg. Dr. Door mann kfortschr. Volksp.) hält das, was Kommissionsfassung gewähren will, für ausreichend.
Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.
8 25:
„Stirbt ein als Mitglied der Kasse Erkrankter binnen einem
Jahre nach Ablauf der Krankenhilfe an derselben Krankheit, so
wird das Sterbegeld gezahlt, wenn er bis zum Tode arbeitsunfähig gewesen ist ! 2 ist von der Kommission unverändert angenommen worden.
Abg. Büchner (Soz.) befürwortet die Streichung der Worte an derselben Krankheit“ und spricht die Erwartung aus, daß das Haus nunmehr von der bisherigen Taktik der Abwürgung der sozial⸗ demokratischen Anträge abgehen werde. Außerdem solle dem 5§ 215) folgender Zusatz gegeben werden: „Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kranke seinen Anspruch auf das Sterbegeld durch einen Beitrag erhalten, der in der Satzung zu bestimmen ist.“ Bei einzelnen Kassen bestehe solche Einrichtung bereits. ;
Abg. Dr. Doormann (fortschr. Volkep.): Der zuletzt erwähnte Antrag ist nach unserer Meinung eine versicherungstechnische Un möglichkeit. Wir werden den sozialdemokratischen Antrag ablehnen, weil der Paragraph genügende Vorsorge trifft.
Abg. Molkenbuht (Soz.): Wie kann man hier von einer Unmöglichkeit sprechen, wo es doch Krankenkassen gibt, bei denen diene in gn schon besteht?
Die Anträge Albrecht werden abgelehnt.
sz Als betrifft die Familienhilfe, Danach kann fakultatio durch die Satzungen I) Krankenpflege an versicherungsfreie Familienmitglieder der Versicherten, 2) Wochenhilfe an ver sicherungsfreie Ehefrauen der Versicherten, 3) Stillgeld an ver sicherungsfreie Ehefrauen der Versicherten, 4) Sterbegeld bein Tode des Ehegatten oder eines Kindes eines Versicherten g währt werden. Das Sterbegeld kann für Ehegatten bis auf? für ein Kind bis auf die Hälfte des Mitgliedersterbegeldes be— messen werden.
Abg. Kunert (Soz.) befürwortet einen sozialdemokratischen An⸗ trag, die Familienhilfe obligatorisch zu machen und das Sterbegeld für ein Kind unter 16 Jahren auf die Hälfte, für den Ehegatten auf des Sterbegeldes für den Versicherten festzusetzen. Eine fakultative Bestimmung sei nicht am Platze. Die Bestimmungen seien zu schwammig, es helfe auch die Definition der Regierung nicht. Alles, was die Regierung in die Reicheversicherung hineingeschrieben habe, hätten die Scharfmacher hinfällig gemacht und die Regierung, an der Spitze der Reichskanzler, hatte sich ihnen unterworfen. Vizepräsident Schultz rügt diese Darstellung) Daß von der Re⸗ gierung, an deren Spitze der Reichskanzler steht, diese Bestimmungen gutgeheißen sind, ist eine sozialpolttische, nationalökonomische Nichts= würdigkelt. (Vizepräsident Schultz ruft den Redner jur Ordnung.) Ich würde einen stärkeren Ausdruck gebrauchen, wenn ich über einen solchen verfügte. (Vizepräsident Schultz; Es ih eine ganz ungehörige Art, wie Sie sich gegen eine, Rüge des Präsidenten verhalten. Ich bitte fich zu zügeln) Die Annahme unseres Antrages würde einen allgemeinen Kulturfortschritt bed n
Abg. Hormann, Bremen (fortschr. Volisp.) Wenn die Mitte vorhanden wären, sodaß wir ein Obligatorium einführen kannten
8550
die
. *
bäten wir die letzten, die dazu nicht ja sagten. Aber nachdem . 6. ö 212 und 2124, die gleichfalls eine Muß in fthrijt bezweckten, a gelehnt sind, können wir auch hier nicht mit⸗ 46 Win imkssen mil Kassen rechnen, die weniger leistungsfähig ⸗ Nchberdies können die Krankentassen ja selbst beschließen, über , vorgeschriehenen Sätze inguszug hen. .
Abg. Hoch (Soz.): Die Vertreter der Versicherten in den Vor⸗ ständẽn fehen pon Anträgen auf Erhöhung ab aus der Befürchtung daß sonst . Arbettgebervertreter von ihrem Recht zur Ekrichtung von Betriebs— e nltenkassen Gebrauch machen und damit die Ortskrankenkasse er⸗ schüttern. Macht man die Vorschriften obligatorisch, dann müssen ken die leistungsunfähigen Kassen verschwinden.
Die Anträge Albrecht werden abgelehnt.
Die sz 219 bis 334 enthalten „Gemeinsame Vor—
friften“. 5 ' sch fe 225 lautet in der Kommissionsfassung: „Tritt ein Versicherter, der Kassenleistungen bezieht, zu einer enderen Kasse über. so übernimmt diese die weitere Leistung nach ihrer Satzung. Die Zeit der bereits genossenen Leistung wird an⸗ erechnet. Die Mehrleistungen erhält er nur, wenn er schon in einer früheren Kasse Anspruch auf Mehrleistungen erworben hatte. Abg. Molkenbuhr (Soz) will als neuen Absatz hinzufügen; Hatte er nach der Satzung seiner früheren Kasse einen Anspruch auf NMehrleistungen, die die neue Kasse nicht gewährt, jo erhãlt er die Mebr⸗ sestungen nich dem Statut seiner früheren Kasse. Dies Tistungen hat seine frühere Kasse der anderen Kasse zu ersetzen. Seine Partei wolle den Versicherten unter allen Umständen erworbene Nechte erhalten. Das sei recht und billig, wenn ein BVersicherter, 3. B. ein Bauarbeiter, gejwungen sei, aus seiner Kasse auszuscheiden, an die er seine Bei⸗ ge gezahlt, und wo r dauernde Mitgliedschaft erworben hahe. Gz würde auch bei den Kassen dann das Bestreben entstehen, möglichst gleichwertige Leistungen zu bieten; ; Direktor im Relchsamt des Innern Ca spar: Beim Uebertritt zu einer anderen Kasse liegen immer gewisse Schwierigkeiten vor, ob man die Verhältnisse der neuen oder der alten Kasse zu Grunde legen soll. Die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß die Mitgliedschaft ent⸗ schelden fell, alse beim, Uebertritt zu einer neuen Kasse die Verhältnisse diefer neuen Kasse. Ahsatz ? enthält einen allgemeinen Ausgleichs grundsatz, daß der Ucbertretende erworbene Rechte nicht verlieren soll. Aber er kann nicht gleichzeitig in die Rechte der neuen Kasse eintreten und ihm die Bezüge der alten Kasse belassen werden. Der Entwurf entspricht der Billigkeit. Der Antrag wird abgelehnt.
s 2Wß sieht vor, daß, wenn ein Versicherter wegen Er⸗ werbslosigkeit ausscheidet, ihm der Anspruch auf die Regel⸗ leistungen der Kasse verbleibt, wenn der Versicherungsfall während der Erwerbslosigkeit und binnen 3 Wochen nach dem
Ausscheiden eintritt.
Abg. Hoch (Soz.) wendet sich gegen den dritten Absatz dieses Paragraphen, wonach der „Anspruch wegfällt“, wenn der Erwerbslose sich im Auslande aufhält und die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Sozialdemokraten hätten erwartet, daß die Mehrheits⸗ parteien oder die Regierung mit einem Verbesserungsantrag gekommen wären, denn sie müßten wissen, daß dieser Absatz dem § 28 des bestebenden Krankenversicherungsgesetzes entspreche, und daß Streitigkeiten sich daraus entwickelt hätten und verschiedene richterliche Entscheidungen letzter Instanz ergangen seien. Es sei nicht die ausschließliche Aufgabe der Sozialdemokratie, auf Unklarheiten aufmerksam zu machen und sie zu beseitigen.
Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Daß dieser Absatz dem geltenden Recht entspricht und verschiedene Deutungen erfahren hat, ist auch uns bekannt. Die Auffassung des Staatssekretärs wird aber beispiels—⸗ weise auch vom sächsischen Oberverwaltungsgericht geteilt. Es ist ganz unmöglich, alle Streitigkeiten, die sich auf dem Gebiete der Krankendersicherung ergeben können, hier gesetzlich zu regeln. Es be— steht für alle Streitigkeiten nunmehr eine einheitliche oberste Instanz,
und man kann vertrauen, daß durch das Reichsversicherungsamt die Einheitlichkeit in der Rechtsprechung herbeigeführt wird.
Abg. Hoch (Soz.): Man soll sich nicht auf die oberste Instanz
verlassen, sondern gleich hier Klarheit schaffen. Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Der Ausdruck „fällt weg!“ kommt noch an vielen anderen Stellen vor. Wenn Sie aber beantragen wollen, zu sagen „erlischt', so würde dagegen nicht das geringste Bedenken bestehen.
8 226 bleibt unverändert.
ind.
Die Kasse kann den Beitritt d einem ärztlichen Gesundheits—
Die Anträge werden abgelehnt.
Der dritte Abschnitt 85 235 318 betrifft die Träger
der Krankenversicherung, 8 235 besagt:
— Krankenkassen im Sinne dieses Gesetzes sind die Ortskranken— lassen, die Landkrankenkassen, die Betriebskrankenkassen und, die Innungskrankenkassen. Diesen Krankenkassen können die Mitglieder der nach landesgesetzlichen Vorschriften errichteten knappschaftlichen Krankenkassen nicht angehören.“
g . Sozialdemokraten beantragen folgende Fassung des §5 Bö:
— Für den Bezirk eines Versicherungsamtes wird eine Kranken⸗ lasse errichtet.“ sass Abg. Severing (Soz,) tritt für diesen Antrag ein. Die Ver⸗ Mer des Entwurfs hätten leider aus den Erfahrungen der letzten e hre nichts gelernt. Als man an die Schaffung der Kranken⸗ otge ging, habe man sich an die bestehenden Einrichtungen an— legen, müssen, dazu liege heute kein Anlaß mehr vor, vielmehr sei Alike lt here Zentralisation geboten, die nur, segensreich für die sozigle
on e bersicherung wirken könne. Das sei auch auf. internationalen fan f ben einwandfrei festgestellt worden. Wirklich juversässige e Angaben könnten nur von großen zentralisierten Kassen Kist ern weben. Große territoriale Kassen wären in ieder, Beziehung es hel hig als die heutigen Splitterkassen. Nach 8 23335 solle nde, 4 00 Kassen bleiben, die heute im Deutschen eiche be⸗ Hen cz ehr cbt nur die Arbeiter, sondern auch namhafte Aerzte und Auch hygieniker hätten die Forderung der. Zentralisation erhohen. er e Kommission habe die schweren Mängel der heutigen Zer⸗ . 36 ahzrlännt, Die Widerstände, gegen, die Zentralisierung Die? . der Mehrheit durchweg auf politische Motive zurückzuführen. norme deren hätten geradezu ausgesprochen, daß die Landkrantenkassen nicht . eien, weil man die Landarbeiter den Drtskrankenkassen a e nge l; könne, da sie dort der sozialdemokratischen Agitation abend Rl. Haren. Herr von Kröcher habe in Cöln am letzten Sonn dor . Regierung den Vorwurf gemacht, sie hätte zu große Angst
er Sozialdemokratie; dieselbe Angsi' hätten doch aber auch die
Konservativen, das sei aber nicht mehr Angst, das sei schon mehr der reine Verfolgungswahn.
Abg. Schmidt (Berlin) (Soz.): In der Verurteilung der jetzigen Zersplitterung der Krankenkassen sind sich alle Arheiter, welcher politischen Partei sie auch angehören mögen, einig. Betriebs- und Innungs— krankenkassen als besondere Institutionen sind von uns nicht ent⸗ schiedener bekämpft worden als von den Rednern auf dem christlichen Gewerkschaftskongreß. Wunderbarerweise aber haben selbst die Arbeitervertreter des Zentrums für die Beibehaltung dieser Kassen⸗ arten gestimmt. Auf den großen Betrieben, besonders im Rheinland und Westfalen, werden Arbeiter über 140 Jahre bekanntlich nur noch ausnahmsweise angenommen; das ist die sozialpolitische Fürsorge der Unternehmer! Durch neue Gründung von Betriebskrankenkassen werden die ; krankenkassen immer mehr in ihrer Lebensfähigkeit gefährdet. Ebenso müßte ein Innungsmeister, der es mit seinen Arbeit lich gut meint, der kleinen Innungskrankenkasse feindlich ge stehen. Die Begründung neuer Innungskrankenkassen ist vielfach ein direkter Nachteil für die Arbeiter, weil diese Kassen danach streben die Beiträge und also auch die Leistungen möglichst herabzusen nehmen Kranke entweder übechaupt nicht auf oder dringen deren baldige Entlassung, sodaß man Innungskrankenkassen, so verfahren, direkt als Maßregelungsbureaus bezeichnen é e durch schwarze Listen den kranken, invaliden Arbeitern den Broterwerb vollends unmöglich machen.
Abg. Fegter (fortschr. Volksp.): In die neuen Landkrankenkassen sollen nach den Kommissionsverhandlungen nicht weniger als 3 Millionen Personen aufgenommen werden. Ob diese neue Form die die Mehrheit gegen den Willen der Linken durchgesetzt hat, richtig konstruiert und organisiert ist, müssen wir umsomehr bezweifeln, als sie tatsächlich zweierlei Recht schafft und zweierlei Klassen der Be völkerung, vollberechtigte Mitglieder der Ortskrankenkassen und Arbeiter minderen Rechts als Mitglieder der Landkrankenkassen. Eine solche Differenzierung wird lediglich die Landflucht weiter steigern und der Gesamtheit zum Nachteil gereichen. Als Liberale können wir einer solchen Differenzierung der Bevölkerung nicht zustimmen, und darun lehnen wir die Landkrankenkassen ab. Man muß den Landarbeitern das gleiche Recht geben, man soll doch Vertrauen zu ihnen haben, Miß— trauen macht die Leute zu Sklaven, unter Umständen auch zu Schurken. Ich möchte Sie (rechts) noch in zwölfter Stunde bitten, den Land— krankenkassen dasselbe Recht zu gewähren wie den Ortskrankenkassen.
Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Ich muß bestreiten, daß die Mitglieder des Hauses, die an dem christlichen Gewerkschaftskongreß teilgenommen haben, den Boden jener Beschlüsse verlassen hätten. Wir stehen vor der Frage, ob wir gegenüber der Haltung der Re gierung das Gesetz gefährden sollten oder nicht. Um das Gesetz nicht zu gefährden, haben wir der Beibehaltung der Betriebskassen zu⸗— gestimmt. Diese Stellungnahme können wir gegenüber unseren Freunden im Lande vertreten und werden gewiß auch deren Zustimmung finden. Wir müssen ruhig abwägen, was durchführbar ist. Wir können nicht den Sozialdemokraten folgen, die offen erklärt haben, Anträge müßten gestellt werden, auch wenn sie nicht durchführbar wären.
Abg. Schm idt⸗Berlin (Soz.): Das letztere muß ich entschieden bestreiten. Wir haben bei allen unseren Anträgen nachgewiesen, daß sie durchführbar seien. Hätte die Regierung das Gesetz an den Betriebs kassen scheitern lassen, dann hätte sie sich elend blamiert und gezeigt, daß sie lediglich vom Zentralverband deutscher Industrieller abhängig ist. Die Betriebskassen haben sich völlig überlebt, darin sind sich alle Gewerkschaften einig, unsere wie die übrigen. Die Betriebskassen sind ein Krebsschaden, der ausgemerzt werden muß, um die Kranken— kassen zu einer größeren Leistungsfähigkeit zu bringen. Hier muß das Interesse der Arbeiter höher stehen als der Wille der Regierung.
Abg. Kulers ki (Pole): Auch wir halten die Dezentralisation auf dem Gebiete der Kassen für schädlich. Die Landkrankenkasse schafft tat— sächlich zwei Klassen von Kassen und entrechtet die Landarbeiter.
Dagegen kann man nicht energisch genug protestieren. Leider ist aber
an den Beschlüssen der Kommission nichts mehr zu ändern.
sz 235 wird nach Ablehnung des Antrags Albrecht unver— ändert angenommen.
5§z 236 bestimmt nach der Kommissionsfassung:
„Ortskrankenkassen werden für örtliche Bezirke errichtet (allge— meine Ortskrankenkassen), ebenso Landkrankenkassen, Orts- und Landkrankenkassen sind in der Regel innerhalb des Bezirks eines Versicherungsamts zu errichten. Die oberste Verwaltungsbehörde kann Abweichungen anordnen und zulassen“.
§z 237 lautet nach dem Kommissionsvorschlag:
„Die Landesgesetzgebung kann für das Gebiet oder für Gebiets— teile des Bundesstaats bestimmen, daß keine Landkrankenkassen neben den allgemeinen Ortskrankenkassen errichtet werden.“
8 238:
»Neben der allgemeinen Ortskrankenkasse wird keine Land⸗ krankenkasse errichtet, wo die Landkrankenkasse nicht mindestens 250 Pflichtmitglieder haben würde.“
Die Sozialdemokraten beantragen hier durchweg die Wiederherstellung der ursprünglichen Vorlage, wonach im F 236 gesagt werden soll: „für den Bezirk“ statt „innerhalb des Bezirks“, wonach ferner an die Stelle der „Landesgesetz— gebung“ die „Landesregierung“ treten soll, wonach endlich die Mindestzahl einer Landkrankenkasse 500 Pflichtmitglieder be⸗ tragen soll.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Aus der bisherigen Debatte geht hervor, daß die Regierung uns eine recht schlechte Vorlage gemacht hat. Aber die vorliegende und die folgenden Bestimmungen der Kommission zeigen, daß der Rechten die Regierungsvorlage noch nicht schlecht genug war. Sie haben sich bemüht, die Vorlage noch zu perschlechtern, und das ist Ihnen denn auch gelungen. Der Regierungsvorschlag würde zur Folge haben, daß in der Regel im Bezirk eines Versicherungsamtes nur eine Orts- und eine Landkrankenkasse bestände, der Kommissions beschluß aber läßt es zu, überall, wo man es aus politischen Gründen für angezeigt hält, Orts- und Landkrankenkassen zu errichten. Das Sonderbare aber ist, daß die Herren keine Furcht haben, die Re⸗ gierung werde die Vorlage ablehnen, wenn sie die Vorlage verschlechtern, und ebenso sonderbar ist, daß die Regierung solchen Verschlechte⸗ rungen ihren Segen gibt. Gerade die Herren vom Zentrum sind schuld, daß eine derartige Zerspitterung eintreten kann. Die Herren vom Zentrum, namentlich der Abg. Becker, sind es gewesen, die sogar Betriebs⸗ kassen mit zehn Mitgliedern zulassen wollten. Jedenfalls steht die Regierungs vorlage mehr auf dem Boden des christlichen Gewerkschafts— kongresses als die Beschlüsse der Kommission. Wir bitten Sie, die Regierungsvorlage wieder herzustellen. ö.
Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.): Daß das Zentrum für eine Zentrali⸗ sation der Krankenkasse ist, ist nichts Nenes. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß eine Zentralisation besser ist als das, was die Kommission vorschlägt. Anderseits muß man aber auch die Gegengründe ab wägen, die bezweifeln, daß größere Kassen größere Leistungen und billigere Verwaltung gewährleisten, namentlich da, wo es sich um weite Entfernungen und Gebirgstouren handelt. Man darf den Wert der großen Kassen nicht bemessen nach dem Maßstabe der großen Städte, wie es die Sozialdemokraten tun. Also eine rein schematische Zentralisation ist nicht durchführbar; man darf den Gedanken der Zentralisation nicht überspannen, sondern muß die lokalen, namentlich die ländlichen Verhältnisse berücksichtigen. Deshalb habe ich die Fassung der Kommission in diesem Punkte unterstützt, der eine Latitüde gibt. Damit werden die Arbeiter in meinem Wahlkreise wohl zufrieden sein, wie sich die Sozialdemokraten über— zeugen würden, wenn sie sie fragen wollten.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Den Verhältnissen, von denen der Vorredner sprach, trägt schon die Regierungsvorlage Rechnung.
Der Antrag Albrecht zu 8 236 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokratie und der fortschrittlichen Volkspartei ab— gelehnt.
Den Antrag Albrecht zu 8 237 befürwortet ebenfalls der Abg. MolLkenbuhr (Soz.): Der reaktionäre Beschluß der Kom⸗
mission ist auf den Einfluß Preußens zurückzuführen.
*
Wir als „frei⸗
. f . ' ss 1 S* 1 Maze Sorhorsts . willige Regierungskommissare“ bitten Sie um Wiederherstellung der
Regierungsvorlage.
Der Antrag wird ohne weitere Debatte abgelehnt. Der Antrag der Sozialdemokraten zu 3 238, die Mindest⸗ zahl der Mitglieder einer Landkrankenkasse entsprechend, der Vorlage auf 50o festzusetzen, anstatt nach den Kommissions⸗ beschlüssen auf 250, begründet wiederum der Abg. Molkenbuhr
(Soz.). Der Antrag wird abgelehnt.
Nach 8 246 sind Mitglieder der Landkrankenkasse: die in
der Landwirtschaft Beschäftigten, die Dienstboten
1
die im
Wandergewerbe Beschäfligten, die Hausgewerbetreibenden sowie
ihre hausgewerblich Beschäftigten.
Ein Antrag Albrecht schlägt folgende Fassung vor: „Mitglieder der Landkrankenkassen sind diejenigen Personen, die in der Landwirtschaft oder in der Hauswirtschaft der Landwirte
. i ö 5 21 66 . oder im Wandergewerbe beschäftigt sind.
Nach einem von der Kommission beschlossenen Zusatz sollen
757 611*
in der Gärtnerei im Friedhofsbetrieb und in der Park- und
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Gartenpflege Beschäftigten nur dann den Landkrankenkassen an hören, wenn sie in Teilen landwirtschaftlicher Betriebe tätig
Die Sozialdemokraten wollen diese Personen auch in Falle den Ortskrankenkassen angehören lassen.
erklärt nochmals die Konstruktion
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246 kann der Bundesrat den Landkrankenkassen Gruppen von Versicherten zuweisen, die vor diesem
icht kraft Gesetzes pericherungspflichtig waren. zassus zu streichen. 63e att 5sHMon Myth
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twertigste echt bringe.
D; 2* . 3 Die Anträge werden abgelehnt. 1
Nach Annahme der
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fassung wird gegen 7 Uhr die Fortsetzung der Ber Mittwoch 1 Uhr vertagt.
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
1611171
70. Sitzung vom 9. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr.
*
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der Nummer d. Bl. berichtet worden.
215— 248 in der Kommissions⸗
aus l
gestrigen
Das Haus setzt die erste Beratung des Entwurfs eines
Eisenbahnanleihegesetzes fort.
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Ich dan verwaltung dafür, daß sie meinen Wunsch von bezüglich der Beförderung der dänischen Post nach erfüllt hat. Zu begrüßen ist auch die Elektrisierung von Altona. Es verlautet, daß die Zugfolge auf Altonger Verbindungsbahn zuungunsten Alton
ke 1
werden soll. Ich möchte den Minister dringend bitten, dieses
Züge nich
von der Stadt Altona abzuwenden. Wenn die Altong⸗Hauptbahnhof durchgefüh
t weiter l
werden können, dann müßter
wenigstens bis Altona⸗Holstenstraße gehen. Von Hamburg na
Berlin müßte Morgen— dringend am Sonnabend nötig. Die Luftlinie von die Fahrstrecke dagegen reicht werden.
Abg. Dr. Sch epp ffortschr. Volkäp.): In Pankow müssen mehr
Schnellzüge halten. Auch auf der Strecke Berl
große Friedhöfe entstanden sind, muß werden. Sehr zu wünschen wäre halter und Stettiner Bahnhof. großen Verkehr
zerlastet, die Linie
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1
ine Verbindung zwischen dem An
59 j R ry 2 7 . 65Yr* Die Anhalter Strecke ist durch der
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Burbach ist eine dringende Notwendigkeit. (Abg. Heckenroth. (kons):
111 Ist das auch Ih wir haben doch die Interessen der A Verbindung beträgt, während
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nossenschaften
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vort roton 11 c1UI1I,
Stanke Gentr) tritt für Weiterführung der Stichbahn Haatsch — Hultschin nach der österreichischen Grenze und na
Norden an die Ratibor⸗Oderberger Hauptstrecke ein
Sorge zu tragen, daß der nach Berlin in der Nacht schleunigte Schnellzug in Ratibor anhalt.
18 6 1
Te ö, , , Abg. Freiherr von Wolff⸗Metternich (Zentr.) wünscht
einiger neuer Bahnlinien im Hunsrück und bittet sichtigung der Stadt Bernkastel bei der Lini dem Minister dafür, daß bei
Wünsche der Interessenten erfüll
des Bahnhofes Manderscheid,
den Einödsbahnhof nennt, d
Schließlich tritt der Redner dafür ein grenze (Nymwegen) nicht nur, wie
des zweiten Gleises verbessert
werde, und daß der Bahnhof
gestaltet werde.
schlesien eine
Bevölkerung
ür den Lokalverkeh
ibschl t en worden. Von den
wagen sollte in Oberschlesien mehr Gebrauch gemacht
bg. Burchard (kons.) dankt für die Aufnahme de zartenstein nach Heilsberg in die Vorlage, bittet aber fübrung dieser Linie nach Norden über Wehlau bis Tilsit mit ner Eisenbahnbrücke über den Pregel. Abg. Dr. Lohmenn (nl.) meint, daß es an der Ze
durch Verabred ; * Form für die Beratung des würde. Für die Verbindung des Oberwesterwaldes
lande beständen zwei Konkurrenzprojekte Fehl — Nietzhau
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